Brüssel, den 7.12.2016

COM(2016) 940 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

INVESTIEREN IN EUROPAS JUGEND


INVESTIEREN IN EUROPAS JUGEND

„Es entsteht zurzeit innerhalb der Grenzen der Europäischen Union ein 29. Staat. Es ist der Staat, in dem die Menschen, die keine Arbeit haben, wohnen. Ein Staat, in dem Jugendliche Arbeitslose wurden; ein Staat in dem wir Ausgeschlossene, Zurückgeworfene, am Wege stehen Gebliebene erleben. Ich hätte gerne, dass dieser 29. Mitgliedstaat wieder ein normaler Mitgliedstaat wird.“

Jean-Claude Juncker,

Rede zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments, 15. Juli 2014

„Bei allen Investitionen in die Verbesserung der Lebensbedingungen in anderen Ländern müssen wir in die Bekämpfung humanitärer Krisen bei uns zuhause investieren. Das Allerwichtigste daran sind Investitionen in unsere jungen Menschen. Ich kann und werde nicht akzeptieren, dass Europa der Kontinent der Jugendarbeitslosigkeit ist und bleibt. Ich kann und werde nicht akzeptieren, dass die Millennium-Generation, die Generation Y, möglicherweise die erste Generation seit 70 Jahren ist, der es schlechter geht als ihren Eltern. Dies ist natürlich in erster Linie Aufgabe der nationalen Regierungen. Aber die Europäische Union kann sie unterstützen.“

Jean-Claude Juncker,

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

Ziel des europäischen Projekts ist es, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Zukunft zu gestalten. Dazu gehört es auch, in junge Menschen zu investieren, ihnen neue Möglichkeiten zu eröffnen und ihnen dabei zu helfen, diese Chancen wahrzunehmen. Des Weiteren geht es darum, den jungen Menschen einen guten Start ins Leben zu bereiten; hierzu ist es notwendig, in ihre Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen zu investieren, ihnen zu helfen, einen ersten Arbeitsplatz zu finden oder sich darauf vorzubereiten, und ihnen die Möglichkeit zu geben, gehört zu werden. Diese Investitionen in junge Menschen legen das Fundament für eine gerechte, offene und demokratische Gesellschaft, für gesellschaftliche Mobilität und Inklusion sowie für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung.

1. Es besteht ein dringender Bedarf, in Europas Jugend zu investieren



Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Lage für junge Menschen in vielerlei Hinsicht verbessert: Die Jugendarbeitslosigkeit ist von hohen 23,9 % im Jahr 2013 auf 18,5 % im Jahr 2016 gesunken; allein im letzten Jahr betrug der Rückgang über 10 %. Der Anteil der frühen Schul- und Ausbildungsabgänger schrumpfte von 17 % im Jahr 2002 auf 11 % im Jahr 2015. Im Jahr 2015 hatten von den 32- bis 34-Jährigen 38,7 % einen Hochschulabschluss; im Jahr 2002 waren es nur 23,6 %.

Die Krise hat die junge Bevölkerung jedoch hart getroffen, und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt eine Priorität. Mit über 4 Millionen arbeitslosen jungen Menschen in der EU sind die jungen Europäerinnen und Europäer von der Wirtschaftskrise besonders stark betroffen, und viele von ihnen befinden sich nach wie vor in einer schwierigen Situation. Die Jugendarbeitslosenquote in der EU ist immer noch doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote und liegt in manchen Mitgliedstaaten bei über 40 %. Diese Zahlen sind insofern nur bedingt aussagekräftig, weil viele junge Menschen nicht arbeitslos gemeldet und aus einer Vielzahl von Gründen auch gar nicht auf Arbeitssuche sind, sei es wegen familiärer Verpflichtungen oder gesundheitlicher Probleme, sei es, weil sie entmutigt sind oder ihnen der Antrieb fehlt, sich als arbeitslos registrieren zu lassen. Insgesamt 6,6 Millionen junge Menschen haben weder eine Arbeit noch absolvieren sie eine schulische oder berufliche Ausbildung, und bei manchen von ihnen ist dies schon viele Jahre so.

