12.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 342/43 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Förderung von Start-up- und Scale-up-Unternehmen in Europa: die regionale und lokale Perspektive
(2017/C 342/07)
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I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
Änderung 1
Erwägungsgrund 1
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Ziel dieser Richtlinie ist es, Hindernisse für die Ausübung der Grundfreiheiten, etwa des freien Kapitalverkehrs oder der Niederlassungsfreiheit , zu beseitigen, die auf Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften und Verfahren für die präventive Restrukturierung, die Insolvenz und die zweite Chance zurückzuführen sind. Solche Hindernisse sollen mit dieser Richtlinie beseitigt werden, indem sichergestellt wird, dass rentable Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu wirksamen nationalen präventiven Restrukturierungsrahmen haben, die es ihnen ermöglichen, ihren Betrieb fortzusetzen, dass redliche überschuldete Unternehmer im Anschluss an eine volle Entschuldung nach einer angemessenen Frist eine zweite Chance haben und dass die Wirksamkeit von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren, insbesondere durch Verkürzung ihrer Dauer, erhöht wird. |
Ziel dieser Richtlinie ist es, Hindernisse für die Ausübung der Binnenmarktfreiheiten zu beseitigen, die auf Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften und Verfahren für die präventive Restrukturierung, die Insolvenz und die zweite Chance zurückzuführen sind. Solche Hindernisse sollen mit dieser Richtlinie beseitigt werden, indem sichergestellt wird, dass rentable Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu wirksamen präventiven Restrukturierungsrahmen haben, die es ihnen ermöglichen, ihren Betrieb fortzusetzen, dass redliche überschuldete Unternehmer im Anschluss an eine volle Entschuldung nach einer angemessenen Frist eine zweite Chance haben und dass die Wirksamkeit von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren, insbesondere zur Erfüllung der Erfordernisse bei der Anhörung der Arbeitnehmer (Artikel 27 der Grundrechtecharta) und durch Verkürzung ihrer Dauer, erhöht wird. Die präventiven, zuweilen als „vorgefertigt“ bezeichnete Lösungen sind Teil einer zunehmenden Tendenz im modernen Insolvenzrecht, wobei Ansätzen der Vorzug gegeben wird, die — anders als das klassische Verfahren zur Liquidation des angeschlagenen Unternehmens — dem Ziel der Rettung des Unternehmens dienen, oder zumindest der Rettung der noch rentablen Unternehmensteile. |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 2
Artikel 1 Absatz 1
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 3
Artikel 3 Absatz 1
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schuldner und Unternehmer Zugang zu Frühwarnsystemen haben, die eine Verschlechterung der Geschäftsentwicklung erkennen können und dem Schuldner oder dem Unternehmer signalisieren, dass dringend gehandelt werden muss. |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schuldner und Unternehmer sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertreter Zugang zu Frühwarnsystemen haben, die eine Verschlechterung der Geschäftsentwicklung erkennen können und dem Schuldner oder dem Unternehmer signalisieren, dass dringend gehandelt werden muss. |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 4
Artikel 3 Absatz 2
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schuldner und Unternehmer Zugang zu relevanten aktuellen, klaren, prägnanten und nutzerfreundlichen Informationen über die Verfügbarkeit von Frühwarnsystemen und anderen Mitteln haben, die ihnen für eine frühzeitige Restrukturierung oder die Erlangung einer Privatschuldenbefreiung zur Verfügung stehen. |
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schuldner und Unternehmer sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertreter Zugang zu relevanten aktuellen, klaren, prägnanten und nutzerfreundlichen Informationen über die Verfügbarkeit von Frühwarnsystemen und anderen Mitteln haben, die ihnen für eine frühzeitige Restrukturierung oder die Erlangung einer Privatschuldenbefreiung zur Verfügung stehen. |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 5
Artikel 3 Absatz 3
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
Die Mitgliedstaaten können den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Zugang auf kleine und mittlere Unternehmen oder auf Unternehmer beschränken. |
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Begründung
Es wird nicht deutlich, warum und nach welchen Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz usw.) bestimmte Unternehmen von den Frühwarnsystemen ausgenommen werden sollten.
