2.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/33


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Chancen und Synergien einer vorausschauenden Anpassung an den Klimawandel zur Förderung von Nachhaltigkeit und Lebensqualität in den Regionen und Kommunen: Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich?

(2021/C 37/06)

Berichterstatter:

Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokument:

Befassung durch den Ratsvorsitz (Artikel 41 Buchstabe b Ziffer i)

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Beschleunigter Handlungsbedarf infolge eines globalen Notstands

1.

betont, dass die politischen Entscheidungsträger den Klimawandel als Notstand und als globale Bedrohung einstufen sollten, die mit vereinten Kräften im Wege gemeinsamer Maßnahmen und Normen, durch Aufbrechen verkrusteter Strukturen und durch Überwindung von Hindernissen bekämpft werden muss. Die EU sollte bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft und eine resilientere Gesellschaft eine aktive Führungsrolle übernehmen, um günstige Lebensbedingungen und die Entwicklung und weltweite Anwendung klarer, glaubwürdiger und gleichwertiger Verfahren für europäische Unternehmen und öffentliche wie auch private Institutionen sicherzustellen;

2.

erachtet es als wichtig, dass sich die Städte und Regionen aktiv einbringen und mit lokalen und internationalen Unternehmen zusammenarbeiten, um durch immer ehrgeizigere und realistische Zielsetzungen den Klimawandel einzudämmen sowie die Anpassung an seine Folgen zu erleichtern; hält es für notwendig, das Handeln in allen relevanten Politikbereichen der EU zu beschleunigen, die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen aufzustocken, gemeinsam geeignete Anpassungsmethoden und -instrumente zu entwickeln, die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen sowie bewährten Verfahren auszuweiten, die Resilienz sowie Anpassungsfähigkeit zu verbessern und naturbasierte Lösungen und Innovationsmöglichkeiten zu fördern;

3.

stellt fest, dass etwa 800 Regionalregierungen in 17 Mitgliedstaaten den Klimanotstand ausgerufen haben, was bedeutet, dass ungefähr 40 % der EU-Bürger in Gebietskörperschaften leben, deren jeweilige politische Führung die besorgniserregende Situation eines globalen Klimanotstands zusätzlich betont, offiziell eingeräumt und erklärt hat; unterstreicht, dass dies einer aktiven Führungsrolle im Streben nach einem klimaneutralen Europa erheblichen Rückenwind gibt und zugleich die Bottom-up-Perspektive hervorhebt (1);

4.

unterstreicht, dass die COVID-19-Pandemie die Dringlichkeit eines frühzeitigen und koordinierten Handelns noch deutlicher gemacht und vor Augen geführt hat, dass die Resilienz der Sozial- und Wirtschaftssysteme gegenüber Störungen großen Ausmaßes verbessert werden muss, denn unerwartete Krisen potenzieren die Risiken, insbesondere in zu wenig diversifizierten Wirtschaften;

5.

hebt hervor, dass die strategischen Maßnahmen der EU im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung besser mit den Maßnahmen des öffentlichen wie auch des privaten Sektors sowie mit den Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen der EU-Klimapolitik — Emissionshandel (EU-EHS), Lastenteilung (Effort Sharing Decision, ESD) und Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) — verzahnt werden müssen. Die EU muss die Dekarbonisierung in allen Sektoren voranbringen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Für die Umsetzung der Lastenteilung, und hier insbesondere Wärme- und Kälteerzeugung, Landnutzung sowie Verkehr, sind in erster Linie die Städte und Regionen in Partnerschaft mit der Industrie zuständig;

Subnationale Regierungen und UN-Nachhaltigkeitsziele und Klimarahmenkonvention

6.

vertritt die Auffassung, dass die subnationalen Regierungen einen wichtigen Beitrag zu den weltweiten Klimaschutzbemühungen leisten müssen und Anpassungsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele vor Ort sein sollten. Die EU muss Anreize für die Kommunen schaffen, die Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen;

7.

fordert die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) auf, die Rolle der subnationalen Ebene anzuerkennen, aktiv die Einbindung der subnationalen Regierungen in die Klimafolgenanpassung und den Klimaschutz zu fördern und sich ehrgeizige Ziele zu setzen; verweist auf die lokalen Beiträge in Form freiwilliger lokaler Überprüfungen, aus denen ersichtlich wird, dass gerade auf Ebene der Städte die Wirkkraft der Maßnahmen sowie Synergien und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen UN-Nachhaltigkeitszielen am besten zum Tragen gebracht werden können;

