Brüssel, den 9.11.2016

COM(2016) 715 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungspolitik

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I.    EINLEITUNG

Im November 2015 hatte die Europäische Kommission eine mittelfristige Strategie für die EU-Erweiterungspolitik dargelegt, die die Amtszeit dieser Kommission abdeckt. Sie wurde im Dezember 2015 vom Rat angenommen. Die vorliegende Mitteilung enthält eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Strategie und entsprechende Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Hinblick auf spezifische Erweiterungsländer und bestimmte thematische Fragen.

Die EU steht weiterhin an verschiedenen Fronten vor großen Herausforderungen. Von einer Vielzahl von Krisen geht ein Destabilisierungspotenzial aus, das sich nicht nur in Europa, sondern weltweit bemerkbar macht. Die EU hat in den Erweiterungsländern aufgrund des Wirtschaftsabschwungs und einer gewissen Skepsis gegenüber dem europäischen Projekt teilweise an Attraktivität eingebüßt.

Gleichzeitig ist die feste Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft, wie sie von allen Mitgliedstaaten kontinuierlich bekräftigt wurde, nach wie vor Motor für den Wandel und zugleich Anker der Stabilität in den Ländern Südosteuropas. Daher ist ein glaubwürdiger Beitrittsprozess, der auf strengen und fairen Bedingungen beruht, weiterhin ein unverzichtbares Instrument, um diese Länder zu stärken und sie im Einklang mit den Beitrittskriterien durch politische und wirtschaftliche Reformen bei ihrer Modernisierung zu unterstützen.

Die Erweiterungspolitik erzielt weiterhin Ergebnisse, und in den meisten Ländern kommen die Reformen voran, wenngleich in unterschiedlichem Tempo. Aufgrund der Komplexität der notwendigen Reformen handelt es sich um einen langfristigen Prozess. Nach wie vor bestehen strukturelle Defizite, die sich insbesondere in den Schlüsselbereichen Rechtsstaatlichkeit und Wirtschaft bemerkbar machen.

Was speziell die Türkei anbelangt, so führten das Gipfeltreffen EU-Türkei vom 29. November 2015 und im Anschluss daran die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 zu einer deutlichen Reduzierung der irregulären Migrationsströme und generell zu einer Neubelebung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Am 15. Juli wurden in der Türkei die demokratischen Institutionen und die Gesellschaft als Ganzes von einem gewaltsamen Putschversuch erschüttert, den die EU umgehend aufs Schärfste verurteilte.

Das fortgesetzte Engagement für den Grundsatz „Wesentliches zuerst“ bleibt für die Erweiterungsländer unerlässlich. Die Kommission wird sich weiterhin nachdrücklich für die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Bereiche Sicherheit, Grundrechte, demokratische Institutionen und Reformen der öffentlichen Verwaltung, sowie für die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit einsetzen. Dies sind nach wie vor die wesentlichen Aspekte für die Erfüllung der Kopenhagener und Madrider Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU. Eine stärkere Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der Interessenträger im Allgemeinen wird auch in Zukunft unverzichtbar sein.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Beitrittsverhandlungen kein Selbstzweck sind und dies auch nie waren. Sie sind vielmehr Teil eines umfassenderen Modernisierungs- und Reformprozesses. Die Regierungen der Erweiterungsländer müssen die notwendigen Reformen aktiver angehen und sie tatsächlich in ihre politische Agenda integrieren – nicht weil die EU es von ihnen verlangt, sondern weil es im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger liegt. Inwieweit die Öffentlichkeit künftigen Erweiterungen wohlwollend gegenübersteht, wird vom Vorbereitungsstand der Kandidatenländer abhängen. Daher tragen durch den EU-Beitrittsprozess angestoßene Reformen zugleich dazu bei, in den EU-Mitgliedstaaten wie auch in den Kandidatenländern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

II.    UMSETZUNG DER ERWEITERUNGSSTRATEGIE 2015

a)    Rechtsstaatlichkeit

Insgesamt wurden Anstrengungen unternommen, um die Rechtsrahmen und Rechtsinfrastrukturen zu modernisieren und die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte zu verbessern. Im Juli nahm das albanische Parlament einstimmig Verfassungsänderungen an, die die Grundlage für eine weitreichende und umfassende Justizreform bilden. Serbien verabschiedete umfassende Aktionspläne für den Bereich Rechtsstaatlichkeit, die das Arbeitsprogramm für Reformen in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 vorgeben.

Allerdings verläuft der Aufbau funktionierender und unabhängiger Justizsysteme weiterhin schleppend, und in den meisten Ländern bestehen nach wie vor Effizienzprobleme und Mängel im Bereich der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht. In der Türkei wurde die Unabhängigkeit der Justiz durch umfangreiche Änderungen an den Strukturen und der Zusammensetzung der höheren Gerichte und den fortgesetzten Druck auf Richter und Staatsanwälte untergraben. Die Entlassung eines Fünftels der Richter und Staatsanwälte im Anschluss an den Putschversuch vom 15. Juli stellt eine weitere bedeutende Herausforderung für das Funktionieren der Justiz insgesamt dar. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurden die schwerwiegenden Defizite, die im Zuge der Abhöraffäre ans Licht gekommen waren, immer noch nicht angemessen angegangen.

In den letzten Jahren haben alle Länder ihre Rahmen für die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität ausgebaut. Neue Institutionen wurden eingerichtet, wie z. B. die montenegrinische Korruptionsbekämpfungsbehörde, und es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine Spezialisierung auf Ebene von Polizei und Justiz zu fördern. Trotz dieser Bemühungen gibt es in mehreren Ländern der Region eindeutige Anzeichen dafür, dass der Staat weiterhin in unterschiedlichem Ausmaß von Interessengruppen vereinnahmt wird. So bedienen sich Unternehmen, Einrichtungen und mächtige Personen illegaler Praktiken, um die Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirtschaft im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen und zu gestalten. Der erklärte politische Wille zur Bekämpfung der Korruption hat nicht in ausreichendem Maß zu konkreten Ergebnissen geführt. Die Anstrengungen müssen sich daher mehr denn je darauf konzentrieren, eine glaubwürdige und nachhaltige Erfolgsbilanz in diesen Bereichen zu erzielen. Hierzu bedarf es in Fällen gleich welcher Ebene effizienter, wirksamer und objektiver Ermittlungen und ebensolcher Strafverfolgungsmaßnahmen und Gerichtsurteile. Im öffentlichen Auftragswesen muss für größere Transparenz gesorgt werden. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität müssen mehr als nur Erfolge in Einzelfällen erzielt werden. Die Behörden müssen die Zerschlagung krimineller Netzwerke und die Einziehung von Vermögenswerten ernsthaft in Angriff nehmen, wobei auch ambitioniertere und wirkungsvolle Instrumente wie die erweiterte Einziehung von Vermögenswerten zum Einsatz kommen müssen. Es sollte mehr getan werden, um die Problematik des Handels mit Feuerwaffen anzugehen. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels wurden in den letzten Jahren uneinheitliche Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Angleichung an den einschlägigen Besitzstand und wirksamen Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie für den Schutz und die Unterstützung der Opfer.

Terrorismus und Radikalisierung stellen auch weiterhin eine Bedrohung für die Sicherheit der EU und der Erweiterungsländer dar. Insbesondere die Türkei war im vergangenen Jahr Ziel mehrerer groß angelegter Terroranschläge, die viele Todesopfer forderten. Voraussichtlich werden sich auch in den kommenden Jahren Kämpfer aus der EU wie auch aus den Erweiterungsländern vor allem in Syrien und Irak aufständischen Gruppen anschließen und nach ihrer Rückkehr möglicherweise eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen. Die Erweiterungsländer können hiergegen inzwischen mit robusteren Instrumenten vorgehen, da sie ihre strafrechtlichen Bestimmungen und ihre Antiterrorgesetze entsprechend geändert haben. Einige Erweiterungsländer haben zudem neue Strategien und Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, die sich nicht mehr auf einen ausschließlich auf die Strafverfolgung ausgerichteten Ansatz beschränken, sondern vielmehr der Prävention und der Bekämpfung von Radikalisierung ebenfalls einen hohen Stellenwert beimessen. Allerdings muss noch mehr getan werden, um die Radikalisierung vor Ort in den Ländern zu bekämpfen, insbesondere durch Maßnahmen im Bildungsbereich und durch eine bessere Kontrolle von finanzieller Unterstützung aus dem Ausland, die für die Verbreitung radikaler Inhalte eingesetzt wird. Die EU dehnt derzeit ihr Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung auf die Erweiterungsländer aus, damit sie sich mit Konzepten vertraut machen können, die sich in der EU bei Bekämpfung von Radikalisierung bewährt haben. Die Erweiterungsländer sollten Europol weiterhin zur Erleichterung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung nutzen.

b)    Grundrechte

Die Grundrechte sind in den Erweiterungsländern nach wie vor größtenteils gesetzlich verankert. Im westlichen Balkan sind zwar weiterhin Defizite in der Praxis festzustellen, doch im Großen und Ganzen ist die Lage stabil. In der Türkei sind in diesem Bereich Rückschritte zu verzeichnen, und bei der praktischen Verwirklichung sind vielfach erhebliche Defizite festzustellen. Nach dem Putschversuch vom Juli wurde der Notstand ausgerufen. Auf dieser Grundlage wurden weitreichende Maßnahmen ergriffen, die eine Beschneidung der Grundrechte bedeuten. Im Anschluss an den Putschversuch wurde der Vorwurf zahlreicher schwerer Verletzungen des Verbots von Folter und Misshandlung und der Verfahrensrechte erhoben. Die Türkei muss in ihrem eigenen Interesse eine wirksame gerichtliche Überprüfung der mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen gewährleisten. Die Kommission begrüßt die diesbezügliche Zusage der türkischen Behörden und fordert die Türkei nachdrücklich auf, eine Überwachung der nachfolgenden Gerichtsverfahren durch internationale Organisationen zu erleichtern.

Im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit besteht in den meisten Erweiterungsländern weiterhin Anlass zu besonderer Besorgnis, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren waren in diesem Bereich keine Fortschritte zu verzeichnen; in einigen Fällen hat sich die Lage sogar verschärft. In der Türkei hat sich die Lage im Bereich der Meinungsfreiheit insbesondere durch die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung von Journalisten unter dem Vorwurf terroristischer Aktivitäten und die Schließung einer Vielzahl von Medienunternehmen weiter erheblich verschlechtert. Im westlichen Balkan kam es weiterhin zu ungebührlicher politischer Einmischung in die Arbeit der öffentlichen Rundfunkanstalten und zur Einschüchterung von Journalisten; auch die öffentliche Medienförderung blieb intransparent. Um diese Probleme anzugehen, wird die Kommission auf der Grundlage der Erfahrungen mit den SPEAK UP!-Konferenzen einen neuen Ansatz in der Region verfolgen, bei dem über die Meinungsfreiheit als solche hinaus im Rahmen von „Medientagen“ ein erweitertes Spektrum von Medienthemen erörtert werden soll, wie etwa das Funktionieren der Medienmärkte, Wettbewerbsverzerrungen und sonstige Fragen wie Finanzierung und Werbemärkte.

Die Diskriminierungen und Feindseligkeiten gegenüber benachteiligten Gruppen, unter anderem aus Gründen der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, geben nach wie vor Grund zu ernster Besorgnis. Außerdem sind weitere Maßnahmen notwendig, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten, auch durch die Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, und um Chancengleichheit für Frauen herzustellen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Die Rechte des Kindes müssen gestärkt werden, unter anderem durch die Entwicklung von Kinderschutzsystemen, und es bedarf vermehrt wirksamer Strategien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. An der schwierigen Lage der Roma hat sich kaum etwas geändert; die Roma sind insbesondere im westlichen Balkan nach wie vor Opfer von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung. Der politische Rahmen für die Integration der Roma ist in allen Erweiterungsländern vorhanden, doch müssen die Regierungen größere Anstrengungen unternehmen, um die eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen und sie müssen hierfür auch auf zentraler und lokaler Ebene die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.

In vielen Erweiterungsländern ist der wirksame Schutz personenbezogener Daten noch nicht umfassend gewährleistet und der Aufbau robuster Systeme zur Gewährleistung der Verfahrensrechte ist noch nicht abgeschlossen.

c)    Migration

Die Migrationskrise war einer der wichtigsten Punkte der politischen Agenda des vergangenen Jahres und verdeutlichte die strategische Bedeutung der Erweiterungspolitik in der Region. Die EU reagierte mit einem umfassenden und rechtesensiblen Handlungskonzept. Die faktische Schließung der Westbalkanroute durch die betroffenen Länder hat zusammen mit der Erklärung EU-Türkei vom 18. März zu klaren Ergebnissen vor Ort geführt, denn die Zahl der irregulären Migranten und Asylsuchenden, die auf den griechischen Inseln ankommen, ist erheblich gesunken (von mehreren Tausend pro Tag auf durchschnittlich weniger als einhundert pro Tag). Dadurch ist auch die Zahl der Todesfälle auf See deutlich zurückgegangen. Die Türkei hat weiterhin große Anstrengungen unternommen, um mehr als 2,7 Millionen vor allem aus Syrien und Irak stammenden Flüchtlingen Schutz zu bieten; so wurde unter anderem die Gesetzgebung über vorübergehenden Schutz ausgeweitet und der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Sie verbesserte zudem das Grenzmanagement und verstärkte die Patrouillen an den Land- und Seegrenzen. Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ist rasch zum Einsatz gekommen und bietet den Hilfebedürftigen konkrete Unterstützung. Derzeit stehen für die Fazilität insgesamt 2,2 Mrd. EUR zur Verfügung; davon wurden 1,2 Mrd. EUR bereits vertraglich gebunden und 677 Mio. EUR ausgezahlt. Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben wesentlich zur Bewältigung der Migrationsströme beigetragen. Seit dem Sommer 2015 wurden diese beiden am stärksten betroffenen Länder des westlichen Balkans bei ihren positiven und konstruktiven Bemühungen um Hilfeleistungen für die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Flüchtlinge und Migranten von der EU mit humanitärer Hilfe sowie sonstiger Hilfe aus dem Instrument für Heranführungshilfe unterstützt. 

Allerdings unternahmen Migranten weiterhin Versuche, Ziele in Europa zu erreichen. Zur Bewältigung der Migrationskrise mussten einige Erweiterungsländer ihren rechtlichen und institutionellen Rahmen sowie ihre Infrastrukturen rasch anpassen. In allen Ländern müssen die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten vor allem im Hinblick auf die Bewältigung von Krisensituationen weiter unterstützt werden. Polizei und Justiz müssen kontinuierlich gegen die Schleusung von Migranten vorgehen, auch durch eine proaktive Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch mit den Partnerländern.

Darüber hinaus soll der Migrationsdruck sowohl in der Union als auch in den Erweiterungsländern durch den Einsatz weiterer Instrumente verringert werden. Neben der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei tragen auch der Regionale Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise und die Pakte mit Jordanien und Libanon dazu bei, in der Region Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge zu schaffen und dort ihre Situation und ihre Lebensperspektiven zu verbessern. Der westliche Balkan wurde zudem mit Sondermaßnahmen und humanitärer Hilfe unterstützt.

Gegenwärtig kommen die Staatsangehörigen von fünf Erweiterungsländern bei Reisen in die EU in den Genuss der Visaliberalisierung. Die Türkei und das Kosovo* haben 2016 bei der Erfüllung der Vorgaben ihres jeweiligen Fahrplans für die Visaliberalisierung bedeutende Fortschritte erzielt. Die Kommission konnte dem Rat und dem Europäischen Parlament daher vorschlagen, auch für sie die Visumpflicht aufzuheben, sobald die ausstehenden Benchmarks erfüllt sind.

