Brüssel, den 26.2.2020

SWD(2020) 519 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Länderbericht Österreich 2020

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND DIE EUROGRUPPE

Das Europäische Semester 2020: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1776/2011

{COM(2020) 150 final}


InhaltSVERZEICHNIS

Zusammenfassung

1.Wirtschaftslage und -aussichten

2.Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen

3.Reformprioritäten

3.1.Öffentliche Finanzen und Besteuerung

3.2.Finanzsektor

3.3.Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik

3.4. Reformen und Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

3.5. Ökologische Nachhaltigkeit

Anhang A: Übersichtstabelle

Anhang B: Statistischer Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse

Anhang C: Standardtabellen

Anhang D: Investitionsleitlinien 2021-2027 für den Fonds für einen gerechten Übergang – ÖSTERREICH

Anhang E: Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)

Quellenverzeichnis

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1.1:Wichtige Wirtschafts- und Finanzindikatoren – Österreich

Tabelle 2.1:Länderspezifische Empfehlungen 2019 – Bewertungsübersicht

Tabelle 3.1.1:Maßnahmen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit

Tabelle 3.1.2:Jüngste haushaltspolitische Maßnahmen im Bereich Pensionen

Tabelle C.1:Finanzmarktindikatoren

Tabelle C.2:Sozialpolitisches Scoreboard: Indikatoren für die Kernziele

Tabelle C.3:Arbeitsmarkt- und Bildungsindikatoren

Tabelle C.4:Indikatoren für soziale Inklusion und Gesundheit

Tabelle C.5:Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren

Tabelle C.6:Grünes Wachstum

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1.1:    BIP-Wachstum und -Beiträge    

Abbildung 1.2:    Arbeitsproduktivität    

Abbildung 1.3:    Beiträge zum Potenzialwachstum    

Abbildung 1.4:    Arbeitsproduktivität (reale Bruttowertschöpfung je Beschäftigten), EU-28, Österreich (NUTS-2-Regionen), 2000-2017    

Abbildung 1.5:    Referenzwert für das Reallohnwachstum    

Abbildung 1.6:    Wesentliche Haushaltsindikatoren    

Abbildung 2.1:    Gesamtumsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2011-2019 bis heute    

Abbildung 3.1.1:    Steuermix (2018) und ITR (2017) in Österreich im Vergleich zur EU    

Abbildung 3.1.3:    Zusammensetzung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in Österreich im Vergleich zur EU (2018)    

Abbildung 3.1.2:    Effektiver Grenzsteuersatz einer alleinstehenden Person (ohne Kinder)    

Abbildung 3.1.4:    Entlastung durch das Steuerreformgesetz 2020 und das Pensionsanpassungsgesetz 2020    

Abbildung 3.1.5:    Verbrauchsteuermix in Österreich im Vergleich zur EU (2018)    

Abbildung 3.1.6: Simulierte CO-Steuerszenarien und Ausgleichsmaßnahmen    

Abbildung 3.1.7: Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte    

Abbildung 3.2.1:    Kreditvergabe an den Privatsektor im Vorjahresvergleich (in %)    

Abbildung 3.2.2:    Preisentwicklungen und Bewertungslücken    

Abbildung 3.2.3:    Risikokapitalinvestitionen in Österreich, 2007-2018    

Abbildung 3.3.1:    Erwerbsquote, Arbeitslosenquoten und Quote junger Menschen, die weder arbeiten noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren    

Abbildung 3.3.2:    Unbesetzte Stellen je registriertem Arbeitslosen und Arbeitskräftemangel nach Sektor    

Abbildung 3.3.3:    Hauptindikatoren für Armut, 2005-2018    

Abbildung 3.3.4:    Teilnahme von Kindern unter 3 Jahren an formaler Kinderbetreuung, 2010-2017    

Abbildung 3.4.1:    Produktivitätsniveau und Veränderung des Anteils an Beschäftigungsverhältnissen in aggregierten Wirtschaftszweigen 2009-2018    

Abbildung 3.4.2:    Österreichs Stärken und Schwächen im Bereich Innovation    

Abbildung 3.5.1:    Veränderungen bei den THG-Gesamtemissionen 1990-2017    

Verzeichnis der kästen

Kasten 2.1: EU-Mittel und -Programme tragen dazu bei, den Strukturwandel anzugehen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Österreich zu fördern    

Kasten 3.1.2: Die Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte eines expliziten CO-Preises    

Kasten 3.3.3: Ergebnisse bei der europäischen Säule sozialer Rechte    

Kasten 3.4.4: Digitalisierung als Chance für den ländlichen Raum in Österreich    

Kasten 3.4.5: Investitionspolitische Herausforderungen und Reformen in Österreich    

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund zunehmender Unsicherheit und des schnellen technologischen Wandels könnten weitere Strukturreformen und gezielte Investitionen Österreich auf seinem Weg zu nachhaltigerem und inklusiverem Wachstum voranbringen. Die österreichische Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt und wies durchweg einen der höchsten Werte für das Pro-Kopf-BIP in der EU aus. Angesichts der sich rasch verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gilt es jedoch mehr denn je, die nach wie vor bestehenden wesentlichen Herausforderungen anzugehen. Österreich ist immer noch weit davon entfernt, seine Treibhausgasemissionsziele einzuhalten, was es dem Land erschwert, bis 2040 klimaneutral zu werden. Es besteht erheblicher Spielraum für eine umfassende Steuerreform zur Förderung von ökologischer Nachhaltigkeit, Fairness und inklusivem Wachstum. Mittelfristig dürften die Bevölkerungsalterung und der Umstand, dass das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen, Geringqualifizierten und Menschen mit Migrationshintergrund nicht ausgeschöpft wird, den Beitrag des Faktors Arbeit zum Wirtschaftswachstum schmälern, wodurch weitere Reformanstrengungen erforderlich werden. Zudem ist der sozioökonomische Hintergrund nach wie vor ein maßgeblicher Faktor für die individuell erzielten Bildungsergebnisse. Das künftige Produktivitätswachstum hängt somit von Verbesserungen in den Bereichen Innovationsergebnisse, Digitalisierung, Rahmenbedingungen für Unternehmen und Humankapital ab. Zugleich bleibt es unerlässlich, die öffentlichen Ausgaben einzudämmen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Eine umfassendere Reform des Finanzausgleichs könnte die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöhen, insbesondere auf subnationaler Ebene.

Das starke, auf breiter Grundlage basierende Wirtschaftswachstum der letzten Jahre verlor 2019 an Dynamik und dürfte 2020-2021 auf moderatem Niveau bleiben. Ab dem Jahr 2016 verzeichnete Österreich ein rasches Wachstum (2,1-2,5 %), das sich allerdings 2019 verlangsamt hat (1,6 %). Im Einklang mit den sich eintrübenden Stimmungsindikatoren dürfte das Wachstum im Zeitraum 2020-2021 weiter moderat ausfallen; dies ist in erster Linie den erwarteten Rückgängen bei Industrieproduktion, Ausfuhren und Investitionswachstum zuzuschreiben. Der private Konsum wird voraussichtlich die Hauptantriebsfeder des Wachstums bleiben. Nach ihrem Höchststand im Jahr 2016 setzte die Arbeitslosenquote zu einer Talfahrt an, fiel 2019 auf 4,5 % (niedrigster Stand seit der Krise) und dürfte 2020-2021 nur leicht ansteigen (4,6 %). Mittelfristig wird der Beitrag des Faktors Arbeit geringer ausfallen, sodass Kapital und totale Faktorproduktivität für das Potenzialwachstum an Bedeutung gewinnen werden.

Die öffentlichen Finanzen entwickeln sich günstig. Der gesamtstaatliche Haushaltsüberschuss hat sich im Jahr 2018 vor dem Hintergrund des Konjunkturaufschwungs auf 0,2 % des BIP verbessert und dürfte dank höher als erwartet ausgefallener Einnahmen 2019 weiter auf 0,4 % des BIP gestiegen sein. Unter Annahme einer unveränderten Politik dürfte der Gesamtsaldo 2020 auf 0,2 % des BIP zurückgehen, bevor er 2021 voraussichtlich wieder auf 0,4 % ansteigen wird. Der Rückgang des Saldos im Jahr 2020 ist in erster Linie einer Reihe diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen geschuldet, die kurz vor den vorgezogenen Neuwahlen im September 2019 verabschiedet wurden.

Damit die Energie- und Klimaziele erreicht werden und ein neues Wachstumsmodell ausgestaltet werden kann, ist es unabdingbar, den Investitionsbedarf für grüne Technologie und nachhaltige Lösungen zu ermitteln und sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel auch verfügbar sind. Will Österreich auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig bleiben, so müssen die Investitionen auf den ökologischen Wandel, Forschung und (digitale) Innovation sowie Humankapital ausgerichtet werden. In den letzten zehn Jahren lag die Investitionsquote über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets, doch dürfte das Investitionswachstum in den kommenden Jahren weniger dynamisch ausfallen. Die hohen FuE-Ausgaben schlagen sich nicht in ausreichendem Maße in Innovationserfolgen nieder. Nach wie vor finden digitale Technologien keine breite Anwendung, insbesondere nicht in kleineren Unternehmen, und eine restriktive Regulierung im Dienstleistungssektor bremst die Investitionstätigkeit. Österreichs Potenzial für nachhaltiges Wachstum ließe sich durch eine Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien erhöhen. Investitionen in Qualifikation sowie in erschwingliche Ganztagskinderbetreuung und Ganztagsschulen würden dazu beitragen, die Arbeitsmarktergebnisse zu verbessern, insbesondere für benachteiligte Gruppen und Frauen.

Österreich hat bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2019 insgesamt begrenzte Fortschritte 1 erzielt. 2 In folgenden Bereichen wurden einige Fortschritte erzielt:

·Ausrichtung der Investitionen auf Forschung und Entwicklung, Innovation und Digitalisierung,

·Unterstützung des Produktivitätswachstums durch Förderung von Unternehmensdigitalisierung und Firmenwachstum,

·Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung,

·Gewährleistung der Tragfähigkeit des Gesundheitssystems und

·Förderung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen.

In folgenden Bereichen wurden begrenzte Fortschritte erzielt:

·Gewährleistung der Tragfähigkeit des Pensions- und des Langzeitpflegesystems,

·Vereinfachung des Finanzausgleichs,

·Abbau regulatorischer Hindernisse im Dienstleistungssektor und

·Steigerung der Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen.

In folgendem Bereich wurden keine Fortschritte erzielt:

·Verbesserung der Arbeitsmarktergebnisse von Geringqualifizierten.

Österreich schneidet beim sozialpolitischen Scoreboard der europäischen Säule sozialer Rechte relativ gut ab. Die Maßnahmen zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind im Allgemeinen wirksam, und die Einkommensungleichheit liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen wirkt sich jedoch negativ auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus.

Was die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 anbelangt, so kann Österreich hinsichtlich der Steigerung der Tertiärabschlussquote und der Senkung der Quote frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger gute Ergebnisse vorweisen. Darüber hinaus liegt Österreich beim Anteil erneuerbarer Energien und bei der Beschäftigungsquote nahe an seinen nationalen Zielmarken. Auch wenn kürzlich ein Klimapaket angenommen wurde, ist es dahingegen unwahrscheinlich, dass Österreich seine nationalen Energieeffizienz- und Klimaziele bis 2020 erreichen wird.

Österreich erzielt hinsichtlich der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) 3 , insbesondere Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), gute Ergebnisse. Seine im Zusammenhang mit Ziel 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) unternommenen Anstrengungen werden allerdings als unter dem EU-Durchschnitt liegend bewertet.

Im vorliegenden Bericht werden zudem weitere wesentliche strukturelle Aspekte analysiert, die auf besondere Herausforderungen für die österreichische Wirtschaft schließen lassen und die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

·Der Finanzausgleich ist nach wie vor übermäßig komplex, und der Steuermix stützt sich zu stark auf den Faktor Arbeit. Österreichs Fiskalföderalismus bietet nur schwache Anreize für ein effizientes Ausgabenverhalten durch die öffentliche Hand auf subnationaler Ebene, da eine erhebliche Inkongruenz zwischen den Befugnissen zur Steuer- und Abgabenerhebung und den Zuständigkeiten für Ausgaben besteht. Eine größere subnationale Steuerautonomie, verbunden mit einer transparenteren Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Ebenen des Staates, könnte die politische Rechenschaftspflicht verbessern und Anreize für eine Kostendämpfung setzen. Es besteht erheblicher Spielraum für eine Reformierung des Steuersystems zur Förderung von Fairness, inklusivem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit. Die hohe Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit führt zu erheblichen Negativanreizen für Arbeitskräfteangebot und -nachfrage. Eine stärkere Verlagerung hin zu vermögens- und umweltbezogenen Steuern, einschließlich einer konsequenten Besteuerung von CO2-Emissionen‚ würde Effizienzgewinne bewirken, die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Energiequellen steigern und haushaltspolitischen Spielraum zur Verringerung wettbewerbsverzerrender Steuern schaffen.

·Die Ausgabenprojektionen für Pensionen, Gesundheit und Langzeitpflege deuten darauf hin, dass aus diesen Bereichen eine Herausforderung für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erwachsen wird. Das Pensionsanpassungsgesetz von 2020 sorgt zwar für angemessenere Pensionen, enthält jedoch auch Maßnahmen, die frühere Reformanstrengungen zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zunichte machen. Bei der Dämpfung der Gesundheitsausgaben werden nur langsam Fortschritte erzielt, und die Ausgaben im Spital- und Arzneimittelbereich liegen immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt. Wenngleich unlängst einschlägige Maßnahmen ergriffen wurden, ist das Langzeitpflegesystem nach wie vor durch einen vergleichsweise hohen Anteil an informeller Pflege gekennzeichnet, was Herausforderungen im Zusammenhang mit der Tragfähigkeit der öffentlichen Ausgaben nach sich zieht.

·Die Gesamtbeschäftigungsquote ist gestiegen, doch hat sich das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle seit 2016 vergrößert. Das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Teilzeitbeschäftigung gehört zu den höchsten in der EU und ist vor allem auf das unzureichende Angebot an erschwinglicher, hochwertiger Ganztagskinderbetreuung zurückzuführen. Die Förderung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen könnte den Arbeitskräftemangel in einigen Sektoren verringern und sich langfristig positiv auf das geschlechtsspezifische Lohn- und Pensionsgefälle auswirken. Menschen mit Migrationshintergrund, Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weitere Gruppen, deren Potenzial nicht voll ausgeschöpft wird. Die wachsende Anzahl unbesetzter Stellen deutet unterdessen auf einen entstehenden Arbeitskräftemangel hin.

·Zwar verbessert sich die soziale Lage insgesamt, doch profitieren nicht alle gesellschaftlichen Gruppen in gleichem Maße von den erreichten Fortschritten. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen hat weiter abgenommen und ist auf den niedrigsten Stand seit 2005 gesunken. Dennoch bleiben die Risiken für bestimmte gefährdete Gruppen wie Alleinerziehende, im Ausland geborene Erwachsene und Familien mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern hoch. Zudem unterscheidet sich das Armutsrisiko deutlich von Region zu Region, und Menschen in Großstädten sind im Allgemeinen stärker gefährdet als Menschen in kleineren Städten, Vororten und ländlichen Gebieten.

·Wenngleich die Wohnimmobilienpreise und Mieten stark anziehen, ist Wohnraum nach wie vor vergleichsweise erschwinglich, und die einschlägigen Risiken im Bankensektor sind begrenzt. Trotz steigender Wohnimmobilienpreise und Mieten halten Österreichs Fördersystem und das leistungsfähige System gemeinnütziger Bauvereinigungen die Wohnkosten relativ niedrig. Infolgedessen stellen Überbelastungen durch Wohnkosten ein geringeres Problem als im EU-Durchschnitt dar, doch einige Gruppen sind diesbezüglich nach wie vor gefährdet. Die einschlägigen Risiken für den Bankensektor scheinen trotz der regen Vergabe von Hypothekendarlehen begrenzt zu sein, müssen allerdings genau beobachtet werden.

·Das Bildungsniveau ist nach wie vor stark vom sozioökonomischen Hintergrund bzw. davon abhängig, ob Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund haben. Der PISA-Studie von 2018 zufolge haben sich die Bildungsergebnisse nicht verbessert. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die schlechte Leistungen erbringen, ist hoch – bei einem Viertel wurden geringe Lesekompetenzen festgestellt, ein Fünftel schneidet in Mathematik und den Naturwissenschaften schwach ab. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger liegt zwar unter dem EU-Durchschnitt, fällt aber bei den im Ausland geborenen Schülerinnen und Schülern immer noch deutlich höher aus als bei den im Inland geborenen. Beim Niveau der digitalen Kompetenzen bleibt Österreich weiter hinter den leistungsstärksten Ländern zurück. Es könnte ein Mangel an Lehrkräften entstehen.

·Die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs hängt zum Teil davon ab, ob zusätzliche Forschungs- und Innovationsanstrengungen unternommen werden. Österreichs FuI-Investitionen liegen seit 2014 über dem europäischen Zielwert, schlagen sich jedoch nicht vollumfänglich in entsprechenden Innovationserfolgen nieder. Aufgrund der mangelnden Koordinierung zwischen den Bundesländern ist die FuE-Intensität sehr ungleichmäßig verteilt. Weitere Herausforderungen sind die geringen Investitionen in die Grundlagenforschung, die niedrige Beschäftigungsquote in schnell wachsenden innovativen Unternehmen, die begrenzte Verfügbarkeit von Risikokapital, insbesondere in Expansionsphasen, und das ungenutzte Potenzial von Forscherinnen.

·Nach wie vor wird die Entwicklung des Dienstleistungssektors durch den Verwaltungsaufwand und restriktive Vorschriften gebremst. Zwar wurden Bemühungen unternommen, den Bürokratieabbau voranzubringen, doch ist der Verwaltungsaufwand immer noch hoch. Freiberufliche Dienstleistungen, etwa von Wirtschaftstreuhändern, Architekten, Ingenieuren, Immobilienmaklern und im Einzelhandelsbereich, sind stark reguliert. Einschlägige Verbesserungen würden sich außerdem positiv auf das verarbeitende Gewerbe auswirken, das sich auf einen innovativen und wettbewerbsfähigen Dienstleistungssektor stützt.

·Herausforderungen bleiben weiterhin die Digitalisierung kleinerer Unternehmen und die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten. Was die zentralen Aspekte der Digitalisierung anbelangt, so liegen die kleineren Unternehmen Österreichs hinter ihren Wettbewerbern in den leistungsstärksten Mitgliedstaaten zurück. Der Breitbandausbau wird zwar weiter durch die öffentliche Hand gefördert, doch befindet sich Österreich nach wie vor im Rückstand, insbesondere bei ultraschnellen Breitbanddiensten im ländlichen Raum. Die Digitalisierungsstrategie sieht keine hinreichende Überwachung und Leistungskontrolle vor.

·Die Treibhausgasemissionen liegen immer noch weit über den EU- und den nationalen Zielwerten; falls keine weiteren Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, ist es unwahrscheinlich, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Um die EU- und die nationalen Klimaziele zu erreichen, müssen die Kosten der CO2-Emissionen internalisiert werden, etwa durch die Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform. Für die Einhaltung der Luftreinheitsnormen und der Klimaziele ist es von entscheidender Bedeutung, die verkehrsbedingten Emissionen zu senken. Österreich ist dabei, den alpenquerenden Verkehr auf die Schiene zu verlagern, doch im Bereich der städtischen Mobilität sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Förderung von Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffmärkten könnte für eine stärkere Kreislauforientierung der Wirtschaft sorgen und die Innovation vorantreiben. Für Regionen, in denen CO2-intensive Industrien angesiedelt sind, stellt der Übergang zur Klimaneutralität eine Herausforderung dar. Der Vorschlag der Kommission für einen Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 umfasst einen Fonds für einen gerechten Übergang, eine spezielle Übergangsregelung im Rahmen von InvestEU und eine neue öffentliche Darlehensfazilität mit der EIB. Mit diesen Instrumenten soll ein gerechter Übergang zur Klimaneutralität in der EU gewährleistet werden, und auch den am stärksten betroffenen Regionen in Österreich könnte in diesem Rahmen geholfen werden, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen. Die Hauptprioritäten des Fonds, der im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang errichtet wird, sind in Anhang D aufgeführt und beruhen auf der Analyse der im vorliegenden Bericht dargelegten umstellungsbedingten Herausforderungen.

1.    Wirtschaftslage und -aussichten

BIP-Wachstum

Österreichs starkes Wirtschaftswachstum der letzten Jahre verlangsamte sich 2019 und dürfte 20202021 auf moderatem Niveau bleiben. Die kleine offene Wirtschaft des Landes ist gut in globale Wertschöpfungsketten integriert, und seine Wirtschaftsleistung ist eng an die Entwicklungen in der EU und weltweit gekoppelt. Seit 2016 war ein rasches Wachstum zu verzeichnen (2,1-2,5 %). Nachdem Österreich im ersten Quartal 2019 noch ein kräftiges Ergebnis ausgewiesen hatte, gab das BIP-Wachstum im zweiten und dritten Quartal allerdings erheblich nach. Eine Ursache ist die rückläufige Entwicklung der Ausfuhren und Ausrüstungsinvestitionen – der Rückgang der Ausfuhren betraf verschiedene Sektoren, insbesondere Chemikalien und verwandte Erzeugnisse, aber auch Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge sowie Industrieerzeugnisse (die unter anderem durch den schwächelnden deutschen Automobilsektor in Mitleidenschaft gezogen wurden). Mit Blick auf die Zukunft deuten der anhaltende außenwirtschaftliche Gegenwind sowie eingetrübte Geschäfts- und Stimmungsindikatoren auf ein geringeres Wachstum in Höhe von rund 1,3 % in den Jahren 2020-2021 hin (siehe Abbildung 1.1). Ein solides Lohnwachstum und haushaltspolitische Maßnahmen dürften den privaten Konsum beleben und somit das Wachstum fördern, ebenso die Investitionen im Bausektor (siehe Abschnitt 3.2.2).

Abbildung 1.1:BIP-Wachstum und -Beiträge

 

[1] Winterprognose für das reale BIP-Wachstum.

Quelle: Europäische Kommission, 2020.

Investitionen

Vor dem Hintergrund der Konjunkturabschwächung haben die Investitionen im Jahr 2019 an Dynamik eingebüßt. Ab 2015 hatten die Investitionen in Österreich aufgrund der hohen Kapazitätsauslastung, der starken Nachfrage nach Wohnraum und der insgesamt niedrigen Finanzierungskosten deutlich an Fahrt aufgenommen. Angesichts der großen Unsicherheit und der rückläufigen Entwicklung bei der Industrieproduktion drehte das Investitionswachstum im zweiten und dritten Quartal 2019 jedoch ins Minus und dürfte auch 2020-2021 weniger dynamisch bleiben. Demgegenüber steht zu erwarten, dass die übermäßige Nachfrage nach Wohnraum den Investitionen im Bausektor zuträglich sein wird (siehe unten und Abschnitt 3.2.2). Auch die Investitionen des öffentlichen Sektors dürften das Wachstum ankurbeln. Österreichs Investitionsquote liegt seit 2009 durchweg über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets. Nach der Krise legte die Quote allmählich weiter zu und kletterte 2018 auf 24 % des BIP. Dies ist vor allem dem höheren Anteil der Unternehmensinvestitionen geschuldet (private und öffentliche Investitionen blieben auf weitgehend stabilem Niveau).

Potenzial- und Produktivitätswachstum

Abbildung 1.2:Arbeitsproduktivität

 

Quelle: Europäische Kommission.

Angesichts des auf moderatem Niveau verharrenden Produktivitätswachstums dürfte das Potenzialwachstum hinter dem Vorkrisenniveau zurückbleiben. Wie in den meisten EU-Ländern hat auch in Österreich das Potenzialwachstum seit der Krise an Tempo verloren. Zwar konnte es in den letzten Jahren erneut zulegen, dürfte jedoch in den kommenden Jahren im Bereich der 1,7 %-Marke bleiben. Dies spiegelt den beim Wachstum der totalen Faktorproduktivität festzustellenden langfristigen Abwärtstrend (siehe Abbildung 1.2 und Abschnitt 3.4.1; Europäische Kommission, 2019a) sowie einen – aufgrund des prognostizierten geringeren Wachstums der Erwerbsbevölkerung – abnehmenden Beitrag des Faktors Arbeit wider. Seit 2008 ist der Beitrag der Kapitalakkumulation zum Potenzialwachstum relativ stabil geblieben, während der Beitrag der geleisteten Arbeitsstunden bis 2015, auch bedingt durch den wachsenden Anteil der Teilzeitarbeit, gering war (siehe Abbildung 1.3). Auf mittlere Sicht dürfte der Beitrag des Faktors Arbeit infolge der Bevölkerungsalterung schrumpfen, sodass Kapital und totale Faktorproduktivität für das Potenzialwachstum an Bedeutung gewinnen werden (s. Abschnitt 3.4.1).

Abbildung 1.3:Beiträge zum Potenzialwachstum

 

Quelle: Europäische Kommission.

Regionale Unterschiede

Die regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in Österreich gehören zu den geringsten in der EU und sind stetig zurückgegangen. Im Jahr 2016 wurden die höchsten Werte für das Pro-Kopf-BIP in den städtischen NUTS-3-Gebieten Wien, Sankt Pölten, Graz, Linz-Wels, Salzburg und Innsbruck verzeichnet. 4 Auch in eher ländlichen Gebieten in Westösterreich (vor allem in Tirol und Vorarlberg) fiel das Pro-Kopf-BIP hoch aus und lag 35 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. In ländlichen Gebieten des Burgenlands, Weinviertels, Mühlviertels und Oberkärntens erreichte der Wert jedoch nur etwa 77-87 % des EU-Durchschnitts. Im Jahr 2017 lag das Pro-Kopf-BIP in den Bundesländern Salzburg und Wien (NUTS-2-Ebene) 52 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, während es in der am wenigsten entwickelten Region Österreichs, im Burgenland, lediglich 91 % des EU-Durchschnittswerts betrug. Die Unterschiede bei der Arbeitsproduktivität (reale Bruttowertschöpfung je Beschäftigten) reichten 2016 von 100 % des EU-Durchschnitts im Burgenland bis 129 % in Wien. Sie sind weniger ausgeprägt als in Deutschland und Italien und gingen im Zeitraum 2010-2017 zurück. Dies war hauptsächlich auf die nachlassende Arbeitsproduktivität in Wien (-0,4 % jährlich) und Zuwächse in allen anderen Bundesländern zurückzuführen (siehe Abbildung 1.4).

Abbildung 1.4:Arbeitsproduktivität (reale Bruttowertschöpfung je Beschäftigten), EU-28, Österreich (NUTS-2-Regionen), 2000-2017

 

Quelle: Europäische Kommission.

Inflation

Es steht zu erwarten, dass die Inflation unter 2 % fallen, aber weiterhin über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegen wird. Die Inflation bewegte sich in den Jahren 2017 und 2018 oberhalb der 2 %-Schwelle, wird aber im Zeitraum 2019-2021 voraussichtlich auf 1,5 %-1,6 % sinken. Die Schwankungen sind hauptsächlich den Ölpreisen geschuldet, die sich in den Jahren 2017 und 2018 zunächst nach oben und dann 2019 rückläufig entwickelten. In den kommenden Jahren dürfte die Kerninflation aufgrund der traditionell höheren Kosten im Dienstleistungssektor und des Preisdrucks im Zusammenhang mit der starken Binnennachfrage und den Lohnerhöhungen über der Gesamtinflation liegen. Die Preise für tourismusbezogene Dienstleistungen, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, klettern weiter nach oben, wobei dies möglicherweise einer Erhöhung der Faktorpreise zuzuschreiben ist (Schnabel et al., 2015). Zusammen mit den stetig steigenden Kosten für Wohnraum (siehe Abschnitt 3.2.2), Wasser, Strom und Kraftstoffe dürfte dies dafür sorgen, dass die Inflation im Zeitraum 2019-2021 weiterhin über dem Niveau des Euro-Währungsgebiets (1,2-1,4 %) liegen wird.

Arbeitsmarkt

Dank des starken Wirtschaftswachstums hat sich die Lage am Arbeitsmarkt 2018 deutlich verbessert. Die Beschäftigung wuchs 2018 um 1,7 %, und obwohl gleichzeitig auch die Erwerbsbevölkerung anstieg, sank die Arbeitslosenquote auf 4,9 %. Im Jahr 2019 dürfte sich das Beschäftigungswachstum vor dem Hintergrund der Konjunkturabschwächung verlangsamt haben, während die Arbeitslosenquote auf 4,5 % und damit auf den niedrigsten Stand seit der Krise zurückgegangen ist. Im Zeitraum 2020-2021 wird die Quote voraussichtlich leicht auf 4,6 % ansteigen. In den vergangenen fünf Jahren hat Österreich bei der Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) Fortschritte erzielt.

Löhne und Wettbewerbsfähigkeit

In der Vergangenheit haben sich strukturelle Faktoren dämpfend auf das Lohnwachstum ausgewirkt, doch 2018 entwickelten sich die Löhne wieder nach oben. Der durchschnittliche Nominallohn pro Beschäftigten legte 2018 um 2,9 % zu und dürfte seine Aufwärtsentwicklung fortgesetzt und sich 2019 um 2,8 % erhöht haben. Da die Nominallöhne schneller gestiegen sind als die Inflation, war bei den Reallöhnen 2018 eine Steigerung um 1,2 % festzustellen, die sich positiv auf die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkte. Für 2019 wird ein Wachstum um 0,9 % erwartet. Im Allgemeinen sind die wichtigsten Determinanten für das Nominallohnwachstum die Arbeitsproduktivität und die Inflationsraten der Vergangenheit. Die Zuwächse bei der Erwerbsbeteiligung und die zunehmende Offenheit der Wirtschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten jedoch dämpfend auf das Lohnwachstum ausgewirkt (Fenz et al., 2019). Dies könnte erklären, weshalb sich das Lohnwachstum verhaltener entwickelte als auf der Grundlage der traditionellen Zusammenhänge zwischen Inflation, Produktivität und Arbeitslosigkeit zu erwarten gewesen wäre (siehe Abbildung 1.5). 5

Der Anstieg der Lohnstückkosten (ULC) hielt sich mit 2,2 % in Grenzen. Abgesehen von einer geringfügigen Verlangsamung im Zeitraum 2015-2017 ist das Wachstum der nominalen Lohnstückkosten seit 2012 relativ stabil geblieben, bewegte sich im Bereich von 2 % und erhöhte sich 2018 auf 2,2 % (siehe Abbildung 1.5). Dies trug zusammen mit einer nominalen Aufwertung des Euro zur Aufwertung des realen effektiven Wechselkurses im Einklang mit den wichtigsten Ländern des Euro-Währungsgebiets bei. Während Österreichs Kostenwettbewerbsfähigkeit 6 in jüngster Zeit zurückgegangen ist, dürfte sie 2019 infolge einer moderaten Abwertung des realen effektiven Wechselkurses zugelegt haben.

Abbildung 1.5:Referenzwert für das Reallohnwachstum

 

Quelle: Europäische Kommission.

Soziale Entwicklungen

Wenngleich die Einkommensungleichheit unter dem EU-Durchschnitt liegt, lässt sich ein hohes Wohlstandsgefälle feststellen. Im Jahr 2018 überstieg das verfügbare Einkommen der reichsten 20 % der Haushalte das verfügbare Einkommen der ärmsten 20 % der Haushalte um etwa das Vierfache. Dieses Verhältnis hat sich im Vergleich zu 2017 verringert und liegt deutlich unter dem EU-Durchschnittswert. Auch die Einkommensungleichheit vor Transferleistungen ist gesunken und fällt geringer aus als im EU-Durchschnitt. Da das BIP im Zeitraum 2010-2018 jedoch schneller gewachsen ist als das Haushaltseinkommen und zudem das verfügbare Bruttoeinkommen der Haushalte 2018 noch immer unter dem Vorkrisenniveau lag, stellt sich die Frage, wie inklusiv die wirtschaftliche Erholung war. Darüber hinaus besteht in Österreich gemessen am Nettovermögen eine ausgeprägte Ungleichheit, die in erster Linie auf die niedrigen Wohneigentumsquoten am unteren Ende der Vermögensskala zurückzuführen ist. Was die Abfederung der Einkommensungleichheit und den Schutz der Menschen vor sozialer Ausgrenzung angeht, schneidet das Steuer- und Sozialleistungssystem nach wie vor gut ab. Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ging zwar zurück und liegt unter dem EU-Durchschnitt und dem Vorkrisenniveau, doch die im Ausland geborene Bevölkerung ist weiterhin stärker gefährdet, auch durch Erwerbstätigenarmut. Auch wenn sich die Lage 2018 aufgehellt hat, ist nach wie vor eine hohe Chancenungleichheit festzustellen, die insbesondere Kinder geringqualifizierter Eltern betrifft.

Außenwirtschaftliche Position

Die Leistungsbilanz blieb vergleichsweise stabil bei einem leicht positiven Nettoauslandsvermögensstatus. In den vergangenen Jahren ist Österreichs Leistungsbilanz mit rund 2 % weitgehend stabil geblieben, was hauptsächlich einer positiven Handelsbilanz geschuldet ist. Das BIP und die Gesamtnachfrage legten 2018 stark zu, sodass der Leistungsbilanzüberschuss leicht von 1,7 % im Jahr 2017 auf 2,4 % anstieg. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im Dienstleistungssektor mehr exportiert als importiert wurde, insbesondere tourismusbezogene Dienstleistungen, aber auch auf die Zuwächse bei Ausfuhren anderer Unternehmensdienstleistungen. Nachdem die Ausfuhren 2018 stark zugelegt hatten, verlangsamte sich das Exportwachstum 2019 und wird 2020‑2021 voraussichtlich moderat bleiben. Der Anstieg des Nettoauslandsvermögensstatus setzte sich allmählich fort, sodass 2018 ein Wert von 3,7 % des BIP erreicht wurde, der im Einklang mit den Fundamentaldaten steht. Der Indikator für die Exportmarktanteile (kumulierte Veränderung über fünf Jahre) verbesserte sich weiter auf 4 %, nachdem er Anfang der 2010er Jahre stark eingebrochen war.

