Brüssel, den 5.8.2021

COM(2021) 455 final

2021/0255(NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SWD(2021) 219 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung für alle ist sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den sozialen Fortschritt entscheidend. Die Bildungspolitik sollte alle Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ihre Kompetenzen durch lebenslanges Lernen weiterzuentwickeln. Dies ist auch eine zentrale Botschaft in der Mitteilung der Kommission Einführung einer Säule sozialer Rechte 1 , der Vision eines Europäischen Bildungsraums 2 , dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 3 , der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) 4 sowie den Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle 5 . Das Erreichen dieses Ziels ist angesichts der Herausforderungen im Bildungsbereich, die während der COVID‑19-Pandemie in den Vordergrund getreten sind, noch dringlicher geworden.

(1)Herausforderungen, die mit der vorgeschlagenen Empfehlung angegangen werden sollen

Die Schulschließungen und breitere gesellschaftliche Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben die bestehenden Stärken und Schwächen der Primar- und Sekundarschulbildung, einschließlich der beruflichen Bildung, aufgezeigt. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung haben eine enorme Fähigkeit zur Innovation und zur Einführung neuer Ansätze 6 gezeigt, es wurden jedoch auch erhebliche Defizite festgestellt aufgrund mangelnder Bereitschaft, die Vorteile anderer Lernumgebungen und -werkzeuge zu nutzen.

Für die Lernenden verlief der Lernprozess oft langsamer und weniger tiefgründig, und manchmal verzögerte er sich. Erschwert wurde er im Allgemeinen durch das Fehlen des systematischen Besuchs und des Rhythmus im Unterricht sowie der engen Interaktion mit Lehrkräften und Mitschülern bzw. Mitschülerinnen.

Das körperliche, geistige und emotionale Wohlbefinden war in einigen Fällen beeinträchtigt, da viele Schulen keine strukturierten Aktivitäten bzw. keinen Zugang zu ihren Einrichtungen anbieten konnten und die Gesundheit und Motivation der Kinder von dem abhing, was ihre Familien 7 und das häusliche Umfeld bieten konnten.

Vielen Familien und Lernenden, insbesondere solchen aus benachteiligten Gruppen, fehlten die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen, um das Lernen zu Hause zu bewältigen 8 . Dies führte zu einer großen Besorgnis bei Schülerinnen und Schülern, die normalerweise gezielte Lernunterstützung in der Schule, subventionierte und gesunde Mahlzeiten 9 oder Zugang zu einer Vielzahl von außerschulischen Aktivitäten, einschließlich körperlicher Betätigung, hätten.

Viele Bildungssysteme, Schulen und Lehrkräfte waren auf diesen Wandel nicht vorbereitet, sowohl was die digitale Kompetenz als auch die Ressourcen, einschließlich der Konnektivität und der Infrastruktur, angeht 10 . Einige Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe berichteten, dass es an klarer Anleitung und Kommunikation seitens der Behörden gemangelt habe. Sie berichteten auch von einem Mangel an Unterstützung und Schulung zur Gestaltung des Lernens für Zeiten, in denen alle oder die meisten Schülerinnen und Schüler zu Hause lernen.

Wichtige Fachkräfte – hospitierende Fachkräfte, Verbindungspersonen, Lehrkräfte in kulturellen Organisationen sowie Ausbildende und Tutoren im Bereich des berufsbegleitenden Lernens – und ihre Ressourcen hatten keinen Zugang mehr zu den Schulen.

Naturwissenschaftliche und künstlerische Fächer sowie die berufliche Bildung fielen zeitweise aus, da sie auf den Zugang zu bestimmten Räumen, Laboren und Geräten sowie auf die Beaufsichtigung durch geschultes Fachpersonal angewiesen sind, was in der Regel sowohl aus pädagogischen als auch aus Sicherheitsgründen geschieht.

Die Schulen standen vor der Herausforderung, die persönlichen und sozialen Vorteile der Zugehörigkeit zu einer Schulgemeinschaft aufrechtzuerhalten, selbst wenn keine Präsenz vor Ort möglich war.

Das Streben nach einer Vision einer hochwertigeren und inklusiveren allgemeinen und beruflichen Bildung ist keineswegs auf den COVID-19-Kontext beschränkt. Die anhaltenden Herausforderungen für die Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung bleiben bestehen: Aufbau sinnvoller Lernerfahrungen in verschiedenen Umgebungen und für Lernende unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Umständen; Unterstützung einer breiten Kompetenzentwicklung, die den Bedürfnissen der Lernenden für die globale Gesellschaft heute und zukünftig entspricht; Unterstützung des Wohlbefindens; Unterstützung von Lehrkräften und Schulen bei der Anpassung und ständigen Verbesserung ihrer eigenen organisatorischen und pädagogischen Ansätze zum Nutzen aller Lernenden. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Kapazitäten zu verbessern, ist beim Blended-Learning-Ansatz (d. h. einem Ansatz, bei dem unterschiedliche Lernformate zum Einsatz kommen) ein kohärentes Konzept für das gesamte Bildungs- und Ausbildungssystem als Teil einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung erforderlich.

(2)Ziele der vorgeschlagenen Empfehlung

Diese vorgeschlagene Empfehlung ist Teil der unmittelbaren Reaktion auf die Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie, durch die viele bereits bestehende Herausforderungen und Ungleichheiten verschärft und in den Vordergrund gerückt wurden. In der Empfehlung werden kurzfristige Maßnahmen vorgeschlagen, um die dringendsten bisher beobachteten Lücken zu schließen und die Auswirkungen auf die jüngere Generation zu überwinden. Gleichzeitig würde die Empfehlung einen Weg für die Verschmelzung von Lernumgebungen und -werkzeugen in der Primar- und Sekundarstufe aufzeigen, der dazu beitragen kann, im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 und dem Europäischen Bildungsraum resilientere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung aufzubauen und den Boden für die Verwirklichung der Ziele der Digitalen Dekade 11 zu bereiten. Ziel ist es, die Inklusivität und Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhöhen und die breite Kompetenzentwicklung aller Lernenden zu verbessern.