1d)    Funktionieren der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung

Das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen stellt nach wie vor für eine Reihe von Ländern eine wesentliche Herausforderung dar. Die zentrale Rolle, die den nationalen Parlamenten für die Demokratie zukommt, muss noch in der politischen Kultur verankert werden. Bei dem Putschversuch vom Juli in der Türkei handelte es sich um einen direkten Angriff auf die demokratisch gewählten Institutionen des Landes als solche. In Anbetracht der Schwere der Bedrohung für die demokratischen Institutionen war eine umgehende Reaktion auf diese Bedrohung legitim.

Allerdings werfen das Ausmaß und der kollektive Charakter der seit dem Putschversuch ergriffenen Maßnahmen eine Reihe sehr ernster Fragen auf. Ebenfalls Anlass zu ernster Besorgnis gibt, dass im Mai die Immunität zahlreicher Parlamentsabgeordneter aufgehoben wurde.

Im westlichen Balkan wird die Arbeit der Parlamente häufig durch Boykotte behindert. Obwohl einige Boykottsituationen überwunden wurden, bleibt die politische Kultur von Gegensätzen geprägt. Die in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Juli erzielte Einigung über die Umsetzung des im vergangenen Jahr geschlossenen Pržino-Abkommens bietet die Grundlage dafür, dass im Dezember 2016 vorgezogene Parlamentswahlen stattfinden können. Im Kosovo boykottierte und behinderte die Opposition weiterhin die parlamentarische Tätigkeit; dabei kam es auch zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die parlamentarische Kontrolle wird in vielen Fällen durch die unzureichende Berichterstattung seitens der Regierung, wenig leistungsfähige Ausschusssysteme und den übermäßigen Rückgriff auf Dringlichkeitsverfahren ausgehöhlt. Zwar verlief die Durchführung von Wahlen im Großen und Ganzen ohne größere Zwischenfälle, doch beeinträchtigen erhebliche Defizite, auch im Zusammenhang mit der Organisation von Wahlen, sowie die politische Einmischung in die Berichterstattung in den Medien die Integrität der Wahlvorbereitungen und des Wahlprozesses insgesamt. Wahlen werden weiterhin häufig als Möglichkeit angesehen, politische Kontrolle über die Verwaltung und mitunter auch über unabhängige Einrichtungen zu erlangen.

Die Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind uneinheitlich. Was die Türkei anbelangt, lässt sich noch nicht abschätzen, wie sich die zahlreichen Entlassungen der jüngsten Zeit auf die Professionalität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung auswirken werden. Die meisten Länder des westlichen Balkans haben mit der Verabschiedung von Reformstrategien für die öffentliche Verwaltung und von Programmen zur Reform der öffentlichen Finanzverwaltung Fortschritte erzielt, doch müssen deren Umsetzung und langfristige Tragfähigkeit noch sichergestellt werden. Die Politisierung des öffentlichen Dienstes gibt weiterhin Anlass zu Besorgnis. Obwohl moderne Rechtsvorschriften für den öffentlichen Dienst vorhanden sind, werden diese insbesondere bei Ernennungen oder Entlassungen hoher Beamter häufig durch Ausnahmereglungen umgangen. Die Politikformulierung und die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften entsprechen qualitativ nicht dem im Rahmen der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung verfolgten Ansatz. In vielen Fällen wird bei der Ausarbeitung von gesetzgeberischen Maßnahmen, staatlichen Politiken und großen Investitionsvorhaben auf eingehende Folgenabschätzungen und interne und öffentliche Konsultationen verzichtet.

In den meisten Ländern ist die Struktur der staatlichen Verwaltung nach wie vor komplex und die Rechenschaftspflicht ist nicht hinreichend gewährleistet. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine gute Verwaltung, auf Zugang zu Informationen und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit muss noch besser geschützt werden. Die Einführung von e-Government-Diensten gehört weiterhin zu den Prioritäten, da sie ein Schlüsselfaktor für transparente, zügige und kohärente öffentliche Dienstleistungen sind. Zahlreiche Länder haben durch die Verabschiedung moderner Gesetze über allgemeine Verwaltungsverfahren Fortschritte erzielt, doch Rechtssicherheit wird erst dann bestehen, wenn dazu im Widerspruch stehende Sonderverwaltungsverfahren, die durch sektorale Rechtsvorschriften geregelt sind, abgeschafft wurden. Darüber hinaus müssen die Länder noch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der zentralen, der regionalen und der lokalen Regierungsebene sorgen, um die optimale Umsetzung der Reformen und die effiziente Dienstleistungserbringung für die Bürger zu unterstützen.

e)    Wirtschaft

Ein stärkeres Wachstum, der Anstieg der Investitionen und die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen durch den Privatsektor sind Anzeichen dafür, dass sich die wirtschaftliche Lage im westlichen Balkan schrittweise verbessert hat. Alle Erweiterungsländer stehen jedoch auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene vor großen strukturellen Herausforderungen, zu denen auch wenig effiziente öffentlichen Verwaltungen und die hohe Arbeitslosigkeit gehören. Insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit ist weiterhin besorgniserregend hoch. Die Infrastrukturen und die Bildungssysteme müssen verbessert werden. Die Verschlechterung der Schuldenquoten in der Region hat sich verlangsamt und konnte in einigen Ländern dank einer erfreulichen Haushaltskonsolidierung sogar gestoppt werden.

Der Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten veranlasst zahlreiche Menschen zur Migration. Gleichzeitig wirken sich die hohen Heimatüberweisungen von Arbeitsmigranten negativ auf die Bereitschaft aus, in den Ländern selbst eine Beschäftigung zu suchen.

Im Kontext des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sind alle Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer aufgefordert, ein jährliches Wirtschaftsreformprogramm (Economic Reform Programme – ERP) vorzulegen. Die ERP umfassen mittelfristige makroökonomische Prognosen und die Haushaltsplanung für die nächsten drei Jahre sowie eine Liste prioritärer Strukturreformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und eines inklusiven Wachstums. Der ERP-Prozess hat dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf dringend notwendige Strukturreformen zu lenken und die Koordinierung zu verbessern. Allerdings haben diese Reformanstrengungen noch nicht zu konkreten Veränderungen für das Leben der Bürger geführt. Die einschlägigen Akteure müssen verstärkt für die politischen Leitlinien sensibilisiert werden, und es bedarf eines nachdrücklicheren Engagements für ihre Umsetzung.

Die EU und die Türkei sind bei ihren Vorbereitungen für die Verhandlungen über eine Modernisierung und Ausweitung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei, bei der ein erhebliches ungenutztes Potenzial besteht, vorangekommen. Die Kommission erarbeitet derzeit einen Entwurf für Verhandlungsrichtlinien, der bis Ende 2016 vorgelegt werden soll.

Negative Auswirkungen auf das Investitionsklima in zahlreichen Ländern haben die anhaltenden rechtsstaatlichen Defizite und die Anzeichen für eine Vereinnahmung des Staates durch Interessengruppen, insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit und Effizienz der Gerichtsbarkeit, die uneinheitliche Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften, die unzulängliche Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie häufige Änderungen bei Genehmigungen und Steuern, die das Korruptionsrisiko erhöhen. Besonders problematisch ist dies für den westlichen Balkan aufgrund der Defizite im Bereich der Corporate-Governance-Rahmen, der geringen Größe und Fragmentierung der nationalen Märkte, der nicht abgeschlossenen Privatisierung und der begrenzten regionalen Handelsintegration. In der Türkei zog das Wirtschaftswachstum an, doch verschlechterte sich das Unternehmensumfeld weiter und die Wirtschaft ist weiterhin durch finanzielle Risiken, Schwankungen des Anlageverhaltens der internationalen Investoren und anhaltende politische Risiken gefährdet. Die Verschlechterung der Sicherheitslage führte zu deutlichen Einbußen in der Tourismusbranche.

Angesichts der Auswirkungen der Rechtsstaatlichkeit auf die wirtschaftspolitische Steuerung wird die Kommission den Zusammenhängen zwischen diesen beiden Säulen des Beitrittsprozesses besondere Aufmerksamkeit widmen.

f)    Regionale Zusammenarbeit

Die von der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans ausgehenden Impulse – die insbesondere die Konnektivitätsagenda der EU und den „Berlin-Prozess“ betreffen – haben die regionale Zusammenarbeit weiter gestärkt und somit zur politischen Stabilisierung beigetragen und wirtschaftliche Chancen eröffnet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der früheren Gipfeltreffen wurden auf dem Gipfeltreffen in Paris im Juli 2016 weitere Fortschritte bei der Konnektivitätsagenda erzielt, darunter eine Vereinbarung über die Schaffung eines regionalen Strommarktes und eine stärkere Fokussierung auf Verbesserungen der Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Regionale Initiativen, wie etwa der Südosteuropäische Kooperationsprozess, haben sich weiterhin positiv auf die Stabilisierung und die Zusammenarbeit ausgewirkt. Die Länder dehnten zudem ihre Zusammenarbeit auf neue Bereiche aus, beispielsweise durch die Einrichtung eines regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit und eine Vereinbarung über den Start eines neuen Pilotprogramms für den Austausch von jungen Beamten. Darüber hinaus einigten sich die Länder des westlichen Balkans auch auf Maßnahmen zur Handelserleichterung und nahmen Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung des regionalen Handels in Angriff. Letztlich wird der Erfolg der Zusammenarbeit daran gemessen werden, ob vor Ort tatsächlich Konnektivitätsprojekte fertig gestellt werden. Die konkreten Arbeiten müssen nun dringend gestartet werden, damit ein greifbarer direkter Nutzen für die Bürger entsteht. Bei den Verkehrs- und Energieprojekten muss allerdings die Umsetzung der Konnektivitäts-Reformmaßnahmen, die 2015 auf dem Gipfeltreffen der „Westbalkan-Sechs“-Gruppe in Wien vereinbart wurden, schneller vorangetrieben werden.

Gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und des Erweiterungsprozesses. Auf bilateraler und multilateraler Ebene waren kontinuierliche Kontakte und eine verstärkte Zusammenarbeit zu verzeichnen, auch in sensiblen Bereichen wie Kriegsverbrechen, vermisste Personen, Flüchtlingsrückkehr, organisierte Kriminalität und polizeiliche Zusammenarbeit. Die gutnachbarlichen Beziehungen werden weiter durch verschiedene regionale Kooperationsinitiativen verbessert. Gleichzeitig sind eine verantwortungsbewusstere politische Führung und weitere Versöhnungsbemühungen unverzichtbar, um die Stabilität zu fördern und ein positives Umfeld für die Vergangenheitsbewältigung zu schaffen. Erklärungen, die sich negativ auf die gutnachbarlichen Beziehungen auswirken, sollten vermieden werden.

Es bedarf weiterer Bemühungen zur Überwindung bilateraler Streitigkeiten zwischen Erweiterungsländern bzw. zwischen Erweiterungsländern und Mitgliedstaaten. Bilaterale Fragen müssen von den Betroffenen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt angegangen werden und sollten den Beitrittsprozess – der auf einer festgelegten Konditionalität basieren sollte – nicht aufhalten. In dieser Hinsicht wurden nur begrenzte Ergebnisse erzielt. Bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo müssen raschere Fortschritte erzielt werden. In Bezug auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist es nach wie vor wichtig, dass die gutnachbarlichen Beziehungen gewahrt bleiben und dass unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine für beide Seiten akzeptable Lösung in der Frage des Ländernamens ausgehandelt wird. Die Fortschritte bei den Vermittlungsgesprächen in Zypern unter Federführung der VN sind sehr zu begrüßen. Um weitere Fortschritte zu erleichtern, muss die Türkei ihrer Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Zusatzprotokolls nachkommen und bei der Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern weiter vorankommen. Dies könnte dem Beitrittsprozess neue Impulse verleihen. Die Kommission ruft zudem zur Vermeidung jeglicher Drohung, Irritation oder provokativen Handlung auf, die die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Streitbeilegung beeinträchtigen könnten. Die Kommission weist nachdrücklich auf sämtliche Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten hin, zu denen unter anderem das Recht auf den Abschluss bilateraler Abkommen sowie die Exploration und Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht, gehören.

III.    NEUGEWICHTUNG DES ERWEITERUNGSPAKETS

a)    Einbeziehung neuer Bereiche in die neugewichtete Berichterstattungsmethodik

Im Jahr 2015 nahm die Kommission eine Reihe von Änderungen an der Berichterstattungsmethodik vor. Das Ziel bestand darin, noch genauere Bewertungen zu liefern, allen Akteuren eine verbesserte Informationsquelle und Orientierungshilfe an die Hand zu geben, für mehr Transparenz im Erweiterungsprozess zu sorgen und deutlicher zu zeigen, wo die Länder insgesamt stehen. Bei den Berichten steht daher der aktuelle Stand stärker im Mittelpunkt, damit klarer erkennbar ist, wie weit die Länder bei ihren jeweiligen Vorbereitungen zur Erfüllung der Beitrittskriterien vorangekommen sind. Sie bieten den Ländern mehr Orientierungshilfe für die Schwerpunktsetzung im folgenden Jahr, und bei der Berichterstattung und Bewertung wird eine harmonisierte Bewertungsskala zugrunde gelegt, sodass ein direkter Vergleich zwischen den Ländern möglich ist. Diese Änderungen bringen klarer zum Ausdruck, dass die von den Erweiterungsländern im Hinblick auf die europäische Integration unternommenen Anstrengungen mit einem kontinuierlichen und umfassenden politischen und wirtschaftlichen Reformprozess einhergehen sollten und nicht als enggefasste technische Verhandlungen verstanden werden dürfen.

2016 wurden über die 2015 behandelten Pilotbereiche 2 hinaus weitere Bereiche in dieses neugewichtete Konzept einbezogen. Erfasst werden nun auch für die wirtschaftliche Entwicklung relevante Bereiche (freier Warenverkehr, Wettbewerb, Verkehr, Energie) sowie bestimmte Bereiche des Kapitels 24 (Migration, Grenzkontrolle, Asyl und Terrorismusbekämpfung) sowie Umwelt und Klimawandel. Bei dieser schrittweisen Einbeziehung weiterer Bereiche wird der angemessenen zeitlichen Staffelung der Reformmaßnahmen und der auch weiterhin nötigen Fokussierung auf die wesentlichen Aspekte Rechnung getragen. Die neue Methodik wird 2018 weiter ausgebaut werden.

Die harmonisierte Bewertungsskala hat zu größerer Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit der Berichte geführt. Um die Ergebnisse noch genauer abzubilden, wurde die Bewertung des Vorbereitungsstands noch präziser gestaltet, indem, wo dies angebracht ist, zwischen den bisherigen Einstufungskategorien Zwischenstufen eingeführt wurden.

b)    Änderungen an der Berichterstattung über die wirtschaftlichen Kriterien

Aufbauend auf den letztjährigen Änderungen an der Berichterstattung über die wirtschaftlichen Kriterien hat die Kommission eine weitere Feinabstimmung ihre Methodik vorgenommen und die Unterkriterien für die Bewertung der beiden wirtschaftlichen Beitrittskriterien angepasst. Diese Anpassung soll dafür sorgen, dass die Erweiterungsländer auch in wirtschaftlicher Hinsicht auf den Beitritt vorbereitet sind und ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft zur Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der EU beitragen.