Schulden des privaten Sektors

Die Verschuldung des privaten Sektors geht weiter zurück. Infolge des BIP-Anstiegs ist die Verschuldung des Privatsektors 2018 weiter gesunken, wenn auch nur leicht, und erreichte einen Wert von 121 % des BIP. Die rückläufige Entwicklung war auf eine sinkende Verschuldung der privaten Haushalte und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften zurückzuführen (auf 49,6 % bzw. 71,4 %), wobei die Verschuldung nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften trotz der in den vergangenen drei Jahren angestiegenen Kreditvergabe in diesem Bereich (Zuwächse um 2,3-2,5 % im Zeitraum 2016-2018) zurückgegangen ist. Die private Verschuldung und das Kreditwachstum liegen nach wie vor weit unter den Schwellenwerten des makroökonomischen Scoreboards.

Wohnen

Die Wohnimmobilienpreise sind stark gestiegen, Haupttreiber war vor allem die Preisentwicklung in Wien. In den vergangenen zehn Jahren sind die Wohnimmobilienpreise in Österreich wiederholt nach oben geschnellt, was – ausgehend von einem niedrigen Vorkrisenniveau – zum stärksten einschlägigen Preisanstieg im Euro-Währungsgebiet geführt hat. Dies ist hauptsächlich einem kumulierten Nachfrageüberschuss (d. h. die Nachfrage übersteigt das Angebot), der auch durch das niedrige Zinsniveau bedingt ist, geschuldet (siehe Abschnitt 3.2.2; Schneider, 2019). Der Anstieg war vor allem der Entwicklung in der Hauptstadt Wien zuzuschreiben, wo sich die Preise in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben. Im Zeitraum 2015-2018 stiegen die Preise jedoch auch in anderen Regionen stark an, wodurch sich die Kluft zwischen Wien und dem Rest des Landes leicht verringerte (Europäische Kommission, 2019a). Die Risiken für den Bankensektor, die sich aus dem zunehmenden Engagement der Banken im Immobiliensektor ergeben, scheinen sich bislang in Grenzen zu halten (siehe Abschnitt 3.2.1), doch der gleichzeitig zu verzeichnende Mietenanstieg übt Druck auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum aus (siehe Abschnitt 3.3.3).

Öffentliche Finanzen und deren Tragfähigkeit

Die öffentlichen Finanzen haben sich günstig entwickelt. Infolge des Wirtschaftsbooms wies der gesamtstaatliche Haushalt 2018 erstmals seit mehreren Jahrzehnten einen Überschuss (0,2 % des BIP) aus. Dieser Überschuss dürfte 2019 dank der höher als erwartet ausgefallenen Einnahmen weiter zugenommen haben (0,4 % des BIP). Der Gesamtsaldo wird 2020 voraussichtlich auf 0,2 % des BIP zurückgehen, bevor er 2021 wieder auf 0,4 % ansteigen wird (siehe Abbildung 1.6). Der erwartete Rückgang im Jahr 2020 ist in erster Linie auf eine Reihe diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen zurückzuführen, etwa die Erhöhung von Steuergutschriften, die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sowie Pensionserhöhungen. Angesichts der positiven Entwicklung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos dürfte der strukturelle Saldo über dem mittelfristigen Ziel von -0,5 % des BIP liegen und sich von -0,3 % des BIP im Jahr 2018 auf 0,3 % im Jahr 2020 verbessern. Den Prognosen zufolge wird der öffentliche Schuldenstand seinen Abwärtspfad fortsetzen und von 74,0 % des BIP im Jahr 2018 auf 69,9 % des BIP im Jahr 2019 sinken und 2020 67,2 % erreichen.

Abbildung 1.6:Wesentliche Haushaltsindikatoren

 

Quelle: Herbstprognose 2019 der Europäischen Kommission.

Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG)

Im Hinblick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele schneidet Österreich im Großen und Ganzen gut ab. Auf der Grundlage des vorliegenden Berichts lassen sich Fortschritte bei der Verwirklichung von Ziel 1 (Keine Armut) feststellen, die durch soziale Transferleistungen erreicht wurden. Bei Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen) erzielt Österreich sehr gute Ergebnisse, da der nicht erfüllte Bedarf an medizinischer Versorgung gering ausfällt. Im Hinblick auf Ziel 4 (Hochwertige Bildung) liegt die Gesamtleistung über dem EU-Durchschnitt, ausgenommen beim Indikator für die Lesekompetenz, der einen Ausreißer nach unten signalisiert). Dank starker Industriezweige in der Wasserwirtschaft und Abfallbehandlung wurden sehr gute Werte für Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen) erreicht. Auch im Hinblick auf Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie) und Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) kann Österreich gute Ergebnisse vorweisen. Mehr Innovationserfolge würden Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) voranbringen; und bei Ziel 12 (Nachhaltige/r Konsum und Produktion) könnten Verbesserungen durch eine stärkere Kreislauforientierung der Wirtschaft bewirkt werden. Angesichts des leichten Anstiegs der Treibhausgasemissionen fielen die Ergebnisse im Zusammenhang mit Ziel 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) unterdurchschnittlich aus.

Tabelle 1.1:Wichtige Wirtschafts- und Finanzindikatoren – Österreich

(1) NIIP ohne Direktinvestitionen und Portfolio-Eigenkapitalbeteiligungen.
(2) Inländische Bankengruppen und Einzel
banken, ausländisch (EU und nicht-EU) kontrollierte Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen.
(3) Der Indikator für die Steuerquote schließt unterstellte Sozialbeiträge ein und weicht somit von dem im Abschnitt über die Besteuerung verwendeten Indikator
für die Steuerquote ab.

(4) Definiert als Einkommenssteuer auf den Bruttoverdienst plus Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers minus allgemeine Geldleistungen, ausgedrückt als Prozentsatz des Bruttoverdienstes.

Quelle: Eurostat und EZB, Stand: 4.2.2020, sofern verfügbar; Europäische Kommission für Prognosen (reales BIP und HVIP: Winterprognose 2020, sonstiges: Herbstprognose 2019).

2.    Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen

Die Fortschritte bei der Umsetzung der 2019 an Österreich gerichteten Empfehlungen 7 müssen in einer längerfristigen Perspektive seit Einführung des Europäischen Semesters im Jahr 2011 betrachtet werden. Bei Berücksichtigung aller länderspezifischen Empfehlungen, die seit 2011 an Österreich gerichtet worden sind, hat das Land bei 70 % der Empfehlungen mindestens „einige Fortschritte“ und bei 30 % „begrenzte Fortschritte“ oder „keine Fortschritte“ erzielt (siehe Abbildung 2.1). Hinsichtlich der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und der Stabilisierung des Finanzsektors kann Österreich substanzielle Fortschritte vorweisen.

Abbildung 2.1:Gesamtumsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2011-2019 bis heute

 

* Bei der Gesamtbewertung der länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik ist die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht berücksichtigt.
** Jährliche Bewertung für 2011-2012: Unterschiedliche Bewertungskategorien.

** Bei der mehrjährigen Bewertung wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen seit der erstmaligen Abgabe von Empfehlungen bis
zum Länderbericht 2020 betrachtet.

Quelle: Europäische Kommission.

Was die länderspezifischen Empfehlungen 2019 angeht, hat Österreich insgesamt begrenzte Fortschritte 8 erzielt. 9 Im Hinblick auf die erste länderspezifische Empfehlung waren bei der Gewährleistung der Tragfähigkeit des Gesundheits- und Langzeitpflegesystems sowie des Pensionssystems und der Angleichung der Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auch im Zusammenhang mit der zweiten länderspezifischen Empfehlung wurden insgesamt begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurden bei der Verlagerung der Besteuerung von der Arbeit auf Quellen erreicht, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum weniger abträglich sind, sowie bei der Förderung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen, wohingegen bei der Verbesserung der Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen begrenzte Fortschritte auszuweisen waren. Keine Fortschritte konnten bei der Verbesserung der Arbeitsmarktergebnisse von Geringqualifizierten festgestellt werden. Im Hinblick auf die dritte länderspezifische Empfehlung zu Investitionen in Forschung und Entwicklung, Innovation und Digitalisierung, zur Unterstützung des Produktivitätswachstums durch die Förderung von Unternehmensdigitalisierung und Firmenwachstum und zum Abbau regulatorischer Hindernisse im Dienstleistungssektor waren einige Fortschritte auszumachen. Bei den Investitionen in Nachhaltigkeit und beim Abbau regulierungsbedingter Hürden im Dienstleistungssektor waren die Verbesserungen begrenzt.

Österreich hat positive Schritte zur Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen unternommen, doch ist noch unklar, welche Einsparungen dadurch erzielt werden können. Um der länderspezifischen Empfehlung nachzukommen, wurden in den vergangenen Jahren wesentliche Reformmaßnahmen verabschiedet (z. B. der Bundeszielsteuerungsvertrag und das Primärversorgungsgesetz von 2017), die derzeit umgesetzt werden. Auch die Reform, mit der die 21 Versicherungsträger zu fünf fusioniert werden, dürfte Effizienzgewinne bewirken. Wenngleich Fortschritte zu verzeichnen sind, liegt Österreich hinsichtlich der Umsetzung nicht bei allen Reformen ganz im Zeitplan, und noch ist unklar, welches Einsparpotenzial sich aus den einzelnen Reformen ergibt. Die übermäßige Inanspruchnahme von Leistungen im Spital- und Arzneimittelbereich, die Überschneidung von Zuständigkeiten im Gesundheitswesen und die Rolle der Gesundheitsvorsorge sind Themen, die noch angegangen werden müssen.

Seit 2014 wurden Schritte zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters unternommen, doch die jüngsten Maßnahmen weisen teilweise in die entgegengesetzte Richtung. Im Pensionsanpassungsgesetz von 2020, das im Vorfeld der vorgezogenen Wahlen Ende September 2019 verabschiedet wurde, werden die Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit nicht berücksichtigt; es enthält außerdem Maßnahmen, die die bisherigen Reformbemühungen untergraben. Wenngleich eine gezielte Erhöhung niedriger Pensionseinkommen gerechtfertigt sein mag, um angemessenere Personen zu erreichen, werden durch die Möglichkeit eines Pensionsantritts ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren die bisherigen Bemühungen um eine Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters zunichte gemacht und Fragen der Fairness aufgeworfen. Die Maßnahme ist nicht mit dem in letzter Zeit zu beobachtenden Arbeitskräftemangel in Einklang zu bringen.

Österreich hat weiter Initiativen zur Verbesserung des Finanzausgleichs umgesetzt, doch die subnationale Steuerautonomie ist nach wie vor unzureichend. Das Finanzausgleichsgesetz von 2017 hat zwar dazu beigetragen, die Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu vereinfachen, es kann jedoch nicht als bedeutender Schritt hin zu einer größeren Steuerautonomie oder einer transparenteren Kompetenzverteilung angesehen werden. Das Vorhaben, in den Bereichen Elementarbildung und Pflichtschulen eine aufgabenbezogene Zuweisung von gemeinschaftlichen Abgaben an die Gemeinden einzuführen, wurde ergebnislos eingestellt. Die ersten Ausgabenüberprüfungen zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben auf subnationaler Ebene in den Bereichen Gesundheitsversorgung in Schulen und kommunale Wasserbewirtschaftung werden voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen. Um die Wirksamkeit und Effizienz der subnationalen Ausgaben vergleichen zu können, wurde ein Benchmarking-Modell entwickelt, das auf andere Politikbereiche ausgedehnt wird.

Mehrere Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit zu senken. Die Steuerlast für Geringverdiener, Familien mit berufstätigen Eltern und Arbeitgeber wurde heruntergeschraubt. Die allgemeine Steuerstruktur bleibt jedoch unverändert, und es besteht noch Spielraum dafür, die Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen zu verlagern. Für eine zukunftsorientierte Strategie, mit der ökologische Nachhaltigkeit, Fairness und Inklusion gefördert werden, wäre eine tiefer greifende Reformierung des Steuermixes erforderlich. Einige Maßnahmen gehen in diese Richtung, aber es muss noch mehr getan werden, um Effizienzgewinne zu sichern.

Österreich hat die Arbeitsmarktergebnisse für Frauen teilweise verbessert. Die Beschäftigung von Frauen ist zwar im Vergleich zu 2011 gestiegen, der Zuwachs war jedoch überwiegend bei der Teilzeitbeschäftigung zu verzeichnen. Durch die verstärkte Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen hat sich das Angebot für Eltern von Kleinkindern vergrößert, allerdings fällt die Abdeckung in den Bundesländern unterschiedlich aus.

Österreich hat lediglich begrenzte Maßnahmen ergriffen, um die Grundkompetenzen benachteiligter junger Menschen und von Personen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Zwar könnten sich die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung langfristig günstig auf die Bildungsergebnisse auswirken, doch ist die Stoßrichtung der Reformmaßnahmen im Bereich der allgemeinen Bildung weniger Erfolg versprechend, da sie die früheren Anstrengungen untergraben. Das neue Regierungsprogramm (Januar 2020) enthält allerdings einige vielversprechende Maßnahmen.

Österreich hat Anstrengungen unternommen, um durch Vereinfachungen und durch die Unterstützung des Unternehmenswachstums Investitionen und Produktivität anzukurbeln, doch der Dienstleistungssektor ist nach wie vor stark reguliert. Österreich hat die Rechtsbefolgungskosten durch Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und eGovernment-Lösungen gesenkt. Darüber hinaus wurden die Gewerbeordnung geprüft und der Börsenmarkt für KMU geöffnet; im Bereich Risikokapital bestehen jedoch nach wie vor Schwierigkeiten. Österreich hat den (von der Kommission ermittelten) Beschränkungen für Schlüsselberufe noch nicht Rechnung getragen und auch keine umfassendere Überprüfung der Regulierung des Dienstleistungssektors vorgenommen.

Die Digitalisierung ist seit geraumer Zeit eine der politischen Prioritäten, doch scheint ein ehrgeizigerer Ansatz vonnöten zu sein. Die Übergangsregierung führte die Umsetzung sinnvoller Initiativen in allen Bereichen der Digitalisierung fort, setzte jedoch nicht die für das Jahr 2019 (das als Jahr der Digitalisierung angekündigt worden war) erwarteten wichtigen politischen Impulse. Im Hinblick auf die Gesamtkohärenz und die Auswirkungen der digitalpolitischen Anstrengungen wäre die Festlegung spezifischer, messbarer Ziele von Vorteil gewesen. Zudem weist die digitale Infrastruktur nach wie vor Lücken auf.

Es besteht Spielraum für mehr Investitionen in den ökologischen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit. Im Vergleich zum Vorjahr sind die öffentlichen Investitionen aus dem Klima- und Energiefonds 2018 zurückgegangen. Angesichts des wachsenden Interesses der Anleger am Thema nachhaltige Finanzierung und eines breiteren Spektrums an grünen Finanzierungsmöglichkeiten sind die privaten Investitionen in den ökologischen Wandel gestiegen.

Auf Antrag eines Mitgliedstaats leistet die Kommission im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen maßgeschneiderte Expertise, um die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Umsetzung wachstumsfördernder Reformen zu unterstützen. Seit 2018 wurden auf diese Weise elf Projekte in Österreich gefördert. Im Jahr 2019 wurden die Behörden u. a. dabei unterstützt, die primäre Gesundheitsversorgung zu verbessern. Ferner wurden Arbeiten aufgenommen, um ein umfassendes Bildungsmonitoring-System zu konzipieren und umzusetzen, die Kapazitäten der österreichischen Digitalisierungsagentur auszubauen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Tabelle 2.1:Länderspezifische Empfehlungen 2019 – Bewertungsübersicht

(1) Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist nicht Gegenstand dieser Gesamtbewertung der ersten länderspezifischen Empfehlung.

(2) Der Beitrag der kohäsionspolitischen Fonds der EU für den Zeitraum 2021-2027 bleibt bei der Bewertung der länderspezifischen Empfehlung Nr. 3 unberücksichtigt. Der rechtliche Rahmen für die Programmplanung bei den kohäsionspolitischen Fonds für den Zeitraum 2021-2027 wurde von den gesetzgebenden Organen noch nicht verabschiedet, weil u. a. die Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) noch aussteht.

Quelle: Europäische Kommission.

Kasten 2.1: EU-Mittel und -Programme tragen dazu bei, den Strukturwandel anzugehen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Österreich zu fördern

Österreich profitiert von der Unterstützung der EU. Die Mittelzuweisungen aus den kohäsionspolitischen Fonds der EU1 für Österreich, einschließlich der nationalen Kofinanzierung, belaufen sich im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen auf 2,95 Mrd. EUR; dies entspricht etwa 0,1 % des jährlichen BIP. Bis Ende 2019 wurden rund 2,6 Mrd. EUR (etwa 88 % des Gesamtbetrags) für spezifische Projekte bereitgestellt, und für ausgewählte Projekte2 wurden 906 Mio. EUR als ausgegeben ausgewiesen, was eine unterdurchschnittliche Ausführungsrate signalisiert.

Die EU-Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik haben viele soziale und wirtschaftliche Vorteile gebracht. Die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) haben die Infrastruktur für Forschung und Innovation (FuI) verbessert, Unternehmensinvestitionen in FuI gefördert und Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, FuE-Zentren und dem Hochschulsektor geschaffen. Auch die regionale Wettbewerbsfähigkeit von KMU wurde durch den Fonds gestärkt; so sollen die Mittel aus dem EFRE, die den zur Unterstützung ausgewählten Unternehmen bis Ende 2018 gewährt wurden, 918 Mio. EUR an privaten Investitionen mobilisieren und durch die Schaffung von 1800 Stellen (Vollzeitäquivalente) die Beschäftigung steigern. EFRE-Mittel leisteten im Rahmen von Projekten, die bis Ende 2018 umgesetzt worden waren, einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 38 400 t CO2-Äquivalent. Der Europäische Sozialfonds (ESF) trägt dazu bei, Arbeitslosigkeit vorzubeugen und zu bekämpfen, indem das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen erweitert und das Funktionieren des Arbeitsmarktes verbessert wird. Auf diese Weise wurden bislang 22 996 Langzeitarbeitslose unterstützt. Im Rahmen des ESF wurde außerdem die soziale Integration von benachteiligten Personen (34 225 Personen), Menschen mit Migrationshintergrund (90 734 Personen), jungen Menschen/NEETs (20 929 Personen) und Menschen mit Behinderungen (3761 Personen) gefördert. Ende 2018 hatten 167 123 Personen von Maßnahmen profitiert, die aus dem ESF finanziert worden waren.

Auch die Landwirtschafts- und Fischereifonds sowie andere EU-Programme helfen dabei, Österreichs Investitionsbedürfnisse anzugehen. Insbesondere wird über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wesentliche Unterstützung für den österreichischen Agrarsektor in Höhe von 7,7 Mrd. EUR, einschließlich nationaler Kofinanzierung, geleistet.3 Aus anderen EU-Programmen, z. B. der Fazilität „Connecting Europe“, wurden 894 Mio. EUR für spezifische Projekte zur Förderung des stark frequentierten österreichischen Verkehrsnetzes bereitgestellt. Im Rahmen von Horizont 2020, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, flossen EU-Mittel in Höhe von 1,3 Mrd. EUR (davon 263 Mio. EUR für mehr als 400 KMU) nach Österreich.

Die EU-Finanzierungsinstrumente unterstützen die Mobilisierung privater Investitionen. Ende 2018 wurde im Rahmen von Programmen, die vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)4 unterstützt werden, zusätzliches Kapital mobilisiert, indem rund 9 Mio. EUR in Form von Darlehen, Garantien und Beteiligungskapital5 gebunden wurden, die weitere private Investitionen freisetzen dürften.

Über EU-Fonds wird bereits in Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) investiert. In Österreich fließen 97 % aller Mittel im Rahmen der ESI-Fonds für 2014-2020 in die Unterstützung von 12 der 17 Nachhaltigkeitsziele.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds, einschließlich nationaler Kofinanzierung.

2 https://cohesiondata.ec.europa.eu/countries/AT

3Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) leistet einen Beitrag von weiteren 13,9 Mio. EUR, einschließlich nationaler Kofinanzierung.

4EFRE, Kohäsionsfonds, ESF, ELER und EMFF.

5Berichterstattung der Mitgliedstaaten über Finanzinstrumente auf der Grundlage von Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Stichtag 31. Dezember 2018.

3.    Reformprioritäten

3.1.Öffentliche Finanzen und Besteuerung

3.1.1.Finanzausgleich

Österreichs Fiskalföderalismus ist nach wie vor von einer erheblichen Inkongruenz zwischen den Befugnissen zur Einnahmenbeschaffung und den Zuständigkeiten für Ausgaben auf subnationaler Ebene geprägt. Das undurchsichtige System der Aufteilung der Ertragsanteile, der innerstaatlichen Transfers und der Kostentragung bietet nur schwache Anreize für politische Rechenschaftspflicht und Kostendämpfung auf subnationaler Ebene, da die Verbindung zwischen Steuereinnahmen und öffentlichen Ausgaben kaum mehr nachvollziehbar ist (Europäische Kommission, 2019a; Matzinger, 2015a, b). Im Jahr 2018 erhoben die subnationalen Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) rund 9,0 % der gesamten Steuereinnahmen (2,4 % des BIP), auf sie entfielen aber rund 34,5 % der gesamten öffentlichen Ausgaben (18,7 % des BIP). Als Schritt in Richtung einer größeren subnationalen Steuerautonomie wurde der Wohnbauförderungsbeitrag im Jahr 2018 in eine ausschließlich den Bundesländern zufließende Abgabe umgewandelt, was zu einer Verdreifachung der Eigeneinnahmen der Länder aus Steuern und Abgaben geführt hat (BMF, 2018). Die Länder haben die neue Möglichkeit, diese Abgabe zu erhöhen, bislang jedoch noch nicht genutzt und auch noch keinen gemeinsamen Standpunkt zur praktischen Umsetzung der größeren Steuerautonomie entwickelt.

Die Bilanz der Umsetzung verschiedener Initiativen aus dem Finanzausgleichsgesetz fällt gemischt aus. 10 So wurden zwar Maßnahmen ergriffen, um die Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Finanzausgleichs zu vereinfachen, doch die Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben waren weniger erfolgreich. Das Vorhaben, in den Bereichen Elementarbildung und Pflichtschulen eine aufgabenbezogene Zuweisung von gemeinschaftlichen Abgaben an die Gemeinden einzuführen, wurde ergebnislos eingestellt. Stattdessen haben sich die Bundesbehörden entsprechend der bisherigen Praxis bereiterklärt, in den betreffenden Bereichen zweckgebundene Zuschüsse zu gewähren. Die Ausgabenüberprüfungen zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben auf subnationaler Ebene in den Bereichen Gesundheitsversorgung in Schulen und kommunale Wasserbewirtschaftung werden voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen. Die Ausgabenüberprüfung für allgemeinbildende Pflichtschulen wurde im August 2018 fertiggestellt. Um die Wirksamkeit und Effizienz der subnationalen Ausgaben vergleichen zu können, wurde ein Benchmarking-Modell entwickelt, das auf andere Politikbereiche ausgedehnt wird. Effizienzgewinne und Einsparpotenziale gibt es auch im System der öffentlichen Subventionen (Grossmann, 2018). Im Jahr 2010 wurde eine Transparenzdatenbank eingerichtet, um die einzelnen Anträge zu erfassen und die angemessene Verwendung der gewährten Zuschüsse zu überwachen. In neueren Studien (ibid.) und vom österreichischen Rechnungshof (2017) werden jedoch die konzeptionelle Gestaltung der Datenbank, Zugangsprobleme sowie eine unvollständige Erfassung der geförderten Gebiete gerügt. Mit der 2019 erfolgten Änderung des Gesetzes über die Datenbank sollen diese Probleme behoben und unter anderem die Abfragerechte für Interessenträger (z. B. Finanzierungsagenturen) verbessert werden. Die neue Regierung hat angekündigt, dass sie erwägen wird, Länder, die keine Angaben für die Datenbank übermitteln, steuerlich zu sanktionieren.

Die Bemühungen zur Erhöhung der Steuerautonomie auf subnationaler Ebene bleiben auf der politischen Agenda. Durch die Verknüpfung der Debatte über die Steuerautonomie auf subnationaler Ebene mit Ansätzen zur effizienteren Gestaltung des Steuersystems könnten neue Erkenntnisse für umfassende Reformstrategien gewonnen werden. In mehreren Studien werden die potenziellen Einnahme- und Effizienzeffekte einer größeren Steuerautonomie auf subnationaler Ebene analysiert, die nach wie vor auf der Agenda der neuen Regierung steht (Pitlik et al., 2015; Bröthaler et al., 2011). Laut dem Programm der neuen Regierung wird der Schwerpunkt des neuen Finanzausgleichsgesetzes auf der Angleichung der Zuständigkeiten für Finanzierung und Ausgaben und einer transparenteren Zuweisung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen staatlichen Ebenen liegen. Es soll festgeschrieben werden, dass die Verwirklichung von Klimazielen eine gemeinsame Aufgabe und Voraussetzung für die Gewährung von Transferzahlungen ist.

3.1.2.Besteuerung

Es besteht erheblicher Spielraum für eine umfassende Steuerreform zur Förderung von Fairness, inklusivem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit. Österreich weist trotz einer Reihe von Reformen zur Steuererleichterung (2005, 2010 und 2015) nach wie vor eine hohe Steuerquote auf, die fortwährend über dem EU-Durchschnitt liegt (AT: 41,8 %, EU: 39,0 %; Stand: 2017). 11 Ausschlaggebend für die Allokationseffizienz (und letztlich für das Wirtschaftswachstum) ist jedoch nicht so sehr die absolute Höhe der Steuerbelastung, sondern die Ausgestaltung des Steuersystems, d. h. die relative und effektive Belastung der verschiedenen Steuerbemessungsgrundlagen. Empirische Studien deuten darauf hin, dass Steuern auf Immobilien und Verbrauch das langfristige Wachstum weniger stark beeinträchtigen als Einkommen- und Körperschaftsteuern sowie Sozialbeiträge (Arnold, 2008; Arnold et al., 2011; Acosta-Ormaechea und Yoo, 2012). Vor diesem Hintergrund dürfte der österreichische Steuermix das Wachstum nach internationalen Maßstäben relativ stark belasten (Köppl und Schratzenstaller, 2015a), was sich auch beim Nachhaltigkeitsziel 17 widerspiegelt. Der Anteil der Steuern auf den Faktor Arbeit am gesamten Steueraufkommen gehört zu den höchsten in der EU; dies schlägt sich auch in einem hohen impliziten Steuersatz (ITR) auf Arbeit nieder (Abbildung 3.1.1). 12 Die Einnahmen aus Steuern auf Verbrauch und Kapital liegen dagegen unter dem EU-Durchschnitt. Der implizite Steuersatz auf den Verbrauch liegt leicht über dem EU-Durchschnitt und derjenige auf Kapital knapp unter dem EU-Durchschnitt. Auch die Einnahmen aus verschiedenen spezifischen Steuern sind im Vergleich zum EU-Durchschnitt gering, so etwa bei der Alkohol- und der Tabaksteuer, Steuern auf Energie und Umweltverschmutzung, Immobiliensteuern und Steuern auf Kapitalvermögen.

Die hohe Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in Österreich führt zu erheblichen Negativanreizen für Arbeitskräfteangebot und -nachfrage. Die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit (ein ungefährer Indikator für Arbeits- und Einstellungsanreize) liegt in Österreich über dem EU-Durchschnitt, insbesondere bei niedrigen und mittleren Einkommen (Abbildung 3.1.2). 13 So beträgt die Steuer- und Abgabenbelastung einer alleinstehenden Person mit Durchschnittslohn insgesamt 47,6 %, während der EU-Durchschnitt bei 42,9 % liegt. 14 Die Sozialversicherungsbeiträge machen bei Weitem den größten Teil der Steuer- und Abgabenbelastung aus, insbesondere bei niedrigerem Einkommen (AT: 90,5 %, EU-23: 80,7 %, jeweils bei 50 % des Durchschnittseinkommens). Da die Sozialbeiträge gedeckelt sind, ist ihr Anteil an der Steuer- und Abgabenbelastung bei einem Einkommen in Höhe von 150 % des Durchschnittslohns (rund 71 810 EUR im Jahr 2018) niedriger. Aus Abbildung 3.1.2 geht zudem hervor, dass auch die Arbeitgeber in Österreich mit vergleichsweise hohen Lohnnebenkosten belastet werden.

Abbildung 3.1.1:Steuermix (2018) und ITR (2017) in Österreich im Vergleich zur EU

(1) Impliziter Steuersatz auf den Verbrauch: ohne Kroatien; impliziter Steuersatz auf Kapital- und Körperschaftserträge: ohne Kroatien und Malta – jeweils wegen mangelnder Daten. Alle Durchschnittswerte sind BIP-gewichtet.

Quelle: Europäische Kommission

Insbesondere für Geringverdiener ist es aufgrund starker Negativanreize unattraktiv, ihre Arbeitszeit zu verlängern. Mit dem effektiven Grenzsteuersatz (EMTR) wird angegeben, welcher Anteil eines zusätzlich verdienten Euros netto letztlich wegfällt, weil zusätzliche Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden müssen oder monetäre Sozialleistungen wegfallen. Somit gibt der effektive Grenzsteuersatz Aufschluss über Negativanreize, die eine Verlängerung der Arbeitszeit unattraktiv machen. Abbildung 3.1.2 zeigt den effektiven Grenzsteuersatz für eine alleinstehende Person, die Anspruch auf Mindestsicherung hat. 15 Aus der Abbildung ist ersichtlich, dass bis zum Betrag von 970 EUR für jeden Euro, den eine solche Person brutto monatlich verdient, derselbe Betrag von der Mindestsicherung abgezogen wird, sodass der effektive Grenzsteuersatz 100 % beträgt. Bis zu einer Grenze von 970 Euro hat die Höhe der von einer solchen Person erzielten Arbeitseinkünfte also keinen Einfluss auf den Betrag, der ihr letztlich zur Verfügung steht.

Abbildung 3.1.3:Zusammensetzung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in Österreich im Vergleich zur EU (2018)

 

(1) EU-23: Ausgenommen Zypern, Kroatien, Malta, Bulgarien und Rumänien wegen Verfügbarkeit von Daten.
(2) Die durchschnittliche Einkommensteuer umfasst zentral und lokal erhobene Einkommensteuern sowie
Familienleistungen.
(3) Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen keine Beiträge zu privaten Pensionsfonds.

Quelle: OECD-Datenbank zur Besteuerung der Löhne (OECD Taxing Wages Database)

Wenn das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 530 EUR übersteigt, werden die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu entrichtenden Sozialbeiträge fällig, lange bevor die Mindestsicherung vollkommen wegfällt. Ab einem Betrag von 970 EUR pro Monat wird keine Mindestsicherung mehr gewährt, doch wegen der fälligen Sozialbeiträge verbleibt ein effektiver Grenzsteuersatz von etwa 15 %. Trotz des Verkehrsabsetzbetrags und der Negativsteuer springt der effektive Grenzsteuersatz bei monatlichen Bruttobezügen zwischen 1240 und 1280 EUR von 15 % auf mehr als 30 %. 16 Durch die im Rahmen der Reform vorgesehene Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags und der Negativsteuer ändert sich der effektive Grenzsteuersatz nur geringfügig. Bei monatlichen Bezügen zwischen 960 und 1000 EUR verringert sich die effektive Grenzbelastung durch die Vorschriften von 2020, während sie sich bei monatlichen Bezügen zwischen 1090 und 1600 EUR sogar erhöht. Bei Bruttobezügen von mehr als 1610 EUR verlaufen die beiden Linien wieder weitgehend identisch.

Abbildung 3.1.2:Effektiver Grenzsteuersatz einer alleinstehenden Person (ohne Kinder)

(1) Diese Abbildung zeigt den effektiven Grenzsteuersatz einer alleinstehenden Person. Das Basisszenario (blaue Linie) beruht auf den im Jahr 2019 geltenden Steuer- und Sozialleistungsvorschriften. Das Reformszenario (rote Linie) trägt einer Erhöhung der Negativsteuer und des Verkehrsabsetzbetrags durch das Steuerreformgesetz von 2020 Rechnung.

Quelle: Europäische Kommission auf Basis des EUROMOD-Modells.

Seit 2018 wurden einige Maßnahmen ergriffen, um die Steuer- und Abgabenbelastung von Geringverdienern, Familien und Arbeitgebern zu senken. Die Gesamtauswirkungen dieser Maßnahmen auf den Haushalt (siehe Tabelle 3.1.1) werden auf etwa 0,5 % des BIP geschätzt. 17 Während die im Jahr 2018 durchgeführten Maßnahmen hauptsächlich darauf abzielten, Familien mit mindestens einem erwerbstätigen Elternteil zu entlasten, ist das Steuerreformgesetz von 2020 auf Geringverdiener ausgerichtet.

