2.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/124


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion“

(COM(2017) 291 final)

(2018/C 081/17)

Berichterstatter:

David CROUGHAN

Befassung

Europäische Kommission, 5.7.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

5.10.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

19.10.2017

Plenartagung Nr.

529

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

138/3/8

Präambel

Diese Stellungnahme ist Teil eines umfangreicheren Pakets von vier Stellungnahmen über die Zukunft der europäischen Wirtschaft (Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, Kapitalmarktunion und Zukunft der EU-Finanzen)  (1) . Dieses Paket steht im Kontext des Weißbuch-Prozesses zur Zukunft Europas, der unlängst von der Europäischen Kommission lanciert wurde, und berücksichtigt die Rede von Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Union 2017. Im Einklang mit der Entschließung des EWSA zur Zukunft Europas  (2) und früheren Stellungnahmen zur Vollendung der WWU  (3) wird mit diesem Stellungnahmenpaket unterstrichen, dass beim Regieren in Europa Engagement für die gemeinsame Sache erforderlich ist. Dies geht weit über technische Ansätze und Maßnahmen hinaus, und ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens und einer gemeinsamen Perspektive.

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Die gemeinsame Währung und ihre Institutionen stellten in der globalen Finanzkrise ein stabilisierendes Element dar und boten vor deren Ausbruch den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern Vorteile in puncto niedriger Inflations- und Zinsraten und einer Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und Reisens.

1.2.

Gleichwohl wird im Weißbuch deutlich aufgezeigt, dass die WWU unvollendet ist und dass die „wirtschaftliche“ Komponente der „Währungs“-Komponente hinterherhinkt. Dadurch wird ihre Fähigkeit zur Unterstützung der Geldpolitik und der nationalen Wirtschaftspolitiken geschwächt. Entscheidungen zur Korrektur der institutionellen und steuerungsbedingten Schwachstellen, die teilweise Ursachen für die fortdauernde Anfälligkeit des Euro-Währungsgebiets sind, können nicht unendlich aufgeschoben werden. Es ist notwendig, den politischen Willen zur Festigung der „Unions“-Komponente der WWU zu stärken.

1.3.

Die protektionistischen Tendenzen und das mögliche Ende der Phase außerordentlich niedriger Zinssätze sowie das Ende der quantitativen Lockerung wird zu einer viel ungewisseren Lage führen, und für das Erzielen von Fortschritten bleibt nur begrenzte Zeit. Der EWSA wiederholt gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, dass sich die Europäer unbedingt für die gemeinsame Sache engagieren und ihren Einfluss und ihre Stärke durch weitere Integration steigern müssen. Der Ausschuss fordert die Kommission und den Europäischen Rat auf, noch vor Ende dieser Mandatszeit mutige Entscheidungen zu treffen, um notwendige Elemente der Governance auf EU-Ebene voranzubringen.

1.4.

Zu den wichtigsten Stabilitätsfaktoren zählt die Aufwärtskonvergenz unter heterogenen Volkswirtschaften. Dafür müssen auf nationaler Ebene Politiker und Sozialpartner die europäische Perspektive in ihren nationalen Beschlussfassungen in der Wirtschafts- und Haushaltspolitik berücksichtigen. Der EWSA setzt sich für eine stärkere „Parlamentarisierung“ des Euro-Währungsgebietes ein, mit einem großen EP-Ausschuss mit allen Abgeordneten des Euro-Währungsgebietes und aus den Ländern, die ihm beitreten wollen, verbunden mit einer stärkeren Abstimmung der Parlamentarier des Euro-Währungsgebiets über WWU-Fragen.

1.5.

Aus Gründen der Wirksamkeit, Ausgewogenheit und Fairness sollten nationale Maßnahmen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Interesses des Euro-Währungsgebiets konzipiert und koordiniert werden; wegen der demokratischen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verantwortung sollten das Europäische Parlament, nationale Parlamente, Sozialpartner sowie die Zivilgesellschaft in das Verfahren des Europäischen Semesters einbezogen werden. Soziale Gesichtspunkte müssen gleichrangig mit wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden.

1.6.

Der EWSA sieht die Schwachpunkte des ordnungspolitischen Rahmens für den Finanzsektor und unterstützt voll und ganz die Schritte zur Vollendung der Finanzunion, einschließlich der Bankenunion und Kapitalmarktunion.

1.7.

Es bedarf unmittelbarer Lösungen für notleidende Kredite, durch die finanzielle sowie personelle Ressourcen der Banken bei der Bereitstellung von Investitionsmitteln strapaziert und Investoren abgeschreckt werden, die befürchten, dass Erträge aus neuen Investitionen in die Rückzahlung notleidender Kredite fließen würden.

