Brüssel, den 27.4.2016

JOIN(2016) 21 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis


GEMEINSAME MITTEILUNG

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis

EINLEITUNG

Eine sichere, stabile, nachhaltige und prosperierende Arktis ist nicht nur für die Region selbst, sondern auch für die Europäische Union (EU) und die gesamte Welt von großer Bedeutung. Die EU hat ein strategisches Interesse daran, eine wichtige Rolle in der Arktisregion zu übernehmen.

Acht Staaten haben Gebiete in der Arktis: Kanada, das Königreich Dänemark 1 , Finnland, Island, Norwegen, Russland, Schweden und die Vereinigten Staaten von Amerika. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören 2 . In der Arktis sind mehrere indigene Völker beheimatet 3 . Zur Arktisregion gehören auch der Arktische Ozean und die daran angrenzenden Meere. Wenngleich die arktischen Staaten die Hauptverantwortung für die Bewältigung von Problemen in ihrem Hoheitsgebiet tragen, können viele der in dieser gemeinsamen Mitteilung erörterten Fragen, die die Arktis betreffen, wirksamer durch regionale und multilaterale Zusammenarbeit angegangen werden. Aus diesem Grund ist ein Engagement der EU wichtig.

Aufbauend auf früheren Initiativen 4 wird in dieser gemeinsamen Mitteilung für eine EU-Politik plädiert, deren Schwerpunkt auf einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels für die empfindliche Umwelt der Arktis und auf einer Förderung der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere im europäischen Teil der Arktis, liegt.

Seit einigen Jahren ist die Arktis im Kontext des Klimawandels stärker in den Vordergrund gerückt 5 . Die Erwärmung schreitet in der Arktis fast doppelt so schnell voran wie im weltweiten Durchschnitt. Während sich die Aufmerksamkeit in der Vergangenheit fast ausschließlich auf die Folgen des Klimawandels in der Arktis richtete, ist in jüngerer Zeit das Bewusstsein dafür gewachsen, dass die Arktis durch Rückkopplungseffekte selbst zum Klimawandel beiträgt. Im Rahmen ihrer allgemeinen Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels wird die EU diese Dynamik berücksichtigen und Beiträge zur Entwicklung spezifischer Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an dessen Folgen in der Arktis leisten 6 .

Um der Bevölkerung der Arktis bei der Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen großen Herausforderungen zu helfen, sind Anpassungsstrategien erforderlich. Die Arktis-Politik der EU wird eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des globalen Übereinkommens spielen, das im Dezember 2015 auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vereinbart wurde und einen globalen Aktionsplan für eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C beinhaltet. Für die Europäische Union stellt das Pariser Übereinkommen eine ehrgeizige, ausgewogene, gerechte und rechtlich bindende Vereinbarung sowie einen entscheidenden Wendepunkt hin zu einer umfassenden und kollektiven weltweiten Bekämpfung des Klimawandels dar. Die Umsetzung des Pariser Übereinkommens wird den Übergang zu einer klimaresistenten und klimaneutralen Weltwirtschaft beschleunigen.

Angesichts der wichtigen Rolle der Arktis für die Regulierung des Erdklimas und als Schadstoffsenke für die weiträumige Umweltverschmutzung hat die EU die Pflicht, die arktische Umwelt zu schützen und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu stärken.

Die EU sollte auch die nachhaltige Entwicklung in der Arktis fördern und dabei sowohl die traditionellen Existenzgrundlagen der Menschen in der Region als auch die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die empfindliche Umwelt der Arktis berücksichtigen. Die EU sollte einen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften in der Arktis leisten.

Manche Tätigkeiten und Beschlüsse der EU haben Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Arktis 7 . Beispielsweise ist die EU ein wichtiger Abnehmer von aus den arktischen Staaten stammenden Produkten wie Fischerzeugnissen und Energie 8 . Investitionen von europäischen Unternehmen können dazu beitragen, die nachhaltige Entwicklung in der Region voranzutreiben, gegebenenfalls mit Unterstützung durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und die Initiativen im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa. In einem jüngeren Bericht werden die Investitionsmöglichkeiten allein im Barentsseeraum auf 140 Mrd. EUR geschätzt 9 . Regionale „Strategien für eine intelligente Spezialisierung“ können in Verbindung mit EU-Mitteln dazu beitragen, lokale Modelle für nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplatzschaffung in der europäischen Arktis mit potenziellen Vorteilen für die gesamte EU zu erarbeiten. Im Zeitraum 2017-2019 wird Finnland den Vorsitz des Arktischen Rates übernehmen, wodurch sich die Gelegenheit bietet, europäische Ideen und Initiativen in die Arbeit des Arktischen Rates einzubringen.

In den letzten Jahren hat sich die Arktis in den internationalen Beziehungen dank ihrer wachsenden ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und strategischen Bedeutung stärker profiliert. Die EU leistet bereits einen erheblichen Beitrag zur Forschung, Satellitenbeobachtung und regionalen Entwicklung in der Arktis sowie zur Arbeit des Arktischen Rates 10 , in dem Länder, die außerhalb der Arktis liegen, wie China, Indien, Japan, die Republik Korea und Singapur, inzwischen Beobachterstatus haben.

Die Veränderungen, von denen die Arktis betroffen ist, bieten Chancen für die lokalen Gemeinschaften, können aber auch die Spannungen in der Region erhöhen, etwa aufgrund der Konkurrenz in Bezug auf Ressourcen und die wachsende Wirtschaftstätigkeit. Internationale Rechtsrahmen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht (SRÜ) und das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, gelten auch für die Arktis. Heute ist es wichtiger denn je, dafür zu sorgen, dass die Arktis weiterhin ein Raum des Friedens, des Wohlstands und der konstruktiven internationalen Zusammenarbeit bleibt.

Die Weltmeere sind wichtige Ressourcen, stehen jedoch zunehmend unter Druck und drohen, weiter geschädigt zu werden, wenn die wachsenden Wirtschaftstätigkeiten nicht adäquat gesteuert werden. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Kommission, eine Agenda für die Meerespolitik voranzutreiben. Ein solider Rahmen für ein verantwortungsvolles Management ist für die Arktis von besonders hoher Bedeutung, da weite Teile der außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete liegenden Hochseegewässer derzeit keinen spezifischen Regelungen für die Steuerung der Wirtschaftstätigkeiten unterliegen und es darüber hinaus an ausreichenden wissenschaftlichen Kenntnissen über die betreffenden Seebecken fehlt. Daher besteht großer Handlungsbedarf, um die arktischen Hochseegewässer angesichts der klimatischen Veränderungen und der zunehmenden menschlichen Aktivitäten in der Region zu schützen.

