Brüssel, den 6.10.2020

COM(2020) 641 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan

{SWD(2020) 223 final}


Mitteilung der Kommission über

einen Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan

I.Einführung

Der Westbalkan ist integraler Bestandteil Europas und daher von zentraler geostrategischer Bedeutung für die Europäische Union. „Die Zukunft der gesamten Region liegt in der EU“, wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union am 14. September 2020 feststellte. Während der COVID-19-Pandemie wurden die engen Beziehungen zwischen der EU und dem Westbalkan deutlich unter Beweis gestellt. Obwohl die EU selbst stark von der Pandemie betroffen war, leistete sie dem Westbalkan essenzielle, beispiellose Unterstützung, wie in der Mitteilung der Kommission vom 29. April 1 und der Erklärung des Gipfeltreffens von Zagreb vom 6. Mai 2020 dargelegt wurde.

COVID-19 stellt die Volkswirtschaften im Westbalkan, die bereits zuvor gegenüber der EU bei der wirtschaftlichen Konvergenz im Rückstand waren, vor ganz erhebliche Probleme. Die Region ist aufgrund der schwachen Wettbewerbsfähigkeit, der hohen Arbeitslosigkeit und der erheblichen Abwanderung von Fachkräften mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert. Sie muss ihre Konvergenzbemühungen – auch im Hinblick auf ihre Zukunft in der EU – dringender denn je intensivieren und hierfür Strukturreformen durchführen, strukturelle Schwächen überwinden, das Innovationspotenzial ausbauen und die ökologische und die digitale Wende beschleunigen.

Der vorliegende Wirtschafts- und Investitionsplan zielt daher darauf ab, die langfristige Erholung – untermauert durch die ökologische und die digitale Wende – zu fördern und dadurch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Reformen herbeizuführen, die erforderlich sind, damit der Westbalkan auf seinem Weg in die EU vorankommt und sich dem EU-Binnenmarkt annähert. Mit dem Plan wird angestrebt, das ungenutzte wirtschaftliche Potenzial der Region und den erheblichen Spielraum für die Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels innerhalb der Region zu nutzen 2 . Die Region ist mit fast 18 Millionen Einwohnern ein wichtiger Markt für die EU, ein Transitgebiet für europäische und internationale Waren und mit ihren qualifizierten Arbeitskräften ein geeigneter Standort für investitionsbereite Unternehmen. Dem Westbalkan kommt daher in den globalen, der EU vorgelagerten Wertschöpfungs- und Lieferketten eine Schlüsselrolle zu, die noch weiter ausgebaut werden könnte. Langfristig wird dies auch zur strategischen Autonomie der EU beitragen.

Dieser Wirtschafts- und Investitionsplan sieht ein umfangreiches Investitionspaket für die Region vor. Er beruht auf dem leistungs- und reformorientierten Vorschlag für das Instrument für Heranführungshilfe III (IPA III) 3 und umfasst stärkere Instrumente zur Förderung öffentlicher und privater Investitionen. 

Vorbehaltlich der Annahme des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und der dazugehörigen Rechtsgrundlagen schlägt die Kommission vor, für den Zeitraum 2021–2017 bis zu 9 Mrd. EUR aus IPA III bereitzustellen, um in erster Linie durch Investitionen und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und eines inklusiven Wachstums, einer nachhaltigen Konnektivität und der ökologischen und der digitalen Wende zur wirtschaftlichen Konvergenz mit der EU beizutragen. Die Kommission schlägt vor, dass der Löwenanteil dieser Unterstützung für wichtige produktive Investitionen und nachhaltige Infrastrukturen im Westbalkan eingesetzt wird.  Die Investitionskapazitäten der Region sollten darüber hinaus durch eine neue Garantiefazilität für den Westbalkan 4  gestärkt werden, mit der angestrebt wird, möglicherweise Investitionen von bis zu 20 Mrd. EUR zu mobilisieren.

Die bessere Vernetzung der Volkswirtschaften des Westbalkans – innerhalb der Region und mit der EU – ist eine Priorität. Voraussetzung hierfür ist ein starkes Engagement aufseiten des Westbalkans für die Durchführung grundlegender Reformen, die Vertiefung der regionalen Wirtschaftsintegration und den Aufbau eines gemeinsamen regionalen Marktes auf der Grundlage des EU-Besitzstands, um die Region zu einem attraktiveren Investitionsraum zu machen. Die EU wird sich bemühen, die Region näher an den EU-Binnenmarkt heranzuführen. Darüber hinaus werden die Partner im Westbalkan enorm von den verstärkten Anstrengungen profitieren, das Erbe der Vergangenheit zu überwinden, nicht zuletzt im Hinblick auf eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo 5* und einen erfolgreichen Abschluss des von der EU unterstützten Dialogs.

Der europäische Grüne Deal 6 bietet ein Konzept für gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der ökologischen Wende, des Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt, der übermäßigen Ressourcennutzung und der Umweltverschmutzung sowie der Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung und Umweltzerstörung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Selbstverpflichtung der EU gelten, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Angesichts dieses ehrgeizigen Ziels und ihrer Zukunft in der EU werden die Länder des Westbalkans – mit Unterstützung der EU – ihre diesbezüglichen Anstrengungen verstärken müssen.

Der Westbalkan wird die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung, des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der international vereinbarten Biodiversitätsziele fortsetzen müssen. Ehrgeiziges Handeln und die gemeinsame Verfolgung dieser Agenda werden der EU und dem Westbalkan einen Pioniervorteil auf der Bühne der Weltwirtschaft verschaffen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den wachsenden globalen Märkten für nachhaltige und umweltfreundliche Technologien steigern. Unsere bestehenden Kooperationsplattformen bieten Möglichkeiten zur Stärkung von Allianzen, die von gegenseitigem Vorteil sind, und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen bei neuen nachhaltigen Technologien wie der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, fortgeschrittenen Technologien im Bereich Solar- und Windenergie, Batterien und CO2-Abscheidung sowie bei kritischen Rohstoffen für diese Technologien wie Seltene Erden.

Dem Ansatz des europäischen Grünen Deals folgend ist dieser Mitteilung eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über eine Grüne Agenda für den Westbalkan beigefügt. Darin werden einschlägige Maßnahmen und Empfehlungen genannt, unter anderem zur Angleichung an die EU-Standards und den Besitzstand.

In diesem Sinne sollten sich die Partner im Westbalkan auch an der digitalen Strategie 7 der EU als Leitprinzip für eine auf den Menschen ausgerichtete digitale Transformation ihrer Volkswirtschaften und Gesellschaften orientieren. Dies wird sie besser in die Lage versetzen, sich in die Wertschöpfungs- und Lieferketten der EU zu integrieren und später Teil des sich rasch entwickelnden digitalen Binnenmarkts der EU zu werden. Aufbauend auf der Digitalen Agenda für den westlichen Balkan von 2018 bietet dieser Investitionsplan die Chance, die Digitalisierung von Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im Einklang mit den Werten und dem Rechtsrahmen der EU zu beschleunigen.

Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Region hängt zwangsläufig davon ab, ob sie es schafft, die Innovationsfähigkeit von Menschen und Unternehmen zu stärken und eine wirtschaftliche Nische zu entwickeln. Somit handelt es sich bei den Investitionen in die Zukunft auch um Investitionen in Forschung, Innovation, Gesundheit, Bildung, Kultur, Jugend und Sport. Dies sind wichtige Faktoren, um nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu fördern, sondern auch den sozialen Zusammenhalt zu stärken, der mit einer uneingeschränkten wirtschaftlichen Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Roma, einhergeht. Die Integration der Roma in die Gesellschaft durch Förderung ihrer uneingeschränkten Teilhabe am Bildungswesen und am Arbeitsmarkt ist von besonderer Bedeutung und wird eine Schlüsselpriorität des EU-Integrationsprozesses sein 8 . 

Um die Verwirklichung der Ziele dieses Wirtschafts- und Investitionsplans zu unterstützen und die Nachhaltigkeit der Investitionen in der Region zu gewährleisten, wird die Kommission demnächst eine spezielle Agenda für den Westbalkan in den Bereichen Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport („Innovationsagenda für den Westbalkan“) vorschlagen. Diese umfassende, langfristige Strategie für die Zusammenarbeit mit dem Westbalkan in diesen Bereichen wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Entwicklung des Humankapitals zu fördern, der Abwanderung von Fachkräften Einhalt zu gebieten und die zirkuläre Migration von Fachkräften zu begünstigen sowie die Entwicklung eines langfristig nachhaltigen Innovationsökosystems und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Sie wird die Grundlagen für eine faktengestützte Politikgestaltung schaffen und inklusive und hochwertige Bildungssysteme fördern, sodass sich die Perspektiven für die Jugend in der Region verbessern.

Der vorliegende Plan ist integraler Bestandteil der Unterstützung des Westbalkans auf seinem Weg in die EU. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Durchführung grundlegender Reformen sollen sich gegenseitig verstärken und dazu beitragen, dass die Partnerländer die klar definierten Anforderungen des Beitrittsprozesses erfüllen. Dazu gehört auch die Durchführung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und von strukturellen Wirtschaftsreformen, insbesondere nach Maßgabe der Wirtschaftsreformprogramme 9 , wodurch die potenziellen Auswirkungen dieses Investitionspakets maximiert werden.

Ein wesentlicher Faktor für die bestehenden strukturellen Schwächen sind die schlechte Regierungsführung und insbesondere die nur begrenzten Fortschritte bei der Behebung von Rechtsstaatlichkeitsdefiziten und bei der Korruptionsbekämpfung. Die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte sowie funktionierende demokratische Institutionen und öffentliche Verwaltungen sind nicht nur die zentralen Elemente des Beitrittsprozesses, sondern auch die wichtigsten Triebkräfte für die wirtschaftliche Erholung der Region und die Stärkung der Resilienz gegenüber etwaigen künftigen Krisen und wirtschaftlichen Schocks. Die Rechtsstaatlichkeit muss außerdem gewährleistet sein, um die EU-Mittel zu schützen und sicherzustellen, dass sie zur Unterstützung der Entwicklung des Westbalkans eingesetzt werden.

II.Gute Regierungsführung als Grundlage für nachhaltiges Wirtschaftswachstum

Die Förderung von Investitionen und Wirtschaftswachstum wird daher nur möglich sein, wenn sich der Westbalkan nachdrücklich zu fundamentalen Reformen im Einklang mit den europäischen Werten bekennt und diese Reformen auch durchführt. Unabhängig davon, ob es sich um strukturelle sozioökonomische Reformen – insbesondere im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformprogrammen und den gemeinsamen politischen Leitlinien –, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte oder die Verbesserung der öffentlichen Verwaltung handelt, sind diese Reformen für ein unternehmerfreundliches Umfeld, die Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltige Investitionen ganz entscheidend. Die Führungsspitzen des Westbalkans müssen ihren Zusagen, die erforderlichen grundlegenden Reformen durchzuführen, glaubwürdiger und mit mehr politischem Engagement nachkommen, wie es auch die überarbeitete Erweiterungsmethodik 10 vorsieht.

Die Rechtsstaatlichkeit ist ein entscheidender Aspekt der demokratischen Transformation und der zentrale Maßstab, nach dem die EU die Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft bewertet. In dieser Hinsicht haben die Westbalkanländer sehr unterschiedliche Fortschritte gemacht. Die operative Zusammenarbeit der Partner im Westbalkan mit den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen hat sich weiter verbessert. Eine große Aufgabe im Bereich der Rechtsstaatlichkeit besteht jedoch nach wie vor darin, glaubwürdige Fortschritte zu machen. Gleichzeitig mangelt es häufig an politischem Willen, klare Elemente der staatlichen Vereinnahmung bestehen fort und bei der Unabhängigkeit der Justiz sind kaum Fortschritte zu verzeichnen.

