Brüssel, den 16.7.2021

COM(2021) 572 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Neue EU-Waldstrategie für 2030

{SWD(2021) 651 final} - {SWD(2021) 652 final}


1.Einführung

Über 43,5 % 1 der Fläche der EU sind von Wäldern und anderen bewaldeten Flächen 2 bedeckt. Sie sind für die Gesundheit und das Wohlergehen aller Europäer von entscheidender Bedeutung. Für die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, sind wir auf sie angewiesen. Ihre große Biodiversität und ihr einzigartiges natürliches System sind das Zuhause und der Lebensraum für die meisten Arten der Erde. 3  Wälder sind Orte, an denen man sich mit der Natur verbinden kann und sie helfen uns dabei, unsere körperliche und geistige Gesundheit zu stärken und sind für die Erhaltung lebendiger und florierender ländlicher Gebiete von zentraler Bedeutung. 

Wälder spielen in unserer Wirtschaft und Gesellschaft seit langem eine enorm wichtige Rolle, da sie Arbeitsplätze schaffen und Lebensmittel, Arzneimittel, Materialien, sauberes Wasser und mehr bereitstellen. Über Jahrhunderte waren Wälder ein dynamisches Zentrum des Kulturerbes und der Handwerkskunst, der Tradition und der Innovation. So wichtig sie in der Vergangenheit auch waren – für unsere Zukunft sind sie von entscheidender Bedeutung. Wälder sind ein natürlicher Verbündeter bei der Anpassung an und dem Kampf gegen den Klimawandel und sie werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Mit dem Schutz der Waldökosysteme wird auch das Risiko von Zoonosen und weltweiten Pandemien gesenkt. Daher hängen eine gesunde Zukunft für Mensch und Planet sowie Wohlstand davon ab, ob sichergestellt wird, dass die Wälder in ganz Europa und der Welt gesund, artenreich und widerstandsfähig sind.

Trotz dieser Anforderungen sind die europäischen Wälder zunehmend unter Druck – zum Teil aufgrund natürlicher Prozesse, aber auch aufgrund von zunehmenden menschlichen Tätigkeiten und Belastungen. Obwohl sich die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten durch natürliche Prozesse, Aufforstung, nachhaltige Bewirtschaftung und aktive Wiederherstellung vergrößert hat und dies zu mehreren Aufwärtstrends geführt hat, sollte der Erhaltungszustand deutlich verbessert werden. Dies betrifft auch die geschützten 27 % der Waldfläche der EU, deren Gesundheitszustand am wichtigsten ist. 4 Der Klimawandel wirkt sich weiterhin negativ auf die europäischen Wälder aus, insbesondere aber nicht ausschließlich in Gebieten mit monospezifischen und gleichaltrigen Waldbeständen. Der Klimawandel brachte außerdem zuvor nicht sichtbare Anfälligkeiten zum Vorschein, durch die andere Belastungen wie Schädlinge, Verschmutzung und Krankheiten zunehmen. Er wirkt sich auch auf den Verlauf von Waldbränden aus, was Bedingungen begünstigt, unter denen das Ausmaß und die Intensität der Waldbrände in der EU in den kommenden Jahren zunehmen werden. 5 Der Verlust an Baumbedeckung hat sich in den letzten zehn Jahren aufgrund von Wetterextremen und der Erhöhung des Holzeinschlags für verschiedene wirtschaftliche Zwecke beschleunigt. 6

Ziel dieser neuen EU-Waldstrategie ist es, diese Herausforderungen zu bewältigen und das Potenzial der Wälder für unsere Zukunft unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips, der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Anforderungen an eine bessere Rechtssetzung auszuschöpfen. Die Strategie ist im europäischen Grünen Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verankert und erkennt die zentrale und multifunktionale Rolle von Wäldern sowie den Beitrag von WaldbewirtschafterInnen und der gesamten forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 an und stellt gleichzeitig die Wiederherstellung, die Widerstandsfähigkeit und den Schutz aller Ökosysteme sicher. Diese Strategie ersetzt die 2013 verabschiedete 7 und 2018 bewertete 8 EU-Forststrategie.

 

Die in der Strategie vorgeschlagenen Verpflichtungen und Maßnahmen werden dazu beitragen, das im durch die Maßnahmen des „Fit für 55“-Pakets 9 umgesetzten Europäischen Klimagesetz 10 , festgelegte Ziel der EU zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Gemäß dem Klimagesetz müssen die einschlägigen Organe der EU und die Mitgliedstaaten zum Erreichen des Ziels für 2030 und des Klimaneutralitätsziels rasche und vorhersehbare Emissionsreduktionen priorisieren und gleichzeitig den Abbau von Treibhausgasen durch natürliche Senken verbessern. Emissionen und Abbau von Treibhausgasen durch Wälder und Waldprodukte werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, das ehrgeizige im Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft 11 vorgesehene Ziel des Nettoabbaus der Union von -310 Mio. Tonnen Kohlendioxidäquivalent zu erreichen. In der Strategie ist außerdem der politische Rahmen für die Schaffung wachsender, gesunder, vielfältiger und widerstandsfähiger Wälder in der EU festgelegt, die erheblich zum Erreichen unserer Biodiversitätsziele beitragen, die wiederum die Existenzgrundlagen in ländlichen Gebieten und darüber hinaus sichern und eine nachhaltige waldbasierte Bioökonomie fördern, die auf den nachhaltigsten Verfahren zur Waldbewirtschaftung beruhen. Letzteres baut auf dem anerkannten und international vereinbarten dynamischen Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf, das die Multifunktionalität und die Vielfalt der Wälder und die drei miteinander verknüpften Säulen der Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Damit dieser Übergang gelingen kann, brauchen wir größere, gesündere und vielfältigere Wälder, insbesondere für die Kohlenstoffspeicherung und -bindung, für die Verringerung der Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und für die Eindämmung des Verlusts von Lebensräumen und Arten. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Wälder in der Lage sind, ihre sozioökonomischen Funktionen in den nächsten Jahrzehnten zu erfüllen. Um dies zu erreichen, müssen wir negative Trends umkehren, die Überwachung verbessern, damit der Zustand unserer Wälder besser erfasst werden kann, und unsere Anstrengungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität in den Wäldern verstärken und somit die Widerstandsfähigkeit der Wälder sicherstellen. Ebenso wichtig ist es, dass wir die Verfügbarkeit von Holz gewährleisten sowie waldwirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des Holzsektors fördern, um die lokale Wirtschaft und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten zu diversifizieren.

Aufgrund der zunehmenden und manchmal im Gegensatz zueinander stehenden Anforderungen an Wälder, müssen wir außerdem sicherstellen, dass die Menge Holz, die wir verwenden, innerhalb der Nachhaltigkeitsgrenzen 12 bleibt und bestmöglich im Einklang mit dem Prinzip der Kaskadennutzung 13 und dem Ansatz der Kreislaufwirtschaft genutzt wird. Auf diese Weise kann Holz, soweit möglich, dazu beitragen, fossile Stoffe und Materialen durch langlebige kreislauffähige Materialien zu ersetzen, die von höchstem Wert für die Kohlenstoffbindung und Kreislaufwirtschaft sind.

Die EU-Forststrategie wurde verfasst, als die Klima- und Biodiversitätskrisen begannen rasch voranzuschreiten. Die nächsten zehn Jahre sind entscheidend. Die Strategie umfasst daher einen konkreten Plan für 2030, in dem Regulierungs-, Finanz- und freiwillige Maßnahmen kombiniert werden.

In diesem Plan sind Maßnahmen für einen stärkeren Schutz der Wälder und für ihre Wiederherstellung, für den Ausbau der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und für die Verbesserung der Überwachung und der wirksamen dezentralen Planung der Wälder in der EU vorgesehen, um widerstandsfähige Waldökosysteme zu gewährleisten und die Wälder in die Lage zu versetzen, ihrer multifunktionalen Rolle gerecht zu werden. Um die nachhaltige forstbasierte Bioökonomie für eine klimaneutrale Zukunft weiter zu fördern, werden in der Strategie Innovations- und Fördermaßnahmen für neue Materialien und Produkte, die ihre aus fossilen Ressourcen gewonnenen Gegenstücke ersetzen sowie die Waldwirtschaft außerhalb des Holzsektors, etwa den Ökotourismus, fördern, vorgeschlagen. Weitere Schwerpunkte der Strategie sind die nachhaltige Aufforstung und Wiederaufforstung. Außerdem wird die Strategie von einem Fahrplan für die Anpflanzung von mindestens 3 Milliarden neuen Bäumen in der EU bis 2030 begleitet.

Mit dieser Strategie legt die Kommission eine ehrgeizige Vision vor, die auf der starken Einbindung, der Motivation und dem Engagement aller Wald- und LandbesitzerInnen und Wald- und LandbewirtschafterInnen aufbaut. Sie spielen bei der Erbringung von Ökosystemdienstleistungen eine entscheidende Rolle und müssen dabei unterstützt werden. Mit der Strategie sollen unter anderem finanzielle Anreize geschaffen werden, insbesondere für die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen privater WaldbesitzerInnen und -bewirtschafterInnen.

All diese Maßnahmen sind in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den öffentlichen und privaten WaldbesitzerInnen sowie anderen Personen, die sich um die Wälder kümmern, zu konzipieren und durchzuführen, da sie die notwendigen Veränderungen und eine florierende und nachhaltige waldbasierte Bioökonomie in der EU ermöglichen. Ziel der Strategie ist es, das aktive Engagement aller relevanten Akteure und Verwaltungsebenen, von den Mitgliedstaaten bis hin zu WaldbesitzerInnen und -bewirtschafterInnen, der Holz- und Forstwirtschaft, WissenschaftlerInnen, der Zivilgesellschaft und anderen InteressenträgerInnen zu fördern.

Während sich die Strategie nur auf die Wälder der EU konzentriert und darauf abzielt, bis 2030 einen wichtigen europäischen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere zu Ziel 15 14 , zu leisten, wird mit ihr anerkannt, dass Herausforderungen im Zusammenhang mit Wäldern globaler Art sind und dass Waldgebiete mit durchschnittlich 4,7 Mio. Hektar pro Jahr weiterhin in besorgniserregendem Ausmaß abnehmen und die Entwaldung mit 10 Mio. Hektar pro Jahr 15 voranschreitet. Die Kommission bekräftigt, dass sie voll und ganz an ihrer Verpflichtung, die Mitteilung von 2019 zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt 16 umzusetzen, festhält – unter anderem durch die enge Zusammenarbeit mit ihren globalen PartnerInnen in den Bereichen Schutz und Wiederherstellung und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie durch die Annahme eines Legislativvorschlags zur Sicherstellung, dass auf dem EU-Markt verkaufte Produkte unabhängig davon, ob sie aus der EU oder aus Drittländern stammen, nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen. Durch die europäische Zusammenarbeit werden die integrierten Ansätze im Hinblick auf Wälder gefördert, die sich mit Governance, Nachhaltigkeit und Rechtmäßigkeit der Wertschöpfungsketten, mit der Biodiversität und mit den Existenzgrundlagen der lokalen Bevölkerung befassen. Ehrgeizige Ziele in Bezug auf Wälder stehen im Einklang mit den Bemühungen der EU, eine Führungsrolle in der Klimaagenda einzunehmen und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 einschließlich des ehrgeizigen weltweiten Biodiversitätsrahmens umzusetzen. 

2.Unterstützung der sozioökonomischen Funktionen der Wälder für florierende ländliche Gebiete und für die Förderung der waldbasierten Bioökonomie im Rahmen der Nachhaltigkeit 

Wälder und der waldbasierte Sektor bieten verschiedene sozioökonomische Funktionen und Vorteile, darunter zusätzliche Beschäftigungs- und Wachstumschancen in ländlichen Gebieten und Freizeitfunktionen, die zur körperlichen und geistigen Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Es gibt schätzungsweise 16 Mio. private Waldbesitzer in der EU und 40 % der Wälder unterliegen verschiedenen öffentlichen Eigentumsverhältnissen. 2018 arbeiteten in der EU 2,1 Mio. Menschen 17 im waldbasierten Sektor (Waldbewirtschaftung, Holzeinschlag, Sägewerk, holzbasierte Produkte, Kork, Zellstoff und Papier) und generierten eine Bruttowertschöpfung von 109 855 Mio. EUR. Weitere 1,2 Mio. Menschen arbeiteten in der Herstellung von Holzmöbeln und im Papierdruck wie im Buch- und Zeitungsdruck und generierten eine Bruttowertschöpfung von 25 bzw. 31 Mrd. EUR. 18 2018 waren 397 000 Unternehmen in der Holzwirtschaft tätig, was 20 % der verarbeitenden Unternehmen der gesamten EU ausmacht. Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten wurden durch die Sektoren für die Bearbeitung von Druckerzeugnissen, Wärme und Strom aus Holz sowie Bauen mit Holz und die erweiterte waldbasierte Wertschöpfungskette 4 Mio. Arbeitsplätze in der grünen Wirtschaft begünstigt. Diese Zahl sank zwischen 2008 und 2013 um etwa 20 % und blieb seitdem recht stabil. 19

Nachhaltiges Rohholz und Nichtholzmaterialien und -produkte sind für den Übergang der EU zu einer nachhaltigen klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung.

Nachhaltig produzierte und langlebige holzbasierte Produkte können dazu beitragen, Klimaneutralität zu erreichen, indem sie Kohlenstoff binden und fossile Materialien ersetzen, insbesondere indem sie durch Kohlenstoffbindung zur CO2-Entfernung beitragen, die ansonsten durch biologische Prozesse erfolgt. 20 Bei der Ernte oder nach dem natürlichen Tod geben Bäume Kohlenstoff in die Atmosphäre ab, z. B. bei Bränden, bei der Verbrennung zur Energiegewinnung, bei der Verbrennung oder im Laufe der Zeit durch natürliche Zersetzungsprozesse. Der Zeitraum der Kohlenstoffentfernung kann erheblich verlängert werden, wenn Holzbiomasse in Holzmaterialien und Holzprodukte mit einem langen Lebenszyklus umgewandelt wird. Mit der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) 21 wird sichergestellt, dass Mitgliedstaaten Änderungen der Kohlenstoffbestände nicht nur in Wäldern, sondern auch in Holzprodukt-Kohlenstoffspeichern melden und berücksichtigen, was im Rahmen der als Teil des „Fit-für-55“-Pakets vorgeschlagenen überarbeiteten Verordnung unterstützt wird. Holzprodukte in der EU stellen eine aktive Nettokohlenstoffsenke von etwa -40 MtCO2-Äq/Jahr dar und generieren gleichzeitig durch einen Substitutionseffekt der Materialien Klimavorteile von zwischen -18 und -43 MtCO2-Äq/Jahr 22 . Je langlebiger ein Produkt ist, desto besser ist es für den Klimaschutz. Dies schlägt sich im Rahmen der LULUCF-Berichterstattung und -Anrechnung der Mitgliedstaaten in einem erhöhen Nettoabbau und in indirekt gemeldeten und als Emissionsverringerung in anderen Sektoren angerechneten Substitutionseffekten nieder.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Verwendung von Holz beim Aufbau einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft gemäß dem Prinzip der Kaskadennutzung und insbesondere durch Marktanreize optimieren. Dies bedeutet, dass Holz so viel wie möglich für langlebige Materialien und Produkte verwendet werden sollte, um seine CO2-intensiven und aus fossilen Rohstoffen gewonnenen Gegenstücke zu ersetzen – zum Beispiel bei Gebäuden und Möbeln – wobei eingeräumt werden muss, dass nicht jede Art von Holz für solche Zwecke geeignet ist. Durch Verfahrensinnovationen in diesem Bereich können auch biobasierte Materialien und Produkte mit geringeren Umweltauswirkungen als ihre fossilen Gegenstücke bereitgestellt werden.

