Brüssel, den 17.1.2018

COM(2018) 24 final

2018/0008(NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SWD(2018) 14 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften erleben bedeutende digitale und technologische Innovationen sowie Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der demographischen Struktur. Viele Jobs von heute gab es vor zehn Jahren noch nicht und auch in den nächsten Jahren werden viele neue Beschäftigungsformen entstehen. Im „Weißbuch zur Zukunft Europas“ führt die Kommission aus, dass „die meisten Kinder, die heute eingeschult werden, [...] später einmal einer Beschäftigung nachgehen [dürften], die es heute noch gar nicht gibt“ und dass es zur Bewältigung dieser Herausforderung „großer Investitionen in Kompetenzen und eines Umdenkens hinsichtlich der Ausbildung und der Systeme für ein lebenslanges Lernen“ bedarf. 1

Die allgemeine und berufliche Bildung ist Teil der Lösung, wenn es darum geht, mehr menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, besser auf den Kompetenzbedarf der Wirtschaft zu reagieren und Europas Resilienz zu stärken. Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts und der entsprechend veränderten Berufsbilder und Anforderungen muss lebenslanges Lernen auf einer intensiven Zusammenarbeit und auf starken Synergien zwischen Wirtschaft und Bildungssektor aufbauen. Gleichzeitig müssen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an diese Realität angepasst werden. Insbesondere scheint es nicht mehr auszureichen, jungen Menschen ganz bestimmte Fertigkeiten oder Kenntnisse an die Hand zu geben; sie müssen Resilienz, ein breites Spektrum an Kompetenzen und Anpassungsfähigkeit entwickeln 2 . So sind Notwendigkeit und Wert des lebenslangen Lernens, bei dem Menschen im Laufe ihres Lebens immer wieder neue und relevante Kompetenzen erwerben, heute offensichtlicher denn je.

In der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 verpflichten sich die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, sich für eine Union einzusetzen, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und arbeiten können.“ 3

Unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften sind auf hoch qualifizierte und kompetente Menschen angewiesen. Kompetenzen wie Kreativität, kritisches Denken, Eigeninitiative und Problemlösung spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Komplexität und des Wandels in der heutigen Gesellschaft. Im Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ wird eingeräumt, dass neue Wege des Lernens sowie flexiblere Bildungs- und Ausbildungsmodelle für eine zunehmend mobile und digitale Gesellschaft unerlässlich sind, und im „Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas“ wird nachdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig die richtigen Kompetenzen für die Erhaltung des Lebensstandards in Europa sind. 4 Der Klimawandel, die begrenzten ökologischen Ressourcen und nicht zuletzt wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten lehren uns, dass nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen menschlichen Handelns eine wichtige Rolle spielt.  5  

Wie in der Mitteilung der Kommission über die Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur 6 klar umrissen wurde, sollte ein europäischer Bildungsraum die Zusammenarbeit und die Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, und zwar basierend auf dem gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten, das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement zu nutzen sowie als Wege, die europäische Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu erleben. Dies ist eine Antwort auf die gestiegene Mobilität europäischer Arbeitsmärkte und die Notwendigkeit, verstärkt in den Fremdsprachenerwerb, in digitale, unternehmerische und sogenannte MINT-Kompetenzen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu investieren. Um dies weiterzuverfolgen, forderte der Europäische Rat im Dezember 2017 unter anderem, dass Maßnahmen geprüft werden, mit denen die kompetenzbezogenen Herausforderungen in Verbindung mit Digitalisierung, Cybersicherheit, Medienkompetenz und künstlicher Intelligenz und der Notwendigkeit eines inklusiven, auf lebenslanges Lernen ausgerichteten und innovationsgestützten Ansatzes für die allgemeine und berufliche Bildung bewältigt werden können. 7

In deutlichem Gegensatz zu diesen Forderungen geht aus den jüngsten PISA-Daten der OECD hervor, dass jeder fünfte Schüler in der Europäischen Union (EU) über unzureichende Kompetenzen beim Lesen, in der Mathematik und in den Naturwissenschaften verfügt. 8 Anlass zur Sorge gibt, dass sich dieser Trend – d. h. die unterdurchschnittlichen Ergebnisse der EU insgesamt – zwischen 2012 und 2015 verschlechtert hat. In den Ländern, die an der OECD-Studie über grundlegende Kompetenzen Erwachsener (PIAAC) 2012 teilgenommen haben, erreichen zwischen 4,9 % und 27,7 % der Erwachsenen nur das niedrigste Kompetenzniveau im Lesen und zwischen 8,1 % und 31,7 % nur das niedrigste Kompetenzniveau im Rechnen.  9  

Hinzu kommt, dass 44 % der EU-Bevölkerung nur geringe oder keine (19 %) digitalen Kompetenzen besitzen, 10 trotz der Tatsache, dass das Tempo des technologischen und digitalen Wandels tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften hat. Die rasante digitale Umgestaltung der Wirtschaft bringt es mit sich, dass nahezu alle Arbeitsplätze inzwischen ein gewisses Maß an digitalen Kompetenzen erfordern, ebenso die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen. Digitale Kompetenzen sind heute genauso wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Daher braucht Europa Menschen mit digitalen Kompetenzen, die die modernen Technologien nicht nur nutzen können, sondern auf dem Gebiet auch zu Innovation und Wegbereitung in der Lage sind.

Die europäische Säule sozialer Rechte nennt als ersten Grundsatz das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form. 11 Sind die Kompetenzen, die erforderlich sind, um am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt teilzuhaben, nicht vorhanden, erhöht sich das Risiko der Arbeitslosigkeit, Armut und sozialen Ausgrenzung. Nachhaltiges und integratives Wachstum werden behindert und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft werden gebremst. Studien zeigen, dass die Verbesserung von Grundfertigkeiten in Lesen, Schreiben und Rechnen, aber auch von digitalen Kompetenzen mit der Entwicklung eines breiten Spektrums von Schlüsselkompetenzen Hand in Hand geht. Ein besonders enger Zusammenhang besteht mit der persönlichen Entwicklung sowie der Entwicklung von Lernkompetenzen und Bürgerkompetenz. 12

2006 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen 13 . Darin wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gegenüber allen Menschen als Teil ihrer lebensbegleitenden Lernstrategien auszubauen. In dem im Anhang enthaltenen Dokument „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen – Ein europäischer Referenzrahmen“ sind die Kompetenzen definiert, die jeder Mensch für seine persönliche Entfaltung, Beschäftigung, soziale Inklusion und aktive Bürgerschaft benötigt. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den Referenzrahmen zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das Erwachsenenleben rüsten und eine Grundlage für das weitere Lernen sowie das Arbeitsleben bilden.

Seit 2006 haben sich Unterrichts- und Lernmethoden rasant entwickelt: der verstärkte Einsatz des technologiegestützten Fernlernens und die Zunahme des informellen Lernens durch die Verwendung digitaler Mobilgeräte haben Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs. Erfahrungen während der letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass Bildungseinrichtungen und andere Lernumgebungen diese neuen Möglichkeiten besser nutzen müssen, um die Entwicklung von Kompetenzen während des ganzen Lebens aktiv zu fördern. Lernerfahrungen für alle Lernenden und in allen Fächern müssen durch ein verstärktes Zusammenwirken von formalen und nichtformalen Lernumgebungen ergänzt werden, indem z. B. fächerübergreifendes Lernen, forschend-entdeckendes Lernen, Praktika und Lernen am Arbeitsplatz gefördert werden.

Die vorgeschlagene Empfehlung zielt darauf ab, die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für alle Menschen während des ganzen Lebens zu verbessern und die Maßnahmen, die erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen, zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die Menschen besser auf sich wandelnde Arbeitsmärkte und aktive Bürgerschaft in immer heterogeneren, mobilen, digitalen und globalen Gesellschaften vorzubereiten und das Lernen in allen Phasen des Lebens zu entwickeln. Sie werden insbesondere dazu aufgerufen, in Grundkompetenzen, in unternehmerische und digitale Kompetenzen sowie in Sprachkompetenzen zu investieren, um es allen Menschen zu ermöglichen, aktiv an der Gesellschaft und am Wirtschaftsleben teilzuhaben. Ferner werden Investitionen in MINT-Kompetenzen gefordert, um wissenschaftliches Verständnis zu fördern und die Attraktivität von MINT-Berufen zu steigern. Die vorgeschlagene Empfehlung ersetzt die vom Europäischen Parlament und dem Rat 2006 verabschiedete Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen 14 . Sie hat folgende Ziele:

·Verwirklichung des ersten Grundsatzes der europäischen Säule sozialer Rechte, dem zufolge „jede Person [...] das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form [hat], damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“, sowie des vierten Grundsatzes, der das „Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsaussichten“ hervorhebt, einschließlich des Rechts „auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei Fortbildung und Umschulung“;

·Förderung der Entwicklung eines europäischen Bildungsraums, indem die von allen Lernenden benötigten Schlüsselkompetenzen festgelegt werden und indem die Mobilität von Lernenden und Lehrkräften und insbesondere die Entwicklung von Sprachkompetenzen zur Erleichterung der Mobilität und Zusammenarbeit in Europa unterstützt wird;

·Förderung der Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen zur Entwicklung wesentlicher Fertigkeiten und Einstellungen, einschließlich Kreativität, Initiative, Teamwork, Wahrnehmung von Risiken und Verantwortungsgefühl;

·Reaktion auf sich ändernde Kompetenzanforderungen, u. a. hinsichtlich Grundkompetenzen, digitaler Kompetenzen, Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, und Technik (MINT), sowie Hinweis auf Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzentwicklung in diesen Bereichen;

·Hervorhebung der Rolle von aktiver Teilnahme an der Gesellschaft, gemeinsamen Werten und Grundrechten;

·Einbindung der Ergebnisse der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und der Impulse des Nachhaltigkeitsziels 4 der Vereinten Nationen – Bildung 2030;

·Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Bildungseinrichtungen und Lernumgebungen sowie des Bildungspersonals, damit die Kompetenzentwicklung stärker gefördert wird, indem bewährte Verfahren zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen aufgezeigt werden;

·Beitrag zur Gestaltung des zukünftigen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, indem ein gemeinsames Verständnis von Schlüsselkompetenzen gefördert wird;

·Förderung der Nutzung europäischer Fördermittel wie Erasmus+, der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und Horizont 2020;

Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen liefert weitere Erkenntnisse, die aus früheren Erfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen aus dem Jahr 2006 gewonnen wurden, eine Analyse zur Unterstützung der neuen Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen sowie Beispiele für Strategien und Projekte, die die Entwicklung von Kompetenzen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens fördern.

