Brüssel, den 18.8.2020

COM(2020) 385 final

BERICHT DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF ÜBER DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS DES EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN (EFSI) IM JAHR 2019

{SWD(2020) 162 final}


Inhaltsverzeichnis

1.    Einführung    

2.    Operative Rahmenbedingungen    

3.    Finanzkonten und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2019    

3.1.    Jahresabschluss des EFSI-GF zum 31. Dezember 2019    

3.2.    EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie    

3.3.    Ausstattung des EFSI-GF    

3.4.    Inanspruchnahmen und Einsatz der EU-Garantie    

4.    Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2019    

4.1.    Haushaltsführung    

4.2.    Marktentwicklungen im Jahr 2019    

4.3.    Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios    

4.4.    Wertentwicklung    

5.    Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF    



1.Einführung

Rechtsgrundlage für diesen Bericht ist die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen 1 (im Folgenden „EFSI-Verordnung“). Die EFSI-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung 2 („EFSI 2.0“) geändert. Mit EFSI 2.0 wurde unter anderem die EU-Garantie aufgestockt und der Zielbetrag angepasst. Die Vereinbarung über die Verwaltung des EFSI und über die Gewährung der EU-Garantie (im Folgenden „EFSI-Vereinbarung“) wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) am 22. Juli 2015 unterzeichnet und am 21. Juli 2016, 21. November 2017, 9. März 2018, 20. Dezember 2018, 27. März 2020 und 27. April 2020 geändert und angepasst.

Artikel 16 Absatz 6 der EFSI-Verordnung sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof bis 31. Mai jedes Jahres einen jährlichen Bericht 3 über die Verwaltung des EFSI-Garantiefonds (im Folgenden „EFSI-GF“) im vorangegangenen Kalenderjahr einschließlich einer Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags, des Umfangs des EFSI-GF und der Notwendigkeit einer Auffüllung übermittelt. Dieser Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und die bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Ferner soll der Bericht Informationen über die Haushaltsführung, die Wertentwicklung und die Risiken des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres enthalten.

2.Operative Rahmenbedingungen

Die EU-Garantie 4 deckt Finanzierungen und Investitionen ab, die von der EIB im Rahmen des Hauptteils des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ („IuI-Fenster“) sowie vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ („KMU-Fenster“) und im Rahmen des IuI-Unterfensters KMU-/Midcap-Fonds unterzeichnet wurden. Die EFSI-Geschäfte sind teils durch die EU-Garantie gedeckt, teils werden sie auf eigenes Risiko der EIB-Gruppe 5 durchgeführt.

Nach Artikel 12 der EFSI-Verordnung dient der EFSI-GF als Liquiditätspuffer, aus dem die EIB bei einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen erhält. Im Einklang mit der zwischen der EU und der EIB geschlossenen EFSI-Vereinbarung werden die Garantieleistungen aus dem EFSI-GF gezahlt, wenn ihr Betrag höher ist als die Mittel, die der EIB auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Das von der EIB verwaltete EFSI-Konto wurde für die EU-Einnahmen und eingezogenen Beträge aus den durch die EU-Garantie abgesicherten EFSI-Geschäften und – im Rahmen des verfügbaren Saldos – für Zahlungen bei Inanspruchnahme der EU-Garantie eingerichtet.

Die Mittelausstattung des EFSI-GF wird schrittweise erhöht, um dem mit der EU-Garantie abgesicherten höheren Risiko Rechnung zu tragen.

Nach Artikel 12 Absatz 4 der EFSI-Verordnung werden die EFSI-GF-Mittel direkt von der Kommission verwaltet und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit angemessener Vorsicht investiert.

Die EIB und der EIF sind dafür verantwortlich, die Risiken der einzelnen mit der EU-Garantie abgesicherten Geschäfte zu bewerten und zu überwachen. Auf der Grundlage ihrer Berichte und kohärenter und vorsichtiger Annahmen über die künftigen Aktivitäten stellt die Kommission die Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF, der Gegenstand der Überprüfung ist, sicher. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EFSI-Verordnung haben die EIB und der EIF der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof im März 2019 einen entsprechenden Bericht vorgelegt.

Nach Artikel 16 Absatz 2 der EFSI-Verordnung muss der Jahresbericht der EIB an das Europäische Parlament und den Rat spezifische Informationen über die aggregierten Risiken im Zusammenhang mit den im Rahmen des EFSI getätigten Finanzierungen und Investitionen sowie über Inanspruchnahmen der EU-Garantie enthalten.

