5.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/78


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Intelligente Städte: neue Herausforderungen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität — Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele in der Praxis“

(2020/C 39/17)

Hauptberichterstatter

:

Andries GRYFFROY (BE/EA), Mitglied des flämischen Parlaments

Referenzdokument

:

Befassungsschreiben des finnischen Ratsvorsitzes

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

versteht unter einer intelligenten Stadt eine Stadt, in der herkömmliche Netze und Dienste mithilfe von Digital- und Telekommunikationstechnik zum Wohl ihrer Einwohner und der ansässigen Unternehmen effizienter gestaltet werden. Eine intelligente Stadt steht nicht nur für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Interesse von Ressourcenschonung und Emissionssenkungen, sondern hat auch eine interaktivere und reaktivere Kommunalverwaltung, die ihren Einwohnern über intelligentere Nahverkehrsnetze, bessere Wasserversorgung und Abfallbewirtschaftung sowie effizientere Gebäudebeleuchtung und -beheizung hochwertigere Dienste bietet und niemanden zurücklässt. Eine intelligente Stadt muss auch ein Ort sein, an dem der Schwerpunkt auf die Schaffung inklusiver und zugänglicher Strukturen für die allgemeine und berufliche Bildung gelegt wird, um die Fähigkeiten und Talente der Bevölkerung zu entfalten und zu gewährleisten, dass die Menschen in der Lage sind, sich an der Entwicklung ihrer Gemeinschaft zu beteiligen. Der Ausschuss begrüßt, dass die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, gerade weil sie darauf aufmerksam machen, dass Nachhaltigkeit einen ganzheitlichen Blick auf alle davon erfassten Aspekte erfordert;

2.

verweist auch auf die bereits in seiner Stellungnahme zum Thema „Multi-Level-Governance und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Energiearmut“ (Berichterstatterin: Kata Tüttő (HU/SPE)) (1) erhobene Forderung, bei der Konzipierung von Maßnahmen die Energiearmut zu berücksichtigen, und sieht in der ausdrücklichen Anerkennung der Notwendigkeit, bei der derzeitigen und künftigen Gestaltung der Energie- und Klimapolitik auch den sozialen Auswirkungen Rechnung zu tragen, eine der wichtigsten politischen Entwicklungen der letzten Jahre;

3.

bekräftigt in Anlehnung an die Stellungnahme „Intelligente Städte und Gemeinschaften — eine europäische Innovationspartnerschaft“ (Berichterstatter: Ilmar Reepalu (SE/SPE)), dass der großen Vielfalt städtischer Siedlungen, ob sie nun als Städte eingestuft werden oder nicht, und der Bedeutung ihrer Beziehung und Komplementarität mit dem umliegenden ländlichen Raum Rechnung zu tragen ist. Wie bereits in der Stellungnahme „Neue Perspektiven für ländliche Räume durch digitale Dörfer“ (Berichterstatter: Enda Stenson (IE/EA)) betont er auch hier, „dass genau wie beim Konzept der digitalen Stadt bei einer Initiative für digitale ländliche Räume ein umfassender Entwicklungs- und Innovationsansatz mit sechs Elementen verfolgt werden muss:

digitale, innovative, unternehmerische und produktive Wirtschaft;

verbesserte Mobilität durch zugängliche, moderne und nachhaltige Verkehrsnetze;

umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung;

qualifizierte und engagierte Bürger;

Lebensqualität durch Kultur, Gesundheit, Sicherheit und Bildung;

effiziente, transparente und dynamische Verwaltung;“;

betont jedoch, dass ein wesentliches zusätzliches Element der Förderung von „Intelligenz“ darin bestehen muss, die Bürger einzubeziehen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie durch Bildung sowie durch Unterstützung für Forschung, Innovation und sozialen Zusammenhalt ihr Potenzial voll entfalten können. Dies erfordert auch eine wirksame, transparente und zuverlässige Regulierung des Datenschutzes und der Datennutzung;

4.

