3.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 453/4


Mitteilung Irlands gemäß Artikel 11 des Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof

(2016/C 453/07)

Angesichts der Änderungen der Rechtsordnung Irlands, die durch Abschnitt 8 des Court of Appeal Act von 2014 zur allgemeinen Zuständigkeit des Berufungsgerichts vorgenommen wurden,

GEMÄSS Artikel 11 des im Anhang zum Übereinkommen von Brüssel enthaltenen Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof —

SOLLTEN DIE FOLGENDEN ÄNDERUNGEN AM PROTOKOLL VOM 3. JUNI 1971 ZUM ÜBEREINKOMMEN VON BRÜSSEL VORGENOMMEN WERDEN:

a)

In Artikel 2 Absatz 1 erhält der siebente Gedankenstrich folgende Fassung:

„in Irland: der ‚Court of Appeal‘ und der ‚Supreme Court‘,“.