16.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 101/116


P8_TA(2016)0312

Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2016 zu den strategischen Prioritäten für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 (2016/2773(RSP))

(2018/C 101/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die Kommission mit dem Titel „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, die Jean-Claude Juncker am 15. Juli 2014 vorgestellt hat,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2015 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2016 — ‚Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual‘“ (COM(2015)0610) und ihre Anhänge I bis VI,

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016,

unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze, der ergänzende Beiträge zu dieser Entschließung aus der Sicht der Ausschüsse des Parlaments enthält und den die Kommission bei der Ausarbeitung und Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2017 gebührend berücksichtigen sollte,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Juni 2016 zu der Entscheidung, aufgrund des Ergebnisses des Referendums im Vereinigten Königreich die EU zu verlassen (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2016,

unter Hinweis auf den Beitrag des Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017,

gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Prozess der europäischen Integration Europa über Jahrzehnte Frieden gebracht und zu Sicherheit und Wohlstand beigetragen hat;

B.

in der Erwägung, dass Europa nun zahlreichen gemeinsamen und globalen Herausforderungen gegenübersteht, aber auch mit der zunehmenden Enttäuschung und der wachsenden Besorgnis vieler Bürger angesichts der unsicheren Lebensperspektiven und des Mangels an Chancen konfrontiert ist und dass die Bürger eine Reaktion der Entscheidungsträger hierauf erwarten; in der Erwägung, dass die Europäische Union nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht auf ein wirtschaftliches Projekt reduziert wird; in der Erwägung, dass die Herzen der Europäer unbedingt für das europäische Projekt zurückgewonnen werden müssen und der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden muss;

C.

in der Erwägung, dass die ineinandergreifenden Krisen der EU wirksame europäische Lösungen erforderlich machen, die mithilfe der Gemeinschaftsmethode fest in einem demokratischeren Prozess verankert sind, in den das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente umfassend eingebunden sind und der im Einklang mit Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht;

D.

in der Erwägung, dass die EU unser gemeinsames Zuhause ist und dass sie ihren Bürgern Sicherheit und ein stabiles wirtschaftliches Umfeld bieten muss; in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig verstärken können; in der Erwägung, dass sich die EU aus der anhaltenden Wirtschaftskrise befreien muss, indem nachhaltige Investitionen gemehrt, Ungleichheiten abgebaut, vereinbarte politische Maßnahmen umgesetzt und bessere politische Maßnahmen konzipiert werden, wozu insbesondere der Binnenmarkt vertieft und die Wirtschafts- und Währungsunion verbessert werden muss;

E.

in der Erwägung, dass wir uns als eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten beruht und den Reichtum und die Vielfalt unserer Traditionen und unserer Geschichte wertschätzt, für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben; in der Erwägung, dass wir wollen, dass Europa auf der internationalen Bühne seine Rolle übernimmt und seiner Verantwortung nachkommt und sich dabei der Solidarität, dem Multilateralismus, den externen Partnerschaften der EU und der Förderung der Annäherung an bessere Standards verpflichtet; in der Erwägung, dass wir unser gemeinsames Projekt des gemeinsamen Friedens, des gemeinsamen Wohlstands und der gemeinsamen Demokratie sichern und eine attraktive Zukunft für alle Generationen schaffen wollen;

Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der EU-Bürger

1.

weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Erholung Europas bislang bescheiden ausfällt und uneinheitlich ist — in vielen Regionen der Union erreichen Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit und die Perspektivlosigkeit der jüngeren Generationen nach wie vor ein nicht hinnehmbares Ausmaß; weist darauf hin, dass die EU deshalb auf einen dynamischen und integrativen Arbeitsmarkt hinarbeiten muss, der auf dem europäischen Modell der sozialen Marktwirtschaft beruht, die Lebensbedingungen der Bürger verbessert und eine faire Mobilität möglich macht; ist der Überzeugung, dass sich alle Bürger der EU auf grundlegende Standards mit Blick auf faire Arbeitsbedingungen und den Zugang zu hochwertiger Bildung, sozialem Schutz und den wichtigsten Dienstleistungen verlassen können müssen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen und den Bedürfnissen eines modernen Arbeitsmarkts in der EU entsprechen; weist darauf hin, dass das wichtigste Merkmal einer wettbewerbsfähigen und integrativen Volkswirtschaft in ihrer Fähigkeit besteht, die Fähigkeiten von Frauen und Männern stets zum Vorschein zu bringen;