Kurzlebige holzbasierte Produkte spielen auch eine Rolle, insbesondere wenn es darum geht, fossile Gegenstücke zu ersetzen. Bei Holz, das sowohl für die Herstellung kurzlebiger Produkte als auch für die Energieerzeugung verwendet wird, sollten Holz, das für langlebige Materialien und Produkte ungeeignet ist, sowie Sekundärholzbiomasse wie Sägenebenprodukte, Reststoffe und recycelte Materialien verwendet werden. Der technologische Fortschritt erleichtert bereits die Verarbeitung von Holzbiomasse-Reststoffen und -Abfällen zu kreislauffähigen innovativen Materialien und Produkten, wodurch die biobasierten Produkte diversifiziert und klimafreundliche Lösungen für neue oder neu entstehende Anwendungsgebiete angeboten werden.

Die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Der besseren Nutzung, der Wiederverwendung und dem Recycling aller holzbasierten Produkte, einschließlich beispielsweise Holz aus Bau- und Abbrucharbeiten, sollte Vorrang eingeräumt werden, da eine bessere Kreislauffähigkeit der Produkte die Möglichkeit bietet, alle holzbasierten Produkte für vielfältige Verwendungszwecke länger in der Wirtschaft zu halten.

Die Holzversorgung sollte mit einer Verbesserung des Erhaltungszustands der Wälder in Europa und weltweit und mit der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität für die Widerstandsfähigkeit der Wälder, ihrer Anpassung an das Klima und ihrer Multifunktionalität einhergehen. Holz von hohem ökologischen Wert sollte nicht verwendet werden, und die holzbasierte Bioökonomie sollte im Rahmen der Nachhaltigkeit bleiben und mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und den Biodiversitätszielen vereinbar sein. Wie aus jüngsten Studien 23 hervorgeht, ist es kurz- bis mittelfristig, d. h. bis 2050, unwahrscheinlich, dass der potenzielle zusätzliche Nutzen von geernteten Holzprodukten und der Materialsubstitution die mit der erhöhten Ernte verbundene Verringerung der Nettosenke des Waldes kompensiert. Die Mitgliedstaaten sollten auf dieses Risiko achten, da dieser Aspekt nach den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften in ihrer Verantwortung liegt.

Neben der holzbasierten Wirtschaft stellen Wälder außerdem eine Vielzahl von gleichermaßen wichtigen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen bereit – von Lebensmitteln bis hin zum Ökotourismus –, die die Wirtschaft und das soziale Gefüge in ländlichen Gebieten unterstützen. Der geschätzte Wert aller geernteten Nichtholzprodukte in Europa beläuft sich auf 19,5 Mrd. EUR pro Jahr. Dies entspricht 77,80 EUR pro Hektar pro Jahr. 86 % der im Wald geernteten Nichtholzprodukte sind für den Eigenverbrauch bestimmt. 24

Die EU-Waldstrategie zielt darauf ab, die gesamte nachhaltige waldbasierte Bioökonomie, die mit ihr anerkannt wird, zu fördern, damit sie die ehrgeizigen Ziele der EU in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt ergänzt.

2.1.Förderung der nachhaltigen waldbasierten Bioökonomie für langlebige Holzprodukte

 

Im Rahmen der nachhaltigen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Holz birgt der waldbasierte Sektor ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial zur Verbesserung seiner Produktion von nachhaltigem und legal geerntetem Holz für kreislauffähige und langlebige Materialien und Produkte. Dies setzt voraus, dass die Nachfrage in nachgelagerten Wirtschaftszweigen angekurbelt und Waldbewirtschaftungsmethoden, Fertigungsmittel und Verfahren gefördert werden, die besser an die verschiedenen künftigen Waldressourcen angepasst sind.

Um das Angebot an langlebigen Holzprodukten zu erhöhen, sind Investitionen in die gesamte Holzverarbeitungskette erforderlich. Holzverarbeitende Industrien sollten unterstützt werden, um sich besser an die sich ändernden und vielseitigeren Ressourcen der Wälder anzupassen. Investitionen sollten sich außerdem auf die Produktion von langlebigen Holzprodukten aus Stämmen geringerer Qualität und Hartholzarten konzentrieren sowie darauf, größere Produktionsschwankungen im Laufe der Zeit zu antizipieren.

Vor diesem Hintergrund besteht die wichtigste Rolle von Holzprodukten darin, einen Beitrag dazu zu leisten, den Bausektor von einer Quelle von Treibhausgasemissionen in eine CO2-Senke umzuwandeln, wie es in der Strategie für eine Renovierungswelle 25 und der neuen Initiative „Europäisches Bauhaus“ 26 dargelegt wird. Es besteht erhebliches Verbesserungspotenzial. Mit einem Marktanteil von weniger als 3 % machen Holzprodukte nach wie vor nur einen kleinen Teil der Baumaterialien in Europa aus. Der Sektor wird nach wie vor weitgehend von energieintensiven Materialien und Materialien auf der Basis fossiler Brennstoffe dominiert. 27  Die Kommission wird einen Fahrplan bis 2050 für die Verringerung von Kohlenstoffemissionen während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden entwickeln. Im Rahmen der Überarbeitung der Bauprodukteverordnung 28  wird die Kommission ein standardisiertes, robustes und transparentes Verfahren zur Quantifizierung der Klimavorteile von Holzprodukten und anderen Baumaterialien entwickeln.

Die Förderung der Verwendung von Holzprodukten in der EU erfordert auch angebotsseitige Maßnahmen, unter anderem die Bekämpfung von Fehlvorstellungen in Bezug auf Brandgefahr und mangelnde Haltbarkeit sowie die Anerkennung der zahlreichen Vorteile von Holzprodukten in Bezug auf die Verringerung der Umweltverschmutzung und des Energieverbrauchs während der Bau-, Nutzungs- und Rückbauphase. Es sollten Anreize für Bauingenieure und Architekten geschaffen werden, Gebäude mit Holz zu planen. Bauunternehmen sollten nach den Grundsätzen des Lebenszykluskonzepts und der Kreislaufwirtschaft die Vorteile von Holzkonstruktionen in ihren Risikoprämien und Geschäftsmodellen in vollem Umfang berücksichtigen.

Laut dem neuen Europäischen Bauhaus 29 sollten Forschung und Innovation in den Bereichen Architektur, grünes Design und Baumaterialien sowie im Bereich industrieller Verbesserungen ausgebaut werden, um die Nutzung von Holz minderer Qualität, insbesondere von Hartholzarten, zu steigern. Auch sollten Forschung und Innovation hinsichtlich der Frage ausgeweitet werden, wie die Kaskadennutzung und Kreislauforientierung verbessert werden können, wobei der Fokus auf der Rückgewinnung von vorhandenem Holz für die Herstellung von Erzeugnissen des Ingenieurholzbaus liegt. Der Innovationsfonds 30 , der sich der Finanzierung von innovativen CO2-armen Technologien widmet, bietet insbesondere Unterstützungsmöglichkeiten für Innovationsprojekte im Bauwesen, einschließlich dem Holzbau.

Auch Regulierungsansätzen muss Beachtung geschenkt werden. Die Ausweitung der Produktion von langlebigen Holzprodukten wird nach wie vor von Bauvorschriften wie Brandschutznormen, die noch nicht die Gesamtheit der technischen Möglichkeiten moderner Holzkonstruktionen widerspiegeln, beschränkt. Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der für langlebige Holzprodukte vorteilhaften Gestaltung der Vorschriften einfließen zu lassen. Dabei sollten Maßnahmen im Hinblick auf die Energie- und Umweltleistung von Bauprodukten enthalten sein und Umweltzeichen im Zusammenhang mit Kohlenstoffbindung und verbesserter Kreislauforientierung gefördert werden, indem auf die entscheidenden Phasen in der Nutzungsdauer von Gebäuden einschließlich Bau, Renovierung und Rückbau abgezielt wird.

Durch Anreize, die direkt auf der Kohlenstoffbindung beruhen, sollten die kommende Initiative für klimaeffiziente Landwirtschaft und der Rahmen für Kohlenstoffabbauzertifikate unter uneingeschränkter Achtung der Biodiversitätsziele gezielte Maßnahmen für die Produktion und die Verwendung langlebiger Holzprodukte umfassen. Durch diese Anreize auf Ebene der einzelnen Akteure haben sie eine ergänzende und unterstützende Wirkung beim Erreichen der Klimaziele der EU.

2.2.Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung von holzbasierten Ressourcen für Bioenergie

Holzbasierte Bioenergie ist derzeit die wichtigste Quelle erneuerbarer Energien und deckt 60 % des Verbrauchs erneuerbarer Energien in der EU ab. Um bis 2030 das Ziel zu erreichen, die Emissionen um mindestens 55 % zu reduzieren, werden Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien an ihrem Energiemix deutlich erhöhen müssen. Der Bioenergie wird weiterhin eine wichtige Rolle in diesem Mix zukommen, wenn Biomasse im Einklang mit dem Kaskadenprinzip und unter Berücksichtigung der Ziele der Union in Bezug auf Kohlenstoffsenken und Biodiversität sowie der generellen Verfügbarkeit von Holz innerhalb der Nachhaltigkeitsgrenzen im Hinblick auf das Jahr 2030 nachhaltig erzeugt und effizient genutzt wird. 31

Wo die wirksame Nutzung von Holzmaterialien nicht möglich ist, wird Bioenergie auch weiterhin eine Rolle dabei spielen, die Existenzgrundlage der Primärerzeuger, nämlich von WaldbewirtschafterInnen sowie LandwirtInnen, zu verbessern und waldbasierte wirtschaftliche Chancen in ländlichen Gebieten zu diversifizieren. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Bioenergiemärkten kann sichergestellt werden, dass WaldbesitzerInnen und -bewirtschafterInnen in allen Phasen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung Einnahmen erzielen und dadurch wird dazu beigetragen, dass sie mit ihren Flächen regelmäßige Einnahmen erzielen.

Um sowohl die sozioökonomischen Vorteile als auch die ökologische Nachhaltigkeit der holzbasierten Bioenergie sicherzustellen, umfasst die Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 strengere Nachhaltigkeitskriterien für alle Arten von Biomasse zur Energiegewinnung. Diese Richtlinien müssen nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Anwendung der derzeitigen Erneuerbare-Energien-Richtlinie genau überwachen und erforderlichenfalls Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Außerdem und vor dem Hintergrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und der ambitionierteren Klima- und Biodiversitätsziele der EU ist es notwendig, die Nachhaltigkeitsgarantien waldbasierter Bioenergie weiter zu stärken. Aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Kommission 32 über die Verwendung von Holzbiomasse für die Energieerzeugung in der EU geht hervor, dass der Verbrauch von Holzbiomasse insgesamt in den letzten zehn Jahren gestiegen ist (um etwa 20 % seit 2000), was durch die höhere Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien zusätzlich beeinflusst werden könnte. In der Studie werden außerdem die Auswirkungen der verschiedenen Bewirtschaftungsmethoden sowohl auf die Biodiversität als auch auf den Klimawandel verglichen und die „win-win“-Bewirtschaftungsmethoden herausgestellt, die beides positiv beeinflussen.

Zur Bekämpfung der potenziellen Klima- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung holzbasierter Bioenergie und zur Maximierung ihrer positiven Auswirkungen auf das Klima heißt es in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dass die Verwendung von ganzen Bäumen zur Energieerzeugung, sei es aus der EU oder importiert, so gering wie möglich gehalten werden sollte.

Der Vorschlag zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie als Teil des „Fit-für-55“-Pakets umfasst zusätzliche konkrete Schutzmaßnahmen. Er umfasst verstärkte Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie, wobei deren Anwendungsbereich und die Gebiete, die nicht für die Gewinnung von Biomasse genutzt werden dürfen, erweitert werden. Dies bedeutet ein Verbot der Gewinnung forstlicher Biomasse aus Primärwäldern und die Einschränkung ihrer Gewinnung aus sehr artenreichen Wäldern, um die Erfüllung der Naturschutzzwecke zu gewährleisten.

Mit dem Vorschlag werden auch Kriterien für die Treibhausgaseinsparung auf bestehende Anlagen angewendet und der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitskriterien und der Kriterien für Treibhausgaseinsparungen wird erweitert, um Anlagen ab einer Kapazität von 5 MW abzudecken.

Mit diesem Vorschlag wird die Umsetzung des Prinzips der Kaskadennutzung als Haupttriebskraft für Veränderungen in der Bioenergiepolitik gefördert, um einen gerechten Zugang zum Markt für Biomasse-Rohstoffe für die Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen mit hohem Mehrwert und eine nachhaltige kreislauforientierte Bioökonomie zu gewährleisten.

Unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie 33 und des Prinzips der Kaskadennutzung wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ihre Förderregelungen für die energetische Nutzung von Biomasse so gestalten, dass unverhältnismäßige wettbewerbsverzerrende Auswirkungen auf den Markt für Biodiversität so gering wie möglich gehalten werden. Die Kommission wird einen delegierten Rechtsakt zur Anwendung des Prinzips der Kaskadennutzung von Biomasse, insbesondere in Bezug auf die Minimierung der Verwendung von hochwertigem Rundholz für die Energieerzeugung erlassen.

Ferner wird gemäß dem Vorschlag für die Energieerzeugung aus Säge- oder Furnierrundholz, Stümpfen und Wurzeln keine Unterstützung gewährt.

Darüber hinaus wird ein zusätzliches Element eingeführt, um eine effizientere energetische Nutzung von Holzbiomasse zu gewährleisten, indem staatliche Beihilfen für reine Stromerzeugungsanlagen begrenzt werden.

Die Kommission wird weiterhin die Auswirkungen der nationalen Förderregelungen auf das Biomasseangebot und die Nachfrage nach Biomasse, ihre Auswirkungen auf die Biodiversität und auf Kohlenstoffsenken, und mögliche Marktverzerrungen analysieren sowie die Möglichkeit weiterer Beschränkungen in Bezug auf Förderregelungen für forstliche Biomasse prüfen. Das übergeordnete Ziel der Union sollte es sein, sicherzustellen, dass der Anteil der waldbasierten Bioenergie am erneuerbaren Energiemix der EU innerhalb der Nachhaltigkeitsgrenzen bleibt und seine möglichen negativen externen Effekte entsprechend gemindert werden.

