14.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 275/5


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Umsetzung der EU-Forststrategie

(2019/C 275/02)

Hauptberichterstatter

:

Ossi Martikainen (FI/ALDE), Mitglied des Stadtrates von Lapinlahti

Referenzdokument

:

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie „Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor“

COM(2018) 811 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

hält den von der Europäischen Kommission am 7. Dezember 2018 veröffentlichten Bericht über die Umsetzung der Forststrategie für begrüßenswert und notwendig. Auf der Grundlage dieses Berichts ist der Ausschuss der Ansicht, dass sich die Forststrategie als nützliches Instrument für die Koordinierung der verschiedenen Politikbereiche erwiesen hat. Die in der Strategie vorgenommene Auswahl von Schwerpunktbereichen war erfolgreich, und bei ihren Zielen konnten in der Regel Fortschritte erzielt werden. Durch eine Fortsetzung des kohärenten Vorgehens in den Mitgliedstaaten, auf regionaler und lokaler Ebene sowie in den Außenbeziehungen lässt sich jedoch noch mehr erreichen;

2.

verweist auf seine in vielerlei Hinsicht mit den Einschätzungen der Kommission übereinstimmende Stellungnahme zur EU-Forststrategie (1) und ermutigt die Kommission, die Kohärenz der mit der Forstwirtschaft zusammenhängenden Politikbereiche und Maßnahmen weiter zu verbessern, damit die Wertschöpfungskette, die Biodiversität und die vielfältigen Funktionen der Forstwirtschaft besser berücksichtigt werden können. Die Einbeziehung des Ständigen Forstausschusses in die Gestaltung der Forstpolitik und der damit indirekt zusammenhängenden Politikbereiche ist von großer Bedeutung;

3.

fordert die Kommission auf zu prüfen, ob angesichts der wachsenden politischen Bedeutung der Wälder sowohl für die Nachhaltigkeitspolitik auf globaler Ebene als auch in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen die derzeitigen Formen der Verwaltung und Behandlung forstrelevanter Fragen und die dafür bereitgestellten Ressourcen in der EU ausreichend und zeitgemäß sind, und dringt darauf zu untersuchen, inwieweit diese Ressourcen eine tatsächliche Wirkung auf die Wertschöpfungskette haben;

4.

ist der Ansicht, dass die Kommission angesichts der offenkundigen ökologischen Funktion des Forstsektors eine neue aktualisierte Forststrategie für die Zeit nach 2020 mit einer stärkeren Steuerungswirkung vorlegen sollte. In dieser Strategie sollte der Nutzwald als eigenständige Kategorie betrachtet und die Aufforstung von Desertifikation bedrohter Gebiete als strategische Notwendigkeit angesehen werden, was auch eine Neuveranschlagung der Mittelzuweisung und Neubewertung der Auswirkungen erfordern könnte;

5.

fordert die Kommission auf, bei der Aufstellung dieser Strategie für eine angemessene Einbeziehung der Mitgliedstaaten und Regionen sowie der Vertreter, Forschungseinrichtungen und Organisationen des Forstsektors zu sorgen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen und die erwartete Einbeziehung sicherzustellen;

6.

bringt die folgenden Standpunkte zu den im Bericht der Kommission genannten Schwerpunkten für die Bewertung der Umsetzung der Forststrategie vor, die den Aufgabenbereich des AdR betreffen:

7.   Finanzierung und Verwaltung

7.1.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen bei der Planung und Umsetzung EU-geführter oder EU-finanzierter forstwirtschaftlicher Maßnahmen eng eingebunden werden. Den Waldeigentümern und den für die Waldbewirtschaftung und Forstverwaltung zuständigen Akteuren einschließlich der Gemeinden und Regionen kommt eine Schlüsselrolle zu: sie können die nachhaltige Forstnutzung stärken und ihr klares Engagement für die Bevölkerung und Wirtschaft auf dem Lande bekräftigen.