Bei den überarbeiteten Unterkriterien stehen die wichtigsten wirtschaftlichen Probleme der derzeitigen Erweiterungsländer im Vordergrund, wie die unzulänglichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihr unzureichender Zugang zu Finanzmitteln, die hohe Arbeitslosigkeit, die schwachen Ergebnisse im Bildungssektor sowie das niedrige Innovationsniveau und die unzureichende regionale Konnektivität. Mit den überarbeiteten Unterkriterien können Marktschwächen und Defizite bei der Wettbewerbsfähigkeit präziser analysiert werden. Der neue Fokus entspricht zudem stärker den Wirtschaftsreformprogrammen und gibt somit den Erweiterungsländern eine klarere Orientierungshilfe, damit sie noch vor dem Beitritt Nutzen aus einer engeren Integration in die EU ziehen und letztendlich die wirtschaftlichen Kriterien erfüllen können.

c)    Ein neuer Zeitplan für das Erweiterungspaket: Wechsel von Herbst auf Frühjahr

Die Kommission beabsichtigt, die Annahme des jährlichen Erweiterungspakets, die traditionell im Herbst erfolgte, künftig auf das Frühjahr zu verlegen. Dies würde bedeuten, dass das neue Paket nicht im Oktober/November 2017, sondern im Frühjahr 2018 angenommen wird. Die anschließenden Schlussfolgerungen des Rates könnten dann auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) im Juni verabschiedet werden. Durch diesen neuen Zeitplan könnte die Kommission ihren Berichterstattungszeitraum mit dem Kalenderjahr – dem üblichen Zeitrahmen für die Erhebung statistischer Daten – harmonisieren. Die Erweiterungsländer hatten eine solche Vorgehensweise wiederholt vorgeschlagen.

Zudem könnte die Kommission durch diesen neuen Zeitplan ihren Berichterstattungszyklus für das Erweiterungspaket mit dem ERP-Zyklus harmonisieren. Dies würde den wesentlichen wirtschaftlichen Aspekten der Erweiterungspolitik mehr Gewicht verschaffen, für höhere Kohärenz zwischen dem Erweiterungspaket und dem ERP-Prozess sorgen und Letzterem größere Sichtbarkeit verleihen.

IV.    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse und der Bewertungen in den im Anhang beigefügten Zusammenfassungen für die einzelnen Länder gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und gibt folgende Empfehlungen ab:

I

1.Die Erweiterungspolitik der EU ist nach wie vor eine strategische Investition in Frieden, Sicherheit, Wohlstand und Stabilität in Europa. Diese Politik, die auf strikten, zugleich jedoch fairen Bedingungen und der Beurteilung nach den eigenen Leistungen beruht, ist weiterhin ein Motor für den Wandel und die Modernisierung in den Partnerländern trotz eines insgesamt schwierigen Umfelds. Eine Stabilisierung durch einen solchen Wandel liegt im eigenen Interesse der EU.

2.Der von der Kommission propagierte Fokus auf den Grundsatz „Wesentliches zuerst“ hat zu greifbaren Ergebnissen vor Ort geführt  und die Reformprozesse kommen insgesamt voran, wenngleich in unterschiedlichem Tempo. Aufgrund der Komplexität der notwendigen Reformen handelt es sich um einen langfristigen Prozess und in einer Reihe von Schlüsselbereichen bestehen nach wie vor Defizite. Reformen sind notwendig in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung, und die gewählten Institutionen der Länder müssen sie zum Nutzen ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger voranbringen. Die Vorteile von Wirtschaftsreformen und Förderung der Rechtsstaatlichkeit verstärken sich gegenseitig.

3.Die Zusammenarbeit mit der Türkei und dem westlichen Balkan war ein wichtiges Element bei der Bewältigung der Migrationskrise und mehrere Länder spielten in diesem Rahmen eine positive Rolle. Die EU unterstützt die am stärksten betroffenen Länder – allen voran die Türkei – bei deren Bemühungen, Flüchtlingen und Migranten Hilfe zu leisten und Schutz zu bieten.

4.Gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind wesentliche Bestandteile des Erweiterungs- und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Überwindung bilateraler Streitigkeiten, die den Beitrittsprozess nicht aufhalten dürfen. In diesem Kontext spielt im westlichen Balkan die Zusammenarbeit der „Westbalkan-Sechs“-Gruppe eine wichtige Rolle, einschließlich im Rahmen des Berlin-Prozesses.

II

5.Türkei: Die Türkei ist ein wichtiger Partner für die Europäische Union. Die EU verurteilte den gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli auf das Schärfste als direkten Angriff auf demokratische Grundsätze und sicherte dem türkischen Volk und seinen demokratischen Institutionen ihre uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität zu. Nach dem gescheiterten Putschversuch wurde am 20. Juli für einen Zeitraum von drei Monaten landesweit der Notstand ausgerufen. Dieser wurde seither um weitere drei Monate verlängert

Die EU und die Türkei stehen im Rahmen ihrer Beziehungen vor den gleichen langfristigen Chancen und Herausforderungen wie vor dem 15. Juli. Allerdings haben die weitreichenden Maßnahmen, die nach dem Putsch ergriffen wurden, einige zentrale Herausforderungen in Bezug auf die Menschenrechtslage im Land, insbesondere was die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren anbelangt, verschärft. Im Bereich der Meinungsfreiheit und der Funktionsweise der Justiz waren weitere Rückschritte zu verzeichnen. Die Lage im Südosten stellte nach wie vor eine der schwierigsten Herausforderungen dar. Infolge des Scheiterns des Prozesses zur Beilegung des Kurdenkonflikts im Juli 2015 verschlechterte sich die Sicherheitslange im Land gravierend. Die Türkei war Ziel mehrerer groß angelegter Terroranschläge, die der PKK und Da’esh zugeschrieben wurden und viele Todesopfer forderten. Die EU hat unterstrichen, dass bei Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung die Verhältnismäßigkeit und die Menschenrechte gewahrt bleiben müssen. Der politische Prozess zur Beilegung der Kurdenfrage muss unverzüglich wieder in Gang gebracht werden. Die EU ist zutiefst besorgt über die Festnahme mehrerer Parlamentsabgeordneter der HDP, denen die Unterstützung terroristischer Aktivitäten vorgeworfen wird.

Angesichts des Ausmaßes und des kollektiven Charakters der seit Juli ergriffenen Maßnahmen hat die EU die Türkei als Kandidatenland dazu aufgerufen, in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte die höchsten Standards zu wahren. Die türkischen Behörden haben diesbezüglich eindeutige Zusagen abgegeben. Die Kommission fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese vollständig umzusetzen, unter anderem im Rahmen einer internationalen Beobachtung der nach dem Putschversuch erfolgten Inhaftierungen und der Gerichts- und sonstigen Verfahren. Die EU ist entschlossen, mit einer demokratischen, inklusiven und stabilen Türkei bei der Bewältigung unserer gemeinsamen Herausforderungen zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig müssen die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten unter allen Umständen gewahrt bleiben, und das Parlament und alle in den demokratischen Institutionen des Landes vertretenen Kräfte müssen ihre verfassungsmäßige Rolle uneingeschränkt ausüben können. Angesichts der jüngsten Überlegungen, im Parlament eine Gesetzesvorlage zur Wiedereinführung der Todesstrafe einzubringen, ruft die EU in Erinnerung, dass die eindeutige Ablehnung der Todesstrafe ein wesentlicher Bestandteil des Besitzstands der Union und eine zentrale völkerrechtliche Verpflichtung der Türkei ist.

Wie auf dem Gipfeltreffen EU-Türkei vom 29. November 2015 vereinbart, haben die EU und die Türkei ihre Beziehungen in wichtigen Bereichen von gemeinsamem Interesse vertieft. Es fanden hochrangige politische Dialoge und hochrangige Dialoge über Energie- und Wirtschaftsfragen statt. Die Türkei hat weitere herausragende Anstrengungen unternommen, um mehr als 2,7 Millionen Flüchtlingen aus Syrien und Irak Schutz zu bieten. Die Zusammenarbeit im Bereich der Migration wurde im Anschluss an die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 intensiviert. In Kombination mit anderen Maßnahmen führte dies zu einem drastischen Rückgang der Verluste von Menschenleben auf See und einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge und irregulären Migranten, die sich aus der Türkei auf den Weg nach Griechenland machen. Die Türkei hat im vergangenen Jahr substanzielle Fortschritte bei der Erfüllung der Benchmarks des Fahrplans für die Visaliberalisierung erzielt. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Visumpflicht aufzuheben, sofern die Türkei die noch nicht erreichten Benchmarks erfüllt. Im Rahmen des Beitrittsprozesses wurde im November 2015 bzw. im Juni 2016 jeweils ein weiteres Kapitel eröffnet. Außerdem erfolgten Vorbereitungsarbeiten für drei weitere Kapitel und eine weitere Aktualisierung der Screening-Berichte für die wichtigen Kapitel 23 und 24. Beide Seiten sondierten weiterhin mögliche Optionen für die Modernisierung der Zollunion. Als Mitglied der NATO, der G20, der OSZE und des Europarates ist die Türkei ein aktiver internationaler Akteur. Die Türkei beteiligt sich weiterhin aktiv an der internationalen Koalition gegen Da'esh und ist ein wichtiger Partner in der Region.

Die Türkei sollte zudem makroökonomische Ungleichgewichte abbauen, weitere Strukturreformen durchführen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, insbesondere in der heiklen Phase nach dem gescheiterten Putschversuch.

Darüber hinaus muss die Türkei im Einklang mit den wiederholten Stellungnahmen des Rates und der Kommission in den Vorjahren nun dringend ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Zusatzprotokolls erfüllen und bei der Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern weiter vorankommen. Die Kommission begrüßt das Engagement der Parteien für die Vermittlungsgespräche unter Federführung der VN. Es ist nun wichtig, dass weitere Fortschritte bei diesen Gesprächen erzielt werden. Zur Erleichterung solcher Fortschritte sind das Engagement der Türkei und ihre konkreten Beiträge zu einer umfassenden Lösung von entscheidender Bedeutung. Die EU ist bereit, die Bedingungen einer solchen Lösung im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die Union basiert, zu berücksichtigen.

6.Montenegro: Die Beitrittsverhandlungen mit der EU sind vorangekommen. Die Parlamentswahlen vom Oktober 2016 fanden auf der Grundlage eines wesentlich überarbeiteten Rechtsrahmens statt und waren insgesamt stärker von Partizipation und Transparenz geprägt. Es herrschte ein offener Parteienwettbewerb, der durch die allgemeine Achtung der Grundfreiheiten gekennzeichnet war. Es wird davon ausgegangen, dass die einschlägigen nationalen Behörden mutmaßliche Verfahrensunregelmäßigkeiten, erfolgte Verhaftungen und die vorübergehende Schließung von zwei mobilen Kommunikationsplattformen zügig und transparent untersuchen werden. Der rechtliche Rahmen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ist weitgehend vollständig und der institutionelle Rahmen ist vorhanden. Nun muss das gesamte rechtsstaatliche System mehr Ergebnisse hervorbringen, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Die Fortschritte bei den Kapiteln über die Rechtsstaatlichkeit wurden durch greifbare Ergebnisse, vor allem bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, belegt und werden weiterhin das Tempo der Beitrittsverhandlungen insgesamt bestimmen. Montenegros Haushaltslage hat sich verschlechtert und der wachsende öffentliche Schuldenstand gefährdet die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Montenegro muss vorrangig Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Ausgaben und Verbesserung der Steuererhebung ergreifen. Es sollte außerdem Anreize verringern, die sich negativ auf die Bereitschaft zur Aufnahme einer auswirken, sowie das Humankapital und eine wettbewerbsfähige exportorientierte Industrie entwickeln. Ein wichtiger Meilenstein ist, dass im Dezember 2015 Montenegro die NATO-Mitgliedschaft angetragen wurde.

7.Serbien: Nach den vorgezogenen Parlamentswahlen vom April ist der EU-Beitritt Serbiens ein vorrangiges Ziel im Programm der neuen serbischen Regierung. Serbien hat wichtige Schritte im Hinblick auf das Erreichen dieses Ziels unternommen, sodass die vier ersten Kapitel der Beitrittsverhandlungen, u. a. zur Rechtsstaatlichkeit und zur Normalisierung seiner Beziehungen zum Kosovo, eröffnet werden konnten. Das Gesamttempo der EU-Beitrittsverhandlungen wird vor allem von nachhaltigen Fortschritten in diesen beiden Bereichen abhängen. Serbien muss sein Engagement im Dialog mit dem Kosovo verstärken, u. a. durch die Umsetzung aller Vereinbarungen. Die Kommission sieht der künftigen Eröffnung weiterer Kapitel erwartungsvoll entgegen.

Die Wirtschaftsreformen führen zu Ergebnissen und müssen fortgesetzt werden; dabei sollte die Umstrukturierung staatseigener Unternehmen und Versorgungsbetriebe Vorrang erhalten. Die führende Rolle Serbiens im westlichen Balkan ist ein wichtiger Faktor für die Verbesserung der Beziehungen und der Erhaltung der Stabilität in der Region. Serbien hatte mit den Auswirkungen der Migrationskrise zu kämpfen. Es spielte eine aktive und konstruktive Rolle und arbeitete mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemischter Migrationsströme zusammen.

8.Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Das vergangene Jahr war von einer anhaltenden politischen Krise gekennzeichnet. Die Besorgnis darüber, dass der Staat durch Interessengruppen vereinnahmt und dadurch das Funktionieren von demokratischen Institutionen und Schlüsselbereichen der Gesellschaft beeinträchtigt wird, hält an. Das Land muss das Pržino-Abkommen vollständig umsetzen, vor allem durch Gewährleistung eines glaubwürdigen Wahlverfahrens bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Dezember. Die Bemühungen des Sonderstaatsanwalts zur Schaffung von Rechenschaftspflicht auf rechtlicher Ebene müssen unterstützt werden und das Parlament muss die politische Verantwortung für die abgehörten Telefongespräche und ihren Inhalt klären. Substanzielle Fortschritte sind nach wie vor bei der Umsetzung der „Dringenden Reformprioritäten“ erforderlich. Die makroökonomische Stabilität muss aufrechterhalten werden und insbesondere das Haushaltsdefizit sollte strenger kontrolliert sowie die Transparenz und Durchführung der öffentlichen Ausgaben verbessert werden. Aufbauend auf den jüngsten Fortschritten bei der Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen mit Griechenland müssen entscheidende Schritte zur Lösung des „Namensproblems“ eingeleitet werden. Das Land hatte mit den Auswirkungen der Migrationskrise zu kämpfen und hat mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemischter Migrationsströme zusammengearbeitet.

Die jüngsten positiven Schritte im Rahmen des Pržino-Abkommens bieten den politischen Führern eine echte Gelegenheit, die langandauernde Krise endlich zu überwinden und systemische Fragen anzugehen. Angesichts dessen ist die Kommission bereit, ihre Empfehlung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufrechtzuerhalten. Voraussetzung hierfür sind jedoch Fortschritte bei der Umsetzung des Pržino-Abkommens, vor allem die Durchführung glaubwürdiger Parlamentswahlen und substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der „Dringenden Reformprioritäten“.

9.Albanien: Albanien hat weiterhin Fortschritte gemacht bei der Erfüllung aller fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen. Entscheidende Verfassungsänderungen wurden im Juli 2016 einstimmig angenommen und eine weitreichende und umfassende Justizreform wurde begonnen. Dieser Prozess wird auch eine eingehende Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten umfassen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde weiterhin konsequent durchgeführt. Die Arbeit im Hinblick auf eine solide Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität wurde fortgesetzt. Die Grundrechte werden in dem Land nach wie vor weitgehend geachtet.

Angesichts der vorstehend genannten Fortschritte bei der Erfüllung der Schlüsselprioritäten und vorbehaltlich glaubwürdiger und greifbarer Fortschritte bei der Durchführung der Justizreform, insbesondere der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten, empfiehlt die Kommission, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien zu eröffnen.

10.Bosnien und Herzegowina: Bosnien und Herzegowina hat Ergebnisse hinsichtlich der Prioritäten seines Reformprozesses erzielt, insbesondere in Bezug auf die Reformagenda. Auf dieser Grundlage forderte der Rat die Kommission auf, eine Stellungnahme zu dem Beitrittsantrag auszuarbeiten. Die erheblichen, auf die EU ausgerichteten Reformanstrengungen müssen aufrechterhalten werden, um die tief verwurzelten strukturellen Probleme anzugehen, die die Entwicklung des Landes beeinträchtigt haben, auch in sozioökonomischer Hinsicht. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit europäischen Standards auf allen Regierungsebenen sowie die weitere verbesserte Zusammenarbeit aller Ebenen bleiben vorrangig. Der verabschiedete Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten muss umgesetzt werden, damit das Land für die Herausforderungen des EU-Integrationsprozesses gewappnet ist; dies gilt insbesondere für die Annahme der erforderlichen landesweiten Strategien. Das im Juli 2016 paraphierte Protokoll zur Anpassung des SAA muss unterzeichnet werden.

