10.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 461/35 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2016/C 461/10)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE
Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
„MOGETTE DE VENDÉE“
EU-Nr.: PGI-FR-02129 — 18.3.2016
g. U. ( ) g.g.A. ( X )
1. Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse
Vendée Qualité — Section Mogette |
Anschrift: Maison de l’Agriculture |
21, Boulevard Réaumur |
85013 La Roche-sur-Yon Cedex |
FRANCE |
Tel. +33 251368251 |
Fax +33 251368454 |
E-Mail: contact@vendeequalite.fr |
Zusammensetzung und berechtigtes Interesse: Erzeuger der „Mogette“, Erzeugergemeinschaften, Pflücker/Sortierer, Konservenfabriken und Industrie, zusammengeschlossen in einer Vereinigung nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901. Da alle an der g.g.A. „Mogette de Vendée“ beteiligten Akteure in der Vereinigung zusammengeschlossen sind, ist die Einreichung eines Antrags auf Änderung der Kriterien legitim.
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Frankreich
3. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
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Name des Erzeugnisses |
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geografisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Erzeugungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Kennzeichnung |
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Sonstiges: Antragstellende Vereinigung/Kontrollstruktur/Nationale Vorschriften/Geografisches Gebiet |
4. Art der Änderung(en)
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Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g.g.A. |
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☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde. |
5. Änderung(en)
Rubrik „Beschreibung des Erzeugnisses“
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Die Merkmale der Pflanze wurden gestrichen, da es sich bei dem Erzeugnis, für das die g.g.A. gilt, um die Bohne handelt. Die Beschreibung der Bohne bleibt unverändert. Diese Merkmale wurden daher unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments ebenfalls gestrichen. |
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Die Beschreibung der „Mogette de Vendée“ ist in drei Abschnitte aufgeteilt, je nachdem, ob es sich um getrocknete Bohnen, um tiefgefrorene halbtrockene Bohnen oder um pasteurisierte oder sterilisierte „Mogettes de Vendée“ handelt. Jede Beschreibung enthält die Aufmachungs- und Packungsformen. Diese Umstrukturierung macht die Beschreibung der „Mogette de Vendée“ deutlicher. |
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Mehrere Bestimmungen wurden geändert:
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Die Spannweite des Feuchtigkeitsgehalts der getrockneten Bohnen von 10 bis 16 % wird aus Gründen der optimalen Qualitätssicherung auf 12 bis 17 % erhöht. Nach mehreren Jahren der Umsetzung der Produktspezifikation scheint es in der Tat, dass ein zu niedriger Feuchtigkeitsgehalt (< 12 %) für die Qualität des Erzeugnisses nicht förderlich ist: unter einer Grenze von 10 % treten mehr zerbrochene Bohnen auf und die Kochzeit der Bohnen verlängert sich; umgekehrt begünstigt ein erhöhter Feuchtigkeitsgehalt der Bohnen (17 %) ihre Garzeit und Zartheit. Dementsprechend wird der unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments erwähnte Feuchtigkeitsgehalt der getrockneten Bohnen zwischen 12 und 17 % festgesetzt. |
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Für die halbtrockene Bohne wurde die Formulierung „ihr Feuchtigkeitsgehalt liegt im Durchschnitt bei 50 %“ gestrichen. Der Feuchtigkeitsgehalt war zur Orientierung angegeben worden, ohne dass es sich um einen Zielwert handelte. Er ist für die Beschreibung des Erzeugnisses somit entbehrlich. |
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Der Absatz „Das sensorische Profil der gekochten „Mogette de Vendée“, dargestellt in Anhang 10, hebt die besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses hervor:
wurde durch den folgenden Absatz ersetzt: „Beschreibung der pasteurisierten oder sterilisierten „Mogette de Vendée“:
Diese Änderung ist das Ergebnis der von der Vereinigung durchgeführten Arbeit zur besseren Definition des sensorischen Profils der „Mogette de Vendée“. Sie zielt darauf ab, die wesentlichen sensorischen Informationen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus wurden in die neue Version im Zuge der Neuanordnung der Absätze die Anforderungen hinsichtlich der Aufmachungsform aufgenommen. |
Rubrik „Ursprungsnachweis“
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Ein Absatz „Registrierung“ wurde hinzugefügt. Dort ist festgelegt, welche Angaben in die Anbaukarteikarte aufzunehmen sind: Sorte, Datum der Aussaat, des Rodens und/oder des Dreschens sowie die Vorfrucht. |
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Die Diagramme zur Rückverfolgbarkeit der einzelnen Produkte wurden durch Tabellen ersetzt. Die Darstellung wird auf diese Weise vereinfacht und klarer gemacht. Eine einzige Tabelle beschreibt die Rückverfolgbarkeit der getrockneten Ware und der halbtrockenen Tiefkühlware. Eine zweite Tabelle beschreibt die Rückverfolgbarkeit der pasteurisierten und der sterilisierten Ware. Diese formalen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit verwendeten Mittel. |
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Infolge der Entwicklung der nationalen Vorschriften wird die Abkürzung DLUO (date limite d’utilisation optimale) zur Bezeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums durch die Abkürzung DDM (date de durabilité minimale) ersetzt. |
Rubrik „Erzeugungsverfahren“
Modelle des Vegetationszyklus:
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Der Klarheit halber wurden die Modelle des Zyklus des Anbaus und der Verpackung des getrockneten Erzeugnisses und des halbtrockenen Tiefkühlerzeugnisses durch vereinfachte Modelle ersetzt. Die beiden Modelle des Zyklus der Bearbeitung zum einen der schonend gegarten und pasteurisierten und zum anderen der sterilisierten „Mogette de Vendée“ wurden durch ein gemeinsames Modell für das pasteurisierte und für das sterilisierte Erzeugnis ersetzt. |
Eigenschaften der Parzelle:
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Der Abschnitt über die Eigenschaften der Parzelle wurde gekürzt. Die nicht verbindlichen beschreibenden Elemente wurden gestrichen und dieser Absatz wurde zum besseren Verständnis umformuliert. Nur die messbaren Elemente wurden beibehalten und in bestimmten Fällen präzisiert. Es handelt sich um:
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Die Vorschrift einer Korngrößenanalyse für die Qualifikation der Parzelle wurde aus der Produktspezifikation gestrichen, da diese Bestimmung zu den Kontrollmodalitäten gehört und sich somit im Kontrollplan befindet. |
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Die Vorschrift eines Referenzblattes und eines Verzeichnisses von für den Anbau von Bohnen geeigneten Parzellen wurde gestrichen. Diese Registrierung fällt nicht unter eine Bedingung der Erzeugung, sondern unter die Verwaltung der internen Dokumentation der Vereinigung. |
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Der Absatz „Vorbereitung der Bodens — Dünger“ wurde vereinfacht. Es wurde lediglich das objektive Kriterium zur Aufnahme von Kaliumchlorid beibehalten (in den 3 Monaten vor der Aussaat verboten). Der Punkt, der die Modalitäten für die Vorbereitung des Bodens, um „Feinerde“ zu erhalten, beschreibt, entspricht der guten landwirtschaftlichen Praxis. Er ist keinem Zielwert zugeordnet und wurde gestrichen. Die Formulierung, die darauf hinweist, dass die Stickstoffdüngung „begründet ist und dass die Dosis vom Hersteller unter Verwendung der Bilanzmethode festgelegt wird“, bezieht sich auf geltende Vorschriften und wurde daher gestrichen. |
Aussaat:
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Der Absatz: „Die Aussaat findet vom 10. Mai an mit den aktuellen Sorten statt, um sicherzustellen, dass sie in hinreichend aufgewärmter und getrockneter Erde durchgeführt wird. Die Sicherung der Einheitlichkeit der Höhe liefert eine zusätzliche Garantie für die Einheitlichkeit der Ernte. Vor diesem Zeitpunkt besteht das Risiko, dass die Erde zu kalt ist, die Mogette ungleichmäßig wächst, sich nicht richtig entwickelt und dass das Endprodukt nicht die erwartete Qualität aufweist. Wenn die Kriterien in Bezug auf Temperatur und Feuchtigkeit nicht erfüllt werden, erleidet die Kultur Entwicklungsverzögerungen, was ein heterogenes und ausgebreitetes Wachstum zur Folge hat. Das Datum des 20. Juni wurde festgesetzt, da das Klima der Region Vendée mit ziemlich regnerischen Herbsten die Ernteaussichten im Oktober enorm beeinträchtigen. Der Zeitraum für die Aussaat wird auf die Zeit vom 10. Mai bis zum 20. Juni begrenzt.“ wurde ersetzt durch: „Die Aussaat findet vom 10. Mai bis zum 20. Juni statt. Der Erzeuger ist berechtigt, vor dem 10. Mai auszusäen, wenn die Bodentemperatur in Bepflanzungstiefe (zwischen 1 und 4 cm) mindestens 12 °C beträgt“. Diese Bestimmung ist präziser und erlaubt die Aussaat vor dem 10. Mai in Jahren, in denen die klimatischen Bedingungen vor diesem Zeitpunkt erfüllt sind. |
Sorten:
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Der Absatz: „Das verwendete Saatgut wird vom Erzeugerverband der Mogette de Vendée regelmäßig aus den laut offiziellem Sortenkatalog verfügbaren handelsüblichen Sorten ausgewählt, die die für die Mogette de Vendée erwarteten Vorgaben erfüllen und der von alters her in der Vendée bekannten Züchtung entsprechen. Die Liste mit den Sorten wird alljährlich neu zusammengestellt und an die Erzeuger weitergegeben. Die Branchenorganisation begründet ihre Wahl mit mehreren Elementen:
wurde durch ein präziseres Auswahlverfahren für die Sorten ersetzt, das wie folgt lautet: „Die ‚Mogette de Vendée‘ wird aus Standardsaatgut erzeugt:
Die Verwendung von Nachbausaatgut ist verboten. Die Registrierung einer neuen Sorte erfolgt nach einem Verfahren, durch das gewährleistet wird, dass:
Eine neue Sorte kann von der Vereinigung nur in die Liste der anerkannten Sorten eingetragen werden, wenn:
Eine bereits eingetragene Sorte kann ausgeschlossen werden, wenn sie Gegenstand eines negativen Urteils eines Verkostungsausschusses, eines so genannten „Expertenausschusses“, der Vereinigung ist, nach Stichproben und Verkostungen repräsentativer Kostproben. Der „Expertenausschuss“ besteht aus mindestens fünf Personen, die mindestens zwei der drei folgenden Kollegien repräsentieren: Verbraucher, Personen, die eine Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben oder ausüben, und Gastronomen. Die endgültigen Entscheidungen über die Registrierung oder den Ausschluss einer Sorte von der Liste der anerkannten Sorten werden von der Vereinigung getroffen. Die Liste der zugelassenen Sorten ist am Sitz der Vereinigung erhältlich und wird jährlich an die Kontrollinstanz weitergeleitet.“ Zweck dieser Änderungen ist die ausschließliche Verwendung von zertifiziertem Saatgut aus gesundheitlichen Gründen. Tatsächlich ist die Verwendung von zertifiziertem Saatgut das wirksamste Mittel, um die Verwendung von vollständig krankheitsfreiem Saatgut zu gewährleisten. Dies ermöglicht unter anderem den Kampf gegen die Bakterienfäule. Diese Bohnenkrankheit ist besonders schwer zu beseitigen, sie verunreinigt den Boden über Jahre hinweg und überträgt sich von einer Parzelle auf die andere. Ohne verstärkte Wachsamkeit können die Böden des Gebiets schnell befallen werden und so die Ernten und die Zukunft der Bohne in der Region gefährden. Darüber hinaus hat die Verwendung von zertifiziertem Saatgut im Gegensatz zum Nachbausaatgut, das im Laufe der Jahre degenerieren kann, einen direkten Einfluss auf die Homogenität des Produkts. Der Saatguterzeuger für die „Mogette de Vendée“ muss durch eine Zertifizierung nachweisen, dass er gesundes und stabiles Saatgut gewährleistet. Im Falle einer Erzeugung von Nachbausaatgut sind die Risiken einer Entartung und die gesundheitlichen Risiken größer und gefährden somit die Ernten. |
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Das Verfahren, das zur Registrierung einer neuen Sorte führt, ist genau angegeben: Verpflichtung zur Einhaltung zweier Testkampagnen, Einhaltung der physischen und organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses, Urteil einer Expertenkommission. Dieses Verfahren kodifiziert die gängige Praxis der Vereinigung. |
Anbau der Pflanze:
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Dieser Absatz, der keinen Zielwert enthält, wird gestrichen. Die beschriebenen Bestimmungen sind Teil der gängigen Erzeugungspraxis, mit Ausnahme der Anforderungen an die Dokumentation, die in den Absatz „Registrierung“ verschoben wurden. |
Ernte und Verpackung der getrockneten „Mogette de Vendée“:
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Die „direkte“ Erntetechnik, die bereits für die Erzeugung von halbtrockenen Bohnen zugelassen wurde, wird für die Ernte der getrockneten Bohnen hinzugefügt. Die technischen Entwicklungen ermöglichen heutzutage die direkte Ernte (Dreschen ohne die Phase des Rodens, aber mit einer Trocknungsphase an der Staude) für die getrocknete Bohne. Vor 20 Jahren konnten nur die halbtrockenen Bohnen nach dem Verfahren des direkten Dreschens gedroschen werden. Die Verwendung dieser Methode für das Dreschen der getrockneten Bohnen hätte diese denaturiert: die getrockneten Bohnen sind sehr empfindlich und das direkte Dreschen mit der damaligen Ausrüstung hätte die Bohnen zerbrochen. Die Dreschkammer hat sich jedoch seitdem weiterentwickelt. Früher war sie kurz und das Dreschen wurde mechanisch durchgeführt, ohne die Möglichkeit, die Einstellungen anzupassen. Heute ist die Dreschkammer lang (5 m). Das Pflanzenmaterial bleibt daher länger in der Maschine und die Bohnen können schonend gewonnen werden, ohne das Erzeugnis zu beschädigen, indem mit verschiedenen Parametern wie der Neigung der Kammer gearbeitet wird. Diese Art von Ausrüstung erlaubt eine Anpassung an den Feuchtigkeitsgehalt des Erzeugnisses und an die Menge der Pflanzen: die Schoten müssen daher keine komplette Trocknung durch eine Trocknungsphase auf dem Boden durchlaufen. Bei der direkten Ernte bleiben die Bohnen im Durchschnitt sechs bis zehn zusätzliche Tage in der Erde. Die Trocknung verläuft mehr schrittweise und kontrollierter als bei der indirekten Ernte, bei der die Stauden herausgezogen und direkt auf dem Boden liegen gelassen werden (da die Pflanze in der Erde bleibt, nimmt sie über Nacht wieder Feuchtigkeit auf). Daher wurde die Möglichkeit der direkten Ernte für getrocknete Bohnen eingeführt, während die Technik der indirekten Ernte beibehalten wird. |
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Die Bestimmungen zur Beurteilung des Erntezeitpunkts („wenn der Großteil der grünen Blätter getrocknet ist und die Bohne den ausreichenden (geschätzten) Feuchtigkeitsgehalt (10–20 %) erreicht hat“) werden ersetzt durch eine objektivere und leichter zu kontrollierende Bestimmung: „Mindestens 90 % getrocknete Schoten“. Diese Umformulierung ändert nicht den Erntezeitpunkt. |
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Der Feuchtigkeitsgehalt der Bohnen beim Eingang in die Sammelstelle reicht von 10–20 % bis zu 12–25 %, um die Modernisierung der Trocknungsausrüstung in der Sammelstelle zu berücksichtigen. Tatsächlich ermöglicht die Genauigkeit der Einstellungsparameter der vorhandenen Ausrüstung fortan die Trocknung eines Erzeugnisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 25 % unter optimalen Bedingungen für die Erhaltung der Eigenschaften der Bohne. Darüber hinaus deuten die Erfahrungen darauf hin, dass ein Feuchtigkeitsgehalt von 10 % für die Qualität des Erzeugnisses nicht vorteilhaft ist. Tatsächlich sind bei einem solchen Feuchtigkeitsgehalt die zerbrochenen Bohnen zahlreicher und die Kochzeit ist länger. Der Feuchtigkeitsgehalt wird daher auf 12 % begrenzt. |