Das parallel zu dieser Mitteilung angenommene Erweiterungspaket 2020 11 enthält einen detaillierten Überblick über den Stand der wesentlichen Reformen sowie Orientierungshilfen für die Reformprioritäten, die weiterhin im Mittelpunkt des EU-Beitrittsprozesses stehen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein zentrales Interesse an einem funktionierenden System der Gewaltenteilung, in dem eine sichtbar gestärkte, unabhängige, unparteiische und wirksame Justiz sicherstellt, dass alle staatlichen Institutionen das Recht einhalten und ihre Integrität wahren und dass die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Entscheidungen geschützt sind und ihre Rechte uneingeschränkt ausüben können. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, Korruptionsfreiheit und effizient funktionierende Verwaltungen, damit sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen und auf effiziente und unabhängige Institutionen zählen können, wenn es um die Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Rechte geht. Ausländische Investoren müssen sicher sein können, dass ihre Investitionen durch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschützt sind. Die Angleichung an die EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie eine verbesserte Transparenz und Aufsicht sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei großen öffentlichen Investitionen, einschließlich der in diesem Plan vorgeschlagenen Investitionen, sowie für die Verhinderung von Korruption in diesem Bereich. Ein strategisches Konzept für die wirksame Zerschlagung krimineller Vereinigungen und ihrer wirtschaftlichen Grundlagen wird benötigt, das auch zu besseren Ergebnissen bei Finanzermittlungen und der Einziehung von Vermögenswerten führt. Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der Region und mit der EU ist von grundlegender Bedeutung, damit spezifische sicherheitspolitische Herausforderungen wie die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, Geldwäsche, illegalem Waffenhandel, Menschenhandel und Schleuserkriminalität angegangen werden können.

Zum lückenlosen Schutz der EU-Mittel müssen die Partner im Westbalkan sicherstellen, dass Betrug, Korruption, Geldwäsche und Unterschlagung mit wirksamen, abschreckenden und verhältnismäßigen strafrechtlichen Sanktionen bekämpft werden. Partner im Westbalkan, die Vertragsparteien internationaler Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe sind, sollten für die Umsetzung dieser Abkommen die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) als zuständige Behörde der an der EUStA beteiligten Mitgliedstaaten akzeptieren 12 . Die Zusammenarbeit zwischen der EUStA und den Partnern im Westbalkan sollte durch den Abschluss von Arbeitsvereinbarungen erleichtert werden 13 .

Der Aufbau einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Verwaltung ist die Grundlage für einen gut funktionierenden Staat, denn ein effizienter und wirksamer öffentlicher Dienst ist für die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Was das Investitionsmanagement anbelangt, so benötigt der Staat starke Kapazitäten, um in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern zukunftsorientierte Infrastrukturen und andere strategische Investitionsprojekte zu ermitteln, zu priorisieren, zu entwickeln und zu verwalten. Ein professioneller öffentlicher Dienst spielt auch eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, zur Korruptionsprävention beizutragen, unter anderem durch mehr Transparenz und die Nutzung elektronischer Behördendienste. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss mit den EU-Vorschriften in Einklang gebracht und vollständig umgesetzt werden; Ausnahmen von den Vergabeverfahren sollten restriktiv angewandt werden, wozu auch gehört, dass der Rückgriff auf zwischenstaatliche Vereinbarungen eingeschränkt wird. Dies wird verhindern, dass Korruption bei der Auftragsvergabe die wirtschaftliche Entwicklung behindert, den Markt verzerrt und zu Ineffizienz führt, die Wettbewerbsfähigkeit, Handel und Investitionen beeinträchtigt. Diese Reformen werden auch den Schutz vor Missbrauch von EU-Mitteln stärken.

Die EU wird weiterhin umfangreiche Finanzmittel und Unterstützung – zumindest auf dem derzeitigen Niveau – für Reformen bereitstellen, die auf eine gute Regierungsführung und die wesentlichen Elemente des Beitrittsprozesses abzielen. Gemäß dem Grundsatz der Konditionalität, der sich in der überarbeiteten Erweiterungsmethodik widerspiegelt, sollten die Mittel und Investitionen im Falle von Ländern, die bei der Umsetzung ihrer Reformprioritäten Fortschritte machen, aufgestockt werden, unter anderem im Rahmen eines leistungs- und reformorientierten Instruments für Heranführungshilfe. Es bedarf jedoch auch entschlossener Maßnahmen zur Sanktionierung von Stillstand oder Rückschritten, wenn sie schwerwiegend sind oder länger andauern. Dazu gehört auch, dass Umfang und Intensität der EU-Finanzierung je nach Bewertung der Fortschritte in den Jahresberichten der Kommission nach unten angepasst werden könnten.

III.Ein umfangreiches Investitionspaket

Der Vorschlag der Kommission für ein Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) 14 sieht für den Zeitraum 2021–2027 eine Mittelausstattung von über 14 Mrd. EUR 15 vor, wovon der Löwenanteil für den Westbalkan bestimmt sein soll. 

Im Rahmen von IPA III wird ein solider politikorientierter Ansatz verfolgt, bei dem die Hilfe nach strategischen und dynamischen Kriterien bereitgestellt wird und die grundlegenden Anforderungen an die EU-Mitgliedschaft in den Mittelpunkt der EU-Unterstützung gestellt werden. Durch die weitere Fokussierung der finanziellen Unterstützung der EU auf die wichtigsten Prioritäten wird IPA III für eine noch größere Hebelwirkung bei der Unterstützung von Reformen sorgen, die eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung fördern und die Partner näher an die Werte und Standards der Union heranführen.

Im Mittelpunkt dieses Wirtschafts- und Investitionsplans steht ein umfangreiches Investitionspaket für die Region, wobei der Löwenanteil der Unterstützung für wichtige produktive Investitionen und Infrastrukturen bestimmt ist. Dies wird der ökologischen und der digitalen Wende und der Entwicklung vernetzter, wettbewerbsfähiger, wissensbasierter, nachhaltiger, innovationsorientierter und florierender Volkswirtschaften im Westbalkan mit einem zunehmend dynamischen Privatsektor Rechnung tragen und sie weiter fördern. Das Investitionspaket wird eine wichtige Triebkraft für die Förderung öffentlicher und privater Investitionen in der Region durch die Europäische Investitionsbank (EIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und andere internationale Finanzinstitutionen, die Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der EU-Mitgliedstaaten, die Regierungen im Westbalkan und private Investoren – auch aus dem Ausland – sowie für die Integration der Märkte sein.

Eine erste Reihe von Projekten im Rahmen von zehn Investitions-Leitinitiativen sind im Anhang aufgeführt. Diese Projektvorschläge stützen sich auf die Ergebnisse der Vorgespräche mit den Regierungen der Region und ihre politischen und wirtschaftlichen Reformprioritäten. Ein erster Schritt zur Umsetzung dieses Wirtschafts- und Investitionsplans könnte ein Paket von Infrastrukturprojekten sein, das bereits im Zeitraum 2021–2022 in der Erwartung finanziert wird, dass dadurch erhebliche Investitionen mobilisiert werden. Auf diese Weise könnten ausgereifte Projektvorschläge, insbesondere in den Bereichen Digitales, Verkehr, Energiewende und Umwelt, bis 2024 nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossen oder erheblich vorangebracht werden.

Weitere IPA-Mittel könnten anschließend zur Unterstützung von Infrastrukturprojekten und produktiven Investitionen mit dem Schwerpunkt auf der ökologischen und der digitalen Wende in der Region eingesetzt werden, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die biologische Vielfalt zu schützen und zur gemeinsamen Umsetzung der geplanten Grünen Agenda für den Westbalkan beizutragen. Investitionen könnten auch in ländlichen Gebieten und in der Landwirtschaft, in der Kultur- und Kreativbranche, im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich und allgemein zur Entwicklung des Humankapitals sowie zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit Innovationen, unterstützt werden.

Zusätzlich zu den umfangreichen Finanzhilfen der EU für die Region kann die EU Garantien bereitstellen, um die Finanzierungskosten sowohl für öffentliche als auch für private Investitionen zu senken und die Risiken für Investoren zu verringern: Mit Unterstützung der vorgeschlagenen Garantiefazilität für den Westbalkan dürften in den nächsten zehn Jahren Investitionen von rund 20 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) – einschließlich seiner Plattform für den Privatsektor, der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (WB EDIF) und der Garantiefazilität für den Westbalkan –, der Partner im Westbalkan, bilaterale Geber und internationale Finanzinstitutionen zusammenbringt, wird das wichtigste Instrument zur Gewährleistung einer raschen Umsetzung des Investitionspakets mit folgenden Zielen sein:

-Ausbau der zentralen Infrastrukturverbindungen, insbesondere der wichtigsten Verkehrs- und Energienetze, die für die wirtschaftliche Entwicklung, die Marktintegration und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Region und mit der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung sind 16 .

-Unterstützung der ökologischen und der digitalen Wende.

-Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors sowie Förderung von Innovationen und der Entwicklung grundlegender sozialer Sektoren.

-Vernetzung der Volkswirtschaften durch verstärkte regionale Wirtschaftsintegration und Integration mit der EU.

Damit die Investitionen eine möglichst große langfristige Wirkung erzielen, werden Strukturreformen der Partnerländer in den Bereichen Wirtschaft und gute Regierungsführung entscheidend sein, wozu auch Reformmaßnahmen auf dem Gebiet der Konnektivität und der Ausbau der statistischen Kapazitäten gehören. Parallel zur Umsetzung der Leitinitiativen sollten auch weitere Fortschritte im Bereich der wesentlichen Elemente des Beitrittsprozesses gemacht werden. Die EU wird gegebenenfalls auch Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau unterstützen, um die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Managementkapazitäten für öffentliche Investitionen mit Blick auf die Vorbereitung, Verwaltung und Überwachung der Projektdurchführung zu verbessern. Die EU wird in Zusammenarbeit mit dem Westbalkan sicherstellen, dass Investitionen in Projekte von gemeinsamem strategischen Interesse im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der EU und der WTO angemessen überprüft werden, um potenzielle Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu ermitteln, zu bewerten und zu mindern.

Die endgültigen Entscheidungen über die in diesem Plan enthaltenen vorläufigen Projekt- und Finanzierungsvorschläge werden unter uneingeschränkter Einhaltung der Beschlussfassungsverfahren, des Programmplanungsprozesses und des leistungsbasierten und reformorientierten Ansatzes der künftigen IPA-III-Verordnung gefasst werden, über die derzeit die Legislativorgane beraten, wobei insbesondere die Fortschritte bei der Erweiterungsagenda der EU, die Relevanz und die Ausgereiftheit der Vorschläge sowie die Einhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften berücksichtigt werden. Das ökologische Gebot, keinen Schaden zu verursachen, sollte respektiert werden. Zur Maximierung der Hebelwirkung dieses Wirtschafts- und Investitionsplans wird die EU im Geiste des Konzepts „Team Europa“ auch für eine Abstimmung mit ihren Partnern und bestehenden regionalen Initiativen wie dem Berlin-Prozess sorgen, um eine größtmögliche Komplementarität zwischen EU-, anderen multilateralen und bilateralen Maßnahmen zu erreichen.

IV.Investitionen in nachhaltigen Verkehr

Die EU wird Projekten und Programmen, die der anvisierten Erweiterung des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) dienen und für die Region und die EU von strategischem Interesse sind, Vorrang einräumen. Es werden Maßnahmen zur Beschleunigung der Errichtung neuer Verkehrsinfrastrukturen und der Modernisierung bestehender Infrastrukturen ergriffen, um das Kernverkehrsnetz auf EU-Standard zu bringen.

