6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/223 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts
(2017/C 417/36)
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zum Amt
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
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16. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
17. |
Wie in den Vorjahren war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 3,5 Millionen Euro bzw. 39 % (2015: 4,2 Millionen Euro bzw. 41 %) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich im Jahr 2016 für den Hauptsitz des Amts angefallene Ausgaben, die vom Gastgeberstaat erst im Jahr 2017 in Rechnung gestellt werden (2 Millionen Euro). |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
18. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website www.europol.europa.eu verfügbar.
(3) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(6) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst. |
Abgeschlossen |
2015 |
Mit 4,2 Millionen Euro bzw. 41 % (2014: 1,9 Millionen Euro bzw. 27 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich gebäudebezogene Leistungen wie funktionelle und technische Verbesserungen der für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten im Hauptsitz des Amts (1,5 Millionen Euro) oder Wartungs-/Reparaturarbeiten und zusätzliche Bauleistungen (0,8 Millionen Euro). Diese Arbeiten waren noch im Gange bzw. die entsprechenden Rechnungen waren bis Ende 2015 noch nicht eingegangen. |
n. z. |
ANTWORT DES AMTS
18. |
Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen. Aufgrund der Ausführungen von Bauarbeiten am Hauptsitz von Europol unter der Aufsicht des Aufnahmestaates als externer Beteiligter, wird sich die Verwaltung der gebäudebezogenen Kosten erwartungsgemäß auch über künftige Haushaltsjahre verteilen. Grund dafür ist die inhärente administrative Struktur, mit der Europol die damit verbundenen Rechnungen erhält nachdem der Aufnahmestaat auf nationaler Ebene mit den entsprechenden Auftagnehmern Verbindung aufgenommen hat. |