1.8.

Der Ausschuss unterstützt die im Reflexionspapier vorgeschlagene Schaffung eines Förderrahmens bis 2018 für die Einführung von staatsanleihebesicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities — SBBS). Mittelfristig wäre die Einrichtung einer EU-Anleihe („European safe asset“) notwendig, um die Volatilität der Finanzmärkte einzuschränken und die Stabilität der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten im Falle eines asymmetrischen Schocks zu stärken.

1.9.

Ein mit Eigenmitteln ausgestatteter Haushalt, der den MFR mit 1 % des BIP übersteigt, ist notwendig, um die Ausweitung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu finanzieren. Dieser sollte in einen Europäischen Währungsfond umgewandelt werden, der in Krisenzeiten Mitgliedstaaten unterstützen kann und auch als Schutzwall für den Bankensektor dient. Ein größerer Haushalt würde auch der Erhaltung der entscheidenden Investitionen in produktive Infrastruktur im Euro-Währungsgebiet zum Wohle ganz Europas dienen. Der Zugang zu diesen Mitteln sollte vom Erreichen vereinbarter Fortschritte bei wirtschaftlichen und sozialen Standards abhängen.

1.10.

Es bedarf einer Fiskalpolitik, die die Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet während Rezessionsphasen stimulieren kann. In ihrer aktuellen Form wirken die fiskalpolitischen Vorgaben und die länderspezifischen Empfehlungen prozyklisch und hemmen so schwache Volkswirtschaften noch mehr. Das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) ist ein wichtiger Teil des Semesterverfahrens, der bei der Verhinderung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte im gesamten Euro-Währungsraum eine vordringliche Rolle spielen sollte. Auch die nachteiligen Auswirkungen, die Mitgliedstaaten mit chronischen Zahlungsbilanzüberschüssen auf das Euro-Währungsgebiet haben, sollten stärker beachtet werden.

1.11.

Der Ausschuss setzt sich dafür ein, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Steuerung in der WWU zu sondieren, wie etwa die Einsetzung eines ständigen Euro-Finanzministers unter Gewährleistung umfassender demokratischer Rechenschaftspflicht. Die Kompetenzbündelung würde die Kohärenz der WWU-Maßnahmen verbessern, für die derzeit mehrere unterschiedliche Institutionen zuständig sind.

2.   Hintergrundinformationen

2.1.

Die Europäische Kommission legte am 1. März 2017 ein Weißbuch zur Zukunft Europas vor, dem mehrere Reflexionspapiere über die verschiedenen Bereiche der europäischen Politikgestaltung folgten. Diese Stellungnahme betrifft das dritte Reflexionspapier: Zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion .

2.2.

Die gemeinsame Währung und ihre Institutionen stellten in der globalen Finanzkrise ein stabilisierendes Element dar und boten vor deren Ausbruch den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern Vorteile in puncto niedriger Inflations- und Zinsraten und einer Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und Reisens.

2.3.

Gleichwohl wird in dem Dokument deutlich aufgezeigt, dass die WWU unvollendet ist und dass die „wirtschaftliche“ Komponente der „Währungs“-Komponente hinterherhinkt. Dadurch wird ihre Fähigkeit zur umfassenden Unterstützung der Geldpolitik und der nationalen Wirtschaftspolitiken geschwächt. In dem Dokument wird keine Kritik an der Politik, den Beschlüssen oder blockierten Entscheidungen geäußert. Es ist notwendig, den politischen Willen zur Festigung der „Unions“-Komponente der WWU zu stärken.

2.4.

Die Europäische Union muss auf das eigentliche systemische Problem eingehen: Wie können wir eine einheitliche Währung schaffen sowie eine einheitliche Währungspolitik etablieren — und dabei den politischen Kurs beibehalten, die Wirtschafts- und Steuerpolitik nach wie vor der nationalen Ebene zu überlassen?

2.5.

Die Krise hat vor Augen geführt, wie unglaubwürdig das ist. Es wurde versäumt, die erforderlichen Souveränitätsfunktionen zu bündeln und gegenseitiges Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu schaffen, was einen Mangel an Solidarität verursachte. Die heterogenen Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebietes drifteten im Zuge der schwachen und völlig unzureichenden Koordination der Wirtschafts- und Haushaltspolitik auseinander, was Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf zwischenstaatlicher Ebene erforderlich machte. Es überrascht nicht, dass sich das Euro-Währungsgebiet aufgespalten hat in Gläubiger- und in Schuldnerstaaten, wobei erstere den letzteren die Bedingungen diktierten; einen Finanzminister für den Euroraum gab es nicht.