Sorge bereitet auch, dass hochwertige Bildung noch nicht für alle Realität ist und dass ein hoher Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler nur über geringe Grundkompetenzen verfügt. 11 % der jungen Menschen haben die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen. Dieses Fehlen einer formalen Qualifikation schmälert ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden. Rund 60 % dieser „frühen Schulabgänger“ sind arbeitslos oder nicht erwerbstätig. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (deren Anteil an der jungen Bevölkerung in den meisten EU-Mitgliedstaaten wächst 1 ) sind tendenziell stärker unter den frühen Schulabgängern und unter den Menschen vertreten, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren 2 . Gemäß den neuesten PISA-Daten steigt der Anteil der Schüler, die nur geringe Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern haben und sehr schlecht lesen können. Bei den Naturwissenschaften erhöhte sich der Anteil der Schüler mit schlechten Ergebnissen um vier Prozentpunkte (von 16,6 % im Jahr 2012 auf 20,6 % im Jahr 2015), bei der Lesekompetenz um knapp zwei Prozentpunkte (von 17,8 % im Jahr 2012 auf 19,7 % im Jahr 2015). Noch höher ist nach wie vor der Anteil der Schüler mit schwachen Leistungen im Fach Mathematik (22,2 % im Jahr 2015, also leichter Anstieg gegenüber den 22,1 % im Jahr 2012). Dies ist ein schwerer Rückschlag und verdeutlicht, wie dringend die Leistungen der europäischen Bildungssysteme auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Mehr als 20 % der Schulkinder haben Schwierigkeiten, einfache Rechenaufgaben zu lösen. Über 16 % haben Probleme in den naturwissenschaftlichen Fächern, und über 17 % mit dem Lesen. 3 Nur jeder vierte junge Mensch gibt an, digitale Kompetenzen über die formale Bildung erlangt zu haben. Schüler mit einem schwachen sozioökonomischen Hintergrund sind in der Gruppe leistungsschwacher Schüler überrepräsentiert, was das Risiko birgt, dass sich Armut und soziale Ausgrenzung von einer Generation auf die nächste übertragen. 4

Vor diesem Hintergrund blicken viele junge Menschen nicht mit Zuversicht in ihre Zukunft. 57 % der jungen Generation meinen, dass junge Menschen vom wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Leben ausgeschlossen sind. 5 Zugleich sind die jungen Menschen bestrebt, sich gesellschaftlich zu engagieren und zu beteiligen. Die Lage und die Aussichten der jungen Menschen sind weder mit der sozialen Marktwirtschaft in Europa noch mit den Prioritäten der Kommission (Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen) vereinbar. Wie von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union betont worden ist, droht die Millennium-Generation – die Generation Y – die erste Generation seit 70 Jahren zu werden, der es schlechter geht als ihren Eltern. Dies hat auch etwas mit den großen wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen in den europäischen Gesellschaften zu tun und damit, wie Vermögen und Chancen zwischen Generationen verteilt sind, wobei die Krise der letzten Jahre tiefergehende Trends verstärkt.

Diesen Kampf muss Europa gewinnen. Schon früh arbeitslos zu sein, bringt persönliche Entbehrungen mit sich und kann das ganze Leben eines Menschen negativ prägen. Ein Sieg über die Jugendarbeitslosigkeit bedeutet, mehr junge Menschen in gute Arbeitsplätze zu vermitteln. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass Europa dauerhaftes Wachstum und nachhaltigen Wohlstand sicherstellen kann. Sich mit der Lage junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu befassen, ist zugleich eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und letztlich der Glaubwürdigkeit des europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmodells.

Die Kommission wirbt für eine neuerliche Anstrengung zugunsten junger Menschen. Im Bratislava-Fahrplan, den die Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Mitgliedstaaten nach der Rede zur Lage der Union beschlossen haben, wird betont, dass der Jugend bessere Chancen geboten werden müssen; hierzu sollen die Mitgliedstaaten von der EU weiterhin bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unterstützt und Beschlüsse über erweiterte EU-Programme für junge Menschen gefasst werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission jetzt Maßnahmen für effektivere Investitionen in junge Menschen vor. Ziel ist es, den jungen Menschen dabei zu helfen, Chancen zu ergreifen, sich gut in die Gesellschaft zu integrieren, aktive Staatsbürger zu werden und eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einzuschlagen. Bei dieser Initiative geht es darum, wie die EU und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen intensivieren können, um jungen Menschen die Unterstützung, die Bildung und Ausbildung sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, die sie verdienen. Die vorliegende Mitteilung ist Teil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Chancen junger Menschen. Im Zuge dieses Pakets ruft die Kommission außerdem das Europäische Solidaritätskorps 6 ins Leben, und sie legt eine Mitteilung zur Verbesserung und Modernisierung der Bildung 7 vor.

