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16.9.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 374/58 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder“
(COM(2021) 137 final)
und zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — EU-Kinderrechtsstrategie“
(COM(2021) 142 final)
(2021/C 374/10)
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Berichterstatterin: |
Kinga JOÓ |
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Mitberichterstatterin: |
Maria del Carmen BARRERA CHAMORRO |
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Befassung |
Europäische Kommission, 31.5.2021 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Beschluss des Präsidiums |
23.3.2021 |
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Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft |
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Annahme in der Fachgruppe |
21.6.2021 |
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Verabschiedung im Plenum |
7.7.2021 |
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Plenartagung Nr. |
562 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
231/0/2 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Ein Viertel der Kinder in der EU sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Diese Zahl ist inakzeptabel und erfordert einen koordinierten europäischen Ansatz auf der Grundlage umfassender Maßnahmen und rechtlicher Rahmenbedingungen, um diesen Trend umzukehren und den generationenübergreifenden Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen. Es gilt, ein ehrgeiziges Ziel festzulegen: Bis 2030 müssen nicht nur fünf Millionen, sondern alle Kinder der Armut entkommen. |
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1.2. |
Die Kinderrechte müssen bei der Politikgestaltung durchgängig berücksichtigt werden. Praktisch jeder Politikbereich betrifft Kinder. Deshalb ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz erforderlich, damit verschiedene politische Maßnahmen (in den Bereichen Familie, Bildung, Wirtschaft, digitale Welt, Umwelt, Wohnen) befähigende und dauerhafte positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern haben. Auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene müssen dringend ein integrierter Ansatz und horizontale Maßnahmen angenommen werden, um alle wichtigen Bereiche abzudecken, die Auswirkungen auf das Leben von Kindern haben können — sowohl jetzt als auch in der Zukunft. |
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1.3. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) empfiehlt, dass die nationalen Aktionspläne zur Garantie für Kinder eine Reihe von zwei und mehr Generationen übergreifenden Maßnahmen zur Entwicklung von Unterstützung sowohl für Kinder als auch für Eltern umfassen, da die Schutzbedürftigkeit von Kindern nicht angegangen werden kann, wenn die Schutzbedürftigkeit ihrer Familien außen vor bleibt. Eltern und Betreuungspersonen müssen mit einer Mischung aus Maßnahmen unterstützt werden: angemessenes Einkommen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Inanspruchnahme angemessen bezahlten Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaubs, Urlaub für Betreuungspersonen, flexible Arbeitszeitregelungen und familienfreundliche Arbeitsplätze. |
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1.4. |
Die Wahrung der Menschen- und der Kinderrechte ist gemäß Artikel 2 EUV für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Es bedarf eines stärkeren europaweiten politischen Rahmens für die Kinderrechte, der auch von vielen Interessenträgern gefordert wurde. Die organisierte Zivilgesellschaft, insbesondere die Sozialdienste, Kinder- und Familienorganisationen sowie Anbieter formaler und nichtformaler Bildung, müssen bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne und ihrer Überwachungsmechanismen konsultiert und angemessen einbezogen werden. Die wirksame Umsetzung dieser beiden EU-Rahmen zur Beseitigung von Armut und zur Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens von Kindern kann durch gezielte Initiativen am besten unterstützt werden. |
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1.5. |
Lediglich 11 Länder haben spezifische ESF+-Mittel für die Beseitigung der Kinderarmut bereitgestellt, während die Daten über das Armutsrisiko bei Kindern bei einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten sehr nahe am EU-Durchschnitt lagen. Der EWSA empfiehlt allen Mitgliedstaaten, mindestens 5 % der ESF+-Mittel für Maßnahmen bereitzustellen, die darauf abzielen, Kinder aus der Armut herauszuführen. Außerdem muss die Erhebung hochwertiger aufgeschlüsselter Daten verbessert werden, damit die Fortschritte bei der Beseitigung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung wirksamer überwacht werden können. |
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1.6. |
