15.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/40


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 2017/826“

(COM(2018) 441 final — 2018/0231 (COD))

(2019/C 62/06)

Berichterstatter:

Oliver RÖPKE

Mitberichterstatterin:

Violeta JELIĆ

Befassung

Europäisches Parlament, 14.6.2018

Rat, 26.6.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 114 Absatz 1, Artikel 169 Absatz 3, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

 

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

2.10.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

17.10.2018

Plenartagung Nr.

538

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

187/4/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Binnenmarkt bildet eine wesentliche Grundlage zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und sichert den Verbrauchern eine große Auswahl an Waren und Dienstleistungen. Darüber hinaus kann er die Basis zur Schaffung von Wohlstand in der Europäischen Union sein.

1.2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Zusammenlegung der fünf Vorläuferprogramme (sowie des Europäischen Statistischen Programms, das jedoch über den Binnenmarktbereich hinausgeht) und einiger Haushaltslinien zu einem Binnenmarktprogramm grundsätzlich, weil dadurch Synergien und mehr Kosteneffizienz erwartet werden können.

1.3.

Der EWSA ist mit der Kommission einer Meinung, dass bestehende Hindernisse beseitigt und die Entwicklung, Umsetzung sowie Durchsetzung des Unionsrechts am Binnenmarkt vorangetrieben werden muss. Dies gilt vor allem für die Bereiche Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Marktüberwachung, Unternehmensrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Bekämpfung von Geldwäsche, Freizügigkeit für Kapital, Finanzdienstleistungen und Wettbewerb sowie Entwicklung von Steuerungsinstrumenten. Der EWSA fordert, dass auch die Einhaltung arbeits-, verbraucher- und umweltrechtlicher Normen bei der Schaffung eines fairen und vollkommenen Binnenmarktes Berücksichtigung finden muss.

1.4.

Bezüglich der Nahrungsmittelkette fordert der EWSA die Kommission aufgrund des Näheverhältnisses des Programms zur Landwirtschafts- und Agrarpolitik jedoch dazu auf, die Finanzierung über die Kategorie 3 „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ sicherzustellen.

1.5.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission, 25 % der verfügbaren Fördermittel zur Erfüllung der Klimaziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu widmen, fordert jedoch zusätzliche Informationen, welche Ausgaben als klimarelevant eingestuft werden.

1.6.

Der EWSA stellt fest, dass das Aufgabenvolumen in der Konsumentenschutzpolitik, nicht zuletzt aufgrund des digitalen Wandels, stetig steigt. Daher fordert der EWSA die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Verbrauchernetzwerken und -organisationen weiter auszubauen und das Mittelvolumen für den Verbraucherschutz entsprechend zu erhöhen.

1.7.

Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass das Mittelvolumen für die Schwerpunkte im neuen Binnenmarktprogramm laut Kommissionsangaben bei rund 3,9 Mrd. EUR und damit in etwa auf gleichem Niveau wie in der laufenden Finanzperiode 2014-2020 liegen soll, äußert jedoch Bedenken, dass es im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen zu Kürzungen und damit zu einer geringeren Mittelausstattung als bisher kommen könnte. Der EWSA begrüßt jedoch, dass im Rahmen von COSME 2 Mrd. EUR zusätzlich aus dem Programm InvestEU zur Verfügung stehen und dass eine Kumulierung von Förderungen aus anderen Programmen möglich ist.

1.8.

Die Statistiken, die im Rahmen des Europäischen Statistischen Programms erstellt werden, haben einen hohen europäischen Mehrwert und stellen eine der Entscheidungsgrundlagen für die Politik der Europäischen Union dar — gerade auch im Bereich des Binnenmarktes. Der EWSA stimmt daher mit der Ansicht der Kommission überein, dass das bisherige Europäische Statistische Programm auch im neuen Binnenmarktprogramm weiterhin mit den erforderlichen Mitteln unterstützt wird.

1.9.

Der EWSA fordert, dass die Europäischen Sozialpartner in allen Phasen des neuen Binnenmarktprogramms entsprechend eingebunden werden.