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Die Verpflichtungen zur Trocknung werden geändert: der Feuchtigkeitsgehalt für eine obligatorische Trocknung zwischen 16 und 20 % wird durch einen Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 17 % ersetzt, da ein höherer Feuchtigkeitsgehalt das Garen der Bohne und ihre Zartheit begünstigt. |
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Die Phase der Vorreinigung der trockenen Bohne ist nunmehr freiwillig. Ihre Umsetzung wirkt sich nicht auf die Qualität des fertigen Erzeugnisses aus. Um die Erwähnung „sehr geringer Anteil an Verunreinigungen“ zu präzisieren, wurden genaue physische Eigenschaften, denen die Posten beim Verlassen der Sortierung entsprechen müssen, hinzugefügt: maximal 0,4 % (in der Masse) Fremdkörper, Staubteilchen, Fremdgetreide, Pflanzenreste, zum Verzehr ungeeignete Bohnen und maximal 4 % (in der Masse) verfärbte, zerdrückte, eingedrückte, zerbrochene Bohnen. |
Ernte und Verpackung der halbtrockenen „Mogette de Vendée“:
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Die Bestimmungen zur Beurteilung des Erntezeitpunkts („Wenn die Mehrheit der Pflanzen das richtige Stadium für die Ernte erreicht hat (…). Die Schoten sollten nicht zu grün sein: die halbtrockene Stufe wird nicht erreicht. Sie sollten auch nicht zu trocken sein.“) werden ersetzt durch eine genauere Bestimmung „das Stadium, in dem mindestens 65 % der Bohnen weiß sind“. Diese Umformulierung ändert nicht den Erntezeitpunkt. |
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Die Überschrift von Teil 7.6 „Erzeugung der Mogette de Vendée als halbtrockenes Tiefkühlprodukt“ wurde gestrichen. Der Inhalt dieses Teils wurde in Teil 5.4, „Ernte und Verpackung der halbtrockenen tiefgefrorenen ‚Mogette de Vendée‘“, integriert. |
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Es wurde eine Anforderung zur Temperatur des halbtrockenen Erzeugnisses beim Eingang hinzugefügt: diese darf beim Eingang höchstens 30 °C betragen. Dieser Zusatz trägt zur Qualität des Erzeugnisses bei, da er darauf abzielt, die Fermentation der Bohnen und somit die Minderung ihrer Qualität zu verhindern. |
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Der eigentliche Waschvorgang erfolgt in drei Schritten: Waschung/Lagerung der Bohnen ohne Wasser in Behältern/Flüssigkeit. Die Verpflichtung zur Durchführung von zwei verschiedenen Waschungen und dazwischen einer Phase der Lagerung wurde gestrichen:
Die Präzisierung der „ersten“ Waschung wird somit ebenfalls gelöscht. |
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Die vollständige Beschreibung des Gefrierprozesses wird durch den Namen der Methode „Das Produkt wurde IQF tiefgefroren“ ersetzt, deren Begriffsbestimmung in der Fußzeile der Produktspezifikation aufgeführt ist („IQF (Individually Quick Frozen): Herstellungsverfahren für Tiefkühlprodukte, geeignet für kleine zerbrechliche Produkte, da es verhindert, dass sich die Teile miteinander verbinden.“). Der Name dieses Verfahrens steht bereits in den geltenden Bestimmungen im Abschnitt „Nationale Vorschriften“. |
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Um die Bezeichnung „geringer Anteil an Verunreinigungen“, zu präzisieren, wurden genaue physische Eigenschaften, denen die Posten beim Verlassen der Sortierung entsprechen müssen, eingefügt: maximal 0,4 % (in der Masse) Fremdkörper, Staubteilchen, Fremdgetreide, Pflanzenreste, zum Verzehr ungeeignete Bohnen und maximal 4 % (in der Masse) verfärbte, zerdrückte, eingedrückte, zerbrochene Bohnen. |
Schonend gegarte und pasteurisierte und sterilisierte „Mogette de Vendée“:
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Die Bestimmungen über die Flüssigkeit, in der die Bohnen abgepackt werden, wurden zum besseren Verständnis umformuliert. Tatsächlich ermöglicht es die Formulierung „aus Wasser und Salz aus dem Meer (oder nicht) bestehende Flüssigkeit“ nicht zu verstehen, ob das Vorhandensein von Salz oder ein mariner Ursprung optional ist. Dieser Ausdruck wird durch „aus Wasser mit oder ohne Meersalz bestehende Flüssigkeit“ ersetzt. |
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In Anbetracht der rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, wurden die Tabellen für die Pasteurisierung und Sterilisierung dem Ermessen der Betreiber überlassen, bei denen die Verantwortung für die Durchführung einer Wärmebehandlung liegt, die die bakteriologische Stabilität der Produkte bis zum Verbrauchsdatum oder zum Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert. Die folgenden Ausführungen wurden somit gestrichen: „Die Temperatur der Pasteurisierung beträgt etwa 98 °C. Der Mindestwert der Pasteurisierung beträgt 1 000.“ und „Der Mindestwert der Sterilisierung beträgt 10.“. |
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Die Formulierung „Die Blanchierzeit beträgt 30 bis 40 Minuten“ wird ersetzt durch „Die Blanchierzeit beträgt maximal 40 Minuten“. Tatsächlich hat eine verlängerte Blanchierzeit eine negative Auswirkung auf die Textur des Erzeugnisses, das auf diese Weise leicht zerdrückt wird. Umgekehrt wirkt sich eine kurze Blanchierzeit nicht auf die Textur des Erzeugnisses aus, dessen Zartheit durch die folgende Wärmebehandlung gesichert wird. Folglich wird, wie es derzeit für das pasteurisierte Erzeugnis der Fall ist, nur eine maximale Blanchierzeit für das sterilisierte Produkt beibehalten. |