Tabelle 3.1.1:Maßnahmen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit

 

Quelle: Zusammenstellung der Europäischen Kommission

Durch das Steuerreformgesetz 2020 und das Pensionsanpassungsgesetz 2020 erhöht sich das verfügbare Einkommen, insbesondere für Personen am unteren Ende der Einkommensverteilung. Die Verteilungswirkungen dieser beiden Gesetze wurden unlängst im Rahmen einer Mikrosimulationsstudie des Budgetdienstes des Österreichischen Parlaments (2019a) bewertet. Abbildung 3.1.4 zeigt die geschätzte Veränderung des verfügbaren Jahreseinkommens von Arbeitnehmern, Pensionisten, Selbständigen und Landwirten. Während die Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten durch einen stetigen Anstieg, gefolgt von einem Hochplateau und anschließend einem stetigen Rückgang gekennzeichnet ist, steigt der Einkommenszuwachs für Selbständige sowie Landwirtinnen und Landwirte aufgrund einer generellen Senkung der Krankenversicherungsbeiträge linear an. 18

Es besteht noch Spielraum für eine zukunftsorientierte Reformstrategie im Bereich der Besteuerung des Faktors Arbeit. Trotz der ergriffenen Reformmaßnahmen ist die effektive Grenzbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am unteren Ende der Einkommensverteilung nach wie vor sehr hoch, was vor allem auf die Sozialversicherungsbeiträge und den relativ hohen Eingangs-Grenzsteuersatz zurückzuführen ist. Niedrigere Eingangssteuersätze und eine Ausweitung der Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für eine Erhöhung des Arbeitskräfteangebots könnten durch eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage finanziert werden. So könnten die Regeln zu Steuervergünstigungen überarbeitet werden, etwa die steuerliche Vorzugsbehandlung sonstiger Einkünfte und die Pendlerpauschale (Köppl und Schratzenstaller, 2015a,b; Bittschi und Kocher, 2018). In dem neuen Regierungsprogramm wird angekündigt, dass Pensionisten, Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte mit niedrigem und mittlerem Einkommen weiter entlastet werden sollen. Insbesondere sollen die Eingangssätze der Einkommensteuer sowie die Körperschaftsteuer gesenkt, die Steuervorschriften für Landwirtinnen und Landwirte vereinfacht und die Kapitalertragsteuer so umgestaltet werden, dass umweltfreundliche und ethische Investitionen gefördert werden. Darüber hinaus will die Regierung Möglichkeiten ausloten, wie der kalten Progression, d. h. der zusätzlichen Steuerlast, die im Laufe der Zeit entsteht, wenn der Steuertarif nicht an die Inflation angepasst wird, begegnet werden kann.

Abbildung 3.1.4:Entlastung durch das Steuerreformgesetz 2020 und das Pensionsanpassungsgesetz 2020

 

(1) Das Basisszenario beruht auf den im Jahr 2019 geltenden Steuer- und Sozialleistungsvorschriften. Das Reformszenario trägt allen Maßnahmen des Steuerreformgesetzes 2020 und des Pensionsanpassungsgesetzes 2020 Rechnung.

Quelle: Budgetdienst des Österreichischen Parlaments auf Basis des EUROMOD-Modells.

Die Einnahmen Österreichs aus Verbrauchsteuern liegen nur geringfügig unter dem EU-Durchschnitt, doch die Effizienz kann verbessert werden. In Österreich machen die Verbrauchsteuern 27,6 % der gesamten Steuereinnahmen aus; damit liegt der Anteil leicht unter dem EU-Durchschnitt von 28,3 % (Abbildung 3.1.5). Der größte Teil der Verbrauchsteuern entfällt auf die Mehrwertsteuer (MwSt), die zum Normalsteuersatz von 20 % und zu zwei ermäßigten Sätzen von 13 % bzw. 10 % erhoben wird. Die Mehrwertsteuer macht 18,3 % der gesamten Steuereinnahmen aus; dieser Anteil bewegte sich somit in der Nähe des EU-Durchschnitts von 18,1 %. Die Mehrwertsteuerlücke (die als Indikator für die Wirksamkeit der Durchsetzung und Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften herangezogen werden kann) lag 2017 mit 7,9 % deutlich unter der EU-Durchschnittswert von 11,2 %. 19 Wenngleich die Wirksamkeit ermäßigter Steuersätze als Verteilungsinstrument fragwürdig ist (OECD, 2014; Köppl und Schratzenstaller, 2015b; Bittschi und Kocher, 2018), stützen neuere empirische Daten den Standpunkt, dass eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage wachstumsfördernder ist als eine Anhebung des Normalsatzes (Acosta-Ormaechea und Morozumi 2019). Vor diesem Hintergrund ist die im Jahr 2018 erfolgte Wiedereinführung des Satzes von 10 % für Nächtigungen fraglich, während die Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren aus Drittländern mit einem Wert von weniger als 22 EUR in die richtige Richtung geht.

Österreich greift offenbar nicht in ausreichendem Maße auf Tabak- und Alkoholsteuer sowie Umweltsteuern zurück. Im Jahr 2017 machten die Alkohol- und Tabaksteuer zusammengenommen 1,5 % der gesamten Steuereinnahmen aus, während dieser Wert im EU-Durchschnitt bei 2,0 % liegt. Dies deutet auf ungenutzte Einnahmemöglichkeiten und Steuerungseffekte hin. 20 Ferner gehört Österreich zu den Ländern mit den niedrigsten Einnahmen aus Umweltsteuern (5,7 % der Gesamteinnahmen gegenüber einem EU-Durchschnitt von 6,1 %). 21 Aus Abbildung 3.1.5 geht hervor, dass der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen sehr nahe am EU-Durchschnitt liegt, wobei Energiesteuern den größten Teil ausmachen, gefolgt von Verkehrssteuern. Auf Steuern für Umweltverschmutzung oder Ressourcennutzung wird hingegen offenbar zu wenig zurückgegriffen. 

Die Anhebung und effizientere Gestaltung der Energiesteuern ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Emissionen zu verringern. Im Jahr 2017 fielen nach Angaben des österreichischen Umweltbundesamtes 37 % der österreichischen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) unter das europäische Emissionshandelssystem (EHS). Etwa 18 % der gesamten CO2-Emissionen entfallen auf die privaten Haushalte, und zwar auf die Bereiche Heizung und Verkehr (Budgetdienst des Österreichischen Parlaments, 2019b). Nicht vom EHS erfasste Bereiche unterliegen nationalen Steuern und Verbrauchsteuern, die sich je nach Energieprodukt (z. B. Diesel oder Benzin) und Nutzung (zum Heizen oder als Kraftstoff) erheblich unterscheiden. Darüber hinaus spiegeln nationale Steuern und Verbrauchsteuern in der Regel nicht den Kohlenstoffgehalt der jeweiligen Energiequellen wider (Kettner-Marx und Kletzan-Slamanig, 2018). Hinsichtlich der Besteuerung von Kraftstoffen (als eine der Hauptquellen der Treibhausgasemissionen) ist festzustellen, dass Österreich unter Berücksichtigung der Kaufkraftparität die drittniedrigsten Steuersätze auf Otto- und Dieselkraftstoff in der EU aufweist (Kettner-Marx und Kletzan-Slamanig, 2018). Darüber hinaus sind die Kraftfahrzeugsteuern für Omnibusse, Reisebusse und schwere Nutzfahrzeuge relativ niedrig, und Elektrobusse unterliegen höheren Steuern als alte, kraftstoffineffiziente Busse. Insgesamt gesehen, ist die Energiebesteuerung unausgewogen und allgemein niedrig. Sie könnte somit effizienter und wirksamer als politisches Instrument genutzt werden, um Anreize für einen umweltfreundlichen Verbrauch zu schaffen. Bislang werden Verbraucher aus dem Ausland vielmehr durch die niedrigen Kraftstoffsteuern nach Österreich gelockt (Stichwort: Tanktourismus) (Köppl und Schratzenstaller, 2015b, Kettner-Marx und Kletzan-Slamanig, 2018). 22

Eine konsequente Besteuerung von CO2-Emissionen würde nicht nur haushaltspolitischen Spielraum zur Verringerung wettbewerbsverzerrender Steuern schaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Energiequellen steigern. Zudem würden CO2-bezogene Energiesteuern dazu beitragen, die gesellschaftlichen Kosten der Umweltverschmutzung zu internalisieren, die Verbraucher dazu veranlassen, in stärkerem Maße erneuerbare Energiequellen zu nutzen (Nachhaltigkeitsziel 12), und Investoren ermutigen, auf innovative klimafreundliche Technologien zu setzen. Darüber hinaus könnten zusätzliche Einnahmen aus höheren Energiesteuern verwendet werden, um Steuersenkungen in anderen Bereichen (z. B. Arbeit) gegenzufinanzieren oder umweltschutzbezogene FuE zu fördern. Gemäß einer Simulationsstudie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte die Einführung einer CO2-Steuer so eine „doppelte Dividende“ in Form von Emissionsverringerungen auf der einen Seite und Wachstumsförderung auf der anderen Seite einbringen (Kettner-Marx und Kletzan-Slamanig, 2018; Kettner-Marx et al., 2018). In der Studie werden die kurzfristigen ökologischen, makroökonomischen und Verteilungswirkungen verschiedener CO2-Steuer-Szenarios sowie Maßnahmen zur Abfederung der Verteilungswirkungen einer solchen Steuer anhand eines dynamischen neuen keynesianischen Modells bewertet. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine erhebliche Verringerung der CO2-Emissionen und zugleich positive (wenn auch geringfügige) Auswirkungen auf das BIP und die Beschäftigung erreicht werden können, wenn die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden, um die Sozialbeiträge der Arbeitgeber oder die Mehrwertsteuer zu senken. Da Verbrauchsteuern jedoch bekanntermaßen regressiv sind, müssen die Verteilungswirkungen höherer Energiesteuern, auch unter Berücksichtigung verschiedener Abfederungsmaßnahmen, im Hinblick auf die politische Durchführbarkeit und eine Debatte, die „über das BIP hinaus“ geht, eingehend analysiert werden. Vor diesem Hintergrund werden in Kasten 3.1.1 die Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte der Einführung einer CO2-Steuer auf den Energieverbrauch privater Haushalte untersucht, wobei verschiedene Ausgleichsmaßnahmen zur Abmilderung unerwünschter regressiver Effekte betrachtet werden. 23

Abbildung 3.1.5:Verbrauchsteuermix in Österreich im Vergleich zur EU (2018)

Quelle: Europäische Kommission, Taxation Trends (BIP-gewichteter EU-Durchschnitt). Einzelsteuerliste.

Wenngleich die jüngsten Maßnahmen Anreize für einen klimafreundlichen Verbrauch beinhalten, muss noch mehr getan werden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Zu den kürzlich verabschiedeten Maßnahmen gehören eine Neugestaltung der Kfz-Zulassungssteuer einschließlich einer CO2-Komponente‚ Mehrwertsteuerermäßigungen für Elektro-Fahrräder und elektronische Publikationen sowie die Abschaffung der Stromsteuer für selbsterzeugten Strom (aus Fotovoltaikanlagen). Der Gesamtumfang der Haushaltskosten der bisherigen Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems wird mit 55 Mio. EUR (0,01 % des BIP) veranschlagt. Die neuen Maßnahmen gehen zwar in die richtige Richtung, jedoch müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um einen wirksamen Klimaschutz zu erreichen. Laut dem neuen Regierungsprogramm soll dem Klimawandel mit einer ökosozialen Steuerreform und unter Berücksichtigung von Wettbewerbsgesichtspunkten entgegengewirkt werden. In einem ersten Schritt sollen unter anderem die Flugabgabe (für Kurz- und Mittelstreckenflüge) erhöht sowie die Kfz-Normverbrauchsabgabe und die Lkw-Maut umgestaltet werden. 24 In einem zweiten Schritt sollen die CO2-Emissionen bepreist werden.

Durch einen stärkeren Rückgriff auf vermögensbezogene Steuern könnten die Fairness und Effizienz des Steuersystems verbessert werden. Obwohl das Steuer- und Sozialleistungssystem effektiv zur Verringerung der Einkommensungleichheit beiträgt (siehe Abschnitt 3.3.), gehört die Ungleichverteilung der Vermögen in Österreich laut der dritten „Household Finance and Consumption Survey“ der EZB nach wie vor zu den höchsten in der EU (Fessler, Lindner und Schürz, 2019). Die wohlhabendsten 10 % der Bevölkerung besitzen rund 56,4 % des gesamten Nettovermögens, die ärmsten 50 % hingegen lediglich 3,4 %. Eine der Hauptursachen dafür ist, dass das Immobilienvermögen, ein wesentlicher Bestandteil des Reinvermögens der privaten Haushalte, am oberen Ende sowohl der Einkommens- als auch der Nettovermögensverteilung konzentriert ist (ibid.). Gleichzeitig sind die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern in Österreich vergleichsweise gering (im Jahr 2017 in Österreich 0,8 % des BIP gegenüber 2,6 % des BIP im EU-Durchschnitt). 25 Insbesondere das Einnahmenpotenzial periodischer Immobiliensteuern, die als relativ wachstumsfreundlich anzusehen sind, wird nach wie vor kaum ausgeschöpft, weil als Steuerbemessungsgrundlage veraltete Katasterwerte herangezogen werden (Europäische Kommission, 2018b, 2019a). Dies ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, da die Steuerbemessungsgrundlage nicht den aktuellen Wert der Immobilien widerspiegelt, sodass der steuerlich relevante Wert nicht mit den Immobilienpreisen Schritt hält. Darüber hinaus wurden die als relativ wachstumsfreundlich geltenden Steuern auf Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2008 abgeschafft.

Kasten 3.1.2: Die Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte eines expliziten CO₂-Preises

Wirksame politische Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel erfordern unter anderem effizient gestaltete Energiesteuern einschließlich eines expliziten Preises für CO₂. Österreich muss Maßnahmen zur vereinbarten Senkung der Treibhausgasemissionen ergreifen, macht aber derzeit kaum Gebrauch von einer effizienten Energiebesteuerung. Im neuen Regierungsprogramm wird jedoch eine ökosoziale Steuerreform angekündigt, um die sozialen Kosten der CO₂-Emissionen in Sektoren, die nicht unter das europäische EHS fallen, zu internalisieren, indem entweder ein CO₂-Preis oder ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt wird. Diese Mikrosimulationsstudie trägt zur nationalen Debatte bei, indem sie die Verteilungseffekte der Einführung einer CO₂-Steuer auf den Energieverbrauch privater Haushalte analysiert.

Es werden drei CO₂-Steuerszenarien simuliert (Abbildung 1). Im Niedrig- und im Hochsteuerszenario werden Preise von 60 und 120 EUR pro Tonne CO₂ zusätzlich zu den bestehenden Verbrauchsteuern veranschlagt; im reinen CO₂-Steuerszenario werden die bestehenden Verbrauchsteuern abgeschafft und der Preis pro Tonne CO₂ bei 350 EUR festgesetzt.1 Für das Niedrigsteuerszenario werden zwei Arten von Ausgleichszahlungen in Betracht gezogen: eine Pauschale für alle Haushalte und eine gezielte Leistung für Haushalte, in denen mindestens 15 % des verfügbaren Einkommens für den Energieverbrauch aufgewandt werden.2

Abbildung 3.1.6: Simulierte CO₂-Steuerszenarien und Ausgleichsmaßnahmen

(1) Die derzeitigen Verbrauchsteuern beziehen sich auf die im Jahr 2016 geltenden Verbrauchsteuern, simuliert mit dem EUROMOD-Tool für indirekte Steuern. Die Verbrauchsteuer auf Kohle zu Heizzwecken wird nicht simuliert. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer werden Verbrauchsteuern auf Einheiten gekaufter Waren erhoben.

Quelle: Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, auf Basis des EUROMOD-Modells

Das EUROMOD-Tool für indirekte Steuern misst die Budget- und Gerechtigkeitseffekte von gleichzeitigen Reformen der direkten und indirekten Steuern.3 In einem ersten Schritt werden Konsumausgaben privater Haushalte für 16 Warenbündel mittels Engel-Kurven in EUROMOD-Inputdaten (basierend auf EU-SILC) imputiert, die auf Basis nationaler Konsumerhebungen geschätzt wurden.4 Dann werden geschätzte implizite Steuersätze (bezogen auf die Verbraucherpreise) angewandt, um die indirekten Steuerverbindlichkeiten der Haushalte für die verschiedenen Warenbündel zu berechnen. Das Tool geht von uneingeschränkter Steuerehrlichkeit sowie davon aus, dass Änderungen der indirekten Steuern vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden. Da das Ziel darin besteht, den unmittelbaren Verteilungseffekt der Einführung einer CO₂-Steuer zu bewerten, geht die Simulation davon aus, dass Haushalte weiterhin alle Waren in gleicher Menge konsumieren wie vor der Steuererhöhung.5 

Abbildung 3.1.7: Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte

(1) Die Simulation verwendet die im Jahr 2016 geltenden österreichischen Steuer- und Sozialleistungsvorschriften.
(2) Das bereinigte verfügbare Haushaltseinkommen ist als verfügbares Haushaltseinkommen abzüglich indirekter Steuerzahlungen definiert.

Quelle: Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, auf Basis des EUROMOD-Modells

Gut konzipierte Ausgleichsmechanismen tragen dazu bei, die regressiven Auswirkungen höherer Energiesteuern zu dämpfen (Abbildung 2). Während die Einkommensteuer in Österreich stark progressiv ist, wirken sich indirekte Steuern in der Regel regressiv auf die Verteilung des verfügbaren Einkommens aus, da ärmere Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsumgüter ausgeben. Je höher der CO₂-bezogene Preisaufschlag ist, desto größer ist der Effekt: In den Szenarien ohne Ausgleich sinkt das verfügbare Einkommen im 10. Dezil um 0,5-1,1 % und im unteren Dezil um 1,5-3,2 %. Die Einführung einer Geldleistung macht die Reform progressiv und führt zu einem Anstieg des bereinigten verfügbaren Einkommens der Haushalte bis zum 6. Dezil. Der Nettoverlust des bereinigten verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte ab dem 7. Dezil ist hauptsächlich auf höhere absolute Verbrauchsteuerzahlungen zurückzuführen.

Ausgleichsmaßnahmen verringern die Ungleichheit und die Armutsgefährdungsquote. Ungleichheit gemessen am Gini-Koeffizienten nimmt in den Szenarien ohne Ausgleichsmaßnahmen zu, verringert sich jedoch durch gezielte Geldleistungen und einen pauschalen Ausgleich. Die Armutsgefährdungsquote wird auf ähnliche Weise beeinflusst.6 

Auch wenn die „gemischten“ Szenarien derzeit politisch leichter durchführbar erscheinen (wenngleich auch auf einem noch niedrigeren Niveau), ist das reine Steuerszenario mit Blick auf die CO₂-Reduktion das wirtschaftlich effiziente, da hier eine dem Kohlenstoffgehalt der jeweiligen Energiequelle entsprechende einheitliche Steuer erhoben wird. Der Preisaufschlag von 60 EUR/t CO₂ bzw. 120 EUR/t CO₂ korrespondiert mit dem aktuellen Preis in Finnland bzw. Schweden, während 350 EUR/t CO₂ einem Szenario entspricht, bei dem bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität in EHS-Sektoren erreicht wird (Europäische Kommission, 2018f). Der CO₂-bezogene Preis wird wie folgt berechnet: Unter der Annahme, dass 1000 Liter Benzin ungefähr 2,3 Tonnen CO₂ produzieren‚ führt ein Preis von 350 EUR/t CO₂ zu einem Steuersatz von 805 EUR je 1000 Liter Benzin. Die durchschnittliche Erhöhung der indirekten Steuern, die ein Haushalt im Niedrigsteuerszenario (bei konstanten Mengen) zahlt, beläuft sich auf 9,57 EUR pro Monat, was einem Anstieg der Konsumausgaben um 0,7 % entspricht.

2 In beiden Fällen ist der Ausgleich budgetneutral gestaltet, d. h. die zusätzlichen Einnahmen aus indirekten Steuern werden vollständig zur Finanzierung der neuen Geldleistung verwendet. Die Leistung hat keinen Einfluss auf das übrige Steuer- und Sozialleistungssystem, sodass der Anspruch auf andere monetäre Sozialleistungen unverändert bleibt. Der Betrag pro Haushalt wird als gewichteter Anteil unter Verwendung der OECD-Äquivalenzskala ermittelt. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die Leistung im Pauschalenszenario 13,78 EUR pro Monat und im Szenario mit gezielter Leistung 22,88 EUR.

3 Für detaillierte methodologische Erläuterungen siehe De Agostini et al. (2017).

4 Daher erfasst die Simulation den Energieverbrauch der privaten Haushalte nur für Heizung und Verkehr. Die simulierten Einnahmen aus indirekten Steuern hängen zudem von den Ausgaben ab, die in den Konsumerhebungen gemeldet werden, wobei unter Umständen zu hohe oder zu niedrige Angaben gemacht werden. Ein Vergleich der simulierten Mehrwertsteuereinnahmen mit Schätzungen der theoretischen Mehrwertsteuerschuld der privaten Haushalte ergibt eine Deckung von etwa 87 % (CASE, 2018, S. 75). Für Verbrauchsteuern sind keine Schätzungen verfügbar, daher konzentriert sich die vorliegende Analyse ausschließlich auf die Verteilungs- und Gerechtigkeitseffekte der verschiedenen CO₂-Steuerszenarien und enthält keine Angaben zu den budgetären Auswirkungen.

5 Diese Annahme ist kurzfristig plausibel, allerdings soll die Steuer Steuerungseffekte haben, die letztlich zu einer Senkung des CO₂-Ausstoßes und damit auch der Steuereinnahmen führen. Dies würde eine entsprechende Anpassung des Ausgleichs erfordern (Budgetdienst des Österreichischen Parlaments, 2019b).

6 Für ein vollständiges Bild der Verteilungseffekte ist eine granularere Verteilungsanalyse für verschiedene Verbraucherkategorien (Autobesitzer, Pendler, Mieter usw.) erforderlich. Siehe beispielsweise die Analyse des Budgetdienstes des Österreichischen Parlaments (2019b).

3.1.3.Pensionen

Die öffentlichen Ausgaben für Pensionen sind in Österreich vergleichsweise hoch und dürften mittel- und langfristig weiter steigen. Mit 13,8 % des BIP gehören die öffentlichen Ausgaben für Pensionen zu den höchsten in der EU (EU-Durchschnitt 2016: 11,2 %; Europäische Kommission, 2018c). Der erwartete Anstieg liegt – ausgehend von den Projektionen des Berichts über die Bevölkerungsalterung 2018 – ebenfalls über dem EU-Durchschnitt. Die Ausgaben werden demnach im Zeitraum 2019-2040, wenn die meisten Babyboomer in Pension sein werden, um 1,0 Prozentpunkte des BIP steigen und in den Jahren 2019-2070 um 0,4 Prozentpunkte des BIP (die EU-Durchschnittswerte liegen bei 0,9 Prozentpunkten bzw. -0,1 Prozentpunkten des BIP). Die derzeitigen Pensionsausgaben

schlagen sich in relativ hohen Sozialversicherungsbeiträgen nieder, die den größten Teil der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit ausmachen. Der künftige Ausgabenanstieg wird entweder den haushaltspolitischen Spielraum für andere Politikbereiche verkleinern oder den gesamtstaatlichen Schuldenstand erhöhen.

Die bisherigen Reformbemühungen zielten darauf ab, die Tragfähigkeit des Pensionssystems zu stärken, während die jüngsten Maßnahmen sich teilweise in die entgegengesetzte Richtung bewegen. Unter dem Druck der Finanz- und Staatsschuldenkrise und strikterer EU-Haushaltsvorschriften führte die Regierung zwischen 2009 und 2014 mehrere Reformen des Pensionssystems durch, durch die der Zugang zur Frühpensionierung und zu Invaliditätspensionen eingeschränkt wurde. Dadurch stieg das tatsächliche Pensionsantrittsalter seit 2014 um 9 Monate und lag 2018 bei 60,4 Jahren (61,5 Jahre für Männer und 59,4 Jahre für Frauen) (BMASGK, 2019). Zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter besteht jedoch weiterhin eine Kluft (3,5 Jahre bei Männern und 0,5 Jahre bei Frauen). Obwohl das Pensionssystem vor großen Herausforderungen steht (Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Gerechtigkeit, Arbeitsmarktbedingungen im Wandel usw.), scheint kaum politischer Willen vorhanden zu sein, eine öffentliche Debatte über die zukunftstaugliche Gestaltung dieses Systems anzustoßen. Das neue Regierungsprogramm sieht Maßnahmen vor, das tatsächliche Pensionsantrittsalter ohne grundlegende Pensionsreform weiter anzuheben.

Das Pensionsanpassungsgesetz untergräbt frühere Reformanstrengungen zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, sieht jedoch Maßnahmen vor, um die Angemessenheit der Pensionen weiter zu verbessern. Tabelle 3.1.2 gibt einen Überblick über die 2019 beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Pensionseinkommen auswirken. Das Pensionsanpassungsgesetz 2020 sieht eine gestaffelte Erhöhung niedriger und mittlerer Pensionen ab 2020 vor (siehe Abbildung 3.1.4). Zusammengenommen bewirken Pensionsanpassung und Steuervergünstigung (graue Linie), dass die Einkommen der Pensionisten stärker entlastet werden als die der Arbeitnehmer, und zwar im gesamten Verteilungsspektrum des verfügbaren Einkommens. 26 Außerdem profitieren Pensionisten ab dem ersten Euro, während sich die Reform auf Arbeitnehmer mit Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze nicht auswirkt. Darüber hinaus gibt es eine höhere Ausgleichszulage für Pensionisten mit einer monatlichen Pension von weniger als 933,06 EUR (Referenzwert 2019). Seit dem 1. Januar 2020 werden die Bezüge von Personen mit 30 oder 40 Beitragsjahren (einschließlich bis zu 5 Jahren Kindererziehungszeiten) und bis zu einem Jahr Grundwehr- oder Zivildienst durch den Pensionsbonus weiter erhöht. Mit dem Steuerreformgesetz 2020 werden die Pensionseinkommen durch eine Erhöhung der Steuergutschrift für Pensionisten und die Negativsteuer weiter entlastet. Die erwarteten Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Haushalt belaufen sich auf etwa 0,2 % des BIP. Eine gezielte Erhöhung niedriger Pensionseinkommen mag angesichts der angestrebten Angemessenheit der Pensionen gerechtfertigt sein, doch durch einen abschlagsfreien Pensionsantritt nach 45 Beitragsjahren 27 werden die bisherigen Bemühungen um eine Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters eindeutig untergraben – und es stellt sich zudem die Gerechtigkeitsfrage. Auch angesichts des in jüngster Zeit festgestellten Arbeitskräftemangels ist diese Regelung nicht sinnvoll (siehe Abschnitt 3.3).

Tabelle 3.1.2:Jüngste haushaltspolitische Maßnahmen im Bereich Pensionen

 

(1) Der Pensionsbonus wurde im Juli 2019 verabschiedet.

Quelle: Zusammenstellung der Europäischen Kommission

Im Hinblick auf die Angemessenheit der Pensionen insgesamt kann das österreichische Pensionssystem Vergleichen gut standhalten, allerdings schlägt sich die Einkommensungleichheit während der Erwerbslebens in den Pensionen nieder. Das geschlechtsspezifische Pensionsgefälle gehört zu den höchsten in der EU (38,8 % im Jahr 2018 im Vergleich zu einem EU-Durchschnitt von 35,2 %), was auf geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede während des Erwerbslebens zurückzuführen ist. Das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ist bei Frauen ab 65 Jahren fast doppelt so hoch wie bei Männern (18,4 % gegenüber 9,5 % im Jahr 2018). Ab 2020 werden die Pensionsanpassung und die höhere Ausgleichszulage insbesondere Pensionisten mit niedrigerem Einkommen zugutekommen. Der Pensionsbonus soll zwar dazu beitragen, die Altersarmut zu verringern, die Zahl der potenziellen Empfänger ist jedoch begrenzt, da nur etwa 19 % der anspruchsberechtigen Personen die Beitragsvoraussetzungen erfüllen dürften. Im neuen Regierungsprogramm wird ein Maßnahmenbündel angekündigt, um das Problem der Altersarmut z. B. durch Pensionssplitting bei Ehegatten anzugehen.

3.1.4.Gesundheitsversorgung

Die öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsversorgung stellen weiter eine Herausforderung für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Aus dem Bericht über die Bevölkerungsalterung 2018 geht hervor, dass der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP von 7 % im Jahr 2016 um 1,3 Prozentpunkte auf 8,3 % im Jahr 2070 steigen dürfte – während der durchschnittliche Anstieg für die EU mit 0,9 Prozentpunkten beziffert wird. Als entscheidender Faktor für diesen Zuwachs wurde eine übermäßige Inanspruchnahme der Spitalsversorgung ermittelt. Um die öffentlichen Ausgaben in Schach zu halten, ist in einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a die schrittweise Reduzierung des Ausgabenanstiegs im Zeitraum 2017-2021 festgeschrieben, sodass der jährliche Anstieg im Jahr 2021 die Marke von 3,2 % nicht übersteigt. Dem zweiten umfassenden Monitoringbericht für den Zeitraum 2017-2021 zufolge bleiben die Ausgaben in den Jahren 2017 bis 2019 unterhalb der Obergrenzen. Obwohl der Ausgabenzuwachs die Zielmarke seit ihrer Einführung unterschreitet, muss sich eine gesteigerte Wirtschaftlichkeit durch strukturelle Reformen und Initiativen erst noch materialisieren.

Die Stärkung der Primärversorgung ist noch nicht abgeschlossen, das Ausmaß potenzieller Einsparungen bleibt unklar. Im Dezember 2019 war die Einrichtung von 35 der geplanten 75 multidisziplinären Primärversorgungseinheiten abgeschlossen oder im Gange. 28 Die Österreichische Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben im April 2019 einen Gesamtvertrag über die Einrichtung der Primärversorgungseinheiten unterzeichnet. 29 Das Einsparpotenzial hängt davon ab, dass die Primärversorgung als Einstieg ins Gesundheitssystem genutzt wird und Ressourcen von der stationären Pflege abgezogen werden können – und ist somit auch davon abhängig, ob dies von den Patienten akzeptiert wird.

Die Ausgaben im Spital- und Arzneimittelbereich liegen weiter über dem EU-Durchschnitt. Mit 1099,06 EUR pro Kopf (in Kaufkraftstandards) lagen die als stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung bemessenen öffentlichen Ausgaben für Spitäler im Jahr 2017 deutlich über dem EU-Durchschnitt von 556,01 EUR. Die Arzneimittelausgaben beliefen sich im selben Jahr auf 322,77 EUR pro Kopf (in Kaufkraftstandards) und waren damit ebenfalls höher als der EU-Durchschnitt von 225,18 EUR. Der Anteil der derzeitigen öffentlichen Gesundheitsausgaben für die stationäre Versorgung von Patienten (28,36 % im Jahr 2017) ist trotz laufender Reformen zur Verbesserung der Primär- und der ambulanten Versorgung seit 2010 um nur 1,27 Prozentpunkte gesunken. Im Jahr 2017 standen 46 % mehr Betten in der Akutversorgung je 1000 Einwohner zur Verfügung als im EU-Durchschnitt, damit liegt Österreich in diesem Bereich unionsweit auf Platz drei. Eine aktivitätsbasierte Rückerstattung für ambulante Patienten dürfte die Verlagerung hin zu einem weniger spitalszentrierten Modell fördern. Die Verwendung von Generika war im Jahr 2016 im Vergleich zu 2005 nur verhalten auf 53 % gestiegen. Damit liegt Österreich zwar etwas über dem EU-Durchschnitt, zugleich jedoch weit hinter den in diesem Bereich führenden Ländern zurück (OECD/Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, 2019). Die steigende Zahl von Ärzten ohne Kassenvertrag und die erwartete Pensionierungswelle könnten Zugangsprobleme für Patienten nach sich ziehen.

Durch mehr Prävention ließe sich eine höhere Kosteneffizienz erreichen. Der nicht gedeckte Gesundheitsversorgungsbedarf in Österreich ist gering, das Land hat in den vergangenen fünf Jahren weitere Fortschritte beim Nachhaltigkeitsziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen) gemacht. Die gesunden Lebensjahre bei der Geburt liegen jedoch deutlich unter dem EU-Durchschnitt (AT: 57 Jahre, EU-Durchschnitt: 64 Jahre im Jahr 2017), obwohl die Pro-Kopf-Ausgaben für Prävention nur leicht unterdurchschnittlich sind. Die durch Gesundheitsfürsorge vermeidbare Sterblichkeit liegt unter dem EU-Durchschnitt, was die allgemeine Wirksamkeit des Gesundheitswesens belegt. Dennoch hätten im Jahr 2016 mehr als 12 000 Todesfälle durch eine effektive öffentliche Gesundheit und Prävention sowie knapp 6000 durch eine wirkungsvollere und rechtzeitigere medizinische Versorgung verhindert werden können. Die neue Regierung hat zugesichert, die laufenden Reformen fortzusetzen und zu intensivieren – insbesondere in den Bereichen Primär- und Spitalversorgung sowie bei der Vorsorge und der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten.

3.1.5.Langzeitpflege

Trotz der jüngsten Maßnahmen stellen die öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege weiterhin eine Herausforderung für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Ohne grundlegende Änderungen im System der Dienstleistungserbringung bleiben die fiskalischen Risiken derzeit unverändert bestehen. Die Abschaffung des Pflegeregresses wird durch Zuschüsse des Bundes ausgeglichen. Zudem wurde das Pflegegeld für sämtliche Pflegestufen erhöht, eine erste Erhöhung um 1,8 % sollte im Januar 2020 erfolgen. Dies wird voraussichtlich 50 Mio. EUR zusätzlich zu den bestehenden Ausgaben in Höhe von 2,7 Mrd. EUR kosten, die für rund 464 000 Empfänger bestimmt sind. Zu weiteren Maßnahmen zählt ein Zertifizierungssystem, um die Qualität der häuslichen Pflege zu fördern. Insgesamt scheinen die jüngst eingeleiteten Maßnahmen nicht zur Kostensenkung beizutragen.

Zwar werden im Langzeitpflegesystem vergleichsweise hochwertige Dienstleistungen erbracht, dem gegenüber steht allerdings eine angespannte Personalsituation. Das Langzeitpflegesystem stützt sich relativ stark auf die informelle Pflege. Immer häufiger wird privat eingestelltes oder selbstständiges Pflegepersonal für die häusliche 24-Stunden-Pflege eingesetzt, hier sind vor allem Arbeitskräfte aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten tätig. 30 Der Frauenanteil beim offiziellen Langzeitpflegepersonal liegt bei 85,2 % 31 , und auch rund zwei Drittel der Arbeitnehmer, die sich für die Pflege von Angehörigen beurlauben lassen, sind Frauen. Jüngsten Schätzungen zufolge beläuft sich der Bedarf an Pflegepersonal im Jahr 2030 (zusätzlicher Bedarf und Ersatz für pensioniertes Personal) auf rund 76 000 Personen. (Rappold und Juraszovich, 2019). Mit der Ausarbeitung eines Masterplans Pflege, der auf höhere Qualität sowie eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung abzielt, wurde begonnen. Das vorzeitige Ende der früheren Regierung drosselte jedoch das Tempo der Arbeiten. Die neue Regierung hat eine grundlegende Reform des Langzeitpflegesystems angekündigt.

