Brüssel, den 1.6.2018

COM(2018) 395 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EU-Initiative für Bestäuber

{SWD(2018) 302 final}
{SWD(2018) 303 final}


1.Notwendigkeit von Eu-Massnahmen zu Bestäubern

Die Gefährdung der Honigbienenpopulationen, die in der EU und weltweit zurückgegangen sind, ist in den letzten Jahren in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Hinter diesem stark thematisierten Phänomen verbirgt sich jedoch ein viel größeres Problem, nämlich der dramatische Rückgang des Vorkommens und der Vielfalt aller Arten von europäischen wilden Bestäuberinsekten, einschließlich Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlingen und Motten. Zahlreiche Bestäuberarten sind ausgestorben oder vom Aussterben bedroht 1 .

Diese Situation gibt Anlass zu ernster Besorgnis, da Bestäuber ein integraler Bestandteil gesunder Ökosysteme sind. Ohne sie würden viele Pflanzenarten zusammen mit den von ihnen abhängigen Organismen zurückgehen und schließlich verschwinden, was schwerwiegende ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgen hätte. Bestäuberabhängige Kulturen sind in unterschiedlichem Maße auf die Bestäubung durch Tiere angewiesen. Schätzungen zufolge sind 5-8 % 2 der derzeitigen weltweiten pflanzlichen Erzeugung direkt von der Bestäubung durch Tiere abhängig. Allein in der EU hängen rund 84 % 3 der Kulturpflanzenarten und 78 %3 der Wildblumenarten zumindest teilweise von der Bestäubung durch Tiere ab. Nahezu 15 Mrd. EUR 4 der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU sind direkt von den Bestäuberinsekten abhängig.

Der erste globale Bestäuberbericht der zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen2 nennt Landnutzungsänderungen, die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung, den Einsatz von Pestiziden, die Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten, Krankheitserreger und den Klimawandel als die größten Bedrohungen für Bestäuber. Außerdem werden darin erhebliche Wissenslücken in Bezug auf die Funktionsweise dieser Faktoren und die Notwendigkeit entsprechender sektorübergreifender Maßnahmen festgestellt. Die Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 5 bestätigte die Ergebnisse des Berichts und hob die Bedeutung der Bestäuber und der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen für die Erreichung einer Reihe von Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung 6 hervor.

Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Bestäuber ergriffen, vor allem im Rahmen der Umwelt- und Gesundheitspolitik (insbesondere der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie und der EU-Rechtsvorschriften über Pestizide) wie auch der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik sowie der Forschungs- und Innovationspolitik. Außerdem gibt es eine Reihe nationaler und regionaler Strategien für Bestäuber. Bislang gab es jedoch kein einheitliches, koordiniertes Handeln der EU, um den Rückgang der Bestäuber durch einen integrierten Ansatz zu bekämpfen, der verschiedene Sektoren und Politikbereiche einbezieht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen das Problem gemeinsam lösen.

In dieser Mitteilung werden strategische Ziele und eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, die die EU und ihre Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um dem Rückgang der Bestäuber in der EU entgegenzuwirken und einen Beitrag zu den weltweiten Erhaltungsbemühungen zu leisten. Damit wird der Rahmen für einen integrierten Ansatz zur Lösung des Problems und eine effizientere Nutzung der vorhandenen Instrumente und Strategien festgelegt.

Diese Initiative ist Ausdruck des Bestrebens der Kommission, raschere Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels der EU für 2020, den Verlust von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen anzuhalten und umzukehren 7 , zu erreichen, einem Ziel, das auch im Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft 8 bekräftigt wurde. Die Initiative entspricht den Forderungen des Europäischen Parlaments 9 , 10 und des Rates 11 nach Maßnahmen zum Schutz der Bestäuber und ihrer Lebensräume, um ihren Rückgang zu stoppen. Die öffentliche Konsultation 12 zur Vorbereitung dieser Initiative hat ergeben, dass eine europäische Initiative für Bestäuber von allen Interessengruppen und insbesondere von der breiten Öffentlichkeit nachdrücklich unterstützt wird.

2.Die Bestandteile der Initiative

Die Ziele und Maßnahmen dieser Initiative zielen darauf ab, die wissenschaftlichen Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuberinsekten zu verbessern, die bekannten Hauptursachen zu bekämpfen und die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren zu verstärken. Der Schwerpunkt der Initiative liegt zwar auf wilden Bestäubern, sie befasst sich aber mit Herausforderungen, die alle Bestäuber betreffen. Daher wird sie auch domestizierten Bestäubern, insbesondere Honigbienen, zugutekommen und die bestehende EU-Unterstützung für die Imkerei 13 und die Bienengesundheit 14 ergänzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zwar kurzfristig umgesetzt werden, sie werden jedoch wichtige Prozesse in Gang setzen und Mechanismen schaffen, um die Herausforderung längerfristig auf ganzheitliche Weise zu bewältigen. Die erfolgreiche Durchführung dieser Maßnahmen wird angemessene finanzielle und personelle Mittel erfordern. Die politischen Entscheidungsträger und Behörden können diese Herausforderung nicht allein bewältigen, auch die Bürgerinnen und Bürger der EU und die Wirtschaft müssen eingebunden werden.