3.   Gründe für die Vertiefung der WWU

3.1.

Der EWSA hat in den vergangenen Jahren in vielen Stellungnahmen die Vertiefung der WWU gefordert (4). Insofern begrüßt und teilt der Ausschuss die von der Kommission für die Vollendung der Wirtschafts- und Finanzunion angeführten Gründe und merkt an, dass sich die volkswirtschaftlichen Gegebenheiten von Land zu Land unterscheiden, woraus sich verschiedene Standpunkte zu den Herausforderungen für das Euro-Währungsgebiet ergeben. Eine stärkere WWU erfordert eine stärkere Konvergenz.

3.2.

Der EWSA ist sich der unterschiedlichen Meinungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zukunft Europas, in denen sich ihre Geschichte und ihre Heterogenität niederschlagen, bewusst. Aber die Entscheidungen zur Korrektur der institutionellen und steuerungsbedingten Schwachstellen, die zum Teil für die fortdauernde Anfälligkeit des Euro-Währungsgebiets verantwortlich sind, der anhaltenden Ungleichgewichte und der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisse der Mitgliedstaaten können nicht unendlich aufgeschoben werden (5).

3.3.

Es ist nicht gelungen, die Aufwärtskonvergenz der Mitgliedstaaten zu erzielen, die mitunter von der einheitlichen Währungspolitik erhofft wurde. Da nicht alle Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit in der Realwirtschaft berücksichtigt wurden, drifteten die Mitgliedstaaten wirtschaftlich auseinander, wodurch eine einheitliche Währungspolitik für viele ungeeignet wurde („one size fits none“ — Pauschallösungen, die für niemanden geeignet sind). Der EWSA hat bereits Bedenken geäußert, dass der Bericht der fünf Präsidenten, auf den ein Weißbuch folgt, zu einem Verlust an Dynamik und Dringlichkeit führt.

3.4.

Nun besteht an allen Fronten — in wirtschaftlicher und sozialer, finanzieller, fiskalischer und politischer Hinsicht — Handlungsbedarf, um die erforderlichen Bedingungen dafür herzustellen, dass die wichtigsten Souveränitätsfunktionen ohne Angst vor Fehlanreizen gebündelt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die EU dem Wohle aller dient. Dadurch werden die suboptimalen Strukturen der derzeitigen Governance ersetzt und die EU, bzw. vor allem das Euro-Währungsgebiet in die Lage versetzt, das Vertrauen der Bürger und der Investoren zurückzuerlangen und seiner Rolle auf globaler Bühne voll und ganz gerecht zu werden.

3.5.

Der Ausschuss ist darüber besorgt, dass seit dem Ausbruch der Krise, dem Bericht der vier Präsidenten von 2012 sowie dem Bericht der fünf Präsidenten von 2015 nur unzureichende konkrete Fortschritte in puncto einer echten Vertiefung des WWU erzielt worden sind. Die Hauptsorge gilt dabei der Tatsache, dass keine Dringlichkeit gesehen werde für die Durchführung wichtiger institutioneller Reformen, die Exekutiventscheidungen sowie deren Umsetzung und Einhaltung demokratische Legitimität verleihen würden. Diese Steuerungslücke verstärkt die in einigen Mitgliedstaaten zu beobachtende Tendenz hin zu Populismus, zu nationalen Alleingängen und zu protektionistischen Lösungen.

3.6.

Das globale Geschäftsumwelt wird immer unsicherer, wenn sich die Staaten vom Freihandel ab- und dem Protektionismus zuwenden; die außergewöhnlich niedrigen Zinssätze und die quantitative Lockerung, die die Konjunktur in den meisten Industrieländern belebt haben, dürften irgendwann in naher Zukunft ein Ende finden — mit unvorhersehbaren und wahrscheinlich negativen Folgen. Das Zeitfenster für das Erzielen von Fortschritten beginnt sich zu schließen.

3.7.

Eine umfassende Fiskalunion und eine politische Union mögen mittel- bis langfristige Projekte sein, aber wesentliche Schritte in diese Richtung sind auf kurze Sicht erforderlich, um die WWU zu stärken und für mehr Stabilität zu sorgen. Der EWSA wiederholt gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, dass sich die Europäer unbedingt für die gemeinsame Sache engagieren und ihren Einfluss und ihre Stärke durch weitere Integration steigern müssen.