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Für die sterilisierten Erzeugnisse wird angegeben, dass die Verpackung in Deckelgläsern nur für diejenigen Produkte, die in Einzelhandels-Verkaufseinheiten verkauft werden sollen, obligatorisch ist. Tatsächlich sind andere Verpackungen zugelassen, wenn das Erzeugnis zum Beispiel an Großhändler gerichtet ist. |
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Die Verpflichtung zur vor Licht geschützten Aufbewahrung der sterilisierten Erzeugnisse wurde gestrichen, da sich diese Bedingung nach der Verteilung in die Regale während des Auslieferungsstadiums unmöglich umsetzen lässt. |
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Die Punkte zur allgemeinen Verordnung wurden gestrichen: „Die Verkaufseinheiten werden dann markiert“, „Die Kühlkette wird bis zum Verkaufsort unter Beibehaltung einer Temperatur von unter +4 °C eingehalten“, „Die Gläser werden anschließend etikettiert.“. |
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Ungenaue Hinweise, die sich nicht auf einen Zielwert beziehen, wurden gestrichen: „die Qualität des Blanchierens wird visuell überprüft“, „die Temperatur der Pasteurisierung liegt bei etwa 98 °C“, „eine Kochprobe wird durchgeführt, um die Übereinstimmung mit den Eigenschaften der ‚Mogette de Vendée‘ zu überprüfen“, „Die pasteurisierten und sterilisierten Produkte geben dem Verbraucher die Möglichkeit, sowohl ein Qualitätsprodukt als auch eine kurze Zubereitungszeit zu haben. Die Methoden behalten die Eigenschaften der ‚Mogette de Vendée‘ bei“. |
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Weitere Bestimmungen zum Kontrollplan wurden gestrichen: „Die Bestandsbuchhaltung und die Rückverfolgbarkeit der Lose der ‚Mogette de Vendée‘ werden überprüft. Die Dokumentenprüfungen erfolgen, um die Einhaltung der Bestimmungen während der verschiedenen Phasen des Prozesses zu überprüfen. Die aussortierten Bohnen werden unter dem Namen „Weiße Bohnen“ verkauft.“ |
Rubrik „Zusammenhang mit dem Ursprung“
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Der „Zusammenhang mit dem Ursprung“ wurde umformuliert, um die Besonderheiten des Gebiets, die Besonderheiten des Erzeugnisses und den ursächlichen Zusammenhang besser zu charakterisieren. Der Wortlaut von Punkt 5 des Einzigen Dokuments wurde auf die neu formulierten Angaben zum Zusammenhang mit dem Ursprung in der Produktspezifikation abgestimmt. |
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Die Änderung dieses Teils steht im Zusammenhang mit der Einführung der direkten Ernte der getrockneten Bohne und bezieht sich auf die Trocknung des getrockneten Erzeugnisses auf der Parzelle. Mit der Aufnahme des direkten Ernteverfahrens findet die Trocknung des Erzeugnisses bei dieser Art der Ernte nun „an der Staude“ anstatt lediglich direkt auf dem Boden statt. Die Einführung einer neuen Erntemöglichkeit ermöglicht somit eine Ernte der „Mogettes“ nach einer Trocknung „auf dem Feld“„auf dem Boden“ (beibehaltenes indirektes Ernteverfahren) oder „an der Staude“ (hinzugefügtes direktes Ernteverfahren). Die mit letzterem Verfahren geerntete „Mogette de Vendée“ hat einen Vegetationszyklus (von der Aussaat bis zur Ernte) von durchschnittlich 6 bis 10 Tagen zusätzlich. Sie verändert allerdings nicht den Zusammenhang mit dem Ursprung, denn sie geht aus der Entwicklung des lokalen Wissens und der Verbesserung der Ausrüstung, insbesondere der Erntemaschinen, hervor. Sie stellt die Besonderheiten des Erzeugnisses nicht in Frage. |
Rubrik „Etikettierung“
Die beiden folgenden Formulierungen:
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„Geschützte Ware aus dem g.g.A.-Gebiet wird unter der Bezeichnung „Mogette de Vendée“ in den Handel gebracht“. |
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„Auf den Etiketten muss der Hinweis „Geschützte geografische Angabe“ und/oder das Gemeinschaftslogo aufgedruckt sein“. |
wurden aus dem Einzigen Dokument gestrichen. Die g.g.A.-Benennung „Mogette de Vendée“ und das g.g.A.-Symbol der Europäischen Union sind nunmehr durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vorgeschrieben.
Rubrik Sonstiges
„Antragstellende Vereinigung“:
Der Name der antragstellenden Vereinigung sowie ihre Kontaktinformationen werden aktualisiert:
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Die antragstellende Vereinigung ist „Vendée Qualité — Section Mogette“. |
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Ihre Kontaktdaten lauten:
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Die Informationen über die Organisation der Lieferkette werden gestrichen, da sie nicht die Bestimmungen zur „Mogette de Vendée“ betreffen.
Rubrik Sonstiges
„Bezugnahmen auf die Kontrollstrukturen“:
Kontrollstruktur: unter Anwendung der geltenden einzelstaatlichen Vorschriften zur Harmonisierung der Ausarbeitung der Produktspezifikation wurden der Name und die Kontaktdaten der Zertifizierungsstelle gestrichen. Diese Rubrik nennt nunmehr die Kontaktdaten der für die Kontrolle auf französischer Ebene zuständigen Behörden: Institut national de l’origine et de la qualité (INAO) und Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF). Der Name und die Kontaktdaten der Zertifizierungsstelle stehen auf der Website des INAO und in der Datenbank der Europäischen Kommission zur Verfügung.
Rubrik Sonstiges
„Nationale Vorschriften“:
In Anbetracht der nationalen rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen wird diese Rubrik überprüft und die Anforderungen an die wichtigsten zu kontrollierenden Punkte werden neu ausgerichtet.