11.Kosovo: Die Kommission begrüßt das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) am 1. April 2016, das einen umfassenden Rahmen für engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und dem Kosovo bietet. Das Kosovo hat wichtige Schritte im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans zur Visaliberalisierung erzielt, sodass die Kommission im Mai 2016 einen förmlichen Vorschlag zur Aufhebung der Visumpflicht vorlegen konnte, sofern die beiden verbleibenden Anforderungen – die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro und die anhaltende Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption – erfüllt sind. Die parlamentarische Arbeit wurde durch die grundlegende Behinderung vonseiten verschiedener politischer Parteien beeinträchtigt.

Die politischen Akteure müssen einen Weg finden, das anhaltende politische Patt zu überwinden und den Weg zu ebnen für die Bewältigung des in vielen Bereichen anstehenden Reformbedarfs, vor allem in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die erforderlichen strukturellen Wirtschaftsreformen zum Abbau der hohen Arbeitslosenquote. Eine europäische Reformagenda zur Unterstützung der erforderlichen Umsetzung des SAA wurde ausgearbeitet. Das Kosovo hat die übrigen internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf die Einrichtung von Sondertribunalen und einer Sonderstaatsanwaltschaft zur Untersuchung mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt erfüllt. Das EULEX-Mandat wurde bis Juni 2018 verlängert. Das Kosovo muss sein Engagement für den Dialog mit Serbien verstärken, u. a. durch die Umsetzung aller Vereinbarungen.

V.    

1. Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten

2. Wichtige Statistiken

ANHANG 1 –    Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten

Türkei

Der versuchte Militärputsch in der Nacht vom 15. Juli forderte 241 Todesopfer und 2 196 Verletzte. Es gelang der türkischen Regierung, den Putschversuch mit Unterstützung der gesamten politischen und gesellschaftlichen Kräfte des Landes niederzuschlagen. Die Große Türkische Nationalversammlung hielt bereits am 16. Juli symbolisch eine Sondersitzung ab und verabschiedete eine Erklärung, die von allen im Parlament vertretenen Parteien gebilligt wurde. Die Regierung schrieb den Putschversuch der Gülen-Bewegung zu.

Die EU verurteilte den Putschversuch, der einen direkten Angriff auf die türkische Demokratie als solche darstellt, unverzüglich auf das Schärfste und sicherte den demokratischen Institutionen des Landes erneut ihre uneingeschränkte Unterstützung zu.

Am 20. Juli wurde für drei Monate in der gesamten Türkei der Notstand ausgerufen, der am 3. Oktober um weitere drei Monate verlängert wurde. Wesentliche gesetzliche Änderungen wurden per Dekret eingeführt. Die Türkei unterrichtete den Europarat von einer Abweichung von ihrer Verpflichtung, bestimmte Grundrechte zu sichern, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt werden. Nach dem Putschversuch kam es zu sehr umfangreichen Suspendierungen, Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung und Beteiligung an dem Putschversuch. Die Maßnahmen betrafen das gesamte Spektrum der Gesellschaft, vor allem aber Justiz, Polizei, Gendarmerie und Militär, den öffentlichen Dienst, lokale Behörden, Hochschulkreise, Lehrkräfte, Rechtsanwälte, Medien und Wirtschaftskreise. Zahlreiche Einrichtungen und Privatunternehmen wurden geschlossen und ihre Vermögenswerte beschlagnahmt oder an öffentliche Einrichtungen übertragen.

Angesichts der im Anschluss an den Putschversuch ergriffenen Maßnahmen rief die EU die Behörden auf, in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte die höchsten Standards zu wahren. Auch wenn zwischen Beamten und Staat ein Vertrauens- und Loyalitätsverhältnis bestehen sollte, zu dessen Wahrung Maßnahmen ergriffen werden können, sollte jeder Vorwurf eines Fehlverhaltens stets auf Einzelfallbasis in einem transparenten Verfahren geprüft werden. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit kann nur unter uneingeschränkter Achtung der Gewaltenteilung, der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz und des Rechts des Einzelnen auf ein faires Verfahren, das auch den tatsächlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand einschließt, beurteilt werden. Die Türkei sollte sicherstellen, dass sich sämtliche Maßnahmen strikt auf das angesichts der Lage unbedingt erforderliche Maß beschränken und in jedem Fall der Notwendigkeits- und der Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Die Notstandsmaßnahmen werden vom Europarat geprüft. Die Türkei sollte dringend den Empfehlungen nachkommen, die der Menschenrechtskommissar des Europarats im Oktober 2016 abgegeben hat.

Was die politischen Kriterien anbelangt, so hatte das Parlament vor dem Putschversuch eine umfangreiche Legislativagenda in Angriff genommen, um den ehrgeizigen Reformaktionsplan der Regierung für 2016 und die mit dem Fahrplan für die Visaliberalisierung verbundenen legislativen Anforderungen umzusetzen. Allerdings wurden mehrere wichtige die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte betreffende Rechtsvorschriften angenommen, die nicht mit europäischen Standards im Einklang stehen, so auch das Datenschutzgesetz. Die Arbeit der Legislative wurde weiter durch politische Auseinandersetzungen beeinträchtigt. Die im Mai erfolgte Annahme eines Gesetzes, das die Aufhebung der Immunität einer großen Zahl von Abgeordneten ermöglichte und die anschließende Festnahme und Inhaftierung mehrerer Parlamentsabgeordneter der HDP im November, darunter die beiden Parteivorsitzenden, gibt Anlass zu gravierender Besorgnis.

Die Lage im Südosten stellte nach wie vor eine der größten Herausforderungen für das Land dar. Die Sicherheitslage in der Türkei verschlechterte sich nach dem Scheitern des Prozesses zur Beilegung des Kurdenkonflikts im Juli 2015 weiter sehr deutlich, was zahlreiche Opfer zur Folge hatte. Zudem war die Türkei Ziel mehrerer groß angelegter tödlicher Terroranschläge, die von der PKK bzw. Da’esh verübt wurden. Die Behörden setzten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ihre weitreichende Militär- und Sicherheitskampagne gegen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) fort, die nach wie vor auf der EU-Liste terroristischer Organisationen steht. Es gab vermehrt ernst zu nehmende Berichte über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen und den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte im Südosten des Landes. Zahlreiche gewählte Vertreter und Mitglieder von Gemeindeorganen im Südosten des Landes wurden suspendiert, ihres Amtes enthoben oder wegen mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten verhaftet; in einigen Fällen boten hierfür nach dem Putschversuch erlassene Notstandsdekrete die Grundlage. Bei den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung müssen jedoch die Verhältnismäßigkeit und die Menschenrechte gewahrt bleiben. Die Kurdenfrage lässt sich nur durch einen politischen Prozess lösen; auch Aussöhnung und Wiederaufbau werden zu zentralen Themen, die von den Behörden angegangen werden müssen.

Die Zivilgesellschaft bemühte sich nach Kräften, aktiv zu bleiben und weiter am öffentlichen Leben teilzunehmen. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen sind kaum an Gesetzgebungs- und politischen Entscheidungsprozessen beteiligt. Einige ihrer Vertreter, unter ihnen auch Menschenrechtsaktivisten, wurden inhaftiert und glaubhaften Angaben zufolge kam es zu Einschüchterungen. Zahlreiche Organisationen wurden aufgrund der nach dem Putschversuch von der Regierung getroffenen Maßnahmen wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung geschlossen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem mittleren Stand, wobei ein starker Wille zu einer offenen und bedarfsgerechten Verwaltung besteht. Allerdings gab es insbesondere nach dem Putschversuch Rückschritte im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung der Humanressourcen. Die strukturellen Auswirkungen der nach dem Putschversuch getroffenen Maßnahmen auf die Funktionsweise des öffentlichen Dienstes lassen sich noch nicht abschätzen.

Was das Justizsystem anbelangt, sind die Vorbereitungen der Türkei in einem frühen Stadium bzw. haben einen gewissen Stand erreicht. Im vergangenen Jahr waren Rückschritte zu verzeichnen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz. Die umfangreichen Änderungen der Struktur und Zusammensetzung der höheren Gerichte geben Anlass zu ernster Besorgnis und stehen nicht im Einklang mit den europäischen Standards. Es wurden weiterhin Richter und Staatsanwälte aus ihrem Amt entfernt und in einigen Fällen wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen. Die Lage verschlechterte sich nach dem Putschversuch vom Juli weiter: Ein Fünftel der Richter und Staatsanwälte wurde entlassen und ihre Vermögenswerte wurden eingefroren. Die Justiz muss unter Rahmenbedingungen arbeiten können, die es ihr ermöglichen, ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch wahrzunehmen, wobei die Exekutive und die Legislative die Gewaltenteilung uneingeschränkt achten müssen. Im Rahmen des Notstands hat die Türkei für bestimmte Straftatbestände die Untersuchungshaft auf 30 Tage – ohne Zugang zu einem Richter – verlängert, was der Rechtsprechung des EGMR zuwiderläuft. Ein großer Teil des Justizwesens unterliegt diesen Maßnahmen.

Bei der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem gewissen Stand. In vielen Bereichen ist Korruption weiterhin verbreitet und stellt ein ernstes Problem dar. Die Annahme einer neuen Strategie und eines Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Tragweite relativ begrenzt bleibt. Der Rechtsrahmen weist immer noch erhebliche Lücken auf und die Einflussnahme der Exekutive auf Ermittlungen und Anklageerhebung in prominenten Korruptionsfällen gibt nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Die Korruptionswahrnehmung ist weiterhin auf einem hohen Niveau.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen der Türkei einen gewissen Stand erreicht. Die institutionellen Kapazitäten wurden ausgebaut und neue Strategien und Aktionspläne wurden verabschiedet. Allerdings liegen zur Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen und zu anderen wichtigen Indikatoren keine Statistiken vor. Von der Möglichkeit, Finanzermittlungen einzuleiten, wird nach wie vor unzureichend Gebrauch gemacht. Es kommt selten zum vorsorglichen Einfrieren von Vermögenswerten, und der Umfang der eingezogenen Vermögenswerte ist gering. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde ein umfassender Rechtsrahmen zur Unterbindung der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Das Antiterrorgesetz steht hinsichtlich Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen nicht im Einklang mit dem Besitzstand und seine Anwendung wirft ernste Besorgnis im Hinblick auf die Grundrechte auf. Sowohl die Straf- als auch die Antiterrorgesetzgebung sollten an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angeglichen werden, ohne dass die Fähigkeit der Türkei, gegen Terrorismus vorzugehen, eingeschränkt wird. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in der Praxis gewahrt werden.

Der türkische Rechtsrahmen sieht allgemeine Garantien für die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte vor, die jedoch weiter verbessert werden müssen. Die Durchsetzung von Rechten, die sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ergeben, ist noch nicht gewährleistet. Unmittelbar nach dem Putschversuch wurde eine große Anzahl von Fällen gemeldet, in denen es zu schweren Verletzungen des Verbots von Folter und Misshandlung und der Verfahrensrechte gekommen sein soll. Bei allen ergriffenen Maßnahmen müssen jedoch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Achtung der Menschenrechte gewahrt bleiben. Das neue Gesetz über die Menschenrechts- und Gleichstellungsinstitution der Türkei ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es verbietet Diskriminierung in einer Vielzahl von Fällen, bezieht jedoch nicht ausdrücklich die sexuelle Orientierung ein. Nach wie vor muss ein umfassendes Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung verabschiedet werden. Im Zusammenhang mit Menschenrechtsfällen besteht ein rechtliches Vakuum, da die neue nationale Menschenrechts- und Gleichstellungsinstitution noch nicht errichtet wurde. Die Rechte der schutzbedürftigsten Gruppen und der Angehörigen von Minderheiten sollten ausreichend geschützt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung und Hassrede gegen Minderheiten, Hassverbrechen und die Verletzung der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) geben weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis.

In Bezug auf die Meinungsfreiheit waren im vergangenen Jahr gravierende Rückschritte zu verzeichnen. Die selektive und willkürliche Anwendung der Gesetze, insbesondere der Vorschriften über die nationale Sicherheit und die Terrorismusbekämpfung, wirkt sich negativ auf die Meinungsfreiheit aus. Die bereits laufenden und die neu eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen Journalisten, Schriftsteller und Nutzer von sozialen Medien, der Entzug von Akkreditierungen, die hohe Anzahl der Festnahmen von Journalisten und die Schließung zahlreicher Medienunternehmen im Anschluss an den Putschversuch vom Juli geben Anlass zu ernster Besorgnis. Die Versammlungsfreiheit wird nach wie vor in Recht und Praxis übermäßig eingeschränkt.

Die Türkei bekundete weitere Unterstützung für die Gespräche über die Zypernfrage zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften und für die Bemühungen des Sonderberaters des VN-Generalsekretärs. Das Engagement der Türkei und der konkrete Beitrag des Landes zu einer umfassenden Lösung sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Allerdings hat die Türkei ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, noch nicht erfüllt und auch die Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, nicht vollständig beseitigt. Bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern gab es keine Fortschritte. Die Schlussfolgerungen zur Türkei, die am 11. Dezember 2006 vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) verabschiedet und im Dezember 2006 vom Europäischen Rat bestätigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Darin ist festgelegt, dass über acht die Restriktionen der Türkei gegenüber der Republik Zypern betreffende Kapitel 3 keine Verhandlungen aufgenommen und auch keine Kapitel vorläufig geschlossen werden, bis von der Kommission bestätigt wird, dass die Türkei das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt hat.

Die Türkei muss sich eindeutig zu gutnachbarlichen Beziehungen, zu internationalen Übereinkünften und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekennen, insbesondere indem sie erforderlichenfalls den Internationalen Gerichtshof anruft. In dieser Hinsicht zeigte sich die EU erneut äußerst besorgt und forderte die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen, zu unterlassen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so befindet sich die türkische Wirtschaft in einem weit fortgeschrittenen Stadium und kann als funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. Allerdings macht das hohe Außenhandelsdefizit die türkische Wirtschaft anfällig für finanzielle Unsicherheit, Schwankungen des Anlageverhaltens der internationalen Investoren und politische Risiken. Die Zentralbank hat die Zinssätze gesenkt, obwohl die Inflation deutlich über dem offiziellen Zielwert geblieben ist. Das Unternehmensumfeld verschlechterte sich weiter aufgrund von gezielten Maßnahmen gegen kritische Medien, Geschäftsleute und politische Gegner unter aktiver Beteiligung der Steuerbehörde, der Behörde für Finanzkriminalität und der Gerichte. Die Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise des Waren- und Dienstleistungs- und des Arbeitsmarktes sind ins Stocken geraten. Generell waren Rückschritte zu verzeichnen.

Die Vorbereitungen der Türkei sind auf einem guten Stand, was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. In einer Reihe von Bereichen wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem durch die weitere Liberalisierung des Energiesektors. Bei der Qualität der Bildung bestehen weiter erhebliche Mängel. Darüber hinaus gibt es Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang von Mädchen zur Bildung. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hat sich durch die reale Aufwertung der Lira verschlechtert.