3.8.

Der Ausschuss fordert die Kommission und den Europäischen Rat nachdrücklich zu mutigen Entscheidungen mit der erforderlichen und umfassenden Beteiligung des Europäischen Parlaments und vor Ende dieses Mandats auf, um die notwendigen Komponenten einer EU-Governance voranzubringen. Das Aufschieben unbequemer, aber wichtiger Reformen auf die nächste Legislaturperiode ist eine Entscheidung für das Nichtstun, was die Geduld der Märkte gleichwie der Bürger überstrapazieren könnte.

4.   Finanzunion: Eindämmung und gemeinsames Schultern von Risiken

4.1.

Der EWSA sieht die Schwachpunkte des ordnungspolitischen Rahmens für den Finanzsektor und unterstützt voll und ganz die Schritte zur Vollendung der Finanzunion sowie der Banken- und der Kapitalmarktunion.

4.2.

Die Vollendung der Bankenunion ist für die Vertiefung der WWU von grundlegender Bedeutung. Die Fragmentierung des Marktes und der entsprechenden Vorschriften war bei der Bewältigung der Finanzkrise ein erhebliches Hindernis. Der EWSA erkennt an, dass viel getan wurde, um den Sektor zu koordinieren, ruft jedoch alle Akteure dazu auf, die Bankenunion schnellstmöglich zu vollenden.

4.3.

Insbesondere ist es wichtig, die bisherigen Arbeiten zur Bankenunion abzuschließen, um die Finanzintegration und die Risikoteilung durch die Märkte zu stärken. Bis 2019 muss unbedingt ein allgemeiner Schutzwall durch Ausbau des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zum Einheitlichen Abwicklungsfond geschaffen werden, um ein angemessenes, schnelles und effizientes Handeln zu gewährleisten. Dies würde auch politische Voreingenommenheit ausräumen. Der EWSA unterstützt die Idee, dass der ESM auch die Rolle eines Europäischen Währungsfonds übernehmen und über eine Fazilität aus EU-Eigenmitteln verfügen soll, sobald dies im EU-Recht verankert wurde.

4.4.

Ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS), bei dem auch bereits bestehende einzelstaatliche Systeme berücksichtigt werden, sollte unverzüglich errichtet werden (6), um zu gewährleisten, dass Spareinlagen in der gesamten Europäischen Union den gleichen verbesserten Schutz genießen.

4.5.

Um den Fortschritt in all diesen Belangen sicherzustellen, muss das Problem notleidender Kredite (7) umfassend angegangen werden, deren Zahl während der Krise deutlich angestiegen ist. Durch notleidende Kredite werden die finanziellen sowie personellen Ressourcen der Banken bei der Bereitstellung von für das Wachstum zwingend erforderlichen Investitionsmitteln strapaziert. Die EZB, die Kommission und die Regierungen sollten diese Altlasten gemeinsam angehen unter dem Leitgedanken, dass tragfähige Schulden weiter bedient, nicht tragfähigen Schulden jedoch rasch abgewickelt werden. Mangelnde Handlungsschnelligkeit bei den Abwicklungsprozessen hält etwaige Investoren davon ab, neue Investitionen zu tätigen, da sie befürchten, dass anfallende Gewinne genutzt werden müssten, um alte Kredite abzubezahlen.

4.6.

Ein besseres EU-weites Rahmenwerk für Umstrukturierungen und Insolvenzen ist für die Überwindung der Krise unerlässlich. Hierzu müssen Sekundärmärkte mit speziellem Know-how in Anspruch genommen werden. Der EWSA plädiert dafür, von den Erfahrungen mit der Einrichtung von „Bad Banks“ zu lernen. Die WWU braucht intelligente und nachhaltige Lösungen für notleidende Kredite, die derzeit immer noch Anlass zur Sorge geben.

4.7.

Der EWSA drängt die Kommission, die Einrichtung einer Kapitalmarktunion voranzutreiben. Diese wäre für größere Unternehmen eine zusätzliche bedeutende Finanzierungsquelle und wäre für das gemeinsame Schultern von Risiken wichtig. Der Ausschuss bekennt, dass dies KMU und insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen keine zusätzliche Geldquelle bieten würde. Daher wird das Bankwesen weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Banken müssen sich wieder darauf konzentrieren, den Bedürfnissen der Realwirtschaft nachzukommen. Dazu bedarf es in allen Mitgliedstaaten für alle zugänglicher und tragfähiger Bankfinanzierungen (8).

4.8.

