Brüssel, den 24.1.2017

COM(2017) 30 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Stärkung der Bürgerrechte in einer Union des demokratischen Wandels

Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Förderung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und der gemeinsamen Werte

2.1.Bürgern das Wissen über ihre EU-Rechte erleichtern

2.2.Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte

3.Förderung und Ausweitung der Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der EU

3.1.Stärkung der Beteiligung der Bürger am demokratischen Prozess in der EU

3.2.Verbesserung der Transparenz - hin zu einer demokratischeren Union

3.3.Grenzübergreifender Zugang zu politischen Informationen

3.4.Steigerung der Teilhabe mobiler EU-Bürger am politischen Leben

4.Erleichterung des täglichen Lebens für EU-Bürger

4.1.Abbau bürokratischer Hindernisse und Aufklärung der Bürger

4.1.1.    Aufklärung und Unterstützung mobiler EU-Bürger    

4.1.2.    Abbau bürokratischer Hindernisse in Bezug auf die öffentlichen Urkunden der Bürger    

4.1.3.    Abbau bürokratischer Hindernisse im Familienrecht    

4.2.Vereinfachung des Reisens, Lebens und Arbeitens in der ganzen EU für Bürger

4.2.1.    Ausbau der Möglichkeiten für Studenten, Auszubildende, Lehrer und andere Arbeitnehmer    

4.2.2.    Weitere Vereinfachung des Lebens und Reisens in der EU    

5.Stärkung der Sicherheit und Förderung der Gleichberechtigung

5.1.Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen und Schutz der Bürger

5.1.1.    Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen in einem auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Bereich der Justiz und der Grundrechte    

5.1.2.    Schutz der EU-Bürger im Ausland    

5.2.Schutz aller Bürger und Förderung der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

5.2.1.    Schutz und Unterstützung von Opfern und Zeugen    

5.2.2.    Förderung der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung    

6.Fazit

1.Einleitung

Als eine Bürgerschaft aller Europäer, welche die nationalen Staatsbürgerschaften ergänzt und nicht ersetzt, verkörpert die Unionsbürgerschaft gemeinsame Rechte und Werte sowie die reiche Vielfalt einer Union verschiedener Nationalitäten und Sprachen.

Der Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben die Rechte, Möglichkeiten und Garantien der Unionsbürgerschaft gestärkt. Zu diesen zählen die Freiheit, zu reisen, in einem anderen EU-Land zu arbeiten und zu studieren und am politischen Leben Europas teilzuhaben und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Um einen Einblick in den Zustand der Unionsbürgerschaft in der ganzen EU zu erhalten, ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger Europas zu bewerten und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu prüfen, hat die Kommission im Jahr 2015 eine entsprechende Konsultation 1 und zwei Umfragen zur Unionsbürgerschaft 2 durchgeführt, von denen eine das Wahlrecht betraf. 3 Es wurden auch Veranstaltungen mit den wichtigsten Akteuren organisiert, insbesondere mit dem Europäischen Parlament sowie mit dem Ausschuss der Regionen. 4 Weitere Rückmeldungen gingen direkt von EU-Bürgern und Akteuren ein. 5

Seit die Unionsbürgerschaft vor 25 Jahren das erste Mal im Vertrag von Maastricht verankert wurde, wurden beträchtliche Fortschritte gemacht, um die Wirksamkeit der Rechte der EU-Bürger in der Praxis sicherzustellen. Heute fühlen sich zwei Drittel aller Europäer als Bürger der EU und bei den jüngeren Generationen sind es sogar noch mehr. 6

Es sind jedoch fortlaufende Bemühungen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle EU-Bürger ihre Rechte kennen und in vollem Maß am demokratischen Prozess in Europa teilhaben können. Dies ist eine politische Priorität für die Kommission, die eine Union des demokratischen Wandels fordert. 7 Es ist auch eine gemeinsame Anstrengung, bei der die Mitgliedstaaten, die nationalen Parlamente und die EU-Institutionen zusammenarbeiten, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser gemeinsames Projekt für ein stärkeres und besseres Europa zu stärken. 8  

Im Jahr 2013 kündigte die Kommission zwölf neue Maßnahmen in sechs Schlüsselbereichen an, um die Barrieren, die die Bürgerinnen und Bürger daran hindern, ihre EU-Rechte wahrzunehmen, weiter abzubauen. 9 Sie hat seitdem im Zusammenhang mit all diesen Maßnahmen gehandelt. 10  

Mit diesem dritten Bericht über die Unionsbürgerschaft zieht die Kommission Bilanz über die wichtigsten Fortschritte, die mit den politischen Prioritäten Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel im Einklang stehen. Der Bericht legt die wichtigsten Initiativen dar, die seit 2014 zur Förderung und Stärkung der Unionsbürgerschaft ergriffen wurden und macht konkrete Vorschläge zur Verwirklichung ihrer zentralen Prioritäten zur Förderung, zum Schutz und zur Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte.

2.Förderung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und der gemeinsamen Werte

Die Bürger müssen sich ihrer Rechte bewusst sein, um sie in Anspruch nehmen zu können. Während einige Rechte gut bekannt sind und wirksam umgesetzt werden, bleiben Lücken und Missverständnisse bestehen. Die Wirksamkeit der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte hängt von diesem Bewusstsein unter Bürgern, Regierungen der Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Behörden ab.

1.1.Bürgern das Wissen über ihre EU-Rechte erleichtern

Die Europäer sind sich ihres Status als Unionsbürger 11 stärker bewusst als je zuvor und die Mehrheit unter ihnen gibt nunmehr an, ihre Rechte als Bürger der EU zu kennen. 12 Sie haben auch das Gefühl, diese Rechte als Bürger der EU besser zu kennen, auch wenn dies nicht notwendigerweise auf alle Rechte zutrifft: 13 das Bewusstsein für das Recht auf konsularischen Schutz ist beispielsweise nach wie vor niedrig. 14 Der Anteil der Europäer, die mehr über ihre Rechte erfahren wollen, nimmt weiter zu 15 . Darüber hinaus sind sich die Unionsbürger möglicherweise nicht immer darüber im Klaren, dass der Genuss der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte auch mit einigen Pflichten verknüpft ist 16 . Möglicherweise übersehen sie beispielsweise die Bedeutung ihrer Personalausweise oder Reisedokumente und die Tatsache, dass sie deren Verlust oder Diebstahl unverzüglich melden sollten, um Betrugsmöglichkeiten einzuschränken.

Für eine wirksame Umsetzung der EU-Rechte im täglichen Leben ist eine weitere Verbesserung der Kenntnisse über diese Rechte wichtig, einschließlich des Rechts auf Freizügigkeit und der damit verbundenen Bedingungen.

Die Kommission wird mit ihren Bemühungen fortfahren, die Bürger über ihre EU-Rechte zu informieren und darüber, was zu tun ist, wenn diese nicht geachtet werden. 17 Insbesondere über das Portal „Ihr Europa“, 18 das derzeit häufiger als 1,4 Millionen Mal im Monat aufgesucht wird, 19 wird die Kommission fortfahren, die stets wachsende Zahl an EU-Bürgern zu unterstützen, die über ihre Rechte informiert werden wollen. Das Europäische Justizportal, 20 eine zentrale elektronische Anlaufstelle im Bereich Justiz, ergänzt dieses Instrument, indem es Bürgern, die Zugang zum Justizsystem benötigen und Richtern, Rechtsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtsberufe Informationen über die Rechtssysteme zur Verfügung stellt und den Zugang zur Justiz verbessert. Die Kommission verbessert auch ihre Europa-Website, damit die Menschen die von ihnen gesuchten Informationen schneller und leichter finden. 21 Anstrengungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Website werden Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Informationen erleichtern.

In vielen Fällen sind die Mitgliedstaaten am besten dazu in der Lage, Bürgern bei der Ausübung ihrer EU-Rechte zu helfen. Einzelstaatliche Behörden oder Stellen, 22 einschließlich Richtern und regionalen und lokalen Behörden, haben die grundlegende Rolle, die Bürger zu informieren, sie für ihre EU-Rechte zu sensibilisieren und die Wahrung dieser Rechte sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten kooperieren auch über das SOLVIT-Netz, das mit der Unterstützung der Kommission daran arbeitet, die Probleme zu lösen, mit denen Einzelpersonen bei der Ausübung ihrer EU-Rechte konfrontiert werden. 23 Der kommende SOLVIT-Aktionsplan sollte die Kapazität, die Sichtbarkeit und die Autorität dieses Netzes als ein problemlösendes Instrument für Unternehmen und Bürger sowie als Instrument für Feedback verbessern. Die Kommission führt auch ein Instrument des E-Learning ein, um den Mitarbeitern insbesondere in den lokalen und regionalen Behörden, denen eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Rechte der EU-Bürger auf Freizügigkeit zukommt, beim Verständnis und der korrekten Anwendung der Bestimmungen zur Freizügigkeit zu helfen.

Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus noch eine weitere, besondere Verantwortung, die sie berücksichtigen müssen. Wenn sie die Staatsangehörigkeit verleihen oder entziehen, verleihen bzw. entziehen sie auch die Unionsbürgerschaft und sollten deshalb den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und die vom Gerichtshof festgelegten Grenzen beachten.

1.2.Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte

Unsere Werte, einschließlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sind ein wesentlicher Bestandteil unserer europäischen Art zu leben. 24 Unionsbürgerschaft bedeutet auch, in den Genuss von Gleichbehandlung zu gelangen und ein System gleicher Werte zu teilen, das die Europäische Union aufrechterhält und zu denen die Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Menschrechte sowie Integration, Toleranz und Achtung der Vielfalt zählen. 25

Die Bürger der EU erwarten, dass mehr zur Förderung der gemeinsamen Werte unternommen wird. 26 Sie schlugen vor, dass dies insbesondere durch Bildung, Mobilität junger Leute und kulturelle Aktivitäten getan werden sollte. Dies war auch der Geist, in dem die Pariser Erklärung vom März 2015 angenommen wurde. 27

Eine Schärfung des Bewusstseins der jungen Europäer, die das Wahlalter erreichen, und derjenigen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erwerben, sowie der Gesellschaft als Ganzes für die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Werte erfordert eine gemeinsame Anstrengung aller betroffenen Akteure auf allen Ebenen - der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer lokalen und regionalen Behörden, 28 der EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft.

In ihrer Mitteilung vom 14. Juni 2016 zur Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt, hat die Kommission konkrete Maßnahmen angekündigt. Die Kommission wird insbesondere ein Netzwerk einrichten, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs den direkten Kontakt mit positiven Rollenmodellen ermöglicht, um junge Menschen dazu zu ermutigen und zu inspirieren, aktive und engagierte Mitglieder der europäischen Gesellschaft zu werden. Sie wird die Kapazitäten von Jugendarbeit, Jugendorganisationen und Jugendnetzwerken weiter stärken, damit diese als Kräfte der Integration wirken, indem sie jungen Menschen helfen, sich zu engagieren, freiwillig zu helfen und einen positiven sozialen Wandel voranzutreiben. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird sie ein Instrumentarium 29 entwickeln, um in der Jugendarbeit tätige Personen und Organisationen zu unterstützen. Sie wird die Nutzung von e-Twinning, 30 einer Online-Plattform, die die Zusammenarbeit und den Austausch unter Lehrern und Schulen in ganz Europa fördert, stärken und auf die Länder im Umfeld der EU ausdehnen.

Die europäischen Werte werden durch das Programm Erasmus+ unterstützt, das es bereits fünf Millionen Menschen ermöglicht hat, in einem anderen Land zu studieren, eine Ausbildung zu machen, einen Freiwilligendienst zu leisten oder Arbeitserfahrung zu sammeln und das folglich das aktive bürgerschaftliche Engagement und die Solidarität fördert. Seit 2015 legt Erasmus+ einen besonderen Schwerpunkt auf Projekte, die die soziale Eingliederung fördern und eine Radikalisierung verhindern. Im Jahr 2016 wurden mehr als 400 Mio. EUR durch das Programm für transnationale Partnerschaften bereitgestellt, um innovative Politikansätze und Verfahren an der Basis zu entwickeln, die den Schwerpunkt auf die soziale Eingliederung, die Förderung der gemeinsamen Werte und das interkulturelle Verständnis legen. 13 Mio. EUR werden speziell eingesetzt, um bei der Verstärkung solcher Maßnahmen zu helfen.