2.3.Förderung der Wald-Bioökonomie außerhalb des Holzsektors, einschließlich Ökotourismus

Die Wälder der EU stellen Nichtholzprodukte von großem Wert zur Verfügung, zum Beispiel Kork (80 % der weltweiten Produktion), Harz, Tannine, Arznei- und Duftpflanzen, Früchte, Beeren, Nüsse, Wurzeln, Pilze, Samen, Honig, Zierpflanzen und frei lebendes Wild, die häufig den lokalen Gemeinden zugutekommen. Sie tragen etwa 20 % zum marktfähigen Wert der Wälder bei 34 und ihr Potenzial, zusätzliche Einnahmen für die Besitzergemeinschaften zu generieren, kann in Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden und Akteuren weiter gefördert und unterstützt werden.

Dies trifft vor allem auf den Naturtourismussektor zu, der ein erhebliches Wachstumspotenzial birgt. Der europäische Tourismussektor hat besonders stark unter der COVID-19-Pandemie gelitten. Während der Pandemie ist jedoch auch die Nachfrage nach lokalem Tourismus und weniger frequentierten Reisezielen in der Natur und im Freien gestiegen. Die Zunahme des Naturtourismus und der naturbasierten Dienstleistungen zur Steigerung des Wohlbefindens, sofern sie die Belastbarkeit der Umwelt und die einschlägigen Rechtsvorschriften respektieren, bieten die Chance, den ökologischen Wandel des Tourismussektors zu beschleunigen, erhebliche Einkommensmöglichkeiten in ländlichen Gebieten zu erschließen, das Wohlergehen im ländlichen Raum zu verbessern und gleichzeitig den Erhalt der Biodiversität und der Kohlenstoffbestände weiter zu fördern.

Die Kommission wird die Ausarbeitung koordinierter und integrierter regionaler, nationaler und subnationaler Programme 35 für die nachhaltige Erzeugung von waldbasierten Nichtholzprodukten fördern, damit ländliche Gemeinschaften in Waldgebieten profitieren und Erzeugerorganisationen unterstützt werden.

Um den europäischen Waldökotourismus zu stärken, wird die Kommission die Zusammenarbeit zwischen dem Tourismussektor, WaldbesitzerInnen und Naturschutzstellen sowie Standards und Normen für Ökotourismusaktivitäten fördern. Die Tourismusindustrie sollte eng mit den WaldbewirtschafterInnen zusammenarbeiten, um ein nachhaltiges Tourismusangebot zu entwickeln, das einen positiven Einfluss auf die menschliche Gesundheit hat, ohne negative Auswirkungen auf den Landschaftswert der beabsichtigten Reiseziele und insbesondere auf geschützte Gebiete zu haben.

   

2.4.Entwicklung von Fertigkeiten und Handlungskompetenz der Menschen für eine nachhaltige, waldbasierte Bioökonomie 

Hinter den vielen Diensten, die Wälder erbringen, stehen Personen mit vielen verschiedenen Kompetenzen. Die zunehmend multifunktionale Rolle, die Wälder beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Zukunft spielen werden, erfordert eine bessere Qualifizierung. Unter anderem ExpertInnen für verbesserte nachhaltige Waldbewirtschaftungsverfahren einschließlich adaptiver Wiederaufforstung, Aufforstung und Wiederherstellung, ArchitektInnen, IngenieurInnen und DesignerInnen, LebensmittelexpertInnen, DatenspezialistInnen, ChemikerInnen, ÖkotourismusvermittlerInnen. Es ist wichtig, entsprechende Lehrpläne, Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln.

Die Kommission wird auch Interessenvertreter der Forstwirtschaft ermutigen, sich dem Kompetenzpakt anzuschließen. Ziel des Pakts ist die Mobilisierung und Anregung privater und öffentlicher InteressenträgerInnen konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Verpflichtungen der relevanten InteressenträgerInnen im öffentlichen und privaten Waldsektor zur Weiterbildung und Umschulung von Menschen für den Waldsektor könnten verschiedene Formen annehmen. Zum Beispiel groß angelegte Partnerschaften, regionale/lokale Partnerschaften, dreiseitige Vereinbarungen oder Verpflichtungen einzelner Parteien. InteressenträgerInnen in den Bereichen Wald und Forstwirtschaft würden im Rahmen des Pakts kooperieren, um die Aus- und Weiterbildung der WaldbewirtschafterInnen an die Herausforderungen und Bedürfnisse der heutigen Realität anzupassen. Hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung, einschließlich Lernen am Arbeitsplatz, sind der Schlüssel, wenn es darum geht, junge Menschen für den Sektor zu gewinnen und sie mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, um in einer nachhaltigen waldbasierten Bioökonomie arbeiten zu können.

  
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) kann von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um Fachkräfte aus dem Sektor Wald mit den für den Übergang zu nachhaltigeren Bewirtschaftungsmethoden benötigten Kompetenzen auszustatten. Der Fonds kann außerdem zur Förderung von Beschäftigung und Unternehmertum durch neue Unternehmen genutzt werden, die die nachhaltige Nutzung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und waldbasierter Dienstleistungen wie Ökotourismus oder Bildungsprogramme zur Biodiversität der Wälder aufwerten.

Im Rahmen der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ wird die Kommission die Zusammenarbeit weiter fördern und SchülerInnen, Studierende, Lehrende und InteressenträgerInnen zum Thema der Bedeutung der Wälder einschließlich der Vorteile des Lernens im Freien miteinander vernetzen 36 .

Die Kommission wird

1.im Rahmen der Überarbeitung der Bauprodukteverordnung 37 eine standardisierte, robuste und transparente Methode zur Quantifizierung der Klimavorteile von Holzprodukten und anderen Baumaterialien entwickeln, die den fortschrittlichsten Verfahren der dynamischen Lebenszyklusanalyse Rechnung trägt.

2.im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Stärkung der Unterstützung der Wälder neue Mittel für den Austausch von Informationen über bewährte Verfahren für die optimale Gestaltung und Durchführung waldrelevanter Maßnahmen bereitstellen.

3.die Verwendung des Natura-2000-Logos für waldbasierte Nichtholzprodukte fördern. 

4.die technischen Bewertungskriterien für die Waldwirtschaft und Bioenergie der Delegierten Klimataxonomieverordnung erforderlichenfalls überprüfen, ergänzen und aktualisieren, um biodiversitätsfreundlichen Verfahren, die sich in der Entwicklung befinden, wie etwa der naturnahen Waldwirtschaft, besser Rechnung zu tragen. Sie wird nachhaltige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ernte, Herstellung und Verwendung von Holzprodukten in die künftigen delegierten Rechtsakte der Taxonomieverordnung 38 über andere Umweltziele aufnehmen.

5.eine neue Allianz zwischen Tourismusfachkräften und WaldbewirtschafterInnen schaffen, an der die Weltorganisation für Tourismus und das Netzwerk zum Schutz des europäischen Natur- und Kulturerbes beteiligt sind.

6.ein Instrumentarium schaffen, um Mitgliedstaaten bei der Aufstellung von Programmen von langer Laufzeit und der Beratung für WaldbewirtschafterInnen und der Anpassung der allgemeinen und beruflichen Bildung an die Herausforderungen, die heutigen Waldbedürfnisse und -realitäten sowie die Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.

7.InteressenträgerInnen im Wald- und Forstwirtschaftssektor ermutigen, im Rahmen des Kompetenzpakts eine Kompetenzpartnerschaft aufzubauen und den Europäischen Sozialfonds Plus zu nutzen, um gemeinsam mehr Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten in der Forstwirtschaft zu schaffen.

3.Schutz, Wiederaufforstung und Aufforstung der Wälder der EU zur Bekämpfung des Klimawandels, der Umkehr des Verlusts biologischer Vielfalt und der Gewährleistung widerstandsfähiger und multifunktionaler Waldökosysteme

Angesichts des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt bedarf es dringend einer adaptiven Wiederherstellung von Wäldern und ökosystembasierten Bewirtschaftungsansätzen, die die Widerstandsfähigkeit der Wälder in der EU stärken. Diese Voraussetzung ist entscheidend für die Fähigkeit der Wälder, ihre sozioökonomischen und ökologischen Funktionen für kommende Generationen zu erfüllen und eine florierende waldbasierte Bioökonomie für die nächsten Jahrzehnte zu ermöglichen. Es geht aber auch darum, ausufernde sozioökonomische Kosten durch Naturkatastrophen in Wäldern zu vermeiden, Menschen, Land und Häuser vor Fluten, Bränden und Erdrutschen zu schützen und Kohlenstoffbestände und Kohlenstoffsenken sowie andere Ökosystemdienstleistungen der Wälder, die für die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlergehen von grundlegender Wichtigkeit sind – wie saubere Luft, Wasserreinigung und Lebensräume für die Vielfalt an lebenden Arten, die sie beherbergen – zu erhalten.

Zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Anpassung von Wäldern ist es notwendig, die biologische Vielfalt in Wäldern verstärkt zu schützen und wiederherzustellen und biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftungsmethoden einzuführen. Sofern WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen bei dem Übergang angemessen unterstützt werden, stellt dies auch eine große wirtschaftliche Chance dar. Dem Weltwirtschaftsforum zufolge könnten mit der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder bis 2030 weltweit 190 Mrd. EUR an Geschäftsmöglichkeiten und 16 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden. 39

Es sind außerdem tragfähige Ansätze zur Risikominderung vor dem Hintergrund erheblicher Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Wälder notwendig. Klimawandel bedeutet Waldumbau. Die Vegetationszonen Europas haben begonnen, sich nach oben und Richtung Norden zu verlagern, was größtenteils einen Wandel der Waldökosysteme auslöst. Dies bedeutet, dass die allermeisten Wälder stark vom Klimawandel betroffen sein werden oder sofortige Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich sind, um ihre Anfälligkeit für den Klimawandel zu verringern.

WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen in ganz Europa sind sich des Klimawandels bereits vollkommen bewusst und über dessen Auswirkungen besorgt. Dieses Bewusstsein muss zunehmend in ausreichende und konkrete Anpassungsmaßnahmen und Waldbewirtschaftungsmethoden, die die Widerstandsfähigkeit stärken, umgesetzt werden. Dafür müssen sowohl technisches Wissen und technische Informationen gefördert werden als auch gezielte regulatorische und finanzielle Anreize und Unterstützungen geschaffen werden. Mit der vorliegenden Strategie sollen diese Probleme angegangen werden, um WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen in ihren Bemühungen zu unterstützen, bewährte Verfahren auszubauen und um in den kommenden Jahrzehnten eine Steigerung der Quantität und Qualität der Waldflächen in der EU sicherzustellen.

3.1.Schutz der letzten verbleibenden Primär- und Altwälder in der EU

Damit die Natur gedeihen kann, wurde in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 das allgemeine Ziel vorgeschlagen, mindestens 30 % der Landfläche der EU im Rahmen einer effektiven Bewirtschaftungsregelung zu schützen, wovon 10 % der Landfläche der EU streng geschützt werden sollen. Waldökosysteme müssen einen Beitrag zu diesem Ziel leisten.

Insbesondere alle Primär- und Altwälder müssen streng geschützt werden. Sie machen nur etwa 3 % der Waldfläche der EU aus. Diese Flächen sind meist klein und fragmentiert. Primär- und Altwälder gehören zwar nicht zu den reichsten Waldökosystemen der EU, sie speichern aber erhebliche Kohlenstoffbestände und binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre. Gleichzeitig sind sie für die Biodiversität und die Erbringung kritischer Ökosystemdienstleistungen überaus wichtig. 40  

Es besteht dennoch nach wie vor die dringende Notwendigkeit, die Primär- und Altwälder zu erfassen und ihre Schutzregelung festzulegen, einschließlich verstärkter Anstrengungen zum Schutz der Primärwälder in Gebieten in äußerster Randlage und in überseeischen Gebieten der Union angesichts ihres außergewöhnlich hohen und einzigartigen Biodiversitätswerts. Um den ungestörten Charakter streng geschützter Wälder zu erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, die Dynamik des Waldzyklus soweit möglich natürlichen Prozessen zu überlassen, indem vom Menschen durchgeführte Abbauaktivitäten eingeschränkt werden und gleichzeitig Synergien mit nachhaltigem Ökotourismus und Erholungsmöglichkeiten gefunden werden.

Die Kommission arbeitet zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern daran, bis Ende 2021 eine gemeinsame Definition für Primär- und Altwälder und eine strenge Schutzregelung zu vereinbaren. Die Mitgliedstaaten sollten sich dringend darum bemühen, die Erfassung und Beobachtung dieser Wälder abzuschließen und sicherzustellen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert, bevor sie die Schutzregelung anwenden.

3.2.Gewährleistung der Wiederherstellung der Wälder und einer verstärkten nachhaltigen Waldbewirtschaftung für die Anpassung an den Klimawandel und die Widerstandsfähigkeit der Wälder

Waldbewirtschaftungsmethoden, die die Biodiversität erhalten und wiederherstellen, führen zu widerstandsfähigeren Wäldern, die ihre sozioökonomischen und ökologischen Funktionen erfüllen können. Daher sollten alle Wälder zunehmend bewirtschaftet werden, damit sie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen natürlichen Gegebenheiten, biogeografischen Regionen und Klassifizierung der Wälder ausreichend Biodiversität aufweisen. Es gibt umfangreiche Möglichkeiten für Maßnahmen, die allen Seiten zugute kommen und die Biodiversität, die Funktion der Wälder als Kohlenstoffsenke, gesunde Bodeneigenschaften und die Klimaresilienz verbessern. Eine größere Vielfalt an Waldökosystemen und Arten sowie die Nutzung gut angepasster genetischer Ressourcen und ökosystembasierter Ansätze für die Waldbewirtschaftung können die langfristige Anpassungsfähigkeit der Wälder und ihre Fähigkeit zur Erholung und Autonomie fördern.

Ferner sind bestimmte Bewirtschaftungsmethoden, die die Biodiversität und die Widerstandsfähigkeit fördern, wie die Schaffung oder Erhaltung der Bestände genetisch und funktional vielfältiger Mischwälder, insbesondere mit mehr Laubbäumen und mit Arten unterschiedlicher biotischer und abiotischer Empfindlichkeiten und Erholungsmechanismen anstelle von Monokulturplantagen in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung. Auch Bewirtschaftungsmethoden wie die Bewirtschaftung mit ungleichaltrigen Bäumen als Dauerwald, ausreichende Mengen Totholz, die Regulierung der Populationen wildlebender Tiere und die Einrichtung geschützter Lebensraumflächen oder stillgelegter Flächen in Wirtschaftswäldern tragen dazu bei, die langfristige ökologische und sozioökonomische Lebensfähigkeit von Wäldern zu gewährleisten. Ferner werden Risikomanagementverfahren wie integrierte Waldbrandmanagementsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber Waldbränden, Schädlingsbefall und Krankheiten erhöhen und andere positive Auswirkungen haben. Solche Verfahren fungieren als „Versicherung“ und gewährleisten, dass Wälder in einer unbeständigen und unsicheren Zukunft weiterhin die vollständige und multifunktionale Bandbreite an Gütern und Dienstleistungen bereitstellen können.

