21.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 88/43


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Umsetzung des Weltklimaübereinkommens von Paris — ein territorialer Ansatz für die COP22 in Marrakesch

(2017/C 088/09)

Berichterstatter:

Francesco Pigliaru (IT/SPE), Präsident der Region Sardinien

Referenzdokument:

Initiativstellungnahme

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

1.

Das Übereinkommen von Paris bedeutet insofern einen großen Erfolg, als es allgemeingültig, verbindlich und ausgewogen ist. Es enthält einen globalen Aktionsplan zur Begrenzung des Temperaturanstiegs in diesem Jahrhundert auf deutlich weniger als 2 oC und zur Verstärkung der Bemühungen, den Anstieg sogar noch weiter, auf 1,5 oC gegenüber dem Niveau von 1990, zu begrenzen. Es ist insofern besonders wichtig als der darin skizzierte Weg hin zur Dekarbonisierung den Entscheidungsträgern auf allen Ebenen eine verlässliche Orientierungshilfe an die Hand gibt, die kostspielige Abhängigkeit von zu hohen CO2-Emissionen führenden Investitionen verhindert und der Wirtschaft und den Investoren Sicherheit bietet und eine klare Richtung vorgibt. Die 22. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP22) wird den Auftrag haben, die positive Dynamik von Paris aufrechtzuerhalten und die verschiedenen Mechanismen des Übereinkommens in die Praxis umzusetzen.

2.

Aber selbst wenn die Vertragsparteien ihre derzeitigen Zusagen voll einhielten, würde dies nicht ausreichen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Die Regionen und Städten, die eng mit den lokalen Gemeinden und Gebieten verbunden sind, müssen verstärkt Maßnahmen ergreifen, während die Vertragsparteien so bald wie möglich — bereits im Rahmen des unterstützenden Dialogs im Jahr 2018 — aktualisierte Beiträge vorlegen müssen. Was die EU im Besonderen angeht, hält der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) an seiner bisherigen Haltung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 50 % bis 2030 fest, mit dem Ziel, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen möglichst bald ihren Höchststand erreichen und bis 2050 oder bald danach schrittweise abgebaut werden.

3.

Die EU mit ihrem hoch entwickelten Multi-Level-Governance-System trägt eine besondere Verantwortung dafür, bei der Bewältigung des Klimawandels geschlossene und ehrgeizige Führungsstärke zu beweisen; daher begrüßt der AdR die rechtzeitige Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die es bislang noch nicht ratifiziert haben, auf, dies so bald wie möglich zu tun. Außerdem fordert der AdR die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Rahmen 2030 und den Fahrplan 2050 zu aktualisieren und zu präzisieren, um der im Übereinkommen vereinbarten Verpflichtung nachzukommen, langfristige, bis zur Jahrhundertmitte reichende Strategien für eine emissionsarme Entwicklung zu formulieren; hiermit könnte so bald wie möglich begonnen werden, um eine umfassende Debatte zu ermöglichen, in die die Vertreter der nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft eng einbezogen werden sollten.

Multi-Level-Governance

4.

Im Übereinkommen von Paris wird die Bedeutung einer Multi-Level-Governance in der Klimapolitik anerkannt. Dieser Grundsatz sollte nun auf allen Regierungsebenen in die Tat umgesetzt werden, um Beziehungen aufzubauen und bestehende Lücken zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Klimaschutzmaßnahmen zu schließen. Daneben sollten ein verbesserter Transparenzrahmen geschaffen, die für eine weltweite Bestandsaufnahme erforderlichen Instrumente entwickelt, für ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels, der Verluste und der Schäden gesorgt und die entsprechende Unterstützung bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und beim Kapazitätenaufbau bereitgestellt werden.

5.

