Brüssel, den 29.1.2020

COM(2020) 37 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2020












Eine Union, die mehr erreichen will

















1.Eine Union, die mehr erreichen will

Bei den Europawahlen im vergangenen Jahr haben sich Rekordzahlen von Europäerinnen und Europäern Gehör verschafft. Sie haben den EU-Organen und ihrer Führung den klaren Auftrag erteilt, mutig und entschlossen die Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Sie erwarten von der Union konkrete Ergebnisse in den Bereichen, in denen es am meisten darauf ankommt. Die Europäische Kommission ist entschlossen, diesem Auftrag nachzukommen und eine Union zu schaffen, die mehr erreichen will.

Im Laufe des nächsten Jahres und dieses Jahrzehnts wird sich der Union die einzigartige Gelegenheit bieten, den Übergang zu einem gerechten, klimaneutralen und digitalen Europa maßgeblich zu gestalten. Wir alle – jedes Land, jede Region und jeder einzelne von uns – werden den ökologischen Wandel und den digitalen Wandel zu spüren bekommen. Alle Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft werden davon betroffen sein. Gelingen kann dieser Wandel aber nur, wenn er gerecht ist und jeden von uns mitnimmt. Die Europäische Union wird die Chancen, die dieser doppelte Wandel bietet, nur dann in vollem Umfang nutzen können, wenn wir alle unsere Stärken und unsere Vielfalt einbringen. Dabei müssen wir uns auch weiterhin stets für Gleichheit einsetzen, an unseren Werten festhalten und die Rechtsstaatlichkeit verteidigen.

Diese Ziele sind die treibende Kraft hinter dem ersten jährlichen Arbeitsprogramm dieser Kommission. Darin werden sowohl die wichtigsten Initiativen vorgestellt, die die Kommission in ihrem ersten Amtsjahr ergreifen möchte, als auch die Nahziele für die ersten 100 Tage. Das Arbeitsprogramm ist schwerpunktmäßig auf die sechs übergreifenden Ziele aus den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen ausgerichtet und trägt den Hauptprioritäten des Europäischen Parlaments ebenso Rechnung wie den Kernzielen aus der strategischen Agenda des Europäischen Rates für den Zeitraum 2019-2024.

Es gibt allen Grund, stolz auf das Erreichte zu sein und mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken. Nach Jahren des Krisenmanagements kann Europa sich nun wieder nach vorn orientieren. Dieses Arbeitsprogramm gibt den Rahmen für das weitere Vorgehen vor und soll uns ermöglichen, strittige Fragen, die uns in der Vergangenheit entzweit haben, einer Lösung zuzuführen.

Unsere Arbeit erfolgt gleichwohl unter Rahmenbedingungen, die zunehmend an Stabilität verlieren: Die globale Ordnung ist heute von schwelenden Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheit, plötzlich ausbrechenden Konflikten und einer im stetigen Wandel begriffenen geopolitischen Landschaft geprägt. Dieser prekäre Zustand ist keineswegs auf andere Teile des Globus begrenzt, sondern herrscht auch auf unserem eigenen Kontinent. Hier zeigt sich stärker denn je, wie wichtig eine starke und geeinte Europäische Union ist, die all ihre diplomatischen, wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten nutzt. Diese Notwendigkeit spiegelt sich auch im Arbeitsprogramm dieser geopolitischen Kommission wider. Sämtliche vorgesehenen Maßnahmen und Initiativen werden stark auf das auswärtige Handeln ausgerichtet sein.

Damit Europa den hohen Erwartungen seiner Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und seine selbst gesteckten Ziele erreichen kann, müssen allerdings auch entsprechende Ressourcen verfügbar sein. Die Union braucht einen neuen langfristigen Haushalt, der flexibel und auf unsere Prioritäten und Herausforderungen zugeschnitten ist. Die Vorschläge, die die Kommission diesbezüglich bereits unterbreitet hat, sind eine gute Ausgangsbasis hierfür und werden von uns bei Bedarf so angepasst werden, dass wir unsere Ziele erreichen können. Die Kommission ist bereit, das Europäische Parlament und den Rat zu unterstützen, damit zum 1. Januar 2021 ein ausgewogener und ehrgeiziger langfristiger Haushalt vorliegt und unsere Investitions- und Ausgabenprogramme vom ersten Tag an umgesetzt werden können.

Auch werden wir vor beispiellosen Herausforderungen stehen: Wir werden mit dem Vereinigten Königreich Verhandlungen über eine neue Partnerschaft führen müssen, wobei dieses Land für uns ein Partner, Verbündeter und Freund – wenngleich außerhalb der Union – bleiben wird. Wir sind diesbezüglich bereit zu einer weit über den Handel hinausgehenden Partnerschaft bisher ungekannten Umfangs. Gleichwohl sollten wir die Größe dieser Aufgabe nicht unterschätzen. Wie schon bei den Verhandlungen über das Austrittsabkommen wird die Kommission während des gesamten Verhandlungsprozesses für größtmögliche Transparenz gegenüber den anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit sorgen.

Bei der Umsetzung unserer ehrgeizigen Agenda werden wir uns an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung orientieren. Dementsprechend werden wir die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt unserer Politik rücken. Diese werden den Maßstab für unsere Arbeit in allen Bereichen (d. h. sowohl für unsere internen Maßnahmen als auch für unser externes Vorgehen) bilden, und unsere Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung werden von unserem Engagement für eine nachhaltige Entwicklung in und außerhalb der EU zeugen. In diesem Zusammenhang werden wir das Europäische Semester durch die künftige Berücksichtigung der Ziele für nachhaltige Entwicklung neu ausrichten und unser Konzept für die allgemeine Steuerung und Verwirklichung dieser Ziele weiterentwickeln.

Die Umsetzung der in diesem Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen wird das Zusammenwirken aller Organe erfordern. Die Kommission ist, wie sie in ihren politischen Leitlinien dargelegt hat, fest entschlossen, eine besondere Beziehung zum Europäischen Parlament aufzubauen und befürwortet in diesem Rahmen ein Initiativrecht des Parlaments.

Dieses Arbeitsprogramm sieht zudem den Rückgriff auf das unverzichtbare Mittel der strategischen Vorausschau vor, das immer konsequenter angewendet wird. Dahinter steht die Notwendigkeit, tieferen Einblick in langfristige Entwicklungstrends und große Umwälzungen zu gewinnen, die unser Leben und unsere künftige Arbeitswelt bestimmen, das Wesen unserer Wirtschaft, unserer Umwelt und unserer Gesellschaft verändern und sich auf die globalen Machtstrukturen und unsere strategische Autonomie auswirken.

Wenn es uns gelingt, sich abzeichnende Entwicklungen besser zu verstehen und zu antizipieren, können wir geeignete politische Strategien entwickeln und anwenden, die Europa helfen, stets einen Schritt voraus zu sein. Beispielsweise müssen wir uns auf die Auswirkungen vorbereiten, die die höhere Lebenserwartung und das weltweite Bevölkerungswachstum auf die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen, die Migrationsströme, die Renten und die Gesundheitsversorgung haben werden. Gleichzeitig müssen wir uns auf den Bevölkerungsrückgang konzentrieren, von dem die EU in großen Teilen betroffen ist, u. a. in ländlichen Regionen.

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, die deutlich machen, wie wichtig es ist, unser Wissen über sich abzeichnende Risiken und Chancen sowie über deren Ursachen und Abhängigkeiten so gut wie möglich zu verbessern. Mit strategischer Voraussicht wird es uns möglich sein, ein pragmatischeres und langfristiger ausgerichtetes Konzept zu entwickeln, das uns hilft, unsere Führungsrolle in der Welt zu sichern und unsere Politik für die kommenden Jahre zu lenken.

Die nachfolgend und in den Anhängen dieses Arbeitsprogramms aufgeführten großen Initiativen spiegeln die Ziele wider, die wir erreichen möchten. Dabei handelt es sich nicht um eine erschöpfende oder gar endgültige Auflistung. Der besseren Lesbarkeit halber sind die einzelnen Initiativen sechs übergreifenden Zielen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt unbeschadet der Zuständigkeiten, die Präsidentin von der Leyen in ihren Mandatsschreiben an die einzelnen Kommissionsmitglieder festgelegt hat. Im weiteren Verlauf dieses Jahres werden sich weitere Herausforderungen und Chancen ergeben. Die Kommission wird bereit sein und rasch reagieren können.

2.Umsetzung der sechs übergreifenden Ziele 

2.1.Ein europäischer Grüner Deal

Die dringendste Herausforderung und Verantwortung, aber zugleich auch Chance für Europa besteht darin, unseren Planeten und die Menschen gesund zu erhalten. Dies ist die entscheidende Aufgabe unserer Zeit. Die Erderwärmung, die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und die immer weiter schwindende Biodiversität gefährden zusammen mit Waldbränden, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen unsere Sicherheit und unseren Wohlstand.

Der europäische Grüne Deal ist unsere Reaktion darauf. Er wird uns auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 voranbringen und gleichzeitig auf der Anpassung fokussieren. Er wird dazu beitragen, Biodiversität, Naturerbe und Meere zu schützen und zu erhalten, die unserer Union so viel Wohlstand bringen. Und dies wird er tun, indem er unsere Wirtschaft und Industrie innovativer, ressourceneffizienter, kreislauforientierter und wettbewerbsfähiger macht. Der europäische Grüne Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie. Er wird dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen und Europa weltweit wettbewerbsfähiger zu machen. Unsere neue Industriestrategie wird als Wegbereiter für den ökologischen und für den digitalen Wandel entscheidend dazu beitragen.

Der europäische Grüne Deal umfasst einen Fahrplan mit Strategien und Maßnahmen, um den tief greifenden Wandel herbeizuführen, der in allen Sektoren erforderlich ist. Davon werden viele im ersten Jahr der Amtszeit dieser Kommission umgesetzt, und sie sind ein wesentlicher Teil dieses Arbeitsprogramms.

Im Mittelpunkt steht das erste europäische Klimagesetz, das die Klimaneutralität bis 2050 zum verbindlichen Ziel macht. Nach einer umfassenden Folgenabschätzung und unserer Analyse der nationalen Energie- und Klimapläne wird die Kommission ein neues EU-Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Und weil die Europäische Union nun ihre eigenen Ziele höher steckt, wird sie im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2020 in Glasgow auch bei den internationalen Verhandlungen über höhere Zielvorgaben für große Emittenten verhandeln weiterhin die treibende Kraft sein.

Der europäische Grüne Deal sieht Maßnahmen überall in unserer Wirtschaft vor. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission eine Strategie für eine intelligente Sektorenintegration und eine Renovierungswelle vorlegen. Im Zuge der Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft wird die Kommission auch ein neues Konzept für die Nutzung von Europas Potenzial an erneuerbarer Offshore-Energie vorschlagen. Dies wird zum einen zum Zugang von Bürgerinnen und Bürger zu erschwinglicher sauberer Energie und zum anderen zur Energieversorgungssicherheit beitragen. Die Kommission wird außerdem eine übergreifende Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorschlagen, um unseren Verkehrssektor zu modernisieren und grüner zu machen.

Im Zuge des Übergangs werden sich auch unser Umgang mit Ressourcen, unsere Produktionsverfahren und unsere Verbrauchsgewohnheiten ändern müssen. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird dazu beitragen, unsere Produktions- und Verbrauchsmuster zu verändern, um unseren ökologischen Fußabdruck und unsere CO2-Bilanz zu reduzieren.

Der europäische Grüne Deal zielt auch auf die Bewältigung des alarmierenden Verlusts an Biodiversität und gesunden Ökosystemen, der eine Gefahr für die Widerstandsfähigkeit unserer Natur, unser Wohlergehen und unsere Wirtschaft darstellt. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission eine neue EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 vorschlagen, damit wir die für uns alle kostbare natürliche Umwelt erhalten und schützen können. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die sich über die gesamte Lebensmittelkette erstreckt, wird unsere Landwirte dabei unterstützen, auf nachhaltigere Weise hochwertige, nahrhafte, erschwingliche und sichere Lebensmittel zu erzeugen.

Für die ehrgeizigen Ziele Europas und den grundlegenden Übergang, den es anstrebt, muss eine adäquate Finanzierung bereitgestellt werden. Dem nächsten langfristigen EU-Haushalt kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, dort zu investieren, wo der Bedarf am größten ist, und dazu beizutragen, die privaten und öffentlichen Investitionen zu mobilisieren, die Europa braucht. Anfang dieses Jahres schlug die Kommission den Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal vor‚ um für die nächsten zehn Jahre mindestens 1 Billion EUR an nachhaltigen Investitionen zu mobilisieren. Die InvestEU-Garantie wird dazu beitragen, indem sie das Risiko für private Investoren verringert. Um sicherzustellen, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit in unserem Finanzsystem durchgängig berücksichtigt wird, soll eine Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen privates Kapital für umweltgerechte Investitionen erschließen. In diesem Kontext ist auch die Schaffung einer Kultur der nachhaltigen Unternehmensführung im Privatsektor wichtig.