Vor diesem Hintergrund haben mehrere Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren nationale Politikkonzepte für die Arktis festgelegt 11 . 2014 ersuchten der Rat und das Europäische Parlament die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, eine integrierte Politik für Arktis-Fragen zu erarbeiten und einen kohärenteren Rahmen für Maßnahmen und Finanzierungsprogramme der EU zu entwickeln. Daher wird eine integrierte EU-Politik für die Arktis in drei Schwerpunktbereichen vorgeschlagen:

1.Klimawandel und Schutz der arktischen Umwelt

2.nachhaltige Entwicklung in der Arktis und den umliegenden Gebieten

3.internationale Zusammenarbeit in die Arktis betreffenden Fragen

Die EU sollte Forschung, Wissenschaft und Innovation besondere Bedeutung beimessen, da sie in allen drei Schwerpunktbereichen eine Schlüsselrolle spielen werden. Die Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen sollten zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen und mit den im September 2015 von den Vereinten Nationen angenommenen 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen.

1.KLIMAWANDEL UND SCHUTZ DER ARKTISCHEN UMWELT

Problematik

Der Klimawandel ist mit erheblichen Risiken verbunden. In der Arktis machen sich seine Auswirkungen dadurch bemerkbar, dass die Sommereisfläche seit 1979 um über 40 % abgenommen hat 12 . Die empfindlichen Ökosysteme der Arktis sind bedroht und die Existenzgrundlagen der indigenen Völker unmittelbar vom Klimawandel betroffen. In einer den kältesten Regionen in der Welt führt das Abtauen des Permafrosts dazu, dass Landflächen zurückgehen, Lebensräume zerstört und Infrastrukturen beschädigt werden. Die dadurch verursachten potenziellen Verluste werden auf mehrere Hundert Milliarden Euro beziffert 13 . Die steigenden Temperaturen tragen zum Abschmelzen des Grönlandeises, verbunden mit einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels, bei und sind ein Faktor der veränderten Niederschlagsmuster in der nördlichen Hemisphäre.

Der Umgang mit diesen Entwicklungen erfordert eine engere und stärker integrierte Zusammenarbeit bei der Anpassung an den Klimawandel in der Arktis sowie eine Senkung der Treibhausgasemissionen.

Laut dem 5. Sachstandsbericht des Weltklimarats sind die Permafrost-Temperaturen in den meisten Regionen seit Anfang der 1980er Jahre gestiegen 14 . Aus dem Permafrost entweichen zunehmend Treibhausgase in die Atmosphäre. Durch das Abtauen des Permafrosts können Kohlendioxid und Methan in einem Umfang freigesetzt werden, der die jährlichen Treibhausgasemissionen aus anthropogenen Quellen wie dem Einsatz fossiler Brennstoffe um ein Mehrfaches übersteigt. Dies kann Veränderungen für die Arktis und das globale Klima mit sich bringen.

In der Arktis gibt es eine Reihe empfindlicher Ökosysteme, die wiederum Heimat vieler endemischer Arten sind. Mehr als die Hälfte der weltweiten Feuchtgebiete, die von entscheidender Bedeutung für die Wasserreinigung, den Hochwasserschutz und die Stabilität der Küstenlinien sind, liegen in der Arktis und Subarktis. Die Meeres-Ökosysteme der Arktis sind aufgrund der Rolle, die Fisch am unteren Ende wesentlicher Nahrungsketten spielt, äußerst wichtig für die Fischerei. Diese Ökosysteme sind nicht nur vom Klimawandel betroffen, sondern auch von Umweltverschmutzung und invasiven gebietsfremden Arten. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Lebensfähigkeit der Ökosysteme in der Arktis bleibt eine globale Herausforderung.

Politische Maßnahmen

1.1 Forschung

Grundlegende Voraussetzung für adäquate Maßnahmen ist ein besseres Verständnis der Entwicklungen in der Region, weshalb die EU einen wesentlichen Beitrag zur Arktisforschung leistet. Im Lauf der letzten Jahrzehnte wurden der Arktis verschiedene Beobachtungs- und Überwachungsprogramme sowie zahlreiche Forschungsprojekte gewidmet, doch das Wissen über die arktischen Systeme, ihre Funktionen und mögliche Reaktionen auf verschiedene Faktoren reicht nach wie vor nicht aus.

Es wird erwartet, dass die EU ihr derzeitiges Finanzierungsniveau für die Arktisforschung (rund EUR 200 Mio. im letzten Jahrzehnt) im Rahmen des Programms Horizont 2020 (2014–2020) aufrecht erhält. Sie hat im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016–2017 bereits Mittel von 40 Mio. EUR für die Arktisforschung gebunden. Dieses Programm legt den Fokus auf ein integriertes Beobachtungssystem zur Untersuchung der Auswirkungen von Veränderungen in der Arktis auf Wetter und Klima in der nördlichen Hemisphäre und der Folgen des Klimawandels für den Permafrost in der Arktis sowie seiner sozioökonomischen Auswirkungen. Darüber hinaus werden auch über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) Mittel für die Forschungs- und Innovationstätigkeit in den Bereichen Klimawandel und Umwelt in der Arktis bereitgestellt.

Ein zentraler Bestandteil der Arktisforschung der EU wird die EU-PolarNet-Initiative sein, die ein EU-weites Konsortium von Kompetenzen und Infrastrukturen im Bereich der Polarforschung unterstützt, um die wissenschaftlichen und operativen Kapazitäten Europas in den Polarregionen besser zu bündeln. 22 europäische Forschungseinrichtungen werden im Rahmen von EU-PolarNet ein integriertes europäisches Polarforschungsprogramm entwickeln und bereitstellen. Das Projekt umfasst auch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen aus Kanada, Russland und den USA.

Die EU-Forschungsarbeiten zum Klimawandel in der Arktis werden außerdem durch die Weltraumprogramme der EU unterstützt. Die operativen Infrastrukturen und Dienste von Copernicus werden Input für die Arktisforschung liefern, einschließlich der Wetterbeobachtung, der Beobachtung von Klimavariablen und Eisdicke und einer verbesserten Ozeanmodellierung. Darüber hinaus unterstützt die Europäische Kommission auch den Einsatz des „Svalbard Integrated Arctic Earth Observing System“ – einer multidisziplinären und multinationalen Forschungsinfrastruktur, die geografisch über den Spitzbergen-Archipel verteilt ist und zur künftigen panarktischen Überwachung beitragen soll.

Die EU sollte weiter eine wirksame internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern und erleichtern, indem sie den transnationalen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen und offenen Datenressourcen unterstützt, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern und weiter gute Beziehungen zu den wichtigsten Ländern in der Region zu pflegen. Darüber hinaus sollte die EU auch weiterhin die Arbeit der Gruppe hoher Beamter 15 für internationale Forschungsinfrastrukturen unterstützen.

Schließlich trägt die EU im Rahmen von Horizont 2020 zu panarktischen Beobachtungsinitiativen bei, z. B. den Initiativen, die vom Arktischen Rat gemeinsam mit SAON 16 gefördert werden, oder der GEO-Initiative „Cold Regions“ 17 , um die Einrichtung dauerhafter operativer Systeme mithilfe der Forschung vorzubereiten. 