Der Freiwilligendienst ist ein anderer Weg, die EU-Werte in die Praxis umzusetzen. Durch die Entwicklung von Solidarität, gegenseitigem Verständnis und Toleranz werden der soziale Zusammenhalt und ein aktives bürgerschaftliches Engagement gestärkt. Der Europäische Freiwilligendienst wird ausgebaut und es werden Maßnahmen zur Förderung der Vergabe von Studienkrediten für Freiwilligenarbeit und zur Entwicklung von Lehrplänen ergriffen, die durch Erasmus+ akademische Inhalte mit bürgerschaftlichem Engagement verbinden. Das Europäische Solidaritätskorps, welches in den EU-Grundwerten von Engagement und Solidarität verwurzelt ist, wird sich in seiner ersten Phase und im Bereich der Freiwilligenkomponente auf bestehende Jugendprogramme der EU stützen 31 und bereits vorhandene europaweite Netze in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Zivilgesellschaft mobilisieren, damit junge Menschen dort helfen können, wo Hilfe am stärksten benötigt wird. Das Korps wird als verbindender Faktor unter jungen Menschen dienen, die an einem gemeinsamen Solidaritätsprojekt arbeiten und folglich zur Entwicklung einer stärkeren europäischen Perspektive beitragen. Junge Menschen in der EU werden die Möglichkeit haben, an einer Vielzahl von Solidaritätsmaßnahmen teilzunehmen, indem sie Nichtregierungsorganisationen (NRO), lokale Behörden oder Privatunternehmen bei der Bewältigung schwieriger Situationen in der gesamten Europäischen Union unterstützen, z. B. beim Wiederaufbau von Ortschaften nach Naturkatastrophen, bei der Bekämpfung von Armut, der Lösung gesundheitlicher und demografisch bedingter Probleme und ähnlicher Herausforderungen sowie bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. 32

Das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 33 bietet solchen Maßnahmen eine finanzielle Förderung, die das Bewusstsein und die Kenntnis der Rechte und der zugrunde liegenden Werte fördern, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben. Im Jahr 2016 wurden 2,5 Mio. EUR für die Förderung einer erfolgreichen Integration und Teilhabe mobiler EU-Bürger in ihrem Gastland bereitgestellt. 34 Das Programm bietet auch Projekten an der Basis eine finanzielle Förderung, die Toleranz fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen und unterstützt Initiativen für ein besseres Verständnis unter den Gemeinschaften, auch durch interreligiöse und interkulturelle Maßnahmen. Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bietet ein einzigartiges Forum für die Beteiligung der Bürger an der EU. 35 Die Entwicklung des Programms wird fortgesetzt, um seine Auswirkungen durch die strategische Finanzierung von Maßnahmen zu maximieren, die auf Bürger abzielen, um die Unionsbürgerschaft und die Werte der Union zu fördern. 36 Das Programm bietet Möglichkeiten für Debatten, Überlegungen und Vernetzungsaktivitäten und fördert dadurch das bürgerschaftliche Engagement. Es bringt jedes Jahr mehr als 1 Million Unionsbürger in einer Vielzahl von Projekten von der lokalen bis zur EU-Ebene zusammen und fördert so das Gefühl, ein Bürger der EU zu sein.

Prioritäten für den Zeitraum 2017-2019: Förderung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte und der gemeinsamen Werte

Die Kommission wird:

1.    2017 und 2018 eine EU-weite Informations- und Sensibilisierungskampagne zu den mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechten durchführen, einschließlich der Rechte zum konsularischen Schutz und - vor den Europawahlen im Jahr 2019 - zum Wahlrecht. 37  

2    Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen Freiwilligendienstes ergreifen und die Vorteile und die Integration der Freiwilligentätigkeit in der Bildung fördern; bis 2020 die ersten 100 000 jungen Europäer einladen, sich im Europäischen Solidaritätskorps zu engagieren, das die Möglichkeit bieten wird, neue Fähigkeiten zu entwickeln und neue, wichtige Erfahrungen zu sammeln, einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft in der EU zu leisten, unschätzbar wertvolle Erfahrungen zu sammeln und am Anfang des Berufslebens wertvolle Fähigkeiten zu erwerben. 38

3.    den wesentlichen Kern der Unionsbürgerschaft und die ihr innewohnenden Werte schützen; 2017/2018 einen Bericht über die einzelstaatlichen Regelungen zur Gewährung der EU-Staatsangehörigkeit für Investoren vorlegen, in dem die diesbezüglichen Maßnahmen der Kommission und die derzeitigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen beschrieben und einige Leitlinien für die Mitgliedstaaten gegeben werden.

3.Förderung und Ausweitung der Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der EU

Bürger Europas zu sein, bedeutet auch, politische Rechte zu haben. Jeder erwachsene EU-Bürger hat das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Mobile Unionsbürgerinnen und -bürger haben das Recht, in dem Land zu wählen, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder in ihrem Herkunftsland. Dieses Recht wird in geringerem Maße ausgeübt, als es möglich wäre. 39

Die Arbeitsweise der EU beruht auf der repräsentativen Demokratie. Dies erfordert Transparenz und eine zugängliche, verantwortungsvolle politische Kultur, die durch ein wirksames Wahlsystem und informierte und engagierte Wähler unterstützt wird.

1.3.Stärkung der Beteiligung der Bürger am demokratischen Prozess in der EU

Eine Stärkung der Beteiligung der Bürger am demokratischen Prozess in der EU bedarf einer gemeinsamen Anstrengung der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer lokalen und regionalen Behörden, der EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft.

In ihrem Bericht über die europäischen Wahlen 2014 40 hat die Kommission auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass es mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2019 wichtig ist, die Gründe für die anhaltend geringe Wahlbeteiligung in einigen Mitgliedstaaten weiter zu prüfen und Wege aufzuzeichnen, dies zu ändern. Eine Beteiligung der Bürger ist wahrscheinlicher, wenn sie wissen, welche Politik, Programme und politischen Parteien sie wählen. Bei der Teilhabe geht es aber nicht nur um das Wählen. Es geht genauso darum, eine aktive Rolle in der politischen Debatte und im Leben der politischen Parteien zu spielen und sich für die Wahl aufstellen zu lassen. Es geht darum, sich mit den EU-Institutionen zu befassen und sie zur Verantwortung zu ziehen.

Bürgerdialoge und die Teilnahme der Bürger an Wahlkampfveranstaltungen der europäischen Parteien sowie an Online-Diskussionen vor den Europawahlen 2014 zeigten, dass Bedarf an mehr Interaktion mit den nationalen, lokalen und Unionspolitikerinnen und -politikern besteht. 41 Die meisten Europäer sind auch der Ansicht, dass die Wahlbeteiligung bei Europawahlen höher wäre, wenn die Wähler bessere Informationen über die Auswirkungen der EU auf ihr tägliches Leben und über die Wahlen zum Europäischen Parlament hätten. 42 Die Kommission wird die Bürgerdialoge intensivieren und weitere Maßnahmen ergreifen, um den Bürgern ihre Politik zu erklären, wie dies Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2016 betont hat.

Die Förderung der Wahlbeteiligung bei den Europawahlen ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Mitgliedstaaten sollten die Beteiligung am demokratischen Leben fördern, indem sie die Bürger besser über ihr Recht informieren, an Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen 43 und Hindernisse für die Beteiligung beseitigen. 44 Darüber hinaus würden Unionsbürger und insbesondere diejenigen, die nicht im Land ihrer Staatsangehörigkeit zur Wahl gehen, Vorgehensweisen begrüßen, die ihnen die Teilnahme an diesen Wahlen als ausländische Wähler erleichtern (z. B. individuelle Anschreiben, elektronische Eintragung ins Wählerverzeichnis, elektronische Stimmabgabe). 45 Von solchen Vorgehensweisen würden alle EU-Bürger profitieren.

2018 wird die Kommission als Vorbereitung für die Europawahlen 2019 eine hochrangige Veranstaltung über die demokratische Teilhabe organisieren, bei der ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung bewährter Verfahren für eine Stärkung der Teilhabe junger Menschen und schutzbedürftiger und unterrepräsentierter Gruppen gelegt wird.

1.4.Verbesserung der Transparenz - hin zu einer demokratischeren Union

Aufbauend auf dem Vertrag von Lissabon hat die Kommission Schritte zur Verbesserung der Transparenz und der Demokratie der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 ergriffen, auch durch die Förderung des Spitzenkandidatensystems. 46  

Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 unterschieden sich grundlegend von den vorangegangenen Wahlen, da sie eine deutliche Verbindung zwischen den Wahlergebnissen und der Entscheidung für den Präsidenten der Europäischen Kommission herstellten.

Im November 2015 legte das Europäische Parlament eine Gesetzesinitiative zur Wahl des Europäischen Parlaments vor, 47 die dazu dienen sollte, den demokratischen und länderübergreifenden Aspekt der Wahl zum Europäischen Parlament und die demokratische Legitimation des Entscheidungsprozesses der Union zu stärken. Beispiele sind die Einführung des Spitzenkandidatensystems in das Wahlrecht der EU und die Verbesserung des Bekanntheitsgrads der europäischen politischen Parteien. 48 Die Reform des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen ist eine Chance für die Union, demokratischer zu werden.

Das Maß, in dem die Kommission zur demokratischen Verantwortung gezogen werden kann, wird auch durch die Abschaffung der Regel steigen, dass Kommissare ihre Funktionen ruhen lassen müssen, wenn sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament antreten wollen. Am 23. November 2016 schlug die Kommission dem Europäischen Parlament vor, die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2010 über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission entsprechend zu aktualisieren. 49 Ein offener Dialog mit allen Akteuren und eine Sensibilisierung im Hinblick auf die Europawahlen werden auf den Neuerungen für die Wahlen aufbauen, die 2014 eingeführt wurden.

Die Kommission wurde vom Europäischen Parlament um die Prüfung des Einsatzes der elektronischen Stimmabgabe ersucht 50 und wird deshalb untersuchen, wie die Nutzung von Instrumenten der digitalen Gesellschaft zur demokratischen Debatte beitragen kann und den Wahlvorgang und die demokratische Teilhabe auch mobiler Unionsbürger, junger Menschen und anderer unterrepräsentierter Gruppen verbessern kann. 51

1.5.Grenzübergreifender Zugang zu politischen Informationen

Bei der öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft von 2015 gaben die Befragten an, dass sie das Fehlen eines grenzübergreifender Zugangs zu politischen Nachrichten, insbesondere zu Medienplattformen in anderen EU-Ländern, und das Fehlen einer grenzübergreifenden Abdeckung politischer Fragen für ein Problem halten. Dies erschwert es im Ausland lebenden EU-Bürgern, den Nachrichten aus dem Land zu folgen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen und den anderen, eine breitere Sicht auf die Nachrichten und politischen Debatten zu erhalten.

Für eine gesunde Demokratie sind freie Medien und der Zugang zu einer Vielzahl an Sprachrohren in der Gesellschaft und in den Medien unverzichtbar. In ihrem zweiten jährlichen Kolloquium über Grundrechte mit dem Schwerpunkt Medienpluralismus und Demokratie hat die Kommission die wichtigsten Akteure zusammen gebracht, um die Frage zu erörtern, wie die politische Debatte über Themen, die für eine demokratische Gesellschaft entscheidend sind, durch eine pluralistische Medienlandschaft gefördert werden kann. Die Ergebnisse werden sich auf die zukünftigen Maßnahmen der Kommission in diesem Bereich auswirken. 52

Heute ist für die meisten Bürger das Internet die wichtigste Quelle politischer Informationen, insbesondere bei den jüngeren Generationen. 53 Europäer nutzen auch in steigendem Maße Dienste für Online-Inhalte, wenn sie sich in verschiedenen Ländern bewegen. Zur Umsetzung ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt 54 hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, die es den Bürgern ermöglicht, innerhalb der EU mit den digitalen Inhalten zu reisen, die sie zu Hause gekauft oder abonniert haben. 55

1.6.Steigerung der Teilhabe mobiler EU-Bürger am politischen Leben

Während Unionsbürger das Recht haben, in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie leben, unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes bei Kommunalwahlen zu kandidieren, können in einigen EU-Ländern bestimmte Positionen in kommunalen Exekutivorganen nur durch Staatsangehörige besetzt werden. Die Ansichten der Bürger, ob dies angemessen ist oder nicht, sind verhältnismäßig gleichmäßig verteilt, und die Kommission wird diese Frage in ihrem nächsten Bericht über Kommunalwahlen im Auge behalten. 56  

Bürger erwerben nicht das Recht zur Teilnahme an nationalen Wahlen oder an Präsidentschaftswahlen, wenn sie in ein anderes EU-Land ziehen. 57 Außerdem kann Bürgern bestimmter EU-Länder derzeit das Recht auf Teilnahme an nationalen Wahlen in ihrem Heimatland entzogen werden, weil sie eine bestimmte Zeit lang in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt haben (Entzug des Wahlrechts). 58 Bürger sollten nicht benachteiligt werden, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. 2014 forderte die Kommission 59 die betroffenen Mitgliedstaaten dazu auf, Staatsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, die Beibehaltung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, wenn sie ein fortdauerndes Interesse am politischen Leben des Mitgliedstaats zeigen, dessen Angehörige sie sind. Die Kommission wird die Entwicklungen in den betreffenden Mitgliedstaaten weiterhin überwachen und angemessene Maßnahmen in Erwägung ziehen, um diese Mitgliedstaaten zur Suche nach ausgewogenen Lösungen zu ermutigen. Sie wird auch die Möglichkeiten für ausländische EU-Bürger untersuchen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, bei den nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat zu wählen.