Schnelle und effiziente Verkehrsverbindungen sowohl innerhalb der Region als auch mit den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sowie die Förderung eines nachhaltigen Verkehrs durch weitere Investitionen in Schienen- und Wasserwege sind von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird die Vernetzung der Hauptstädte in der Region untereinander und mit Hauptstädten in der EU eine wichtige Priorität sein, um die regionale Zusammenarbeit und Integration weiter zu stärken. Des Weiteren sollen multimodale Verkehrslösungen und die Verkehrsverlagerung gefördert und die verkehrsbedingte Umweltverschmutzung reduziert werden.

Die Schaffung dieser Verbindungen wird Investitionen begünstigen, den regionalen Handel erleichtern, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum führen und so das tägliche Leben der Menschen in der Region verbessern. Neue digitale Technologien einschließlich besserer Informationssysteme werden genutzt werden, die vor allem auf die Straßenverkehrssicherheit (und die Beseitigung gefährlicher Straßenabschnitte und Bahnübergänge) abstellen und bei der Konzeption und Umsetzung von Instandhaltungsprogrammen hilfreich sind. Die Zusammenarbeit mit der Verkehrsgemeinschaft wird weiter intensiviert werden, um die Schaffung eines vollständig integrierten regionalen Verkehrsmarktes auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und Normen der Europäischen Union zu unterstützen. Dies wird die Umsetzung von technischen Normen und von Reformmaßnahmen im Bereich der Konnektivität – darunter die Angleichung und Vereinfachung der Grenzübertrittsverfahren und die konsequente Umsetzung von Eisenbahnreformen (einschließlich der Entflechtung des Schienenverkehrs und des Zugangs Dritter) – erheblich beschleunigen, sodass insbesondere die Altlasten fragmentierter Netze überwunden werden können. Auf diese Weise wird der Weg für eine nahtlose Integration der Verkehrsmärkte des Westbalkans in die EU geebnet, was wiederum neue Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen und Menschen in der Region eröffnen wird.

Zur Unterstützung dieser Investitionen sollte aufseiten des Westbalkans für Folgendes gesorgt werden:

·Annahme und Umsetzung der regionalen Aktionspläne für den Eisenbahnverkehr, die Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung des Verkehrs sowie des Straßenaktionsplans, die von der Verkehrsgemeinschaft erstellt wurden.

·Rasche Fortschritte bei den Reformmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen, um die Integration mit dem TEN-V, die Übernahme des EU-Besitzstands und die Anwendung der dazugehörigen Digitaltechnologien und sauberen Energietechnologien zu beschleunigen.

·Schrittweise Annahme und Umsetzung aller Rechtsvorschriften und technischen Normen der EU und transparenter Ausschreibungsverfahren im Verkehrsbereich, einschließlich einer beschleunigten Angleichung an die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, um die Marktintegration zu erleichtern.

Die Kommission beabsichtigt, ihre Kofinanzierungssätze für Straßenverkehrsprojekte auf bis zu 40 % anzuheben. Nachhaltige Mobilität ist ein wesentliches Element beim Aufbau einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Bei jedem Straßeninfrastrukturprojekt wird die Kommission die Entwicklung umweltfreundlicher multimodaler Verkehrslösungen fördern. Das Ziel sollte darin bestehen, die Partner in der der Region sowie die Region und die EU durch die Integration nachhaltiger, intelligenter Elemente im Straßenverkehr (wie z. B. E-Tankstellen und multimodale Schnittstellen zum Schienen- und gegebenenfalls Wasserstraßennetz) miteinander zu verbinden. Durch diese Ausrichtung werden Innovationen und gezielte Investitionen in geeigneter Größenordnung gefördert. Die Kommission wird auch die Umsetzung von Plänen für nachhaltige Mobilität in den Städten der Region, die an das Netz angebunden sind, fördern.

V.Investitionen in saubere Energie

Die Unterstützung im Energiebereich wird intensiviert. Besondere Schwerpunkte werden die Integration des Energiemarkts, die Dekarbonisierung und saubere Energie, ein gerechter Übergang, die verstärkte Digitalisierung des Systems und intelligente Netze, Energieeffizienz, einschließlich der Modernisierung der Fernwärme, sowie die Energieversorgungssicherheit sein. Die Dekarbonisierung ist eine zentrale Säule dieses Wirtschafts- und Investitionsplans im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals. Die Verbesserung der Konnektivität und die Ausweitung der Energieunion auf den Westbalkan werden auch für eine erfolgreiche Energiewende in der Region von entscheidender Bedeutung sein.

Im Einklang mit dem Potenzial der Region und den nationalen Plänen zur Anpassung an den Klimawandel sollte die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen unterstützt werden. Dazu können umweltfreundliche Investitionen in Wasserkraft, Solarenergie, Windkraft und Erdwärme gehören. Die Einführung sauberer und moderner Energietechnologien setzt auch ein besseres Investitionsumfeld voraus, das auf einem umfassenden Regelungsrahmen mit wettbewerbsorientierten Beschaffungsregeln beruht. Dadurch werden die Risiken eines Lock-in-Effekts für die Volkswirtschaften des Westbalkans, der sie von einer nicht nachhaltigen und immer teureren künftigen Kohleverstromung abhängig machen würde, gemindert.

Der Übergang von Kohle zu nachhaltiger und sauberer Energie wird von zentraler Bedeutung sein, um sowohl die Kohlendioxidemissionen als auch die Luftverschmutzung zu verringern. Derzeit wird die Initiative „Plattform für Kohleregionen im Wandel im Westbalkan und in der Ukraine“ in Anlehnung an die entsprechende Initiative innerhalb der EU auf den Weg gebracht. Damit sollen Übergangsstrategien unterstützt werden, die inklusiv sind und niemanden zurücklassen. Gleichzeitig wird die Initiative sauberere Alternativen zur Kohle bieten und maßgeschneiderte Projekte für diese von Kohle abhängigen Regionen fördern.

Für die stark von Kohle abhängigen Länder könnte der Schlüssel für den kurz- bis mittelfristigen Kohleausstieg der Übergang zu einer modernen, emissionsarmen Gasinfrastruktur sein. Damit wird der Region eine weithin verfügbare, sichere und erschwingliche Energiequelle zur Verfügung stehen, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet. Gleichzeitig wird sich die Luftqualität deutlich verbessern und die Emissionen werden sinken.

Kernstück der neuen Gasinfrastruktur müssen neue Pipelines sein – einschließlich der Erweiterung der Transadriatischen Pipeline –, die eine Chance für die Diversifizierung der Gasbezugsquellen für den europäischen Markt bieten und die Region mit Erdgas versorgen könnten, was die Abkehr von der Kohle als Energieträger beschleunigen würde. Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft muss jede neue Pipeline im Westbalkan voll und ganz den EU-Vorschriften entsprechen und ihre langfristige Rentabilität unter Beweis stellen. Die zunehmend globale Rolle von Flüssigerdgas (LNG) sollte ebenfalls als Chance zur Diversifizierung der Gasversorgung in der Region über LNG-Terminals in Griechenland und Kroatien berücksichtigt werden.

Längerfristig kann auf diese Investitionen in die Gasinfrastruktur der nächste Schritt zur Verbesserung des Umweltschutzes folgen, denn sie ermöglichen die Einführung von dekarbonisiertem Gas, sobald es verfügbar und konkurrenzfähig ist. Dadurch lassen sich der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß und die Auswirkungen der Luftverschmutzung weiter verringern. Diese Investitionen werden daher die Energieversorgung der Region zukunftssicher machen.

Die Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz werden unterstützt. Im Kontext des Grünen Deals der EU schlägt die Kommission vor, die „EU-Renovierungswelle“ auf den Westbalkan auszuweiten. Die Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes wird dazu beitragen, den Weg für ein dekarbonisiertes, sauberes Energiesystem zu ebnen, denn der Gebäudesektor gehört zu den größten Energieverbrauchern in Europa. Zu diesem Zweck wird die EU unter anderem bestehende Plattformen wie den „Green for Growth Fund“ und das Regionale Energieeffizienzprogramm nutzen, die bisher grüne Investitionen in Höhe von insgesamt 700 Mio. EUR ermöglicht haben.

Den Energieverbundnetzen wurde bereits im Rahmen der Energiegemeinschaft mit den Projekten von Interesse für die Energiegemeinschaft und den Projekten von gemeinsamem Interesse Priorität eingeräumt. Die Partnerländer im Westbalkan müssen Marktreformen durchführen, um die Integration mit den mittel- und südosteuropäischen Gas- und Strommärkten zu beschleunigen. Im Rahmen der Gruppe für die Energieverbindungsleistungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC) wird die Kommission die Marktreformen in den Ländern des Westbalkans im Hinblick auf die Beschleunigung der Integration der mittel- und osteuropäischen Gas- und Strommärkte weiterhin genau beobachten.

Die Innovationsagenda für den Westbalkan wird den Technologietransfer weiter fördern 17 und den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, Wissenszentren und Kompetenzzentren von Weltrang, zu Online-Plattformen und zu hochentwickelten Computersimulationen, beispielsweise durch das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC), erleichtern 18 . Sie wird den Übergang zu sauberer und effizienter Energieerzeugung und ‑nutzung unterstützen, unter anderem durch die Förderung der offenen Wissenschaft und modernster Forschungsinfrastrukturen wie des Südosteuropäischen Internationalen Instituts für Nachhaltige Technologien (South East European International Institute for Sustainable Technologies – SEEIIST).

Zur Unterstützung dieser Investitionen muss aufseiten des Westbalkans für Folgendes gesorgt werden:

·Rasche Fortschritte bei Reformmaßnahmen im Bereich der Energienetze zur Schaffung eines regionalen Energiemarktes und weitere Integration mit dem Energiemarkt der EU in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat für den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft.

·Abschluss der Reform des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft und Annahme des EU-Pakets „Saubere Energie“ durch die Energiegemeinschaft.

·Stärkung des Prozesses zur Festlegung der bis 2030 zu erreichenden Ziele im Rahmen der Energiegemeinschaft durch Annahme von Energie- und Klimazielen für 2030 im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen der EU und unter Berücksichtigung der einschlägigen sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Vertragsparteien.

VI.Ökologisierung des Westbalkans – Investitionen in Umwelt und Klima

Der Europäische Grüne Deal stützt sich auf Strategien zur Entwicklung moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger Volkswirtschaften, in denen das Wachstum von den Treibhausgasemissionen, dem Ressourcenverbrauch und der Abfallerzeugung abgekoppelt und Klimaresilienz angestrebt wird.

Der europäische Grüne Deal kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn auch die unmittelbare Nachbarschaft der EU bald Maßnahmen ergreift. Dies gilt für den Westbalkan angesichts seiner europäischen Perspektive umso mehr. Die Kommission legt daher zusammen mit dieser Mitteilung eine Grüne Agenda für den Westbalkan vor, wie es der europäische Grüne Deal vorsieht. Die Grüne Agenda soll von den Führungsspitzen des Westbalkans auf dem Gipfeltreffen im November in Sofia gebilligt werden. Diese Agenda greift fünf Schwerpunkte des Grünen Deals auf: Dekarbonisierung, Bekämpfung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sowie Schutz der biologischen Vielfalt. Das Wirtschaftswachstum und neue Geschäftsmöglichkeiten werden mit nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmustern gekoppelt werden, wozu auch die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Erhaltung knapper Ressourcen und eine bessere Wiederverwendung von Abfallprodukten gehören. Hieran werden alle Wirtschaftszweige beteiligt sein, auch unter Berücksichtigung städtischer und ländlicher Aspekte, und die Nachhaltigkeit der Ökosysteme wird der Schlüssel zum Erfolg sein. Bereits bestehende Plattformen wie die EU-Strategie für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR) und die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), bei denen die Länder des Westbalkans eine wichtige Rolle spielen, können zur Umsetzung dieses Prozesses vor Ort beitragen, da in diesen Bereichen koordinierte und gemeinsame Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind.

