13.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.9979 — Brookfield/Simon/JCPenney

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 340/08)

1.   

Am 5. September 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Brookfield Asset Management Inc. („Brookfield“, Kanada);

Simon Property Group, Inc. („Simon“, Vereinigte Staaten);

J. C. Penney Company Inc. („JCPenney“, Vereinigte Staaten).

Brookfield und Simon übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über JCPenney.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen, das gemeinsam von Brookfield und Simon kontrolliert wird.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Brookfield: globale Vermögensverwaltung, einschließlich einer Reihe öffentlicher und privater Investitionsprodukte und -dienstleistungen mit Schwerpunkt auf Immobilien, Infrastruktur, erneuerbaren Energien und privatem Beteiligungskapital.

Simon: Immobilieninvestitionen einschließlich Eigentum, Entwicklung und Verwaltung von Premier Shopping- und Speisemöglichkeiten, Unterhaltung und gemischt genutzten Zielen, die hauptsächlich aus Einkaufzentren, Premium Outlets ® und The Mills ® bestehen.

JCPenney: Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Zubehör, Fein- und Modeschmuck, Schönheitserzeugnissen und Einrichtungsgegenständen über seine in den Vereinigten Staaten ansässigen Warenhäuser und Internetseiten sowie Erbringung einer Reihe von Dienstleistungen aus seinen Warenhäusern.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9979 — Brookfield/Simon/JCPenney

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.