2.   Grundsätzliche Anmerkungen zum neuen Binnenmarktprogramm

2.1.

Der EWSA hat bereits mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass der Binnenmarkt ein Grundstein für den europäischen Integrationsprozess ist und wesentlich zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Darüber hinaus kann der Binnenmarkt zu Wohlstand beitragen (1).

2.2.

Der EWSA hat in seiner Stellungnahme zum mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 (2) bereits kritisch angemerkt, dass für die nächste Finanzperiode noch weniger Mittel zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union zur Verfügung stehen als in der laufenden Periode.

2.3.

Im Rahmen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens schlägt die Kommission die Zusammenfassung mehrerer Programme und Haushaltslinien aus den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einschließlich KMU, Verbraucherschutz, Kunden und Endnutzer von Finanzdienstleistungen, Politikgestaltung auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, Lebensmittelkette sowie die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung Europäischer Statistiken vor. Der EWSA begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich, weil dadurch Synergien und Effizienzgewinne bei der Finanzierung der geförderten Projekte verwirklicht werden können. Zudem bietet das Programm einen flexibleren Finanzrahmen, der die Durchführung der Projekte für die Begünstigten erleichtern wird.

2.4.

Die Evaluierung der einzelnen Programme, die nun im neuen Binnenmarktprogramm integriert werden sollen, belegt zudem den hohen europäischen Mehrwert, den die einzelnen Initiativen haben.

2.5.

Nach wie vor ist festzustellen, dass es Barrieren und Hindernisse am Binnenmarkt gibt. Daher müssen die Entwicklungen in diesem Bereich verfolgt, die verbleibenden Hindernisse ermittelt und ein Fahrplan für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes im Interesse aller aufgestellt werden. Der EWSA teilt die Meinung der Kommission, dass das neue Programm einen Beitrag dazu leisten kann, durch die Gestaltung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes zu sorgen. Die Maßnahmen der EU müssen zu einem einfachen, klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger führen. Der EWSA fordert, dass auch die Einhaltung arbeits-, verbraucher- und umweltrechtlicher Normen bei der Schaffung eines fairen und vollkommenen Binnenmarktes Berücksichtigung finden muss.

2.6.

Die Möglichkeit Maßnahmen und Projekte über mehrere EU-Programme wie InvestEU, Horizont Europa oder dem Europäischen Sozialfonds kumulativ zu fördern, wird vom EWSA ausdrücklich begrüßt. Dies könnte sowohl Synergieeffekte bewirken als auch die Finanzierung von Projekten erleichtern.

2.7.

Der EWSA verweist zudem auf die besondere Bedeutung der Weiterentwicklung der EU-Steuerpolitik zur Förderung eines effizienten, wettbewerbsfähigen und fairen Binnenmarktes (3).

3.   Ziele des Programms

3.1.

Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für die europäische Wirtschaft. 99 % der Betriebe in der EU sind KMU, zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten dort. Aus Sicht des EWSA ist es daher maßgeblich, dass KMU bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von der Europäischen Union unterstützt werden. Der EWSA betont, wie wichtig Unterstützungsmaßnahmen für professionelle Dienstleistungen und Unternehmensdienstleistungen sind, da sie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU fördern. Sie sind auch für viele andere Sektoren von großer Bedeutung und spielen bei der Dienstleistungsorientierung (Servitization) der europäischen Wirtschaft eine zentrale Rolle.

3.2.

Der EWSA verweist auf die positiven Erfahrungen mit dem Programm COSME, das für KMU aufgrund ihrer bedarfsgerechten Förderungen in Bereichen wie dem Tourismus, der Textilindustrie und anderen Sektoren sehr weitergeholfen und damit zu Wirtschaftswachstum und der Entstehung neuer Arbeitsplätze wesentlich beigetragen hat. Die Förderungen über COSME sollen daher weitergeführt und ausgebaut werden.

3.3.