In der vorgeschlagenen Empfehlung wird weder eine reduzierte Präsenz der Lehrkräfte beim Lernen befürwortet, noch wird dazu ermutigt, mehr Stunden vor dem Bildschirm zu verbringen. Es wird auch nicht ein plötzlicher und wahlloser Ersatz von Druckmedien, Papier und Bleistift durch digitale Technologien in der Primar- und Sekundarschulbildung angestrebt 12 . Eine starke Verbreitung von Plattformen und Kommunikationskanälen kann das Risiko von „digitaler Müdigkeit“ und organisatorischem Burnout für Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern erhöhen. Vielmehr wird mit der vorgeschlagenen Empfehlung als Teil des Aufbaus nach der COVID-19-Pandemie das Ziel verfolgt, die kontinuierliche Entwicklung und Verbesserung einer ausgewogenen Schulbildung (sowohl in Bezug auf die Pädagogik als auch auf die Lernmaterialien) zu unterstützen, die eine hohe Qualität und Inklusivität fördert, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass sie ausreichend widerstandsfähig ist, um Krisen zu bewältigen und sich diesen anzupassen.

(3)Spezifische Bestimmungen der Empfehlung

Blended Learning liegt in der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung dann vor, wenn eine Schule, eine Lehrkraft oder ein Lernender den Lernprozess mit mehr als einem Ansatz verfolgt:

Kombination von Schule und Fernlernumgebung;

Kombination verschiedener Lernwerkzeuge, die digital (auch online) und nicht-digital sein können, als Teil von Lernaufgaben.

Um eine optimale Nutzung von gemischten Lernmodellen zu gewährleisten, müssen Lehrkräfte und Lernende mit den notwendigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen ausgestattet sein und offen für die Nutzung geeigneter digitaler Werkzeuge und für Veränderungen im Unterricht sein. Der Ansatz in Bezug auf gemischte Lernmodelle muss auch flexibel genug sein, um eine Anpassung an die Bedürfnisse der Lernenden zu ermöglichen und den Lehrkräften die Freiheit zu geben, ihn je nach Kontext und Zielgruppe einzusetzen. Die Schaffung von Bedingungen, die für gemischte Lernmodelle förderlich sind, hängt auch von den Ressourcen der Lernenden und der Organisation, Kultur und Ressourcen der Schule ab, d. h. vom Zugang zu geeigneten, erschwinglichen und gut funktionierenden Umgebungen und Instrumenten. Um dies zu erreichen, wird in diesem Empfehlungsvorschlag auf die Notwendigkeit von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen (auf der Ebene der Schule und ihres lokalen Ökosystems, der Ebene des Mitgliedstaats oder des regionalen Bildungssystems, gegebenenfalls mit Unterstützung auf EU-Ebene) und für unterschiedliche Zeithorizonte hingewiesen: kurzfristig als unmittelbare Reaktion auf die Pandemie und mittelfristig, um diesen Ansatz zur Förderung von Qualität und Inklusion in der Bildung zu nutzen.

(4)Komplementarität mit anderen Initiativen

Die vorgeschlagene Empfehlung soll andere Initiativen der Kommission ergänzen, die sich mit ähnlichen Herausforderungen für die Schulbildung befassen, nämlich die im Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 13 vorgestellten Maßnahmen und die Initiative „Pathways to School Success“ (Wege zum schulischen Erfolg) im Rahmen des Europäischen Bildungsraums, die allen Schülerinnen und Schülern helfen soll, Grundkompetenzen zu erwerben und die Sekundarstufe II abzuschließen, die europäische Kompetenzagenda 14 und insbesondere die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung 15 , in der eine modernisierte politische Vision der EU für die berufliche Aus- und Weiterbildung einschließlich ihrer Digitalisierung und der Nutzung von Blended Learning vorgeschlagen wird. Die vorgeschlagene Empfehlung ergänzt auch andere Initiativen im Rahmen des Programms Erasmus+, einschließlich der Erasmus+ -Lehrkräfteakademien.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

·Rechtsgrundlage

Die Initiative steht im Einklang mit Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Gemäß Artikel 165 trägt die Union „zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.“ In Artikel 165 Absatz 2 ist ferner festgelegt, dass die Tätigkeit der Union im Bildungsbereich unter anderem darauf abzielt, die Entwicklung der Fernlehre zu fördern. Gemäß Artikel 166 führt die Union eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Die Initiative schlägt keine Ausweitung der Regelungsbefugnisse der EU oder verbindliche Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedstaaten entscheiden unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten, wie sie die Empfehlung umsetzen wollen.

·Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Die Mitgliedstaaten haben ihre eigene Kultur und Gesetzgebung für die Gestaltung und Organisation des Lernens. Sie sind für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständig. Die Mitgliedstaaten stehen jedoch vor einer Reihe gemeinsamer Probleme in Bezug auf die Bereitschaft ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, wie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Lernende, ihre Familien, Lehrkräfte, Ausbildenden und Leiter/innen von Einrichtungen zeigen. Mit der Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Einsatzbereitschaft und Widerstandsfähigkeit ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme durch die Entwicklung ausgewogener Blended-Learning-Ansätze unterstützt werden.

Der Mehrwert dieser vorgeschlagenen Empfehlung auf Unionsebene liegt in der Fähigkeit der Union,

einen gemeinsamen Ansatz für kurzfristige Lösungen für Probleme, die während der Pandemie aufgetreten sind und zu Lücken in den Lernergebnissen geführt oder diese verschlimmert haben, zu fördern;

ein gemeinsames europäisches Verständnis für die Möglichkeiten zu fördern, die sich aus den Blended-Learning-Modellen ergeben, einschließlich der Verbesserung der Qualität und der Inklusivität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der umfassenden Kompetenzentwicklung und des Wohlbefindens der Lernenden;

den Austausch von Fachwissen und bewährten Praktiken von Politikerinnen und Politikern, Forscherinnen und Forschern und Lehrkräften auf System- und Schulebene zu erleichtern;

Initiativen auf EU-Ebene zur Förderung der Kompetenzentwicklung von Lehrkräften und Lernenden in Blended-Learning-Umgebungen und mit gemischten Instrumenten zu unterstützen;

Investitionen in den oben genannten Bereichen zu fördern.

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip wird in dem Vorschlag ein Weg für die Zusammenführung von Lernumgebungen und -instrumenten in der Primar- und Sekundarstufe skizziert und es werden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

·Verhältnismäßigkeit

Weder der Inhalt noch die Form dieses Empfehlungsvorschlags gehen über das hinaus, was zur Erreichung seiner Ziele notwendig ist. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, da die Mitgliedstaaten freiwillige Verpflichtungen eingehen und jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, welchen Ansatz er verwenden möchte.

·Wahl des Instruments

Zur Verwirklichung der in Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Ziele ermöglicht dieser Vertrag die Annahme von Empfehlungen durch den Rat auf Vorschlag der Kommission.