Der Ausschuss unterstützt die im Reflexionspapier und im Entwurf des Arbeitsprogramms der Kommission für 2018 vorgeschlagene kurzfristige Schaffung eines Förderrahmens (bis 2018) für die Einführung von staatsanleihebesicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities — SBBS). Mit SBBS lässt sich die Verflechtung zwischen Staaten und Banken auflösen, indem die Privilegien für nationale Staatsanleihen beseitigt und die Bankbilanzen diversifiziert werden, wobei gleichzeitig die Vergemeinschaftung von Schulden vermieden wird. Die Konsultation mit Finanzdienstleistern ist notwendig, um eine angemessene aufsichtsrechtliche Behandlung sicherzustellen und private Risikoteilung zu fördern.

4.9.

Mittelfristig (bis 2025) wäre die Einrichtung einer mit den US-Staatsanleihen vergleichbaren EU-Anleihe („European safe asset“) notwendig, um die Volatilität der Finanzmärkte zu begrenzen und dadurch die Stabilität der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten im Falle eines asymmetrischen Schocks zu stärken. Der EWSA hat sich für den Einsatz von Unionsanleihen und Eurobonds ausgesprochen (9). Weitere ähnliche Vorschläge wie ein Schuldentilgungsfonds und ein Euro-Anleihefonds wurden ebenfalls erörtert. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Expertengruppe zur Bewertung der Vorteile und Risiken der verschiedenen Optionen für eine gemeinsame Emission von Schuldtiteln sollte die Kommission nun bezüglich des zu verwendenden Instruments und für den Zeitrahmen einen konkreten Vorschlag vorlegen (10). Zur Vermeidung des moralischen Risikos sollten die Mitgliedstaaten dieses Instrument nur dann nutzen können, wenn sie die länderspezifischen Empfehlungen einhalten.

5.   Erreichen eines erneuten Zusammenwachsens in einer stärker integrierten Wirtschafts- und Fiskalunion

5.1.

Der Ausschuss begrüßt, dass in dem Papier ausdrücklich anerkannt wird, dass die Aufwärtskonvergenz hin zu widerstandsfähigeren wirtschaftlichen und sozialen Strukturen ein wesentliches Element für eine stärkere WWU ist. In Anbetracht des heterogenen Charakters der Mitgliedstaaten kann es keine einheitlichen und undifferenzierten Maßnahmen geben, die eine vollständige Harmonisierung erforderlich machen würde. Für bestimmte Ergebnisse ist jedoch ein gemeinsamer Ansatz erforderlich.

5.2.

Die Schwachstellen der Wirtschafts- und Fiskalpolitik in der WWU liegen europaweit vor allem in der mangelnden Bereitschaft, der EU den Eingriff in die nationale Wirtschafts- und Fiskalpolitik zu gestatten. Der EWSA hat bereits die Notwendigkeit eines verstärkten makroökonomischen Dialogs — insbesondere in den Staaten des Euro-Währungsgebiets — hingewiesen. Dies könnte dazu beitragen, Aspekte des Euroraums auf nationaler Ebene stärker zur Geltung zu bringen. Es bedarf ebenfalls eines demokratischeren Systems zur operativen Entscheidungsfindung als den Rat der EU, dessen einzelne Mitglieder nur ihren nationalen Parlamenten, nicht aber dem Euro-Währungsgebiet als Ganzes Rechenschaft schuldig sind.

5.3.

Der EWSA begrüßt die Kommissionsvorschläge zur weiteren Stärkung des Europäischen Semesters. Aus Gründen der Wirksamkeit, Ausgewogenheit und Fairness sollten nationale Maßnahmen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Interesses des Euro-Währungsgebiets konzipiert und koordiniert werden; wegen der demokratischen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verantwortung sollten die Kommission, der Europäische Rat, das Europäische Parlament, nationale Parlamente, Sozialpartner sowie die Zivilgesellschaft in die Verfahren des Europäischen Semesters, das nationale und europäische Maßnahmen übergreifend betrifft, einbezogen werden. In äußerst beschränktem Maße hat dieser Prozess bereits eingesetzt, doch es bedarf einer stärkeren Teilhabe auf nationaler Ebene und der Zustimmung aller beteiligten Parteien. Dies würde den Euro stärken, und das Europäische Semester wäre, wenn vereinfacht und transparenter, einer dringend erforderlichen besseren Reformumsetzung zuträglich.

5.4.