In den letzten Jahren waren KMU vor allem beim Zugang zu Finanzmitteln mit Schwierigkeiten konfrontiert. Aufgrund mangelnder Kreditwürdigkeit können kleine und mittlere Unternehmen keine entsprechenden Investitionen in Zukunftsthemen wie im Bereich Digitalisierung, Innovationen und Globalisierung tätigen. Diese Situation hat negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bis hin zur Gefährdung des Fortbestands von Unternehmen. Der EWSA begrüßt daher die zusätzliche Möglichkeit der Refinanzierung über Kredit- und Beteiligungsfinanzierungsinstrumente im Rahmen des neuen Fonds InvestEU.

3.4.

Zudem sind Förderungen im Bereich des Kapazitätsaufbaus für Sozialpartner, die öffentliche Verwaltung und andere Begünstigte nötig, um diesen Akteuren die Möglichkeit zu geben, an den EU-Programmen teilzunehmen.

3.5.

Die Förderung von Jungunternehmern sowie von innovativen Produkten und Dienstleistungen soll einen der Eckpunkte im Rahmen des Binnenmarktprogramms bilden. Eine Förderung neuer Geschäftsmodelle, fortschrittlicher Technologien, Lösungen hinsichtlich der Reduktion von CO2-Emissionen und der Ressourcenverwendung aber auch andere Bereiche wie Initiativen für internationale Aktivitäten oder Personalsuche und Qualifikationsmaßnahmen über Cluster-Initiativen hält der EWSA für einen positiven Ansatz und unterstützt die Arbeit der Europäischen Plattform für Cluster-Zusammenarbeit.

3.6.

In vielen Wirtschaftsbereichen ist die Arbeit mit digitalen Lösungen bereits eine Selbstverständlichkeit geworden. Das erfolgreiche Bestehen und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU hängt nicht zuletzt davon ab, rechtzeitig in die entsprechende digitale Infrastruktur zu investieren. Daher unterstützt der EWSA das Vorhaben, KMU bei Investitionen in digitale Projekte zu fördern. Diese sollen so ausgerichtet sein, dass sie einen Nutzen sowohl für den Unternehmenssektor als auch für die Zivilgesellschaft als Ganzes haben.

3.7.

Der EWSA spricht sich dafür aus, die digitalen Portale „Ihr Europa“, SOLVIT, „Ihr Europa — Beratung“, das Binnenmarkt-Informationssystem und den Binnenmarktanzeiger weiterhin zu unterstützen sowie die Schaffung und Erweiterung weiterer öffentlicher digitaler Dienste und die Zusammenarbeit der Behörden in und zwischen den Mitgliedstaaten im digitalen Bereich zu fördern, unter anderem auch im Zusammenwirken mit dem Programm Digitales Europa.

3.8.

Der EWSA nimmt in dem Zusammenhang den progressiven Ansatz der Kommission 25 % der verfügbaren Fördermittel zur Erfüllung der Klimaziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu reservieren positiv zur Kenntnis, fordert jedoch zusätzliche Informationen welche Ausgaben als klimarelevant eingestuft werden.

3.9.

Im Rahmen des Binnenmarktprogramms sollen die Verbraucherinteressen unterstützt und ein hohes Maß an Verbraucherschutz ermöglicht werden. Der EWSA stellt fest, dass die Herausforderungen in der Konsumentenschutzpolitik, unter anderem durch den Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen beziehungsweise aufgrund des digitalen Wandels generell stetig steigen, teilweise aufgrund von unangemessenen Deregulierungsmaßnahmen wie z. B. der Abschaffung von gesetzlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen oder Berufszugangsbestimmungen. Das neue Programm muss daher dafür Sorge tragen, dass Konsumenten bei ihren Verbraucheraktivitäten entsprechend informiert, unterstützt und aufgeklärt werden. Gleichzeitig muss auch eine angemessene Unterstützung und Aufklärung von Unternehmen über Verbraucherschutzvorschriften sichergestellt werden.

3.10.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise ab dem Jahr 2008 hat gezeigt, dass gerade bei Finanzdienstleistungen eine umfassende Beratung und Aufklärung für den Verbraucher, einschließlich der Schuldnerberatung, wesentlich ist. Zudem ist in diesem Bereich eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung, insbesondere durch die Förderung von Organisationen, die die politischen Interessen der Verbraucher im Finanzdienstleistungsbereich unterstützen, nötig.