Die Luftverschmutzung ist ein großes Problem im Westbalkan. Wegen der weit verbreiteten Nutzung von Kohle und Holz für die Energieerzeugung und der starken Umweltverschmutzung durch Lastkraftwagen und Autos gehören viele Städte und Gemeinden der Region im Winter zu denjenigen mit der schlechtesten Luftqualität in Europa. Die 16 Kohlekraftwerke in der Region emittieren mehr Schwefeldioxid als alle 250 vergleichbaren Kraftwerke in der EU zusammen. In dieser Region gehen die Dekarbonisierung und die Bekämpfung der Umweltverschmutzung Hand in Hand. Der Kohleausstieg würde die Lebensqualität der Menschen verbessern und in den Gesundheitsbudgets vor Ort jedes Jahr erhebliche Einsparungen ermöglichen.

Nachhaltige Mobilität ist ein weiteres Element, das für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sein wird. Die EU sollte die Umsetzung von Plänen für nachhaltige Mobilität in den Städten der Region durch Entwicklung umweltfreundlicher multimodaler Verkehrslösungen fördern. In Bezug auf das Straßennetz sollte das Ziel darin bestehen, die Partner in der der Region sowie die Region und die EU durch die Integration nachhaltiger, intelligenter Elemente im Straßenverkehr (wie z. B. E-Tankstellen) miteinander zu verbinden, um Innovationen und gezielte Investitionen in geeigneter Größenordnung zu fördern.

Angesichts der EU-Perspektive der Region müssen die Ziele der EU – auch die angestrebte Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 – den Rahmen für die systemische Modernisierung der Region und ihr künftiges Wachstum bilden. Dies bedeutet einen Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien und Investitionen in Infrastrukturen, die die sektorübergreifende Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen und die Entstehung „verlorener Vermögenswerte“ vermeiden. Um die Dekarbonisierung zu fördern, sollte die EU auch weiterhin die Partner im Westbalkan bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Klimastrategien und nationaler Energie- und Klimapläne unterstützen, die auf die Erfüllung der Anforderungen des EU-Besitzstands abzielen. Ferner wird eine Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Dekarbonisierung in der Region vorgenommen.

Den Wirtschaftsteilnehmern kommt für den Erfolg der ökologischen Wende eine Schlüsselrolle zu. Die Grüne Agenda wird eine privatwirtschaftliche Dimension umfassen, die darauf abzielt, private Unternehmen zu fördern, die in der grünen und der Kreislaufwirtschaft tätig sind, und alle Wirtschaftszweige auf Nachhaltigkeit auszurichten, sei es in den Bereichen Energie, Mobilität oder Landwirtschaft. Die EU sollte mit der Region zusammenarbeiten, um nachhaltige Produktionsmuster und Lebensmittelsysteme zu fördern. Die Festlegung und Umsetzung von Aktionsplänen für die Kreislaufwirtschaft und von Abfallvermeidungs- und Recyclingstrategien sowie die regionale Zusammenarbeit bei der Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffe werden für stetige Fortschritte der Region auf dem Weg zu einer grünen Wirtschaft und zur Übernahme des EU-Besitzstands sorgen.

Die Region sollte innovative grüne und digitale Technologien nutzen, die neue Geschäftsmodelle hervorbringen, die Produktivität der Industrie steigern, den Arbeitnehmern zu neuen Kompetenzen verhelfen und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen. Damit die Forschungs- und Innovationssysteme hierbei eine Schlüsselrolle spielen können, werden sie mehr öffentliche Mittel benötigen. Als Beitrag dazu wird sich die Kommission für Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen einsetzen, die im Bereich umweltfreundlicher Innovationen und Technologien tätig sind.

Die Region muss auch zur Kreislaufwirtschaft übergehen, bei der Recycling und Wiederverwendung die Regel sind und der Verbrauch natürlicher Ressourcen deutlich reduziert wird. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut wird in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen, indem es mit seinen Wissens- und Innovationsgemeinschaften eine engere Zusammenarbeit ermöglicht, insbesondere denjenigen, die sich mit Energie, Rohstoffen, Lebensmittelmanagement und städtischer Mobilität befassen. Dies würde dazu beitragen, die thematischen Innovationsökosysteme in der Region weiterzuentwickeln und die Einbindung der Partner im Westbalkan in die strategischen Wertschöpfungsketten Europas zu unterstützen, auch unter Berücksichtigung nachhaltiger Produktionsmuster und Lebensmittelsysteme.

Auf die primäre Lebensmittelerzeugung und die Lebensmittelverarbeitung entfällt zusammen mit der Forstwirtschaft und Fischerei immer noch ein Großteil des BIP und der Arbeitskräfte in der Region (bis zu 40 % der Beschäftigten in Albanien) und sie bieten ein großes Potenzial für die weitere nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft. Dies würde das Leben vor Ort attraktiver machen und die Abwanderung junger Menschen in die Städte und in die EU eindämmen. Zwar ist der Reichtum an natürlichen Ressourcen groß, doch sind die Betriebe klein und technisch rückständig, ihre Arbeitsproduktivität und ihre Erträge sind gering und Subsistenzlandwirtschaft ist noch an der Tagesordnung. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Diesen Fragen kommt im Hinblick auf die notwendige Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der Lebensmittelsicherheit und die EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ eine immer größere Bedeutung zu. Mit dem Instrument IPARD wird die ländliche Wirtschaft angekurbelt, die Umstrukturierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützt und zur Abfallreduzierung beigetragen. Das Instrument wird die Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie fördern, das Leben in ländlichen Gebieten attraktiver machen und gleichzeitig deren Resilienz gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt stärken.

Der Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung des Naturkapitals sowie eine effiziente Abfallsammlung und die Vermeidung von Umweltverschmutzung sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Dies kann dazu beitragen, das enorme touristische Potenzial der natürlichen Umwelt in der Region zu nutzen, indem sowohl die lokalen als auch die europäischen Märkte bedient werden und der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigem Tourismus Rechnung getragen wird.

Im Bereich der Abfallbewirtschaftung muss auf eine ordnungsgemäße Abfallsammlung und Trennung der wichtigsten Abfallströme geachtet werden. Größere Anstrengungen sind erforderlich, um die Wasserverschmutzung zu verringern und den Gewässer- und den Hochwasserschutz zu verbessern. Die Vermüllung der Meere ist ein globales Problem, von dem alle Ozeane der Welt betroffen sind. Über die Flüsse des Westbalkans gelangen unverhältnismäßig viele Abfälle in die Meere und Ozeane.

VII.Investitionen in eine digitale Zukunft

Die Digitalisierung stellt eine Chance für die Volkswirtschaften und Gesellschaften in der Region dar, denn digitale Lösungen tragen zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft sowie zu einer besseren Regierungsführung und zu besseren öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei 19 . Digitale Dienstleistungen machen einen wachsenden Anteil an den Ausfuhren aus dem Westbalkan aus. Mit Unterstützung der EU und des Regionalen Kooperationsrates setzen die Partner im Westbalkan seit 2018 eine Digitale Agenda für den westlichen Balkan um. Der Westbalkan sollte eine Bestandsaufnahme des bisher Erreichten machen, ermitteln, wo das Tempo erhöht werden muss, und insgesamt mehr Ehrgeiz beim digitalen Wandel in der Region an den Tag legen. Eine Unterstützung insbesondere in den Bereichen Entwicklung digitaler Kompetenzen, elektronische Behördendienste, elektronische Auftragsvergabe und elektronische Gesundheitsdienste würde die Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung erhöhen, die Kosten senken, die Erbringung von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen verbessern und gleichzeitig der sozialen Dimension Rechnung tragen.

Digitale Geschäftsmöglichkeiten können durch Unterstützung für digitale Start-ups und Scale-ups sowie für die Entwicklung digitaler Kompetenzen voll ausgeschöpft werden. Durch Maßnahmen wie den Aktionsplan für digitale Bildung unterstützt die EU die Entwicklung und Verbreitung digitaler Kompetenzen im Westbalkan, um den digitalen Wandel so umfassend und inklusiv wie möglich zu gestalten. Eine weitere Beteiligung an EU-weiten Initiativen wie SELFIE 20 , HEInnovate 21 , dem Digital Education Hackathon, der EU Code Week und dem paneuropäischen Datennetz für Forschung und Bildung (GEANT-Netz) würde dazu beitragen, der Region besseren Zugang zur digitalen Spitzenforschung und ‑innovation zu verschaffen. Darüber hinaus sollte die Region auch ihre eigenen Strategien für digitale Bildung entwickeln und umsetzen und gleichzeitig die Lehrerfortbildung sowie Initiativen für Online-Lernen und ‑Bildungsinhalte unterstützen.

Neben der im Rahmen der Digitalen Agenda angestrebten Senkung der Roamingkosten innerhalb der Region sind in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern auch Bemühungen um eine deutliche Verringerung der Kosten des Roamings zwischen der Region und der EU im Gange. Diese Bemühungen laufen offen, inklusiv und transparent ab. Die Ausarbeitung eines Fahrplans fällt in die gemeinsame Verantwortung der Regierungen, Regulierungsbehörden und Telekommunikationsbetreiber, während der Regionale Kooperationsrat und die EU als Vermittler fungieren können. Eine Senkung der Roamingtarife setzt entsprechende Maßnahmen der Betreiber in der Region vor dem Hintergrund stabiler, berechenbarer und wettbewerbsorientierter Märkte unter der Aufsicht unabhängiger nationaler Regulierungsbehörden voraus.

Es wird weiter sondiert werden, wie der Westbalkan die Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU nutzen kann, um den Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen zu verbessern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft zu maximieren.

Wichtig ist dabei, dass ein breites Spektrum von Sektoren in offener und transparenter Weise von digitalen Innovationen profitieren kann, wobei Aspekte der Privatsphäre zu achten sind. Der Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten in der Region sollte auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchzuführenden Bedarfsanalyse unterstützt werden.

In den nächsten 5 Jahren (bis 2025) dürften Investitionsausgaben (Planung und Bau) von schätzungsweise 3,7 Mrd. EUR nötig sein 22 , um das erforderliche Maß an digitaler Vernetzung zu gewährleisten. Der Privatsektor wird – auch dank 5G und EU-Garantien – bei der digitalen Wende im Westbalkan eine wichtige Rolle spielen. Die EU-Unterstützung für Investitionen in die digitale Infrastruktur sollte erheblich aufgestockt werden, auch um die Einführung ultraschneller und sicherer Breitbandverbindungen für alle zu ermöglichen. 

Der Westbalkan sollte sich auf die folgenden Reformprioritäten konzentrieren:

·Beschleunigung der Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands, um ein investitionsfreundliches Umfeld (auch in Bezug auf den Datenschutz) zu schaffen, und vollständige Umsetzung des regionalen Roaming-Abkommens.

·Priorisierung und durchgängige Berücksichtigung der Digitalisierung in der nationalen Politik, wobei der Schwerpunkt auf Unternehmen, Bildung, Gesundheit, Energie, Forschung und Innovation sowie intelligentem Wachstum liegen sollte. Voranbringen des innovativen digitalen Wandels durch Förderung der Einführung von Plattformen und Strategien wie elektronische Behördendienste (eGov), elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), elektronischer Handel, digitaler Zugang zu Kultur und kulturellem Erbe, digitale Kompetenzen im Bildungswesen, offener Zugang zu Forschungsdaten und ‑ergebnissen, Investitionen in den Breitbandausbau und die Einbeziehung aller Volkswirtschaften in das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC).