8.

betrachtet die COP 26 der Klimarahmenkonvention als wichtigen Meilenstein, um die globale Führungsrolle der EU im Klimaschutz festzuschreiben; betont, dass die laufenden Maßnahmen und das Engagement der Städte und Regionen auf der COP 26 deutlich sichtbar in den Vordergrund gerückt werden sollten; ist bereit, die Organe der EU bei der Zusammenarbeit mit der Klimarahmenkonvention zu unterstützen, um die Sichtbarkeit und Anerkennung der Rolle der subnationalen Regierungsebenen in der globalen Klimadiplomatie und im weltweiten Klimaschutz zu stärken; stellt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit internationalen Gemeinschaften und Netzwerken heraus, wie z. B. ICLEI, der Under2Coalition, Regions4, dem Klima-Bündnis und dem Weltverband „Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“ (UCLG);

Stärkung der Wirkkraft der EU-Klimafolgenanpassungsstrategie aufgrund neuer Erkenntnisse, Lehren und Innovationen

9.

begrüßt das Konzept für eine neue, ehrgeizigere EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, das zum Ziel hat, durch die Verbesserung des Wissensstands, der Planung und des Handelns die Klimaschutzbestrebungen der EU für 2030 und 2050 verstärkt auf die Klimafolgenanpassung auszurichten, und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit regionaler und lokaler Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Klimaanpassungsfragen wirksam in alle Politikbereiche zu integrieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die neue EU-Anpassungsstrategie mit klaren Zielen und Indikatoren zu versehen und im Einklang mit dem Prinzip der aktiven Subsidiarität und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu gestalten;

10.

ist der Meinung, dass die EU mit gutem Beispiel vorangehen muss, um die subnationalen Regierungen in der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele in ihren Maßnahmen zu bestärken. Das bedeutet, dass auch einer Zusammenarbeit mit möglichen Partnern außerhalb der EU die Werte der EU zugrunde gelegt werden müssen;

11.

unterstreicht die Notwendigkeit eines europaweiten Anpassungssystems und einer funktionstüchtigen Multi-Level-Governance-Struktur mit einer klaren Zuständigkeitsverteilung zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit. Es ist wichtig, wirksame Mechanismen für Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene zu schaffen und dazu auf gemeinsame Netzwerke des öffentlichen, privaten und dritten Sektors zurückzugreifen und die Wissensbasis, Kapazitäten und Finanzierungsmöglichkeiten auszubauen;

12.

unterstreicht die Bedeutung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel, da deren Umsetzung Möglichkeiten zur Bewältigung einander bedingender Krisen in den Bereichen Klima, Natur und Gesundheit bietet, die sowohl im sozialen als auch im ökologischen Bereich Vorteile bringen und zugleich Nachhaltigkeit und Resilienz fördern. Naturbasierte Lösungen können auch ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und der Ziele der Klimarahmenkonvention sein, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Synergien zwischen den verschiedenen Nachhaltigkeitszielen und dem Klimaschutz;

13.

gibt zu bedenken, dass die Anpassung an den Klimawandel tiefgreifende Veränderungen erfordert und als übergeordnete Priorität in der Raumplanung und -ordnung berücksichtigt werden muss; weist darauf hin, dass Anpassungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und soziale Gerechtigkeit haben;

14.

stellt fest, dass die auf lokaler Ebene getroffene Vorsorge zur Anpassung an den Klimawandel weltweit und auch in Europa unterschiedlich ausfällt. Klimarisiken werden noch nicht umfassend in das allgemeine Risikomanagement und die Bereitschaftsplanung der Kommunen einbezogen;

15.

betont, dass erfolgreiche Klimamaßnahmen, auch Klimafolgenanpassungsmaßnahmen, auf dem besten verfügbaren Wissen und den besten verfügbaren Innovationen beruhen müssen und vollständig auf die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die Ebene, der das größte Vertrauen entgegengebracht wird, denn sie haben den besten Einblick in die Bedürfnisse vor Ort und können überzeugend auf die Anliegen und Erwartungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingehen;

16.

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklungen in folgenden Bereichen zu unterstützen:

a.

Nachhaltigkeit als „neue Normalität“ für alle Gemeinschaften, Unternehmen und Einzelpersonen;

b.