PRIORITÄT I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

PRIORITÄT II: Bekämpfung der Ursachen des Bestäuberrückgangs

PRIORITÄT III: Sensibilisierung, Einbeziehung der Gesellschaft insgesamt und Förderung der Zusammenarbeit

Die Initiative umfasst langfristige Ziele und kurzfristige Maßnahmen, die drei Prioritäten zugeordnet sind:

Die Tabelle im Anhang enthält Einzelheiten zu den verschiedenen Maßnahmen und Teilmaßnahmen im Rahmen der einzelnen Prioritäten.

2.1.PRIORITÄT I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

Die EU hat die Generierung von wertvollem Wissen bereits unterstützt (z. B. durch die Projekte ALARM 15 und STEP 16 sowie die Europäische Rote Liste 17 ). Diese Initiativen zeigen zwar deutlich einen alarmierenden Rückgang der Bestäuber und rechtfertigen sofortiges Handeln, die Wissenslücken sind jedoch nach wie vor beträchtlich. Das volle Ausmaß des Rückgangs ist nicht bekannt und seine Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft und die Wirtschaft sind noch nicht vollständig geklärt. Auch wenn die größten Bedrohungen für Bestäuber bekannt sind und sofortiges, wissensgestütztes Handeln ermöglichen, bedarf es weiterer Forschungsarbeit über ihre individuellen Auswirkungen und Wechselwirkungen. Die Verbesserung des Wissensstands ist daher ein Kernstück dieser Initiative und erfordert gemeinsame Anstrengungen der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Europäischen Umweltagentur, der wissenschaftlichen Kreise, der Interessenträger sowie der Bürgerinnen und Bürger.

Die Bestäuberarten und -populationen in der EU müssen besser überwacht werden. Die Entwicklung eines koordinierten Überwachungsprozesses, um Wissenslücken über ihren Zustand und entsprechende Trends zu schließen, erfordert gemeinsame Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Eine technische Sachverständigengruppe wird erforderlich sein, um eine kostengünstige und standardisierte Überwachungsmethode zu entwickeln. Die Bürgerwissenschaft 18 , IKT-Instrumente und Technologien wie DNA-Barcoding und maschinelles Lernen können zu diesem Prozess beitragen. Vor Ort erhobene Überwachungsdaten von guter Qualität werden die Bewertung der Gefährdung von Bestäuberarten und die Ausarbeitung zuverlässiger Indikatoren für Bestäuber ermöglichen. Diese Indikatoren wären auch hilfreich, um die Auswirkungen verschiedener EU-Politiken, vor allem in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Gesundheit, zu bewerten und besser zu verfolgen, welche Fortschritte die EU im Hinblick auf die von den Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung aufgestellten Ziele 2 („Kein Hunger“) und 15 („Leben an Land“) 19 erzielt hat. Zusammen mit Daten über die Bedrohungen für Bestäuber und die Bestäubung würden sie eine integrierte Bewertung des Rückgangs der Bestäuber und der entsprechende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft anhand von Instrumenten wie der Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Leistungen 20 und einer Naturkapitalbilanzierung für Bestäuber und Bestäubung 21 sowie die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen ermöglichen.

Forschung und Innovation müssen an allen Fronten verstärkt werden, und zwar in Bezug auf das Ausmaß des Problems (Zustand der Bestäuber und Trends), die Bekämpfung der Ursachen (Bedrohungen für Bestäuber, ihre relative Bedeutung und Wechselwirkungen) und die Folgen (Auswirkungen auf die Natur, das Wohlergehen der Menschen und die Wirtschaft). Die Grundlagenforschung (Systematik, Taxonomie) sowie die angewandte Forschung sollten unterstützt werden, um die Überwachungs- und Bewertungskapazität der EU in Bezug auf Bestäuber zu verbessern. Mehrere laufende Forschungsprojekte werden bereits Ergebnisse zu Bestäubern 22 sowie zu Innovationen im Pflanzenschutz, integrierten Gesundheitsansätzen und Alternativen zu Pestiziden 23 liefern. 

Der freie Zugang zu bestäuberrelevanten Daten und Informationen ist eine Voraussetzung für die bessere Nutzung vorhandener Ressourcen, um neues Wissen und innovative Lösungen hervorzubringen. Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um verstreute Daten und Informationen zusammenzuführen und den Zugang dazu zu erleichtern.