Der Übergang zu einem klimaneutralen Kontinent wird nur gelingen, wenn er für alle fair und gerecht ist. Niemand darf zurückgelassen werden. Einige Regionen Europas und deren Wirtschaft stehen vor besonders großen Veränderungen. Die Europäische Union muss diese Regionen mit gezielten Finanzhilfen unterstützen, damit sie den Übergang bewältigen können. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang und der dazugehörige Fonds für einen gerechten Übergang, die Anfang 2020 vorgeschlagen wurden, werden die am stärksten betroffenen Regionen unterstützen. Er wird ihnen dabei helfen, ihre Wirtschaft zu modernisieren und zu diversifizieren und die sozialen und wirtschaftlichen Kosten des Übergangs aufzufangen.

Wir alle sind gemeinsam dafür zuständig, den Klimawandel zu bekämpfen und unsere Umwelt zu schützen. Wir alle haben die Pflicht zu handeln, und die Europäerinnen und Europäer haben ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt, an diesem Übergang mitzuwirken. Der Europäische Klimapakt wird sämtliche Anstrengungen bündeln und Regionen, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Schulen, die Industrie und Privatpersonen einbinden.

2.2.Ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist

Der digitale Wandel hat bereits erhebliche Auswirkungen auf alle Aspekte unseres Alltags und Arbeitslebens. Er eröffnet neue Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Kommunikation, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme und für die Wirtschaft. Die Europäische Union verfügt über die Voraussetzungen, um aus diesem Wandel das Beste zu machen und im digitalen Bereich in Führung zu gehen. Sie muss bei den Technologien der Zukunft mit dem größten Potenzial eine Vorreiterrolle übernehmen und gleichzeitig sicherstellen, dass der europäische Ansatz menschlich, ethisch und wertebasiert ist.

Mit der neuen europäischen Datenstrategie können wir den enormen Wert nicht personenbezogener Daten, die eine immer umfangreichere und wiederverwendbare Ressource in der digitalen Wirtschaft sind, voll ausschöpfen. Die Kommission wird ferner ein Weißbuch über künstliche Intelligenz vorlegen, um deren Entwicklung und Nutzung zu unterstützen und die uneingeschränkte Achtung der europäischen Werte und Grundrechte sicherzustellen. Wenn wir künstliche Intelligenz optimal nutzen, können wir neue Lösungen für alte Probleme finden und eine Vielzahl verschiedener Arbeitsabläufe beschleunigen. Wir müssen aber ein vertrauenswürdiges Ökosystem schaffen, das sich innerhalb klar definierter ethischer Grenzen entwickelt.

Ein neues Gesetz über digitale Dienstleistungen wird den Binnenmarkt für digitale Dienstleistungen stärken und kleineren Unternehmen zu Rechtsklarheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen verhelfen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Rechte und der Freiheit der Meinungsäußerung stehen.

Digitalisierung und Cybersicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Um die Cybersicherheit in der Union weiter zu erhöhen, wird die Kommission die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen überarbeiten. Ferner werden wir Initiativen vorschlagen, um das digitale Finanzwesen besser gegen Cyberangriffe zu rüsten. Dazu wird auch ein Vorschlag über Kryptoanlagen zählen.

Im Interesse der führenden Rolle und strategischen Autonomie Europas im digitalen Bereich müssen unsere Industrie- und Innovationskapazitäten gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine umfassende neue Industriestrategie für Europa vorschlagen, die den ökologischen und den digitalen Wandel unterstützt und für fairen Wettbewerb sorgt. Hinzu kommt noch eine KMU-Strategie‚ die kleinen und mittleren Unternehmen die Wirtschaftstätigkeit erleichtern und ihnen helfen wird, zu wachsen und zu expandieren. Dem Medien- und dem AV-Sektor wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Für ein besseres Funktionieren der Märkte zum Vorteil von Verbrauchern, Unternehmen und Gesellschaft zu sorgen, wird ganz wesentlich dazu beitragen, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Wir kommen nur dann in den Genuss der Vorteile unseres einzigartigen Binnenmarkts, wenn die Regeln überall eingehalten werden. Die Kommission wird daher über die Hindernisse im Binnenmarkt berichten und einen Aktionsplan zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorschlagen‚ um eine bessere Um- und Durchsetzung zu gewährleisten. Wir müssen auch für fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt sorgen. In einem Weißbuch über ein Instrument gegen ausländische Subventionen werden Überlegungen zu möglichen neuen Instrumenten angestellt, mit denen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im Binnenmarkt angegangen werden können. Dies wird den Weg für einen Gesetzgebungsvorschlag im Jahr 2021 ebnen.

Dienstleistungen, die über Online-Plattformen angeboten werden, haben neue Möglichkeiten für das Arbeitsleben eröffnet wie z. B. flexible Arbeitszeiten. Allerdings wächst auch die Unsicherheit, und es stellen sich einige Fragen im Zusammenhang mit der Plattformarbeit, z. B. was den Beschäftigungsstatus, die Arbeitsbedingungen, den Zugang zum Sozialschutz und den Zugang zu Arbeitnehmervertretung und Tarifverhandlungen angeht. Nächstes Jahr werden wir daher Wege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern vorschlagen. 

Investitionen in digitale Kompetenzen werden entscheidend dazu beitragen, dem zunehmenden Fachkräftemangel abzuhelfen und dem neuen Arbeitsalltag zu begegnen sowie in Europa wieder Herr und Meister von Schlüsseltechnologien zu werden. Dies und die Verbesserung der digitalen Grundkompetenzen werden das Hauptmotiv der Aktualisierung des Aktionsplans für digitale Bildung sein. In einer Mitteilung über die Zukunft von Forschung und Innovation und den Europäischen Forschungsraum wird untersucht, wie wir unsere Ressourcen besser bündeln und unsere Forschungs-, Innovations- und Wissenskapazitäten ausbauen können.

2.3.Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

Die europäische Wirtschaft wächst nun im siebten Jahr in Folge und wird diesen Kurs auch in diesem und im nächsten Jahr halten. Die Beschäftigung befindet sich auf einem Rekordhoch, die Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Stand seit der Jahrhundertwende. Allerdings sind Arbeitslosigkeit und Armut in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor zu hoch. Ungleichheiten bestehen fort, und die regionalen Unterschiede innerhalb der Länder haben zugenommen. Insbesondere der weltweite Konjunkturrückgang lässt Wolken am Horizont aufziehen. Für uns bedeutet das erhebliche Herausforderungen, die wir bewältigen müssen.

Europa verfügt über eine einzigartige soziale Marktwirtschaft, die es uns ermöglicht, soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander zu verbinden. Dies hilft uns dabei, unsere wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit weiter zu verbessern. Für die beiden Übergänge, die wir derzeit in Angriff nehmen, wird die Verknüpfung von Sozialem und Markt wichtiger sein denn je. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ den Startschuss für einen Dialog- und Konsultationsprozess gegeben, der den Weg für einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte ebnen soll. 

Parallel dazu wird die Kommission in Absprache mit den Sozialpartnern und allen einschlägigen Interessenträgern ein Rechtsinstrument für gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU vorschlagen und dabei sowohl nationalen Traditionen als auch Tarifverhandlungen Rechnung tragen. Der geplante Vorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung soll dem Ziel dienen, Erwerbstätige zu unterstützen und Personen, die ihren Arbeitsplatz aufgrund externer Schocks verloren haben, zu schützen. Die Förderung von Umschulungsmaßnahmen wird dabei eine besonders wichtige Rolle spielen.

Die neue europäische Kindergarantie‚ die im nächsten Jahr vorgestellt werden soll, wird ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Armut sein und soll gewährleisten, dass Kinder Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen erhalten. Um jungen Menschen beim Zugang zu den benötigten Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu helfen, wird die Kommission die Jugendgarantie stärken.

Seit der jüngsten Finanzkrise haben wir deutliche Fortschritte bei der Stärkung sowohl des einheitlichen Währungsraums als auch der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erzielt. Damit sind wir aber noch nicht am Ende des Weges. Die Kommission wird den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung prüfen und darlegen, wie gut die Haushaltsvorschriften in den vergangenen Jahren insgesamt funktioniert haben. Bei dieser Überprüfung werden auch Mitgliedstaaten und andere Interessenträger in einer breit angelegten Konsultation kontaktiert, um zu sondieren, wie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU verbessert werden kann.

Die Kommission wird weiterhin sorgfältig beobachten, wie gut Bulgarien und Kroatien ihre politischen Verpflichtungen im Hinblick auf den Beitritt zum Wechselkursmechanismus, einem entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Einführung des Euro, umsetzen.

Der Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion zielt darauf ab, die nationalen Kapitalmärkte besser zu integrieren und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der gesamten EU gleichberechtigten Zugang zu Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen. Zudem soll der Schutz bei Investitionen innerhalb der EU verbessert werden. Diese Arbeiten helfen nicht nur bei der Vollendung der Bankenunion, sondern werden nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiter an Bedeutung gewinnen und ganz entscheidend zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro beitragen.

Um die Integrität des europäischen Finanzsystems zu gewährleisten und das Risiko von Instabilitäten zu verringern, sollen durch einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche das Aufsichtssystem und die Durchsetzung der Vorschriften verbessert werden.

Technologischer Wandel und Globalisierung haben neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, bedeutet aber auch, dass der internationale Rahmen für die Unternehmensbesteuerung mit den Entwicklungen Schritt halten muss. Die Kommission wird eine Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert vorlegen‚ in deren Mittelpunkt steuerliche Aspekte mit Relevanz für den Binnenmarkt stehen werden. Diese wird durch einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerbetrug ergänzt und wird die Besteuerung vereinfachen.

Die Kommission wird einen Aktionsplan für die Zollunion verabschieden, dessen Schwerpunkt auf drei Säulen liegen wird: Schutz der Grenzen, Förderung der Einhaltung der Vorschriften und Verbesserung der Governance in der Zollunion. Die Kommission wird ferner einen Legislativvorschlag zur Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für Zollbehörden („Single Window“) verabschieden, um den Schutz der Grenzen zu stärken und die Verwaltungsverfahren für Unternehmen zu vereinfachen.

2.4.Ein stärkeres Europa in der Welt

Das regelbasierte multilaterale System ist seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Garant für Frieden und Stabilität. Auch wenn dieses System in den letzten Jahren in Frage gestellt wird wie nie zuvor, wird sich Europa stets dafür einsetzen, die regelbasierte Weltordnung aufrechtzuerhalten, an neue Entwicklungen anzupassen und zu modernisieren, um so sicherzustellen, dass sie den Ansprüchen der heutigen Welt gerecht wird. Gleichzeitig muss Europa die Art und Weise, wie es denkt und handelt, stärker geopolitisch ausrichten, muss geeinter und effektiver sein. Es muss in Bündnisse und Koalitionen investieren, um seinen Werten mehr Gewicht zu verleihen und seine Interessen durch einen offenen und fairen Handel zu fördern und zu schützen. Dazu müssen wir auch unsere Innenpolitik und unsere Außenpolitik stärker aufeinander abstimmen.

Die europäische Diplomatie wird auf allen Kontinenten weiterhin eine entscheidende Rolle spielen und uns helfen, mit unseren Partnern sowohl auf bilateraler Ebene als auch im multilateralen Rahmen zusammenzuarbeiten. Dabei ist auch die Kommission gefordert, die ihren Auftrag in vollem Umfang wahrnehmen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Mandate einschlägige Vereinbarungen aushandeln wird.

Ein stärkeres Europa in der Welt bedeutet, dass wir Hand in Hand mit unseren Nachbarn und Partnern arbeiten. Deshalb werden die Kommission und der Hohe Vertreter eine neue umfassende Strategie für Afrika ausarbeiten, um die Wirtschaftsbeziehungen zu fördern, Arbeitsplätze auf beiden Kontinenten zu schaffen und unsere Partnerschaft in allen Bereichen zu vertiefen. Parallel dazu wird sich die Kommission darum bemühen, die Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans‚ das das Ende Februar 2020 auslaufende Cotonou-Abkommen ersetzen soll, zum Abschluss zu bringen.

In der näheren Nachbarschaft will die Europäische Union ihre Partnerschaft mit den westlichen Balkanstaaten – einer Region, mit der sie so vieles gemein hat – weiter vertiefen. Eine glaubwürdige Beitrittsperspektive für die Region ist von enormer strategischer Bedeutung für die Union und die Region selbst, wie die Kommission in ihrem Beitrag zum Gipfeltreffen EU-Westbalkan im Mai 2020 in Zagreb bekräftigen wird. Die Kommission wird weiterhin auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien drängen und versuchen, das derzeitige Momentum zu bewahren, indem sie Wege zur Verbesserung des Beitrittsprozesses vorschlägt, die unter anderem durch Anpassung des Erweiterungsverfahrens und eine Stärkung des Investitionsrahmens herbeigeführt werden könnte.

