11.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/13 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8996 — GIC Group/FPL/JustGroup/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 243/08)
1.
Am 4. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Reco Jedi Private Limited („Reco“, Singapur), kontrolliert von GIC (Realty) Private Limited („GIC“, Singapur); |
— |
Frasers Property Ventures II Pte. Ltd. („FPV“, Singapur), kontrolliert von Frasers Property Limited („FPL“, Singapur); |
— |
JustGroup Holdings Pte. Ltd. („JustGroup“, Singapur); |
— |
JustCo Holdings Pte. Ltd. („JustCo“, Singapur). |
Reco, FPL und JustGroup übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über JustCo.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— GIC: GIC ist die Holdinggesellschaft für im Auftrag der Regierung von Singapur getätigte Immobilieninvestitionen.
— FPL: FPL ist Eigentümer, Entwickler und Verwalter eines diversifizierten integrierten Immobilienportfolios.
— JustGroup und JustCo: Entwicklung und Verwaltung von Coworking-Spaces.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8996 — GIC Group/FPL/JustGroup/JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.