Umgekehrt sollten einige andere Verfahren mit Vorsicht angegangen werden 41 , insbesondere solche, die die oberirdische biologische Vielfalt beeinträchtigen und einen Verlust von in Wurzeln gespeichertem Kohlenstoff und von Teilen des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs verursachen. Diese forstwirtschaftlichen Verfahren umfassen Kahlschläge, wobei Umwelt- und Ökosystembelange, einschließlich der Bedürfnisse bestimmter Arten, zunehmend berücksichtigt werden sollten. Diese Verfahren sollten nur in hinreichend begründeten Fällen angewendet werden. Zu vermeiden ist außerdem die Entfernung von Stümpfen und Wurzeln, die im Wald verbleiben sollten. Der Holzeinschlag während der Nistzeit von Vögeln muss mit der Vogelschutz-Richtlinie 42 im Einklang stehen.

Die Pflege von Waldböden ist von besonderer Bedeutung, da eine starke Abhängigkeit zwischen Bäumen und den Böden, auf denen sie wachsen, besteht. Für das Gedeihen von Bäumen müssen die Baumwurzeln alle essentiellen Elemente und Nährstoffe aus dem Boden erhalten. Die Bodeneigenschaften und Ökosystemdienstleistungen des Bodens müssen daher als Grundlage gesunder und produktiver Wälder geschützt werden. Der unsachgemäße Einsatz ungeeigneter Maschinen, die negative Umweltauswirkungen wie Bodenverdichtung nach sich ziehen, sollte beispielsweise vermieden werden.

Die genannten nachhaltigeren Grundsätze und Verfahren werden bereits von vielen WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen in der EU im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung angewandt und sollten in Zukunft eine immer wichtigere Rolle einnehmen.

Beispiele für bewährte Verfahren der Waldbewirtschaftung zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität

*Ein internationales Netz von WaldbewirtschafterInnen mit über einhundert Referenzwäldern wurde eingerichtet, um Erfahrungen, Verfahren, Wissen und Weiterbildungsangebote auszutauschen und so den Übergang zu einem widerstandsfähigeren Waldbau, der auf den natürlichen Prozessen des Waldökosystems beruht, zu fördern: baumweise oder baumgruppenweise Vermischung von Arten, natürliche Wiederherstellung oder diversifizierte Anpflanzung in kleinem Maßstab, Dauerbewaldung, durch die Kahlschläge und ihre Nachteile soweit möglich vermieden werden, zunehmende Uneinheitlichkeit in der Altersstruktur der Bestände, Bewirtschaftung auf der Ebene der Bäume oder Baumgruppen und die Verbesserung der Fähigkeit zur Förderung der Biodiversität. 43

*Das INTEGRATE-Netzwerk ist eine Allianz von Vertretern verschiedener europäischer Länder, die die Integration des Naturschutzes in die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Politik, Praxis und Forschung fördert. 44

*In Deutschland werden Wälder mithilfe der Methode des Waldumbaus für mehr Biodiversität und Klimaresilienz umstrukturiert. Der Waldumbau kann als Reaktion auf Störungen wie Stürme oder Schädlinge bei der Wiederbepflanzung oder als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung solcher Verluste durchgeführt werden. Das Ziel ist es, mehr natürliche Strukturen und Lebenszyklen mit einer Vielzahl von Arten und Baumaltersgruppen pro Bestand aufzubauen. So dient der Waldumbau auch der Erhaltung der Wälder und damit ihrer Funktion als Kohlenstoffsenke und bietet eine große wirtschaftliche Chance, wenn WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen bei dem Übergang angemessen unterstützt werden. 45

Bei der paneuropäischen Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe) wurde ein gemeinsames Verständnis von nachhaltiger Waldbewirtschaftung vereinbart, das freiwillige Grundsätze, Leitlinien und Indikatoren umfasst, die von den UnterzeichnerInnen zur Überwachung des Fortschritts in ihren Wäldern angewendet werden. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist die Förderung und Nutzung von Waldflächen in einer Art und Intensität, die ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Verjüngungsfähigkeit, ihre Vitalität und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt.  

Um besser auf neue Herausforderungen und Bedürfnisse reagieren zu können und im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Wälder bei der Erreichung der gemeinsam vereinbarten Klima- und Biodiversitätsziele der EU muss der Rahmen für die nachhaltige Waldbewirtschaftung verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf Kriterien der Gesundheit der Ökosysteme, der Biodiversität und des Klimawandels, sodass er als detaillierteres Instrument zur Überwachung verwendet werden kann, um verschiedene Bewirtschaftungsmethoden und -ansätze, ihre Auswirkungen und den allgemeinen Zustand der Wälder in der EU zu ermitteln und zu bewerten. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung umfasst bereits verschiedene relevante Indikatoren wie Totholz und Artenvielfalt, definiert aber noch keine Schwellenwerte oder Wertebereiche als Richtwerte für den wünschenswerten Zustand.

Daher wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgen im Waldsektor auf der Grundlage der Forest Europe-Kriterien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zusätzliche Indikatoren sowie Schwellenwerte oder Wertebereiche für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Bezug auf den Zustand des Waldökosystems wie Gesundheit, Biodiversität und Klimaziele ermitteln. Nach eingehender Konsultation der Mitgliedstaaten wird die Kommission bewerten, wie diese am besten im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und zu Beginn auf freiwilliger Basis genutzt werden könnten, um ein besseres komparatives Verständnis der allgemeinen Nachhaltigkeit von Wäldern in der EU zu ermöglichen und den Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu den Zielen der EU, insbesondere in Bezug auf Klima, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, aufzuzeigen.

Die Indikatoren, Schwellenwerte oder Wertebereiche sollten auf den bisherigen Arbeiten aufbauen und die Variabilität der Wälder, die biogeografischen Regionen und die Klassifizierung der Wälder berücksichtigen und die erforderliche Flexibilität bieten. Leitlinien für naturnahe forstwirtschaftliche Verfahren 46 werden derzeit von der Kommission erarbeitet und in die Arbeiten zu Indikatoren und neuen Schwellenwerten für die nachhaltige Waldbewirtschaftung einfließen, die in enger Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten innerhalb des aktualisierten Rahmens für die Politikgestaltung im Waldsektor der EU durchgeführt werden.

Auf der Grundlage dieser in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelten Leitlinien wird die Kommission vorbehaltlich einer Folgenabschätzung und der Einbeziehung der Interessenträger auch ein freiwilliges Zertifizierungssystem für naturnahe Verfahren entwickeln, damit die biodiversitätsfreundlichsten Bewirtschaftungsmethoden von einem EU-Qualitätssiegel profitieren können.

Als Teil der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird die Kommission ein rechtsverbindliches Instrument für die Wiederherstellung von Ökosystemen vorschlagen und somit insbesondere die Ökosysteme mit dem größten Potenzial zur Kohlenstoffaufnahme und -speicherung und zur Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen einbeziehen. Dies wird Ziele für die Wiederherstellung von Waldökosystemen umfassen, d. h. dass diese in den EU-Naturschutzvorschriften festgelegt sind. 47  

Neben der adaptiven Wiederherstellung und den ökosystembasierten Waldbewirtschaftungsmethoden erfordert die Anpassung an das Klima auch Investitionen in die Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung und in die Sanierung von Wäldern nach einer Katastrophe. Bevor ein Beitrag zu den erforderlichen Ausrüstungen und Tätigkeiten geleistet wird, sollte alles unternommen werden, um klimabedingte Schäden zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu erhöhen. Die Ausgaben für die Katastrophenbewältigung und die Sanierung nach Katastrophen sollte mindestens Bedingungen für eine „bessere Wiederherstellung und Wiederaufforstung“ im Einklang mit den beschriebenen Bewirtschaftungsmethoden umfassen, die die Widerstandsfähigkeit der Wälder stärken.

Für die Anpassung von Wäldern an den Klimawandel und ihre Wiederherstellung nach Klimaschäden wird auch viel geeignetes forstliches Vermehrungsgut benötigt. Dazu müssen Anstrengungen unternommen werden, um die genetischen Ressourcen, von denen eine klimaresistentere Waldwirtschaft abhängt, auf der Grundlage ökologischer Grundsätze zu sichern und nachhaltig zu nutzen, um die Produktion und Verfügbarkeit solcher Materialien zu erhöhen, um besser über ihre Eignung für künftige klimatische Bedingungen zu informieren, um die Forschung zu Grundsätzen und Anwendungsverfahren der unterstützten Migration von Arten in Wäldern zu fördern und um seine kooperative Produktion und Weitergabe über nationale Grenzen hinweg zu verbessern. Die Kommission wird die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über forstliches Vermehrungsgut mit Maßnahmen zur Förderung der Produktion von für künftige klimatische Bedingungen geeignetem forstlichem Vermehrungsgut ergänzen. Ferner sollten die Forschung und Innovation sowie die Erprobung und Auswahl von Arten und geeigneten Ursprüngen für die künftigen Bedingungen verbessert werden.

Nicht zuletzt wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten die Gesundheitslage der Wälder in der EU überwachen, einschließlich der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten, Krankheiten und Schädlingen wie Borkenkäfern, und die notwendigen Präventivmaßnahmen zur Früherkennung und Tilgung fördern. Diese umfassen Pflanzenschutzstrategien zur Ermittlung der am stärksten gefährdeten Gebiete, den Austausch bewährter Verfahren, die Unterstützung und Zusammenarbeit bei Pflanzenschutzkontrollen sowie die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Pflanzenschutzinstrumente unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze, die die Biodiversität begünstigen.

3.3.(Wieder-)Aufforstung von artenreichen Wäldern

Das Nachwachsen des Waldes ohne Einfluss von außen aufgrund natürlicher Sukzession ist die wichtigste Triebkraft für die Zunahme der Waldflächen in der EU, die hauptsächlich durch die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen und ländlicher Gebiete bedingt ist. Darüber hinaus besteht jedoch Potenzial für eine Ausweitung der Wald- und Baumbedeckung in der EU durch aktive und nachhaltige (Wieder-)Aufforstung und Baumpflanzung.

Dies betrifft hauptsächlich städtische und stadtnahe Gebiete (z. B. Stadtparks, Bäume auf öffentlichem Gelände und privaten Grundstücken, Begrünung von Gebäuden und Infrastrukturelementen sowie Stadtgärten) sowie landwirtschaftliche Flächen (z. B. in aufgegebenen Gebieten sowie durch Agroforstwirtschaft und Waldweiden, Landschaftselemente und die Einrichtung ökologischer Korridore). Dieses Potenzial muss genutzt werden, da eine verstärkte Aufforstung auch zu den wirksamsten Strategien gegen den Klimawandel und für die Katastrophenvorsorge im Forstsektor zählt und erhebliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen kann, z. B. in Bezug auf die Sammlung und den Anbau von Saatgut, die Anpflanzung von Sämlingen und die Sicherstellung ihrer Entwicklung. Zudem kann sie sozioökonomische Vorteile für die Gemeinschaften vor Ort schaffen. Darüber hinaus ist der Aufenthalt im Grünen bzw. im Wald der physischen und psychischen Gesundheit zuträglich.

In der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 wird die Zusage gemacht, unter uneingeschränkter Achtung der ökologischen Grundsätze bis 2030 mindestens 3 Milliarden zusätzliche Bäume anzupflanzen. Diese Initiative wird dem anhaltenden Trend eines rückläufigen Nettozuwachses der Waldfläche in der EU entgegenwirken. Im Laufe der Zeit wird sie auch dazu beitragen, die Waldbedeckung in der EU und damit auch die Kohlenstoffsenken und ‑bestände in der EU zu vergrößern. Sie wird auch dazu dienen, das gesellschaftliche Bewusstsein und Engagement zu verstärken, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, und helfen, das Ziel zu erreichen, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Diese Strategie umfasst einen Fahrplan für die Umsetzung der Zusage, und zwar anhand des allgemeinen Grundsatzes, den richtigen Baum an der richtigen Stelle und für den richtigen Zweck zu pflanzen und zu pflegen.

Fahrplan für die Anpflanzung von mindestens 3 Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030 48

Der Fahrplan enthält eindeutige Kriterien für die Anpflanzung und Zählung von Bäumen und für die Überwachung. Er wird ergänzt durch eine Website, einen Zeitplan für die Entwicklung zusätzlicher Elemente, einschließlich eines Baumzählers, die fortlaufende Entwicklung der Leitlinien für biodiversitätsfreundliche Wiederaufforstung und Aufforstung und Kriterien für naturnahere Forstwirtschaft sowie Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren.

Der Fahrplan enthält eine starke Überwachungskomponente, die für die Beobachtung der Fortschritte zur Erreichung des Ziels entscheidend sein wird. Dabei wird das Fachwissen der Kommission und der Europäischen Umweltagentur zurate gezogen. Auf der Grundlage von Überwachungsdaten werden die Kommission und die Europäische Umweltagentur zu beobachtende Tendenzen und den Stand der Umsetzung bewerten. Es werden Synergien mit bereits bestehenden technologischen Lösungen, z. B. für die Überwachung der Luftqualität, angestrebt, um Informationen über Anpflanzungszusagen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu bündeln.

3.4.Finanzielle Anreize für WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen zur Verbesserung der Quantität und Qualität der Wälder in der EU

Ein umfassenderer Schutz und eine bessere Wiederherstellung der Wälder sowie eine stärker auf die Biodiversität ausgerichtete nachhaltige Waldbewirtschaftung sind die richtigen Instrumente und werden dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und die Produktionskapazität der Wälder in den kommenden Jahrzehnten zu gewährleisten. Es muss jedoch bedacht werden, dass dies nicht ohne die Motivation, das Engagement und das Handeln der europäischen WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen, die sich in erster Linie um die Wälder kümmern, geschehen wird. Diese aus ökologischer Sicht einleuchtenden Schritte müssen auch wirtschaftlich tragfähig sein. Bewährte Verfahren zeigen, dass dies möglich ist.

In Körperschaftswäldern ist es sinnvoll, dass die Mitgliedstaaten die Anstrengungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder verstärken, um die gemeinsam vereinbarten ehrgeizigeren Ziele der EU in den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität zu erreichen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sicherzustellen. Mit der Strategie wird dem Trend entgegengewirkt, wonach der Nettoabbau durch Böden in der EU, insbesondere in Wäldern, in den letzten 10 Jahren zurückgegangen ist. Die Umkehr dieser Entwicklung ist eine Voraussetzung dafür, dass die von der EU vereinbarten ehrgeizigeren Klima- und Biodiversitätsziele erreicht werden und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel gewährleistet wird, damit Wälder ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können. Dies erfordert eine Reihe von Initiativen, die in dieser Strategie hervorgehoben werden, wie den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder, die Verbesserung nachhaltiger Waldbewirtschaftungsverfahren, bei denen Kohlenstoff im Waldökosystem, einschließlich im Boden, erhalten bleibt, und Initiativen für die Kaskadennutzung von Holz sowie für die Regenerierung und nachhaltige (Wieder-)Aufforstung von Wäldern. 