3.11.

Die Bereitstellung von Markt- und Verbraucherinformationen oder der Zugang zu Rechtsbehelfen, sollen über Förderungen für Konsumentenschutzorganisationen und verantwortliche Durchsetzungsbehörden gewährleistet werden. Der EWSA verweist indes darauf, dass der New Deal für Konsumenten den berechtigten Erwartungen der Verbraucher nicht entspricht, was er auch in seiner jüngsten Stellungnahme zu dem einschlägigen Kommissionsvorschlag betont hat.

3.12.

Der Konsumentenschutz auf Ebene der Europäischen Union wird insbesondere durch das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und durch den Europäischen Verbraucherverband (BEUC) ganz wesentlich unterstützt. Über das Netzwerk konnten in den letzten Jahren Millionen von Konsumenten erreicht und informiert werden, zudem war es dadurch möglich, mehrere hunderttausend Verbraucheranfragen zu beantworten. Der BEUC konnte die Konsumenteninteressen aktiv in allen relevanten Politikfeldern der Union vertreten. Mit den Förderungen für das Netzwerk und des BEUC konnte ein hoher europäischer Mehrwert erzielt werden. Der EWSA spricht sich daher dafür aus, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und dem Europäischen Verbraucherverband BEUC langfristig weiterzuführen und kontinuierlich auszubauen. Der EWSA begrüßt ebenfalls die geplante Kooperation mit nationalen Verbraucherschutzorganisationen.

3.13.

Um die Vertretung der Verbraucherinteressen bei Finanzdienstleistungen zu verbessern, wurden die beiden gemeinnützigen Organisationen Finance Watch und Better Finance im Rahmen eines Pilotprojekts und später mit einer vorbereiteten Maßnahme gefördert. Mit der Verordnung (EU) 2017/826 zum Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich ist die weitere Kofinanzierung dieser Vereinigungen verbunden. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Organisationen in diesem Politikbereich weiter zu verstärken.

3.14.

Der EWSA stellt fest, dass die Mittelausstattung für den Schutz der Verbraucherinteressen angesichts der Fülle von zu bewältigenden Aufgaben mit 198,5 Mio. EUR sehr knapp bemessen ist. Der EWSA fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, das verfügbare Budgetvolumen entsprechend zu erhöhen.

3.15.

Daten und Statistiken stellen die Grundlage für Entscheidungen in zahlreichen Bereichen wie der Sozial-, der Wirtschafts-, der Regional-, der Umwelt- und der Agrarpolitik dar. Die Statistiken, die im Rahmen des Europäischen Statistischen Programms erstellt werden, haben daher einen hohen europäischen Mehrwert und stellen eine der Entscheidungsgrundlagen für die Politik der Europäischen Union dar — gerade auch im Bereich des Binnenmarktes. Daher stimmt der EWSA mit der Ansicht der Kommission überein, dass das bisherige Europäische Statistische Programm auch im Rahmen des Binnenmarktprogramms weiterhin mit den erforderlichen Mitteln unterstützt werden soll, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, der Modernisierung der statistischen Produktionsprozesse und dem steigenden Bedarf an statistischen Daten.

3.16.

Im Bereich der Normen und Standards spricht sich der EWSA dafür aus, dass diese schnell und rechtzeitig in Zusammenarbeit mit den Vertretern der KMU, der Beschäftigten, Verbraucher sowie Umweltvertreter ausgearbeitet werden.

3.17.

Das Programm zur Lebensmittelversorgungskette fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Mensch, Tier und Pflanzen. Zudem soll die Nachhaltigkeit der Lebens- und Futtermittelproduktion auf EU-Ebene verbessert und Qualitätsstandards gesteigert werden. Auswirkungen von Tierseuchen oder durch Schädlinge sollen durch präventive, von der Union geförderte Programme minimiert werden. Das Umweltschutzniveau und die biologische Vielfalt sollen ebenfalls gefördert werden.

3.18.

Viele der Maßnahmen des Programms der Lebensmittelversorgungskette setzen im Bereich der Landwirtschafts- und Agrarpolitik sowie der Umweltpolitik an. Der EWSA fordert die Kommission daher dazu auf, die Finanzierung dieser Förderungen aus der Nahrungsmittelkette über die Kategorie 3 „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ sicherzustellen.

4.   Mittelausstattung

4.1.

Die Kommission schlägt eine Mittelausstattung für das Binnenmarktprogramm in Höhe von insgesamt 4,089 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 vor. Davon sind für

das Ziel Binnenmarkt rund 438 Mio. EUR

das KMU-Programm COSME 1 Mrd. EUR

Verbraucher 198,5 Mio. EUR

die Normung 220,5 Mio. EUR

die Statistik 552 Mio. EUR und

die Lebensmittelkette 1 680 Mio. EUR vorgesehen.

4.2.

Der EWSA merkt an, dass bezüglich der Vergleichbarkeit der Mittelausstattung zur laufenden Finanzperiode 2014-2020 aufgrund des BREXITs und der Integration der Einzelprogramme in das Binnenmarktprogramm nur begrenzte Aussagen zur gegenwärtigen Mittelausstattung gemacht werden können.

4.3.

Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass für das Binnenmarktprogramm laut Aussagen der Europäischen Kommission ein vergleichbares Volumen wie in der laufenden Finanzperiode (rund 3,9 Mrd. EUR) vorgesehen ist, äußert jedoch Bedenken, dass es im Rahmen der Verhandlungen zu Kürzungen der Mittelausstattung kommen könnte und damit zu einer Verringerung der verfügbaren Gelder gegenüber der Periode 2014-2020.

4.4.

Der EWSA stellt fest, dass mehr als 41 % der Gesamtmittel beziehungsweise 1,68 Mrd. EUR für die Lebensmittelkette veranschlagt sind, was den mit Abstand höchstdotierten Posten im Rahmen des Binnenmarktprogramms darstellt, während weniger als 5 % für verbraucherpolitische Projekte zur Verfügung stehen sollen.

4.5.

Der EWSA äußert sich erfreut, dass zusätzlich zum COSME-Programm in Höhe von 1 000 Mio. EUR weitere 2 000 Mio. EUR über das Finanzierungsfenster InvestEU für die Förderung von KMU zur Verfügung stehen (4).

4.6.

Der EWSA fordert eine deutliche finanzielle Aufwertung für den verbraucherpolitischen Teil des Binnenmarktprogramms, da die Herausforderungen in der Konsumentenschutzpolitik, nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Online-Handels und der Online-Dienstleistungen, stark steigen.

4.7.

Hinsichtlich der Lebensmittelkette fordert der EWSA die Sicherstellung der Finanzierung aus den Mitteln der Kategorie 3 „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ für jene Maßnahmen, die nicht Teil der Marktüberwachung sind. Darunter fallen beispielsweise Aktivitäten gegen Tierseuchen und die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen sowie der Tierschutz.

4.8.

Die Möglichkeit der kumulierten Finanzierung von Projekten aus anderen Programmen wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds Plus oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird vom EWSA begrüßt.

4.9.

Förderfähig im Sinne des Artikel 3 des Binnenmarktprogramms sollen neben der Unterstützung von KMU, von Jungunternehmen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums von Unternehmen auch Maßnahmen sein, die es Bürgern, Verbrauchern, Endnutzern, Gewerkschaften sowie Vertretern der Zivilgesellschaft und Unternehmen ermöglichen, aktiv an der politischen Diskussion, der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung teilzunehmen, unter anderem im Rahmen der Unterstützung der Tätigkeiten von nationalen und unionsweiten Vertretungsorganisationen.

Brüssel, den17. Oktober 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 1.

(2)  ECO/460 — Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2020 (verabschiedet auf der Plenartagung vom September 2018).

(3)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 1.

(4)  COM(2018) 439 final.