Brüssel, den 9.6.2017

COM(2017) 312 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung

{SWD(2017) 230 final}


1.Einleitung und Hintergrund

Wir alle wollen wissen, ob die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, gesund sind und ob unsere Strände und Seen sauber sind. Die europäische Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, wie es um den Zustand der Natur in ihrer Umgebung bestellt ist und ob die EU Verbesserungsmaßnahmen ergreift.

Dies erfordert einen richtigen Umgang mit den Informationsflüssen. Informationen auf europäischer Ebene beginnen gewöhnlich lokal: Bei der Umweltüberwachung im Hinblick auf die Luftverschmutzung, den Zustand der Natur, die Wasserqualität usw. geht es darum, was „vor Ort“ mit der Umwelt geschieht. Über einige dieser Informationen wird dann gegenüber den EU-Institutionen und der Öffentlichkeit Bericht erstattet. Auf europäischer Ebene werden sie für die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften verwendet, um zu überprüfen, ob die Ziele der jeweiligen Verordnung erreicht werden.

Einige Umweltberichte sind sehr gefragt. Der jährliche EU-Badegewässerbericht findet europaweit große Beachtung: Im Jahr 2016 wurden die von der Europäischen Umweltagentur (EUA) online veröffentlichten Informationen über 73 000 mal aufgerufen. Andere von der Kommission veröffentlichte Berichte werden von der breiteren Öffentlichkeit dagegen kaum wahrgenommen, erfüllen aber einen wichtigen Zweck bei der Überwachung der Umsetzung der EU-Gesetzgebung.

Die Berichterstattung über Politik und Umwelt liefert wichtige Fakten, die wertvoll für eine fundierte Entscheidungsfindung sind. Sie spielt eine entscheidende Rolle für die Analyse, den Dialog und die Zusammenarbeit im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik 1 .

Allerdings führt die Berichterstattung auch zu Kosten für Mitgliedstaaten und Unternehmen, so dass ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an besseren Informationen und den dafür aufzubringenden Kosten gefunden werden muss. Deshalb wurde im Mai 2015 mit dem Paket zur besseren Rechtsetzung 2 eine umfassende Überprüfung der Berichtspflichten in die Wege geleitet, unter anderem für die Umweltpolitik, in Form von Eignungsprüfungen mit Schwerpunkt auf Berichterstattung und Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften 3 .

In diesem Bericht wird der daraus entstandene Aktionsplan zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung vor Ort vorgestellt. Dadurch soll die europäische Öffentlichkeit besser über diese Errungenschaften informiert werden, während gleichzeitig der Berichterstattungsaufwand für nationale Behörden und Unternehmen verringert werden soll.

2.Ergebnisse der Eignungsprüfung

Die Herausforderung der Eignungsprüfung bestand darin, einen Ausgleich zwischen zwei Aspekten zu finden. Einerseits musste man sich ein Gesamtbild über die einzelnen Berichtsströme hinweg verschaffen. Andererseits mussten die verschiedenen Berichtsströme im Detail betrachtet werden, um Probleme identifizieren und daraus lernen zu können. Ziel war es, so ehrgeizig wie möglich zu sein, aber gleichzeitig darauf zu achten, dass alles zu bewältigen war. Die wichtigsten Punkte dabei waren:

·Die „Berichterstattungspflicht“ ergibt sich aus Rechtsvorschriften, die erfordern, der Kommission oder der EUA Daten, Informationen oder Berichte zur Verfügung zu stellen. Die Berichterstattung dient hauptsächlich dazu, dass die Kommission die Umsetzung von EU-Gesetzen in den Mitgliedstaaten überwachen kann. Die Eignungsprüfung deckt die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften oder „regulatorische Überwachung“ ab, nicht jedoch die Umweltüberwachung vor Ort im weitesten Sinne.

·Neben der Berichterstattung auf EU-Ebene beschäftigt sich die Eignungsprüfung auch mit der anschließenden Verbreitung der gewonnen Informationen.

·Nicht alle Berichterstattungspflichten, die in der Eignungsprüfung untersucht wurden, ergeben sich unmittelbar aus Richtlinien oder Verordnungen. Viele werden durch delegierte Rechtsakte oder Vollzugsakte oder durch Richtlinien oder informelle Vereinbarungen geregelt.

Es wurden zwanzig Bewertungsfragen gestellt, bei denen es im Wesentlichen darum ging, ob die richtigen Informationen zur richtigen Zeit, auf die richtige Weise und so kostengünstig wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Interessierte Gruppen wurden online und über regelmäßige Workshops kontaktiert. In der Umweltpolitik gibt es 181 Berichterstattungspflichten, die sich aus 58 Rechtsakten der EU-Umweltgesetzgebung ergeben. Es werden numerische und geografische Daten benötigt, die meisten Informationen sind jedoch im Textformat, dem am schwierigsten zu berichtenden, strukturierenden und analysierenden Format. Die Häufigkeit ist unterschiedlich. Etwa die Hälfte hat alle zwei oder mehr Jahre zu erfolgen, und etwa die Hälfte führt zu einem Bericht der Kommission an andere EU-Institutionen. Die Prozesse sind ebenfalls unterschiedlich, scheinen aber am besten zu funktionieren, wenn die EUA die Datenverarbeitung übernimmt. Zusammengefasst ergab die Auswertung Folgendes:

·Die Effektivität hat sich im Laufe der Jahre erheblich verbessert und ist insgesamt zufriedenstellend. Dennoch gibt es Raum für Verbesserungen in Bezug auf einige Querschnittsthemen (z. B. Optimierung der gemeinsamen Prozesse) und auf bestimmte Rechtsakte.