Prioritäten für den Zeitraum 2017-2019: Förderung und Ausweitung der Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der EU

Die Kommission wird:

1.    die Bürgerdialoge intensivieren und öffentliche Debatten anregen, um das Verständnis der Öffentlichkeit hinsichtlich der Auswirkungen der EU auf das tägliche Leben der Unionsbürger zu verbessern und einen Austausch von Ansichten mit den Bürgerinnen und Bürgern anzuregen.

2.    2017 über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu Kommunalwahlen berichten, um sicherzustellen, dass die Unionsbürger ihr Wahlrecht auf Kommunalebene wirksam ausüben können.

3.    2018 angesichts der Europawahlen 2019 bewährte Verfahren fördern, die Bürgern helfen, bei Europawahlen zu wählen und zu kandidieren, einschließlich der Beibehaltung des Wahlrechts bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat und des grenzüberschreitenden Zugangs zu politischen Nachrichten, um die Wahlbeteiligung und eine breite demokratische Teilhabe zu stärken. 60  

4.Erleichterung des täglichen Lebens für EU-Bürger

Seit die Freizügigkeit vor 60 Jahren das erste Mal in den Verträgen verankert wurde, ist es in Europa viel einfacher geworden, im Ausland zu leben, zu arbeiten, zu studieren und zu reisen. 61 Mehr als 15 Millionen Europäer haben ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land. 62 Die Freizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgern, in andere EU-Länder zu reisen, dort zu studieren, Geschäfte abzuwickeln, zu arbeiten und zu leben. Die Freizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, in andere EU-Länder zu reisen, dort zu studieren, Geschäfte abzuwickeln, zu arbeiten und zu leben. 63 Sie sehen diese als vorteilhaft für sich persönlich und auch für die Wirtschaft ihres Landes an. 64

Dennoch können Europäer nach wie vor auf Probleme stoßen, wenn sie in ein anderes EU-Land ziehen oder dort leben. 65 Einige der Probleme sind rechtlicher Natur, andere prozeduraler oder technischer Art, aber häufig bedarf es nur einer geringen Änderung, um einen beträchtlichen Unterschied zu bewirken.

1.7.Abbau bürokratischer Hindernisse und Aufklärung der Bürger

Bei der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 wiesen die Befragten darauf hin, dass die Schwierigkeiten, die sie hatten, häufig auf umständliche oder unklare Verwaltungsverfahren, das Fehlen ausreichender Informationen und auf Schwierigkeiten beim Zugang zu privaten Dienstleistungen zurückzuführen waren. Sie gaben auch Probleme bei der Kommunikation zwischen den Behörden und mit dem Gesundheitssystem an. 66 Es muss noch mehr dafür getan werden, um den EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern.

1.7.1.Aufklärung und Unterstützung mobiler EU-Bürger

Bevor sie sich entscheiden, in ein anderes EU-Land zu ziehen (oder in ihr Land zurückzukehren, nachdem sie in einem anderen Land in der EU gelebt haben) nutzen die meisten Europäer das Internet, um die Informationen und die Hilfe zu finden, die sie benötigen, um beispielsweise in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, zu studieren, zu reisen, zu leben oder sich dort zur Ruhe zu setzen. 67 In der Praxis sind die im Internet verfügbaren Informationen häufig schwierig zu finden, sie sind unvollständig, schwer verständlich, ungenau, veraltet oder es kann nicht auf sie zugegriffen werden und sie entsprechen nicht immer den Bedürfnissen des Nutzers. Die meisten Europäer sagen, dass es einfacher wäre, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen und dort zu leben, wenn die Behörden in zentralen Informationsportalen im Internet Informationen und Ratschläge erteilen würden, die auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind und wenn sie die Verwaltungsformalitäten online erledigen könnten. Die neue EURES-Verordnung (EU) 2016/589 macht es bereits einfacher, Arbeitsuchende und Arbeitgeber grenzüberschreitend in Verbindung zu bringen. 68 Auch eine bessere Zusammenarbeit unter nationalen Behörden würde die Formalitäten vereinfachen. 69  

In der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat sich die Kommission verpflichtet, durch die Erweiterung und Integration europäischer und nationaler Portale ein benutzerfreundliches Informationssystem für Bürger und Unternehmen zu schaffen. 70 Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt unterstützte auch das „zentrale digitale Zugangstor“, welches „alles“ bereitzustellen beabsichtigt, „was Unternehmerinnen und Unternehmern und Bürgerinnen und Bürger benötigen“, um grenzüberschreitend Geschäfte zu tätigen, und/oder in ein anderes Land im Binnenmarkt der EU zu reisen, etwas aus einem solchen Land zu kaufen, dort zu arbeiten, zu studieren oder zu leben. Das Zugangstor würde auf bestehenden europäischen Portalen, Kontaktstellen 71 und Hilfs- und Problemlösungsnetzen basieren, um diese auszuweiten, zu verbessern und besser zu verknüpfen, damit Bürger und Unternehmen online einen Zugang zu hochwertigen und umfassenden Informationen, wirksamen Hilfs- und Problemlösungsdiensten und wirkungsvollen Verfahren erhalten.

Zu einem vernetzten digitalen Binnenmarkt gehört die weitere Entwicklung und Schaffung nahtloser, nutzerfreundlicher und auf den Nutzer ausgerichteter eGovernment-Dienste für die Bürgerinnen und Bürger, die an irgendeinem Ort in der EU studieren, arbeiten, leben, in Ruhestand gehen, ein Unternehmen gründen und betreiben möchten. Die Kommission untersucht auch die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, so dass Bürger und Unternehmen dieselben Informationen nur einmal bei den öffentlichen Verwaltungen einreichen müssen. 72 Dies würde den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger weiter verringern. 73  

1.7.2.Abbau bürokratischer Hindernisse in Bezug auf die öffentlichen Urkunden der Bürger

Um in einem anderen EU-Land zu heiraten oder eine Arbeitsstelle zu erhalten, müssen die Bürgerinnen und Bürger häufig teure und zeitaufwändige Formalitäten erfüllen. Deshalb hat die EU im Juli 2016 eine Verordnung 74 angenommen, um diesen bürokratischen Hindernissen ein Ende zu bereiten, und Bürgern zu helfen, einfacher in ein anderes EU-Land ziehen zu können. Sobald die EU-Länder alle erforderlichen Maßnahmen eingeführt haben, 75 werden die Bürger in einem Mitgliedstaat öffentliche Urkunden (wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) vorlegen können, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden, ohne einen Stempel (die „Apostille“) zu benötigen, um die Echtheit dieser Urkunden nachzuweisen. Dank mehrsprachiger Formulare, deren Erstellung die Kommission im Jahr 2017 mit den Mitgliedstaaten abschließen wird, werden die Bürger darüber hinaus nicht immer Übersetzungen der öffentlichen Urkunden vorlegen müssen.

1.7.3.Abbau bürokratischer Hindernisse im Familienrecht

Da die Zahl der Familien unterschiedlicher Nationalität in der EU steigt, 76 wächst auch das Potenzial für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Familiensachen. Durch Scheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Tod verursachte Sorgen können durch die häufig komplexen Familienrechtsfragen verstärkt werden, die sich in Bezug auf Eigentum und elterliche Verantwortung ergeben. Die Lösung solcher Fragen über Grenzen hinweg kann noch komplexer sein und macht das Leben der EU-Bürger besonders schwierig. Es wurden wichtige Schritte zum Abbau bürokratischer Hindernisse und zur Schaffung von Rechtsklarheit für Familien unterschiedlicher Nationalität unternommen, die schwierige Zeiten durchmachen und es wurden neue Vorschläge zum Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten angenommen.

Vorschriften zu internationalen Erbfällen 77 helfen Familien mit unterschiedlicher Nationalität, das zuständige Gericht oder das auf ihren Erbfall anzuwendende Recht zu bestimmen, beispielsweise, wenn der Verstorbene in einem EU-Land lebte, das nicht sein Herkunftsland war oder wenn der Verstorbene Erben oder Vermögen in verschiedenen EU-Ländern hatte. Die Bürgerinnen und Bürger werden von dem „Europäischen Nachlasszeugnis“ profitieren, das es Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern ermöglicht, ihren Status nachzuweisen und ihre Rechte und Befugnisse innerhalb der EU auszuüben. Um verbleibende Lücken für die internationalen Paare zu schließen, die im Fall einer Scheidung oder des Todes eines Partners unklare Rechtslagen bewältigen müssen, wurden im Juni 2016 zwei Verordnungen angenommen, 78 die internationalen Paaren – ob verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaften lebend – helfen, ihr Vermögen zu verwalten und im Fall einer Scheidung oder des Todes eines Partner zu teilen. 79  

Im Juni 2016 schlug die Kommission zur Verbesserung funktionierender, bestehender Regeln zur elterlichen Verantwortung wie Fürsorge, Besuchsrechte und elterliche Kindesentführung neue vereinfachte Regeln vor, aus denen viele Familien und Kinder einen direkten Nutzen ziehen werden. 80 Sobald diese Regeln angenommen sind, werden sie die Verfahren beschleunigen und Leid und Ungewissheit verringern, wobei sie das Kindeswohl berücksichtigen. Als Teil hiervon wird die Kommission weiterhin den Beitritt von Drittstaaten zur Haager Konvention von 1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung unterstützen, um Kinder vor den schädlichen Auswirkungen einer Entführung durch einen Elternteil zu bewahren.

1.8.Vereinfachung des Reisens, Lebens und Arbeitens in der ganzen EU für Bürger

Die meisten Europäer ziehen in ein anderes EU-Land, um dort zu studieren oder zu arbeiten. 81 Viele junge Menschen in Europa sind in zunehmendem Maße offen für eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen, indem sie entweder während ihres Studiums oder am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn in einem anderen EU-Land studieren, eine Ausbildung machen oder einen Freiwilligendienst leisten. Die meisten Europäer glauben, dass eine grenzüberschreitende Schul- oder Berufsausbildung und Erfahrungen bei der grenzüberschreitenden Freiwilligenarbeit ihr Potenzial und ihre Berufsaussichten verbessern können. 82  

1.8.1.Ausbau der Möglichkeiten für Studenten, Auszubildende, Lehrer und andere Arbeitnehmer

Die Arbeit, die 2016 zusammen mit den Mitgliedstaaten bezüglich der Einführung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen vollbracht wurde, wird die Kompetenzentwicklung und die Anpassung der Qualifikationen fördern und eine bessere Anerkennung der Qualifikationen unterstützen: das wird wiederum dazu beitragen, Hindernisse für Arbeitnehmer, Studenten und Auszubildende in der EU abzubauen. Öffentliche Konsultationen weisen auf die Ansicht der Europäer hin, dass eine Hosting-Plattform für die grenzüberschreitende Vermittlung von Arbeitsplätzen, Lehrstellen und Praktikumsplätzen jungen Menschen weiter helfen würde, nach über eine Beschäftigung hinausgehenden (oder vor dieser erfolgenden) Möglichkeiten Ausschau zu halten. Die Mobilität von Lehrern über die Grenzen hinweg kann sowohl den Lernenden als auch den Lehrern nutzen, die sich über bewährte Verfahren mit ihren Kollegen austauschen könnten. Die Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren mit Mitarbeitern, die von Unternehmen aus anderen Ländern eingeladen wurden, ist ein anderer Weg, Lernende zu unterstützen. 83

Das „School Education Gateway“ ist eine Online-Plattform, deren Ziel die grenzüberschreitende Vernetzung von Lehrern und anderen Berufsgruppen der schulischen Bildung ist. Es soll diesen die Möglichkeiten geben, verschiedene Politiken und Praktiken kennenzulernen und sich über diese auszutauschen und zu einer Gemeinschaft von Fachleuten zu werden. Die „Teacher Academy“ unterstützt Pädagogen, indem sie maßgeschneiderte Online-Kurse anbietet, die einen wesentlichen Kontext für die Entwicklung pädagogischer Ansätze in ganz Europa bieten. Das Portal „Open Education Europe“ ergänzt dies, indem es seinen Inhalt und die Diskussionen auf das Potenzial digitaler Technologien und Materialien konzentriert, um das Lehren und das Lernen zu verbessern. Es soll ein Raum geschaffen werden für Diskussionen, zum Lernen, für den Austausch, das Stellen von Fragen und für Inspirationen.

Berufsqualifikationen sind ein weiterer Bereich, in dem modernisierte Regeln die Möglichkeiten für EU-Bürger steigern werden. 84 Mindestens 21 % der Erwerbstätigen in der EU (50 Millionen Menschen) arbeiten in einem reglementierten Beruf. 85 Im Jahr 2014 ließen mehr als 20 000 Menschen ihre Berufsqualifikation aus einem EU-Mitgliedstaat in einem anderen EU-Land anerkennen. Und dank des ersten EU-weiten elektronischen Verfahrens für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Europäischer Berufsausweis) können die Angehörigen von fünf Berufen 86 ihre Berufe seit Januar 2016 freier ausüben. Der Ausweis erleichtert das Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikation in anderen EU-Ländern.