1.2 Strategien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Angesichts der mit dem Klimawandel in der Arktis verbundenen Herausforderungen besteht das Ziel der EU im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen darin, den weltweiten Anstieg der Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C und möglichst auf höchstens 1,5 °C zu begrenzen. Die EU hat sich bereits verpflichtet, ihre gesamten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % und bis 2050 um 80 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Die Verpflichtung für das Jahr 2030 wird erreicht, indem die EU die beabsichtigten national festgelegten Beiträge (Intended Nationally Determined Contributions) gemäß dem Pariser Übereinkommen leistet. Außerdem hat sich die EU verpflichtet, 20 % ihres Haushalts für klimarelevante Ziele bereitzustellen.

Da der Klimawandel eine das gesamte Polargebiet betreffende Herausforderung ist, steht die EU bereit, mit den arktischen Staaten, den indigenen Völkern und den relevanten regionalen und multilateralen arktischen Foren für den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und Informationen über Klimawandel, Auswirkungen, Anpassung und Widerstandsfähigkeit zusammenzuarbeiten, um eine ambitionierte Agenda für die Anpassung an den Klimawandel im arktischen Raum zu entwickeln.

Die EU sollte gemeinsam mit den arktischen Regionen Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen erarbeiten, die den örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten dieser Regionen Rechnung tragen. Dies kann teilweise im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 18 geschehen, die klimapolitische Maßnahmen bereichsübergreifend unterstützen.

Neben ihren bis 2030 bzw. 2050 zu erfüllenden CO2-Verpflichtungen sollte die EU zu den internationalen Bemühungen um die Reduzierung der Emissionen kurzlebiger Klimaschadstoffe wie Ruß und Methan beitragen, die die klimatischen Veränderungen in der Arktis weiter beschleunigen. Ruß, der in dieser Hinsicht bis zu 1500 Mal stärker wirkt als CO2, erhöht die Schmelzrate von Eis und Schnee. Methan, ein weiteres, 20 Mal stärkeres Treibhausgas als CO2, ist wahrscheinlich in riesigen Mengen im arktischen Permafrost gespeichert. Die EU könnte die Emissionen durch Folgendes begrenzen: das Übereinkommen über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE-CLRTAP), das geänderte Göteborg-Protokoll, das von der Kommission vorgeschlagene Paket zur Luftqualität, die Koalition für Klima und saubere Luft und die Zusammenarbeit mit dem Arktischen Rat und Initiativen wie z. B. der Taskforce für Ruß und Methan. 

1.3 Schutz der Umwelt

Die EU strebt an, die Umwelt zum Nutzen der heutigen und künftiger Generationen zu schützen, zu erhalten und zu verbessern, auch im Großraum Arktis. Die EU sollte ihr Engagement im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, die auch für die Arktis von besonderer Bedeutung sind, fortsetzen und ihre Umsetzung fördern 19 . Die EU sollte die vollständige Achtung der Bestimmungen des SRÜ fördern, das als Völkergewohnheitsrecht gilt, einschließlich der Verpflichtung, die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten.

Ferner sollte die EU mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um einen hohen Schutz der biologischen Vielfalt zu fördern, damit der Verlust der Artenvielfalt eingedämmt wird und die globalen Biodiversitätsziele bis 2020 erreicht werden können. Die EU sollte die Einrichtung geschützter Meeresgebiete in der Arktis fördern, da sie ein wichtiges Element der Bemühungen um die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen. Ferner sollte die EU mit den arktischen Staaten und anderen internationalen Partnern zusammenarbeiten, um im Rahmen des SRÜ ein Instrument für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete zu entwickeln. 

Die arktische Bevölkerung leidet zunehmend unter einer hohen Belastung mit Schadstoffen und Schwermetallen, die letztlich in das Nahrungsnetz der Arktis gelangen 20 . Die EU sollte weiterhin Arbeiten auf internationaler Ebene unterstützen, die darauf abzielen, die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen bis 2020 zu verbieten oder schrittweise auslaufen zu lassen 21 . Eine wirksame Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens durch alle arktischen Staaten ist in diesem Zusammenhang wichtig. Die EU sollte mit Blick auf die Verhinderung und Reduzierung von Quecksilberemissionen eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens von Minamata fördern. Vor dem Hintergrund ihres umfassenden Abfallrechts könnte die EU Erfahrungen und bewährte Verfahren im Bereich Kreislaufwirtschaft mit den arktischen Staaten austauschen.

Was die Bedrohung durch invasive gebietsfremde Arten anbelangt, so sollten die Vorkehrungen freiwillige Maßnahmen (z. B. die in den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation für die Kontrolle und Bekämpfung des Biofouling von Schiffen vorgeschlagenen Maßnahmen) und verbindliche Maßnahmen umfassen. Die Maßnahmen könnten auf den Erfahrungen aufbauen, die in der EU und den Mitgliedstaaten beim Management bestimmter Einschleppungspfade gewonnen wurden, und auch die Maßnahmen beinhalten, die im Rahmen des im Jahr 2004 geschlossenen Internationalen Übereinkommens zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen festgelegt wurden. Folglich sollte die EU alles daran setzen, dass sämtliche Unterzeichner das Übereinkommen ratifizieren.

Die EU ist entschlossen, mit den Mitgliedstaaten, den Akteuren des OSPAR-Übereinkommens und anderen Interessenträgern im Bereich der Erdöl- und Erdgasaktivitäten eng zusammenzuarbeiten, um die Annahme höchster Standards für die Verhütung schwerer Unfälle und für die Umweltkontrolle zu fördern. Die EU sollte bereit sein, bewährte rechtliche 22 und technologische Verfahren mit den internationalen Partnern auszutauschen, um die Sicherheit und den Umweltschutz in der Region zu fördern. Daher sollte die EU das Abkommen des Arktischen Rates über eine Zusammenarbeit bei der Vorbeugung von und Reaktion auf Ölverschmutzungen des Meeres in der Arktis begrüßen.

2. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN DER ARKTIS UND DEN UMLIEGENDEN GEBIETEN

Problematik

Die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Arktis steht vor besonderen Herausforderungen. Verglichen mit anderen Regionen Europas hat der europäische Teil der Arktis nur eine geringe Bevölkerung, die sich auf eine ausgedehnte Fläche verteilt, und ist durch einen Mangel an Verkehrsverbindungen (Straßen-, Eisenbahn- und Ost-West-Flugverbindungen) geprägt. Der Großraum Arktis ist reich an natürlichen Ressourcen wie Fisch, Mineralien, Erdöl und Erdgas 23 . Wegen des Mangels an terrestrischen Kommunikationswegen kommt der Weltrauminfrastruktur eine immer wichtigere Rolle bei der Verbindung von Menschen und Unternehmen sowie bei der Deckung des Bedarfs der arktischen Gemeinschaften in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Sprache und Kultur zu.