2. EU-Maßnahmen zugunsten junger Menschen

Die Hauptverantwortung für Strategien und Maßnahmen für junge Menschen liegt bei den Mitgliedstaaten; sie sind auch dafür verantwortlich, den Mehrwert der EU-Förderung deutlich zu machen. In erster Linie sind die Mitgliedstaaten selbst für ihre jeweilige Beschäftigungs-, Bildungs- und Jugendpolitik verantwortlich, doch hat die Europäische Union die Aufgabe, die mitgliedstaatlichen Anstrengungen zu unterstützen; dies tut sie seit vielen Jahren. Dies war insbesondere der Fall für die derzeitige Kommission, deren Augenmerk schwerpunktmäßig dem Thema Jugendarbeitslosigkeit und insbesondere der Umsetzung der Jugendgarantie galt und die im Jahr 2015 die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und im Jahr 2016 dann die Neue europäische Kompetenzagenda vorgelegt hat. Zu oft ist für die Nutznießer von EU-Maßnahmen nicht ersichtlich, woher die Unterstützung tatsächlich kommt: Strategien und Maßnahmen, die auf EU-Ebene angestoßen wurden oder finanzielle Unterstützung von der EU erhalten, zeitigen zwar oft bemerkenswerte Ergebnisse, werden aber von nationalen, regionalen oder lokalen Behörden durchgeführt, weswegen sich viele Menschen der Rolle, die die EU bei diesen Maßnahmen spielt, gar nicht bewusst sind.

2.1. Die Jugendarbeitslosigkeit in den Griff bekommen

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat für die EU weiterhin oberste Priorität. Die Beschäftigungsförderung ist ein von allen Mitgliedstaaten geteiltes Anliegen. Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten mit zahlreichen Maßnahmen und auch mit finanziellen Mitteln.

Im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erteilt die EU den Mitgliedstaaten Ratschläge und Hinweise 8 , wie sie strukturelle Reformen fördern können, die die Integration junger Menschen in die Arbeitswelt erleichtern. Schwerpunkte des Europäischen Semesters 2016 waren aktive Arbeitsmarktpolitiken, frühe Schulabgänger, ein besserer Zugang für benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu allgemeiner und beruflicher Bildung, die Relevanz von Bildung und Ausbildung für den Arbeitsmarktbedarf, das arbeitsbasierte Lernen und die Lehrlingsausbildung sowie gezielte Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Die finanzielle Unterstützung aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds wird auf diese Handlungsempfehlungen abgestimmt (siehe Kasten).

Beispiele für EU-Maßnahmen zugunsten junger Menschen im Bereich Beschäftigung

– Seit Januar 2014 haben sich über 14 Millionen Menschen an einem der nationalen Jugendgarantie-Programme beteiligt, deren Aufstellung im Jahr 2013 beschlossen worden war. Seither haben rund 9 Millionen ein Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Lehrstelle oder einen Praktikumsplatz angenommen. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, eine Hauptfinanzierungsquelle der EU zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie, wurde im Jahr 2013 ins Leben gerufen und mit einem Etat von insgesamt 6,4 Mrd. EUR ausgestattet.

– Der Europäische Sozialfonds (ESF) investiert seit 60 Jahren in die Kompetenzen sowie in die allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen. Zwischen 2007 und 2013 hat der ESF über 30 Millionen junge Menschen unterstützt. Für die Jahre 2014 bis 2020 sind über 6 Mrd. EUR aus dem ESF für Maßnahmen zur Verbesserung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und 27 Mrd. EUR für allgemein- und berufsbildende Maßnahmen vorgesehen.

– Im gleichen Zeitraum werden 6,8 Millionen junge Menschen in 15 Mitgliedstaaten in den Genuss neuer oder verbesserter Bildungseinrichtungen kommen; die Gelder hierfür stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

– Ebenfalls für diesen Zeitraum werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums 2 Mrd. EUR in Ausbildungs- und Beratungsdienste investiert, die die Kompetenzen und die Beschäftigungsfähigkeit nicht zuletzt junger Menschen steigern sollen; 7 Mrd. EUR werden bereitgestellt, um Start-up-Unternehmen im ländlichen Raum zu fördern, wobei ein besonderer Fokus auf jungen Menschen liegt.

– Die Europäische Investitionsbank unterstützt mit ihrem Programm „Qualifikation und Beschäftigung – Investition in die Jugend“ Investitionen in das Humankapital (z. B. berufliche Bildung, Darlehen für Studierende, Mobilitätsprogramme mit einem Umfang von 7 Mrd. EUR in den Jahren 2013-2015), und sie gewährt Zugang zu Geldern im Zusammenhang mit der Beschäftigung junger Menschen in KMU (von 2013 bis 2015 flossen 26 Mrd. EUR an KMU). 9

In den vergangenen Jahren hat die Jugendgarantie zur Verbesserung der konkreten Lage vor Ort beigetragen. Die Jugendgarantie wurde von der Kommission vorgeschlagen und im Jahr 2013 von den Mitgliedstaaten in einer Ratsempfehlung 10 angenommen. Sie ist das politische Versprechen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes bzw. nach der Beendigung der formalen allgemeinen oder beruflichen Bildung ein hochwertiger Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikum angeboten wird. In Ergänzung anderer zentraler EU-Instrumente wie dem Europäischen Sozialfonds wurde die EU-Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Jugendgarantie in den von Jugendarbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen Europas gezielt zu unterstützen. Um die Durchführung von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu beschleunigen, hat die Kommission Anfang 2015 vorab 1 Mrd. EUR bereitgestellt. Des Weiteren hat sie im September 2016, auch angesichts der ersten Umsetzungsergebnisse, eine Aufstockung der finanziellen Ausstattung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und deren Verlängerung bis 2020 vorgeschlagen.