Änderung 6
Neuer Absatz nach Absatz 4 Artikel 4:
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Die Mitgliedstaaten legen besondere Bestimmungen fest, damit die Arbeitnehmer im Vorfeld der Umstrukturierungen die Möglichkeit prüfen können, Unternehmen in Form von Genossenschaften zu kaufen, wobei dazu auch die Aufnahme von Gesprächen mit den Gläubigern, Aufsichtsratsmitgliedern, Sachverständigen, Finanzinstituten, Gewerkschaften und Behörden zählen sollte, um jede Aussicht auf eine nachhaltige und dauerhafte Übernahme zu prüfen, die nicht erst als letzte Chance ins Auge gefasst werden sollte. |
Begründung
Der Verlust von Ressourcen im Fall einer erheblichen Umstrukturierung oder Liquidierung eines Unternehmens ist ein Verlust für die gesamte Wirtschaft der EU. Um das Unternehmen zu bewahren, sollten möglichst viele Optionen, darunter auch die Umwandlung des Unternehmens in eine Genossenschaft, zulässig sein.
Änderung 7
Artikel 8 Absatz 1
Kommissionsvorschlag |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
1. |
begrüßt die Kommissionsmitteilung „Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative“ als Weiterentwicklung und Fortführung des „Small Business Act“; ersucht zugleich die Kommission, den „Small Business Act“ zu aktualisieren und seine Ausgewogenheit zu wahren; |
2. |
teilt die in der Mitteilung geäußerten Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen der noch immer übermäßigen Fragmentierung des Binnenmarkts (auch des digitalen Binnenmarkts) auf das Wachstumspotenzial von Start-ups und Scale-ups; |
3. |
bekräftigt, dass er Maßnahmen zur Entwicklung des innovativen Unternehmertums und zum Abbau von Hindernissen, die diese Entwicklungsmöglichkeiten einschränken, nachdrücklich unterstützt; |
4. |
weist darauf hin, dass Start-up- und Scale-up-Unternehmen flexiblen Beschäftigungsformen wie Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge sowie Job-Sharing tendenziell gerecht werden. Stehen solche Beschäftigungsformen den Arbeitnehmern als eine reelle Option zur Verfügung, können sie die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben begünstigen und zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen; |
5. |
betont, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher Stellen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Expansion von Start-ups von zentraler Bedeutung ist; |
6. |
fordert die Kommission auf, eigene Initiativen zu ergreifen, um die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, dass die Themen Kreativität, Unternehmergeist, Wirtschaft und Finanzen auf sämtlichen Ebenen der unternehmerischen und anderweitigen Bildung stärker berücksichtigt werden; |
7. |
unterstreicht den Einfluss der Leistungen der Regionen und Städte auf das innovationsbedingte Wachstum der Weltwirtschaft, da sie in der Lage sind, sich flexibel an die sich verändernden Bedingungen des Marktes, der Technologie und der Kultur anzupassen; |
8. |
betont, dass sich die Unterstützung von Innovationsakteuren mit einer besonders starken Wachstumsdynamik auch auf andere Marktteilnehmer auswirkt. Neben der derzeitigen Ausrichtung der Arbeiten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, der Sozialwirtschaft und der Sharing Economy (1) werden auch die Synergien zwischen den unterstützenden Maßnahmen und den gesetzlichen Erleichterungen zur Entwicklung ganzer Gesellschaften beitragen; |
9. |
betont, dass jene Maßnahmen ausschlaggebend sein werden, die zu einer engeren Verknüpfung der sektorbezogenen Strategien führen und eine Verbindung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichen Behörden aller Ebenen herstellen, die zur Umsetzung gemeinsamer Ziele führt; |
Abbau regulatorischer, informationsbezogener und rechtlicher Hindernisse
10. |