Hintergrund

Unter Schlüsselkompetenzen werden diejenigen Kompetenzen verstanden, die alle Menschen für die persönliche Entfaltung und Entwicklung, Beschäftigung, soziale Inklusion und aktive Bürgerschaft benötigen. Sie setzen sich zusammen aus „Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen“ und umfassen mehr als reines (akademisches) „Wissen“.

Im europäischen Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen von 2006 (Referenzrahmen) wurden acht Schlüsselkompetenzen definiert:

·Muttersprachliche Kompetenz

·Fremdsprachliche Kompetenz

·Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz

·Computerkompetenz

·Lernkompetenz

·Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

·Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz

·Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit

Seit seiner Annahme haben Mitgliedstaaten und andere Interessenträger den Referenzrahmen und das zugrundeliegende Konzept verwendet. Die meisten Mitgliedstaaten haben diesbezügliche Reformen auf den Weg gebracht. Diese Reformen sind sehr verschiedenen ausgeprägt, auch haben die Mitgliedstaaten mit der Zeit die Definition der Schlüsselkompetenzen angepasst. Die meisten Reformen haben in den Bereichen Schul- oder der Berufsbildung stattgefunden. Entwicklungen werden im Hinblick auf Schlüsselkompetenzen beurteilt, die leicht mit herkömmlichen „Schulfächern“ in Verbindung gebracht werden, wie z. B. muttersprachliche und fremdsprachliche oder mathematische Kompetenz, anstatt im Hinblick auf Kompetenzen, die über die Grenzen herkömmlicher „Schulfächer“ hinausgehen, wie Lernkompetenz, unternehmerische Kompetenz oder soziale und Bürgerkompetenz 15 .

Die allgemeine und berufliche Bildung und andere Lernumgebungen sehen sich bei der Verwirklichung kompetenzorientierter Ansätze im Unterricht und beim Lernen Herausforderungen gegenüber. Der Übergang von einem eher statischen Konzept von Lehrplaninhalten hin zu einer dynamischen Definition von Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen, die ein Lernender während des gesamten Lernprozesses entwickeln muss, erfordert einen Paradigmenwechsel im Bereich der Bildung und des Lernens, der Auswirkungen auf deren Organisation und Beurteilung hat.

Hinzu kommt, dass der Kompetenzbedarf nicht statisch ist, sondern sich während des ganzen Lebens ändert. Die in der Schule erworbenen Kompetenzen dienen als Grundlage und müssen das ganze Leben lang weiterentwickelt und angepasst werden. Die ständige Aktualisierung und der Erwerb neuer Kompetenzen als Reaktion auf geänderte Anforderungen ist ein lebenslanger Prozess. Daher muss jeder Mensch die Möglichkeit haben, seine Kompetenzen ein Leben lang weiterzuentwickeln.

Diese Empfehlung ist nicht nur ein aktualisierter europäischer Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, sondern beschreibt darüber hinaus bewährte Verfahren zur Förderung der Entwicklung kompetenzorientierter Ansätze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich im Bereich des nichtformalen Lernens und unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Der Gemeinsame Bericht 2015 des Rates und der Kommission zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) nennt klare Prioritäten für die Entwicklung von „Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, die im Laufe des lebenslangen Lernens erworben werden, wobei der Fokus auf den Lernergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden liegt“. 16

In ihrer Mitteilung über die Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur 17 fordert die Kommission, in Menschen und in ihre Bildung zu investieren und sicherzustellen, dass Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung den Lernenden alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die in der heutigen Welt unverzichtbar sind. Sie stellt zudem einen engen Zusammenhang zwischen einer gemeinsamen Definition der Kompetenzen, die alle Menschen brauchen, und der Schaffung eines europäischen Bildungsraums her.

In der neuen europäischen Kompetenzagenda wurde die Überarbeitung der Ratsempfehlung von 2006 zu Schlüsselkompetenzen angekündigt, mit dem Ziel, ein gemeinsames und aktualisiertes Verständnis der Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, deren weitere Einbindung in Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und deren Entwicklung und Bewertung zu unterstützen. 18

In der am 7. Dezember 2016 verabschiedeten Initiative „In die Jugend Europas investieren“ 19 und den darauf folgenden Mitteilungen über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht 20 sowie über die Erneuerung der Hochschulbildung 21 im Mai 2017 hat die Kommission der Notwendigkeit von Investitionen und weiteren ehrgeizigen Zielsetzungen in diesem Bereich Nachdruck verliehen.

In der im Dezember 2016 verabschiedeten „Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene“ wird empfohlen, Erwachsenen mit einem geringen Niveau an Fertigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen die Möglichkeit zu bieten, ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder ein breiteres Spektrum von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben, und zwar auf der Grundlage der Empfehlung aus dem Jahr 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens 22 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis spätestens 2018 Regelungen für die Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen eingeführt zu haben, die den Einzelnen dazu befähigen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, validieren zu lassen und eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erwerben.

Die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen 23 sieht die Schaffung eines gemeinsamen Referenzrahmens vor, der Einzelpersonen und Organisationen den Vergleich verschiedener Qualifikationssystemen und den sich daraus ergebenden Qualifikationsniveaus ermöglicht.

Das Europass-Rahmenkonzept 24 hilft Menschen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen besser zu kommunizieren und zu beschreiben.

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen der Union

In ihrer Mitteilung über die „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ betont die Kommission, dass Bildung die Basis für kreative und produktive Arbeitskräfte und letztendlich das Rückgrat einer widerstandsfähigen Wirtschaft bildet. Sie betont, dass in Menschen, in deren Kompetenzen und Möglichkeiten investiert werden müsse. Sie unterstreicht besonders, dass verstärkt Anstrengungen zur Unterstützung der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen unternommen werden müssen. 25  

Die europäische Säule sozialer Rechte unterstreicht „das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit [jeder] Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“ sowie das Recht auf Fortbildung und Umschulung. 26

Im Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über gemeinsame Werte, inklusive Bildung und die europäische Dimension von Unterricht und Lehre 27 wird insbesondere auf die Bürgerkompetenz hingewiesen, wie im Anhang dieser Empfehlung beschrieben. Darin wird eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Union ergreifen könnten.

In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Aktionsplan für digitale Bildung 28 wird dargelegt, wie die Bildungssysteme Innovation und digitale Technologie besser nutzen und die Entwicklung wichtiger digitaler Kompetenzen unterstützen können, die für das Leben und Arbeiten in einer Zeit rasanten digitalen Wandels benötigt werden. Der Aktionsplan für digitale Bildung ist insbesondere auf Schul- und Ausbildungssysteme ausgerichtet und umfasst Schul-, Berufs- und Hochschulbildung.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Rechtsgrundlage

Die Initiative steht im Einklang mit Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In Artikel 165 heißt es, dass die Union zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch beiträgt, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems unterstützt und ergänzt. In Artikel 166 heißt es, dass die Union eine Politik der beruflichen Bildung einführt, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Die Initiative schlägt keine Ausweitung der Regelungsbefugnisse der EU oder verbindliche Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedstaaten entscheiden im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten, wie sie diese Empfehlung umsetzen.

Subsidiarität (für nicht ausschließliche Zuständigkeit)

Obgleich viele Mitgliedstaaten über eigene nationale Kompetenzrahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügen, findet derzeit nur ein begrenzter Austausch über bewährte Verfahren zur Förderung des kompetenzorientierten Lehrens und Lernens statt.

Der Mehrwert dieser Empfehlung auf Unionsebene liegt in der Fähigkeit der Union,

·einen gemeinsamen Referenzrahmen für benötigte Schlüsselkompetenzen zu formulieren;

·auf ein gemeinsames Verständnis des lebenslangen Lernens hinzuwirken;

·den Austausch von Wissen, Erfahrung und bewährten Verfahren zu fördern;

·Initiativen auf EU-Ebene zur Förderung der Kompetenzentwicklung zu unterstützen;

·die Entwicklung von Kompetenzrahmen zu unterstützen, die dabei helfen, Lernergebnisse zu definieren, und die eine Grundlage für Beurteilungs- und Validierungsverfahren bilden;

·Beurteilungsverfahren im Bereich der Kompetenzentwicklung zu unterstützen und Fortschritte auf EU-Ebene zu beobachten.

Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag trägt zur Stärkung eines gemeinsamen Verständnisses von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen bei und legt das Fundament für den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und die Entwicklung von Strategien sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zur Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen. Der Vorschlag betrifft die allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen, formales, nichtformales und informelles Lernen sowie alle Altersgruppen. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, da die Mitgliedstaaten freiwillige Verpflichtungen eingehen und jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, welchen Ansatz er verwenden möchte.

Wahl des Instruments

Zur Verwirklichung der in Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Ziele ermöglicht dieser Vertrag die Annahme von Empfehlungen durch den Rat auf Vorschlag der Kommission.

Eine Empfehlung des Rates ist ein geeignetes Instrument auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, auf dem die EU lediglich unterstützende Funktion hat. Dieses Instrument wurde bereits häufig für entsprechende EU-Maßnahmen eingesetzt. Dieses Rechtsinstrument zeigt das Engagement der Mitgliedstaaten für die beschriebenen Maßnahmen und stellt die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf eine solidere politische Basis unter strikter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die allgemeine und berufliche Bildung.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

Nicht zutreffend.

Konsultation der Interessenträger

Beginnend mit dem Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend im Oktober 2016 wurden mehrere Konsultationstreffen und Expertenseminare zum Thema abgehalten. Die Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 wurde darüber hinaus ausführlich mit Vertretern der Mitgliedstaaten bei den Hochrangigen Treffen der Expertengruppe des ET2020, den Treffen der Generaldirektoren für Schul-, Berufs- und Hochschulbildung sowie im Beratenden Ausschuss für Berufsbildung, im Ausschuss für Kulturfragen und beim Treffen der Jugendpass-Beratergruppe erörtert.

Eine öffentliche Online-Konsultation fand vom 22. Februar bis 19. Mai 2017 statt, in deren Rahmen nahezu 500 Antworten eingingen und 69 Positionspapiere eingereicht wurden. Die Beiträge lassen eine gute Beteiligung von Bildungsministerien und nichtstaatlichen Interessengruppen erkennen. Die Konsultation endete mit einer Konferenz in Brüssel am 14. Juni 2017. 29

Die Ergebnisse der Konsultation bestätigen die Relevanz des europäischen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen. Die Befragten haben bestätigt, dass Änderungen notwendig sind, um den politischen, sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre Rechnung zu tragen.

Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Online-Konsultation sind:

·Die meisten Befragten schätzen den Referenzrahmen als wichtiges Instrument für

·allgemeine und berufliche Bildung sowie Lernprozesse (77 %);

·eine Mehrheit der Teilnehmer erachtet kleinere Änderungen am Referenzrahmen für notwendig (65 %);

·die Befragten betonen die Notwendigkeit, die Nutzung des Referenzrahmens und

·kompetenzorientierte Bildung und Lernprozesse in Europa zu fördern.

Die Online-Konsultation, Positionspapiere und Treffen/Konferenzen im Rahmen der Konsultation hoben die Notwendigkeit hervor,

·auf Kompetenzanforderungen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Fremdsprachen und Kommunikation in den mehrsprachigen und multikulturellen Gesellschaften von heute zu reagieren;

·durch die Aktualisierung der Definition der digitalen Kompetenz auf sich rasch ändernde digitale und technologische Umgebungen zu reagieren. Bei dieser Überarbeitung sollten die Erfahrungen berücksichtigt werden, die im Zuge der Entwicklung und Förderung der Verwendung des weitverbreiteten Europäischen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen 30 gesammelt wurden;

·die Kompetenzentwicklung in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik weiter zu verbessern;

·die Bedeutung persönlicher und interpersoneller Kompetenzen zu unterstreichen, die manchmal auch als „Lebenskompetenzen“, „sozial-emotionale Kompetenzen“ oder „Softskills“ bezeichnet werden, da sie Menschen helfen, mit Unsicherheit und Veränderung umzugehen. Es sollte noch größerer Wert auf Kompetenzen wie kritisches Denken, Teamwork, interkulturelle Kompetenzen und Problemlösung sollten im Referenzrahmen gelegt werden;

·im Anschluss an die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 – 2014) und in Anbetracht der globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030, unter anderem für den Bildungsbereich, in der Empfehlung die Nachhaltigkeit zu betonen;

·Bürgerkompetenz und die Rolle von Bürgerschaft, gemeinsamen Werte und Grundrechten zu unterstreichen. Es ist zunehmend wichtig, die Menschen zu befähigen, als verantwortungsbewusste, aktive Personen zu handeln, die in der Lage sind, einen Beitrag zu friedlichen, toleranten, inklusiven und sicheren Gesellschaften zu leisten. In diesem Zusammenhang wird auch vorgeschlagen, die Medienkompetenz und interkulturelle Kompetenzen zu stärken;

·Kreativität sowie die Fähigkeit, Prozesse zu planen und zu steuern und im Rahmen einer sachkundigen Entscheidungsfindung mit Risiken umzugehen, als wesentliche Aspekte unternehmerischer Kompetenz zu betonen. Es wurde die Präferenz geäußert, die überarbeitete Definition an den EntreComp-Rahmen 31 anzugleichen;

·dem breiteren Spektrum zeitgenössischer kultureller Ausdrucksformen Rechnung zu tragen und auch den Aspekt der Entwicklung einer eigenen kulturellen Identität zu berücksichtigen. Es sollte eine positive und aufgeschlossene Haltung gegenüber anderen Kulturen und kulturellen Unterschieden betont werden.

Im Rahmen der Konsultation wurde bestätigt, dass die Verwendung des Referenzrahmens bislang vorrangig im Bereich des formalen Lernens in der Primär- und der Sekundarstufe erfolgt ist. Es muss daher eine stärkere Verbindung zu anderen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung, wie z. B. frühkindlicher Bildung und Betreuung, beruflicher Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung und nichtformaler Bildung, hergestellt werden.

Um die Verwendung des Referenzrahmens weiter zu fördern, wurde schließlich vorgeschlagen, Lehr- und Ausbildungskräften verstärkt Leitlinien und Unterstützung anzubieten und Möglichkeiten zur Unterstützung von Beurteilungskonzepten zu prüfen, sowohl im Rahmen von Unterrichts- und Lernprozessen als auch für Steuerungsprozesse im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Der Vorschlag stützt sich auf verschiedenste Berichte und Studien über die Wirkung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006, diesbezügliche Reformen in den Mitgliedstaaten und einschlägige EU-finanzierte Projekte. Der Gemeinsame Fortschrittsbericht des Rates und der Kommission 2010 befasste sich mit ersten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten, die zu kompetenzorientierten Lehrplänen in der allgemeinen und beruflichen Bildung übergegangen waren. 32 Die Erkenntnisse von KeyCoNet 33 , einem europäischen Politiknetzwerk für die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen in der Schulbildung, sowie ein Eurydice-Bericht aus dem Jahr 2012 34 geben einen guten Überblick über den Einsatz des Referenzrahmens in der Schulbildung. CEDEFOP-Berichte 35 geben Aufschluss darüber, in welchem Umfang der Referenzrahmen in der Berufsbildung eine Rolle gespielt hat.

Erkenntnisse wurden auch durch Studien gewonnen, die zwecks Überarbeitung der Empfehlung in die Wege geleitet wurden, unter anderem eine Literaturrecherche über die Verwendung des europäischen Referenzrahmens und eine vergleichende Analyse internationaler und nationaler Kompetenzrahmen. 36

Bei bestimmten Kompetenzen stützten sich die Arbeiten auf Studien und Berichte in diesen Bereichen, wie etwa neueste Berichte über muttersprachliche Kompetenz und Fremdsprachenerwerb 37 , naturwissenschaftliche Bildung 38 , soziale und emotionale Bildung 39 , politische Bildung 40 , unternehmerische Bildung 41 , Bürger- und Bürgerschaftskompetenz 42 sowie kulturelles Bewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit 43 .

Bei der Überarbeitung wurden darüber hinaus Berichte und Studien der OECD, der UNESCO und des Europarates zur Kenntnis genommen, die sich mit der Definition von Kompetenzrahmen für die Bildung befassen. 44 Eine weitere wichtige Informationsquelle waren Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS), insbesondere im Bereich digitaler und unternehmerischer Kompetenzen. 45

Folgenabschätzung

Angesichts der erwarteten Auswirkungen und aufgrund der Tatsache, dass die Maßnahmen als Ergänzung zu Initiativen der Mitgliedstaaten konzipiert sind und die vorgeschlagenen Aktivitäten freiwillig erfolgen, wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Der Vorschlag wurde auf der Grundlage bisheriger Studien, der Konsultation der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Konsultation ausgearbeitet.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Nicht zutreffend.

Grundrechte

Nicht zutreffend.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Für diese Initiative sind keine weiteren Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Um die Umsetzung zu unterstützen, schlägt die Kommission vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unterstützende Leitlinien zu entwickeln, mit denen die Lücken bei der Verwirklichung des kompetenzorientierten Unterrichts und Lernens geschlossen werden.

Die Kommission wird über die Verwendung der Empfehlung im Kontext der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Ausbildung und Lernen Bericht erstatten.

Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Nicht zutreffend.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Bestimmungen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, verstärkt die Schlüsselkompetenzen für alle Lernenden zu entwickeln, insbesondere für Lernende aus benachteiligten Verhältnissen. Sie werden aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, um insbesondere die Leistungsniveaus bei Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Grundkompetenzen), digitalen und unternehmerischen Kompetenzen, MINT-Kompetenzen sowie fremdsprachlichen Kompetenzen anzuheben. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, wo nötig, verstärkt kompetenzorientierte Ansätze für Unterrichts- und Lernprozesse auf allen Bildungsebenen zu unterstützen.

Zusätzlich zu einem überarbeiteten Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen werden mehrere bewährte Verfahren vorgeschlagen, um das Personal auf allen Bildungsebenen bei der Umsetzung des kompetenzorientierten Lernens zu fördern und weitere Ansätze zur Beurteilung von Schlüsselkompetenzen auszuarbeiten. Um die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen zu fördern, ist es notwendig, eine Vielzahl von unterstützenden Lernansätzen und -kontexten zu erarbeiten und anzuwenden; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, deren Weiterentwicklung zu unterstützen.

Des Weiteren unterstreicht die Empfehlung die Notwendigkeit, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu unterstützen, indem diese in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und des nichtformalen Lernens umfassend berücksichtigt werden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, über Erfahrungen und Fortschritte bei der Bereitstellung von Schlüsselkompetenzen Bericht zu erstatten.

Bestimmungen der Kommission

Die Kommission schlägt die Weiterentwicklung von Leitlinien zu kompetenzorientierten Ansätzen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Lernens sowie die Unterstützung von Initiativen zur Entwicklung und Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsziel 4 der Vereinten Nationen betreffend eine inklusive, gerechte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle vor. 46

Die Kommission schlägt die Erstellung eines Fortschrittsanzeigers (Scoreboards) vor, um die Entwicklung der Schlüsselkompetenzen zu verfolgen und Informationen über die zur Förderung der Kompetenzentwicklung Maßnahmen bereitzustellen. Sie will mit Blick auf den nächsten Zyklus des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung einen Vorschlag für zukünftige europäische Benchmarks bei der Kompetenzentwicklung erarbeiten.

2018/0008 (NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)In der europäischen Säule sozialer Rechte 47 wird als erster Grundsatz das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form genannt, damit jeder die Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. Die Säule sieht außerdem das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsaussichten, auf Fortbildung und Umschulung, eine Weiterbildungsmaßnahme und auf Unterstützung bei der Arbeitssuche vor. Die Förderung der Kompetenzentwicklung ist eines der Ziele eines europäischen Bildungsraums, der in der Lage wäre, „das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement zu nutzen sowie als Wege, die europäische Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu erleben.“ 48

(2)Menschen brauchen Fertigkeiten und Kompetenzen, die ihnen im Hinblick auf die Gesellschaft und die Arbeitswelt von morgen die Wahrung des derzeitigen Lebensstandard ermöglichen, zu hohen Beschäftigungsraten beitragen und den sozialen Zusammenhalt fördern 49 . Indem Menschen in ganz Europa darin unterstützt werden, die Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die sie für ihre persönliche Entfaltung, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion benötigen, wird in einer Zeit raschen und tiefgreifenden Wandels auch die Widerstandsfähigkeit Europas gestärkt.

(3)2006 nahmen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen an. In dieser Empfehlung wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gegenüber allen Menschen als Teil ihrer lebensbegleitenden Lernstrategien, einschließlich der Strategien zur Vermittlung der Fähigkeit an alle, lesen und schreiben zu können, auszubauen, und das [...] Dokument „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen“ [...] zu verwenden“ 50 . Seit ihrer Annahme diente die Empfehlung als Referenzdokument für die Entwicklung eines kompetenzorientierten Ansatzes in der Bildung.

(4)Seither haben sich die Kompetenzanforderungen geändert, da mehr Arbeitsplätze von Automatisierung geprägt sind, Technologien in allen Bereichen des Lebens und der Arbeit eine größere Rolle spielen und unternehmerische, soziale und Bürgerkompetenzen für die Resilienz und die Anpassungsfähigkeit immer wichtiger werden.

