25.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/1


Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Investieren in Europas Jugend unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Solidaritätskorps“

(2017/C 62/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016, in denen er dazu auffordert, die Arbeiten zu den jüngsten Initiativen der Kommission zugunsten junger Menschen, darunter die Initiativen zu Mobilität, Bildung und Kompetenzentwicklung sowie zum europäischen Solidaritätskorps, voranzubringen (1);

die gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2017, in der die Einbeziehung der sozialen Dimension der Europäischen Union, vor allem durch die Verbesserung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Einrichtung eines Europäischen Solidaritätskorps, als Priorität genannt wird (2)

UNTERSTREICHT

den Handlungsbedarf in Bezug auf die Modernisierung der Bildungssysteme in der EU und die Verbesserung ihrer Qualität von der frühkindlichen Erziehung bis hin zur Hochschulbildung, damit eine hochwertige Bildung für alle angeboten werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie der OECD (2015) — die eindeutig belegen, dass die Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert werden muss — und insbesondere der Lernergebnisse von Schulkindern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und/oder mit Migrationshintergrund;

die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Förderung und Wahrung der in Artikel 2 EUV verankerten Werte der EU, insbesondere Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, damit das Selbstverständnis junger Menschen als Europäer, ihr positives Bild des europäischen Projekts und ihr Vertrauen (3) in dieses Projekt — insbesondere angesichts der besorgniserregenden Verbreitung von populistischem Gedankengut und einem Gefühl der Distanz gegenüber dem gemeinsamen europäischen Projekt seitens mancher jungen Menschen — gestärkt werden;

die Tatsache, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit für viele Mitgliedstaaten nach wie vor oberste Priorität hat, und nimmt Kenntnis von den Vorschlägen der Kommission für zusätzliche Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die weitere Umsetzung der Jugendgarantie sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Jugendarbeitslosigkeit, wozu unter anderem die Förderung von hochwertigen Lehrstellen, arbeitsbasiertem Lernen sowie Mobilität von Auszubildenden gehören;

die Bedeutung eines breiteren Spektrums von Möglichkeiten für junge Menschen, sich aktiv bei Freiwilligentätigkeiten und sozialen Initiativen sowohl in ihrem eigenen Land als auch im Ausland zu engagieren und so persönliche und sonstige Kompetenzen zu erwerben, die ihnen den Weg in die Erwachsenen- und Arbeitswelt erleichtern. Umfassendere Möglichkeiten für eine aktive Rolle auf kommunaler Ebene werden zudem einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung der Sozial- und Bürgerkompetenzen sowie der Fähigkeiten leisten, die junge Menschen benötigen, um sich aktiv an der Stärkung und am Aufbau integrativerer und demokratischerer Gesellschaften zu beteiligen;

NIMMT KENNTNIS VON

den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2016 zu den Themen „Investieren in Europas Jugend“, „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ und „Ein Europäisches Solidaritätskorps“ (4);

der Initiative „Investieren in Europas Jugend“, die auf drei zentrale Bereiche mit sektorenübergreifender Dimension und entscheidender Bedeutung für junge Menschen abzielt: bessere Chancen durch allgemeine und berufliche Bildung, Solidarität, Engagement, Lernmobilität und Beschäftigung;

insbesondere der Mitteilung der Europäischen Kommission zum Europäischen Solidaritätskorps und der Absicht der Kommission, in der ersten Phase zunächst die bestehenden Finanzierungsprogramme (5), Ressourcen und Qualitätsstandards, die unter anderem für den Europäischen Freiwilligendienst festgelegt wurden, sowie das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zu nutzen, damit junge Menschen sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen können;

FORDERT DIE KOMMISSION NACHDRÜCKLICH AUF,

im ersten Halbjahr 2017 Folgendes vorzulegen:

einen entsprechenden faktenbasierten Gesetzgebungsvorschlag unter gebührender Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität für die Durchführung der späteren zweiten Phase des Europäischen Solidaritätskorps, der sich auf beide Komponenten — Freiwilligentätigkeit und Beschäftigung — erstreckt; mit dem Vorschlag soll die Kostenwirksamkeit gewährleistet werden und ihm soll eine Konsultation der Mitgliedstaaten, der einschlägigen Akteure und junger Menschen vorausgehen;

einen klaren Rahmen, unter anderem wie das Europäische Solidaritätskorps finanziert, umgesetzt und bewertet werden soll;

dafür Sorge zu tragen, dass das Europäische Solidaritätskorps nicht nur in der Lage sein wird, seine Ziele in Bezug auf das Engagement und die aktive Beteiligung von jungen Menschen zu verwirklichen, sondern auch hochwertige Stellen und Projekte mit einer ausgeprägten Lerndimension gewährleistet, die positive Ergebnisse für die künftige persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen ermöglichen, wobei ungewünschte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt vermieden werden.


(1)  EUCO 34/16.

(2)  Dok. 15375/16.

(3)  Eurobarometer 85/16.

(4)  Dokumente 15418/16, 15420/16 und 15421/16.

(5)  Das Verfahren zur Billigung der Mittel für das Programm Erasmus+ für 2017 ist derzeit im Gange.