Der Ausgleich makroökonomischer Ungleichgewichte ist für die Stabilisierung Europas sehr wichtig. Früher wurden solche Ungleichgewichte temporär durch Abwertung der Währung ausgeglichen. In Ermangelung dieser Option finden nun äußerst schmerzliche interne Abwertungen statt, die großes Leid in Form von hoher Arbeitslosigkeit und negativem Wachstum verursachen. Um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu fördern und solche einschneidenden Anpassungen zu vermeiden, muss die Entstehung makroökonomischer Ungleichgewichte verhindert werden.

5.5.

Daher ist bei gesamtwirtschaftlichen Dialogen auf nationaler Ebene auch die europäische Dimension zu berücksichtigen. Früherkennung und Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte, die unterschiedliche Niveaus der Wettbewerbsfähigkeit im weiteren Sinne (siehe 5.6) widerspiegeln, sind ein wichtiger Bestandteile des Semesterverfahrens. Die nationalen Gesetzgeber müssen die Auswirkungen vorgeschlagener Maßnahmen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet gut kennen und auch auf Entwicklungen im Euroraum achten, die zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit eine bestimmte Reaktion erfordern. Die Rückmeldungen der jeweiligen Länderbeauftragten der Kommission für das Europäische Semester und der unabhängigen nationalen Ausschüsse für Produktivität könnten in Verbindung mit einem Netzwerk im Euro-Währungsgebiet dabei behilflich sein, die Wirtschafts- und Sozialpolitik widerzuspiegeln (11).

5.6.

Ein wichtiger Teil dieser Diskussion ist die soziale Komponente, die bislang im Semesterverfahren vernachlässigt wurde. Dadurch wurde das soziale Defizit in der EU verstärkt und das Leben von Millionen von Unionsbürgern negativ beeinflusst. Dadurch wird auch die Tendenz zu EU-feindlichem Populismus und allgemeiner Unzufriedenheit mit der EU befeuert. Eine überarbeitete Definition von Wettbewerbsfähigkeit („Wettbewerbsfähigkeit 2.0“) (12) — wobei „die Fähigkeit eines Landes, Ziele ‚jenseits des BIP‘ zu erreichen“ berücksichtigt würde und die anhand dreier Säulen bewertet würde (Einkommen, soziale Faktoren und Nachhaltigkeit) — würde zu einem umfassenderen Semesterverfahren führen.

5.7.

Der EWSA teilt die Ansicht, dass die Umsetzung der nationalen Maßnahmen, die in einzelstaatlicher Zuständigkeit verbleiben, im Rahmen des Europäischen Semesters abgestimmt werden könnte (13).

5.8.

Der Ausschuss unterstützt die Verknüpfung des Zugangs zu EU-Mitteln und einem möglichen Stabilisierungsinstrument mit der Erfüllung vereinbarter wirtschaftlicher und sozialer Standards, neben dem notwendigen digitalen Wandel, beides zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dies würde mithilfe des Europäischen Semesters überwacht werden (14). Volkswirtschaften, mit großen Entwicklungsrückständen, die sich um die Erfüllung ihrer länderspezifischen Empfehlungen bemühen, sollten Hilfe aus den Kohäsionsfonds für produktive Investitionen erhalten können, die diese beim Aus- oder Aufbau wichtiger Infrastrukturen zum Wohle ganz Europas unterstützen.

5.9.

Der EWSA teilt die Ansicht, dass der EU-Haushalt, der sich z. Zt. nur auf 1 % des BIP beläuft, zu klein ist und nicht auf eine Stabilisierungsfunktion ausgelegt ist. Nach dem Brexit wird er noch unzureichender sein. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Euro-Währungsgebiet im Fall schwerer asymmetrischer Erschütterungen von einer starken Stabilisierungsfunktion maßgeblich profitieren würde (15). Der Ausschuss bestätigt, dass eine solche Funktion weder dauerhafte Transferleistungen noch Fehlanreize (moralisches Risiko) bewirken darf.

5.10.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, die Möglichkeit des Aufbaus einer Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet zu sondieren. Deren Ziel wäre die Erhaltung der entscheidenden Investitionsniveaus in produktive Infrastrukturen im Euro-Währungsgebiet, z. B. in den Bereichen Verkehr, städtische Erneuerung, Bildung, Forschung und „grüner Wandel“ (16). Diese Fiskalkapazität könnte auch als Finanzierungsquelle für den ESM fungieren, der wiederum als EWF zur Finanzierung von Fonds zur Krisenbewältigung agieren könnte.

5.11.