(5)Gleichzeitig weisen internationale Erhebungen wie beispielsweise PISA 51 oder PIAAC 52 auf einen gleichbleibend hohen Anteil von Jugendlichen und Erwachsenen mit unzureichenden Grundkompetenzen hin. 2015 hatte jeder fünfte Schüler ernsthafte Schwierigkeiten, ausreichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften zu entwickeln 53 . In einigen Ländern verfügt bis zu einem Drittel der Erwachsenen nur über das niedrigste Kompetenzniveau im Lesen, Schreiben und Rechnen 54 . 44 % der Bevölkerung der Union verfügen über geringe oder keine (19 %) digitalen Kompetenzen 55 .

(6)Es ist daher wichtiger denn je, in die Grundkompetenzen zu investieren. Hochwertige Bildung, einschließlich außerschulischer Aktivitäten und eines umfassenden Ansatzes für die Kompetenzentwicklung, heben das Leistungsniveau im Bereich der Grundkompetenzen. 56 Darüber hinaus müssen für eine zunehmend mobile und digitale Gesellschaft neue Wege des Lernens erschlossen werden. 57 Digitale Technologien wirken sich auf die allgemeine und berufliche Bildung und das Lernen aus, da flexiblere Lernumgebungen entwickelt werden, die auf die Bedürfnisse einer in hohem Maße mobilen Gesellschaft abgestimmt sind 58 .

(7)In der neuen europäischen Kompetenzagenda wurde die Überarbeitung der Ratsempfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 angekündigt und eingeräumt, dass Investition in Fertigkeiten und Kompetenzen und in ein gemeinsames und aktualisiertes Verständnis von Schlüsselkompetenzen ein erster Schritt zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung und des nichtformalen Lernens in Europa sind. 59

(8)In Anbetracht des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels, unter Berücksichtigung der Diskussionen über die Zukunft der Arbeit und nach der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 müssen sowohl die Empfehlung als auch der europäische Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen überarbeitet und aktualisiert werden; ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auf der Förderung unternehmerischen Denkens liegen.

(9)Die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, ihre Validierung sowie kompetenzorientierte Bildung und Lernprozesse sollten gefördert werden, indem bewährte Verfahren zur besseren Unterstützung von Bildungspersonal bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und der Verbesserung ihrer Ausbildung, zur Überarbeitung der Bewertungs- und Validierungsmethoden und -instrumente und zur Einführung neuer und innovativer Unterrichts- und Lernmethoden ermittelt werden. 60 Auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten zehn Jahre sollte diese Empfehlung daher die Herausforderungen bei der Verwirklichung kompetenzorientierter Bildung und Lernprozesse aufgreifen.

(10)Indem die Validierung von Kompetenzen gefördert wird, erhält jeder die Möglichkeit, seine Kompetenzen anerkennen zu lassen und eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erwerben. 61 Aufgebaut werden kann auf bestehenden Regelungen für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen 62 , der einen gemeinsamen Referenzrahmen für den Vergleich von Qualifikationsniveaus bietet und die Kompetenzen beschreibt, die jeweils zum Erreichen eines Niveaus benötigt werden. Darüber hinaus kommt der Beurteilung bei der Strukturierung von Lernprozessen und bei der Beratung eine wichtige Rolle zu, da sie den Menschen hilft, ihre Kompetenzen auch im Hinblick auf sich ändernde Anforderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern. 63

(11)Die Definition der Kompetenzen, die für die persönliche Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion benötigt werden, wurde nicht nur von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, sondern auch von verschiedenen Initiativen in Europa während der letzten zehn Jahre geprägt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Verbesserung der Grundkompetenzen, Investitionen in den Fremdsprachenerwerb, der Verbesserung digitaler und unternehmerischer Kompetenzen, der Bedeutung gemeinsamer Werte für das Funktionieren unserer Gesellschaften und der Begeisterung junger Menschen für naturwissenschaftliche Berufe. Diese Entwicklungen sollten im Referenzrahmen berücksichtigt werden.

(12)Gemäß Ziel 4.7 der Nachhaltigkeitsziele soll sichergestellt werden, „dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.“ 64 Dieses Ziel spiegelt sich in dem überarbeiteten Referenzrahmen wider.

(13)Beim Fremdsprachenerwerb, der für moderne Gesellschaften immer wichtiger ist, und bei der Vermittlung von interkulturellem Verständnis und interkultureller Zusammenarbeit kann der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERR) 65 herangezogen werden. Dieser Rahmen gibt die wesentlichen Kompetenzelemente vor und unterstützt den Lernprozess. Er ist darüber hinaus Grundlage für die Definition fremdsprachlicher Kompetenzen im Allgemeinen und findet sich im aktualisierten Referenzrahmen wieder.

(14)Der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen 66 und der Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen 67 haben sich als sehr wertvoll bei der Kompetenzentwicklung erwiesen. Ebenso bietet der Referenzrahmen für Demokratiekompetenzen des Europarates 68 eine umfassende Liste von Werten, Fertigkeiten und Einstellungen für eine angemessene Teilhabe an demokratischen Gesellschaften. Alle diese Elemente wurden bei der Aktualisierung des Referenzrahmens gebührend berücksichtigt.

(15)Um mehr junge Menschen für Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu begeistern, haben Initiativen in Europa damit begonnen, naturwissenschaftlichen Unterricht stärker mit den Künsten und anderen Fächern zu verbinden, und zwar durch die Anwendung des forschend-entdeckenden Lernens und die Einbindung eines breiten Spektrums von gesellschaftlichen Akteuren und Wirtschaftszweigen 69 . Während sich die Definition dieser Kompetenzen über die Jahre nicht wesentlich verändert hat, wird die Förderung von MINT-Kompetenzen immer wichtiger; dies sollte in dieser Empfehlung entsprechend Niederschlag finden.

(16)Die Bedeutung und Relevanz des nichtformalen Lernens werden auch durch die in der Jugendarbeit, der Freiwilligenarbeit und im Breitensport gesammelten Erfahrungen deutlich. Das nichtformale Lernen spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Förderung des Erwerbs wesentlicher sozialer, kommunikationsbezogener und kognitiver Kompetenzen geht; dazu gehören kritisches Denken, analytische Fähigkeiten, Kreativität, Problemlösung und Resilienz, die jungen Menschen den Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen. 70 Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Lernsettings trägt zur Entstehung einer großen Vielfalt von Lernkonzepten und -umgebungen bei. 71

(17)Bei der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollten alle Ebenen der Bildung unterstützt werden: Entwicklung einer hochwertigen frühkindlichen Bildung und Betreuung 72 , weitere Verbesserung der Schulbildung und hervorragender Unterricht 73 , Angebot von Weiterbildungspfaden für geringqualifizierte Erwachsene 74 sowie Weiterentwicklung der Erstausbildung und beruflichen Weiterbildung 75 und Modernisierung der Hochschulbildung 76 .

(18)Diese Empfehlung sollte für ein breites Spektrum formaler und nichtformaler Bildungs- und Lernumgebungen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens gelten. Sie sollte auf eine gemeinsame Definition der Kompetenzen hinwirken, die Übergänge und Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Lernumgebungen ermöglicht. In der Empfehlung werden bewährte Praktiken beschrieben, die den Bedürfnissen des Bildungspersonals Rechnung tragen könnten; dazu gehören Lehrkräfte, Ausbilder/innen, Lehrkräfteausbilder/innen, Leiter/innen von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Aus- und Fortbildungsbeauftragte in Unternehmen, Forscher/innen und Hochschullehrkräfte, Jugendarbeiter/innen und Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung sowie Arbeitgeber/innen und Arbeitsmarktakteure. Darüber hinaus richtet sich diese Empfehlung auch an Einrichtungen und Organisationen, einschließlich Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Menschen von frühem Alter an während ihres ganzen Lebens bei der Verbesserung ihrer Kompetenzen beraten und unterstützen.

(19)Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Die Mitgliedstaaten sollten:

1.das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form unterstützen und jedem die Möglichkeit geben, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und dabei die „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen“ im Anhang dieser Empfehlung nutzen, und

1.1.die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für alle Menschen von Kindesbeinen an als Bestandteil nationaler Strategien für lebenslanges Lernen fördern;

1.2.Jugendlichen und Erwachsenen, die benachteiligt sind oder besondere Bedürfnisse haben, dabei helfen, ihr Potenzial zu entfalten;

2.die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen fördern und dabei ein besonderes Augenmerk auf Folgendes richten:

2.1.Verbesserung der Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Grundkompetenzen) als Grundlage für weitere Lernprozesse und die Teilhabe an der Gesellschaft;

2.2.Förderung des Erwerbs von Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Maßnahmen, um junge Menschen für MINT-Berufe zu begeistern;

2.3.Anheben und Verbessern des Niveaus der digitalen Kompetenzen auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Bevölkerungsgruppen;

2.4.Förderung von unternehmerischer Kompetenz, Kreativität und Eigeninitiative insbesondere bei jungen Menschen, indem unter anderem Möglichkeiten für junge Lernende geschaffen werden, während der Primar- und Sekundarschulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen;

2.5.Anheben des Sprachkompetenzniveaus und Unterstützung der Lernenden beim Erwerb verschiedener Sprachen, die für ihre Arbeits- und Lebenssituation wichtig sind;

3.den Erwerb von Schlüsselkompetenzen mithilfe der bewährten Verfahren zur Förderung der im Anhang aufgeführten Schlüsselkompetenzen erleichtern, indem sie insbesondere:

3.1.eine Vielzahl von Lernansätzen und -kontexten fördern, unter anderem den adäquaten Einsatz digitaler Technologien in Bildung und Lernprozessen;

3.2.Bildungspersonal im Hinblick auf ein kompetenzorientiertes lebenslanges Lernen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen Lernumgebungen unterstützen;

3.3.die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen fördern und weiterentwickeln;

3.4.die Zusammenarbeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und anderen Lernumgebungen auf allen Ebenen und in verschiedenen Bereichen stärken, um die Kontinuität der Kompetenzentwicklung bei den Lernenden und die Entwicklung innovativer Lernansätze zu verbessern;

3.5.Instrumente, Ressourcen und Beratung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und anderen Lernumgebungen ausbaut, um Menschen bei der Gestaltung ihrer lebenslangen Bildungswege zu unterstützen;

4.die ehrgeizigen Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Lernens umfassend zu berücksichtigen;

5.über Erfahrungen und Fortschritte bei der Förderung von Schlüsselkompetenzen in allen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des nichtformalen Lernens, Bericht erstatten.