2.2.PRIORITÄT II: Bekämpfung der Ursachen des Bestäuberrückgangs

Die Vielfalt der Faktoren für den Rückgang der Bestäuber erfordert Eindämmungsmaßnahmen in verschiedenen Sektoren und Politikbereichen.

Die am stärksten gefährdeten Bestäuberarten und -lebensräume in der EU, wie z. B. die durch die Habitat-Richtlinie geschützten oder in die Europäische Rote Liste aufgenommenen, sollten in den Genuss prioritärer Maßnahmen und Finanzierungen kommen. Eine wichtige Rolle wird dabei insbesondere das Programm LIFE spielen.

Verlust von Lebensräumen

Um die Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie zu verbessern, führt die Kommission den Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft durch. Obwohl die Habitat-Richtlinie nur eine begrenzte Anzahl von Bestäuberarten aufführt, können Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Lebensraumtypen wie Grasland spürbare Verbesserungen für die Bestäuber bringen. Die Verbesserung der Umsetzung der Richtlinie ist daher von großer Bedeutung, wenn es darum geht, einer der größten Bedrohungen für Bestäuber – dem Verlust von Lebensräumen – entgegenzuwirken. Grüne Infrastrukturen 24 können die für die Erhaltung blühender Bestäuberlebensräume erforderlichen natürlichen Bedingungen weiter verbessern, indem sie naturgestützte Lösungen 25 bieten sowie die Kohärenz und den räumlichen Zusammenhang des „Natura 2000“-Netzes in größeren ländlichen und städtischen Landschaften stärken.

Die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik der EU bieten im Zeitraum bis 2020 wichtige Möglichkeiten für die Erhaltung und Schaffung von Bestäuberlebensräumen in ländlichen und städtischen Gebieten. Die Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (einschließlich Cross Compliance, Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums) bietet eine breite Palette von Instrumenten, die erforderlich sind, um den Druck auf die Bestäuber aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Landnutzungsänderungen, einschließlich der Aufgabe von landwirtschaftlichen Flächen, zu verringern. Dazu gehören insbesondere ökologische Vorrangflächen im Rahmen der Unterstützung in Form von Direktzahlungen an Landwirte, die Pufferstreifen für Bestäuber und brachliegende Flächen für nektar- und pollenreiche Pflanzen bereitstellen, sowie Agrar-Umwelt-Klimamaßnahme im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Weitere wichtige Anreize unterstützen die Landwirte in Bezug auf nachhaltige Bewirtschaftungsformen in Natura-2000-Gebieten und Investitionen in den ökologischen Landbau. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Würdigung der Bedeutung der Bestäuber für die landwirtschaftliche Produktivität.

Zunehmend wird anerkannt, dass nicht nur ländliche Gebiete für gesunde Bestäuberpopulationen von größter Bedeutung sind, sondern dass auch die städtischen und Stadtrandgebiete für die Förderung der Bestäuberlebensräume wichtig sind. Öffentliche und private Flächen wie Parks, Gärten sowie begrünte Dächer und Wände dienen als Refugialhabitat für Bestäuber und „Trittsteine“, die es den Bestäubern ermöglichen, sich im urbanen Raum zu bewegen und auszubreiten. Durch die Anbindung an natürliche und naturnahe Gebiete auf dem Land unterstützen sie ein Netz von Bestäuberlebensräumen in größeren Landschaften. Eine Reihe vielversprechender Lösungen wie z. B. naturbasierte Lösungen können die Integration von Bestäuberlebensräumen in große Infrastrukturnetze wie Straßen, Schienenwege und Stromleitungen verbessern, die häufig mit einer Verschlechterung der Lebensräume verbunden sind und sich meist über große Flächen unterschiedlicher europäischer Landschaften erstrecken. Die regionalen und lokalen Behörden sollten angehalten werden, in solche Lösungen zu investieren.

Einsatz von Pestiziden

Die Risiken und Auswirkungen von Pestiziden auf Bestäuber sind von der Toxizität des Wirkstoffs und dem Grad der Exposition abhängig. In der EU können in Pflanzenschutzmitteln 26 verwendete Wirkstoffe nur nach einer Risikobewertung zugelassen werden, um sicherzustellen, dass es keine unerwünschten Auswirkungen auf Honigbienen gibt 27 . Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2013 einen Leitfaden 28 ausgearbeitet, um die derzeitige Risikobewertung zu verstärken, indem unter anderem chronische Auswirkungen und Wildbienenarten in die Bewertungsanforderungen aufgenommen wurden. Dieser Leitfaden wurde jedoch noch nicht von den Mitgliedstaaten gebilligt; um seine Umsetzung zu gewährleisten, sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Im Jahr 2013 schränkte die Kommission den Einsatz von drei Neonicotinoid-Pestiziden 29 ein, nachdem nachgewiesen wurde, dass sie ein hohes Risiko für Bienen darstellen. Im Februar 2018 bestätigte die Überprüfung der Beweislage durch die EFSA diese Risiken. 30 Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1107/200927 festgelegt, ist es wichtig, angemessene Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken einzuführen. Der Vorschlag der Kommission, die Verwendung von drei Neonicotinoid-Pestiziden weiter einzuschränken, wurde von den Mitgliedstaaten am 27. April 2018 31  gebilligt.

Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2009/128/EG 32 eine Reihe von Maßnahmen vor, die den nachhaltigen Einsatz zugelassener Pestizide fördern. In den nationalen Aktionsplänen gemäß der Richtlinie können spezifische Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, um die Auswirkungen von Pestiziden auf Bestäuber einzudämmen.

Invasive gebietsfremde Arten

Invasive gebietsfremde Arten sind eine weitere große Bedrohung für Bestäuber. Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 33 sieht eine Reihe diesbezüglicher Maßnahmen in der gesamten EU vor. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Erfassung neuer als Bedrohung geltender Arten werden die schädlichen Auswirkungen mindern, die z. B. mit der Dezimierung durch die asiatische Hornisse (Vespa velutina) oder der Zerstörung von Bestäuberlebensräumen durch bestimmte Pflanzenarten wie das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), das die einheimische Vegetation überwuchert, verbunden sind. Außerdem sollte im privaten und öffentlichen Bereich der Einsatz einheimischer Bestäuberarten und einheimischer Pflanzenarten gefördert werden, um die Risiken zu vermeiden, die für einheimische Bestäuberarten von gebietsfremden Arten ausgehen.

Sonstige Bedrohungen

Auch der Klimawandel, die Umweltverschmutzung und Krankheiten wirken sich auf die Bestäuber aus. Der Klimawandel beeinflusst sowohl durch allmähliche Veränderungen als auch durch extreme Wetterereignisse die Verbreitung und die Bandbreite der Bestäuber sowie ihre Lebensräume und Wechselwirkungen. Obwohl umfassende Studien über die Auswirkungen verschiedener Verschmutzungen (wie Luft- und Lichtverschmutzung oder durch Schwermetalle) und Krankheiten fehlen, ist bekannt, dass sie wilde Bestäuber schädigen oder ihre Lebensräume negativ beeinflussen. Diese Initiative befasst sich nicht unmittelbar mit diesen Bedrohungen. Die EU-Politik in den Bereichen Klimaschutz 34 , Luftverschmutzung 35 und Bienengesundheit14 wird dazu beitragen, die entsprechenden Auswirkungen auf die Bestäuber einzudämmen. Die Initiative wird es jedoch ermöglichen, indirekten Einfluss auf diese und andere Bedrohungen zu nehmen, indem die Erhaltung, Schaffung und Vernetzung gesunder Lebensräume für Bestäuber unterstützt und die Ausbreitung gebietsfremder Arten, die schädliche Krankheitserreger und Krankheiten übertragen, bekämpft und so die Widerstandsfähigkeit der europäischen Ökosysteme insgesamt verbessert wird.

2.3.PRIORITÄT III: Sensibilisierung, Einbeziehung der Gesellschaft insgesamt und Förderung der Zusammenarbeit

Die Bekämpfung des Rückgangs der Bestäuber erfordert einen strategischen Ansatz auf allen Entscheidungsebenen und die Einbeziehung verschiedener Akteure. Diese Initiative wird alle Teile der Gesellschaft für die Bedeutung der Bestäuber und den dringenden Handlungsbedarf sensibilisieren. Im Rahmen der Förderung und Verbreitung bewährter Verfahren und der Unterstützung weiterer Kooperationsmaßnahmen sollen wissenschaftliche Kreise, politische Entscheidungsträger, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zum Handeln und zur Zusammenarbeit mobilisiert werden.

Zwar gibt es bereits eine Reihe von Plattformen zur Unterstützung der Zusammenarbeit in Bezug auf Bestäuber (wie Forschungsnetzwerke und Plattformen für den politischen Austausch), die Kapazitäten für die Zusammenarbeit müssten jedoch weiter ausgebaut werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten diesbezügliche Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen und dafür sensibilisieren. Gemeinsame Instrumente und Vorlagen für die Entwicklung von Bestäuberplänen und -strategien auf der Grundlage bestehender bewährter Verfahren werden weitere Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene anstoßen. Eine Erhöhung der EU-Ausgaben für nationale Imkereiprogramme könnte ebenfalls dazu beitragen, in der Öffentlichkeit und auf beruflich-fachlicher Ebene mehr Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung wilder Bestäuber zu wecken.

Die EU wird ihren Beitrag zu den weltweiten Maßnahmen in Bezug auf Bestäuber durch eine verstärkte Unterstützung von Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Internationalen Bestäuberinitiative 36 unter der Leitung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Koalition der Willigen für Bestäuber 37 ausbauen.