3.1.6.Schuldentragfähigkeitsanalyse und Haushaltsrisiken

Zwar scheinen die Risiken für fiskalische Stresssituationen kurz- und mittelfristig begrenzt zu sein, doch besteht für Österreich langfristig nach wie vor ein mittleres Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Werte der Indikatoren S0 und S1 und die Schuldentragfähigkeitsanalyse liegen unter den kritischen Schwellenwerten (siehe Anhang B). Der S2-Indikator indes zeigt an, dass gegenüber dem Basisszenario einer unveränderten Politik eine Verbesserung des strukturellen Primärsaldos um 2,3 Prozentpunkte des BIP erforderlich sein wird, um zu verhindern, dass die Schuldenquote auf lange Sicht kontinuierlich steigt. Der S2-Wert wird durch den prognostizierten Anstieg der alterungsbedingten Staatsausgaben bestimmt, insbesondere für Langzeitpflege (Beitrag von 1,4 Prozentpunkten des BIP zum S2-Wert), Gesundheitsversorgung (1,0 Prozentpunkte) und Pensionen (0,6 Prozentpunkte) (siehe Anhang B).

3.2.    Finanzsektor

3.2.1.Banken und Versicherungen

Der Bankensektor hat weiter von den günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre profitiert. Unterstützt von den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen verbesserte sich die systemweite Solvabilitätsquote Ende Juni 2019 auf 18,7 %, das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich Ende Juni 2019 auf 15,5 % und lag damit leicht über dem Durchschnitt des Euro-Raums. Bei den vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstituten besteht dennoch nach wie vor Spielraum, zu vergleichbaren Kreditinstituten im Euro-Raum aufzuschließen. Auch die Aktiva-Qualität hat sich weiter verbessert. So war der Anteil notleidender Kredite (NPL) rückläufig, er lag Ende Juni 2019 bei 2,3 % und damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt im Euro-Raum. Die Aktiva-Qualität wurde durch den NPL-Rückgang sowohl bei Unternehmen als auch bei privaten Haushalten gestützt, wobei die notleidenden Unternehmenskredite Ende Juni 2019 um 2,9 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt des Euro-Raums von 6,1 % lagen. Durch eine Reihe makroprudenzieller Maßnahmen der Aufsichtsbehörden gingen die Fremdwährungskredite (hauptsächlich Schweizer Franken) an österreichische Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften ab Oktober 2008 um 73 % zurück. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit den ausstehenden endfälligen Darlehen (auf Fremdwährungen lautend), die an Rückzahlungsvehikel gekoppelt sind, bedürfen jedoch einer gründlichen Überwachung. In Österreich ist auch das grüne Finanzwesen zu einer Priorität geworden. Im Juni 2018 wurden erstmals grüne Anleihen durch eine österreichische Bank begeben.

Trotz der niedrigen Zinsen bemühten sich die Banken darum, ihre Fähigkeit zur Gewinnerwirtschaftung zu steigern. Die Rentabilität der österreichischen Banken war im ersten Halbjahr 2019 ungeachtet der niedrigen Zinssätze weiter solide. Die Eigenkapitalrendite lag bei 4,2 % (EZB-Daten, nicht auf Jahresbasis umgerechnet) und damit über dem EU-Durchschnitt von 3,4 %, aber etwas unter den im Juni 2018 verzeichneten 4,5 %. Die Rentabilität der bedeutenden österreichischen Kreditinstitute weist nach wie vor einige Schwachstellen auf; ihre Nettozinsspannen bleiben wie in den Vorjahren unter Druck. Bei der Verbesserung der betrieblichen Effizienz wurden weitere Fortschritte erzielt: Die Aufwand-/Ertrag-Relation der Banken sank von 65,5 % Ende Juni 2018 auf 63,9 % Ende Juni 2019 und damit geringfügig unter den EU-Durchschnitt von 64,7 %. Dennoch scheinen weitere Anstrengungen erforderlich zu sein, um die Geschäftsmodelle an die Herausforderungen durch neue Entwicklungen im IT-Bereich und die Digitalisierung anzupassen und die verbleibenden strukturellen Kostenprobleme anzugehen.

Abbildung 3.2.1:Kreditvergabe an den Privatsektor im Vorjahresvergleich (in %)

 

Quelle: EZB

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem florierenden Wohnimmobilienmarkt haben sich bislang nicht als Herausforderung für die Stabilität des Bankensektors erwiesen. Die Kreditvergabe an private Haushalte nahm 2019 weiter zu, im September 2019 stieg sie gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % (siehe Abbildung 3.2.1). Das Hypothekargeschäft verlief unterdessen weiter dynamisch und legte im September 2019 im Jahresvergleich um 5,3 % zu. Trotz der robusten Vergabe von Hypothekendarlehen und des anhaltenden Preisanstiegs bei Wohnimmobilien (siehe Abschnitt 3.2.2) sind die Behörden zu dem Schluss gelangt, dass der antizyklische Kapitalpuffer bei Null belassen werden kann. Bislang haben sich die Kreditinstitute nach der im September 2018 herausgegebenen Empfehlung und dem quantitativen Leitfaden zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums gerichtet (Europäische Kommission, 2019a). Während die Banken im Großen und Ganzen die empfohlenen quantitativen Schwellenwerte einhalten, erfordern mehrere Ausreißer eine genaue Überwachung und einen aufsichtlichen Dialog. Seit Januar 2020 gelten für alle Kreditinstitute striktere Berichtspflichten für Risikopositionen in Immobilien. Bei ungünstigeren Entwicklungen können die Aufsichtsbehörden die kreditnehmerbasierten makroprudenziellen Instrumente nach dem österreichischen Bankwesengesetz aktivieren.

Mittel-, Ost- und Südosteuropa spielt für die Aktivitäten und die Rentabilität österreichischer Banken weiterhin eine wichtige Rolle. Die konsolidierten Auslandsforderungen von Banken mit österreichischer Mehrheitsbeteiligung in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOSOE) beliefen sich Ende Juni 2019 auf rund 217 Mrd. EUR nach 210 Mrd. EUR im Jahr 2018. Die drei wichtigsten Länder für Auslandsniederlassungen international tätiger österreichischer Banken sind nach wie vor Tschechien, die Slowakei und Rumänien, auf die Ende Juni 2019 rund 63 % des Gesamtvermögens der MOSOE-Tochterunternehmen entfielen. Unterdessen waren Tschechien, Russland und die Slowakei Ende Juni 2019 die rentabelsten Märkte und erwirtschafteten rund 67 % des Gesamtgewinns der österreichischen Banken. Die Aktiva-Qualität hat sich vor dem Hintergrund der günstigen makroökonomischen Bedingungen in der MOSOE-Region in Verbindung mit geringeren Rückstellungsanforderungen für Kreditausfälle weiter verbessert. Seit Dezember 2010 gingen die an MOSOE-Kunden vergebenen Fremdwährungskredite um rund 67 % zurück.

Die aufsichtsrechtliche Lage der österreichischen Tochterunternehmen hat sich verbessert, dennoch bleiben sie den Entwicklungen in den Niederlassungsländern ausgesetzt. Die aufsichtsrechtliche Lage österreichischer Tochterunternehmen in der MOSOE-Region ist zwar insgesamt stabiler geworden, sie sind jedoch weiterhin mit Entwicklungen konfrontiert, die sich aus Maßnahmen der Niederlassungsländer ergeben (zusätzliche Steuerlast aufgrund von Bankenabgaben, auf Fremdwährungskredite und insbesondere Schweizer-Franken-Kredite ausgerichtete Maßnahmen). Für die österreichischen Tochterunternehmen in Niederlassungsländern mit weniger entwickelten Kapitalmärkten kann die Emission von Schuldtiteln, welche die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen, eine Herausforderung darstellen.

Die Abwicklung staatlicher Abbauvehikel für wertgeminderte Vermögenswerte stellt keine Risiken für die öffentlichen Finanzen dar. Die Veräußerung der wertgeminderten Vermögenswerte der drei Abbaugesellschaften – der Abbauvehikel HETA, Immigon und KA Finanz – wurde ohne nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen fortgesetzt. Bis Ende 2018 war es der HETA gelungen, etwa 90 % ihrer gesamten Vermögenswerte zu veräußern. Auf Grundlage der bisherigen Einziehungen beschloss die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als Abwicklungsbehörde, die Einziehungsquote von 64,4 % auf 86,32 % zu erhöhen. Angesichts der Liquiditätsreserven aus den Veräußerungen nahm die HETA im Dezember 2019 eine dritte Ausschüttung von Erlösen an die Gläubiger in Höhe von 2,05 Mrd. EUR vor. Nach vorläufigen Schätzungen dürfte sich die Gläubigerbeteiligung bei der geordneten Abwicklung der HETA auf rund 3,6 Mrd. EUR belaufen. Das Immigon-Abwicklungsverfahren wurde mit einem FMA-Bescheid Ende Juni 2019 formell beendet. Die Immigon leitete das Liquidationsverfahren zur Verteilung ihres verbleibenden Kapitals und ihrer verbleibenden Liquidität ein. Da einige Verbindlichkeiten erst im Jahr 2028 fällig werden, wird die Immigon 2029 aus dem Handelsregister gestrichen. Die Veräußerung des Vermögens der KA Finanz ist ebenfalls vorangekommen, das Gesamtvermögen wurde bis Ende 2018 auf 7,2 Mrd. EUR reduziert. Der Abwicklungsprozess verläuft planmäßig und soll wie vorgesehen bis 2026 abgeschlossen sein.

Eine viel diskutierte Reform des institutionellen Rahmens für die Bankenaufsicht, die 2018 angekündigt worden war, wird nicht weiterverfolgt. Die frühere Regierung hatte im November 2018 eine Reform zur Einführung eines neuen Aufsichtsmodells angekündigt, das auf der Zusammenführung der Tätigkeiten im Bereich Bankenaufsicht in der FMA basierte (einschließlich Prüfungen vor Ort und Off-Site-Analysen auf Mikroebene). Derzeit teilen sich die Österreichische Nationalbank (OeNB) und die FMA bei diesen Tätigkeiten die Zuständigkeit. Auch andere Zuständigkeiten der OeNB wie etwa ihre operative Rolle bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Einlagensicherungssystemen wären von der Reform betroffen. Die Rolle der OeNB im Bereich Finanzstabilität und makroprudenzielle Aufsicht würde indes weiter gestärkt. Die Reform sieht auch eine stärkere Funktion des Finanzministeriums in Regulierungsfragen im Zuständigkeitsbereich der FMA vor. Mehrere Aspekte der Reform im angekündigten Format werfen Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Governance sowie auf die operative und finanzielle Unabhängigkeit der FMA auf.

Niedrige Zinssätze belasten nach wie vor das traditionelle Geschäft von Lebensversicherungsunternehmen. Während das Nichtlebensversicherungs- und das Krankenversicherungsgeschäft in Österreich um 3,6 % bzw. 4,3 % weiter zulegten, blieb das Lebensversicherungsgeschäft im Jahr 2018 unter Druck, da die gebuchten Bruttoprämien um 3,8 % sanken. Alles in allem stiegen die insgesamt gebuchten Bruttoprämien der österreichischen Versicherer 2018 um 1,2 %. Traditionelle Lebensversicherungsprodukte sind nach wie vor am stärksten vom derzeitigen Niedrigzinsumfeld betroffen. Der Höchstzinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie wurde von der Aufsichtsbehörde nach unten angepasst und liegt derzeit bei 0,5 % (gegenüber 2,25 % vor zehn Jahren). Trotz Gegenwinds im Lebensversicherungssektor weisen die österreichischen Versicherer weiterhin ausreichende Solvabilitätsquoten aus. Aktivitäten in anderen Ländern sind für den Versicherungssektor weiter wichtig, da fünf international operierende Versicherungsgruppen (VIG, UNIQA, Grawe, Merkur und Wüstenrot) in 27 Ländern Westeuropas und der MOSOE-Region tätig sind. Diese Märkte haben erheblich zu den insgesamt gebuchten Prämien österreichischer Versicherer beigetragen, wobei das Auslandsgeschäft im Jahr 2018 für 40,3 % der insgesamt gebuchten Bruttoprämien stand und damit etwas umfangreicher war als im Jahr 2017.

3.2.2.Wohnungsmarkt und Immobilienfinanzierung

Die Wohnimmobilienpreise sind in den letzten zehn Jahren stark gestiegen, doch die jüngsten Daten zeigen gegenläufige Tendenzen. Die Preise für Wohnimmobilien haben stark angezogen und liegen nominal berechnet 82 % über den Werten von 2006 (siehe auch Abschnitt 1). In den vergangenen beiden Jahren hielt sich der reale Anstieg der Wohnimmobilienpreise mit einem Zuwachs von 2,5 % (nominal 4,7 %) im Jahr 2018 nach einem Plus von 3,2 % (nominal 5,3 %) im Jahr 2017 in Grenzen (Eurostat). Der nominale Immobilienpreisindex der OeNB hingegen zeigt deutlich eine Beschleunigung mit einem nominalen Zuwachs um 6,9 % im Jahr 2018 nach 3,8 % im Jahr 2017. Beiden Quellen zufolge war im dritten Quartal 2019 ein im Jahresvergleich hohes nominales Wachstum von 6,18 % (Eurostat) bzw. 5,2 % (OeNB) zu verzeichnen. In Wien legten die Preise im zweiten Quartal um 9,8 % zu, eine Entwicklung, die in dieser Form zuletzt 2013 beobachtet wurde; im dritten Quartal schwächte sich der Anstieg allerdings leicht auf 7,6 % ab. In anderen Bundesländern stiegen die Preise mäßig, der Anstieg hat sich mehrere Quartale in Folge verlangsamt (OeNB, 2019).

Der Überhang bei der Wohnungsnachfrage scheint 2016 den Höchststand erreicht zu haben, da bei Baugenehmigungen und Bautätigkeit aufgeschlossen wurde. Nach der Spitze im Jahr 2016 dürfte der Überhang durch die gesteigerte Bautätigkeit und die schwächere Nachfrage bis 2020 beseitigt sein – wenngleich dies in Wien länger dauern könnte (Schneider, 2019; Europäische Kommission, 2019 a). Dies zeigt sich auch in der starken Zunahme der 2016 und 2017 erteilten Baugenehmigungen (+16,9 % bzw. +10,2 %). Die Nachfrage nach Baugenehmigungen ging im Jahr 2018 stark zurück (-16,9 %), blieb aber hoch (70 000 Genehmigungen). Erste Schätzungen für 2019 zeigen eine stabile Entwicklung. Die Tatsache, dass vor allem Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser beantragt wurden, legt nahe, dass der Wohnungsbestand in den Städten (insbesondere in Wien) schneller wachsen könnte als in früheren Jahren (IIBW, 2019). Die Wohnbautätigkeit legte 2017 um 6,2 % und 2018 um 1,3 % zu. Seit 2016 wurde wieder mehr in die Bautätigkeit investiert, wobei der parallele BIP-Zuwachs bedeutet, dass die Wohnungsbauinvestitionen in Prozent des BIP relativ stabil blieben. Sie stiegen leicht auf 4,5 % im Zeitraum 2017-2018 nach 4,3 % im Zeitraum 2012-2016.

Abbildung 3.2.2:Preisentwicklungen und Bewertungslücken

 

(1) Die geschätzte Überbewertungslücke ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungslücken auf der Grundlage von Preis-Einkommen-Verhältnissen, Preis-Miet-Verhältnissen und einem Modell mit fundamentalen Determinanten.

Quelle: Europäische Kommission, OeNB

Die meisten Indikatoren deuten auf eine Überbewertung der Wohnimmobilienpreise um 10 % oder mehr hin. Mehrere Indikatoren für die Bewertung legen nahe, dass Wohnimmobilien um durchschnittlich 10-14 % überbewertet sind (siehe Abbildung 3.2.2). Da die Preise stärker als die Einkommen gestiegen sind, liegt das Preis-Einkommen-Verhältnis 29 % (drittes Quartal 2019) über dem langfristigen Durchschnitt und ist eines der höchsten im Euro-Raum. Im Jahr 2018 kostete eine 100 m²-Wohnung das 10,7-Fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens der Haushalte und damit etwas mehr als in den meisten Ländern des Euro-Raums. Der OeNB-Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien stieg für Wien im dritten Quartal 2019 weiter auf 26 % sowie für ganz Österreich auf 14 % (OeNB, 2019). Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Märkten des Euro-Raums liegt darin, dass auch die Mieten stark gestiegen sind. Dies wirkt sich nachteilig auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum aus (siehe Abschnitt 3.3.3, auch zur Wohnbauförderung). Das Preis-Miet-Verhältnis liegt jedoch nur 15 % (drittes Quartal 2019) über dem langfristigen Durchschnitt, und die modellbasierten Methoden deuten auf eine eher geringe Bewertungslücke hin. Die Risiken für den Bankensektor scheinen begrenzt zu sein (siehe Abschnitt 3.2.1).

3.2.3.Kapitalmärkte und Finanzierungszugang

Der Finanzsektor wird von Banken dominiert, während an den Kapitalmärkten Entwicklungsspielraum besteht. Für österreichische Unternehmen und insbesondere für KMU sind Bankkredite die Hauptquelle für externe Finanzierungen. 2018 – wie schon in den vorangegangenen Jahren – haben sich nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften stark auf Bankkredite gestützt, die 46,4 % des BIP ausmachten, das sind 12 Prozentpunkte mehr als im EU-Durchschnitt. Im Gegensatz dazu stand 2018 die Kapitalmarktfinanzierung bei 20,3 % des BIP und blieb damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 49,7 %. Die Wiener Börse erfuhr 2018 einen Rückschlag, als der österreichische Index (ATX) 19,7 % einbüßte. Dies ereignete sich vor dem Hintergrund gedämpfter Wachstumsaussichten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und sinkender Investitionsneigung angesichts einer restriktiveren US-Geldpolitik und aus Handelskonflikten erwachsenden Unsicherheiten. Zudem hat Österreich ein gewisses Aufholpotenzial, was die Zahl börsennotierter Unternehmen angeht (OECD, 2019a).

Trotz sinnvoller Maßnahmen in den vergangenen Jahren ist der Zugang von Unternehmen zu bankenunabhängiger Finanzierung weiter begrenzt. Die Wiener Börse startete im Januar 2019 ein spezielles KMU-Segment. Trotz günstiger Notierungsbedingungen mit vereinfachten Anforderungen und geringeren Kosten wurden bislang erst sechs KMU notiert. Die verhaltene Inanspruchnahme der Eigenfinanzierung lässt sich nur teilweise mit Faktoren auf der Nachfrageseite wie etwa der Angst einiger KMU vor einem Kontrollverlust erklären. Die meisten KMU hatten keinen Zugang zur Schuldenfinanzierung über den Kapitalmarkt, über das Begeben von Anleihen oder Commercial Papers. Dies ist hauptsächlich auf mangelnde Größenvorteile zurückzuführen, da die Inanspruchnahme des Anleihemarkts beträchtliche Transaktionskosten mit sich bringt. Strategien, die darauf abzielen, dass ein ähnlicher Zugang zu Beteiligungs- und Risikokapital geschaffen wird, könnten sich Demmou et al (2019) zufolge durch steigendes Produktivitätswachstum positiv auf die Wirtschaft auswirken. Die Auswirkungen sind insbesondere in Sektoren spürbar, in denen immaterielle Vermögenswerte wie Software, Patente, Forschungs- und Entwicklungskosten und Human- oder Organisationskapital intensiv zum Einsatz kommen. Das Programm der neuen Regierung sieht Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Zusammenhang mit den Kapitalmärkten vor.

Abbildung 3.2.3:Risikokapitalinvestitionen in Österreich, 2007-2018

 

Quelle: Invest Europe (2019), Zusammenstellung der Europäischen Kommission

Österreich hinkt vergleichbaren Ländern bei der Verfügbarkeit von Beteiligungskapital einschließlich Risikokapital hinterher. Der prozentuale Anteil der Risikokapitalinvestitionen am BIP ist noch relativ niedrig (0,02 %), wenn man ihn mit den Anteilen in Dänemark (0,1 %) und Schweden (0,09 %) vergleicht, nimmt aber stetig zu (Invest Europe, 2019). Die geringe Größe des Marktes bringt zudem ein hohes Maß an Volatilität mit sich. Nach der Krise gingen Risikokapitalinvestitionen durch einen Rückgang privater Investitionen stark zurück, während der öffentliche Sektor eine prominentere Rolle einnahm (Europäische Kommission, 2017). Seit 2015 haben die Risikokapitalinvestitionen zugenommen und übersteigen nun sogar das Niveau vor der Krise, dennoch bleiben sie für Unternehmen außerhalb Wiens rar (Flachenecker et al., 2020). Die Zunahme in jüngster Zeit wird durch mehr Finanzmittel für Start-ups und Later-stage-Unternehmen vorangetrieben (siehe Abbildung 3.2.3). Administrative Hürden und restriktive Regulierungen im Dienstleistungssektor könnten mitverantwortlich für das geringe Angebot an einheimischem Beteiligungskapital sein (AVCO, 2019). Im Rahmen der „Venture-Capital-Initiative“ wurden mehrere Fonds eingerichtet, darunter drei in der Investitionsphase. Diese Fonds investieren unter anderem in IT, Medizintechnik und industrielle Biotechnologie. Das neue Regierungsprogramm sieht verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMU vor.

3.3.    Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik

3.3.1.Arbeitsmarkt

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert sich stetig, doch beträchtliche regionale Unterschiede bestehen weiter. Seit 2015 sind die Beschäftigungs- und Erwerbsquoten (in der Altersgruppe 20-64 Jahre) stetig auf 76,8 % bzw. 80,5 % im ersten Quartal 2019 gestiegen. Die Arbeitslosigkeit ging im Jahr 2018 weiter zurück und erreichte 4,9 % (siehe Abbildung 3.3.1), allerdings gibt es zwischen den Regionen beträchtliche Unterschiede – das Spektrum reicht von 2,4 % in Tirol und 2,8 % in Salzburg bis zu 10,0 % in Wien. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit muss differenziert werden: Diese lag in Wien bei 18,6 %, bei 13,4 % im Burgenland und bei 12,2 % in Kärnten, in anderen Regionen war die Zahl jugendlicher Arbeitsloser deutlich niedriger, sodass sich die Quote österreichweit auf 9,4 % belief. Ein ausschlaggebender Faktor für diese Unterschiede scheint eine geringe Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Regionen zu sein.

Abbildung 3.3.1:Erwerbsquote, Arbeitslosenquoten und Quote junger Menschen, die weder arbeiten noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren

Quelle: Europäische Kommission (Arbeitskräfteerhebung)

Die wachsende Zahl unbesetzter Stellen deutet auf einen sich abzeichnenden Arbeitskräftemangel hin. Zwischen dem zweiten Quartal 2018 und dem zweiten Quartal 2019 stieg die Zahl der unbesetzten Stellen um 17 % auf 129 100 an. Aktuellen Umfrageergebnissen zufolge sind vor allem der Bau- und der Dienstleistungssektor vom Arbeitskräftemangel betroffen. Im zweiten Quartal 2019 erreichte die Zahl der unbesetzten Stellen einen Rekordwert von 3 % im Vergleich zu durchschnittlichen 2,3 % in der EU und im Euro-Raum. Von 2017 bis 2018 stiegt der Anteil der Unternehmen, die Arbeitskräftemangel als produktionshemmenden Faktor anführten, im Bausektor von 24,9 % auf 38,6 % und bei den Dienstleistungen von 16,1 % auf 20,8 % sprunghaft an. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2019 ging die Zahl für das Baugewerbe leicht auf 37,3 % zurück, während die Zahl für den Dienstleistungssektor weiter auf 23,8 % stieg (siehe Abbildung 3.3.2). Die Förderung einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen, Migranten und älteren Arbeitnehmern ist angesichts von Bevölkerungsalterung und Strukturwandel notwendig.

Abbildung 3.3.2:Unbesetzte Stellen je registriertem Arbeitslosen und Arbeitskräftemangel nach Sektor

 

(1) Unbesetzte Stellen/Arbeitsloser bezieht sich auf das Verhältnis der beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten unbesetzten Stellen zu registrierten Arbeitslosen
(2) Der Arbeitskräftemangel wird gemessen am Anteil der Unternehmen, die Arbeitskräftemangel als produktionshemme
nden Faktor anführen (Jahresdurchschnitt saisonbereinigter Quartalszahlen für die Industrie und den Dienstleistungssektor und Jahresdurchschnitt saisonbereinigter monatlicher Zahlen für das Baugewerbe)

Quelle: Europäische Kommission, Konjunkturerhebungen für Geschäftsklimaindikatoren

Das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen wird nach wie vor zu wenig ausgeschöpft. Die Beschäftigungsquote von Frauen ist kontinuierlich gestiegen und liegt über dem EU-Durchschnitt (71,7 % gegenüber 67,4 %). Die Beschäftigungsquote von Männern hat sich jedoch schneller erhöht, was zu einer Vergrößerung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles geführt hat (9,0 Prozentpunkte im Jahr 2018 gegenüber 7,8 Prozentpunkten im Jahr 2016). Zudem waren 47,6 % der erwerbstätigen Frauen 2018 teilzeitbeschäftigt – eine der höchsten Quoten EU-weit (EU-Durchschnitt: 30,8 %). Dies hängt damit zusammen, dass fast zwei Drittel der in Betreuungseinrichtungen angemeldeten Kinder diese weniger als 30 Stunden pro Woche besuchen. Um diese Herausforderungen anzugehen und eine gerechtere Aufteilung der Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern zu fördern, führte Österreich 2019 den Rechtsanspruch auf einmonatige Familienzeit ein und ermutigt Eltern, ihren Anspruch auf Elternkarenz zu teilen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle 32 liegt nach wie vor über dem EU-Durchschnitt (19,9 % gegenüber 16,0 % im Jahr 2017) 33 .

Das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit Migrationshintergrund wird noch zu wenig ausgeschöpft. Die Beschäftigungslücke zwischen in Nicht-EU-Ländern und im Inland geborenen Einwohnern verringerte sich von 16,9 Prozentpunkten im Jahr 2017 auf 13,6 Prozentpunkte im Jahr 2018 (und von 21,8 Prozentpunkten auf 18,9 Prozentpunkte bei außerhalb EU geborenen Frauen); sie zählt jedoch weiterhin zu den höchsten in der EU. Die Erwerbsbeteiligung kürzlich eingereister Migranten (d. h. außerhalb der EU geborene Einwohner, die seit weniger als 5 Jahren ansässig sind) verbessert sich, im Jahr 2018 waren 50,4 % von ihnen erwerbstätig, was einem Anstieg um 5 Prozentpunkte gegenüber 2016 entspricht. Andererseits war die Arbeitslosigkeit trotz eines deutlichen Rückgangs zwischen 2017 und 2018 unter Staatsangehörigen bestimmter Länder nach wie vor hoch (50,9 % unter syrischen, 39,2 % unter irakischen, 29,6 % unter afghanischen Staatsangehörigen). Im neuen Regierungsprogramm wird eine gemeinsame bundesweite Integrationsstrategie für anerkannte Flüchtlinge durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsmarktservice, dem Integrationsfonds Österreich und der Zivilgesellschaft angekündigt.

Im Ausland geborene Arbeitnehmer sind unverhältnismäßig von Armut trotz Erwerbstätigkeit und Überqualifizierung betroffen. Die Erwerbstätigenarmut ist unter im Ausland geborenen Arbeitnehmern nach wie vor deutlich höher als bei in Österreich geborenen Personen (16,9 % gegenüber 5,5 % im Jahr 2018). Dies deutet darauf hin, dass erstere Tätigkeiten vor allem im Niedriglohnsektor ausüben, für die sie überqualifiziert sind (30 % der in Nicht-EU-Staaten geborenen Einwohner arbeiten für weniger als zwei Drittel des Medianlohns, im Vergleich zu 12 % der in Österreich geborenen Arbeitnehmer – Statistik Austria, 2019a). Trotz einer leichten Verbesserung bleibt das Thema Überqualifizierung bei außerhalb der EU geborenen Arbeitnehmern eindeutig eine Herausforderung (die Überqualifizierungsquote beläuft sich bei nicht in der EU geborenen Arbeitnehmern auf 43 % gegenüber 25,7 % bei in Österreich geborenen Arbeitnehmern).

Auch die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer stellt ungeachtet der positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine Herausforderung dar. Obwohl die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte (ab 55 Jahren) von 46,3 % im Jahr 2015 auf 54 % im Jahr 2018 gestiegen ist, bleibt sie unter dem EU-Durchschnitt von 58,7 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist relativ niedrig (1,4 % im Jahr 2018), ältere Arbeitnehmer sind jedoch unverhältnismäßig stark betroffen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ab 50 Jahren hat sich zwischen 2008 (10 562) und 2018 (44 045) mehr als vervierfacht. Im selben Zeitraum stieg der Anteil der Langzeitarbeitslosen in dieser Altersgruppe von 24 % auf 45 %, allerdings mit erheblichen regionalen Unterschieden (AMS, 2019). Mit dem Pilotprojekt „20 000 plus“ wurde die Zahl langzeitarbeitsloser älterer Menschen in 8 von 11 Pilotregionen gesenkt. Dementsprechend hat das Parlament weitere 50 Mio. EUR für die weitere Unterstützung in den Jahren 2019 und 2020 vorgesehen. Die Bevölkerungsalterung und die Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen an das der Männer sind die Hauptfaktoren eines erwarteten Anstiegs des Anteils der über 55-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung. Speziell zugeschnittene Maßnahmen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer zu verbessern, sind Teil des neuen Regierungsprogramms.

Weiterqualifizierung kann dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit unter Geringqualifizierten zu senken. Etwa die Hälfte der Arbeitslosen hat höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen. Die Arbeitslosigkeit unter Geringqualifizierten hat sich seit 2008 auf über 20 % verdoppelt. Die Zahl der Arbeitsplätze, für die nur Grundfertigkeiten erforderlich sind, ist begrenzt und wird wahrscheinlich zurückgehen, doch 14,7 % der Erwachsenen haben keinen Sekundarabschluss II erworben. Die Initiative Erwachsenenbildung bietet sozioökonomisch benachteiligten Erwachsenen, denen es an Grundfertigkeiten mangelt oder die nie die Sekundarstufe I abgeschlossen haben, freien Zugang zu Bildung.

Die Bildungsgrundlage muss an den technologischen Wandel angepasst werden. Spezifische Kompetenzdefizite bestehen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Von zehn führenden österreichischen Unternehmen melden acht Probleme bei der Personalrekrutierung in diesen Bereichen (IV, 2015). Der sich rasch beschleunigende technologische Wandel, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Robotik, stellt die Wirtschaft und die Gesellschaft allgemein vor Herausforderungen. 43 % der österreichischen Unternehmen fehlt IT-Personal, und 74 % befürchten, dass sich die Lage weiter verschlechtern wird (IV, 2018). Forschungsergebnissen zufolge wird durch Innovationen die Art und Verteilung von Aufgaben verändert – eine Herausforderung für Arbeitnehmer, die gering qualifiziert und mit manuellen, routinemäßigen Tätigkeiten vertraut sind (BMVIT, 2017a; OECD, 2018a). Statt Arbeitsplätze zu ersetzen, wird in der neuen Arbeitswelt erwartet, dass in erster Linie individuelle Aufgaben ersetzt werden. Einer aktuellen OECD-Studie zufolge besteht bei 16,6 % der Arbeitsplätze ein hohes Automatisierungsrisiko und bei weiteren 29,7 % das Risiko eines erheblichen Wandels (OECD, 2019b).

Die gestiegene Notwendigkeit kontinuierlichen Lernens erfordert gute Grundlagen bei den digitalen Kompetenzen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Erwachsenenbildung. Bessere Rahmenbedingungen könnten es neuen Akteuren wie beispielsweise Hochschuleinrichtungen erleichtern, einzusteigen. Welche Art von Kompetenzen genau in Zukunft gefragt ist, lässt sich nur schwer vorhersagen. Untersuchungen lassen aber auf eine Unterscheidung von digitalen/kognitiven und nichtkognitiven Kompetenzen schließen (Gonzalez Vazquez et al., 2019). Während kognitive Fähigkeiten im Zentrum der formalen Bildung stehen, sind die Lehrpläne noch nicht ausreichend auf nichtkognitive Fähigkeiten ausgerichtet. Es ist geplant, diese Elemente mit der laufenden Reform der Lehrpläne weiter zu stärken. Verglichen mit den Innovationsführern 34 muss Österreich die digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer weiter verbessern: 2017 verfügten nur 39 % der Arbeitnehmer in Österreich über digitale Kompetenzen, die über Grundkenntnisse hinausgingen, während es in den Niederlanden 53 % waren (siehe auch Abschnitt 3.3.4). 2019 wurden mehrere Initiativen (z. B. DigComp 2.2 AT) auf den Weg gebracht, um den mit der Digitalisierung verbundenen Anforderungen des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen. Im Rahmen der 2019 gestarteten Initiative fit4internet kann jeder seine digitalen Kompetenzen bewerten und erhält Vorschläge für Schulungen, um eine Grundlage für die persönliche Weiterentwicklung zu schaffen. Weitere Initiativen sind beispielsweise die Digital Pro Bootcamps zur Qualifizierung von Erwerbstätigen mit IT-Erfahrung und das Programm „Work in Austria“, mit dem qualifizierte Arbeitskräfte – darunter IT-Experten – aus dem Ausland angeworben werden sollen. Zudem ging im September 2019 die Plattform www.digitaleberufe.at des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Digitalwirtschaft an den Start, die Orientierungshilfen bietet: Dort können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern über ein breites Spektrum an digitalen Berufen informieren.