Der europäische Teil der Arktis verfügt außerdem über beträchtliches Potenzial zur Förderung des Wachstums in Europa. Da die EU derzeit nicht über eine vollständige Nord-Süd-Verkehrsverbindung verfügt, könnte sie prüfen, welche Vorteile sich aus dem Ausbau der transeuropäischen Netze, z. B. von Finnland nach Norwegen, ergeben würden, die Zugang zum Arktischen Ozean eröffnen würden.

Mithilfe ihrer Mitgliedstaaten und ihrer engen Beziehungen zu Island und Norwegen (als Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums) sowie zu Grönland 24 kann die EU eine maßgebliche Rolle bei der Gestaltung der künftigen Entwicklung des europäischen Teils der Arktis spielen, und zwar durch die Anwendung der für den EWR relevanten EU-Vorschriften 25 und den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Regionen in der europäischen Arktis, beispielsweise im Rahmen des Euro-Arktischen Barents-Rates und der Politik der Nördlichen Dimension, verläuft gut.

Durch ihre Kohäsionspolitik unterstützt die EU Investitionen und den Kapazitätsaufbau in der europäischen Arktis, wobei der Schwerpunkt auf Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der Förderung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft liegt 26 . Andere wichtige Quellen für die Finanzierung von Projekten in der Region sind die Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit wie das Programm „Interreg Nord“, das Programm „Botnia-Atlantica“, das Programm für die Ostseeregion und das Programm „Nördliche Randgebiete und Arktis“ sowie die Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit „Karelien“ und „Kolarctic“ im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments. Die EU sollte darauf hinwirken, die Zusammenarbeit, die Synergien und die Komplementarität zwischen diesen Programmen und anderen Finanzierungsquellen zu stärken. Bisher hat es sich als schwierig erwiesen, Infrastrukturprojekte zu entwickeln, und die nationalen und regionalen Behörden haben zum Ausdruck gebracht, dass sie hier einen Bedarf an besser koordinierter und wirksamerer EU-Finanzierung sehen 27 .

Das Klima in der Arktis macht die Region zu einem idealen Innovationsstandort für Technologien und Dienstleistungen im Bereich kaltes Klima. Die harten klimatischen Bedingungen und die empfindliche Umwelt erfordern spezialisierte Technologien und Fachkenntnisse, die hohen Umweltstandards genügen. Aktivitäten im Bereich der „grünen Wirtschaft“, wie beispielsweise nachhaltige, auf mehreren Quellen aufbauende Energiesysteme, Ökotourismus und eine mit geringen Emissionen verbundene Lebensmittelerzeugung, könnten weiterentwickelt werden. Die Europäische Kommission wird zur Suche nach Möglichkeiten für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten beitragen, darunter in Sektoren der „blauen Wirtschaft“ wie Aquakultur, Fischerei, Offshore-Technologien für erneuerbare Energie, Meerestourismus und Meeresbiotechnologie. Auch wenn es innerhalb der riesigen Region erhebliche Unterschiede gibt, dürfte Energie eine Wachstumsbranche sein, zu der auch Onshore- und Offshore-Windenergie, Meeresenergie, Geothermie und Wasserkraft zählen könnten.

Politische Maßnahmen

2.1. Unterstützung für nachhaltige Innovation

Die EU sollte die Einführung innovativer Technologien in der Arktis unterstützen. Diese Technologien könnten auf ein breites Spektrum von Aktivitäten angewandt werden – darunter die Entwicklung fortgeschrittener für extreme Bedingungen wie den arktischen Winter geeigneter Werkstoffe – die Investitionen in Lösungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger ankurbeln könnten. Solche Technologien können innerhalb und außerhalb der Arktis große soziale und wirtschaftliche Vorteile erbringen. Neben dem Programm Horizont 2020 werden auch über die ESIF-Programme Mittel für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im europäischen Teil der Arktis bereitgestellt.

Die Europäische Kommission wird prüfen, wie Horizont 2020 die Umwandlung von Forschungsergebnissen in kommerziell einsetzbare Technologien und Dienstleistungen für kaltes Klima beschleunigen könnte. Diese Ergebnisse sollten auch die Bewertung der Nachhaltigkeit von Prozessen und Technologien umfassen, um den Sozial- und Umweltschutz sicherzustellen, und könnten einen Beitrag zur Entwicklung „arktischer Standards“ liefern. Enge Verbindungen zwischen Forschung, Wissenschaft und Technologie unter Berücksichtigung von überliefertem Wissen werden ebenfalls gewährleisten, dass Entwicklung auf nachhaltige Weise vorangebracht wird.

Das Programm InnovFin 28 im Rahmen von Horizont 2020, insbesondere die Initiative „Finance for Innovators“ der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kommission können dazu beitragen, dass die arktisbezogenen Forschungs- und Innovationsvorhaben 29 Marktzugang erhalten. InnovFin umfasst eine Reihe von integrierten und komplementären Finanzierungsinstrumenten und Beratungsdiensten, die die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation abdecken, um Investitionen von Unternehmen aller Größen zu unterstützen.

Schließlich profitieren viele Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – im nördlichsten Teil der EU von innovativen Geschäftsmodellen und Technologien, vor allem in den Bereichen Informationstechnologie, Datenverarbeitung und Datendienste, Industriedesign, partizipative Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft. Ein effektiver Zugang zum Binnenmarkt ist häufig entscheidend, um Innovationen nach der Entwicklungsphase auf den Markt zu überführen. Die Kommission wird daher bei der Umsetzung ihrer Strategien für einen digitalen Binnenmarkt 30 und den weiteren Ausbau des Binnenmarkts 31 besondere Anstrengungen unternehmen, um die Rahmenbedingungen für Innovation und Geschäftsmöglichkeiten in der Arktis zu verbessern. Das Enterprise Europe Network war – basierend auf einer starken Nachfrage in der Region – besonders erfolgreich darin, KMU in der Arktis auf ihr Ersuchen hin zu „coachen“. Die Kommission wird diese Arbeit weiter unterstützen.

2.2 Forum der Interessenträger der europäischen Arktis

Konsultationen, die von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst durchgeführt wurden, deuten darauf hin, dass die europäische Arktis unter mangelnden Investitionen leidet. In Anerkennung der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der europäischen Arktis wird die Kommission ein Forum der Interessenträger der europäischen Arktis einrichten, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen EU-Finanzierungsprogrammen zu stärken.

Dieses zeitweilige Forum soll EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und regionale und lokale Behörden zusammenbringen, um zur Ermittlung der wichtigsten mit EU-Mitteln zu unterstützenden Investitions- und Forschungsprioritäten in der Region beizutragen. Dieser Prozess wird auch Island und Norwegen im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Grönland im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung EU-Grönland offenstehen. Die betreffenden Arbeiten sollten unter dem Vorsitz der Kommission bis Ende 2017 abgeschlossen werden.