Konkrete Beispiele für die Wirkung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

– Das französische Programm Emplois d’avenir (Zukunftsarbeitsplätze), das im Jahr 2012 aufgelegt wurde und teilweise mit Mitteln aus der der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert wird, zielt darauf ab, geringqualifizierten jungen Menschen aus benachteiligen Gebieten subventionierte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigungsverträge mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren gibt es sowohl für nichtstaatliche Organisation als auch für Privatunternehmen. Im Jahr 2016 wurden so 150 000 junge Menschen unterstützt.

– In Lettland werden mit dem Projekt „Bescheid wissen und handeln“, das im Jahr 2015 angelaufen ist und aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert wird, gezielte Outreach-Tätigkeiten auf städtischer Ebene unterstützt. Ziel ist es, nicht gemeldete junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren ausfindig zu machen und dazu zu motivieren, wieder eine allgemeine oder berufliche Bildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

– In Kroatien haben dank der finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds inzwischen elf Zentren für lebenslange Berufsberatung ihre Arbeit aufgenommen. Sie bieten allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Berufsberatungsdienste an (entweder im persönlichen Gespräch oder per Internet), wobei ein spezielles Augenmerk auf den jungen Menschen liegt.

2.2. In Kompetenzen und Fähigkeiten sowie in die Integration in den Arbeitsmarkt investieren

Kompetenzen und Fähigkeiten sind eine zentrale Investition. In der wissensbasierten Wirtschaft ist ein breites Spektrum an Kompetenzen und Fähigkeiten unverzichtbar. 11 In sie zu investieren trägt dazu bei, den Übergang ins Arbeitsleben zu erleichtern, die Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten. Die Bildungssysteme müssen zu besseren Ergebnissen führen, d. h. zu guten Lernerfolgen für alle Schüler, vor allem solchen aus benachteiligten Verhältnissen. Ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auf der Verbesserung der Leistung durch Steigerung der Effizienz und auf der Qualität des Unterrichts liegen. Besserer Unterricht ist ein Schlüsselfaktor zur Verbesserung von Qualität und Effizienz.

Hochwertige Berufsbildungssysteme erleichtern den Übergang junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Vor allem während der Krise haben sich weit entwickelte Berufsbildungssysteme (mit Lehrlingsausbildung) als besonders effektiv erwiesen, um die Jugendarbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen oder zu verhindern. Der Grund für diesen Erfolg liegt darin, dass Berufsbildung, arbeitsbasiertes Lernen und insbesondere die Lehrlingsausbildung äußerst wirksame Instrumente darstellen, um die für den Arbeitsmarkt relevanten Kompetenzen zu vermitteln. Aus diesem Grund unterstützt die Kommission die aktive Einbeziehung der Sozialpartner in die Verbesserung der Berufsbildungsangebote sowie die Entstehung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft. Durch die Bereitstellung von entsprechenden Informationen und die Förderung des Voneinanderlernens auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten außerdem bei der Verbesserung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Beispiele für EU-Maßnahmen in den Bereichen Kompetenzen sowie allgemeine und berufliche Bildung

– Im Juni 2016 hat die Kommission eine Neue europäische Kompetenzagenda 12 angenommen. Sie enthält ein Bündel von Maßnahmen, mit denen mehr junge Menschen mit besseren Kompetenzen ausgestattet, vorhandene Kompetenzen besser genutzt sowie Kompetenzangebot und Kompetenzbedarf besser aufeinander abgestimmt werden sollen.

– Seit 2013 sind Mitgliedstaaten, Sozialpartner, Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen und andere in der Europäischen Ausbildungsallianz zusammengeschlossen, um das Angebot, die Qualität und das Image der Lehrlingsausbildung sowie die Mobilität der Auszubildenden zu verbessern. Außerdem arbeitet die Kommission seit 2015 im Rahmen des Europäischen Pakts für die Jugend mit der europäischen Wirtschaft daran, die Kooperation zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zum künftigen „Normalfall“ zu machen; Ziel ist es, gemeinsam mindestens 100 000 hochwertige Lehrstellen, Praktikums- oder Arbeitsplätze für Berufseinsteiger zu schaffen. Mit dem Pakt für die Jugend und der Ausbildungsallianz sind – in Form von Zusagen von Unternehmen und Organisationen – bereits über 500 000 Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen geschaffen worden. Parallel zu den Maßnahmen, mit denen die Zahl und die Qualität der Lehrstellen und der Berufsbildungsmöglichkeiten gesteigert werden sollen, arbeitet die Kommission eng mit Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungseinrichtungen zusammen, um deren Berufsbildungssysteme zu stärken.