3.Finanzkonten und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2019

Die Finanzinformationen zum EFSI werden nachfolgend in vier Abschnitte untergliedert dargestellt: 1.) Finanzlage des EFSI-GF zum 31. Dezember 2019, 2.) von der EIB-Gruppe im Rahmen der EU-Garantie durchgeführte EFSI-Geschäfte zum 31. Dezember 2019, 3.) Ausstattung des EFSI-GF und 4.) Inanspruchnahme und Einsatz der EU-Garantie.

3.1. Jahresabschluss des EFSI-GF zum 31. Dezember 2019

Das Gesamtvermögen des EFSI-GF 6 belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 6688 Mio. EUR. Das Gesamtvermögen umfasste den (als zur Veräußerung verfügbar eingestuften) Bestand an Anlagepapieren (6654 Mio. EUR), einen Devisenterminverkauf von USD mit positivem Nettobarwert (eingestuft als finanzieller Vermögenswert, der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird) (3 Mio. EUR) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (31 Mio. EUR).

Ausgehend von der Ergebnisrechnung 2019 7 schloss der EFSI-GF das Jahr mit einem wirtschaftlichen Ergebnis von 21,7 Mio. EUR ab. Ein positiver Netto-Zinsertrag in Höhe von 18,3 Mio. EUR und Nettogewinne aus Verkäufen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren 8 (17,1 Mio. EUR) leisteten den größten Beitrag. Dies wurde durch ein negatives Ergebnis aus Wechselkursneubewertungen in Höhe von -13,1 Mio. EUR 9 aufgewogen. Die verbleibenden Nettoaufwendungen in Höhe von -0,6 Mio. EUR umfassten hauptsächlich Depotgebühren.

3.2. EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie

Das Risiko der EU aufgrund der EU-Garantie für laufende ausgezahlte EFSI-Geschäfte der EIB-Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 17,7 Mrd. EUR; insgesamt stehen für die EU-Garantie laut rechtlicher Verpflichtung 10 25,8 Mrd. EUR zur Verfügung. Der Betrag von 17,6 Mrd. EUR wird in den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EU für 2019 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen, während für den verbleibenden Betrag von 0,1 Mrd. EUR (74 Mio. EUR) eine Rückstellung angesetzt wurde.

Im Jahr 2019 generierten die von der EIB verwalteten EFSI-Geschäfte im Rahmen des EFSI-Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ für die EU Nettoeinnahmen in Höhe von 299,5 Mio. EUR 11 . Davon wurde im Jahresabschluss der EU für 2019 eine Nettoforderung der Kommission gegenüber der EIB in Höhe von 50,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen.

Für die EFSI-Geschäfte im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters entstanden der EU 2019 Kosten in Höhe von 109,9 Mio. EUR 12 . Davon sind im EU-Jahresabschluss 2019 ausgewiesene EIF-Gebühren und -Kosten in Höhe von 37,9 Mio. EUR nach dem 31. Dezember 2019 an den EIF zahlbar.

3.3.Ausstattung des EFSI-GF

2019 wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 357 Mio. EUR für die Ausstattung des EFSI-GF gebunden, davon 167 Mio. EUR über den Beschluss C(2019) 875 der Kommission 13 . Zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 190 Mio. EUR wurden als zweckgebundene Einnahmen gebunden.

Im Verlauf des Jahres wurde ein Gesamtbetrag von 1166 Mio. EUR effektiv in den EFSI-GF eingezahlt. Der Großteil davon stammte aus Mitteln für Zahlungen aus dem EU-Gesamthaushalt, während 163 Mio. EUR als zweckgebundene Einnahmen (136 Mio. EUR aus EFSI-Einnahmen und 27 Mio. EUR aus Einnahmen der Fazilität „Connecting Europe“) eingezogen und 3 Mio. EUR als zusätzliche Mittel für Zahlungen am Ende des Haushaltsjahres übertragen wurden.

3.4.Inanspruchnahmen und Einsatz der EU-Garantie

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der EFSI-Vereinbarung wurde 2019 die EU-Garantie im Zusammenhang mit einem Ausfall eines Geschäfts vom Typ „Eigenkapital“ beim Finanzierungsfenster „Infrastruktur und Innovation“ mit 3,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden 1,4 Mio. EUR für Finanzierungskosten der EIB 14 ‚ 27,3 Mio. EUR für Wertberichtigungen 15 und 0,14 Mio. EUR für Beitreibungskosten 16 abgerufen. Im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters wurde ein Betrag von 8,1 Mio. EUR für nicht auf Euro lautende Absicherungen abgerufen.