·Die Berichterstattung ist weitgehend effizient und die Verwaltungslast (geschätzte Kosten von 22 Millionen Euro im Jahr) ist mäßig, gerechtfertigt und angemessen. Die Vorteile wie eine verbesserte und zielgerichtetere Umsetzung und eine bessere Information der Öffentlichkeit überwiegen die Kosten deutlich. Durch eine horizontale und strategische Optimierung des Prozesses könnte die Effizienz weiter gesteigert werden. Anpassungen beim Inhalt, bei der Zeiteinteilung, der Häufigkeit und beim Prozess können ebenfalls zu einer Effizienzsteigerung beitragen, wobei für einige dieser Änderungen auch die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert werden müssten.

·Kohärenz wird größtenteils bei den Berichterstattungspflichten in EU-Politikbereichen wie Landwirtschaft, Klima, Energie, Meere usw. erreicht. Es sollte jedoch darüber nachgedacht werden, ob die Kohärenz zwischen manchen dieser Bereiche sowie in Bezug auf Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen noch verbessert werden kann.

·Die meisten Berichterstattungspflichten sind relevant, aber es gibt auch Raum für Verbesserungen (beispielsweise fortschrittliche technische Lösungen) und alternative Ansätze (Einsammeln nationaler Daten). Insbesondere könnten sich die Inhalte der Umweltberichterstattung mehr auf strategische, quantitative und für eine bessere Rechtsetzung benötigte Informationen konzentrieren (z. B. durch die Verwendung von Schlüsselindikatoren). Dadurch kann die Menge an Textinformationen, die zur Zeit erforderlich sind, reduziert werden.

·Es gibt einen Mehrwert für die EU, da die derzeitige Berichterstattung deutliche Vorteile in Form von vergleichbaren und einheitlichen Informationen bietet, die auf nationaler Ebene nicht verfügbar sind. Durch alternative Ansätze wie einer aktiven Verbreitung relevanter Umweltinformationen auf nationaler Ebene könnte die Bedeutung der Berichterstattung auf EU-Ebene jedoch langfristig abnehmen.

Tabelle  1: Überblick über die Ergebnisse (weitere Einzelheiten siehe SWD(2017) 230). Der Prozentsatz bezieht sich entweder auf die 58 Rechtsakte oder die 181 analysierten Berichterstattungspflichten, je nach den verfügbaren Daten.

Thema

Prozentsatz

Bereits von der Kommission vorgeschlagene Gesetzesänderungen zur Optimierung der Berichterstattung (in Verbindung mit Gesetzgebung)

16 %

Bei der Berichterstattung wurden Aspekte festgestellt, die möglicherweise Gesetzesänderungen erforderlich machen (in Verbindung mit Gesetzgebung)

12 %

Berichterstattung, die Beispiele für bewährte Praktiken beinhaltet

(in Verbindung mit Gesetzgebung)

19 %

Berichterstattung, der ein hoher Nutzen zugeschrieben wird
(in Verbindung mit Berichterstattungspflichten)

39 %

Berichterstattung, der ein geringer Nutzen zugeschrieben wird
(in Verbindung mit Berichterstattungspflichten)

9 %

Berichterstattung, bei der die Verwendung von Indikatoren verbessert werden könnte

(in Verbindung mit Gesetzgebung, auf Basis einer Analyse)

86 %

Berichterstattung, die hauptsächlich auf Textinformationen zurückgreift

(in Verbindung mit Berichterstattungspflichten)

76 %

Berichterstattung, bei der die externe Kohärenz verbessert werden könnte

(in Verbindung mit Gesetzgebung, auf Basis von Rückmeldungen der Beteiligten)

29 %

Berichterstattung, bei der es erhebliche Verzögerungen gibt

(in Verbindung mit 78 Berichterstattungspflichten, die mit Kommissionsberichten verbunden sind)

27 %

Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die meisten Berichterstattungspflichten weitgehend ihren Zweck erfüllen. Darüber hinaus wurden in der jüngeren Vergangenheit solide Fortschritte in vielen Bereichen gemacht (siehe Abschnitt 3).

Um die verbleibenden Probleme zu lösen, ist es erforderlich:

·sicherzustellen, dass alle Berichterstattungspflichten die Schlüsselindikatoren beinhalten, die für die Bewertung der Compliance und für die Beurteilung der Leistung bei der Umsetzung von Zielen notwendig sind;

·die Berichterstattung in Textform zu reduzieren und gute IT-Praktiken wie gemeinsame Open-Source-Standards zu fördern;

·bewährte Praktiken bei der aktiven Verbreitung zu fördern;

·die Zeitpläne und Häufigkeit der Berichterstattungspflichten weiter anzupassen, um die Anforderungen der großen Politikzyklen zu erfüllen;

·verschiedene Aspekte der Prozesse zu harmonisieren und zentralisieren, um sie effektiver und effizienter zu machen; und

·die Daten aus EU-Quellen (wie Copernicus 4 ) oder direkt von der Öffentlichkeit (z. B. im Zusammenhang mit Bürgerwissenschaft 5 ) besser zu nutzen.