2.

fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck an die laufende öffentliche Anhörung und den anstehenden Bericht des Parlaments anzuknüpfen, indem sie im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und den Vertragszielen einen Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte vorlegt, die in konkreten Initiativen zutage treten soll, um insbesondere

die Zugänglichkeit und Qualität der frühkindlichen Erziehung und Bildung, der Kinderbetreuung und der Gesundheitsversorgung zu fördern, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass kein Kind hinter seinen Fähigkeiten zurückbleibt; die Kommission sollte daher über weitere Maßnahmen nachdenken, mit denen soziale Investitionen ausgebaut werden und insbesondere die Kinderarmut gesenkt wird;

Qualifikationsdefizite zu beheben und den Zugang zu hochwertiger Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen zu gewährleisten;

soziale Ungleichheiten abzubauen und hochwertige Arbeitsplätze insbesondere für junge Menschen und Langzeitarbeitslose zu fördern, um so das Wirtschaftswachstum zu stärken;

die Herausforderungen im Bereich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle anzugehen;

3.

unterstreicht, dass die Kommission die effiziente und effektive Verwendung von Finanzmitteln durch die Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze überwachen, fördern und unterstützen sollte, wobei diese Finanzmittel insbesondere in Regionen mit einer hohen Arbeitslosigkeit mithilfe von Programmen für Beschäftigung und Wachstum — wie beispielsweise den im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Europäischen Investitionsbank finanzierten Programmen — eingesetzt werden sollten;

4.

betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern außerdem den europäischen sozialen Dialog stärken sollte, damit die Arbeitsmärkte und die Anforderungen des Sozialschutzes besser aufeinander abgestimmt werden, sodass die sozialen Ungleichheiten und die Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit bewältigt werden;

Stärkung der konjunkturellen Erholung und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit für mehr Arbeitsplätze und mehr Wohlstand

5.

ist überzeugt, dass die EU eine weltweit führende Rolle einnehmen kann, wenn sie das volle Potenzial ihres Binnenmarkts nutzt und das Unternehmertum, den fairen Wettbewerb und Investitionen in Innovationen fördert;

6.

ist der Ansicht, dass die EU ein robustes und vielfältiges europäisches Unternehmensumfeld fördern muss; stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik der EU einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren ihrer sozialen Marktwirtschaft leistet; betont, dass die europäische Wirtschaft nur dann auch künftig wettbewerbsfähig, gut gerüstet und der Zukunft gewachsen ist, wenn sie sich der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung verschreibt; schließt sich der Philosophie der Kommission an, wonach Europa in großen Dingen groß und in kleinen Dingen klein sein sollte;

7.

fordert, dass die Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) mit konkreten Zielen für die Zukunft erneuert wird, damit insbesondere unser Modell der sozialen Marktwirtschaft verbessert wird und Strukturreformen umgesetzt werden, um die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu modernisieren und Wohlstand für viele Menschen zu schaffen; ist überzeugt, dass die Förderung von Beschäftigung und Produktivität auch künftig oberste Priorität genießen wird und dass die EU gezielte Investitionen benötigt, um den Übergang hin zu einer innovativen, ressourceneffizienten und digitalen Wirtschaft zu beschleunigen, damit Europa reindustrialisiert wird und Arbeitsplätze zurückverlagert werden;

8.

fordert die Kommission auf, eine neue ehrgeizige Strategie für die Wirtschaft zu konzipieren, die an das Paket zur Kreislaufwirtschaft anknüpft und es ergänzt; weist darauf hin, dass für die Energiewende, ökologisch innovative KMU, Forschung und Bildung zusätzliche private und staatliche Investitionen erforderlich sind;