BEGRÜSST, DASS DIE KOMMISSION:

6.die Umsetzung der Empfehlung und die Verwendung des europäischen Referenzrahmens fördert, indem sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, voneinander zu lernen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Referenzmaterialien und Werkzeuge entwickelt, wie beispielsweise:

6.1.Referenzrahmen für bestimmte Kompetenzbereiche, die die Entwicklung und Beurteilung von Kompetenzen erleichtern 77 ;

6.2.faktengestützte Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten;

6.3.Unterstützungsmaßnahmen für Bildungspersonal und andere Akteure, wie z. B. offene Online-Kurse (MOOC), Selbstbeurteilungsinstrumente 78 , Netzwerke wie eTwinning oder EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa);

6.4.Ansätze für die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen in Fortführung früherer Arbeiten im Zusammenhang mit dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) 79 ;

7.Initiativen zur Weiterentwicklung und Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsziel 4 der Vereinten Nationen für eine inklusive, gerechte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle 80 unterstützt;

8.die Möglichkeit der Entwicklung eines Fortschrittsanzeigers (Scoreboard) in Betracht zieht, um die Verwendung kompetenzorientierter Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in Lernprozessen und die Kompetenzentwicklung in der Union zu verfolgen.

Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    Europäische Kommission (2017), Weißbuch zur Zukunft Europas,  https://ec.europa.eu/commission/white-paper-future-europe-reflections-and-scenarios-eu27_de .
(2)    Weißbuch zur Zukunft Europas, siehe Fußnote 1.
(3)    Erklärung von Rom vom 25. März 2017, http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/03/25/rome-declaration/
(4)    Europäische Kommission (2017), Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“,  https://ec.europa.eu/commission/publications/reflection-paper-harnessing-globalisation_de .
(5)    Strategiepapier des EPSC (13/2016) „The Future of Work“; https://ec.europa.eu/epsc/file/strategic-note-13-future-work_en ; Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
(6)    Mitteilung der Kommission zur Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur – Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017, COM(2017) 673 .
(7)    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 ( EUCO 19/17 ).
(8)    OECD (2016), PISA-Ergebnisse 2015, https://www.oecd.org/pisa/pisa-2015-results-in-focus.pdf ; Europäische Kommission (2016), PISA 2015: EU Performance and initial conclusions regarding education policies in Europe (PISA 2015: Leistungen in der EU und erste Schlussfolgerungen zur Bildungspolitik in den Mitgliedstaaten), https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/pisa-2015-eu-policy-note_en.pdf . 
(9)    Europäische Kommission (2016), Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung, S. 81  http://ec.europa.eu/education/sites/education/files/monitor2016_en.pdf . 
(10)    Europäische Kommission (2017), Digital Scoreboard 2017, https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/digital-scoreboard  
(11)    Mitteilung der Kommission zur Einführung einer Säule sozialer Rechte, COM(2017)250 .
(12)    OECD (2015), Skills for Social Progress: The Power of Social and Emotional Education, http://www.oecd.org/edu/skills-for-social-progress-9789264226159-en.htm  
(13)    Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen ( 2006/962/EG ).
(14)    (2006/962/EG), siehe Fußnote 13.
(15)    Europäische Kommission (2017), Literature review of reforms related to 2006 European Framework of Key Competences for lifelong learning, https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/key-competences-consultation-2017-strategy_en.pdf .
(16)    Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, ABl. C 2015, C 417/04 .
(17)    COM(2017) 673, siehe Fußnote 6.
(18)    Mitteilung der Kommission: Eine digitale Agenda für Europa, ( COM(2016) 381 ).
(19)    Mitteilung der Kommission: „Investieren in Europas Jugend“, COM(2016) 940; Mitteilung der Kommission: „Verbesserung und Modernisierung der Bildung, COM(2016)941 .
(20)    Mitteilung der Kommission: „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“, COM(2017) 248 .
(21)    Mitteilung der Kommission über eine erneuerte EU-Agenda für die Hochschulbildung, COM(2017) 247 .
(22)    Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens, 2012/C 398/01 .
(23)    Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, 2017/C 189/03 .
(24)    Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen ( 2004/2241/EG ).
(25)    COM(2017) 673, siehe Fußnote 6.
(26)    COM(2017) 250, siehe Fußnote 11.
(27)    COM (2018) 23.
(28)    COM (2018) 22.
(29)    Europäische Kommission (2017), Bericht über die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger (in englischer Sprache) https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/2017-key-competences-consultation-review_en.pdf . 
(30)    Europäische Kommission (2014), Referenzrahmen für digitale Kompetenzen, https://ec.europa.eu/jrc/en/digcomp/digital-competence-framework .
(31)    Europäische Kommission (2017), Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenz, https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/eur-scientific-and-technical-research-reports/entrecomp-entrepreneurship-competence-framework .
(32)    Gemeinsamer Fortschrittsbericht des Rates und der Kommission 2010 über die Umsetzung des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 ( 2010/C 117/01 ).
(33)    Key Competence Development in Europe. Catalogue of Initiatives, http://keyconet.eun.org .
(34)    Europäische Kommission (2012), Developing Key Competences at School in Europe: Challenges and Opportunities for Policy, https://www.ddooss.org/informes/School_in_Europe.pdf . 
(35)    CEDEFOP (2015), Stronger VET for better lives, http://www.cedefop.europa.eu/de/publications-and-resources/publications/3067 ; CEDEFOP (2016), Key competences in vocational education and training, http://www.cedefop.europa.eu/de/publications-and-resources/country-reports/key-competences-in-vet .
(36)    Europäische Kommission (2017), Literature review of reforms related to 2006 European Framework of Key Competences for lifelong learning; Europäische Kommission (2017), Support of the stakeholder consultation in the context of the Key Competences Review, Report 1: Comparative Analysis of national and international competence frameworks.
(37)    Europäische Kommission (2017), Neue Ideen für den Sprachunterricht in Schulen, https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/rethinking-language-report_de.pdf .
(38)    Europäische Kommission (2015), Science education for responsible citizenship, http://ec.europa.eu/research/swafs/pdf/pub_science_education/KI-NA-26-893-EN-N.pdf , Europäische Kommission (2011), Science education in Europe: National policies, practices and research, http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/report-rocard-on-science-education_en.pdf .
(39)    Cefai C.; Bartolo P. A.; Cavioni V.; Downes, P.(2017); Integrating Social and Emotional Education (SEE) in the School Curriculum across the EU, NESET II report, Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, erscheint in Kürze.
(40)    Europäische Kommission (2017), Entrepreneurship Education at School in Europe, https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/news/20171106-citizenship-education-school-europe-2017_en . 
(41)    Europäische Kommission (2016), Entrepreneurship Education at School in Europe, https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/images/4/45/195EN.pdf . 
(42)    IEA (2017) International Civic and Citizenship Study (ICCS), erscheint in Kürze; JRC (2011) Civic Competence Composite Indicator (CCCI-2): Measuring Young People’s Civic Competence across Europe based on the IEA International Citizenship and Civic Education study, http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC68398/lbna25182enn.pdf . 
(43)    Europäische Kommission (2016), Cultural Awareness and Expression Handbook, https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/6066c082-e68a-11e5-8a50-01aa75ed71a1 . 
(44)    UNESCO Global Citizenship Education, https://en.unesco.org/gced ; Referenzrahmen für Demokratiekompetenzen 2016 des Europarates; OECD Education 2030 , https://www.coe.int/en/web/education/competences-for-democratic-culture
(45)    Referenzrahmen für digitale Kompetenzen; Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenz, siehe Fußnoten 30 und 31.
(46)    Nachhaltigkeitsziel 4 der Vereinten Nationen, https://sustainabledevelopment.un.org/sdg4 . 
(47)    COM(2017) 250, siehe Fußnote 11.
(48)    COM(2017) 673, siehe Fußnote 6.
(49)    Europäische Kommission (2017), Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas,  https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/reflection-paper-social-dimension-europe_de.pdf . 
(50)    (2006/962/EG), siehe Fußnote 13.
(51)    OECD, Programm für Internationale Schülerbewertung (Programme for International Student Assessment, PISA), http://www.oecd.org/pisa/ . 
(52)    OECD, Programm zur internationalen Bewertung der Kompetenzen von Erwachsenen (Programme for International Assessment of Adult Competencies, PIAAC), http://www.oecd.org/skills/piaac/ . 
(53)    OECD (2016), PISA-Ergebnisse 2015, siehe Fußnote 8.
(54)    Europäische Kommission (2016), Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2016, siehe Fußnote 9.
(55)    Europäische Kommission, Fortschrittsanzeiger 2017 für die Digitale Agenda.
(56)    OECD (2016), PISA-Ergebnisse 2015, siehe Fußnote 8.
(57)    Europäische Kommission (2017), Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“, siehe Fußnote 4.
(58)    Mitteilung der Kommission „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“, COM(2012) 669 .
(59)

   COM(2016) 381, siehe Fußnote 18.

(60)    Gemeinsamer Fortschrittsbericht des Rates und der Kommission 2010 über die Umsetzung des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 (2010/C 117/01), siehe Fußnote 32; Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) ( 2015/C 417/04 ).
(61)    2012/C 398/01, siehe Fußnote 22.
(62)    2017/C 189/03, siehe Fußnote 23.
(63)    Entschließung des Rates vom 28. Mai 2004 über den Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/educ/104236.pdf . Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zur besseren Integration lebensumspannender Beratung.
(64)    Vereinte Nationen, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25. September 2015 angenommene Resolution, Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung  http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf .
(65)    Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen (GERR) https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages  
(66)    Referenzrahmen für digitale Kompetenzen, siehe Fußnote 30.
(67)    Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenz, siehe Fußnote 31.
(68)

   Kompetenzen für eine demokratische Kultur. Gleichberechtigtes Zusammenleben in kulturell unterschiedlichen Gesellschaften (2016), https://rm.coe.int/16806ccc07 .

(69)    Europäische Kommission (2014), Science education for responsible citizenship, siehe Fußnote 38.
(70)    Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen (22. Mai 2017),  http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9547-2017-INIT/de/pdf .
(71)    Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen (27. Mai 2015), 2015/C 172/03 .
(72)    Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz (27. Mai 2015), 2015/C 172/05 .
(73)    COM(2017) 248, siehe Fußnote 20.
(74)    Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016H1224 , 
(75)     2015/C 417/04, Anhang II .
(76)    COM(2017) 247, siehe Fußnote 21.
(77)    Auf der Grundlage der bei der Erstellung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, des Referenzrahmens für digitale Kompetenzen und des Referenzrahmens für unternehmerische Kompetenzen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse.
(78)    Wie beispielsweise der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen, siehe Fußnote 30.
(79)    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Assessment of Key Competences in initial education and training: Policy Guidance, SWD(2012)371.
(80)    Nachhaltigkeitsziel 4 der Vereinten Nationen, siehe Fußnote 44.