Eine Empfehlung des Rates ist ein geeignetes Instrument für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, in dem die EU lediglich unterstützende Zuständigkeit hat; es wurde bereits häufig für EU-Maßnahmen in diesen Bereichen eingesetzt. Dieses Rechtsinstrument signalisiert ein Engagement der Mitgliedstaaten für die beschriebenen Maßnahmen und stellt die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf eine solidere politische Basis unter strikter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die allgemeine und berufliche Bildung.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

·Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Entfällt.

·Konsultation der Interessenträger

In den Jahren 2020 und 2021 konsultierte die Europäische Kommission Vertreter der Bildungsministerien, europäische Netzwerkorganisationen (Lehrkräfteausbildende, Eltern, Schüler/innen und Studierende, Arbeitgeber, Gewerkschaften), Lehrkräfte und andere Vertreter der Öffentlichkeit. Zusätzliche Ansätze und Kontexte waren nützlich, um die Herausforderungen und Möglichkeiten in diesem Bereich besser zu verstehen: Online-Sitzungen und Webinare; Umfragen bei den Zielgruppen der Schul- und beruflichen Bildung und Forschungsprojekte.

Eine wichtige Phase war die offene öffentliche Konsultation von Februar bis September 2020 als Teil der Vorbereitungsarbeiten für die Mitteilung zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027. Im Fokus dieser Konsultation standen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und es gingen mehr als 2700 Antworten aus 60 Ländern ein. Über die eTwinning Online-Gemeinschaft von Lehrkräften und Schulleitern und Schulleiterinnen fand auch eine Befragung von europäischen Schülerinnen und Schülern statt.

·Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Der Vorschlag stützt sich auf verschiedenste Berichte und Studien über: pädagogische Ansätze zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen; berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitern/-leiterinnen; den Einsatz digitaler Technologien in der Schule; und die Governance des Schulwesens. Zu bestimmten Aspekten trugen auch drei Sachverständige bei, die im Rahmen der Initiative „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ tätig waren 16 . Bei der Überprüfung wurden Berichte und Studien der OECD, der UNESCO und des Europarats sowie die Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (insbesondere im Bereich der pädagogischen Ansätze zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, des Einsatzes digitaler Technologie in der schulischen Bildung und der Lernerfahrungen von Kindern und Familien in der Frühphase der Pandemie) berücksichtigt. Diese Informationen werden in der beiliegenden Arbeitsunterlage der Dienststellen berücksichtigt.

·Folgenabschätzung

Angesichts der erwarteten Auswirkungen und aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahmen als Ergänzung zu Initiativen der Mitgliedstaaten konzipiert sind und die vorgeschlagenen Aktivitäten freiwillig erfolgen, wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Der Vorschlag wurde auf der Grundlage bisheriger Studien, der Konsultation der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Konsultation ausgearbeitet.

·Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

·Grundrechte

Diese vorgeschlagene Empfehlung steht im Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem in Artikel 14 verankerten Recht auf Bildung und dem in Artikel 8 verankerten Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für spezifische Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich legitimierten Grundlage verarbeitet werden; ferner hat jede Person das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Maßnahmen werden im Einklang mit dem EU-Recht zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 17 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) durchgeführt.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Für diese Initiative sind keine weiteren Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich.

5.WEITERE ANGABEN

·Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Um die Umsetzung zu unterstützen, schlägt die Kommission vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unterstützende Leitlinien, Handbücher und andere konkrete Hilfsmittel zu entwickeln, die auf Nachweisen, Peer-Learning-Aktivitäten und der Identifizierung bewährter Verfahren beruhen. Damit werden die identifizierten Lücken bei der Unterstützung der Entwicklung eines Blended-Learning-Ansatzes auf Schul- und Systemebene geschlossen.

Die Kommission wird über die Verwendung der Empfehlung im Kontext der europäischen Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus Bericht erstatten.

·Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Entfällt.

·Gliederung der Empfehlung und Arbeitsunterlage

In dem Empfehlungsentwurf werden Leitlinien und Maßnahmen vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten verfolgt werden können, um die kurzfristigen Folgen der Pandemie zu bewältigen und um mit einem ausgewogenen und zielgerichteten Blended-Learning-Ansatz eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung zu erreichen. Darin wird die Verpflichtung der Europäischen Kommission dargelegt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu ergänzen und zu unterstützen.

In der Arbeitsunterlage werden zur Untermauerung der vorgeschlagenen Empfehlung ein breites Spektrum an aktuellen Forschungsergebnissen zusammen mit Meinungen und Erfahrungen europäischer Interessenvertreter und Beispiele für bestehende Maßnahmen und Projekte in einem sich rasch entwickelnden Bereich dargelegt.

2021/0255 (NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Durch die COVID-19-Pandemie sind die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weltweit und in der gesamten Union auf beispiellose Weise betroffen und unter Druck geraten. Die gesellschaftlichen Restriktionen haben zu großen Veränderungen für den Unterricht und das Lernen sowie für die Kommunikation und die Zusammenarbeit innerhalb von Bildungs- und Ausbildungsgemeinschaften geführt. 18 Sie hatten Auswirkungen auf Lernende, ihre Familien, Lehrkräfte, Ausbildenden und Leiter/innen von Einrichtungen sowie auf Fachleute aus der Gemeinschaft, die die Bildung unterstützen, wie Sozialarbeiter/innen und Kulturpädagogen und -pädagoginnen. Es ist den Mitgliedstaaten gelungen, schnell Optionen und Unterstützung für den Fernunterricht, insbesondere digitale Lösungen, zu mobilisieren. Es wurden Erkenntnisse über neue Bildungsmöglichkeiten erlangt, einschließlich einer deutlichen Steigerung der digitalen Kompetenz von Lehrkräften und einer engeren Verbindung zwischen Schulen und der breiteren Gemeinschaft. In vielen Mitgliedstaaten kam es jedoch zu Unzulänglichkeiten im System mit einem weit verbreiteten Mangel an Bereitschaft und Ressourcen für den Wechsel zu einem anderen Unterrichts- und Lernansatz, was bestehende Ungleichheiten, Lücken und Bedürfnisse hervorhob und verschärfte. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen sich mit diesen Problemen auseinandersetzen und auch ihre Resilienz verbessern, damit sie in Zukunft besser mit sich ändernden Umständen zurechtkommen und sich anpassen können.