1.8.2.Weitere Vereinfachung des Lebens und Reisens in der EU

Wenn Bürger, die in verschiedenen EU-Ländern gearbeitet haben, in den Ruhestand gehen möchten und wissen wollen, wie hoch ihre Rentenansprüche sind oder wenn Arbeitnehmer in anderen EU-Ländern Entgelt und Leistungen erhalten, können verschiedene Behörden desselben Landes oder in verschiedenen Ländern betroffen sein. Dies erfordert Koordination, um festzustellen, welche Regeln auf die betroffene Person anzuwenden sind. Zur Erleichterung der Koordination und zur Betrugsverhütung arbeitet die Kommission bereits mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den vollständigen grenzüberschreitenden elektronischen Austausch zwischen den Sozialversicherungsträgern zu ermöglichen. 87  

Bankkonten sind unverzichtbar für alle Bürger, da sie es ihnen ermöglichen, ihre Löhne oder Gehälter, Pensionen oder Renten und Zuwendungen zu erhalten und Rechnungen zu bezahlen. Für einige Bürger, wie beispielsweise Studenten oder Zeitarbeiter, ist es jedoch schwierig, in einem anderen EU-Land ein Bankkonto zu eröffnen. Seit dem 18. September 2016 haben alle EU-Bürger unabhängig von ihrer finanziellen Situation das Recht, ein Basiskonto 88 zu eröffnen, selbst wenn sie nicht in dem EU-Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat. 89 Trotz beträchtlicher Fortschritte in den vergangenen Jahren müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, bis Finanzdienstleistungen wie Versicherungen, Hypotheken und Darlehen, die ebenfalls eine wichtige Rolle im täglichen Leben der EU-Bürger spielen, problemlos über EU-Grenzen hinweg gekauft und verkauft werden können. 90 Es wird ein Aktionsplan für Finanzdienstleistungen für Privatkunden vorgeschlagen, um den Bürgern den Vorteil besserer Produkte und einer größeren Auswahl unabhängig von ihrem Alter, ihren Fähigkeiten oder dem Land ihres Wohnsitzes zu bieten.

EU-Rechtsvorschriften helfen den Bürgern, in einem anderen EU-Land eine ärztliche Behandlung zu erhalten und die Kosten erstattet zu bekommen. Für Patienten bedeuten die EU-Rechtsvorschriften mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Gesundheitsversorgung, mehr Informationen und eine einfachere grenzüberschreitende Anerkennung von Verschreibungen. EU-Bürgerinnen und Bürger wissen nach wie vor wenig über ihr Recht, die Gesundheitsversorgung eines anderen EU-Landes zu wählen. 91 Weniger als zwei von zehn Bürgern haben das Gefühl, über ihre diesbezüglichen Rechte informiert zu sein. 92 Deshalb arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und deren nationalen Kontaktstellen zusammen, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihr Recht auf eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu schärfen.

Im Jahr 2014 haben die Europäer 214 Millionen grenzüberschreitende Reisen in andere EU-Länder unternommen. Viele EU-Bürger reisen arbeitsbedingt oder pendeln zwischen EU-Mitgliedstaaten. EU-weite multimodale Reiseinformationen würden den EU-Bürgern helfen, solche Reisen und Fahrten zu planen. Derzeit ist eine multimodale Reise durch Europa kompliziert und zeitaufwändig, insbesondere im Vergleich mit einer Reise mit dem Auto. Das Planen einer Reise von Tür zu Tür erfordert die Kombination zahlreicher Reiseinformationsdienste, und die Reisenden sind nicht immer dazu in der Lage, mit auftretenden Unterbrechungen effektiv umzugehen. Idealerweise sollte eine multimodale Reiseinformation den Reisenden eine breite Palette an Reiseoptionen zur Verfügung stellen und es ihnen ermöglichen, sich beispielsweise für die schnellste und kostengünstigste Route zu entscheiden oder für die umweltfreundlichste oder für die Route, die Personen mit eingeschränkter Mobilität die größte Barrierefreiheit bietet. Im Fall von Verspätungen sollten die Reisenden eine Entschädigung erhalten.

Die Bürger der EU sind durch einen ganzen Satz Passagierrechte geschützt, unabhängig davon ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder Reisebus unterwegs sind. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und/oder mit Behinderungen ist es jedoch häufig schwieriger, zu reisen. Die meisten Europäer sind der Meinung, dass die EU die Barrierefreiheit der Verkehrsinfrastruktur unterstützen oder fördern sollte, beispielsweise an Flughäfen, Bahnhöfen oder Busbahnhöfen, und dass Informationen zur Barrierefreiheit zum Beispiel auf den Websites der Unternehmen bereitgestellt werden sollten. Eine Evaluierung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften über die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr durch die Kommission 93 beleuchtete bestimmte Bereiche, in denen Verbesserungen erforderlich sind, sowie weiterhin bestehende Bedenken sowohl hinsichtlich der Bestimmungen der Rechtsvorschriften als auch hinsichtlich ihrer Anwendung. Deshalb prüft die Kommission Möglichkeiten für diesbezügliche Verbesserungen.

Prioritäten für den Zeitraum 2017-2019: Vereinfachung des Reisens, Lebens und Arbeitens in der ganzen EU für Bürger

Die Kommission wird:

1.    einen Vorschlag für die Einrichtung eines „zentralen digitalen Zugangstors“ unterbreiten, das den Bürgern online einen einfachen Zugang zu Informations-, Hilfs- und Problemlösungsdiensten bieten wird sowie die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren in Situationen mit grenzüberschreitenden Bezügen abzuwickeln, indem einschlägige Inhalte und Dienste auf EU-Ebene und auf Länderebene auf eine nahtlose, nutzerfreundliche und auf den Nutzer ausgerichtete Weise miteinander verknüpft werden; darüber hinaus wird sie den Abbau bürokratischer Hindernisse in nationalen Verwaltungen prüfen, so dass Bürger ihre Daten nur einmal einreichen müssen.

2.    EU-weite multimodale Reisen weiter erleichtern und fördern, um die Mobilität der EU-Bürger durch die Festlegung multimodaler Reiseinformationsdienste und durch Verbesserungen hinsichtlich der Interoperabilität und Kompatibilität der Systeme und Dienste effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

5.Stärkung der Sicherheit und Förderung der Gleichberechtigung

1.9.Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen und Schutz der Bürger

Europa steht komplexen und häufig grenzüberschreitenden Sicherheitsbedrohungen gegenüber, und die große Mehrheit der Europäer glaubt, dass für ihre Bekämpfung mehr gemeinsame EU-Maßnahmen erforderlich sind. 94 Die Freizügigkeit innerhalb der EU, die von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern hochgeschätzt wird, erfordert auch Maßnahmen zur Sicherung der Außengrenzen und zur Bekämpfung und Verhütung von Straftaten. Außerdem hat der Schengen-Raum das Überschreiten der Binnengrenzen ohne Personenkontrollen ermöglicht, was zu einer einfacheren und häufigeren Interaktion zwischen EU-Bürgern geführt hat. In den letzten Jahren jedoch hat sich die Aufgabe, in einem offenen Europa die Sicherheit zu gewährleisten, zu einer enormen Herausforderung entwickelt.

 

1.9.1.Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen in einem auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Bereich der Justiz und der Grundrechte

Die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda, 95 die Schaffung einer echten und wirksamen Sicherheitsunion 96 und der verbesserte Schutz der EU-Außengrenzen können unter vollständiger Wahrung der europäischen Werte, Grundrechte und -freiheiten eine angemessene, realistische und konkrete Antwort auf die Sicherheitsbedenken der Bürger darstellen.

Die Europäische Kommission hat bereits Initiativen umgesetzt und wird weitere Initiativen zur Aktualisierung, Modernisierung und Interoperabilität des europäischen Sicherheitsrahmens vorschlagen (Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS), 97  EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), 98  illegaler Handel mit Schusswaffen, Erneuerungen des Schengener Informationssystems -SIS, Fluggastdatensätze (PNR)). Der Kern dieser Initiativen ist die Sicherheit der Bürger durch eine Verbesserung des Vertrauens zwischen den einschlägigen Akteuren in der Union, durch eine Vertiefung der grenzüberschreitenden operativen Zusammenarbeit zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden und durch das Ermöglichen eines besseren und intelligenteren Austauschs und einer besseren und intelligenteren Verwendung von Informationen und Erkenntnissen auf allen Ebenen, um der Bedrohung durch den Terrorismus entgegenzuwirken.

Im Dezember 2016 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Dokumentensicherheit 99 angenommen, der spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten darlegt. Eine der Maßnahmen bezieht sich auf die Fälschung nationaler Personalausweise, die von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden und der Aufenthaltsdokumente, die für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und für ihre Familienangehörigen ausgestellt werden. EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die in der EU leben oder reisen, können in Bezug auf die Verwendung diese Dokumente tatsächlich auf Schwierigkeiten stoßen. 100 Es gibt derzeit eine große Vielfalt solcher Ausweise und Dokumente mit sehr unterschiedlichen Sicherheitsniveaus, was zu praktischen Problemen für die Bürgerinnern und Bürger führt. Personalausweise und Aufenthaltsdokumente, die sicherer und leichter erkennbar sind, würden es den Bürgern erleichtern, ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte auszuüben. Behörden, einschließlich der Grenzbehörden, und Unternehmen (wie Geschäfte, Banken, Versorgungsunternehmen usw.) würden solche Dokumente leichter akzeptieren. Gleichzeitig würde es die Gefahr von Fälschungen und Betrug verringern. Im Hinblick darauf prüft die Kommission gerade verschiedene politische Optionen, wie auch eine mögliche Harmonisierung der Sicherheitsmerkmale, um bei der Behebung der praktischen Schwierigkeiten zu helfen, mit denen Bürgerinnen und Bürger konfrontiert werden und ihnen so die Freizügigkeit zu erleichtern. 101

1.9.2.Schutz der EU-Bürger im Ausland

Krisen und individuelle Notfälle im Ausland können besondere Gefahren und Notlagen für Bürger darstellen, die sich nicht in unmittelbarer Reichweite der Behörden ihres Heimatlandes befinden. Das EU-Recht auf konsularischen Schutz 102 ist eine unschätzbare, zusätzliche Sicherheit für EU-Bürger, die Hilfe in einem Land außerhalb der EU benötigen, in dem ihr Heimatland nicht vertreten ist. Nach einem Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2011 wurde am 20. April 2015 eine Richtlinie 103 angenommen, um zu klären, wann und wie EU-Bürgerinnen und -Bürger Hilfe erhalten können und wie EU-Länder miteinander und mit der EU zusammenarbeiten und sich untereinander abstimmen sollten, um einen wirksamen Schutz für nicht vertretene EU-Bürger sicherstellen zu können. Die Mitgliedstaaten müssen diese Bestimmungen bis Mai 2018 umgesetzt haben. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen, die richtige und rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen. Parallel dazu werden in bilateralen Abkommen mit einer Reihe von Drittländern weiterhin Zustimmungsklauseln ausgehandelt oder eingefügt, um sicherzustellen, dass diese zustimmen, dass vertretene EU-Länder nicht vertretenen Staatsangehörigen anderer EU-Länder Hilfe gewähren können.

Konsularischer Schutz umfasst Hilfe bei einer Festnahme oder Inhaftierung oder bei schweren Unfällen oder Erkrankungen. EU-Bürger benötigen außerhalb der EU jedoch am häufigsten Schutz, wenn ihr Reisepass gestohlen, verloren oder zerstört wurde oder vorübergehend nicht erreichbar ist. Dann benötigen sie einen Rückkehrausweis, um nach Hause reisen zu können. 104 Bestehende Bestimmungen auf EU-Ebene, die ein einheitliches Format für diese Rückkehrausweise festlegen, stammen aus dem Jahr 1996 105 und müssen aktualisiert werden 106 . Einige Mitgliedstaaten verwenden das einheitliche Format aus Sicherheitsbedenken nicht. Die Kommission prüft Möglichkeiten zur Modernisierung der Bestimmungen über Rückkehrausweise für nicht vertretene EU-Bürger, einschließlich der Sicherheitsmerkmale der einheitlichen Rückkehrausweise der EU, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf konsularischen Schutz wirksam ausüben können.