unterstreicht die unterschiedlichen Ausgangspositionen der einzelnen Regionen, Großstädte, Kleinstädte und kleineren Gemeinden hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen, der Kompetenzen und der Digitalisierung. Strategien für intelligente Entwicklung müssen an die Größe der jeweiligen Gemeinde angepasst und auf ihre spezifischen Gegebenheiten zugeschnitten werden, indem die Infrastruktur und die Unterstützung bereitgestellt werden, die für einen angemessenen Zugang aller Gruppen zu Informationsdiensten und digitalen Diensten notwendig sind;

5.

betont, dass die Europäische Kommission in den Empfehlungen, die sie nach der Bewertung der Vorschläge der Mitgliedstaaten für integrierte nationale Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021-2030 abgegeben hat, größeren Ehrgeiz fordert, um dafür zu sorgen, dass dank einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und einer größeren Energieeffizienz sowie der Modernisierung der Wirtschaft die im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaziele bis 2030 verwirklicht werden und bis 2050 der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bewerkstelligt wird;

6.

ist sich darüber im Klaren, dass angesichts der Größenordnung der Herausforderung und der übergreifenden Dimension des Klimawandels integrierte problemorientierte Lösungen erforderlich sind, die komplexen ineinandergreifenden und miteinander kollidierenden Dynamiken und Zielen gerecht werden;

7.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Nachhaltigkeitsziele eng mit den politischen Zielen der Kohäsionspolitik 2021-2027 zu verknüpfen, insbesondere mit dem politischen Ziel 2 (ein grüneres, CO2-armes Europa, das saubere Energien und eine faire Energiewende, grüne und blaue Investitionen, die Kreislaufwirtschaft, die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention fördert), das dank der in den Verordnungsvorschlägen vorgesehenen spezifischen Ziele zur Verwirklichung der SDG beitragen könnte;

8.

stellt fest, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft sich neben der notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels nicht auf die Dekarbonisierung der Energie-, Gebäude- und Mobilitätssektoren beschränkt, sondern auch die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft, die Nachhaltigkeitswende im Landwirtschafts- und Lebensmittelsystem sowie den Schutz der Ökosysteme und der Biodiversität erfordert, und befürwortet mit diesen Zielen vor Augen die mögliche Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Klimaneutralität;

9.

würdigt die Anstrengungen des Bürgermeisterkonvents und der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ zur Mobilisierung der lokalen Behörden, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie lokaler Gemeinschaftsorganisationen für die Entwicklung von Emissionssenkungsstrategien und fordert die europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich den vom Bürgermeisterkonvent und der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ geförderten Maßnahmen anzuschließen sowie diese umzusetzen und zu überwachen;

10.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung intelligenter Kommunen aufgrund des damit verbundenen großen Kosteneffizienz-, Energieeffizienz- und Emissionssenkungspotenzials in ihre nationalen Energie- und Klimapläne aufzunehmen;

Eine intelligente Governance intelligenter Kommunen

11.

weist darauf hin, dass sich intelligente Städte und Gemeinden bestens für die Anwendung intelligenter Governanceverfahren eignen, wodurch die Beschlussfassungskompetenz der Lokalbehörden in einem zunehmend komplexen Umfeld verbessert wird;

12.

betont, dass der Übergang zu einem Modell der intelligenten Governance auf lokaler und regionaler Ebene beschleunigt werden muss, indem elektronische Dienste entwickelt und eingesetzt werden, die es den Bürgern ermöglichen, von einem einzigen Konto aus Zugang zu einem breiteren Spektrum elektronischer Behördendienste zu erhalten;

13.

fordert, das Europäische Semester als Instrument zur Koordinierung der EU-Wirtschaftspolitik und als Rahmen für die Förderung der Nachhaltigkeitsziele und die Planung, Überwachung und Bewertung ihrer Umsetzung in der EU anzusehen;

14.