Österreich verfügt über ein insgesamt gut funktionierendes System des sozialen Dialogs. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für den dreigliedrigen sozialen Dialog sieht die Einbindung der Sozialpartner in die Politikgestaltung und entsprechende Rückmeldungen von Regierungsseite vor. Allerdings hatte die frühere Regierung die Rolle und die Bedeutung der Sozialpartner etwas geschwächt, indem sie diese nicht in vollem Umfang in die Gestaltung und Umsetzung von Reformen der Sozialversicherung und Sozialhilfe einbezogen hat, obwohl dies in den Rechtsvorschriften zum sozialen Dialog festgelegt ist.

3.3.2.Sozialpolitik

Abbildung 3.3.3:Hauptindikatoren für Armut, 2005-2018

Quelle: Europäische Kommission (Arbeitskräfteerhebung)

Die sozialen Verhältnisse haben sich insgesamt verbessert. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen fiel im Jahr 2018 auf 17,5 % und damit auf den niedrigsten Stand seit 2005. Diese Verbesserung ist vor allem auf einen deutlichen Rückgang der Quote der von erheblicher materieller Deprivation betroffenen Menschen (2017: 3,7 %; 2018: 2,8 %) sowie der Haushalte mit niedriger Erwerbsintensität (2017: 8,3 %; 2018: 7,3 %) zurückzuführen. Transferleistungen verringern die Armut wirkungsvoll (Abbildung 3.3.3) und bringen Österreich beim Erreichen des Nachhaltigkeitsziels 1 (keine Armut) voran. Für Januar 2020 war das Inkrafttreten einer Reform der neuen Sozialhilfe geplant, allerdings wurden im Dezember 2019 Kernelemente für verfassungswidrig erklärt.

Einige schutzbedürftige Gruppen fallen jedoch weiterhin zurück. Obwohl das Risiko der Verarmung oder sozialen Ausgrenzung leicht gesunken ist, bleibt es für bestimmte schutzbedürftige Gruppen hoch: volljährige im Ausland geborene Einwohner (31,4 %), Haushalte von Alleinerziehenden (46,4 %) sowie Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern (27,9 %). Darüber hinaus stieg die Armutspersistenz, also der Anteil von Menschen, die aktuell und in mindestens 2 der vorangegangenen 3 Jahre von monetärer Armut bedroht sind bzw. waren (2008: 5,6 %; 2018: 10,2 %), mit einem besonders starken Anstieg bei Kindern (2008: 4,0 %; 2018: 12,5 %). Rund 21,6 % der Kinder zwischen 0 und 17 Jahren sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, das ist ein höherer Anteil als in anderen Altersgruppen. Das neue Regierungsprogramm gibt dem Kampf gegen Kinderarmut Priorität. 2018 war der Anteil von Kindern geringqualifizierter Eltern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, 45,1 Prozentpunkte höher als bei Kindern von Eltern mit hohem Bildungsstand. Für die Kinder ausländischer Eltern war das Risiko ebenfalls beträchtlich (22,4 Prozentpunkte höher als der Durchschnitt). Die jüngsten Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie der OECD (PISA-Studie) zeigen, dass der Anteil 15-jähriger Schülerinnen und Schüler, die nur unzureichend lesen können, bei Jugendlichen aus schwächeren wirtschaftlichen Verhältnissen um 26,3 Prozentpunkte höher liegt als bei ihren Altersgenossen aus wirtschaftlich stabileren Verhältnissen (siehe Abschnitt 3.3.4).

Die sozialen Verhältnisse variieren weiterhin erheblich von Region zu Region. Entsprechend dem allgemeinen Trend ging der Anteil von durch Armut und soziale Ausgrenzung bedrohten Menschen in den Städten zurück (von 26,3 % im Jahr 2017 auf 25,5 % im Jahr 2018), noch stärker war der Rückgang in Klein-/Vorstädten (von 16,4 % im Jahr 2017 auf 13,5 % im Jahr 2018). Armut und soziale Ausgrenzung traten jedoch in ländlichen Gebieten etwas häufiger auf (Anstieg um 1,2 Prozentpunkte auf 14,2 %). Im Vergleich der Regionen lag das Risiko im Jahr 2017 in Wien (26,7 %) und Vorarlberg (22,2 %) am höchsten, während es in Niederösterreich (12,6 %) und Oberösterreich (13,2 %) am geringsten war.

Beim Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige schneidet Österreich vergleichsweise gut ab, allerdings bleibt die Inanspruchnahme freiwilliger Opt-in-Möglichkeiten gering. Selbstständige sind – mit Ausnahme von Leistungen bei Arbeitslosigkeit – in allen wichtigen Bereichen des Sozialschutzes verpflichtend abgesichert. Relativ wenige Selbstständige entscheiden sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung 35 . Ein Grund dafür könnte das Konzept des Opt-in-Systems sein, das sie für 8 Jahre an den einmal gewählten Beitragssatz bindet. Geringfügig Beschäftigte – mehrheitlich Frauen – sind nicht arbeitslosenversichert. Sie können sich in anderen Bereichen der Sozialversicherung freiwillig selbst versichern, unter anderem können sie gegen eher geringe Beiträge Kranken-, Mutterschafts-, Pensions- und Invaliditätsleistungen beziehen. Allerdings entscheiden sich nur 11,4 % dafür, teils aufgrund mangelnden Wissens (Riesenfelder et al., 2011). 

3.3.3.Erschwinglicher Wohnraum

Österreich verfügt über ein leistungsfähiges System gemeinnütziger Bauvereinigungen und ein Fördersystem, das die Wohnkosten vergleichsweise niedrig hält. Der Wohnungsmarkt ist durch eine niedrige Eigentumsquote (48 %) gekennzeichnet. Der soziale Wohnungsbau ist gut etabliert und bietet Wohnraum zu Preisen, die in der Regel unter den marktüblichen Mieten liegen. Nur 18 % der Haushalte nutzen eine privat vermietete Immobilie, 17 % die Immobilie einer gemeinnützigen Bauvereinigung und 7 % kommunalen Wohnraum. Die verbleibenden 9 % nutzen Wohnungen im Rahmen sonstiger Mietverhältnisse 36 (Amann und Mundt, 2019). In Verbindung mit dem einschlägigen Rechtsrahmen, der Bausparkasse und den Wohnungsbauprämien ist der soziale Wohnungsbau ein wirksames Instrument, mit dem sich die wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit bei gleichzeitiger Stabilisierung des Wohnungs- und des Bausektors stärken lässt. Er bietet auch Möglichkeiten der politischen Einflussnahme, z. B. durch Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden (siehe Abschnitt 3.5) (Mundt, 2018; IIBW, 2019). In der Praxis kann der Zugang armutsgefährdeter Personen jedoch durch den Mangel an verfügbaren Wohnungen, lange Wartelisten und die vielfach erheblichen Eintrittskosten bei Immobilien gemeinnütziger Bauvereinigungen eingeschränkt werden (Fink, 2019).

Steigende Mietkosten beeinträchtigen den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum. Die Mieten sind im Zeitraum 2014-2018 um 13 % gestiegen; dieser Anstieg betraf insbesondere den privaten Markt (siehe auch Abschnitt 3.2). Zwar ist die Quote der Überbelastung durch Wohnkosten 37 insgesamt vergleichsweise gering (AT: 6,8 %, EU-Durchschnitt: 9,9 %, 2018), es bestehen aber erhebliche regionale Unterschiede. Betroffen sind vor allem Menschen, die in Städten leben (11,6 %). Die Quote der Überbelastung durch Wohnkosten beläuft sich bei armutsgefährdeten Personen auf 36,5 %; in der Gruppe der 16-29-Jährigen ist sie sogar noch höher (AT: 44,8 %; EU: 40,4 %). Der starke Anstieg der Wohnimmobilienpreise in den letzten zehn Jahren hat dazu geführt, dass Wohnraum trotz niedriger Zinssätze weniger erschwinglich wurde (siehe die Abschnitte 1 und 3.2). Die Quote der Überlastung durch Wohnkosten betrug rund 15,2 % bei Mietern (2015-2018) und 1,9 % bei Eigentümern, die ihren eigenen Wohnraum nutzen (EA19: 25,8 % bzw. 5,3 %; EU 27,1 % bzw. 5,3 % gegenüber 14,1 % bzw. 2,3 % im Zeitraum 2011-2014).

Die Wohnbauförderung ist schrittweise zurückgegangen. Das System der Wohnbauförderung ist eines der wirksamsten in der EU. Es zählt auch zu den wirtschaftlichsten: So liegt der Anteil der Ausgaben, die auf die Wohnbauförderung zurückgeführt werden können, unter 0,5 % des BIP und damit weit niedriger als in anderen EU-Ländern (IIBW, 2019; Amann und Mundt, 2019). Für das System sind hauptsächlich die Gemeinden zuständig (Amann und Mundt, 2012; Mundt, 2018), es ist in erster Linie angebotsseitig ausgerichtet. Gewährt werden Zuschüsse für i) die Renovierung (24 % der gesamten Wohnbauförderung) sowie für ii) den Neubau von Wohnungen (53 %), Einfamilienhäusern (8 %), privatem Wohnraum (etwa 30 %) und kommunalem und gemeinnützigem Wohnraum (70 %). Darüber hinaus gibt es nachfrageseitige Zuschüsse iii) in Form von Wohnungsbeihilfen, allerdings in wesentlich geringerem Umfang (16 %) 38 (IIBW, 2019; Amann und Mundt, 2019; Klien, 2019). Trotz steigender Wohnimmobilienpreise und Mieten (siehe auch Abschnitt 3.2) ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Ausgaben für die Wohnbauförderung zu verzeichnen (-18 % seit 2014), die nun unter dem 10-Jahres-Durchschnitt liegen. Dies betraf alle Bereiche 39 (IIBW, 2019).

3.3.4.Bildung und Kompetenzen

Um die Deckung des künftigen Kompetenzbedarfs der österreichischen Wirtschaft vorzubereiten, sollte der Schwerpunkt zunächst auf Grundkompetenzen und nichtkognitiven Kompetenzen liegen. Angesichts der Alterung der Bevölkerung und der strukturellen Herausforderungen gilt als Voraussetzung für einen erfolgreichen Wandel, dass die künftige Erwerbsbevölkerung die Grundkompetenzen auf einem guten Niveau beherrscht (siehe Abschnitt 3.3.1). Der wichtigste Faktor ist die Qualität der Bildung in Vorschule, Primarschule und insbesondere Sekundarstufe I. Im Regierungsprogramm vom Januar 2020 werden die Herausforderungen anerkannt.

Da die Schulbevölkerung zunimmt und gleichzeitig immer heterogener wird, ist ein gezielterer Mitteleinsatz erforderlich. Angesichts der Tatsache, dass die Migration der wichtigste Motor für das Bevölkerungswachstum ist, wird die Schülerschaft immer heterogener (Europäische Kommission, 2019c) 40 . In den Wiener Grundschulen haben 45 % der Schüler einen Migrationshintergrund. In Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte sind es 40 %, in Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte 20 % und in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte 6 % (Oberwimmer et al. 2019). Die Regierung betont daher, dass der Schwerpunkt auf das Erlernen von Sprachen von frühester Kindheit an zu legen sei, wobei Schüler aus nicht deutschsprachigen Familien separaten Deutschunterricht erhalten müssten. Zwar liegen die staatlichen Ausgaben für Bildung leicht über dem EU-Durchschnitt (4,8 % gegenüber 4,6 % des BIP im Jahr 2017). Das System der Mittelzuweisung an die Schulen aber trägt der zusätzlichen Komplexität, die mit dem sozioökonomischen Hintergrund und dem Unterrichten nicht einheimischer und nicht deutschsprachiger Schüler verbunden ist, nicht ausreichend Rechnung (OECD, 2016; Oberwimmer et al., 2019). Die jüngste Bildungsreform brachte einige Fortschritte, da sie gesetzlich verankerte Voraussetzungen für die Gewährung von Mitteln und einen Chancen-Index beinhaltet.

Das Bildungsniveau der 15-Jährigen wird nach wie vor durch den sozioökonomischen Hintergrund beeinflusst. Bei PISA 2018 wurde gegenüber 2015 und 2012 keine wesentliche Veränderung bei den Grundkompetenzen in Österreich festgestellt: In den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften liegen die Schüler nach wie vor in der Nähe des EU-Durchschnitts (OECD, 2019c; Europäische Kommission, 2019d). Etwa ein Viertel der österreichischen 15-Jährigen (23,6 %) wurde im Bereich Lesen den Anforderungen des Grundkompetenzniveaus nicht gerecht (EU-Durchschnitt: 21,7 %), damit setzt sich der seit 2012 zu beobachtende negative Trend fort. Der sozioökonomische Hintergrund und/oder der Migrationshintergrund sind nach wie wesentliche Einflussgrößen für unzureichende Leistungen 41 . Rund 37,2 % der 15-Jährigen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und 47,4 % der im Ausland geborenen Schülerinnen und Schüler werden den Anforderungen des Grundkompetenzniveaus im Bereich Lesen nicht gerecht. In den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften beträgt der Anteil 21,1 % bzw. 21,9 %. Die Differenz zwischen begünstigten und benachteiligten Schulen (139 PISA-Punkte im Bereich der Lesekompetenz) beträgt etwa 3,5 Schuljahre. In Österreich erhalten Schüler aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen beim Lernen weniger spezifische Unterstützung als in anderen Ländern. Dies scheint an benachteiligten Schulen häufiger der Fall zu sein als an begünstigten Schulen. Darüber hinaus ist bei Schülern mit Migrationshintergrund die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie die Schule vorzeitig ohne Schulabschluss verlassen. Trotz eines Rückgangs um 1,4 Prozentpunkte liegt die Quote bei den im Ausland geborenen jungen Erwachsenen noch immer bei 17 % und ist damit dreimal so hoch wie bei den im Inland geborenen Schülerinnen und Schülern (5,5 %). Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede: Während 4,4 % der Schüler in ländlichen Gebieten vorzeitig von der Schule abgehen, steigt ihr Anteil in Klein-/Vorstädten auf 7,7 % und in größeren Städten auf 10,1 %.

Durch eine höhere Verfügbarkeit und Qualität von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung könnten die Bildungsergebnisse, insbesondere bei Kindern aus benachteiligten Verhältnissen, verbessert werden. Obwohl die Ausgaben für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung seit 1980 gestiegen sind, fällt der Anstieg geringer aus als im EU-Durchschnitt 42 . Insgesamt nahmen im Jahr 2017 95,6 % der Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Schuleintrittsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teil. Der Anteil der Kinder bis zum Alter von 3 Jahren, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung erhielten, stieg von 4 % im Jahr 2005 auf 20 % im Jahr 2018, doch bleibt Österreich weit hinter der Referenzgruppe der Innovationsführer zurück (siehe Abbildung 3.3.4). Die meisten Kinder sind nur einen Teil der Zeit anwesend und diejenigen, die am meisten davon profitieren könnten (Kinder aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund), nehmen weniger häufiger teil als andere. Die Zuständigkeit für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung verteilt sich auf verschiedene Regierungsebenen, was einem harmonisierten Qualitätsrahmen entgegensteht (Europäische Kommission, 2019a) und ein uneinheitliches Niveau der Qualitätssicherung bewirkt (Breit et al.‚ 2019). Eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG geht diese Herausforderungen nur teilweise an, leistet jedoch einen positiven Beitrag zum Nachhaltigkeitsziel 4.

Der Mangel an Lehrkräften dürfte zu einer großen Herausforderung werden. Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer, die älter als 60 Jahre sind, hat sich im Zeitraum 2013-2017 mehr als verdoppelt. 47 % der Sekundarschullehrer sind 50 Jahre oder älter und 11 % 60 Jahre oder älter. Daher müssen mehr Schulabsolventen für die Erstausbildung als Lehrkraft gewonnen und junge Lehrer beim Berufseinstieg unterstützt werden (Oberwimmer, 2019). Das Regierungsprogramm vom Januar 2020 sieht Maßnahmen vor, mit denen der Lehrerberuf für Quereinsteiger geöffnet werden soll.

Die berufliche Bildung gewährleistet eine hervorragende Beschäftigungsfähigkeit. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die einen berufsorientierten Bildungsgang absolvieren, liegt mit 68,6 % nach wie vor deutlich über dem EU-Durchschnitt von 47,8 % (UOE). Die Beschäftigungsquote der Jugendlichen, die kürzlich einen solchen Bildungsgang abgeschlossen haben, lag bei 87,3 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 79,5 % (Eurostat, AKE). Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat ein Lehrberufsscreening eingeleitet‚ um die Ausbildungsinhalte zu aktualisieren und neue Inhalte zu entwickeln. Es wurden Leitlinien zur Lehrberufsentwicklung ausgearbeitet, um allen, die für die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung von kompetenzorientierten Berufsprofilen sowie von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zuständig sind, Informationen an die Hand zu geben.

Abbildung 3.3.4:Teilnahme von Kindern unter 3 Jahren an formaler Kinderbetreuung, 2010-2017

 

Quelle: Europäische Kommission, EU-SILC

Die Teilnahme an der Tertiärbildung hat stetig zugenommen, aber es bestehen nach wie vor regionale Unterschiede. Die Quote der Tertiärabschlüsse lag 2018 in der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen bei 40,7 % und ist in Städten im Allgemeinen höher als in ländlichen Gebieten (48,5 % gegenüber 33,9 %). Die höchste Konzentration der 25- bis 64-Jährigen mit Hochschulabschluss ist in Wien (42,3 %) und die niedrigste in Vorarlberg (27,6 %) zu verzeichnen. Im Jahr 2018 lag die Beschäftigungsquote der jungen Hochschulabsolventen bei 88,6 % (EU-Durchschnitt: 84,9 %), was die starke Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften widerspiegelt.

Wenngleich sich die digitalen Kompetenzen stetig verbessert haben, zählt Österreich nach wie vor nicht zu den „Innovationsführern“. Österreich ist eines der wenigen EU-Länder, die einen digitalen Kompetenzrahmen für alle Schulstufen eingeführt haben, der auch strukturierte Tests für Schüler vorsieht. Darüber hinaus konnte es dank seiner konzertierten Bemühungen, Lehrkräfte mit den einschlägigen digitalen Kompetenzen auszustatten, in der Altersgruppe der 16- bis 19-Jährigen den Abstand zu den Spitzenreitern (Dänemark und Estland) 43 aufholen. Die digitalen Kompetenzen der erwachsenen Bevölkerung liegen jedoch nach wie vor nahe am EU-Durchschnitt (Europäische Kommission, 2019e). Das neue Regierungsprogramm erkennt die Bedeutung digitaler Kompetenzen an und enthält zahlreiche Maßnahmen für die Vermittlung digitaler Kompetenzen an Schüler und Lehrer. Zwar konnte Österreich im Vergleich zu 2017 leichte Verbesserungen bei den Grundkompetenzen der Internetnutzer verzeichnen, doch bleibt es hinter den leistungsstärksten Ländern zurück (siehe Abschnitt 3.3.1) (Europäische Kommission, 2019e).

Kasten 3.3.3: Ergebnisse bei der europäischen Säule sozialer Rechte

Die europäische Säule sozialer Rechte bildet eine Richtschnur für eine erneuerte Aufwärtskonvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Sie umfasst zwanzig wesentliche Grundsätze und Rechte in den Bereichen Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion.

Österreich schneidet beim sozialpolitischen Scoreboard der europäischen Säule sozialer Rechte vergleichsweise gut ab, aber es verbleiben einige Herausforderungen. Trotz einer hohen Beschäftigungsquote von Frauen (71,7 % im Jahr 2018 gegenüber einem EU-Durchschnitt von 67,4 %) erhöhte sich das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle von 7,8 Prozentpunkten im Jahr 2016 auf 9,0 Prozentpunkte im Jahr 2018. Viele Frauen arbeiten nur Teilzeit (47,6 % im Jahr 2018, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 30,8 % liegt), was auf ihre Betreuungspflichten und den Mangel an erschwinglichen Vollzeit-Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzuführen ist. Etwa zwei Drittel der Arbeitnehmer, die Karenz nehmen, um gebrechliche oder kranke Familienangehörige zu betreuen (d. h. Pflegekarenz oder Familienhospizkarenz), sind Frauen.

Insgesamt liegt die Langzeitarbeitslosigkeit unter dem EU-Durchschnitt, stellt jedoch bei älteren Arbeitnehmern nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ab 50 Jahren hat sich seit 2008 mehr als vervierfacht. Im Jahr 2018 machten die Langzeitarbeitslosen 45 % aller Arbeitslosen ab 50 Jahren aus, gegenüber 24 % im Jahr 2008; dabei bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Die Aktion „20.000 plus“ hat sich positiv ausgewirkt, sowohl auf die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen als auch auf die öffentlichen Finanzen.

Faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz tragen zu positiven sozialen Ergebnissen bei. Die Inzidenz erheblicher materieller Deprivation in Österreich zählt zu den niedrigsten in der EU und ist rückläufig (2,8 % im Jahr 2018 gegenüber 3,7 % im Jahr 2017). Darüber hinaus zählt das Nettoeinkommen eines Alleinstehenden, der den Durchschnittslohn in Österreich verdient, nach wie vor zu den höchsten in der EU. Im Vergleich zu 2017 stiegen die Nettoeinkommen zudem schneller als in vergleichbaren Ländern mit hohem Produktivitätsniveau. Diese gute Leistung ist unter anderem auf das fest etablierte Tarifverhandlungssystem des Landes und seine hohe Abdeckungsquote zurückzuführen.

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern bei Kinderbetreuung und Berufstätigkeit zu verbessern, führte die Regierung die einmonatige Väterkarenz ein (Familienzeit). Seit September 2019 haben alle Väter einen Rechtsanspruch auf eine Väterkarenz, bei der nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz ein Kündigungsschutz gewährleistet ist. Bei der Einführung der bezahlten Elternkarenz hat sich gezeigt, dass der Rechtsanspruch allein nicht genug ist, damit mehr Väter sie auch in Anspruch nehmen. Die Maßnahme dürfte deutlich mehr Väter zur bezahlten Elternkarenz motivieren.

3.4. Reformen und Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

3.4.1Entwicklungen bei Investitionen und Produktivität

Produktivitätswachstum und Investitionsbedarf

Seit 2009 liegt das Wachstum der Arbeitsproduktivität in Österreich unter dem EU-Durchschnitt. Trotz eines relativ robusten BIP-Wachstums sank das aggregierte Wachstum der Arbeitsproduktivität (Wertschöpfung je geleistete Arbeitsstunde) 2018 auf 0,6 % (von 1,5 % im Jahr 2017). Obwohl die Produktivität nach wie vor vergleichsweise hoch ist, liegt ihr Wachstum seit 2009 unter dem EU-Durchschnitt. Der Rückgang ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter die Nettozuwanderung im Zeitraum 2015-2017 und ein beschäftigungswirksamer Konjunkturaufschwung nach der Krise. Die österreichischen Beschäftigungsmaßnahmen trugen zwar dazu bei, die Auswirkungen der Krise abzumildern, bewirkten aber auch, dass Arbeitskräfte gehortet und weniger Arbeitsstunden geleistet wurden (Böheim, 2017). Positiv zu vermerken ist, dass die regionalen Unterschiede bei der realen Bruttowertschöpfung pro Arbeitnehmer zurückgegangen und weniger ausgeprägt sind als in vergleichbaren Ländern (siehe Abschnitt 1).

Das Produktivitätswachstum verlangsamt sich seit mehreren Jahrzehnten. Insgesamt schneidet Österreich bei der Verwirklichung eines nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums vergleichsweise gut ab. Wie in den meisten EU-Ländern hat sich das Produktivitätswachstum in den letzten Jahrzehnten jedoch allmählich verlangsamt (Europäische Kommission, 2019a). Angesichts der Bevölkerungsalterung wird ein stärkerer Zuwachs von Kapital und totaler Faktorproduktivität mittelfristig noch wichtiger werden, um einen hohen Lebensstandard und ein hohes Lohnniveau zu erhalten (siehe Abschnitt 1). Im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern hat Österreich jedoch noch keinen Ausschuss für Produktivität eingesetzt.

Die Verlangsamung des Produktivitätswachstums ist unter anderem auf den Strukturwandel zurückzuführen. Das wirtschaftliche Gewicht von Landwirtschaft und verarbeitendem Gewerbe ist im Zeitraum 1970-2016 um 82 % bzw. 30 % zurückgegangen. Die Dienstleistungssektoren (einschließlich reglementierter Berufe, nichtmarktbestimmter Dienstleistungen und tourismusbezogener Dienstleistungen), die durch eine geringere Produktivität gekennzeichnet sind, haben hingegen – wie in den meisten EU-Ländern – an Bedeutung gewonnen. Diese Verschiebungen erklären einen Rückgang der durchschnittlichen Arbeitsproduktivität um 0,3 Prozentpunkte im Zeitraum 1970-2016 (Bauer et al.‚ 2020). In den letzten Jahren (2009-2018) war auch in Bezug auf den relativen Anteil an der Beschäftigung eine Verlagerung hin zu den Dienstleistungen festzustellen (siehe Abbildung 3.4.1). Das Wachstum der Arbeitsproduktivität in den Teilsektoren im Dienstleistungsbereich hat sich jedoch besser entwickelt als in anderen Mitgliedstaaten (Bauer et al., 2020).

Die jüngste Entwicklung zeigt nur eine allmähliche Verlagerung hin zu produktiveren Sektoren. Österreich will Innovationsführer werden 44 . Sein Anteil an High-Tech-, Medium-High-Tech- und wissensintensiven Dienstleistungen liegt jedoch sowohl unter dem EU-Durchschnitt als auch unter dem der meisten Innovationsführer und starken Innovatoren. In jüngerer Zeit (2007-2016) hat sich ein langsamer Strukturwandel hin zu produktiveren Sektoren vollzogen. Selbst diese weisen im internationalen Vergleich jedoch ein relativ niedriges Produktivitätswachstum auf (Schuch und Testa, 2020).

Abbildung 3.4.1:Produktivitätsniveau und Veränderung des Anteils an Beschäftigungsverhältnissen in aggregierten Wirtschaftszweigen 2009-2018

 

[1] Die Größe der Kugeln ist proportional zum Anteil der Bruttowertschöpfung im Jahr 2018.
[2] Die blauen Kugeln zeigen, wo die Produktivität im betrachtet
en Zeitraum zurückgegangen ist. Die goldenen Kugeln zeigen die Sektoren, in denen die Arbeitsproduktivität gestiegen ist.

Quelle: Europäische Kommission

Das Produktivitätswachstum wurde auch durch eine geringe Unternehmensdynamik im Dienstleistungssektor, Aspekte der Unternehmensgrößenverteilung und einen Mangel an digitalen Kompetenzen eingeschränkt. Im Gegensatz zu den allgemein steigenden Zahlen für neue Unternehmen (siehe Abschnitt 3.4.3) liegen die Markteintrittsquoten im Unternehmensdienstleistungssektor (ohne Einzelunternehmen) unter dem EU-Durchschnitt und gingen zwischen 2008 (8,3 %) und 2016 (6,3 %) kontinuierlich zurück (Bauer et al., 2020). Das bei der Arbeitsproduktivität bestehende Gefälle zwischen kleinen (0-9 Beschäftigte) und großen Unternehmen (> 250 Beschäftigte) ist höher als in vergleichbaren Ländern. Insbesondere im Informations- und Kommunikationssektor schneiden nur einige wenige große Unternehmen gut ab. Da kleinere Unternehmen in Österreich einen größeren Anteil an der Beschäftigung ausmachen als in der EU insgesamt, können solche Auswirkungen der Unternehmensgrößenverteilung auch das negative Produktivitätsgefälle in diesem Sektor im Vergleich zur EU erklären (Bauer et al., 2020). Auch das zunehmende Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, der Fachkräftemangel und der Mangel an digitalen Kompetenzen beeinträchtigen das Produktivitätswachstum (siehe Abschnitte 3.3.1 und 3.4.3) (Vandeplas und Thum-Thysen, 2019; OECD, 2019d).

Das Wachstum der totalen Faktorproduktivität (TFP) reicht auch weiterhin nicht aus, um zu den Innovationsführern aufzuschließen. Nach fast einem Jahrzehnt der Stagnation der TFP war der Trend in den letzten Jahren positiver (+1 % im Jahr 2018). Das TFP-Wachstum reicht jedoch nicht aus, um den Rückstand zu vergleichbaren Ländern (z. B. Deutschland), in denen das TFP-Wachstum nach der Krise früher wiedereinsetzte und stärker ausgeprägt war, aufzuholen. Wie in den meisten EU-Ländern ist das Wachstum auch geringer als in den letzten Jahrzehnten (Europäische Kommission, 2019a). Investitionen, unter anderem in immaterielle Vermögenswerte, sind ein wichtiges Instrument zur Steigerung des TFP-Wachstums (Weyerstrass, 2018). Österreich investiert zwar in großem Umfang in Forschung und Entwicklung und in Marken, weist in Bezug auf das Verhältnis immaterieller Investitionen zu Kapital 45 jedoch nur einen durchschnittlichen Wert auf (siehe unten). Das bedeutet, dass immaterielle Investitionen nur einen durchschnittlichen Beitrag zum Produktivitätswachstum leisten (Bauer et al.‚ 2020).

In Verbindung mit einer verbesserten Unternehmensregulierung sind Investitionen zur Förderung von Digitalisierung und Innovation die wichtigsten Instrumente Österreichs, um das Produktivitätswachstum zu steigern. Österreich investiert in großem Umfang in FuE, war jedoch bislang nicht in der Lage, diese Investitionen in entsprechende Innovationsergebnisse umzusetzen, was auch im Nachhaltigkeitsziel 9 zum Ausdruck kommt. Seine Innovationsleistung hat insgesamt stagniert, so dass sich die Lücke zu den Innovationsführern nicht schließt. 46 Ein weiterer Engpass für das Produktivitätswachstum ist die schwache Verbreitung digitaler Technologien und Geschäftsmodelle bei kleineren Unternehmen in Verbindung mit lediglich durchschnittlichen digitalen Kompetenzen in der erwachsenen Bevölkerung (siehe Abschnitt 3.3.4). Die Innovationsfähigkeit und die Digitalisierung der Unternehmen sind eng mit der Unternehmensdynamik verknüpft, nicht zuletzt im Hinblick auf Gründung und Expansion. Ein hoher Verwaltungsaufwand und eine restriktive Regulierung in einigen Bereichen wirken sich ebenfalls dämpfend auf das Unternehmensumfeld aus. Insgesamt scheint es einen gewissen Spielraum zu geben, um das Produktivitätswachstum durch die Förderung des Markteintritts und der Dynamik von Unternehmen zu verbessern; dies könnte auch zu einer besseren Ressourcenallokation führen und unproduktiven Unternehmen den Ausstieg aus dem Markt ermöglichen. Investitionen in den ökologischen Wandel könnten ebenfalls erhebliche Möglichkeiten eröffnen, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern (siehe Abschnitt 3.5).

Forschung und Innovation

Österreich liegt in Bezug auf die FuE-Intensität in der EU an zweiter Stelle und erhöht seine Investitionen in diesem Bereich weiter. FuE-Investitionen sind ein wichtiges Instrument, um das Produktivitätswachstum anzukurbeln (Weyerstrass, 2018). Österreich hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, dass FuE-Ausgaben im Jahr 2020 3,76 % des österreichischen BIP ausmachen sollen und strebt die Position eines Innovationsführers an (Europäische Kommission, 2019f). Zwar wird das Land sein Ziel möglicherweise nicht erreichen, doch stiegen die FuE-Ausgaben 2018 weiter auf 3,17 % des BIP (EU: 2,11 %). Treibende Kraft dabei war der Privatsektor, da die FuE-Ausgaben der Unternehmen (BERD) schneller anstiegen als die öffentlichen Ausgaben 47 . Die Regierung fördert BERD hauptsächlich durch Steueranreize für FuE (56 % der Gesamtförderung im Jahr 2016) (OECD, 2018b), während die direkte Förderung (z. B. über Zuschüsse) seit 2015 leicht zurückgegangen ist. Es bestehen jedoch große regionale Unterschiede bei den FuE-Ausgaben (Europäische Kommission, 2019a). Auf NUTS-1-Ebene liegen alle drei österreichischen Regionen auf den vordersten Plätzen in der Gruppe der starken Innovatoren‚ wobei Westösterreich beim „Regionalen Innovationsindex“ (119,9) besser abschneidet als Südösterreich (116,2) und Ostösterreich (114,8). Von den drei Regionen verzeichnete Westösterreich die größte Verbesserung seit 2011 (Europäische Kommission, 2019g).

Wissenschaftliche Wirkungsindikatoren zeigen Potenzial für eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des FuE-Systems. Wenngleich Österreichs wissenschaftliche Gesamtleistung über dem EU-Durchschnitt liegt 48 , erreicht das Land nicht die Leistung anderer EU-Länder mit vergleichbaren FuE-Intensitäten 49 (Schuch und Testa, 2020). Österreich ist in weniger Wissenschaftsbereichen führend und liegt in den Ingenieur- und Medizinwissenschaften deutlich unter dem EU-Durchschnitt (Europäische Kommission, 2018d). In den vergangenen zehn Jahren war bei den öffentlichen FuE-Investitionen insgesamt ein Anstieg festzustellen, hauptsächlich im Bereich der angewandten Forschung, wenngleich auch die wettbewerbsgestützte öffentliche Vergabe von Finanzmitteln für die Grundlagenforschung in den letzten Jahren zugenommen hat. In der derzeitigen Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) wird eingeräumt, dass die Rahmenbedingungen für die Grundlagenforschung verbessert werden müssen. Anfang 2019 kündigte die Bundesregierung die Exzellenzinitiative als neue Maßnahme zur Förderung der Spitzenforschung an. Die Initiative ist Teil des neuen Regierungsprogramms und wird in der nächsten Legislaturperiode vom österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) verwaltet.

Abbildung 3.4.2:Österreichs Stärken und Schwächen im Bereich Innovation

 

Quelle: Europäische Kommission, Europäischer Innovationsanzeiger.