EU-Bürger und ihre Familienmitglieder, die nicht aus der EU stammen, können auch in Situationen geraten, in denen sie nicht vertreten sind und die Hilfe von den Behörden eines anderen EU-Landes benötigen, wenn sie in der EU unterwegs sind. Diese Umstände sind derzeit nicht durch die Richtlinie abgedeckt und deshalb beurteilt die Kommission die Lage nicht vertretener EU-Bürger, die sich in der EU in einer Notlage befinden und entscheidet, ob Maßnahmen für die Sicherstellung ihres Schutzes ergriffen werden müssen. 107

 

1.10.Schutz aller Bürger und Förderung der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

1.10.1.Schutz und Unterstützung von Opfern und Zeugen

Jedes Jahr werden in der EU Millionen von Menschen Opfer einer Straftat. Es gibt Gemeinschaftsvorschriften, die sicherstellen, dass alle Opfer aller Straftaten grundlegende Rechte haben, unabhängig davon, wo in der EU die Straftat begangen wurde und wo das Strafverfahren stattfindet. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben nun auch einen besseren Zugang zum Recht, da das Parlament und der Rat Rechtsvorschriften zur Unschuldsvermutung, zum Schutz von Kindern und zur Prozesskostenhilfe in Strafverfahren verabschiedet haben. Die Kommission wird die Situation weiter überwachen, um sicherzustellen, dass EU-Vorschriften, insbesondere die Richtlinie zum Opferschutz von 2012 108 und die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 109 korrekt umgesetzt werden, so dass sich in der Praxis alle Opfer vollkommen auf ihre Rechte verlassen können.

In Bezug auf Gewalt gegen Frauen halten fast alle Europäer (96 %) insbesondere häusliche Gewalt gegen Frauen für inakzeptabel 110 und dennoch kommt sie häufig vor. Die Kommission leitet ein Jahr der zielgerichteten Maßnahmen ein, um ihrer Verpflichtung zur Beseitigung jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zum Abbau der Ungleichbehandlung der Geschlechter noch mehr Gewicht zu verleihen 111 . Sie möchte alle Anstrengungen in der gesamten EU bündeln und alle Akteure - Mitgliedstaaten, entsprechende Fachleute und NRO - motivieren, um gemeinsam die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die Kommission arbeitet auch am Beitritt der Union zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die „Istanbulkonvention“).

1.10.2.Förderung der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung

Trotz der Bemühungen zur Beseitigung der Diskriminierung ist die Zahl der Europäer, die angeben, dass sie eine Form der Diskriminierung oder Belästigung erlitten haben, seit 2012 klar gestiegen 112 . Um die Lücken im Schutz vor Diskriminierung zu schließen, einschließlich der Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung und um in der gesamten Union gleiche Bedingungen in Bezug auf die Gleichstellung zu schaffen, ist es von größter Bedeutung, die Verhandlungen zu der vorgeschlagenen horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie zum Abschluss zu bringen 113 .

Dank der Arbeiten auf allen Ebenen haben die Politiken der EU im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter geholfen, das Leben vieler europäischer Bürger zum Positiven zu verändern. 114 Dennoch bleibt in manchen Bereichen Raum für Verbesserungen, wie beispielsweise bei der Bezahlung. Das Strategische Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019, das im Dezember 2015 angenommen wurde, gibt einen umfassenden Überblick über die Anstrengungen aller zur Stärkung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. 115 Im Europäischen Semester macht die Kommission auch jedes Jahr die Notwendigkeit deutlich, die geschlechtsbedingten Ungleichheiten zu bekämpfen. 116 EU-Mittel spielen ebenso eine große Rolle. Es wird geschätzt, dass zwischen 2014 und 2020 ungefähr 5,85 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ausgegeben werden.

Die Kommission hat sich in ihrem Arbeitsprogramm für 2017 117 verpflichtet, einen Vorschlag zur Schaffung einer Säule sozialer Rechte vorzulegen und Initiativen in damit zusammenhängenden Bereichen einschließen, beispielsweise zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie. 118  

Ein weiterer Bereich, in dem sich die Kommission zum Handeln verpflichtet hat, ist die Förderung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und/oder intersexuellen Personen (LGBTI). 119 Zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI hat die Kommission eine Liste von Maßnahmen vorgelegt, die von 2016 bis 2019 in allen Bereichen durchgeführt werden sollen, die für LGBTI relevant sind: Nichtdiskriminierung, Schul- oder Berufsausbildung, Beschäftigung, Gesundheit, Asyl, Hassreden/Hassverbrechen, Erweiterung und Außenpolitik.

Die Kommission erneuert auch ihre Verpflichtung zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Integration der Roma in der EU. Im Rahmen des Dialogs Europa 2020 120 betont die Europäische Kommission, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Integration der Roma zu erreichen und dass die europäischen Institutionen und alle Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verpflichtung haben, dafür zu sorgen 121 .

Die Mehrheit der Europäer sieht auch eine geringe oder fehlende Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder für ältere Menschen als eine Form der Diskriminierung an. 122  In einer Welt, die täglich stärker digitalisiert wird, 123 ist der Ausbau der Konnektivität für alle EU-Bürger eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission in der Digitalen Agenda 2020 und in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Es ist wichtig, dass die Online-Dienstleistungen für Bürger im Fall schutzbedürftiger EU-Bürger standardmäßig mit Sicherheitssystemen ausgestattet sind. 124  

Prioritäten für den Zeitraum 2017-2019: Stärkung der Sicherheit und Förderung der Gleichberechtigung

Die Kommission wird:

1.    im ersten Quartal 2017 die Studie zu den politischen Optionen der EU zur Verbesserung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von EU-Bürgern abschließen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben sowie ihrer Familienmitglieder, die nicht aus der EU stammen. 125 Die Kommission wird bis Ende 2017 angesichts einer möglichen Gesetzesinitiative die nächsten Schritte und Optionen sowie ihre Auswirkungen prüfen.

2.    2017 Möglichkeiten zur Modernisierung der Bestimmungen über Rückkehrausweise für nicht vertretene EU-Bürger, einschließlich der Sicherheitsmerkmale der einheitlichen Rückkehrausweise der EU prüfen, um sicherzustellen, dass Bürger ihr Recht auf konsularischen Schutz wirksam ausüben können.

3.    2017 eine Kampagne zur Gewalt gegen Frauen durchführen und aktiv den Beitritt der Union zur Istanbulkonvention parallel zu den Mitgliedstaaten unterstützen und Vorschläge zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie unterbreiten.

4.    handeln, um die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTI in der gesamten Union zu verbessern, indem sie die Liste der Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von LGBTI umsetzt und den Abschluss der Verhandlungen zu der vorgeschlagenen horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie aktiv unterstützt. 126

6.Fazit

Bei der Erstellung dieses Berichts hat die Kommission auf die Erfahrungen und Ansichten der europäischen Bürgerinnen und Bürger zurückgegriffen, die diese in weitreichenden Konsultationen zum Ausdruck gebracht haben und mit denen sie auch die Form des Berichts mitbestimmt haben. Die Kommission hat sich die Bedürfnisse und die Probleme angehört, vor denen die Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte als EU-Bürger stehen. Sie hat ihre Prioritäten für 2017-2019 auf dieser Grundlage entwickelt, um weiterhin sicherzustellen, dass die Bürger in den vollen Genuss ihrer EU-Rechte und der praktischen Vorteile gelangen können, die die EU bietet.

Staatsbürgerliches Bewusstsein und demokratische Teilhabe der Unionsbürger sind von größter Bedeutung, insbesondere vor den nächsten Europawahlen. Die Kommission ist überzeugt, dass weitere Schritte unternommen werden sollten, um das demokratische Leben der Union zu vertiefen.

Die Kommission wird den Schwerpunkt ihrer Arbeit in Bezug auf die Unionsbürgerschaft weiterhin auf die Schlüsselbereiche legen, die sich am direktesten auf das Wohlergehen der europäischen Bürger auswirken:

Ermächtigung der Bürger durch Information, Rat und demokratische Teilhabe;

Schutz der Bürger, indem ihre Gleichbehandlung in der EU gewährleistet wird und indem sie direkte Unterstützung erhalten und

Erleichterung ihres täglichen Lebens, indem sie online einen einfachen Zugang zu Informationen, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und Online-Verfahren erhalten, die bürokratischen Hindernisse abgebaut werden und sie als Verbraucher, Arbeitnehmer und Studenten geschützt werden und indem andere Hindernisse entfernt werden, die die Bürgerinnen und Bürger daran hindern, in den Genuss ihrer Rechte zu gelangen.

Die Gestaltung und Umsetzung dieser Agenda ist keine Aufgabe für die Kommission allein, sondern eine gemeinsame Aufgabe für die Union als Ganzes.

Die Kommission setzt sich uneingeschränkt dafür ein, die Unionsbürgerschaft zu einer spürbaren Realität werden zu lassen und arbeitet mit den anderen EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, den kommunalen und regionalen Behörden, der Zivilgesellschaft und - am wichtigsten - den Bürgern selbst zusammen, um dies zu verwirklichen.



ANHANG

Follow-up zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013: Fortschritte bei der Umsetzung der zwölf Maßnahmen

In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 hat die Kommission zwölf Maßnahmen dargelegt, mit denen das Leben der EU-Bürger verbessert und die Barrieren, die die Bürgerinnen und Bürger daran hindern, ihre EU-Rechte wahrzunehmen, weiter abgebaut werden sollten. In diesem Anhang sind die wichtigsten Maßnahmen erwähnt, die die Kommission ergriffen hat, um ihre 2013 gemachten Zusagen einzulösen.

Maßnahme 1: Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, damit die Bürgerinnen und Bürger in einem anderen EU-Land auf Arbeitsuche gehen können.

Die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit schützen die Sozialleistungsansprüche der Bürger, wenn diese in einen anderen Mitgliedstaat ziehen. Diese Regeln stellen beispielsweise sicher, dass eine Person immer nur in einem Land versichert sein kann, dass ihre Versicherungszeiten zu den in anderen Ländern erworbenen Versicherungszeiten hinzugefügt werden können und dass Leistungen in einem anderen EU-Land bezahlt werden können.

Nachdem die Kommission die Ansichten der Öffentlichkeit in zwei Konsultationen eingeholt hat (Dezember 2012 bis März 2013 und Juli bis Oktober 2015) hat sie am 13. Dezember 2016 eine Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 127 vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass diese Regeln weiterhin zweckmäßig, klar und gerecht sind und dazu beitragen, einen tieferen, besser funktionierenden und faireren europäischen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Überarbeitung wird die Mitgliedstaaten dazu in die Lage versetzen, Betrug oder Missbrauch zu verhüten und zu bekämpfen, während sichergestellt wird, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht behindert wird. Damit dient diese Initiative dazu, die Ausübung des Rechts der Bürger auf Freizügigkeit zu erleichtern und dabei gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit effizient und wirksam ist.

Bei der Überarbeitung werden die Regeln zur Koordinierung hinsichtlich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Pflegebedürftigkeit, beim Zugang nichterwerbstätiger Bürger zu Sozialleistungen und bei der Entsendung von Arbeitnehmern aktualisiert. Gemäß dem Vorschlag können Arbeitsuchende ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit statt bislang für drei Monate nun für die Dauer von mindestens sechs Monaten in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen. Dies erhöht ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und hilft, die EU-weite Arbeitslosigkeit und das Missverhältnis von Qualifikationsangebot und -nachfrage zu bekämpfen. Diese neue Regel wird mit einem verstärkten Mechanismus der Zusammenarbeit kombiniert, um Arbeitsuchende bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen und so die Wahrscheinlichkeit ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Maßnahme 2: Unterstützung junger Unionsbürger/innen bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt durch Erarbeitung eines Qualitätsrahmens für Praktika

Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags hat der Tat im März 2014 einen Qualitätsrahmen für Praktika angenommen 128 der Praktikantinnen und Praktikanten hochwertige Arbeitserfahrung zu sicheren und fairen Bedingungen ermöglichen und ihre Aussichten auf einen Arbeitsplatz von guter Qualität verbessern soll. Die Kommission hat eine Vielzahl von Akteuren konsultiert, auch kleine Firmen, um sicherzustellen, dass der Rahmen weder zu reglementierend noch zu belastend wird. Der Rahmen erhöht die Transparenz in Bezug auf die Bedingungen für Praktika, beispielsweise, indem gefordert wird, dass Praktika auf einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren. Die Kommission überwacht die Umsetzung des Rahmens in allen Mitgliedstaaten.

Zur Unterstützung junger EU-Bürger bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, hat die Kommission die Website „Dein erster EURES-Job“ ins Leben gerufen. Das Ziel der ersten Phase von „Dein erster EURES-Job“ ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität für 5000 Personen. 129 Diese Website wird junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, einer Praktikanten- oder Lehrstelle in einem anderen Land unterstützen. Arbeitgeber können für eine schwer zu besetzende Stelle einen gut geeigneten Kandidaten aus einem anderen EU-Land finden.

