Brüssel, den 14.2.2017

COM(2017) 71 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex (AKI)


1. Einleitung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (AKI)( 1 ) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung und Bereitstellung von vergleichbaren Arbeitskostenindizes durch die Mitgliedstaaten für die Kommission vorgegeben. Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht auf ihrer Website vierteljährliche Pressemitteilungen über den Arbeitskostenindex je Stunde( 2 ). Die Website enthält zudem einen vollständigen Datensatz, der nach Wirtschaftszweig und den Bestandteilen der Arbeitskosten untergliedert ist. Ferner umfasst die Website sowohl vierteljährliche als auch jährliche Wachstumsraten.

Im Juli 2003 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003( 3 ), in der die Verfahren, die die Mitgliedstaaten bei der Übermittlung ihrer Indizes an die Kommission einhalten müssen, die durchzuführenden speziellen Saisonbereinigungen der Indizes sowie der Inhalt der nationalen Qualitätsberichte genauer erläutert werden. Im März 2007 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 224/2007( 4 ). Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 und erweitert den Erfassungsbereich des Arbeitskostenindex um die Wirtschaftszweige nach der NACE Rev. 1, Abschnitte L, M, N und O. Diese Erweiterung bedeutet, dass nicht marktbestimmte Dienstleistungen ebenfalls abgedeckt werden. Nicht marktbestimmte Dienstleistungen machen den größten Teil der Wirtschaftszweige in diesen Abschnitten aus und können eine von marktbestimmten Dienstleistungen abweichende Dynamik aufweisen. Im August 2007 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 973/2007( 5 ). Dadurch wurden einige Verordnungen über bestimmte statistische Bereiche, darunter der Arbeitskostenindex, zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 geändert.

Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht vor. Da in den vorigen Berichten Rückrechnungen analysiert wurden, befasst sich der vorliegende Bericht mit der Qualität der Daten des Arbeitskostenindex für die Berichtsquartale, d. h. vom 3. Quartal 2014 (2014Q3) bis zum 2. Quartal 2016 (2016Q2).

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 wird die Qualität des Arbeitskostenindex in Bezug auf die folgenden Kriterien definiert: Relevanz, Genauigkeit, Pünktlichkeit der Datenlieferung, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit, Kohärenz und Vollständigkeit.

Der vorige Bericht( 6 ) beleuchtete die Fortschritte in Bezug auf Zugänglichkeit und Klarheit und bewertete diese als zufriedenstellend. Aufgrund dessen legt dieser Bericht den Schwerpunkt auf die Verbesserungen in den Bereichen Relevanz, Vollständigkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit und Vergleichbarkeit und überprüft die Kohärenz zwischen den Daten des Arbeitskostenindex und den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Problem gewidmet, dass Mitgliedstaaten die Daten nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen liefern, und den sich daraus ergebenden Folgen für die Qualität der veröffentlichten europäischen Aggregate.

2.Allgemeine Fortschritte seit dem letzten Bericht

Rechtlich gesehen wurden seit der Veröffentlichung des letzten Berichts im Jahre 2015 keine Änderungen vorgenommen.

Im laufenden Berichtszeitraum hat Eurostat an der Vereinfachung und Harmonisierung der Standards in Bezug auf Daten und Metadaten (Qualitätsberichte) gearbeitet, die die Mitgliedstaaten der Kommission zusenden. Die Nutzung des Standards „Statistical Data and Metadata eXchange“ (SDMX)( 7 ) (weltweit eingesetztes Format für den Austausch statistischer Informationen) für im Arbeitskostenindex verwendete Systematiken und Variablen wurde auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt. Eurostat hat begonnen, die SDMX-Datenstrukturdefinition mit einer neuen Version zu aktualisieren, um die Erfassung von mehr optionalen Variablen zu ermöglichen und die Erfassung von AKI-Daten mit anderen statistischen Bereichen abzugleichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit zwölf Mitgliedstaaten Tests zur Implementierung der aktualisierten Standards durchgeführt. Die Umsetzung des derzeit ausgearbeiteten Updates ist nach weiteren Tests für das nächste Berichtsquartal (2016Q3) geplant. Was die Output-Seite angeht, wurde die Übertragung von AKI-Daten im SDMX-Format an die Europäische Zentralbank (EZB) erfolgreich getestet. Beide Initiativen haben dazu beigetragen, den Produktionsprozess zu vereinfachen.

Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Qualitätsberichte wurden in eine neue Version des Metadata Handler (v2.13) des Europäischen Statistischen Systems eingebunden. Dabei handelt es sich um ein IT-Tool, mit dem die Mitgliedstaaten ihre Qualitätsberichte aus der Ferne hochladen und die Teile aktualisieren können, die sich im Laufe des vorangegangenen Jahres geändert haben, ohne den Bericht komplett neu vorlegen zu müssen. Zudem können die nationalen Qualitätsberichte in die Referenzdatenbank von Eurostat aufgenommen und so allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Einer der Bereiche, dem weiterhin besonderes Augenmerk gilt, ist die Kohärenz des Arbeitskostenindex mit anderen Statistiken zu Arbeitskosten, insbesondere den vierteljährlichen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (siehe § 3.6). Die Analyse erfolgte sowohl unter theoretischen als auch unter empirischen Gesichtspunkten.

Im Mai 2015 führte Eurostat einen Workshop mit den Mitgliedstaaten durch, um die Qualität der Arbeitskostenstatistiken zu beleuchten. Dabei wurden Themen wie Datenerfassung (Quellen und Stichprobentechniken), methodische Fragen, Plausibilität und Kohärenz, statistische Verfahren (arbeitstägliche Bereinigung), Nutzeranforderungen und künftige Entwicklungen bewertet und Verbesserungsvorschläge vereinbart.

Bei der Sitzung der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktstatistik (LAMAS) im Januar 2016 legte Eurostat die Ergebnisse neuer Plausibilitätsprüfungen für Daten des Arbeitskostenindex vor. Die LAMAS begrüßte diese neuen Qualitätsprüfungen uneingeschränkt und war damit einverstanden, diese so weit wie möglich auf nationaler Ebene umzusetzen. Länder, die nicht die indirekte Methode für Saisonbereinigungen (Löhne/Lohnnebenkosten und NACE-Aggregate) verwenden, stimmten bei der Sitzung der LAMAS-Arbeitsgruppe im Oktober 2016 zu, dieses Verfahren innerhalb der nächsten beiden Quartale umzusetzen.

Ebenso hat Eurostat begonnen, im Rahmen einer Pressemitteilung (erstmalige Veröffentlichung im April 2016) jährliche Schätzwerte für die Arbeitskosten pro Stunde mit einer NACE-Aufgliederung zu veröffentlichen. Diese Schätzwerte beruhen auf den Arbeitskosten und den Trends in Bezug auf den Arbeitskostenindex und werden bereits drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums erstellt. Der Abdeckungsbereich umfasst die NACE-Aufgliederung mit Ausnahme von NACE-Abschnitt L (Grundstücks- und Wohnungswesen).

Während die Mitgliedstaaten die für die Erstellung des Arbeitskostenindex notwendige Infrastruktur eingerichtet und beibehalten haben, verbessert Eurostat kontinuierlich das System zum Empfang, zur Prüfung, Verarbeitung, Speicherung und Verbreitung der Daten. Diese Verfahren, die im Jahr 2005 voll einsatzfähig wurden, werden ständig überprüft und aktualisiert.