Brüssel, den17.1.2018

COM(2018) 24 final

ANHANG

des

Vorschlags für eine Empfehlung des Rates

zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen

{SWD(2018) 14 final}


ANHANG
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
Ein europäischer Referenzrahmen

Hintergrund und Ziele

Jeder Mensch hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit er Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.

Jeder Mensch hat das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsaussichten. Dies schließt das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei Fortbildung und Umschulung ein.

Diese Grundsätze sind in der europäischen „Säule sozialer Rechte“ definiert.

In einer Welt, die durch raschen Wandel und zunehmende Vernetzung gekennzeichnet ist, wird jeder Mensch ein breites Spektrum von Fertigkeiten und Kompetenzen benötigen und diese lebenslang fortwährend weiterentwickeln müssen. Die in diesem Referenzrahmen definierten Schlüsselkompetenzen sollen die Grundlage für die Entstehung gerechterer und demokratischerer Gesellschaften bilden. Sie bieten eine Antwort auf die Forderung nach nachhaltigem und inklusivem Wachstum, sozialem Zusammenhalt und Weiterentwicklung der demokratischen Kultur.

Die wichtigsten Ziele des Referenzrahmens sind

a) die Schlüsselkompetenzen zu definieren, die für Beschäftigungsfähigkeit, persönliche Entfaltung, aktive Bürgerschaft und soziale Inklusion nötig sind;

b) politischen Entscheidungsträgern, Bildungs- und Berufsbildungsanbietern sowie Bildungspersonal, Arbeitgebern und den Lernenden selbst ein europäisches Referenzinstrument an die Hand zu geben;

c) die Bemühungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene um Förderung der Kompetenzentwicklung unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens zu unterstützen.

Schlüsselkompetenzen

Für die Zwecke dieser Empfehlung werden Kompetenzen als eine Kombination aus Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen definiert, wobei

a) Kenntnisse Fakten und Zahlen, Konzepte, Ideen und Theorien umfassen, die bereits etabliert sind und das Verständnis eines bestimmten Bereichs oder Fachgebiets fördern;

b) Fertigkeiten als die Fähigkeit definiert sind, Prozesse auszuführen und vorhandenes Wissen einzusetzen, um so Ergebnisse zu erzielen;

c) Einstellungen die Bereitschaft, zu handeln oder auf Ideen, Personen oder Situationen zu reagieren, sowie entsprechende Denkmuster beschreiben.

Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Beschäftigung, soziale Inklusion und aktive Bürgerschaft benötigen. Sie werden von Kindesbeinen an während des gesamten Erwachsenenlebens in einem lebenslangen Lernprozess durch formales, nichtformales und informelles Lernen entwickelt.

Die Schlüsselkompetenzen gelten alle als gleichermaßen wichtig, da jede von ihnen zu einem erfolgreichen Leben in der Gesellschaft beiträgt. Kompetenzen können in vielen verschiedenen Kontexten und in zahlreichen Kombinationen angewandt werden. Sie überschneiden sich und greifen ineinander; wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen. Fertigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung, Teamwork, Kommunikations- und Verhandlungskompetenz, analytische Fähigkeiten, Kreativität und interkulturelle Kompetenz tauchen bei den Schlüsselkompetenzen immer wieder auf.

·Der Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen:

·Lese- und Schreibkompetenz

·Fremdsprachliche Kompetenz

·Mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik

·Digitale Kompetenz

·Persönliche, soziale und Lernkompetenz

·Bürgerkompetenz

·Unternehmerische Kompetenz

·Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit

1.Lese- und Schreibkompetenz

Lese- und Schreibkompetenz ist die Fähigkeit, Konzepte, Gefühle, Tatsachen und Meinungen sowohl mündlich als auch schriftlich mithilfe von visuellen, Ton- und digitalen Materialien in verschiedenen Disziplinen und Kontexten zu erkennen, zu verstehen, auszudrücken, zu erzeugen und zu interpretieren. Sie impliziert die Fähigkeit, auf angemessene und kreative Weise mit anderen Menschen wirksam zu kommunizieren und in Beziehung zu treten.

Die Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz bildet die Grundlage für weiteres Lernen und weitere sprachliche Interaktion. Je nach Kontext kann die Lese- und Schreibkompetenz in der Muttersprache, der Unterrichtssprache und/oder der Amtssprache eines Landes oder einer Region entwickelt werden.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Die Lese- und Schreibkompetenz beinhaltet, dass eine Person lesen und schreiben und schriftliche Informationen gut verstehen kann. Lese- und Schreibkompetenz erfordert Wortschatz- und Grammatikkenntnisse sowie das Wissen um die Funktionen der Sprache. Sie umfasst ein Bewusstsein für die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion, eine Reihe literarischer und nichtliterarischer Texte sowie für die wichtigsten Merkmale verschiedener Sprachstile und –register.

Der Einzelne sollte die Fähigkeit besitzen, mündlich und schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationssituationen zu bewältigen, sein Kommunikationsverhalten zu beobachten und an die Erfordernisse der jeweiligen Situation anzupassen. Diese Kompetenz umfasst auch die Fähigkeit, verschiedene Arten von Quellen zu unterscheiden und zu verwenden, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten, Hilfsmittel zu benutzen und die eigenen Argumente kontextabhängig auf überzeugende Weise zu formulieren und auszudrücken.

Eine positive Einstellung zur Lese- und Schreibkompetenz ist mit der Bereitschaft zum kritischen und konstruktiven Dialog, Verständnis für die Ästhetik der Sprache und Interesse an der Interaktion mit anderen verbunden. Dies setzt das Bewusstsein für die Wirkung von Sprache auf andere und die Notwendigkeit, Sprache auf eine positive und sozial verantwortliche Art zu verstehen und zu verwenden, voraus.

2.Fremdsprachliche Kompetenz

Diese Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, mehrere Sprachen angemessen und wirksam für die Kommunikation zu verwenden. Sie erfordert im Wesentlichen dieselben Fähigkeiten wie die Lese- und Schreibkompetenz: Sie beruht auf der Fähigkeit, Konzepte, Gedanken, Gefühle, Tatsachen und Meinungen sowohl mündlich als auch schriftlich in einer angemessenen Zahl gesellschaftlicher und kultureller Kontexte entsprechend den eigenen Wünschen oder Bedürfnissen zu verstehen, auszudrücken und zu interpretieren (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Gegebenenfalls kann sie den Erhalt und die Weiterentwicklung muttersprachlicher Kompetenzen einschließen.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Diese Kompetenz erfordert Wortschatz- und Grammatikkenntnisse in verschiedenen Sprachen sowie das Wissen um die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion und der Sprachregister. Wichtig ist auch die Kenntnis gesellschaftlicher Konventionen sowie kultureller Aspekte und der Variabilität von Sprachen.

Zu den wesentlichen Fähigkeiten dieser Kompetenz zählt die Fähigkeit, mündliche Mitteilungen zu verstehen, ein Gespräch zu beginnen, aufrechtzuerhalten und zu beenden, sowie Texte auf verschiedenen Kompetenzniveaus in verschiedenen Sprachen entsprechend den Bedürfnissen des Einzelnen zu lesen, zu verstehen und zu verfassen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, Hilfsmittel angemessen zu benutzen und Sprachen während des ganzen Lebens formal, nichtformal und informell zu erlernen.

Eine positive Einstellung ist mit der Anerkennung kultureller Vielfalt sowie mit Neugier und dem Interesse an Sprachen und interkultureller Kommunikation verbunden. Sie beinhaltet darüber hinaus Achtung vor dem sprachlichen Hintergrund eines jedes Einzelnen; dazu gehört die Achtung vor der Muttersprache von Menschen, die Minderheiten angehören und/oder einen Migrationshintergrund haben.

3.Mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik

A. Mathematische Kompetenz ist die Fähigkeit, mathematisches Denken zu entwickeln und anzuwenden, um Probleme in Alltagssituationen zu lösen. Ausgehend von guten Rechenkenntnissen liegt der Schwerpunkt sowohl auf Verfahren und Aktivität als auch auf Wissen. Mathematische Kompetenz ist — in unterschiedlichem Maße — mit der Fähigkeit und Bereitschaft zur Benutzung von mathematischen Denkarten (logisches und räumliches Denken) und Darstellungen (Formeln, Modellen, Konstruktionen, Kurven, Tabellen) verbunden.

B. Naturwissenschaftliche Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die natürliche Welt anhand des vorhandenen Wissens und bestimmter Methoden zu erklären, um Fragen zu stellen und evidenzbasierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenz in Informatik und Technik ist die Anwendung dieses Wissens und dieser Methoden, um Antworten auf festgestellte menschliche Wünsche oder Bedürfnisse zu finden. Die Kompetenzen in Naturwissenschaften, Informatik und Technik setzen das Verstehen von durch die Aktivität des Menschen ausgelösten Veränderungen und ein Verantwortungsbewusstsein als Bürger voraus.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

A. Zu den erforderlichen Kenntnissen in Mathematik zählen eine fundierte Kenntnis der Zahlen, Maßeinheiten und Strukturen, der Grundrechenarten und grundlegender mathematischer Darstellungen, das Verstehen mathematischer Begriffe und Konzepte sowie ein Bewusstsein dessen, auf welche Fragen die Mathematik Antworten geben kann.

Der Einzelne sollte über die Fähigkeit verfügen, einfache mathematische Prinzipien und Prozesse in Alltagssituationen zu Hause und bei der Arbeit anzuwenden (z. B. finanzielle Kompetenzen) und Argumentationsketten zu verstehen und zu beurteilen. Er sollte in der Lage sein, mathematisch zu denken, mathematische Beweise zu verstehen und in der Sprache der Mathematik zu kommunizieren sowie geeignete Hilfsmittel wie beispielsweise statistische Daten und Grafiken zu verwenden.

Eine positive Einstellung zur Mathematik beruht auf der Achtung der Wahrheit und der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu prüfen.

B. Zu den wesentlichen Kenntnissen in den Bereichen Naturwissenschaften, Informatik und Technik gehören die Grundprinzipien der natürlichen Welt, grundlegende wissenschaftliche Konzepte, Theorien, Grundsätze und Methoden, Technik, technische Produkte und Verfahren sowie das Verständnis der Wirkung von Wissenschaft, Informatik und Technik und der Aktivität des Menschen im Allgemeinen auf die natürliche Welt. Diese Kompetenzen sollen den Einzelnen in die Lage versetzen, Fortschritte, Grenzen und Risiken wissenschaftlicher Theorien, Anwendungen und Techniken in der Gesellschaft im Allgemeinen (in Bezug auf Entscheidungsfindung, Werte, moralische Fragen, Kultur usw.) besser zu verstehen.