Die intelligente Spezialisierung hat dazu beigetragen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Innovation zu stärken, doch es bestehen nach wie vor regionale Unterschiede. Die österreichische Strategie für eine intelligente Spezialisierung stützt sich auf die nationale FTI-Strategie und auf die Strategien der neun Bundesländer. Die Prioritäten auf Länderebene stehen im Einklang mit den thematischen Prioritäten der Strategie der Bundesregierung und ergänzen diese (OECD, 2018c). Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen jedoch deutliche Unterschiede bei den FuE-Ausgaben; diese Unterschiede könnten durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Bundesländern und mit Regionen in anderen Ländern angegangen werden (OECD, 2018c). Die nationale FTI-Strategie 2021-2030 wird derzeit in enger Abstimmung mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich der neun Länder, im Rahmen des zweimal jährlich stattfindenden Länderdialogs (einer politischen Plattform, an der die Regierungen von Bund und Ländern und Agenturen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung und Entwicklung teilnehmen) fertiggestellt. Die neue Regierung will die Strategie im Jahr 2020 verabschieden. Es ist wichtig, dass alle Akteure, einschließlich der Vertreter von KMU, auch in die Umsetzung der Strategie aktiv einbezogen werden.

Die FuI-Prioritäten sind gut auf die EU-Prioritäten im Bereich nachhaltige Entwicklung abgestimmt. In der österreichischen Energie- und Klimastrategie „#mission 2030“ wird die Bedeutung von Forschung und Entwicklung hervorgehoben, um langfristige Klima- und Energieziele zu erreichen (BMNT/BMVIT, 2018). Im Mai 2018 schloss sich Österreich der globalen Forschungsinitiative „Mission Innovation“ (BMVIT, 2018) an, um die Energiewende in Österreich zu beschleunigen (siehe auch Abschnitt 3.5). Dies beinhaltet die Zusage, die öffentlichen FuE-Investitionen in saubere Energie in ausgewählten Schwerpunktbereichen bis 2020/2021 zu verdoppeln.

Wenngleich Österreich in Wissenschaft und Technologie über eine starke personelle Basis verfügt, sind Forscherinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2017 lag Österreich bei den Hochschulabsolventen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften an vierter Stelle in der EU. 50 Dass Frauen in der Forschung unterrepräsentiert sind, könnte jedoch ein Zeichen dafür sein, dass die Wirtschaft ihr Potenzial an Humanressourcen nicht voll ausschöpft (OECD, 2018c). Die Zahl der Forscherinnen, auch in der Wirtschaft, liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt (Europäische Kommission, 2019h). 51 Durch Maßnahmen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (z. B. individuelle Unterstützung für Nachwuchsforscherinnen) ist der Frauenanteil unter den Professoren an öffentlichen Universitäten erheblich gestiegen, und es wurden Fortschritte bei der Gewährleistung der Geschlechterparität in Ausschüssen erzielt (BMBWF/BMVIT/BMDW, 2019).

Die österreichische Wirtschaft könnte von mehr Investitionen in immaterielle Vermögenswerte profitieren, die FuE-Tätigkeiten ergänzen. In den letzten beiden Jahrzehnten haben immaterielle Vermögenswerte, die FuE ergänzen (z. B. Software, Datenbanken, Urheberrechte, Ausbildung, Design usw.), als Triebkräfte für Innovation und Wachstum an Bedeutung gewonnen. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte könnten die Verlangsamung des Produktivitätswachstums umkehren (siehe oben). Sowohl der öffentliche als auch der private Sektor Österreichs investieren jedoch weniger in immaterielle Vermögenswerte, als es bei Innovationsführern bzw. starken Innovatoren der Fall ist 52 (Bauer et al.‚ 2020).

Digitaler Wandel

Kleine Unternehmen sind bei der Einführung neuer digitaler Technologien und Geschäftsmodelle im Rückstand. Die Einführung digitaler Technologien durch Unternehmen ist ein wichtiger Hebel für das Produktivitätswachstum (Weyerstrass, 2018). Besonders schlecht schneiden die österreichischen Unternehmen bei Cloud-Computing-Diensten – einer Technologie, die besonders für kleinere Unternehmen von Bedeutung ist –, und bei der Nutzung von Big Data ab (Europäische Kommission, 2019e). Im Anschluss an eine Ausschreibung wurden im September/Oktober 2019 drei digitale Innovationszentren eingerichtet (siehe auch Kasten 3.4.1). Sie stützen sich jeweils auf ein Netz von Partnern und stellen in erster Linie KMU digitales Know-how zur Verfügung (BMDW, 2019b). Österreich plant, im Jahr 2020 zwei bis drei weitere digitale Innovationszentren einzurichten. Das Programm „KMU Digital“, das KMU bei der Digitalisierung unterstützt, lief im März 2019 aus und wurde im Oktober neu aufgelegt (BMDW, 2019a). Im Rahmen des Programms kann nun auch die eigentliche Umsetzung von Digitalisierungsprojekten in KMU unterstützt werden.

Die Digitalisierung bleibt eine Priorität für Österreich, doch würden eine allgemeine Überwachung und einschlägige Benchmarks der Kohärenz und der Wirksamkeit der Maßnahmen des Landes zugutekommen. Österreich nahm im Jahr 2017 eine Gesamtstrategie für die Digitalisierung an. Die Strategie war zwar umfassend, sah aber weder die erforderlichen einschlägigen Benchmarks noch eine Überwachung der Fortschritte vor. Seitdem wurden umfangreiche Digitalisierungsprojekte durchgeführt, und im Jahr 2019 wurde mit der Entwicklung einer neuen Strategie begonnen, die die Arbeit an thematischen Aktionsplänen und mögliche Indikatoren beinhaltet. Im neuen Regierungsprogramm wird das Ziel Österreichs bekräftigt, in der digitalen Wirtschaft eine Führungsrolle in der EU zu erlangen. Neben vielen Digitalisierungsprojekten wird in dem Programm eine neue Strategie für künstliche Intelligenz angekündigt, bei der ethische Aspekte einen besonderen Schwerpunkt bilden.

3.4.2Netzgebundene Wirtschaftszweige

Breitband

Die Breitbandanbindung wird besser, aber die Nutzung mobiler Breitbanddienste und (ultra-) schneller fester Breitbanddienste ist gering. Österreich steht bei der Mobilfunkversorgung an der Spitze, liegt jedoch bei der Mobilfunknutzung unter dem Durchschnitt. Die Versorgung mit ultraschnellen festen Breitbandanschlüssen (58 %) liegt ebenfalls unter dem EU-Durchschnitt (60 %), was vor allem auf die hohen Kosten für den Glasfaserausbau (fehlende Leerrohre), die niedrigen Endkundenpreise und die mangelnde Bereitschaft, für höhere Bandbreiten zu zahlen, zurückzuführen ist. Die Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen der nächsten Generation liegt bei 91 %; damit liegt Österreich in der EU im oberen Drittel und um 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. In Bezug auf die Abdeckung durch „Glasfaser bis zum Kunden“ (FTTP) bleibt Österreich deutlich hinter vergleichbaren Ländern zurück und erreichte 2018 einen bescheidenen Anteil von 13 % (EU: 30 %), wobei deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bestehen (siehe Kasten 3.4.4).

Österreich setzt ehrgeizige Breitbandstrategien um. Bis Ende 2018 profitierten mehr als 800 000 Menschen im Rahmen der österreichischen Breitbandstrategie 2020 von Maßnahmen, um die Netzanbindung zu verbessern (BMVIT, 2019a). Da diese Strategie demnächst ausläuft, hat Österreich im August 2019 eine neue Strategie für den Zeitraum bis 2030 verabschiedet (BMVIT, 2019b) (weitere Einzelheiten siehe Kasten 3.4.4). Bei der Umsetzung seines Ziels, bei der 5G-Einführung eine Vorreiterrolle einzunehmen, scheint Österreich angesichts einer erfolgreichen Versteigerung der Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,8 GHz im März 2019 auf dem richtigen Weg zu sein.

Energie und Schiene

Verbesserungen der Gasinfrastruktur könnten die Rolle Österreichs als regionales Drehkreuz stärken. Österreich ist gut positioniert als regionales Gasdrehkreuz, das die Versorgung benachbarter Märkte sicherstellt. Wenngleich die Gasvolumen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben, könnten Verbesserungen bei der Gasinfrastruktur die gute Stellung des Landes weiter stärken. Eine Reihe laufender Projekte zielt darauf ab, neue Routen und Verbindungen zu Nachbarländern einzurichten sowie potenzielle neue Gasfelder im Schwarzen Meer zu erschließen.

Kasten 3.4.4: Digitalisierung als Chance für den ländlichen Raum in Österreich

Für Österreich ist es ausgesprochen wichtig, die Chancen zu nutzen, die die Digitalisierung für seine ländlichen Gebiete zu bieten hat. Rund 40 % der Bevölkerung leben in überwiegend ländlichen Gegenden1, und unter den dort ansässigen Unternehmen gibt es viele „Hidden Champions“. Ländliche Gegenden leisten einen erheblichen Beitrag zum BIP, etwa durch Landwirtschaft und Naturtourismus. Das Pendeln in Städte ist jedoch eine erhebliche Emissionsquelle (siehe Abschnitt 3.5.1) (Dijkstra und Poelman, 2014). Die Digitalisierung senkt die Kosten für die Überwindung geografischer Entfernungen, z. B. durch Telearbeit. Darüber hinaus erhöht sie die Verfügbarkeit von Diensten, die zuvor auf Städte beschränkt waren, und ermöglicht es Unternehmen, in größerer Entfernung neue Kunden zu gewinnen. Bei der Digitalisierung im ländlichen Raum in Österreich besteht noch Spielraum für Verbesserungen. Diese Verbesserungen zu erreichen, ist eine der Prioritäten auf der politischen Agenda. Besondere Bedeutung kommt in dieser Hinsicht Folgendem zu:

1. Lückenschluss in der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum

Die verbleibenden Konnektivitätslücken müssen geschlossen werden, damit die ländlichen Gebiete in vollem Umfang von den Chancen der Digitalisierung profitieren können. Österreich hinkt bei der Bereitstellung schneller und ultraschneller fester Breitbandanschlüsse in ländlichen Gebieten sowohl hinter seinen eigenen städtischen Gebieten als auch hinter ländlichen Gebieten in anderen Mitgliedstaaten hinterher. Im Rahmen des Programms „Breitband Austria 2020“ stellte Österreich ab dem Jahr 2015 1 Mrd. EUR für den Ausbau schnellerer Breitbandnetze bereit. Daraufhin ist die Versorgung des ländlichen Raums mit schnellen Breitbanddiensten (Zugang der nächsten Generation) von 28 % der Haushalte im Jahr 2016 (EU: 36 %) auf 57 % (EU: 52 %) gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt (Europäische Kommission, 2019e). Damit konnte Österreich seine Position von 8 Prozentpunkten unter dem EU-Durchschnitt auf 5 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt verbessern. Um die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen zu können, brauchen Unternehmen und Bürger jedoch noch schnellere Breitbandnetze. Die ultraschnelle Breitbandversorgung (definiert als 100 Mbit/s im Downstream) liegt in ländlichen Gebieten unter dem EU-Durchschnitt (24 % gegenüber 29 %). Von den Breitbandtechnologien ist die Glasfasertechnik derzeit die schnellste und zukunftsfähigste Technologie, doch lag die glasfaserbasierte Breitbandversorgung im ländlichen Raum 2018 deutlich unter dem EU-Durchschnitt (6 % gegenüber 14 %). Die Kluft, die 2016 noch bei 2 Prozentpunkten lag, hat sich seither vergrößert, da andere Mitgliedstaaten wesentlich schneller Glasfaserbreitbandnetze für den ländlichen Raum eingerichtet haben. Die mobile 4G-Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist jedoch hoch (99 % der Haushalte), relativ erschwinglich (Europäische Kommission, 2018e) und könnte von vielen Bürgern als Ersatz für die Festnetz-Breitbandanbindung im ländlichen Raum genutzt werden.

Österreich hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um Verbindungslücken in ländlichen Gebieten zu schließen. Die derzeitige Breitbandstrategie 2030 (siehe auch Abschnitt 3.4.2) zielt darauf ab, bis 2030 flächendeckend gigabitfähige Anschlüsse bereitzustellen. Sie enthält spezifische Zwischenziele wie die landesweite Verfügbarkeit von 5G bis 2025. Trotz des derzeit niedrigen Niveaus sieht sie auch vor, bis Ende 2020 eine flächendeckende Versorgung mit ultraschnellen Breitbandanschlüssen bereitzustellen. Auf Länderebene kann Niederösterreich als Vorbild dienen: Es gründete ein Unternehmen, das Glasfaserhausanschluss-Infrastruktur bereitstellt und Dienstleistern einen offenen Zugang bietet (nöGIG). Die Vorgehensweise war sehr erfolgreich und kommt derzeit in weiteren Bundesländern zur Anwendung.

2. Schaffung von Möglichkeiten für den Erwerb digitaler Kompetenzen in ländlichen Gebieten

Die Förderung digitaler Kompetenzen in ländlichen Gebieten könnte den Menschen dabei helfen, die Vorteile verbesserter Breitbandverbindungen in vollem Umfang zu nutzen. Ländliche Gebiete bieten vergleichsweise weniger Möglichkeiten für den Erwerb digitaler Kompetenzen, was diesen schwieriger und kostspieliger werden lässt. Im Jahr 2018 hatten nur 34 % der Bevölkerung von 30 bis 34 Jahren in ländlichen Gebieten einen tertiären Bildungsabschluss, verglichen mit 49 % in Städten, und nur 16 % der 18- bis 64-Jährigen nahmen an allgemeiner und beruflicher Bildung teil (in den letzten vier Wochen, formale und nichtformale allgemeine und berufliche Bildung), im Vergleich zu 27 % in Städten.2 Häufig werden in ländlichen Gebieten auch weniger digitale Kompetenzen am Arbeitsplatz vermittelt, was auf eine geringere Unternehmensdichte und die geringere durchschnittliche IKT-Intensität der Arbeitgeber zurückzuführen ist. Insgesamt arbeiten nur 15 % der Beschäftigten in ländlichen Gebieten in IKT-intensiven Unternehmen, gegenüber 25 % in städtischen Gebieten (Firgo et al., 2018, S. 106). Die ländlichen Gebiete sind jedoch sehr heterogen; in einigen Gegenden arbeiten nur 2-3 % der Beschäftigten in IKT-intensiven Unternehmen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den Erwerb digitaler Kompetenzen in diesen Gebieten zusätzlich zu fördern, wie dies auch im Masterplan Ländlicher Raum von 2017 zum Ausdruck kommt. In einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie wird aufgezeigt, wie in ländlichen Gebieten mehr Arbeitsplätze für Frauen geschaffen werden können (ABZ Austria/prospect Research & Solution, 2019). Im Schuljahr 2018-2019 wurde die Umsetzung der Übung „Digitale Grundbildung“ an sämtlichen Schulen der Sekundarstufe I verbindlich vorgeschrieben, damit alle Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Das neue Regierungsprogramm sieht auch zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulbildung und zur Förderung digitaler Kompetenzen vor.

3. Unterstützung von Unternehmen in ländlichen Gebieten bei der Digitalisierung

Durch eine gezielte Unterstützung von Unternehmen in ländlichen Gebieten könnte die Nutzung digitaler Geschäftsmodelle ausgebaut werden. Die meisten österreichischen KMU sind sich über die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung im Klaren, haben jedoch in vielen Fällen keine ausreichenden Kenntnisse der zugrundeliegenden Technologie, insbesondere dann, wenn die IKT nicht ihr Kerngeschäft ist. Diese Schwierigkeiten kommen darin zum Ausdruck, dass sich das Verständnis der Digitalisierung bei 39 % der KMU im Zeitraum 2018-2019 nicht verbessert hat. Etwa 22 % der KMU betrachten die Digitalisierung als Gelegenheit, ihr Personal aufzustocken, während 9 % einen Rückgang erwarten (Arthur D. Little, 2019). Es ist sehr wichtig, dass diese Unternehmen Unterstützung erhalten, aber KMU in ländlichen Gebieten stehen in der Regel weniger entsprechende Strukturen in der Nähe zur Verfügung als KMU in Ballungsgebieten. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat Österreich drei Digital Innovation Hubs (DIH) eingerichtet. Diese DIH befinden sich in Ost- und Westösterreich, was sie für KMU in ländlichen Gebieten leichter zugänglich macht. Die Initiative KMU Digital (siehe Abschnitt 3.4.1) berät KMU (auch in ländlichen Gebieten) bei der Digitalisierung. Seit 2019 unterstützt sie auch eine Anschlussförderung für die tatsächliche Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.

 

Gemäß der auf Regionen der NUTS-Ebene 3 angewandten Typologie der städtischen und ländlichen Räume https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Urban-rural_typology .

2Ländliche Gebiete und Städte, aufgeschlüsselt nach lokalen Verwaltungseinheiten (LAU) nach Verstädterungsgrad (Eurostat, 2018). Der Verstädterungsgrad wird nach den Vorgaben von Eurostat definiert. https://ec.europa.eu/eurostat/cache/RCI/#?vis=degurb.gen&lang=de .

Die Binnenstromnetze werden zunehmend zu Engpässen. Die geplante Erhöhung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird einen weiteren Netzausbau erforderlich machen (siehe Abschnitt 3.5). Wind- und Wasserkraftanlagen, die das größte Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien haben, befinden sich nicht immer in der Nähe energieintensiver Industrien. Der Ausbau der Netze verlief aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren schleppend.

Es besteht Spielraum für eine Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor. Im Schienenpersonenverkehr behält die etablierte ÖBB ihren überwältigenden Anteil am Markt für öffentliche Dienstleistungsaufträge. Der verbleibende Teil (rund 10 % im Jahr 2016) verteilt sich auf zehn Unternehmen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass solche Aufträge im Wege der Direktvergabe zugewiesen werden. Insgesamt waren im Jahr 2018 16 Unternehmen im Schienenpersonenverkehr tätig. Der Schienengüterverkehr hat eine stärkere Marktöffnung erfahren, das Ergebnis ist jedoch im Vergleich zu einigen anderen EU-Ländern bescheiden. Die Wettbewerber der ÖBB hatten 2016 einen Marktanteil von 26 % erreicht, gegenüber 63 % bei den neuen Marktakteuren in anderen Mitgliedstaaten (Europäische Kommission, 2019a). Ihr Anteil stieg im Jahr 2018 auf 33 % (Schienen-Control, 2019).

3.4.3.Funktionieren des Marktes, Güter- und Dienstleistungssektor

Wirtschaftsdynamik

Angesichts insgesamt günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Österreich bei den Start-up-Unternehmen gut ab. In Österreich ist ein dynamisches Umfeld für Start-ups entstanden. Die Zunahme der Zahl der Start-up-Unternehmen (20 % pro Jahr im Zeitraum 2004-2016) setzt sich stetig fort. Im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen sind Start-ups weitverbreitet, wobei die meisten von ihnen in der IT- und Softwareentwicklung tätig sind (AustrianStartups, 2018). Als Zentrum für Unternehmensgründungen zählt Wien mehr als die Hälfte aller registrierten Start-ups (Europäische Kommission, 2019i). Wenngleich fast drei Viertel der Start-ups bereits international tätig sind, bildet der Marktzugang eines der größten Hindernisse für Expansion und Wachstum (Europäische Kommission, 2019i). Die Überlebensraten sind nach wie vor hoch. Ein Drittel der österreichischen KMU ist mit einem Eigentümerwechsel konfrontiert, der in vielen Fällen eine besondere Herausforderung im Lebenszyklus des Unternehmens darstellt (OECD, 2019a). Das neue Regierungsprogramm beinhaltet Maßnahmen, um solche Transfers zu erleichtern. Im Jahr 2019 brachte Österreich mehrere Initiativen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds für Start-ups auf den Weg; dabei ging es unter anderem um den Zugang zu Finanzmitteln und um Schulungen für Arbeitnehmer. Diese Maßnahmen wurden in einer im Mai 2019 vorgestellten Start-up-Initiative gebündelt.

Die Expansion stellt für österreichische Unternehmen nach wie vor ein Problem dar. Der Anteil wachstumsstarker Unternehmen liegt unter dem EU-Durchschnitt: 6,8 % gegenüber 9,9 % (OeNB, 2018; Flachenecker et al.‚ 2020). Wachstumsstarke Unternehmen sind vor allem im Dienstleistungssektor und insbesondere im IKT-Bereich verbreitet (Europäische Kommission, 2019i). Österreich hat EU-weit einen der niedrigsten Anteile an wachstumsstarken Unternehmen in innovativen Sektoren (Europäische Kommission, 2019f). Dies könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass seine Wirtschaftsstruktur durch ein umfangreiches verarbeitendes Gewerbe und Unternehmen, die sich auf inkrementelle Innovationen konzentrieren, geprägt ist. Ein weiterer entscheidender Faktor, der die Expansionsrate kleinerer Unternehmen beeinflusst, ist der Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital (siehe Abschnitt 3.2.3). Eine stärkere Unterstützung für innovative Unternehmen in Hochtechnologiesektoren wie IKT könnte Wachstumschancen eröffnen (OECD, 2018c).

Dienstleistungssektor

Die restriktive Regulierung stellt nach wie vor ein Problem dar, insbesondere in den Bereichen Unternehmensdienstleistungen, Gewerbe, freie Berufe und Einzelhandel. Die Regulierung bei freien Berufen wie Wirtschaftstreuhändern, Architekten, Ingenieuren und Immobilienmaklern ist strikter als im EU-Durchschnitt (Europäische Kommission, 2016a, 2016b, kürzlich bestätigt in OECD, 2019e). Eine über dem EWR-Durchschnitt liegende Restriktivität wurde von der OECD auch in den Bereichen Baudienstleistungen und Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen aufgezeigt (OECD, 2019g). Im Jahr 2017 hatte die Kommission spezifische Beschränkungen für sieben Schlüsselberufe festgestellt, gegen die bislang nur wenig unternommen wurde. Die Überarbeitung der Gewerbeordnung im Jahr 2017 brachte Fortschritte, doch ist die Regulierung der Gewerbe insgesamt nach wie vor sehr restriktiv. Im neuen Regierungsprogramm werden keine weiteren Reformen in diesem Bereich angekündigt. Regulatorische Beschränkungen beeinträchtigen Investitionen, einen produktivitätssteigernden effizienten Ressourceneinsatz, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovationen im Dienstleistungssektor (siehe auch Abschnitt 3.4.1 und Europäische Kommission, 2019a). Sie wirken sich auch auf andere Teile der Wirtschaft aus, die auf wettbewerbsfähige und innovative Dienstleistungen angewiesen sind.

Der Einzelhandel ist nach wie vor stark reguliert. Die hohe Zahl der Lizenzen und Genehmigungen, die für die Aufnahme einer Handelstätigkeit erforderlich sind, stellt ein echtes Hindernis für den Markteintritt dar. Während im Einzelhandel insgesamt ein relativ stabiles Wachstum zu verzeichnen war, verbuchte der stationäre Einzelhandel 2018 ein etwas langsameres Wachstum als 2017, und der Verkaufsraum ging insgesamt deutlich zurück. Dies war teilweise auf die hohen Kosten für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften sowie regulatorische Hindernisse wie restriktive und unflexible Öffnungszeiten zurückzuführen. Der zunehmende Trend zum Online-Einzelhandel als Reaktion auf die steigende Nachfrage der Verbraucher nach Einkaufsmöglichkeiten rund um die Uhr bringt den stationären Einzelhandel unter Druck. Die Einzelhandelspreise sind im Vergleich zu den Nachbarländern nach wie vor hoch, wobei die Lebensmittelpreise nunmehr die zweithöchsten in der EU sind (im Jahr 2017 die dritthöchsten). Nur 13 % der KMU verkaufen online, was im europäischen Vergleich ein niedriger Wert ist. Die meisten von ihnen verkaufen jedoch – anders als in anderen Mitgliedstaaten – auch im Ausland.

Der Tourismussektor schneidet nach wie vor stark ab, birgt allerdings strukturelle Risiken. Der Tourismus- und Freizeitsektor macht 15,3 % des BIP aus und bietet Arbeitsplätze für 275 000 Menschen, unter anderem auch in Regionen mit geringeren Beschäftigungsmöglichkeiten (BMNT, 2019). Die über 90 000 Betriebe des Sektors profitieren von der anhaltend starken Nachfrage in allen Regionen (+ 4,1 % Gäste und + 3,7 % Übernachtungen im Jahr 2018; Statistik Austria, 2019b). Die Wachstumsraten reichen von 6,2 % in Wien über 5,9 % in Oberösterreich bis 0,3 % im Burgenland (Bundesdurchschnitt: 4,1 %). Vor dem Hintergrund eines allgemein angespannten Arbeitsmarkts hat dieser Boom zu einem Fach- und Arbeitskräftemangel im Tourismussektor geführt. Online-Geschäftsmodelle (nicht zuletzt Buchungsportale im Internet) bieten Chancen, üben aber auch Druck auf den traditionellen Tourismus aus. Der Verwaltungsaufwand ist in diesem Sektor nach wie vor ein zentrales Thema (WKÖ, 2019a). Im März 2019 legte die Regierung den Masterplan für Tourismus „Plan T“ vor (siehe Abschnitt 3.5.2), der Indikatoren zur Beobachtung der allgemeinen Situation im Tourismussektor und der erzielten Wertschöpfung vorsieht. Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für den österreichischen Tourismus aus dem Jahr 2017 ist im Gange.

Industrie und verarbeitendes Gewerbe

Das verarbeitende Gewerbe hat ein angemessenes Wachstum verzeichnet, würde aber von einer verstärkten Anwendung der Binnenmarktvorschriften profitieren. Die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe stieg 2017 um 1,5 %. Die meisten Arbeitsplätze in diesem Bereich sind in der Herstellung von Lebensmitteln, Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen angesiedelt. Die Steiermark konzentriert sich unter anderem auf die Herstellung von Kraftfahrzeugen und (Sattel-)Anhängern und dürfte stärker als andere Bundesländer von den derzeitigen strukturellen Veränderungen in der Automobilindustrie betroffen sein. Die Zahl der unvollständig oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten EU-Richtlinien und der Verzögerungen bei der Umsetzung von Richtlinien in Österreich liegt über dem EU-Durchschnitt. Auch die Verzögerungen bei der Befolgung von Gerichtsurteilen sind besonders umfangreich. Eine ineffiziente Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften erhöht die Unsicherheit für in- und ausländische Unternehmen und verringert den Anreiz, weitere Investitionen zu tätigen. Eine korrekte und fristgerechte Umsetzung der Binnenmarktvorschriften könnte somit die Produktivität und das Wohlergehen Österreichs langfristig steigern (siehe Abschnitt 3.4.1). Den Binnenmarktrechten der österreichischen Unternehmen und Bürger würde auch die Ausstattung der österreichischen SOLVIT-Stelle mit angemessenen Ressourcen zugutekommen.

3.4.4Qualität der Verwaltung und Governance

Verwaltungsaufwand und elektronische Behördendienste

Der hohe Verwaltungsaufwand ist nach wie vor ein Problem. Die vergleichsweise hohe Regulierungsdichte und der daraus resultierende Aufwand stellen für die Unternehmen weiterhin ein großes Problem dar (WKÖ, 2019b). Die Verringerung des Verwaltungsaufwands wird daher schon seit geraumer Zeit als Priorität behandelt. Das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz von 2018 führte zur Aufhebung von rund 2500 veralteten Rechtsakten. Da die meisten von ihnen zuvor allerdings nur begrenzt anwendbar waren, war für die Unternehmen nicht unmittelbar eine Verringerung des Verwaltungsaufwands zu spüren. Sie profitierten jedoch von der insgesamt geringeren Komplexität. Österreich verabschiedete im Mai 2019 ein erstes Gesetz, mit dem einige über die EU-Vorgaben hinausgehende Regelungen zurückgenommen wurden. Weitere einschlägige Initiativen sind in Vorbereitung und wurden im neuen Regierungsprogramm bestätigt.

Wenngleich Österreich auf dem Gebiet der elektronischen Behördendienste traditionell zu den Vorreitern zählt, besteht noch Raum für Verbesserungen. Österreich liegt bei der Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste für seine Bürgerinnen und Bürger über dem EU-Durchschnitt. Im Jahr 2018 kam es unter den Mitgliedstaaten auf Platz 12, während es 2017 Platz 11 war (Europäische Kommission, 2019j). Der Anteil der Personen, die über das Internet mit Behörden interagiert hatten, lag 2018 bei 66 %, was einem Anstieg um 13 Prozentpunkte seit 2012 entspricht. Dies ist auch auf eine gute Nutzerorientierung zurückzuführen. Die größten Fortschritte sind in Tirol (20 Prozentpunkte), in Salzburg und im Burgenland (jeweils 16 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Zur Gründung eines Einzelunternehmens steht ein One-Stop-Online-Tool zur Verfügung (BMBWF/BMVIT/BMDW, 2019). Nur 10 % der Ärzte stellen elektronische Rezepte aus; damit zählt Österreich zu den Mitgliedstaaten, die den größten Aufholbedarf im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste haben. Im neuen Regierungsprogramm werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen öffentlichen Dienste angekündigt.

Öffentliches Auftragswesen

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens besteht Raum für Verbesserungen. Mit dem Bundesvergabegesetz von 2018 wurden neue Regeln für die elektronische Auftragsvergabe und offene Datenquellen festgelegt. Die österreichischen Behörden und Einrichtungen schreiben jedoch nach wie vor nur einen geringen Teil der öffentlichen Aufträge für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen nach dem EU-Vergaberecht auf EU-Ebene aus. Der Wert dieser Aufträge (nur 2,1 % des BIP) entspricht etwa der Hälfte des EU-Durchschnitts (4,1 %). Infolgedessen bleibt ein Großteil des Potenzials, das die Vergaberichtlinien von 2014 bieten, ungenutzt. Insbesondere im Gesundheitswesen gehört Österreich zu den sechs Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Ausschreibungsrate (Aufträge im Wert von 0,2 % des BIP im Jahr 2017). Das Land hat noch keine Professionalisierungsstrategie für die Vergabebehörden erlassen. Eine solche Strategie wäre jedoch – insbesondere angesichts der sehr heterogenen und dezentralisierten Palette der öffentlichen Auftraggeber – nützlich.

Österreich hat damit begonnen, die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Förderung des ökologischen Wandels zu nutzen. Das öffentliche Beschaffungswesen weist in Österreich ein Volumen von rund 40 Mrd. EUR pro Jahr auf (etwa 13,3 % des BIP) (IÖB, 2019). Österreich hat das Potenzial des öffentlichen Auftragswesens für die Förderung des ökologischen Wandels erkannt und ein Instrumentarium für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen entwickelt. Im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung sind Kriterien für 17 Beschaffungsgruppen festgelegt, die von der österreichischen Bundesbeschaffung als Vorgaben erlassen wurden. Im neuen Regierungsprogramm werden weitere Maßnahmen zur Stärkung eines umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens angekündigt, darunter auch eine Überarbeitung des Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Während die Bundesbehörden verpflichtet sind, beim Kauf von Waren und Dienstleistungen auf die Bundesbeschaffung zurückzugreifen, können die Länder und Gemeinden dies auf freiwilliger Basis tun.

Kasten 3.4.5: Investitionspolitische Herausforderungen und Reformen in Österreich

Abschnitt 1. Gesamtwirtschaftliche Sicht

Seit 2015 haben die Unternehmensinvestitionen dank der hohen Kapazitätsauslastung, der starken Nachfrage nach Wohnraum und der insgesamt niedrigen Finanzierungskosten in allen Bereichen erheblich zugenommen. Die Investitionsquote, die durchweg über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets lag, hat sich ebenfalls verbessert, was vor allem auf den Anstieg der Unternehmensinvestitionen zurückzuführen ist, während die Investitionen der privaten Haushalte und der öffentlichen Hand weitgehend stabil geblieben sind (siehe Abschnitt 1). Für KMU sind jedoch nach wie vor Bankkredite die Hauptquelle für externe Finanzierungen; Beteiligungskapital ist im Allgemeinen schwer zugänglich (siehe Abschnitt 3.2.3).

Abschnitt 2. Bewertung der Investitionshindernisse und der laufenden Reformen

In Österreich bestehen zwar Hindernisse für Investitionen, doch sind sie insgesamt vergleichsweise geringfügig. Weitere Anstrengungen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung (siehe Abschnitt 3.1.2), zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, zur Steigerung der Verfügbarkeit von Beteiligungskapital und zur Verringerung regulatorischer Hindernisse werden dazu beitragen, die Gesamtinvestitionen zu erhöhen und die Produktivität zu steigern (siehe die Abschnitte 3.2, 3.4.1 und 3.4.3).

Ausgewählte Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionsschranken und laufende vorrangige Maßnahmen:

1. Österreichs Steuermix beruht in hohem Maße auf der Besteuerung des Faktors Arbeit, was negative Anreize für Nachfrage und Angebot auf dem Arbeitsmarkt schafft. Gleichzeitig wird das Einnahmenpotenzial von Umwelt- und Vermögensteuern nach wie vor deutlich zu wenig ausgeschöpft. Wenngleich die jüngsten Maßnahmen die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit verringern und Anreize für einen umweltfreundlichen Verbrauch schaffen, sind sie nicht Teil einer umfassenden zukunftsorientierten Reformstrategie, mit der Fairness und inklusives Wachstum bei gleichzeitiger Bekämpfung des Klimawandels gefördert werden (siehe Abschnitt 3.1.2).

2. Der hohe Verwaltungsaufwand in Österreich hält – insbesondere KMU – von Investitionen ab. Eine restriktive Regulierung im Dienstleistungssektor dämpft die Investitionstätigkeit und den Wettbewerb zwischen Dienstleistern, was wiederum zu höheren Inputkosten für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes führt. Österreich hat ein Bereinigungsgesetz verabschiedet und einige Fälle von Überregulierung beseitigt; weitere Initiativen stehen noch aus. Die geringe Größe und die Volatilität des Marktes für Beteiligungskapital (insbesondere Risikokapital) behindern die Expansion innovativer, wachstumsorientierter Unternehmen (siehe die Abschnitte 3.2.3, 3.4.1 und 3.4.3).