7.2.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können die Kohärenz und Wirksamkeit der Maßnahmen im Forstsektor stärken und dabei eine zentrale Vermittlerrolle einnehmen, wenn der private Waldbesitz wie in vielen Mitgliedstaaten infolge des gesellschaftlichen Wandels stark fragmentiert ist oder die Bewirtschaftung privater Wälder aufgegeben wurde. Als mögliche Maßnahmen könnten die Gebietskörperschaften erwägen, gemeinsame Formen wie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Vereinigungen zu fördern und die Rolle des proaktiven Fortwirts herauszustellen. Daher sollten sie die Zusammenarbeit im Forstsektor unterstützen. Die öffentliche Unterstützung sollte Durchführbarkeitsstudien, regionale Veranstaltungen und Werbemaßnahmen abdecken, um die vielfältigen Ökosystemgüter und -dienstleistungen des Sektors aufzuwerten.

7.3.

Der Forstsektor benötigt eine ausreichende Finanzierung im Rahmen der GAP, insbesondere durch Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, die von vielen lokalen und regionalen Akteuren in Anspruch genommen werden, um die Forstwirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Wälder in ihren Regionen zu stärken. Mit zunehmender Flexibilisierung der GAP auf nationaler Ebene kann die Forstwirtschaft in vielen Regionen bei den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums eine noch größere Rolle spielen oder ggf. auch an Bedeutung verlieren. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigung, der regionalen Wirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung in den ländlichen Gebieten von großer Bedeutung. Jetzt ist daher der richtige Zeitpunkt, im Rahmen der innerhalb der GAP für die ländliche Entwicklung bereitgestellten Mittel eine angemessene Finanzierung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen sicherzustellen. Es bedarf eines Beitrags der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zusammenarbeit auf verschiedenen Verwaltungsebenen, damit die nationalen Programme der GAP auf der Ebene des Klima- und Umweltschutzes Wirkung zeigen. Auch sollten die in diesem Sektor vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen bekannt gemacht werden, damit sie umfassend und gezielt genutzt werden können.

7.4.

Der AdR weist darauf hin, dass das Forstwegenetz in vielen EU-Mitgliedstaaten schlecht ist und dass daher Finanzmittel für eine europäische Studie zur Bewertung des Forstwegenetzes bereitgestellt werden müssen.

7.5.

Über die bereits seit längerem bestehenden Förderinstrumente mit GAP-Schwerpunkt hinaus gibt es auch ein großes Potenzial für die Forstwirtschaft, Finanzmittel im Rahmen der Forschungs- und Innovationsprogramme der EU zu nutzen. Neben GAP-Mitteln muss der Forstsektor auch konkrete Mittel im Rahmen der Programme Horizont, Life+, Erasmus+ und der Struktur- und Solidaritätsfonds nutzen können.

8.   Lokale und regionale Wirtschaft, grüne Wirtschaft, Beschäftigung

8.1.

Der Wald spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der Bioökonomie und Biodiversität in Europa und seinen Regionen und beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen grünen Wirtschaft. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können u. a. in den Bereichen Pläne für die nachhaltige regionale Entwicklung, Bioökonomie-Strategien, Bildung, ökologisch nachhaltiges Bauen, Kohlenstoffbindung in langlebigen Holzprodukten, Verbreitung erneuerbarer Energieträger und Förderung von KMU im Forstsektor einen Beitrag leisten. In geeigneten Bereichen sollten regionale Kooperationsgruppen für Forstwirtschaft eingerichtet werden, in denen nicht nur die Unternehmen der Branche, Waldbesitzer sowie regionale und kommunale Behörden vertreten sind, sondern auch die Gemeinden, die Regionalverwaltung, die Bildungseinrichtungen, Hochschulen und NRO der Region sowie private Unternehmen aus Branchen, in denen forstbasierte Rohstoffe oder Erzeugnisse genutzt werden.

8.2.