3.Schlussfolgerungen

Die EU-Initiative für Bestäuber wird zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 und zu sektoralen Politiken wie der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik beitragen. Sie wird auch wertvolle Informationen über die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der entsprechenden Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung liefern.

Die Initiative wird synergetisch mit dem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft verknüpft, insbesondere mit den in Vorbereitung befindlichen Leitlinien für eine grüne Infrastruktur auf EU-Ebene und für die Berücksichtigung von Ökosystemleistungen in Beschlussfassungsprozessen. Sie fällt zeitlich mit den in Kürze anlaufenden interinstitutionellen Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Zeit nach 2020 zusammen. Obwohl die vorgeschlagenen Maßnahmen bis 2020 abgeschlossen sein sollen, wird es wichtig sein, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die künftigen Finanzierungsinstrumente der EU bestmöglich zu nutzen, um wirkungsvolle Maßnahmen zu unterstützen, die längerfristig den Rückgang der Bestäuber bekämpfen.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Initiative zu billigen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern aktiv an ihrer Umsetzung zu beteiligen.

Die Kommission wird bis Ende 2020 die Fortschritte bei der Umsetzung der Initiative überprüfen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen vorlegen. Dieser Prozess wird in die abschließende Bewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 und ihre Folgemaßnahmen einfließen.

ANHANG — Massnahmenliste

Dieser Anhang enthält eine Übersicht über die Ziele und Maßnahmen im Rahmen der einzelnen Prioritäten der EU-Initiative für Bestäuber. Die Maßnahmen sollen bis 2020 abgeschlossen sein. Die Ziele geben eine langfristige Perspektive bis 2030 vor.

PRIORITÄT I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

Ziel

Bestäuber und ihre Lebensräume werden überwacht und einer regelmäßigen Bewertung unterzogen. Ein EU-weites Überwachungssystem liefert Daten für die Bewertung ihres Zustands und diesbezüglicher Trends. Dies bildet die Grundlage für aussagekräftige und aktuelle Indikatoren für Bestäuber, die zur Bewertung der Auswirkungen der einschlägigen EU-Politiken herangezogen werden und die Ausarbeitung eines europäischen Atlas zu Bestäubern und Bestäubung ermöglichen. Im Rahmen der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme werden Mittel mobilisiert, um die Wissenslücken über den Rückgang der Bestäuber sowie die entsprechenden Ursachen und Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft zu schließen. Die Daten und Informationen über Bestäuber sind öffentlich zugänglich.

MASSNAHME 1 — UNTERSTÜTZUNG DER ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

1A)

Die Kommission wird ein EU-weites System zur Überwachung von Bestäubern entwickeln und testen, um die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Daten zur Bewertung des Zustands von Bestäuberarten in der EU und diesbezüglicher Trends und zur Ausarbeitung eines Indikators für Bestäuber sicherzustellen. Zur Unterstützung dieser Arbeit wird eine technische Sachverständigengruppe eingerichtet.

Erstes Etappenziel: Q4 2018

1B)

Die Kommission wird mit der Arbeit an einer europäischen Roten Liste für Schwebfliegen beginnen.

Q1 2019

1C)

Die Kommission wird eine Liste der für Bestäuber wichtigen Lebensräume erstellen und deren Zustand auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Habitat-Richtlinie vorgelegten Berichterstattung und anderer verfügbarer Daten bewerten.

Erstes Etappenziel: Q1 2019

1D)

Die Kommission wird ein Pilotprojekt zur Überwachung der Pestizidbelastung der Umwelt in Honigbienenerzeugnissen (z. B. Pollen) ins Leben rufen, um zu prüfen, ob dieser innovative Ansatz für die Information über die Pestizidexposition von Bestäubern genutzt werden kann.

Q4 2018

1E)

Die Kommission wird den Rahmen „Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Leistungen“ auf Bestäuber anwenden, einschließlich der Erstellung einer Naturkapitalbilanzierung für Bestäuber und Bestäubung, um den Rückgang der Bestäuber und die entsprechenden Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft auf integrierte Weise zu bewerten und geeignete politische Maßnahmen abzuleiten.

Q2 2019

MASSNAHME 2 — UNTERSTÜTZUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

2A)

Die Kommission wird die Forschung und Innovation zu Bestäubern sowie zu den Ursachen und Folgen ihres Rückgangs im Rahmen von „Horizont 2020“, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2014-2020, weiter fördern und unterstützen.

Fortlaufend

2B)

Im Rahmen des Austauschs über das EIP-AGRI-Netzwerk (Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ 38 ) wird die Kommission die Interessenträger für die Möglichkeiten in Bezug auf die Anerkennung der Bedürfnisse von Bestäubern und der von ihnen geleisteten Bestäubungsdienste sensibilisieren.