Alle Inanspruchnahmen wurden aus Mitteln geleistet, die auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Aus dem EFSI-GF wurden keine Inanspruchnahmen geleistet.

4.Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2019

4.1.Haushaltsführung

Die Vermögenswerte des EFSI-GF werden nach den Grundsätzen des Kommissionsbeschlusses C(2016) 165 vom 21. Januar 2016 zur Billigung der Leitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen angelegt.

Nach diesen Leitlinien müssen die verwalteten Vermögenswerte mit Blick auf eine mögliche Inanspruchnahme der Garantie ausreichend liquide, jedoch gleichzeitig darauf ausgerichtet sein, unter Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit und Stabilität die Rendite und das Risikoniveau zu optimieren.

Die Anlage- und Risikomanagementstrategien wurden mit Blick auf die Investitionsziele und die zu erwartenden Marktbedingungen beschlossen. Bei den Investitionen wurde das Ziel einer stärkeren Diversifizierung in verschiedenen festverzinslichen Vermögensklassen verfolgt.

4.2.Marktentwicklungen im Jahr 2019

Im Jahr 2019 verzeichneten die Märkte für festverzinsliche Wertpapiere deutliche Schwankungen; die 10‑jährige deutsche Bundesanleihe („Bund“) schwankte zwischen 0,27 % (im Januar) und -0,72 % (im August) und damit innerhalb einer Spannbreite von etwa 1 %.

Zu Jahresanfang wurde auf den Märkten eine Verbesserung der Wirtschaftslage und ein Anstieg der Inflation erwartet. Es wurde prognostiziert, dass die Europäische Zentralbank (EZB) beginnt, die Zinssätze zu erhöhen, und die US-Notenbank ihren Erhöhungszyklus fortsetzt. Die langwierigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen den USA und China lösten jedoch große Unsicherheit aus, da es zu raschen und unerwarteten Zollerhöhungen auf beiden Seiten kam und sich keine tragfähige Lösung abzeichnete. In Europa blieb die Unsicherheit aufgrund der drohenden Verhängung von Zöllen auf wichtige Industriezweige, insbesondere die Automobilindustrie, durch die USA ebenfalls hoch. Infolgedessen litten die globalen Lieferketten, wovon insbesondere das verarbeitende Gewerbe betroffen war und was dazu führte, dass erste Investitionsausgaben aufgeschoben wurden.

All dies trieb die Nachfrage nach sicheren Anlagen in die Höhe und führte dazu, dass sich Anleihen aller Anlageklassen gut entwickelten, während die Renditen stetig zurückgingen, bis sie im August ihren Tiefststand erreichten. Bis dahin hatte sich das weltweite Wachstum verlangsamt, und die Inflationsrate lag in Europa knapp über 1 %. Zur Unterstützung der Wirtschaft hatte die US-Notenbank im Juli begonnen, die Zinssätze zu senken, und die EZB senkte im September ebenfalls die Zinssätze und legte gleichzeitig ihr Programm zum Ankauf von Vermögenswerten neu auf.

Eine weitere positive Entwicklung war die allgemeine Widerstandsfähigkeit des Dienstleistungssektors in den großen Volkswirtschaften. Gegen Ende des Jahres schien es sehr wahrscheinlich, dass es ein partielles Handelsabkommen zwischen den USA und China geben würde. Die Stimmung an den Märkten verbesserte sich und in Verbindung mit einer geringeren Liquidität und einem gewissen Rebalancing zum Jahresende/Gewinnmitnahmen erholten sich die Renditen und lagen für die Bundesanleihe zum Jahresende bei rund -0,20 %.

Insgesamt verringerten sich die Spreads anderer europäischer Staatsanleihen gegenüber deutschen Bundesanleihen – im Falle Italiens und Spaniens um bis zu 110 Basispunkte bei 10‑jähriger Laufzeit. Auch andere festverzinsliche Anlagen wie Schuldtitel supranationaler und subnationaler Organisationen und von Behörden wie auch gedeckte Schuldverschreibungen und Unternehmensanleihen haben sich im Laufe des Jahres gut entwickelt.