In Bezug auf ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen hat die Türkei die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt. Mit der positiven Ausnahme der Arbeiten zur Visaliberalisierung schritten die Bemühungen mit begrenzter Geschwindigkeit voran. In den Bereichen Gesellschaftsrecht, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung sind die Vorbereitungen der Türkei weit fortgeschritten, und in den Bereichen freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Finanzdienstleistungen, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zollunion, Außenbeziehungen und Finanzkontrolle sind sie auf einem guten Stand. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem etwa mittleren Stand, denn die Angleichung bleibt lückenhaft. Auch in den Bereichen Statistik und Verkehrspolitik hat die Türkei einen etwa mittleren Stand erreicht, doch generell sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Beim Umwelt- und Klimaschutz sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einen gewissen Stand; hier müssen noch ehrgeizigere und besser abgestimmte Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. In allen Bereichen muss der Rechtsdurchsetzung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In vielen Bereichen sind zur vollständigen Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand erhebliche weitere Fortschritte erforderlich.

Montenegro

Was die politischen Kriterien anbelangt, führte eine politische Einigung über die Organisation freier und fairer Wahlen zur Einsetzung einer „Regierung des Wählervertrauens“ im Mai. Trotz der anhaltenden Polarisierung des politischen Umfelds war dies ein Zeichen dafür, dass Regierung und Teile der Opposition fähig sind, Kompromisse zu schließen. Die Parlamentswahlen im Oktober 2016 fanden auf der Grundlage eines wesentlich überarbeiteten Rechtsrahmens statt. Trotz der technischen Verzögerungen und der problematischen Beziehungen zwischen den zuständigen Institutionen war die Vorbereitung der Wahlen insgesamt stärker von Partizipation und Transparenz geprägt. Die Wahlen fanden im offenen Parteienwettbewerb statt und waren durch die allgemeine Achtung der Grundfreiheiten gekennzeichnet. Es wird davon ausgegangen, dass die einschlägigen nationalen Behörden mutmaßliche Verfahrensunregelmäßigkeiten, erfolgte Verhaftungen und die vorübergehende Schließung von zwei mobilen Kommunikationsplattformen zügig und transparent untersuchen werden. Der Vorwurf des mutmaßlichen Missbrauchs öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke („Tonaufnahmen-Affäre“) wurde politisch nicht weiterverfolgt.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Montenegros einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, insbesondere durch die Annahme der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung 2016-2020, das Reformprogramm für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Löhne und Gehälter und die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Allerdings ist ein starker politischer Wille erforderlich, um die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes und die Anpassung der Größe der staatlichen Verwaltung wirksam vorantreiben zu können.

Im Bereich des Justizwesens sind die Vorbereitungen auf einem etwa mittleren Stand. Montenegro hat während des Berichtszeitraums in diesem Bereich einige Fortschritte erzielt. Die Kapazität des Richter- und Staatsanwaltschaftsrats hat sich verbessert. Allerdings wurden der neue Rechtsrahmen zur Stärkung von Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Professionalität der Justiz sowie der Verhaltenskodex noch nicht vollständig umgesetzt. Die Maßnahmen zur Verringerung des Verfahrensrückstaus und der Verfahrensdauer müssen fortgesetzt werden.

Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand. In vielen Bereichen ist Korruption verbreitet und weiterhin ein ernstes Problem. Die Agentur für Korruptionsbekämpfung hat 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Der Aufbau der Institutionen ist weitgehend abgeschlossen. Alle Institutionen sollten bei der Erfüllung ihres Mandats eine proaktivere Haltung einnehmen. Obgleich einige weitere Maßnahmen getroffen wurden, fällt die Bilanz sowohl in Bezug auf erfolgreiche Ermittlungen und Verurteilungen, insbesondere in Korruptionsfällen auf hoher Ebene, als auch hinsichtlich der Verhütung der Korruption nach wie vor eher mager aus. Montenegro muss die Kapazität zur Durchführung von Finanzermittlungen stärken und Erfolge bei der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten erzielen.

Im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Montenegros einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden vor allem bei der Stärkung des rechtlichen, ordnungspolitischen und institutionellen Rahmens erzielt. Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel und Geldwäsche, wo bislang nur begrenzte Ergebnisse erzielt wurden. Die Zahl der festgestellten verdächtigen Banktransaktionen ist nach wie vor gering.

Montenegro hat mehrere Legislativreformen durchgeführt, um die Rechtsvorschriften weiter an EU- und internationale Menschenrechtsstandards anzugleichen und sicherzustellen, dass angemessene Mechanismen für den Schutz benachteiligter Gruppen vor Diskriminierung bestehen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist weiterhin unzureichend. Änderungen des übergeordneten Rechtsrahmens zur Sicherstellung einer kohärenten Ahndung von Menschenrechtsverletzungen wurden noch nicht verabschiedet. Die institutionellen Kapazitäten müssen weiter erhöht werden. Die Roma-Minderheit ist nach wie vor die schutzbedürftigste und in verschiedenen Lebensbereichen am stärksten diskriminierte Gemeinschaft.

Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand, wenngleich im vergangenen Jahr keine weiteren Fortschritte erzielt wurden. Die Zahl der Verleumdungsklagen ist nach wie vor hoch, was auf schwache Selbstregulierungsmechanismen sowie ein verbesserungsbedürftiges Verständnis der Rolle der Medien hindeutet. Montenegro muss seine Rechtsvorschriften insgesamt noch an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angleichen. Während der Proteste gegen die Regierung im Oktober 2015 wurden die Räumlichkeiten eines kommerziellen Medienunternehmens beschädigt und mehrere Journalisten physisch und verbal angegriffen und bedroht. Keine Fortschritte gab es bei der Beilegung der Fälle von Angriffen auf Journalisten. Bei staatlichen Werbekampagnen in den Medien sollten Transparenz und Nichtdiskriminierung sichergestellt werden. Der überarbeitete Verhaltenskodex für Journalisten muss im gesamten Mediensektor wirksam und einheitlich angewandt werden.

Montenegro spielte weiterhin eine konstruktive Rolle bei der regionalen Zusammenarbeit und ratifizierte seine Grenzabkommen mit Bosnien und Herzegowina bzw. mit dem Kosovo*.

4Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Montenegro im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Bei der Verbesserung der Funktionsweise des Finanz- und des Arbeitsmarktes sowie der Verbesserung des Geschäftsumfelds wurden einige Fortschritte erzielt. Durch Investitionen in die Infrastruktur und den Tourismus wird die Wirtschaftstätigkeit unterstützt. Allerdings geben die rasch wachsende Staatsverschuldung und das hohe Haushaltsdefizit in Verbindung mit einem großen außenwirtschaftlichen Ungleichgewicht und der hohen Arbeitslosigkeit Anlass zu Besorgnis. Die kombinierten Auswirkungen größerer öffentlicher Infrastrukturinvestitionen und mehrerer neuer, kostspieliger Sozialausgabenprogramme gefährden die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Sofortige Korrekturmaßnahmen müssen – wie in den politischen Orientierungshilfen für das Wirtschaftsreformprogramm gefordert – ergriffen werden. Bewältigt werden müssen ferner die Probleme in Zusammenhang mit den hohen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und der geringen Erwerbsbeteiligung sowie dem nach wie vor schwachen Kreditwachstum bei einer gleichzeitig hohen Anzahl ausfallgefährdeter Bankkredite.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, haben die Vorbereitungen Montenegros einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Qualität der Infrastrukturen, des Energiemarktes und der Digitalisierung der Wirtschaft erzielt. Die KMU-Förderung ist noch von geringem Umfang, wird aber allmählich ausgebaut. Allerdings sind noch beträchtliche Anstrengungen im Hinblick auf die Entwicklung des Humankapitals und einer wettbewerbsfähigen exportorientierten Industrie erforderlich.

In Bezug auf Montenegros Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen wurden wichtige Arbeiten zur Angleichung an den Besitzstand und Vorbereitung auf seine Umsetzung durchgeführt und Montenegro hat bei vielen Kapiteln wie freier Warenverkehr, Vergabe öffentlicher Aufträge, Statistik, Justiz, Freiheit und Sicherheit einen mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Montenegro hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angeschlossen. In den Bereichen Fischerei bzw. Finanz- und Haushaltsbestimmungen befinden sich die Vorbereitungen Montenegros in einem frühen Stadium, in den Bereichen Umwelt und Klimawandel haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Gute Fortschritte sind in den Bereichen freier Warenverkehr, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik, Energie, Umwelt und Klimawandel, Zollunion, Außenbeziehungen und Finanzkontrolle zu verzeichnen. Mit Blick auf die Zukunft sollte Montenegro den Schwerpunkt insbesondere auf die Wettbewerbspolitik sowie die Wirtschafts- und Währungspolitik legen. Der Auf- und Ausbau der Anwendung des Besitzstands nötigen Verwaltungskapazitäten stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für Montenegro dar.

Serbien

Was die politischen Kriterien anbelangt, waren die vorgezogenen Parlamentswahlen, die zusammen mit den Bezirks- und Kommunalwahlen im April stattfanden, von einer ruhigen Atmosphäre geprägt. Die Empfehlungen der internationalen Beobachter, u. a. zur Gewährleistung einer transparenten Finanzierung von Wahlkampagnen und transparenter Registrierungsverfahren, müssen umgesetzt werden. Der EU-Beitritt Serbiens ist ein vorrangiges Ziel im Programm der neuen Regierung. Die Einbeziehung von Parlament und Interessenträgern einschließlich der Zivilgesellschaft in den Beitrittsprozess wurde weiter verstärkt. Transparenz und Qualität der Gesetzgebung, eine möglichst breite Beteiligung an der Gesetzgebung sowie eine wirksame Kontrolle der Exekutive müssen jedoch weiter verbessert und die Anwendung von Dringlichkeitsverfahren eingeschränkt werden. Die Angleichung an die EU-Standards erfordert in einigen Bereichen Verfassungsreformen. Für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und unabhängigen Regulierungsstellen gibt es noch Spielraum.

Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Gute Fortschritte wurden erzielt in Bezug auf die Verabschiedung des Programms zur Reform des öffentlichen Finanzmanagements, von Strategien für elektronische Behördendienste (e-Government) und im Bereich der Reform des ordnungspolitischen Rahmens und der Politikgestaltung sowie der neuen Gesetze über die Verwaltungsverfahren, die Gehälter im öffentlichen Dienst und Beamte der Kommunal- und Bezirksverwaltungen. Serbien muss seine Reformziele umsetzen, die Verwaltung professionalisieren und entpolitisieren und die Einstellungs- und Entlassungsverfahren, insbesondere für Führungspositionen, transparenter gestalten.

Im Bereich des Justizsystems haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Schritte wurden unternommen, um ein leistungsbezogenes Einstellungssystem zu fördern und die Rechtsprechung zu harmonisieren. Weitere Schritte sind erforderlich, um politische Einflussnahme zu verhindern. Die Qualität und Effizienz der Justiz und der Zugang zur Justiz werden nach wie vor durch die ungleiche Verteilung der Arbeitsbelastung, den großen Verfahrensrückstau und das Fehlen eines Systems der kostenlosen Rechtshilfe beeinträchtigt.

Im Bereich der Verhütung und Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Serbiens auf einem gewissen Stand. In vielen Bereichen ist Korruption verbreitet und weiterhin ein ernstes Problem. Die Korruptionsbekämpfung hat aber noch nicht zu substanziellen Ergebnissen geführt. Der institutionelle Rahmen ist noch nicht auf eine glaubwürdige Abschreckung von korrupten Praktiken ausgerichtet. Eine glaubwürdige Erfolgsbilanz im Hinblick auf wirksame Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen, auch bei Korruption auf hoher Ebene, steht noch aus.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt mit der Annahme eines neuen Polizeigesetzes, der Neuorganisation des Innenministeriums und durch die Annahme der ersten, nach der Europol-Methodik erstellten Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA). Eine glaubwürdige Erfolgsbilanz in Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss noch aufgebaut werden.

Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Wahrung der Grundrechte ist vorhanden. Seine einheitliche Anwendung in allen Landesteilen muss gewährleistet werden, auch im Hinblick auf den Schutz von Minderheiten. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wo die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht haben, sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Serbien hat als erstes Erweiterungsland den EU-Index zur Chancengleichheit von Männern und Frauen eingeführt. Weitere nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Lage der am stärksten diskriminierten Gruppen (Roma, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgenderpersonen und intersexuelle Personen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit HIV/Aids und andere sozial benachteiligte Gruppen) zu verbessern.

Serbien hat sich konstruktiv an regionalen Initiativen beteiligt und daran gearbeitet, seine bilateralen Beziehungen im Geiste der Versöhnung und gutnachbarlicher Beziehungen zu verbessern und ein Klima zu schaffen, das der Lösung der noch offenen bilateralen Fragen und der Aufarbeitung der Vergangenheit förderlich ist. Positiv zu vermelden ist die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit Kroatien zu bestimmten bilateralen Fragen im Juni. Ein solcher Ansatz ist von entscheidender Bedeutung für die Aussöhnung, den Frieden und die Zusammenarbeit in der Region und sollte konsequent weiterverfolgt werden.

Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so hat sich Serbien weiterhin für die Umsetzung der Vereinbarungen, die im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs getroffen wurden, eingesetzt. Es wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt, was auch auf die Wahlen in Serbien und die Lage im Kosovo zurückzuführen ist. Neue Dynamik brachten jedoch im August 2016 der Beginn der Arbeiten an der Brücke von Mitrovica und die Freizügigkeit. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen, um die bereits getroffenen Vereinbarungen mit dem Kosovo umzusetzen. Die unternommenen Schritte dürften konkrete positive Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger sowohl in Serbien als auch im Kosovo haben.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Gute Fortschritte wurden bei der Überwindung einiger politischer Schwachstellen erzielt, insbesondere was das Haushaltsdefizit und die Umstrukturierung staatlicher Unternehmen betrifft. Wirtschaftsreformen haben klare Ergebnisse in Bezug auf die Wachstumsperspektiven und die Verringerung des binnen- und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichts gebracht. Angesichts der noch immer hohen öffentlichen Verschuldung muss die Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden. Die Umstrukturierung der großen staatlichen Versorgungsunternehmen ist noch nicht abgeschlossen. Die Kreditvergabe erholt sich, der hohe Anteil notleidender Kredite ist jedoch weiterhin ein Problem. Die Arbeitslosigkeit ist, besonders bei Jugendlichen, unverändert hoch. Die stärkere Ausweitung des privaten Sektors wird durch Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit behindert.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Öffentliche und private Investitionen haben sich erhöht, wenngleich die Investitionstätigkeit weiterhin unter dem Bedarf der Wirtschaft liegt. Hinsichtlich Qualität, Chancengleichheit und Relevanz wird die allgemeine und berufliche Bildung dem gesellschaftlichen Bedarf nicht gerecht. Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der Unterstützung von KMU und Unternehmertum erzielt, doch müssen sich KMU einer Reihe von Herausforderungen stellen; dazu zählen ein unberechenbares Unternehmensumfeld, hohe parafiskalische Abgaben sowie ein schwieriger und teurer Zugang zu Krediten.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so hat Serbien die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand in allen Bereichen fortgesetzt. Für die Beibehaltung des Reformtempos werden angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und solide strategische Vorgaben von zentraler Bedeutung sein. Die Vorbereitungen Serbiens haben in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur und Zoll einen guten Stand erreicht. Serbien muss die Planung von Investitionen und die Priorisierung strategisch wichtiger und ausgereifter Infrastrukturprojekte durch die einheitliche Projekt-Pipeline und den nationalen Investitionsausschuss, vor allem in den Bereichen Energie und Verkehr, weiter verbessern. In den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Statistik, Geldpolitik und Finanzkontrolle haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. In der Zeit bis zum Beitritt muss Serbien seine Außen- und Sicherheitspolitik schrittweise an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union angleichen. Serbien muss sich vorrangig mit Fragen der Nichteinhaltung des SAA befassen, insbesondere in Bezug auf Schutzmaßnahmen für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Kontrolle staatlicher Beihilfen und steuerliche Diskriminierung.