Nachhaltigkeit, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Resilienz als Leitprinzipien in allen öffentlichen und privaten Entscheidungsprozessen, einschließlich Haushaltsverfahren;

c.

auf Zusammenarbeit, Wissen und bewährte Verfahren gestützte nachhaltigkeitsorientierte Planung und Maßnahmen;

d.

multi- und interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung und gemeinsame Aktivitäten zur Vertiefung und Diversifizierung des Wissens;

e.

Anbindung aller Bürgerinnen und Bürger an das digitale Netz mit angemessenen Fähigkeiten als horizontales Element zur Gewährleistung des ökologischen und digitalen Wandels;

f.

Möglichkeiten zur Verankerung all dieser Aspekte in allen Lernkonzepten in der Europäischen Union;

g.

Finanzmittel für die Städte und Regionen für Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen;

17.

plädiert für die Verkleinerung des CO2-Fußabdrucks durch eine weitgehende Verringerung der negativen Auswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und Organisationen; spricht sich ferner dafür aus, dem ökologischen Handabdruck mehr Bedeutung einzuräumen und die positive künftige Nachhaltigkeitswirkung von Produkten, Dienstleistungen und Organisationen deutlicher herauszustellen;

18.

befürwortet die Entwicklung lokaler wissenschaftlicher Plattformen zum Klimawandel (die als eine Art „lokale Klimaräte“ bereits in verschiedenen Regionen bestehen), um die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern zu fördern und die Entscheidungsfindung lokaler Mandatsträger zu unterstützen;

19.

hebt die Stärkung der individuellen, gemeinschaftlichen und regionalen Resilienz als einen entscheidenden Aspekt der Anpassung an den Klimawandel hervor; unterstreicht die Bedeutung von Bewusstseinsförderung, Lernen, Kapazitätsaufbau und Ansätzen zur Förderung einer weltweiten Kultur der regionenübergreifenden und transnationalen digitalen Zusammenarbeit;

20.

fordert die Kommission auf, Instrumente für eine europaweite Zusammenarbeit zu schaffen und verstärkt zu nutzen, um gemeinsam neue Lösungen für Klimaprobleme zu entwickeln, und setzt sich dafür ein, neue, innovative, nachhaltige Entwicklungen auf regionaler und lokaler Ebene durch digitale Coaching- und Peer-to-Peer-Mentoring-Angebote zu unterstützen; die Regionen und Städte sind bereit, als Versuchslabore für die Entwicklung neuer Lösungen zu dienen, die den unterschiedlichen Anliegen der EU-Gebiete gerecht werden können;

21.

verweist auf den Beitrag der Living-Labs-Netze, um die ungleichen Voraussetzungen bei der Klimafolgenanpassung und -eindämmung zu überwinden und Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern;

22.

hebt die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft (GAP) in der globalen Klimapolitik hervor, denn sie spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit und der Förderung innovativer Lösungen in ländlichen Gebieten. Deshalb muss die GAP mit den Zielen des Grünen Deals und insbesondere der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Einklang gebracht werden, damit Subventionen sich nicht länger an der Größe von Agrarflächen bemessen, sondern an der konsequenten Einhaltung hoher und verpflichtender Standards für Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, Pestizideinsatz und Tierschutz, an kürzeren Versorgungsketten und an der Förderung der lokalen Produktion;

23.

betrachtet die positiven Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen als Eckpfeiler der weltweiten Klimaschutzanstrengungen;

24.

unterstreicht, dass der Einsatz präventiver Informationssysteme wie Galileo und Copernicus bei gemeinschaftsbasierten Risikobewertungen wichtig ist. Dazu ist eine systematischere und umfassende Verarbeitung und Auswertung regionaler und lokaler Daten erforderlich, u. a. über Satelliten und Sensoren gewonnener, GIS-gestützter Daten zur Kartierung der Anfälligkeit für verschiedene klimabedingte Risiken. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die verfügbaren Daten und Dienste, insbesondere des Copernicus-Dienstes zur Überwachung des Klimawandels (C3S) nutzen und verwerten;

25.

erachtet verstärkte Investitionen in die Weltraumtechnologie als notwendig, die ein tragendes Element einer nachhaltigen und resilienten Entwicklung ist und wichtige Informationen über Klimarisiken und damit zusammenhängende Anpassungsmaßnahmen liefert; ist bereit, diesbezüglich mit der Kommission, der GFS und der EUA zusammenzuarbeiten, um auszuloten, wie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Nutzen dieser Technologien besser vermittelt werden kann;