Rubrik Sonstiges
„Geografisches Gebiet“:
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Die Karte, die das geographische Gebiet zeigt, wird durch eine vereinfachte Karte ersetzt. Die Aufteilung der verschiedenen Akteure auf dem Gebiet wurde dementsprechend gestrichen. |
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Die Darstellung der Gemeinden nach Kantonen wird durch eine Liste der Gemeinden (Zusammenschlüsse, Namensänderungen …) ersetzt. Während der Ausformulierung der Produktspezifikation wurden drei Gemeinden weggelassen. Sie gehören zu drei Kantonen, die in vollem Umfang im geografischen Gebiet enthalten sind, wie aus der eingetragenen Zusammenfassung hervorgeht. Die Gemeinde Mallièvre wurde auf der Liste der Gemeinden des Kantons Mortagne-sur-Sèvre vergessen. Die Gemeinde Montaigu wurde auf der Liste der Gemeinden des Kantons Montaigu vergessen. Die Gemeinde Longève wurde auf der Liste der Gemeinden des Kantons Fontenay-le-Comte vergessen. Die Gemeinden Montaigu, Mallièvre, Longèves wurden somit in die Liste der in den Bestimmungen erwähnten Gemeinden wieder aufgenommen. Die Grenzen des geografischen Erzeugungsgebiets bleiben unverändert. |
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Die Ausführungen in Bezug auf die aus dem geografischen Gebiet ausgeschlossenen Gebiete wurden gelöscht, da sie für die Charakterisierung des geografischen Gebiets der Bezeichnung nicht relevant sind. Die in Kapitel 3 der Bestimmungen zur Abgrenzung des geografischen Gebiets definierten besonderen Erzeugungsschritte, die im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen, sind unverändert und werden im Einzigen Dokument präzisiert. Unter Punkt 3.4, der zu 3.5 des Einzigen Dokuments wird, wird die Formulierung „Der Anbau der ‚Mogette de Vendée‘ muss im geografischen Gebiet der g.g.A. erfolgen“ durch die Formulierung „Die Schritte, die im geografischen Gebiet erfolgen müssen, sind die Anbauschritte der ‚Mogette de Vendée‘ bis zur Ernte“ ersetzt. Diese Änderung ergibt sich aus der Abstimmung auf die Produktspezifikation. |
EINZIGES DOKUMENT
„MOGETTE DE VENDÉE“
Nr. EU: PGI-FR-02129 — 18.3.2016
g. U. ( ) g.g.A. ( X )
1. Name(n)
„Mogette de Vendée“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Frankreich
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses
Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Die „Mogette de Vendée“ ist eine weiße Lingot-Ackerbohne der Art Phaseolus vulgaris. Sie wird im getrockneten Stadium (in voller Reife) oder im halbtrockenen Stadium geerntet.
Die Bohne hat eine gleichmäßig elliptische bis nierenförmig breite Ausbildung, ist 1 bis 2 cm lang, rechteckig und häufig an einem Ende abgeschnitten, mit einer Dicke von 4,5 mm oder mehr.
Beschreibung der „Mogette de Vendée“ als getrocknete Bohne:
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Die Farbe ist weiß und gleichmäßig, ohne erkennbare starke Maserung. |
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Die Haut ist dünn und glänzend. |
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Die Bohne ist getrocknet, ihr Feuchtigkeitsgehalt liegt zwischen 12 und 17 %. |
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Ihr Tausendkorngewicht liegt zwischen 400 g und 650 g. |
Beschreibung der „Mogette de Vendée“ als halbtrockene tiefgefrorene Bohne:
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Gleichmäßige Form, elliptische bis breite nierenförmige Ausbildung, ein wenig größer als im trockenen Zustand. |
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Die Farbe reicht von Weiß bis sehr hellem Grün, je nach ihrem Reifestadium. |
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Die Haut ist glatt und glänzend. |
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Die Bohne ist ein frisches Lebensmittel, das kein Einweichen benötigt. |
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Die Bohne hat ihre physiologische Reife erreicht, ist aber noch nicht getrocknet, ihr Feuchtigkeitsgehalt liegt im Durchschnitt bei 50 %. |
Beschreibung der pasteurisierten oder sterilisierten „Mogette de Vendée“:
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Die Bohnen haben eine helle cremeweiße Farbe (mit Nuancen). |
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Sie können wegen ihrer Zartheit in einer leicht aufgeplatzten Form auftreten. |
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Die Bohnen werden in einer zum Verzehr geeigneten Flüssigkeit, die lediglich aus (gesalzenem oder ungesalzenem) Wasser besteht, angeboten. |
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Sie haben eine cremige Konsistenz, eine einheitliche Form und Größe. |
3.3. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für verarbeitete Produkte)
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3.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Die Schritte, die im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen, sind die Schritte des Anbaus der „Mogette de Vendée“ bis hin zur Ernte.
3.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses, für das der Name gilt
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Der Verkauf der „Mogette de Vendée“ als lose oder offene getrocknete Ware an den Verbraucher ist nicht zulässig: das Produkt muss in VE (Einzelhandels-Verkaufseinheiten) angeboten werden: in Beuteln, Netzen oder anderen Verpackungen mit unterschiedlichem Gewicht. |
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Der Verkauf der „Mogette de Vendée“ als lose oder offene halbtrockene Tiefkühlware an den Verbraucher ist nicht zulässig: das Produkt muss in VE (Einzelhandels-Verkaufseinheiten) angeboten werden: Beutel oder andere Verpackungen mit unterschiedlichem Gewicht. |
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Die schonend gegarte und pasteurisierte „Mogette de Vendée“ kommt in folienversiegelten Schalen oder in Einzelhandelsbeuteln in den Handel. |
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Die schonend gegarte und sterilisierte „Mogette de Vendée“ kommt in Einzelhandels-Deckelgläsern in den Handel. |
3.6. Besondere Vorschriften, die auf die Etikettierung des Produkts, für das der Name gilt, anzuwenden sind
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4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Departement Loire-Atlantique:
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die Gemeinden Geneston, Legé, La Limouzinière, La Marne, Montbert, Paulx, La Planche, Saint-Colomban, Corcoué-sur-Logne, Saint-Étienne-de-Mer-Morte, Saint Philbert-de-Grand-Lieu (excepté le lac), Touvois, Vieillevigne. |
Departement Vendée:
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die Kantone Aizenay, Challans (mit Ausnahme der Gemeinden Bois-de-Cené, Chateauneuf, Sallertaine), Chantonnay, La Châtaigneraie, Fontenay-le-Comte (mit Ausnahme der Gemeinden Damvix, Maillé, Le Mazeau, Saint Sigismond et Vix), Les Herbiers, Mareuil-sur-Lay-Dissay (mit Ausnahme der Gemeinden Angles, La Jonchère, St Benoist-sur-Mer, La Tranche-sur-Mer), Montaigu, Mortagne-sur-Sèvre, La Roche-sur-Yon Nord, La Roche-sur-Yon Sud; |
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die Gemeinden Beaulieu-sous-la-Roche, La Chapelle-Achard, La Chapelle-Hermier, Chasnais, Coëx, Le Girouard, Lairoux, Landeronde, Luçon, Les Magnils-Reigniers, Martinet, La Mothe-Achard, Mouzeuil-Saint-Martin, Nalliers, Nieul-le-Dolent, Pouillé, Sainte-Flaive-des-Loups, Sainte-Gemme-la-Plaine, Saint-Georges-de-Pointindoux, Saint-Julien-des-Landes, Saint-Mathurin. |
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Das Gebiet der „Mogette de Vendée“ ist durch geologische, klimatische und menschliche Faktoren charakterisiert, die die Besonderheit dieses Gebiets darstellen.