9.

fordert die Kommission auf, mehr Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung, Innovation, kultureller Vielfalt und Kreativität als grundlegenden Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen und dabei zu berücksichtigen, dass der Zugang von Unternehmen — insbesondere KMU — zu Kapital von größter Bedeutung dafür ist, dass die Entwicklung und die Realisierung neuer Produkte und Dienstleistungen sowohl in den herkömmlichen Branchen als auch in neuen Bereichen und der wirksame Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gefördert werden;

10.

vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt insbesondere im digitalen Bereich stärker integriert werden muss, damit für Verbraucher und KMU faire Bedingungen geschaffen und ungerechtfertigte Hindernisse beseitigt werden; ist der festen Überzeugung, dass ein weltweit wettbewerbsfähiger, innovativer und an den Bürgern ausgerichteter digitaler Binnenmarkt eine Möglichkeit ist, auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu reagieren;

11.

erwartet, dass die Kommission alle ihre Befugnisse und Zuständigkeiten nutzt, um einen Übergang hin zu einem besseren Wachstumsmodell zu fördern, das in Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung steht und auch deren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten Rechnung trägt;

Reaktion auf den Klimawandel und Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit

12.

weist darauf hin, dass die Bemühungen um die Verwirklichung der Energieunion, die Energieversorgungssicherheit und erschwingliche und nachhaltige Energie für alle Bürger und Unternehmen mit sich bringen wird, verstärkt werden müssen;

13.

weist auf die Folgen von Klimakatastrophen in Europa für die Menschen und für die Wirtschaft hin; hebt hervor, dass auch künftig gegen die Ursachen des Klimawandels vorgegangen werden muss und es gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie aufrechtzuerhalten gilt und dass es dafür einer ambitionierten Klimastrategie und der Energieeffizienz bedarf;

14.

fordert, dass sich die EU gemäß dem Pariser COP21-Abkommen zwangsläufig ambitionierte Ziele für die Verringerung von Treibhausgasemissionen, für erneuerbare Energieträger und für Energieeffizienz in der Zeit nach 2020 setzt;

15.

fordert die Kommission auf, eine gemeinsame Strategie für eine Energie- und Klimadiplomatie auszuarbeiten, mit deren Hilfe diese weltweiten Belange angegangen werden können;

16.

ersucht die Kommission, Bemühungen um das Auslaufen der Subventionen für fossile Brennstoffe aufzuzeigen und gleichzeitig die etwaigen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen abzufedern;

Kohärente Reaktion auf den erhöhten Zustrom von Flüchtlingen

17.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union konkrete Lösungen ausarbeiten muss, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen, indem sie insbesondere die Fluchtursachen in Angriff nimmt, die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern der Flüchtlinge ausweitet und alle zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen und Instrumente einsetzt, um für die Stabilisierung, den Wiederaufbau und die Entwicklung dieser Länder zu sorgen;

18.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die erforderliche humanitäre Hilfe zu leisten und in den Flüchtlingslagern für menschenwürdige Lebensbedingungen zu sorgen, die mit längerfristigen Entwicklungsprogrammen insbesondere im Bereich Bildung einhergehen;

19.

weist darauf hin, dass die Asyl- und Einwanderungspolitik der EU ihren Zweck nicht erfüllt und auf der Grundlage von Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gründlich überdacht werden muss; weist darauf hin, dass keine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu einer Absenkung des derzeit im Asylrecht der EU festgelegten Maßes an Schutz führen sollte;

20.

fordert, dass systematische und durchsetzbare Programme für die sofortige Neuansiedlung und Umsiedlung von Asylbewerbern umgesetzt werden;

21.

fordert, dass in der EU die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte Aufnahme von Asylbewerbern geschaffen werden, sodass für deren Sicherheit und menschliche Behandlung gesorgt ist und besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen gerichtet wird; betont gleichzeitig, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, um für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und ihre soziale Eingliederung zu sorgen;

22.