betont, dass die unterschiedlichen und sich immer wieder ändernden Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten eines der Haupthindernisse für die Expansion der europäischen Start-up-Unternehmen sind (2); |
11. |
ruft die Kommission auf, sich um eindeutige Definitionen von Start-up- und Scale-up-Unternehmen zu bemühen und die Rechtsvorschriften in Bezug auf KMU weiter zu vereinfachen; |
12. |
befürwortet die im Rahmen des Programms Horizont 2020 geschaffene Analysemethode (betreffend die Möglichkeit der Inanspruchnahme fachkundiger Beratung) und die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Cluster und den industriellen Wandel; |
13. |
schlägt vor, nach drei Prüfzyklen das Instrumentarium und die Messgrößen zu überprüfen, damit nicht nur erläuternde Daten zu Start-ups und Scale-ups gesammelt, sondern die Untersuchungen um qualitative Aspekte ergänzt werden, die eine Ermittlung der auftretenden Probleme erleichtern; |
14. |
begrüßt die Tatsache, dass die Maßnahmen des Programms COSME stark auf die Unterstützung von Start-up- und Scale-up-Unternehmen ausgerichtet sind, was den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission im Rahmen der Binnenmarktstrategie entspricht; |
15. |
äußert sich besorgt darüber, dass die Maßnahmen zum Abbau der Fragmentierung der Steuersysteme, insbesondere der Mehrwertsteuersysteme, in den 28 EU-Mitgliedstaaten nur langsam voranschreiten. Die Fragmentierung erschwert das Wachstum und den grenzüberschreitenden Handel von KMU und insbesondere von Start-ups; |
16. |
schlägt der Kommission vor, Start-up-Unternehmen durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Entwicklung und der anschließenden Umsetzung von Strategien zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen; |
Weitere Wirtschaftstätigkeit — die zweite Chance
17. |
weist auf die Problematik der in den EU-Mitgliedstaaten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Unternehmern angewandten ineffizienten und überlangen Verfahren bei hin, durch die viele ehrliche, aber überschuldete Unternehmer um eine zweite Chance gebracht werden; |
18. |
begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU vom 22. November 2016 (COM(2016) 723 final), der darauf abzielt, die größten Hindernisse abzubauen, die sich aus den unterschiedlichen Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen der Mitgliedstaaten ergeben und den freien Kapitalverkehr behindern; befürchtet jedoch, dass der Vorschlag auf finanzielle Aspekte begrenzt bleibt, wobei die beschäftigten Arbeitnehmer als Gläubiger auf der gleichen Stufe wie Banken oder andere Anleger angesehen werden, und die Rettung eines Unternehmens nur als Neuregelung der finanziellen Aspekte zwischen den Beteiligten dargestellt wird; |
19. |
ist der Auffassung, dass die Kommission den Mehrwert, der sich aus der Umsetzung der vorgeschlagenen gesetzlichen Lösungen auf EU-Ebene ergibt, überzeugend begründet, und stellt daher fest, dass der Richtlinienvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht; |
20. |
äußert jedoch seine Sorge darüber, dass dieses Rechtsinstrument aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur laufenden Vereinheitlichung der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten im Bereich der Insolvenzverfahren nicht maßgebend dazu beitragen wird, dass sich mehr Start-up-Unternehmen länger als zwei, drei Jahre dem Markt halten können; |
21. |
erinnert an die am 20. Mai 2015 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommene Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten und schließt sich der Ansicht an, dass die Insolvenzverfahren nicht mehr ausschließlich in Bezug auf die Liquidation, sondern als Instrument bei der Sicherstellung der Erhaltung der Ressourcen des Unternehmens anzusehen sind — einschließlich des Rechts auf Arbeit ihrer Beschäftigten — und um, soweit möglich, das Überleben des Unternehmens zu sichern; begrüßt auch, dass bis Juni 2019 ein System digital miteinander verbundener „Insolvenzregister“ in jedem Mitgliedstaat geschaffen werden soll, dass über das europäische E-Justiz-Portal kostenlos zugänglich sein soll; verweist jedoch darauf, dass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist, um eine gezielte Schulung der Richter und die Professionalisierung der im Rahmen der Verfahren bestellten Verwalter zu gewährleisten; |