– Die erste Europäische Woche der beruflichen Kompetenzen (5.-9. Dezember 2016) soll über 500 000 junge Menschen, Eltern, Fachleute, Arbeitgeber und Sozialpartner aus der gesamten EU anziehen und ein Schaufenster für Spitzenleistung und Qualität in der Berufsbildung sein.

2.3. Angebote auch jenseits der Grenze machen und junge Menschen stärker einbeziehen

In einem anderen Land zu lernen, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, ist eine einzigartige Erfahrung und weitet den Horizont. Die Volkswirtschaften Europas sind in hohem Maße miteinander verwoben. Wenn junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihren Horizont zu erweitern, hilft ihnen das, selbstständiger und selbstbewusster zu werden. Es ist ein Weg, sich neue Kompetenzen und Kenntnisse anzueignen, und es ist insofern eine besondere Erfahrung, als die jungen Menschen lernen können, mit Diversität umzugehen und in einem anderen Umfeld zurechtzukommen.

Das Programm Erasmus+ bietet einem breiten Spektrum junger Menschen, darunter Studierenden, Schülern und Auszubildenden, Unterstützung im Bereich der beruflichen Bildung, der Freiwilligentätigkeit und des Jugendaustauschs. Für die Jahre 2014-2020 ist Erasmus+ mit insgesamt 14,8 Mrd. EUR ausgestattet. Damit soll das Programm über 4 Millionen junge Menschen fördern. Aktuelle Studien belegen die konkreten Erfolge des Programms, insbesondere bezüglich der Beschäftigungsfähigkeit. 13 Studierende und Auszubildende mit Mobilitätserfahrung sind nach Abschluss ihres Studiums nur halb so oft von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen wie die, die kein Studium bzw. keine Ausbildung im Ausland absolviert haben. Jeder Dritte, der ein von Erasmus+ gefördertes Praktikum im Ausland absolviert hat, bekommt ein Arbeitsplatzangebot in dem Unternehmen, für das er dabei gearbeitet hat. Zudem zeigen Erasmus-Praktikanten auch mehr unternehmerische Initiative als die Daheimgebliebenen: Jeder zehnte hat sein eigenes Unternehmen gegründet, und über drei Viertel planen dies oder können es sich vorstellen. Erasmus-Teilnehmer verfügen darüber hinaus über bessere Problemlösungs- und Anpassungskompetenzen, und sie sind toleranter und zuversichtlicher als die, die nicht im Ausland waren. Diese Kompetenzen werden von Arbeitgebern sehr geschätzt, und sind zugleich wichtige soziale Trümpfe im gesellschaftlichen Leben.

In einer offenen und demokratischen Gesellschaft ist es sehr wichtig, dass Menschen bereits in jungen Jahren Verantwortung als aktive Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Voraussetzung für ein solches bürgerschaftliches Engagement ist, dass junge Menschen die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen und gehört zu werden. Damit sich junge Menschen aktiv in die Gesellschaft einbringen, müssen sie die Erfahrung machen, dass ihr Handeln zählt und dass sie auf die ihnen wichtigen Entscheidungen Einfluss nehmen können. In Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Beteiligten unterstützt die Kommission die Umsetzung der EU-Strategie für die Jugend 14 . Deren zwei Hauptziele lauten: im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt mehr Möglichkeiten und Chancengleichheit für junge Menschen schaffen und junge Menschen ermutigen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist ihre konsultative, partizipatorische Dimension: Mithilfe des „strukturierten Dialogs“ sind 170 000 junge Menschen in ganz Europa mobilisiert worden, Politikern ihre Meinung zu Themen mitzuteilen, die ihnen am Herzen liegen.

Beispiele für EU-Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Freiwilligentätigkeit

– Das Erasmus-Programm wird nächstes Jahr 30 Jahre alt und ist bislang etwa 5 Millionen jungen Menschen zugutegekommen. Im Zeitraum 2014-2020 dürften aufgrund einer Mittelaufstockung und einer Diversifizierung der Lernpfade weitere
4 Millionen Menschen in den Genuss einer Erasmus-Förderung kommen.

– Engagieren können sich junge Menschen auch im Europäischen Freiwilligendienst, der seit 20 Jahren eine wichtige Größe im Bereich transnationaler ehrenamtlicher Einsätze ist. Jedes Jahr werden rund 10 000 junge Freiwillige gefördert, die sich im Ausland an einer Vielzahl von Maßnahmen beteiligen, etwa an Aktivitäten für die Jugend, an der sozialen Hilfe für Menschen in Not oder am Schutz der Umwelt.