26.

ist der Meinung, dass die Klimafolgenanpassung als ein Eckpfeiler des europäischen Grünen Deals, der neuen Wachstumsstrategie der EU, begriffen werden sollte; begrüßt das neue Europäische Klimagesetz als übergreifenden Rahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung;

Mehr Mitsprache der Städte und Regionen bei der Klimafolgenanpassung

27.

betont, dass Städte und Regionen Innovatoren und Vorreiter im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind und häufig an Forschungs- und Innovationsprojekten teilnehmen, etwa im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa, die es ihnen ermöglichen, als Botschafter für die Anpassung an den Klimawandel in ganz Europa aufzutreten und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den subnationalen Ebenen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Klimabereich voranzubringen;

28.

stellt fest, dass die lokalen Gebietskörperschaften für mehr als 70 % der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und bis zu 90 % der Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung verantwortlich sind und eine Anpassungsstrategie nur funktionieren kann, wenn sie den Anliegen, Ansichten und der Sachkenntnis der Regionen und Städte Rechnung trägt; macht darauf aufmerksam, dass schätzungsweise 40 % der EU-Städte mit mehr als 150 000 Einwohnern Anpassungspläne angenommen haben (2);

29.

weist darauf hin, dass digitale Anwendungen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften maßgeblich bei der Umsetzung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele oder bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen können, weshalb bei der Klimafolgenanpassung und -eindämmung stets auch nachhaltige digitale Lösungen einbezogen werden sollten. Dabei sind bewährte Verfahren auszutauschen und fortwährend der konkrete Nutzen digitaler Lösungskonzepte zu überprüfen;

30.

hält fest, dass sich der fortschreitende Klimawandel in Europa und weltweit vor allem durch Extremwetterereignisse bemerkbar macht, wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Wasserknappheit, Waldbrände und Krankheiten, die zahllose Menschenleben fordern, finanzielle Schäden verursachen und die Lebensqualität beeinträchtigen; stellt auch fest, dass die Entvölkerung des ländlichen Raums, der Verlust des Zugangs zu fruchtbaren Böden und der Rückgang der biologischen Vielfalt soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen, die zunehmend zu einem globalen Problem werden, das massive Folgen für Europa haben wird (3);

31.

unterstreicht die wesentliche Bedeutung der beiden Horizont-Europa-Missionen „Ein klimaresilientes Europa“ und „100 klimaneutrale Städte bis 2030“; ist bestrebt, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um Bewerbungen und Nominierungen von Gemeinden, Städten und Regionen zu fördern, die das gesamte geografische, soziale und wirtschaftliche Spektrum der europäischen Gebiete vertreten; ist bereit, gemeinsam mit den Missionen, dem Bürgermeisterkonvent und anderen einen Umsetzungsrahmen zu entwickeln, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen;

32.

regt an, dass die Europäische Umweltagentur zusammen mit verschiedenen Expertenorganisationen wie der Gemeinsamen Forschungsstelle, der Städteagenda-Partnerschaft „Anpassung an den Klimawandel“ (4) und dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie (5) regelmäßig über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse informiert und spezifische Projekte zur Thematik Klimawandel, Klimafolgen und Anfälligkeiten in den wichtigsten biogeografischen Regionen Europas vorstellt;

33.

gibt zu bedenken, dass sich der Klimawandel unterschiedlich auswirkt und dass gebietsspezifische Faktoren bei der Wahl des geeigneten Konzepts eine entscheidende Rolle spielen; die jeweils passenden Anpassungsmaßnahmen müssen auf die konkreten Formen der Anfälligkeit abgestimmt sein, beispielsweise in den Gebieten in äußerster Randlage der EU, auf Inseln, in Berggebieten, in Küstengebieten und in der Arktis;

34.

fordert dringende Maßnahmen in der Arktis, wo die Wintertemperaturen bereits 2,5 oC über den vorindustriellen Temperaturen liegen, was bedeutet, dass Meereis und Schnee rascher abschmelzen als je zuvor, wie z. B. jüngst im Rahmen der MOSAiC-Expedition bestätigt wurde. Hierbei sind die besonderen Effekte in der Arktis zu beachten, die unter dem Begriff der polaren Verstärkung zusammengefasst werden;

35.