Der AdR fordert daher die Weiterentwicklung der Lima-Paris-Aktionsagenda (LPAA) und der dazugehörigen Plattform der nichtstaatlichen Klimaschutzakteure, der Non-State Actors Zone for Climate Action (NAZCA). Diese könnten über die von den kürzlich ernannten „Climate Champions“ auf den Weg gebrachte weltweite Klimaschutzagenda voll in das Sekretariat der Klimarahmenkonvention eingegliedert werden (1). Dieses sollte wiederum als Basis für eine voll entwickelte Multi-Level-Governance im Klimaschutzbereich dienen, wie auch in der Entschließung des Europäischen Parlaments festgestellt wird.

6.

Als diejenigen, die den größten Beitrag zur LPAA und zur NAZCA leisten, haben die Regionen und Städte bereits ihren Einsatz für die Eindämmung des Klimawandels und ihr Potenzial für verstärkte Maßnahmen unter Beweis gestellt. Freiwillige Initiativen wie der Bürgermeisterkonvent der EU und die Vereinbarung über die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 oC („Under 2 MOU“) sind von besonderem Mehrwert, da sie quantifizierte Daten in die LPAA und die NAZCA einfließen lassen und größeren Ehrgeiz an den Tag legen als die nationalen Gesetzgeber. Der Beitrag, den diese Initiativen zur Anregung von Maßnahmen auf allen Ebenen leisten, sollte sowohl von den nachgeordneten Gebietskörperschaften und nationalen Regierungen als auch den zwischenstaatlichen Organisationen anerkannt und gefördert werden. Die in ihrem Rahmen unternommenen Anstrengungen sollten Berücksichtigung finden und in die jeweiligen nationalen Klimaschutzbeiträge aufgenommen werden, wie dies beispielsweise bereits bei Mexiko der Fall ist. Auch andere Überwachungs- und Berichterstattungsinitiativen und -mechanismen zur Messung der Emissionssenkung und Bewertung der Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen sollten unterstützt werden.

Bessere Integration der Regionen und Städte im Rahmen der UNFCCC

7.

Darüber hinaus ist eine bessere Integration der Regionen und Städte im Rahmen der UNFCCC erforderlich, damit Rückmeldungen von der Basis zeitgerecht der UN-Ebene zugeleitet werden können. Den Ländern stünden erstklassige Informationen zur Verfügung, was ihnen kosteneffiziente Entscheidungen ermöglicht, die von den Städten und Regionen vor Ort umgesetzt werden können. Daher muss ein ständiger und direkter Dialog zwischen den verschiedenen Ebenen aufgebaut werden, angefangen bei der lokalen und regionalen Ebene.

8.

Dieser Dialog lässt sich u. a. mit folgenden Maßnahmen verstärken:

regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Städte und Regionen und dem jeweiligen Vorsitz der Konferenz der Vertragsparteien (COP), Vertretern herausragender Klimaschutzprojekte („Climate Champions“) sowie dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention;

trilaterale Dialoge unter Einbeziehung der Städte, Regionen und Vertragsparteien im Rahmen der UNFCCC-Strukturen, vor allem während der Klimaschutzkonferenz;

tägliche Information des AdR über die Fortschritte der Klimakonferenz durch die Europäische Kommission und den Rat;

regelmäßiger Austausch mit dem Europäischen Parlament, insbesondere der Delegation des Parlaments bei der Klimakonferenz, und

Teilnahme der Vertragsparteien (Staaten) an den Sitzungen der informellen Gruppe „Friends of the Cities“.

Auf EU-Ebene

9.

Im Anschluss an die COP21 haben die Europäische Kommission und der Rat ihre Kontakte zum AdR zunehmend verstärkt, um für die bessere Einbettung eines lokalen Ansatzes in die EU-Rechtsvorschriften zu sorgen — insbesondere dank der EU-Städteagenda. Darüber hinaus wird in dem Fahrplan für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU der Multi-Level-Governance-Grundsatz uneingeschränkt unterstützt.

10.

Außerdem hat die Europäische Kommission eine Ausweitung und Stärkung des Bürgermeisterkonvents der EU in die Wege geleitet. Der Konvent wird nicht nur in verschiedenen anderen Teilen der Welt entwickelt, sondern beinhaltet nun auch eine Anpassungskomponente.

11.