Private WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen, insbesondere Kleinbetriebe, sind jedoch häufig unmittelbar auf diese Wälder angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, und ihre Haupteinkünfte stammen bisher aus der Bereitstellung von Holz. Andere Dienste, insbesondere die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen, werden selten oder nie honoriert. Dies muss sich ändern. WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen brauchen (finanzielle) Anreize, um neben der Bereitstellung von Holz- und Nichtholzmaterialien und -produkten auch Ökosystemdienstleistungen durch den Schutz und die Wiederherstellung von Wäldern erbringen zu können und die Widerstandsfähigkeit ihrer Wälder durch die Anwendung der klima- und biodiversitätsfreundlichsten Waldbewirtschaftungsmethoden zu erhöhen. Besonders wichtig ist dies in den Teilen Europas, die früher und stärker als erwartet vom Klimawandel betroffen waren, und in denen die ländlichen Gebiete aufgrund von Naturkatastrophen in Wäldern Existenzgrundlagen eingebüßt haben und Einkommensverluste oder sogar Todesfälle zu beklagen waren.

Es gibt bereits positive Beispiele für öffentliche und private Zahlungsregelungen für Ökosystemdienstleistungen (z. B. für Trinkwasserschutz, Kohlenstoffbindung und die Erhaltung der Biodiversität). Diesbezügliche Chancen und die Verbesserung der technischen Fähigkeiten und Bedingungen für die weitere Entwicklung öffentlicher und privater Märkte für die Bereitstellung waldbasierter Ökosystemdienstleistungen werden derzeit unter Einsatz von EU-Förderung erforscht. 49 Hinzu kommt eine vorbereitende LIFE-Maßnahme mit Interessenträgern zu der Frage, wie die Zahlung für Ökosystemdienstleistungen in die EU-Finanzierungsprogramme aufgenommen werden kann. Auch werden Erkenntnisse aus bestehenden nationalen Zahlungsregelungen für Ökosystemdienstleistungen berücksichtigt.

Beispiele für öffentliche und private Zahlungsregelungen für Ökosystemdienstleistungen

Im Rahmen des finnischen Metso-Programms werden private WaldbesitzerInnen entlohnt, wenn sie einen Teil ihrer Flächen zur Förderung der Biodiversität stilllegen. Die jeweiligen Beträge hängen vom Wert der Fläche und der Dauer der Stilllegung ab.

Die kroatische „Steuer für alle“ sieht vor, dass natürliche und juristische Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und ein Einkommen von mehr als 400 000 EUR erzielen, 0,0265 % ihrer Gesamteinnahmen abgeben müssen, da sie von Ökosystemleistungen des Waldes profitiert haben. Diese Gelder werden über einen speziellen nationalen Fonds im Einklang mit den Waldbewirtschaftungsplänen für jedes Waldgebiet an WaldbesitzerInnen verteilt.

Dank des französischen „Label Bas Carbon“ können bei privaten und öffentlichen Maßnahmen auf freiwilliger Basis Treibhausgasemissionen durch eine finanzielle Unterstützung von Umweltdienstleistungen (CO2-arme Maßnahmen) für die Waldbewirtschaftung in Frankreich kompensiert werden.

Portugal hat 2019 ein Pilotprogramm zur Entlohnung von Ökosystemdienstleistungen von Wäldern in zwei Naturparks gestartet, das die Renaturierung von Eukalyptusplantagen, die Anpflanzung einheimischer Arten und die Entwicklung von Nichtholzerzeugnissen umfasst.

In Deutschland haben WaldbesitzerInnen aufgrund der Wassergesetzgebung des Bundes Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Bewirtschaftungsbeschränkungen in Grundwasserschutzgebieten.

Im Rahmen der Initiative „Green Heart of Cork“ des WWF-Büros für den Mittelmeerraum entlohnte ein privates Getränkeunternehmen WaldgrundbesitzerInnen für den Schutz eines Trinkwasserleiters, der für ihre Produktion genutzt wurde.

Was politische Maßnahmen auf EU-Ebene anbelangt, so bietet die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bereits im Rahmen der nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanzielle Unterstützung für Wälder und Waldbewirtschaftung, insbesondere für die Anpassung an den Klimawandel und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wurden im Rahmen der forstwirtschaftlichen Maßnahmen der GAP 6,7 Mrd. EUR zur Unterstützung der politischen Ziele der EU bereitgestellt, in erster Linie für Aufforstung (27 %), die Verhütung von Waldbränden und Naturkatastrophen (24 %) und für Investitionen in Resilienz sowie ökologische und soziale Funktionen (19 %). Die Inanspruchnahme forstwirtschaftlicher Maßnahmen war jedoch gering und ist während des Programmplanungszeitraums erheblich zurückgegangen. Dies ist unter anderem auf mangelnde Kenntnisse administrativer Verfahren für die Beantragung von Fondsmitteln zurückzuführen. Auch die unzureichende Attraktivität der Prämie und die mangelnde Unterstützung beim Kapazitätsaufbau durch Beratungsdienste sowie begrenzte Hilfestellung für die Durchführung waldbezogener Anpassungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, um Risiken (z. B. Waldbrände, Bodenerosion, Schädlinge, Überschwemmungen) vorzubeugen und zu verringern, spielen eine Rolle.

Die neue GAP (für den Zeitraum 2023–2027) bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung waldbezogener Interventionen entsprechend den nationalen Bedürfnissen und Besonderheiten, baut Bürokratie ab und stellt eine Verknüpfung und einen synergetischen Ansatz mit dem europäischen Grünen Deal, der nationalen Waldpolitik und den Umwelt- und Klimavorschriften der EU sicher. Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, die für die Zwecke dieser Strategie zur Verfügung stehen, stärker in Anspruch genommen werden.

In den Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu den GAP-Strategieplänen für den Zeitraum 2023–2027 wurde eine angemessene Einbeziehung der Wälder gefordert. Die Mitgliedstaaten erhielten spezifische Empfehlungen zu Wäldern und zum Forstsektor. Die Empfehlungen zielen in erster Linie darauf ab, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine nachhaltige (Wieder-)Aufforstung zu fördern, die Multifunktionalität und die Rolle der Wälder als Kohlenstoffsenken zu verbessern, Wälder zu schützen und Waldökosysteme wiederherzustellen, um einen guten Zustand von Lebensräumen und Arten zu erreichen, die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken und die sozioökonomische Entwicklung ländlicher Gebiete zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten müssen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Waldakteure besser in die Entwicklung der GAP-Strategiepläne auf Ebene der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Die Kommission wird neue Instrumente für den Austausch von bewährten Verfahren bereitstellen, um waldrelevante Maßnahmen besser konzipieren und durchführen zu können, den Austausch zwischen Sachverständigen in den Mitgliedstaaten zu fördern, Demonstrationswerkzeuge für eine kohärente Verwendung der Finanzmittel bereitzustellen und lokale und regionale Vernetzung, auch in Form von Demonstrationsinitiativen vor Ort, zu unterstützen. Bei der Bewertung der GAP-Strategiepläne wird die Kommission insbesondere waldbezogenen Maßnahmen Aufmerksamkeit widmen, die starke Synergien mit den Klima- und Biodiversitätszielen der EU aufweisen.

Angesichts der ehrgeizigeren Klimaschutz- und Biodiversitätsziele der EU werden die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert, entsprechend ihrer nationalen Gegebenheiten eine Zahlungsregelung für Ökosystemdienstleistungen für WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen einzuführen, um – in ähnlicher Weise wie beispielhafte nationale Regelungen wie das finnische METSO-Programm – Kosten und Einkommensverluste aufzufangen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die Einführung von Verfahren der klimaeffizienten Landwirtschaft zu beschleunigen, beispielsweise durch Öko-Regelungen für agroforstwirtschaftliche Maßnahmen oder Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, um biodiversitätsfreundliche Investitionen in (Wieder-)Aufforstung und Agroforstwirtschaft und andere nichtproduktive Investitionen für umwelt- und klimabezogene Ziele abzudecken. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten wird die Kommission Ratschläge und technische Leitlinien zur Entwicklung einer Zahlungsregelung für Ökosystemdienstleistungen bereitstellen.

Die Kommission wird auch die in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigte Initiative für eine klimaeffiziente Landwirtschaft annehmen, mit der ein neues grünes Geschäftsmodell gefördert werden soll, bei dem klima- und umweltfreundliche Verfahren von LandbewirtschafterInnen, einschließlich WaldbewirtschafterInnen und WaldbesitzerInnen, auf der Grundlage der von ihnen erbrachten Klimavorteile belohnt werden. Die Vergütung der Klimaschutzbemühungen durch Anreizzahlungen oder handelbare CO2-Zertifikate wird ein neues Geschäftsmodell schaffen, das LandwirtInnen, ForstwirtInnen und LandbewirtschafterInnen, die nachhaltige Tätigkeiten durchführen, die zur CO2-Entfernung und -Speicherung führen, eine neue Einkommensquelle bieten soll.

Bewirtschaftungssysteme für eine klimaeffiziente Landwirtschaft (Carbon Farming) können durch staatliche Maßnahmen und private Initiativen gefördert werden. Darüber hinaus kann die öffentliche Förderung auch in Form einer rein nationalen Finanzierung dank der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen erfolgen, insbesondere unter den (derzeit auf dem Prüfstand stehenden) EU-Leitlinien für Land- und Forstwirtschaft, die ein breites Spektrum forstwirtschaftlicher Maßnahmen abdecken, darunter Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen oder Beihilfen für Waldumwelt- und -klimaleistungen und die Erhaltung der Wälder. Die Kommission prüft derzeit, wie die Verwendung nationaler Mittel für forstwirtschaftliche Maßnahmen erleichtert und bei der bevorstehenden Überarbeitung der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen besser auf Ökosystemdienstleistungen ausgerichtet werden kann.

Darüber hinaus können private Initiativen Bewirtschaftungssysteme für eine klimaeffiziente Landwirtschaft durch CO2-Zertifikate finanzieren, die auf den Märkten gehandelt werden können. Die Begünstigten würden Zahlungen anhand der erzielten Ergebnisse erhalten, um eine gezieltere Verwendung der einschlägigen Mittel für das angestrebte Klima- oder Umweltziel, wie die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen, zu gewährleisten. Die klimaeffiziente Landwirtschaft kann daher eine Möglichkeit für die Verwirklichung und Umsetzung der Ziele darstellen, die der vorliegenden Strategie zugrunde liegen.

Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, arbeitet die Kommission außerdem an einem Rechtsrahmen für die Zertifizierung der CO2-Entfernung.

Im Rahmen der langfristigen Vision für ländliche Gebiete wird ein Netz von ländlichen Gebieten und Gemeinden, die von Wald geprägt sind, gefördert, um dem forstlichen ländlichen Raum Gehör zu verschaffen, dessen Repräsentation in wichtigen Initiativen (Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum, ENRD-Portal 50 ) sicherzustellen und eine spezifische Bewertung der Gegebenheiten und Erfordernisse von Waldgebieten in der gesamten EU zu ermöglichen.

Die Kommission wird

1.ein rechtsverbindliches Instrument für die Wiederherstellung von Ökosystemen, einschließlich Waldökosystemen, bis Ende 2021 vorschlagen

2.bis Ende 2021 Leitlinien für die Definition von Primär- und Altwäldern entwickeln, einschließlich ihrer Definition, Kartierung, Überwachung und strenger Schutzmaßnahmen

3.bis zum ersten Quartal 2023 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Waldakteuren die zusätzlichen Indikatoren sowie Schwellenwerte oder Spannen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ermitteln und bewerten, wie diese – zu Anfang auf freiwilliger Basis – am besten genutzt werden könnten

4.bis zum ersten Quartal 2022 Leitlinien für eine biodiversitätsfreundliche Aufforstung und Wiederaufforstung entwickeln

5.bis zum zweiten Quartal 2022 eine Definition von naturnahen Waldbewirtschaftungsverfahren aufsetzen und entsprechende Leitlinien annehmen, und bis zum ersten Quartal 2023 freiwillige Zertifizierungssysteme für naturnahe Waldbewirtschaftung entwickeln

6.Leitlinien bereitstellen und den Wissensaustausch über bewährte Verfahren im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit diesem gegenüber fördern, unter anderem unter Nutzung der Plattform für Klimaanpassung

7.bis Ende 2022 die Rechtsvorschriften über forstliches Vermehrungsgut mit Maßnahmen zur Förderung der Produktion und der Vermarktung von für künftige klimatische Bedingungen geeignetem forstlichem Vermehrungsgut ergänzen

8.forstbezogene Interventionen in der künftigen GAP (2023-2027) im Zusammenhang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, insbesondere die Einführung von Zahlungsregelungen für Ökosystemdienstleistungen und die Einführung von Verfahren der klimaeffizienten Landwirtschaft, sowie in anderen EU-Finanzinstrumenten (z. B. Kohäsionspolitik, LIFE, Horizont Europa, EU-Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Interreg)) fördern

9.bis November 2021 Beratungsangebote und technische Anleitungen zur Entwicklung einer Zahlungsregelung für Ökosystemdienstleistungen zur Verfügung stellen 

10.waldspezifische Vergütungssysteme in einem Aktionsplan für die Zertifizierung sowohl für die klimaeffiziente Landwirtschaft als auch für die CO2-Entfernung fördern, der bis Ende 2021 angenommen werden soll

11.eine Verhaltensforschungsstudie zur Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durch ForstwirtInnen durchführen, um mögliche Verbesserungen der politischen Maßnahmen zu ermitteln

12.mögliche Hindernisse ermitteln und beseitigen, die sich aus den geltenden EU-Rechtsvorschriften und der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen ergeben, um Dienstleistungen, die dem öffentlichen Interesse dienen, angemessen zu unterstützen.

4.Strategische Überwachung, Berichterstattung und Datenerhebung zum Thema Wald

Bisher sind die Informationen über den Zustand der Wälder in der EU, ihren sozialen und wirtschaftlichen Wert, die Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, und über die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen lückenhaft. Seit dem Auslaufen der Forest-Focus-Verordnung im Jahr 2007 51 sind keine umfassenden Berichtspflichten mehr festgeschrieben. Darüber hinaus gestaltet sich die verknüpfte Nutzung von Fernerkundungsdaten und bodengestützten Daten schwierig (z. B. mangelnde Interoperabilität, Fehlen gemeinsamer Definitionen, Unklarheiten bei der Datenauswertung, Fehlen langer und vergleichbarer hochaufgelöster Zeitreihen, Einschränkungen bei den derzeitigen Standarddiensten zum Thema Wald von Copernicus). Zudem besteht eine unzureichende Planung für die Wälder, die aber notwendig wäre, um die Herausforderungen auf koordinierte Weise anzugehen und ein umfassendes Bild der Multifunktionalität der Wälder in der EU zu bieten, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, den ökologischen Zustand der Wälder, Verhütung und Kontrolle von Waldschäden sowie Nachfrage und Angebot an forstlicher Biomasse für unterschiedliche sozioökonomische Zwecke. Auch aufgrund der Notwendigkeit detaillierterer Indikatoren und Schwellenwerte für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu bestimmten Aspekten des Klimaschutzes und der Biodiversität haben die Mitgliedstaaten deshalb auf EU-Ebene vereinbart, beim Übergang der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft weitgehend auf Wälder und die waldbasierte Bioökonomie zurückzugreifen.