Ergänzend zu dem Forum wird unter Federführung des Programms „Nördliche Randgebiete und Arktis“ eine Pilotaktion mit dem Ziel durchgeführt, ein Netz von Verwaltungsbehörden und Interessenträgern aus verschiedenen Regionalentwicklungsprogrammen für den europäischen Teil der Arktis zu knüpfen. Dieses soll der Erleichterung des Informationsaustauschs, der Planung und Koordinierung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Überwachung der Auswirkungen der Programme auf die Region dienen. Das neue Kooperationsnetz wird auch die Beteiligung einschlägiger nationaler und internationaler Finanzierungsinstrumente ermöglichen. Auf der Grundlage der umfassenden Tätigkeiten und Erfahrungen im Rahmen der Programme wird das Netz die Arbeiten des Forums der Interessenträger zur Ermittlung der Forschungs- und Investitionsprioritäten unterstützen.

Um die Ergebnisse des Forums und des Netzes nach 2017 zusammenzuführen, wird die Kommission in der europäischen Arktisregion eine jährliche Konferenz der Interessenträger der Arktis ermöglichen und finanzieren, die der Stärkung der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Interessenträgern dient, um den Kapazitätsaufbau, die internationale Entwicklung von Projekten und die Sensibilisierung für Finanzierungsquellen zu stärken.

2.3 Investitionen

Die Investitionsoffensive für Europa ist einsatzbereit und kann gegebenenfalls genutzt werden, um Infrastrukturprojekte im europäischen Teil der Arktis, einschließlich Grönland, zu unterstützen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) könnte über dieses Instrument und ihre Darlehenstätigkeit nicht nur zur Finanzierung von Projekten auf dem Gebiet der Verbesserung der Verkehrsverbindungen auf dem Land-, See- und Luftweg, sondern auch in den Bereichen Telekommunikation, Energieeffizienz und CO2-arme Technologien beitragen. Im Einklang mit ihren Mandaten könnte die EIB in grenzübergreifende Projekte zwischen Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen und Island investieren, die ein großes Entwicklungspotenzial aufweisen.

Die Vorbereitung dieser Projekte könnte außerdem durch die Einbeziehung der Europäischen Plattform für Investitionsberatung und des Europäischen Investitionsprojektportals erleichtert werden. Dies könnte zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen beitragen, indem für eine maximale Beteiligung des privaten Sektors gesorgt wird, so dass die Finanzierungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds ergänzt werden. Es könnten spezielle Plattformen entwickelt werden, um die verschiedenen Investoren in der Arktis zusammenzubringen. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist ebenfalls ein wichtiger Investor in der Arktis.

Die integrierte EU-Politik für die Arktis steht daher im Einklang mit der Investitionsoffensive für Europa, die eine Reihe von Möglichkeiten bietet, Investitionen in der Arktis zugunsten der Bürger und Unternehmen sowohl unterhalb als auch oberhalb des Polarkreises zu fördern.

Was die Verkehrsverbindungen anbelangt, so gehören die nördlichen Teile Finnlands, Schwedens und Norwegens zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V). Dieses Netz erleichtert Investitionen, um Netzvorteile zu optimieren. Der Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Abschnitten und der Beseitigung von Engpässen, wobei nachhaltige Verkehrsträger stark gefördert werden. Lulea, Kemi, Oulu, Narvik und Hammerfest sind TEN-V-Häfen. Sie bieten wichtige Schnittstellen zwischen See- und Landverkehr.

Um die Verkehrsverlagerung zu verstärken und die Kapazitäten für den Schienenverkehr zwischen Narvik, dem Bottnischen Korridor und Südskandinavien auszubauen, hat die EU Arbeiten und Studien mitfinanziert.

Die Schaffung eines optimalen und nachhaltigen Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern – im Personen- und Güternah- und -fernverkehr – sollte in Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, Drittländern und der Industrie erfolgen. Um zu einer bestmöglichen Nutzung des Netzes zu gelangen, sollte auch eine koordinierte Finanzierungsstrategie in Betracht gezogen werden.

2.4 Weltraumtechnologie

Mit ihrer Größe und geringen Bevölkerungsdichte kann die Arktis in hohem Maß von weltraumgestützten Diensten profitieren. Allerdings sind für die Region eigene Lösungen erforderlich, da sie nicht durch geostationäre Satelliten abgedeckt wird.

Das Programm Copernicus bietet bereits Überwachungs- und Beobachtungsdienste durch Satelliten in polaren Umlaufbahnen und trägt damit zur Erfüllung wesentlicher Umwelt-, Sicherheits- und Schutzanforderungen bei. Sobald das europäische globale Satellitennavigationssystem (Galileo) einsatzbereit ist, wird es auch der Arktis sichere und zuverlässige Navigationskapazitäten für luft-, see- und bodengestützte Anwendungen bieten. Der Telekommunikationsbedarf kann jedoch mit den derzeitigen, hauptsächlich auf äquatorialen Umlaufbahnen befindlichen Satelliten nicht in geeigneter Weise gedeckt werden. Die Kommission wird prüfen, ob eine geeignete Lösung für die Arktis einbezogen werden kann, sollte sie einen Vorschlag zur Unterstützung der nächsten Generation der staatlichen Satellitenkommunikation im Kontext der künftigen Weltraumstrategie oder des künftigen Europäischen Aktionsplans im Verteidigungsbereich vorlegen. Die EU wird ferner ein integriertes panarktisches Beobachtungssystem im Rahmen der GEO-Initiative „Cold Regions“ fördern, da dies ein wesentliches Instrument zur Untersuchung, Vorhersage und Bewertung von Veränderungen wäre, die die nachhaltige Entwicklung der Region unterstützen.

2.5 Sichere und geschützte maritime Tätigkeiten

Angesichts des zunehmenden Schiffsverkehrs in der Arktis, an dem auch Schiffe mit Flaggen von EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, sollte die EU zur Verbesserung der Sicherheit in Schifffahrt in der Arktis beitragen, und zwar durch innovative Technologien und die Entwicklung von Instrumenten zur Überwachung der räumlichen und zeitlichen Entwicklung der zunehmenden maritimen Tätigkeiten in der Arktis. Diesbezügliche Kenntnisse sind wesentlich, um die entsprechenden Risiken zu bewerten und fundiertere Entscheidungen über mögliche Risikominderungsmaßnahmen zu treffen. Als ersten Schritt wird die Europäische Kommission 2016 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 mit dem Ziel einleiten, ein Netz für die Arktis und den Atlantik aufzubauen, um mit den Bedrohungen der maritimen Sicherheit umzugehen, die sich aus der Öffnung der Nordostpassage ergeben 32 . Ferner sollte die EU die internationalen Bemühungen zur Umsetzung des internationalen Polar Code unterstützen, der Fragen des Schiffsverkehrs in den Arktisgewässern regelt, einschließlich verstärkter Such- und Rettungsvorkehrungen. Der Polar Code wird voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Auch wenn das Satelliten-AIS (Automatisches Identifikationssystem) die Arktis abdeckt, sind bei der Bereitstellung und Leitung von Such- und Rettungsteams im Falle von in Not geratenen Schiffen einige Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Abgelegenheit der Region, der schwierigen Navigation durch das Eis und dem weniger dichten Seeverkehr in der Region zusammenhängen. Das Forum für Europäische Küstenwachfunktionen (European Coast Guard Functions Forum – ECGFF) sollte eng mit dem neu eingerichteten Arctic Coast Guard Forum (ACGF) zusammenarbeiten, das eine wichtige Rolle bei der Förderung sicherer und umweltverträglicher maritimer Tätigkeiten in der Arktis spielen könnte.