Maßnahme 3: Erarbeiten von Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen in Verbindung mit einzelstaatlichen Identitäts- und Aufenthaltsbescheinigungen für im EU-Ausland lebende Unionsbürger und ihre Familienangehörigen

Ende 2015 hat die Kommission eine umfassende Studie zu Personalausweisen und Meldebescheinigungen gestartet, die von Mitgliedstaaten an ihre Staatsangehörigen, an mobile EU-Bürger und deren Familienmitglieder ausgestellt werden, die in ihrem Hoheitsgebiet wohnen. 130  

Am 8. Dezember 2016 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Dokumentensicherheit angenommen, der spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten darlegt, einschließlich der nationalen Personalausweise, die von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden oder der Aufenthaltsdokumente für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und für ihre Familienangehörigen. 131  

Maßnahme 4: Förderung bewährter Vorgehensweisen bei der steuerlichen Behandlung in grenzüberschreitenden Situationen und zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des EU-Rechts, um den europäischen Bürgern, die in der EU umziehen oder grenzüberschreitend tätig sind, die korrekte Anwendung der für sie geltenden Steuervorschriften zu erleichtern

Um festzustellen, welche Steuerprobleme EU-Bürger gegebenenfalls haben, wenn sie umziehen oder grenzüberschreitend tätig sind, hat die Kommission Erhebungen eingeleitet, um die derzeitigen grenzüberschreitenden Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten zu untersuchen 132 und um zu prüfen, ob und in welchem Umfang Steuerpflichtige, die grenzüberschreitend tätig sind, höhere Kosten für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zu tragen haben, als Steuerpflichtige, die in einem einzigen Mitgliedstaat tätig sind. 133 Darüber hinaus hat die Kommission eine Sachverständigengruppe aus dem privaten Sektor eingesetzt, um die Probleme im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Einkommens- und Erbschaftssteuer zu untersuchen und mögliche Lösungen zu finden. Die Gruppe hat ihre Ergebnisse in zwei Berichten veröffentlicht. 134 Als wichtigste Probleme in grenzüberschreitenden Situationen wurden die Doppelbesteuerung, administrative Schwierigkeiten beim Umgang mit zwei oder mehr Steuerbehörden, Schwierigkeiten, ausreichend Informationen von verschiedenen betroffenen Steuerbehörden zu erhalten und Diskriminierung herausgestellt. Die Kommission kann und wird weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten, um die Probleme der Steuerdiskriminierung zu bekämpfen. Sie wird pragmatische Wege zur Bekämpfung dieser Probleme fördern, indem sie zur Nutzung bereits bestehender Instrumente des Binnenmarktes zur Problemlösung, wie beispielsweise SOLVIT, anregt, indem eine umfassendere Übernahme bewährter grenzüberschreitender Steuerpraktiken gefördert wird und indem sie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen und insbesondere den Steuerpflichtigen unterstützt, um sicherzustellen, das Steuerpflichtige über ihre Rechte und Pflichten angemessen informiert sind.

Maßnahme 5: Aufbau einer „Plattform für Fahrzeuginformationen“, um die Anerkennung von Prüfzertifikaten für Kraftfahrzeuge zu erleichtern, damit die Unionsbürgerinnen und -bürger leichter und sicherer in andere EU-Länder fahren können

Die Richtlinie 20014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern trat am 3. April 2014 in Kraft 135 . Im Rahmen des Pakets „technische Überwachung von Kraftfahrzeugen“ wurden zwei weitere Richtlinien angenommen: Richtlinie 2014/46/EU über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge, auf deren Grundlage Daten zu registrierten Fahrzeugen in einem elektronischen Register aufzunehmen sind und die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr ausgesetzt wird, wenn von diesem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht und Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die das Erstellen von Risikoprofilen der Betreiber vorsieht, die Unterwegskontrollen besser reguliert (und auch jede Form der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Fahrzeugführers oder aufgrund des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, ausschließt) und die Unterwegskontrollen zur Ladungssicherheit einschließt.

Maßnahme 6: Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU für Menschen mit Behinderungen, indem 2014 die Entwicklung eines allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises unterstützt wurde, um Menschen mit Behinderung EU-weit gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Sonderleistungen (vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Kultur und Freizeit) zu gewährleisten.

Die Beschäftigtenquote ist niedrig unter Menschen mit Behinderungen (derzeit liegt sie bei ungefähr 48 %) und ein Drittel von ihnen ist von Armut bedroht. Außerdem stehen Menschen mit Behinderungen vor praktischen Problemen, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen, beispielsweise weil ihre Behindertenausweise oder ihr Behindertenstatus nicht immer anerkannt werden. Deshalb hat die Kommission das Projekt des Europäischen Behindertenausweises vorangebracht, um die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zu unterstützen. In einer eingehenden Studie (2010) zeigte das Akademische Netzwerk europäischer Experten im Behindertenbereich die Vielfalt der in den Mitgliedstaaten nach verschiedenen Berechtigungskriterien bereitgestellten Leistungen.

In der ersten Phase stellte die Kommission den Mitgliedstaaten 1,5 Mio. EUR zur Verfügung und veröffentlichte 2015 eine Aufforderung zur Einreichung von Projekten, um die Schaffung eines gegenseitig anerkannten Europäischen Behindertenausweises damit verbundener Leistungen zu erleichtern. 136 Sie unterstützt die 15 teilnehmenden Mitgliedstaaten auch finanziell und hat verschiedene Phasen des Ausweises eingeführt. Es haben sich acht Länder für das Projekt beworben und wurden ausgewählt: Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien und Rumänien. Die Projekte begannen im Februar 2016 und dauern 18 Monate.

Der EU-Behindertenausweis wird einheitlich aussehen und den gleichen Zugang zu bestimmten Leistungen bieten, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Beförderung. Der Ausweis wird von den an dem System teilnehmenden EU-Ländern freiwillig gegenseitig anerkannt. Der Ausweis ändert keine nationalen Berechtigungskriterien oder -bestimmungen. Die Entscheidung, wer berechtigt ist, einen Ausweis zu erhalten, bleibt im Ermessen der Mitgliedstaaten, die die nationale Definition von Behinderung zugrunde legen und das Ausstellungsverfahren festlegen.

Maßnahme 7: Vorschlagen einer Reihe rechtlicher Maßnahmen, um die Verfahrensrechte verdächtigter oder strafrechtlich verfolgter Unionsbürger/innen weiter zu stärken, und zwar unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern und stärker schutzbedürftigen Personen

Am 27. November 2013 hat die Kommission ein Paket von fünf Maßnahmen angenommen, um für Bürger die Verfahrensgarantien in Strafverfahren weiter zu stärken. Die drei von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinien wurden 2016 angenommen.

Die Richtlinie zur Unschuldsvermutung legt gemeinsame Standards zu diesem Grundsatz fest und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung. 137  

Die Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder wird die europäischen Standards im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit beträchtlich verbessern. 138  

Die Richtlinie über Prozesskostenhilfe wird sicherstellen, dass das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand auch für diejenigen ein wirksames Recht ist, die sich keinen Rechtsbeistand leisten können, insbesondere in den frühen Phasen des Verfahrens, wenn Verdächtigte von der Polizei vernommen werden. 139  

Die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist noch nicht abgeschlossen.

Die Kommission hat auch zwei Empfehlungen zu besonderen Garantien für schutzbedürftige Verdächtigte in Strafverfahren (2013/C 738/02) bzw. zur Prozesskostenhilfe in Strafverfahren (2013/C 378/03) angenommen.

Maßnahme 8: Überarbeitung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen zur Erleichterung der Beilegung von Streitfällen im Zusammenhang mit Einkäufen in einem anderen EU-Land

Die Kommission hat im November 2013 vorgeschlagen, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zu verbessern, um EU-Bürgerinnen und -Bürger besser zu schützen und zu informieren, die nach wie vor Probleme beim Kauf im Internet haben. 140  

Die neue Verordnung wurde Ende 2015 angenommen und wird im Juli 2017 in Kraft treten. 141 Sie weitet den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen auf Forderungen bis 5000 EUR aus. Diese und andere Änderungen werden das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zu einem schnelleren und kostengünstigeren Instrument für die Durchsetzung der Verbraucherrechte und für die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen machen.

Maßnahme 9: Entwicklung eines Musters für die Online-Anzeige der wichtigsten Produktangaben, um sicherzustellen, dass die Informationen zu digitalen Erzeugnissen klarer und leichter zu vergleichen sind und Starten einer EU-weiten Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte

Die Kommission hat die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte 142 über ihre Rechte nach dem EU-Verbraucherrecht informiert und über die Stellen, bei denen sie mehr Informationen, Rat oder Hilfe im Fall von Fragen oder Problemen erhalten können (Portal „Ihr Europa“, 143 ECC-Net usw.). Mit der Kampagne, die vom Frühling 2014 bis zum März 2016 lief, sollte das allgemeine Wissen der Verbraucher über ihre EU-weiten Verbraucherrechte gesteigert werden. Der Schwerpunkt wurde insbesondere auf die Richtlinie über Verbraucherrechte, 144 die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, 145 die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln 146 und die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter 147 gelegt.

Maßnahme 10: Maßnahmen, die gewährleisten, dass die lokalen Verwaltungen die Rechte der Unionsbürger/innen auf Freizügigkeit in vollem Umfang verstehen

Die Kommission führt ein Instrument des E-Learning zu dem EU-Recht auf Freizügigkeit ein. Dieses Instrument, das in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt wurde, wird in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt. Es wird den Mitarbeitern insbesondere in den lokalen Behörden, denen eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Rechte der EU- Bürger auf Freizügigkeit zukommt, beim Verständnis der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit helfen und so die praktische Anwendung der EU-Bestimmungen verbessern. Diese bessere Anwendung sollte Schwierigkeiten verringern, auf die EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familien stoßen, wenn sie in einem anderen EU-Land leben und die in Bezug stehen zu ihrem Aufenthaltsrecht, zu Sozialhilfeleistungen, Diskriminierung, zum Zugang zur Bildung usw.

Lokale Verwaltungen werden sich Wissen über die Rechte und Verfahren aneignen können, die in den EU-Rechtsvorschriften niedergelegt sind, einschließlich der Richtlinie 2004/38/EC, und werden dieses Wissen testen können. Die Mitgliedstaaten können Informationen hinzufügen, die sie in Bezug auf die nationale Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen für relevant halten.

Maßnahme 11: Bereitstellung nutzerfreundlicher Hinweise auf dem Europa-Portal der EU-Institutionen, die den Bürgerinnen und Bürgern auf einfache und klare Weise vermitteln, an wen sie sich wenden müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Die Kommission hat auf ihrer zentralen Europa-Website ein Online-Instrument 148 bereitgestellt, um Bürgerinnen und Bürger zu der Stelle zu leiten, die am besten geeignet ist, bei der Lösung ihres Problems zu helfen. Das kann entweder auf EU-Ebene sein (EU-Beratungsstellen oder Einrichtungen) oder auf nationaler oder lokaler Ebene. 149  

Das neue Instrument ist jetzt eingerichtet, um auf die konkreten Bedürfnisse oder Fragen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. So können Bürger beispielsweise Anleitungen erhalten, wie sie eine Behörde in einem anderen EU-Land dazu bringen können, ihre Unionsbürgerrechte, Sozialversicherungsansprüche (Familienleistungen, Notfallversorgung, Renten usw.) und Aufenthaltsrechte zu achten, ihr Recht auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen, auf Zulassung ihres Kraftfahrzeug und auf den Umtausch ihres Führerscheins. Bürger können auch Informationen über ihre Verbraucherrechte erhalten, 150 Hilfe bei Diskriminierung bekommen, Informationen erhalten, wie sie sich über eine ungerechte Behandlung von einer EU-Einrichtung beschweren, den Verstoß nationaler Behörden gegen EU-Recht melden oder konsularischen Schutz erhalten, wenn sie sich außerhalb der EU befinden und ihr Land keine diplomatische Vertretung vor Ort hat. 151 Im Jahr 2015 wurde die Internetseite 11 079 Mal besucht, was einen Zuwachs um 86,6 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Die Kommission bietet bereits mehrsprachige, nutzerfreundliche Informationen über die Rechte der Unionsbürger/innen 152 und strebt danach, dass die Informationen auf ihren Internetseiten leichter zu finden sind und den Bürgern helfen, besser zu verstehen, was sie tut. Derzeit setzt sie ihr Programm der digitalen Transformation um, 153 das versucht, einschlägige Informationen auf eine nutzerfreundliche Art zu präsentieren.

Maßnahme 12 (1): Schärfung des Bewusstseins der Bürger/innen für ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, insbesondere das Wahlrecht, indem am Europatag im Mai 2014 ein leicht verständliches Handbuch mit Informationen über diese EU-Rechte vorgestellt wird

Im Jahr 2014 gab die Kommission das Handbuch „Wussten Sie schon...? 10 EU-Rechte auf einen Blick“ 154 und eine neu aktualisierte Fassung ihrer Broschüre „Ihr Europa, ihre Rechte“ in allen Amtssprachen der EU heraus, um das Wissen der Bürger zu erhöhen und ihr Bewusstsein für ihre Rechte als EU-Bürger zu schärfen. 155 Diese Veröffentlichungen wurden weit verbreitet, auch durch Vertretungen der Kommission und Europe-Direct-Informationszentren. Sie erklären in einer leserfreundliche Sprache einige der spezifischen Rechte der Unionsbürger, wie das Recht, ein defektes Produkt, das sie online erworben haben, zurückzusenden, niedrige Roaming-Gebühren oder das Recht, eine Entschädigung für stornierte Flüge zu erhalten. Es werden Situationen aus dem wirklichen Leben dargestellt, wie auch die Teilnahme an Europawahlen und Kommunalwahlen; Bürger, die ihre Meinung sagen und Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben; ihr Recht, die notwendige Gesundheitsversorgung in jedem EU-Land in Anspruch zu nehmen und ihre Verbraucher- und Reiserechte. Sie erklären auch, wie Sie sich in Ihrer Muttersprache an die EU wenden und Informationen und Beratung zu Ihren EU-Rechten erhalten können.