3.Evaluierung der Datenqualität und ihre Auswirkung auf europäische Aggregate

3.1Relevanz

Der Indikator „Änderungen bei den Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde“ ist für die Analyse kurz- und mittelfristiger wirtschaftlicher Entwicklungen von Bedeutung. Zur Bewertung des sich möglicherweise aus der Entwicklung des Arbeitsmarkts ergebenden Inflationsdrucks verwenden die Kommission und die EZB einen Index der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, der die kurzfristige Entwicklung der Arbeitskosten anzeigt. Unmittelbar nachdem die Daten zur Verfügung stehen, muss der Index für jeden einzelnen Mitgliedstaat, die gesamte EU und den Euroraum berechnet werden. Der Arbeitskostenindex hat außerdem für die an Tarifverhandlungen beteiligten Sozialpartner und für die Kommission selbst zur Überwachung der kurzfristigen Arbeitskostenentwicklung eine bedeutende Funktion. Der Arbeitskostenindex gehört zu den wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren.( 8 )

Neben der Nachfrage nach Informationen über die durch den Arbeitskostenindex gemessenen vierteljährlichen prozentualen Veränderungen der Arbeitskosten gibt es zunehmend Interesse an Informationen über Arbeitskosten in absoluten Zahlen (Euro pro Stunde). Im April 2012 veröffentlichte Eurostat zum ersten Mal Frühschätzungen der Arbeitskosten pro Stunde in Euro und in nationalen Währungen. Eurostat fügte die NACE-Aufgliederung für seine jährlichen Schätzwerte hinzu, die in einer Pressemitteilung im April 2016 und über die Online-Datenbank verbreitet wurden.

Die Veröffentlichung von Schätzwerten der jährlichen Arbeitskosten mit NACE-Aufgliederung auf der Basis des Arbeitskostenindex verstärkte die bereits hohe Nachfrage nach umfassenden und zeitnahen Informationen auf der Ebene der Arbeitskosten pro Stunde. Die Kommission hat auf die Veröffentlichung dieser Schätzungen positive Reaktionen erhalten und wird weiterhin die jährlichen Arbeitskosten mit NACE-Aufgliederung berechnen.

3.2Vollständigkeit

Verglichen mit dem vorigen Berichtszeitraum haben sich die Verfügbarkeit und die Qualität des Arbeitskostenindex im Allgemeinen weiter verbessert. Eurostat hat von allen Mitgliedstaaten arbeitstäglich bereinigte sowie saisonbereinigte und arbeitstäglich bereinigte Daten erhalten. Mit Ausnahme Dänemarks und Schwedens, für die Ausnahmeregelungen für die Lieferung nicht saisonbereinigter Daten gelten( 9 ), haben alle Mitgliedstaaten auch nicht saisonbereinigte Daten geliefert.

Was die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angeht( 10 ), hat Island keine Daten des Arbeitskostenindex für den Berichtszeitraum vorgelegt, Norwegen hingegen für alle betroffenen Quartale.

Trotz der verbesserten Abdeckung saisonbereinigter Daten wurde nach sorgfältiger Analyse der Datenqualität und des Nutzerbedarfs entschieden, weiterhin für die zentralen Werte arbeitstäglich bereinigte Daten zu veröffentlichen. Dies stellt insbesondere Klarheit und Kohärenz bezüglich anderer Preisstatistiken (z. B. Verbraucherpreisindex) sicher. Gleichwohl sind alle Daten, darunter auch saisonbereinigte Schätzungen, in der Online-Datenbank von Eurostat abrufbar.

Nationale Qualitätsberichte für das Bezugsjahr 2015 wurden von allen Mitgliedstaaten vorgelegt und werden vor der allgemeinen Veröffentlichung validiert.

3.3 Pünktlichkeit

Die Pünktlichkeit der Mitgliedstaaten in puncto Übermittlung der Daten an die Kommission hat sich seit dem letzten im Jahr 2015 veröffentlichten Bericht verbessert. Mit Ausnahme Griechenlands und Kroatiens sind nur geringfügige Verzögerungen eingetreten. Die rechtzeitige Datenlieferung ist für die Erstellung des Arbeitskostenindex von größter Bedeutung, da bei Verzögerungen der Datenlieferung für die Aggregate der EU und des Euroraums Schätzwerte verwendet werden müssen. Dies kann zu unnötig umfangreichen Überarbeitungen zu einem späteren Zeitpunkt führen. Abbildung 1 zeigt den Anteil der gesamten EU-Arbeitskosten in Euro, für die für die einzelnen Quartale zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung Daten vorlagen.

Abbildung 1: Verfügbare Daten des Arbeitskostenindex zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, Prozentsatz der Arbeitskosten in Euro für die EU insgesamt

Mit Ausnahme von vier Quartalen, in denen Griechenland (2015 Q1 und Q4, 2016 Q1 und Q2) beziehungsweise Kroatien (2016 Q1) ihre Daten nicht rechtzeitig übermittelten, war die Abdeckung des Arbeitskostenindex vollständig.

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum hat sich die Aktualität im Durchschnitt verbessert, wobei mit Ausnahme eines Quartals (2016Q1) eine Abdeckung der Europäischen Union von 99 % oder mehr sichergestellt ist.

Was die Aktualität betrifft, so lieferte Griechenland die Arbeitskostenindex-Daten seit dem letzten Berichtszeitraum zweimal mit mehr als zweitägiger Verspätung. Trotz dieser Verspätungen war es noch immer möglich, Daten für Griechenland in die Pressemitteilung aufzunehmen. Kroatien legt seit dem 1. Quartal 2016 wieder zeitnah Daten des Arbeitskostenindex vor.

Unter den EWR-Staaten übermittelte Island keine Daten des Arbeitskostenindex für den betroffenen Berichtszeitraum, während Norwegen von einer Ausnahme abgesehen (2015Q4) rechtzeitig Daten vorlegte.

3.4 Genauigkeit

Der Arbeitskostenindex setzt sich aus unterschiedlichen Variablen zusammen (z. B. Arbeitskosten und geleistete Arbeitsstunden), die verschiedenen Quellen entnommen werden können. Das bedeutet, dass es jederzeit zu Überarbeitungen kommen kann, die Daten aus dem letzten Quartal, aus mehreren Quartalen oder ganzen Jahren betreffen. Beziehen sich die Bereinigungen der Daten auf das Bezugsjahr, muss die ganze Reihe überarbeitet werden. Überarbeitungen des zentralen Werts für die EU( 11 ) (jährliche Wachstumsrate) machten seit dem 1. Quartal 2014 dreimal über 0,2 Prozentpunkte aus. Für die meisten Quartale wurden die Schätzwerte nach oben korrigiert. Im Gegensatz zum vorigen Berichtszeitraum machten Überarbeitungen der EU-Aggregate nicht mehr als 0,3 Prozentpunkte aus.

Abbildung 2: Datenänderungen zwischen der ersten veröffentlichten Zahl und der Veröffentlichung für 2016Q2 EU-28, NACE Revision 2 Abschnitte B bis S, Aggregat in Prozentpunkten

Qualitätsprobleme gab es im gesamten Berichtszeitraum nur in Bezug auf die Daten des Arbeitskostenindex von Griechenland. Im Mai 2016 fand eine bilaterale Sitzung statt, in der Eurostat und das statistische Amt Griechenlands einen Fahrplan zur Lösung der strukturellen Probleme vereinbarten. Seitdem wurden gewisse Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität und der Aktualität der Daten innerhalb der nächsten beiden Produktionszyklen erzielt.

3.5Vergleichbarkeit

Für eine Veröffentlichung von zwischen den einzelnen Ländern vergleichbaren Daten bedarf es einer Bereinigung um kalendarische und saisonale Effekte.

Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 der Kommission besagt, dass Zahlen zum Arbeitskostenindex unbereinigt, arbeitstäglich bereinigt sowie saisonbereinigt und arbeitstäglich bereinigt geliefert werden müssen. Dazu gibt es einige Ausnahmen: So gelten für mehrere Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen für die Lieferung nicht saisonbereinigter Daten.( 12 ) In der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ist nicht ausdrücklich festgelegt, ob arbeitstägliche Bereinigungen und Saisonbereinigungen unter Heranziehung des direkten oder des indirekten Ansatzes vorgenommen werden müssen. Während bei der indirekten Bereinigung die grundlegenden Reihen bereinigt und danach für die Erstellung von Aggregaten der höheren Ebene herangezogen werden, impliziert die direkte Bereinigung, dass jede einzelne Reihe, einschließlich Aggregaten der höheren Ebene, einzeln bereinigt wird. Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile, und beide sind laut den Saisonbereinigungsleitlinien des Europäischen Statistischen Systems möglich.( 13 ) In einer begrenzten Anzahl von Fällen war der bereinigte Index der Kostenkomponente entweder höher oder niedriger als der bereinigte Index seiner beiden Teilkomponenten (Lohn- und Gehaltskosten; Arbeitskosten, außer Löhnen und Gehältern). Deshalb hat Eurostat die Daten von allen Mitgliedstaaten systematisch geprüft, um zu gewährleisten, dass der Gesamtindex mit seinen beiden Teilkomponenten für alle NACE-Abschnitte kohärent ist. Eurostat hat seine Politik weiterverfolgt, nur den Gesamtindex zu veröffentlichen und die Komponenten nicht offenzulegen, wenn sie mehr als 0,1 % vom Gesamtwert abweichen.

In den letzten beiden Jahren wurden gewisse Fortschritte erzielt; die Praxis während der Produktion hat gezeigt, dass die Methode der indirekten Bereinigung zu einer besseren Datenqualität führt. Die beim Workshop im Mai 2015 begonnene Analyse wurde bei der Sitzung der LAMAS-Arbeitsgruppe im Oktober 2016 abgeschlossen; dabei verständigten sich die Mitgliedstaaten darauf, auf die Methode der indirekten Bereinigung umzustellen.

3.6Kohärenz mit den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Für den jährlichen Qualitätsbericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Wachstumsrate des Arbeitskostenindex mit der der Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Definition nach ESVG 2010)( 14 )zu vergleichen. Es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass die Zahlen genau gleich sind. Selbst wenn nahezu identische Definitionen der Arbeitskosten herangezogen werden, können die statistischen Behandlungen und Quellen voneinander abweichen. Zudem ist die Erfassung der Daten über geleistete Arbeitsstunden sowohl für den Arbeitskostenindex als auch für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen besonders schwierig. Trotz dieser Unterschiede bei der Methodik ist es sachdienlich, das Ausmaß der Diskrepanz zwischen beiden Datensätzen zu ermitteln. Liegen die Werte über einem bestimmten relativen Schwellenwert, kann dies auf Qualitätsprobleme in beiden Datensätzen hindeuten.

Mit Ausnahme Griechenlands und Kroatiens, deren Daten des Arbeitskostenindex nicht vorlagen, führte Eurostat eine Qualitätsprüfung der Aggregate der Abschnitte B bis S NACE Revision 2 aller Mitgliedstaaten durch. Bei diesem Vergleich wurden nicht saisonbereinigte Daten des Arbeitskostenindex herangezogen (mit Ausnahme Dänemarks und Schweden, für die arbeitstäglich bereinigte Daten vorlagen). Die absolute durchschnittliche Abweichung der Wachstumsrate vom Arbeitskostenindex und vom Stundenverdienst der abhängig Beschäftigten über zehn Quartale wurde analysiert. Abweichungen um mehr als zwei Prozentpunkte pro Jahr bildeten die Grundlage für eine weitere Analyse. Dies war der Fall für Bulgarien, Dänemark, Lettland, Polen und Rumänien (siehe Abbildung 3).

Die Ergebnisse der vorgenannten Analyse werden gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedstaaten – insbesondere in Bezug auf die Daten zu den geleisteten Arbeitsstunden – weiterverfolgt. Ziel ist, die Kohärenz zwischen den verschiedenen statistischen Bereichen zu verbessern.

Abbildung 3: Wachstumsrate des Stundenverdiensts der abhängig Beschäftigten gegenüber dem Arbeitskostenindex  Differenz in Prozentpunkten

Anmerkung: Daten für Griechenland und Kroatien nicht verfügbar.

4.Schlussfolgerungen

Insgesamt hat sich die Qualität der Arbeitskostenindizes der Mitgliedstaaten und der EU gegenüber dem vorangegangenen, 2014 veröffentlichten Bericht weiter verbessert. Die Pünktlichkeit der Mitgliedstaaten hält sich – abgesehen von Griechenland, dessen Daten des Arbeitskostenindex nicht binnen den festgelegten Fristen vorgelegt wurden – auf einem guten Niveau.

Die Nutzung des SDMX-Standards wurde ausgedehnt, und die neuesten Verbesserungen am SDMX-Format werden derzeit umgesetzt.

Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Qualitätsberichte wurden in eine neue Version des Metadata Handler des Europäischen Statistischen Systems eingebunden und allen Nutzern zugänglich gemacht.

Die Gesamtqualität der Arbeitskostenstatistiken und bestimmte technische Aspekte wurden bewertet, und es wurden Verbesserungsvorschläge verabschiedet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kohärenz der Daten des Arbeitskostenindex weiter verbessert, unter anderem aufgrund der Folgemaßnahmen, die nach einem speziellen Workshop und den darauffolgenden LAMAS-Sitzungen umgesetzt wurden. Insbesondere Länder, die nicht die indirekte Methode für Saisonbereinigungen (Löhne/Lohnnebenkosten und NACE-Aggregate) verwenden und deren Daten beträchtliche Unstimmigkeiten zwischen den Komponenten und der Gesamtsumme aufwiesen, einigten sich darauf, bis Mitte 2017 die Methode der indirekten Bereinigung anzuwenden.

Ebenso hat die Kommission (Eurostat) begonnen, jährliche Schätzungen der Arbeitskosten pro Stunde nach NACE-Abschnitten zu veröffentlichen (ab 2012), welche auf der Arbeitskostenerhebung und den Trends beim Arbeitskostenindex beruhen.

Die Kommission wird weiterhin Probleme in Bezug auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen und Datenqualität regelmäßig überwachen und dazu gelieferte Daten und andere nationale Unterlagen, auch Qualitätsberichte, verwenden. Werden keine oder unzureichende Fortschritte erzielt, wird die Kommission mit den zuständigen nationalen Statistikbehörden weiter eng zusammenarbeiten.

(1) ABl. L 69 vom 13.3.2003, S. 1.
(2) Die vierteljährliche Pressemitteilung wird an den im Veröffentlichungskalender festgelegten Tagen herausgegeben. Beide Informationen sind auf der Eurostat-Website zu finden ( http://ec.europa.eu/eurostat – verfügbar in Englisch, Französisch und Deutsch).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 der Kommission vom 7. Juli 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex (ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 37).
(4) Verordnung (EG) Nr. 224/2007 der Kommission vom 1. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 im Hinblick auf die in den Arbeitskostenindex einbezogenen Wirtschaftszweige (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 23).
(5)  Verordnung (EG) Nr. 973/2007 der Kommission vom 20. August 2007 zur Änderung einiger Verordnungen der EG über bestimmte statistische Bereiche zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 (ABl. L 216 vom 21.8.2007, S. 10).
(6)  COM(2015) 42 ( http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-42-DE-F1-1.PDF ).
(7)  http://sdmx.org/ (nur in englischer Sprache).
(8) KOM(2002) 661, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Wege zu methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone“.
(9)  Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 – Dänemark, Deutschland, Frankreich und Schweden sind nicht verpflichtet, nicht saisonbereinigte Daten zu liefern.
(10)  Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 134/2003 – Verordnung (EG) Nr. 450/2003 gilt nicht für Liechtenstein.
(11) EU-27 bis und einschließlich 2013Q2, ab dann EU-28.
(12)  Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 – Dänemark, Deutschland, Frankreich und Schweden sind nicht verpflichtet, nicht saisonbereinigte Daten zu liefern.
(13) Die aktualisierte Fassung der Leitlinien enthält einen spezifischen Abschnitt zur Bereinigung von Kettenindizes: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/6830795/KS-GQ-15-001-EN-N.pdf  (nur in englischer Sprache).
(14) Verordnung (EU) Nr. 549/2013.