·Förderung der Entwicklung regionaler digitaler Innovationszentren und deren Anbindung an die Wissenschafts- und Technologieparks und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts als zentrale Anlaufstellen, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung digitaler Technologien zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung künstlicher Intelligenz (insbesondere durch KMU) im Einklang mit den diesbezüglichen Maßnahmen und Leitlinien der EU. Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen und des virtuellen Lernens in der Region.

·Verbesserung der Kapazitäten für Cybersicherheit und der Bekämpfung der Cyberkriminalität, insbesondere durch die Anwendung des EU-Instrumentariums für Cybersicherheitsrisiken für 5G-Netze.

·Gewährleistung der ethischen Nutzung von Technologien wie künstlicher Intelligenz für Überwachungszwecke im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta und im Hinblick auf eine dynamische Angleichung an künftige EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

·Umsetzung der 2019 in Belgrad verabschiedeten Erklärung über elektronische Behördendienste, um die Arbeiten im Einklang mit dem EU-eGovernment-Aktionsplan 23 zur Unterstützung der Reform der öffentlichen Verwaltung weiter zu beschleunigen.

VIII.Förderung des Privatsektors

Seit den 1990er-Jahren haben die Volkswirtschaften des Westbalkans ein bemerkenswertes Wachstum erzielt, während gleichzeitig die Armut zurückgegangen ist. Der Lebensstandard ist in der gesamten Region gestiegen und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hat sich verbessert. Der Westbalkan muss jedoch noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die grundlegenden wirtschaftlichen Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen: Gewährleistung funktionierender Marktwirtschaften und Nachweis der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standzuhalten. Hierfür müssen die Systeme zur wirtschaftspolitischen Steuerung reformiert und wirtschaftliche Strukturreformen durchgeführt werden. Das Verfahren der Wirtschaftsreformprogramme bleibt das wichtigste Instrument, mit dem die EU und die Partner im Westbalkan gemeinsam die Reformprioritäten festlegen. Hierbei leistet die Kommission tatkräftige Unterstützung. Für die Zwecke dieses Plans wird der Schwerpunkt auf die Stärkung des Privatsektors und auf Investitionen in das Humankapital gelegt.

Ein starker Privatsektor ist von entscheidender Bedeutung für die sozioökonomische Entwicklung und die regionale Integration sowie für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region. Die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist besonders wichtig, da sie 99 % aller Unternehmen im Westbalkan ausmachen und rund 65 % der gesamten von Unternehmen generierten Wertschöpfung sowie 73 % der Beschäftigung in Unternehmen auf sie entfallen 24 . In diesem Zusammenhang sollte ein besonderer Schwerpunkt auf die Unterstützung von Start-ups und KMU in strategischen Sektoren gelegt werden, die von den Ländern ermittelt wurden, wie Tourismus und Digitales, und in denen sie aufgrund ihrer historischen und natürlichen Gegebenheiten über komparative Vorteile oder besonderes Potenzial verfügen. Auf diese Weise wird dank Innovation und einer größeren Wettbewerbsfähigkeit der Weg zu Wirtschaftswachstum geebnet.

Um das Potenzial des Privatsektors zu erschließen, sollte die EU die Finanzierung von Unternehmen durch beträchtliche Zuweisungen für Garantien im Rahmen der Garantiefazilität für den Westbalkan und durch die Verdoppelung der Finanzhilfen im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan, der von der EU betreuten Plattform, die zum Investitionsrahmen für den westlichen Balkan gehört, aufstocken. Die EU wird den Zugang von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen zu Finanzmitteln und Risikokapital verbessern, auch um Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aus COVID-19 ergeben.

Die Kombination von Finanzhilfen und Garantien soll zu offenen, innovativen, unternehmensfreundlichen Ökosystemen in der Region auf der Grundlage eines „Dreifachhelix-Ansatzes“ beitragen. Dies wird die Ermittlung, Entwicklung und Förderung innovativer unternehmerischer Ideen erleichtern und KMU bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit unterstützen, sich zur Bewältigung der verschiedensten Herausforderungen an die sich wandelnden sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten anzupassen:

-Anhebung der Qualitätsstandards für Unternehmen und Verbesserung der Verfügbarkeit exportorientierter Investitionen, damit der Privatsektor in der Region von einer stärkeren Marktintegration und einer Intensivierung des Handels innerhalb der Region und mit der EU profitieren kann.

-Mobilisierung angemessener, diversifizierter Finanzierungen und Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für unternehmerische Initiative (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Sozialunternehmen) zur Förderung von Unternehmensgründungen und ‑wachstum.

-Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Investitionen zur Unterstützung von Start-ups und der Expansion innovativer Unternehmen sowie durch Programme zur Förderung von Finanzwissen, digitaler Kompetenz und der Digitalisierung von Unternehmen, Gründerzentren und FinTechs.

-Unterstützung des Wachstums der Volkswirtschaften durch Strategien für intelligente Spezialisierung, die auf den Stärken und dem Potenzial der Region aufbauen, sowie Stärkung von Forschung, Innovation und Technologietransfer.

-Ermöglichung von Investitionen in eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung und Forschung, um eine ausgewogene ländliche Entwicklung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Agrar- und Lebensmittelsektors zu steigern.

-Förderung eines grünen Wachstums und der Kreislaufwirtschaft durch Aufstockung der Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Senkung der Kosten für deren Einführung in der Region. Zu diesem Zweck wird die EU unter anderem bestehende Plattformen wie den „Green for Growth Fund“ und das Regionale Energieeffizienzprogramm nutzen.

Die Länder der Region sollten im Zeitraum 2021–2027 auch weiterhin in den Genuss von EU-Programmen wie Horizont Europa, COSME und EIC zur Unterstützung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung kommen.

IX.Investitionen in das Humankapital

Fairness und Inklusivität sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Vorteile von Erholung und Wachstum allen zugutekommen und niemand zurückgelassen wird. Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt und gut ausgebildete und produktive Arbeitskräfte sind entscheidend für eine resiliente Wirtschaft. Die Kommission wird den Dialog mit dem Westbalkan intensivieren, um die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte 25 in dieser Region zu fördern. Die EU strebt an, die Entwicklung des Humankapitals durch Aufstockung der IPA-Mittel zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die im Rahmen der Wirtschaftsreformprogramme und der gemeinsamen politischen Leitlinien festgelegten Reformprioritäten in den Bereichen Bildung und Kompetenzen, Beschäftigung sowie Sozialschutz und Inklusion. Weitere Schwerpunkte werden die Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur und Sport sein.

Die EU wird die breitere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Privatsektors unterstützen, indem sie innovative Lösungen und das soziale Unternehmertum fördert, damit soziale Herausforderungen angegangen werden. Die Finanzierungsinstrumente werden in enger Partnerschaft mit den internationalen Finanzinstitutionen so eingesetzt, dass private Mittel mobilisiert werden, die auf soziale Bedürfnisse ausgerichtet sind (Impact Finance).

Im Bildungssektor wird die EU die Entwicklung faktengestützter Strategien und Reformen weiterhin unterstützen, damit die wichtigsten Herausforderungen und Prioritäten des Bildungssystems in Bezug auf Governance, Finanzierung, Qualität, Gleichheit und Relevanz angegangen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Anpassung der Bildungssysteme an den digitalen Wandel sowie auf wissensbasierten Volkswirtschaften liegen sollte. Besonderes Augenmerk wird auf Reformen zur Förderung eines angemessenen Angebots an einschlägigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen liegen, um das bestehende Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage zu beseitigen, unter anderem durch die Entwicklung des Lernens am Arbeitsplatz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Die Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ wird fortgesetzt, doch mit verbesserten Möglichkeiten für akademische Mobilität und Kapazitätsaufbau, auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Rahmen der aktualisierten Europäischen Agenda für Kompetenzen, des Aktionsplans für digitale Bildung und des Europäischen Bildungsraums wird die EU dem Westbalkan bei der internationalen Dimension ihrer Bildungspolitik Priorität einräumen. Die EU wird die Zusammenarbeit mit dem Westbalkan bei der Umsetzung ihres Aktionsrahmens für das Kulturerbe von 2018 intensivieren und die Teilnahme am Programm Kreatives Europa fördern. Die Partner in der Region sollten weiterhin an anderen EU-Programmen wie Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, um den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit in den Bereichen Freiwilligentätigkeit, Ausbildung und Jugend zu verbessern.

Die Verbesserung der Erwerbsbeteiligung, vor allem von jungen Menschen und Frauen, benachteiligten Gruppen und Minderheiten, insbesondere der Roma 26 , wird eine Priorität darstellen und kann einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten. Der Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen kommt besondere Priorität zu, nicht zuletzt wegen der großen Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs). Maßnahmen nach dem Vorbild der EU-Jugendgarantie werden in Krisenzeiten mehr denn je benötigt, um jungen Menschen einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz und damit auch Lösungen und Perspektiven anzubieten und der Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken. Besondere Aufmerksamkeit wird auch dem Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und der Entwicklung des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen gelten.

Bei diesen Investitionen müssen außerdem in inklusiver Weise die Personengruppen berücksichtigt werden, die von hohen Armutsquoten und geringen Beschäftigungsmöglichkeiten betroffen sind, wie etwa Menschen mit Behinderungen. Diese Investitionen müssen mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen.

Den Reformen der Systeme für Sozialschutz und Inklusion, einschließlich der Sozialdienste, wird angesichts der Kluft bei der menschlichen Entwicklung gegenüber der EU Vorrang eingeräumt. Es soll die Entwicklung von Strategien zur aktiven Inklusion unterstützt werden.

Die Reform der Gesundheitssysteme, die Stärkung der Krankenversicherung und die Resilienz der öffentlichen Gesundheitssysteme werden – auch vor dem Hintergrund der Lehren aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie – unterstützt werden. Es gilt, die Kosten zu senken und dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer besseren Behandlung haben. Die regionale Zusammenarbeit muss ausgebaut werden, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen. Daher wird die Stärkung der Abwehrbereitschaft und Resilienz der öffentlichen Gesundheitssysteme im Westbalkan weiterhin unterstützt.

Die wirtschaftlichen Chancen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Beitrag zum Potenzial der Region für einen nachhaltigen Tourismus sollten genutzt werden. Die EU wird die Zusammenarbeit mit dem Westbalkan bei der Umsetzung ihres Aktionsrahmens für das Kulturerbe von 2018 intensivieren. Die Region selbst sollte die Zusammenarbeit zur Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes im Rahmen von Strategien für nachhaltigen Tourismus intensivieren. Um diesen Sektor zu unterstützen, wird die EU auch die Integration der Kultur- und Kreativwirtschaft der Region in europäische berufliche Netzwerke und Wertschöpfungsketten fördern.

Die Umsetzung der Innovationsagenda für den Westbalkan wird zur Stärkung der Humankapitalbasis in der Region beitragen.

X.Regionale Wirtschaftsintegration und Integration mit der EU

Die Ziele dieses Wirtschafts- und Investitionsplans werden durch eine verstärkte regionale Zusammenarbeit im Westbalkan, einschließlich intensiver Bemühungen um eine engere regionale Wirtschaftsintegration, erheblich erleichtert.

Der Westbalkan sollte einen gemeinsamen regionalen Markt als Sprungbrett für die engere Integration der Region in den EU-Binnenmarkt bereits vor dem EU-Beitritt aufbauen. Dies ist für die Region von entscheidender Bedeutung, damit sie ihre privilegierten Beziehungen zur EU wirksam nutzen kann. Einer Studie der Weltbank 27 zufolge könnte eine solche verstärkte Marktintegration des Westbalkans zu einem zusätzlichen BIP-Wachstum von 6,7 % in der Region führen.

