22.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9903 — SoftBank Group/Mizuho Financial Group/One Tap Buy)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 242/03)

1.   

Am 14. Juli 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

SoftBank Corp. („SoftBank“, Japan), eine Tochtergesellschaft der SoftBank Group Corp.,

Mizuho Securities Co., Ltd. („Mizuho“, Japan), eine Tochtergesellschaft der Mizuho Financial Group,

One Tap BUY Co., Ltd. („OTB“, Japan), unter der alleinigen Kontrolle von SoftBank.

SoftBank und Mizuho übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über OTB.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SoftBank ist eine Tochtergesellschaft der SoftBank Group Corp., die in den Bereichen fortgeschrittene Telekommunikation, Internetdienste, Internet der Dinge, Robotik und saubere Energietechnologien tätig ist.

Mizuho ist eine Tochtergesellschaft der Mizuho Financial Group Inc., die finanzielle und strategische Dienstleistungen anbietet, unter anderem in den Bereichen Bankgeschäfte, Wertpapiere, Treuhand- und Vermögensverwaltung, Kreditkarten, Privat Banking und Risikokapital.

OTB bietet eine mobile Wertpapiervermittlungs-Anwendung an, die es in Japan ansässigen Anlegern ermöglicht, unterwegs Wertpapiere (US-börsennotierte Aktien und japanische Indexfonds) zu handeln.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9903 — SoftBank Group/Mizuho Financial Group/One Tap Buy

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.