Maßnahme 12 (2): Ferner Vorlage von Vorschlägen für konstruktive Ansätze, die den Unionsbürger/innen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat leben, die volle Teilhabe am demokratischen Leben in der EU ermöglichen, damit diese ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Heimatland ausüben können

In fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Zypern, Malta und das Vereinigte Königreich) gibt es Bestimmungen, nach denen Bürger ihr Wahlrecht in nationalen Wahlen verlieren können, nur weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU ausgeübt haben. Nach den EU-Verträgen bestimmen die Mitgliedstaaten, wer bei nationalen Wahlen wählen darf. Allerdings könnte die Praxis des Wahlrechtsentzugs das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit beeinträchtigen.

Am 29. Januar 2014 nahm die Kommission eine Empfehlung an, 156 in der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, ihren Staatsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, die Beibehaltung ihres Rechts zu ermöglichen, bei nationalen Wahlen zu wählen, wenn sie ein fortdauerndes Interesse am politischen Leben ihres Landes zeigen, indem sie beispielsweise beantragen, weiterhin im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Kommission hat auch empfohlen, dass diese Mitgliedstaaten ihre Bürger rechtzeitig und auf angemessene Weise über die Bedingungen und praktischen Vorgehensweisen informieren, um ihr Recht zu behalten, in nationalen Wahlen zu wählen. Sie überwacht weiterhin die Lage in diesen Mitgliedstaaten.

Maßnahme 12 (3): Ausloten von Möglichkeiten für die Stärkung und Weiterentwicklung des europäischen öffentlichen Raums

Die Kommission finanziert und kofinanziert in Partnerschaft mit Rundfunkveranstaltern wie Euronews die mehrsprachige Erstellung oder Verbreitung von Multimediaprodukten (Radio, Fernsehen usw.) durch europäische Medien, während sie die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters vollumfänglich achtet. Sie produziert und sendet auch europäische Programme in sechs verschiedenen Sprachen und fördert Magazine mit EU-Inhalten.

(1) Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft, zu den gemeinsamen Werten, Rechten und zur demokratischen Teilhabe, die am 14. September 2015 von der Kommission eingeleitet wurde („Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015“), http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/2015_public_consultation_booklet_en.pdf. 
(2) Flash-Eurobarometer 430 - Europäische Unionsbürgerschaft - Oktober 2015 („Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2015“).
(3) Flash-Eurobarometer 431 – Wahlrecht – November 2015 („Eurobarometer zum Wahlrecht 2015“). 
(4) Gemeinsame Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 15. März 2016 zur „Umsetzung der Unionsbürgerschaft: unsere gemeinsamen Werte, unsere Rechte und unsere demokratische Teilhabe“; siehe auch die Konferenz - Unionsbürgerschaft und Justiz, die vom 14. bis 15. September 2015 von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission organisiert wurde, http://www.eu2015lu.eu/de/agenda/2015/09/14-15-conf-cjue-citoyens/index.html. Siehe auch die gemeinsam von der Kommission und dem Ausschuss der Regionen organisierte Konferenz zur Unionsbürgerschaft in Oviedo vom September 2016 unter: http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=34851.
(5) Hierzu zählen Beschwerden und Informationsanfragen von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Bürgern, auch im Rahmen des Portals „Ihr Europa“, bei dem im Dezember 2016 die 210 000ste Anfrage einging.
(6)  Gemäß dem Standard-Eurobarometer vom Frühjahr 2016 („Standard-Eurobarometer 2016 zur europäischen Bürgerschaft“) erreicht das Gefühl, Bürger der EU zu sein, mit insgesamt 66% den zweithöchsten Stand seit dem Frühjahr 2010 (67 % im Frühjahr 2015), davon entfallen 70% auf die unter 50-Jährigen und 77% auf die bis einschließlich 25-Jährigen.
(7)  Jean-Claude Juncker, Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel (Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission).
(8)  Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Union 2016: Hin zu einem besseren Europa – Einem Europa, das schützt, stärkt und verteidigt (Straßburg, 14. September 2016).
(9)  Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 (COM(2013) 269 final).
(10)  Für eine vollständige Darstellung der seit 2013 ergriffenen Maßnahmen, siehe den Anhang zu dem vorliegenden Bericht.
(11)  87 % sind sich des Status bewusst und 78 % wissen, wie er erworben wird: Eurobarometer 2015 zur Unionsbürgerschaft.
(12)  Standard-Eurobarometer 2016 zur europäischen Bürgerschaft.
(13)  Eurobarometer 2015 zur Unionsbürgerschaft. 42 % haben das Gefühl, ganz gut oder sehr gut über ihre Rechte informiert zu sein (Anstieg um sechs Prozentpunkte verglichen mit dem Eurobarometer 2012 zur Unionsbürgerschaft).
(14)  Ebenda. 72 % wissen, dass sie als Unionsbürger das Recht haben, die Hilfe der Botschaft jedes EU-Mitgliedstaates in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich außerhalb der EU befinden und ihr Land dort keine Botschaft unterhält. 75 % sind jedoch fälschlicherweise der Ansicht, dass sie das Recht auf Inanspruchnahme dieser Hilfe auch dann haben, wenn sie sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.
(15)  Standard-Eurobarometer 2016 zur europäischen Bürgerschaft.
(16) Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
(17)  Eurobarometer 2015 zur Unionsbürgerschaft. 26 % der Befragten haben das Gefühl, nicht ausreichend darüber informiert zu sein, was zu tun ist, wenn ihre Rechte nicht geachtet werden. Dies stellt eine geringe Verbesserung im Vergleich zum Jahr 2012 dar. Siehe auch Punkt 11 im Anhang.
(18)  Jeden Tag arbeiten 60 Fachkräfte bei „Ihr Europa“ daran, in allen 24 Amtssprachen der EU ohne die Verwendung von Fachausdrücken Fragen zu persönlichen EU-Rechten zu beantworten und Rat zu erteilen.
(19)  Außerdem ist es geplant, das Potenzial der Datenbank für Rat von „Ihr Europa“ zu nutzen, in der 210 000 Antworten hinterlegt sind, um die derzeit über das Portal „Ihr Europa“ bereitgestellten Informationen zu verbessern.
(20)  Siehe https://e-justice.europa.eu/home.do?action=home. 
(21)  Europa.eu wird jährlich ungefähr 400 Millionen Mal besucht. Es ist eine der größten Domänen weltweit. Das Projekt der digitalen Transformation wurde im Jahr 2013 eingeleitet, um die Europa-Website komplett zu überarbeiten. Es wird erwartet, dass diese Überarbeitung 2017 abgeschlossen wird.
(22)  Z. B. die spezialisierten Stellen, die im Sinne der Richtlinie zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 8-14), gewiss dazu beitragen werden, das Bewusstsein der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen, privater und öffentlicher Arbeitgeber, Behörden, Sozialpartner, NRO, sonstiger Akteure und Menschen allgemein für die Auswirkungen der Rechtsvorschriften der Union auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu schärfen. Diese Stellen sind unter anderem dafür verantwortlich, über Überprüfungsverfahren und sonstige Hilfen für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu informieren.
(23) SOLVIT ist ein Netz nationaler Behörden, die zusammenarbeiten, um informelle, außergerichtliche und kostenlose Lösungen für Probleme der Bürger zu finden.
(24)  Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Union 2016. Siehe auch: Mitteilung der Kommission - Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt (COM(2016) 379 final).
(25)  Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union.
(26)  Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015.
(27)  Erklärung zur Förderung der Bürgerrechte und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, ST 8965/15.
(28)  78 % der im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 Befragten erwarten von den lokalen und regionalen Behörden, dass sie in diesem Zusammenhang eine größere Rolle spielen.
(29)  Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018), ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1–15.
(30)  http://eacea.ec.europa.eu/llp/comenius/comenius_etwinning_en.php
(31)  https://europa.eu/youth/volunteering_de
(32)  http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3062_de.htm
(33)  Verordnung Nr. 1381/2013 zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 , ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 62–72.
(34)  Dieser Betrag umfasst Maßnahmen zur Entwicklung, Ermittlung und Förderung des Austauschs und der Verbreitung von auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene angewendeten bewährten Verfahren in der gesamten EU zur Förderung der Integration und Teilhabe mobiler EU-Bürger am bürgerlichen und politischen Leben im jeweiligen EU-Gastland (etwa durch zentrale Informationsstellen für Zuzügler, die Förderung der Teilnahme von Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten an Kommunalwahlen usw.).
(35)  Siehe die kürzlich vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie: Evaluierung der europäischen Umsetzung, Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2014-2020, PE 581.418, S. 4.
(36)  Unterstützung wird beispielsweise bereits für Städtenetze und zivilgesellschaftliche Projekte gewährt, die den Bürgern die Möglichkeit geben, konkret an der politischen Entscheidungsfindung teilzuhaben.
(37)  Dazu gehören auch die Erleichterung des Zugangs der Bürger zu den einschlägigen Informationen auf der Website zum konsularischen Schutz und die Sensibilisierung für den Wert der europäischen Personalausweise und Reisedokumente. Die Kampagne wird ebenfalls auf anderen von der EU geförderten Maßnahmen aufbauen, auch durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, um junge Menschen auch durch anderen Kanäle zu erreichen, einschließlich der neuen Medien.
(38)  http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3062_de.htm
(39)  Eurobarometer zum Wahlrecht 2015.
(40)  COM(2015) 206 final.
(41)  87 % der im Rahmen dieser Dialoge Befragten gaben an, bei den Europawahlen zu wählen (Bericht der Kommission, Bürgerdialoge als Beitrag zur Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raumes (COM(2014) 173 final).
(42)  Eurobarometer zum Wahlrecht 2015.
(43)  Nach dem Eurobarometer 2015 zur Unionsbürgerschaft kennt die Mehrheit der Befragten ihre Wahlrechte auf europäischer Ebene (67 %) und auf lokaler Ebene (54 %). Auch wenn die Zahlen etwas höher als 2007 sind, hat das Maß der Kenntnis über diese Rechte seit 2012 leicht abgenommen.
(44)  Für unterrepräsentierte und/oder schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderung. Siehe auch die Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom Oktober 2010 über das Recht von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit einer geistigen Behinderung auf politische Teilhabe.
(45)  Eurobarometer zum Wahlrecht 2015. Bei der öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft von 2015 gaben 21 % der Befragten an, dass sie bei der Ausübung ihres Wahlrechts auf Schwierigkeiten gestoßen sind, als sie in einem anderen EU-Land lebten.
(46)  Empfehlung 2013/142/EU der Kommission vom 12. März 2013 für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament, ABl. L 79 vom 21.3.2013, S. 29-32 und Bericht der Kommission zu demokratischeren Wahlen zum Europäischen Parlament (COM(2014) 196 final).
(47)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäischen Union (P8_TA(2015)0395 – 2015/2035(INL)).
(48)  Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert.
(49)  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3929_de.htm
(50)  First Commission interim report on the implementation of pilot projects and preparatory actions (2016) (Erster Zwischenbericht über die Umsetzung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen (2016)).
(51)  Siehe http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/rec/topics/rec-rppi-evot-ag-2016.html.
(52)  Jährliches Kolloquium über Grundrechte (2016).
(53)  Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015.
(54)  COM(2015) 192 final.
(55)  COM(2015) 627 final.
(56)  In der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 vertraten mehr als acht von zehn Befragten die Ansicht, dass es EU-Bürgern aus einem anderen EU-Land möglich sein sollte, Mitglieder des Exekutivorgans einer Gemeinde zu werden, während die Befragten des Eurobarometers zum Wahlrecht 2015 in dieser Frage geteilter Ansicht waren.
(57)  64 % der Befragten des Eurobarometer 2015 zur europäischen Bürgerschaft fanden es gerechtfertigt, wenn Bürgerinnen und Bürger das aktive Wahlrecht in nationalen Wahlen erhalten.
(58)  67% der Befragten des Eurobarometer 2015 zur europäischen Bürgerschaft fanden es nicht gerechtfertigt, wenn Bürgerinnen und Bürger das aktive Wahlrecht in nationalen Wahlen in ihrem Herkunftsland verlieren.
(59)  Empfehlung 2014/53/EU zum Umgang mit den Konsequenzen des Entzugs des Wahlrechts von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, ABl. L 32 vom 1.2.2004, S. 34–35.
(60)  Diese bewährten Verfahren werden auch Instrumente der E-Demokratie, der Fernabstimmung (z. B. elektronische Stimmabgabe) sowie den grenzübergreifenden Zugang zu politischen Informationen betreffen und auf eine Verbesserung der niedrigen Wahlbeteiligung abzielen.
(61)  Bei einem größeren Anteil von EU-Bürgerinnen und -Bürgern findet eine stärkere Europäisierung des täglichen Lebens statt, als allgemein angenommen wird. So „kommunizieren“ mehr als 50 % der EU-Bürger „regelmäßig über Telefon, Internet, Post oder E-Mail mit Familienmitgliedern und/oder Freunden, die im Ausland leben“, „haben in den letzten zwei Jahren mindestens einen anderen EU-Mitgliedstaat besucht“, „schauen in einer anderen als ihrer Muttersprachen fern“ oder „fühlen sich in mindestens einem anderen EU-Land heimisch“ (EU-finanziertes Forschungsprojekt EUCROSS).
(62)  http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Migration_and_migrant_population_statistics/de
(63)  Standard-Eurobarometer Herbst 2016 zur europäischen Bürgerschaft. „Der freie Verkehr von Personen, Gütern und Dienstleistungen“ gilt 56% der Befragten als die positivste Errungenschaft der EU und liegt vor dem „Frieden zwischen den Mitgliedstaaten“. Zudem befürworten 81 % der Europäerinnen und Europäer die „Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und Bürger, die überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können“. Die Mehrheit der Befragten in allen Ländern spricht sich für die Freizügigkeit aus.
(64)  Eurobarometer 2015 zur Unionsbürgerschaft. 71 % stimmen der Feststellung zu, dass die Freizügigkeit von Personen in der EU insgesamt Vorteile für die Wirtschaft ihres Landes mit sich bringt. Ebenso, öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015: war die breite Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass der Umzug in ein anderes EU-Land kulturelle Vielfalt mit sich bringt, das gegenseitige Verständnis fördert und zum Erwerb spezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten führt.
(65)  Wie beispielsweise anhand der bei SOLVIT und „Ihr Europa“ eingehenden Beschwerden gezeigt wird.
(66)  Im Jahr 2014 hingen der größte Teil der Probleme, die Bürger bei SOLVIT vorbrachten, mit Fragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen zusammen, gefolgt von Problemen mit der Freizügigkeit. Siehe http://ec.europa.eu/internal_market/scoreboard/performance_by_governance_tool/solvit/index_en.htm.
(67)  73 % der Befragten gaben in der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 an, dass sie als wichtigste Informationsquelle vor einem Umzug in ein anderes EU-Land die Websites der Behörden des betreffenden Landes konsultieren, einschließlich der regionalen und kommunalen Behörden.
(68)  Verordnung (EU) 2016/589 vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte, ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1–28.
(69)  Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 und öffentliche Konsultation zum zentralen digitalen Zugangstor 2016.
(70)  COM(2015) 192 final.
(71)  Z. B. „Ihr Europa“, einheitliche Ansprechpartner, Produktinfostellen, Produktinformationsstellen für das Bauwesen.
(72)  Der EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 umfasst Maßnahmen hinsichtlich des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (COM(2016) 179 final). Siehe auch Verordnung (EU) 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73–114.
(73)  Öffentliche Verwaltungen verwenden die sich in ihrem Besitz befindlichen Informationen über Bürger oder Unternehmen nur in 48 % der Fälle, ohne sie erneut anzufordern.
(74)  Verordnung (EU) Nr. 2016/1191 vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union, ABl. L 200 vom 26.7.2016, S. 1–136.
(75)  Ab dem Inkrafttreten am 15. August 2016 haben sie hierfür zweieinhalb Jahre Zeit.
(76)  Die geschätzte Zahl von 16 Millionen Familien unterschiedlicher Nationalität steigt.
(77)  Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107–134.
(78)  Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands, ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1–29 und Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften, ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 30–56.
(79)  Die Verordnungen geben den Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass internationale Paare in den Genuss der Vorteile der Verordnungen gelangen können.
(80)  COM(2016) 411 final.
(81)  Laut der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015 sind die meisten Befragten aus beruflichen Gründen in ein anderes EU-Land gezogen (66 %). Eine ähnliche Zahl an Befragten (64%) ist zum Studium oder für einen Freiwilligendienst in ein anderes EU-Land gezogen.
(82)  Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2015.
(83)  Ebenda.
(84)  Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems, ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132–170.
(85)  http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/themes/2015/regulated_professions_20151126.pdf
(86)  Krankenschwestern/Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Apotheker, Immobilienmakler und Bergführer.
(87)  Im Rahmen des Projekts zum elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten zur Entwicklung eines IT-Systems, das diesen Austausch ermöglichen wird.
(88)  Richtlinie 2014/92/EU vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ABl. L 214 vom 28.8.2014, S. 214–246.
(89)  Auch Menschen mit Behinderungen können beim Zugang zu Bankdienstleistungen auf Schwierigkeiten stoßen. Mit dem Vorschlag der Kommission für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit im Jahr 2015 soll die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen durch eine Harmonisierung der Anforderungen in der EU verbessert werden (COM(2015) 615 final).
(90)  Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden (COM(2015) 630 final).
(91)  COM(2015) 421 final.
(92)  Und nur einer von zehn weiß, dass nationale Kontaktstellen eingerichtet wurden, um Patienten über ihre Rechte und zu Qualitäts- und Sicherheitsfragen zu informieren.
(93)  COM(2013) 587 final.
(94) Ansichten und Erwartungen, Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, Eurobarometer Spezial des Europäischen Parlamentes zu Europäern im Jahr 2016 (Juni 2016).
(95)  COM(2015) 185 final.
(96)  Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion, COM(2016) 230 final.
(97)  COM(2016) 7 final.
(98)  COM(2016) 731 final.
(99)  COM(2016) 790 final.
(100)  Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013.
(101)  Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt: Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen (COM(2016) 602 final) und COM(2016) 790 final.
(102)  Dieser ist in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und in Artikel 23 Absatz 2 AEUV gewährleistet.
(103)  Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG, ABl. L 106 vom 20.4.2015, S. 1-13.
(104)  In der Praxis ist die Ausstellung von Rückkehrausweisen die häufigste Art der Hilfestellung, die Mitgliedstaaten nicht vertretenen EU-Bürgern gewähren (in mehr als 60 % der Fälle).
(105) Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25.6.1996; ABl. L 168 vom 6.7.1996, S. 4-11
(106) Auch angesichts des Inkrafttretens von Artikel 23 Absatz 2 AEUV und von Richtlinie 2015/637/EU.
(107)  Die EU-Bestimmungen zum konsularischen Schutz (Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 23 Absatz 2 AEUV und Richtlinie 2015/637/EU) finden nur außerhalb der EU Anwendung.
(108)  Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI, ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57-73.
(109)

   Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1-11.

(110) Spezial Eurobarometer 449 - Geschlechtsspezifische Gewalt - November 2016.
(111) http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-3945_de.htm
(112)  Spezial Eurobarometer 437 – Diskriminierung in der EU im Jahr 2015 – Oktober 2015.
(113)  COM(2008) 426 final.
(114)  Das liegt den Europäern sehr am Herzen. 76 % sind der Meinung, dass der Bekämpfung der Ungleichbehandlung der Geschlechter Priorität eingeräumt werden sollte – Spezial Eurobarometer 428 – Gleichberechtigung der Geschlechter - März 2015.
(115)  SWD(2015) 278 final in englischer Sprache („Tapping the potential of European service standards to help Europe's consumers and businesses“).
(116)  Der kürzlich angenommene Jahreswachstumsbericht legt einen wichtigen Schwerpunkt auf geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Beschäftigung und auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Diesen Themen wurde in den Länderberichten des Europäischen Semesters und in den länderspezifischen Empfehlungen viel Platz eingeräumt.
(117)  COM(2016) 710 final.
(118)  Die Auswirkungen der Elternschaft auf die Erwerbstätigkeit treffen Frauen nach wie vor viel stärker als Männer. Viele Frauen, insbesondere Mütter, sind unter ihrem Qualifikationsniveau oder gar nicht beschäftigt. Nach den Statistiken von Eurostat lag die Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen 2014 bei 63,5% und damit 11,5 % unter dem Ziel aus Europa 2020, einer Gesamtbeschäftigungsquote von 75 % für Männer und Frauen.
(119)  Die Zahlen zur fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Gruppe sind alarmierend (65 % der Befragten würden sich wohl fühlen (54 % wohl, 11 % egal), wenn eine schwule, lesbische oder bisexuelle Person in das höchste politische Amt gewählt würde; 21 % gaben an, sie würden sich unwohl fühlen) http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/thematic_factsheet_lgbt_en.pdf.
(120)  http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm
(121) Der Bericht der Kommission von 2016 über die Bewertung der Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma und der Empfehlungen des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten legt die Prioritäten für Maßnahmen in diesem Bereich fest. Dazu gehören Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze, die Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma und die Förderung der Teilnahme und des Dialogs aller Akteure auf europäischer Ebene.
(122)  Eurobarometer-Sonderbericht - Diskriminierung in der EU im Jahr 2012.
(123)  http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/eu-egovernment-report-2015-shows-online-public-services-europe-are-smart-could-be-smarter
(124)

     Future-proofing e-Government for a Digital Single Market, Final insight report: Juni 2015, S. 65. Zur Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen siehe auch: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/web-accessibility.

(125) COM(2016) 790 final.
(126)  Siehe die politischen Leitlinien von Präsident Juncker.
(127)  Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1–123, und Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 284 vom 31.10.2009, S. 1-42; COM(2016) 815 final.
(128)  Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, ABl. C 88 vom 27.3.2014, S. 1–4.
(129) http://euxtra.com/de/2012/05/22/your-first-eures-job/
(130)  Studie zur Unterstützung der Vorbereitung einer Folgenabschätzung zu den politischen Initiativen der EU zu Aufenthaltsdokumenten und Ausweispapieren, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern.
(131)  COM(2016) 790 final.
(132) http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/publications/studies/study_cross_border_tx_obstacles_final_report.pdf
(133) http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/publications/studies/study_compliance_cts_final_report.pdf
(134) http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/individuals/expert_group/index_de.htm
(135)  Richtlinie 20014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG, ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 51-128.
(136) VP/2015/012 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung nationaler Projekte zur Entwicklung eines von Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannten Europäischen Behindertenausweises und damit verbundener Leistungen. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catld=629.
(137) Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren, ABl. L 65 vom 11.3.2016, S. 1–11, die am 31. März 2016 in Kraft trat.
(138) Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1–20, die am 10. Juni 2016 in Kraft trat.
(139) Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1–8, die am 24. November 2016 in Kraft trat.
(140)  Die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 hat gezeigt, dass ein Viertel der Befragten beim Kauf im Internet Probleme hatte.
(141)  Verordnung (EU) 2015/2421 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens, ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 1-13.
(142)  http://ec.europa.eu/justice/newsroom/consumer-marketing/events/140317_en.htm
(143)  http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/index_de.htm
(144)  Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64–88.
(145)  Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 2–35.
(146)  Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. L 95 vom 21.4.1993, S. 29-34.
(147)  Richtlinie 99/44/EG vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12-16.
(148)  http://ec.europa.eu/your-rights/help/individuals/
(149)  Bürgern stehen für die Lösung ihrer Probleme unter anderem eine wirksame Mediation oder andere alternative Verfahren zur Streitbeilegung zur Verfügung. Die Mediationsrichtlinie bietet einen EU-Rahmen, der es den EU-Bürgern erlaubt, in vollem Umfang von der Mediation als Mittel zur Streitbeilegung zu profitieren, unabhängig davon, ob der Streit wirtschaftlicher oder familienrechtlicher Natur ist (Richtlinie 2008/52/EG vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3–8). 2016 hat die Kommission einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie angenommen (COM(2016) 542 final).
(150)  Kauf von Waren/Dienstleistungen in dem Land, in dem der Bürger lebt, Kauf von Waren/Dienstleistungen in einem andern EU-Land, außergerichtliches Beschwerdeverfahren gegen eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder einen Investmentfonds usw., im EU-Ausland Zahlungen tätigen/erhalten oder außergerichtliche Streitbeilegung im Falle online erworbener Waren.
(151)  Wenn beispielsweise der Reisepass gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, bei einem schweren Unfall, bei Krankheit oder Tod, im Fall eines Gewaltverbrechens, bei einer Festnahme oder bei Haft, im Fall von Nothilfe oder Rückführung.
(152)  http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm
(153)  http://ec.europa.eu/ipg/basics/web_rationalisation/index_en.htm Das Programm wird bis Ende 2017 schrittweise umgesetzt.
(154)  http://ec.europa.eu/justice/citizen/files/10_eu_rights_de.pdf.
(155)  http://bookshop.europa.eu/en/your-europe-your-rights-pbKM0214968/.
(156)  Umgang mit den Konsequenzen des Entzugs des Wahlrechts von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (COM(2014) 391 final).