4.3.Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios

Am 31. Dezember 2019 bestand das Anlageportfolio vorwiegend aus Staatsanleihen, Anleihen subnationaler und supranationaler Organisationen sowie Behörden (SSA) und anderer Staaten (47 % des Marktwerts gegenüber einem Referenzwert von 59 %) sowie gedeckten Schuldverschreibungen (18 % des Marktwerts gegenüber einem Referenzwert von 20 %). Der Rest entfiel hauptsächlich auf ungesicherte Schuldverschreibungen von Unternehmen und Finanzinstituten. Etwa 6 % des Portfolios wurden in auf USD lautende liquide Anlagen mit hohem Rating (AA/AAA) investiert. Das Wechselkursrisiko dieser Anlagen wurde abgesichert. Zum Jahresende 2019 belief sich das Portfolio-Engagement in Anleihen, die die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien erfüllten, auf über 6 % und war fünf Mal so hoch wie der entsprechende Referenzwert.

Die Portfolio-Duration 17 betrug Ende 2019 3,07 Jahre. Das Durchschnittsrating liegt bei BBB+.

Der Großteil des Portfolios ist in liquiden Wertpapieren angelegt, und ein angemessener Teil (21 % des Portfolio-Gesamtwerts) wird in weniger als zwölf Monaten fällig.

Das Profil des Portfolios im Hinblick auf Duration, Kreditrisiko und Liquidität ist auf die prognostizierten Cashflows aus den mit der EU-Garantie abgesicherten EFSI-Geschäften (z. B. projizierte Inanspruchnahmen, Einnahmen) abgestimmt.

4.4.Wertentwicklung

Die jährliche Wertentwicklung wird zeitgewichtet berechnet, damit sie durch die Größe des Portfolios, die im Jahresverlauf weiterhin beträchtlich angewachsen ist, nicht verzerrt wird.

In einem sehr schwierigen Marktumfeld, das von insgesamt negativen oder historisch niedrigen Renditen bei gleichzeitig erheblicher Marktvolatilität und Unsicherheit geprägt war, erreichte der Fonds im Jahr 2019 eine jährliche absolute Wertentwicklung von 1,239 %. Diese Rendite entspricht der jährlichen Wertentwicklung des EFSI-Referenzwerts (2,302 %).

5.Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Unterzeichnungen im Rahmen des EFSI auf insgesamt 68,7 Mrd. EUR in 28 Mitgliedstaaten; davon entfielen 49,2 Mrd. EUR (532 Geschäfte) auf das IuI-Fenster und 19,5 Mrd. EUR (630 Geschäfte) auf das KMU-Fenster. Dies ist ein erheblicher Anstieg gegenüber 2018, als sich die unterzeichneten Vereinbarungen zum Jahresende auf insgesamt 53,6 Mrd. EUR beliefen.

Der durch die EU-Garantie abgedeckte ausgezahlte Gesamtbetrag erhöhte sich von 15,8 Mrd. EUR im Jahr 2018 auf 17,7 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2019 (16,1 Mrd. EUR für das IuI-Fenster und 1,6 Mrd. EUR für das KMU-Fenster).

Der Gesamtbetrag, der für unterzeichnete (ausgezahlte und noch nicht ausgezahlte) Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie im schlechtesten Falle aus dem EU-Haushalt zahlbar werden könnte, belief sich auf 21,9 Mrd. EUR (18,3 Mrd. EUR für das IuI-Fenster und 3,6 Mrd. EUR für das KMU-Fenster).

Im Rahmen des IuI-Fensters belief sich die Exponierung aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte auf 16,1 Mrd. EUR, davon 15,2 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ und 1 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“. 18

Etwaige Verluste aus diesen IuI-Geschäften werden gemäß der EFSI-Vereinbarung durch die EU-Garantie gedeckt. Die EU-Garantie im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ wird für Geschäfte im Rahmen des IuI-Fremdfinanzierungsportfolios und des über nationale Förderbanken laufenden IuI-Eigenkapitalportfolios in Form von Erstausfallgarantien auf Portfoliobasis gewährt. Im Rahmen des standardmäßigen IuI-Eigenkapitalportfolios wird die EU-Garantie in Form von uneingeschränkten Garantien gewährt, sofern die EIB ebenso viele Mittel zu denselben Konditionen (pari passu) auf eigenes Risiko investiert.