macht darauf aufmerksam, dass die reiche natürliche Vielfalt des Mittelmeerraums wie auch seine sozioökonomische Entwicklung besonders anfällig für Naturkatastrophen und Klimawandel sind. Spezifische Maßnahmen sind erforderlich, um die Nachhaltigkeit der natürlichen Ressourcen zu erhöhen und insbesondere die biologische Vielfalt zu schützen;

36.

betont, dass der Klimawandel eng mit sozioökonomischen Veränderungen wie der Verstädterung verknüpft ist; merkt an, dass die städtischen Gebiete in Europa, in denen drei Viertel der Bevölkerung leben, mit Klimaproblemen zu kämpfen haben, die bedarfsgerechte Lösungen und Unterstützung seitens der EU und der Mitgliedstaaten erfordern (6); stellt ferner die Bedeutung der ländlichen und stadtnahen Gebiete heraus, in denen sich Emissionssenkungen mitunter als noch schwieriger erweisen, weshalb auch dort angemessene Lösungen benötigt werden;

37.

hebt hervor, dass der Dialog über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen maßgeblich dazu beitragen kann, die Klimafolgenanpassung vertikal und horizontal in allen Politikbereichen zu verankern; dies sollte auf den gesamten Grünen Deal ausgeweitet werden;

38.

unterstreicht den entscheidenden Beitrag des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie und ähnlicher Initiativen zur Vermittlung der Notwendigkeit der Klimafolgenanpassung in den Städten und Regionen sowie die Leistung der Unterzeichner des Bürgermeisterkonvents bei der Umsetzung der Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klimaschutz;

39.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Nutzung, den Ausbau und die Akzeptanz innovativer digitaler Technologien, die der Integrationsfähigkeit und dem Zusammenhalt zugutekommen, mit Blick auf eine Strategie für intelligente Regionen zu stärken. Beispiele für diese Technologien sind 5G, das Internet der Dinge und die Datenanalyse, die als Wegbereiter für den digitalen und ökologischen Wandel der Regionen und Städte angesehen werden sollten, insbesondere als disruptive Hebel für digitale öffentliche Dienste, Energieeffizienz, die Förderung von Kultur und Tourismus sowie sozialen und territorialen Zusammenhalt;

40.

betont die in der Mitteilung über die EU-Strategie zur Integration des Energiesystems (7) erläuterte Bedeutung der Energiesysteme und ihrer Vernetzung für die Anpassung und fordert die Europäische Kommission auf, diese Vernetzung im Nachgang zu dieser Mitteilung weiter auszuloten;

41.

hält es für wichtig, verstärkt europäische Partnerschaften zwischen Regionen und Städten auf der Grundlage der Konzepte der intelligenten Spezialisierung zu fördern; empfiehlt, die Rolle der Städte und Regionen auf der Klimaschutzplattform Climate-ADAPT (8) zu stärken, und ist daran interessiert, die Zusammenarbeit insbesondere mit der Europäischen Umweltagentur, der EIT-Klima-KIC und der Gemeinsamen Forschungsstelle zu vertiefen;

42.

verweist auf die Notwendigkeit, die Umsetzungskapazitäten der Regionen und Städte zu verbessern und die nötige Personalstärke, einschließlich qualifizierten Personals, sicherzustellen. Insbesondere auf kommunaler Ebene muss systematisch für einen ausreichenden Personalbestand für die Koordinierung der vielen Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit der Umsetzung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele gesorgt werden;

Finanzierung und globale Regeln

43.

drängt die Kommission, der CO2-Bepreisung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Klimawende erfordert neue, insbesondere privatwirtschaftliche Investitionen in die Klimafolgenanpassung und in den Klimaschutz. Um die notwendigen Investitionen zu mobilisieren, sollte der CO2-Preis berechenbar und angemessen sein. Durch ein solches System sollten Unternehmen in der Energiebranche und anderen Bereichen dazu angeregt werden, eine maßgebliche Rolle bei der Verwirklichung der Klimaziele und bei der Entwicklung neuer CO2-neutraler Lösungen zu übernehmen;

44.

betont, dass ein effizienteres System der CO2-Bepreisung einschließlich eines CO2-Grenzausgleichssystems benötigt wird, um die Kosten der CO2-Emissionen im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit transparent auszuweisen und die Umstellung auf Klimaneutralität voranzubringen; ist der Auffassung, dass dies neue faire Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Maßnahmen schaffen und wesentlich zu einem transparenten CO2-System auf allen Ebenen und für alle Branchen beitragen würde;