Zahlreiche ländliche Regionen in Europa leiden unter Bevölkerungsschwund und dem Verlust von Arbeitsplätzen. Eine Umstellung auf forstbasierte Produkte, beispielsweise in der Bauwirtschaft und bei der Energieerzeugung, würde auch in dünn besiedelten Gebieten Arbeitsplätze und Steuereinnahmen bringen. Das gleiche gilt für eine „grüne“ Wirtschaft im weitesten Sinne, in der der Wald auch als wichtige Ressource für den Tourismus, die Biodiversität, die Erholung und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger angesehen wird. Der Forstsektor ist mit seinen über 3,5 Mio. Beschäftigten der drittgrößte Arbeitgeber in der EU und hat somit einen erheblichen Einfluss auf die soziale und regionale Konvergenz in Europa. Die Forststrategie muss auch die Entwicklung aller Ökosystemprodukte und -dienstleistungen, die der Wald bietet, ermöglichen, um die Forstwirtschaft neu zu beleben und zu fördern.

8.3.

Der absehbare Anstieg der Nachfrage nach Holz und Biomasse muss mit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung einhergehen, die in öffentlichen Forsten durch die Forstverwaltung und in privaten Wäldern durch private Zertifizierungssysteme zertifiziert werden kann.

8.4.

Die verschiedenen Verwaltungsebenen sollten zusammenarbeiten: Gute Praktiken und Ergebnisse auf regionaler Ebene sollten auch einen Einfluss haben auf die Bereitstellung von EU- und nationalen Finanzmitteln für forstwirtschaftliche Innovationen und Technologien sowie zur Verknüpfung der verschiedenen Waldnutzungsformen. Dabei könnten auch Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung des Forstsektors geschaffen werden, die für die Regionen praktikabel und besser zugänglich sind. Es bedarf neuartiger und zielgerichteter Maßnahmen im Forstsektor, um das angestrebte Ziel eines kohlenstoffneutralen Europas bis 2050 zu erreichen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden sich voneinander. Es sollte jedoch überall ein ganzheitlicher und kohärenter strategischer Ansatz verfolgt werden, in dem die gemeinsamen Ziele und Bedürfnisse der verschiedenen Ebenen u. a. in Bezug auf Infrastruktur, Informationssysteme und Informationsaustausch sowie die Aufgaben der Behörden wie Genehmigungserteilung und Aufsicht zusammenfließen. Alle Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbereiche sollten dazu beitragen, die CO2-Emissionsreduktionsziele zu erreichen, wobei Fairness- und Solidaritätsaspekte in ausgewogener Weise zu berücksichtigen sind.

8.5.

Der AdR sieht in einer besseren Information über die Bedeutung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen sowie in der Ausweitung, Durchführung und Koordinierung von Informationskampagnen über die Multifunktionalität der Wälder und die vielfältigen Vorteile einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ein Erfordernis, an dem alle institutionellen Ebenen in der EU mitwirken sollten.

9.   Biodiversität, Klimawandel, gesunde Wälder

9.1.

Der AdR weist darauf hin, wie wichtig es ist, die sachgemäße Bewirtschaftung der Wälder zu fördern und die Agrar- und Forstpolitik mit Strategien zur Bewältigung hydrogeologischer und klimatischer Risiken zu verknüpfen.

9.2.

Der AdR nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass ungeachtet der großen Anstrengungen zur Erhaltung der verschiedenen Waldformen und natürlichen Lebensräume u. a. im Rahmen des Natura-2000-Netzes und der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie die Fortschritte im Bereich Biodiversität nicht den Erwartungen entsprechen. Die Kommission sollte eingehender bewerten, wo etwas erreicht wurde, welche Instrumente für eine positive Entwicklung notwendig wären und ob die Maßnahmen im Hinblick auf den Bestand bzw. die Einzigartigkeit der in der EU existierenden Waldlebensräume ausgewogen waren. Dabei sollte sie denjenigen Regionen besondere Aufmerksamkeit widmen, die wie die Gebiete in äußerster Randlage einen besonders großen Artenreichtum aufweisen. Es sollten wissenschaftliche Untersuchungen finanziert werden, um den Zustand der Wälder und ihre Ökosystemleistungen, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, umfassend zu bewerten. Ziel dabei ist es, durch die Entwicklung der bestehenden ökologischen Netze das ökologisch wertvolle natürliche Erbe zu erhalten und zu konsolidieren.