3. Ein erneuter Anstoß, in junge Menschen zu investieren

Auch wenn die Wirtschaft weiter wächst und immer noch Arbeitsplätze geschaffen werden, besteht kein Anlass zu Selbstgefälligkeit. Die Folgen der Krise sind weitreichend, und die Herausforderungen, die sich aus den Jahren mit massiver Arbeitslosigkeit ergeben haben, sind in vielen Teilen Europas gewaltig. Die EU kann auf mehrere von ihr angestoßene und geförderte Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen zurückblicken. Voraussetzung für den Erfolg ist ein gemeinsames Vorgehen unter Einbeziehung von Akteuren auf allen Ebenen, insbesondere der verantwortlichen Regierungsebenen und der Sozialpartner. Nach Ansicht der Kommission gilt es, in drei Bereichen Fortschritte zu erzielen:

3.1. Bessere Chancen auf Beschäftigungszugang

Das Europäische Semester bringt Reformen auf nationaler Ebene voran, und mehreren Mitgliedstaaten werden präzise Empfehlungen erteilt. Im jüngsten Jahreswachstumsbericht, mit dem das Europäische Semester 2017 eingeläutet wird, hebt die Kommission hervor, wie wichtig eine Priorisierung der Investitionen in das Humankapital ist, dass also auch die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen verbessert und in ihre Kompetenzen und in ihre Bildung investiert werden muss.

Die Jugendgarantie sollte in allen Mitgliedstaaten umfassend und nachhaltig umgesetzt werden. Das fortgesetzte politische Bekenntnis zur Jugendgarantie und deren fortgesetzte finanzielle Förderung sind ein Trumpf, und es ist von zentraler Bedeutung, die Früchte der bisher geleisteten Arbeit zu ernten. Die Umsetzung ist in einer Reihe von Mitgliedstaaten erst unlängst vollumfänglich erfolgt, da viele Maßnahmen substanzielle Reformen und breit angelegte Partnerschaften erforderten, die als solche neue und vielversprechende Formen der Unterstützungserbringung darstellen. 15 Da sich die Lage in zahlreichen Teilen Europas verbessert, wird es in vielen Mitgliedstaaten zu den obersten Prioritären gehören, dafür Sorge zu tragen, dass geringqualifizierte junge Menschen angemessene Unterstützung erhalten. Hierzu müssen der Zugang zur Jugendgarantie verbessert und jene jungen Menschen wirksamer erreicht werden, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und die auch nicht bei öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind. Für die Umsetzung der Jugendgarantie muss außerdem die Zusammenarbeit unter den öffentlichen Stellen und mit anderen Interessenträgern intensiviert und die Leistungsfähigkeit der Partner, insbesondere der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, gesteigert werden. Damit junge Menschen hochwertige Angebote erhalten, sollten bessere Verfahren eingeführt und damit Qualitätsstandards festgelegt werden. Die Bereitstellung von Lehrstellen im Rahmen der Jugendgarantie sollte verbessert werden, da auf sie nur 4,1 % der bislang wahrgenommenen Angebote entfallen.

Um die Umsetzung der Jugendgarantie in den Regionen, in denen sie am meisten gebraucht wird, zu erleichtern, sollten die Mittel für die Durchführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aufgestockt werden. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens hat die Kommission vorgeschlagen, die ursprüngliche Mittelausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Jahren 2017-2020 um 1 Mrd. EUR aufzustocken. Eine weitere Milliarde Euro wird der Europäische Sozialfonds bereitstellen. Falls der Vorschlag angenommen wird, könnte etwa eine Million junge Menschen mehr von einer Unterstützung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative profitieren.

3.2. Bessere Möglichkeiten durch allgemeine und berufliche Bildung

Die Kommission ist entschlossen, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu vereinfachen und deren Anstrengungen zur Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen. Die Kommission wird ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten ausweiten und im Jahr 2017 gezielte Maßnahmen vorlegen, um die Schul- und Hochschulbildung zu modernisieren; dazu werden eine aktualisierte Agenda für die Modernisierung der Hochschulbildung ebenso gehören wie eine spezifische Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventen, eine Agenda zur Unterstützung der Entwicklung von Schulen und der Weiterbildung von Lehrerkräften, eine Bewertung der Empfehlung über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen sowie weitere Maßnahmen zur Flankierung der Digitalisierung im Bildungswesen und zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Kompetenzen und zum digitalen Lernen.