(2)Im Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 wird die Vision der Europäischen Kommission für eine hochwertige, inklusive und zugängliche digitale Bildung in Europa skizziert. Er ist ein Aufruf für eine stärkere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um aus der COVID-19-Pandemie zu lernen und dafür zu sorgen, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung für das digitale Zeitalter gerüstet sind. In dem Aktionsplan wird auf das Potenzial der Technologie, personalisiertes, flexibles und studierendenzentrierten Lernen zu ermöglichen, hingewiesen. Ziel des Aktionsplans ist es, Ungleichheiten in der Bildung zu beseitigen, wenn es an digitaler Kompetenz, Zugang zu geeigneten Werkzeugen und zuverlässigen Internet-Verbindungen mangelt. Es wird darin auf die Notwendigkeit hingewiesen, die digitalen Kapazitäten in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu stärken.

(3)In der europäischen Säule sozialer Rechte 19 wird als erster Grundsatz das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form genannt, damit jeder die Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. Der Grundsatz 11 der Säule besagt, dass Kinder aus benachteiligten Verhältnissen das Recht auf besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit haben. Die wirksame Umsetzung dieser Grundsätze hängt in hohem Maße von der Entschlossenheit und dem Handeln der Mitgliedstaaten ab. Maßnahmen auf EU-Ebene können die nationalen Maßnahmen ergänzen, und die Kommission hat ihren Beitrag im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgestellt. 20 In der Europäischen Kompetenzagenda 21 werden Maßnahmen definiert, die Einzelpersonen und Unternehmen dabei helfen sollen, mehr und bessere Kompetenzen zu entwickeln und diese zu nutzen, indem sie die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Resilienz aufbauen, um auf Krisen zu reagieren, basierend auf den Erkenntnissen der COVID-19-Pandemie; außerdem wird darin vorgeschlagen, die wissenschaftliche Bildung durch Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zu fördern. In der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, für bedürftige (d. h. von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte) Kinder einen effektiven und kostenlosen Zugang zu Bildung und schulischen Aktivitäten zu gewährleisten. Die EU-Kinderrechtsstrategie fordert den Aufbau einer inklusiven, hochwertigen Bildung. Die Förderung der Kompetenzentwicklung ist eines der Ziele eines europäischen Bildungsraums, der in der Lage wäre, „das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement zu nutzen sowie als Wege, die europäische Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu erleben.“ 22

(4)In einer Welt, die durch raschen Wandel und zunehmende Vernetzung gekennzeichnet ist, wird jeder Mensch ein breites Spektrum von Kompetenzen benötigen und diese lebenslang fortwährend weiterentwickeln müssen. Die in dem Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen 23 definierten Schlüsselkompetenzen sollen die Grundlage für die Entstehung gerechterer und demokratischerer Gesellschaften bilden. Sie bieten eine Antwort auf die Forderung nach nachhaltigem und inklusivem Wachstum, sozialem Zusammenhalt und Weiterentwicklung der demokratischen Kultur.

(5)In der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen 24 heißt es, dass der Erwerb von Kompetenzen durch eine Vielzahl von Lernansätzen und -umgebungen gefördert wird, unter anderem durch den adäquaten Einsatz digitaler Technologien in Lernsettings; durch die Unterstützung von Bildungspersonal und anderer Akteure einschließlich Familien, die Lernprozesse fördern; die Förderung und Weiterentwicklung der Beurteilung und Validierung von in anderen Lernsettings erworbenen Schlüsselkompetenzen; die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb des Bildungswesens und zwischen dem Bildungswesen und anderen Bereichen als umfassenderes Aktionsprogramm.

(6)In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 25 wird eine erneuerte Vision der EU-Politik für die berufliche Bildung vorgeschlagen, einschließlich ihrer Digitalisierung und der Nutzung von gemischten Lernmodellen.

(7)In den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft 26 wird anerkannt, dass Lehrkräfte, Ausbildende und Schulleiter/innen eine unverzichtbare Triebkraft für die allgemeine und berufliche Bildung sind, die an der Gestaltung der Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung beteiligt werden sollten und die bei der Anwendung dieser Politik in der Praxis Autonomie genießen sollten, die aber auch die Unterstützung eines umfassenden Konzepts für die Erstausbildung, die Einarbeitung und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung benötigen.

(8)Die Pandemie verstärkte eine seit langem bestehende Sorge um das körperliche, geistige und emotionale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Alle Kinder und Jugendlichen sollten dabei unterstützt werden, einen gesunden und aktiven Lebensstil zu haben, der positive lebenslange Gewohnheiten fördert, und sie sollten die Möglichkeit haben, an einer Reihe von Sportarten und anderen körperlichen Aktivitäten teilzunehmen, die die motorischen Fähigkeiten verbessern und das geistige und emotionale Wohlbefinden steigern. Kinder und Jugendliche brauchen auch Unterstützung für ihr geistiges und emotionales Wohlbefinden während des Lernens, einschließlich des Erlernens von Aufgaben unter erhöhtem Druck und des Verständnisses für sicheres und verantwortungsvolles Online-Verhalten. Unterstützung wird auch für jene Lernenden benötigt, die längere Zeit ohne Unterstützung durch Gleichaltrige oder Schulpersonal auskommen müssen.

(9)Blended Learning in der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung liegt dann vor, wenn eine Schule, eine Lehrkraft oder ein Lernender mehr als einen Ansatz für den Lernprozess wählt: Kombination von Lernen in der Schule und in anderen physischen Umgebungen außerhalb der Schule (Fernunterricht); Kombination verschiedener Lernwerkzeuge, die digital (auch online) und nicht-digital sein können. Mit ihrem fachlichen Urteilsvermögen werden Lehrkräfte und Schulen diese als Teil von ansprechenden und effektiven Lernaufgaben, die eine breite Kompetenzentwicklung unterstützen, auswählen und deren Einsatz erleichtern.

(10)Das Lernen in verschiedenen Umgebungen, einschließlich der Schule, des Zuhauses, der freien Natur, kultureller Stätten und Arbeitsstätten, kann für Kinder und Jugendliche motivierend sein und ihre breite Kompetenzentwicklung fördern. Dies wiederum kann ihnen helfen, die Relevanz der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung für ihr Leben in der Gesellschaft zu verstehen und motiviert zu sein, und ihr Engagement für lokale und globale Herausforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Umwelt und dem Klimawandel, erhöhen.

(11)Durch den Blended-Learning-Ansatz wird der Wert der Schule als gemeinsamer Raum für persönliche und soziale Interaktion anerkannt, was wiederum wichtig für das Lernen als eine Art, die Welt zu verstehen und ihr einen Sinn zu geben, ist.