22. |
begrüßt die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Geldmarktfonds (COM(2013) 0615) und die vorgeschlagene Schaffung einer neuen Kategorie von Geldmarktfonds (MMF), des Geldmarktfonds mit Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität (LVNAV), die speziell für die Anwendung auf kleine Unternehmen in der Realwirtschaft geschaffen wurde; |
23. |
fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, Folgendes auf den Weg zu bringen bzw. sich daran aktiv zu beteiligen:
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Schaffung neuer Möglichkeiten
24. |
ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der kleinen und mittleren Start-up-Unternehmen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden muss, insbesondere durch die Festlegung geeigneter Schwellenwerte, um sie auf Ebene der Mitgliedstaaten von den Erfordernissen einer Reorganisierung bzw. erneuten Registrierung zu entbinden; |
25. |
ruft die Kommission auf, die erforderlichen Schritte zur Schaffung der Grundlagen für die Einführung eines Start-up-Visums und eines Auflagenkatalogs einzuleiten, der eine sichere und vorteilhafte Aufnahme qualifizierten geistigen Kapitals aus Drittländern ermöglichen würde, das zur Entwicklung der Wirtschaft der Europäischen Union beitragen könnte; |
26. |
begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Möglichkeiten für den Zugang der Start-up- und Scale-up-Unternehmen zur öffentlichen Auftragsvergabe und betont die Notwendigkeit, die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 2014/24/EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Ebene der Mitgliedstaaten sehr genau zu überwachen, damit gewährleistet ist, dass die Mitgliedstaaten die geltenden Bestimmungen in vollem Umfang nutzen, um den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für KMU zu verbessern; |
27. |
begrüßt den Vorschlag zur Einführung von Innovationsvermittlern, um Netzwerke von Kunden aufzubauen, die an einer innovativen öffentlichen Auftragsvergabe interessiert sind, diese mit innovativen Unternehmen in Kontakt zu bringen und die Unternehmen bei der Suche nach einer Risikofinanzierung zu unterstützen; |
28. |
würdigt die Änderungsvorschläge für das Programm Horizont 2020 zur Unterstützung des Bottom-up- und des sektorübergreifenden Ansatzes sowie radikaler Innovationen, die eine bahnbrechende gesellschaftliche Relevanz und ein großes Wachstumspotenzial aufweisen; |
29. |
begrüßt die weitere Stärkung des Enterprise Europe Network (EEN), das sein Spektrum an Beratungsdiensten durch spezielle Scale-up-Berater ausbauen und über nationale und europäische Bestimmungen, Finanzierungsmöglichkeiten, den Aufbau von Partnerschaften sowie die Beteiligung an grenzüberschreitenden Vergabeverfahren Auskunft geben wird; |
30. |
betont, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit der Regionalbüros des EEN mit den lokalen Gründerzentren, Start-up-Beschleunigern und Wissenschafts- und Technologieparks ist, da diese aufgrund ihrer Nähe zu Start-ups deren reelle Probleme und Bedürfnisse gut kennen; |
31. |
unterstreicht, dass die von der Kommission angekündigte Intensivierung der Maßnahmen zur Schaffung von Verknüpfungen zwischen Clustern und lokalen und regionalen unternehmerischen Ökosystemen, insbesondere im Bereich der Vermittlung zwischen Investoren und großen Unternehmen und der Vernetzung lokaler Entscheidungsträger, um die Vernetzung von Start-ups mit wissenschaftlichen Einrichtungen ausgeweitet werden sollte, die potenziell technologische und innovative nichttechnologische Lösungen bereitstellen; |
