10.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/25


Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien für die Nutzung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel

( Amtsblatt der Europäischen Union C 133 vom 16. April 2018 )

(2018/C 444/12)

Seite 10 Kapitel 3 Nummer 3.2.2 Buchstabe b Satz 5:

Anstatt:

„Der Futtermittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“,

muss es heißen:

„Der Lebensmittelunternehmer müsste nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sein […].“

Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 1 Satz 4:

Anstatt:

„Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Verbrauchsdatums ausgenommen.“,

muss es heißen:

„Manche Lebensmittel, wie z. B. frisches Obst und unverderbliche Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig, sind von der Kennzeichnungspflicht bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen.“

Seite 15 Kapitel 5 Nummer 5.1 Absatz 3 Satz 1:

Anstatt:

„Beim Verbrauchsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“,

muss es heißen:

„Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich eher um einen Qualitäts- als einen Sicherheitsstandard.“