Europa hat eine starke Partnerschaft mit seinen östlichen Nachbarn aufgebaut und einen gemeinsamen Raum der Demokratie, des Wohlstands, der Stabilität und der verstärkten Zusammenarbeit geschaffen. Um die Dynamik dieser wichtigen Beziehungen aufrechtzuerhalten und weiter zu stärken, werden wir eine neue Östliche Partnerschaft für die Zeit nach 2020 vorschlagen und in diesem Rahmen neue langfristige politische Ziele setzen.

Die Europäische Union ist der Überzeugung, dass ein freier, fairer und offener Handel nur mit einer starken, handlungsfähigen Welthandelsorganisation (WTO) funktionieren kann. Die Kommission möchte sich an die Spitze der internationalen Bemühungen setzen und zusammen mit Partnern an einer Reform der WTO arbeiten. Wir werden noch nachdrücklicher faire, wirksame und durchsetzbare Regeln fordern, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Handelspartner schaffen. Die Kommission beabsichtigt daher, im Anschluss an die nächste WTO-Ministerkonferenz im Juni 2020 eine umfassende Initiative zur WTO-Reform anzustoßen, um eine weitgehende Einigung möglich zu machen.

Wir werden uns auch in einer Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Souveränität Europas für eine regelbasierte Weltordnung einsetzen. Damit wird – auf der Grundlage der stärkeren internationalen Rolle des Euro – der Weg für eine Stärkung des Sanktionsmechanismus im nächsten Jahr bereitet, um sicherzustellen, dass Europa seine Widerstandsfähigkeit gegen extraterritoriale Sanktionen von Drittländern erhöht und dass von der EU verhängte Sanktionen ordnungsgemäß durchgesetzt werden.

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Rat einen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie erarbeiten, in dessen Mittelpunkt die führende Rolle der EU bei der Festlegung von Standards im Bereich der Menschenrechte stehen wird. Darüber hinaus wird die Kommission einen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Frauenrechte durch das auswärtige Handeln der EU vorlegen.

2.5.Förderung unserer europäischen Lebensweise

Unsere europäische Lebensweise gründet sich auf die Werte Solidarität, Gleichheit und Fairness. Es geht um ein Europa, in dem sich die Menschen sicher fühlen und in Frieden leben, das die Schwächsten in unserer Gesellschaft unterstützt und Inklusion fördert. Um ein Europa, in dem wir miteinander Lösungen für gemeinsame Herausforderungen finden, Menschen mit den erforderlichen Kompetenzen ausstatten und in die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger investieren. Es geht um stärkere, inklusivere und widerstandsfähigere europäische Gesellschaften, die von einem größeren Zusammenhalt geprägt sind.

Die Europäische Union spielt auch bei der Gesundheitsfürsorge eine wichtige Rolle. Wir wollen, dass Europa beim Kampf gegen den Krebs die Federführung übernimmt. Daher wird die Kommission einen europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vorlegen, um die Mitgliedstaaten bei der Krebsvorbeugung und -behandlung zu unterstützen. Ferner wird die Kommission eine Arzneimittelstrategie für Europa auf den Weg bringen, um weiterhin die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln sicherzustellen und die globale Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu festigen. Europa sollte auch dafür sorgen, dass alle Patienten von Innovationen profitieren können, und es sollte dem Druck der steigenden Arzneimittelkosten standhalten.

Die Förderung von Kompetenzen, Bildung und Inklusion ist ebenfalls Ausdruck unserer europäischen Lebensweise. Sie ermöglicht es den Bürgern, die richtigen Instrumente zu nutzen und sich das erforderliche Wissen anzueignen, um den doppelten Wandel aktiv und erfolgreich mitzugestalten. Die Kommission ist fest entschlossen, den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu verwirklichen. Dafür benötigen wir einen Ansatz, der alle Altersklassen – von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenenalter – einbezieht. Wir werden eine neue europäische Agenda für Kompetenzen vorlegen‚ um Qualifikationsdefizite zu ermitteln und zu beseitigen, und entsprechende Umschulungsmaßnahmen unterstützen. Außerdem werden wir einen neuen Aktionsplan für Integration und Inklusion vorlegen, um sicherzustellen‚ dass die Schwächsten in unserer Gesellschaft geschützt werden.

Ein Leben in Sicherheit und Frieden ist für die Europäer ein zentrales Anliegen. An erster Stelle steht dabei der Schutz unserer Kinder. Daher wird die Kommission eine EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorlegen.

In den letzten Jahren sind neue, zunehmend komplexe grenz- und bereichsübergreifende Sicherheitsbedrohungen entstanden, die uns vor Augen führen, wie wichtig beim Thema Sicherheit eine engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist. Die Kommission wird daher eine neue EU-Strategie für die Sicherheitsunion vorlegen, in der sie aufzeigt, in welchen Bereichen die Union die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Sicherheit sinnvoll unterstützen und einen Mehrwert erbringen kann – von der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität über die Verhütung und Aufdeckung hybrider Bedrohungen bis hin zur Cybersicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer kritischen Infrastrukturen. Außerdem wird die Kommission das Mandat von Europol ausbauen, um die operative polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken. 

Seit Festlegung der Europäischen Migrationsagenda im Jahr 2015 hat die EU in den Bereichen Migration und Grenzen große Fortschritte erzielt. Um das Thema mit neuen Impulsen voranzubringen, wird die Kommission einen neuen Migrations- und Asylpakt ausarbeiten. Geplant ist ein Gesamtkonzept, das der Tatsache Rechnung trägt, dass die internen und externen Aspekte der Migration untrennbar miteinander verbunden sind. Die Reform der gemeinsamen europäischen Asylpolitik wird ein zentraler Teil dieses umfassenden Konzepts sein. Die Kommission wird ein robusteres, humaneres und wirksameres Migrations- und Asylsystem schaffen, das auch das Vertrauen in den Schengen-Raum mit freiem Personenverkehr stärken wird.

2.6.Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

Für die Wahrung einer starken und lebendigen Demokratie in Europa sind Legitimität und Vertrauen von zentraler Bedeutung. Demokratie zählt neben den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu den Grundwerten unserer Union. Die Demokratie in Europa steht jedoch vor zahlreichen Herausforderungen und Bedrohungen – sowohl von außen als auch von innen.

Die Kommission wird daher einen Europäischen Aktionsplan für Demokratie vorlegen, um die Resilienz unserer Demokratien zu stärken und bei den Europawahlen eine mögliche Einflussnahme von außen zu verhindern. Ziel ist es, gegen Desinformation vorzugehen, auf sich verändernde Bedrohungen und Manipulationen reagieren zu können sowie freie und unabhängige Medien zu unterstützen.

Um unsere Demokratie weiter zu stärken, werden Bürgerinnen und Bürger, EU-Organe sowie nationale, regionale und lokale Politiker auf der Konferenz über die Zukunft Europas zusammenkommen, um diese Aspekte gemeinsam zu erörtern. Die Kommission hat bereits im Januar ihre Vorstellungen unterbreitet, um mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine rasche Einigung über Umfang, Format und Ziele der Konferenz zu erreichen.

Zu den Stärken unserer Demokratie zählt auch unsere Entschlossenheit, Recht und Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Diese Werte gilt es kontinuierlich zu schützen. Im Rahmen des neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wird die Kommission ihren ersten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ausarbeiten, in dem auf alle Mitgliedstaaten eingegangen wird. Dies wird dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeitskultur in der EU zu stärken. Ferner wird die Kommission eine neue Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte vorlegen, deren Schwerpunkt auf der Sensibilisierung auf nationaler Ebene liegt.

Gleichheit ist ein Grundwert der Europäischen Union und ein Motor für Wirtschaftswachstum und soziales Wohlergehen. Die Kommission wird eine Gleichstellungsstrategie vorlegen, um die wichtigsten Herausforderungen und Probleme anzugehen, mit denen Frauen heute konfrontiert sind, darunter geschlechtsspezifische Gewalt, wirtschaftliche Unabhängigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang werden auch Vorschläge zum Thema Lohntransparenz vorgelegt.

Ferner wird die Kommission Maßnahmen für die Gleichstellung und bessere Integration der Roma ergreifen. Sie wird eine Strategie ausarbeiten, um EU-weit die Gleichstellung von LGBTI-Personen sicherzustellen. Dem Schutz der Schwächsten müssen wir stets unser besonderes Augenmerk widmen. Daher wird Kommission eine EU-Opferschutzstrategie vorlegen.

Darüber hinaus wird die Kommission einen Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels vorlegen, damit wir die Veränderungen besser verstehen und darauf reagieren können. Untersucht werden die Auswirkungen der neuen demografischen Gegebenheiten in allen Bereichen: von Sozial- und Regionalpolitik über Gesundheit bis hin zu Finanzen, digitaler Vernetzung, Kompetenzen und Integration. Die Kommission wird ferner eine langfristige Vision für ländliche Gebiete sowie ein Grünbuch zum Thema Altern vorschlagen.

Die neue Verbraucheragenda der Kommission wird dafür sorgen, dass der Verbraucherschutz den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt, insbesondere was den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und Online-Transaktionen anbelangt. Sie wird es den Verbrauchern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und den ökologischen und digitalen Wandel aktiv mitzugestalten.

3.Überprüfung der in vorherigen Amtsperioden der Kommission vorgeschlagenen Initiativen, über die das Europäische Parlament und der Rat noch keine Einigung erzielt haben

Um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen darauf ausgerichtet sind, bei den Hauptprioritäten, die wir für diese Amtsperiode festgelegt haben, Fortschritte zu erzielen, hat die Kommission alle Vorschläge, die vom Europäischen Parlament und vom Rat noch nicht angenommen wurden, sorgfältig geprüft, um zu bewerten, ob sie beibehalten, geändert oder zurückgezogen werden sollten. 1 Dabei hat die Kommission geprüft, ob die anhängigen Vorschläge unseren übergreifende Zielen entsprechen, ob sie nach wie vor geeignet sind, die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen, ob sie erfolgreich umgesetzt werden können und ob es realistisch ist, dass sie in naher Zukunft angenommen werden. Ferner haben wir die Standpunkte des Parlaments und des Rates sorgfältig geprüft.

Nach dieser eingehenden Analyse der Legislativvorschläge, über die eine Einigung mit dem Parlament und dem Rat derzeit noch aussteht, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass 32 davon zurückgezogen werden sollten.

Die Kommission ist aber nach wie vor fest entschlossen, die Hauptziele zu erreichen, die vielen der Vorschläge, die momentan möglicherweise nicht weiterverfolgt werden sollen, zugrunde liegen. Die Fortschritte bei diesen Dossiers erfordern jedoch, etwas Abstand zu gewinnen, um darüber nachzudenken, wie ihre Ziele am effizientesten erreicht werden können.

Alle Vorschläge, die die Kommission zurückzuziehen beabsichtigt, sowie eine Erläuterung der Gründe für die Rücknahme, sind in Anhang IV aufgeführt.

Bevor die Kommission die Vorschläge tatsächlich zurückzieht, wird sie das Europäische Parlament und den Rat zu der vorgeschlagenen Liste konsultieren. Unter den weiteren noch anhängigen Initiativen hat die Kommission diejenigen Gesetzgebungsinitiativen ermittelt, denen im Jahr 2020 im Gesetzgebungsverfahren vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; diese sind in Anhang III aufgeführt.

4.Bessere Rechtsetzung, Umsetzung der Politikgestaltung und Durchsetzung des EU-Rechts

Die Kommission hat eine ehrgeizige Agenda vorgelegt, um in Partnerschaft mit anderen EU-Organen, Mitgliedstaaten, Regionen und Akteuren der Zivilgesellschaft in die Menschen in Europa, den Planeten und die Wirtschaft zu investieren. Eine bessere Rechtsetzung wird auch weiterhin im Mittelpunkt unserer Politikgestaltung stehen. Die aktuelle Kommission ist entschlossen, politische Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, die vor Ort konkrete Ergebnisse liefern und Menschen und Unternehmen das Leben erleichtern. Entsprechend der im Rahmen des Europäischen Grünen Deals eingegangenen Verpflichtung werden alle Initiativen mit dem grünen Gebot „Verursache keine Schäden“ vereinbar sein.

Im Rahmen der kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Politikgestaltung wird die Kommission ihre erste Vorausschau ausarbeiten. In dem Bericht werden die wichtigsten Trends und ihre potenziellen politischen Auswirkungen dargelegt. Er wird dazu beitragen, die öffentliche Debatte über langfristige strategische Fragen anzuregen und Empfehlungen enthalten, die uns dabei helfen sollen, die Ziele zu erreichen, die Europa sich selbst gesetzt hat. Ferner wird die Kommission eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung vorlegen und sich bemühen, Erkenntnisse aus Evaluierungen stärker zu berücksichtigen, eine Vorausschau in ihre Regulierungsinstrumente zu integrieren, das Konzept der „aktiven“ Subsidiarität anzuwenden und effizientere Bürgerkonsultationen zu entwickeln.