Insgesamt ist eine Modernisierung und Optimierung durch eine konsequentere Anwendung bewährter Praktiken als Teil eines verbesserten gemeinsamen Ansatzes möglich. Dadurch würde die Faktengrundlage für die Umweltpolitik gestärkt und der Prozess einfacher und zuverlässiger.

3.Fortschritte

Die Kommission arbeitet seit langem mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umweltberichterstattung zu optimieren 6 . In letzter Zeit hat die Kommission einige Änderungen vorangetrieben, zum Teil angeregt durch diese Eignungsprüfung. Dazu gehören die Änderungen in den Vorschlägen der Kommission zur Abfallgesetzgebung 7 oder die Aufhebung der Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichte 8 , was sich in den kommenden Jahren als nützlich erweisen wird. In allen wichtigen Bereichen der Umweltpolitik wie Luft, Wasser und Natur (siehe Tabelle 1 SWD(2017) 230 als Überblick) wurden Änderungen vorgenommen oder auf den Weg gebracht. Diese Änderungen zeigen das Potenzial, das es in Bezug auf Kosteneinsparungen und gleichzeitige Verbesserung der Qualität von Informationen gibt.

In der Auswertung der Umweltgesetzgebung im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) werden die Umweltberichterstattung und die Überwachung systematisch betrachtet. Solche Auswertungen sind einer der Haupttreiber für Änderungen, wo diese erforderlich sind. Dies ist beispielsweise bei der INSPIRE-Richtlinie 9 der Fall.

Fortschritte wurden nicht nur dabei gemacht, was berichtet wird, sondern auch dabei, wie berichtet wird. Durch die immer häufiger angewandten Informationstechnologien und Werkzeuge wurde der Berichterstattungsprozess erheblich erleichtert und beschleunigt. Außerdem prüft die Kommission verschiedene Ideen und Ansätze wie beispielsweise eine verbesserte aktive Verbreitung.

4.Der Fahrplan

Obgleich die Eignungsprüfung ergab, dass die Umweltberichterstattung weitgehend ihren Zweck erfüllt, wurden auch einige Probleme festgestellt, die gelöst werden müssen (siehe Abschnitt 2). Dazu werden in fünf verschiedenen Bereichen Maßnahmen ergriffen. Das bedeutet:

1.Erhalt der richtigen Informationen in der richtigen Form zum richtigen Zeitpunkt;

2.Optimierung des Berichterstattungsprozesses;

3.Förderung der aktiven Verbreitung von Umweltinformationen auf europäischer und nationaler Ebene;

4.Nutzung anderer Datenquellen und alternativer Ansätze in Ergänzung zur Umweltberichterstattung; und

5.Verbesserung von Kohärenz und Zusammenarbeit.

Diese Maßnahmen spiegeln den Bedarf eines gemeinsamen Ansatzes zur Berichterstattung wider. Das bedeutet eine Bewegung weg von einem System, in dem parallele Berichterstattung in verschiedenen Feldern der Umweltpolitik stattfindet, hin zu einem standardisierten Ansatz, bei dem bewährte Praktiken über Politikbereiche hinweg angewandt werden.

Zu diesem Zweck wird die Kommission die Kapazitäten der Europäischen Umweltagentur (EUA) erweitern, um bei der Umsetzung dieses Ansatzes zu helfen, indem auf die Erfahrung, Werkzeuge und Prozesse der Agentur zurückgegriffen werden kann. Die Kommission wird Haushaltsmittel vom LIFE-Programm (etwa 3,1 Mio. Euro in der dreijährigen Pilotphase) übertragen und der EUA so die Durchführung der Maßnahme zur Modernisierung des eReporting (siehe Maßnahme 3 unten) sowie einiger anderer Maßnahmen wie unten beschrieben 10 ermöglichen. Diese ergänzen die bestehenden Mittel für die Berichterstattung und beschlossene zukünftige Aufgaben (beispielsweise im Zusammenhang mit Energie- und Klimapolitik) und Verbesserungen (z. B. im Zusammenhang mit Reportnet 2.0) wie im Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogramm der EUA festgelegt Die Ergebnisse dieser Pilotphase werden dann bei den Folgemaßnahmen zu der von der Kommission geleiteten EUA-EIONET-Auswertung im Hinblick auf die EUA-Verordnung 11 berücksichtigt.

Im Ergebnis sollten Informationen mit besserer Qualität herauskommen, die leichter verfügbar gemacht werden können und die häufiger genutzt werden. Davon werden alle profitieren, die an der Umweltberichterstattung beteiligt sind. Die Verwaltungslast für die Behörden wird vermindert. Die Last für Unternehmen wird reduziert, wenn die Behörden der Mitgliedstaaten die Effizienzsteigerungen weitergeben, wenn Unternehmen von Berichterstattung und Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften betroffen sind. Politikern werden Informationen von besserer Qualität für die Entwicklung der Politik zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird sich der Zugang zu Umweltinformationen für die europäische Öffentlichkeit, Unternehmen und Behörden verbessern.