bekräftigt die Multi-Level-Governance als eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die lokalen Gebietskörperschaften wirksamen Klimaschutz betreiben und die Nachhaltigkeitsziele umsetzen können, und erachtet intelligente Städte in diesem Zusammenhang als besonders geeigneten Ansatzpunkt;

15.

erkennt die Verwendung von Steuern und öffentlichen Aufträgen als Instrument für die beschleunigte Markteinführung innovativer und nachhaltiger Technologien an, wobei zu gewährleisten ist, dass ihr Einsatz der Nachfrage entspricht und die Umsetzung dezentraler lokaler Lösungen für die Herausforderungen ermöglicht;

16.

betrachtet offene Daten in Standardformaten als wesentliches Instrument zur Förderung der Schaffung und Entwicklung intelligenter Städte und betont, dass daneben die Bereitstellung offener Komponenten (d. h. offener Programmierschnittstellen) maßgeblich zur Schaffung und Vervielfältigung schnellerer und flexiblerer Smart-City-Lösungen beitragen wird;

17.

weiß um das Potenzial von Daten, die durch reale Benutzerschnittstellen wie beispielsweise mobile Geräte der Bürger oder intelligente Zähler generiert werden, und fordert die Entwicklung umfassender Rahmenbedingungen, durch die die von den Nutzern generierten Daten integriert und zum Zwecke der intelligenten Governance genutzt werden, wobei gleichzeitig der erforderliche Schutz der Dateneigener gewährleistet werden muss;

18.

hebt erneut die Notwendigkeit hervor, technisch und wissenschaftlich fundierte lokale Übergangspfade zur Umsetzung von sowohl direkt vorgegebenen als auch aus übergeordneten Klimazielen abgeleiteten Klimaschutzvorgaben auf regionaler oder städtischer Ebene zu unterstützen;

19.

unterstreicht, dass eine intelligente, nachhaltige städtische Governance eine Abkehr von kurzfristig ausgerichteten, selektiven Maßnahmen zugunsten langfristiger, systemischer und lernbasierter Ansätze erfordert. Ein solches Umdenken verlangt ein strategisches und fortwährendes Veränderungsmanagement in den Bereichen des städtischen Governance-Gefüges, in denen kurzfristig ausgerichtete und nicht auf andere Bereiche abgestimmte Entscheidungen getroffen werden könnten;

20.

betont, dass nicht nur Ziele vorgegeben, sondern auch die erforderlichen konkreten Maßnahmen ausgearbeitet und deren Umsetzung im Hinblick auf eventuell notwendige Anpassungen überwacht werden müssen. Die Vernetzung der Lernenden untereinander und mit Wissenszentren in Lernnetzwerken wird diesen Lernprozess bezüglich der Relation von Zielen und Maßnahmen fördern;

Intelligente Groß- und Kleinstädte sowie Dörfer und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele

21.

erinnert daran, dass er sich in den vergangenen Jahren ausführlich mit den Nachhaltigkeitszielen auseinandergesetzt hat. Seine einschlägigen Standpunkte werden in seinen jüngst verabschiedeten Stellungnahmen „Die Nachhaltigkeitsziele (SDG): Grundlage einer langfristigen EU-Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030“ (Berichterstatter: Arnoldas Abramavičius (LT/EVP)) (2) und „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030: Follow-up zu den UN-Nachhaltigkeitszielen, zur Ökowende und zum Klimaschutzübereinkommen von Paris“ (Berichterstatterin: Sirpa Hertell (FI/EVP)) (3) dargelegt;

22.

bekräftigt noch einmal, „dass gemeinsam vereinbarte konkrete Zwischenziele, Indikatoren und die Echtzeit-Messung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsdaten für die Kommunen, Städte und Regionen unverzichtbar sind, um die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Nachhaltigkeits-Teilziele zu erreichen“, wie er dies bereits in seiner Stellungnahme „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030: Follow-up zu den UN-Nachhaltigkeitszielen, zur Ökowende und zum Klimaschutzübereinkommen von Paris“ (Berichterstatterin: Sirpa Hertell (FI/EVP)) (4) getan hat. Er weist darauf hin, dass intelligente Städte und Gemeinden aufgrund ihrer Nutzung von intelligenten Technologien und Datenerhebungsverfahren eine Vorreiterfunktion übernehmen können;