32. |
fordert die Kommission auf, Unterstützungsmaßnahmen für Innovationszentren einzuleiten, die Unternehmer in der Anfangsphase des Unternehmens unterstützen und begleiten, indem sie deren Fähigkeiten in der Betriebsführung stärken, alternative Finanzierungslinien bereitstellen, den Abschluss von Verträgen mit „treibenden“ Unternehmen ermöglichen („Elevator Pitch“), ihre Internationalisierung unterstützen usw.; |
33. |
weist auf die wachsende technologische Kluft zwischen den städtischen Regionen auf der einen und den weniger entwickelten Regionen bzw. den Regionen in Randlage auf der anderen Seite hin; schlägt der Kommission in diesem Zusammenhang vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vernetzung der fortschrittlichen Regionen mit den vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Regionen zu fördern; |
34. |
begrüßt, wenngleich noch viel zu tun bleibt, die Fortschritte bei der Entwicklung des Unternehmertums in den weniger entwickelten Regionen und schlägt der Kommission vor, weiterhin die bestehenden Initiativen zur Förderung des Unternehmertums in diesen Regionen zu unterstützen sowie die Möglichkeit der Einleitung weiterer Maßnahmen zu erwägen, wie die eines gesonderten Instruments, das auf die Vernetzung von Projekten ausgerichtet wäre; |
35. |
betont, dass zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung und Vernetzung von Akteuren, die das Unternehmertum in traditionellen Wirtschaftsbranchen, einschließlich des Handwerks und der Kultur- und Kreativbranche, in ländlichen und entlegenen Regionen sowie in stadtnahen Gebieten fördern, sehr wünschenswert wären; |
36. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Plattform zur Herstellung von Kontakten zwischen Start-ups und potenziellen Partnern (neben bestehenden öffentlichen und privaten Plattformen). Dieses Instrument würde die Ausweitung des Netzes der unternehmerischen Ökosysteme und Cluster in Europa stärken; |
37. |
begrüßt die geplante Richtung der Kommissionsmaßnahmen in diesem Bereich (die sich in den Initiativen „Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze“, „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ und „Big-Data-Tool“ widerspiegelt); |
38. |
unterstützt die Initiative zur Ausweitung des Erasmus-Programms für Jungunternehmer auf Gründerzentren und Unternehmer auf internationalen Märkten; |
39. |
äußert sich besorgt darüber, dass in der Mitteilung, die eine außergewöhnlich umfangreiche Problematik betrifft, die geplanten Maßnahmen zu oberflächlich behandelt werden und auf die künftigen Maßnahmen nur selektiv eingegangen wird –so fehlen beispielsweise Informationen über das Programm bezüglich der Drehscheiben für digitale Innovation, und die Einrichtung eines Europäischen Innovationsrats wurde nur beiläufig erwähnt, ohne dessen Funktionsweise festzulegen; |
40. |
ruft die Kommission auf, ausführlichere Informationen über die vorgesehenen Zuständigkeiten und die rechtliche Legitimierung dieses Rates bereitzustellen; |
41. |
stellt fest, dass sich die Gewährleistung einer angemessenen Vertretung von Unternehmen und des entsprechenden Umfelds sowie der Wissenschaft und der öffentlichen Stellen im Rahmen des Europäischen Innovationsrates in erheblichem Maße auf die Qualität seiner Arbeit auswirken würde; |
42. |
ermuntert die Kommission, zu analysieren, inwieweit Gebietskörperschaften dabei unterstützt werden können, Gremien aus erfahrenen Unternehmensvertretern einzuberufen, die die Entwicklung des Unternehmertums sowie von Start-up- und Scale-up-Unternehmen in ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft systematisch unterstützen würden; |
43. |