(12)Ein Blended-Learning-Ansatz kann aufgrund der Vielfältigkeit der Lernaufgaben und -werkzeuge eine umfassende Kompetenzentwicklung fördern. Der Einsatz von digitaler Technologie, einschließlich der Online-Verbindung von Geräten, kann die Interaktion des Lernenden mit anderen Lernenden, Lernprogrammen und anderen Informationsquellen erleichtern und das Lernen in verschiedenen Umgebungen unterstützen. Der ergänzende Einsatz von wissenschaftlicher Ausrüstung, handwerklichen Geräten, Realia (Gegenstände, die im täglichen Leben zu finden sind und verwendet werden), veröffentlichten Texten und Werkzeugen für das Schreiben und die bildende Kunst kann die Kreativität und die persönliche Ausdrucksfähigkeit unterstützen, sowohl als Einzelperson als auch gemeinsam mit anderen.

(13)Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein Recht des Kindes. Der Zugang zu ihr muss unabhängig von der Umgebung, in der sie stattfindet – in der Schule, digital oder in einer Kombination aus beidem – und von den unterschiedlichen persönlichen und sozialen Umständen der Lernenden gewährleistet werden. Darüber hinaus bietet ein Blended-Learning-Ansatz die Möglichkeit, die Qualität, Relevanz und Inklusivität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern, z. B. durch ein besseres Lernangebot in ländlichen und abgelegenen Gebieten, einschließlich Regionen in äußerster Randlage und Inselgemeinden, sowie für andere Lernende, die die Schule möglicherweise nicht Vollzeit besuchen: Personen, die Teil von fahrenden Völkern sind; junge Betreuende; Personen, die gesundheitliche Probleme haben oder in Krankenhäusern und Pflegezentren untergebracht sind; Personen, die Hochleistungstraining absolvieren; und diejenigen, die sich in einer Berufsausbildung oder bezahlten Arbeit befinden. Alle Umgebungen und Hilfsmittel sollten für Angehörige von Minderheiten, Kinder mit Behinderungen und aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen gleichermaßen zugänglich sein und nicht zu Diskriminierung oder Segregation führen.

(14)Blended Learning macht einen kohärenten, systemweiten Ansatz erforderlich, um die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört die Einbindung von Fachkräften mit unterschiedlichem Fachwissen und die Förderung der Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinschaft, was zur gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung junger Menschen ermutigt. Die Effektivität von Systemmaßnahmen zur Unterstützung von gemischten Lernformen wird auch davon abhängen, dass die Beziehungen zwischen den verschiedenen Elementen des Ökosystems, zwischen den Bildungsbehörden, der Bildungsressourcenindustrie (die Technologie bereitstellt und Medien veröffentlicht bzw. andere Ausrüstung zur Umsetzung von Lehrplänen bereitstellt), der Forschung, den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und den Gemeinden gestaltet und unterstützt werden.

(15)Blended Learning ist eine weit verbreitete Praxis in der beruflichen Erstausbildung 27 . Allerdings haben die Restriktionen während der Pandemie die Fähigkeit von Einrichtungen und Organisationen herausgefordert, arbeitsbezogenes Lernen anzubieten und die Kommunikation mit Ausbildenden und Mentoren aufrechtzuerhalten, was sich auch auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auswirkt. Die Verringerung des Zugangs zu praktischen Erfahrungen unterstrich die bekannte Notwendigkeit, in der beruflichen Bildung, digitale Technologien zu nutzen, einschließlich digitaler Geräte und Lernplattformen, ePortfolios und Augmented Reality und Virtual Reality für Simulationen. Sie verstärkte auch die Notwendigkeit eines besseren Verständnisses und einer besseren Koordinierung der Art und Weise, wie digitale Technologien für das Lernen in den verschiedenen Umgebungen (z. B. vor Ort in der Schule oder während Praktika) verwendet werden.

(16)Die Bedeutung und Relevanz des nichtformalen Lernens werden auch durch die in der Jugendarbeit, der Freiwilligenarbeit und im Breitensport gesammelten Erfahrungen deutlich. Das nichtformale Lernen spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Förderung des Erwerbs wesentlicher sozialer, kommunikationsbezogener und kognitiver Kompetenzen geht, wie unter anderem Kreativität, die jungen Menschen den Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen. 28 Die Identifizierung neuer Wege des Lernens beinhaltet eine bessere Zusammenarbeit zwischen formalen und nicht-formalen Lernumgebungen 29

(17)Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit —

EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,

(1)auf der Grundlage der im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gewonnenen Erkenntnisse den Wiederaufbau und die Einsatzbereitschaft der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen, indem sie die Folgen der Pandemie für Lernende, Lehrkräfte und alle im Bildungsbereich Tätigen angehen, und einen längerfristigen strategischen Ansatz für das Blended Learning im Einklang mit den in dieser Empfehlung dargelegten Grundsätzen zu entwickeln 30 ; auf erfolgreichen Innovationen aufzubauen, die während der Pandemie eingeführt oder getestet wurden, um bewährte Praktiken zu teilen und zu verbreiten;

(2)die Lernenden unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen zu unterstützen:

Als direkte Reaktion auf die Krise

(a)durch die Bereitstellung zusätzlicher Lernmöglichkeiten und gezielter Unterstützung für Lernende mit Lernschwierigkeiten, mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aus benachteiligten Gruppen oder die anderweitig von Schulunterbrechungen betroffen sind. Dies könnte z. B. eine verstärkte individuelle Förderung und persönliche Betreuung, Mentorensysteme (einschließlich Peer-Mentoring), zusätzliche Lernzeit während des Schuljahres und/oder der Ferienzeit, Zugang zu zusätzlichen Lernumgebungen, wie z. B. öffentlichen Bibliotheken und Gemeinschaftsräumen, und zu außerschulischen Dienstleistungen mit pädagogischer Unterstützung umfassen;

(b)durch die Priorisierung des physischen und psychischen Wohlbefindens der Lernenden und ihrer Familien. Dies könnte die Entwicklung von Leitlinien für die psychische Gesundheit beinhalten; durch die Einbeziehung von Maßnahmen zum Wohlbefinden von Schülern und zur Bekämpfung von Mobbing in schulischen Zielsetzungen und Überwachungs- und Qualitätssicherungsprozesse (als Teil der regulären Qualitätssicherung oder Schulinspektion oder im Rahmen spezifischer Bewertungen der Schulsituation im Zusammenhang mit der Pandemie); durch die Zuweisung von speziellem Personal oder Erleichterung des Zugangs zu qualifizierten Fachleuten für psychische Gesundheit und unterstützenden Fachkräften sowie zu Dienstleistungen;