Jedoch gibt es mehrere verstreute Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen, aber keinen strategischen Rahmen, der diese zusammenführt und es ermöglicht, umfassend und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu zeigen, dass die EU auf dem richtigen Weg ist und dass die Wälder den vielfältigen Anforderungen und Funktionen tatsächlich gerecht werden können. Die strategische Forstplanung in allen EU-Mitgliedstaaten auf nationaler und gegebenenfalls regionaler Ebene, die auf zuverlässiger Überwachung und ebensolchen Daten, einer transparenten Verwaltung und einem koordinierten Austausch auf EU-Ebene beruht, ist aber erforderlich, damit die gemeinsam vereinbarten Ziele der EU erreicht werden können, insbesondere im Hinblick auf den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Verwirklichung der Ziele in Bezug auf Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, einschließlich der Erreichung der im Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft festgelegten Ziele für die CO2-Entfernung.

Zu diesem Zweck wird die Kommission vorbehaltlich einer Folgenabschätzung einen Legislativvorschlag für einen Rahmen für die Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung zum Thema Wald vorlegen. Auf diese Weise wird ein EU-weiter integrierter Waldüberwachungsrahmen geschaffen, bei dem Fernerkundungstechnologien und Geodaten genutzt werden, die mit der bodengestützten Überwachung verknüpft werden, wodurch die Genauigkeit der Überwachung verbessert wird. Vorbehaltlich einer Folgenabschätzung und Konsultation und unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips würde dies auch von den zuständigen nationalen oder gegebenenfalls regionalen Behörden zu erstellende Strategiepläne für Wälder umfassen. Mit diesem Vorschlag wird ein Rahmen für eine wirksamere Koordinierung der Maßnahmen unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich geschaffen.

Was die Überwachung anbelangt, so sollte der Schwerpunkt auf einer regelmäßigen und häufigeren kosteneffizienten Berichterstattung und Aktualisierung von Daten zu vorrangigen, politisch relevanten Themen der EU liegen. Dazu zählen die Auswirkungen des Klimawandels, Biodiversität, Gesundheit, Schäden, invasive gebietsfremde Arten, Waldbewirtschaftung und Biomassenutzung für verschiedene sozioökonomische Zwecke. Die Überwachung muss mit einer hohen räumlichen und zeitlichen Granularität erfolgen. Auch die Aktualität ist aufgrund des schnellen Auftretens natürlicher Waldstörungen besonders wichtig. Der Rahmen wird von den Komponenten des EU-Weltraumprogramms profitieren und sollte die Galileo- und Copernicus-Dienste nutzen, um diese Prozesse zu verbessern. 52  

Aufbauend auf bestehenden Indikatoren und Überwachungssystemen auf nationaler und EU-Ebene (z. B. dem europäischen Waldbrandinformationssystem 53 ) und unter Beachtung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung gemäß der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor würde eine Liste von Parametern festgelegt, die für eine harmonisierte EU-Überwachung relevant sind, und würden Daten erhoben und gemeldet. Optionen für neue Überwachungsparameter und -indikatoren würden im Rahmen von Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, mit Unterstützung von Sachverständigen, Forschungsarbeiten und anderen Mitteln bewertet und geprüft und, sofern verfügbar, in das Überwachungssystem integriert. Der neue Überwachungsrahmen könnte auch von der EU-Initiative „Destination Earth“ (DestinE) 54 in Form eines speziellen digitalen Zwillings profitieren. Dieser stellt einen großen Fortschritt für die Modellierung des Systems Erde und die Datenassimilation in verschiedenen und doch miteinander verknüpften Themenbereichen dar. 55

Das Waldinformationssystem für Europa (FISE) wird verbessert, um die Grundlage für harmonisierte Walddaten in Europa zu schaffen. Das integrierte Waldüberwachungssystem wird daher in dieses Informationssystem eingebettet und seine Ergebnisse darüber zugänglich gemacht. Die EU-Beobachtungsstelle der Kommission für Entwaldung‚ Waldschädigung, Veränderungen der Bewaldungsdichte weltweit sowie die damit verbundenen Faktoren 56 wird Erdbeobachtungsinstrumente für Wälder entwickeln, die im Rahmen von Copernicus operationalisiert und von FISE im Rahmen des integrierten Waldüberwachungssystems genutzt werden können.

Es wird eine Übersicht über Schlüsselindikatoren erstellt. Indikatoren, wie z. B. von Daten aus der Fernerkundung, die leicht verfügbar sind, werden jährlich aktualisiert. Unter Berücksichtigung der Risiken und der sich rasch verändernden Lage in den Wäldern der EU werden auch Waldstörungen und aktualisierte Risikobewertungen Teil der jährlichen Berichte sein. Für die Indikatoren, für die mehr Zeit bei der Konsolidierung benötigt wird, soll alle sechs Jahre eine Übersicht erstellt werden. Dies wird auch zu den regelmäßigen Überwachungsprozessen wie den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, dem 8. Umweltaktionsprogramm und dem Europäischen Semester beitragen. Die künftige europäische Forschungspartnerschaft zu Wäldern wird an der Ausarbeitung dieser Berichte beteiligt sein. Für alle genannten FISE-Berichte werden Zusammenfassungen für ein breites Publikum zur Verfügung gestellt. Es muss sichergestellt werden, dass die wissenschaftlich fundierten Kenntnisse und Informationen allen zugänglich gemacht werden. WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen, die Zivilgesellschaft und lokale Aktionsgruppen werden aufgefordert, diese Berichte zu konsultieren und öffentliche Informationsveranstaltungen in ihren Ländern oder Gemeinschaften zu organisieren, um das Bewusstsein für das Thema Wald in Europa zu schärfen.

Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinschaften werden über die Website MapMyTree an der Überwachung der Bäume beteiligt sein, die im Rahmen der Zusage für mindestens 3 Milliarden zusätzliche Bäume bis 2030 gepflanzt werden. Praktische Ratschläge zur Baumpflanzung und -pflege werden auf einer speziellen Plattform zur Verfügung gestellt.

Die nationalen oder gegebenenfalls regionalen Behörden der Mitgliedstaaten würden die Strategiepläne unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips ausarbeiten. Darin würde die strategische Vision der Mitgliedstaaten für ihre Wälder und den waldbasierten Sektor für die kommenden 10, 30 und 50 Jahre dargelegt. Die Pläne müssten nicht durch die Kommission genehmigt werden, sondern gemeinsame Elemente und eine allgemeine Struktur aufweisen, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und vorbehaltlich einer Folgenabschätzung und unter Einbeziehung der Interessenträger ausgearbeitet werden, um Vergleichbarkeit zu ermöglichen und ein umfassendes Bild des Zustands, der Trends und der von den Mitgliedstaaten geplanten künftigen Entwicklung der Wälder in der EU zu vermitteln.

Im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sollte der Anteil der Waldflächen, für die Waldbewirtschaftungspläne gelten, alle bewirtschafteten Wälder im Besitz der öffentlichen Hand und eine wachsende Zahl privater Wälder umfassen. 57  Dies würde WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen dabei helfen, die auf EU-, nationaler und regionaler Ebene festgelegten politischen Ziele und strategischen Prioritäten wirksam umzusetzen. Die Waldbewirtschaftungspläne sollten Risikobewertungen und Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Thema Wald umfassen und biodiversitätsbezogene Daten besser integrieren. Bei der Vorbereitung des neuen Rechtsinstruments für die Überwachung der Wälder in der EU wird die Kommission anhand der Erfahrungen mit der vorherigen EU-Forststrategie 58 eine vergleichende Bewertung der Anforderungen und Kriterien in den Waldbewirtschaftungsplänen vornehmen und erwägen, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weitere Kriterien festzulegen, um sicherzustellen, dass die Waldbewirtschaftungspläne die Ziele dieser Strategie in Bezug auf Klima, Biodiversität, Bioökonomie sowie soziale und ländliche Entwicklung erfüllen. Darüber hinaus wird bei der Bewertung geprüft, wie die FörsterInnen bei der Erstellung dieser Pläne unterstützt und beraten werden können. 

Der neue Rechtsrahmen wird durch ein umfassendes Verwaltungssystem im Rahmen des aktualisierten, inklusiveren und kohärenteren EU-Rahmens für die Politikgestaltung zum Thema Wald gemäß Abschnitt 6 gestützt. Dabei wird eine spezielle Gruppe mit Sachverständigen und Netzwerken für Waldüberwachung und -planung eingerichtet, die bei der Ermittlung und Festlegung der gemeinsamen Liste von Methoden und Indikatoren für die Überwachung, die Festlegung von Arbeitsprogrammen und die Ermittlung des Forschungsbedarfs und des Forschungsfortschritts behilflich sein wird.

Die Kommission wird

1.einen Vorschlag für einen neuen Legislativvorschlag der EU zur Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung zum Thema Wald vorlegen, um ein koordiniertes Überwachungs-, Datenerhebungs- und Meldesystem der EU für Wälder zu gewährleisten. In diesem Rahmen würden die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bis zum ersten Quartal 2023 unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und des AEUV Strategiepläne für Wälder und den waldbasierten Sektor ausarbeiten.

2.im Rahmen des Waldinformationssystems für Europa (FISE) und auf der Grundlage verbesserter Copernicus-Dienste, anderer Fernerkundungsdaten und der bodengestützten Überwachung die bestehende Überwachung der Klimaauswirkungen und anderer natürlicher oder vom Menschen verursachter Störungen der Wälder verstärken 

3.mit Unterstützung einer umfassenderen europäischen Forschungspartnerschaft zu Wäldern regelmäßig Berichte anfertigen und veröffentlichen und Zusammenfassungen über den Zustand der Wälder in der EU anfertigen 

4.über ihre Gemeinsame Forschungsstelle 59 eine europäische Forschungspartnerschaft zu Wäldern entwickeln, um die Entwicklung neuer Indikatoren auf der Grundlage der Fernerkundung und der neuesten Forschungsergebnisse zu unterstützen.

5.Eine starke Forschungs- und Innovationsagenda zur Verbesserung unseres Wissensstands über Wälder

Forschung und Innovation sind wichtige Triebkräfte für die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Strategie. Die Kommission wird im Rahmen von Horizont Europa einen wissenschaftlich fundierten Beitrag der Wälder der EU zu den Zielen des europäischen Grünen Deals fördern, nämlich Klimaneutralität und Resilienz, Biodiversität und nachhaltiges Wachstum. Waldbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten werden im Rahmen des thematischen Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ unterstützt. Dieses Cluster bietet Möglichkeiten, Synergien zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen für Wälder zu schaffen und zu stärken und Wirtschaftstätigkeiten des Menschen nachhaltiger zu gestalten.

Forschung und Innovation werden die Wirksamkeit einer verbesserten nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter den sich wandelnden Klimabedingungen erhöhen, unter anderem durch mehr Wissen über die Auswirkungen des Klimawandels, durch einen Beitrag zu einer größeren Vielfalt von Wäldern und genetischen Ressourcen und durch die Bereitstellung faktengestützter und praktisch anwendbarer Leitlinien für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel im Einklang mit den Biodiversitätszielen. Ein ganzheitlicher Ansatz für neue und neu auftretende Schädlinge und Krankheiten wird darauf abzielen, biotische Störungen und Risiken zu verringern. Die Wiederherstellung gesunder und standortgerechter Wälder und Böden wird unter anderem durch die Forschungs- und Innovationsmission für Bodengesundheit und Lebensmittel unterstützt. Es wird ein besseres Verständnis der Primär- und Altwälder sowie ihrer Biodiversität und Klimafunktionen angestrebt.

Die vielfältigen Vorteile der Waldökosystemleistungen und ihrer Interdependenzen werden auf interdisziplinäre und integrative Weise betrachtet, um einen größeren Mehrwert nachhaltiger und multifunktionaler Wälder zu schaffen und ihren Nutzen für die Gesellschaft zu maximieren. Forschung und Innovation zu Agroforstsystemen und zu anderen Bäumen außerhalb von Wäldern werden intensiviert.

Gezielte Investitionen in eine bessere Datennutzung und die Entwicklung von Infrastruktur, Technologien und Governance-Modellen werden die Anwendung digitaler Innovationen in der Forstwirtschaft, in ländlichen Gebieten und entlang der Wertschöpfungsketten beschleunigen.

Um die Zusammenarbeit in der EU zu stärken, wird eine Forschungs- und Innovationspartnerschaft im Forstsektor vorgeschlagen, um die Fragmentierung der öffentlichen Forschung in der EU zu überwinden und die Arbeit an Forschungsprioritäten, die eine stärkere Koordinierung erfordern, zu verstärken. Der Beitrag von Horizont Europa in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR wird mit ergänzenden privaten Investitionen in die künftige Partnerschaft „Kreislauforientiertes biobasiertes Europa“ kombiniert, um innovative und ressourceneffiziente biobasierte Materialien und Produkte zu fördern, die ein großes Potenzial haben, ihre fossilen Gegenstücke zu ersetzen. Waldbasierte Projekte sollten dazu beitragen, die Einkommen von WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen zu diversifizieren und die Nachhaltigkeit und die Kreislauforientierung der waldbasierten Wirtschaft zu verbessern.

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Rolle der Forstwirtschaft in der Europäischen Innovationspartnerschaft AGRI zu stärken. Ziel ist es, die Einführung von waldbasierten Innovationen zu beschleunigen, Wissensaustausch, Zusammenarbeit, Bildung, Ausbildung und Beratung zur Unterstützung einer stärker nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu fördern und das sozioökonomische und ökologische Potenzial der Wälder in ländlichen Gebieten zu erschließen.

Die Kommission wird

1.gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Forschungs- und Innovationsagenda „Planung unserer Wälder der Zukunft“ entwickeln, indem Forschungslücken und künftige Prioritäten für die Forstwirtschaft und den waldbasierten Sektor gemeinsam ermittelt werden

2.die faktengestützte Gestaltung und Umsetzung von Strategien zur Wiederherstellung der Wälder unter Einbeziehung der Gesellschaft und unter verschiedenen ökologischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen fördern, unter anderem durch die geplante Forschungs- und Innovationsmission zu Bodengesundheit für Waldböden

3.die Zusammenarbeit in der EU durch eine neue Forschungs- und Innovationspartnerschaft im Forstsektor verbessern, einschließlich Leitinitiativen für die Erprobung und Demonstration von Lösungen in ausgewählten strategischen Schlüsselbereichen

4.im Rahmen des Programms „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung von Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos (einschließlich Waldbränden) durchführen, um die Kapazitäten für Risiko- und Resilienzmanagement und -governance zu stärken

5.ein Bürgerwissenschaftsprogramm über die Biodiversität der Wälder entwickeln, insbesondere durch Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft in die Überwachung der Biodiversität der Wälder.