Als südliche Verlängerung des Armorikanischen Massivs erscheint die Vendée in erster Linie als eine Region des Bocage (70 % der Gesamtfläche des Departements) mit leicht hügeliger Oberfläche, charakterisiert durch ein ungleichmäßiges Netz von Hecken, die die Rolle eines Windschutzes gegenüber der häufig im Frühjahr aktiven Brise aus Nord-Ost spielen. Die dortigen Böden sind braune Böden von mittlerer Tiefe und häufig handelt es sich um Braunerde (brauner Waldboden) oder Luvisol (ausgelaugte Böden). Sie haben ein gutes Ton-Schluff-Gleichgewicht, aus dem sich eine nützliche Reserve einer durchschnittlichen Wassermenge (zwischen 120 und 160 mm) ergibt.
Die durchschnittlichen Temperaturen sind im Frühjahr mild (15–16 °C im Mai) und die täglichen Temperaturschwankungen sind gering. Während der wärmeren Monate (Juni bis August) liegen die durchschnittlichen Tiefsttemperaturen in den Küstengebieten zwischen 12 und 16 °C, und die durchschnittlichen Höchsttemperaturen reichen auf den Inseln der Vendée bis ins Landesinnere von 22 bis 26 °C. Zu diesem besonders milden und sonnigen Klima kommt eine ausreichende Niederschlagsmenge (1 000 mm im Durchschnitt für die Region) mit kumulierten Mengen zwischen 120 und 150 mm von Juni bis August hinzu. Der August zeichnet sich durch eine geringe Niederschlagsmenge von durchschnittlich 44 mm für die Region aus. Die regelmäßigen, heftigen Niederschläge in der Zeit von Oktober bis März ermöglichen es den Böden, ihre Wasserreserven aufzufüllen. Was den Sonnenschein in der Region angeht, profitiert die Vendée von einer jährlichen Anzahl an Sonnenstunden, die mit 2 000 bis 2 500 Stunden/Jahr um 10 % höher als in der übrigen Region ist.
In diesem Gebiet, geeignet für den Anbau der weißen Bohne, haben die Menschen eine Sachkenntnis entwickelt, die über Generationen weitergegeben und verbessert wurde, um eine qualitativ hochwertige Produktion zu ermöglichen. Diese Sachkenntnis ermöglicht unter anderem den Produzenten, sehr präzise und konsequent in die wichtigen Phasen des Anbaus der trockenen und halbtrockenen Bohnen einzugreifen. Zunächst erlaubt ein Auswahlprotokoll über die Sorten durch Anbau-, Verkaufs- und Kostproben Jahr für Jahr die Gewährleistung und die Beibehaltung der Authentizität der „Mogette de Vendée“. Daneben drückt sich diese Sachkenntnis in der Wahl der Böden, deren Ton- und Schluffgehalt für den Anbau der „Mogette de Vendée“ günstig sind, aus. Schließlich sind die Bestimmung des geeigneten Zeitpunkts für die Aussaat (in ausreichend erwärmtem Boden) und die Beurteilung des optimalen Stadiums für das Dreschen (90 % getrocknete Schoten für das getrocknete Erzeugnis oder 65 % weiße Bohnen für das halbtrockene Erzeugnis) das Ergebnis von vielen Jahren der Bodenbearbeitung, des Anbaus und der Erfahrung mit dem Erzeugnis.
Die „Mogette de Vendée“ ist eine weiße Lingot-Ackerbohne, nierenförmig und regelmäßig. Das getrocknete Enderzeugnis (12 bis 17 % Feuchtigkeitsgehalt) hat eine weiße Farbe. Das halbtrocken geerntete Erzeugnis vereint weiße und hellgrüne Bohnen. Die Schale ist zart, glatt und glänzend, wodurch das Erzeugnis nach dem Kochen eine zarte Textur und eine nicht zu harte Schale hat. Die Bohnen sind besonders einheitlich, sowohl in Bezug auf die Größe, die Form und die Farben (weiß für die getrockneten Bohnen, weiß und hellgrün für die halbtrockenen Bohnen) als auch in Bezug auf eventuelle Unvollkommenheiten (sie haben wenige Mängel).
Die Besonderheit der g.g.A. „Mogette de Vendée“ beruht auf ihrer Qualität und auf dem guten Ruf des Erzeugnisses im Laufe der Geschichte. Die „Mogette de Vendée“ bezieht ihre Identität sowohl aus den bodenklimatischen Eigenschaften des Gebiets als auch aus der spezifischen Sachkenntnis dieses Erzeugnisses und der Umgebung, in der es gedeiht. Die besonders zarte Beschaffenheit der „Mogette de Vendée“ und die Homogenität ihrer Bohnen sind eng mit den bodenklimatischen Eigenschaften des g.g.A.-Gebiets und der Sachkenntnis der Männer und Frauen, die sie anbauen, verknüpft.