Des Weiteren wird die Kommission ein neues Instrument auf der Grundlage des Konzepts „One In, One Out“ entwickeln, um sicherzustellen, dass nur dann neue Verwaltungslasten eingeführt werden, wenn gleichzeitig Menschen und Unternehmen – insbesondere KMU – auf EU-Ebene in demselben Politikbereich von gleichwertigen Verwaltungskosten befreit werden. Diese Vorgehensweise wird weder zu einer Senkung unserer sozialen und ökologischen Standards führen noch rein mechanisch umgesetzt werden. Ihr Zweck besteht vielmehr darin sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften den Endnutzern zugutekommen, ohne dass den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, insbesondere den KMU, unnötige Belastungen auferlegt werden. Damit dies gelingt, müssen wir die EU-Rechtsvorschriften aus der Nutzerperspektive ausarbeiten und den Grundsatz „standardmäßig digital“ durchgehend anwenden.

Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands werden auf einer engen Zusammenarbeit mit den beiden gesetzgebenden Organen, den Mitgliedstaaten, den Regionen und den lokalen Behörden beruhen. Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, Unternehmen und Menschen größtmöglichen Nutzen zu bringen und gleichzeitig unnötige Belastungen zu vermeiden, wird die Kommission die Plattform „Fit-for-future“ einrichten. Auf dieser Plattform wird das Fachwissen von nationalen Verwaltungen, Regionen, Sozialpartnern, kleinen und großen Unternehmen sowie Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltorganisationen und anderen NRO zusammengeführt. Die Plattform wird prüfen, welche Möglichkeiten es für Vereinfachungen, Verringerungen des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung gibt und ob die Rechtsvorschriften für die Zukunft geeignet sind.

Rechtsvorschriften können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie einheitlich umgesetzt werden. Daher wird die Kommission die Umsetzung und Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften weiterhin genau überwachen. Sie wird den Dialog mit den Mitgliedstaaten suchen, um Probleme besser zu verstehen, Lösungen zu finden und letztlich Zeit und Steuergelder zu sparen. In Fällen, in denen der Dialog nicht zu Ergebnissen führt, wird die Kommission bei Bedarf nicht zögern, entschlossene und wirksame Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

5.Fazit

In diesem Arbeitsprogramm und im ersten Jahr dieser Amtsperiode werden die Vision, die Richtung und das Tempo für die nächsten fünf Jahre vorgegeben. Die ersten 100 Tage werden entscheidend sein – als Absichtserklärung gegenüber den Europäerinnen und Europäern, dass ihre Union den bei den Wahlen im vergangenen Jahr formulierten Ambitionen und Forderungen nachkommen wird.

Bei jeder der in diesem Arbeitsprogramm aufgeführten Initiativen geht es letztlich darum, den Menschen in Europa zu dienen. Sie sollen das Leben erleichtern und gesünder machen, die Gesellschaften gerechter gestalten, vielfältigere und zugänglichere Möglichkeiten schaffen und die Volkswirtschaften modernisieren und auf umfassendere Ziele ausrichten. Sie können unserer Union aber nur dann auf diese Weise dienen, wenn die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union an einem Strang ziehen, um Vorschläge in Rechtsvorschriften und schließlich in konkrete Ergebnisse vor Ort umzuwandeln. Die Kommission ist fest entschlossen, partnerschaftlich mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, um dies zu erreichen.

Bei der Umsetzung dieses Arbeitsprogramms wird sich die Kommission auch darauf konzentrieren, zu erklären, was wir tun, und die Ansichten der Bürger zu berücksichtigen, unter anderem im Rahmen der Konferenz über die Zukunft Europas. Zusammen mit unserer Arbeit im Bereich der Vorausschau wird dies ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungen über künftige Prioritäten, Strategien und Arbeitsprogramme sein.

Indem wir alle Stärken Europas nutzen, die Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und denjenigen, die ihnen dienen, stärken und dafür sorgen, dass unsere Institutionen zusammenarbeiten, können wir gemeinsam die Chancen nutzen, die sich uns in den nächsten fünf Jahren und darüber hinaus bieten. Wir wollen in Europa mehr erreichen, um in der Welt eine Führungsrolle einzunehmen.

(1)    Entsprechend Artikel 39 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (ABl. L 304 vom 20.11.2010), wo es heißt: „Die Kommission nimmt zu Beginn der Amtszeit der neuen Kommission eine Überprüfung aller anhängigen Vorschläge vor, um sie politisch zu bestätigen oder zurückzuziehen, und berücksichtigt dabei gebührend die Ansichten des Parlaments“. Bestimmungen über die Rücknahme anhängiger Vorschläge sind auch in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung von 2016 (ABl. L 123 vom 12.5.2016) enthalten.

Brüssel, den 29.1.2020

COM(2020) 37 final

ANHÄNGE

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission für 2020

















Eine Union, die mehr erreichen will


Anhang I: Neue Initiativen 1

Nr.

Politisches Ziel

Initiativen

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Der europäische Grüne Deal

Mitteilung über den europäischen Grünen Deal (nicht legislativ, 4. Quartal 2019)
Europäisches Klimarecht zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 (legislativ, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 1. Quartal 2020)
Der europäische Klimapakt (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

2.

Finanzierung des nachhaltigen Wandels

Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Fonds für einen gerechten Übergang (legislativ, Artikel 175 AEUV, 1. Quartal 2020)
Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Überprüfung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

3.

Beitrag der Kommission zur 26. Konferenz der Vertragsparteien (COP26) in Glasgow

Klimazielplan für 2030 (nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 3. Quartal 2020)
Neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Neue EU-Forststrategie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

4.

Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme

Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

5.

Dekarbonisierung der Energie

Strategie für eine intelligente Sektorenintegration (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Renovierungswelle (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Erneuerbare Offshore-Energie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

6.

Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch

Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

7.

Schutz unserer Umwelt

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 

8. Umweltaktionsprogramm (legislativ, Artikel 192 Absatz 3 AEUV, 2. Quartal 2020)
Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien
(nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

8.

Nachhaltige und intelligente Mobilität

Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

„ReFuelEU Aviation“ - Nachhaltige Flugkraftstoffe (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV und/oder Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2020)

„FuelEU Maritime“ - Grüner europäischer Meeresraum (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV und/oder Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2020)

Ein Europa für das digitale Zeitalter

9..

Ein Europa für das digitale Zeitalter

Eine Strategie für Europa - Fit für das digitale Zeitalter (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 

Aktualisierter Aktionsplan für digitale Bildung (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

10.

Ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz

Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Europäische Datenstrategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Folgemaßnahmen zum Weißbuch zur künstlichen Intelligenz, einschließlich Sicherheit, Haftung, Grundrechte und Daten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

11.

Digitale Dienste

Rechtsakt über digitale Dienste (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

12.

Erhöhung der Cybersicherheit

Überarbeitung der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

13.

Digitale Dienste für Verbraucher

Gemeinsame Ladegeräte für Mobiltelefone und ähnliche Geräte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Überprüfung der Roamingverordnung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

14..

Eine neue Industriestrategie für Europa

Industriestrategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Bericht über Binnenmarkthindernisse (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 

Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

KMU-Strategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Weißbuch über ein Instrument für ausländische Subventionen (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

15.

Luftverkehrspaket

Überprüfung der Flughafengebühren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020) Überprüfung der Erbringung von Flugverkehrsdiensten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020)

16.

Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum

Mitteilung über die Zukunft von Forschung und Innovation und den Europäischen Forschungsraum (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 

Mitteilung über Forschungs- und Innovationsaufträge im Rahmen von „Horizont Europa“ (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

17.

Digitale Finanzdienste

Aktionsplan zur Finanztechnologie einschließlich einer Strategie für einen integrierten EU-Zahlungsverkehrsmarkt (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)
Vorschlag zu Krypto-Vermögenswerten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Sektorübergreifender Finanzdienstleistungsrechtsakt zur operativen Abwehrfähigkeit und Cyber-Resilienz (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

18.

Soziales Europa

Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU (Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 153 Absatz 2 und Artikel 154 AEUV, 1. /3. Quartal 2020)
Stärkung der Jugendgarantie (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)
Europäische Arbeitslosenrückversicherung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2020)

19.

Wirtschaftspolitische Steuerung

Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

20.

Vertiefung der Kapitalmarktunion

Aktionsplan zur Kapitalmarktunion (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Überprüfung des Rechtsrahmens für Wertpapierfirmen und Marktbetreiber (MiFID II und MiFIR), einschließlich Schaffung eines konsolidierten EU-Datentickers (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114 Absatz 1 AEUV, 3. Quartal 2020)

Überprüfung der Verordnung über Referenzwerte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 Absatz 1 AEUV, 3. Quartal 2020)

21.

Vollendung der Bankenunion

Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Überprüfung der Eigenkapitalvorschriften (legislativ‚ einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV (CRR) und Artikel 53 AEUV (CRD), 2. Quartal 2020)

22.

Wirksame Besteuerung

Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 

Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Besteuerung (legislativ und nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 113 und 115 AEUV, 2. Quartal 2020)

23.

Zollunionspaket

Aktionsplan zur Zollunion (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Vorschlag für eine einheitliche/zentrale EU-Anlaufstelle für Zollbehörden („Single Window“) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 33 und 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Ein stärkeres Europa in der Welt

24.

Internationale Zusammenarbeit

Unterzeichnung und Abschluss des Abkommens zwischen der EU und den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (legislativ, Artikel 217 und 218 AEUV, 3. Quartal 2020)

25.

Finanzielle Souveränität

Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Souveränität Europas (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

26.

Afrika-Strategie

Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

27.

Erweiterung

Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für die westlichen Balkanstaaten (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten – Beitrag der Kommission zum Gipfeltreffen EU-Westbalkan (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

28.

Östliche Partnerschaft

Die Östliche Partnerschaft nach 2020 (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

29.

Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellung der Geschlechter

Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) (legislativ und nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe von Frauen in den Außenbeziehungen (2021-2025 )
(nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

30.

WTO-Reform

WTO-Reform-Initiative (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Förderung unserer europäischen Lebensweise

31.

Förderung von Kompetenzen, Bildung und Inklusion

Aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Vollendung des Europäischen Bildungsraums (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Aktionsplan zur Integration und Inklusion (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

32.

Ein neuer Migrations- und Asylpakt

Ein neuer Migrations-und Asylpakt sowie begleitende Legislativvorschläge (nicht legislativ und legislativ, Artikel 78 und 79 AEUV, 1. Quartal 2020)

33.

Förderung der Sicherheit in Europa

Eine neue Strategie für die Sicherheitsunion (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Stärkung des Mandats von Europol (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 88 AEUV, 4. Quartal 2020)
Vorschlag für zusätzliche Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ 4. Quartal 2020)

Eine neue EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

34.

Gesundheitsschutz

Europäischer Krebsbekämpfungsplan (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)
Eine pharmazeutische Strategie für Europa (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

35.

Verbraucheragenda

Eine neue Strategie für Verbraucher (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

36.

Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels

Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Grünbuch zum Thema Altern
(nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

37.

Initiativen in den Bereichen Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

Europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (nicht legislativ, 1. Quartal 2020), gefolgt von verbindlichen Transparenzmaßnahmen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 157 AEUV, 4. Quartal 2020)
LGBTI-Gleichstellungsstrategie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)
EU-Rahmen für Strategien zur Gleichstellung und Inklusion der Roma nach 2020 (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

38.

Demokratie

Europäischer Aktionsplan für Demokratie (nicht legislativ und legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 224 und 114 AEUV, 4. Quartal 2020);

39.

Die Zukunft Europas

Gestaltung der Konferenz über die Zukunft Europas( (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

40.

Rechtsstaatlichkeit

Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 ( nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

41.

Grundrechte

Neue Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)
Europäische Strategie für Opferrechte (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Bericht über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung( nicht legislativ, 2. Quartal 2020)
Angleichung der einschlägigen Rechtsdurchsetzungsvorschriften der Union in Bezug auf den Datenschutz (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

42.

Bessere Rechtsetzung

Mitteilung über bessere Rechtsetzung (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

43.

Vorausschau

Jahresbericht: Vorausschau für 2020 (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)



Anhang II: REFIT-Initiativen 2

Nr.