(c)durch die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen von Lernenden und Familien und der digitalen Kapazität der Bildungssysteme mittels Förderung von Investitionen auf schulischer und kommunaler Ebene in verfügbare Geräte, Konnektivität und durch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Förderung digitaler Fähigkeiten, einschließlich der Nutzung von Technologie sowohl für selbstständiges als auch für gemeinschaftliches Lernen; durch die Umsetzung von Investitionen und Reformen, die in den nationalen Plänen und den Plänen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass alle Lernenden Zugang zu den notwendigen Ausrüstungen und Lernmöglichkeiten haben;

die Wiederherstellung und die längerfristige Einsatzbereitschaft der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen:

(3)durch die Erforschung von Möglichkeiten zur Entwicklung eines Blended-Learning-Ansatzes in der Primar- und Sekundarstufe zum Nutzen aller Lernenden und zur Sicherstellung einer dauerhaften positiven Auswirkung auf den Unterricht und das Lernen unter Berücksichtigung des Alters, der Fähigkeiten und der Lernziele der Schüler. Dies könnte die Stärkung der Verschmelzung von Schule und Fernlernumgebung umfassen, um mehr Flexibilität und angemessene Bedingungen für den Ort des Lernens zu schaffen und dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen, die sich aus den verschiedenen sozioökonomischen Bedingungen und Wohnverhältnissen ergeben; durch die Stärkung der Entwicklung und Einbettung von Lernwerkzeugen, um Forschungs- und Ausdrucksmöglichkeiten zu bieten, einschließlich der Förderung der naturwissenschaftlichen Bildung; durch die die Unterstützung des Lernens in unterschiedlichen Umgebungen; durch die Schaffung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen lehrer- und schülergeführtem Lernen auf der einen Seite und kooperativem und unabhängigem Lernen auf der anderen Seite; durch die Erprobung von Lernmethoden, um neue Möglichkeiten attraktiv zu machen und bessere Lernlösungen für Lernende und Lehrkräfte zu finden;

(4)durch den Einsatz des Blended Learning als Mittel zur Unterstützung der Autonomie der Lernenden und des personalisierten Lernens (unter Berücksichtigung des Alters, der Fähigkeiten und der spezifischen Lernbedürfnisse der Schüler) und zur Entwicklung ihrer persönlichen, sozialen und Lernkompetenz (eine der acht Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen 31 , die im europäischen Kompetenzrahmen LifeComp 32 weiterentwickelt wurde).

(5)die Unterstützung von Lehrkräften, indem die folgenden Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

Als direkte Reaktion auf die Krise:

(a)durch die Unterstützung von digitalen Weiterbildungskursen, Programmen und Instrumenten 33 für Lehrkräfte; durch die Entwicklung und Verbreitung von pädagogischen Online- und Präsenz-Modulen und -Ressourcen, um Lehrkräften zu helfen, ihre Lehrmethoden mit Blick auf die Blended-Learning-Ansätze anzupassen, basierend auf ihren Erfahrungen und ihrem Feedback, und die Lehrkräfte bei der Verwendung neuer Instrumente und Materialien zu unterstützen;

(b)durch die zunehmende Ausrichtung auf das Wohlbefinden von Lehrkräften, Schulleitern und Schulleiterinnen und anderem Bildungspersonal. Dies könnte einen erleichterten Zugang zu qualifizierten und unterstützenden Fachleuten und Diensten für psychische Gesundheit, die Förderung der Organisation von Peer-Support zur Stressminderung und verbesserte Schulungsmöglichkeiten zum Thema Resilienz/psychisches Wohlbefinden in der Erstausbildung von Lehrkräften und in Programmen zur beruflichen Weiterbildung umfassen;

(c)die Mobilisierung oder Rekrutierung von zusätzlichem Personal, um mehr Zeit für die individuelle Förderung in der Schule und bei außerschulischen Aktivitäten zu haben;

die Erholung und die längerfristige Einsatzbereitschaft von Lehrkräften zu fördern:

(d)durch die Einbettung des Blended-Learning-Ansatzes in die gesetzlich vorgeschriebene Erstausbildung von Lehrkräften 34 und in Fortbildungsprogramme 35 , um das Bildungspersonal dabei zu unterstützen, das Lernsetting so anzupassen, wie es für ihren beruflichen Kontext angemessen ist, und ihnen zu helfen, das Lernen in einer Vielzahl von Innen- und Außenumgebungen und mit verschiedenen Werkzeugen und Aufgaben zu erleichtern;

(e)durch die Gewährleistung von Zugang zu Fachzentren und geeigneten Ressourcen, die die Lerngestaltung und -begleitung anleiten und verbessern; durch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungspersonal bei der Entwicklung eines Blended-Learning-Ansatzes in ihrem spezifischen Kontext durch Mitarbeiteraustausch und Peer-Learning, Netzwerke, Kooperationsprojekte und praxisbezogene Gemeinschaften;

(f)durch die Entwicklung von Leitlinien für neue Ansätze für die Beurteilung und Abschlussprüfungen mit geeigneten Instrumenten für die bildungsbezogene und summative Beurteilung, die für die verschiedenen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung geeignet sind und gleichermaßen für Schulstandorte und Fernunterrichtseinrichtungen gelten;

(g)die Ermutigung des Bildungspersonals zur Teilnahme an Forschungsprojekten und Forschungsstudien, einschließlich der Erprobung des Einsatzes von Aufgaben in anderen Lernumgebungen und des Einsatzes digitaler Technologie zur Unterstützung des Lernens;

(6)die Unterstützung der Schulen, indem die folgenden Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

Als direkte Reaktion auf die Krise:

(a)durch die Bereitstellung von Instrumenten und Ressourcen für das Blended Learning sowie von Leitlinien für Schulen, wie diese genutzt werden können; 36

(b)durch die Unterstützung effektiver Partnerschaften für Infrastruktur und Ressourcen zwischen verschiedenen Bildungsanbietern, u. a. aus den Bereichen Wirtschaft, Kunst, Kulturerbe, Sport, Natur, Hochschulbildung und Forschungsinstitute, der Industrie für Bildungsressourcen (einschließlich Technologie, Verlagswesen und anderer Lehrplanausstattungen) und der Bildungsforschung;