fordert die Kommission auf, Vorschläge mit Blick auf die Einführung einer wirklichen EU-Politik für Wirtschaftsmigration und legale Zuwanderung zu unterbreiten, die an die bestehenden Instrumente für Studierende, Wissenschaftler und hochqualifizierte Arbeitnehmer anknüpft, und auf längere Sicht Vorschläge zur Festlegung allgemeinerer Vorschriften vorzulegen, die die Einreise und den Aufenthalt der Drittstaatsangehörigen regeln, die in der Union eine Beschäftigung suchen, damit die auf den Arbeitsmärkten in der EU ermittelten Lücken geschlossen werden;

23.

vertritt die Auffassung, dass die EU und die übrige internationale Gemeinschaft angesichts der Tatsache, dass die internationale Migration ein weltweites Phänomen ist, dessen Ausmaß, Komplexität und Auswirkungen zunehmen, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten in diesem Bereich übernehmen müssen;

Reaktion auf die Sicherheitsbedenken der Bürger

24.

betont, dass innere und äußere Sicherheit zunehmend miteinander verflochten sind;

25.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, nach der Annahme des Vorschlags für eine europäische Grenz- und Küstenwache dafür zu sorgen, dass sie ihre Arbeit zügig aufnimmt und die erforderlichen Personal- und Logistikressourcen erhält;

26.

fordert die Kommission auf, die Um- und Durchsetzung der Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung — zu denen eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der zeitnahe Informationsaustausch zwischen einzelstaatlichen Behörden und über Europol und Eurojust sowie Maßnahmen hinsichtlich neuer Entwicklungen in der Terrorismusfinanzierung zählen — genau zu überwachen, um den Bedrohungen durch Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus zu begegnen;

27.

fordert die Kommission auf, Fachwissen sowie technische und finanzielle Mittel zu mobilisieren, damit auf der Ebene der EU bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und terroristischer Propaganda, radikalen Netzen und der Rekrutierung über das Internet oder auf anderem Wege durch Terrororganisationen für ein koordiniertes Vorgehen und den Austausch über bewährte Verfahren gesorgt wird, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Strategien zur Prävention, Integration und Wiedereingliederung gelegt werden sollte;

28.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die uneingeschränkte Durchführung der Rechtsvorschriften zu sorgen, die im Bereich der Sicherheit bereits verabschiedet worden sind; fordert erneut, dass eine gründliche Bewertung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung durchgeführt wird, bei der sowohl die Anwendung der ergriffenen Maßnahmen als auch ihre Wirksamkeit bewertet werden; erwartet, dass die Kommission die Sicherheitsagenda entsprechend der Erfordernisse angesichts der zunehmenden terroristischen Bedrohung aktualisiert;

29.

fordert die Kommission auf, ihre angekündigten Vorschläge für eine geeignete Rechtsgrundlage für das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung, Vorschläge für die Verbesserung und Weiterentwicklung von bestehenden Informationssystemen, die Schließung von Informationslücken und Wege hin zur Interoperabilität sowie Vorschläge für einen zwingend vorgeschriebenen Informationsaustausch auf EU-Ebene mit den erforderlichen Datenschutzvorkehrungen vorzulegen;

Eine ambitionierte Agenda für auswärtiges Handeln gegenüber der Nachbarschaft der EU und der Welt

30.

fordert eine ehrgeizige globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die EU als geopolitischen Akteur in einer sich rasch wandelnden Welt positioniert, und erwartet, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst auf kohärente Weise sämtliche Instrumente der EU für außenpolitisches Handeln nutzen, damit eine bessere Weltordnungspolitik, eine breite Konvergenz bei besseren Standards, mehr Sicherheit und eine stärkere Achtung der Menschenrechte weltweit verwirklicht werden; betont, dass zu diesem Zweck den folgenden zentralen Aspekten im Rahmen der Außenpolitik der EU Priorität eingeräumt werden sollte:

Förderung der Stabilität und des Wohlstands in der Nachbarschaft der EU durch Initiativen, durch die Entwicklung, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit gefördert werden, indem die zivile Konfliktverhütung und Aussöhnungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik — unter anderem unter geeigneter Beteiligung der NATO, die für die Staaten, die ihr angehören, nach wie vor die Grundlage ihrer gemeinsamen Verteidigung und das Forum für ihre Umsetzung ist — gestärkt werden;

Verbesserung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die nicht länger das schwächste Glied im Prozess der europäischen Integration sein darf, mit der Unterstützung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik; aufgrund der Sicherheitslage muss die europäische Verteidigung zur vollfunktionsfähigen Politik werden, die allen Mitgliedstaaten denselben Schutz bietet und ihren wesentlichen Sicherheitsanliegen dieselbe Beachtung schenkt; bereits bestehende Strukturen, Verfahren und Instrumente müssen operationell genutzt werden;

Voranbringen des Prozesses mit Blick auf Beitrittsverhandlungen, indem die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität und die Demokratie in den Bewerberländern gestärkt werden, ohne dass im Hinblick auf die Kopenhagener Beitrittskriterien Zugeständnisse gemacht werden;

wirksamere Gestaltung, bessere Koordinierung und stärkere Abstimmung der Entwicklungszusammenarbeit auf andere außenpolitische Instrumente der EU; Sicherstellung von Kohärenz und Einheitlichkeit zwischen der Entwicklungspolitik und der Sicherheitspolitik, da sie miteinander verknüpft sind, voneinander abhängen und sich gegenseitig verstärken;

Aufnahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in die Außen- und Innenpolitik der EU; fordert die Kommission nachdrücklich auf, über ihre Pläne zur Umsetzung, Überwachung, Weiterverfolgung und Eingliederung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu berichten;

Förderung des Handels als eines wichtigen Instruments, um Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu stützen, und Förderung der EU-Normen, die im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der nachhaltigen Entwicklung stehen; die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU müssen modernisiert und strikt angewandt werden, und, sofern erforderlich, muss auf von den Standardmethoden abweichende Methoden zurückgegriffen werden;

Annahme von Lösungen, mit denen den verschiedenartigen Bedrohungen begegnet und die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten wie auch der Partner der EU, speziell in ihrer Nachbarschaft, verbessert werden kann;

Gerechte Steuerpolitik für eine angemessene Mittelausstattung

31.

betont, dass es dringender erforderlich ist denn je, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Steuerumgehung, durch die den nationalen Haushalten potenzielle Einnahmen in Höhe von bis zu 1 Billion EUR verloren gehen könnten, zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass diese Mittel dafür hätten verwendet werden können, in die Zukunft zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen und Ungleichheiten abzubauen;

32.

betont, dass die Kommission auch künftig unmittelbar Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass Gewinne in den Ländern in der EU besteuert werden, in denen die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung tatsächlich erfolgt sind; weist darauf hin, dass die EU auf eine verbindliche gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer hinarbeiten, sich stärker um Aufklärung der Verstöße im Bereich staatlicher Beihilfen mit Steuerbezug bemühen, gemeinsame Vorschriften über den Einsatz und die Transparenz von Steuervorbescheiden anwenden und mit Entschlossenheit einen gemeinsamen Ansatz für die Schließung von Steueroasen verfolgen sollte;

33.

fordert die Kommission auf, in ihrem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung einen außenpolitischen Bezug herzustellen — auch was Gewinne angeht, die in Drittstaaten verbracht werden, ohne besteuert worden zu sein;

Stärkung des Unionshaushalts und der Finanzierungsinstrumente

34.