Bezeichnung

Vereinfachung - Ziele und Potenziale (kurze Beschreibung der REFIT-Ziele der Überarbeitungen und des Vereinfachungspotenzials im Hinblick auf Evaluierungen und Eignungsprüfungen)

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Evaluierung der Vermarktungsnormen (festgelegt in der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO), in den „Frühstücksrichtlinien“ und im GMO-Sekundärrecht)

Die Evaluierung der Vermarktungsnormen wird dazu beitragen, die Kohärenz zwischen den verschiedenen Rechtsakten zu bewerten sowie Vereinfachungspotenziale zu erkennen. Die Evaluierungsergebnisse könnten als Grundlage für Überlegungen zur Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen der Vermarktungsnormen dienen.

2.

Evaluierung in der EU geschützter geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten

Bei der Evaluierung der geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten wird die Kohärenz des EU-Rechtsrahmens für Qualitätsregelungen bewertet und der Bedarf für Verbesserungen (Modernisierung, Vereinfachung, Straffung) ermittelt. Die Ergebnisse könnten als Grundlage für Überlegungen zur Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen der EU-Qualitätsregelungen dienen.

3.

Überarbeitung der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2020

Mitgliedstaaten dürfen einige stromintensive Nutzer für die durch das EU-Emissionshandelssystem verursachten höheren Elektrizitätskosten teilweise entschädigen. Ziel dieser Entschädigungen ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren; dieses Risiko tritt dann ein, wenn es aufgrund der Emissionskosten zu einer Abwanderung aus der EU in Drittländer ohne vergleichbare Beschränkungen kommt. Die bestehenden Vorschriften, nach denen ein Ausgleich zulässig ist, werden mit dem Ziel überarbeitet, sie an das neue Emissionshandelssystem für den Zeitraum 2021-2030 anzupassen. (nicht-legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q4/2020)

4.

Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E)

Ziel dieser Initiative ist es, die TEN-E-Verordnung vollständig mit dem Europäischen Grünen Deal und den langfristigen Dekarbonisierungszielen der Union in Einklang zu bringen und gleichzeitig zu Branchen- und Marktintegration, Versorgungssicherheit und Wettbewerb beizutragen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 170-171 AEUV, Q4/2020)

5.

Evaluierung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)

Im Zuge der Evaluierung der RoHS-Richtlinie wird bewertet, wie wirksam und effizient die Verfahren zur Erlassung von Beschränkungen von Stoffen und zur Erteilung von Ausnahmen von Beschränkungen sind. Außerdem wird die Kohärenz und Relevanz dieser Richtlinie im Hinblick auf andere EU-Rechtsakte bewertet, insbesondere auf Grundlage der Evaluierungen der REACH-Verordnung und der Richtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung.

6.

Evaluierung der Richtlinie 2000/53/EG zu Altfahrzeugen

Diese Evaluierung bewertet die Wirksamkeit der Altfahrzeuge-Richtlinie, ihre Effizienz und Kohärenz mit anderen Rechtsakten sowie ihre Relevanz vor dem Hintergrund übergeordneter politischer Ziele in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Plastik, Ressourceneffizienz, Rohstoffe usw.

7.

Evaluierung der Richtlinie 2010/75/EU zu Industrieemissionen (IED)

Diese Evaluierung bewertet die Wirksamkeit der IED-Richtlinie, ihre Effizienz, ihren europäischen Mehrwert, ihre Kohärenz mit anderen Rechtsakten sowie ihre Relevanz für den Umgang mit maßgeblichen (agrar-)industriellen Ursachen von Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigung.

8.

Eignungsprüfung der EU-Regeln zum illegalen Holzeinschlag (EU-Holz-Verordnung (EU) Nr. 995/2010 und EU-FLEGT-Verordnung (EG) Nr. 2173/2005)

Im Zuge der Eignungsprüfung werden Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und europäischer Mehrwert beider Verordnungen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Kampf gegen den weltweiten illegalen Holzeinschlag bewertet. Die in der Eignungsprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden für die Bewertung nachfrageseitiger Maßnahmen, die andere Rohstoffe betreffen, hilfreich sein.

9.

Überarbeitung der EU-Batterien-Richtlinie

Laut Evaluierung/Berichten zur Durchführung der Batterien-Richtlinie sollte das Ziel der Überarbeitung sein, das Kreislaufprinzip stärker zu berücksichtigen, die Nachhaltigkeit zu verbessern und mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Dies ist auch im strategischen Aktionsplan für Batterien vorgesehen. Im Zuge dieser Initiative wird die Richtlinie auf Grundlage der Berichtsergebnisse geändert oder wird ein neuer Verordnungsvorschlag zur Aufhebung der Richtlinie ausgearbeitet, insbesondere um Anforderungen an Entsorgung und Nachhaltigkeit einzuschließen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q4/2020)

10.

Eignungsprüfung der relevanten EU-Rechtsvorschriften zu Chemikalien mit endokriner Wirkung

Chemikalien mit endokriner Wirkung sind Stoffe, die die Wirkungsweise des endokrinen Systems (Hormonsystems) verändern und die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen. Sie werden durch verschiedene EU-Maßnahmen reguliert. Im Zuge der Eignungsprüfung wird bewertet, ob diese Maßnahmen ihr übergeordnetes Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, erfüllen. Dazu werden Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und europäischer Mehrwert der EU-Rechtsvorschriften und insbesondere die Kohärenz mit dem gesamten bestehenden EU-Rechtsrahmen für Chemikalien geprüft.

11.

Überarbeitung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der EU

Diese Überarbeitung wird den Rechtsrahmen vereinfachen: Eine (EU-)Verordnung wird drei Verordnungen ersetzen, die derzeit ebenfalls die Bereiche Aquakulturerzeugnisse, Transparenz und Verbraucherinformation abdecken. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 43 AEUV, Gemeinsame Fischereipolitik, Q4/2020)

12.

Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zu einem europäischen Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
(Schienengüterverkehrskorridor-Verordnung)

Die stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist ein wesentlicher Aspekt der EU-Politik zur Reduzierung der CO2-Emissionen, ist jedoch mit Schwierigkeiten verbunden. Ziel der Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore ist es, die Zusammenarbeit und Koordination entlang mehrerer Korridore mit besonderem Potenzial für den Ausbau des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zu verbessern.
Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 über ein europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr trat 2010 in Kraft. Neun Schienengüterverkehrskorridore wurden eingerichtet und zwei weitere in Folge geschaffen. Ziel der Evaluierung ist es, einen vollständigen Überblick über die Umsetzung der Verordnung zu erstellen und die erzielten Ergebnisse zu bewerten. Sie wird Aufschluss über den Bedarf an weiteren Maßnahmen auf EU-Ebene zum Ausbau des Schienengüterverkehrs geben.

13.

Evaluierung der Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden

Im Zuge der Evaluierung wird unter anderem untersucht, welche Fortschritte die Richtlinie darin erzielt hat, die Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern und den Einsatz von nichtchemischen, risikoarmen Alternativen zu Pestiziden zu fördern. Potenziale für Vereinfachung, zum Beispiel der Bestimmungen für die Prüfung von Anwendungsgeräten für Pestizide und der neuen Regeln für die amtliche Kontrolle, werden ebenfalls untersucht.

14.

Evaluierung der EU-Tierschutzstrategie (2012-2015)

Im Zuge dieser Evaluierung wird untersucht, inwiefern die EU-Tierschutzstrategie dazu beigetragen hat, den EU-Tierschutzrahmen zu vereinfachen und ob eine weitere Vereinfachung unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung in diesem Bereich möglich ist.

15.

Evaluierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und der Höchstgehalte an Pestizidrückständen

Diese Evaluierung umfasst die Durchführung und das Funktionieren der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen und deckt alle Mitgliedstaaten seit Geltungsbeginn der Verordnungen im Juni 2011 bzw. September 2008 ab. Es werden auch Vorschläge zur besseren Umsetzung der Verordnungen mit dem Ziel der Vereinfachung oder Stärkung des geltenden Rechtsrahmens gemacht, zum Beispiel um Verzögerungen zu verringern, mehr Transparenz herzustellen, das auf Einteilung in Zonen beruhende System der Zulassung und gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen zu verbessern, nachhaltigen Pflanzenschutz, risikoarme Lösungen und effiziente Risikobegrenzung zu fördern sowie die Kohärenz und Einheitlichkeit zwischen den Verordnungen und anderen EU-Rechtsakten zu verbessern.

Die Evaluierung wird außerdem auf die Fragen eingehen, die in der am 7.6.2017 angenommenen Stellungnahme der REFIT-Plattform zu mehrfach nutzbaren/aus mehreren Quellen stammenden Stoffen – Chlorat (XI.10.a) und der am 14.3.2019 angenommenen Stellungnahme der REFIT-Plattform zur Registrierung von Pflanzenschutzmitteln (XI.22.a) gestellt werden.

16.

Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf Nährwertprofile und gesundheitsbezogene Angaben über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen und den allgemeinen Rechtsrahmen für ihre Verwendung in Lebensmitteln

Diese Evaluierung befasst sich mit der Frage, die in der  Stellungnahme der REFIT-Plattform (XI.11.a-b)  bezüglich der Festlegung von Nährwertprofilen gestellt wurde. Sie nimmt eine Folgenabschätzung der derzeitigen Lage (keine Nährwertprofile auf EU-Ebene) vor und untersucht, ob Nährwertprofile weiterhin zweckdienlich, erforderlich und angemessen sind, um die Ziele der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu erreichen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden außerdem herangezogen, um die von Unternehmen gestellten Fragen zur Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel zu behandeln, die in der Stellungnahme der REFIT-Plattform XI.6.a-b  angeführt werden.

17.

Evaluierung von Lebensmittelkontaktmaterialien

Im Zuge der Evaluierung werden alle Aspekte des geltenden EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien überprüft, einschließlich der Zweckmäßigkeit der Konformitätserklärung, die derzeit für Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene vorgeschrieben ist. Auf Grundlage der Evaluierung wird die Kommission weitere Maßnahmen auf EU-Ebene in Betracht ziehen, wobei verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel die in der  Stellungnahme der REFIT-Plattform (XI.1a)  abgegebene Empfehlung für eine gemeinsame europäische obligatorische Konformitätserklärung für alle Arten von Lebensmittelkontaktmaterialien.

18.

Evaluierung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Binnenschifffahrt zu fördern. Die RIS-Richtlinie bildet einen Rahmen für Mindestanforderungen und technische Spezifikationen für die Bereitstellung und Einführung von RIS, um zu gewährleisten, dass die RIS-Systeme der Mitgliedstaaten für Wasserstraßen der Klasse IV oder höher harmonisiert, interoperabel und grenzüberschreitend kompatibel sind. Die Evaluierung befasst sich mit der Umsetzung der Richtlinie und den jüngsten organisatorischen und technologischen Entwicklungen in der Branche, insbesondere im Bereich der digitalen Technologien. In Bezug auf das Verfahren für die Ausarbeitung der in der Richtlinie enthaltenen technischen Spezifikationen werden außerdem Bereiche für mögliche Vereinfachungen untersucht.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

19.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung)

Nach Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2020 über die Anwendung der Verordnung Bericht. In dem Bericht wird bewertet, inwiefern der eIDAS-Rahmen weiterhin geeignet ist, die beabsichtigten Ergebnisse und Auswirkungen zu erzielen, und welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls benötigt werden, um die Rechtsetzung effizienter zu machen. Die Kommission wird eine Evaluierung im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung, einschließlich einer öffentlichen Konsultation und einer gezielt an die Interessenträger gerichteten Konsultation, durchführen.

20.

Überprüfung der Richtlinie zur Kostenreduzierung beim Breitbandausbau (Richtlinie 2014/61/EU)

Ziel der Überprüfung ist es, unnötigen und kostenintensiven Verwaltungsaufwand zu verringern, der den Netzausbau erheblich verzögern und verhindern kann. Ziel ist es auch, die gegenwärtigen Maßnahmen weiter zu verbessern, indem Genehmigungen und Verfahren vereinfacht oder Bauarbeiten flexibler gestaltet, d. h. besser mit anderer Infrastruktur (Straßen, Energie usw.), koordiniert werden. Dadurch kann sich die günstige Gelegenheit bieten, mittels neuer Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand in dieser Branche insgesamt zu verringern.

21.

Überprüfung der Verordnung zum Binnenmarkt und dem grenzübergreifenden elektronischen Handel (Geoblocking)

Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 302/2018 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 23. März 2020 über die Evaluierung der Verordnung Bericht. Die Kommission sollte die Gesamtwirkung der Verordnung auf den Binnenmarkt und den grenzübergreifenden elektronischen Handel in den Blick nehmen, darunter insbesondere den administrativen und finanziellen Mehraufwand, der sich für die Anbieter aus den unterschiedlichen anwendbaren Rechtsvorschriften für Verbraucherverträge ergeben kann.

22.