(c)durch die Unterstützung der Schulen bei der Evaluierung ihrer Inklusionsstrategien und -praktiken und bei der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zur Behebung von Mängeln, auch durch die Nutzung von EU-Instrumenten. 37

die längerfristige Erholung und die Verbesserung der Kapazität für organisatorische Veränderungen zu fördern:

(d)durch Investitionen in Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen an Schulen und in Fernlernumgebungen, von denen das Online-Lernen abhängt;

(e)durch das Ermöglichen eines ausreichenden Maßes an Autonomie für die Entscheidungsfindung auf Schulebene (durch Schulvorstände, Schulleiter/innen, Führungskräfte), um Innovation, Reaktivität und Anpassung an lokale Bedürfnisse zu erleichtern;

(f)durch die Unterstützung von Schulleiterinnen und Schulleitern bei der Bewältigung des organisatorischen Wandels durch gezielte berufliche Entwicklung und Anleitung für ihre Rolle; durch die Unterstützung von Schulen und assoziierten Bildungsanbietern beim Nachdenken über einen Blended-Learning-Ansatz als Teil ihrer strategischen Planung, was den Einsatz von Selbstbeurteilungsinstrumenten beinhalten kann;

(g)durch die Unterstützung des Dialogs und der Vernetzung zwischen einer Reihe von Interessenvertretern, die sowohl in der Schule vor Ort als auch im Fernunterricht tätig sind, um Feedback und Ideen für die zukünftige Entwicklung aus verschiedenen Quellen zu erhalten. Dies sollte auch den Dialog, die Anleitung und die Strategien zum Schutz der Sicherheit und der Privatsphäre von Kindern in der digitalen Welt beinhalten;

(h)durch die Fokussierung eines Teils der internen und/oder externen Überprüfungs- und Qualitätssicherungsmechanismen einer Schule auf die Mischung von Lernumgebungen und -werkzeugen unter Einbeziehung der Bewertung von/über andere Anbieter als die Schule;

(7)die Ausschöpfung der EU-Mittel und des Fachwissens für Reformen und Investitionen in Infrastruktur, Instrumente und Pädagogik, um die Widerstandsfähigkeit und Einsatzbereitschaft für zukunftsfähige Schulen zu erhöhen, insbesondere durch Erasmus+, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), das Programm „Digitales Europa“, Horizont Europa und das Instrument für technische Unterstützung;

(8)das Investieren in die Überwachung, Erforschung und Bewertung der politischen Herausforderungen und der Auswirkungen dieser Initiativen, um auf den gewonnenen Erkenntnissen aufzubauen und als Grundlage für künftige politische Reformen, auch indem auf Erfahrungen der Lernenden sowie auf den gesammelten Daten aufgebaut wird, um bewährte Verfahren und maßgeschneiderte KI-Lösungen für verbesserte Lernprogramme zu entwickeln;

(9)die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für die Umsetzung dieser Empfehlung durch Berücksichtigung der Maßnahmen zur Unterstützung des Blended Learning in den nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1.die Umsetzung der Empfehlung durch Erleichterung des Voneinander-Lernens und des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Interessengruppen zu unterstützen durch:

1.1.den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) 38 ;

1.2.die neue europäische Plattform für digitale Bildung und den neuen strategischen Dialog mit den Mitgliedstaaten, der im Rahmen des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027 eingerichtet wird, um die sektorübergreifende Zusammenarbeit bei der digitalen Bildung zu unterstützen;

1.3.EU-Online-Plattformen und -Gemeinschaften für die allgemeine und berufliche Bildung, darunter das School Education Gateway, eTwinning und das Europäische Toolkit für Schulen „Förderung der inklusiven Bildung und Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs“;

2.in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung von Ressourcen zu unterstützen, wie z. B.:

2.1.evidenzbasiertes Anleitungsmaterial zur Lerngestaltung und zur schulorganisatorischen Praxis innerhalb eines Blended-Learning-Ansatzes, einschließlich digitaler Werkzeuge, Ansätze zur Beurteilung und Validierung des Lernens sowie Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit in einem Blended-Learning-Kontext;

2.2.Nutzung des Potenzials des kommenden europäischen Rahmens für digitale Bildungsinhalte
zur Unterstützung der Erstellung und des Austauschs von hochwertigen digitalen Bildungsinhalten, der als Teil des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027 entwickelt wird;

3.die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Bildungspersonal und andere Interessengruppen zu unterstützen durch:

3.1.die Bereitstellung offener Online-Kurse (MOOC) zum Thema Blended Learning für Lehrkräfte, Ausbildende, Schulleiter/innen und Lehrkräfteausbildenden, die von der Plattform School Education Gateway gehostet werden, und die Förderung der breiten Nutzung dieser Kurse für Schulpersonal;

3.2.den Austausch bewährter Verfahren des Personalaustauschs sowie von Projekten und Netzwerken im Rahmen von Erasmus+, u. a. über die eTwinning-Online-Community, die künftigen Erasmus+ -Lehrkräfteakademien. sowie die Zentren der beruflichen Exzellenz;

3.3.die Einführung des neuen Online-Tools SELFIE für Lehrkräfte, das ihnen hilft, über ihre digitalen Kompetenzen nachzudenken und weitere Verbesserungen zu planen. Dies baut auf dem SELFIE-Tool für die digitale Planung der gesamten Schule auf, das helfen kann, wirksame Blended-Learning-Ansätze zu unterstützen, auch in der beruflichen Bildung;

4.Initiativen zur Weiterentwicklung und Förderung einer inklusiven, gerechten und hochwertigen Bildung und von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle als Teil des Europäischen Bildungsraums in Bezug auf die Schulbildung zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung von Lernenden in unterschiedlichen Lebensumständen, die sich auf ihren Zugang zu bestimmten Lernumgebungen und -instrumenten auswirken, sowie auf die Einbeziehung von Personen, die gezielte Unterstützung im Lernprozess benötigen;

5.ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen fortzusetzen, um die Qualität und Inklusivität der Schulbildungssysteme zu verbessern und ihre Bereitschaft für den digitalen Wandel im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027 zu fördern;