ist der Ansicht, dass die EU eine neue finanz- und fiskalpolitische Strategie benötigt, um wirksam tätig werden zu können; vertritt die Auffassung, dass die Kommission zu diesem Zweck Maßnahmen vorschlagen sollte, die auf den folgenden Grundsätzen und Aspekten beruhen:

zügige Mobilisierung von ausreichenden Mitteln; das System zur Finanzierung der EU muss unbedingt reformiert werden, indem die wirklichen Eigenmittel aufgestockt oder neue Eigenmittel eingeführt werden, damit der Unionshaushalt stabiler, langfristig tragfähiger und vorhersehbarer wird; zugleich muss der Grundsatz der Gesamtdeckung befolgt und für mehr Transparenz gesorgt werden;

zur Erzielung von bestmöglichen Ergebnissen muss bei der Verwaltung der Haushaltsinstrumente der EU genau auf die Leistung und Kostenwirksamkeit geachtet und gleichzeitig für die Einhaltung der Vorschriften und den Schutz der finanziellen Interessen der EU gesorgt werden;

die EU sollte Maßnahmen ergreifen, um Ressourcen zusammenzutragen, mit denen auf die Herausforderungen der hohen Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und der innen- und außenpolitischen Dimensionen der Flüchtlingskrise reagiert werden kann;

der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) hat nach nur zwei Jahren der Umsetzung seine Grenzen erreicht; des Weiteren können ohne umfassende Halbzeitüberprüfung des MFR aus dem Unionshaushalt weder ein zusätzlicher Finanzbedarf gedeckt noch neue politische Prioritäten finanziert und auch keine erneute Zahlungskrise abgewendet werden; fordert die Kommission auf, die Funktionsweise des MFR vor Ende 2016 zu überprüfen und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Obergrenzen des MFR und seine Flexibilität, auf 2013 nicht vorhergesehene Umstände zu reagieren, zu erhöhen;

der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) muss so verwaltet werden, dass alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, in Übereinstimmung mit der EFSI-Verordnung hohe strategische Investition zu tätigen, und dass dafür gesorgt wird, dass die Mittel für Investitionen zur Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft beitragen; der Vorschlag der Kommission für die nächste Phase des EFSI sollte auf diesen Zielsetzungen beruhen;

die wirksame Durchführung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020 sollte mit Vorbereitungen für die Kohäsionspolitik in der Zeit nach 2020 einhergehen, wobei ihr ursprünglicher Charakter gemäß den Verträgen, ihre Bedeutung für die Entwicklung des Binnenmarktes und ihr Potenzial als Investitionsinstrument für alle Regionen in der EU geachtet werden sollten; Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem EFSI und weiteren Finanzierungsinstrumenten der EU sollten gestärkt werden, um intelligentes, umweltverträgliches und integratives Wachstum zu fördern, wobei ein solides Gleichgewicht zwischen Zuschüssen und Finanzierungsinstrumenten erarbeitet und jedwede Verringerung der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel verhindert werden muss;

die Kommission sollte Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der GAP für die Landwirte vorlegen; die Kommission sollte ferner verbesserte Instrumente ausarbeiten, mit denen extreme Krisen auf den Agrarmärkten bewältigt werden können; vertritt die Auffassung, dass ein Rechtsrahmen auf EU-Ebene erforderlich ist, um unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette bekämpfen zu können, damit sichergestellt wird, dass Landwirten und Verbrauchern in der EU faire Verkaufs- und Einkaufsbedingungen zugutekommen;

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

35.

beharrt darauf, dass die Anforderungen des Unionsrechts bezüglich der demokratischen Rechenschaftspflicht für Entscheidungen im Zusammenhang mit der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung erfüllt werden;

36.

ist der Ansicht, dass die EU im Einklang mit den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts und dem Steuerungsrahmen des Europäischen Semesters darauf hinarbeiten muss, dass eine wirtschaftliche und soziale Angleichung nach oben erfolgt;

37.

ist der Ansicht, dass die Kommission ihre Überwachung von Schulden, Defiziten und makroökonomischen Ungleichgewichten konsequent so optimieren sollte, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt eingehalten und das Wirtschaftswachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden, wobei der allgemeine finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets stärker zu beachten ist;

38.

vertritt die Auffassung, dass die EU die Glaubwürdigkeit, Einheitlichkeit und demokratische Legitimität des Europäischen Semesters sowie die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang verbessern muss, damit die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen umsetzen, Strukturreformen durchführen und Investitionen zur Modernisierung ihrer Volkswirtschaften und zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit tätigen, und um eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik zu verfolgen und Ungleichheiten und Ungleichgewichte zu bewältigen;