Serbien war weiterhin von der Migrationskrise betroffen, was erhebliche Belastungen für sein asyl- und migrationspolitisches System mit sich brachte. Serbien hat weiterhin mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, die wirksame Überprüfung von Flüchtlingen und Migranten sichergestellt und erhebliche Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass Migranten aus Drittstaaten Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter erhielten, wobei es von der EU und anderen unterstützt wurde. Es ist wichtig, dass Serbien sich weiterhin engagiert. Serbien sollte sich zudem weiter darum bemühen, die Zahl der unbegründeten Asylanträge, die von seinen Staatsbürgern in EU-Mitgliedstaaten gestellt werden, zu verringern.

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Was die politischen Kriterien betrifft, so dauerte die schwerste politische Krise, die das Land seit 2001 erlebt, weiter an. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden ständig infrage gestellt, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass der Staat durch Interessengruppen vereinnahmt und dadurch das Funktionieren von demokratischen Institutionen und Schlüsselbereichen der Gesellschaft beeinträchtigt wird. Das Land leidet unter einer von Gegensätzen geprägten politischen Kultur mangelnder Kompromissfähigkeit. Am 20. Juli und 31. August 2016 erzielten die Vorsitzenden der vier wichtigsten politischen Parteien eine Einigung über die Umsetzung des Pržino-Abkommens; sie legten u. a. den 11. Dezember 2016 als Termin für die vorgezogene Parlamentswahl fest und sagten der Staatsanwaltschaft ihre Unterstützung für deren Arbeit zu. Sie bekräftigten ferner ihr Engagement für die Umsetzung „Dringender Reformprioritäten“.

In Bezug auf die Beziehungen zwischen den verschiedenen Volksgruppen blieb die Lage fragil. Die Überprüfung des Rahmenabkommens von Ohrid, mit dem der Konflikt von 2001 beendet wurde und das den Rahmen für die Beziehungen zwischen den Volksgruppen bildet, muss noch auf transparente und inklusive Weise abgeschlossen werden.

Die Zivilgesellschaft spielte eine konstruktive Rolle bei der Unterstützung demokratischer Prozesse und der Gewährleistung von verbesserter Kontrolle und Gegenkontrolle. Gleichzeitig äußern Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin Sorge über die Verschlechterung des Klimas, in dem sie tätig sind, und bemängeln die begrenzte Dialogbereitschaft der Regierung sowie von Politikern und regierungsfreundlichen Medien ausgehende öffentliche Angriffe.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand erreicht. Im vergangenen Jahr waren einige, wenn auch begrenzte, Fortschritte zu verzeichnen. Mit der Umsetzung eines neuen Rechtsrahmens für die Verwaltung der Humanressourcen wurde begonnen. Bei der Umsetzung früherer Empfehlungen der Kommission wurden allerdings unzureichende Fortschritte erzielt. Auslaufende Zeitverträge wurden weiterhin ohne offenen Wettbewerb in dauerhafte Verträge umgewandelt. Unwirksame Rechenschaftspfade, die Nutzung des öffentlichen Sektors als politisches Instrument, mutmaßlicher Druck auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Vorwürfe der Politisierung der Verwaltung geben weiterhin Anlass zu Besorgnis, zumal in einem Wahljahr. Die Vorbereitungen für eine umfassende Reformstrategie für die öffentliche Verwaltung 2017-2022 haben mit Verspätung begonnen. Außerdem führte das mangelnde politische Engagement für die notwendigen Reformen im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung zu einem erheblichen Rückgang der finanziellen Hilfe der EU im Jahr 2016.

Im Bereich des Justizsystems haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Seit 2014 sind auf diesem Gebiet jedoch Rückschritte zu verzeichnen und die Reformerfolge der letzten zehn Jahre wurden durch die politische Einflussnahme auf die Arbeit der Justiz beeinträchtigt. Die Behörden ließen den erforderlichen politischen Willen vermissen, die in den „Dringenden Reformprioritäten“ genannten zugrunde liegenden Probleme effektiv zu lösen. Die Behinderung der Arbeit des neu eingesetzten Sonderstaatsanwalts hat gezeigt, dass es notwendig ist, wirksam gegen die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz vorzugehen und selektive Justiz zu verhindern.

Bei der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen des Landes auf einem gewissen Stand. In vielen Bereichen ist Korruption verbreitet und weiterhin ein ernstes Problem. Der rechtliche und institutionelle Rahmen wurde weiterentwickelt. Aufgrund der strukturellen Mängel der staatlichen Kommission für Verhütung von Korruption und der politischen Einmischung in ihre Arbeit haben jedoch die bereits unternommenen Anstrengungen nur minimale Auswirkungen. Es muss unbedingt eine überzeugende Erfolgsbilanz vorgelegt werden, insbesondere in Bezug auf Fälle von Korruption auf hoher Ebene. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat das Land einen gewissen Stand der Vorbereitungen erreicht. Der Rechtsrahmen steht weitgehend im Einklang mit den europäischen Normen und einige Strategien wurden ausgearbeitet. Die Strafverfolgungskapazität muss im Hinblick auf die Ermittlungen bei Finanzstraftaten und die Einziehung von Vermögensgegenständen weiter ausgebaut werden.

In Bezug auf den Schutz der Menschenrechte steht der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend im Einklang mit den europäischen Standards. In der Praxis sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Achtung der Menschenrechte von schutzbedürftigen Gruppen, u. a. Flüchtlingen und Migranten, sicherzustellen. Nach wie vor mangelt es auch an politischem Willen und angemessenen Ressourcen, damit die entsprechenden Aufsichts- und Regulierungsbehörden ihr Mandat unabhängig und wirksam ausüben können. Die am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen genießen nach wie vor keinen umfassenden Schutz. Im Bereich der Meinungsfreiheit haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Die Meinungsfreiheit und die Lage der Medien stellen angesichts des derzeitigen politischen Klimas jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar.

Was die regionale Zusammenarbeit betrifft, unterhält das Land im Allgemeinen weiterhin gute Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern und spielte in Bezug auf regionale Initiativen eine aktive Rolle. Es wurden Schritte unternommen, um die gutnachbarlichen Beziehungen zu verbessern, u. a. durch die jüngsten Fortschritte bei der Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen mit Griechenland. Das „Namensproblem“ muss dringend gelöst werden.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen guten Vorbereitungsstand erreicht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum keine Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Die makroökonomische Stabilität blieb gewahrt und die makroökonomischen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2015 weiter verbessert. Dazu trugen auch große öffentliche Infrastrukturausgaben und ausländische Direktinvestitionen bei, wenngleich im ersten Quartal 2016 Anzeichen für eine Schwächung verzeichnet wurden. Die Arbeitslosigkeit blieb zwar insbesondere bei Jugendlichen weiterhin hoch, ging jedoch im Berichtszeitraum zurück. Einige Schwachstellen bestehen allerdings fort, beispielsweise die geringe Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Privatsektors, die durch die schlecht funktionierende Durchsetzung von Verträgen, die umfangreiche Schattenwirtschaft und Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln beeinträchtigt wird. Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen hat sich nicht verbessert und die Staatsverschuldung ist weiter gestiegen.

Die Wirtschaft hat einen etwa mittleren Vorbereitungsstand in Bezug darauf erreicht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können. Einige Fortschritte wurden bei der Förderung von Innovationen und ausländischen Investitionen erzielt und die Digitalisierung kommt rasch voran. Die Wirtschaft ist jedoch nur wenig diversifiziert und die verarbeitende Industrie stellt hauptsächlich Erzeugnisse mit geringer Wertschöpfung her. Schwächen der Lehrpläne, niedrige Innovationsraten und ein erheblicher Investitionsbedarf, u. a. bei öffentlichen Infrastrukturen, wirken sich weiterhin nachteilig auf die Wirtschaft aus und machen sie weniger wettbewerbsfähig.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so haben die Vorbereitungen des Landes in den meisten Bereichen, darunter Wettbewerb, Verkehr und Energie, einen etwa mittleren Stand erreicht. In allen Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere in den wenigen Bereichen, in denen das Land noch in einem frühen Stadium der Vorbereitungen ist, beispielsweise bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Mehr Gewicht muss auch auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und eine effiziente Umsetzung gelegt werden.

Das Land hatte weiterhin mit den Auswirkungen der Migrationskrise zu kämpfen, was erhebliche Belastungen für sein asyl- und migrationspolitisches System mit sich brachte. Das Land hat weiterhin mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet und Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter bereitzustellen, wobei es von der EU und anderen unterstützt wurde. Das Land sollte seine Anstrengungen aufrechterhalten, um eine wirksame Überprüfung von Flüchtlingen und Migranten sicherzustellen und dem jeweiligen Schutzbedarf Rechnung zu tragen. Zudem sollte sich das Land weiter darum bemühen, die Zahl der unbegründeten Asylanträge, die von seinen Staatsbürgern in EU-Mitgliedstaaten gestellt werden, zu verringern.

Albanien

Was die politischen Kriterien betrifft, so hat das Parlament Albaniens die frühere Polarisierung überwunden und einstimmig Verfassungsänderungen verabschiedet im Hinblick auf die Einleitung einer weitreichenden und umfassenden Justizreform und den Ausschluss von Straftätern von öffentlichen Ämtern. In Bezug auf die nächsten Parlamentswahlen, die 2017 stattfinden werden, wird davon ausgegangen, dass Albanien zu gegebener Zeit Änderungen des Wahlgesetzes und die damit verbundenen Reformen verabschiedet. Dadurch sollte insbesondere hinsichtlich der mangelnden Unparteilichkeit und Professionalität der Wahlbehörden Abhilfe geschaffen werden. Durch die Annahme des Gesetzes zur Einrichtung des nationalen Rates für die Zivilgesellschaft wurde der Rahmen für stärker strukturierte Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft geschaffen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Albaniens einen etwa mittleren Stand erreicht. Die Durchführung transparenterer Einstellungsverfahren von Beamten sowie der Strategien zur Reform der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Finanzverwaltung wurden fortgesetzt. Weitere Fortschritte sind unbedingt erforderlich, um das Erreichte im Hinblick auf die Schaffung einer effizienteren, entpolitisierten und professionellen öffentlichen Verwaltung zu konsolidieren.

Im Justizbereich haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit der Organisation und der Arbeitsweise des Justizsystems wurden angenommen. Dadurch wird der Weg für eine umfassende und gründliche Justizreform geebnet. Auch die Arbeit an den dazugehörigen Durchführungsvorschriften kam weiter voran: ein Gesetz zur Überprüfung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsberatern sowie eine Reihe wichtiger Gesetze zur institutionellen Reorganisation der Strukturen im Justizwesen wurden angenommen. Außerdem befinden sich rund 40 andere Rechtstexte in unterschiedenen Stadien der Vorbereitung. Weitere Fortschritte sind im Hinblick auf die Annahme und Umsetzung dieser Rechtsvorschriften notwendig. Die Justizverwaltung arbeitete weiterhin langsam und ineffizient, die Korruption ist in diesem Sektor nach wie vor weitverbreitet.  

Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Albaniens auf einem gewissen Stand. Ein Gesetz zum Schutz von Informanten wurde erlassen. Staatsanwälte und Polizei erhielten verstärkt Zugang zu nationalen elektronischen öffentlichen Registern, um sensible Informationen auszutauschen und so die Effizienz der Untersuchungen zu steigern. Weitere Fortschritte sind erforderlich, um in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen eine solide Erfolgsbilanz zu erzielen. Zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene sind weitere Anstrengungen erforderlich. Hinsichtlich proaktiver Ermittlungen, systematischer Risikobewertungen und der interinstitutionellen Zusammenarbeit sind Verbesserungen notwendig. In vielen Bereichen ist Korruption verbreitet und weiterhin ein ernstes Problem.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, vor allem hinsichtlich der Ermittlung und Zerstörung von Cannabis-Pflanzungen. Die Polizei wurde modernisiert und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit, vor allem mit Europol, intensiviert. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft muss jedoch im Hinblick auf eine wirkungsvollere Zerschlagung krimineller Netzwerke weiter ausgebaut werden. Die Zahl rechtskräftiger Verurteilungen in Fällen organisierter Kriminalität ist nach wie vor gering und nahm in den letzten Jahren nur leicht zu. Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Gruppierungen der organisierten Kriminalität werden nicht systematisch und effektiv durchgeführt. Die Erfolgsbilanz im Hinblick auf das Einfrieren und die Beschlagnahme von illegal erworbenen Vermögenswerten ist nach wie vor sehr gering.

Der Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte steht im Großen und Ganzen mit europäischen Standards in Einklang. Albanien hat die meisten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert. Die Durchsetzung von Mechanismen für den Schutz der Menschenrechte muss jedoch gestärkt werden. Im Bereich der Meinungsfreiheit haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand/einen etwa mittleren Stand erreicht. Die Rahmenbedingungen sind der Meinungsfreiheit förderlich, doch müssen die Rechtsvorschriften besser umgesetzt werden. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt muss weiter gestärkt und die Transparenz staatlicher Werbekampagnen in den Medien noch verbessert werden. Albanien hat Maßnahmen im Hinblick auf die Rückgabe von in der kommunistischen Ära beschlagnahmtem Eigentum bzw. entsprechende Entschädigungen ergriffen. Ein neues Gesetz zur Schaffung eines nationalen Entschädigungsmechanismus ist nun in Kraft. Auch das Verfahren für die Registrierung von Eigentum muss weiter vorangetrieben werden. Die Lebensbedingungen der Gemeinschaften der Roma und Balkan-Ägypter 5 müssen verbessert werden. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um Erfolge bei der Bekämpfung der Diskriminierung vorweisen zu können. Die institutionellen Mechanismen für den Schutz der Rechte von Kindern und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind weiterhin unzureichend. Die Rechtsvorschriften zur Jugendgerichtsbarkeit müssen an die internationalen Normen angeglichen werden.

Albanien spielte weiterhin eine konstruktive und proaktive Rolle bei der regionalen Zusammenarbeit und pflegt gutnachbarliche Beziehungen im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung des Haushaltssaldos, der Bekämpfung der Schattenwirtschaft und die Reform des Stromsektors erzielt. Trotz beschleunigten Wirtschaftswachstums und einer verbesserten Lage am Arbeitsmarkt ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch. Der öffentliche Schuldenstand ist hoch und noch nicht rückläufig, während die vorgesehenen Investitionen der öffentlichen Hand weiterhin nicht in vollem Umfang ausgeführt werden. Der Finanzsektor ist stabil. Allerdings ist der Bankensektor nach wie vor durch notleidende Kredite belastet und die Kreditvergabe nimmt langsam zu. Für Unternehmen relevante Regelungen sind umständlich und durch Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit werden Investoren weiterhin abgeschreckt. Die laufende Justizreform dürfte wesentliche Auswirkungen auf das Unternehmensumfeld haben.

Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sind die Vorbereitungen Albaniens auf einem gewissen Stand. Einige Fortschritte wurden insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der Hochschul- und der beruflichen Bildung erzielt. Die Qualität der Bildung muss jedoch auf allen Ebenen erhöht werden, um der Bevölkerung bessere Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen. Es wurden Anstrengungen unternommen, Infrastrukturinvestitionen Vorrang einzuräumen, aber durch Lücken in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Infrastruktur wird die Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor behindert und der Handel eingeschränkt. Das Potenzial für den internationalen Handel wird nicht voll ausgeschöpft und durch die sektorale Konzentration wird die Wirtschaft anfälliger. Die Kapazitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sind nach wie vor gering.

Albanien hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU in einer Reihe von Bereichen fortgesetzt und damit seine Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gestärkt. In vielen Bereichen, wie etwa bei der Finanzkontrolle, haben die Vorbereitungen des Landes einen mittleren Stand erreicht; bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und im Statistikbereich sind die Vorbereitungen auf einem gewissen Stand. Was die Vorbereitungen auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands anbelangt, wird Albanien weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen. Es sollte die Arbeiten am Ausbau des Verkehrs- und des Energienetzes fortsetzen, auch mit Blick auf eine verbesserte Vernetzung in der gesamten Region. Die Verwaltungskapazitäten und professionellen Standards der mit der Anwendung des Besitzstands beauftragten Stellen müssen gestärkt und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden muss gewahrt werden. Die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere in Bezug auf das wirksame, effektive und transparente Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens und des öffentlichen Finanzmanagements, bleibt unerlässlich. Albanien hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig angeschlossen.