4.1.Die richtigen Informationen in der richtigen Form zum richtigen Zeitpunkt

Die Eignungsprüfung ergab, dass das bestehende Berichterstattungsverfahren im Großen und Ganzen seinen Zweck erfüllt, an manchen Stellen jedoch Verbesserungen angebracht wären. Einige dieser Verbesserungen wie die Angleichung der Zeitpläne können nur mit Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Für andere Änderungen sind keine Gesetzesänderungen notwendig, sie können aber im Einzelnen recht komplex sein.

Maßnahme 1: Gesetzesänderungen zu Berichterstattungspflichten, die in bestimmten Rechtsakten festgelegt sind

Zeitplan: Festlegung der Zeitpläne für verschiedene Rechtsakte im Einklang mit dem Bedarf an Vorschlägen der Kommission

Zusätzlich zu den bereits in Abschnitt 3 genannten Maßnahmen werden bei dieser Maßnahme die Ergebnisse auf den Bedarf überprüft, bestimmte Rechtsakte zu ändern 12 . Auf Grundlage einer tiefer gehenden Analyse dieser Aspekte wird die Kommission Änderungen von Rechtsakten vorschlagen, beispielsweise im Hinblick auf:

die Angleichung der Zeitpläne/Häufigkeiten der Berichterstattung, soweit dies relevant ist, und

die Beseitigung überflüssiger oder nicht mehr sinnvoller Berichterstattungspflichten.

Um einen systematischen und vergleichsfähigen Ansatz zu gewährleisten, wird die Kommission die in den Leitlinien zur besseren Rechtsetzung empfohlene Herangehensweise befolgen und so weit wie möglich Standardvorgaben für die Umweltberichterstattungspflichten einführen.

Maßnahme 2: Detailliertere Bewertung und Änderung der Berichterstattungspflichten im Rahmen eines Turnusprogramms

Zeitplan: Turnusarbeitsprogramm

Um einen systematischen und vergleichsfähigen Ansatz zu gewährleisten, wird die Kommission auch den in diesem Report beschriebenen Ansatz zur Umweltberichterstattung bei der Auswertung bestehender EU-Umweltgesetze und bei der Ausarbeitung neuer Gesetzesvorschläge anwenden (beispielsweise durch eine Optimierung des Berichterstattungsprozesses oder eine Verbesserung der Bestimmungen zu öffentlichen Informationen).

Dieser Ansatz, der mehr auf Gemeinsamkeit und auf Wissenschaft beruht, wird durch eine Verpflichtung zu einer detaillierteren Untersuchung der Berichterstattung bei allen zukünftigen Bewertungen und Vorschlägen eingeführt 13 . Dabei werden die regelmäßigen Überprüfungen und Bewertungen genutzt, die es der Kommission in Zusammenarbeit mit der EUA und den Mitgliedstaaten 14 ermöglichen, alle paar Jahre die von der Berichterstattung geforderten Informationen zu überarbeiten. Gleichzeitig kann die Kommission prüfen, wie gut die Gesetzgebung im Allgemeinen funktioniert. In diesem Zusammenhang werden bei der Überprüfung die folgenden Möglichkeiten systematisch betrachtet:

vermehrte Verwendung von Schlüsselindikatoren und Strukturierung von Informationen zu den wichtigsten Fragen der Umsetzung unter Bezugnahme auf das DPSIR-Modell 15 und die Leitlinien zur besseren Rechtsetzung bei der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften;

wenn möglich, Anpassung solcher Schlüsselindikatoren an die Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (SDG), an das 7. Umweltaktionsprogramm (7EAP) und an die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (EIR), um einen gemeinschaftlichen Ansatz zu ermöglichen;

Reduzierung der Erfordernis von Text- und Kontextinformationen oder häufigere Verwendung geschlossener Fragen mit vorgefassten Antwortmöglichkeiten, soweit möglich;

Nutzung öffentlich verfügbarer Informationen auf nationaler Ebene anstatt erneuter Anforderung der Informationen von den Mitgliedstaaten oder von Unternehmen.

Das Turnusprogramm wird sich auch mit dem Zweck und dem Bedarf der Berichterstattung sowie der Verwendung der berichteten Informationen beschäftigen. Außerdem werden die jeweiligen Berichterstattungspflichten so überarbeitet, dass sie mit den INSPIRE-Datenschutzbestimmungen im Einklang stehen, oder die Datenschutzbestimmungen werden mit den Berichterstattungspflichten in Übereinstimmung gebracht, falls dies sinnvoller ist. Ziel ist es, durch eine möglichst große Datenkompatibilität den Nutzen zu maximieren, ohne unnötige Kosten zu verursachen.

Die von der „Make-IT-Work-Initiative“ 16 erarbeiteten „Drafting principles for smarter environmental reporting“ werden bei dem Überprüfungsprozess berücksichtigt.

4.2.Optimierung des Berichterstattungsprozesses

Aufbauend auf den bereits getätigten Investitionen in den Berichterstattungsprozess kann noch mehr getan werden, um die Fortschritte in der Informationstechnologie voll auszunutzen. Dazu gehört auch die Standardisierung von Praktiken und Verfahren.