3.5. Ökologische Nachhaltigkeit

Österreich ist zunehmend mit Wirtschafts- und Gesundheitskosten konfrontiert, die durch Klimawandel und Umweltschäden bedingt sind. Der Anteil der Personen, die eine Exposition gegenüber Verschmutzung und anderen Umweltproblemen melden, ist in den letzten Jahren nicht zurückgegangen (Europäische Kommission, 2019k). Der Temperaturanstieg in den letzten Jahren war mehr als doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt. Als Alpenland ist Österreich anfällig für längere Trockenzeiten und Hitzewellen. Das Risiko von Waldbränden dürfte ebenso wie der Befall durch hitzebeständige Schädlinge zunehmen. Diese und andere Auswirkungen des Klimawandels erfordern Anpassungsmaßnahmen, um negative makroökonomische Entwicklungen zu verhindern, die steigenden Gesundheitskosten zu dämpfen und die Gesundheit der Ökosysteme zu erhalten oder wiederherzustellen.

Österreich läuft Gefahr, seine Emissionsziele für Treibhausgase (THG) für das Jahr 2020 zu verfehlen. Während die Gesamtemissionen im Jahr 2018 um 3,7 % zurückgingen, sanken die Emissionen aus industriellen Prozessen um annähernd 10 %. Der Verkehrssektor verzeichnete jedoch einen weiteren Anstieg. Im Zeitraum 1990-2017 sind die THG-Emissionen in Österreich leicht gestiegen, während sie in der EU insgesamt erheblich zurückgegangen sind (siehe Abbildung 3.5.1), was auch im Nachhaltigkeitsziel 13 zum Ausdruck kommt. Im Jahr 2017 waren die Hauptquellen für THG-Emissionen (einschließlich EHS) die Sektoren Energie und Industrie (44,9 %), Verkehr (28,8 %), Gebäude (10,1 %) und Landwirtschaft (10,0 %) (UBA, 2019). Die Pro-Kopf-Treibhausgas-Emissionen (9,35 t CO2-Äquivalent) lagen über dem EU-Durchschnitt (8,45 t) (EWR, 2019).

Abbildung 3.5.1:Veränderungen bei den THG-Gesamtemissionen 1990-2017

 

Quelle: Europäische Kommission.

Weitere Anstrengungen sind auch erforderlich, um die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Nachhaltigkeitsziel 7) stagnierte bei 33,4 % des Bruttoendenergieverbrauchs, liegt jedoch nur um 0,6 Prozentpunkte unter dem Ziel für 2020. Zusätzliche Anstrengungen beim Einsatz erneuerbarer Energien würden nicht nur Österreich dabei helfen, seinen Beitrag zum EU-weiten Ziel von 32 % bis 2030 zu leisten, sondern auch zu der geplanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an seinem Energieverbrauch auf 100 % beitragen. (Im Jahr 2017 betrug der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 77 %, was einer der höchsten Werte in der EU ist.) Zu diesem Zweck will Österreich seine bereits umfangreiche Erzeugung von Strom aus Wasserkraft weiter ausbauen. Dies wird den Ausbau der Binnenstromnetze noch dringlicher machen (siehe Abschnitt 3.4.2).

Der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) enthält keine ausreichend detaillierten Angaben zu Umsetzung und Kosten. Am 18. Dezember 2019 veröffentlichte Österreich die neueste Fassung des NEKP. Danach sollen das für 2030 gesetzte Ziel für erneuerbare Energien (46-50 %) und das Energieeffizienzziel (25-30 %) mit bestehenden Maßnahmen erreicht werden. Gleichzeitig wird im NEKP anerkannt, dass Österreich zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, um die nationale Zielvorgabe, die Treibhausgas-Emissionen um 36 % zu verringern, zu erfüllen. Deshalb enthält das NEKP mehrere Vorschläge für Maßnahmen, mit denen die neue Regierung die Zielvorgaben für 2030 bewerten und umsetzen kann. Die neue Regierung sagt eine Anpassung des NEKP zu, um sicherzustellen, dass das THG-Emissionsziel für 2030 erreicht wird, und strebt die CO2-Neutralität bis 2040 an.  53 Im Laufe des Jahres 2020 wird die Kommission die von den Mitgliedstaaten vorgelegten endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne bewerten.

Naturbasierte Lösungen haben ein großes Klimaschutzpotenzial und bilden eine wesentliche und kostenwirksame Ergänzung der sektorspezifischen Dekarbonisierung. Naturbasierte Lösungen ergänzen die Dekarbonisierungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren. Sie konzentrieren sich auf die Verringerung der Emissionen im Landsektor (einschließlich Landwirtschaft, Wäldern und Flächennutzung) sowie auf den Schutz und die Verbesserung natürlicher CO2-Senken 54 . Insgesamt könnten sie mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen ausmachen, die bis 2030 erzielt werden müssen, um die Erderwärmung deutlich unter 2 °C zu halten (IPBES, 2019). In Österreich spielen Wälder eine wichtige Rolle beim Klimaschutz, da ihr Anteil an der natürlichen CO2-Speicherung 58 % beträgt. Durch den Klimawandel verursachte extreme Wetterereignisse und Schädlingsbefall, der insbesondere Monokulturökosysteme betrifft, bedrohen jedoch die Widerstandsfähigkeit der Wälder.

Investitionen in den ökologischen Wandel könnten die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. Insgesamt ist die Umweltgüterbranche in Österreich stark gewachsen und bot im Jahr 2015 41 400 Arbeitsplätze, d. h. dreimal so viele wie im Jahr 1993, während der Umsatz in diesem Zeitraum um mehr als das Sechsfache gestiegen ist. Schätzungen zufolge werden für jeden neuen Arbeitsplatz in der Branche zwei weitere Arbeitsplätze in verwandten Wirtschaftszweigen geschaffen (BMVIT, 2017b). Österreich ist in einigen Umwelttechnologiebranchen wie Wasserwirtschaft und Abfallbehandlung bereits gut aufgestellt, was im Nachhaltigkeitsziel 6 zum Ausdruck kommt. Investitionen in den Umwelttechnologiesektor‚ grüne Kompetenzen und Öko-Innovationen könnten weitere positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung haben. Sie könnten Österreich dabei helfen, seine Klima- und Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Weltmarkt begünstigen. Wenngleich die öffentlichen Investitionen in Klima, Energie und Umwelt im Jahr 2018 zurückgegangen sind, gibt es immer mehr Initiativen zur Förderung umweltfreundlicher privater Investitionen; solche Initiativen sind unter anderem auch im neuen Regierungsprogramm enthalten.

3.5.1.Verkehrsbedingte Emissionen

Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen ist für den Übergang Österreichs zur CO2-Neutralität und für die Einhaltung der Luftqualitätsnormen von entscheidender Bedeutung. Dem NEKP zufolge verfügt der Verkehrssektor über das größte Potenzial zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen (-7,2 Mio. t CO2-Äquivalent bis 2030 im Vergleich zu 2016). Im Zeitraum 1990-2017 legten die verkehrsbedingten CO2-Emissionen um 79,6 % zu, während die CO2-Emissionen insgesamt um 14,2 % zunahmen (ohne Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen, aber einschließlich des internationalen Luftverkehrs und des indirekten CO2-Ausstoßes) (Europäische Kommission, 2019k).

Die Nutzung österreichischer Übergänge im alpenquerenden Verkehr nimmt mehr und mehr zu. Im Jahr 2018 erreichte der Anteil Österreichs am alpenquerenden Gesamtverkehr einen Rekord (62 %), während die Anteile Frankreichs (20,3 %) und der Schweiz (17,7 %) leicht zurückgingen. Im Zeitraum 2017-2018 entfiel das Wachstum des alpenquerenden Güterverkehrs in Österreich zu 95 % auf die Straße und der verbleibende Teil auf die Schiene. Das Straßenverkehrsaufkommen stieg um 4,7 % auf 153,7 Mio. Tonnen, während das Schienenverkehrsaufkommen nur um 0,6 % auf 69,8 Mio. Tonnen zulegte. Im Jahr 2018 lag der Anteil der Schiene an Österreichs alpenquerendem Güterverkehr mit 27,8 % so niedrig wie nie zuvor; der Anteil der Schiene war in der Schweiz wesentlich höher (70,5 %) und in Frankreich deutlich niedriger (7,4 %).

Österreich hat einige Schritte unternommen, um den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die österreichische Verkehrspolitik bietet Anreize für eine Verlagerung auf die Schiene, insbesondere im alpenquerenden Verkehr. Der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr wird durch Mautgebühren verteuert und, zumindest in Tirol, sektoralen Fahrverboten und einer Blockabfertigung auf der Autobahn zum Brennerpass unterworfen. Dahingegen profitiert der Schienengüterverkehr von verschiedenen Zuschüssen und einer günstigeren Behandlung, in deren Rahmen der Schienenverkehr z. B. durch finanzielle Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs, der Beförderung von Lastkraftwagen auf der Schiene (Rollende Landstraße) und des Einzelwagenverkehrs attraktiver gemacht wird.

Der Verkehr verursacht erhebliche externe Kosten. Die externen Kosten des Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehrs werden auf insgesamt 19 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, d. h. 5,9 % des österreichischen BIP im Jahr 2016 (EU: 5,7 %) (Schroten et al.‚ 2019). Nahezu sämtliche Kosten werden durch Straßenbenutzer verursacht (95 %), während der Eisenbahnsektor nur für 4 % verantwortlich ist. Die Umweltkosten (Luftverschmutzung, Klimawandel, Kosten der Energieerzeugung, d. h. Well-to-Tank-Emissionen‚ Lärm‚ Schädigung des Lebensraums) machen 33 % der externen Kosten des Verkehrs aus. Der verbleibende Teil entfällt auf Verkehrsüberlastung (19 %) und Unfallkosten (47 %) 55 .

Die Luftverschmutzung gibt weiterhin Anlass zur Sorge, und es sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsnormen zu gewährleisten. Die Luftverschmutzung (Nachhaltigkeitsziel 11) führt zu Gesundheitskosten, Produktivitätseinbußen und niedrigeren landwirtschaftlichen Erträgen. Im Jahr 2018 wurde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in 5 von 11 Luftqualitätsgebieten überschritten. Insgesamt sind die verkehrsbedingten Stickoxid-Emissionen (NOx-Emissionen) seit 1990 um 43 % zurückgegangen, die Pkw-Emissionen sind aber auf das Sechsfache gestiegen (UBA, 2019). Dies ist darauf zurückzuführen, dass mehr Pkw mit Diesel betrieben werden (56 % des Fahrzeugbestands), das niedriger besteuert wird als Benzin (siehe Abschnitt 3.1.2). Darüber hinaus hat die große Mehrheit der Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb nach wie vor einen sehr hohen NOx-Ausstoß und entspricht nicht den Emissionsnormen. Auch die Ammoniak-Emissionen nehmen zu. Die Maßnahmen des nationalen Luftreinhalteprogramms scheinen nicht auszureichen, um diesen Trend umzukehren. Es wäre sinnvoll, emissionsarme landwirtschaftliche Techniken einzuführen bzw. deren Einsatz auszuweiten. Im neuen Regierungsprogramm werden Maßnahmen zur Verringerung von (insbesondere verkehrsbedingten) Emissionen angekündigt.

Auch die Entwicklungen hinsichtlich Landnutzung und Zersiedelung sind problematisch. Der Flächenverbrauch hat im Zeitraum 2001-2018 um 26 % zugenommen, während die Bevölkerung nur um 9,9 % wuchs (Statistik Austria, 2019b). Die Entwicklung dünn besiedelter Wohngebiete im Umkreis von Städten hat stärker zugenommen als in vergleichbaren Ländern. Dies führte zu Bodenversiegelung und – aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit von Privatfahrzeugen für private und berufliche Fahrten – zu Staus und Luftverschmutzung. Es bewirkt auch eine Einbuße an landwirtschaftlichen Böden und biologischer Vielfalt. Eine wirksamere Verflechtung der Bereiche Planung, Mobilität und Siedlungsentwicklung könnte zur Lösung dieser Probleme beitragen.

3.5.2Nachhaltige Gebäude und Tourismus

Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energieeffizienz in allen Bereichen, insbesondere bei Gebäuden, zu verbessern. Durch die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie wurde die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten verbessert. Nach dem Energieeffizienzgesetz müssen die Energieversorger Einsparungen in Höhe von 0,7 % des Verbrauchs des Vorjahres erzielen; davon müssen 40 % direkt von den Haushalten stammen. Energieintensive Unternehmen (mit Ausnahme von KMU) müssen den Verbrauch überwachen oder steuern, etwa durch Energieaudits. Strenge Bauvorschriften und die thermische Gebäudesanierung haben bereits zu weiteren Energieeinsparungen von fast 50 % geführt. Wärmeversorgungssysteme wie Heizkessel, Fernwärme, Solaranlagen und Wärmepumpen leisten ebenfalls einen Beitrag. Zusätzliche regulatorische Maßnahmen zum Ausstieg aus der Ölheizung (Verbot bei neuen Gebäuden ab 2020) und Beihilfen für die Sanierung könnten die Effizienz weiter steigern. Ziel der Regierung ist es, die derzeitige Gebäudesanierungsquote durch prioritäre Maßnahmen wie den Ersatz fossiler Brennstoffe für Heizzwecke durch erneuerbare Energieträger zu verdoppeln. Dieses Ziel wird durch finanzielle Maßnahmen (siehe Abschnitt 3.3.3) und Verwaltungsvorschriften gefördert.

Trotz eines Rückgangs des Gesamtenergieverbrauchs im Jahr 2018 wird das Ziel für 2020 möglicherweise nicht erreicht. Die Energiesparmaßnahmen haben in den letzten zehn Jahren zu einem stetigen Rückgang der Energieintensität geführt. Sie haben auch einen Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs im Jahr 2018 bewirkt. Die Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Anstiege im Zeitraum 2016-2017 auszugleichen. Daher liegt Österreich derzeit nicht auf Kurs, um sein Energieeffizienzziel für 2020 zu erreichen.

Die boomende Tourismusbranche in Österreich ist mit Kosten aufgrund des Klimawandels und mit der Herausforderung konfrontiert, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Österreich verzeichnet in den Sommer- und Wintermonaten hohe Besucherzahlen. Der Anstieg der Durchschnittstemperaturen verlängert die Sommersaison, birgt jedoch Risiken für die wirtschaftlich wichtige Wintersaison, wobei der Ausgleich des Mangels an Naturschnee mit hohen finanziellen und ökologischen Kosten verbunden ist (Klima- und Energiefonds‚ 2017). Der Tourismus muss diversifiziert werden, wenn der Wintertourismus langfristig ökologisch nachhaltig und rentabel sein soll. Tourismusbedingte Emissionen ergeben sich in erster Linie aus dem Reiseverkehr, sodass ein umweltfreundlicherer Verkehr vonnöten ist. Bei der Energieeffizienz von für den Tourismus genutzten Gebäuden besteht Spielraum für Verbesserungen (WKÖ, 2019). Positiv zu vermerken ist das zunehmende Entwicklungspotenzial des Ökotourismus. Die Zahl der öko-zertifizierten Tourismusbetriebe hat sich von 199 im Jahr 2005 auf 343 im Jahr 2015 fast verdoppelt. Die Tourismusstrategie (Plan T) stellt die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt und enthält spezifische Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere den Anteil erneuerbarer Energien, der in Restaurants und Beherbergungsbetrieben genutzt wird (siehe auch Abschnitt 3.4.3) (BMNT, 2019).

3.5.3.Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Öko-Innovation

Österreich hat eine relative Entkopplung von BIP-Wachstum und Ressourceneinsatz erreicht, aber seine Ressourcenproduktivität liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die Ressourcenproduktivität misst, wie effizient die Wirtschaft materielle Ressourcen einsetzt, um Wohlstand zu schaffen. Bis 2016 stieg die Ressourcenproduktivität in Österreich langsamer als im EU-Durchschnitt. Dahingegen stieg der inländische Materialverbrauch an (UBA, 2019). Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, z. B. durch die Förderung von Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffmärkten, könnte die Ressourcenproduktivität und den effizienten Einsatz natürlicher Ressourcen steigern, wie es im Nachhaltigkeitsziel 12 zum Ausdruck kommt. Die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Kreislaufwirtschaft wird Österreich auch dabei unterstützen, seine Klimaziele zu erreichen. Da die Material- und die Energieintensität nach wie vor vergleichsweise hoch sind und langsamer abnehmen als in anderen Mitgliedstaaten, könnte auch eine Reform der Umweltsteuern (insbesondere der Energiesteuern) dazu beitragen, die gewünschte lenkende Wirkung zu erzielen (siehe Abschnitt 3.1.2).

Bislang liegt keine übergreifende Strategie für die Kreislaufwirtschaft vor. Es gibt eine Reihe sektorspezifischer Strategien und Programme, darunter die neue Bioökonomiestrategie. Im neuen Regierungsprogramm wird eine umfassende sektorübergreifende Strategie für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft angekündigt, bei der der Schwerpunkt auf energie- und emissionsintensiven Wirtschaftszweigen liegen soll. Dies könnte einen guten Ausgangspunkt bilden, um den Regelungsrahmen zu erarbeiten. Dabei sollten Synergien mit der Digitalisierung genutzt und angemessene Finanzmittel mobilisiert werden, um das Kreislaufprinzip der Wirtschaft zu fördern und Fortschritte bei der Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 12 zu erreichen.

Österreich erfüllt zwar alle derzeitigen Recyclingziele, doch sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Recyclingziele für Kunststoffverpackungen nach 2020 zu erreichen. Österreich erreicht alle aktuellen Recyclingziele, doch die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen liegt bei 33,6 % und bleibt damit um mehr als 20 Prozentpunkte hinter dem Ziel für 2030 zurück. Die Quote der getrennten Verpackungs- und Papiersammlung stagniert (2014: 1,06 Mio. t, 2017: 1,07 Mio. t). Derzeit werden 71 % der Kunststoffabfälle und über 90 % der unsortierten Kunststoffabfälle verbrannt (UBA, 2019). Um einen stärker kreislauforientierten Materialeinsatz zu fördern, muss neben der Abfallphase auch der gesamte Lebenszyklus des Produkts (von der Konzeption über die Herstellung bis zum Verbrauch) berücksichtigt werden, wobei unter anderem auch eine verstärkte getrennte Sammlung erforderlich ist. Insgesamt nimmt das Abfallaufkommen zu und liegt über dem EU-Durchschnitt.

3.5.4Ein gerechter Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft

Ein gerechter Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfordert unter Umständen auch die Unterstützung der am stärksten betroffenen Gebiete. In Österreich gibt es keine Kohlebergwerke, und das einzige verbleibende aktive Kohlekraftwerk (in der Steiermark) soll 2020 stillgelegt werden. Die Unterstützung eines Übergangs zu einer klimaneutralen Industrie in Gebieten mit hoher CO2-Intensität könnte dazu beitragen, die Treibhausgas-Emissionen zu verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die technologische Führungsrolle zu erhalten. Dies wird bereits in den Innovations- und Wirtschaftsstrategien der Bundesländer anerkannt; so streben z. B. die Steiermark und Oberösterreich eine nachhaltigere und energieeffizientere Industrie an. Der Übergang wird sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken; die Verlagerung der Beschäftigung auf alternative Technologien und Tätigkeiten wird eine Um- und Weiterqualifizierung der Beschäftigten erfordern. Der EU-Fonds für einen gerechten Übergang 2021-27 zielt darauf ab, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Übergangs zur Klimaneutralität abzufedern, und kann einen Beitrag leisten zur Bewältigung der Herausforderungen in den am stärksten betroffenen Gebieten Österreichs.

Auf Länderebene sind die höchsten CO2-Intensitäten in der Steiermark und in Oberösterreich zu finden. 2016 verzeichnete die Östliche Obersteiermark (Bundesland Steiermark) die höchste CO2-Intensität (gemessen an den Treibhausgas-Emissionen der wichtigsten Industrieanlagen nach Bruttowertschöpfung), was hauptsächlich durch die Herstellung von Roheisen und Stahl bedingt war (EWR, 2016). Ein weiteres CO2-intensives Gebiet ist das Traunviertel (Oberösterreich), wo fast die Hälfte der Emissionen großer Industrieanlagen von der chemischen Industrie stammen. Ein Teil der Treibhausgas-Emissionen der dortigen Industrie ist jedoch auf erneuerbare Energien zurückzuführen.

Die Herstellung von raffinierten Erdölerzeugnissen im Süden des Wiener Raums ist mit einer hohen CO2-Intensität verbunden. Die Region Wiener Umland/Südteil ist die österreichische Region mit der zweithöchsten CO2-Intensität großer Industrieanlagen. Raffinierte Erdölerzeugnisse werden sowohl aus lokal gewonnenem als auch aus importiertem Öl hergestellt. Im Jahr 2016 war die Herstellung von Kokerei- und Mineralölerzeugnissen der Wirtschaftszweig mit der höchsten CO2-Intensität in Österreich. Die Region Wiener Umland/Südteil verfügt jedoch über eine starke Wirtschaftsstruktur und könnte daher einen geringeren Bedarf an zusätzlicher Unterstützung beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft haben.

Insgesamt genießt Österreich noch nicht die sozioökonomischen Vorteile, die mit einem durchgreifenden ökologischen Wandel und einer CO2-armen Perspektive verbunden sind. Österreichs Vorsprung auf dem Gebiet der ökologischen Innovation hat sich in den letzten Jahren verringert. Eine einheitliche und allgemein höhere Bepreisung von CO2-Emissionen würden die ökologische Innovation fördern (OECD, 2019a, S. 46). Ein ehrgeizigeres NEKP und begleitende umweltpolitische Maßnahmen könnten den Weg ebnen für eine ökologische Modernisierung, die mit positiven Auswirkungen auf Makroökonomie und Arbeitsmarkt sowie mit weiteren Vorteilen in Bezug auf Gesundheit und Wohlergehen verbunden wäre.

Anhang A: Übersichtstabelle

Zusammenfassende Bewertung1

Länderspezifische Empfehlungen 2019

Länderspezifische Empfehlung 1: … die Tragfähigkeit des Gesundheits- und Langzeitpflegesystems sowie des Pensionssystems auch durch die Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vor dem Hintergrund der voraussichtlich steigenden Lebenserwartung zu gewährleisten; die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten anzugleichen;

Bei der Umsetzung der ersten länderspezifischen Empfehlung hat Österreich begrenzte Fortschritte erzielt.

... die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten;

Einige Fortschritte: In den vergangenen Jahren wurden wesentliche Reformmaßnahmen verabschiedet, die der länderspezifischen Empfehlung Rechnung tragen und derzeit umgesetzt werden, etwa der Bundeszielsteuerungsvertrag, das Primärversorgungsgesetz von 2017 sowie eine Reform zur Zusammenführung der bestehenden 21 Sozialversicherungsträger. Auch die Reform, mit der die 21 Versicherungsträger zu fünf fusioniert werden, dürfte Effizienzgewinne bewirken. Wenngleich Fortschritte zu verzeichnen sind, liegt Österreich hinsichtlich der Umsetzung nicht bei allen Reformen ganz im Zeitplan, und noch ist unklar, welches Einsparpotenzial sich aus den einzelnen Reformen ergibt. Die übermäßige Inanspruchnahme von Leistungen im Spital- und Arzneimittelbereich, die allgemeine Überschneidung von Zuständigkeiten im Gesundheitswesen und die Rolle der Gesundheitsvorsorge sind Themen, die noch angegangen werden müssen. Dem zweiten umfassenden Monitoringbericht für den Zeitraum 2017-2021 zufolge bleiben die Ausgaben in den Jahren 2017 bis 2019 unter den Obergrenzen.

… die Tragfähigkeit der Langzeitpflege zu gewährleisten;

Begrenzte Fortschritte: Trotz der jüngsten Maßnahmen stellen die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege nach wie vor eine Herausforderung für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Was das System angeht, in dessen Rahmen die einschlägigen Leistungen erbracht werden, wurden keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen. Die Abschaffung des Pflegeregresses hat zu einem Anstieg der öffentlichen Ausgaben geführt.

… die Tragfähigkeit des Pensionssystems auch durch die Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vor dem Hintergrund der voraussichtlich steigenden Lebenserwartung zu gewährleisten;

Begrenzte Fortschritte: Die bisherigen Reformbemühungen zielten darauf ab, die Tragfähigkeit des Pensionssystems zu stärken, wohingegen die jüngsten Maßnahmen teilweise diesen Anstrengungen zuwiderlaufen. Im Pensionsanpassungsgesetz von 2020 (das im Vorfeld der vorgezogenen Wahlen Ende September 2019 verabschiedet wurde) werden die Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit nicht berücksichtigt; darüber hinaus enthält es Maßnahmen, die die bisherigen Reformbemühungen untergraben. Wenngleich eine gezielte Erhöhung niedriger Pensionseinkommen gerechtfertigt sein mag, um angemessenere Personen zu erreichen, werden durch die Möglichkeit eines Pensionsantritts ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren die bisherigen Bemühungen um eine Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters zunichte gemacht und außerdem Fragen der Fairness aufgeworfen. Auch angesichts des in jüngster Zeit festgestellten Arbeitskräftemangels ist dieser Kurs nicht sinnvoll.

… die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten anzugleichen.

Begrenzte Fortschritte: Mit dem Finanzausgleichsgesetz von 2017 wurden zwar zahlreiche Änderungen eingeführt, es kann jedoch nicht als bedeutender Schritt hin zu größerer Steuerautonomie oder zu einer transparenteren Kompetenzverteilung angesehen werden. Die Arbeiten in diesen Bereichen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bilanz der Umsetzung mehrerer Initiativen aus dem Finanzausgleichsgesetz fällt gemischt aus. So wurden zwar Maßnahmen ergriffen, um die Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Finanzausgleichs zu vereinfachen, doch die Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben waren weniger erfolgreich. Das Vorhaben, in den Bereichen Elementarbildung und Pflichtschulen eine aufgabenbezogene Zuweisung von gemeinschaftlichen Abgaben an die Gemeinden einzuführen, wurde ergebnislos eingestellt. Es steht zu erwarten, dass die ersten Ausgabenüberprüfungen zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben auf subnationaler Ebene in den Bereichen Gesundheitsversorgung in Schulen und kommunale Wasserbewirtschaftung voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen werden. Um die Wirksamkeit und Effizienz der subnationalen Ausgaben vergleichen zu können, wurde ein Benchmarking-Modell entwickelt, das auf andere Politikbereiche ausgedehnt wird. Wenngleich das Kompetenzbereinigungspaket als ein erster Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden kann, sind noch weitere Anstrengungen vonnöten.

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG 2: … die Besteuerung von der Arbeit auf Quellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum weniger abträglich sind; in fortgesetzter Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Vollzeitbeschäftigung von Frauen zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote, und die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten zu steigern; die Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern;

Bei der Umsetzung der zweiten länderspezifischen Empfehlung hat Österreich begrenzte Fortschritte erzielt.

… die Besteuerung von der Arbeit auf Quellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum weniger abträglich sind;

Einige Fortschritte: Die weiterhin hohe Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in Österreich führt zu erheblichen Negativanreizen für Arbeitskräfteangebot und -nachfrage. Es wurden neue Maßnahmen eingeführt, die die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit verringern: Familienbonus Plus, die Senkung des Arbeitgeberanteils an der Unfallversicherung, geringere Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige und Landwirte, weitere Steuergutschriften für Pensionisten, Verkehrssteuergutschriften und eine höhere Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Pensionisten. Für eine zukunftsorientierte Strategie, mit der ökologische Nachhaltigkeit, Fairness und Inklusion gefördert werden, wäre eine umfassendere Reformierung des Steuermixes erforderlich. Einige Maßnahmen gehen in diese Richtung, aber es muss noch mehr getan werden, um Effizienzgewinne zu sichern. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt: Ökologisierung des Steuersystems, Digitalsteuerpaket.

… die Vollzeitbeschäftigung von Frauen zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote;

Einige Fortschritte: Durch die verstärkte Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen und den Ausbau von Ganztagsschulen hat sich das Angebot für Eltern von Kleinkindern vergrößert. Die Regierung hat das Bildungsinvestitionsgesetz angenommen.

… in fortgesetzter Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten zu steigern;

Keine Fortschritte: Bisher wurden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.

… die Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern.

Begrenzte Fortschritte: Österreich hat einige Maßnahmen ergriffen, um die Grundkompetenzen benachteiligter junger Menschen und von Personen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Der Schwerpunkt des Pädagogikpakets liegt auf der Wiedereinführung von Ziffernnoten und Klassenwiederholungen. In der nichtakademischen Sekundarstufe I wird wieder nach Leistungsgruppen differenziert, und ab 2022 dürften neue Methoden zur Feststellung der Schulreife angewandt werden. Das Angebot an Plätzen in der frühkindlichen Ganztagsbetreuung und in Ganztagsschulen wurde ausgebaut, doch muss hier auch die Qualität sichergestellt werden, damit eine Verbesserung der Grundfertigkeiten erzielt werden kann. Im Rahmen internationaler und nationaler Tests wurden im Hinblick auf benachteiligte junge Menschen, einschließlich derer mit Migrationshintergrund, keine besonderen Verbesserungen festgestellt.

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNG 3: … die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auszurichten und dabei regionale Unterschiede zu berücksichtigen; das Produktivitätswachstum durch die Förderung der Unternehmensdigitalisierung und des Firmenwachstums sowie durch den Abbau regulierungsbedingter Hürden im Dienstleistungssektor zu unterstützen.

Bei der Umsetzung der dritten Empfehlung hat Österreich einige Fortschritte erzielt.

… die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, Innovation auszurichten;

Einige Fortschritte: Um FuI-Investitionen auf eine Steigerung der Innovationsleistung auszurichten, hat die frühere Regierung eine Exzellenzinitiative vorgeschlagen, mit der die wettbewerbsorientierte Grundlagenforschung gestärkt werden soll. Die strategische Planung ist abgeschlossen, und nun ist es an der neuen Regierung, über die Umsetzung zu befinden. Im Jahr 2020, wenn die neue Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat, wird erneut eine Bewertung der Fortschritte vorgenommen.

… die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Digitalisierung auszurichten;

Einige Fortschritte: Die Digitalisierung ist in Österreich seit geraumer Zeit eine der politischen Prioritäten. Die Übergangsregierung führte die Umsetzung sinnvoller Initiativen in allen Bereichen der Digitalisierung fort, setzte jedoch nicht die für 2019 (Jahr der Digitalisierung) erwarteten wichtigen politischen Impulse. Im Hinblick auf die Gesamtkohärenz und die tatsächlichen Auswirkungen der digitalpolitischen Anstrengungen wäre die Festlegung spezifischer, messbarer Ziele von Vorteil. Zudem weist die digitale Infrastruktur nach wie vor Lücken auf.

… die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Nachhaltigkeit auszurichten und dabei regionale Unterschiede zu berücksichtigen;

Begrenzte Fortschritte: Im Jahr 2018 sind die öffentlichen Investitionen aus dem Klima- und Energiefonds gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Aus dem Vergleich der beiden letzten Förderungsberichte des Bundes (2018 und 2017) geht hervor, dass sich die Auszahlungen in allen drei relevanten Förderprogrammen im Rahmen der Untergliederung 43 (Umwelt, Energie und Klima) verringert haben:

Klima- und Energiefonds:

2018: 39,8 Mio. EUR;

2017: 42,12 Mio. EUR;

Thermische Sanierung:

2018: 37,12 Mio. EUR;

2017: 39,67 Mio. EUR und

Umweltförderung:

2018: 49,89 Mio. EUR;

2017: 56,73 Mio. EUR.

Angesichts des wachsenden Interesses öffentlicher und privater Anleger am Thema nachhaltige Finanzierung und eines breiteren Spektrums an grünen Finanzierungsmöglichkeiten haben private Investitionen in den ökologischen Wandel nun an Bedeutung gewonnen. Nach einem kürzlich veröffentlichten Länderbericht der Ratingagentur Sustainalytics, die ihre Bewertungen an ESG-Aspekten (Environment – Umwelt, Social – Soziales, Governance – Unternehmensführung) ausrichtet, gehört Österreich gemessen an ESG-Faktoren zu den führenden Ländern und erreichte im Jahr 2018 Platz 4 von 172.

… das Produktivitätswachstum durch die Förderung der Unternehmensdigitalisierung und des Firmenwachstums zu unterstützen;

Einige Fortschritte: Das Programm „KMU Digital“ wurde verlängert und erweitert. Es unterstützt nun auch Digitalisierungsprojekte von KMU. Die Digitalisierungsagentur hat zahlreiche Initiativen und Projekte eingeleitet, um die Unternehmensdigitalisierung zu erleichtern. Zur Unterstützung der Digitalisierung von KMU wurden drei digitale Innovationszentren geschaffen. Es wurden keine größeren neuen politischen Initiativen zur Unternehmensdigitalisierung auf den Weg gebracht.

… das Produktivitätswachstum durch den Abbau regulatorischer Hindernisse im Dienstleistungssektor zu unterstützen;

Begrenzte Fortschritte: Dienstleistungsunternehmen profitierten von Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, z. B. dem Rechtsbereinigungsgesetz und dem Anti-Gold-Plating-Gesetz. Im Jahr 2019 wurden jedoch keine Fortschritte beim Abbau der Beschränkungen im Einzelhandel und der spezifischen im Jahr 2017 festgestellten Beschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen erreicht. Durch die jüngsten Änderungen der Berufsreglementierung für Bauingenieure und Patentanwälte wurden die von der Kommission festgestellten Beschränkungen nicht aufgehoben. Die Regulierungsdichte in wichtigen freien Berufen und Gewerben ist nach wie vor hoch.