Aus Sicht des AdR ist es von größter Wichtigkeit, auf dieser Anerkennung aufzubauen und einen ausgewogenen Ansatz zu gewährleisten, der die jeweiligen Beiträge sowohl der Regionen als auch der Städte in diesem Zusammenhang würdigt.

12.

Der AdR weist darauf hin, dass der Grundsatz der Multi-Level-Governance integrativ und kosteneffizient ist, da er es allen Regierungsebenen ermöglicht, ihre Anstrengungen zu koordinieren und so ihr Handlungspotenzial zu maximieren.

13.

Den Regionen kommt bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für städtepolitische Maßnahmen in einem größeren Gebiet und deren Verknüpfung mit anderen Politikbereichen wie Forstwirtschaft, grüne und blaue Infrastrukturen, territorialer Zusammenhalt und Landwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Diese Rolle der Regionen ist in der EU von besonderer Bedeutung, da sich ihr Gebiet aus kleinen und mittelgroßen Städten zusammensetzt, die häufig über begrenzte Ressourcen und eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit verfügen. Die Regionen tragen dazu bei, kostspielige Doppelarbeit zu vermeiden und für einen umfassenden Zusammenhalt zwischen städtischen und nichtstädtischen Gebieten zu sorgen.

14.

Der Bürgermeisterkonvent der EU umfasst beispielsweise zahlreiche Regionen, die als regionale Koordinatoren fungieren. Diese können mehrere Städte gleichzeitig in die Lage versetzen, dem Konvent beizutreten.

15.

Der AdR verweist daher auf die zentrale Rolle, die die Regionen in den Mitgliedstaaten dabei spielen, diese Art vertikaler Koordinierung zwischen allen Regierungsebenen voranzutreiben.

16.

So haben in Italien die Regionen einen interregionalen Rat für die Anpassung an den Klimawandel geschaffen. An diesem Rat wirken die nationale Regierung und alle Regionen mit. Er sorgt dafür, dass die italienische Anpassungsstrategie, die in Anlehnung an die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel konzipiert wurde, auf regionaler Ebene umgesetzt wird.

Die Regionen sind wiederum auch dafür zuständig, die Städte in ihren Gebieten dabei zu unterstützen, entsprechend lokale Anpassungspläne aufzustellen.

17.

Angesichts dieses Beispiels fordert der AdR die Regionen in der EU auf, bei der Umsetzung der Klimaschutzstrategien der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten und bei der Förderung des Wandels auf lokaler Ebene eine Führungsrolle zu übernehmen. Darüber hinaus fordert er die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Rolle bei ihrer Definition einer alle Beteiligten einbeziehenden Governance im Klima- und Energiebereich sowie in ihrer Strategie für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu berücksichtigen. Hierfür müsste auch der Rolle der „regionalen Koordinatoren“ im Zusammenhang mit dem Bürgermeisterkonvent gebührend Rechnung getragen werden, wenn neue Instrumente zur Unterstützung der Unterzeichner entwickelt werden.

Horizontale Koordinierung

18.

Über die vertikale Koordinierung hinaus hält es der AdR für erforderlich, die horizontale Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikbereichen zu verstärken. Dank der Berücksichtigung der Klimapolitik in allen Politikbereichen wird die lokale Bevölkerung in den Genuss vieler positiver Nebeneffekte wie höhere Lebensqualität und Arbeitsplätze vor Ort kommen. Außerdem lassen sich so Synergien schaffen und die Kosten der Maßnahmen senken. Beispielsweise könnte das EU-Paket zur Kreislaufwirtschaft bei ordnungsgemäßer Umsetzung zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um schätzungsweise 2 bis 4 % jährlich (2) beitragen. Daher fordert der AdR die COP22 auf, die Schlüsselrolle anzusprechen, die einer geringeren Rohstoffausbeutung und einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung bei der Bekämpfung des Klimawandels zukommt.

19.