9.3.

Den Wäldern kommt durch Kohlenstoffbindung sowie die Speicherung und Substitution von CO2-Emissionen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels zu. Diese Folgen müssen als Querschnittsthema in den Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden, wobei das Potenzial der Wälder in seiner Gesamtheit ausgelotet werden muss: Wie können fossile Bau- und Brennstoffe und deren Nebenprodukte ersetzt werden? Wie wirkt sich die Waldbewirtschaftung auf die Kohlenstoffbindung aus? Und folglich: Welche Anreize oder welchen Ausgleich sollen Forstbesitzer erhalten, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung betreiben? Wie bedroht der Klimawandel die Wälder? Wie kann das Anbaupotenzial standortheimischer Baumarten gesichert werden, und in welchem Umfang können nicht heimische Baumarten ausgleichend eingesetzt werden? Usw.

9.4.

Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften umfassend an der Umsetzung der Lastenteilungsverordnung (ESR) (2) und der LULUCF-Verordnung (3), an der Festlegung der Zielvorgaben für die Emissionssenkung bis 2030 und an der Entwicklung konkreter Initiativen zur Verwirklichung dieser Ziele zu beteiligen.

9.5.

Der Klimawandel und die einseitige Bewirtschaftung der Wälder können dazu führen, dass große Waldflächen Bränden, Stürmen, Krankheiten und Schädlingsbefall mit entsprechenden Schäden ausgesetzt sind. Im Hinblick auf diese Situationen sollte bei Verwaltungsvorschriften stets abgewogen werden, welche alternativen Risiken durch Untätigkeit entstehen können. Man sollte sich auf derartige Situationen vorbereiten und zu diesem Zweck die Rechtsvorschriften zur Unterstützung der forstwirtschaftlichen Planung und zur Vermeidung solcher Schäden aktualisieren sowie Finanzmittel bereitstellen — für die Schadensbegrenzung, die Durchführung von Maßnahmen in den betroffenen Gebieten, Erneuerungs- und Aufforstungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen für die großen wirtschaftlichen Schäden in den betroffenen Gebieten. In diesem Zusammenhang müssen auf regionaler Ebene die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden, um eine Gefahrenkarte zu erarbeiten, die die potenziellen Risiken enthält. Die aktive Waldbewirtschaftung kann bei der Verbesserung des Gesundheitszustands der Wälder ein nützliches Mittel der Prävention und Früherkennung sein.

9.6.

Das Naturkapital und die Ökosystemleistungen, die die Wälder der Gesellschaft bieten, sollten den Menschen zu Bewusstsein gebracht werden, und wo immer dies möglich ist, sollten die Beziehungen der lokalen Gemeinschaften zum Wald gestärkt werden, ganz gleich, ob sie nun selbst die Eigentümer des Waldes sind oder nicht.

9.7.

Der AdR unterstreicht die vorrangige Bedeutung von Bottom-up-Maßnahmen im Bereich des Katastrophenrisikomanagements und weist darauf hin, dass diese Maßnahmen durch EU-Instrumente ergänzt werden müssen, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die Folgen einer Katastrophe aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Liste der EU-Instrumente, die in Fällen von Stürmen und Waldbränden besonders hilfreich sind, umfasst das Katastrophenschutzverfahren der Union, den Solidaritätsfonds der EU sowie Pilotprojekte, die von der Europäischen Kommission finanziert werden und mit denen administrative und rechtliche Hindernisse für das Katastrophenrisikomanagement in Grenzgebieten beseitigt werden sollen.