6.einen Schwerpunkt auf die Entwicklung eines Blended-Learning-Ansatzes in der Primar- und Sekundarschulbildung im Rahmen der regelmäßigen Fortschrittsberichte zum Europäischen Bildungsraum und zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 zu setzen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    COM(2017) 250.
(2)     https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de  
(3)    COM(2020) 624.
(4)    ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.
(5)    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021XG0610(01) 
(6)    So wurden z. B. schnell neue Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht und gleichzeitig auf lokaler Ebene den Behörden und Schulleiterinnen und -leitern mehr Autonomie eingeräumt. Viele Schulen haben Partnerschaften mit Eltern, lokalen Gemeinden, Unternehmen, privaten Firmen, Nichtregierungsorganisationen und kulturellen (einschließlich Rundfunkmedien) Organisationen eingerichtet oder erneuert, wie in der öffentlichen Konsultation zum Aktionsplan für digitale Bildung berichtet wurde.
(7)    Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission sammelte die Eindrücke von Kindern und Familien in neun EU-Ländern für ihren Bericht „How families handled emergency remote schooling during the Covid-19 lockdown in spring 2020“ .
(8)    Gemäß den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zur Vorbereitung des Aktionsplans für digitale Bildung berichteten Eltern und Lernende über besondere Schwierigkeiten bei der Umstellung auf den Fernunterricht. Die Eltern berichteten, dass ihre Kinder besonders schlechte Erfahrungen mit der Lernmotivation, der Prüfung/Beurteilung und dem Feedback sowie der schlechten Qualität der Online-Lerninhalte gemacht haben. Das sozioökonomische Gefälle zwischen den Lernenden wurde als die größte Herausforderung für die Zukunft identifiziert. Siehe auch die demnächst zur Veröffentlichung anstehende Studie: Cachia R., Velicu A., Chaudron S., Di Gioia R. und Vuorikari R., „Remote schooling during Covid-19 spring 2020 lockdown. A closer look at European families.”
(9)    Das EU-Schulprogramm ermöglicht es Kindern, etwas über gesunde Ernährung und Lebensweise zu lernen. Siehe Das Schulprogramm erklärt | Europäische Kommission (europa.eu)
(10)    Gemäß den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zur Vorbereitung des Aktionsplans für digitale Bildung hatten 69 % der Primarschulen und 64 % der Sekundarschulen keine Erfahrung mit dem Fernunterricht unter Einsatz digitaler Technologie. Die Befragten berichteten von einer Reihe von Hindernissen und Barrieren, darunter ein Mangel an digitaler Infrastruktur und digitalen Kapazitäten, schlechte Gestaltung des Lernens, unzureichende Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus sowie fehlende digitale Kompetenzen, insbesondere bei den Lehrkräften.
(11)     https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/europes-digital-decade-digital-targets-2030_de
(12)    Die Forschung hat gezeigt, dass dies zu einem Rückschlag in der Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler/innen im Bereich des tiefen Lesens führen kann; siehe Stavanger-Erklärung zur Zukunft des Lesens ( https://ereadcost.eu/wp-content/uploads/2019/01/StavangerDeclaration.pdf ). In der Erklärung, die 2019 von mehr als 100 Forschern unterzeichnet wurde, werden die wichtigsten Ergebnisse von vier Jahren empirischer Forschung im Rahmen der von EU-geförderten COST-Forschungsinitiative Evolution of Reading in the Age of Digitalisation (E-READ) dargestellt.
(13)    COM(2020) 624.
(14)    COM(2020) 274 final.
(15)    ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1.
(16)     Europäische strategische Zusammenarbeit (ET2020) | Allgemeine und berufliche Bildung (europa.eu)
(17)     http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU  
(18)    ABl. C 212I vom 26.6.2020, S. 9.
(19)    COM(2017) 250.
(20)    COM(2021) 102.
(21)    COM(2020) 274 final.
(22)    COM(2017) 673.
(23)    ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1, Anhang.
(24)    ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.
(25)    ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1.
(26)    ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11.
(27)    Die berufliche Erstausbildung erfolgt in der Regel auf der oberen Sekundarstufe und auf der postsekundären Ebene, bevor die Lernenden ins Berufsleben eintreten. Sie findet entweder in einer schulischen Umgebung (hauptsächlich im Klassenzimmer) oder in einer arbeitsbezogenen Umgebung, wie z. B. in Ausbildungszentren und Unternehmen, statt, je nach den nationalen Bildungs- und Ausbildungssystemen und wirtschaftlichen Strukturen.
(28)     http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9624-2017-INIT/de/pdf  
(29)    2015/C 172/03.
(30)    Der in der Arbeitsunterlage vorgestellte Rahmen für das Blended Learning kann als Grundlage für spezifische, an die Situation der Länder angepasste Maßnahmen dienen.
(31)    ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.
(32)    LifeComp umfasst drei ineinander greifende Kompetenzbereiche: „persönliche Kompetenz“, „soziale Kompetenz“ und „Lernkompetenz“. Jeder Bereich umfasst drei Kompetenzen: Selbstregulierung, Flexibilität, Wohlbefinden (persönlicher Bereich), Empathie, Kommunikation, Zusammenarbeit (sozialer Bereich), Wachstumsdenken (Growth Mindset), kritisches Denken und Management des Lernens (Bereich Lernen). LifeComp-Kompetenzen gelten für alle Lebensbereiche und können lebenslang durch formale, informelle und nicht-formale Bildung erworben werden. https://ec.europa.eu/jrc/en/lifecomp
(33)    Die Europäische Kommission führt im Oktober 2021 das neue Tool „SELFIE für Lehrkräfte“ ein, das Lehrkräfte bei der Planung der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenzen unterstützen kann.
(34)    Ein Abschnitt des formalen Bildungswegs, der absolviert wird, um eine anerkannte Qualifikation zu erlangen und als Lehrkraft eingestellt zu werden. Dieser wird in der Regel von pädagogischen Abteilungen an Universitäten oder unabhängigen Lehrerbildungseinrichtungen angeboten (vgl. das Glossar der Arbeitsunterlage).
(35)    Weiterbildungsmaßnahmen, an denen Fachkräfte in jeder Phase ihrer Karriere teilnehmen, um ihre Berufspraxis zu verbessern (vgl. das Glossar der Arbeitsunterlage).
(36)    Das SELFIE-Tool kann Schulen dabei unterstützen, über ihre aktuelle Situation und ihre Bedürfnisse nachzudenken und diese zu erfassen. Das Tool ist modular aufgebaut und kann von jeder Schule angepasst werden, um ihren speziellen Kontext zu berücksichtigen.
(37)    Das Europäische Toolkit für Schulen „Förderung des integrativen Lernens und Umgang mit Schulabbruch“ bietet eine Fülle von Ressourcen und praktischen Beispielen sowie ein Selbstbeurteilungsinstrument für Schulen.
(38)    ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.