Darüber hinaus empfiehlt der EWSA, dass die Mitgliedstaaten den freien Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) sowie zu schulischen Aktivitäten und zur Gesundheitsversorgung gewähren bzw. diese Dienste unentgeltlich anbieten. Alternativ können sie mit entsprechenden Geldleistungen dafür sorgen, dass Kinder diese wichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass ihre Familien dadurch finanziell zusätzlich belastet werden. |
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1.7. |
Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne im Rahmen der Garantie für Kinder gegebenenfalls die Zielaltersgruppe angeben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Kinderrechte für jede Person unter 18 Jahren gelten. Dies ist besonders wichtig, um die Komplementarität der Rahmen wie der Kindergarantie und der Jugendgarantie im besten Interesse der Begünstigten sicherzustellen. |
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1.8. |
Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Kinderrechtsstrategie auf eine horizontale Koordinierungsebene mit anderen kürzlich verabschiedeten europäischen Strategien (für die Gleichstellung der Geschlechter, für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen, für die Roma und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zu stellen. |
2. Einleitung
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2.1. |
Kinderrechte sind die Menschenrechte für alle unter 18-Jährigen. Der Schutz der Rechte des Kindes ist ein Ziel der Europäischen Union gemäß Artikel 3 Absatz 3 EUV und Artikel 24 der EU-Charta der Grundrechte. Der Europarat fördert und schützt die Menschenrechte von Kindern auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtsstrategie (2016 2021) und anderer einschlägiger Rechtsnormen. Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC) hat jeder Mensch unter 18 Jahren weltweit und unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit, seinem Geschlecht, seiner Religion, seiner Sprache, seinen Fähigkeiten, seinem Migrationsstatus, seiner sexuellen Ausrichtung oder eines anderen Status Anspruch auf dieselben bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. In diesem Zusammenhang finden auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) Anwendung. |
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2.2. |
Am 4. Juni 2007 wurde ein jährliches Forum für die Rechte des Kindes ins Leben gerufen. Diese Plattform ermöglicht den Dialog zwischen den EU-Institutionen und anderen Interessenträgern und überwacht jedes Jahr die Maßnahmen der EU im Bereich der Kinderrechte. 2010 verabschiedete der EWSA eine Stellungnahme zum Thema Kinderarmut und Wohl des Kindes (1) und 2011 eine zur EU-Agenda für die Rechte des Kindes (2). Darin forderte er die Mitgliedstaaten auf, Kinder in jeder Hinsicht zu unterstützen. |
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2.3. |
Am 20. Februar 2013 nahm die Kommission eine Empfehlung zur Stärkung der Kinderrechte, zur Verringerung der Kinderarmut und zur Verbesserung des Wohlergehens von Kindern an (3). Am 24. November 2015 forderte das Europäische Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Garantie für Kinder sowie Programme einzuführen, die Unterstützung und Möglichkeiten für Eltern bieten, sich aus Situationen der sozialen Ausgrenzung zu befreien und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen (4). Am 13. Dezember 2017 proklamierten das Parlament, der Rat und die Kommission die europäische Säule sozialer Rechte, in deren Mittelpunkt ebenfalls die „Betreuung und Unterstützung von Kindern“ (Grundsatz 11) stehen (5). In der europäischen Säule sozialer Rechte sind auch das Recht auf Schutz vor Armut und das Recht auf besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit verankert. Als Folgemaßnahmen gab die Kommission im Juli 2020 eine Durchführbarkeitsstudie (6) in Auftrag und leitete im August 2020 öffentliche Konsultationen zur Kindergarantie und zur Einführung einer EU-Kinderrechtsstrategie ein. |
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2.4. |
Am 24. März 2021 nahm die Kommission mit Unterstützung des Europäischen Parlaments (7) die erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie für die Jahre 2021–2024 sowie einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder an. |
3. Allgemeine Bemerkungen zur EU-Kinderrechtsstrategie und zum Vorschlag der Kommission zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder
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3.1. |
Die EU-Kinderrechtsstrategie ist ein auf Rechten basierender politischer Rahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Kinderrechte als Querschnittsthema bei alle EU-Maßnahmen und -Vorschriften. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder ist ein verbindlicher Rechtsakt und enthält klare Durchführungsmaßnahmen, Ziele und Maßnahmen, die von der EU aufmerksam überwacht werden müssen. Der EWSA begrüßt beide Vorschläge und ist der Ansicht, dass ihre Umsetzung die auf europäischer und nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen zur Förderung des Wohlergehens von Kindern und zur Reduzierung der Kinderarmut untermauern wird. |