45.

unterstützt die Forderung des EP, auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Berechnungen des Weltklimarats (IPCC) ein Netto-Treibhausgasbudget der EU-27 festzulegen, das im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris dem angemessenen Anteil der Union an den verbleibenden weltweiten Emissionen entspricht und als Richtschnur für die Festlegung des Zielpfads der Union in Richtung Klimaneutralität bis 2050 dient;

46.

fordert die EU auf, auf globaler Ebene dezidiert eine führende Rolle bei der Entwicklung der notwendigen Systeme für die CO2-Bepreisung und für ein CO2-Budget bis 2030 zu übernehmen und ähnliche Elemente mit ihren internationalen Handelspartnern auszuhandeln;

47.

schlägt vor, langfristige, EU-finanzierte anpassungsrelevante Infrastrukturinvestitionen zu fördern; erachtet es als notwendig, dass alle Regierungsebenen Zugang zu geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten für die Klimafolgenanpassung haben, und hält es für wichtig, neue Einsatzmöglichkeiten für bestehende Finanzierungsinstrumente zu prüfen und neue innovative Lösungen zu sondieren;

48.

empfiehlt, dass die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten eine stabile und systematische öffentliche Finanzierung für die Anpassung sicherstellen, etwa für öffentliche Versorgungseinrichtungen, Notfall- und Rettungsdienste und sowie das Gesundheitswesen. Eine vorausschauende Anpassung erfordert umfassende Investitionen in Infrastrukturen und Rettungsinstrumente, wodurch die Integration von Klimafolgenanpassung und Klimaschutz in den übergeordneten Nachhaltigkeitsrahmen sichergestellt wird;

49.

begrüßt die Ankündigung grüner Anleihen zur Klimaschutzfinanzierung; warnt, dass die öffentlichen Mittel womöglich nicht zur Deckung des gesamten Anpassungsbedarfs ausreichen und die private Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen gefördert werden sollte. Die Kriterien des Klassifikationssystems und der praktische Umgang mit dem, was als nachhaltig und unbedenklich angesehen wird, müssen so gestaltet sein, dass sie diejenigen, die nachhaltig investieren wollen, nicht mit Verwaltungsaufwand belasten. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei diesen Aspekten über die geltenden Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten hinausgegangen wird;

50.

nimmt zur Kenntnis, dass der neue Finanzrahmen 2021-2027 schwerpunktmäßig auf ein innovationsbedingt intelligenteres und ein grüneres klimaneutrales Europa ausgerichtet ist; fordert mehr Mitsprache des AdR bei der Nutzung des Instrumentariums für regionale öffentlich-private Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung seiner Auswirkungen, u. a. zur Unterstützung lokaler Strategien oder zur Stärkung der Handlungskompetenz lokaler Behörden bei der Verwaltung von EU-, nationalen, regionalen und kommunalen Mitteln; weist darauf hin, dass die Entwicklung und Verbreitung guter Klimaschutzlösungen im Rahmen europäischer Programme so gefördert werden muss, dass Kommunen verschiedenster Größe profitieren können;

51.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Bedürfnisse und Probleme der Bürger am besten kennen und für die Umsetzung der EU-Politik auf lokaler und regionaler Ebene zuständig sind. Daher sollten die Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung über EU- und nationale Rechtsvorschriften einbeziehen. Der AdR ermutigt die Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auch die Verwaltung von Mitteln und Finanzinstrumenten zu übertragen;

52.

weist darauf hin, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) den Anteil ihrer Finanzierungen für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bis 2025 erhöht und einen Klimabank-Fahrplan (9) vorgelegt hat; begrüßt die Einführung des EIB-Systems für die Klimarisikobewertung, das dazu dient, die physikalischen Klimarisiken systematisch einzuschätzen;

53.

betont, dass die neue EU-Anpassungsstrategie bei den Grundsätzen des europäischen Grünen Deals ansetzen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Städte und Regionen als vollwertige Partner in diesem Rahmen anzuerkennen und die Kluft zwischen lokalen basisgetriebenen und nationalen Anpassungsstrategien zu schließen;

Kohärentere und europaweite Maßnahmen

54.

weist darauf hin, dass die Ziele des Klimapakts aktive Subsidiarität und Multi-Level-Governance voraussetzen: Der AdR ist bereit, die Umsetzung des Klimapakts politisch zu unterstützen (10) und ihn in alle Städte und Regionen der EU zu tragen. Er fordert die Kommission in diesem Kontext auf, die Klimafolgenanpassung in diese wichtige Initiative aufzunehmen;