Ein wirkungsvoller Investitionsplan, mit dem Einnahmen durch Wachstum, sozialen Zusammenhalt und Solidarität generiert werden können, ist für die wirtschaftliche Integration, den Wohlstand und die Vermeidung zunehmender sozialer Ungleichheiten in Europa erforderlich. Der EWSA hat eine uneingeschränkte „goldene Regel“ für produktive öffentliche Investitionen befürwortet, die bei der Änderung der fiskalischen Regeln aufgenommen werden sollte.

5.12.

Der auf die fiskalischen Vorgaben ausgerichtete Ansatz muss noch vor der nächsten Legislaturperiode nachgebessert und weiterentwickelt werden, um eine prozyklische Politik zu verhindern. Dabei sollten vorherrschende lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Das strukturelle Gleichgewicht hat sich als unzuverlässige, nicht verifizierbare Variable erwiesen, die als Grundlage für einen politischen Kurswechsel mithilfe der länderspezifischen Empfehlungen nicht geeignet ist.

5.13.

Zu großer Wert wird auf den Schuldenabbau durch bisweilen unsinnige Haushaltskonsolidierung gelegt, anstatt auf die wirkungsvollere Maßnahme zur Steigerung des Wachstums des BIP. Im Verfahren des Europäischen Semesters wird der Senkung des jährlichen Haushaltsdefizits der Staaten als Rezept gegen eine hohe Staatsschuldenquote viel mehr Bedeutung geschenkt als wirkungsvolleren Maßnahmen zur Steigerung des BIP-Wachstums (17).

5.14.

Nach Auffassung des EWSA sollten bis 2019 Änderungen vorgenommen werden, um zu korrigieren, „dass sich hinter der aktuellen fiskalischen Lage eine zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig suboptimale Verteilung der fiskalischen Anpassung auf die einzelnen Länder verbirgt“ (18).

5.15.

Das MIP ist ein wichtiger Teil des Semesterverfahrens und sollte in erster Linie bei der Verhinderung gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte im gesamten Euro-Währungsraum zum Einsatz kommen. Die systemimmanente Asymmetrie — anhaltende positive Ungleichgewichte werden anstandslos hingenommen und negative Ungleichgewichte werden sanktioniert — muss beseitigt werden (19). Nicht nur verschlimmern finanzielle Sanktionen Missstände weiter, sondern teilweise verschlimmern chronische Überschüsse mancher Mitgliedstaaten auch die Defizite in Nachbarstaaten.

6.   Stärkung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion und Verankerung der demokratischen Rechenschaftspflicht

6.1.

Die WWU ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Mittel, um folgende Ziele besser erreichen zu können: nachhaltiges Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze, wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz; Stabilität und Wohlstand für alle Mitgliedstaaten durch gemeinsames Handeln; wirtschaftliche Verantwortung einhergehend mit Solidarität; und Risikominderung einhergehend mit dem gemeinsamen Schultern von Risiken. Während das Euro-Währungsgebiet diese notwendigen Fortschritte erzielen muss, sollte es auch für andere Mitgliedstaaten offenstehen. Der EWSA teilt die Ansicht, dass mehr Transparenz, gute Kommunikation und eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft erforderlich ist und — zusammen mit der verstärkten Rolle der einzelstaatlichen Parlamente an der Entscheidungsfindung — der demokratischen Rechenschaftspflicht zuträglich wäre.

6.2.

Der EWSA setzt sich für eine stärkere „Parlamentarisierung“ des Euro-Währungsgebietes ein, mit einem großen EP-Ausschuss mit allen Abgeordneten des Euro-Währungsgebietes und aus den Ländern, die ihm beitreten wollen, verbunden mit einer stärkeren Abstimmung der Parlamentarier des Euro-Währungsgebiets über WWU-Fragen (COSAC+) (20). Wie in Ziffer 5.2 und 5.3 dargelegt, sollten insbesondere das Europäische Parlament, aber auch die nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft insgesamt eine wichtigere Rolle bei der Demokratisierung des Semesterverfahrens spielen.

6.3.

Der Ausschuss befürwortet die Prüfung von Mitteln zur Verbesserung der wirtschaftlichen Steuerung im WWU, etwa durch Einsetzung eines ständigen Euro-Finanzministers, wobei die demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten ist. Die Kompetenzbündelung würde die Kohärenz der WWU-Maßnahmen verbessern, die derzeit fragmentiert und auf verschiedene Institutionen verteilt sind. Von Anfang an sollte ein fiskalischer Kurs für das Euro-Währungsgebiet ermittelt werden, wobei der Finanzminister für dessen Ausgestaltung zuständig ist. Aktuell ergibt sich der fiskalische Kurs aus der Summe der Haushaltssalden aller Mitgliedstaaten, wobei sich die Richtung des fiskalischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet zufällig ergibt.