23.

bestätigt, „dass solide Klimadaten der nachgeordneten Ebene benötigt und neue Technologien wie künstliche Intelligenz eingesetzt werden müssen, um die Klimamaßnahmen der lokalen Ebene zu beleuchten. Er hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, die Datenbank des Bürgermeisterkonvents umfassend zu nutzen und durch die Einführung lokal festgelegter Beiträge die lokalen Daten mit den national festgelegten Beiträgen zu verknüpfen“ (5). Auch macht er diesbezüglich erneut darauf aufmerksam, dass es für intelligente Städte und Gemeinden von entscheidender Bedeutung ist, über Instrumente zu verfügen, die es ihnen ermöglichen, durch eine bessere Datenerhebung und -auswertung ihre Beschlussfassungsprozesse zu verbessern;

24.

erachtet einen intelligenten Ansatz als wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Unterziele von SDG 11 „Nachhaltige Städte und Siedlungen“ sowie auch von SDG 13 „Bekämpfung des Klimawandels“;

25.

räumt ein, dass intelligente Städte ihre Bürger einbeziehen müssen, sodass sie aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitwirken. Initiativen der Menschen können mit Unterstützung und Ergänzung durch IKT und lokale, auf die Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Dienstleistungen zur Ermittlung und Durchführung intelligenter Lösungen und kollektiver Ansätze beitragen, die die Verbesserung von Städten und ihrer Nachhaltigkeit fördern und dadurch Sozialkapital aufbauen, widerstandsfähige Gemeinschaften schaffen und Energiearmut bekämpfen. Diesbezüglich ist es wichtig, die digitale Kluft zu schließen und den Bürgern die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um sicherzustellen, dass in intelligenten Gemeinschaften nicht die schwächsten Bürger zurückgelassen werden, und um jegliche Art sozialer Ausgrenzung zu verhindern; hält es für wichtig, die Energieeffizienz und innovative Technologien auch im öffentlichen sozialen Wohnungsbau zu fördern, um die Energiearmut zu bekämpfen;

Intelligente Groß- und Kleinstädte sowie Dörfer und der Übergang zu einem ressourceneffizienten, klimaneutralen und die biologische Vielfalt respektierenden Europa

26.

erachtet es zur Ermöglichung eines intelligenten Übergangs für strategisch wichtig, spezifische Programme zu entwickeln, um unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersgruppen und unterschiedlichen beruflichen Verhältnisse und unter Nutzung der Erfahrungen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit Projekten für intelligente Städte die digitalen Kompetenzen der Bürger zu verbessern;

27.

begrüßt die Vorreitererfahrungen verschiedener intelligenter Gemeinden, die in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Produkte, Abfallwirtschaft sowie Raumplanung und -ordnung bereits auf Kreislaufwirtschaftslösungen umstellen, und fordert die Europäische Kommission auf, diesen Aspekt in allen intelligenten Gemeinden verstärkt zu fördern. Diese Beiträge werden eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der SDG spielen;

28.

stellt fest, dass intelligente Technologien für die Umsetzung des Pakets „Saubere Energie“ und eine erfolgreiche Energiewende entscheidend sind. In diesem Sinn stellen intelligente Städte und Gemeinden ein leistungsfähiges Instrument dar, mit dessen Hilfe eine kohärente und harmonisierte Anwendung dieser intelligenten Technologien und die umfassende Nutzung sämtlicher möglichen Synergien gewährleistet werden kann;

29.

betrachtet lokale Energiegemeinschaften als wirksames Mittel für die Sicherstellung einer gerechten Energiewende und befürwortet die Mitwirkung der Bürger in intelligenten Städten und Gemeinden; erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorschläge, die er in seiner Stellungnahme zu diesem Thema (6) gemacht hat;