Fortlaufend

2C)

Die Kommission wird prüfen, wie Forschung und Innovation weiter gefördert werden können, um dem Rückgang der Bestäuber im Rahmen der Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation nach 2020, entgegenzuwirken.

Fortlaufend

MASSNAHME 3 — ERLEICHTERUNG DES WISSENSAUSTAUSCHS UND DES ZUGANGS ZU DATEN

3A)

Die Kommission wird als zentrale Daten- und Informationsdrehscheibe eine Online-Plattform zum Thema Bestäuber einrichten.

Erstes Etappenziel: Q1 2019

3B)

Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage von Anforderungen der Richtlinie INSPIRE 39 sowie der Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformationen 40 einschlägige Geodaten wie z. B. Landnutzungsdaten öffentlich zugänglich machen, um eine integrierte Raumanalyse zu ermöglichen.

Erstes Etappenziel: Q2 2019

PRIORITÄT II: Bekämpfung der Ursachen des Bestäuberrückgangs

Ziel

Geeignete Erhaltungsmaßnahmen für gefährdete Bestäuberarten und ihre Lebensräume werden ermittelt und durchgeführt. Die für Bestäuber relevanten Maßnahmen werden vollständig in die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik integriert, und die Mitgliedstaaten schöpfen die Möglichkeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Bestäuberlebensräume in ländlichen und städtischen Gebieten umfassend aus. Die Lebensräume der Bestäuber sind in größeren Landschaften tatsächlich miteinander verbunden, sodass sie sich über verschiedene Gebiete verbreiten können. Bestäuber sind vor den Auswirkungen von Pestiziden und invasiven gebietsfremden Arten geschützt.

MASSNAHME 4 — ERHALTUNG GEFÄHRDETER BESTÄUBERARTEN UND LEBENSRÄUME

4A)

Die Kommission wird die Aktionspläne für die am stärksten gefährdeten Bestäuberarten und Lebensräume, die in der Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, weiterentwickeln und die Mitgliedstaaten und Interessenträger bei ihrer Umsetzung, auch im Rahmen des Programms LIFE, unterstützen.

Erstes Etappenziel: Q2 2019

4B)

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Erhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungskonzepte ermitteln, um den Nutzen für gefährdete Bestäuber und ihre Lebensräume zu optimieren, auch im Rahmen des biogeografischen Prozesses des Natura-2000-Netzes und durch einen speziellen Workshop.

Erstes Etappenziel:

Q2 2019

4C)

Die Mitgliedstaaten sollten prioritäre Maßnahmen für wichtige Bestäuberlebensräume in den prioritären Aktionsrahmen für die Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten und grüne Infrastruktur sowie für den Artenschutz aufnehmen.

Q3 2019

MASSNAHME 5 — VERBESSERUNG DER BESTÄUBERLEBENSRÄUME AUF UND UM LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZFLÄCHEN

5A)

Die Kommission wird die vorhandenen Erfahrungen mit dem Einsatz bestäuberrelevanter Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014-2020 bewerten. Darauf aufbauend wird sie Leitlinien für Verwaltungsbehörden und Landwirte ausarbeiten, technische Beratung zur Steigerung der Wirksamkeit von Maßnahmen bereitstellen und dies in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 aktiv fördern.

Erstes Etappenziel: Q4 2018

5B)

Die Mitgliedstaaten sollten die Aufnahme bestäuberrelevanter Maßnahmen in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2014-2020 fördern, auch durch Schulung und Sensibilisierung der Landwirte und anderer einschlägiger Interessenträger.

Fortlaufend

5C)

Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass Erwägungen zu Bestäubern in die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 einbezogen werden, und sie wird einen Indikator für Bestäuber in den Leistungs- und Überwachungsrahmen aufnehmen, sobald dieser vorliegt und einsatzfähig ist.

Fortlaufend

MASSNAHME 6 — VERBESSERUNG DER BESTÄUBERLEBENSRÄUME IN STÄDTISCHEN GEBIETEN UND IN GRÖSSEREN LANDSCHAFTEN

6A)

Die Kommission wird bewährte Verfahren sammeln und Leitlinien für die lokalen Behörden ausarbeiten, wie eine bestäuberfreundliche Umwelt geschaffen werden kann, und wird das Thema Bestäuber in den Kriterienkatalog der Auszeichnungen „Grüne Hauptstadt Europas“ und „Grünes Blatt“ aufnehmen.

Q2 2019

6B)

Die Kommission wird die Verwaltungsbehörden und Akteure der Kohäsionspolitik für die Erhaltung der Bestäuber und die in der Förderperiode 2014-2020 und nach 2020 damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten sensibilisieren.