6.4.

Der EWSA begrüßt die vorgeschlagene Festigung des ESM als voll funktionsfähiges Instrument für die Krisenbewältigung. Dessen Entwicklung zu einem Europäischen Währungsfond (EWF) im Rahmen der Verträge und mit einer starken Rolle des Europäischen Parlaments würde die demokratische Legitimität verbessern und die Entscheidungsfindung beschleunigen.

6.5.

Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit sollte als Verfahren zur Steuerung der Europäischen Union aufgegeben werden, und die fiskalischen Vorgaben sollten überprüft werden, bevor sie in EU-Recht eingehen.

Brüssel, den 19. Oktober 2017.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Dieses Paket beinhaltet folgende Stellungnahmen des EWSA: Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2017 (ergänzende Stellungnahme) (EESC-2017-02837-00-00-AC-TRA-EN) (siehe Seite 216 dieses Amtsblatts), Kapitalmarktunion: Halbzeitprüfung (EESC-2017-03251-00-00-AC-TRA) (siehe Seite 117 dieses Amtsblatts), Vertiefung der WWU bis 2025 (EESC-2017-02879-00-00-AC-TRA) und EU-Finanzen bis 2025 (EESC-2017-03447-00-00-AC-TRA-EN) (siehe Seite 131 dieses Amtsblatts).

(2)  Entschließung des EWSA vom 6. Juli 2017 zum Thema Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas und darüber hinaus.

(3)  Siehe bspw. EWSA-Stellungnahmen Vollendung der WWU — nächste europäische Legislaturperiode, (ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 10) und Vollendung der WWU — die politische Säule, (ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8).

(4)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Vollendung der WWU — nächste europäische Legislaturperiode, ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 10; EWSA-Stellungnahme zum Thema Eine demokratische und soziale WWU durch die Gemeinschaftsmethode, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33; EWSA-Stellungnahme zum Thema Vollendung der WWU: Die politische Säule, ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8; EWSA-Stellungnahme in Bezug auf Schritte zur Vollendung der WWU, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 28.

(5)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Vollendung der WWU: Die politische Säule, ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8.

(6)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Europäisches Einlagenversicherungssystem, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 21, insbesondere Ziffern 1.1 bis 1.3.

(7)  EWSA-Stellungnahme zum Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, ABl. C 133 vom 14.4.2016, S. 17, insbesondere Ziffer 3.3.1.

(8)  EWSA-Stellungnahme zum Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, ABl. C 133 vom 14.4.2016, S. 17, und Stellungnahme des EWSA zum Thema Kapitalmarktunion: Halbzeitüberprüfung, (EESC-2017-03251-00-00-AC-TRA) (siehe Seite 117 dieses Amtsblatts).

(9)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Zehn Jahre Euro — und jetzt?, ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 8; EWSA-Stellungnahme zu Wachstum und Staatsverschuldung in der EU: zwei innovative Vorschläge ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 10.

(10)  Stellungnahme des EWSA Vollendung der WWU — die nächste europäische Legislaturperiode, ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 10.

(11)  EWSA-Stellungnahme zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 35.

(12)  EWSA-Stellungnahme zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 35.

(13)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Vollendung der WWU — Die nächste europäische Legislaturperiode, ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 10; EWSA-Stellungnahme zum Thema Eine demokratische und soziale WWU durch die Gemeinschaftsmethode, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33; EWSA-Stellungnahme Schritte zur Vollendung der WWU, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 28; EWSA-Stellungnahme zur europäischen Säule sozialer Rechte, ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10.

(14)  EWSA-Stellungnahme zum Thema Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33; EWSA-Stellungnahme zum Thema Vollendung der WWU — die Rolle der Steuerpolitik, ABl. C 230 vom 14.7.2015, S. 24.

(15)  Stellungnahme des EWSA zum Thema Finanzen der EU bis 2025 (EESC-2017-03447-00-00-AC-TRA) (siehe Seite 131 dieses Amtsblatts).

(16)  EWSA-Stellungnahme zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33; EWSA-Stellungnahme zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 41; EWSA-Stellungnahme zum Programm zur Unterstützung von Strukturreformen, ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 47; EWSA-Stellungnahme zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020, ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 63.

(17)  EWSA-Stellungnahme zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33.

(18)  COM(2016) 727 final.

(19)  EWSA-Stellungnahme zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33.

(20)  Stellungnahme des EWSA zum Thema Eine demokratische und soziale WWU durch die Gemeinschaftsmethode, ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33.