30.

erinnert daran, dass der natürlichen Umwelt im Rahmen der SDG betreffend die Bekämpfung von Armut und Hunger sowie die Förderung von Gesundheit, Wohlergehen und nachhaltigen Städten große Bedeutung zukommt. Seiner Meinung nach sollten intelligente Städte und Gemeinden natürliche Lösungen und grüne Infrastrukturen als wesentliche ergänzende Konzepte miteinbeziehen, um Ökosystemleistungen und die Biodiversität zu erhalten, ihre nachhaltige Nutzung zu fördern und die Verringerung des Flächenverbrauchs zu beschränken;

31.

verweist darauf, dass in der europäischen Langzeitstrategie zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2050 dem maßgebenden einschlägigen Beitrag der intelligenten Technologien und Städte Rechnung getragen wird;

32.

fordert erneut neben einer verstärkten Berücksichtigung des Klimaschutzes im Haushalt auch wirksame Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe, um gleiche Bedingungen für erneuerbare Energien zu schaffen, Verhaltensänderungen anzustoßen und die erforderlichen Ressourcen für eine gerechte Wende zu mobilisieren;

33.

merkt an, dass der Übergang zu Klimaneutralität gute Arbeitsplätze in der Kreislaufwirtschaft, im Bereich saubere Energie sowie im Agrar- und Lebensmittelsektor schafft, und appelliert an die EU, die Kohärenz der Klimaziele über die Kohäsionspolitik, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und InvestEU zu verbessern;

34.

gibt zu bedenken, dass intelligente Wassertechnik ein zunehmend wichtiger Aspekt eines umfassenden, auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichteten Konzepts für intelligente Städte ist;

35.

bekräftigt die Notwendigkeit der Schaffung intelligenter Infrastrukturen und betrachtet intelligente Städte und Gemeinden in dieser Hinsicht als praktische Wegweiser;

36.

betont, dass die Energieeffizienz von Gebäuden von maßgebender Bedeutung für eine erfolgreiche Klimawende ist und dass intelligente Lösungen hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten sollen. Deren Wirksamkeit kommt aber vermutlich nur dann zum Tragen, wenn sie in den Rahmen intelligenter Städte und Gemeinden eingebettet sind und nicht als Insellösung durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die wichtige Rolle der Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“ für die Bereitstellung einschlägiger Finanzierungsmöglichkeiten hervorzuheben;

37.

weist darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wohnungspolitik eine zentrale Rolle zukommt und dass sie wesentlich dazu beitragen, dass die politischen Ziele der EU in der Praxis umgesetzt werden können;

38.

spricht sich für Anreize aus, um eine maximale Energieeffizienz in neuen und sanierten Gebäuden über Standards wie den Passivhausstandard zu erzielen, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Einsatz intelligenter Gebäudetechnik;

39.

bekräftigt seine Unterstützung für Pläne für nachhaltige städtische Mobilität auf der Grundlage von Multimodalität und der koordinierten Nutzung emissionsarmer oder -freier Lösungen in den Bereichen Stadt- und Regionalverkehr und -logistik und hebt den wichtigen Beitrag des Schienen- und Wasserverkehrs zur Emissionssenkung hervor;

40.

erinnert daran, dass der städtische Verkehrssektor derzeit Veränderungen unterworfen ist und einen Paradigmenwechsel erlebt, der einhergeht mit Änderungen auf dem Gebiet der Energienutzung (Elektrifizierung, alternative Kraftstoffe), der Technologien (IVS) und der Verhaltensmuster (Sharing Economy, Schwerpunkt auf aktiven Fortbewegungsformen). Diese Änderungen betreffen sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr, sowohl Geschäfts- als auch Urlaubsreisen. Dieser Paradigmenwechsel kann auf die Verwirklichung der Zielvorgaben für die intelligente Stadt ausgerichtet werden, beispielsweise auf die Stimulierung des lokalen Innovationsmarktes, die Berücksichtigung der besten verfügbaren Technologien und die wissensbasierte Entscheidungsfindung;