Überarbeitung der Empfehlung zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011/711/EU)

Im Zuge der laufenden Evaluierung wird eines der wichtigsten politischen Instrumente zur Digitalisierung, Online-Zugänglichkeit und digitalen Bewahrung von Kulturerbematerial im Hinblick auf eine mögliche Aktualisierung bewertet, um zu sondieren, welche Möglichkeiten die Interessenträger sehen, um den gegenwärtigen öffentlichen Bedarf in diesem Bereich besser abzubilden und das Potenzial des europäischen Kulturerbes zum Nutzen der Bürger stärker zu mobilisieren.
Bei der Überarbeitung werden aktuelle Technologietrends und die Bedürfnisse der Branche berücksichtigt.

23.

Eignungsprüfung des Pakets zur Modernisierung des Beihilferechts von 2012, der Leitlinien für den Schienenverkehr und der kurzfristigen Exportkreditversicherung

Aufgrund der Modernisierung der staatlichen Beihilfen liegen heutzutage 96 % der durchgeführten Beihilfemaßnahmen in der Verantwortung der nationalen Behörden. Dadurch können die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen rascher durchführen und kann die Beihilfenkontrolle auf die wirklich wichtigen Themen und Fragen ausgerichtet werden. Im Zuge der laufenden Eignungsprüfung wird unter anderem bewertet, inwiefern die geltenden Regelungen zu einem niedrigeren Verwaltungsaufwand beigetragen haben und ob weiteres Potenzial für eine Straffung und Vereinfachung der Regeln für die staatliche Beihilfe besteht.

24.

Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

Im Zuge der laufenden Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und der Leitlinien für vertikale Beschränkungen wird vorrangig bewertet, inwieweit die geltenden Regelungen ihr Ziel erreicht haben, einen sicheren Hafen für vertikale Vereinbarungen zu schaffen, die insgesamt die Effizienz steigern und somit für Rechtssicherheit und niedrigere Befolgungskosten für Interessenträger sorgen. Dazu werden auch die Bereiche ermittelt, in denen der geltende Rechtsrahmen neue Marktentwicklungen möglicherweise nicht angemessen abbildet oder Lücken aufweist, die zu Rechtsunsicherheit, Widersprüchen in der Durchsetzung der vertikalen Vorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten und somit zu erhöhten Befolgungskosten für Interessenträger geführt haben könnten.

25.

Evaluierung verfahrensrechtlicher und gerichtlicher Aspekte der EU-Fusionskontrolle

Die laufende Evaluierung befasst sich mit Vereinfachung, Bürokratieabbau (soweit erforderlich), Straffung der Verweisungsregelung und anderen Verbesserungen technischer Art. Vor dem Hintergrund der kürzlich geführten Debatte über die Wirksamkeit der rein umsatzbasierten Zuständigkeitsschwellen in der EU-Fusionskontrollverordnung wird in der Evaluierung außerdem bewertet, ob diese Schwellen geeignet sind, alle Übernahmen mit potenziellen Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu erfassen.

26.

Gezielte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf die EU-Förderprogramme

Die Kommission strebt im Zuge des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens eine gezielte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung an. Durch den Vorschlag können nationale Mittel der Mitgliedstaaten oder auf nationaler Ebene verwaltete Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und zentral verwaltete EU-Mittel in den folgenden Bereichen problemlos miteinander kombiniert werden: durch den InvestEU-Fonds unterstützte Finanzprodukte; Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation, die im Rahmen von H2020 oder Horizont Europa ein Exzellenzsiegel erhalten haben, sowie Kofinanzierungs- und Teaming-Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 oder von Horizont Europa; Vorhaben der europäischen territorialen Zusammenarbeit. (Q3/2020)

27.

Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (bestimmte, von Artikel 101 AEUV ausgenommene Arten von Kooperationsvereinbarungen zwischen Betreibern von Containerschiffen)

Die Verlängerung der gegenwärtigen Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien um weitere 4 Jahre wird auch künftig die Bewertung der Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Konsortien erleichtern sowie die Abhängigkeit von externer Beratung begrenzen und Prozesskosten verringern. (Q2/2020)

28.

Evaluierung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ein hohes Schutzniveau für europäische Bürger aufweisen und uneingeschränkt vom Binnenmarkt profitieren. Sie gilt seit dem 20. April 2016. Ziel der Evaluierung ist es, die Eignung der Richtlinie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz sowie ihrem europäischen Mehrwert zu bewerten. Ausgehend von den Ergebnissen zur Eignung der Richtlinie wird die Kommission prüfen, welche weiteren Schritte erforderlich sein könnten, um ihre Eignung zu verbessern.

29.

Evaluierung der Postdienste-Richtlinie 97/67/EG

Der Postsektor ist aufgrund der Digitalisierung grundlegenden Veränderungen ausgesetzt. Die Postdienste-Richtlinie (97/67/EG) von 1997 wurde 2002 und 2008 überarbeitet. Der Bericht über die Anwendung der Richtlinie wird mit einer Evaluierung einhergehen, um zu prüfen, ob die Richtlinie weiterhin zweckmäßig und zukunftstauglich ist.

30.

Evaluierung der Definition von KMU

Gegenstand dieser Initiative ist die Empfehlung der Kommission zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG). Die Empfehlung, die seit dem 1.1.2005 gilt und die Empfehlung 96/280/EG aufgehoben hat, legt die Kriterien zur Definition eines Unternehmens als KMU fest (d. h. Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme und Unabhängigkeit). Über 100 EU-Rechtsakte aus einem breiten Spektrum von EU-Politikbereichen, zum Beispiel staatliche Beihilfe, verweisen auf die Empfehlung. Wird diese ersetzt, müssen die Verweise berücksichtigt werden.

31.

Überarbeitung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Initiative hat zum Ziel:
i) den Risiken zu begegnen, die sich aus neuen Technologien ergeben, und gleichzeitig technischen Fortschritt zuzulassen,

ii) die Anforderungen an Unterlagen zu vereinfachen, indem digitale Formate zugelassen werden, und somit den Verwaltungsaufwand von Wirtschaftsteilnehmern zu verringern, wodurch außerdem die ökologischen Kosten gesenkt werden,

iii) die Rechtsklarheit einiger zentraler Begriffe und Definitionen im Text der geltenden Richtlinie zu verbessern,

iv) die Kohärenz mit anderen Produkt-Richtlinien oder -Verordnungen sicherzustellen und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch eine Angleichung an den neuen Rechtsrahmen zu verbessern,

v) die Kosten für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht zu senken, indem die Richtlinie zu einer Verordnung wird.

(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, Q4/2020)

32.

Evaluierung des EU-Rechtsrahmen zum Schutz von Geschmacksmustern

Die Evaluierung soll untersuchen, inwieweit der geltende EU-Rechtsrahmen für Geschmacksmuster sein Ziel hinsichtlich Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und europäischem Mehrwert erreicht hat, und klar herausstellen, inwiefern dieser Rechtsrahmen weiterhin zweckmäßig ist. Die Evaluierung soll auch Möglichkeiten für eine Straffung der Eintragungsverfahren aufzeigen, um die Nutzung des Geschmacksmusterschutzes in der EU zu vereinfachen und so potenziell die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Designer und KMU zu verringern.

33.

Evaluierung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG

Im Zuge der Ex-post-Evaluierung wird bewertet, inwieweit die Richtlinie die Straßenverkehrssicherheit verbessert, die Freizügigkeit erleichtert und Betrugsmöglichkeiten verringert hat. Außerdem wird der technische Fortschritt, z. B. bei Fahrzeugen und der Digitalisierung (digitaler Führerschein), untersucht.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

34.

Einheitliche Rundungsregeln (Folgemaßnahme zum Bericht über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Euro-Münzen COM(2018) 787 final/2)

Evaluierung der Verwendung von 1 Cent- und 2 Cent-Münzen und der möglichen Einführung gemeinsamer Rundungsregeln. Ein möglicher Vorschlag würde gemeinsame Rundungsregeln einführen, um Nachteilen der Verwendung von 1 Cent- und 2 Cent-Münzen zu begegnen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 133 AEUV, Q4/2020)

35.

Eignungsprüfung der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

In dieser Eignungsprüfung soll untersucht werden, ob die EU-Rechtsvorschriften über die regelmäßige und öffentliche Berichterstattung durch Unternehmen weiterhin dem Informationsbedarf der Interessenträger über die Tätigkeiten, Leistungen, Risiken und Auswirkungen von Unternehmen entsprechen.

36.

Evaluierung der Rechtsvorschriften über den Handel mit Drogenausgangsstoffen

Die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 über Drogenausgangsstoffe werden im Hinblick auf ihr Ziel bewertet, ein Überwachungs- und Kontrollsystem für den Handel mit Drogenausgangsstoffen einzurichten, um ihre Abzweigung von der legalen Lieferkette in die illegale Drogenherstellung zu verhindern. Zusätzlich zu diesen beiden Verordnungen erstreckt sich die Bewertung auf die damit verbundenen Rechtsakte, die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013.

37.

Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 gewährleistet die ordnungsgemäße Anwendung der Zollvorschriften der EU. Seit ihrer Überarbeitung im Jahr 2015 sind neue Entwicklungen (wie neue Datenschutzvorschriften und neue Betrugsrisiken) zu beobachten. Im Zuge der Evaluierung wird das Funktionieren der Verordnung (EG) Nr. 515/97 insgesamt bewertet, wozu auch eine gezielte Konsultation durchgeführt wird.

Ein stärkeres Europa in der Welt

38.

Evaluierung des handelspolitischen Teils der sechs Assoziierungsabkommens der EU mit den Euromed-Ländern (Tunesien, Marokko, Ägypten, Jordanien, Algerien und Libanon)

Diese Evaluierung zeigt möglicherweise auf, wo Verfahren gestrafft werden können, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu senken und Prozesse zu vereinfachen. Außerdem könnten diese potenziellen Vorteile in eine etwaige künftige Neuverhandlung des Abkommens oder in Verhandlungen zu Abkommen mit weiteren Ländern einfließen.

39.

Evaluierung der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens CARIFORUM-EU

Diese Evaluierung zeigt möglicherweise auf, wo Verfahren gestrafft werden können, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu senken und Prozesse zu vereinfachen. Außerdem könnten diese potenziellen Vorteile in eine etwaige künftige Neuverhandlung des Abkommens oder in Verhandlungen zu Abkommen mit weiteren Ländern einfließen.

40.

Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen

Überprüfung der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten.
Nach Artikel 32 der Anti-Folter-Verordnung überprüft die Kommission bis zum 31. Juli 2020 und anschließend alle fünf Jahre die Durchführung der Verordnung. Auf der Grundlage eines Überprüfungsberichts, der bis Juli 2020 angenommen werden soll, wird die Kommission entscheiden, ob Änderungen der Verordnung vorgeschlagen werden sollten. Unbeschadet des Ergebnisses der Überprüfung und wenn gewährleistet ist, dass die betreffenden Waren weiterhin wirksamen Beschränkungen unterliegen, könnten mögliche Vereinfachungen in bestimmten Bereichen, wie Meldepflichten oder Informationsaustausch, in Betracht gezogen werden.

Förderung unserer europäischen Lebensweise

41.

Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel und der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden

Diese Evaluierung wird einen wichtigen Beitrag zur künftigen Arzneimittelstrategie der EU leisten. Die Stärken und Schwächen der Verordnungen über Arzneimittel für seltene Leiden bzw. über Kinderarzneimittel werden im Zuge der Evaluierung auf faktenbasierter Grundlage sowohl getrennt als auch zusammen bewertet. Im Mittelpunkt der Evaluierung stehen unter anderem Produkte, mit denen medizinische Versorgungslücken gedeckt werden, und die Art und Weise, wie die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Anreize genutzt wurden.

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

42.

Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge

Im Mittelpunkt der laufenden Evaluierung der Richtlinie stehen die erzielten Fortschritte sowie Kosten und Nutzen der Richtlinie. Es wird außerdem untersucht, ob die ursprünglichen Ziele und Instrumente der Richtlinie dem aktuellen Bedarf entsprechen, wie die Richtlinie und andere Rechtsvorschriften zusammenwirken und ob sich das Eingreifen der EU vorteilhaft ausgewirkt hat. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung wird die Überprüfung sicherstellen, dass die Verbraucherinformation und das Verständnis von Verbraucherkrediten verbessert werden, wobei der Digitalisierung bei der Bereitstellung solcher Produkte Rechnung getragen wird. Ziel der Überprüfung ist es, Verbraucher besser vor unverantwortlichen, insbesondere über das Internet ausgeübten Kreditvergabepraktiken zu schützen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, Q4/2020)

43.

Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher

Im Rahmen der laufenden Evaluierung wird bewertet, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden, wie gut die Richtlinie in Bezug auf Kosten/Nutzen, Verringerung von Belastungen und Vereinfachung in der Praxis funktioniert und wie sie mit anderen Rechtsvorschriften in den Bereichen Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Verbraucher- und Datenschutz zusammenwirkt. Es wird auch bewertet, ob die Instrumente der Richtlinie dem ursprünglichen und aktuellen Bedarf entsprechen und einen europäischen Mehrwert erbringen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung wird die Überprüfung ein besseres Verständnis von Finanzprodukten für Privatkunden sicherstellen, wobei der Digitalisierung bei der Bereitstellung solcher Produkte Rechnung getragen wird. Ziel der Überprüfung ist es, Verbraucher besser vor unverantwortlichen, insbesondere über das Internet ausgeübten Kreditvergabepraktiken zu schützen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, Q4/2020)

44.

Überarbeitung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
(Verordnung; Rechtsgrundlage Artikel 114 AEUV)

Die Initiative wird sich mit Fragen nach der Sicherheit von Produkten befassen, die durch neue Technologien entstehen, auf den Bedarf an konkreteren Maßnahmen zu Online-Verkäufen eingehen, den allgemeinen Rechtsrahmen für Produktsicherheit aktualisieren und - vor dem Hintergrund der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten - die bestehende Lücke zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten hinsichtlich der Marktüberwachung schließen. Durch die Überarbeitung könnten außerdem Produktrückrufe wirksamer durchgeführt und die Tragweite neuer Risiken für die Produktsicherheit besser erfasst werden. Die Durchsetzungsbefugnisse der Mitgliedstaaten sollten durch die Überarbeitung gestärkt werden, insbesondere in Bezug auf Einfuhrkontrollen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, Q4/2020)



Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge 3

Nr.

Genaue Bezeichnung

Bezugnahmen

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen 

COM(2019) 38 final
2019/0017 (COD)

4.2.2019

2.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht

COM(2018) 368 final
2018/0193 (COD)

30.5.2018

3.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes

COM(2018) 277 final
2018/0138 (COD)

17.5.2018

4.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

COM(2017) 275 final
2017/0114 (COD)

31.5.2017

5.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Waren, die den Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel unterliegen

COM(2015) 380 final
2015/0165 (NLE)

28.7.2015

6.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

COM(2015) 177 final
2015/0093 (COD)

22.4.2015

7.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „InvestEU“

COM(2018) 439 final
2018/0229 (COD)

8.6.2018

8.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung eines Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen (Ignalina-Programm) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1369/2013 des Rates

COM(2018) 466 final
2018/0251 (NLE)

13.6.2018

9.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013 des Rates

COM(2018) 467 final
2018/0252 (NLE)

13.6.2018

10.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür

COM(2018) 445 final
2018/0235 (NLE)

7.6.2018

11.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

COM(2018) 385 final
2018/0209 (COD)

1.6.2018

12.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2018) 390 final
2018/0210 (COD) 12.6.2018

13.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

COM(2018) 393 final
2018/0217 (COD)

1.6.2018

14.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse, (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und (EU) Nr. 229/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres

COM(2018) 394 final
2018/0218 (COD)

23.4.2018

15.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2018) 392 final
2018/0216 (COD)

1.6.2018

16.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

COM(2019) 581 final
2019/0254 (COD)

31.10.2019



Ein Europa für das digitale Zeitalter

17.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) 

COM(2017) 548 final
2017/0237 (COD)

27.9.2017

18.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr

COM(2013) 130 final
2013/0072 (COD)

13.3.2013

19.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung)

COM(2013) 410 final
2013/0186 (COD)

11.6.2013

20.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Europäischen Union

COM(2011) 827 final
2011/0391 (COD)

1.12.2011

21.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr

COM(2017) 282 final
2017/0113 (COD)

31.5.2017

22.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt

COM(2017) 647 final
2017/0288 (COD)

8.11.2017

23.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG

COM(2018) 639 final
2018/0332 (COD)

12.9.2018

24.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

COM(2019) 208 final
2019/0101 (COD)

14.6.2019

25.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

COM(2017) 10 final
2017/0003 (COD)

10.1.2017

26.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren Ein Beitrag der Europäischen Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 19.–20. September 2018 in Salzburg

COM(2018) 630 final
2018/0328 (COD)

12.9.2019

27.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... [ESC Regulation] eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

COM(2016) 823 final
2016/0402 (COD)

10.1.2017

28.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen

COM(2016) 824 final
2016/0403 (COD)

10.1.2017

29.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 283/2014

COM(2018) 438 final
2018/0228 (COD)

7.6.2018

30.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 2017/826

COM(2018) 441 final
2018/0231 (COD)

7.6.2018

31.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

COM(2018) 436 final
2018/0225 (COD)

7.6.2018

32.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

COM(2018) 435 final
2018/0224 (COD)

7.6.2018

33.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021-2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

COM(2018) 437 final
2018/0226 (NLE)

7.6.2018

34.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021–2027

COM(2018) 434 final
2018/0227 (COD)

8.6.2018

35.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

COM(2018) 476 final
2018/0254 (COD)

13.6.2018

36.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

COM(2018) 447 final
2018/0236 (COD)

8.6.2018



Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

37.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten 

COM(2017) 824 final
2017/0335 (CNS)

6.12.2017

38.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems

COM(2015) 586 final
2015/0270 (COD)

24.11.2015

39.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über staatsanleihebesicherte Wertpapiere

COM(2018) 339 final
2018/0171 (COD)

24.5.2018

40.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten

COM(2018) 135 final
2018/0063 (COD)

14.3.2018

41.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

COM(2016) 198 final
2016/0107 (COD)

13.4.2016

42.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012 und (EU) 2015/2365

COM(2016) 856 final
2016/0365 (COD)

28.11.2016

43.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über Maßnahmen zur schrittweisen Einrichtung einer einheitlichen Vertretung des Euro-Währungsgebiets im Internationalen Währungsfonds

COM(2015) 603 final
2015/0250 (NLE)

21.10.2015

44.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet

COM(2019) 354 final
2019/0161 (COD)

24.7.2019

45.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)

COM(2016) 815 final
2016/0397 (COD)

14.12.2016

46.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

COM(2019) 620 final
2019/0188 (COD)

11.9.2019

47.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds

COM(2017) 827 final
2017/0333 (APP)

7.12.2017

48.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist

COM(2012) 336 final
2012/0164 (APP)

22.6.2012

49.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

COM(2016) 683 final
2016/0336 (CNS)

26.10.2016

50.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

COM(2016) 685 final
2016/0337 (CNS)

26.10.2016

51.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

COM(2013) 71 final
2013/0045 (CNS)

14.2.2013

52.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

COM(2018) 334 final
2018/0173 (CNS)

25.5.2018

53.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten

COM(2018) 329 final
2018/0164 (CNS)

25.5.2018

54.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze

COM(2018) 20 final
2018/0005 (CNS)

18.1.2018

55.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern

COM(2017) 276 final
2017/0115 (CNS)

31.5.2017

56.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms

COM(2018) 391 final
2018/0213 (COD)

31.5.2018

57.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion

COM(2018) 387 final
2018/0212 (COD)

31.5.2018

58.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

COM(2018) 336 final 2018/0168 (COD) 24.5.2018

59.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

COM(2018) 322 final
2018/0132 (APP)

2.5.2018

60.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

COM(2018) 327 final
2018/0132 (APP)

2.5.2018

61.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

COM(2018) 328 final
2018/0133 (NLE)

3.5.2018

62.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel, die auf der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basieren, sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

COM(2018) 326 final
2018/0131 (NLE)

3.5.2018

63.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

COM(2018) 325 final
2018/0135 (CNS)

3.5.2018

64.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 (Programm „Pericles IV“)

COM(2018) 369 final
2018/0194 (COD)

31.5.2018

65.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. .../2018 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 (Programm „Pericles IV“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

COM(2018) 371 final
2018/0219 (APP)

31.5.2018

66.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

COM(2018) 382 final
2018/0206 (COD)

30.5.2018

67.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

COM(2018) 380 final
2018/0202 (COD)

30.5.2018

68.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „Customs“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen

COM(2018) 442 final
2018/0232 (COD)

8.6.2018

69.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich

COM(2018) 443 final
2018/0233 (COD)

8.6.2018

70.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement

COM(2018) 474 final
2018/0258 (COD)

13.6.2018

71.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa

COM(2018) 375 final
2018/0196 (COD)

29.5.2018

72.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

COM(2018) 372 final
2018/0197 (COD)

29.5.2018

73.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext

COM(2018) 373 final
2018/0198 (COD)

29.5.2018

74.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)

COM(2018) 374 final
2018/0199 (COD)

29.5.2018

75.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Anpassung des jährlichen Vorschusses für die Jahre 2021 bis 2023

COM(2018) 614 final
2018/0322 (COD)

7.9.2018

Ein stärkeres Europa in der Welt

76.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

COM(2016) 616 final
2016/0295 (COD)

28.9.2016

77.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

COM(2012) 124 final
2012/0060 (COD)

21.3.2012

78.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln

COM(2019) 623 final
2019/0273 (COD)

12.12.2019

79.

Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission an den Rat für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität

9736/18
13.6.2018

80.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

COM(2018) 465 final
2018/0247 (COD)

14.6.2018

81.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit

COM(2018) 460 final
2018/0243 (COD)

14.6.2018

82.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union unter Einschluss der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits („Übersee-Assoziationsbeschluss“)

COM(2018) 461 final
2018/0244 (CNS)

14.6.2018

83.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Schaffung des Europäischen Instruments für nukleare Sicherheit in Ergänzung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Euratom-Vertrags

COM(2018) 462 final
2018/0245 (NLE)

14.6.2018

84.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

COM(2019) 125 final
2019/0070 (COD)

7.3.2019

Förderung unserer europäischen Lebensweise

85.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF 

COM(2018) 338 final
2018/0170 (COD)

24.5.2018

86.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Einsetzung eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien

COM(2014) 340 final
2014/0173 (COD)

11.6.2014

87.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU

COM(2018) 51 final
2018/0018 (COD)

1.2.2018

88.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung) – Ein Beitrag der Europäischen Kommission zum Treffen der EU-Führungsspitzen in Salzburg am 19./20. September 2018

COM(2018) 634 final
2018/0329 (COD)

12.9.2018

89.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte – Ein Beitrag der Europäischen Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 19.–20. September 2018 in Salzburg

COM(2018) 640 final
2018/0331 (COD)

12.9.2018

90.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX [Interoperabilitäts-Verordnung] und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

COM(2018) 302 final
2018/0152 (COD)

17.5.2018

91.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1861

COM(2019) 4 final
2019/0002 (COD)

7.1.2019

92.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Türkei)

COM(2016) 279 final
2016/0141 (COD) 4.5.2016

93.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo*)

COM(2016) 277 final
2016/0139 (COD)

4.5.2016

94.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

COM(2017) 571 final
2017/0245 (COD)

28.9.2017

95.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

COM(2016) 271 final
2016/0131 (COD)

4.5.2016


COM(2018) 633 final

12.9.2018

96.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

COM(2016) 272 final
2016/0132 (COD)

4.5.2016

97.

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

COM(2016) 270 final
2016/0133 (COD)

4.5.2016

98.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

COM(2016) 465 final
2016/0222 (COD)

13.7.2016

99.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

COM(2016) 466 final
2016/0223 (COD)

13.7.2016

100.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

COM(2016) 467 final
2016/0224 (COD)

13.7.2016

101.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2016) 468 final
2016/0225 (COD)

13.7.2016

102.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung

COM(2016) 378 final 2016/0176 (COD) 7.6.2016

103.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

COM(2018) 367 final
2018/0191 (COD)

30.5.2018

104.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

COM(2019) 331 final
2019/0151 (COD)

11.7.2019

105.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas

COM(2019) 330 final
2019/0152 (COD)

11.7.2019

106.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der EU

COM(2018) 386 final
2018/0211 (COD)

30.5.2018

107.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

COM(2018) 472 final
2018/0250 (COD)

13.6.2018

108.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds

COM(2018) 471 final
2018/0248 (COD)

13.6.2018

109.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement

COM(2018) 473 final
2018/0249 (COD) 13.6.2018

110.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014

COM(2018) 440 final
2018/0230 (COD)

11.6.2018

111.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

COM(2018) 366 final
2018/0190 (COD)

30.5.2018



Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

112.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 

COM(2016) 798 final
2016/0399 (COD)

14.12.2016

113.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

COM(2012) 614 final
2012/0299 (COD)

14.11.2012

114.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

COM(2016) 799 final
2016/0400 B(COD)

14.12.2016

115.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

COM(2018) 184 final
2018/0089 (COD)

12.4.2018

116.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

COM(2008) 426 final
2008/0140 (CNS)

2.7.2008

117.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren

COM(2017) 85 final
2017/0035 (COD)

14.2.2017

118.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu den anderen EU-Informationssystemen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 und der Verordnung (EU) yyyy/xxx [ECRIS-TCN]

COM(2019)3 final
2019/0001 (COD)

7.1.2019

119.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht

COM(2018)96 final
2018/0044 (COD)

12.3.2016

120.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren

COM(2018)226 final
2018/0107 (COD) 18.4.2018

121.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen

COM(2018)225 final
2018/0108 (COD) 18.4.2018

122.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“)

COM(2018)379 final
2018/0204 (COD)

31.5.2018

123.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen

COM(2018)378 final
2018/0203 (COD) 31.5.2018

124.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten

COM(2018)324 final
2018/0136 (COD)

3.5.2018

125.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“

COM(2018)383 final
2018/0207 (COD)

30.5.2018

126.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung des Programms „Justiz“

COM(2018)384 final
2018/0208 (COD)

30.5.2018




Anhang IV: Rücknahmen 4

Nr.