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3.2. |
Kinder sind in unserer Gesellschaft am ehesten schutzbedürftig und aus eigener Kraft nicht in der Lage, Armut und sozialer Ausgrenzung vorzubeugen. Gewalt gegen Kinder in all ihren Formen ist weit verbreitet. Die COVID-19-Pandemie hat zu einer Zunahme bestimmter Formen von Gewalt geführt. Dies geht aus Berichten der Polizei und anderer relevanter Dienste wie Beratungsstellen für Kinder in vielen Mitgliedstaaten hervor, die mit steigenden Fallzahlen konfrontiert sind (8). Laut Eurostat-Daten aus dem Jahr 2019 sind in der EU 18 Mio. Kinder (22,2 %) von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Diese Zahl dürfte angesichts der sozioökonomischen Folgen der Pandemie noch weiter steigen (9). Jedes vierte Kind wächst in der EU in Familien in prekären Situationen auf, die Unterstützung brauchen, um den Kreislauf der Armut zu durchbrechen. |
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3.3. |
Über die Rechte und die Zukunft, die sie sich wünschen, sprachen Kinder in der Umfrage Our Europe. Our Rights.Our Future (10), die sowohl zur Gestaltung der EU-Kinderrechtsstrategie als auch der Kindergarantie beigetragen hat. Insgesamt holten fünf Kinderrechtsorganisationen über 10 000 Standpunkte von Kindern ein. Die Ergebnisse haben deutlich gemacht, dass die Ansichten von Kindern in die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen und politischen Rahmen und Prioritäten der EU einfließen müssen. |
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3.4. |
Mit der EU-Kinderrechtsstrategie wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, ein besseres Leben für Kinder in der EU und weltweit in sechs wichtigen Bereichen zu schaffen: i) Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben in der EU, ii) sozioökonomische Inklusion, Bildung und Gesundheit, iii) Verhütung von jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung und Schutz davor, iv) kinderfreundliche Justiz, v) Kinder im digitalen Zeitalter und vi) globale Dimension der Rechte des Kindes. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder konzentriert sich auf die sozioökonomische Inklusion und den Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienstleistungen: frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Bildungsangebote (einschließlich schulbezogener Aktivitäten), Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung und angemessener Wohnraum. Er dient als ergänzender Beitrag zur EU-Kinderrechtsstrategie, wobei der Schwerpunkt auf in der EU lebenden Kindern liegt. |
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3.5. |
In der Strategie wird eine stärkere inklusive und systemische Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene gefordert. Zu diesem Zweck wird die Kommission in Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament und Kinderrechtsorganisationen eine neue EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern einrichten, um Kinder besser in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. |
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3.6. |
Die Strategie macht sich dafür stark, dass Kinder ohne Gewalt und Ausbeutung aufwachsen. Kinder können sowohl Opfer und Zeugen von Gewalt als auch Täter sein. Laut Berichten der IAO werden viele Kinder auf dem Arbeitsmarkt ausgebeutet und für Zwangsarbeit, einschließlich sexueller Ausbeutung und Prostitution, eingesetzt. In der Strategie werden auch kinderfreundliche Justizsysteme gefordert. Außerdem wird darin darauf hingewiesen, dass Gerichtsverfahren an das Alter und die Bedürfnisse von Kindern angepasst sein müssen und dem Wohl des Kindes Vorrang einzuräumen ist. Für die uneingeschränkte Anerkennung und Verwirklichung der Rechte von Kindern muss deren Zugang zum Justizwesen gewährleistet werden. Gleichzeitig gilt es, die Effizienz der Gerichtsverfahren u. a. durch spezialisierte Schulungen für Justizbeamte zu wahren. |
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3.7. |
Das familiäre Umfeld ist für den Erfolg der Kinder maßgebend In ihrer Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 betont die Kommission, dass eine ausgewogene Aufteilung der Kinderbetreuungsaufgaben zwischen den Partnern eine Schlüsselrolle bei der sozialen Inklusion von Kindern spielt. Die COVID-19-Pandemie hat unverhältnismäßig große sozioökonomische Auswirkungen auf Frauen. Zum Wohle des Kindes müssen Eltern mehr denn je als Team zusammenarbeiten. Die Umsetzung sowohl der Garantie für Kinder als auch der Kinderrechtsstrategie muss mit den wichtigsten Initiativen der europäischen Säule sozialer Rechte verknüpft werden, so z. B. mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. |
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3.8. |
