26.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 358/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.9677 — DIC/BASF Colors & Effects)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 358/09)

1.   

Am 16. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

DIC Corporation („DIC“, Japan);

BASF Colors & Effects („BCE“, Deutschland), kontrolliert von BASF SE.

DIC übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von BCE.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.

Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 15. Mai 2020 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 23. Juni 2020 zurückgezogen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DIC: Produktion und Verkauf von Druckfarben, organischen Pigmenten und synthetischen Harzen. Im Geschäft mit Pigmenten und anderen Farbstoffen ist DIC vor allem über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Sun Chemical Corporation tätig.

BCE: Produktion und Verkauf von Pigmenten und anderen Farbstoffen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9677 — DIC/BASF Colors & Effects

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).