 

3.INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IN ARKTIS-FRAGEN

Problematik

In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen die Arktis konfrontiert ist, und der Notwendigkeit, entsprechende Lösungen zu finden, bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens auf regionaler und internationaler Ebene. Die Vielschichtigkeit der Veränderungen in der Region wird durch die allgemeinere geopolitische Dynamik noch verstärkt. Die EU hat ein starkes Interesse daran, dass die Arktis ein Gebiet der konstruktiven internationalen Zusammenarbeit bleibt, in deren Rahmen Verhandlungslösungen für komplexe Fragestellungen gefunden und gemeinsame Plattformen eingerichtet werden können, wenn neue Bedrohungen auftreten. Vor allem die Wissenschaft kann als Katalysator genutzt werden, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern, damit Einigungen erreicht werden können und eine friedliche Zusammenarbeit gefördert wird. Die Europäische Union sollte angesichts der großen Rolle, die sie in der internationalen Wissenschaft spielt, bereit sein, sich stärker an einer umfassenderen weltweiten wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu beteiligen. Das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 steht Teilnehmern aus aller Welt offen und ermöglicht Partnerschaften zwischen Regionen und Ländern zur Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen.

Auf internationaler Ebene befasst sich die EU mit Fragen, die von unmittelbarer Bedeutung für die Arktis sind, innerhalb der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Internationale Seeschifffahrtsorganisation und Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) sowie nachgeordneter Gremien (Umweltprogramm der Vereinten Nationen). In den letzten Jahrzehnten wurde eine Reihe von Kooperationsforen für die Arktis eingerichtet, als wichtigstes davon der Arktische Rat. Die arktischen Staaten bemühen sich, Frieden und Stabilität durch ihre Zusammenarbeit und die Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips zu fördern. Aufgrund der Bedeutung der Arktis und der erheblichen Veränderungen in dieser Region ist es wichtig, dass die EU weiterhin mit den arktischen Staaten und anderen Partnern zusammenarbeitet, um zu gemeinsamen Standpunkten und Lösungen in Fragen wie Klimawandel, Umweltschutz und wissenschaftliche Forschung zu gelangen.

Ebenso wichtig ist es, angemessene Vorkehrungen für eine wirksame Verwaltung des Arktischen Ozeans zu treffen, um den Umweltschutz, die friedliche Zusammenarbeit und Beilegung von Streitigkeiten, die Wahrung des Völkerrechts und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen sicherzustellen. Auch der maritimen Sicherheit kommt immer größere Bedeutung zu. Im Juni 2014 verabschiedete der Europäische Rat eine Sicherheitsstrategie für den globalen maritimen Bereich 33 . In der Strategie und dem zugehörigen Aktionsplan werden eine Reihe von Herausforderungen mit Auswirkungen auf den maritimen Bereich genannt und die auf EU-Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen dargelegt.

Politische Maßnahmen

3.1 Internationale Organisationen und Foren

Die EU sollte eine aktive Verhandlungsposition in den einschlägigen Foren der Vereinten Nationen einnehmen, um alle Länder und Regionen zu ermutigen, ihrer Verantwortung nachzukommen, insbesondere in Bezug auf Klimawandel und Umweltschutz, aber auch in Bezug auf neue Herausforderungen in Bereichen wie der Sicherheit auf See und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Land- und Meeresressourcen.

Die EU erkennt die bestehenden rechtlichen Instrumente für die Verwaltung der Weltmeere an und unterstützt sie. Insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) bietet einen Rahmen für die Verwaltung des Arktischen Ozeans, einschließlich der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Die EU wird diese Anstrengungen unterstützen, indem sie mit Drittländern und Interessenträgern in der Arktis einen strategischen Dialog über Sicherheitsfragen aufnimmt und eine auf Regeln gestützte meerespolitische Governance fördert.

Die EU wird ihre aktive Mitwirkung im Arktischen Rat (dem wichtigsten Gremium für die internationale Zusammenarbeit in der Region) fortsetzen, indem sie sich unter anderem an den Arbeiten der einschlägigen Arbeitsgruppen, Taskforces und Sachverständigengruppen beteiligt und Beiträge dazu liefert. Die EU sieht der Zusammenarbeit mit dem derzeitigen und den künftigen Vorsitzenden des Arktischen Rates sowie der baldigen Wahrnehmung ihres Beobachterstatus im Einklang mit der Erklärung von Kiruna vom Mai 2013 34 gern entgegen. Ferner sollte die EU mit dem Arktischen Rat in Fragen zusammenarbeiten, die die Verwaltung der Meere betreffen, unter anderem durch Beteiligung an der vom Arktischen Rat eingesetzten Taskforce für die Meereszusammenarbeit in der Arktis.

Die EU wird die Zusammenarbeit auf regionaler und subregionaler Ebene weiter unterstützen, auch durch ihre Mitgliedschaft im Rat für den europäisch-arktischen Barentssee-Raum und ihre Politik der Nördlichen Dimension. Die EU engagiert sich außerdem in der regionalen Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und insbesondere im Rahmen des UN-ECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP). Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat sind ebenfalls einschlägige Partner der Europäischen Union, nicht zuletzt aufgrund ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit der EU und ihres Kooperationsprogramms für die Arktis.

Diese Kooperationsrahmen behandeln zahlreiche wichtige Fragen auf regionaler Ebene und können einen erheblichen Einfluss auf das Leben der indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften haben.

3.2 Bilaterale Zusammenarbeit

Die EU sollte mit allen arktischen Partnern zusammenzuarbeiten, einschließlich Kanada, Russland und der Vereinigten Staaten, um weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu ermitteln, wie Wissenschaft und Investitionen. Die EU wird auch mit allen Staaten, die ein wachsendes Interesse an der Arktis haben, wie China, Indien, Japan, die Republik Korea und Singapur, in Fragen von gemeinsamem Interesse und Belang zusammenarbeiten.

Die EU arbeitet mit Grönland im Rahmen der Partnerschaft EU-Grönland 35 zusammen. Ziel der Partnerschaft ist die Unterstützung Grönlands bei der Bewältigung seiner wichtigsten Herausforderungen, vor allem bei der nachhaltigen Diversifizierung der Wirtschaft und beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten. Die EU gewährt Grönland Budgethilfe für die Stärkung des Bildungswesens, das einer der Motoren für nachhaltige Entwicklung ist. Die EU wird den Politikdialog auf den angemessenen politischen und fachlichen Ebenen in Fragen von gemeinsamem Interesse, z. B. globalen Themen (Energie, Klimawandel und Umwelt, natürliche Ressourcen) und den Arktis-Fragen, intensivieren.