In der EU gibt es eine Vielzahl von Familienmodellen, einschließlich Regenbogenfamilien mit mindestens einer LGBTIQ-Person. Im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025 sind Kinder aus Regenbogenfamilien zu schützen, insbesondere in länderübergreifenden Kontexten, in denen beim Überschreiten einer EU-Binnengrenze familiäre Bindungen aufgrund von Unterschieden im Familienrecht der Mitgliedstaaten nicht mehr anerkannt werden. Gemäß der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 müssen Kinder mit Behinderungen das gleiche Recht auf Einbeziehung in die Gemeinschaft und die gleichen Wahlmöglichkeiten haben wie alle anderen. Im Einklang mit dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2020–2030) muss die soziale Lage von Roma-Kindern verbessert werden. Die Prävention von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität/der geschlechtlichen Ausdrucksform, der Geschlechtsmerkmale, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft muss von frühester Kindheit an gefördert werden. |
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3.9. |
Der Vorschlag zur Einführung der Kindergarantie bietet den Mitgliedstaaten angesichts des engen Zusammenhangs zwischen sozialer Ausgrenzung von Kindern und mangelndem Zugang zu wichtigen Diensten Orientierungshilfen und Ressourcen zur Unterstützung bedürftiger Kinder. Bedürftige Kinder sind u. a. i) obdachlose Kinder oder Kinder, die von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen sind, ii) Kinder mit Behinderungen, iii) Kinder mit Migrationshintergrund, iv) Kinder aus einer ethnischen Minderheit (insbesondere Roma), v) Kinder in alternativen Formen der Betreuung (insbesondere Betreuungseinrichtungen) und vi) Kinder in prekären familiären Verhältnissen. |
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3.10. |
Die Garantie bietet einen strategischen Rahmen für Maßnahmen, die die 27 Mitgliedstaaten mithilfe ihrer nationalen Aktionspläne durchführen, um die Garantie umzusetzen und Familien mit Kindern zu erreichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Die Empfehlung bedarf einer Annahme durch den Rat der EU. Danach haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, um nationale Aktionspläne für die Kindergarantie auszuarbeiten. Im Vorschlag für die Kindergarantie wird betont, dass, wenngleich die Gewährleistung des Zugangs zu den Diensten ein wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung von Kindern ist, dies in einen umfassenderen Ansatz und einen geeigneten sozial- und familienpolitischen Rahmen integriert werden muss. |
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3.11. |
Die Strategie enthält Empfehlungen für Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene, und zwar in verschiedenen Politikbereichen und Finanzierungsprogrammen mit Relevanz für die Gesundheit und das Wohl von Kindern: EU-Fonds, Migration, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Bildung, Wirtschaft, Umwelt, digitaler Wandel u. a. |
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3.12. |
Die Kommission wird auf dem jährlichen Europäischen Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte der Strategie auf europäischer und auf nationaler Ebene berichten. Ende 2024 wird eine Bewertung der Strategie durchgeführt, an der auch Kinder beteiligt werden. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Garantie mithilfe einer Kombination von Instrumenten, einschließlich des Europäischen Semesters, überwachen. |
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3.13. |
Die nationalen Aktionspläne sollten transparente Daten über die Verwendung der EU-Mittel und der nationalen Mittel sowie einen Zeitplan für die Maßnahmen beinhalten. Zur Unterstützung ihrer Maßnahmen können die Mitgliedstaaten EU-Mittel (insbesondere ESF+ und NextGenerationEU) in Anspruch nehmen. Im Rahmen des ESF+ sind diesem Bereich ein spezifisches Ziel sowie Mittel für die Bekämpfung der Kinderarmut gewidmet. Gemäß der neuen Verordnung müssen EU-Mitgliedstaaten, in denen die Kinderarmut über dem EU-Durchschnitt 2017-2019 liegt (23,4 %), mindestens 5 % ihrer Mittel aus dem ESF+ für die Bekämpfung von Kinderarmut bereitstellen. |
4. Besondere Bemerkungen zur EU-Kinderrechtsstrategie
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4.1. |
Die EU-Kinderrechtsstrategie ist ein dringend benötigter Rahmen der Europäischen Union zum Schutz der Rechte von Kindern und zur Stärkung ihrer Rolle. Während Erwachsene wählen können und bei Verletzung ihrer Rechte Zugang zu Rechtsbehelfen und offiziellen Beschwerdeverfahren haben, bleiben Kindern diese Mechanismen häufig verwehrt. Im politischen Entscheidungsprozess haben sie somit keine Stimme und ihre Interessen bleiben für die Regierungen unsichtbar. Es gibt keine bewussten und systematischen Bemühungen, diese Interessen zu schützen und zu fördern. |
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4.2. |