6.Ein inklusiver und kohärenter EU-Rahmen für die Politikgestaltung zum Thema Wald

Der umfassende Beitrag der Wälder zu den Zielen des europäischen Grünen Deals gemäß dieser Strategie, unter anderem in den Bereichen Klima, Biodiversität und nachhaltige Bioökonomie, erfordert eine inklusivere und besser koordinierte EU-Verwaltungsstruktur für Wälder, die alle Ziele der neuen EU-Waldstrategie und ihre Verknüpfungen widerspiegelt. Die verschiedenen politischen Strategien sollten stärker aufeinander abgestimmt sein, und es sollte ein multidisziplinärer Austausch unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Sachverständigen und Interessenträgern erleichtert werden. Angesichts des wachsenden Interesses der europäischen Öffentlichkeit an der Zukunft der Wälder in der EU sollte auch die Transparenz der Verwaltung gewährleistet werden, damit alle nachverfolgen können, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der neuen EU-Waldstrategie unterstützt werden.

Dazu wird die Kommission ein EU-Verwaltungssystem für Wälder vorschlagen, das Politikkohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen Funktionen fördert, die Wälder für eine nachhaltige und klimaneutrale europäische Wirtschaft erfüllen müssen, und das den Mitgliedstaaten, WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen, der Industrie, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft einen inklusiven Raum bietet, um waldpolitische Fragen zu erörtern und gleichzeitig Doppelstrukturen vermeidet.

Was den Dialog mit den Mitgliedstaaten anbelangt, so wird die Kommission aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen und der Zusammenarbeit im Ständigen Forstausschuss und in der Arbeitsgruppe „Wälder und Natur“ eine aktualisierte Verwaltungsstruktur vorschlagen, in der diese beiden Gruppen zu einer Expertengruppe zusammengefasst werden, deren Mandat alle ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ziele der neuen EU-Waldstrategie widerspiegelt und bei der gewährleistet wird, dass VertreterInnen verschiedener Mitgliedstaaten aus verschiedenen Ministerien eingebunden sind. Um dies zu erreichen und eine Doppelstruktur zu vermeiden, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Geschäftsordnung des Ständigen Forstausschusses zu überarbeiten oder gegebenenfalls andere Wege zu finden. Außerdem werden bessere Synergien mit der Expertengruppe für waldbasierte Industriezweige und sektorbezogene Fragen geschaffen.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, WaldbesitzerInnen und WaldbewirtschafterInnen, der Industrie und Wissenschaft wird die Kommission einen ähnlichen Ansatz verfolgen und auf den Erfahrungen der bestehenden Gruppe für den zivilen Dialog über Forstwirtschaft und Kork und der Arbeitsgruppe „Wälder und Natur“ aufbauen und eine einzige Gruppe mit einer überarbeiteten Aufgabenbeschreibung, einer breiteren Zusammensetzung und einem Schwerpunkt auf der Umsetzung der neuen EU-Waldstrategie einrichten.

Die Kommission wird regelmäßige, mindestens zweimal jährlich stattfindende gemeinsame Sitzungen der beiden Gruppen sicherstellen, und verpflichtet sich zur vollständigen Transparenz der Erörterungen. Die Kommission fordert auch die Mitgliedstaaten auf, umfassende Multi-Stakeholder-Dialogplattformen einzurichten, um europäische, nationale und lokale waldpolitische Maßnahmen zu erörtern und mitzugestalten.

Eine solche verstärkte Verwaltungsstruktur wird es ermöglichen, den Dialog zu stärken, Silos zu durchbrechen und im Sinne des europäischen Grünen Deals und der neuen EU-Waldstrategie die Synergien zwischen der Entwicklung des ländlichen Raums, der nachhaltigen waldbasierten Bioökonomie und den ehrgeizigeren Klimaschutz- und Biodiversitätszielen der EU voll und ganz widerzuspiegeln.

Die Kommission wird auch die Einrichtung eines „Waldberatungsdienstes“ in den Mitgliedstaaten fördern, der den im Rahmen der GAP bestehenden landwirtschaftlichen Beratungsdiensten entspricht.

7.Verstärkte Umsetzung und Durchsetzung des bestehenden EU-Besitzstands

Die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Besitzstands, der für Wälder und Fragen der Waldbewirtschaftung von Bedeutung ist, muss verstärkt werden. Die Habitat 60 - und die Vogelschutzrichtlinien 61 sehen die Erhaltung eines breiten Spektrums von Waldlebensräumen und dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten vor. In der Umwelthaftungsrichtlinie 62 ist die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 63 vorgeschrieben, die Waldlebensräume betreffen. Mit der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt 64 werden bestimmte Verhaltensweisen, die eine Schädigung geschützter Wälder beinhalten, unter Strafe gestellt. 65 Im Rahmen des europäischen Grünen Deals beabsichtigt die Kommission, eine Überarbeitung vorzuschlagen, mit der diese Bestimmungen gestärkt werden. Die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme 66 und die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung 67 sind für bestimmte forstwirtschaftliche Pläne, Programme und Projekte relevant. Die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen 68 schreibt die Bereitstellung von Umweltinformationen, einschließlich Waldbewirtschaftungsplänen, fest.

Die EU-Holzverordnung 69 verbietet die Einfuhr von illegalem Holz in die EU und enthält Verpflichtungen für Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringen. Die Kommission schließt derzeit eine Eignungsprüfung dieser Verordnung und der Verordnung über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor 70 ab und wird ihre Ergebnisse und einen Vorschlag für verbesserte Vorschriften gegen Entwaldung und Waldschädigung im Verlauf des Jahres 2021 vorlegen.

Illegaler Holzeinschlag ist besonders besorgniserregend, wenn er Primär- und Altwälder oder Waldlebensräume mit nur sehr kleiner Fläche betrifft, da hier die Schäden unumkehrbar sind. Eine mangelhafte Umsetzung des einschlägigen Besitzstands kann auch zu Waldschädigungen oder zu einer unzureichenden Verbesserung des Erhaltungszustands der Wälder führen. Die Kommission wird sich bemühen, die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu verbessern, ihre Dialoge mit den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zu intensivieren und eng mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Netzwerken von Umweltagenturen, Inspektoren, der Polizei, Staatsanwälten und Richtern zusammenzuarbeiten, wobei sie sich auf Leitlinien stützen wird, die bereits in Zusammenarbeit mit diesen Behörden ausgearbeitet und von diesen gebilligt wurden 71 , und die Durchsetzung verbessern, gegebenenfalls auch durch Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten eingeleitet, die gegen die Habitat- und Vogelschutzrichtlinien, die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung, die EU-Holzverordnung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen verstoßen.

Die Kommission wird den Einsatz von Geodaten in den Mitgliedstaaten 72 und auf EU-Ebene fördern, indem sie ihre eigenen Kapazitäten zur Nutzung von Geodaten für die Gewährleistung des Vollzug des Umweltrechts entwickelt 73 . Außerdem wird sie aktualisierte Leitlinien für die Auslegung bestimmter für Wälder relevanter Bestimmungen, wie etwa der Artenschutzvorschriften der Habitat-Richtlinie 74 und der Schutzbestimmungen für Natura-2000-Gebiete, sowie für die Anwendung der Naturschutzvorschriften auf Wälder 75 bereitstellen. Die Kommission wird auch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermutigen, verfügbare technische Hilfe, wie das Peer-to-Peer-Programm TAIEX EIR 76 und das Instrument für technische Unterstützung, das die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Umsetzung von Reformen unterstützt 77 , in Anspruch zu nehmen.

Die Bekämpfung der Umweltkriminalität 78 gehört zu den Prioritäten des jüngsten Berichts von Europol über die Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) (2021) und der neuen EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für den Zeitraum 2021-2025 79 .

Da Fälle von illegalem Holzeinschlag auch bei Holzprodukten gemeldet wurden, die als mit der EU-Holzverordnung in Einklang stehend in der EU in Verkehr gebracht wurden, müssen die Mitgliedstaaten eine bessere Überwachung und Durchsetzung sicherstellen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob die von Zertifizierungssystemen bereitgestellten Informationen den Marktteilnehmern die für die vollständige Einhaltung der EU-Holzverordnung erforderlichen Angaben liefern.

Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob es angemessen ist, Mindeststandards für Zertifizierungssysteme Dritter festzulegen, um angemessene Standards im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Transparenz und unabhängige Prüfungen zu gewährleisten.

Schließlich wird die Kommission die Rolle der Zivilgesellschaft als Umsetzungsgaranten für die Einhaltung der Vorschriften unterstützen und mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um den Zugang von Einzelpersonen und NRO zu nationalen Gerichten in Umweltangelegenheiten zu verbessern. 80 Durch die Überarbeitung der Århus-Verordnung wird die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Beschlussfassung in der EU gestärkt.

8.Fazit

Wälder und der waldbasierte Sektor leisten einen wesentlichen Beitrag zum Übergang Europas zu einer modernen, klimaneutralen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Die in der vorliegenden Strategie vorgeschlagenen Verpflichtungen und Maßnahmen werden sich entwickelnde, gesunde, vielfältige und widerstandsfähige Wälder in der EU ermöglichen und sicherstellen, dass diese einen entscheidenden Beitrag zu unseren ehrgeizigen Zielen in den Bereichen Klimaschutz und biologische Vielfalt, zu florierenden Lebensgrundlagen in ländlichen Gebieten und darüber hinaus zu einer nachhaltigen waldbasierten Bioökonomie leisten. Der in dieser Strategie dargelegte strategische Ansatz für die Überwachung, dezentrale Planung und Verwaltung wird unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass Wälder diese vielfältigen Funktionen erfüllen können. In der Strategie wird die entscheidende Rolle von Wäldern, FörsterInnen und der gesamten waldbasierten Wertschöpfungskette für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals anerkannt. Die Umsetzung der Strategie wird durch einen soliden und inklusiven Steuerungsrahmen untermauert, der es allen Beteiligten ermöglicht, sich für die Zukunft der Wälder in der EU einzusetzen und diese mitzugestalten. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Strategie in enger Abstimmung mit anderen politischen Initiativen umgesetzt wird, einschließlich der im Rahmen des europäischen Grünen Deals angenommenen Initiativen und der Vorschläge, die im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets vorgelegt werden.

Die Kommission fordert alle Interessenträger auf, sich in eine breit angelegte Debatte über die Zukunft der Wälder in der EU einzubringen. Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinschaften werden ermutigt, sich aktiv an der Umsetzung der Zusage zu beteiligen, bis 2030 mindestens 3 Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Strategie zu billigen. Um die politische Verantwortung für die Strategie in vollem Umfang zu gewährleisten, wird die Kommission die Einführung eines fixen Tagesordnungspunkts zu den betreffenden Fortschritten im Rat und im Europäischen Parlament vorschlagen. Sie wird die Strategie bis 2025 überprüfen, um die Fortschritte zu bewerten und festzustellen, ob zur Verwirklichung der Ziele weitere Maßnahmen erforderlich sind.

8.1.