Die Zahl der unbegründeten Asylanträge, die von albanischen Staatsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern gestellt werden, ist weiterhin hoch. Albanien sollte unverzüglich und entschlossen handeln, auch im Rahmen des Kontrollmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung, um diesem Phänomen entgegenzuwirken.

Bosnien und Herzegowina

Was die politischen Kriterien betrifft, so wurde das Wahlrecht verbessert, wobei eine Reihe von Empfehlungen des BDIMR der OSZE berücksichtigt und die Kommunalwahlen im Großen und Ganzen in geordneter Weise durchgeführt wurden, wenngleich es in einigen Gemeinden zu Zwischenfällen kam, die untersucht werden müssen. Trotz der Bemühungen um die Lösung der Mostar-Frage konnten in diesem Jahr keine Wahlen stattfinden. Das Parlament von Bosnien und Herzegowina und die Parlamente der Entitäten haben Fortschritte in Bezug auf noch ausstehende Reformprioritäten erzielt, insbesondere im Zusammenhang mit der Reformagenda. Die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten auf der Ebene des Gesamtstaats, der Ebene der Entitäten und des Bezirks Brčko hat sich verbessert. Ihre Kapazitäten und ihre Rolle im Prozess der Integration in die EU müssen jedoch weiter verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina und den Regierungen der Entitäten war effektiv hinsichtlich der Reformagenda, deren Umsetzung fortgeführt werden muss. Der Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten wurde im August vom Ministerrat angenommen. Ein strategisches Programm für die Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes an den EU-Besitzstand muss noch verabschiedet werden.

Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas verstößt nach wie vor gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie aus dem Urteil in der Rechtssache „Sejdić-Finci“ hervorgeht. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden noch nicht in vollem Umfang im ganzen Land durchgesetzt.

Obgleich einige Fortschritte bei der Schaffung institutioneller Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft (ZGO) erzielt wurden, muss ein strategischer Rahmen für die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelt werden.

Die Reform der öffentlichen Verwaltung Bosnien und Herzegowinas befindet sich in einem frühen Stadium. Bei den Änderungen des Rechtsrahmens der Entität der Föderation für den öffentlichen Dienst sind Rückschritte zu verzeichnen, wodurch die Gefahr einer Politisierung seiner Arbeit sich erhöht. Es mangelt nach wie vor weitgehend an einem harmonisierten Ansatz für die Politikgestaltung und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Teilen der Verwaltung. Die Annahme eines neuen strategischen Rahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie einer Strategie für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind erforderlich.

Im Bereich des Justizsystems haben die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas einen gewissen Stand erreicht. In Bezug auf Rechenschaftspflicht und Integrität konnten einige Fortschritte erzielt werden. Der für die Durchführung der Reformstrategie für den Justizsektor 2014-2018 erforderliche Aktionsplan wurde noch nicht verabschiedet. Es kam weiterhin vonseiten einiger Politiker zu politisch motivierten Drohungen gegenüber dem Justizwesen. Die richterliche Unabhängigkeit muss weiter gestärkt werden.

Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf einem gewissen Stand. Einige Fortschritte wurden mit der Annahme von Aktionsplänen auf verschiedenen staatlichen Ebenen erzielt, aufgrund ihrer Fragmentierung ist die Umsetzung allerdings weniger effektiv. In vielen Bereichen ist Korruption verbreitet und weiterhin ein ernstes Problem. Das diesbezüglich erklärte politische Engagement hat nicht zu konkreten Ergebnissen geführt.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf einem gewissen Stand. Insbesondere bei der Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit wurden einige Fortschritte erzielt. Die Finanzermittlungen müssen jedoch intensiviert werden. Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um gegen die kriminelle Unterwanderung von Politik, Justiz und Wirtschaft des Landes vorzugehen. In Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt Bosnien und Herzegowina die internationalen Standards noch immer nicht. Bosnien und Herzegowina sah sich intensiv mit dem Phänomen ausländischer terroristische Kämpfer und der Radikalisierung konfrontiert. Bosnien und Herzegowina hat bereits wichtige Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen; ergänzende weitere Maßnahmen sind jedoch erforderlich, um den Zustrom ausländischer terroristischer Kämpfer in Konfliktgebiete wie Irak und Syrien zu erkennen, zu verhindern und zu unterbinden.

Im Hinblick auf die Bewältigung von Menschenrechts- und Minderheitsfragen bedarf es weiterer Anstrengungen. Einige Fortschritte wurden insbesondere durch die Annahme von Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes erzielt. Der strategische, rechtliche, institutionelle und politische Rahmen für die Achtung der Menschenrechte muss nach wie vor erheblich verbessert werden. Im Bereich der Meinungsfreiheit haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Allerdings sind in diesem Bereich keine Fortschritte zu verzeichnen. Fälle von politischem Druck und Einschüchterung von Journalisten müssen angemessen juristisch weiterverfolgt werden. Auch die Frage der finanziellen Stabilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die mangelnde Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Medienbereich müssen noch behandelt werden.

Was die regionale Zusammenarbeit betrifft, so spielte das Land in Bezug auf regionale Initiativen weiterhin eine aktive Rolle. Im Januar übernahm Bosnien und Herzegowina den Vorsitz der Mitteleuropäischen Initiative.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so befindet sich Bosnien und Herzegowina in einem frühen Stadium des Aufbaus einer funktionierenden Marktwirtschaft. Einige Fortschritte wurden im Rahmen der vereinbarten Reformagenda bei der Modernisierung des Arbeitsrechts, der Verbesserung des Unternehmensumfelds und der Beseitigung von Schwachstellen im Finanzsektor erzielt. Der öffentliche Sektor ist jedoch ineffizient und die Entwicklung des privaten Sektors schreitet nur langsam voran. Der starken und anhaltenden politischen Unterstützung für die rasche Umsetzung der dringend notwendigen Strukturreformen im Einklang mit der vereinbarten Reformagenda kommt eine Schlüsselrolle zu.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, befindet sich Bosnien und Herzegowina in einem frühen Stadium. Bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit machte das Land keine Fortschritte, allerdings ist die Umsetzung der Maßnahmen der Reformagenda noch nicht abgeschlossen.

Was die Angleichung an europäische Standards betrifft, so haben die Vorbereitungen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen und Binnenmarkt einen gewissen Stand erreicht. Im Verkehrsbereich haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht; die im Juli angenommene Rahmenstrategie für den Verkehr auf gesamtstaatlicher Ebene ist ein positiver Schritt auf dem Weg zur Nutzung der Vorteile der Konnektivitätsagenda. Landesweite Strategien in den Bereichen Landwirtschaft, Energie und Umwelt stehen noch aus. Weitere nachhaltige Anstrengungen sind in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, Wettbewerb, Industrie und KMU, Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Energie, Informationsgesellschaft und Medien erforderlich. Die Ergebnisse der Volks- und Wohnraumzählung vom Oktober 2013 wurden am 30. Juni 2016 im Einklang mit internationalen Standards und Empfehlungen veröffentlicht. 

Das Kosovo

Was die politischen Kriterien betrifft, hält die Polarisierung zwischen Regierung und Opposition an. Normale parlamentarische Arbeit war während des Berichtszeitraums teilweise nicht möglich, auch aufgrund des Einsatzes von Gewalt durch Mitglieder der Opposition. Alle politischen Parteien sollten verantwortungsvoll handeln und zu einem konstruktiven Dialog mit dem Parlament als dem zentralen Forum für die politische Debatte zurückkehren. Die kürzlich erfolgte Wiederaufnahme der parlamentarischen Tätigkeit durch Mitglieder der Opposition ist begrüßenswert.

Die Institutionen des Kosovo haben die übrigen Verpflichtungen im Hinblick auf die Einrichtung von Sondertribunalen und einer Sonderstaatsanwaltschaft zur Untersuchung mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen während und nach dem Konflikt des Jahres 1999 erfüllt. Die Verfahren im Hinblick auf das bilaterale Abkommen mit dem Gastland der Sondertribunale (Niederlande) wurden abgeschlossen. Das EULEX-Mandat wurde bis Juni 2018 verlängert.

Das Parlament nahm die meisten noch ausstehenden Ernennungen auf Positionen bei unabhängigen Institutionen und Agenturen vor. Die Ernennungen erfolgten jedoch häufig aufgrund politischer Einflussnahme. Dadurch werden die Unabhängigkeit und wirksame Verwaltung dieser Einrichtungen untergraben. Größere Anstrengungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Ernennungen auf der Grundlage der Leistung erfolgen.

Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Gute Fortschritte waren dank der Annahme einer umfassenden Strategie für die öffentliche Finanzverwaltung und des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren zu verzeichnen. Die anhaltende Politisierung der öffentlichen Verwaltung gibt jedoch weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Die Organisation der staatlichen Verwaltung ist fragmentiert und gewährleistet keine wirksamen Rechenschaftspfade; außerdem muss die Überschneidung von Zuständigkeiten der staatlichen Stellen angegangen werden. Die parlamentarische Kontrolle der Regierungstätigkeit sollte verstärkt werden. Den Empfehlungen der Aufsichtsorgane sollte gefolgt werden, um eine bessere Staatsführung und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Das Justizsystem des Kosovo befindet sich noch in einem frühen Stadium. Im Berichtszeitraum wurden mit der Annahme der Verfassungsänderungen und der meisten sekundärrechtlichen Rechtsvorschriften, die für die Umsetzung des 2015 verabschiedeten Gesetzespakets für das Justizwesen erforderlich sind, wichtige positive Schritte unternommen. Das Kosovo hat ferner die meisten Mitglieder von Schlüsselinstitutionen ernannt und die Abschlussquote von Rechtssachen weiter erhöht. Die Justizverwaltung arbeitet allerdings langsam und ineffizient und die Rechenschaftspflicht der Justizbeamten ist unzureichend. Die Justiz ist weiterhin anfällig gegenüber ungebührlicher politischer Einflussnahme und rechtsstaatlichen Institutionen mangelt es an finanziellen und personellen Ressourcen.

Im Kampf gegen die Korruption befinden sich die Vorbereitungen des Kosovo in einem frühen Stadium/haben die Vorbereitungen des Kosovo einen gewissen Stand erreicht. Das Kosovo hat durch die Einsetzung multidisziplinärer Ermittlungsgruppen, die Schaffung eines Mechanismus zur Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene und von organisierter Kriminalität sowie die Stärkung der den Amtsgerichten zugehörigen Abteilungen für Schwerkriminalität seine institutionellen Kapazitäten zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität gestärkt. Aufgrund dessen konnte eine wachsende Zahl von Fällen auf hoher Ebene untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings ist die in vielen Bereichen verbreitete Korruption weiterhin ein sehr ernstes Problem. Zu seiner umfassenden Bewältigung ist ein stärkerer politischer Wille erforderlich.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium. Die Zahl der Ermittlungen und rechtskräftigen Verurteilungen ist nach wie vor niedrig. Gesetzeslücken bestehen fort und die Durchsetzung muss weiter verbessert werden, vor allem was Geldwäsche, Einziehung und Beschlagnahme von Vermögenswerten und Finanzermittlungen angeht. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird durch ungebührliche Einflussnahme auf die Ermittlungen und das Fehlen eines strategischen politischen Engagements behindert. Das Kosovo hat seine Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus fortgesetzt, steht jedoch weiterhin vor Herausforderungen in diesem Bereich.

Einige Fortschritte wurden im Bereich der Menschenrechte erzielt und Schritte zur Umsetzung des 2015 verabschiedeten Gesetzespakets über die Menschenrechte unternommen sowie Erklärungen zur Unterstützung der Rechte von LGBTI-Personen abgegeben. Allerdings wird die Umsetzung weiterhin durch fehlende Ressourcen und mangelndes politisches Engagement, vor allem auf lokaler Ebene, behindert. Es muss mehr getan werden, um Eigentumsrechte wirksam zu gewährleisten und Fragen der Rückkehr und Wiedereingliederung von Vertriebenen, des Schutzes des kulturellen Erbes und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu regeln. Der Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheiten und Menschen mit Behinderungen muss deutlich verbessert werden. Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die Vorbereitungen des Kosovo auf einem gewissen Stand. Im Berichtszeitraum gab es besorgniserregende Entwicklungen, u. a. wurde eine Reihe von Journalisten bedroht. Das Parlament zeigt nur begrenztes Engagement bei der Suche nach einer Lösung für die nachhaltige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, was diese anfällig für politischen Druck macht. Es wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Regelung der Eigentumsverhältnisse an den Medien und der Transparenz der Medien ausgearbeitet.

Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so hat sich das Kosovo weiterhin für die Umsetzung der Vereinbarungen, die im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs getroffen wurden, eingesetzt. Es wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt, was auch auf die Wahlen in Serbien und die innenpolitische Lage im Kosovo zurückzuführen ist. Neue Dynamik brachten jedoch im August 2016 der Beginn der Arbeiten an der Brücke von Mitrovic//Mitrovicë und die Freizügigkeit. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen, um die bereits getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Die unternommenen Schritte dürften konkrete positive Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger sowohl im Kosovo als auch in Serbien haben.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so befindet sich das Kosovo in einem frühen Stadium des Aufbaus einer funktionierenden Marktwirtschaft. Einige Fortschritte wurden erzielt, insbesondere was die Unterstützung der exportorientierten Unternehmen, die verbesserte Vertragsdurchsetzung, vor allem im Finanzsektor, und den Zugang zu Finanzmitteln anbetrifft. Die haushaltspolitisch nicht tragfähigen Entscheidungen im Zusammenhang mit Leistungen für Kriegsveteranen könnten sich allerdings negativ auf die makroökonomische Stabilität des Kosovo und seine Beziehungen zu internationalen Finanzinstitutionen auswirken. Das anhaltende Handelsbilanzdefizit ist auf eine unzureichende Produktionsbasis sowie geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen. Durch die Abhängigkeit von Heimatüberweisungen von Migranten und die weitverbreitete Schattenwirtschaft werden Beschäftigungsanreize zusätzlich verringert, was eine geringe Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen, und eine hohe Arbeitslosenquote, vor allem unter Jugendlichen und gering qualifizierte Arbeitnehmern, zur Folge hat.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, befindet sich das Kosovo in einem frühen Stadium. Keine Fortschritte wurden in Bezug auf die Verbesserung der Qualität der Bildung erzielt, die eine wichtige Triebkraft für die Steigerung des langfristigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ist.

Die Angleichung an die europäischen Standards befindet sich im Kosovo in einem frühen Stadium. In einigen Bereichen wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt, die Umsetzung ist jedoch unzureichend. Im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und des Wettbewerbs wurden einige Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte wurden im Zollbereich, vor allem bei der Korruptionsbekämpfung, der Steuererhebung und dem Abbau der Verwaltungskosten für Ausfuhren erzielt, doch das Kosovo muss die Bekämpfung von Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung intensivieren. Der Energiewirtschaft ist weiterhin mit Problemen konfrontiert, hinsichtlich der Stilllegung des Kraftwerks „Kosovo A“ oder der Sanierung von „Kosovo B“ wurden keine Fortschritte und im Bereich der erneuerbaren Energien nur sehr geringe Fortschritte erzielt.

