31.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 101/7


Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union: Umfirmierung eines Unternehmens, für das ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll gilt

(2017/C 101/08)

Die Einfuhren von Hebelmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen einem endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1136/2006 des Rates (1) („ursprüngliche Verordnung“) eingeführt und durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 796/2012 des Rates (2) ausgeweitet wurde.

Dongguan Nanzha Leco Stationary, mit dem TARIC-Zusatzcode A729 (TARIC: Integrated Tariff of the European Union, Integrierter Zolltarif der Europäischen Union), ein Unternehmen, für das ein unternehmensspezifischer Zollsatz von 27,1 % gilt, hat der Kommission mitgeteilt, dass es seinen Namen in DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co., Ltd. geändert hat.

Das Unternehmen bat die Kommission zu bestätigen, dass die Umfirmierung nicht seinen Anspruch auf den unternehmensspezifischen Zollsatz berührt, der für das Unternehmen unter seinem früheren Namen galt.

Die Kommission hat die vorgelegten Angaben geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Umfirmierung die Feststellungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 796/2012 in keiner Weise berührt.

Die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 796/2012 auf

Dongguan Nanzha Leco Stationary

The First Industrial Camp, Nanzha, Humen, Dongguan, China

A729

ist zu verstehen als Bezugnahme auf

DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co., Ltd

A729

Der bisher Dongguan Nanzha Leco Stationary The First Industrial Camp, Nanzha, Humen, Dongguan, China zugewiesene TARIC-Zusatzcode A729 gilt künftig für DongGuan Humen Nanzha World Wide Stationery Mfg. Co., Ltd.


(1)  ABl. L 205 vom 27.7.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 238 vom 4.9.2012, S. 5.