39.

fordert eine engere wirtschaftspolitische Abstimmung, um die Investitionslücken im Euro-Währungsgebiet zu schließen und Reformbemühungen zu unterstützen, damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Nachfrage gestützt wird;

40.

vertritt die Auffassung, dass die Bankenunion vollendet werden muss und dass dafür Maßnahmen zur Risikominimierung mit einer Teilung der Risiken einhergehen müssen;

41.

weit darauf hin, dass die Ergebnisse der derzeitigen Überlegungen zur Schaffung einer Fiskalkapazität für die Wirtschafts- und Währungsunion berücksichtigt werden sollten;

42.

fordert die Kommission auf, einheitliche und ausreichend begründete Vorschläge zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion gemäß dem Bericht der fünf Präsidenten vorzulegen;

Stärkung der Grundrechte und der Demokratie

43.

ist besorgt, dass die derzeitigen Krisen nicht nur den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften beeinträchtigt haben, sondern auch das Vertrauen der EU-Bürger in ihre demokratischen Institutionen auf der Ebene der EU und, in einigen Fällen, der Einzelstaaten erschüttert haben; ist deshalb der Überzeugung, dass die Stärkung der demokratischen Legitimierung der EU und die Wiederherstellung des Vertrauens in ihre Fähigkeit, den Interessen der Bürger zu dienen, vorrangiges Ziel der EU sein sollte;

44.

weist erneut darauf hin, dass viele der heutigen Herausforderungen — der Klimawandel und die Asyl- und Migrationsproblematik, die Finanzmärkte und die Lieferketten der Konzerne, die Terrornetze und die zerfallenden Staaten und Schurkenstaaten — sich nicht auf einzelne Länder beschränken und europäische Lösungen erfordern, die durch die Gemeinschaftsmethode definiert sind und bei denen die Kommission und das Parlament uneingeschränkt einbezogen werden;

45.

weist darauf hin, dass die Kommission als Hüterin der Verträge dafür verantwortlich ist, die allgemeinen Interessen der Union (Artikel 17 EUV), nämlich den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker (Artikel 3 EUV) zu fördern; weist darauf hin, dass dem Parlament außerdem eine besondere politische Verantwortung dabei zukommt, dazu beizutragen, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten überwunden werden, das allgemeine Interesse der Europäer verteidigt wird und die demokratische Legitimität von auf europäischer Ebene gefassten Beschlüssen sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche Initiativen, zu denen auch die des Rates gehören, mit den Bestimmungen der Verträge vereinbar sind;

46.

fordert die Kommission auf, Initiativen zu ergreifen, mit denen die EU-Organe gestärkt werden und die EU-Bürger darin bestärkt werden, sich aktiver am politischen Leben auf EU-Ebene zu beteiligen; fordert alle Organe der EU auf, besseren Kontakt zu den jüngeren Generationen zu pflegen und deren Plattformen für Debatten besser zu nutzen; vertritt die Auffassung, dass außerdem mehr unternommen werden kann, um die EU-Bürger über ihre Rechte zu informieren, das Potenzial der europäischen Bürgerinitiative auszuschöpfen und die Rolle der Bürgerbeauftragten der EU zu stärken;

47.

betont, dass die Kommission Vorschläge für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorlegen und dabei dem bevorstehenden Bericht des Parlaments Rechnung tragen sollte; vertritt die Auffassung, dass die Kommission auch weiterhin auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinarbeiten sollte, wobei der Standpunkt des Gerichtshofs in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen ist und die verbleibenden rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden müssen;

48.

fordert die EU-Organe auf, sich um ein höchstmögliches Maß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität zu bemühen und gegen Interessenkonflikte vorzugehen;

49.

ist fest entschlossen, sich sämtlicher Instrumente und Ressourcen zu bedienen, um als treibende Kraft in einem neuen demokratischen Prozess für die Reform der Europäischen Union zu fungieren;

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50.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0294.