unterstreicht die wichtige Rolle, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die Wissenschaft und die Unternehmer selbst (d. h. die sog. Dreifachhelix) bei der Propagierung des Unternehmergeistes, der Schaffung einer Kultur der Wissenschaft und Innovation in den europäischen Regionen sowie dem Aufbau starker, regionaler unternehmerischer Ökosysteme spielen und auch in Zukunft spielen werden; |
44. |
ruft die Kommission auf, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften am geplanten Peer-Review-Projekt zu beteiligen, bei dem die Bestimmungen und Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Start-ups und Scale-ups untersucht werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen über die größte Nähe zu den Unternehmern vor Ort, und es wäre sinnvoll, ihre umfassenden Kenntnisse in Bezug auf das lokale Unternehmensumfeld zu nutzen; |
45. |
ist der Ansicht, dass der Wettbewerb angesichts des digitalen Binnenmarkts eine neue Dimension annehmen wird und dass in den einzelnen Regionen unterschiedliche europäische Gegebenheiten herrschen werden, für die dieselben Rechtsgrundlagen gelten. Dadurch werden Start-up-Unternehmen, die bislang keine großen Chancen auf Internationalisierung und Zugang zu neuen grenzüberschreitenden Märkten hatten, neue Möglichkeiten eröffnet; |
Zugang zu Finanzmitteln
46. |
unterstreicht, dass Start-ups und Scale-ups auf innovative und atypische Lösungen zurückgreifen, weshalb die Auswirkungen ihres Einsatzes nur begrenzt vorhersehbar sind. Dies erschwert wiederum den Zugang zur Finanzierung im Rahmen der regulären Programme; |
47. |
empfiehlt der Kommission, das Finanzierungssystem zu lockern, um eine größere Flexibilität in Bezug auf innovative Ideen sicherzustellen, und die für die Verteilung der europäischen Finanzmittel zuständigen Akteure zu ermutigen, bei der Auswahl der Sachverständigen selektiver vorzugehen; |
48. |
begrüßt den Kommissionsvorschlag zur Schaffung eines europäischen Risikokapitaldachfonds, der zur Reduzierung der Fragmentierung des Risikokapitalmarktes in der EU beitragen könnte; |
49. |
schlägt vor, Analysen über die Möglichkeiten der Mobilisierung lokalen Risikokapitals in den Gebietskörperschaften auf den Weg zu bringen; |
50. |
ruft die Kommission auf, die Diversifizierung der verschiedenen Finanzierungsquellen zu fördern, zumal Risikokapitalfonds, privates Beteiligungskapital und Business Angels in Europa noch wenig ausgereift sind; |
51. |
begrüßt nachdrücklich den Vorschlag zur Aufstockung der Mittel für COSME und, unter dem Vorbehalt, dass keine Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ oder dem Horizont 2020 Programm abgeführt werden, grundsätzlich den zur Aufstockung der Mittel für EFSI, sodass zusätzliche Finanzmittel für KMU in der Start-up- und Scale-up-Phase mobilisiert werden können; ist insbesondere der Auffassung, dass die Integration und die Partnerschaft zwischen KMU und Start-up-Unternehmen gefördert werden sollte; |
52. |
begrüßt die von der Kommission geplanten Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Anreize für Risikokapitalfinanzierungen, beispielsweise indem es Privatpersonen bzw. Gebietskörperschaften ermöglicht wird, in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Investmentfonds von öffentlichen Garantien zu profitieren, wenn sie Kapital aufnehmen, da dies zu mehr Kapitalbeteiligungen und mehr Investitionen in die Schuldtitel von Start-ups und Scale-ups beitragen kann; |
53. |
spricht sich dafür aus, auf EU-Ebene ein Programm für nichtfinanzielle Unterstützung für Start-ups und Scale-ups zu konzipieren, das die Erschließung neuer Märkte erleichtert und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Weiterentwicklung der Innovationen in der EU beiträgt; |
54. |