Maßnahme 3: Modernisierung des eReporting, unter anderem durch ein weiterentwickeltes Reportnet und durch eine bestmögliche Nutzung der bestehenden Infrastruktur.

Zeitplan: Reportnet 2.0 soll 2019 an den Start gehen, die Möglichkeiten und Leistungen sollen nach dem Start schrittweise gesteigert werden

Zur Förderung und Modernisierung des eReporting mit Hilfe der neuesten IT-Lösungen hat die EUA das Projekt „Reportnet 2.0“ ins Leben gerufen. Bei Reportnet handelt es sich um Infrastruktur der EUA zur Unterstützung und Verbesserung von Datenströmen, die auch von manchen Dienststellen der Kommission für ihre Berichterstattungsprozesse genutzt wird. Es wurde für eine frühere Generation der EU-Umweltpolitik geschaffen und unterliegt momentan großen Belastungen aufgrund des Datenvolumens der heutigen Berichterstattung.

Die Kommission unterstützt die Überholung dieser Berichterstattungsinfrastruktur, damit sie als zentrales und optimiertes EU-Werkzeug für die Umweltberichterstattung (und möglicherweise die Berichterstattung in anderen Bereichen) über das derzeit angestrebte Niveau von Reportnet 2.0 hinaus (das hauptsächlich der Verbesserung der Kapazitäten und der Sicherheit dienen soll) dienen kann. Reportnet wird auch auf die Ziele reagieren müssen, die in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt genannt werden, insbesondere diejenigen im Aktionsplan für eGovernment 17 und im Europäischen Interoperabilitätsrahmen 18 . Darüber hinaus wird die Kommission das Potenzial von Reportnet im Hinblick auf die Nutzung von Cloud-Diensten untersuchen und feststellen, ob es Synergien mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung über das Governance-System der Energieunion 19 gibt. Die Kommission wird die mit der Initiative zum Gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) 20 gemachten Erfahrungen berücksichtigen und auf den Errungenschaften und Erfahrungen der sektoralen Informationssysteme wie dem Wasser- oder Biodiversitätsinformationssystem für Europa aufbauen.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission die konsequente und realistische Anwendung der INSPIRE-Vorschriften vorantreiben. Die INSPIRE-REFIT-Bewertung 21 hat gezeigt, dass die derzeitige Umsetzung der Richtlinie nicht im vollen Einklang mit dem Bedarf an Berichterstattung im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung steht. Die Kommission hat bereits Schritte unternommen, damit bei der INSPIRE-Umsetzung den Umweltgeodatensätzen Priorität eingeräumt wird, insbesondere im Zusammenhang mit Überwachung und Berichterstattung 22 .

Maßnahme 4: Entwicklung und Test von Werkzeugen zum Sammeln von Daten auf EU-Ebene

Zeitplan: Präsentation der Testergebnisse 2018

Das Sammeln von Daten stellt für die EU-Institutionen einen Weg dar, Zugang zu Daten auf nationaler oder lokaler Ebene ohne physische Berichte zu erhalten. Im Wesentlichen hat die EU-Ebene dadurch einen besseren und flexibleren Zugang zu Daten, während der Aufwand für Andere minimiert wird.

Bisher war es nicht möglich, eine Anwendung auf EU-Ebene zu entwickeln, mit der öffentlich verfügbare Daten effektiv gesammelt und genutzt werden können. Einige Erfahrungen wurden gesammelt, aber bevor solche Werke einsatzfähig sind, bedarf es weiterer Entwicklungen und Tests. Die Kommission wird gemeinsam mit der EUA in die Entwicklung solcher Werkzeuge investieren und erste Ideen bis Ende 2018 testen. Dazu wird eine weitere Verbesserung des EU-Geoportals und seiner Verbindung mit dem Reportnet-Projekt gehören. Außerdem wird die Kommission praktische Leitlinien über ein effektiveres Sammeln von Daten in der Umweltpolitik entwickeln, um die in der Eignungsprüfung aufgeworfenen Fragen (z. B. zur Rechtssicherheit) zu berücksichtigen.

4.3.Förderung der aktiven Verbreitung von Umweltinformationen auf europäischer und nationaler Ebene

Die Berichterstattung sollte nicht ausschließlich der Nutzung durch die EU-Institutionen dienen. Beispielsweise sollte auch die Öffentlichkeit dadurch einen besseren Einblick in den Zustand der Umwelt bekommen.

Maßnahme 5: Entwicklung von Leitlinien und Förderung bewährter Praktiken für europäische und nationale Umweltinformationssysteme, unter anderem durch verbesserten Zugang zu Daten auf eine leicht verständliche Weise

Zeitplan: Leitlinien und Beispiele für bewährte Praktiken sollen 2018 veröffentlicht werden

Die Kommission wird die aktive Verbreitung durch Leitlinien und gemeinsame Nutzung bewährter Praktiken auf europäischer und nationaler Ebene fördern, mit vollständiger Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie (siehe auch Maßnahme 6). Diese Leitlinien werden in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten und anderen betroffenen Gruppen erarbeitet. Sie werden auf Grundlage von Erfahrungen aus der Sektorarbeit und aus Pilotprojekten erstellt, insbesondere aus solchen, die im Rahmen des Strukturierten Anwendungs- und Informationskonzepts (SIIF) 23 durchgeführt wurden. Diese Aufgabe weist auch Verbindungen zu den internationalen Prozessen im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus auf, da eine verstärkte Nutzung elektronischer Werkzeuge zur aktiven Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit auf einfache und leicht zugängliche Weise gefördert werden soll.

Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass die Verwaltungsgrenzen der Mitgliedstaaten keine Hindernisse für Datenfluss und Datenverwaltung darstellen. Der Informationsfluss zwischen den Behörden und der Öffentlichkeit sollte reibungslos funktionieren. Bei der Durchführung dieser Maßnahme ist es wichtig, dass dies auch grenzüberschreitend der Fall ist, ohne dass es eine Rolle spielt, in welchem Mitgliedstaat die Informationen ihren Ursprung haben.

Außerdem sollten alle Umweltdaten offen zugänglich sein und einfach zu finden und zu verwerten sein, insbesondere für Forscher und Wissenschaftler.

Maßnahme 6: Förderung der vollständigen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie mit Vorrang für Datensätze, die für die Umsetzung und Berichterstattung im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung am wichtigsten sind.

Zeitplan: Mitgliedstaaten sollen bis 2018 eine Liste der vorrangigen Datensätze im Einklang mit INSPIRE veröffentlichen, 2019 sollen die Fortschritte auf Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten überprüft werden

Als Folgemaßnahme der INSPIRE-Bewertung identifiziert die Kommission Geodatensätze (im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie) in Verbindung mit den Umweltberichterstattungspflichten 24 . Gemäß der INSPIRE-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten relevante Metadaten für diese Datensätze erstellen und sie auf nationaler Ebene zur Verfügung stellen (zur Ansicht, als Download und in Suchdiensten). Erst wenige Mitgliedstaaten haben dies getan. Sobald die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine solche Liste 25 erstellt hat, wird sie die Umsetzung der INSPIRE-Verpflichtungen mit Hilfe der in der Richtlinie festgelegten Mechanismen überwachen.

4.4.Untersuchung des Potenzials anderer Datenquellen und Ansätze als Ergänzung zur Umweltberichterstattung

Die Nutzung anderer Datenquellen wie Copernicus oder Bürgerwissenschaft als Werkzeuge als Ergänzung oder, in manchen Fällen, als Alternative zur Berichterstattung besitzt ein vielversprechendes Potenzial. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nicht einfach werden dürfte, und einige Fragen sind noch offen.

Maßnahme 7: Bessere Nutzung von Daten, die mit dem Copernicus-Programm erstellt wurden

Zeitplan: Erste Maßnahmen in ausgewählten Gebieten 2017

Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus besteht aus mehreren Satelliten, die der EU gehören und die eine beispiellos große Menge von Erdbeobachtungsdaten sammeln. Thematische Informationen, die durch Copernicus gesammelt wurden, können eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Compliance im Umweltbereich spielen, beispielsweise durch Sensibilisierung, durch Hinweise auf Non-Compliance und bei der Steuerung von Inspektionen. Solche Informationen können aber auch wichtig für die Umweltüberwachung und -berichterstattung sein. Es existieren bereits Beispiele wie die Nutzung von Satellitenbildern bei der Nachverfolgung von Veränderungen des Grünlands in einem Natura-2000-Gebiet. Zur Förderung dieser Entwicklungen wird in Folgemaßnahmen untersucht, wie die Copernicus-Daten genutzt werden können, um die für die Berichterstattung verwendeten Informationen zu ergänzen oder allgemein zu verbessern oder auch für die EU-Umweltpolitik im weiteren Sinne. Diese Maßnahmen stützen sich auf den Erfahrungen der EUA und haben zum Ziel, die Benutzeranforderungen insbesondere in der Natur-, Wasser- und Meerespolitik weiter zu entwickeln. Darüber hinaus könnten Synergien mit dem Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS), von dem Copernicus neben anderen internationalen und paneuropäischen Erdbeobachtungsnetzwerken ein Teil ist, erkundet werden.



Maßnahme 8: Förderung der vermehrten Nutzung der Bürgerwissenschaft als Ergänzung zur Umweltberichterstattung

Zeitplan: Schrittweise Maßnahmen zur Entwicklung von Leitlinien bis 2019

Eine weitere vielversprechende Quelle für ergänzende Informationen und Daten zu Umweltthemen ist die Bürgerwissenschaft 26 . Dadurch eröffnet sich ein neuer Weg zum Sammeln von Umweltdaten, der kostengünstig und nützlich für frühe Warnungen bei Umwelttrends und bestimmten Problemen ist. Gleichzeitig werden die Menschen dadurch sensibilisiert und bekommen mehr Macht. Trotz einer zunehmenden Menge an bürgerwissenschaftlichen Daten und Aktivitäten ist die Nutzung dieser Daten bei der Umweltüberwachung und -berichterstattung in der Praxis (noch) nicht sehr verbreitet (insbesondere, da in manchen Gebieten die Daten nicht zu den wissenschaftlich hochwertigeren Überwachungsgeräten passen) 27 . Dennoch können sie Berichterstattung und Maßnahmen auslösen und diese ergänzen, zum Beispiel, wenn Bürger Probleme mit einer Müllhalde melden.