Um möglichst wirksam zu sein, erfordert eine sinnvolle Teilhabe von Kindern weitreichende Veränderungen der politischen und institutionellen Strukturen, ein Umdenken und einen Wandel in Bezug auf Werte und kulturelle Praktiken — damit Kinder als Bürgerinnen und Bürger und als Interessenträger anerkannt werden. Um die Teilhabe von Kindern zu fördern und um ihrer Stimme und ihren Forderungen Gehör zu verschaffen, sind Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für sie und für ihre Eltern erforderlich. Dies kann unter anderem durch nichtformale Aktivitäten erfolgen, die von zivilgesellschaftlichen Akteuren innerhalb und außerhalb des schulischen Umfelds durchgeführt werden. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Teilhabe von Kindern in die Tat umzusetzen. Der EWSA wird ebenfalls Möglichkeiten für eine stärkere Teilhabe von Kindern beleuchten. |
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4.3. |
Ein Kind ist ein Individuum und ein Mitglied einer Familie und einer Gemeinschaft. Es hat Rechte und Pflichten, die seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entsprechen, sowie ein Recht auf Lebensqualität. Eltern und Betreuungspersonen sind für die kognitive, körperliche und emotionale Entwicklung von Kindern maßgebend. Eine liebevolle und unterstützende (Groß-)Eltern-Kind-Beziehung ist ein wesentliches Element des Wohlergehens und der Resilienz von Kindern. Auch Geschwisterbeziehungen spielen für die Entwicklung der Kinder eine Schlüsselrolle. Für Kinder in alternativer Betreuung sind sie sogar noch wichtiger, weshalb Geschwister stets zusammen bleiben sollten, es sei denn, dies beeinträchtigt ihr Wohl. Die Politik muss vorrangig in Kinder und ihre Familien investieren und eine angemessene und hochwertige Förderung durch einen systemischen Mehrgenerationenansatz zur Unterstützung von Familien bei der Erziehung von Kindern durch positive Erziehungskompetenz der Eltern sicherstellen. |
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4.4. |
Die in der Strategie vorgeschlagene Initiative zur Unterstützung der Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme sollte durch Maßnahmen zur Vorbeugung aller Formen von Gewalt gegen Kinder ergänzt werden. Gewalt, deren Opfer oder Zeugen Kinder sind, kann lang anhaltende Folgen für die körperliche, emotionale und psychische Entwicklung von Kindern haben. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder bedarf es eines Plans, der alle Regierungsebenen von der EU bis zu den Kommunen einbezieht und der allen Formen von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, einschließlich körperlicher und psychischer Gewalt, sexueller Gewalt, Gewalt im Internet sowie häuslicher, institutioneller und schulischer Gewalt gewidmet ist. Besondere Aufmerksamkeit gebührt Kindern, die in mehrfacher Hinsicht schutzbedürftig und deshalb erhöhten Risiken ausgesetzt sind: Mädchen, Kinder (und insbesondere Mädchen) mit Behinderungen, Kinder in prekären Situationen und Kinder in zu Gewalt neigenden Familien. Zur Erleichterung der vollständigen sozialen Wiedereingliederung minderjähriger Gewalttäter ist neben kindgerechten Gerichtsverfahren auch ein kinderfreundliches institutionelles Umfeld erforderlich. Notrufstellen und ähnliche von Nichtregierungsorganisationen betriebene Dienste zur Unterstützung von Kindern und Familien sollten strukturelle Mittel erhalten, um nachhaltig und wirksam agieren zu können. |
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4.5. |
Die Rechte des Kindes müssen auch in wichtigen Einflussbereichen behandelt werden, die sich auf das Wohlergehen von Kindern und ihrer Familien auswirken. Entscheidungsträger sollten die Kinderrechte systematisch berücksichtigen, um die Auswirkungen einer Initiative mit Folgen für Kinder und ihre Rechte bewerten zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, in den Beziehungen zu Drittländern erforderlichenfalls schnell und wirksam zu handeln, wenn es um die Rechte von Kindern geht. Dieser übergreifende Ansatz der Strategie muss bei deren Umsetzung und Bewertung im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strategie durch gesammelte bewährte Verfahren aus anderen Ländern unterstützt werden, mit denen bereits gute Ergebnisse erzielt werden konnten. |
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4.6. |
Kinder sind am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich und tragen dennoch die größte Last seiner Auswirkungen. Auf die Auswirkungen der Umwelt- und Klimakrise auf Kinder wird in der Strategie zwar bereits eingegangen, dennoch sollte sie darüber hinausgehen und gewährleisten, dass bei der Konzipierung umweltpolitischer Maßnahmen und Rechtsvorschriften die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern die Grundlage bildet, um die Exposition von Kindern gegenüber Umweltgefahren zu reduzieren. Kinder sind für Umweltrisiken empfindlicher und anfälliger als Erwachsene. |
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4.7. |