Die Arktispolitik und Arktis-Fragen werden auch weiterhin ein wichtiges Element der engen Beziehungen der EU zu Island und Norwegen darstellen.

3.3 Dialog mit der indigenen Bevölkerung der Arktis

Die EU wird weiter Beziehungen zu den indigenen Völkern der Arktis und den lokalen Gemeinschaften unterhalten, um sicherzustellen, dass ihre Standpunkte und Rechte bei der Weiterentwicklung der die Arktis betreffenden Politikbereiche der EU geachtet und gefördert werden. Die Europäische Kommission organisiert eine jährliche Sitzung mit Vertretern der indigenen Völker der Arktis, um Meinungen auszutauschen und Bereiche für eine weitere Zusammenarbeit zu vereinbaren, vor allem in Bezug auf Wirtschaft und Menschenrechte. Die EU sollte ihre Arbeiten zur Verbesserung der Kohärenz der internen und externen Politik der EU gegenüber indigenen Völkern fortsetzen.

Die EU bietet lokalen Gemeinschaften Unterstützung durch mehrere Finanzierungsprogramme, darunter die nationalen ESIF-Programme, die Programme der territorialen Zusammenarbeit und die Programme im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments 36 . Beim Programm „Nördliche Randgebiete und Arktis“ liegt der Schwerpunkt auf der Nutzung von Innovationen zur Erhaltung und Weiterentwicklung robuster und wettbewerbsfähiger Gemeinschaften, zur Förderung ihrer Energiesicherheit und der unternehmerischen Initiative sowie zur Unterstützung und Entwicklung des Kultur- und Naturerbes. Das Programm steht neben den neun in der europäischen Arktis gelegenen Partnerländern des Programms auch Partnern aus Kanada und Russland zur Teilnahme offen.

3.4 Bewirtschaftung der Fischbestände

Die EU sollte die jüngste Erklärung von fünf Arktis-Anrainerstaaten über die Fischerei in der Arktis 37 würdigen und die Notwendigkeit anerkennen, mehr Kenntnisse über die Ökosysteme des Arktischen Ozeans zu erlangen, bevor diese Region für den kommerziellen Fischfang freigegeben wird. Da das betreffende Gebiet jedoch außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete liegt, wird es notwendig sein, dass nicht nur die Anrainerstaaten, sondern alle interessierten Länder zusammenarbeiten, um angemessene internationale Maßnahmen festzulegen. In diesem Rahmen sollte zu gegebener Zeit eine neue regionale Fischereiorganisation oder einrichtung, in Verbindung mit einem neuen regionalen Seerechtsübereinkommen, eingeführt werden, um die langfristige Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der arktischen Hochseegewässer sicherzustellen. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass dieser Rahmen nur auf eine offene und alle Seiten einbeziehende Weise geschaffen werden kann. Sie begrüßt daher die Einbeziehung wichtiger Fischereinationen in die Verhandlungen.

3.5 Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Die EU sollte eine wirksame internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern und erleichtern, indem sie einen transnationalen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen und offenen Datenressourcen unterstützt, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern und die guten Beziehungen zu den wichtigsten Ländern in der Region weiter zu pflegen. Sie positioniert sich – neben ihren im Arktischen Rat vertretenen Mitgliedstaaten – bereits als Partner für die weltweite Zusammenarbeit. Die EU sollte die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Rahmen der Transatlantic Ocean (and Arctic) Research Alliance 38 vorantreiben, die im Mai 2013 durch die von Kanada, der EU und den Vereinigten Staaten unterzeichnete Erklärung von Galway ins Leben gerufen wurde.

Um die Lücken in den verfügbaren Daten über den Meeresboden in den Meeren und Ozeanen rund um Europa und über das Leben in diesen Gewässern zu schließen, hat die Europäische Kommission sich das Ziel gesetzt, bis 2020 eine Karte in Mehrfachauflösung des gesamten Meeresbodens und der darüber liegenden Wassersäule zu erstellen. Dieses Projekt schließt ab 2018 auch die Barentssee ein. Mehr als 100 Organisationen, darunter aus Island, Norwegen und Russland, arbeiten im Rahmen des Europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks (EMODNET) zusammen, um ihre Meeresdaten leichter zugänglich, interoperabel und für Endnutzer verwertbar zu machen. Die Daten werden über ein einziges Webportal abrufbar sein.

Diese Initiative ist wesentlich für die Förderung des nachhaltigen Wachstums in der „blauen Wirtschaft“. Schätzungen zufolge können Produktivitätssteigerungen von über 1 Mrd. EUR jährlich erreicht werden, wenn die qualitativ hochwertigen Meeresdaten, über die öffentliche Stellen in der EU verfügen, in großem Umfang zugänglich gemacht werden 39 : Private und öffentliche Stellen sowie hydrografische Dienste, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen der Zivilgesellschaft müssten keine erneuten Erhebungen in Bereichen durchführen, in denen dies bereits geschehen sind, für die die Daten jedoch bisher nicht zugänglich sind. Eine Verarbeitung bereits verfügbarer Daten wäre für diese Stellen mit weniger Kosten verbunden. Forschungsarbeiten zu Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit arktischen Ressourcen mit doppeltem Verwendungszweck und der Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich sollten verstärkt werden.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

1. Dieses Dokument sollte als Richtschnur für die Maßnahmen der EU in den kommenden Jahren dienen, und die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ersuchen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union um ihre Standpunkte. Die EU wird diese Politik vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen laufend überprüfen.

2. Im Rahmen ihres strategischen Engagements für die Arktis sollte die EU mit der Region in den folgenden drei Schwerpunktbereichen zusammenarbeiten:

Klimawandel und Schutz der arktischen Umwelt

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region

Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit in Arktis-Fragen

3. Die EU muss dafür sorgen, dass auf EU-Ebene die Koordinierungsstrukturen vorhanden sind, die für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen erforderlich sind. Der Rat sollte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Arktis-Fragen und die Nördliche Zusammenarbeit in Betracht ziehen, und das Europäische Parlament könnte seinerseits erwägen, eine Delegation für Arktis-Fragen und die Nördliche Zusammenarbeit einzusetzen.

(1)

Das Königreich Dänemark besteht aus Dänemark, Grönland und den Färöer-Inseln.

(2)

Island und Norwegen sind assoziierte Länder des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“.

(3)

Die Samen und die Inuit sind die einzigen auf nationaler Ebene anerkannten indigenen Völker, die teilweise im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten leben. Grönland pflegt enge Beziehungen zur EU auf der Grundlage seines Status als eines der mit der EU assoziierten überseeischen Länder und Gebiete.

(4)

Vor allem KOM(2008) 0763 endg., JOIN(2012) 19 final, SWD(2012) 182 final und SWD(2012) 183 final.

(5)

Die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013) 216 final) nimmt konkret Bezug auf die besondere Anfälligkeit der Arktis für die Auswirkungen des Klimawandels.

(6)

Im Einklang mit dem EU-Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, der von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 angenommen wurde (EUCO 169/14).