Bezugnahmen

Bezeichnung

Begründung der Rücknahme

Ein europäischer Grüner Deal

1.

COM(2017)826 final

2017/0336 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag betrifft den Haushaltszeitraum 2014-2020 und wird nicht mehr benötigt.

2.

COM(2017)97 final
2017/0043 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Mehrjahresplans für kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer und für die Fischereien, die diese Bestände befischen

Keine Einigung in Sicht: Der Anwendungsbereich des Vorschlags wurde teilweise durch internationale Abkommen übernommen, und mehrere vorgeschlagene Änderungen verzerren den Vorschlag in einer Weise, die die Verwirklichung der mit dem Vorschlag verfolgten Ziele verhindert.

3.

COM(2014)265 final
2014/0138 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Verbot der Treibnetzfischerei und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 812/2004, (EG) Nr. 2187/2005 und (EG) Nr. 1967/2006 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 894/97 des Rates

Nicht mehr aktuell: Mehrere Aspekte sind in die neue Verordnung zu technischen Maßnahmen eingeflossen (Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/2006, (EG) Nr. 1224/2009des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU)2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen(EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates) ein. Zudem wurden auf Ebene der beiden gesetzgebenden Organe seit mehreren Jahren keine Fortschritte erzielt.

4.

COM(2012)332 final
2012/0162 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

Nicht mehr aktuell: Die wesentlichen Aspekte dieses Vorschlags sind mittlerweile in andere Vorschläge (wie dem Vorschlag der Kommission für eine neue Fischereikontrollverordnung (COM(2018)368) eingeflossen, die entweder bereits verabschiedet wurden oder über die derzeit noch verhandelt wird.

5.

COM(2012)413 final
2012/0201 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals

Nicht mehr aktuell: Der Aalbestand hat sich seit 2012 verändert; die wesentlichen Aspekte dieses Vorschlags sind mittlerweile in andere Verordnungen, wie Verordnungen zur Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen, eingeflossen.

6.

COM(2012)432 final
2012/0208 (COD)

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren

Nicht mehr aktuell: Mehrere Aspekte sind in die neue Verordnung zu technischen Maßnahmen eingeflossen (Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/2006, (EG) Nr. 1224/2009des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU)2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen(EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates).

7.

COM(2011)470 final
2011/0206 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Lachsbestände im Ostseeraum und die Fischereien, die diese Bestände befischen

Nicht mehr aktuell: In der Zwischenzeit wurde ein allgemeiner Mehrjahresplan für die Ostsee verabschiedet (Verordnung (EU) 2016/1139 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates).

8.

COM(2011)479 final
2011/0218 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates betreffend die Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer

Nicht mehr aktuell: Wesentliche Aspekte dieses Vorschlags sind mittlerweile in andere Verordnungen eingeflossen, beispielsweise in die Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014.

9.

COM(2013)892 final
2013/0433 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden

Keine Einigung in Sicht: Die beiden gesetzgebenden Organe haben seit 2015 keine Fortschritte erzielt, die auch in Zukunft unwahrscheinlich sein dürften.

10.

COM(2013)893 final
2013/0434 (APP)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren

Keine Einigung in Sicht: Die beiden gesetzgebenden Organe haben seit 2015 keine Fortschritte erzielt, die auch in Zukunft unwahrscheinlich sein dürften.

11.

COM(2017)648 final
2017/0290 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten

Keine Einigung in Sicht: Mehrere vorgeschlagene Änderungen verzerren den Vorschlag in einer Weise, die die Verwirklichung der mit dem Vorschlag verfolgten Ziele verhindert. Darüber hinaus erfordert der notwendige Ausbau des Anteils nachhaltigen Verkehrs am Gesamtverkehr im Rahmen des europäischen Grünen Deals eine größere Unterstützung multimodaler Lösungen. Der vorliegende Vorschlag ist deshalb unzureichend.

12.

COM(2013)20 final
2013/0011 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Einreichung von Anträgen auf neue Einträge in Anhang VIII oder IX des Übereinkommens von Basel zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Namen der Europäischen Union

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

13.

COM(2018)731 final
2018/0379 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 38. Jahrestagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Bezug auf Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens zu vertreten ist

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

14.

COM(2019)494 final
2019/0241 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 39. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Bezug auf Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens zu vertreten ist

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

15.

COM(2009)585 final
26.10.2009

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der in der 16. Sitzung der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Vorschläge zur Änderung der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers (Protokoll BSG/Biologische Vielfalt) des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) zu vertreten ist

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

16.

COM(2017)257 final
2017/0087 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche

Keine Einigung in Sicht: Die Beratungen im Rat sind seit März 2018 ausgesetzt.

17.

COM(2014)28 final
2014/0012 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen

Nicht mehr aktuell: Der Inhalt des Vorschlags wird größtenteils durch andere Dossiers abgedeckt, die in der Zwischenzeit bereits angenommen wurden (z. B. Bestimmungen über Reparatur- und Wartungsinformationen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2018/858 angepasst wurden) oder noch nicht abgeschlossen sind (anhängiges Dossier COM (2019) 208). Einige andere Aspekte sollen in einem neuen Vorschlag für die EURO-7-Emissionsnormen umfassender behandelt werden.

18.

COM(2013)75 final
2013/0048 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 1999/5/EG, 2000/9/EG, 2000/14/EG, 2001/95/EG, 2004/108/EG, 2006/42/EG, 2006/95/EG, 2007/23/EG, 2008/57/EG, 2009/48/EG, 2009/105/EG, 2009/142/EG, 2011/65/EU, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Nicht mehr aktuell: Durch die Annahme der Verordnung über Marktüberwachung und Durchsetzung (Verordnung (EU) 2019/1020) wurde dieser Vorschlag hinfällig und überflüssig.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

19.

COM(2013)342 final
2013/0181 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bereitstellung und Qualität von Statistiken für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht

Nicht mehr aktuell: Die Ziele der Qualitätssicherung zu statistischen Zwecken wurden weitgehend durch die Vereinbarung zwischen Eurostat und der Generaldirektion Statistik der Europäischen Zentralbank über die Qualitätssicherung der dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht zugrunde liegenden Statistiken (2016) erreicht. Die Gewährleistung der Qualität der Statistiken über das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) ist Teil der laufenden Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung.

20.

COM(2013)884 final
2013/0432 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen

Keine Einigung in Sicht: Dieser Vorschlag wird im Rahmen des in Anhang 1 dieses Arbeitsprogramms der Kommission genannten Aktionsplans zur Zollunion durch eine neue Initiative ersetzt, mit der die Durchsetzung der Zollvorschriften verbessert werden soll.

Ein stärkeres Europa in der Welt

21.

COM(2009)65-2 final
2009/0019 (APP)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Korea über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde durch einen neuen Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates (COM (2019) 92) ersetzt.

22.

COM(2013)243 final
2013/0129 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Resolutionen, die im Rahmen der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zu verabschieden sind

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

23.

COM(2015)18 final
2015/0011 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Beitritt Kroatiens)

Nicht mehr aktuell: Der Inhalt dieses Vorschlags wurde durch den Beschluss (EU) 2018/4 des Rates vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses abgedeckt.

24.

COM(2015)48 final
2015/0027 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen (Neufassung)

Keine Einigung in Sicht: Dieser Vorschlag wird durch eine neue Initiative für einen verstärkten Sanktionsmechanismus ersetzt, auf den in Anhang 1 dieses Arbeitsprogramms der Kommission verwiesen wird.

25.

JOIN(2016) 37 final
2016/0241 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Regierung Malaysias

Nicht mehr aktuell: Im Jahr 2018 wurde ein überarbeiteter Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens als gemischtes Abkommen (und nicht nur als EU-Abkommen) mit vorläufiger Anwendung ausgearbeitet (JOIN (2018) 20), wodurch dieser Vorschlag von 2016 hinfällig wurde.

26.

JOIN(2016)38
2016/0243 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Regierung Malaysias

Nicht mehr aktuell angesichts des überarbeiteten Vorschlags der Kommission über die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (JOIN (2018) 20).

27.

COM(2017)668 final
2017/0301 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Bezug auf die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung, die handelsverzerrende interne Stützung u. a. der Baumwollerzeugung, die Ausfuhrbeschränkungen in der Landwirtschaft, die Fischereisubventionen, die interne Regulierung im Dienstleistungsbereich sowie KMU / Transparenz der Regulierungsmaßnahmen für den Handel mit Waren zu vertretenden Standpunkts

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde von den Ereignissen überholt, d. h. er war nicht notwendig, da auf der 11. WTO-Ministerkonferenz kein Konsens über die geplanten Beschlüsse im Zusammenhang mit der Doha-Entwicklungsagenda erzielt wurde.

28.

JOIN(2018) 20 final
2018/0269 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag sieht eine vorläufige Anwendung vor, welche jedoch nicht mehr relevant ist.

29.

COM(2019)56 final
2019/0028 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 14. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Wahl des OTIF-Generalsekretärs für die Amtszeit vom 8. April 2019 bis zum 31. Dezember 2021

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde vor der Sitzung, für die er gedacht war, nicht angenommen.

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

30.

COM(2011)635 final
2011/0284 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

Nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde durch zwei weitere Vorschläge für i) einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte bzw. ii) einen Vertrag über den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren) ersetzt, die bereits angenommen wurden (Richtlinie (EU) 2019/771 und Richtlinie (EU) 2019/770).

31.

COM(2008)229 final
2008/0090 (COD)


COM(2011)137 final

2011/0073 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission / Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Keine Einigung in Sicht: Zu beiden Vorschlägen wurden von den beiden gesetzgebenden Organen seit 2011 keine Fortschritte erzielt. Die Vorschläge sind mittlerweile veraltet.

32.

COM(2013)78 final
2013/0049 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG

Keine Einigung in Sicht und nicht mehr aktuell: Dieser Vorschlag wurde teilweise durch das „Binnenmarktpaket für Waren" ersetzt, welches zur Annahme der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten geführt hat. Die Kommission wird, wie im REFIT-Anhang II angekündigt, einen neuen Vorschlag vorlegen.



Anhang V: Liste der geplanten Aufhebungen:

Nr.

Politikbereich

Bezeichnung

Begründung der Aufhebung

1.

Verkehr

Verordnung (EWG) Nr. 1108/70 des Rates vom 4. Juni 1970 zur Einführung einer Buchführung über die Ausgaben für die Verkehrswege des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs

Die Verordnung (EWG) Nr. 1108/70 sieht die Erhebung von Daten über Infrastrukturausgaben für den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr sowie eine Erhebung von Statistiken über die Nutzung der entsprechenden Infrastruktur vor. Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig Daten über Infrastrukturinvestitionen übermitteln. Nach fast 50 Jahren übermitteln nur noch vier Mitgliedstaaten der Kommission diese Informationen. Der Text und die Begriffsbestimmungen sind inzwischen veraltet und andere Datenquellen sind verfügbar geworden, darunter horizontale Datenquellen wie die Ausgabendaten des Internationalen Verkehrsforums und TEN-Tec oder sektorspezifische Datenquellen wie die Erhebung zur Überwachung des Schienenverkehrsmarktes.

2.

Steuerbereich

Verordnung 86/1797/EWG des Rates vom 9. Juni 1986 über die Abschaffung der Gestellungsgebühr für bestimmte Warensendungen

In dieser Verordnung wird präzisiert, wie das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung auf den Postsektor bei EU-internen Lieferungen anwendbar ist. Obwohl dieser Text im Wesentlichen nach wie vor gültig ist, ist er nicht mehr erforderlich, da sich das Verbot unmittelbar aus dem Vertrag ergibt.

(1)    Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den Informationen, die bei den einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführt sind, handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer etwaigen Folgenabschätzung noch ändern können.
(2)    Dieser Anhang enthält die wichtigsten Überarbeitungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen, die die Kommission durchführen wird, einschließlich der Evaluierungsarbeiten zur Behandlung der Stellungnahmen der REFIT-Plattform. Diese werden bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
(3)    Vorschläge im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sind grau unterlegt.
(4)    Diese Liste enthält anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate (bis Juli 2020) zurückzunehmen gedenkt.