Der AdR ruft daher die Regionen und Städte auf, sich für die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit einzusetzen. Es sei auf das erfolgreiche Modell des verwaltungsübergreifenden Ausschusses für nachhaltige Entwicklung von Espoo, Finnland, hingewiesen. Nicht zuletzt dank dieses integrierten Ansatzes wurde Espoo kürzlich laut einer vom niederländischen EU-Ratsvorsitz in Auftrag gegebenen Studie als nachhaltigste Stadt in der EU eingestuft.

20.

Über die horizontale Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene hinaus sollte außerdem bei der Konzipierung der Stützungsmaßnahmen für Regionen und Städte Silodenken vermieden werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der AdR die von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung „Nach Paris“ angekündigte zentrale Anlaufstelle und betont außerdem die Bedeutung, die dieser Stelle bei der Erfüllung der Bedürfnisse der Regionen zukommt.

Der Beitrag des Ausschusses der Regionen

21.

Zur Vorbereitung der COP22 und darüber hinaus verpflichtet sich der AdR, die Europäische Kommission und den Rat bei ihren Bemühungen um die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu unterstützen.

22.

Der AdR sollte als Institution CO2-Neutralität anstreben und wird bei diesen Bemühungen mit den anderen EU-Institutionen, insbesondere dem Europäischen Parlament, zusammenarbeiten.

23.

Innerhalb der EU verpflichtet sich der AdR, die Regionen und Städte über ihre zentrale Rolle beim verstärkten Klimaschutz und über alle Fördermechanismen zur Unterstützung von Bottom-up-Maßnahmen zu informieren.

24.

Der AdR hält als starker Befürworter des Bürgermeisterkonvents der EU seine Mitglieder zur Mitwirkung an dieser Initiative an und hat außerdem im AdR eine Gruppe der Botschafter des Bürgermeisterkonvents eingerichtet.

25.

Daher verpflichtet sich der AdR, mit gutem Beispiel voranzugehen. Er hat sich dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) angeschlossen und zugesagt, gemeinsam mit der Verwaltung und seinen Mitgliedern seine Bemühungen um eine Senkung seiner CO2-Emissionen und seines Verbrauchs an fossilen Energieträgern fortzusetzen. Zu diesem Zweck wird der AdR untersuchen, wie sich die durch die Reisen der Mitglieder und Bediensteten verursachten unvermeidlichen Treibhausgasemissionen ausgleichen lassen. Dies beinhaltet die Berechnung des CO2-Fußabdrucks des AdR, wobei sämtliche Dienstreisen und auswärtigen Sitzungen einzubeziehen sind. Zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen sollten nachhaltige Projekte in der EU finanziert werden. Neue Technologien wie Videokonferenzen sollten stärker genutzt werden, auch bei Sitzungen der AdR-Fachkommissionen.

26.

Im Hinblick auf ein papierloses Arbeitsumfeld sollte der AdR dem Vorbild des Europäischen Parlaments folgen, das für die Plenartagungen und Ausschusssitzungen keine Unterlagen mehr ausdruckt, sofern die Mitglieder diese nicht ausdrücklich verlangen oder andere zwingende Gründe ausgedruckte Dokumente erfordern.

27.

Außerhalb der Grenzen der EU strebt er danach, mit der GD CLIMA, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Netzes der Umweltdiplomatie zusammenzuarbeiten, um die Erfüllung der bestehenden Zusagen von nicht der EU angehörenden Vertragsparteien zu fördern und sie zu ermutigen, neue, denjenigen der Europäischen Union ähnliche Zusagen zu machen.

28.

Insbesondere wird der AdR seine Strukturen wie die Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer, die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft, die Taskforce Ukraine und die Gemischten Beratenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nutzen, um dafür zu sorgen, dass die Klimapolitik ganz oben auf der politischen Tagesordnung bleibt, und um ihre weltweite Umsetzung durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern.

29.

Der AdR wird sich im Rahmen der in Tanger stattfindenden MEDCOP22 aktiv dafür einsetzen, die Fähigkeit der Städte und Regionen dieses Gebiets zur Ergreifung von Maßnahmen im Klimaschutz- und Energiebereich weiter zu stärken. Er wird insbesondere eine Schwerpunktlegung auf die Finanzierung und den Ausbau der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europa-Mittelmeer-Raum unterstützen und die von der EU zur COP22 entsandte Delegation auf diese Fragen aufmerksam machen.