(7)

Bericht „EU Arctic Footprint and Policy Assessment“, EcoLogic, Berlin 2010 ( http://arctic-footprint.eu/sites/default/files/AFPA_Final_Report.pdf ).

(8)

Im Jahr 2014 stammten 24 % der Fischereinfuhren der EU aus Norwegen; dies entsprach 1,5 Millionen Tonnen im Wert von 4,8 Mrd. EUR. (Quelle: Eurostat/EUMOFA). Ein Drittel der Rohöleinfuhren und zwei Drittel der Gaseinfuhren der EU stammen aus Norwegen und Russland (Quelle: Eurostat).

(9)

A Strategic Vision for the North, Paavo Lipponen, Mai 2015.

(10)

Drei EU-Mitgliedstaaten (Finnland, das Königreich Dänemark und Schweden) sind vollwertige Mitglieder des Arktischen Rates, sieben EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich) sind Beobachter im Arktischen Rat.

(11)

Das Königreich Dänemark, Finnland, Deutschland, Italien, Polen, Schweden und Vereinigtes Königreich. Die Niederlande, Frankreich und Spanien werden 2016 Politikkonzepte für die Arktis oder die Polarregionen veröffentlichen. Drittstaaten, die eine Strategie oder ein Politikkonzept für die Arktis aufgelegt haben, sind u. a. Kanada, Indien, Island, Japan, Norwegen, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten.

(12)

Z. B.: http://climate.nasa.gov/vital-signs/arctic-sea-ice/

(13)

U. a. durch die verringerte Dicke und Ausdehnung des Meereises, weniger vorhersehbares Wetter, schwere Stürme, den Anstieg des Meeresspiegels, jahreszeitliche Veränderungen beim Gefrieren und Schmelzen von Flüssen und Seen, Veränderungen der Schneearten und Schneefallzeiten, erhöhtes Wachstum von Sträuchern, Permafrostschmelze und sturmbedingte Erosion, was teilweise wiederum zu schwerwiegenden Verlusten von Land führt, so dass in einigen Küstengebieten ganze Gemeinschaften umgesiedelt werden müssen.

(14)

Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts könnte das Gebiet des oberflächennahen Permafrosts um 37-81 % abnehmen.    .

(15)

Die Carnegie-Gruppe der wissenschaftlichen Berater der G8+5 hat eine Gruppe hoher Beamter (Group of Senior Officials – GSO) für globale Forschungsinfrastrukturen eingesetzt, um zu einem gemeinsamen Verständnis von Fragen wie Governance, Finanzierung und Verwaltung großer Forschungsinfrastrukturen zu gelangen. Die Europäische Kommission ist Mitglied der GSO.

(16)

Sustaining Arctic Observing Networks - Nachhaltiges Arktisbeobachtungsnetz: http://www.arcticobserving.org/

(17)

https://www.earthobservations.org/index.php

(18)

Die ESIF (2014-20) widmen 25 % ihrer Mittel der Unterstützung von Klimaschutzzielen.

(19)

 Hierzu zählen das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten, das Übereinkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasiatischen ziehenden Wasservögel, das Berner Übereinkommen, das Internationale Walfangübereinkommen, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen).

(20)

Siehe beispielsweise die AMAP-Bewertung von 2009: Human health in the Arctic, http://www.amap.no/documents/doc/amap-assessment-2009-human-health-in-the-arctic/98

(21)

 Insbesondere persistente organische Schadstoffe, sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe sowie persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe.

(22)

 Z. B. die Richtlinie zur Offshore-Sicherheit (2013/30/EU).

(23)

Nach einer 2008 vom US Geological Survey durchgeführten Bewertung liegen in dem Gebiet nördlich des Polarkreises rund 13 % der weltweit unentdeckten technisch erschließbaren Ölvorkommen und 30 % der weltweit noch nicht entdeckten Erdgasvorkommen.

(24)

 Grönland ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Die langjährigen Beziehungen zu Grönland wurden durch die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Grönland im Jahr 2015 weiter gefestigt.

(25)

Im Einklang mit Artikel 102 Absatz 1 des EWR-Abkommens.

(26)

Für den Zeitraum 2014-2020 wurde im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ über 1 Mrd. Euro für Investitionen im Norden Finnlands und Schwedens bereitgestellt, die durch nationale öffentliche und private Kofinanzierungsmittel ergänzt werden sollen.

(27)

  http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/arctic-eu-funding/doc/results_en.pdf .

(28)

InnovFin besteht aus einer Reihe von Finanzierungsinstrumenten und Beratungsdiensten und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation ab, um Investitionen von Unternehmen aller Größen zu unterstützen. Weitere Informationen: http://www.eib.org/products/blending/innovfin/.

(29)

 Beispielsweise wird über InnovFin bereits die Fazilität „Automotive Winter Testing“ im Rahmen des Projekts Arctic Arc finanziert (http://spga.eu/) .

(30)

COM (2015)192 final.

(31)

COM (2015)550 final.

(32)

SEC-21-GM-2016-2017 im Rahmen des Programms Horizont 2020: „Pan European Networks of practitioners and other actors in the field of security.“

(33)

Rat der Europäischen Union (11205/14).

(34)

Danach nimmt der Arktische Rat den Antrag der EU auf Beobachterstatus wohlwollend zur Kenntnis, schiebt die endgültige Entscheidung jedoch auf, bis die Bedenken der Ratsmitglieder, auf die der Präsident der Europäischen Kommission in seinem Schreiben vom 8. Mai eingegangen ist, geklärt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass die EU die Arbeiten des Rates verfolgen kann, bis der Rat auf den in dem Schreiben unterbreiteten Vorschlag hin tätig wird.

(35)

  Beschluss 2014/137/EU des Rates vom 14. März 2014 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits .

(36)

Darunter Interreg IV A Nord, Programm „Nördliche Randgebiete und Arktis“ und Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit „Kolarctic“.

(37)

  https://www.regjeringen.no/globalassets/departementene/ud/vedlegg/folkerett/declaration-on-arctic-fisheries-16-july-2015.pdf .

(38)

Die EU, Kanada und die Vereinigten Staaten bemühen sich, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Infrastrukturen für die Meeres- und Arktisforschung zu fördern. Abgesehen von diesen beiden Partnern wird durch Horizont 2020 ein breitestmöglicher transnationaler Zugang zu Forschungsinfrastrukturen gefördert und eine Politik der offenen Daten unterstützt, um die politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zu verbessern und gute Beziehungen zu allen Ländern in der Region und all denjenigen, die an der Arktisforschung interessiert sind, zu pflegen.

Weitere Informationen zur Transatlantic Ocean (and Arctic) Research Alliance  http://ec.europa.eu/research/iscp/index.cfm?lg=en&pg=transatlantic-alliance .

(39)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Meereskenntnisse 2020: Fahrplan – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Innovation in der blauen Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer Meere und Ozeane für Wachstum und Beschäftigung“ (SWD/2014/0149 Final).