ØEin gemeinsamer regionaler Markt ...

Wie in der Mitteilung „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie 28 hervorgehoben wurde, hat die COVID-19-Pandemie das hohe Maß an Marktintegration und die gegenseitige Abhängigkeit zwischen der EU und den Volkswirtschaften des Westbalkans sowie zwischen diesen untereinander ins Bewusstsein gerückt. In der Krise war die Aufrechterhaltung eines ungehinderten Warenverkehrs ein zentrales Anliegen. Daher haben die Partner im Westbalkan an kritischen Grenzübergangsstellen rasch und effizient Sonderfahrspuren („Green Lanes“) eingerichtet. Regionale Organisationen – der Regionale Kooperationsrat, die Verkehrsgemeinschaft und die Mitteleuropäische Freihandelszone (CEFTA) – haben maßgeblich zur Umsetzung dieser Maßnahmen beigetragen. Sie haben sich effizient mit allen Partnern im Westbalkan sowie untereinander und mit der EU abgestimmt. In schwierigen Zeiten hat sich eine solche regionale Zusammenarbeit als entscheidend erwiesen.

In der Erklärung des Gipfels von Zagreb vom 6. Mai 2020 29 , die von der EU angenommen und von den sechs Partnern im Westbalkan gebilligt wurde, heißt es: „Die EU wird diese integrative regionale Zusammenarbeit weiterhin unterstützen und fordert die Führungsspitzen des Westbalkans nachdrücklich auf, das Potenzial der regionalen Zusammenarbeit voll auszuschöpfen, um die wirtschaftliche Erholung nach der Krise zu erleichtern. Dies erfordert ein starkes Engagement der gesamten Region für die weitere Vertiefung der Integration der regionalen Wirtschaft auf der Grundlage der EU-Vorschriften und ‑Standards, um die Region und ihre Unternehmen stärker dem EU-Binnenmarkt anzunähern. Die Weiterentwicklung dieser Dimension einschließlich im Rahmen des regionalen Wirtschaftsraums kann dazu beitragen, dass die Region attraktiver für Investitionen wird.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen die Partner im Westbalkan das Ziel verfolgen, auf der Grundlage der EU-Vorschriften einen gemeinsamen regionalen Markt zu schaffen. Ein solcher Ansatz gewährleistet die Integration sowohl innerhalb der Region als auch mit der EU und ist ein wichtiger Meilenstein bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt. Dieser gemeinsame regionale Markt sollte auf den Erfolgen des Regionalen Wirtschaftsraums aufbauen: So wurde eine regionale Reformagenda für Investitionen vereinbart, die Mobilität im Bereich der Hochschulbildung wurde durch die Anerkennung von Qualifikationen gefördert und die Roaminggebühren in der Region wurden gesenkt. Außerdem wurden ehrgeizige Vereinbarungen zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Liberalisierung des Dienstleistungshandels angenommen. Dies wird dazu beitragen, die Region für globale Investoren interessant zu machen, die versuchen, die Entfernung zu den EU-Märkten zu verringern und ihre Lieferanten zu diversifizieren.

Die Umsetzung sektorspezifischer Abkommen in diesem regionalen Rahmen wird bei der Bewertung, ob die Partner im Westbalkan auf eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt in dem betreffenden Sektor gut vorbereitet sind, berücksichtigt werden: Eine erfolgreiche regionale Wirtschaftsintegration wird dazu beitragen, den Weg zu einer vertieften Wirtschaftsintegration mit dem EU-Binnenmarkt zu ebnen.

Die EU fordert die Regierungen im Westbalkan auf, einen ehrgeizigen, inklusiven Fahrplan für den Aufbau dieses gemeinsamen regionalen Marktes auszuarbeiten. Dieser Fahrplan sollte vor allem dazu dienen, die wichtigsten Zielvorgaben im Zusammenhang mit den vier Freiheiten (Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen) festzulegen und zukunftsfähige Wirtschaftssektoren von gemeinsamem Interesse zu ermitteln, in denen die Region auf dem Weltmarkt ein attraktives Leistungsversprechen bieten kann. Die EU sollte die Region dazu anhalten, einen gut funktionierenden inklusiven Rahmen zu entwickeln, der eine solche vertiefte regionale Wirtschaftsintegration ermöglicht.

Aufbau eines gemeinsamen regionalen Marktes

Im Zuge der Vorbereitungen auf den vertieften Regionalen Wirtschaftsraum sollte sich der Westbalkan auf wichtige Zielvorgaben konzentrieren, deren Verwirklichung den Unternehmen und Menschen in der Region greifbare Ergebnisse bringen wird, zum Beispiel:

nVernetzung der Volkswirtschaften

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit wichtiger Grenzübergänge rund um die Uhr auf der Grundlage der Green-Lanes-Initiative

Einrichtung eines Tools (Galileo) zur Überwachung der Wartezeiten an allen Grenzübergängen mit „Green Lanes“

Unterzeichnung und Umsetzung bilateraler Vereinbarungen über die Grenzübergänge für den Straßen- und Schienenverkehr

nFreier Warenverkehr

Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen für Obst und Gemüse und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse

Freier Verkehr mit gewerblichen Waren auf der Grundlage der Einhaltung der wesentlichen EU-Anforderungen

Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter in der Region

nFreier Dienstleistungsverkehr

Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen

Gegenseitige Anerkennung von Lizenzen in einem Pilotsektor (Tourismus)

Paket zur Handelsliberalisierung (Ausweitung der Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs und der Inländerbehandlung, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen in weiteren Sektoren wie Baugewerbe, Postdienste oder Verkehr)

nFreier Kapitalverkehr

Senkung der Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen in der Region

Vorbereitung auf den Beitritt zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)

nRegionaler Investitionsraum

Vereinbarungen zwischen Investitionsagenturen zur Bindung von Investoren und zur Förderung wichtiger regionaler Wertschöpfungsketten

Annahme regionaler Standards für den Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen auf nationaler Ebene

Gewinnung von mindestens 100 Investoren für vielversprechende regionale Wertschöpfungsketten

nRegionaler Innovationsraum

Lancierung einer regionalen Initiative für den Wissenstransfer aus der Diaspora, um das Potenzial der Diaspora der Region zu nutzen und die zirkuläre Migration von Fachkräften zu fördern

nBeteiligung des Westbalkans am Europäischen Forschungsraum Digitaler Markt

Schaffung eines regionalen Marktes für elektronischen Handel und digitale Inhalte durch Annahme harmonisierter Kernvorschriften und des Binnenmarktgrundsatzes, Erleichterung der Zollabfertigung von Paketen und Beseitigung des Geoblockings

Regionale Koordinierung des Ansatzes für den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz der Privatsphäre, die Cybersicherheit und andere Rechte im Einklang mit dem EU-Besitzstand

Regionale Vereinbarung zur Anerkennung von Vertrauensdiensten, einschließlich elektronischer Signaturen

Regional koordinierte Harmonisierung der Frequenzen europäischer 5G-Pionierbänder, Koordinierung des Ansatzes bei der Vergabe von 5G-Funkfrequenzen und bei regionalen 5G-Pilotprojekten, einschließlich Schutzvorkehrungen gegen neue Risiken auf der Grundlage des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit

nMobilität der Menschen

Mobilität von Studierenden

Mobilität von Individuen auf der Grundlage von Ausweisen

Mobilität von Forschern und Hochschullehrkräften

nEuropäische Wertschöpfungsketten

Tourismus: Entwicklung eines Paketangebots für die Region und dessen gemeinsame Förderung (auf der Grundlage gemeinsamer Standards, der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen usw.)

Automobilindustrie: Modernisierung der Wertschöpfungsketten in Vorbereitung auf neue Trends (Elektroauto, autonomes Fahren usw.) unter Berücksichtigung der regionalen Ressourcen und Rohstoffe

Programm für eine grüne Kreislaufwirtschaft: Aufbau neuer regionaler Wertschöpfungsketten, um ungenutztes Potenzial zu erschließen (kreislauforientierte Rohstoffnutzung, Sammlung und Behandlung von Elektronikabfällen, Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien usw.)

Ø... als Sprungbrett für eine engere Integration der Region mit der EU

Für alle Partner im Westbalkan ist die EU der wichtigste Handelspartner: Im Jahr 2019 entfielen auf die EU über 69,4 % des gesamten Handels der Region. Bei den ausländischen Direktinvestitionen (ADI) sind EU-Unternehmen mit Abstand führend in der Region; 2018 betrug ihr Anteil an den gesamten ADI-Beständen in der Region rund 65,5 %.

Wenn eine Regierung die mit der EU vereinbarten Reformprioritäten umsetzt, sollte dies im Einklang mit der überarbeiteten Erweiterungsmethodik 30 zu einer engeren Integration des betreffenden Landes mit der Europäischen Union sowie zur Beschleunigung der Einbindung und schrittweisen Beteiligung an einzelnen Politikbereichen der EU, dem EU-Markt und EU-Programmen im Rahmen des Beitrittsprozesses führen.

Die EU sollte daher nach Möglichkeiten suchen, wie die Integration des Westbalkans mit der EU in der Zeit vor dem Beitritt vorangetrieben werden könnte. Dies wird ein wichtiges politisches Signal an die Region senden, dass ihre Zukunft in der EU liegt, und die Wirtschaftsleistung und die Investitionen erheblich ankurbeln. Angesichts des großen Potenzials für den Ausbau des Handels zwischen der EU und der Region wird besonderes Augenmerk auf die Analyse und Beseitigung nicht tarifärer Handelshemmnisse und den Abbau technischer Handelshemmnisse gelegt werden, wobei gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sind.

Die Einhaltung der EU-Normen und ‑Standards ist für den Export in die Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sollte der Westbalkan den jüngsten Entwicklungen der EU-Politik Rechnung tragen, die auf den Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der EU abzielen, wie etwa der Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen.

Engere Integration des Westbalkans mit der EU

Die Kommission wird mit ihren Partnern im Westbalkan zusammenarbeiten, um den EU-Integrationsprozess vor dem Beitritt folgendermaßen zu beschleunigen:

-    Unterstützung der Übernahme von EU-Standards und Verbesserung der Infrastruktur zur Qualitätssicherung 31 im Westbalkan, damit die Partner den EU-Besitzstand im Bereich Industrie- und Konsumgüter umsetzen können, was die Integration in den EU-Binnenmarkt erleichtern würde. Nach Möglichkeit Bereitstellung von IT-Lösungen der EU, damit die Marktüberwachungsbehörden der Region untereinander und mit den Behörden in der EU kommunizieren können.

-    Erleichterung des Handels zwischen der EU und dem Westbalkan durch Zusammenarbeit im Zollwesen, damit Zolldokumente wie z. B. Ursprungsnachweise nach Möglichkeit elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können. Gewährleistung der Koordinierung während der Planung und Durchführung der EU-Investitionen in Grenzanlagen in der gesamten Region. 

- Erleichterung des elektronischen Handels, auch in Bezug auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Internet, kostengünstigere grenzüberschreitende Paketzustellungen, den Schutz der Rechte von Online-Kunden und die Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-Inhalten aus der EU und dem Westbalkan. Erleichterung der Übernahme gemeinsamer EU-Standards für Datenschutz, Cybersicherheit und Vertrauensdienste.

- Unterstützung der Verfügbarkeit digitaler zentraler Leistungsindikatoren im Westbalkan im Einklang mit dem europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index – DESI), dem Rahmen für lokale und regionale digitale Indikatoren (Local and Regional Digital Indicators' framework – LORDI) und den Merkblättern zu elektronischen Behördendiensten.