30.

Konkret wird der AdR einen Beitrag dazu leisten, den Bürgermeisterkonvent auf internationaler Ebene zu fördern, und 2016 mit dem Bürgermeisterkonvent Europa-Mittelmeer und möglicherweise dem östlichen Konvent der Bürgermeister den Anfang machen.

31.

Außerdem wird sich der AdR auch weiterhin auf UNFCCC-Ebene dafür einsetzen, die ambitionierte Position der EU-Delegation in Bezug auf den Klimaschutz zu unterstützen und insbesondere unter seinen Partnern aus der Hauptgruppe der Städte und Gemeinden („Local Governments and Municipal Authorities Major Group“) für das Multi-Level-Governance-Modell der EU zu werben.

Stärkung unserer Gemeinschaften

32.

Angesichts des Umfangs der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen müssen wir alle unsere Produktionsverfahren und Konsummuster ändern. Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für diese tiefgreifenden Veränderungen zu gewinnen, werden daher die Regionen und Städte eine wesentliche Verantwortung dafür tragen, die Bürger einzubinden und sie in die Lage zu versetzen, bei diesem Übergang eine aktive Rolle zu spielen.

33.

Die Städte und Regionen spielen eine wichtige Rolle dabei, die Verbreitung von Informationen über Verhaltensänderungen und Maßnahmen zur Unterstützung einzelner Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.

34.

Darüber hinaus müssen die Städte und Regionen durch die Abstimmung mit übergeordneten Verwaltungsebenen (national, EU und international) Engpässe ermitteln und beseitigen, die die Bürger daran hindern, in vollem Umfang an dem Übergang zu einer CO2-armen und widerstandsfähigen Gesellschaft teilzuhaben.

35.

Für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen sind langfristige Partnerschaften der Regionen und Städte mit Unternehmen, Hochschulen, lokalen Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Schulen von entscheidender Bedeutung.

36.

Daher ruft der AdR die Regionen und Städte auf, voll und ganz ihrer Rolle nachzukommen, indem sie sich für von einer Vielzahl von Akteuren getragene Projekte auf subnationaler Ebene einsetzen, um eine Kultur für nachhaltige Entwicklung zur Stimulierung von Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene zu schaffen, und betont, dass zwischen den verschiedenen Teilen der EU und zwischen den einzelnen Regionen und Städten hinsichtlich der Bedürfnisse und der Anfälligkeit im Zusammenhang mit dem Klimawandel große Unterschiede bestehen.

Schwerpunkt auf Forschung

37.

Die Rolle der Forschung bei der Ausarbeitung geeigneter politischer Lösungen für die Herausforderung des Klimawandels ist von entscheidender Bedeutung. Enge Beziehungen zu den Hochschulen werden zu einer guten Politikgestaltung beitragen, bei der sich die Entscheidungen auf fundierte Ratschläge von Fachleuten stützen.

Der AdR ruft daher die Regionen und Städte auf, enge Beziehungen zu den Hochschulen und Forschungszentren innerhalb und außerhalb ihrer Gebiete zu knüpfen und die interregionale Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu unterstützen.

38.

Durch die gemeinsame Generierung von Wissen bereits in einer frühen Phase und eine gegenseitige Überprüfung unter den politischen Entscheidungsträgern und den Wissenschaftlern wird die Zusammenarbeit bei der Ermittlung und gemeinsamen Lösung von Problemen über den gesamten Forschungsprozess und Politikgestaltungszyklus hinweg gefördert.

39.