Erstes Etappenziel: Q4 2018

6C)

Durch Leitlinien für eine grüne Infrastruktur auf EU-Ebene und für die Berücksichtigung von Ökosystemen und ihren Leistungen in Beschlussfassungsprozessen wird die Kommission Maßnahmen auf Landschaftsebene fördern, die die Lebensräume der Bestäuber erhalten und wiederherstellen, sowie ihre Berücksichtigung in der Raumplanung und anderen einschlägigen Entscheidungsprozessen.

Erstes Etappenziel:

Q4 2018

MASSNAHME 7 — VERRINGERUNG DER AUSWIRKUNGEN DES PESTIZIDEINSATZES AUF DIE BESTÄUBER

7A)

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auffordern, spezifische Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der Bestäuber in ihre überarbeiteten nationalen Aktionspläne gemäß der Richtlinie 2009/128/EG aufzunehmen, um die Risiken und Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Bestäuber zu verringern, und wird die Lage in einem zweiten Bericht über die Umsetzung der Richtlinie bewerten.

Erstes Etappenziel:

Q2 2019

7B)

Die Kommission wird einen Umsetzungsplan für den EFSA-Leitfaden zur Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Bienen (Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen) annehmen, um die Bewertung der Risiken von Pestiziden für Bestäuber zu verbessern.

Q4 2018

7C)

Die Kommission wird Rechtsvorschriften erlassen, um den Freilandeinsatz der drei Neonicotinoid-Pestizide, die bereits seit 2013 spezifischen Beschränkungen unterliegen (Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin), vollständig zu verbieten.

Q2 2018

MASSNAHME 8 — VERRINGERUNG DER AUSWIRKUNGEN INVASIVER GEBIETSFREMDER ARTEN AUF BESTÄUBER

8A)

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 technische Leitlinien für die Prävention und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, die für Bestäuber schädlich sind, zur Verfügung stellen.

Q3 2019

8B)

Die Kommission wird Leitlinien zur Förderung der Verwendung einheimischer Pflanzenarten und Bestäuber im öffentlichen und privaten Sektor ausarbeiten.

Q3 2019

PRIORITÄT III: Sensibilisierung, Einbeziehung der Gesellschaft insgesamt und Förderung der Zusammenarbeit

Ziel

Die Gesellschaft insgesamt wird für die Bedeutung der Bestäuber und den dringenden Handlungsbedarf zur Eindämmung ihres Rückgangs sensibilisiert. Öffentliche Maßnahmen sind durch eine wirksame Mobilisierung von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern wirkungsvoller. Einzelne Maßnahmen erzielen dank einer besseren Koordinierung der einschlägigen Akteure auf allen Ebenen mehr Wirkung. Die EU nimmt bei der Unterstützung und Erleichterung internationaler Maßnahmen für Bestäuber eine weltweite Führungsrolle ein.

MASSNAHME 9 — ERMUTIGUNG DER WIRTSCHAFT SOWIE DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM HANDELN

9A)

Die Kommission wird Leitlinien erarbeiten und Unternehmen Anreize bieten, damit sie, insbesondere im Agrar- und Nahrungsmittelsektor, einen Beitrag zur Erhaltung der Bestäuber leisten. Sie wird auch weiterhin über die EU-PlattformUnternehmen & Biodiversität“ 41 und den Europäischen Umweltpreis für Unternehmen bewährte Verfahren und innovative Geschäftsmodelle zugunsten der Bestäuber fördern und wird Finanzierungsmöglichkeiten über die Finanzierungsfazilität für Naturkapital bereitstellen.

Erstes Etappenziel:

Q2 2019

9B)

Die Kommission wird im Einklang mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der im Jahr 2017 abgeschlossenen Eignungsprüfung 42 die Möglichkeit prüfen, das EU-Umweltzeichen auf Produkte anzuwenden, die die Erhaltung der Bestäuber unterstützen, wie z. B. Wildblumensamenmischungen, Topfpflanzen für Bestäuber und andere relevante Gartenbauprodukte.

Q3 2019

9C)

Die Kommission wird Schulungsmaterial über Bestäuber ausarbeiten und verbreiten. Sie wird auch Leitlinien dazu verfassen, wie sich die Bürgerinnen und Bürger an der Erhaltung der Bestäuber und an der Bürgerwissenschaft zu Bestäubern beteiligen können. Beteiligungsmaßnahmen zur Erhaltung der Bestäuber können im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps durchgeführt werden, das junge Menschen dabei unterstützt, an Freiwilligenprojekten teilzunehmen, die Gemeinschaften und der Umwelt in ganz Europa zugutekommen. Außerdem könnten diese Anstrengungen durch nationale Imkereiprogramme ergänzt werden, die Schulungen umfassen, durch die in der Öffentlichkeit und auf beruflich-fachlicher Ebene mehr Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung wilder Bestäuber geweckt wird.