Zu den Fertigkeiten zählt das Verständnis von Wissenschaft als einem Verfahren zur Erforschung der Natur in kontrollierten Experimenten, die Fähigkeit, technische Hilfsmittel und Apparate sowie wissenschaftliche Daten zu benutzen und mit ihnen umzugehen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder zu einer evidenzbasierten Entscheidung oder Schlussfolgerung zu gelangen, und die Bereitschaft, seine eigenen Überzeugungen zu verwerfen, wenn sie im Widerspruch zu neuen experimentellen Ergebnissen stehen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, die wichtigsten Merkmale einer wissenschaftlichen Untersuchung zu erkennen und die Schlussfolgerungen sowie die zugehörige Argumentation darzulegen.

Diese Kompetenz setzt eine von kritischer Anerkennung und Neugier geprägte Einstellung voraus, sowie ein Interesse an ethischen Fragen und Respekt vor Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere im Hinblick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und seine Auswirkungen auf die eigene Person, die Familie, die Gemeinschaft und globale Fragen.

4.Digitale Kompetenz

Digitale Kompetenz umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von und Auseinandersetzung mit digitalen Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung, die Arbeit und die Teilhabe an der Gesellschaft. Sie beinhaltet Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit) und Problemlösung.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Der Einzelne sollte verstehen, wie digitale Technologien Kommunikation, Kreativität und Innovation fördern können, und sich der damit verbundenen Chancen, Grenzen, Wirkungen und Risiken bewusst sein. Er sollte die zugrundeliegenden allgemeinen Prinzipien, Regeln und die Logik der digitalen Technologien im Wandel verstehen und sich mit den grundlegenden Funktionen und der Nutzung verschiedener Geräte, Programme und Netzwerke auskennen. Der Einzelne sollte eine kritische Haltung gegenüber der Gültigkeit, Verlässlichkeit und Wirkung von digital verfügbaren Informationen und Daten entwickeln und sich der rechtlichen und ethischen Grundsätze bewusst sein, die mit dem Umgang mit digitaler Technologien verbunden sind.

Der Einzelne sollte in der Lage sein, digitale Technologien für die aktive Bürgerschaft und soziale Inklusion, die Zusammenarbeit mit anderen und die Kreativität zur Verfolgung persönlicher, gesellschaftlicher oder kommerzieller Ziele zu nutzen. Zu den Fertigkeiten zählt die Fähigkeit, digitale Inhalte zu nutzen, aufzurufen, zu filtern, zu beurteilen, zu erstellen, zu programmieren und zu teilen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Informationen, Inhalte, Daten und digitale Profile zu verwalten und zu schützen sowie Programme, Geräte, künstliche Intelligenz oder Roboter zu erkennen und auf effektive Weise zu nutzen.

Die Interaktion mit digitalen Technologien und Inhalten erfordert eine reflektierende, kritische und gleichzeitig neugierige und aufgeschlossene Einstellung gegenüber ihrer Entwicklung. Sie erfordert darüber hinaus einen ethischen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hilfsmitteln.

5.Persönliche, soziale und Lernkompetenz

Persönliche, soziale und Lernkompetenz ist die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren, Zeit und Informationen effektiv zu verwalten, konstruktiv mit anderen zusammenzuarbeiten, seine Resilienz zu erhalten und seinen Bildungs- und Berufsweg selbst in die Hand zu nehmen. Dazu zählt die Fähigkeit, mit Ungewissheit und komplexen Sachverhalten umzugehen, zu lernen, wie man lernt, das eigene körperliche und emotionale Wohlergehen zu fördern, Empathie zu empfinden und Konflikten zu bewältigen.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Für eine erfolgreiche interpersonelle Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Kommunikationsregeln zu verstehen. Persönliche, soziale und Lernkompetenz erfordert auch das Wissen darüber, was einen gesunden Verstand, Körper und Lebensstil ausmacht. Sie setzt voraus, dass man seine bevorzugten Lernstrategien, seinen Kompetenzentwicklungsbedarf und unterschiedliche Wege zur Kompetenzentwicklung kennt und nach den verfügbaren Bildungs-, Berufsbildungs- und Karrieremöglichkeiten und der entsprechenden Beratung oder Unterstützung zu suchen.

Zu den Fertigkeiten gehört die Fähigkeit, seine eigenen Fähigkeiten zu ermitteln, Schwerpunkte zu setzen, mit komplexen Sachverhalten umzugehen sowie Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und zu treffen. Die schließt die Fähigkeit, sowohl mit anderen als auch selbstständig zu lernen und zu arbeiten, sein eigenes Lernen zu organisieren und Ausdauer zu beweisen, es zu beurteilen und sich darüber auszutauschen, gegebenenfalls Unterstützung zu suchen und seinen eigenen Berufsweg und seine sozialen Interaktionen effektiv zu gestalten. Der Einzelne sollte resilient und in der Lage sein, mit Ungewissheit und Stress umzugehen. Er sollte in verschiedenen Umgebungen konstruktiv kommunizieren, in Teams arbeiten und Verhandlungen führen können. Dies setzt Toleranz, die Formulierung und das Verständnis unterschiedlicher Standpunkte sowie die Fähigkeit, Vertrauen zu erzeugen und Empathie zu empfinden, voraus.

Diese Kompetenz beruht auf einer positiven Einstellung gegenüber dem persönlichen, dem sozialen und dem körperlichen Wohlergehen sowie dem lebenslangen Lernen. Sie basiert auf der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, auf Selbstsicherheit und auf Integrität. Dazu gehören der Respekt für andere und die Bereitschaft, Vorurteile zu überwinden und Kompromisse einzugehen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Ziele zu erkennen und zu formulieren, sich selbst zu motivieren und Resilienz und Selbstvertrauen zu entwickeln, um ein ganzes Leben lang erfolgreich weiter zu lernen. Eine problemlösungsorientierte Einstellung kommt sowohl dem Lernprozess als auch der Fähigkeit des Einzelnen zugute, mit Hindernissen und Veränderungen umzugehen. Sie beinhaltet den Wunsch, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, und die Neugier, neue Lernmöglichkeiten zu suchen und sich in zahlreichen Lebensbereichen weiterzuentwickeln.

6.Bürgerkompetenz

Bürgerkompetenz ist die Fähigkeit, als verantwortungsvoller Bürger zu handeln und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen, und zwar auf der Grundlage der Kenntnis gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Konzepte und Strukturen sowie einem Verständnis von globalen Entwicklungen und Nachhaltigkeit.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Bürgerkompetenz beruht auf der Kenntnis der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Dazu gehört ein Verständnis der gemeinsamen europäischen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie umfasst die Kenntnis von Ereignissen der Zeitgeschichte sowie ein kritisches Verständnis der wichtigsten Entwicklungen in der nationalen, der europäischen und der Weltgeschichte. Sie schließt ferner ein Bewusstsein für die Ziele, Werte und politischen Strategien sozialer und politischer Bewegungen sowie für nachhaltige Systeme ein, insbesondere für den Klimawandel und den weltweiten demographischen Wandel sowie die diesen zugrundeliegenden Ursachen. Von wesentlicher Bedeutung sind ferner die Kenntnis von der europäischen Integration sowie ein Bewusstsein für die Vielfalt und kulturelle Identität in Europa und der Welt. Dazu gehört es, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität zur europäischen Identität beiträgt.

Bürgerkompetenz erfordert die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen im gemeinsamen oder öffentlichen Interesse oder zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft einzugehen. Hierzu gehören das kritische Nachdenken sowie die konstruktive Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten und an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen – von der lokalen über die nationale bis hin zur europäischen und internationalen Ebene. Ferner umfasst dies die Fähigkeit, auf herkömmliche und neue Medien zuzugreifen, ein kritisches Verständnis für diese zu entwickeln und mit diesen zu interagieren.

Die Achtung der Menschenrechte als Grundlage der Demokratie legt den Grundstein für eine verantwortungsbewusste und konstruktive Einstellung. Die konstruktive Beteiligung setzt die Bereitschaft voraus, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen und bei allen öffentlichen Aktivitäten mitzuwirken. Sie beinhaltet die Unterstützung der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt, der Gleichstellung der Geschlechter und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Bereitschaft, die Privatsphäre anderer zu respektieren und Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen. Es bedarf eines Interesses an politischen und sozioökonomischen Entwicklungen und interkultureller Kommunikation, um Vorurteile zu überwinden und gegebenenfalls Kompromisse einzugehen sowie für soziale Gerechtigkeit und Fairness einzutreten.

7.Unternehmerische Kompetenz

Unternehmerische Kompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit, Chancen und Ideen umzusetzen und in Werte für andere zu verwandeln. Sie beruht auf Kreativität, kritischem Denken und Problemlösung, Eigeninitiative und Durchhaltevermögen und der Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten, um Projekte zu planen und durchzuführen, die von kulturellem, gesellschaftlichem oder kommerziellem Wert sind.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Unternehmerische Kompetenz erfordert das Wissen, dass es verschiedene Kontexte und Gelegenheiten gibt, um Ideen in persönliche, soziale und berufliche Tätigkeiten umzusetzen, sowie ein Verständnis dafür, wie diese entstehen. Der Einzelne sollte Ansätze zur Planung und Durchführung von Projekten kennen und verstehen, die sowohl Prozesse als auch Ressourcen berücksichtigen. Er sollte ein Verständnis von der Wirtschaft und den Chancen und Herausforderungen haben, mit denen ein Arbeitgeber, eine Organisation oder die Gesellschaft konfrontiert werden. Er sollte sich außerdem ethischer Grundsätze sowie seiner eigenen Stärken und Schwächen bewusst sein.

Unternehmerische Fähigkeiten basieren auf Kreativität, die Einfallsreichtum, strategisches Denken und Problemlösung sowie kritisches und konstruktives Nachdenken innerhalb wechselnder kreativer Prozesse und Innovationen umfasst. Dazu gehört die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten, Ressourcen zu mobilisieren (Menschen und Dinge) und Tätigkeiten aufrechtzuerhalten. Dies umfasst die Fähigkeit, finanzielle Entscheidungen im Hinblick auf Kosten und Wert zu treffen. Die Fähigkeit, mit anderen effektiv zu kommunizieren und zu verhandeln und im Rahmen einer fundierten Entscheidungsfindung mit Ungewissheit, Widersprüchlichkeiten und Risiken umgehen zu können, ist von zentraler Bedeutung.

Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative, das Bewusstsein für die eigene Handlungsfähigkeit, vorausschauendes Handeln, Zukunftsorientiertheit, Mut und Ausdauer beim Erreichen von Zielen. Sie beinhaltet den Wunsch, andere zu motivieren und ihre Ideen zu würdigen, Empathie und Verantwortungsbewusstsein für Menschen und die Welt sowie die Bereitschaft, Verantwortung für ethisches Verhalten zu übernehmen.

8.Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit

Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit sind mit einem Verständnis und einer Achtung davor verbunden, wie Ideen und Sinn in verschiedenen Kulturen und durch verschiedene Künste und Kulturformen auf kreative Weise ausgedrückt und kommuniziert werden. Sie beinhalten, eigene Ideen zu erkennen, zu entwickeln und auszudrücken und seinen Platz oder seine Rolle in der Gesellschaft auf vielfältige Weise und in vielfältigen Kontexten wahrzunehmen.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Diese Kompetenz erfordert die Kenntnis lokaler, nationaler, europäischer und globaler Kulturen und Ausdrucksformen, einschließlich ihrer Sprachen, ihres kulturellen Erbes und ihrer Traditionen und Kulturprodukte, sowie ein Verständnis dafür, wie diese Ausdrucksformen einander beeinflussen, wie sie sich aber auch auf die Ideen des Einzelnen auswirken können. Sie beinhaltet das Verständnis der verschiedenen Formen der Vermittlung von Ideen zwischen Autor, Teilnehmer oder Publikum in geschriebenen, gedruckten und digitalen Texten, Theater, Film, Tanz, Spielen, Kunst und Design, Musik, Ritualen und Architektur sowie in gemischten Formen. Sie erfordert ein Verständnis für die Entwicklung der eigenen Identität in einer multikulturellen Welt und dafür, wie Künste und andere Kulturformen es ermöglichen, die Welt einerseits zu betrachten und andererseits zu gestalten.

Zu den Fertigkeiten zählen die Fähigkeit, bildhafte und abstrakte Ideen, Erfahrungen und Emotionen mit Empathie auszudrücken und zu interpretieren, und die Fähigkeit, dies in verschiedenen Kunst- und anderen Kulturformen zu tun. Zu den Fertigkeiten gehören außerdem die Fähigkeit, persönliche, soziale und kommerzielle Möglichkeiten durch die Künste und andere kulturelle Formen zu erkennen und umzusetzen, sowie die Fähigkeit, sich sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen an kreativen Prozessen zu beteiligen.

Wichtig sind eine offene Einstellung und Respekt gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks und der ethische und verantwortungsvolle Umgang mit geistigem und kulturellem Eigentum. Eine positive Einstellung beinhaltet auch, der Welt mit Neugier zu begegnen, Offenheit für neue Wege und die Bereitschaft, an kulturellen Erfahrungen teilzunehmen.

9.Förderung der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen

Schlüsselkompetenzen sind eine dynamische Kombination aus Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen, die ein Lernender von Kindheit an während des ganzen Lebens entwickeln muss. Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form bietet jedem die Gelegenheit, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Daher können kompetenzorientierte Ansätze in allen Bildungs-, Ausbildungs- und Lernumgebungen und in allen Lebensphasen zum Einsatz kommen.

Es wurden drei Herausforderungen ermittelt, wenn es um die Förderung kompetenzorientierter Bildung und Lernprozesse geht: die Verwendung einer Vielzahl von Lernansätzen und -kontexten, die Unterstützung von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal und die Beurteilung und Validierung im Bereich der Kompetenzentwicklung Als Antwort auf diese Herausforderungen haben sich bestimmte bewährte Verfahren herausgebildet.

a.Eine Vielzahl von Lernansätzen und -kontexten

(a)Fächerübergreifendes Lernen, Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsebenen und Akteuren der allgemeinen und beruflichen Bildung – einschließlich des Arbeitsmarkts – sowie Konzepte wie der schulumfassende Ansatz („whole school approach“), die einen Schwerpunkt auf kollaborativen Unterricht und kollaboratives Lernen sowie die aktive Teilnahme und Entscheidungsfindung der Lernenden legen, können die Lernprozesse bereichern. Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und externen Akteuren aus Wirtschaft, Künsten, Sport und der Jugendarbeit, der Hochschulbildung oder der Forschung können entscheidend zu einer effektiven Kompetenzentwicklung beitragen.

(b)Der Erwerb von Grundkompetenzen sowie die Entwicklung breiter angelegter Kompetenzen können durch die systematische Ergänzung des akademischen Lernens mithilfe des sozialen und emotionalen Lernens, der Künste und des Sports gefördert werden. Die Stärkung der persönlichen, sozialen und Lernkompetenzen von früh an kann als Grundlage für die Entwicklung der Grundkompetenzen dienen.

(c)Lernmethoden wie forschend-entdeckendes, projektgestütztes, gemischtes, kunstgestütztes und spielebasiertes Lernen können die Motivation und die Beteiligung steigern. Ebenso können experimentelles Lernen, Lernen am Arbeitsplatz und wissenschaftliche Methoden in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für die Entwicklung eines breiten Spektrums von Kompetenzen förderlich sein.

(d)Lernende, Bildungspersonal und Bildungsanbieter könnten ermutigt werden, digitale Technologien zur Verbesserung der Lernprozesse und zur Unterstützung der Entwicklung digitaler Kompetenzen einzusetzen. Beispielsweise durch Teilnahme an Initiativen der Union wie „EU Code Week“ 1 . Durch den Einsatz von Selbstbeurteilungsinstrumenten, wie z. B. SELFIE 2 , könnten die digitalen Kompetenzen von Bildungs- und Berufsbildungsanbietern verbessert werden.

(e)Vor allem Möglichkeiten, unternehmerische Erfahrungen zu sammeln, wie z. B. Mini-Unternehmen, Unternehmenspraktika oder Unternehmer, die Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen besuchen, könnten für junge Menschen, aber auch für Erwachsene und Lehrkräfte sehr wertvoll sein. Junge Menschen könnten die Möglichkeit bekommen, mindestens eine unternehmerische Erfahrung während der Primar- und Sekundarschulbildung zu machen. Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen sowie lokalen Plattformen kann insbesondere in ländlichen Gebieten eine zentrale Rolle bei der Vermittlung unternehmerischer Bildung zukommen. Geeignete Schulungen und Unterstützung für Lehrkräfte und Schulleitungen könnten eine wesentliche Rolle dabei spielen, nachhaltige Fortschritte zu erzielen und eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

(f)Fremdsprachliche Kompetenzen können durch enge Zusammenarbeit mit Bildungs-, Ausbildungs- und Lernumgebungen im Ausland, die Mobilität von Bildungspersonal und Lernenden oder den Einsatz von eTwinning, EPALE und/oder ähnlichen Online-Portalen entwickelt werden.

(g)Junge Menschen und Erwachsene, die entweder aufgrund ihres sozioökonomischen oder ihres Migrationshintergrunds benachteiligt sind oder besondere Bildungsbedürfnisse haben, könnten in inklusiven Umgebungen angemessen unterstützt werden, um ihr Bildungspotenzial auszuschöpfen. Eine solche Unterstützung könnte in Form von sprachlicher, akademischer oder emotionaler Unterstützung, Peer-Coaching, außerschulischen Aktivitäten, Berufsberatung oder materieller Hilfe erfolgen.

(h)Die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Lernumgebungen auf allen Ebenen kann wesentlich zu einer größeren Kontinuität der lebenslangen Kompetenzentwicklung bei Lernenden und zur Entwicklung innovativer Lernansätze beitragen.

(i)Die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, örtlichen außerschulischen Partnern und Arbeitgebern kann in Kombination mit dem formalen und dem nichtformalen Lernen Kompetenzentwicklung fördern und den Übergang von Schule ins Arbeitsleben erleichtern.

b.Unterstützung von Bildungspersonal

(a)Die Einbindung kompetenzorientierter Ansätze in Unterrichts- und Lernprozesse der Aus- und Weiterbildungssysteme kann Bildungspersonal dabei helfen, die Veränderung von Unterrichts- und Lernprozessen in ihren Umgebungen voranzutreiben und über die notwendigen Kompetenzen für die Verwirklichung des kompetenzorientierten Ansatzes zu verfügen.

(b)Durch Personalaustausch und Peer-Learning-Aktivitäten, die ein flexibles und selbstständiges Lernen ermöglichen (Netzwerke, Zusammenarbeit, Anwendergemeinschaften) könnten Lehrkräfte bei der Entwicklung kompetenzorientierter Ansätze in ihrem jeweiligen Kontext unterstützt werden.

(c)Bildungspersonal könnte Unterstützung enthalten, um innovative Praktiken zu entwickeln, an der Forschung teilzunehmen und die Technologien für kompetenzorientierte Ansätze im Unterricht und in Lernprozessen zu nutzen.

(d)Bildungspersonal könnte Leitlinien sowie Zugang zu Kompetenzzentren und zu geeigneten Werkzeugen und Materialien erhalten, die Lehr- und Lernmethoden sowie praxis verbessern können.

c.Beurteilung und Validierung im Bereich der Kompetenzentwicklung

(a)Die Beschreibung von Schlüsselkompetenzen könnten in Rahmen für Lernergebnisse umgesetzt werden, die mithilfe geeigneter Werkzeuge für die Zwecke einer diagnostischen, bildungsbezogenen und summativen Beurteilung und Validierung auf geeignetem Niveau ergänzt werden könnten. 3  

(b)Insbesondere digitale Technologien könnten helfen, die verschiedenen Dimensionen abzudecken, die für den Fortschritt der Lernenden, auch für das unternehmerische Lernen, relevant sind.

(c)Es könnten verschiedene Ansätze für die Beurteilung von Schlüsselkompetenzen in nichtformalen und informellen Lernumgebungen entwickelt werden, einschließlich der Aktivitäten von Arbeitgebern, Berufsberatungsanbietern und Sozialpartnern. Diese sollten allen zur Verfügung stehen, insbesondere Geringqualifizierten, um das weitere Lernen zu unterstützen.

(d)Die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, könnte im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens ausgebaut und optimiert werden, unter anderem mittels verschiedene Validierungsverfahren und des Einsatzes von Instrumenten wie Europass und Youthpass.

(1)    The Code Week, http://codeweek.eu/.
(2)    Tool zur Selbstbeurteilung der digitalen Fähigkeiten (SELFIE), https://ec.europa.eu/jrc/en/digcomporg/selfie-tool , oder    HEInnovate, https://heinnovate.eu/ .
(3)    Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen, der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen und der Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen sowie Kompetenzbeschreibungen im Rahmen von PISA sind Beispiele für unterstützendes Material für die Beurteilung von Kompetenzen.