Der AdR stellt erfreut fest, dass der jüngste Beschluss der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe (IPCC), 2023 einen Sonderbericht über Städte und Klima zu erstellen, dazu führen wird, dass die Bedeutung der Städte bei der Eindämmung des Klimawandels von nun an eingehender untersucht werden wird. Er fordert die Europäische Kommission auf, aktiv an der Erstellung dieses Berichts mitzuwirken, den AdR in diesen Prozess einzubinden und sich für eine territoriale Mehrebenenvision des Klimaschutzes einzusetzen. Insbesondere ruft der AdR die Europäische Kommission auf, Untersuchungen auf diesen Gebieten zu fördern, damit deren Ergebnisse als konstruktiver Beitrag in den Sonderbericht einfließen können, auf den künftige UNFCCC-Diskussionen gestützt sein werden, insbesondere die weltweite Bestandsaufnahme, in deren Rahmen bis 2023 der Stand der Umsetzung des Übereinkommens von Paris bewertet wird.

40.

Der AdR befürwortet die Einbeziehung von Vertretern aus der Forschung in die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungs- und -schutzmaßnahmen.

Eine widerstandsfähige Gesellschaft

41.

Ein wichtiger Aspekt des Übereinkommens von Paris ist die Tatsache, dass darin die erheblichen positiven Auswirkungen der Anpassung auf die Klimaschutzmaßnahmen anerkannt werden.

42.

Der AdR wird bis 2017 eine separate Stellungnahme mit Schwerpunkt auf der Überprüfung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erarbeiten. In diesem Zusammenhang spricht sich der AdR für ein starkes Engagement für die Einbeziehung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen sowie für die Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel im Rahmen aller relevanten Politikbereiche aus.

43.

Der AdR weist darauf hin, dass angesichts der potenziellen negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen und die Vermögenswerte die Regionen und Städte in die Lage versetzt werden sollten, so bald wie möglich ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Allerdings betont der AdR, dass die Anpassung an den Klimawandel eine vertikale und horizontale Zusammenarbeit erfordert und die Städte und Regionen auch miteinander vernetzt sein müssen, um sich an den Klimawandel anpassen zu können.

44.

Der AdR begrüßt die Veröffentlichung des Aktionsplans der Europäischen Kommission für den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 sowie die Berücksichtigung der Katastrophenresilienz in dem auf der COP21 geschlossenen Übereinkommen. Der Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur und die Anpassung an den Klimawandel sollten enger miteinander verzahnt werden, um eine bereichsübergreifende Koordinierung zwischen den Katastrophenschutzdiensten und Anpassungsmaßnahmen auf allen Ebenen zu fördern;

45.

Der AdR plädiert für ein stärkeres Bewusstsein und bessere Fördermechanismen für die Entwicklung regional ausgerichteter nationaler Anpassungsstrategien. Ihre Weiterentwicklung zu kohärenten Aktionsplänen für die regionale Ebene und bis hinunter zur lokalen Ebene sollte genau überwacht werden, wobei auf EU-Ebene klare Zwischenziele vorgegeben werden sollten, die in regelmäßigen Abständen erreicht werden müssen.

Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen der Regionen und Städte in der EU

46.

Die Frage der Finanzierung sowie des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten vor allem für die Regionen und Städte ist von grundlegender Bedeutung für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris.

47.

Zwar gibt es in der EU verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, doch stoßen die Regionen und Städte auf diverse Hindernisse, die ihnen den Zugang zu den auf EU-Ebene sowohl über die EU-Fonds als auch von der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellten Unterstützungsmöglichkeiten verwehren.

Nach zahlreichen innerhalb des AdR und mit verschiedenen Interessenträgern geführten Debatten fordert der AdR die Europäische Kommission, die EIB und die Mitgliedstaaten auf, sich darauf zu konzentrieren, in den Städten und Regionen die nötige Verwaltungskapazität aufzubauen, um die auf EU-Ebene vor allem kleineren Gebietseinheiten zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten in vollem Umfang nutzen zu können.

48.

Darüber hinaus sollten die EU-Institutionen besondere Anstrengungen unternehmen, um diese verschiedenen Möglichkeiten bekannt zu machen und darüber zu informieren. Der AdR sagt der Europäischen Kommission und der EIB seine Unterstützung bei der Entwicklung der notwendigen gezielten Kommunikationsinstrumente zu.

49.