Die Kommission wird weiterhin bürgerwissenschaftliche Aktivitäten durch EU-Forschungs- und Innovationsprogramme fördern. Dazu gehören die Entwicklung von Technologien für die Bürgerbeteiligung (z. B. bei der Überwachung der Luftqualität), die Förderung der Koordination zwischen bestehenden Maßnahmen auf regionaler, europäischer und internationaler Ebene und die Ermutigung zur Anwendung bewährter Praktiken sowie deren Verbreitung.

4.5.Verbesserung von Kohärenz und Zusammenarbeit

Maßnahme 9: Verbesserung der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Nutzung von in anderen Bereichen gesammelten Daten zugunsten der Umwelt

Zeitplan: Ausarbeitung von kooperativen Maßnahmen zur Verbesserung im Jahr 2017

Es bestehen Verbindungen zwischen Umweltberichterstattung und Berichterstattung in anderen Politikbereichen der EU, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Klima, Verbraucherschutz und Gesundheit, Energie, Meere und Fischerei sowie in der Statistik. Einige Bereiche werden für die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Nutzung bestehender Daten auf EU-Ebene berücksichtigt. Bei anderen Dienststellen der Kommission eingereichte Informationen können manchmal auch in der Umweltpolitik nützlich sein. Gute Beispiele dafür sind in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Klima zu finden. Auch andere Maßnahmen werden erforderlich sein. Beispielsweise ist zu bewerten, inwieweit die Abfallstatistikverordnung mit den Berichterstattungspflichten im Rahmen der überarbeiteten EU-Abfallgesetzgebung übereinstimmt, wenn diese angenommen wird.

Die Eignungsprüfung der Kommission zu den Verpflichtungen im Rahmen der EU-Energiegesetzgebung 28  zur Planung, Berichterstattung und Überwachung hat auch verwandte Themen behandelt. Es besteht Potenzial zur Bündelung von Ressourcen und zur Schaffung von Verbindungen (z. B. für Indikatoren oder elektronische Berichterstattung) im Umsetzungsprozess der Optimierungsmaßnahmen.

Die Nachfolgemaßnahmen werden so umgesetzt, dass positive Synergien für die betroffenen Politikbereiche erzeugt werden.

Maßnahme 10: Verstärkte Zusammenarbeit mit den jeweiligen internationalen Organisationen zur Optimierung der Berichterstattung und des Informationsmanagements zwischen der EU-Ebene und der internationalen Ebene

Zeitplan: Ausarbeitung von kooperativen Maßnahmen zur Verbesserung im Jahr 2017

Es gibt bereits einige Initiativen und Kooperationsmechanismen zwischen der EU und internationalen Organisationen zur Optimierung der Umweltberichterstattung. Aufbauend auf dieser Zusammenarbeit wird sich die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter bemühen, dieses Thema systematisch auf die Agenda der internationalen Umweltabkommen zu setzen, wenn dies nicht bereits der Fall ist.

5.Fazit und Ausblick

Die Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften hat umfassende Erkenntnisse über die Stärken und Schwächen der gegenwärtigen Situation geliefert. Insgesamt ist der umweltpolitische Ansatz ausgereift und angemessen. Die gegenwärtigen Investitionen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe wirken sich erkennbar positiv aus. Es zeigt sich, dass die EU-Umweltgesetzgebung konkreten Nutzen hervorbringt und dass die europäische Öffentlichkeit darüber informiert wird. Trotz der im Großen und Ganzen positiven Situation wurden viele Optimierungsmaßnahmen unternommen oder nähern sich ihrem Abschluss. Die Eignungsprüfung ergab auch, dass in bestimmten Bereiche Verbesserungen möglich sind oder dass neue Wege gegangen werden können, beispielsweise im Hinblick auf die Möglichkeiten, die neue Technologien bieten, wenn es um schnelle und geografisch genaue Fakten geht.

Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen wird in der Umweltberichterstattung ein Weg in Richtung mehr Transparenz, konzentriertere Berichterstattung und effektivere Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften eingeschlagen. Die Verpflichtungen werden weiter optimiert, wodurch die Verwaltungslast reduziert und gleichzeitig unsere Faktengrundlage erweitert wird. Davon profitieren Behörden, Unternehmen und die europäische Öffentlichkeit. Die Reduzierung der Verwaltungslast wird bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Vorteile erreicht, hauptsächlich durch Effizienzsteigerungen und verbesserte Transparenz (vermehrte öffentliche Verbreitung von Informationen).

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen und eine Bestandsaufnahme der Situation im Jahr 2019 machen.



Anhang: Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zeitplan

1

Gesetzesänderungen zu Berichterstattungspflichten, die in bestimmten Rechtsakten festgelegt sind.

Festlegung der Zeitpläne für verschiedene Rechtsakte im Einklang mit dem Bedarf an Vorschlägen der Kommission.

2

Detailliertere Bewertung und Änderung der Berichterstattungspflichten im Rahmen eines Turnusprogramms.