Das „Online-“ und „Offline-Leben“ der nächsten Generation wird aller Voraussicht nach komplett miteinander verschmelzen. Die Strategie zielt auf die durchgängige Berücksichtigung der Rechte des Kindes in der digitalen Welt ab, um sie zukunftsfähig zu machen. Heutzutage nutzen Kinder digitale Geräte immer mehr und immer früher. Wir brauchen zugängliche digitale Umgebungen, die standardmäßig für alle Kinder funktionieren. Dazu bedarf es einer strengen Regulierung für ein sicheres Internet, das durch Bildungsmaßnahmen im Bereich der digitalen Bürgerschaft unterstützt wird. Kinder haben ein Recht auf Zugang zu Online-Informationen aus einer Vielzahl von Quellen, ohne sich mit Selbstlernalgorithmen oder Werbemodellen auseinandersetzen zu müssen, die Informationen von geringer Qualität bieten. |
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4.8. |
Kinder können bereits in sehr jungen Jahren Opfer von Cybermobbing werden, das schwerwiegende oder sogar tödlich endende psychische Probleme verursachen kann. Kinder werden auch Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet. Dies war insbesondere während des Lockdowns der Fall, als die Menge von online verbreiteten Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erheblich zugenommen hat (11). Die Prävention und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt ist für die Online-Sicherheit von Kindern von überragender Bedeutung. |
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4.9. |
Die Rechte von Kindern, insbesondere die Rechte von jüngeren Kindern, sollten von allen Medien und Werbetreibenden geachtet werden. Kinder sollten als Verbraucher geschützt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer gesunden Ernährung, die erschwinglich ist und aus ökologisch nachhaltigen Quellen stammt. In der Strategie wird die Entwicklung bewährter Verfahren und eines freiwilligen Verhaltenskodex zur Reduzierung der an Kinder gerichteten Online-Werbung für Lebensmittel, die viel Zucker, Fett und Salz enthalten, vorgeschlagen. Erforderlich sind eine kohärente Politikgestaltung, strengere gesetzliche Kontrollen der Produktinformation und Informationen über Lebensmittelsicherheit und Marketing, um die Werbung für ungesunde Lebensmittel und Getränke einzuschränken. |
5. Besondere Bemerkungen zur Europäischen Garantie für Kinder
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5.1. |
Kinderarmut, Deprivation, Diskriminierung und Ausgrenzung sind nur einige der wichtigsten Hindernisse bei der Durchsetzung der Kinderrechte. Der EWSA begrüßt daher die Fokussierung auf diese Bereiche im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder — insbesondere mit Blick auf das die Armut betreffende Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte, bis 2030 mindestens 5 Mio. Kinder aus der Armut zu führen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Der EWSA fordert jedoch alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihre Aktionspläne zur Kindergarantie qualitative und quantitative Ziele aufzunehmen, die unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 über die Ziele der Europäischen Kommission hinausgehen. Diese Aktionspläne sollten mit den bestehenden rechtlichen und politischen Dokumenten verknüpft werden, die im Rahmen der Überwachung des Kinderrechtsübereinkommens angenommen wurden. |
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5.2. |
In der Durchführbarkeitstudie zur Garantie für Kinder wurden die Vorteile eines zweigleisigen Ansatzes untersucht, bei dem alle Kinder, auch die bedürftigsten, Zugang zu Dienstleistungen haben sollten (12). Kinder, die mit den größten Zugangsbarrieren konfrontiert sind, sollten erforderlichenfalls zusätzliche und gezielte Unterstützung erhalten, um ihren Zugang durch automatische Mechanismen sicherzustellen, die jede Form von Stigmatisierung verhindern. Dies sollte im Rahmen eines umfassenden und bereichsübergreifenden Ansatzes für alle in der Kindergarantie genannten Dienstleistungsbereiche gelten, damit jedes Kind unabhängig von seinem familiären Umfeld oder Hintergrund sowie seinen individuellen Bedürfnissen die gleichen Chancen und einen gleichberechtigten Start ins Leben hat, und um der Umstellung auf eine hochwertige Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft voll und ganz Rechnung zu tragen. |
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5.3. |
In ihrer gemeinsamen Erklärung 2020 zum Kinderbetreuungsangebot in der EU betonen die Sozialpartner, dass jedes Kind das Recht auf Zugang zu hochwertiger und inklusiver frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) hat, um einen guten Start ins Leben zu haben. Den Barcelona-Zielen und ihrer bevorstehenden Überprüfung ist Rechnung zu tragen. Dies bedeutet nicht, dass dies verpflichtend ist: Eltern sollten selbst entscheiden können, was das Beste für ihr Kind ist, bevor es das schulpflichtige Alter erreicht. Allerdings muss zwischen der Betreuung durch Familien in den ersten Lebensmonaten/-jahren des Kindes und der professionellen, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen FBBE Kontinuität gewährleistet werden, wenn Kinder in das Bildungssystem eintreten und Eltern wieder in den Arbeitsmarkt oder in die Ausbildung zurückkehren. |
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5.4. |
In Bezug auf ältere Kinder (15- bis 18-Jährige) muss für Kohärenz zwischen der Kindergarantie und der Jugendgarantie gesorgt werden. Hierbei müssen mögliche Überschneidungen berücksichtigt, eine klare Zuweisung von Haushaltsmitteln sichergestellt und altersgerechte und differenzierte Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und ihrer Eltern in den nationalen Aktionsplänen entwickelt werden, um einen reibungslosen Übergang von Bildung zu Beschäftigung zu gewährleisten. Dazu gehören stereotypenfreie Informationen für Kinder über die Arbeitswelt, um sie auf reale Beschäftigungsverhältnisse vorzubereiten. Auch gilt es, die Kinder, und zwar insbesondere Mädchen, für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu begeistern, während Jungen verstärkt für Pflege- und Lehrberufe gewonnen werden sollten. |
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5.5. |
Unterschiede beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sind moralisch ungerecht und sozial unfair. Sie verstoßen gegen das Grundrecht der Patienten auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (einschließlich geistiger Gesundheit). Darüber hinaus verursachen sie nicht nur menschliche Kosten, sondern sind auch in Bezug auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit öffentlicher Ausgaben kostspielig. Abgesehen von den Gesundheitsrisiken wurde beobachtet, dass sich infolge der COVID-19-Pandemie u. a. das emotionale und psychische Wohlbefinden von Kindern verschlechtert hat. Viele Kinder leiden aufgrund mangelnder Informationen und der Ungewissheit über die derzeitige Lage unter Angstzuständen bzw. Einsamkeit und haben Suizidgedanken. In solchen Situationen ist die Bereitstellung rascher und guter medizinischer Hilfe und psychologischer Unterstützung ungemein wichtig |
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5.6. |
Durchschnittlich leben in Europa 5,4 % der Kinder im schulpflichtigen Alter (6-16 Jahre) in Haushalten, die sich keinen Computer bzw. keinen Internetanschluss leisten können. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut im Rahmen der Garantie für Kinder bedeutet auch die Bekämpfung der digitalen Deprivation. Der Indikator für erhebliche materielle Deprivation der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (13) sollte mindestens eine Variable zur digitalen Deprivation umfassen. Ein Viertel der Haushalte in Europa können nicht angemessen beleuchtet, beheizt oder gekühlt werden, ein Umstand, der u. a. bei 100 000 Todesfällen jährlich eine Rolle spielt. Aus dem im Herbst 2020 veröffentlichten Bericht des Europäischen Netzwerks für Sozialpolitik geht hervor, dass die Energiearmut nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen betrifft, sondern in einer beträchtlichen Zahl von Mitgliedstaaten auch einen größeren Teil der Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Lebensqualität und die Entscheidungsmöglichkeiten der Kinder sind ebenso wie ihre Gesundheit vom Zugang zu Energie abhängig. Im Sinne der sozialen und ökologischen Gerechtigkeit sollte die Energiearmut von Kindern im Rahmen der Kindergarantie angegangen werden, und zwar in Verbindung mit den Maßnahmen gemäß Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte. |
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5.7. |
Nach der raschen Annahme der Empfehlung des Rates sollten die nationalen Aktionspläne für eine Garantie für Kinder mit dem in der Empfehlung 2013/112/EU der Kommission (14) zu „Investitionen in Kinder“ festgelegten dreigliedrigen Ansatz im Einklang stehen (Zugang zu angemessenen Ressourcen, Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen, das Recht des Kindes auf Teilhabe) und in Absprache mit Kindern und ihren Familien und der Zivilgesellschaft im Rahmen eines intensivieren zivilen Dialogs auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgearbeitet werden. Sowohl öffentliche als auch gemeinnützige Organisationen, die Unterstützungsdienste anbieten, und in den Dienstleistungsbereichen tätige Sozialpartner sollten an dem Entwicklungsprozess der Garantie für Kinder beteiligt werden, damit menschenwürdige Arbeitsbedingungen und der Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen für Kinder gewährleistet werden. |
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5.8. |
Der EWSA begrüßt den Vorschlag zur Benennung nationaler Koordinator(inn)en für die Garantie für Kinder, die mit angemessenen Ressourcen und einem entsprechenden Mandat ausgestattet sind und die Umsetzung der Empfehlung koordinieren und überwachen. Ein effizientes System wird für die Schaffung zwischenstaatlicher Koordinierungsvereinbarungen (auf nationaler und subnationaler Ebene) zur Stärkung, Verwirklichung und Überwachung des Wohlergehens von Kindern und zur Verringerung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung von entscheidender Bedeutung sein. Es muss sichergestellt werden, dass integrierte Ansätze auf nationaler Ebene in integrierten Ansätzen auf regionaler und lokaler Ebene münden und dass durch wirksame Regelungen die entsprechenden Synergien gewährleistet werden. Alle relevanten Indikatoren sollten nach Möglichkeit auf lokaler Ebene aufgeschlüsselt werden, um ein klareres Bild der territorialen Unterschiede zu erhalten und die Umsetzung der Empfehlung besser planen und überwachen zu können. |