-    Unterstützung der Umsetzung der nationalen Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und Förderung der Mitgliedschaft in Wirtschaftsverbänden, weitere Unterstützung der CEFTA bei der Umsetzung der regionalen gegenseitigen Anerkennung. Falls angezeigt, Vorantreiben der gegenseitigen Anerkennung solcher nationalen Programme. Annahme einheitlicher Präferenzursprungsregeln (PEM+) und Unterstützung der Beteiligung der gesamten Region am Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren.

-    Erleichterung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse) im Einklang mit den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen der EU mithilfe des EU-Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen. Unterstützung bei der Integration in die einschlägigen EU-Systeme (TRACES, RASFF, Europhyt, AAC) und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Tierseuchen und antimikrobiellen Resistenzen.

-    Erleichterung der Integration nachhaltiger industrieller Wertschöpfungsketten zwischen dem Westbalkan und der EU, insbesondere durch Unterstützung der nachhaltigen Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen, einschließlich kritischer Rohstoffe 32 , und Gewährleistung von Handel und Investitionen ohne Verzerrungen im Einklang mit den Sozial-, Umwelt- und Transparenzstandards der EU.

-    Umfassende Assoziierung mit Horizont Europa, dem ehrgeizigen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU mit einer Mittelausstattung von 100 Mrd. EUR.

-    Ermutigung des Westbalkans, ähnliche Initiativen einzuleiten, wie sie in letzter Zeit zum Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in Europa auf den Weg gebracht wurden, etwa durch Einrichtung nationaler Mechanismen zur Überprüfung von Investitionen aus Drittländern nach dem Vorbild des EU-Überprüfungsmechanismus.

-    Erleichterung der Kontakte zum Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss und Unterstützung der Region im Hinblick auf die Teilnahme am Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).  33

-    Unterstützung der Behörden im Westbalkan bei der Bereitstellung moderner digitaler öffentlicher Dienste für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Förderung ihrer Teilnahme am Programm ISA2 34 . Förderung der Verwendung offener Standards, die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ 35 entwickelt wurden.

-    Spezifische Unterstützung regionaler Organisationen bei der Umsetzung der Agenda für regionale Wirtschaftsintegration, einschließlich der Einrichtung einer Plattform zwischen der Europäischen Kommission, dem Regionalen Kooperationsrat und der CEFTA für den Dialog über den regionalen Markt und seine Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften.

***

(1)

  Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie (COM(2020) 315 final).

(2)

Weltbank, Western Balkans Regular Economic Reports, Herbst 2019: „Würde das CEFTA um Bestimmungen über Kapitalverkehr, Verbraucherschutz, Arbeitsmarktregulierung und Umweltrecht erweitert, so würde sich das Wachstum des Handels und des realen BIP um schätzungsweise 2,5 % erhöhen. Ein Zuwachs von 6,7 % könnte erreicht werden, wenn die Länder ihre Verpflichtungen auf das zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehende Niveau bringen würden.“

(3)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (COM(2018) 465 final).

(4)

Die Garantiefazilität für den Westbalkan wird im Rahmen der für die Zeit nach 2020 vorgesehenen Garantie für Außenmaßnahmen der EU und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus eingerichtet. Sie dient der Bereitstellung von EU-Haushaltsgarantien für die Europäische Investitionsbank sowie für andere Durchführungspartner, um Finanzierungen und Investitionsprogramme zu ermöglichen, mit denen die in IPA III und diesem Wirtschafts- und Investitionsplan vorgesehenen Strategien umgesetzt werden.

(5)

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(6)

COM(2019) 640 final.

(7)

Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (COM(2020) 67 final).

(8)

 Der Plan wird auch zur Umsetzung der Mitteilung der Europäischen Kommission „Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020) 620) beitragen, der Teil der ehrgeizigen EU-Agenda für Gleichstellung und für eine Union ist, die mehr erreichen will, wenn es um soziale Gerechtigkeit und Wohlstand geht.

(9)

Um die Vorteile der mit IPA III geförderten Investitionen zu nutzen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erzielen, muss der Westbalkan die im wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog mit der EU im Rahmen der Wirtschaftsreformprogramme vereinbarten und im jährlichen Erweiterungspaket empfohlenen Reformen angehen und umsetzen. Die in diesem Zusammenhang ermittelten politischen und strukturellen Reformprioritäten bestätigen, dass die Verwaltungskapazitäten für die Planung, Auswahl und Verwaltung von Investitionsprojekten gestärkt und das Unternehmensumfeld und die Arbeitsmarktpolitik verbessert werden müssen. Fortschritte bei den Reformen der wirtschaftspolitischen Steuerung sind von entscheidender Bedeutung, damit der erwartete starke Anstieg der Investitionen zeitnah und effizient realisiert werden kann. Darüber hinaus soll der Dialog im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformprogrammen wichtige Leitlinien für Investitionsentscheidungen im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans und eine sorgfältige Ressourcenplanung und Prioritätensetzung zum Ergebnis haben.

(10)

Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan (COM(2020) 57 final).

(11)

COM(2020) 660/2.

(12)

Gemäß Artikel 104 Absatz 4 der EUStA-Verordnung.

(13)

Gemäß Artikel 99 Absatz 3 und Artikel 104 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA).

(14)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (COM(2018) 465 final).

(15)

Die Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben. Die Kommission hat für IPA III eine Mittelausstattung von 14,5 Mrd. EUR vorgeschlagen, doch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17.–21. Juli 2020 wurde der Betrag vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments auf 14,162 Mrd. EUR reduziert.

(16)

Deshalb hat die EU seit den 1990er-Jahren über 11 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen und Darlehen zur Entwicklung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur in der Region beigesteuert, was zu Investitionen in Höhe von fast 22 Mrd. EUR geführt hat. Mit der Einführung der Konnektivitätsagenda im Jahr 2015 hat sie ihr Engagement weiter verstärkt. Bis 2020 wurden weitere 1 Mrd. EUR zugesagt, um Investitionen von 4 Mrd. EUR zu mobilisieren und mehr als 45 000 Arbeitsplätze zu schaffen.

(17)

Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (COM(2020) 67 final).

(18)

SELFIE (Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein kostenloses, benutzerfreundliches und anpassbares Instrument, das Schulen bei der Beurteilung ihres Stands in Bezug auf Lernen im digitalen Zeitalter hilft.

(19)

HEInnovate ist ein Selbstbewertungsinstrument für Hochschuleinrichtungen, die ihr Innovationspotenzial ausloten möchten.

(20)

EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 – Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (COM(2016) 179 final).

(21)

Quelle: OECD SME Policy Index: Western Balkans and Turkey 2019 .

(22)

In ihrer Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ hat die Europäische Kommission ihre Absicht bekräftigt, den Dialog mit dem Westbalkan zu intensivieren, um die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte in der Region zu fördern.

(23)

Im Juli 2019 nahmen die Ministerpräsidenten des Westbalkans eine Erklärung zur Integration der Roma in den EU-Erweiterungsprozess an, in der sie sich zu einer konkreten Verbesserung der Lage der Roma, auch im Beschäftigungsbereich, verpflichteten. Die EU wird die Ziele dieser Erklärung weiterhin unterstützen, unter anderem durch die Umsetzung des Strategischen Rahmens der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.

(24)

  Weltbank, Western Balkans Regular Economic Report, Herbst 2019.     

(25)

COM(2020) 315 final.

(26)

https://www.consilium.europa.eu/media/43776/zagreb-declaration-en-06052020.pdf

(27)

 Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan (COM(2020) 57 final).

(28)

Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Marktüberwachung, gesetzliches Messwesen, Normung.

(29)

Im Einklang mit dem Aktionsplan für kritische Rohstoffe (COM(2020) 474 final).

(30)

Im Einklang mit der EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr (COM(2020) 592 final).

(31)

Das EU-Programm für Interoperabilitätslösungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger.

(32)

Mit diesem Programm wurde eine Reihe allgemeiner und wiederverwendbarer digitaler Dienstinfrastrukturen finanziert, die grundlegende Fähigkeiten bieten und wiederverwendet werden können, um die Erbringung digitaler öffentlicher Dienste über Grenzen und Sektoren hinweg zu erleichtern. Derzeit gibt es acht Bausteine: Big-Data-Testinfrastruktur, Context Broker (Kontextmittler), eArchiving (elektronische Archivierung), eDelivery (elektronische Zustellung), eID (elektronische Identifizierung), eInvoicing (elektronische Rechnungsstellung), eSignature (elektronische Signatur) und eTranslation (elektronische Übersetzung).


Brüssel, den 6.10.2020

COM(2020) 641 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan








{SWD(2020) 223 final}


ANHANG

Vor dem Hintergrund der grünen und der digitalen Wende wird die Kommission Kosten, Nutzen und Wirkung der folgenden vorrangigen Investitions-Leitinitiativen und der entsprechenden Projektvorschläge prüfen, damit sie aktiv und zügig umgesetzt werden können.

Im Bereich Verkehr sieht die Kommission vor, dass bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission folgende Investitions-Leitinitiativen abgeschlossen oder vorangebracht werden sollen:

LEITINITIATIVE 1 – ANBINDUNG VON OST NACH WEST

Die wichtigsten Ost-West-Verbindungen sollen bis 2024 fertiggestellt oder ausgebaut werden:

-Der „Peace Highway“ im Kosovo* (der Pristina mit Niš in Serbien verbindet) soll fertiggestellt werden; die Arbeiten auf dem serbischen Abschnitt werden stark vorangetrieben.

-Das Kernnetz des Straßenkorridors (Korridor X) südöstlich von Ungarn durch die Region nach Bulgarien, Griechenland und darüber hinaus wurde – unter anderem mit EU-Unterstützung – praktisch fertiggestellt. Der parallele Eisenbahnkorridor wird vollständig modernisiert. Innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens soll insbesondere die Bahnstrecke zur Umgehung von Niš in Serbien fertiggestellt werden. Das Projekt für Korridor X zur Modernisierung der Eisenbahnverbindung zwischen Serbien und Kroatien, die für den Schienengüterverkehr von entscheidender Bedeutung ist, soll weit vorankommen, ebenso wie das Projekt zur Modernisierung der Eisenbahnverbindung mit Nordmazedonien.

-Der Eisenbahnkorridor VIII zwischen Skopje und der bulgarischen Grenze wird erhebliche Fortschritte machen und Skopje und Sofia miteinander verbinden.

-Die Minenräumung am Fluss Sava und die Beseitigung von Engpässen an der Donau werden abgeschlossen oder vorangebracht, um diese wichtigen Wasserstraßen als nachhaltige Verkehrsträger im Rahmen des TEN-V-Netzes besser nutzen zu können und den weiteren Ausbau des intermodalen Verkehrs zu erleichtern.

LEITINITIATIVE 2 – ANBINDUNG VON NORD NACH SÜD

Die wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen sollen bis 2024 fertiggestellt oder ausgebaut werden:

-75 % des wichtigsten Nord-Süd-Straßenkorridors, der mitteleuropäische Hauptstädte über Sarajevo in Bosnien und Herzegowina mit dem Hafen Ploče an der Adriaküste verbindet (Korridor Vc), werden nach Autobahnstandards fertiggestellt. Die Schienenverbindung entlang desselben Korridors wird ebenfalls ausgebaut.

-Die Eisenbahnstrecke 4 von Belgrad über Podgorica zum montenegrinischen Hafen Bar wird ab der serbischen Grenze bis zur Küste vollständig saniert. Der parallele Straßenkorridor wird weiter ausgebaut, vor allem die Umgehung von Podgorica.

-Die Verbindung zwischen den Hauptstädten Sarajewo und Podgorica wird ausgebaut, indem ihre Anbindung an die bestehenden und geplanten Netze in Bosnien und Herzegowina verbessert wird und mehr direkte Verbindungen zwischen benachbarten Orten geschaffen werden.