Um die Qualität, das Angebot, die Attraktivität und die Inklusivität der Lehrlingsausbildung und des arbeitsbasierten Lernens in der Berufsbildung zu verbessern, wird die Kommission einen Qualitätsrahmen 16 für die Lehrlingsausbildung– mit wichtigen Grundsätzen für die Konzipierung und die Durchführung der Ausbildung auf allen Ebenen – vorschlagen, der genügend Flexibilität für eine Anpassung an die unterschiedlichen Systeme der Mitgliedstaaten lässt. Dieser Rahmen könnte die Qualität der Lehrlingsausbildung, die mit EU-Programmen (Jugendgarantie, Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, Europäisches Solidaritätskorps, Erasmus+ und Europäischer Sozialfonds) gefördert werden, stärken.

Im Jahr 2017 wird – nach dem Muster des erfolgreichen Benchmarking-Modells für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen – ein nachfragegesteuerter Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung geschaffen, der den Ländern bei der Einführung oder Reformierung von Lehrlingsausbildungssystemen helfen soll. Dieser Dienst wird auch den Wissensaustausch, die Zusammenarbeit und das Peer-Learning in Fragen der Lehrlingsausbildung verbessern, indem bewährte Vorgehensweisen ermittelt und das Voneinanderlernen intensiviert wird. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Mobilisierung von Akteuren für konkrete Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene liegen.

Lernmobilität in der Berufsbildung bringt sowohl den Teilnehmern als auch den Arbeitgebern Vorteile. Studien 17  belegen, dass Aufenthalte von mehr als sechs Monaten den größten Nutzen in puncto Verbesserung der beruflichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen bringen. Derzeit sind jedoch die meisten Lehrpraktika in einem anderen Mitgliedstaat kurz (72 % dauern unter einem Monat und 21 % zwischen einem und drei Monaten). Als Reaktion auf die Appelle des Europäischen Parlaments, Qualität und Attraktivität der Lehrlingsmobilität zu steigern, wird die Kommission innerhalb des bestehenden Programms Erasmus+ zur Unterstützung von Arbeitspraktika im Ausland „ErasmusPro“ als neue Mobilitätsmaßnahme für längerfristige (6-12 Monate) Aufenthalte vorschlagen. Ein robuster Rahmen mit gründlicher Vorbereitung, strukturierter Umsetzung und geeignetem Follow-up soll den Erfolg und die Qualität der Mobilitätserfahrung garantieren. Dank einer engen Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und anderen Interessenträgern im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz und des Europäischen Pakts für die Jugend 18 sowie starker Partnerschaften mit Berufsbildungsanbietern, Sozialpartnerorganisationen, zwischengeschalteten Stellen und öffentlichen Arbeitsverwaltungen (wegen der Kontakte zu örtlichen Arbeitgebern) soll eine größere Zahl von Unternehmen verfügbar sein, die bereit sind, Menschen in Ausbildung, insbesondere Lehrlinge, aufzunehmen.

3.3. Mehr Chancen für Solidarität, Lernmobilität und Engagement

Im Zuge der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens
hat die Kommission beschlossen, der Lernmobilität mittels einer
deutlichen Aufstockung der Mittel für Erasmus+ um 200 Mio. EUR bis 2020 einen weiteren Schub zu verleihen.

Die Kommission stellt ein Europäisches Solidaritätskorps auf, das das Fundament für Solidaritätseinsätze in Europa stärken soll. Das Korps soll engagierte und begeisterungsfähige junge Menschen zusammenführen, die sich gemeinsam in Solidaritätsprojekte einbringen. Es soll ein inspirierendes und ermutigendes Erlebnis für junge Menschen sein, die helfen, lernen und sich entwickeln und dabei wertvolle Erfahrungen sammeln möchten. Außerdem soll es eine erweiterte Grundlage für Organisationen in ganz Europa darstellen, die jungen Menschen Möglichkeiten für Solidaritätseinsätze anbieten. Zugutekommen soll es benachteiligten Bevölkerungsgruppen sowie öffentlichen nationalen und lokalen Strukturen auf zahlreichen Gebieten: Verteilung von Lebensmitteln an Obdachlose und deren Unterbringung, Aufräumaktionen in Wäldern, Unterstützungsmaßnahmen für Katastrophengebiete, Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen usw.

Um das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen zu stärken, wird die Kommission die Überarbeitung der europäischen Jugendstrategie für die Zeit nach 2018 vorbereiten. In groß angelegten Konsultationen mit jungen Menschen und den wichtigsten Interessenträgern wird im Jahr 2017 erörtert werden, worauf sich die Strategie in Zukunft konzentrieren sollte. Eine zentrale Frage wird lauten, wie jungen Menschen mehr und bessere Gelegenheiten für eine aktive Beteiligung am politischen Leben und an demokratischen Prozessen geboten werden können. Die Kommission wird ihr Instrumentarium für den Dialog und den Austausch mit jungen Menschen – darunter die europäische 1 Million-Stimmen-Initiative, das Projekt im Zusammenhang mit dem neuen Narrativ für Europa und der strukturierte Dialog – weiterentwickeln und ausbauen.

