6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/52 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2017/C 417/07)
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (nachstehend „die Agentur“) wurde am 1. Januar 2005 errichtet (2005-2008: Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA), 2008-2013: Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC), seit 1. Januar 2014: Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel) (1). Die Agentur hat ihren Sitz in Luxemburg. Ihr Mandat wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Agentur führt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit, das Verbraucherprogramm und die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ durch. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
|
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
|
15. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
16. |
Die Agentur übertrug 1,1 Mio. Euro bzw. 48 % (2015: 0,9 Mio. Euro bzw. 52 %) der bei Titel III (Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen betreffen in erster Linie IT-Leistungen sowie andere Studien, die in Auftrag gegeben, aber bis zum Jahresende noch nicht durchgeführt oder abgeschlossen wurden. Die Agentur annullierte 0,2 Mio. Euro bzw. 17 % der von 2015 auf 2016 übertragenen Mittel, was auf eine unzulängliche Bedarfsplanung hindeutet. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
17. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) Durchführungsbeschluss 2013/770/EU der Kommission (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 69).
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website http://ec.europa.eu/chafea/ verfügbar.
(3) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2015 |
Die Agentur übertrug 0,5 Mio. Euro bzw. 36,4 % (2014: 0,1 Mio. Euro bzw. 13 %) der bei Titel II (Verwaltungsausgaben) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Erweiterung der Bürofläche der Agentur und die erforderliche Ausstattung der Büros (0,3 Mio. Euro). |
n. z. |
2015 |
Die Agentur übertrug 0,9 Mio. Euro bzw. 52 % (2014: 0,9 Mio. Euro bzw. 50 %) der bei Titel III (Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen sind in erster Linie auf die späte Annahme des Arbeitsprogramms der Agentur durch die Kommission im Juni 2015 zurückzuführen. |
n. z. |
2015 |
Die Agentur annullierte 0,2 Mio. Euro bzw. 18 % ihrer auf 2015 übertragenen Mittel (2014: 0,1 Mio. Euro bzw. 14 %), was auf Mängel in ihrer Planung hindeutet. |
Im Gange |
ANTWORT DER AGENTUR
16. |
Die Agentur akzeptiert die Bemerkungen des Hofes. Die Agentur wird sich weiterhin bemühen, die Übertragungs- und die C8-Annullierungsrate weiter zu senken. |