-Die Eisenbahnstrecke zwischen Belgrad und Pristina wird durch den Ausbau im Kosovo und durch die Vorbereitung der erforderlichen technischen Dokumentation für die Sanierungsarbeiten in Serbien weiter verbessert.

LEITINITIATIVE 3 – ANBINDUNG DER KÜSTENREGIONEN

Folgende Verbindungen sollen bis 2024 fertiggestellt oder ausgebaut werden:

-Die Eisenbahnstrecke 2, die die Hauptstädte Tirana und Podgorica miteinander verbindet und bis zum Hafen Durrës ausgeweitet werden soll, ist ein Schlüsselprojekt für die Region, das durch die Sanierung einer 120 km langen Bahnstrecke in Albanien zur montenegrinischen Grenze weiter ergänzt wird.

-Die Vollendung des „Blue Highway“ entlang der Küste von Kroatien bis nach Griechenland soll maßgeblich vorangetrieben werden:  Die Umgehung von Tirana wird fertiggestellt und zwei weitere Straßenabschnitte in Albanien sowie die Umgehung von Budva in Montenegro werden erhebliche Fortschritte machen.

Im Energiebereich schlägt die Kommission folgende Investitions-Leitinitiativen vor:

LEITINITIATIVE 4 – ERNEUERBARE ENERGIEN

Angesichts des Potenzials der Region und der nationalen Präferenzen soll die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen unterstützt werden.

Folgende konkrete Projekte könnten gefördert werden:

- Die Sanierung des Wasserkraftwerks Fierza in Albanien wird abgeschlossen und der Bau des Wasserkraftwerks Skavica fortgesetzt, um das Potenzial des Landes und letztlich der Region zur Steigerung des Exports von Strom aus sauberen Energiequellen zu erhöhen.

- Die Wasserkraftanlage Piva in Montenegro soll durch den anstehenden Bau des Wasserkraftwerks Komarnica erweitert werden.

- Die Vorbereitungen für den Bau der Wasserkraftanlage Ibër-Lepenc Phase II im Kosovo sollen beschleunigt werden.

- Die Investitionen in Windparks und Solarkraftwerke in Nordmazedonien werden erhebliche Fortschritte machen und als Beispiel für zukunftssichere Investitionen dienen, bei denen das Potenzial der Region für erneuerbare Energien genutzt wird.

LEITINITIATIVE 5 – KOHLEAUSSTIEG

Die Umstellung von der stark umweltschädlichen Kohle auf nachhaltigere und umweltfreundlichere Energieträger wird entscheidend dafür sein, dass die Region ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachkommen kann. Pipelines für die zukunftssichere Gasversorgung als Beitrag zum Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und die Umstellung auf dekarbonisiertes Gas und auf Wasserstoff werden eine Schlüsselrolle spielen, ebenso wie leistungsfähige Stromleitungen und intelligente Netze im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen entsprechend dem Potenzial der Region.

Folgende konkrete Projekte könnten gefördert werden:

-Als Teil der Transadriatischen Pipeline wird der Bau der Gaspipeline Fier–Vlora in Albanien abgeschlossen und die Ionisch-Adriatische Pipeline entlang der Küste erhält Priorität, wodurch eine erhebliche Diversifizierung der Gasbezugsquellen für den Westbalkan und darüber hinaus ermöglicht wird.

-Die Gasverbindungsleitung zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien, die ebenfalls zur Diversifizierung der Versorgung beiträgt und das Potenzial des bestehenden Gasverteilernetzes erhöht, wird fertiggestellt. 

-Mit dem Bau der Gasverbindungsleitung Nordmazedonien–Kosovo, der an die bereits laufenden Investitionen in die Verbindungsleitung Nordmazedonien–Griechenland anknüpft, soll begonnen werden.

-Der Bau der Gasverbindungsleitung Nordmazedonien–Serbien wird vorbereitet.

-Der Transbalkan-Stromkorridor in Serbien als Teil des Energieverbunds zwischen Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina wird fertiggestellt und wird das Rückgrat für die Stromverteilung in der gesamten Region und bis in die EU bilden.

LEITINITIATIVE 6 – RENOVIERUNGSWELLE

Die Kommission schlägt vor, die „EU-Renovierungswelle“ auf den Westbalkan auszuweiten.

Auf den Gebäudesektor entfallen über 40 % des Gesamtenergieverbrauchs 1 im Westbalkan. Die Modernisierung öffentlicher und privater Gebäude, damit sie die Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz erfüllen, kann einen ganz erheblichen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung des Lebensstandards und der Gesundheit der Bevölkerung leisten. Eine mit Unterstützung der Energiegemeinschaft durchgeführte Gebäuderenovierungswelle wird den Westbalkan bei der Dekarbonisierung des öffentlichen und des privaten Gebäudebestands unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Digitalisierung liegt und der Aspekt der Energiearmut berücksichtigt wird. Die EU wird gemeinsam mit internationalen Finanzinstitutionen die Bemühungen der Partner im Westbalkan unterstützen, die derzeitige Renovierungsquote und die Energieeinsparungen in den bestehenden Gebäuden zu verdreifachen und in neuen Gebäuden Niedrigstenergie- und ‑emissionsstandards zu erreichen.

Im Umweltbereich sieht die Kommission folgende Investitions-Leitinitiativen vor:

LEITINITIATIVE 7 – ABFALL- und ABWASSERBEWIRTSCHAFTUNG

Nachhaltige und zuverlässige Methoden der Wasserversorgung und der Abfall- und Abwasserbewirtschaftung sind für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung und können sich positiv auf den Tourismus in der Region auswirken. Dies ist für die umweltfreundliche Zukunft der Region und den Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens ihrer Bevölkerung ganz wesentlich.

Folgende konkrete Projekte sollten gefördert werden:

- Der Bau von Kläranlagen in Skopje und Pristina wird abgeschlossen. Diese Projekte haben erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen und verbessern die Lebensbedingungen der Bevölkerung.

- Ein Umweltinvestitionsprogramm in Serbien ist geplant, das Projekte zur Modernisierung der Abwasserbehandlung in großen und mittleren Städten umfasst.

- In Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien werden integrierte regionale Abfallbewirtschaftungssysteme eingerichtet. Parallel dazu werden nicht konforme Deponien geschlossen. Ähnliche Investitionen an anderen Orten der Region sollten künftig ebenfalls unterstützt werden, einschließlich einer besseren Abfallbewirtschaftung in Grenzgebieten.

- Die Einrichtung geeigneter Systeme zur Überwachung der Luft- und der Wasserqualität sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung werden gefördert.

Im digitalen Bereich sieht die Kommission folgende Investitions-Leitinitiativen vor:

LEITINITIATIVE 8 – DIGITALE INFRASTRUKTUR

Folgende konkrete Projekte sollten gefördert werden:

-Die Entwicklung und der Ausbau der nationalen Breitbandinfrastruktur der sechs Partner im Westbalkan wird fortgesetzt, wobei die am weitesten fortgeschrittenen Investitionsprojekte in der Region bis 2024 abgeschlossen werden sollen. Die Vorbereitung weiterer Investitionen an anderen Orten soll beschleunigt werden. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf der Anbindung ländlicher Gebiete liegen.

-Die Einrichtung sicherer, energieeffizienter und vertrauenswürdiger Rechenzentren, Edge- und Cloud-Computing-Infrastrukturen soll unterstützt werden, wobei die Angleichung an die Vorschriften und Grundwerte der EU, auch hinsichtlich des Datenschutzes, sichergestellt sein muss. Die Verknüpfung mit EU-Initiativen für Hochleistungsrechner, digitale Gründerzentren und Innovationsplattformen soll gefördert werden.

-Aufbauend auf laufenden Initiativen wie „Balkan Digital Highway“ sollten im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen mögliche Synergien mit anderen Konnektivitätsbereichen wie Verkehr und Energie gründlich ausgelotet werden. Darüber hinaus kann der gezielte Einsatz von Technologien und Daten zur Verbesserung der Entscheidungsfindung erheblich dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen in der Region zu verbessern. Die Anpassung an die sich rasch wandelnde technologische Entwicklung wird ebenfalls unterstützt, damit Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben. Die EU setzt sich für die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildung generell im Rahmen des aktualisierten Aktionsplans für digitale Bildung wie auch für die Chancengleichheit beim Zugang zur digitalen Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen wie die Roma, ein.

Zur Unterstützung des Privatsektors schlägt die Kommission folgende Leitinitiative vor:

LEITINITIATIVE 9 – INVESTITIONEN IN DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES PRIVATSEKTORS

Die Entwicklung eines starken, innovativen und wettbewerbsfähigen Privatsektors ist für die sozioökonomische Entwicklung des Westbalkans und seine regionale Integration von entscheidender Bedeutung. Dies erfordert insbesondere verstärkte Investitionen in KMU und ihre Innovations-, Expansions- und Wachstumskapazitäten. Um das Potenzial des Privatsektors zu erschließen, sollte die EU Folgendes vorsehen:

- Erhöhung der Finanzhilfen zur Unterstützung des Privatsektors durch den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan. 50 % der EU-Mittel für den Privatsektor sollten für Innovation und grünes Wachstum bestimmt sein.

- Erhöhung der Garantiekapazität zur Unterstützung von Investitionen durch die Garantiefazilität für den Westbalkan, vor allem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen. 

- Mobilisierung von Unterstützung für die nachhaltige Umstellung der Agrar- und Lebensmittelsysteme und für die ländliche Entwicklung in der Region.

Um die Beschäftigung zu fördern und Lösungen und Perspektiven für junge Menschen auf lokaler Ebene anzubieten, schlägt die Kommission die folgende Leitinitiative vor:

LEITINITIATIVE 10 – JUGENDGARANTIE

Die „Jugendgarantie“ ist ein Aktivierungsprogramm, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass allen jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz angeboten wird.

Die Leitinitiative „Jugendgarantie“ sollte von den Regierungen des Westbalkans entsprechend der EU-Jugendgarantie umgesetzt werden. Es wird eine Durchführung in vier Phasen vorgeschlagen, die alle für eine EU-Unterstützung infrage kommen:

- Phase 1 – Planung der Durchführung: Ermittlung der Maßnahmen und ihres Zeitrahmens, Mittelausstattung, notwendige Änderungen des Rechtsrahmens, Bestimmung einer zentralen Koordinierungsstelle und Festlegung der Rollen der zuständigen Behörden (Fachministerien und zu ihnen gehörige Stellen, darunter Arbeitsvermittlungen und Sozialarbeitszentren, Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, einschließlich Berufsschulen usw.) und der Interessenträger (Arbeitgeber und Gewerkschaften, Handelskammern, Jugendorganisationen, Nichtregierungsorganisationen usw.)

- Phase 2 – Vorbereitung: Stärkung des Engagements auf politischer Ebene; Stärkung des Engagements und der Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern, ausreichende Personalausstattung und Infrastrukturentwicklung; Änderungen des Rechtsrahmens, Vorbereitung der Überwachungs- und Evaluierungsrahmen

- Phase 3 – Pilotphase: Umsetzung in einer begrenzten Anzahl von Orten/Regionen, Überwachung und Evaluierung

- Phase 4 – Schrittweise Ausweitung der Durchführung: Umsetzung in mehr Regionen/landesweit, Überwachung und Evaluierung

**

(1)

Quelle: Sekretariat der Energiegemeinschaft – WB6 Energy Transition Tracker, Juli 2020: https://www.energy-community.org/dam/jcr:2077a2ba-805a-4ca2-afcb-91c90ecc0878/EnC_WB6_072020.pdf