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5.9. |
Die COVID-19-Pandemie hat die bereits bestehenden Herausforderungen und unmittelbaren Bedürfnisse vieler Familien in prekären Situationen offengelegt, die von den langfristigen Folgen der Pandemie in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Gesundheit und Wohlergehen voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden. Die Lücken in den Systemen und die mangelnde Koordinierung zwischen ihnen haben zugenommen. Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen ist auch die Gefahr der Vernachlässigung von Kindern gewachsen. Die Schließung der Bildungseinrichtungen hat viele Eltern und Betreuer vor ernsthafte Probleme gestellt. Die Fehlzeiten führten zu einem erhöhten Risiko von Schulabbrüchen unter Kindern aus marginalisierten Gesellschaftsgruppen und zu enormen Schwierigkeiten bei Kindern mit Behinderungen, einschließlich Lernstörungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das schulische Umfeld jedem Kind die gleichen Chancen und erforderlichenfalls gezielte Unterstützung bietet. |
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5.10. |
Wenn es darum geht, Familien bei der Bewältigung dieser Situation zu unterstützen, kommt familienspezifischen Dienstleistungen eine Schlüsselrolle zu (15). Die Unterstützung von Familien in ihrer grundlegenden Funktion umfasst die Schließung von Lücken in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, soziale Eingliederung, elterliche Kompetenzen, psychisches Wohlergehen, Zugang zu Dienstleistungen, Beschäftigung und Einkommen sowie nicht-sozialpolitische Maßnahmen. Der EWSA fordert deshalb erneut einen „Betreuungs- und Pflegedeal für Europa“, um die Erbringung hochwertigerer Dienstleistungen für alle während des gesamten Lebens zu gewährleisten (16). Die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern hängen von der allgemeinen Familienpolitik des 21. Jahrhunderts ab, bei der Kinder unabhängig von den familiären Verhältnissen gleich behandelt werden. |
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5.11. |
Der soziale Dialog ist wichtig, wenn es darum geht, praktische Instrumente zu entwickeln, die die Kinderbetreuung zugänglicher und erschwinglicher machen, u. a. durch die Schaffung gemeinsamer Fonds im Rahmen von Tarifverträgen zur Unterstützung von Kinderbetreuungsprojekten unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse berufstätiger Eltern in bestimmten Sektoren wie der Betreuung von Kindern mit Krankheit und Behinderungen und der Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Deshalb ist es überaus wichtig, die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zu berücksichtigen, laut der das mangelnde Angebot an Kinderbetreuung nach dem Schulunterricht und an Ferienbetreuung in Europa ein großes Hindernis für eine bezahlte Vollzeitbeschäftigung für Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter darstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsbetreuungsstätten und Einrichtungen in soziokulturellen Bereichen wie Sportvereinen, Musikschulen und kulturellen Initiativen ist von entscheidender Bedeutung. Körperliche Betätigung und kulturelle Bildung tragen wesentlich zur körperlichen, sozialen, emotionalen und kulturellen Entwicklung von Kindern bei. |
Brüssel, den 7. Juli 2021
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG
(1) ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 34.
(2) ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 34.
(3) ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5.
(4) Entschließung des Europäischen Parlaments (2015) zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut (ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 19), Ziffer 46.
(5) Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte.
(6) Feasibility study for a child guarantee, final report.
(7) Entschließung des Europäischen Parlaments (2021) zu den Rechten des Kindes im Hinblick auf die EU-Kinderrechtsstrategie.
(8) WHO Europa, Deutliche Zunahme zwischenmenschlicher Gewalt — eine unbeabsichtigte Folge der gegen COVID-19 ergriffenen Maßnahmen für Familien (2020).
(9) Unicef, Supporting Families and Children Beyond COVID-19 — Social protection in high-income countries (2021).
(10) Unicef, Children speak up about the rights and the future they want (2021).
(11) ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 63.
(12) Feasibility study for a child guarantee, Abschlussbericht.
(13) Dieser Indikator wird durch einen Indikator für erhebliche materielle und soziale Deprivation (SMSD) ersetzt.
(14) Empfehlung 2013/112/EU der Kommission vom 20. Februar 2013 — Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen (ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5).
(15) OECD — Looking beyond COVID-19: Strengthening family support services across the OECD.