Europa 2020 (nationale Ziele und Fortschritte)

Im NRP festgelegtes Ziel für die Beschäftigungsquote: 77 %

76,2 % im Jahr 2018

Im NRP festgelegtes FuE-Ziel: 3,76 % des BIP

3,17 % des BIP im Jahr 2018; für 2019 dürfte der Wert bei 3,19 % liegen; Bestätigung durch Eurostat steht noch aus

Nationales Treibhausgasemissionsziel:
- 16 % im Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2005 (ohne unter den EU-Emissionshandel fallende Wirtschaftszweige)

Nach der Lastenteilungsentscheidung der EU dürfen im Jahr 2020 die nicht unter den EU-Emissionshandel fallenden THG-Emissionen Österreichs 47,8 Mio. t CO2-Äquivalent nicht überschreiten. Im Jahr 2017 beliefen sie sich auf 51,7 Mio. t CO2-Äq. Im Oktober 2019 erklärte das österreichische Umweltbundesamt, die Erreichung der Klimaziele des Landes im Jahr 2020 sei „plausibel, aber nicht gesichert“. Es ist offensichtlich, dass die Klimaschutzmaßnahmen auf der Grundlage des neuen Regierungsprogramms vom Januar 2020 intensiviert werden müssen.

Für 2020 angestrebter Anteil der erneuerbaren Energien: 34 %

32,6 % im Jahr 2017

Ziele für Energieeffizienz und Energieverbrauch für 2020:

31,5 Mio. t RÖE Primärenergieverbrauch;

25,1 Mio. t RÖE Endenergieverbrauch;

Primärenergieverbrauch 2017: 32,55 Mio. t RÖE

Endenergieverbrauch 2017: 28,42 Mio. t RÖE    

Zielquote für frühe Schul- und Ausbildungsabgänger: 9,5 %

7,3 % im Jahr 2018

Angestrebte Quote der Tertiärabschlüsse: 38 % der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren

40,7 % im Jahr 2018

Abgestrebter Wert für die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen:
-235 000 (Bezugsjahr 2008).

Im Bezugsjahr 2008 lag die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen bei 1 699 000. 2018 waren es 1 512 000, also 187 000 Personen weniger, sodass noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Ziel zu erreichen.



(1) Zur Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (CSR) werden folgende Kategorien verwendet:

Keine Fortschritte: Zur Umsetzung der an ihn gerichteten länderspezifischen Empfehlung hat der Mitgliedstaat weder Maßnahmen glaubhaft angekündigt noch beschlossen. Im Folgenden sind Situationen beschrieben, die typischerweise in diese Kategorie eingeordnet werden können, wobei die jeweilige Situation stets unter Berücksichtigung der länderspezifischen Bedingungen zu bewerten ist:

Einschlägige gesetzliche, administrative oder finanzpolitische Maßnahmen wurden

weder im nationalen Reformprogramm

noch in anderen offiziellen Mitteilungen an das nationale Parlament oder die betreffenden Parlamentsausschüsse, an die Europäische Kommission

oder an die Öffentlichkeit (z. B. Pressemitteilung, Ankündigung auf der Website der Regierung) angekündigt;

weder die Regierung noch der Gesetzgeber haben Rechtsakte ohne Gesetzescharakter vorgelegt;

der Mitgliedstaat hat erste Schritte zur Umsetzung der Empfehlung eingeleitet, beispielsweise eine Studie in Auftrag gegeben oder eine Studiengruppe eingesetzt, um zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind (es sei denn, die Empfehlung hat ausdrücklich Orientierungs- oder Sondierungsmaßnahmen zum Gegenstand), es wurden jedoch noch keine klar spezifizierten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung vorgeschlagen.

Beschränkte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat

einige Maßnahmen angekündigt, die der länderspezifischen Empfehlung aber nur zu einem gewissen Grad nachkommen und/oder

auf Regierungs- oder Gesetzgebungsebene Rechtsakte vorgelegt, die aber noch nicht angenommen wurden, und die geplante Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung erfordert weitere nichtlegislative Arbeiten in beträchtlichem Umfang;

Rechtsakte ohne Gesetzescharakter vorgelegt, jedoch keine für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung erforderlichen Folgemaßnahmen getroffen.

Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen,

die der länderspezifischen Empfehlung teilweise nachkommen und/oder

die der länderspezifischen Empfehlung nachkommen, für deren vollständige Umsetzung aber weitere Arbeiten in beträchtlichem Umfang erforderlich sind, da nur einige dieser Maßnahmen umgesetzt wurden. Beispielsweise wurden Maßnahmen vom nationalen Parlament oder durch Ministerialbeschluss angenommen, aber die Umsetzungsbeschlüsse stehen noch aus.

Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen angenommen, die der Empfehlung annähernd nachkommen und die größtenteils bereits umgesetzt wurden.

Vollständige Umsetzung: Der Mitgliedstaat hat sämtliche Maßnahmen umgesetzt, die erforderlich sind, um der länderspezifischen Empfehlung in angemessener Weise nachzukommen.

Anhang B: Statistischer Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse

Anhang C: Standardtabellen

Tabelle C.1:Finanzmarktindikatoren

(1) Neueste Daten: 3. Quartal 2019. Nicht nur Banken, sondern alle monetären Finanzinstitute außer Zentralbanken.
(2) Neueste Daten: 2. Quartal 2019.

(3) Die Quartalswerte wurden auf das Jahr umgerechnet.

*In Basispunkten.

Quelle: Europäische Kommission (langfristige Zinsen), Weltbank (Bruttoauslandsverschuldung), Eurostat (private Verschuldung), EZB (alle anderen Indikatoren).

Tabelle C.2:Sozialpolitisches Scoreboard: Indikatoren für die Kernziele

(1) Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen: Personen, die von Armut bedroht sind und/oder unter erheblicher materieller Deprivation leiden und/oder in Haushalten ohne oder mit nur sehr niedriger Erwerbsintensität leben.
(2) Als arbeitslos gelten alle Menschen, die nicht erwerbstätig sind, aktiv Arbeit suchen und bereit sind, sofort oder innerhalb von
zwei Wochen eine Arbeitsstelle anzutreten.
(3) Entsprechend dem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2019 wird das Bruttoeinkommen der Haushalte in unbereinigter Betrachtung bemessen.

(4) Verringerung der Armutsgefährdungsquote aufgrund von Tran
sferleistungen in Prozent (Vergleich der Armutsgefährdungsquote vor und nach den Transfers; Pensionen werden in der Berechnung nicht als Transferleistungen betrachtet).
(5) Durchschnitt der ersten drei Quartale 2019 bei der Beschäftigungsquote, der Arbeits
losenquote und dem geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälle.

Quelle: Eurostat.

Tabelle C.3:Arbeitsmarkt- und Bildungsindikatoren

* Nicht im Scoreboard enthaltener Indikator
(1) Differenz zwischen dem durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst männlicher gegenüber dem weiblicher Angestellter, ausgedrückt in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der erstgenannten Gruppe. Der Wert gilt als „unbereinigt“, da er keine individuellen Merkmale berücksichtigt (und daher ein Gesamtbild des geschlechtsspezifischen Lohngefälles liefert). Dabei werden alle Beschäftigten berücksichtigt, die in einem Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten arbeiten. Das Alter der Beschäftigten und das Arbeitszeitmodell bleiben unberücksichtigt.
(2) Ergebnisse der PISA-Studie (OECD) zu den schwachen Leistungen der 15-Jährigen in Mathematik.

(3) Einfluss des sozioökonomischen und kulturellen Status auf das Abschneiden in der PISA-Studie (OECD).

(4) Durchschnitt der ersten drei Quartale 2018 bei der Erwerbsquote, dem Beschäftigungswachstum, der Beschäftigungsquote, der Teilzeitbeschäftigung und der befristeten Beschäftigung. Bei den Daten für die Jugendarbeitslosenquote handelt es sich um jährliche Daten (ausgenommen Daten für DK, EE, EL, HU, IT und VK, die auf den ersten drei Quartalen 2018 basieren).

Quelle: Eurostat, OECD.

Tabelle C.4:Indikatoren für soziale Inklusion und Gesundheit

* Nicht im Scoreboard enthaltener Indikator
(1) Armutsgefährdungsquote: Anteil der
Menschen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens.
(2) Anteil der Menschen, die unter mindestens vier der folgenden Entbehrungen leiden: Sie können i) ihre Miete oder Wasser-, Gas- und Stromre
chnungen nicht bezahlen, ii) ihre Wohnung nicht angemessen warm halten, iii) keine unerwarteten Ausgaben tätigen, iv) nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent essen, v) nicht einmal im Jahr für eine Urlaubswoche verreisen, vi) sich kein Auto, vii) keine Waschmaschine, viii) keinen Farbfernseher oder ix) kein Telefon leisten.
(3) Anteil an der Gesamtbevölkerung der Personen, die in überbelegten Wohnungen leben und von wohnungsbezogener Deprivation betroffen sind.

(4) Menschen in Haus
halten mit sehr niedriger Erwerbsintensität: Anteil der Menschen unter 60 Jahren, die in Haushalten leben, in denen die Erwachsenen (ausgenommen unterhaltsberechtigte Kinder) in den vergangenen 12 Monaten weniger als 20 % ihrer potenziellen Arbeitszeit erwerbstätig waren.
(5) Verhältnis des Medianwerts der persönlichen Bruttorenten der Altersklasse 65-74 zum Medianwert des persönlichen Bruttoeinkommens der Altersklasse 50-59.

(6) Nutzung von Festnetz-Breitband (33 %), Nutzung von Mobilfunk-Breitband (22 %),
Geschwindigkeit (33 %) und Erschwinglichkeit (11 %) aus dem Fortschrittsanzeiger für die Digitale Agenda (Digital Scoreboard).

Quelle: Eurostat, OECD

Tabelle C.5:Leistungsindikatoren der Produktmärkte und Politikindikatoren

* Die Indikatorenwerte für den Zeitraum 2003-2013 sind vergleichbar, doch 2018 wurden wesentliche Änderungen an der Methodik vorgenommen. Infolgedessen können frühere Datenstände nicht mit den PMR-Indikatoren von 2018 verglichen werden.

(1) Bruttowertschöpfung (in konstanten Preisen) im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten.
(2) Arbeitnehmerentgelt (zu jeweiligen Preisen) im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (in konstanten Preisen).

(3) Die diesem Indikator zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind hier ei
ngehend erläutert: http://www.doingbusiness.org/methodology.
(4) Durchschnittliche Antwort auf Frage Q7B_a. „[Bankdarlehen]: Falls Sie in den letzten sechs Monaten eine solche Finanzierung beantragt haben und aushandeln wollten, was war das Ergebnis?“.

(5
) Anteil der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren mit Tertiärabschluss.
(6) Anteil der Bevölkerung im Alter von 20 bis 24 Jahren mit abgeschlossener Sekundarstufe II.

(7) Skala: 0 = nicht reguliert, 6 = sehr stark reguliert. Die den OECD-Indikatoren f
ür die Produktmarktregulierung zugrunde liegenden Methoden sind eingehend erläutert unter: http://www.oecd.org/competition/reform/indicatorsofproductmarketregulationhomepage.htm .

(8) Einfacher Durchschnitt der Indikatoren für die Reglementierung von Anwälten, Wirtschaftstreuhändern, Architekten und Ingenieuren.
(9) Aggregierte OECD-Indikatoren für die Regulierung in den Sektoren Energie, Verkehr und Teleko
mmunikation (ETCR).

Quelle: Europäische Kommission; Weltbank: Doing Business (Daten zur Vertragsdurchsetzung und Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung), OECD (Indikatoren der Produktmarktregulierung), SAFE (Ausgang von KMU-Anträgen auf Bankkredite).

Tabelle C.6:Grünes Wachstum

Sämtliche gesamtwirtschaftlichen Intensitätsindikatoren sind als Verhältnis der physischen Menge zum BIP (zu Preisen von 2010) angegeben.    
Energieintensität: Quotient aus Bruttoinlandsenergieverbrauch (Europa 2020-2030) (in kg RÖE) und BIP (in EUR).    
Kohlenstoffintensität: Quotient aus Treibhausgasemissionen (in kg CO2-Äquivalent) und BIP (in EUR).
   
Ressourcenintensität: Quotient aus Inlands
materialverbrauch (in kg) und BIP (in EUR).    
Abfallintensität: Quotient aus Abfall (in kg) und BIP (in EUR).
   
Energie-Außenhandelsbilanz: Saldo der Energieaus- und -einfuhren in % des BIP. 
   
Energieanteil im HVPI: Energiekomponente des Warenkorbs, der dem
HVPI zugrunde liegt.
Abweichung Energiepreisentwicklung - Inflation: Energiekomponente des HVPI und HVPI-Inflation insgesamt (% Jahresvergleich).
   
Reale Energiestückkosten: reale Energiekosten als Prozentsatz der Gesamtwertschöpfung für die Wirtschaft.
   
E
nergieintensität in der Industrie: Quotient aus Endenergieverbrauch (in kg RÖE) und Bruttowertschöpfung (zu Preisen von 2010 in EUR) in der Industrie, einschließlich Bausektor.    
Reale Energiestückkosten für das verarbeitende Gewerbe ohne Mineralölverarbei
tung: reale Energiekosten als Prozentsatz der Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe.    
Wirtschaftsanteil der energieintensiven Branchen: Anteil der Bruttowertschöpfung der energieintensiven Branchen am BIP.

Strom- und Gaspreise für Industriebetriebe mittl
erer Größe: Verbrauchsstufen 500-20 000 MWh und 10 000-100 000 GJ; ohne MwSt.    
Recyclingquote der Siedlungsabfälle: Anteil der Siedlungsabfälle, die recycelt oder kompostiert werden.
   
Öffentliche FuE-Aufwendungen für den Energiesektor und für die Umwelt: A
ufwendungen der öffentlichen Hand für FuE für diese Sektoren in % des BIP.    
Anteil der vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) abgedeckten Treibhausgas-(THG)-Emissionen (ohne Luftverkehr): von den Mitgliedstaaten an die Europäische Umweltagentur übermittelte A
ngaben zu Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft).    
Energieintensität im Verkehrssektor: Quotient aus Endenergieverbrauch im Verkehrssektor, einschließlich des internationalen Flugverkehrs, (in kg RÖE) und Brut
towertschöpfung (zu Preisen von 2010 in EUR) im Verkehrssektor.    
Kohlenstoffintensität im Verkehrssektor: Quotient aus Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und Bruttowertschöpfung in den Beförderungstätigkeiten.
   
Energieimportabhängigkeit: Quotient aus
Netto-Energieeinfuhren und Bruttoinlandsenergieverbrauch (zzgl. internationaler Bunkerbestände für die Seeschifffahrt).    
Aggregierte Konzentrationsrate der Lieferanten:  Herfindahl-Hirschman-Index für Nettoimporte von Rohöl und Flüssigerdgas, Erdgas und
Steinkohle. Niedrigere Werte deuten auf eine größere Diversifizierung und damit geringere Risiken hin.    
Diversifizierung des Energiemix: Herfindahl-Hirschman-Index für Hauptenergieprodukte im Bruttoinlandsverbrauch von Energie

*Europäische Kommission und E
uropäische Umweltagentur.

Quelle: Europäische Kommission und Europäische Umweltagentur (Anteil der vom ETS abgedeckten THG-Emissionen); Europäische Kommission (Verhältnis der Umweltbesteuerung zur Arbeitsbesteuerung); Eurostat (alle anderen Indikatoren).

Anhang D: Investitionsleitlinien 2021-2027 für den Fonds für einen gerechten Übergang – ÖSTERREICH

Ausgehend von dem Kommissionsvorschlag wird in diesem Anhang 56 dargelegt, in welchen Bereichen nach vorläufiger Einschätzung der Kommissionsdienststellen für eine wirksame Umsetzung von Investitionen aus dem Fonds für einen gerechten Übergang in Österreich im Zeitraum 2021-2027 prioritärer Investitionsbedarf besteht und welche Rahmenbedingungen hierfür erforderlich sind.. Diese prioritären Investitionsbereiche ergeben sich aus einer umfassenden Analyse der Gebiete, die sich aufgrund des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 in Österreich vor schwerwiegende sozio-ökonomische Herausforderungen gestellt sehen. Dieser Anhang bildet die Grundlage für den Dialog zwischen Österreich und den Kommissionsdienststellen und liefert den Mitgliedstaaten eine Orientierung für die Aufstellung ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang, die wiederum die Grundlage für die Programmierung des Fonds für einen gerechten Übergang darstellen. Die im Rahmen dieses Fonds getätigten Investitionen ergänzen die mit Kohäsionsmitteln finanzierten Investitionen, für die in Anhang D des Länderberichts Österreich 2019 Leitlinien ausgegeben worden waren 57 .

Die Regionen Österreichs, in denen die Industrieanlagen die höchsten Treibhausgasemissionen im Verhältnis zu ihrer generierten Bruttowertschöpfung verursachen, befinden sich vornehmlich in der Steiermark und in Oberösterreich. In den betreffenden Regionen leisten CO2-intensive Wirtschaftszweige einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigung: So waren 2017 in der Steiermark und in Oberösterreich fast 40 000 Personen in der Herstellung von Grundmetallen, Papier und Papierprodukten sowie von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen beschäftigt. Die hohe CO2-Intensität der in der Östlichen Obersteiermark sowie im oberösterreichischen Traunviertel 58 angesiedelten Industriezweige verdeutlicht die Größenordnung der Dekarbonisierungsherausforderung. Nach der vorläufigen Bewertung erscheint es angezeigt, dass die Investitionen im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang sich auf diese Regionen konzentrieren.

Um die einschlägigen mit dem Übergang verbundenen Herausforderungen anzugehen, wurde der Investitionsbedarf ermittelt, der für Maßnahmen zur Förderung von Innovationen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Entwicklung alternativer Wirtschaftstätigkeiten sowie zur Abfederung der damit verbundenen Beschäftigungsverlagerungen notwendig ist. Die wichtigsten Maßnahmen des Fonds für einen gerechten Übergang könnten auf Folgendes abzielen:

produktive Investitionen in KMU, auch in Start-ups, die wirtschaftliche Diversifizierung und Umstellung bewirken;

Investitionen in die Gründung neuer Unternehmen, auch durch Gründerzentren und Beratungsdienste;

Investitionen in Forschungs- und Innovationstätigkeiten und Förderung des Transfers fortschrittlicher Technologien;

Investitionen in den Einsatz von Technologien und Infrastrukturen für erschwingliche saubere Energie, in die Verringerung der Treibhausgasemissionen, in die Energieeffizienz und in erneuerbare Energien;

Investitionen in die Förderung der Kreislaufwirtschaft, unter anderem durch Abfallvermeidung, –reduzierung, Ressourceneffizienz, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling;

Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten.

Die Strategien für intelligente Spezialisierung der Steiermark und Oberösterreichs 59 bilden einen wesentlichen Rahmen, um bei der Umsetzung von Investitionen aus dem Fonds für einen gerechten Übergang Innovationsprioritäten zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wandels zu setzen.

CO2-intensive Industrieanlagen in der Steiermark und in Oberösterreich, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführte Tätigkeiten ausüben, beschäftigen eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Wirtschaftstätigkeit dieser Anlagen ist aufgrund ihrer hohen Treibhausgasemissionen gefährdet; eine Förderung von Investitionen zur Verringerung der Emissionen könnte in Betracht gezogen werden, sofern dadurch eine wesentliche Emissionsreduktion erreicht wird (sodass die Emissionen deutlich unterhalb die betreffenden Richtwerte für die kostenfreie Zuteilung gemäß der Richtlinie 2003/87/EG fallen) und die Investitionen im Einklang mit dem Grünen Deal stehen.

Anhang E: Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)

Beurteilung der kurzfristigen Fortschritte Österreichs bei der Verwirklichung der SDG 60

Tabelle E.1 veranschaulicht die Daten für Österreich und die EU-28 für alle Indikatoren, die im SDG-Indikatorensatz der EU enthalten sind, der von Eurostat für die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG im EU-Kontext 61 herangezogen wird. Da der kurzfristige Trend auf EU-Ebene anhand eines Fünfjahreszeitraums beurteilt wird, sind sowohl der Wert zu Beginn dieses Zeitraums als auch der letzte verfügbare Wert angegeben. Die Indikatoren sind der Eurostat-Website (Unterseite: Indikatoren für nachhaltige Entwicklung) zu entnehmen und werden dort regelmäßig aktualisiert.

Tabelle (Fortsetzung)

(Fortsetzung nächste Seite)

Tabelle (Fortsetzung)

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Tabelle (Fortsetzung)

(Fortsetzung nächste Seite)

Tabelle (Fortsetzung)

Quelle: Eurostat

Quellenverzeichnis

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(1)    Informationen über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der angeratenen Politikmaßnahmen in jedem einzelnen Teilbereich der länderspezifischen Empfehlungen sind in der tabellarischen Übersicht im Anhang enthalten.
(2)    Infolge der Regierungskrise im Juni 2019 übernahm eine Übergangsregierung bis Ende des Jahres die Geschäfte. Nach vorgezogenen Neuwahlen und Koalitionsgesprächen wurde die neue Regierung Anfang 2020 vereidigt. Im vorliegenden Bericht werden die geplanten Maßnahmen und Reformen analysiert, die im neuen Regierungsprogramm angekündigt wurden. Diese neuen Pläne werden allerdings nicht in die Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen einbezogen.
(3)    Im Sinne der einschlägigen Rechtsgrundlage kann das Europäische Semester dazu beitragen, die nationalen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) auszurichten, indem die Fortschritte überwacht und eine engere Koordinierung der nationalen Bemühungen sichergestellt werden. Der vorliegende Bericht umfasst eine eingehendere Analyse und ein verstärktes Monitoring der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. In einem neuen Anhang (ANHANG E) wird eine statistische Bewertung der Entwicklungen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen in Österreich in den letzten fünf Jahren vorgelegt, die sich auf den SDG-Indikatorensatz von Eurostat stützt.
(4)    Die NUTS-3-Ebene entspricht der untersten der drei Ebenen, in die die EU-Regionen nach der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik eingeordnet werden; in Österreich sind NUTS-3-Regionen Gruppen von Bezirken.
(5)    Referenzwert für das Lohnwachstum im Einklang mit den internen und externen Arbeitsmarktbedingungen. Die Berechnung basiert auf dem prognostizierten Lohnwachstum auf der Grundlage von Veränderungen der Arbeitsproduktivität, der Preise, der Arbeitslosenquote und dem Lohnwachstum im Einklang mit dem auf den konstanten Arbeitsstückkosten basierenden realen effektiven Wechselkurs (Europäische Kommission, 2018a; Europäische Kommission, 2015).
(6)    Gemessen als relative Arbeitsstückkosten: realer effektiver Wechselkurs auf der Grundlage des Deflators für die Lohnstückkosten.
(7)    Für die Bewertung anderer in der Vergangenheit umgesetzter Reformen siehe insbesondere Abschnitt 3.
(8)    Informationen über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der angeratenen Politikmaßnahmen in den einzelnen Teilbereichen der länderspezifischen Empfehlungen enthält die tabellarische Übersicht in Anhang A. Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist nicht Gegenstand dieser Gesamtbewertung.
(9)    In der zweiten Jahreshälfte 2019 übernahm eine Übergangsregierung die Geschäfte. Nach vorgezogenen Neuwahlen im September 2019 und Koalitionsgesprächen wurde Anfang 2020 eine neue Regierung vereidigt. Das neue Regierungsprogramm wird gegebenenfalls in der Analyse berücksichtigt.
(10)    Das jüngste Finanzausgleichsgesetz gilt für den Zeitraum 2017-2021. Die Verhandlungen über die ab 2022 geltende Fassung des Gesetzes werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen.
(11)    Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge wird die Gesamtsteuerlast bis 2021 weiter auf 42,0 % des BIP ansteigen.
(12)    Der implizite Steuersatz gibt das Verhältnis der Einnahmen aus einer bestimmten Steuer zu ihrer jeweiligen Bemessungsgrundlage wieder. Er ist ein Indikator für die durchschnittliche effektive Steuerlast.
(13)    Die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit ist definiert als Summe der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (abzüglich Familienfreibeträgen) geteilt durch die Gesamtarbeitskosten (Bruttolohn und Sozialbeiträge der Arbeitgeber). Berechnet wird sie für spezifische Kategorien von Steuerzahlern (je nach Haushaltszusammensetzung und Einkommen in Prozent des Durchschnittslohns). Die Daten wurden der OECD-Datenbank zur Besteuerung der Löhne (OECD Taxing Wages Database) entnommen.
(14)    Die Daten stammen aus der Datenbank über Steuern und Sozialleistungen (Tax and Benefit Database) der Europäischen Kommission, die sich auf OECD-Daten stützt.
(15)    EUROMOD hat die Wiener Bestimmungen zur Mindestsicherung ausgewertet (EUROMOD Country Report Austria, S. 36).
(16)    Über die Negativsteuer werden 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, höchstens jedoch 400 EUR im Jahr.
(17) 17    Die einzelnen Maßnahmen hat der Budgetdienst des Österreichischen Parlaments (2018, 2019a) ausführlich beschrieben.
(18)    Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit über dem Schwellenwert für geringfügige Beschäftigung liegenden jährlichen Bezügen führt die Erhöhung der Negativsteuer und des Verkehrsabsetzbetrags zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens um bis zu 300 EUR. Oberhalb eines verfügbaren Einkommens von 22 600 EUR wird keine Entlastung mehr gewährt. Bei Selbständigen sowie Landwirtinnen und Landwirten wird die maximale Entlastung bei Erreichen der Obergrenze der Krankenversicherungsbeiträge gewährt.
(19)    Die Mehrwertsteuerlücke ist die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlich erzielten Mehrwertsteuereinnahmen, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Mehrwertsteuerschuld. Je kleiner die Mehrwertsteuerlücke ist, desto wirksamer ist die Mehrwertsteuerbeitreibung. Die Daten stammen aus dem Bericht über die Mehrwertsteuerlücke 2019 (CASE, 2019).
(20)    Während für 2020 eine Erhöhung der Tabaksteuer vorgesehen ist, wird im neuen Regierungsprogramm angekündigt, dass die Schaumweinsteuer abgeschafft und die Tabaksteuer umgestaltet werden soll.
(21)    In der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wird eine „umweltbezogene“ Steuer definiert als eine Steuer (die im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) als solche gekennzeichnet ist), deren Bemessungsgrundlage eine physische Einheit (oder eine Ersatzgröße dafür) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat. In den europäischen Statistiken werden vier Kategorien von umweltbezogenen Steuern unterschieden: Umweltsteuern in Bezug auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen.
(22)    In dem neuen Regierungsprogramm werden Maßnahmen zur Verhinderung des Tanktourismus und zur Verringerung des Güterkraftverkehrs angekündigt.
(23)    Eine umfassende Bewertung der Verteilungswirkungen der Einführung einer CO2-Steuer ist Budgetdienst des Österreichischen Parlaments, 2019b, zu entnehmen.
(24)    Die Flugabgabe wurde 2018 halbiert.
(25)    Die Daten stammen aus den Taxation Trends 2019 (Europäische Kommission, 2019m).
(26)    Die maximale Einkommenssteigerung von 410 EUR für Pensionisten wird bei einem verfügbaren Jahreseinkommen von rund 16 200 EUR erreicht, bei Arbeitnehmern sind es 300 EUR bei einem verfügbaren Jahreseinkommen von rund 8360 EUR.
(27) 27    Die Maßnahme ermöglicht es Männern, nach 45 Beitragsjahren mit 62 Jahren in Pension zu gehen.
(28)     https://www.sv-primaerversorgung.at  
(29)    Die Vereinbarung legt Zielmarken für den verstärkten IT-Einsatz fest, um so beispielsweise durch elektronische Verschreibungen (e-Rezept) und einen persönlichen elektronischen Impfpass Koordination und Effizienz zu verbessern.
(30)    Im Dezember 2019 waren 33 464 Pflegekräfte rund um die Uhr für Patientinnen und Patienten im Einsatz, die öffentliche Mittel erhielten. Davon stammten 17 006 aus Rumänien (51 %), 9913 aus der Slowakei (30 %), 2614 aus Kroatien (8 %) und 1861 aus Ungarn (6 %).
(31)    Statistik Austria (2019c), Pflegedienstleistungsstatistik 2018.
(32)    Während nur etwa 7 % der vollzeitbeschäftigten Männer weniger als 1700 EUR brutto im Monat verdienen, arbeiten mehr als doppelt so viele Frauen (17 %) für einen derart geringen Lohn. 4 % der Männer, aber 9  % der Frauen arbeiten Vollzeit für einen niedrigen Lohn von 1500 EUR pro Monat.
(33)    Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist einer der Gründe für die große geschlechtsspezifische Kluft bei den Pensionen (38,8 % im Jahr 2018 gegenüber dem EU-Durchschnitt von 29,1 %) und bedeutet, dass das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung bei älteren Frauen (siehe Abschnitt Sozialpolitik) weiter steigt, während es bei älteren Männern sinkt. Die am österreichischen Equal Pension Day am 29. Juli 2019 veröffentlichten Zahlen zeigten, dass sich die Lücke im Vergleich zu 2018 um nur einen Tag verkleinert hatte (APA-OTS, 2019).
(34)    Entsprechend der Definition des Europäischen Innovationsanzeigers 2019 (demnach sind Dänemark, Finnland, die Niederlande und Schweden die „Innovationsführer“; bei Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und dem Vereinigten Königreich handelt es sich um „starke Innovatoren“).
(35)    Zwischen 2009 und 2018 entschieden sich 2342 Selbstständige für die freiwillige Arbeitslosenversicherung (von den insgesamt 465 100 im Jahr 2018 in Österreich registrierten Selbstständigen).
(36)    Z. B. Untervermietungen, mietfreie Dienstwohnungen für Beamte usw.
(37)    Eine Überbelastung durch Wohnkosten besteht dann, wenn die Gesamtwohnkosten (abzüglich Wohnungsbeihilfen) mehr als 40 % des insgesamt verfügbaren Haushaltseinkommens (abzüglich Wohnungsbeihilfen) betragen.
(38)    Dies schließt die Wohnungsunterstützung in der Steiermark ein, obwohl sie traditionell unter das Sozialbudget und nicht unter das Wohnungsbaubudget fällt.
(39)    Die Mittel für die Renovierung gingen um 24 % zurück, die Zuschüsse für Wohnungen um 22 %, die Zuschüsse für Neubauten um 16 % und die Wohnungsbeihilfen um 13 %.
(40)    Im Jahr 2017 hatten 22 % der Bevölkerung einen Migrationshintergrund und 15,2 % waren im Ausland geboren; von letzteren stammte die Hälfte aus einem EU-Mitgliedstaat. Eurostat geht davon aus, dass die Zahl der 3-18-Jährigen im Zeitraum 2020-2030 um 7,9 % und bis 2040 um 8,6 % steigen wird.
(41)    2012/2015/2018, absolute Differenz 51/64/63, unter Konstanthaltung des sozioökonomischen Status 31/41/37 (Bifie, 2019).
(42)    Zwar haben sich die Ausgaben für Kinderbetreuung seit 1980 verdoppelt, sie sind aber in anderen Mitgliedstaaten deutlich stärker gestiegen. Deutschland erhöhte sein Budget um das Vierfache, Frankreich um das Fünffache und Italien und Belgien um das Siebenfache.
(43)    Im Jahr 2017 lagen 77 % der 16- bis 19-Jährigen über dem Durchschnitt (Dänemark: 75 %, Estland: 77 % (Eurostat).
(44)    Gemäß der Definition im Europäischen Innovationsanzeiger 2019 – Innovationsführer: SE, FI, DK, NL, starke Innovatoren: LU, BE, UK, DE, AT, IE, FR, EE.
(45)    Insbesondere der länderübergreifende Vergleich von Investitionen in immaterielle Vermögenswerte bedarf jedoch einer sorgfältigen Analyse, da sich die Datenerhebung noch in der Anfangsphase befindet. So verbuchen Unternehmen derartige Investitionen mitunter als Ausgaben. Auch in Österreich wird der IKT-Output möglicherweise unterschätzt, da Statistik Austria noch keine hedonischen Preisindizes verwendet (Streissler, 2016).
(46)    Im Europäischen Innovationsanzeiger lag Österreich 2016 auf Platz 7‚ 2017 auf Platz 10 und 2018 auf Platz 9. Nur die vier bestplatzierten Länder wurden als Innovationsführer bezeichnet.
(47)    FuE-Intensität der Unternehmen 2,22 %; jährliche Wachstumsrate 2,5 %; FuE-Intensität des öffentlichen Sektors 0,93 %; jährliche Wachstumsrate 1,3 %.
(48)    Österreich lag in der EU beim Anteil an den wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die zu den ersten 10 % der weltweit meistzitierten Veröffentlichungen gehören, auf Platz 8 in der EU und bei internationalen Ko-Publikationen auf Platz 4.
(49)    Finnland, Schweden, Niederlande, Belgien.
(50)    Je tausend Einwohner im Alter von 25-34 Jahren, deutliche Zunahme in den letzten zehn Jahren.
(51)    In Österreich gibt es im Durchschnitt 29 % Forscherinnen gegenüber 33 % in der EU.
(52)    SPINTAN- und INTAN-Daten.
(53)    Die neue Regierung unterstützt insbesondere eine Aufwärtskorrektur der Klima- und Energieziele der EU für den Zeitraum 2030-2050, die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel im EU-Haushalt für die Unterstützung des ökologischen Wandels, einen CO2-Grenzausgleich oder eine CO2-Grenzsteuer und einen EU-weiten Mindestpreis für CO2-Emissionen.
(54)    Eine CO2-Senke ist ein System, das mehr CO2 absorbiert als es emittiert.
(55)    Infrastrukturkosten sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
(56) Dieser Anhang ist in Verbindung mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021-2027 (COM(2020) 22) und ihrem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2020) 23) zu sehen.
(57)

 SWD(2019) 1019 final.

(58) Die ermittelten Gebiete entsprechen Regionen der NUTS-3-Ebene.
(59) Wie in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Dachverordnung) definiert.
(60)      Extrakt aus der Eurostat-Datenbank vom 9. Februar 2020 (offizieller EU-SDG-Indikatorensatz); siehe: https://ec.europa.eu/eurostat/web/sdi/main-tables ).
(61)    Der SDG-Indikatorensatz der EU richtet sich soweit sinnvoll nach der UN-Liste der globalen Indikatoren, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die UN-Indikatoren für weltweite Datenmeldungen ausgewählt werden und somit im EU-Kontext nicht immer relevant sind. Die SDG-Indikatoren der EU haben einen starken Bezug zu den politischen Initiativen der EU.