(1)    https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3217494/12069644/KS-FK-20-001-EN-N.pdf/a7439b01-671b-80ce-85e4-4d803c44340a?t=1608139005821
(2)    Sustainable Development in the European Union; Monitoring report on the progress towards the SDGs in an EU context, 2021 edition (Nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union – Überwachungsbericht über Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung im EU-Kontext) (https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-statistical-books/-/KS-03-21-096). Ein Wald ist nach der Definition der FAO eine nicht vorrangig zu landwirtschaftlichen oder städtischen Zwecken genutzte Fläche von mindestens 0,5 Hektar mit über 5 Meter hohen Bäumen und einem Überschirmungsgrad von mehr als 10 %. Andere bewaldete Flächen sind nach der Definition der FAO Flächen von mindestens 0,5 Hektar mit einem Überschirmungsgrad von 5–10 % von Bäumen, die an dem jeweiligen Standort bis zu 5 Meter hoch wachsen können, oder Flächen mit einem Überschirmungsgrad von mehr als 10 % wenn kleinere Bäume, Sträucher und Büsche eingerechnet werden. http://www.fao.org/3/I8661EN/i8661en.pdf oder Eurostat-Definition: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Forest .
(3)    Wälder beherbergen weltweit 60 000 verschiedene Baumarten, 80 % der Amphibienarten, 75 % der Vogelarten und 68 % der Säugetierarten (http://www.fao.org/3/ca8642en/CA8642EN.pdf).
(4)    Laut Berichten der Mitgliedstaaten (für den Zeitraum 2013–2018) nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand von Lebensräumen der in Anhang I dieser Richtlinie aufgeführten Lebensräume sind nur 49 % der Waldlebensräume in einem guten Zustand. In Anhang I aufgeführte Waldlebensräume machen etwa 27 % des Waldgebiets der EU aus.
(5)      Costa, H.; de Rigo, D.; Liberta, G.: Houston Durrant, T.; San-Miguel-Ayanz, J. (2020) European wildfire danger and vulnerability in a changing climate: towards integrating risk dimensions (Waldbrandgefahr und Anfälligkeit in einem sich ändernden Klima in Europa: Integration von Risikodimensionen). JRC PESETA IV Projekt – Aufgabe 19. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
(6)     http://www.fao.org/faostat/en/#data/FO und https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC124374.
(7)    COM(2013) 659 final.  
(8)      COM(2018) 811 final.
(9)      Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030, COM(2021) 550 final.
(10)      Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999.
(11)    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999, COM(2021) 554 final.
(12)     https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC124374
(13)    Das Prinzip der Kaskadennutzung wurde bereits in der EU-Forststrategie 2014–2020 verankert. Nach diesem Prinzip wird Holz in folgender Rangfolge verwendet: 1) Holzbasierte Produkte, 2) Verlängerung ihrer Nutzungsdauer, 3) Wiederverwendung, 4) Recycling, 5) Bioenergie und 6) Entsorgung.
(14)      Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der Biodiversität ein Ende setzen.
(15)      FAO (2020) ebd.
(16)       EU Communication 2019 – Forests – Environment – European Commission. (europa.eu) .
(17)    Eurostat, Arbeitskräfteerhebung.
(18)    Quelle der Bruttowertschöpfung: Eurostat 2020: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Wood_products_-_production_and_trade#Wood_based_industries und Tabelle [sbs_na_ind_r2]; Beschäftigung: Tabelle [lfsa_egan22d] und Robert et al. 2020.
(19)      Robert, N.; Jonsson, R.; Chudy, R.; Camia, A. The EU Bioeconomy: Supporting an Employment Shift Downstream in the Wood-Based Value Chains? Sustainability (Die Bioökonomie der EU: Förderung der Verlagerung der Beschäftigung in nachgelagerte Bereiche der holzbasierten Wertschöpfungskette? Nachhaltigkeit)  2020, 12, 758. https://doi.org/10.3390/su12030758 .
(20)      COM(2020) 98 final.
(21)    Verordnung (EU) 2018/841.
(22)    Holzproduktkategorien umfassen 1) Schnittholz, 2) Holzwerkstoffe und 3) Papier. Bei der Minderung der Treibhausgasemissionen haben sie standardmäßig eine Zerfallsfunktion erster Ordnung mit verschiedenen Halbwertszeiten (35, 25 und 2 Jahre). Papier zerfällt viel schneller (und weist im Laufe der Zeit ein deutlich geringeres Klimaschutzpotenzial auf) als die Produkte der anderen Kategorien. Alles, was nicht unter diese Kategorie/Verwendungen fällt, oxidiert sofort. Grassi, G., Fiorese, G., Pilli, R., Jonsson, K., Blujdea, V., Korosuo, A. und Vizzarri, M., Brief on the role of the forest-based bioeconomy in mitigating climate change through carbon storage and material substitution (Kurzbericht über die Rolle der waldbasierten Bioökonomie beim Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung und Materialsubstitution), Sanchez Lopez, J., Jasinevičius, G. und Avraamides, M. Herausgeber, Europäische Kommission, 2021, JRC124374.
(23)    JRC. Brief on the role of the forest-based bioeconomy in mitigating climate change through carbon storage and material substitution (Kurzbericht über die Rolle der waldbasierten Bioökonomie beim Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung und Materialsubstitution), 2021. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC124374 .
(24)    Lovrić, M., Da Re, R., Vidale, E., Prokofieva, I., Wong, J., Pettenella, D., … Mavsar, R. (2020). Non-wood forest products in Europe – A quantitative overview. Forest Policy and Economics (Waldbasierte Nichtholzprodukte in Europa – ein quantitativer Überblick. Forstpolitik und -wirtschaft), 116, 102175. https://doi.org/10.1016/j.forpol.2020.102175
(25)    COM(2020) 662 final.
(26)    https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de
(27)    Holzbasierte Baumaterialien haben in der EU einen durchschnittlichen Marktanteil von 2,4 % (dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 26,2 Mio. m3 oder 15,7 Mio. Tonnen Material), während nichtmetallische Minerale (mit einem Marktanteil von 93 %) den Großteil der um Bausektor verwendeten Materialien ausmachen. Dieser Marktanteil ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: Vorreiter wie Finnland oder Schweden erreichen einen Marktanteil von über 10 %, während der Marktanteil in den meisten Mitgliedstaaten unter 2 % liegt. Quelle: Trinomics (in Vorbereitung) Evaluation of the climate benefits of the use of harvested wood products in the construction sector and assessment of remuneration schemes (Bewertung der Klimavorteile der Verwendung von Holzprodukten im Bausektor und Analyse der Vergütungsregelungen). Tätigkeit 1.1 Marktanalyse.
(28)    Verordnung (EU) 305/2011.
(29)     https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de  
(30)     https://ec.europa.eu/clima/policies/innovation-fund_en  
(31)     Forest-based bioeconomy and climate change mitigation: trade-offs and synergies in carbon storage and material substitution (Waldbasierte Bioökonomie und Klimaschutz: Kompromisse und Synergien bei der Kohlenstoffspeicherung und Materialsubstitution)| EU Science Hub (europa.eu) .
(32)    In der EU basiert Holzbiomasse hauptsächlich (zu 49 %) auf Reststoffen und Abfällen aus dem Holzeinschlag und der Holzverarbeitung (z. B. Zweige und Baumspitzen, Sägemehl, Abfallholz). Die restlichen 37 % stammen aus sogenannten „primären Biomassequellen“, dazu gehören Stammholz von geringer Qualität und Durchforstungsholz (20 %), wovon die Hälfte (10 %) Stammholz ist, das beim Stockausschlag anfällt sowie industrielles Stammholz (4 %). Die verbleibenden 14 % werden in den Statistiken des Berichts nicht kategorisiert, was bedeutet, dass sie weder als Primär- noch als Sekundärquelle eingestuft werden. Angesichts der Analyse der Holzbiomasseströme ist jedoch eher Primärholz die Quelle. https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/eur-scientific-and-technical-research-reports/use-woody-biomass-energy-production-eu .
(33)    Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG.
(34)    Martinez de Arano I, Maltoni S, Picardo A, Mutke S et al. (2021). Non-Wood Forest Products for people, nature and the green economy. Policy priorities for Europe. A white paper based on lessons learned from around the Mediterranean. (Waldbasierte Nichtholzprodukte für Mensch, Natur und die grüne Wirtschaft. Politische Prioritäten für Europa) Deliverable 3.3 of the European Thematic Network INCREdible, Horizon2020 grant agreement nº 774632.  S. 7.
(35)    INCREDIBLE ist zum Beispiel ein Projekt, das Netze für Nichtholzprodukte aus dem Mittelmeerraum bietet, die Innovationen im Wissenschafts- und Erfahrungsaustausch fördern.
(36)    Z. B. www.forest.erasmusproject.eu.
(37)    Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
(38)    Verordnung (EU) 2020/852.
(39)     https://www.weforum.org/press/2020/08/us-businesses-governments-and-non-profits-join-global-push-for-1-trillion-trees/
(40)    Barredo Cano, J.I., Brailescu, C., Teller, A., Sabatini, F.M., Mauri, A. und Janouskova, K., Mapping and assessment of primary and old-growth forests in Europe (Kartierung und Bewertung von Primär- und Altwäldern in Europa), EUR 30661 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen, Luxemburg, 2021, ISBN 978-92-76-34229-8, doi:10.2760/13239, JRC124671.
(41)    Diese sollten nur in hinreichend begründeten Fällen verwendet werden, beispielsweise, wenn dies aus Gründen der Gesundheit der Umwelt oder der Ökosysteme als notwendig erachtet wird.
(42)    Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
(43)    https://www.prosilva.org/close-to-nature-forestry/examplary-forests/ – www.forbiodiv.org https://www.prosilva.org/information-news/news/exemplary-forests-network/ und https://askafor.eu/ .
(44)    https://integratenetwork.org/
(45)     BMEL – Publikationen – Der Wald in Deutschland – ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur .
(46)    Naturnahe forstwirtschaftliche Verfahren sind ein Beispiel solcher Verfahren. Dabei geht es um die Schaffung multifunktionaler Wälder durch die Kombination von Biodiversität (sogar in gepflanzten Wäldern), die Erhaltung des gebundenen Kohlenstoffs und die Einnahmen im Zusammenhang mit Holz. Obwohl es noch keine allgemein anerkannte Definition gibt, ist die naturnahe Forstwirtschaft ein Konzept, das von privaten und öffentlichen Organisationen sowohl innerhalb der EU als auch weltweit erörtert wird.
(47)    Anhang I der FFH-Richtlinie.
(48)    Siehe Anhang dieser Strategie und begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Zusage zur Anpflanzung von 3 Milliarden Bäumen bis 2030 (SWD(2021) 651).
(49)    Horizont-Projekte: InnoForest, SINCERE.
(50)    https://enrd.ec.europa.eu/home-page_de
(51)    Die Forest-Focus-Verordnung (2152/2003) war im Zeitraum 2003-2007 in Kraft und trug zur Einrichtung eines Systems für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen zum Schutz der Wälder der Gemeinschaft bei. Das System baute auf den Errungenschaften zweier früherer Verordnungen des Rates zur Überwachung der Auswirkungen von Luftverschmutzung ( Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 des Rates ) und Waldbränden ( Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates ) auf Waldökosysteme auf. Ein Bericht über die Umsetzung des Forest-Focus-Systems ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/environment/archives/forests/ffocus.htm .
(52)    Copernicus-Sentinel-Daten oder -Produkte und künstliche Intelligenz werden bereits auf europäischer Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten genutzt, z. B. zur Bereitstellung kontinuierlicher Waldinventare in Portugal, zur Ermittlung der Landnutzung (und diesbezüglicher Veränderungen) sowie zur Überprüfung des Gesundheitszustands von Bäumen zur Unterstützung von WaldbewirtschafterInnen und der Zellstoff- und Papierindustrie. In Schweden ermöglichen Informationen von Satellitenbildern seit 2000 die Aufdeckung von illegalem Holzeinschlag, der inzwischen selten geworden ist, und mangelhaften Bewirtschaftungsmethoden. In Rumänien wird in einem Primärwald ein Projekt „intelligenter Wald“ durchgeführt, um Waldschutzkräfte auf möglichen illegalen Holzeinschlag aufmerksam zu machen. Solche Beispiele finden sich inzwischen immer öfter und begleiten die Waldbewirtschaftung in das digitale Zeitalter.
(53)     https://effis.jrc.ec.europa.eu .
(54)    https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/destination-earth
(55)    Was die von der Kommission geleiteten Entscheidungsprozesse zu IT, IT-Entwicklung und -beschaffung betrifft, muss der Informationstechnik- und Cybersicherheitsbeirat der Europäischen Kommission vorab zustimmen.
(56)     Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt .
(57)    In mehreren Mitgliedstaaten gibt es bereits Waldbewirtschaftungspläne und Anforderungen an diese Pläne, auf die sich die Bewertung der Kommission stützen wird. Vgl. Zusammenfassung der Anforderungen an die Waldbewirtschaftungspläne: fmp_table.pdf (europa.eu) .
(58)    COM(2013) 659 final. 
(59)    Die Kommission wird über die Gemeinsame Forschungsstelle wissenschaftliche Forschung betreiben und wissenschaftliche Erkenntnisse verwalten, um die Umsetzung der Waldstrategie zu unterstützen, einschließlich der Entwicklung von Methoden für die Waldüberwachung in Europa mittels Fernerkundung sowie der Bewertung des Zustands der Wälder und der Belastungen durch Fernerkundung und statistische Daten.
(60)    Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992.
(61)      Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
(62)    Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
(63)    Siehe Leitlinien der Kommission für eine einheitliche Auslegung des Begriffs „Umweltschaden“ im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie (C(2021)1860 final), insbesondere Randnummern 15, 18 und 90.
(64)    Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
(65)    Siehe etwa Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie 2008/99/EG.
(66)    Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
(67)    Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.
(68)    Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates.
(69)      Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. 
(70)    Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft.
(71)      Siehe Sicherstellung der Einhaltung des Umweltrechts in ländlichen Gebieten – Amt für Veröffentlichungen der EU (europa.eu), und Leitlinien zur Bekämpfung von Umweltkriminalität und damit zusammenhängenden Verstößen – Circabc (europa.eu).
(72)    Die Partnerschaftsrahmenvereinbarung für eine stärkere Nutzung von Copernicus unterstützt bereits als Pilotprojekte laufende nationale Informationsplattformen zum Thema Wald und die Nutzung von Geodaten zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in Wäldern (Forstkriminalität).
(73)    Siehe Mitteilung über einen Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik, COM(2018) 10 final.
(74)    Siehe „Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the 'Habitats' Directive 92/43/EEC“ (Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG), abrufbar unter https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/guidance/index_en.htm (wird derzeit überarbeitet).
(75)    Siehe „Managing Natura 2000 sites: The provisions of Article 6 of the 'Habitats' Directive 92/43/EEC“ (Natura 2000 – Gebietsmanagement – Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG), „Methodological guidance on the provisions of Article 6 (3) and (4) of the Habitats Directive 92/43/EEC“ (Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG; wird derzeit überarbeitet) und die Leitlinien über Natura-2000-Gebiete und Wälder, abrufbar unter https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/guidance_en.htm .
(76)    Das Instrument TAIEX EIR P2P erleichtert den Austausch zwischen den nationalen Behörden und ermöglicht es ihnen, voneinander zu lernen. Über das Instrument können auf Ersuchen der Dienststellen der Europäischen Kommission auch Veranstaltungen nach einem Top-Bottom-Ansatz (TAIEX-Strategie) organisiert werden.
(77)    Das Instrument für technische Unterstützung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt und deckt ein breites Spektrum von Politikbereichen ab, darunter die Umsetzung des EU-Besitzstands, den Vollzug des Umweltrechts sowie den Wald und die Waldbewirtschaftung betreffende Fragen im Zusammenhang mit den Prioritäten der EU wie dem ökologischen und digitalen Wandel. Instrument für technische Unterstützung Europäische Kommission (europa.eu) .
(78)    Forstkriminalität verursacht schwere wirtschaftliche, ökologische und soziale Schäden und befeuert Korruption, Geldwäsche und andere Straftaten. Weltweit belaufen sich die jährlichen Einnahmeverluste aufgrund von Forstkriminalität auf schätzungsweise 51-152 Mrd. USD pro Jahr, und machen somit den größten Anteil an der Umweltkriminalität aus.
(79)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025, COM(2021) 170 final.
(80)    Vgl. Mitteilung über die Verbesserung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in der EU und ihren Mitgliedstaaten, COM(2020) 643 final.

Brüssel, den 16.7.2021

COM(2021) 572 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Neue EU-Waldstrategie für 2030

{SWD(2021) 651 final} - {SWD(2021) 652 final}


Fahrplan für die Maßnahmen der Kommission zur Umsetzung der Zusage, bis 2030 in der EU 3 Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen

ETAPPENZIEL 1

Veröffentlichung der Leitlinien für biodiversitätsfreundliche Auf- und Wiederaufforstung, die derzeit in der Arbeitsgruppe „Wald und Natur“ erarbeitet werden, bis zum ersten Quartal 2022. Sie werden auch die Agroforstwirtschaft sowie Bäume im städtischen Raum abdecken.

ETAPPENZIEL 2

Erstellung eines Toolkits für Personen, die sich engagieren möchten (Label, Musterzertifikat, Formular für die ehrenwörtliche Erklärung). Im Hinblick auf die Erreichung der wichtigsten Ergebnisse wird die Kommission auch eine Marke für die Zusage entwickeln (visuelle Identität, Hashtag in den sozialen Medien, Slogans).

ETAPPENZIEL 3

Einrichtung einer eigenen Website für die Zusage zur Anpflanzung von 3 Milliarden zusätzlichen Bäumen auf der Website der GD Umwelt zum Zeitpunkt der Annahme der EU-Waldstrategie 2021. Entwicklung von Presse- und Medienmaterial und Gewährleistung der Präsenz in den sozialen Medien. Bereitstellung eines Kommunikationsbaukastens für TeilnehmerInnen und PartnerInnen zur Unterstützung ihrer eigenen Kommunikationskampagnen.

ETAPPENZIEL 4

Entwicklung einer Überwachungsplattform bis zum ersten Quartal 2022, die auf der Website des Waldinformationssystems für Europa abrufbar sein wird. Das System wird auch einen Link zum Formular für die Übermittlung von Pflanzungsprotokollen enthalten.

ETAPPENZIEL 5

Entwicklung eines EU-Baumzählers bis zum ersten Quartal 2022, der die geschätzte Anzahl der zwischen Mai 2020 und dem aktuellen Datum gepflanzten zusätzlichen Bäume in der EU anzeigen wird. Der Zähler wird mit anderen bestehenden Zählungssystemen verknüpft und berücksichtigt nur Bäume, die unter uneingeschränkter Einhaltung der ökologischen Grundsätze und des Grundsatzes der Zusätzlichkeit gepflanzt werden.

ETAPPENZIEL 6

Die Kommission wird eine Studie in Auftrag geben, um einen Überblick über alle bestehenden Zusagen zur Anpflanzung von Bäumen in der EU und deren Rahmenbedingungen, auch für die Zählung von gepflanzten Bäumen, zu erhalten und bis zum ersten Quartal 2022 Strategiepapiere und Mitteilungen zu verfassen; Ergebnisse werden für das zweite Quartal 2022 erwartet.

ETAPPENZIEL 7

Erstellen einer Liste der Interessenträger und Ausrichtung einer Konferenz oder Sitzung für alle Interessenträger, sobald die Leitlinien und die visuelle Identität für die Zusage bis zum ersten Quartal 2022 vorliegen.