erachtet es als notwendig, ein strukturiertes investitionsfreundliches wirtschaftliches Umfeld in der EU mit wirtschaftlichen und steuerlichen Fördermaßnahmen auszubauen, durch die private Investitionen in innovative Unternehmen angezogen werden und Anreize erhalten, damit so die bestmöglichen wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen und entwickelt sowie ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Es ist dafür besonders wichtig, alternative Finanzierungsinstrumente (Risikokapital, Beteiligungsdarlehen, Garantien usw.) zu stärken. Dafür bedarf es einer echten Vereinfachung der Verfahren zum Einsatz von Finanzinstrumenten, die im Rahmen der Strukturfonds kofinanziert werden; |
55. |
verweist auf die intensive Entwicklung von Crowdfunding-Plattformen als alternative Finanzierungsquelle für innovative Lösungen von Start-up-Unternehmen; |
56. |
ruft die Kommission auf, die Chancen und Risiken des Crowdfunding für die europäische Gesellschaft zu analysieren, insbesondere jene mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Investoren, die im Vergleich zu professionellen Investoren möglicherweise nicht den gleichen Zugang zu Informationen haben und schlechter auf diese Art von Transaktionen vorbereitet sind; |
57. |
weist darauf hin, dass ein entsprechender Rechtsrahmen für den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen in der EU die volle Ausschöpfung des Potenzials dieser Finanzierungsquelle ermöglichen würde. Normen zur Gewährleistung des Schutzes der Anlegerinteressen sollten ein fester Bestandteil dieses Rechtsrahmens sein; |
58. |
unterstützt die Stärkung der Initiative Startup Europe und die Ausweitung ihres Geltungsbereichs über die IKT-Branche und die neu gegründeten Web-Start-ups hinaus. In diesem Zusammenhang wird eine weitere Vereinfachung empfohlen, um Start-ups, die die zahlreichen Möglichkeiten im Rahmen der europäischen Programmplanung nutzen wollen, immer leichter und wirksamer zu beraten; |
Start-up-Tätigkeiten in Bereichen von besonderer gesellschaftlicher Relevanz
59. |
ruft die Europäische Kommission auf, eine Strategie für innovative sozial ausgerichtete Unternehmensinitiativen mit Auswirkungen auf die Lebensqualität anzunehmen, die auf den bisherigen Bereichen von besonderem Interesse aufbaut (Seniorenwirtschaft, soziales Unternehmertum, Dreifachhelix-Modell), damit das Engagement an der Basis und die soziale Kreativität durch Anreize gefördert werden können; |
60. |
weist auf das Potenzial hin, das die Zusammenarbeit von Start-up- und Scale-up-Unternehmen mit Großbetrieben birgt. Es gilt, die bewährten Vorgehensweisen aus jenen EU-Regionen zu nutzen, in denen die Zusammenarbeit Synergien zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Branchen schafft; |
61. |
begrüßt die Zusage der Kommission bezüglich der Einrichtung einer „Social Innovation Challenge Platform“ zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen; |
62. |
weist darauf hin, dass ein Mehrwert darin bestehen könnte, diese Plattform an ein System der öffentlichen Auftragsvergabe zu knüpfen, was sich auf die Dynamik des Wachstums von Sozialunternehmen auswirken könnte. Eine größere Flexibilität des Systems wäre jedoch erforderlich, um eine kreative, d. h. aus Sicht der Endbegünstigten bestmögliche Lösung des Problems zu gewährleisten, und nicht eine, die in Bezug auf die vorgegebenen Indikatoren vorhersehbar ist. |
Brüssel, den 12. Juli 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Die lokale und regionale Dimension der Wirtschaft des Teilens, Berichterstatterin: Benedetta Brighenti, CdR 2015/2698; Kollaborative Wirtschaft und Online-Plattformen: gemeinsamer Standpunkt der Städte und Regionen, Berichterstatterin: Benedetta Brighenti, CdR 2016/4163; Die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Wiederherstellung von Wirtschaftswachstum und der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Berichterstatter: Luis Gomes, CdR 2015/1691.
(2) Intelligente Regulierung für KMU, Berichterstatter: Buchmann Christian, CDR 5387/2016.