Zeitplan: Turnusarbeitsprogramm.

3

Modernisierung des eReporting, unter anderem durch ein weiterentwickeltes Reportnet und durch eine bestmögliche Nutzung der bestehenden Infrastruktur.

Reportnet 2.0 soll 2019 an den Start gehen, die Möglichkeiten und Leistungen sollen nach dem Start schrittweise gesteigert werden.

4

Entwicklung und Test von Werkzeugen zum Sammeln von Daten auf EU-Ebene.

Präsentation der Testergebnisse 2018.

5

Entwicklung von Leitlinien und Förderung bewährter Praktiken für europäische und nationale Umweltinformationssysteme, unter anderem durch verbesserten Zugang zu Daten auf eine leicht verständliche Weise.

Leitlinien und Beispiele für bewährte Praktiken sollen 2018 veröffentlicht werden.

6

Förderung der vollständigen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie mit Vorrang für Datensätze, die für die Umsetzung und Berichterstattung im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung am wichtigsten sind.

Die Mitgliedstaaten sollen bis 2018 eine Liste der vorrangigen Datensätze im Einklang mit INSPIRE veröffentlichen, 2019 sollen die Fortschritte auf Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten überprüft werden.

7

Bessere Nutzung von Daten, die mit dem Copernicus-Programm erstellt wurden.

Erste Maßnahmen in ausgewählten Gebieten 2017.

8

Förderung der vermehrten Nutzung der Bürgerwissenschaft als Ergänzung zur Umweltberichterstattung.

Schrittweise Maßnahmen zur Entwicklung von Leitlinien bis 2019.

9

Verbesserung der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Nutzung von in anderen Bereichen gesammelten Daten zugunsten der Umwelt.

Ausarbeitung von kooperativen Maßnahmen zur Verbesserung im Jahr 2017.

10

Verstärkte Zusammenarbeit mit den jeweiligen internationalen Organisationen zur Optimierung der Berichterstattung und des Informationsmanagements zwischen der EU-Ebene und der internationalen Ebene.

Ausarbeitung von kooperativen Maßnahmen zur Verbesserung im Jahr 2017.

(1)  COM(2017) 63
(2)  Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung – Eine Agenda der EU (COM(2015) 215)
(3)  Diese Überprüfung umfasst nicht die Berichterstattung zum Klimawandel. Für die Bereiche der Klima- und Energiepolitik hat die Kommission bereits eine Vereinfachung der Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungsvorschriften vorgeschlagen; siehe „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion“ COM(2016) 759. Verbindungen zwischen Umweltberichterstattung und Berichterstattung in anderen Bereichen (Energie, Klima, Landwirtschaft, Meere usw.) werden unter dem Punkt „Kohärenz“ behandelt.
(4)   www.copernicus.eu  
(5)  Bei der Bürgerwissenschaft (Citizen Science) handelt sich um ein wachsendes weltweites Phänomen, das den Beitrag der Bürger zur Erzeugung von wissenschaftlichen Informationen und Wissen beschreibt (siehe Environmental Citizen Science , 2013, in englischer Sprache).
(6)  SWD(2016) 188
(7)  COM(2016) 789 und COM(2016) 793
(8)  COM(2015) 593 - 596
(9)  Durch die INSPIRE-Richtlinie wird eine EU-weite Geodaten-Infrastruktur für die Verwendung in der Umweltpolitik und anderen Politikbereichen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, geschaffen (COM(2016) 478 und SWD(2016) 273).
(10)  Siehe Maßnahmen 2, 5, 7, 8, 9 und 10
(11)  Verordnung (EG) Nr. 401/2009.
(12)  Anhang 8 der Auswertung der Eignungsprüfung (SWD(2017) 230) enthält Hinweise auf mögliche Probleme bei allen Rechtsakten zur Nutzung von Textinformationen, zu Indikatoren, zur Nützlichkeit, zu Verzögerungen, zur Kohärenz und zu Formaten.
(13)  Ebenda.
(14)  Es gibt für die meisten der genannten Bereiche der Gesetzgebung und/oder den EUA-EIONET-Rahmen Expertengruppen für die Berichterstattung, die für die Umsetzung dieses Turnusarbeitsprogramms genutzt werden.
(15)  D: driving forces (Antriebskräfte), P: pressures (Belastungen), S: state (Zustand), I: impact (Auswirkungen), R: response (Reaktionen).
(16)   http://www.ieep.eu/work-areas/environmental-governance/better-regulation/make-it-work/subjects/2015/08/monitoring-and-reporting
(17)  COM(2016) 179
(18)  COM(2017) 134
(19)   Siehe Fußnote 3 
(20)  COM(2008) 46 und SWD(2013) 18
(21)  COM(2016) 478 und SWD(2016) 273
(22)   http://inspire.ec.europa.eu/document-tags/mig-workprogramme  
(23)  Für ein Beispiel eines solchen Pilotprojekts siehe http://uwwtd.oieau.fr/
(24)  COM(2016) 478 und SWD(2016) 273
(25)   Eine vorläufige Liste ist jetzt online verfügbar .
(26)  SWD(2016) 188
(27)  http://eurobirdportal.org/
(28)  SWD(2016) 396 und 397