55.

unterstreicht das Potenzial des Europäischen Klimapakts als innovatives Governance-Instrument zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den europäischen Institutionen sowie als übergeordnete Initiative zur Anregung lokaler Klimapakte in der ganzen EU und zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren, auch auf dem Gebiet der Klimafolgenanpassung;

56.

bekräftigt, dass die Klimafolgenanpassung in die Verwaltung der territorialen Infrastruktur und Landschaftspflege integriert werden muss (11): die Städte und Regionen sollten diesbezüglich erhebliche Anstrengungen unternehmen;

57.

begrüßt den Vorschlag für einen ehrgeizigen Klimazielplan für 2030 und fordert die Kommission auf, darin auch Anpassungsmaßnahmen und -ziele aufzunehmen;

58.

ist der Auffassung, dass Initiativen wie bspw. Bürgerdialoge, territoriale Folgenabschätzungen, Dialoge über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen und das RegHub-Netz wie auch die Europäische Stadtinitiative im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 durch die Einbindung der unmittelbar von den Klimawandelfolgen und den Anpassungsmaßnahmen Betroffenen die Bewertung von Anpassungsmaßnahmen und die strategische Agendasetzung unterstützen können;

59.

befürwortet die Renovierungswelle als zukunftsfähige Initiative zur Verstärkung der Anstrengungen der EU in einem wichtigen Bereich zur Verwirklichung der Klimaziele; appelliert an die Kommission, den Beitrag der Gebäuderenovierung zur Erreichung der Anpassungsziele weiter auszubauen und die Resilienz der bebauten Umwelt zu stärken;

60.

gibt zu bedenken, dass der Klimawandel sich unterschiedlich auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, je nach ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, ihrem Alter und ihrem Geschlecht; gestützt auf die einschlägigen Arbeiten der Europäischen Umweltagentur (12) sollte daher die soziale Dimension der Anpassungsmaßnahmen in der neuen EU-Strategie sorgfältig bedacht werden;

61.

macht darauf aufmerksam, dass die Mitgliedstaaten derzeit verschiedene Pläne und Strategien ausarbeiten, wie etwa die Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, die nationalen Energie- und Klimapläne, die langfristigen nationalen Strategien und die Strategien für nachhaltige Entwicklung sowie die Strategien in anderen sektorbezogenen Politikbereichen wie Biodiversität, Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder Raumordnung; warnt, dass dies für die Städte und Regionen unübersichtlich zu werden droht, und appelliert an die Europäische Kommission, den Gesamtrahmen zugunsten eines stärker integrierten Ansatzes zu überdenken;

62.

ruft die Kommission auf, den Mitgliedstaaten dringend zu empfehlen, die subnationalen Regierungen in die Ausarbeitung ihrer Anpassungsstrategien und in die Entwicklung regionaler und lokaler Strategien sowie einer regionalen Aufschlüsselung der nationalen Strategien einzubinden; ist bereit, dazu Dialoge über klima- und energiepolitische Fragen auf mehreren Ebenen zu organisieren.

Brüssel, den 10. Dezember 2020.

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  https://climateemergencydeclaration.org/climate-emergency-declarations-cover-15-million-citizens/

(2)  Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (COM(2018) 738 final).

(3)  https://www.eea.europa.eu/themes/climate-change-adaptation

(4)  https://ec.europa.eu/futurium/en/climate-adaptation

(5)  https://www.konventderbuergermeister.eu/de/

(6)  https://www.konventderbuergermeister.eu/de/

(7)  COM(2020) 299 final.

(8)  https://climate-adapt.eea.europa.eu/

(9)  https://www.eib.org/en/about/partners/cso/consultations/item/cb-roadmap-stakeholder-engagement.htm

(10)  Siehe Stellungnahme 1360/2020 „Der Europäische Klimapakt“ (ABl. C 440 vom 18.12.2020, S. 99), Berichterstatter: Rafał Trzaskowski (PL/EVP), abrufbar unter https://cor.europa.eu/DE/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-1360-2020.

(11)  https://ec.europa.eu/clima/sites/clima/files/adaptation/what/docs/swd_2013_137_en.pdf

(12)  https://www.eea.europa.eu/publications/unequal-exposure-and-unequal-impacts