41.

ist ferner der Auffassung, dass Technologien für intelligente Mobilität dazu beitragen können, zum einen Lösungen für nachhaltige Mobilität in dünn besiedelten, ländlichen und abgelegenen Gebieten zu entwickeln und zum anderen aktive, der Gesundheit zuträgliche Mobilitätsmuster zu fördern;

Mehr Möglichkeiten für intelligente Gemeinden zur Finanzierung und beschleunigten Einführung innovativer Lösungen

42.

weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage und andere Inselregionen ideal für die Erprobung von alternativen Technologien, Energien und Verfahren geeignet sind, sogar als „Living Labs“. Bei der Entwicklung von Lösungen für die Umsetzung der SDG sind die Abgelegenheit und Distanz zum Zentrum Europas, die große biologische Vielfalt, die Nähe und der Zugang zum Meer, extreme (atmosphärische und geologische) Umweltereignisse und die Verfügbarkeit geothermischer Energie weniger als Hemmnisse denn vielmehr als geografische Chancen für die Erprobung von Prototypen unter kontrollierten, gleichzeitig aber auch denkbar schwierigsten Bedingungen zu begreifen;

43.

unterstreicht das Potenzial lokaler Zonen, in denen flexible und innovative Regulierungsinstrumente oder Regulierungsalternativen unter realen Bedingungen in einem städtischen Umfeld erprobt werden können, um die Erforschung und eventuelle anschließende Nutzung nachhaltiger Innovationen (bspw. im Wohngebäudebereich) zu ermöglichen. Die Stadt als „Lernmaschine“ fördert gesellschaftliche Lernprozesse und eine Zusammenarbeit, die soziale Risiken verringern kann;

44.

erachtet eine steuerliche Dezentralisierung als wichtig, um eine bessere Anpassung regionaler und (großstädtischer) kommunaler steuerlicher Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes an die lokalen Gegebenheiten zu erleichtern;

45.

hält es für wichtig, Kommunen durch Instrumente und den Aufbau von Kapazitäten in ihrer Entwicklung hin zu intelligenten Gemeinden zu unterstützen, die digitale Kluft zu schließen und sicherzustellen, dass weder Menschen noch Gebiete zurückgelassen werden;

46.

unterstreicht die wichtige Rolle öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) beim Ausbau intelligenter Städte und Gemeinden und fordert die Europäische Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um in großen und kleinen lokalen Gebietskörperschaften die geeigneten Voraussetzungen für öffentlich-private Partnerschaften zu schaffen;

47.

bekräftigt die Rolle intelligenter Gemeinschaften als Impulsgeber für eine intelligente und inklusive Energiewende und appelliert an die Europäische Kommission, intelligente Städte und Gemeinden durch zweckgebundene und zugängliche Finanzierungsinstrumente verstärkt in ihrem Handeln zu unterstützen;

48.

begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, im Rahmen des neuen Programms Horizont Europa ein Missionsgebiet „Klimaneutrale und intelligente Städte“ vorzusehen;

49.

plädiert für eine holistische, systemische und integrierte EU-Klimapolitik, denn bislang sind die Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene häufig zersplittert und auf unterschiedliche Sektoren und Kategorien, auf Stadt oder Land ausgerichtet.

Brüssel, den 9. Oktober 2019

Der Präsident

des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  COR-2018-05877-00-01-AC-TRA (EN) (ABl. C 404 vom 29.11.2019, S. 53).

(2)  COR-2019-00239-00-00-AC-TRA (EN) (ABl. C 404 vom 29.11.2019, S. 16).

(3)  COR-2019-00965-00-01-PAC-TRA (EN) (siehe Seite 27 dieses Amtsblatts).

(4)  COR-2019-00965-00-01-PAC-TRA (EN).

(5)  COR-2019-00965-00-01-PAC-TRA (EN).

(6)  ABl. C 86 vom 7.3.2019, S. 36.