Im Rahmen des KMU-Fensters belief sich das Risiko aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte zum 31. Dezember 2019 auf 1,6 Mrd. EUR, davon 1,2 Mrd. EUR für Garantiegeschäfte und 0,4 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“. 19

Etwaige Verluste aufgrund dieser Garantiegeschäfte im Rahmen des KMU-Fensters würden zunächst aus der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität, der Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche und dem EaSI-Bürgschaftsinstrument bestritten. Bei den Eigenkapitalprodukten des KMU-Fensters würden etwaige Verluste durch die EU-Garantie im Rahmen des EFSI und die Erstverlustabsicherung von InnovFin – Eigenkapital (beim Unterfenster 2 Eigenkapitalprodukt) gedeckt.

Der Zielbetrag des EFSI-GF wurde auf 35 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU festgesetzt. 20 Die Risikobewertung der verschiedenen Produkte, denen die EU-Garantie zugutekommt, zeigt, dass der EU-Haushalt mit dieser Zielquote unter Berücksichtigung von Einziehungen, Einnahmen und Rückflüssen aus EIB-Finanzierungen für den Fall einer möglichen Inanspruchnahme der EU-Garantie angemessen geschützt ist. Die Zielquote von 35 % wird daher als angemessen erachtet.

Bis 2022 befindet sich der EFSI-GF noch im Aufbau; ein etwaiger Auffüllungsbedarf wird daher erst später bewertet.

(1)

   ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.

(2)

   ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 34.

(3)

   Der vorliegende Bericht ist der fünfte Bericht über den EFSI-GF. Frühere Berichte siehe COM(2016) 353 final, COM(2017) 326 final, COM(2018) 345 final und COM(2019) 244 final.

(4)

   Durch EFSI 2.0 wurde die EU-Garantie von 16 Mrd. EUR auf 26 Mrd. EUR aufgestockt.

(5)

   Die Garantie der EIB-Gruppe wurde durch EFSI 2.0 von 5 Mrd. EUR auf 7,5 Mrd. EUR erhöht.

(6)

     Der geprüfte Jahresabschluss des EFSI-Garantiefonds wird in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum EFSI-GF-Bericht offengelegt.

(7)

   Siehe Seite 6 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum EFSI-GF-Bericht.

(8)

   Der Nettobetrag setzt sich zusammen aus Gewinnen in Höhe von 18,5 Mio. EUR und Verlusten in Höhe von 1,4 Mio. EUR.

(9)

   Nach Absicherung des Wechselkursrisikos des auf USD lautenden Portfolioanteils.

(10)

   Nach Artikel 11 von EFSI 2.0 darf die EU-Garantie den Betrag von 26 Mrd. EUR zu keiner Zeit und den Betrag von 16 Mrd. EUR erst ab dem 6. Juli 2018 übersteigen. Inanspruchnahmen und Nutzungen der EU-Garantie sowie Rückstellungen für Portfoliogarantie-Produkte im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters werden vom EU-Garantiehöchstbetrag abgezogen.

(11)

   Dieser Betrag beinhaltet nicht realisierte Einnahmen in Höhe von 135,0 Mio. EUR, die sich aus der Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der IuI-Eigenkapitalportfolios zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 ergeben.

(12)

   Dieser Betrag umfasst Finanzierungsrückstellungen in Höhe von 69,5 Mio. EUR für die Schuldenportfolios des KMU-Fensters sowie nicht realisierte Aufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. EUR, die sich aus der Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligungsportfolios des Finanzierungsfensters „KMU“ zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 ergeben.

(13)

   Beschluss der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Annahme des als Finanzierungsbeschluss geltenden Jahresarbeitsprogramms 2019 für die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen.

(14)

   Siehe Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d der EFSI-Vereinbarung.

(15)

   Siehe Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der EFSI-Vereinbarung.

(16)

   Siehe Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d sowie Artikel 11 Absatz 7 der EFSI-Vereinbarung.

(17)

   Die Angabe zur Duration bezieht sich auf die „modifizierte Duration“, die die Preissensibilität einer Anleihe gegenüber Zinsbewegungen misst. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Wertpapierkurse und Zinssätze im umgekehrten Verhältnis zueinanderstehen.

(18)

   Aufgrund der Rundung der beiden Beträge für Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ und Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ belaufen sich diese auf 16,1 Mrd. EUR anstelle von 16,2 Mrd. EUR.

(19)

   Laut Jahresabschluss der EU zum 31. Dezember 2019, ohne Garantieverträge, deren Verfügbarkeitszeitraum 2020 beginnt.

(20)

   Siehe Artikel 12 Absatz 5 der EFSI-Verordnung .