Die reichlichen Regenfälle im Winter erlauben den Böden des Gebiets, ihre Wasserreserven aufzufüllen. Im Frühjahr erlaubt die Verfügbarkeit dieses Wassers in Verbindung mit den geringen täglichen Temperaturschwankungen, sobald der Boden die ideale Temperatur (etwa 12 °C) erreicht, die Keimung und eine gleichmäßige Entwicklung der Gesamtheit der Pflanzen. Die Sachkenntnis des Erzeugers ergänzt dies um die Wahl eines Datums, das die optimalen Bedingungen für die Aussaat zusammenfasst. Die Hecken wirken als Windschutz gegen die Austrocknung der Böden und fördern somit das Erreichen eines schnellen und gleichmäßigen Wachstums der Pflanzen. Diese Gleichmäßigkeit des Wachstums spielt eine wichtige Rolle für die Homogenität des Erzeugnisses bei der Ernte.
Die Böden des Gebiets haben ein gutes Ton-Schluff-Gleichgewicht, das zu einer mittleren Wasserreserve führt, die ausreicht, um Wassermangel auf natürlichem Wege auszugleichen. Wenn die natürlichen Bedingungen nicht mehr zufriedenstellend sind, ermöglicht die Sachkenntnis des Erzeugers ihm, durch Bewässerung seiner Kultur einzugreifen. Diese regelmäßige Bewässerung der Bohnenpflanzen und damit auch der Bohnen vermeidet die Veränderung und somit die Verhärtung der Zellmembranen. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Kriteriums der Zartheit und der Einheitlichkeit der Bohnen.
Das warme und sonnige Sommerklima ermöglicht die natürliche Trocknung auf dem Feld, entweder direkt auf dem Boden (im Falle des Rodens vor dem Dreschen) oder an der Staude (im Falle des direkten Dreschens), was die Verringerung der Unterschiede in den Wachstumsphasen der Bohnen und somit das Erlangen eines homogenen Erzeugnisses erlaubt. Die Wahl des Zeitpunkts für das Roden und/oder das Dreschen ist daher wichtig, und dieser Schritt muss in dem Moment, in dem sich die Bohne in einem gutem Reifestadium (mindestens 90 % getrocknete Hülsen für das getrocknete Erzeugnis und 65 % weiße Bohnen für das halbtrockene Erzeugnis) und bei einem bestimmten Feuchtigkeitsgehalt (zwischen 12 und 25 % für das getrocknete Erzeugnis, um die 50 % für das halbtrockene Erzeugnis) befindet, erfolgen. Nur eine große Erfahrung und Kenntnis der Kultur können die Feststellung dieses optimalen Zeitpunktes, der letzten Stufe, die die Einzigartigkeit des Erzeugnisses garantiert, ermöglichen.
Die „Mogette de Vendée“ ist ein traditionelles Erzeugnis, verankert in ihrer Region. Bereits gegen Ende des 17. Jahrhundert berichten Ärzte vom Anbau von „Bohnen“ in der „Vendée“. „In dieser Region (…) scheint die amerikanische Bohne tatsächlich den Boden ihrer Wahl gefunden zu haben, (…). Im Laufe des Jahrhunderts muss sich der Ruf der „Mogettes“ auf die anderen Regionen der Vendée ausgebreitet haben, denn im Jahr 1931 empfiehlt der UNA-Führer den Gastronomen nicht nur die Bohnen aus Fontenay-le-Comte, Luçon und Nalliers im Süden des Departements, sondern auch diejenigen aus Pouzauges im unteren Bocage.“ (Prom’Agri, 1995; GUICHARD, O. et al., 1993).
T. Sarrazin, Leiter der Landwirtschaftsabteilung, schrieb im Jahr 1930 über den Gemüse- und Hülsenfrüchteanbau in der Vendée: „An erster Stelle ist die Ackerbohne auf knapp 9 000 ha Ackerfläche zu nennen, die mit der örtlichen Sorte namens „Mogette“ die Nahrungsgrundlage der Landbevölkerung in der Vendée bildet. Sie ist überall im Departement anzutreffen. In der jüngeren Vergangenheit konnte man in einer Zeitung von 1966 über den Absatz in diesem Landstrich lesen: „Die Höfe haben sich gehalten, trotz der billigen importierten Bohnen, und dies liegt daran, dass die Qualität der Erzeugnisse der Vendée von sehr vielen Käufern anerkannt und geschätzt wird. (…) Die Erzeuger der Bohnen aus der Vendée, die das Glück haben, sich in einer privilegierten Region zu befinden, wo dieses Erzeugnis von unübertroffener Qualität ist (…).“ (COURADETTE, 1966).
Diese Qualität des Erzeugnisses „Mogette de Vendée“ wird auch von den nationalen Verantwortlichen bestätigt: „In einer Region wie der Vendée, (…) haben wir die Möglichkeiten in Hinsicht auf die Bohne, in Hinsicht auf die Lingot-Bohne, die, sagen wir, weltweit einzigartig sind. Es muss dennoch zugegeben werden, dass die Lingot-Bohne der Vendée bei dieser Art von Bohnen absolut beispiellos bleibt“, erklärte Herr Wallery-Masson, Präsident der Fédération nationale du légume sec, in einem seiner Vorträge (Les légumes secs, Ed. INVUFLEC, 1978). Es gibt auch Prospekte und Etiketten von vor mehr als 20 Jahren bis heute, die die „Mogette de Vendée“, die Lingot-Bohne oder die Bohne der Vendée anpreisen. Dies zeigt die Dynamik rund um die „Mogette de Vendée“, ihr wirtschaftliches Ansehen und die Priorität dieser Bezeichnung.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bestimmungen
(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)
https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-96e588fd-319f-431b-9c3e-503a19baa1d3/telechargement
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.