9.8.

Im Einklang mit der Forderung des Europäischen Parlaments und wichtiger Interessenträger ist dringend ein EU-Aktionsplan gegen Entwaldung und Waldschädigung erforderlich, um die Umweltauswirkungen des Verbrauchs von Produkten und Rohstoffen in der EU, die zu Entwaldung und Waldschädigung in Drittstaaten beitragen könnten, eingehender zu bewerten. Daher fordert der AdR die neue Europäische Kommission auf, diese Forderung in ihre politischen Prioritäten aufzunehmen.

10.   Transnationale und interregionale Zusammenarbeit im Forstsektor

10.1.

Es ist wichtig, dass die EU in ihrer Nachbarschaft, ihren auswärtigen Wirtschaftsbeziehungen und ihrer Entwicklungspolitik ihre Bemühungen um die europa- und weltweite Zusammenarbeit und die Schaffung einer Vertragsgrundlage im Bereich der Forstwirtschaft und des Handels mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen fortsetzt und die Prinzipien einer nachhaltigen Forstwirtschaft weiter konsolidiert. Forest Europe, Waldzertifizierungen, die UN-Forststrategie 2030 und die globalen Waldziele bieten beispielsweise Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.

10.2.

Viele große Waldgebiete der EU liegen an den Außengrenzen der Union, wobei die Arten des Waldes und seiner Bewirtschaftung sowie die Bedrohungen oft über diese Grenzen hinausreichen. Daher kommt es darauf an, dass die an der Grenze liegenden regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stärker als bisher die EU-Programme der auswärtigen Zusammenarbeit im Bereich des Forstsektors nutzen können.

10.3.

Die Vertretung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollte eng in die Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der internationalen Verpflichtungen der EU im Forstsektor eingebunden werden, wobei in der Praxis dauerhafte Verfahren für diesen Zweck festgelegt werden sollten.

10.4.

Es wäre von entscheidender Bedeutung, die nationale und regionale Zusammenarbeit in der EU zu fördern, um den Austausch von Fertigkeiten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken. Gestärkte Netze würden auch zu einer erhöhten Bereitschaft führen, bei der Bewältigung von Naturkatastrophen wie Waldbränden, Stürmen, Dürren und Überschwemmungen Unterstützung zu leisten.

11.   Bildung und Information

11.1.

Es ist nötig, eine gesellschaftliche Nachfrage zu fördern, durch die die wichtige Funktion der Wälder bei der Bewältigung klima- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen anerkannt und gestützt wird.

11.2.

Dazu bedarf es einer umfassenden Informations- und Bildungskampagne über die Bedeutung der Forstwirtschaft für den Klimaschutz und die Umstellung auf eine Bioökonomie, die auf natürlichen Ressourcen aufbaut. Diese Kampagnen sollten auf nationaler und internationaler Ebene, aber wegen der Bürgernähe auch auf lokaler und regionaler Ebene geführt werden.

11.3.

Die Informations- und Bildungsmaßnahmen sollten insbesondere darauf ausgerichtet sein, zwei in den Köpfen bestehende Grenzen zu durchbrechen, nämlich zum einen das negative Bild der Verwendung von Holz in die Einsicht zu verwandeln, dass die Waldwirtschaft ein nachhaltiges, auf forstwissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Bewirtschaftungssystem ist, und zum anderen den Gegensatz „Erhaltung versus Bewirtschaftung“ mithilfe des Konzepts der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, das beide miteinander in Einklang bringt, zu überwinden.

11.4.

In den Teams, die die Informations- und Bildungsmaßnahmen durchführen, sollten Forstexperten mitwirken, die sich sowohl mit der Forstwirtschaft als auch mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung auskennen.

Brüssel, den 11. April 2019

Der Präsident

des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie (ABl. C 361 vom 5.10.2018, S. 5).

(2)  Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 26).

(3)  Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1).