Außerdem ist der AdR darüber besorgt, wie ineffizient in einigen Mitgliedstaaten die Strukturfonds möglicherweise genutzt werden. Zwar sind 20 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz bestimmt, doch mangelt es bei über die Strukturfonds finanzierten Projekten an der systematischen Anwendung bzw. Überprüfung von Klimakriterien, wodurch die Gefahr besteht, dass EU-Mittel für Projekte verwendet werden, die den Klimazielen der EU zuwiderlaufen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten besonders wachsam sein, dieser Sache weiter nachgehen und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen, wobei sie dem Grundsatz der Technologieneutralität und dem Recht der Mitgliedstaaten, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, Rechnung tragen sollten.

50.

Der AdR fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusage einzuhalten, umweltschädliche Subventionen stufenweise abzuschaffen. Darüber hinaus ist der AdR der Ansicht, dass die laufende Reform des EHS zur Festlegung eines fairen, die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigenden Kohlenstoffpreises und einem Mechanismus führen sollte, der die Regionen in die Lage versetzt, Bemühungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Der AdR weist die Europäische Kommission und den Rat auf das erfolgreiche Beispiel des von Kalifornien und Quebec geschaffenen Kohlenstoffmarkts hin. Milliarden Dollar werden nun in die lokale Wirtschaft reinvestiert, um die Unternehmen, Städte und Bürger beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu unterstützen. Der AdR appelliert an die EU, sich bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten von diesem Beispiel leiten zu lassen. Außerdem fordert er die Mitgliedstaaten auf, den Regionen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Emissionshandelssystem (EHS) zu beteiligen, insbesondere in Form der Verwaltung eines Teils der Versteigerungserlöse und ihrer Reinvestition in nachhaltige Projekte.

51.

Die EU muss auch ihre eigene Gesetzgebung überprüfen, um Investitionen in erneuerbare Energieträger zu erleichtern; z. B. wird eine geringere Besteuerung von Biokraftstoffen heute als öffentliche Unterstützung betrachtet, die nur als zeitlich befristete Ausnahme gewährt wird, was zu unsicheren Investitionsbedingungen und zu Verwaltungsaufwand sowohl für die Erzeuger als auch die Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen führt.

Angesichts der umfangreichen erforderlichen Finanzmittel werden die Regionen und Städte Anreize für öffentliche und private Finanzierungen schaffen müssen. In den Wirtschaftszweigen, die von der Umsetzung des Übereinkommens von Paris betroffen sind, besteht weiterhin ein großes ungenutztes wirtschaftliches Potenzial.

52.

Deshalb fordert der AdR die Städte und Regionen auf, einen Mentalitätswandel von der „Subventionierung“ hin zur „Finanzierung“ tragfähiger Wirtschaftspläne für die nachhaltige Entwicklung zu fördern.

53.

Hierzu muss der Dialog zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor verbessert werden. Zudem sollten die Regionen und Städte stärker mit der EIB und dem Bankensektor zusammenarbeiten, um ihre Kenntnisse über innovative Finanzierungsmechanismen für CO2-arme und widerstandsfähige Projekte zu erweitern.

Grundvoraussetzung für das Zustandekommen solcher Projekte sind die Rechtssicherheit und die Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen. Der AdR hebt außerdem hervor, wie wichtig ein Austausch bewährter Verfahrensweisen zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien im Finanzsektor ist. Finanzprodukte sollten entsprechend ihrer Exposition gegenüber klimabedingten Risiken sowie ihres Beitrags zum Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bewertet und gekennzeichnet werden, um öffentlichen und privaten Investoren eine Orientierungshilfe zu geben.

Brüssel, den 12. Oktober 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  http://newsroom.unfccc.int/climate-action/global-climate-action-agenda/.

(2)  „Circular Economy Package 2.0: Some ideas to complete the circle“ (Paket zur Kreislaufwirtschaft 2.0: Ideen zur Schließung des Kreises), März 2015, Europäisches Umweltbüro, http://www.eeb.org/index.cfm?LinkServID 2E1B48-5056-B741-DB594FD34CE970E9.