1.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9195 — Lifeco/Hammerson/Swords Pavilions)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 76/07)

1.   

Am 22. Februar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Irish Life (Irland) und Clyde Property Fund (Irland), beide kontrolliert von Great-West Lifeco (Kanada),

Hammerson (Vereinigtes Königreich),

Swords Pavilions (Irland), derzeit kontrolliert von Hammerson.

Great-West Lifeco und Hammerson übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Swords Pavilions.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Irish Life und Clyde Property Fund: Tochtergesellschaften von Great-West Lifeco, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Einzelhandelsimmobilien in Irland erbringen. Great-West Lifeco ist eine internationale Finanzdienstleistungsholding;

—   Hammerson: Entwicklung von Gewerbeimmobilien sowie Vermietung und Betrieb eigener Gewerbeimmobilien, vor allem im Vereinigten Königreich, in Irland und Frankreich;

—   Swords Pavilions: Einkaufszentrum in den nördlichen Vororten von Dublin in der Nähe des Flughafens.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9195 — Lifeco/Hammerson/Swords Pavilions

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).