ANHANG 2 –    Wichtige Statistiken

STATISTISCHE DATEN (Stand 5.10.2016)

Demografie

 

Montenegro

Ehemalige
jugoslawische Republik
Mazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Gesamtbevölkerung (in Tausend)

1)

621,5

622,1

2 065,8

2 069,2

2 895,0e

2 892,3e

7 149,2e

7 114,4

76 668

77 696

3 827,3e

3 819,5e

1 804,9e

1772,1p

506 944p

508 293bp

Anteil der 15-64jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)

68,1

67,8

70,8

70,5

68,8e

69,0

67,6

67,1

67,7

67,8

:

:

:

:

65,8p

65,5bp

Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1 000 EW)

2,4

1,7

1,9

1,3e

5,2e

3,7e

-4,9

-5,4

12,3

11,8

-1,5p

:

13,2e

12.4be

0,4p

-0,3bp

Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)

74,1

:

73,5

:

76,4e

:

72,8

:

75,4

:

:

:

:

:

78,1p

:

Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)

78,9

:

77,5

:

80,3e

:

78,0

:

80,9

:

:

:

:

:

83,6p

:

Arbeitsmarkt

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Erwerbsquote für die 20-64-Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

67,6

68,5

70,8

70,2

68,6e

71,3e

68,0b

68,1

58,9

59,9

59,2

59,2

47,7

42,8

76,8

77,1

Erwerbsquote für 20-64-jährige Männer: Anteil der Erwerbspersonen an der männlichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

74,5

74,9

84,5

83,8

80,5e

81,8e

76,6b

76,7

82,2

82,7

72,4

71,9

71,4

65,1

83,2

83,4

Erwerbsquote für 20-64-jährige Frauen: Anteil der Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

60,7

62,1

56,8

56,2

57,3e

61,1e

59,5b

59,5

35,8

37,3

46,0

46,3

24,2

20,4

70,5

70,8

Erwerbstätigenquote für die 20-64-Jährigen (in % der Bevölkerung)

Insgesamt

55,6

56,7

51,3

51,9

56,6e

59,3e

54,8b

56,0

53,2

53,9

43,2

43,2

31,3

29,1

69,2

70

Männer

61,4

61,9

61,6

61,5

65,2e

68,1e

62,5b

63,7

75,0

75,3

54,6

53,9

48,4

44,9

75,0

75,8

Frauen

49,4

51,5

40,8

42,1

48,5e

50,7e

47,2b

48,3

31,6

32,6

31,9

32,4

14,5

13,2

63,4

64,2

15-24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

17,7

19,1

:

:

30,9e

29,6

20,7

20,1

24,9

24,0

26,1

27,7

:

:

12,5

12,0

15-29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

22,6

23,4

:

:

34,5e

32,8

25,6

24,6

28,5

28,0

31,8

32,8

:

:

15,4

14,8

Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

2)

5,7

7,7

18,5

17,9

42,7e

41,3e

19,9b

19,4

21,1

20,6

17,1

17,9

2,6

2,3

4,7

4,5

Industrie (%)

2)

11,1

10,8

23,4

23,4

11,0e

11,6e

20,2b

19,9

20,5

20,0

22,1

22,0

17,7

18,7

17,4

17,3

Baugewerbe (%)

2)

6,5

6,6

7,0

7,1

6,4e

6,9e

4,5b

4,5

7,4

7,2

7,9

7,5

10,9

9,5

6,8

6,8

Dienstleistungen (%)

2)

76,7

74,8

51,1

51,6

39,4e

40,2

55,4b

56,1

51,0

52,2

52,7

52,4

67,2

68,3

71,0

71,3

Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

3)

32,8

32,4

:

:

17,5e

16,7e

31,4b

29,7

13,1b

13,5

31,9

31,2

31,4s

32,6

:

:

Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

3)

48,2

46,8

:

:

82,5e

83,3e

68,6b

70,3

86,9b

86,5

63,1

63,2

68,6s

67,4

:

:

Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung

Insgesamt

4)

18,0

17,5

28,0

26,1

17,5e

17,1e

19,2b

17,6

9,9

10,3

27,6

27,9

35,3

32,9

10,2

9,4

Männer

4)

17,8

17,7

27,7

26,7

19,2e

17,1e

18,3b

16,8

9,1

9,3

25,3

25,9

33,1

31,8

10,1

9,3

Frauen

4)

18,2

17,3

28,6

25,1

15,2e

17,1e

20,3b

18,7

11,9

12,6

31,2

30,9

41,6

36,6

10,3

9,5

Jugendliche von 15–24 Jahren

4)

35,8

37,6

53,1

47,3

39,0e

39,8e

47,4b

43,2

17,8

18,4

62,7

62,3

61,0

57,7

22,2

20,4

Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)

4)

14,0

13,6

23,4

21,3

11,2e

11,3e

12,8b

11,3

2,0

2,2

23,4

22,8

26,1

23,8

5,0

4,5

Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)

5)

479,0

:

:

:

378,8

386,4

523,6

506,4

:

:

424,4

424,4

:

:

:

:

Bildung

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Frühe Schulabgänger und Ausbildungsabbrecher: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens unterer Sekundarbildung und ohne weiterführende Bildung (%)

5,1

5,7

12,5

11,3p

26,0e

21,3e

8,5

7,5

38,3

36,7

25,2

26,3

:

:

11,2

11,0

Öffentliche Bildungsausgaben, relativ zum BIP (%)

:

:

:

:

3,3

:

4,2

:

5,1

:

:

:

4,4

:

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren ohne Bildung oder mit Grundschulbildung, insgesamt

1,1

6,6

:

13,7

30,9e

24,9e

10,1b

8,6

12,6

11,5

6,5

6,2

20,7

17,9

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren ohne Bildung oder mit Grundschulbildung, Männer

1,2

6,9

:

:

31,0e

27,1e

10,2b

9,3

6,9

7,1

5,8

5,6

18,8

14,9

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren ohne Bildung oder mit Grundschulbildung, Frauen

1,0

6,3

:

:

30,7e

22,6e

10,0b

7,9

17,9

15,7

7,2

6,9

22,9

21,3

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit Sekundarbildung, insgesamt

86,3

80,6

:

76,1

49,7e

52,4e

82,3b

83,2

70,0

69,9

85,6

86,3

68,2

67,3

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit Sekundarbildung, Männer

87,8

85,3

:

:

55,9e

57,9e

84,8b

84,5

76,7

76,9

89,6

88,6

71,8

72,4

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit Sekundarbildung, Frauen

84,7

75,7

:

:

43,5e

46,8e

79,7b

81,7

63,8

63,3

81,2

83,5

64,0

61,5

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt

28,3

31,0

24,9

28,6

16,7e

22,1e

27,0b

28,9

21,5

23,5

18,9

17,2

14,8

17,2

37,8

38,6

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer

25,3

32,9

21,4

23,1

14,0e

19,6e

21,5b

24,2

23,4

25,0

15,2

13,4

16,6

19,5

33,4

33,9

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen

31,3

32,2

28,7

34,5

19,2e

24,7e

32,8b

33,7

19,6

22,1

23,2

21,3

13,0

14,7

42,2

43,3

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Bruttoinlandsprodukt

In jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)

6)

3,5

3,6

8,6

9,1p

10,0p

10,3p

33,3

33,5

601,5

645,4

14,0

14,6

5,6

:

13 987,3

14 693,0

pro Kopf (EUR)

6)

5 600

5 800

4 100

4 400p

3 400

3 600

4 700

4 700

7 800

8 300

3 600

3 800

3 100

:

27 500

28 800

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf

6)

11 200

11 800

10 100

10 600

8 300

8 600

10 200

10 300

14 600

15 100

8 000

8 300

:

:

27 500

28 700

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-28 = 100)

6)

41

41

37

37

30

30

37

36

53

53

29

29

:

:

-

-

Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)

6)

1,8

3,4

3,5p

3,7e

1,8p

2,8p

-1,8

0,8

3,0

4,0

1,1

:

1,2

:

1,5

2,2

Bruttowertschöpfung nach Hauptwirtschaftssektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

6)

10,0

9,8

11,7

11,4p

22,9p

22,1p

9,3

8,2

8,0

8,5

7,1

:

14,3

:

1,6

1,5

Industrie (%)

6)

13,5

12,9

18,3

18,7p

14,7p

14,6p

25,1

25,9

22,0

21,5

21,3

:

19,4

:

19,1

19,2

Baugewerbe (%)

6)

4,2

4,6

8,0

7,9p

10,0p

10,8p

5,1

5,5

5,1

5,0

4,7

:

7,3

:

5,4

5,4

Dienstleistungen (%)

6)

72,3

72,7

62,0

62,0p

52,4p

52,5p

60,5

60,4

64,9

65,0

66,9

:

59,0

:

73,9

73,9

Zahlungsbilanz

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (Mio. EUR)

13)

353,9

619,3

197,4

170,7

811,5

818,4

1 236,3

1 803,8

4 121,9

10 641,7

386,1

221,2

123,8

287,3

-22 872,0

:

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)

13)

10,2

17,1

2,3

1,9p

8,1p

8,0p

3,7

5,4

0,7

1,6

2,8

1,5

2,2

:

-0,2

:

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (Mio. EUR)

14)

102,5

403,0

10,8

-169,2

:

:

1 073,9

1 480,4

1 509,5

4 809,2

:

:

82,4

101,3

-

-

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (% des BIP)

14)

3,0

11,1

0,1

-1,9

:

:

3,2

4,4

0,3

0,7

:

:

1,5

:

-

-

Heimatüberweisungen in % des BIP

15)

1,3

:

2,2p

2,1e

:

:

7,8

8,7

0,1

0,1

8,5

8,3

:

:

0,1

:

Außenhandel (Waren)

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Internationaler Handel (Waren)

Anteil der Exporte in EU-28-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)

35,8

35,7

76,5

77,2

77,4

75,5

65,7

67,0

43,5

44,5

72,1

71,6

30,2

32,6

-

-

Anteil der Importe aus EU-28-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)

45,8

41,3

63,4

62,1

61,1

61,8

57,1

57,3

36,7

38,0

58,9

60,8

42,6

42,2

-

-

Handelsbilanzsaldo (Mio. EUR)

-1 451

-1 524

-1 758

-1 726

-2 114

-2 154

-2 950

-2 985

-63 685

-56 977

-3 844

-3 510

-2 214

-2 309

11 139

64 169

Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Vergleich zum BIP

Importe (in % des BIP)

6)

60,0

61,1

64,9

65,0p

47,2p

:

54,2

56,4

32,1

30,8

:

:

50,6

:

40,4

40,5

Exporte (in % des BIP)

6)

40,1

42,5

47,7

48,8p

28,2p

:

43,4

46,7

27,9

28,0

:

:

19,6

:

43,1

43,8

Öffentliche Finanzen

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Staatliche Finanzstatistik, im Verhältnis zum BIP

**Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)

7)

-3,1

7,7

-4,2

-3,5

-5,2

-4,0

-6,7

-3,8

0,4

1,7

-2,0

0,7

:

:

-3,0

-2,4

** Verschuldung des Sektors Staat (%)

7) 8)

56,7

63,3

38,2

38,0

71,8

72,5

72,4

76,4

34,5

31,3

41,6

41,9

10,5

12,8

86,8

85,2

Finanzindikatoren

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)

-0,7

1,5

-0,3

-0,3

0,7

2,0

2,9

1,9

8,9

7,7

-0,9

-1,0

0,4

-0,5

0,5

0,0

Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP

9)

:

:

70,3p

69,9p

69,6

73,9

77,1

80,1

55,0

56,4

:

:

32,3

:

:

:

Kreditzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

10)

9,22

8,53

3,75

3,75

7,66

7,77

10,50

6,50

11,68

10,79

6,32

5,74

10,70

:

:

:

Einlagenzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

11)

1,86

1,23

0,50

0,25

1,92

1,35

5,50

2,50

7,75

7,27

0,09

0,09

1,07

:

:

:

Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)

12)

545

674

2 436

2 262

2 192

2 880

9 907

10 378

95 824

99 620

4 001

4 400

746

861

:

:

Währungsreserven - in monatlichen Importen

12)

3,2

3,7

5,3

4,6

5,6

7,6

6,6

6,6

5,9

6,0

6,1

6,8

3,2

:

:

Unternehmen

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Index der Industrieproduktion (2010=100)

81,8

88,3

112,5

118,0

139,2

142,4

98,8

107,1

120,5

124,3

103,9

107,1

:

:

101,7

103,9

Infrastruktur

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1000 km²)

18,1

18,1

27,2

27,2

12,0

13.2s

49,3

48,6s

12,9

12,9

20,1

20,1

30,6

30,6

:

:

Autobahnlänge (km)

0

0

259

259

:

:

607

693

2 155

2 159

128

128

80

80

:

:

Energie

Fußnote

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Nettoenergieimporte in % des BIP

16)

5,4

4,2

8,5

6,4

1,3

0,7

5,3

4,7

1,8

1,4

6,8

5,3

6,9

:

2,4

1,7

: = nicht verfügbar

b = Zeitreihenbruch

e = Schätzung

p = vorläufig

s = Eurostat-Schätzwert

- = Entfällt

* = Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

** = Die Angaben zum Haushaltsdefizit und zur Staatsverschuldung der Erweiterungsländer werden ungeprüft und ohne Gewähr ihrer Qualität und Konformität mit den ESVG-Vorschriften wiedergegeben.

Fußnoten:

1)

Bosnien und Herzegowina: Bevölkerung zur Jahresmitte.

2)

Albanien: die Anteile ergeben nicht 100 % aufgrund der Fälle, in denen Personen nicht einer bestimmten Tätigkeit zugeordnet wurden oder zugeordnet werden konnten.

3)

Bosnien und Herzegowina: die Anteile ergeben nicht 100 %, da andere Eigentumsformen ausgeschlossen werden. Montenegro: schließt NRO aus.

4)

Türkei: Arbeitslosigkeit auf der Grundlage des 4-Wochen-Kriteriums + ausschließlich aktive Arbeitssuche.

5)

Serbien, 2014: an die Beschäftigten von juristischen Personen und von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezahlte Löhne und Gehälter. Bosnien und Herzegowina: Nettogehälter.

6)

Türkei und Bosnien und Herzegowina: basierend auf Daten gemäß ESVG 1995.

7)

EU-28: basierend auf Daten gemäß ESVG 2010.

8)

BIP-Wert gemäß dem mittelfristigen Ausgabenrahmen 2016-2018 (April 2015).

9)

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: basierend auf dem Zahlungsbilanzhandbuch – 6. Auflage.

10)

Albanien: gewichteter Durchschnittszinssatz für neue Anleihen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: kurzfristige Zinsen der Kreditaufnahme nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in nationaler Währung (gewichtetes Mittel) Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember). Kosovo: einschließlich Auszahlungsgebühren der Banken.

11)

Albanien: Der Einlagenzinssatz entspricht dem gewichteten Durchschnittszinssatz für neue Einlagen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: Einlagenzinssätze auf Sichteinlagen der Haushalte in nationaler Währung (gewichtetes Mittel). Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember). Türkei: Tagesgeldfazilität. Kosovo: einschließlich Auszahlungsgebühren der Banken.

12)

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember).

13)

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und EU-28: basierend auf dem Zahlungsbilanzhandbuch – 6. Auflage.

14)

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Kosovo: basierend auf dem Zahlungsbilanzhandbuch – 6. Auflage.

15)

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und EU-28: basierend auf dem Zahlungsbilanzhandbuch – 6. Auflage.

16)

Montenegro, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Türkei und Kosovo: Berechnungen von Eurostat.

(1)

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovo und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(2)

 Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (Funktionsweise des Justizwesens, Korruption, organisierte Kriminalität, Recht auf freie Meinungsäußerung, wirtschaftliche Kriterien, Reform der öffentlichen Verwaltung und drei mit diesen wesentlichen Aspekten eng verknüpfte Kapitel (öffentliche Auftragsvergabe, Statistik, Finanzkontrolle).

(3)

Freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehrspolitik, Zollunion und Außenbeziehungen.

(4)

*    Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovo und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(5)

 Für alle diese Gruppen wird der umfassendere Oberbegriff „Roma“ im Sinne des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma verwendet.