Die Mobilität junger Menschen ist wesentlich, um das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu stärken. Im Einklang mit einem Vorschlag des Europäischen Parlaments und anlässlich des 30-jährigen Bestehens von Erasmus im Jahr 2017 wird die Kommission die multimodale Mobilität von jungen Menschen unterstützen, die an einem Bildungsprojekt beteiligt sind. Dies eröffnet den jungen Generationen neue Möglichkeiten, Europa zu entdecken und ihre eigenen Erfahrungen zu sammeln.

4. Fazit

In dieser Mitteilung „Investieren in Europas Jugend“ werden konkrete EU-Maßnahmen beschrieben, mit denen jungen Menschen geholfen werden soll, die Arbeit und die Bildungschancen zu bekommen, die sie verdienen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Alle Mitgliedstaaten müssen sie schultern.

Nur eine breit angelegte Partnerschaft und ein gemeinsames Bekenntnis von EU und Mitgliedstaaten können zu den in der derzeitigen Lage notwendigen grundlegenden Veränderungen führen. Dies entspricht auch dem Geist der Bratislava-Erklärung, auf die sich die Staats- und Regierungschefs von 27 Mitgliedstaaten verständigt haben.

Aufbauend auf dem, was in den letzten Jahren erreicht worden ist, verpflichtet sich die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und mit dem Rat, um die Unterstützung für Investitionen in junge Menschen europaweit zu erhöhen. Sie wird zudem auf allen Ebenen eng mit jedem einzelnen Mitgliedstaat und mit anderen Interessenträgern zusammen, um sie bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Im Übrigen ist sie zuversichtlich, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2016 den Impuls und die Entschlossenheit aufbringen wird, ein Bündel ehrgeiziger Initiativen nach dem Muster der oben skizzierten drei Maßnahmenbereiche zu beschließen.

(1)

Im Ausland geborene junge Menschen sowie im Inland geborene junge Menschen mit im Ausland geborenen Eltern machten im Jahr 2014 20 % der 15- bis 29-Jährigen in der EU aus; Eurostat, 2014. Im Jahr 2015 waren 83 % der erstmaligen Asylbewerber in der EU-28, also mehr als vier Fünftel, unter 35 Jahren alt.

(2)

Fast ein Viertel der 18- bis 24-jährigen Drittstaatsangehörigen sind frühe Schulabgänger. Zum Vergleich: Unter den jungen Menschen, die im Land ihrer Staatsangehörigkeit leben, sind es rund 10 %. Die Quote der jungen Menschen, die weder eine Arbeit noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ist unter Drittstaatsangehörigen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren mit 32,7 % höher als unter den Einheimischen (18,0 %); besonders gravierend ist die Situation bei Frauen (43,0 %).

(3)

In der PISA-Studie der OECD werden regelmäßig die Grundkompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler untersucht.

(4)

Einzelheiten zu dem Zusammenhang zwischen schlechten Bildungsleistungen und sozioökonomischem Status im „Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015“.

(5)

Eurobarometerumfrage zur europäischen Jugend im Jahr 2016, http://www.europarl.europa.eu/atyourservice/en/20160504PVL00110/European-youth-in-2016

(6)

COM(2016) 942 final.

(7)

COM(2016) 941 final.

(8)

Diese Hinweise werden in Form länderspezifischer Empfehlungen im Kontext der EU-weiten Koordinierung auf den Gebieten der Haushalts-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik („Europäisches Semester“) erteilt.

(9)

http://www.eib.org/projects/priorities/investing-for-youth/index.htm

(10)

Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1).

(11)

Dies gilt für Grundkompetenzen (wie Lesen und Rechnen), für Schlüsselkompetenzen (wie digitale und unternehmerische Fähigkeiten sowie Fremdsprachen) und für nichtkognitive Kompetenzen (wie Teamwork und kritisches Denken).

(12)

COM(2016) 381 final.

(13)

Der Aspekt der Beschäftigungsfähigkeit ist in zahlreichen Studien untersucht worden. Beispiele:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/repository/education/library/study/2014/erasmus-impact_en.pdf

https://www.agence-erasmus.fr/docs/2431_observatoire-n2.pdf

https://www.agence-erasmus.fr/docs/20140425_rapport-final_etude-impact-de-web.pdf

(14)

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1).

(15)

COM(2016) 646 final.

(16)

Zu entwickeln auf der Grundlage der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung „A Shared Vision for Quality and Effective Apprenticeships and Work-based Learning“ vom 2. Dezember 2016.

(17)

http://www.pedz.uni-mannheim.de/daten/edz-b/gdbk/07/analysis_leonardo_study_de.pdf

(18)

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2387