2.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. August 2017

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de Portugal

(EZB/2017/24)

(2017/C 292/01)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer, PricewaterhouseCoopers & Associados, der Banco de Portugal — Sociedade de Revisores Oficiais de Contas, Lda., endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2016. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2017 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Banco de Portugal hat für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 Deloitte & Associados — Sociedade de Revisores Oficiais de Contas S.A. als ihre externen Rechnungsprüfer ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, Deloitte & Associados — Sociedade de Revisores Oficiais de Contas S.A. als externe Rechnungsprüfer der Banco de Portugal für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. August 2017.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI