Brüssel, den 26.1.2017

COM(2017) 33 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft


1.Einleitung

Das Paket zur Kreislaufwirtschaft, das am 2. Dezember 2015 von der Kommission angenommen wurde, hat wichtige Impulse zur Förderung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft in der EU gegeben. Es umfasste Legislativvorschläge zu Abfällen mit langfristigen Zielen zur Verringerung der auf Deponien verbrachten Abfälle und zum Ausbau von Recycling und Wiederverwendung. Um den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu erfassen, enthielt es auch einen Aktionsplan zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in jeder Phase der Wertschöpfungskette – von der Erzeugung bis hin zu Verbrauch, Reparatur und Fertigung, Abfallbewirtschaftung und Sekundärrohstoffen, die in die Wirtschaft zurückgeführt werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, die detaillierte Liste der Maßnahmen im Rahmen ihres laufenden Mandats umzusetzen.

Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft birgt große Chancen für Europa sowie seine Bürgerinnen und Bürger. Er ist ein wichtiger Teil unserer Bemühungen um die Modernisierung und Umgestaltung der europäischen Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Es gibt wichtige ökonomische Argumente für diese Umgestaltung, da sie es Unternehmen ermöglicht, beträchtliche wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und wettbewerbsfähiger zu werden. Sie bietet bedeutende Energieeinsparungen und Vorteile für die Umwelt. Sie schafft lokale Arbeitsplätze und Chancen für soziale Integration. Sie ist eng mit den Hauptprioritäten der EU in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung, Investitionen, sozialpolitische Agenda und industrielle Innovationen verknüpft.

Zu den weiterreichenden Vorteilen der Kreislaufwirtschaft gehört auch die Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es bestehen also starke Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und den Zielen der EU in den Bereichen Klima und Energie sowie dem vor kurzem von der Kommission angenommenen Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ 1 . Die Kreislaufwirtschaft trägt auch dazu bei, das in der Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ 2 beschriebene Engagement der EU im Bereich Nachhaltigkeit und insbesondere die Erreichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 12 für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu unterstützen. Die Einhaltung ihrer Zusagen zum Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft ist daher eine wichtige Priorität für die Kommission.

Dieser Bericht soll einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen geben, die im Rahmen der Umsetzung des EU-Aktionsplans seit seiner Annahme im Dezember 2015 bereits durchgeführt wurden, und zentrale Ziele für 2017 vorstellen. In Bereichen wie Lebensmittelverschwendung, Öko-Design, organische Düngeprodukte, Garantien für Verbrauchsgüter sowie Innovation und Investitionen wurden Leitaktionen durchgeführt. Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft wurden auch schrittweise in bewährte Verfahren in der Industrie, ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen, die Nutzung von Mitteln des Kohäsionsfonds und sowie in neue Initiativen in den Bereichen Bau und Wasser integriert.

Der Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft hat zweifellos dazu beigetragen, einen ersten Schritt in einem langfristigen Prozess zu tun. Die Kommission tritt weiter uneingeschränkt dafür ein, den Aktionsplan umzusetzen und dabei unterschiedliche Politikbereiche in die Förderung der Kreislaufwirtschaft einzubeziehen. Dieses Engagement kommt auch in der steigenden Zahl an Möglichkeiten zur Finanzierung konkreter Projekte zum Ausdruck.

Ein erfolgreicher Übergang zur Kreislaufwirtschaft erfordert jedoch Anstrengungen an vielen verschiedenen Fronten und beschränkt sich nicht auf die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele Akteure aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor werden aktiv, was beispielsweise an der Ausarbeitung von Strategien für die Kreislaufwirtschaft in immer mehr Ländern und Regionen der EU erkennbar ist.

Seit der Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die Kommission bereits mehrere Legislativvorschläge vorgelegt, die in erster Linie die Festlegung klarer Zielvorgaben für das Recycling von Abfällen sowie eines ehrgeizigen langfristigen Weges in Richtung Abfallvermeidung und Recycling betreffen. Darüber hinaus gibt es Vorschläge für den Online-Warenhandel zur Stärkung der Garantien für Verbraucher, für Düngeprodukte zur Rückgewinnung von Nährstoffen sowie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (zusammen mit diesem Bericht angenommen). Die gesetzgebenden Organe sollten die Arbeiten zur Annahme dieser Legislativvorschläge unverzüglich vorantreiben, damit in der Praxis schnell zur Kreislaufwirtschaft übergegangen werden kann.

Es ist besonders wichtig, das Legislativpaket über Abfälle in diesem Jahr rasch zu verabschieden, damit Investitionen in mehr und besseres Recycling in der gesamten EU angestoßen werden können. Die Kommission fordert daher beide Organe auf, in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2017 3 , in der eine vorrangige Behandlung dieser Vorschläge vereinbart wurde, bis Ende 2017 eine Einigung zu erzielen.

2.Seit Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durchgeführte Maßnahmen

Aufgrund der Verpflichtungen, die sie im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft eingegangen ist, hat die Kommission im Jahr 2016 eine Reihe von Schlüsselinitiativen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Diese Initiativen erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, von der Erzeugung bis zum Verbrauch, zur Abfallbewirtschaftung und zur Verwendung von Sekundärrohstoffen. Sie werden im Folgenden in chronologischer Reihenfolge ihrer Durchführung beschrieben.

Legislativvorschlag über den Online-Warenhandel (Dezember 2015)

Die erste Maßnahme, welche die Kommission nach Verabschiedung des Aktionsplans ergriff, betraf Garantien für Verbrauchsgüter. Am 9. Dezember 2015 verabschiedete die Kommission einen Legislativvorschlag über den Online-Verkauf von Waren 4 . Der Vorschlag zielt darauf ab, die Garantien für Verbraucher zu stärken, um diese besser vor mangelhaften Produkten zu schützen, und er trägt zur besseren Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten bei. Hierdurch wird verhindert, dass Produkte weggeworfen werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Dem Vorschlag zufolge muss der Verkäufer im Falle eines mangelhaften Produkts, das online verkauft wurde, während der ersten zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Lieferung nachweisen, dass zu diesem Zeitpunkt kein Mangel vorlag. Nach den derzeitigen Regeln gilt die Verpflichtung des Verkäufers nur für die ersten sechs Monate. Mit dieser Änderung können die Verbraucher ihre Rechte leichter geltend machen. Außerdem wird ein starker Anreiz zur Herstellung hochwertigerer und haltbarerer Produkte geschaffen.

Der Vorschlag sieht ferner eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwaren und eine vollständige Harmonisierung der Hierarchie der Abhilfemöglichkeiten vor, bei der die Reparatur stärker gefördert wird.

Legislativvorschlag über Düngeprodukte (März 2016)

Am 17. März 2016 schlug die Kommission eine Verordnung 5 zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für Düngeprodukte aus Sekundärrohstoffen (insbesondere zurückgewonnenen Nährstoffen) vor, wodurch Probleme der Abfallwirtschaft in wirtschaftliche Chancen verwandelt werden.

Die vorgeschlagene Regelung kann die Abhängigkeit der Düngeproduktbranche von Einfuhren kritischer Rohstoffe wie Phosphat verringern, die auch aus inländischen organischen Abfällen wiedergewonnen werden können. Der Verordnungsentwurf enthält Vorschriften für den freien Verkehr aller Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung in der gesamten EU, einschließlich organischer Düngeprodukte 6 .

Der Verordnungsentwurf harmonisiert die EU-Vorschriften für Produkte aus organischen Abfällen und Nebenprodukten und legt Regeln für die Rückgewinnung von Nährstoffen in Form von Sekundärrohstoffen fest. Organische Abfälle, die strenge Rückgewinnungsvorschriften erfüllen, können zulässige Komponenten von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung und mit uneingeschränktem Zugang zum Binnenmarkt werden. Düngeprodukte ohne EC-Kennzeichnung können von den EU-Mitgliedstaaten weiterhin auf ihren einzelstaatlichen Märkten und nach ihren einzelstaatlichen Vorschriften gehandelt werden.

Wie kann der Vorschlag über Düngeprodukte zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und Innovationen fördern?

Wie in der Folgenabschätzung zum Legislativvorschlag erläutert 7 , könnten im Bereich Recycling von Bioabfällen zu organischen Düngeprodukten etwa 120 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für die Düngeproduktbranche erhalten KMU und Landwirte, die organische Düngeprodukte erzeugen, Zugang zum Binnenmarkt und damit neue Chancen.

Sie können ihre Produkte einem größeren Kundenkreis anbieten und so von Größenvorteilen profitieren, indem sie ein mit der weithin anerkannten Qualitätsgarantie der CE-Kennzeichnung versehenes Produkt anbieten. Dies wird Forschung, Innovation und Investitionen im Bereich der Kreislaufwirtschaft weiter fördern, Arbeitsplätze schaffen und Mehrwert aus sekundären Ressourcen generieren, die aus heimischen Quellen stammen.

Start der „Innovation Deals“ (Mai 2016)

Die Kommission gab eine Aufforderung zur Interessenbekundung für „Innovation Deals for a Circular Economy“ (Innovationsdeals für eine Kreislaufwirtschaft) 8 heraus, die vom 26. Mai bis 15. September 2016 lief. Die Aufforderung betrifft ein Pilotprojekt, mit dem innovativen Unternehmen bei der Überwindung gesetzlicher Hürden geholfen werden soll.

Mit den „Innovation Deals“ sollen Innovatoren, nationale, regionale und lokale Behörden und Kommissionsdienststellen zusammengebracht werden, um als Innovationshemmnisse empfundene Elemente in EU-Vorschriften oder Durchführungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu prüfen 9 . Sollte sich herausstellen, dass eine EU-Vorschrift eine gesetzliche Hürde für Innovationen darstellt, prüft die Kommission die Einleitung einer weiteren Bewertung, Konsultation und Analyse im Hinblick auf die Auswirkungen dieses regulatorischen Hindernisses.

Es wurden 32 Interessenbekundungen aus 14 Mitgliedstaaten eingereicht 10 . Zu den Themen, die in den Interessenbekundungen genannt wurden, gehören z. B. als Innovationshemmnisse empfundene Vorschriften im Wasser-, Abfall- und Energiesektor. Im ersten Quartal 2017 werden zwei „Innovation Deals“ unterzeichnet: Einer betrifft als Hürden empfundene Vorschriften in den Bereichen Elektromobilität und Recycling von Batterien, bei dem anderen geht es um regulatorische Hindernisse bei der nachhaltigen Abwasserbehandlung durch innovative anaerobe Membranbioreaktoren.

Ökodesign (November 2016)

Die Möglichkeit, ein Produkt zu reparieren oder zu recyceln und seine Bestandteile und Werkstoffe wiederzuverwenden, hängt weitgehend von der ursprünglichen Gestaltung des Produkts ab. Im Anschluss an politische Beratungen über Ökodesign im April und Oktober 2016 hat die Kommission bekräftigt, wie wichtig intelligente Produktgestaltung ist, und beschlossen, sich schwerpunktmäßig mit den Produktgruppen mit dem größten Potenzial für Energie- und Ressourceneinsparungen zu befassen und die Faktengrundlage für regulatorische Maßnahmen weiter zu stärken. Daraufhin wurde am 30. November 2016 das Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 als Teil des Maßnahmenpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ 11 angenommen. Das neue Arbeitsprogramm wird uns helfen, die Ziele der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz gemäß dem Übereinkommen von Paris zu verwirklichen, denn es ermöglicht bis zum Jahr 2030 Energieeinsparungen in einer Höhe, die mit dem jährlichen Primärenergieverbrauch Schwedens vergleichbar ist, es schafft Arbeitsplätze und stößt Innovationen an.

Ökodesign kann auch einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer besseren Kreislaufwirtschaft leisten. Während Ökodesign-Maßnahmeng bislang in erster Linie auf Energieeffizienz ausgerichtet waren, sprach sich die Kommission in diesem Arbeitsprogramm dafür aus, systematischer zu prüfen, ob auch für die Kreislaufwirtschaft relevante Produktanforderungen wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Produktgestaltung im Hinblick auf Zerlegbarkeit, Informationsweitergabe und leichte Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit festgelegt werden können. Dies wird sowohl für neue Produktgruppen als auch bei der Überarbeitung bestehender produktbezogener Maßnahmen geschehen und der gesamten Wertschöpfungskette zugutekommen.

Das Arbeitsprogramm gibt an, welche neuen Produktgruppen in den kommenden Jahren vorrangig untersucht und welche bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung überarbeitet werden sollen. Die Kommission will ferner in einer spezifischen Studie zu IKT-Produkten wie Smartphones klären lassen, ob sie in das Ökodesign-Arbeitsprogramm aufgenommen werden können.

Parallel dazu hat die Kommission verbindliche Vorschriften für die Produktgestaltung und -kennzeichnung erarbeitet, damit elektronische Anzeigen (z. B. Computerbildschirme, Fernsehgeräte und Displays in anderen Produkten) leichter und sicherer demontiert, wiederverwendet und recycelt werden können. Der Verordnungsentwurf 12 enthält Anforderungen, die das Recycling erleichtern. So sollen beispielsweise bestimmte Bauteile nicht geschweißt oder verklebt werden (z. B. gedruckte Schaltungen, Kondensatoren, Batterien und interne Netzteile), Kunststoffteile sollen gekennzeichnet werden, und es soll darauf hingewiesen werden, wenn ein Produkt Cadmium oder Quecksilber enthält.

Darüber hinaus sollen die Hersteller dem Verordnungsentwurf zufolge verpflichtet werden, Recyclingunternehmen Informationen zur Verfügung zu stellen, z. B. darüber, wo genau im Produkt sich Kunststoffteile mit bromierten Flammschutzmitteln befinden. Diese Anforderungen würden das Recycling elektronischer Anzeigen verbessern und zur Verwirklichung der Recyclingziele der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 13 beitragen.

Unmittelbar nach der Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft forderte die Kommission ferner die europäischen Normungsorganisationen auf, Fachgrundnormen für die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit bestimmter Produkte auszuarbeiten. Mit geeigneten Messgrößen und Normen könnte die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit vieler Verbrauchs- und gewerblicher Güter verbessert werden.

Die drei europäischen Normungsorganisationen kamen der Aufforderung der Kommission nach und legten einen gemeinsamen Arbeitsplan vor. Außerdem setzten sie eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, die rund 20 Fachgrundnormen ausarbeiten wird. Damit wird es leichter werden zu entscheiden, welche verbindlichen Anforderungen entwickelt werden sollten, um die Ressourceneffizienz von Produkten zu steigern und das Abfallaufkommen verringern.

Lebensmittelverschwendung (gesamtes Jahr 2016)

Lebensmittelverschwendung ist ein zentrales Thema der Kreislaufwirtschaft, das auf vielen Ebenen der Wertschöpfungskette in Angriff genommen werden sollte. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung bzw. zur Verwirklichung des entsprechenden Ziels für nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Sie hat eine Plattform der Interessengruppen für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ins Leben gerufen, Fortschritte bei der Entwicklung einer EU-Methode zur Messung von Lebensmittelverschwendung erzielt und EU-Leitlinien für die Erleichterung von Lebensmittelspenden und die Verwendung ehemaliger Lebensmittel als Tierfutter aufgestellt.

Am 1. August 2016 setzte die Kommission die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung ein 14 . Die Plattform wird auf EU-Ebene das wichtigste Forum sein, das alle Akteure dabei unterstützt, die Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen, die nötig sind, um die Verpflichtung gemäß dem Ziel für nachhaltige Entwicklung zur Halbierung der Lebensmittelverschwendung pro Kopf bis 2030 zu erfüllen 15 . Sie zählt 70 Mitglieder, darunter Vertreter von Behörden (Mitgliedstaaten, EFTA-Länder, EU-Einrichtungen und internationale Organisationen) sowie von allen Akteuren der Wertschöpfungskette, einschließlich Lebensmittelbanken und anderer nichtstaatlicher Organisationen. Das Gremium trat am 29. November 2016 zum ersten Mal zusammen und erörterte die Schlüsselziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Bereich der Lebensmittelverschwendung sowie die wichtigsten Elemente, die bei der Entwicklung einer Methode für eine in der gesamten EU einheitliche Messung der Lebensmittelverschwendung zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten werden diese Methode anwenden, um ihrer Verpflichtung zur Berichterstattung über Lebensmittelverschwendung gemäß dem Legislativvorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie nachzukommen.

Im Jahr 2016 hat die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern EU-Leitlinien zur Erleichterung von Lebensmittelspenden ausgearbeitet. Die Leitlinien sollen dazu führen, dass die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften über die Umverteilung von Lebensmitteln einheitlicher auslegen. Dabei geht es um die Ausräumung rechtlicher und praktischer Hindernisse, die der Umverteilung sicherer, überschüssiger Lebensmittel in der EU sowohl auf Spender- als auch auf Empfängerseite im Wege stehen. Am 29. November 2016 wurden im Rahmen der Plattform die wichtigsten Elemente der Leitlinien erörtert. Die Leitlinien werden 2017 veröffentlicht.

Die Kommission arbeitet außerdem an Leitlinien für die Verwendung ehemaliger Lebensmittel als Tierfutter mit dem Ziel, die Nährstoffe in den ehemaligen Lebensmitteln durch sichere Verwendung in der Tierernährung zu nutzen. Auf diese Weise wird nicht nur die Lebensmittelverschwendung verringert, sondern auch verhindert, dass ehemalige Lebensmittel verbrannt oder auf Deponien verbracht werden. Stattdessen werden Getreide und Ölsaaten in der Tierernährung ersetzt. Gleichzeitig wird Land für den Anbau von Lebensmitteln frei, und die Abhängigkeit der EU von eingeführten Futtermitteln wird verringert. Der Leitlinienentwurf wurde ebenfalls in der Sitzung der Plattform erörtert. Die Leitlinien werden 2017 fertiggestellt und veröffentlicht.

Energiegewinnung aus Abfällen (Januar 2017)

Die Kommission verabschiedet zusammen mit diesem Bericht eine Mitteilung über die Prozesse der Energiegewinnung aus Abfällen und ihre Rolle in der Kreislaufwirtschaft 16 . In der Mitteilung geht es in erster Linie darum sicherzustellen, dass die energetische Verwertung von Abfällen die Ziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft fördert und sich an der Abfallhierarchie der EU orientiert. Ferner wird geprüft, wie Prozesse der Energiegewinnung aus Abfällen so optimiert werden können, dass sie zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für die Energieunion und des Übereinkommens von Paris beitragen.

Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Januar 2017)

Außerdem verabschiedet die Kommission zusammen mit diesem Bericht einen Vorschlag 17 für eine gezielte Änderung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtlinie“). Mit der im Entwurf vorliegenden Richtlinie, welche die Ersetzung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorsieht, wird das Recycling von Abfällen in diesen Geräten leichter und wirtschaftlich rentabler. Der Richtlinienentwurf trägt auch der höchsten Priorität der Abfallhierarchie - der Abfallvermeidung - Rechnung.

Wenn Elektro- und Elektronikgeräte länger verwendet werden können, wird das Ende ihrer Lebensdauer und ihre Entsorgung und somit die Entstehung zusätzlicher, auch gefährlicher Abfälle hinausgezögert. Es wird damit gerechnet, dass mit dieser Maßnahme jährlich über 3000 t gefährliche Abfälle in der EU vermieden werden können 18 . Dank der längeren Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten würden auch mehr Energie und Rohstoffe eingespart werden.

Der Vorschlag zur Änderung der RoHS-Richtlinie wird

Sekundärmarkttätigkeiten (z. B. Weiterverkauf, Gebrauchtmarkt) für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte ermöglichen und

Reparaturen mit Ersatzteilen für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte ermöglichen, die vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden.

Wie kommt dieser Vorschlag den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen zugute?

Wenn Sekundärmarkttätigkeiten in vollem Umfang ermöglicht werden und Ersatzteile für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte leichter verfügbar sind, wird dies positive wirtschaftliche Auswirkungen in Form von zusätzlichen Marktchancen für die Reparaturbranche und den Weiterverkauf haben. Außerdem werden Kosten und Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen, einschließlich KMU, als auch für Behörden verringert. Europäische Krankenhäuser können nach 2019 beispielsweise rund 170 Mio. EUR sparen, da sie weiterhin gebrauchte medizinische Geräte verkaufen und erwerben können (was ohne den Vorschlag nach Ablauf einer Übergangszeit nicht möglich wäre).

Um die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die umweltgerechte Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erleichtern, hat die Kommission auch einen Dialog zwischen Herstellern elektronischer Geräte und Recyclingunternehmen eingeleitet, durch den der Austausch von Informationen über die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die umweltgerechte Behandlung neu auf den Markt gebrachter Geräte verbessert werden soll.

Plattform zur Unterstützung der Finanzierung der Kreislaufwirtschaft (Januar 2017)

Zusammen mit diesem Bericht wird unter Beteiligung der Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB), von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen eine Plattform ins Leben gerufen, die für die geschäftliche Plausibilität der Kreislaufwirtschaft sensibilisieren und zu einer verstärkten Hinwendung der Investoren zu Projekten der Kreislaufwirtschaft beitragen soll. Während die geschäftlichen Argumente zugunsten der Kreislaufwirtschaft eindeutig sind, ist dies einem Großteil der EU-Unternehmen und des Finanz- und Bankensektors noch nicht bewusst.

Die Plattform beruht auf drei Säulen:

Die Säule Koordinierung und Sensibilisierung dient dem Austausch bewährter Verfahren zwischen potenziellen Projektförderern und anderen Interessenträgern. Es wird darum gehen, die Merkmale von Projekten der Kreislaufwirtschaft und die besonderen Erfordernisse ihrer Finanzierung zu analysieren, Beratung zur Verbesserung ihrer Bankfähigkeit zu leisten sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kreislaufwirtschaft zu koordinieren. Dafür soll eigens eine Sachverständigengruppe eingesetzt werden.

Die Säule Beratung dient dazu, Projekte der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und ihre Bankfähigkeit zu verbessern.

Im Rahmen der Säule Finanzierung soll geprüft werden, ob ein spezielles Finanzierungsinstrument für Projekte der Kreislaufwirtschaft erforderlich ist.

3.Andere Initiativen, die im Jahr 2016 umgesetzt wurden

Über die vorgenannten Schlüsselinitiativen hinaus hat eine Reihe anderer wichtiger (nachstehend aufgeführter) Maßnahmen der Kommission dazu beigetragen, das Konzept der Kreislaufwirtschaft auf den gesamten Produktlebenszyklus zu übertragen, und zwar über Instrumentarien wie bewährte Verfahren, Beschaffungswesen, Verbraucherinformationen, Beratungs-, Finanzierungs- und Förderregelungen. Diese Instrumentarien sind entscheidend dafür, dass die Kreislaufwirtschaft von allen maßgeblichen Wirtschaftsakteuren aufgegriffen und allmählich zum Standardmodell wird.

Aufnahme von Leitlinien zur Kreislaufwirtschaft in die Referenzdokumente für beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) für verschiedene Wirtschaftszweige

Die Kommission hat Aspekte der Kreislaufwirtschaft in die Referenzdokumente für beste verfügbare Techniken 19 (BVT-Merkblätter) aufgenommen, die die EU-Mitgliedstaaten bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu berücksichtigen haben. Dies wird zur Verringerung des Abfallaufkommens, zum verstärkten Recycling und zum verminderten Ressourcenverbrauch beitragen und damit für die unter die Richtlinie über Industrieemissionen fallenden Wirtschaftszweige mehr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bringen. Zudem führen die BVT-Merkblätter neue Techniken auf, die für die Kreislaufwirtschaft wichtige Aspekte aufgreifen, und fördern damit die Innovation bei industriellen Verfahren.

So umfassen die besten verfügbaren Techniken für die Nichteisenmetallindustrie

Verfahren zur verbesserten Nutzung von Sekundärrohstoffen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Abwasseraufkommens, die zur Schonung natürlicher Ressourcen beitragen;

Verfahren zur Verringerung des Abfallaufkommens, etwa durch eine alternative Nutzung von Prozessrückständen.

Umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen

2016 veröffentlichte die Kommission neue Kriterien für eine umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Bürogebäude, Straßen sowie Computer und Monitore 20 . Die Kriterien, deren Anwendung im Ermessen der Behörden liegt, umfassen für die Kreislaufwirtschaft wichtige Anforderungen. Computer und Monitore müssen etwa so konstruiert werden, dass sie mit gängigen Werkzeugen repariert und Batterien leicht ausgetauscht werden können, während die Nachrüstbarkeit belohnt wird. Beim Bau von Straßen und Gebäuden wird die Nutzung von Recyclingmaterialien gefördert. Da ein Großteil des Verbrauchs in Europa auf öffentliche Aufträge entfällt, kommt der Berücksichtigung solcher Kriterien seitens der Behörden eine zentrale Rolle für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu.

Aktualisierte Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – Maßnahmen betreffend Umweltangaben

Am 25. Mai 2016 hat die Kommission eine überarbeitete Fassung ihrer Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 21 angenommen, die bestimmte Elemente enthält, mit denen die Glaubwürdigkeit und Transparenz von Umweltangaben gestärkt werden soll. Es geht hierbei um falsche, unklare, unverständliche oder zweideutige Angaben, darunter auch Behauptungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft. Die Leitlinien werden dabei helfen, die Verbraucher vor irreführenden und unzutreffenden Handelsinformationen zu schützen 22 . Derartige Angaben können das Vertrauen der Verbraucher in die Kennzeichnung der Waren untergraben, während Unternehmen möglicherweise davon abgehalten werden, korrekte und relevante Angaben zu machen, was der Kreislaufwirtschaft erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Die überarbeiteten Leitlinien enthalten den Input einer aus mehreren Interessenträgern bestehenden Gruppe zu Umweltangaben. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern von nationalen Behörden, europäischen Wirtschaftsverbänden, Verbraucherorganisationen und nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen 23 .

Verstärkte Durchsetzung der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Am 28. Juli 2016 hat die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen Zoll- und Abfallcodes 24 angenommen. Damit soll Zollbediensteten geholfen werden, illegal über EU-Grenzen verbrachte Abfälle sicherzustellen, etwa wenn diese als Gebrauchtwaren gekennzeichnet sind. Das neue Instrument wird die Durchsetzung der Abfallverbringungsverordnung stärken und dazu beitragen, den Abtransport wertvoller Rohstoffe aus der EU zu verhindern.

Bewährte Verfahren bei Abfallsammelsystemen

Das ganze vergangene Jahr über hat sich die Kommission damit befasst, vorbildliche Verfahren der getrennten Abfallsammlung in allen EU-Mitgliedstaaten zu ermitteln und zu fördern. Die Kommission hat geprüft, welchen Stand die Trennsammlung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erreicht hat, und dabei auch den jeweiligen Rechtsrahmen für die Trennsammlungssysteme sowie die Umsetzung in der Praxis bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung gelangte die Kommission zu einer Reihe von an verschiedene Entscheidungsebenen gerichteten Empfehlungen 25 . Die Empfehlungen wurden am 29. Januar 2016 auf einer Konferenz mit Interessenträgern und den EU-Mitgliedstaaten erörtert 26 . Auch im Rahmen von Horizont 2020 wird in diesem Bereich Unterstützung geleistet, indem eine Reihe konkreter Projekte finanziert wird 27 .

Wiederverwendung von Wasser

Im Juni 2016 wurden im Rahmen der gemeinsamen Durchführungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie 28 Leitlinien für eine bessere Einbeziehung der Wiederverwendung von Wasser in Wasserplanung und Wasserbewirtschaftung 29 erlassen. Da sich die Wasserknappheit in einigen Teilen der EU verschärft hat, ist die Wiederverwendung von sicher und kosteneffizient aufbereitetem Abwasser eine gute Möglichkeit, die Wasserversorgung zu verbessern und den Druck von dieser Ressource zu nehmen, von der allerdings zu wenig Gebrauch gemacht wird 30 . Eine erleichterte Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft wird zudem zum Nährstoffrecycling beitragen (Ersetzung von festen Düngemitteln).

Am 7. April 2016 hat die Kommission eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur bevorstehenden Initiative über Mindestqualitätsanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser bei Bewässerung und Grundwasserneubildung veröffentlicht. Eine öffentliche Konsultation zu den Politikoptionen wurden von der Kommission am 28. Oktober 2016 eingeleitet 31 .

2016 wurde die Wiederverwendung von Wasser in den Rang einer der obersten Prioritäten der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für Wasser erhoben. Sie wurde auf der EIP-Konferenz am 10. Februar 2016 in Leeuwarden vorgestellt.

Bau- und Abbruchabfälle

Am 9. November 2016 hat die Kommission ein branchenweites freiwilliges Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen vorgeschlagen. Angestrebt ist, sowohl bei der Identifizierung von Abfällen, ihrer Trennung an der Quelle und ihrer Sammlung als auch in den Bereichen Logistik, Aufbereitung und Qualitätsmanagement Verbesserungen zu erreichen. Das Protokoll wird somit das Vertrauen in die Qualität recycelter Materialien stärken und ihre Verwendung im Bausektor fördern.

Bau- und Abbruchabfälle sind dem Volumen nach der größte Abfallstrom in der EU. In der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG wurde festgelegt, dass bis 2020 70 % der Bau- und Abbruchabfälle einer Weiterverwertung zuzuführen sind. Das Potenzial für Wiederverwendung und Recycling dieses Abfallstroms wird jedoch nicht vollständig ausgeschöpft. Ein Hindernis ist das mangelnde Vertrauen in die Qualität der aus Bau- und Abbruchabfällen recycelten Werkstoffe.

Auch im Rahmen von Horizont 2020 werden mehrere innovative Projekte in diesem Bereich unterstützt.

Biomasse und biobasierte Produkte

Am 30. November 2016 hat die Kommission in ihrer Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien 32 im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ 33 für sämtliche Bioenergie-Nutzungszwecke Nachhaltigkeitskriterien angenommen. Um den Druck auf knappe Biomasseressourcen zu vermindern, hat die Kommission vorgeschlagen, nur die effiziente Umwandlung von Biomasse in Strom aus öffentlichen Mitteln zu fördern 34 . Dies ermöglicht Synergien mit der Kreislaufwirtschaft bei Biomasse, die sowohl für Energie als auch für zahlreiche andere Erzeugnisse genutzt werden kann, insbesondere bei Holz.

Unterstützung der Kreislaufwirtschaft aus Mitteln der Kohäsionspolitik bzw. über Strategien für intelligente Spezialisierung

Das ganze vergangene Jahr über hat die Kommission gezielte Outreachmaßnahmen 35 ergriffen, um die Mitgliedstaaten und Regionen der EU bei der Inanspruchnahme von Mitteln der Kohäsionspolitik für die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Kreislaufwirtschaft war eines der Themen der im Dezember 2016 auf den Weg gebrachten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Urban Innovative Actions“ (Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung) 36 . Zugleich war die Kreislaufwirtschaft eines der Hauptthemen der Europäischen Woche der Regionen und Städte sowie eine der Kategorien der RegioStar-Preise 2016, mit denen herausragende aus EU-Mitteln finanzierte Regionalentwicklungsprojekte ausgezeichnet werden 37 .

Viele Regionen haben in ihren Strategien für intelligente Spezialisierung, die als Richtschnur für ihre Investitionen in Forschung und Innovation im Rahmen der Kohäsionspolitik dienen, auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Prioritäten ausgewiesen. 2016 wurden neue thematische Plattformen für intelligente Spezialisierung auf den Weg gebracht, die diesen Regionen helfen sollen, in Bereichen wie industrielle Modernisierung, Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Energie im Sinne der Wertschöpfungsketten mit anderen Regionen zusammenzuarbeiten 38 .

Wie wird die Kreislaufwirtschaft konkret aus EU-Mitteln unterstützt?

Mittel der Kohäsionspolitik

Seit zwei Jahrzehnten wird im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik die Umsetzung von für die Kreislaufwirtschaft relevanten Strategien unterstützt (etwa mit 6 Mrd. EUR für die Abfallbewirtschaftung im Zeitraum 2007-2013). Im laufenden Finanzierungszeitraum (2014-2020) stellen Ex-ante-Bedingungen sicher, dass Neuinvestitionen in den Abfallsektor mit den von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Recyclingziele aufgestellten Abfallbewirtschaftungsplänen in Einklang stehen. Die EU-Unterstützung für Innovation, KMU, CO2-arme Wirtschaft und Umweltschutz beträgt im Zeitraum 2014-2020 insgesamt 150 Mrd. EUR, wobei viele dieser Bereiche zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft beitragen.

Slowenien etwa ist im Begriff, mit Hilfe von EU-Mitteln seine Recyclingziele zu erfüllen, während die Bewohner Ljubljanas Nutznießer einer besseren, nachhaltigeren Abfallbewirtschaftung sind. Seit dem EU-Beitritt werden in der slowenischen Hauptstadt getrennte Abfallsammlung und Recyceln gefördert, sodass die Menge der auf Deponien entsorgten Abfälle um 59 % zurückgegangen ist. Investiert wurde auch in Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Heute fallen in Ljubljana pro Kopf 41 % weniger Abfall an als im europäischen Durchschnitt, weswegen beschlossen wurde, vom ursprünglich geplanten Bau zwei neuer Verbrennungsanlagen abzusehen.

Einer der wichtigsten Bestandteile des integrierten Abfallbewirtschaftungssystems ist das regionale Abfallbewirtschaftungszentrum in Ljubljana. Dieses EU-finanzierte Projekt wurde als Einrichtung für 17 Gemeinden ins Leben gerufen. Später kamen weitere 20 Gemeinden hinzu, womit auf eine zusätzliche Abfallbeseitigungsanlage verzichtet werden konnte.

Das INTERREG-Projekt „Circular Ocean“ (Kreislaufwirtschaft im Ozean) 39 ist dem Problem der Ansammlung von Abfällen im Meer in den nördlichen Randgebieten und der Arktis gewidmet. Es stärkt die ökologische Wirtschaft, indem es Lösungen für die Wiederverwendung von Kunststoffabfällen wie Fangnetzen und Tauen sowie Öko-Innovationen fördert. Im Rahmen des Projekts, das zu den RegioStar-Preisträgern 2016 zählt, werden Pilottests für mehrere neue Formen der Nutzung von Kunststoffabfällen durchgeführt, etwa zur Verstärkung von Beton oder anderen Baustoffen. Zudem wird mit der Verwendung von Fangnetzen als Material zur Entfernung von Schadstoffen aus dem Wasser experimentiert.

HORIZONT 2020

Aus Mitteln des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020) werden innovative Projekte zur Förderung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft finanziert. So trägt Horizont 2020 mit 8,8 Mio. EUR zum RESYNTEX-Projekt 40 bei, in dessen Rahmen innovative Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft für die Chemie- und Textilindustrie entwickelt werden sollen. Das Projekt vereint 20 Partner aus zehn EU-Mitgliedstaaten, darunter Branchenverbände, Unternehmen einschließlich KMU sowie Forschungsinstitute. In einer Pilot-Recyclinganlage mit einer Jahreskapazität von 500 t soll gezeigt werden, wie die Verbrennung von Textilabfällen oder ihre Verbringung auf Deponien vermieden werden kann, indem Verschnitt, der nicht getragen werden kann, chemisch recycelt wird. Mit der neuen Aufbereitungstechnologie wird die Ressourceneffizienz gesteigert, indem aus Textilabfällen nutzbare industrielle Ausgangsstoffe hergestellt werden und zugleich deren Akzeptanz auf dem Markt sichergestellt wird.

LIFE

Im Rahmen des LIFE-Programms werden seit 1992 Projekte mit Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft unterstützt, wobei insgesamt über 1 Mrd. EUR aus EU-Mitteln für mehr als 670 Projekte für Abfallminderung, Recycling und Wiederverwendung bereitgestellt wurden. Diese Ausrichtung wurde beim neuen LIFE-Programm 2014-2020 beibehalten; in den ersten beiden Jahren seiner Laufzeit wurden 100 Mio. EUR in mehr als 80 Projekte der Kreislaufwirtschaft investiert.

Forschung und Innovation: Industrie 2020 in der Kreislaufwirtschaft

Das Horizont 2020-Arbeitsprogramm für 2016-2017 sieht eine Investition von 650 Mio. EUR in einen Schwerpunktbereich „Industrie 2020 in der Kreislaufwirtschaft“ vor, in dessen Rahmen Mittel bereitgestellt werden, um die wirtschaftliche und umweltpolitische Realisierbarkeit der Kreislaufwirtschaft zu demonstrieren und gleichzeitig entscheidende Impulse für die Reindustrialisierung der EU zu geben. 2016 wurden im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs Mehrfach-Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, darunter für Großprojekte mit systemisch öko-innovativen Ansätzen für die Kreislaufwirtschaft sowie für Wasser im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Die zu diesen Themen eingereichten Vorschläge wurden unlängst bewertet, während derzeit die Finanzhilfevereinbarung für die ausgewählten Projekte vorbereitet wird. Außerdem wurden 2016 im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften „Fabriken der Zukunft“, „Nachhaltige Verarbeitungsindustrie“ und „Biobasierte Industriezweige“ zusätzliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf den Weg gebracht, um dazu beizutragen, die für die Fertigungsindustrie in der EU erforderlichen Schlüsseltechnologien zu entwickeln und in einem breiten Spektrum von Sektoren einzuführen.

Technologie-Dienste für eine beschleunigte Übernahme fortschrittlicher umweltfreundlicher Fertigungsverfahren durch KMU im Fertigungssektor

Am 8. November 2016 hat die Kommission im Rahmen von Horizont 2020 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um eine zentrale Anlaufstelle für den Zugang von KMU zu Technologie-Diensten und/oder -Instrumenten im Bereich fortschrittlicher umweltfreundlicher Fertigungsverfahren zu schaffen 41 . Trotz der guten Leistungen Europas im Bereich Patente und Handel stellt die Übernahme fortschrittlicher Fertigungsverfahren seitens europäischer Unternehmen weiter eine Herausforderung dar. Viele KMU verfügen nicht über die nötigen Ressourcen oder Kompetenzen zur Übernahme fortschrittlicher (innovativer) umweltfreundlicher Fertigungstechnologien.

Ziel der Aufforderung ist es, einer kritischen Masse an KMU im Fertigungssektor diese zentrale Anlaufstelle für einen Zeitraum von drei Jahren zugänglich zu machen, damit sie fortschrittliche (innovative) Technologien in ihre Fertigungsprozesse integrieren und fundierte weitere Investitionsentscheidungen treffen können. Die Aufforderung läuft bis zum 28. März 2017.

Wie unterstützt die Kommission KMU beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft?

Die Kommission unterstützt KMU beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft, indem sie die Umsetzung des Grünen Aktionsplans für KMU fortführt 42 . Außerdem wurden Tausende von KMU in den letzten Jahrzehnten aus EU-Mitteln unterstützt, womit Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Innovation bei Verarbeitung und Produktion gesteigert wurden. Diese Unterstützung für KMU aus Mitteln der Kohäsionspolitik läuft im Zeitraum 2014-2020 weiter. Im Januar 2017 hat ein europäisches Exzellenzzentrum für Ressourceneffizienz für KMU seine Tätigkeit aufgenommen. Das Zentrum umfasst ein Selbstbewertungsinstrument, es bietet KMU und den sie unterstützenden Organisationen die Gelegenheit, sich zu vernetzen, und stellt Fördermaßnahmen bereit. Ein vom Europäischen Parlament finanziertes und von der Kommission umgesetztes Pilotprojekt wird ab Februar 2017 den praktischen Kapazitätsaufbau von KMU in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Öko-Innovation unterstützen.

4.Schlüsselinitiativen für 2017

Die Kommission hat sich in ihrem Arbeitsprogramm 2017 erneut uneingeschränkt zur fristgerechten Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bekannt. 2017 wird die Kommission eine Kunststoffstrategie vorschlagen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualität und die Verbreitung der Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Kunststoffen in der EU zu fördern, die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle zu verringern und die Kunststofferzeugung von fossilen Brennstoffen zu lösen.

Die Kommission wird zudem eine detaillierte Analyse der rechtlichen, technischen und praktischen Probleme an der Schnittstelle von Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht vorlegen, die die Verwendung von Recyclingmaterialien in der produzierenden Wirtschaft erschweren könnten. Insbesondere wird die Kommission prüfen, wie die Information über bedenkliche Stoffe in Waren und Abfällen verbessert werden kann, sowie Optionen in Betracht ziehen, um den Umgang mit bedenklichen Stoffen in Recyclingmaterialien zu vereinfachen. Ziel ist es nicht nur, schadstofffreie Materialkreisläufe zu fördern, sondern auch die Verwendung von Sekundärrohstoffen voranzubringen.

Die Kommission wird zudem einen Legislativvorschlag mit Mindestqualitätsanforderungen zur Förderung der sicheren Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser bei gleichzeitiger Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie des freien Handels mit Lebensmitteln vorlegen.

Der Überwachungs- und Bewertungsrahmen für Fortschritte der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Kreislaufwirtschaft wird ebenfalls 2017 vorgelegt werden.

Die Umsetzung des Ökodesign-Arbeitsplans wird 2017 verstärkt auf die Kreislaufwirtschaft und die über Energieeffizienz hinausgehende Ressourceneffizienz ausgerichtet sein.

Zudem wird die Kommission im ersten Quartal 2017 die Eignungsprüfung für das EU-Umweltzeichen und das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung veröffentlichen.

2017 wird für die Entwicklung eines politischen Dialogs mit den Interessenträgern ein entscheidendes Jahr sein. Daher werden die Kommission und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss auf einer interinstitutionellen Konferenz für Interessenträger zum Thema Kreislaufwirtschaft am 9./10. März 2017 in Brüssel eine Plattform für Interessenträger zum Thema Kreislaufwirtschaft ins Leben rufen.

5.Fazit

In den bevorstehenden Jahren kommt es entscheidend darauf an, die Dynamik, die die Annahme des Pakets zur Kreislaufwirtschaft sowie Maßnahmen auf allen Ebenen geschaffen haben, aufrechtzuerhalten und die Kreislaufwirtschaft zu einer Realität zu machen, die allen Europäern zugutekommt. Die konsequente Umsetzung des Aktionsplans sowie die rasche Annahme der Rechtsetzungsvorschläge in den Bereichen Abfall und Dünger wird dazu beitragen, klare Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen und den Übergang zu beschleunigen.

(1)   https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition
(2)  COM(2016) 739 final.
(3) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016C1224%2801%29&rid=2
(4)   http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2015:635:FIN
(5)   https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-157-DE-F1-1.PDF  
(6)   https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-157-DE-F1-1.PDF
(7) http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/15949
(8)   https://ec.europa.eu/research/innovation-deals/index.cfm?pg=home
(9)   https://ec.europa.eu/research/innovation-deals/index.cfm
(10)   https://ec.europa.eu/research/innovation-deals/index.cfm?pg=home
(11) COM(2016) 773 final.
(12)  Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von elektronischen Anzeigen.
(13)  Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
(14)   http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/eu_actions/eu-platform/index_en.htm .
(15)   http://ec.europa.eu/food/safety/food_waste/index_en.htm .
(16)  COM(2017) 34.
(17)  COM(2017) 38.
(18)  SWD(2017) 22 und SWD(2017) 23.
(19)   http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference/
(20)   http://ec.europa.eu/environment/gpp/eu_gpp_criteria_en.htm
(21)   http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/files/ucp_guidance_en.pdf
(22)   http://ec.europa.eu/consumers/consumer_rights/unfair-trade/environmental-claims/index_en.htm .
(23)   http://ec.europa.eu/consumers/consumer_rights/unfair-trade/unfair-practices/files/mdec_compliance_criteria_en.pdf
(24)   Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1245 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle.
(25)   http://ec.europa.eu/environment/waste/studies/pdf/Separate%20collection_Final%20Report.pdf
(26)   http://ec.europa.eu/environment/waste/eventspast/separate_waste.htm
(27)  Im Rahmen der Ausschreibung „Rohstoffpartnerschaften“ (gesellschaftliche Herausforderungen 5 (2015) des Programms Horizont 2020) finanziert die Kommission das auf bewährte Verfahren bei der getrennten Altpapiersammlung für effizientes Recycling ausgerichtete Projekt „IMPACTPapeRec: Förderung der Umsetzung von Partizipationsstrategien bei der getrennten Altpapiersammlung für effizientes Recycling“. Ein weiteres Projekt (mit einer Mittelausstattung von bis zu 1,5 Mio. EUR) soll 2017 unter dem Thema „bewährte Verfahren bei Abfallsammelsystemen“ finanziert werden.
(28)   http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/objectives/implementation_en.htm
(29)   http://ec.europa.eu/environment/water/pdf/Guidelines_on_water_reuse.pdf
(30)   http://ec.europa.eu/environment/water/reuse.htm
(31)   http://ec.europa.eu/environment/consultations/reused_water_en.htm .
(32) http://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/1_en_act_part1_v7_1.pdf
(33)   https://ec.europa.eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energy-transition
(34)  Ausgenommen aus hinreichend gerechtfertigten Gründen der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung.
(35)  Darunter eine Reihe von Veranstaltungen sowie eine Broschüre, die Finanzierungsmöglichkeiten und gute Beispiele beschreibt: http://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/factsheets/2016/cohesion-policy-support-for-the-circular-economy
(36)   http://www.uia-initiative.eu/
(37)   http://ec.europa.eu/regional_policy/en/regio-stars-awards/
(38)   http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/  
(39)   http://www.circularocean.eu/  
(40)   http://www.resyntex.eu/
(41)   http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/innosup-03-2017.html .
(42) http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/green-action-plan_en  

Brüssel, den 26.1.2017

COM(2017) 33 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft


Seit der Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durchgeführte Maßnahmen

Produktion

Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019

Annahme: 30. November 2016

Auftrag an die Europäischen Normungsorganisationen zur Ausarbeitung von Normen für Materialeffizienz im Hinblick auf die Festlegung künftiger Ökodesign-Vorschriften für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recycelfähigkeit von Produkten

17. Dezember 2015

Vorschlag für eine Ökodesign-Durchführungsverordnung über Fernsehgeräte und Anzeigen

Übermittlung an die WTO: 21. Dezember 2016

Aufnahme von Leitlinien zur Kreislaufwirtschaft in die Referenzdokumente für beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) für verschiedene Industriebranchen

Annahme:

Allgemeine Abwasser- und Abgasbehandlungs-systeme in der chemischen Industrie (CWW) – 3. Dezember 2015

Nichteisenmetallindustrie – 3. Dezember 2015

Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen – 3. Oktober 2016

Schaffung eines offenen, europaweiten Netzes von technologischer Infrastruktur für KMU zur Integration fortgeschrittener Fertigungstechnologien in ihre Produktionsprozesse

Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: 8. November 2016

Verbrauch

Bessere Durchsetzung der bestehenden Garantien für materielle Produkte und Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten (Kommissionsvorschlag für den Verkauf von Waren über das Internet sowie Fitness-Check der Vorschriften des Verbraucherrechts)

Annahme des Vorschlags: 9. Dezember 2015;

Fitness-Checks laufen noch

Maßnahmen gegen falsche Umweltaussagen, einschließlich aktualisierter Leitlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken

Annahme der Leitlinien:

25. Mai 2016

Maßnahmen für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen (GPP): Bessere Einbeziehung von Erfordernissen der Kreislaufwirtschaft, Förderung einer stärkeren Verbreitung (auch durch Ausbildungsprogramme), verstärkte Anwendung des GPP bei den Beschaffungsaufträgen der Kommission sowie bei der Gewährung von EU-Mitteln

Annahme von Kriterien:

Gebäude: 20. Mai 2016

Straßen: 10. Juni 2016

Computer und Monitore: 21. Oktober 2016

Abfallbewirtschaftung

Überarbeiteter Legislativvorschlag für Abfälle

Annahme: 2. Dezember 2015

Bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur besseren Anwendung des Abfallrechts der EU und zur Bekämpfung der illegalen Verbringung von Altfahrzeugen

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg

Verstärkte Durchsetzung der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen: Durchführungsrechtsakt zur Festlegung der Tabelle der Entsprechungen zwischen Zoll- und Abfallcodes

Annahme: 28. Juli 2016

Initiative zur Energieerzeugung aus Abfällen 

Datum der Annahme: 25. Januar 2017

Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren bei Abfallsammelsystemen

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg

(Konferenz am 29. Januar 2016)

Markt für Sekundärrohstoffe

Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Düngemittel

Annahme: 17. März 2016

Förderung der sicheren und kosteneffizienten Wiederverwendung von Wasser, einschließlich Leitlinien für die Einbeziehung der Wiederverwendung von Wasser in die Wasserplanung und -bewirtschaftung, Aufnahme bewährter Verfahren in die einschlägigen BVT-Merkblätter sowie Förderung von Innovation (im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft und von Horizont 2020) und Investitionen

Veröffentlichung der Leitlinien: 10. Juni 2016

Sektorale Maßnahmen

Lebensmittelverschwendung

Errichtung einer Plattform für Interessenträger, um zu untersuchen, wie die Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Lebensmittelverschwendung erreicht werden können, um bewährte Verfahren weiterzugeben und die Fortschritte zu bewerten

Einrichtung der Plattform: 1. August 2016; erste Sitzung: 29. November 2016

Entwicklung einer gemeinsamen Methode und gemeinsamer Indikatoren zur Messung von Lebensmittelverschwendung

Elemente der Methode wurden mit der Plattform am 29. November 2016 erörtert

Präzisierung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für Abfall, Lebens- und Futtermittel, um Lebensmittelspenden sowie die Verwendung ehemaliger Lebensmittel als Futtermittel zu erleichtern

Entwürfe wurden mit der Plattform am 29. November 2016 erörtert.

Bau- und Abbruchabfälle

Freiwilliges branchenweites Recycling-Protokoll für Bau- und Abbruchabfälle

9. November 2016

Biomasse und biobasierte Materialien

Sicherstellung von Kohärenz und Synergien mit der Kreislaufwirtschaft bei der Prüfung der Nachhaltigkeit von Bioenergie im Rahmen der Energieunion

Im Rahmen der Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien, die am 30. November 2016 angenommen wurde

Innovation und Investitionen

Schwerpunktbereich „Industrie 2020 und die Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen von Horizont 2020

Zweite Runde der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: 20. September und 8. November 2016

Pilotprojekt für „Innovationsdeals“ zur Beseitigung etwaiger regulatorischer Hemmnisse für Innovatoren

Einreichung von Vorschlägen zwischen dem 26. Mai und dem 15. September 2016

Gezielte Outreach-Maßnahmen, um zur Einreichung von Finanzierungsanträgen im Rahmen des EFSI zu ermutigen, sowie Förderung der Entwicklung von Projekten und Investitionsplattformen zur Kreislaufwirtschaft

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg

Gezielte Outreach- und Kommunikationsmaßnahmen, um die EU-Mitgliedstaaten und Regionen bei der Inanspruchnahme von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik für die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg

Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen zwecks Förderung von Innovationen für die Kreislaufwirtschaft durch intelligente Spezialisierung

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg

Prüfung der Möglichkeit, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank und nationalen Banken eine Plattform ins Leben zu rufen, um die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen

Eingeleitet am 25. Januar 2017

Unterstützung verschiedener Interessenträger durch Maßnahmen für öffentlich-private Partnerschaften, Kooperationsplattformen, Unterstützung freiwilliger unternehmerischer Konzepte und Austausch bewährter Verfahren

Über das gesamte Jahr 2016 hinweg