Fortlaufend

MASSNAHME 10 — FÖRDERUNG VON BESTÄUBERSTRATEGIEN UND ZUSAMMENARBEIT AUF ALLEN EBENEN

10A)

Die Kommission wird gemeinsame Vorlagen und Instrumente entwickeln, um die Entwicklung von Bestäubungsstrategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf der Grundlage bestehender bewährter Verfahren zu erleichtern.

Q3 2019

10B)

Die Kommission wird Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Rahmen bestehender Plattformen ausloten und die verstärkte Zusammenarbeit über Mechanismen auf EU-Ebene fördern, unter anderem im Rahmen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2014-2020, der Programme für die Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg), von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung sowie der Instrumente TAIEX-EIR 43 PEER 2 PEER und TAIEX-REGIO 44 PEER 2 PEER.

Erstes Etappenziel:

Q1 2019

10C)

Die Kommission wird im Einklang mit den Zielen der Internationalen Bestäuberinitiative 45 die Berücksichtigung von Erwägungen und Maßnahmen zur Erhaltung der Bestäuber in den von der EU unterstützten Politiken, Plänen und Programmen in Entwicklungs- und Nachbarländern fördern.

Fortlaufend

10D)

Die EU wird sich der Koalition der Willigen für Bestäuber anschließen und wirksame internationale Maßnahmen für Bestäuber fördern.

Q4 2018

(1)

Ausführliche Nachweise, auf die sich diese Mitteilung stützt, sind in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aufgeführt.

(2)

Potts, S. G., et al., (2016), The Assessment Report of the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services on Pollinators, Pollination and Food Production, Sekretariat der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, Bonn, Deutschland. 552 S.

(3)

Potts, S., et al., (2015), Status and Trends of European Pollinators. Key Findings of the STEP Project, Pensoft Publishers, Sofia, 72 S.

(4)

Gallai, N., et al., (2009), Economic Valuation of the Vulnerability of World Agriculture Confronted with Pollinator Decline, Ecological Economics 68.3: 810-821.

(5)

  https://www.cbd.int/  

(6)

Übereinkommen über die biologische Vielfalt, COP-Beschluss XIII/15, https://www.cbd.int/doc/decisions/cop-13/cop-13-dec-15-en.pdf  

(7)

EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020, http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/strategy/index_en.htm  

(8)

  http://ec.europa.eu/environment/nature/legislation/fitness_check/action_plan/communication_en.pdf  

(9)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2016 zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (2015/2137(INI)).

(10)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft (2017/2819(RSP)).

(11)

Schlussfolgerungen des Rates 13398/16 zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13398-2016-INIT/de/pdf  

(12)

  http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/pollinators/index_en.htm  

(13)

  https://ec.europa.eu/agriculture/honey/programmes_de  

(14)

  https://ec.europa.eu/food/animals/live_animals/bees/health_en  

(15)

  http://www.alarmproject.net/  

(16)

  http://www.step-project.net/  

(17)

  http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/  

(18)

Die Bürger können zur Datenerhebung beitragen und damit eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Wissenschaft in diesem Bereich spielen: https://ec.europa.eu/research/openscience/index.cfm?pg=citizen&section=monitor .

(19)

  http://ec.europa.eu/eurostat/web/sdi/indicators  

(20)

  http://ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/ecosystem_assessment/index_en.htm

(21)

  https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/ecosystem-services-accounting-part-i-outdoor-recreation-and-crop-pollination  

(22)

  http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/sfs-28-2017.html

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/sfs-16-2017.html  

(23)

  http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/sfs-04-2019-2020.html

(24)

Siehe Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des europäischen Naturkapitals, COM(2013) 249 final.

(25)

Zum Beispiel natürliche Wasserrückhaltung, http://nwrm.eu/ .

(26)

Der Begriff „Pestizide“ bezieht sich auf Pflanzenschutzmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

(27)

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

(28)

EFSA Guidance Document on the risk assessment of plant protection products on bees (Apis mellifera, Bombus spp. and solitary bees), https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3295  

(29)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde.

(30)

  https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/180228  

(31)

  https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances/approval_renewal/neonicotinoids_en  

(32)

Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

(33)

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

(34)

  https://ec.europa.eu/clima/index_de  

(35)

Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe.

(36)

Übereinkommen über die biologische Vielfalt, COP-Beschluss V/5, https://www.cbd.int/decision/cop/?id=7147 .

(37)

  https://promotepollinators.org  

(38)

  https://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/european-innovation-partnership-agricultural  

(39)

Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).

(40)

Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.

(41)

  http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.htm  

(42)

COM (2017) 355 final.

(43)

  http://ec.europa.eu/environment/eir/p2p/index_en.htm  

(44)

  http://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/how/improving-investment/taiex-regio-peer-2-peer/  

(45)

Unter der Leitung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen.