Brüssel, den 30.11.2017

SWD(2017) 429 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

{COM(2017) 706 final}
{SWD(2017) 428 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Mehrwertsteuerbereich

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Mehrwertsteuerbetrug ist eine ständige Sorge auf EU-Ebene: Die Mehrwertsteuerlücke beträgt schätzungsweise 160 Mrd. EUR, von denen 40 bis 60 Mrd. EUR aufgrund von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug verloren gehen. Diese Lage ist auf die systemischen Schwächen der „Übergangsregelung“ der Mehrwertsteuerrichtlinie zurückzuführen, der zufolge Gegenstände und Dienstleistungen innerhalb der Union mehrwertsteuerfrei verkauft werden können. Der Vorschlag behandelt drei große Probleme:

·den „innergemeinschaftlichen Missing-Trader-Betrug“ (auch „Karussellbetrug“), bei dem ein Erwerber bei einer grenzüberschreitenden Lieferung Gegenstände oder Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei erwirbt und die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, sie aber nicht an die Steuerbehörden abführt, während der Käufer sie geltend machen kann;

·Betrug beim Verkauf von Gebrauchtwagen, bei dem nicht die gesamte Kaufsumme, sondern nur die Handelsspanne besteuert wird, und

·Betrug im Zusammenhang mit den Zollverfahren Nr. 42 und 63, in deren Rahmen die Mehrwertsteuer nicht im Land der Einfuhr fällig wird, wie es bei der normalen Mehrwertsteuerregelung der Fall ist, da die Gegenstände an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat geliefert werden.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Mit dieser Initiative sollen den Steuerbehörden effizientere und effektivere Instrumente zur Bekämpfung der drei wichtigsten Arten von Mehrwertsteuerbetrug in grenzüberschreitenden Zusammenhängen an die Hand gegeben werden. Durch die bessere Nutzung und den Austausch von Informationen zwischen Behörden und die Stärkung von Eurofisc werden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, Betrüger schneller zu ermitteln, den Betrug zu unterbinden und schließlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen zu sorgen.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene?

Obwohl die Verwaltung, die Erhebung und die Kontrolle der Mehrwertsteuer in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, steht Mehrwertsteuerbetrug oft im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Umsätzen im Binnenmarkt. Er beeinträchtigt die Funktionsweise des Binnenmarkts und verursacht erhebliche Verluste für den EU-Haushalt. Die EU hat daher Kooperationsinstrumente geschaffen, um den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden zu organisieren und gemeinsame Prüfungen und Eurofisc zu unterstützen. Effizientere Instrumente auf EU-Ebene – vor allem die Stärkung von Eurofisc – würden einen Mehrwert gegenüber dem bedeuten, was auf nationaler Ebene erreicht werden kann.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Politikoptionen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum? 

Es wurden fünf wesentliche Optionen mit Unteroptionen ermittelt: Zusammengenommen würden alle Optionen die derzeitige Lage in Bezug auf den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verbessern:

·gemeinsame Verarbeitung und Analyse von Daten im Rahmen von Eurofisc;

·neue gemeinsame Maßnahmen im Auditbereich für Steuerbehörden und verbesserte Koordinierung durch Eurofisc;

·Entwicklung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von Eurofisc und den Strafverfolgungsbehörden auf EU-Ebene;

·verbesserter Zugang zu Fahrzeugregisterdaten;

·Austausch von Mehrwertsteuerregister- und Zollinformationen im Zusammenhang mit den Zollverfahren 42/63 zwischen Zoll- und Steuerbehörden.

Wer unterstützt welche Option?

Die Mitgliedstaaten unterstützen die Umsetzung einer gemeinsamen Verarbeitung von Daten und die Einführung von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit den Zollverfahren 42 und 63. Auch der Zugang zu Fahrzeugregisterdaten erhielt die Unterstützung der Mitgliedstaaten, wenn auch in geringerem Maße.

Andere Interessenträger befürworten die Umsetzung eines neuen automatisierten Austauschs von Informationen und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. Sie begrüßen eine stärkere Rolle von Eurofisc. Außerdem äußerten sie sich insgesamt positiv zu gemeinsamen Prüfungen.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen?

Es ist per se nicht möglich, den Nutzen der wesentlichen bevorzugten Optionen genau zu bewerten und zu beziffern.

Mitgliedstaaten: Die wesentlichen Optionen dieser Initiative sollten die Situation in Bezug auf den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug rasch und effizient verbessern und so die Mehrwertsteuereinnahmen erhöhen.

Unternehmen: Durch die gezielte Verfolgung von Betrügern könnten die Befolgungskosten für Unternehmen gesenkt werden, die innerhalb der Union Handel treiben.

Binnenmarkt: Es werden positive Auswirkungen auf die Funktionsweise des Binnenmarkts erwartet, da die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der EU schafft, die ihren Pflichten nachkommen. 

Die ökologischen und sozialen Auswirkungen sind nicht erheblich.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen?

Unternehmen: keine zusätzlichen Kosten. Der Vorschlag schafft die Voraussetzungen für eine bessere Nutzung und Analyse bereits vorhandener Informationen.

Mitgliedstaaten: Durch die gemeinsame Verarbeitung von Daten werden keine zusätzlichen Kosten entstehen, da diese bereits durch das Fiscalis-Programm abgedeckt sind. Fahrzeugregister- und Zolldaten sind bereits verfügbar. Um Steuerbehörden automatisierten Zugang zu den Informationen zu erteilen, wären IT-Entwicklungen erforderlich, jedoch nur in beschränktem Umfang. Die Kosten konnten jedoch nicht geschätzt werden, da keine aktuellen vergleichbaren Daten ermittelt oder von den Mitgliedstaaten geliefert werden konnten.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Diese Initiative sollte keine negativen Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen haben, da sie keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder zusätzliche Befolgungskosten verursachen sollte.

Die Unternehmen dürften von faireren Wettbewerbsbedingungen und einer besseren Funktionsweise des Binnenmarkts profitieren. 

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden?

Obwohl einige der Optionen Entwicklungskosten verursachen, werden sich die neuen Instrumenten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs positiv auf die Haushalte der Mitgliedstaaten auswirken. Es ist nicht möglich, dies genau zu beziffern, obwohl mit Nettogewinnen gerechnet wird.

Gibt es andere nennenswerte Auswirkungen? 

Dieser Vorschlag wird zu einem neuen Austausch und zur gemeinsamen Verarbeitung von Mehrwertsteuerinformationen führen, wozu auch personenbezogene Daten gehören könnten. Dies könnte sich auf die Grundrechte auswirken. Der neue Austausch von Informationen und die Datenverarbeitung, die in der Initiative vorgesehen sind, werden jedoch streng zielorientiert und auf das Maß beschränkt sein, das für das Erreichen der Ziele dieser Initiative – d. h. die wirksame Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs – notwendig ist.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?  

Gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 wird ihre Anwendung alle fünf Jahre überprüft. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten der Kommission sämtliche verfügbaren Informationen übermitteln, die für die Anwendung der Verordnung (Artikel 49) sachdienlich sind, unter anderem Jahresstatistiken.