Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

I    EINLEITUNG: BEWÄLTIGUNG DER FLÜCHTLINGSKRISE 

Weltweit gibt es über 60 Millionen Flüchtlinge und Binnenvertriebene – dies ist die schwerste Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Als unmittelbare Auslöser dieser Krise sind Konflikte und Krisen in Syrien und an anderen Orten zu nennen, doch haben auch die demografische Entwicklung, der Klimawandel, Armut sowie die Globalisierung von Verkehr und Kommunikation dazu beigetragen, dass im Jahr 2015 so viele Migranten und Flüchtlinge wie nie zuvor nach Europa gelangt sind. Eine Kehrtwende im Zusammenspiel dieser Faktoren ist in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten. Im Jahr 2016 muss daher das Migrationssystem der EU von Grund auf gestärkt werden. Über die Bewältigung der Folgen unkontrollierter, irregulärer Flüchtlingsströme hinaus müssen wir uns darauf einstellen, diese Ströme zu steuern und Möglichkeiten für eine geordnete, legale Einreise schutzbedürftiger Personen zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, schnell und wirksam diejenigen Personen zu ermitteln und rückzuführen, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 nahm die Zahl der irregulär in die Europäische Union eingereisten Personen beispiellose Ausmaße an. Auf dem Höhepunkt des Zustroms im Oktober 2015 gelangten in einem einzigen Monat mehr als 200 000 Menschen nach Griechenland. Auch wenn ein wesentlicher Rückgang auf rund 60 000 Personen im Januar 2016 festzustellen ist, so bleiben die Zahlen für die Wintermonate im Vergleich zu den Vorjahren hoch. Die aktuelle Verschärfung des Konflikts in Syrien dürfte zu einem weiteren Zustrom von Flüchtlingen in die Türkei führen. Somit bedarf es im Einklang mit der Verantwortung, die die EU im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention trägt, und den humanitären Werten, denen sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verschrieben haben, weiterhin der europäischen Solidarität. Die EU muss zudem Flüchtlingen mehr Hilfe in der Nähe ihrer Heimat leisten, damit sie nicht gezwungen sind, ihr Leben auf dem Weg nach Europa aufs Spiel zu setzen. Zwar ist eine Verringerung des Zustroms angesichts der oftmals überforderten nationalen und lokalen Behörden überaus wünschenswert, doch wäre es eine Illusion zu meinen, dass die Flüchtlingskrise endet, bevor ihre eigentlichen Ursachen – Instabilität, Krieg und Terror in unmittelbarer Nähe Europas, insbesondere die andauernden Kriegshandlungen und Gräueltaten in Syrien – endgültig beseitigt sind. Die einzige verantwortungsvolle Handlungsweise besteht darin, dieser Realität ins Auge zu sehen, sie den Bürgerinnen und Bürgern offen und ehrlich darzulegen und im Wege eines besser koordinierten europäischen Vorgehens im Einklang mit den gemeinsam vereinbarten Regeln und Werten der EU intensiver daran zu arbeiten, die Folgen dieser Situation in der Europäischen Union besser und wirksamer in den Griff zu bekommen.

In den letzten Monaten haben Migranten über das östliche Mittelmeer und durch den westlichen Balkan auf dem Weg nach Norden rasch eine Grenze nach der anderen überwunden, was den Grundsätzen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und den Schengen-Bestimmungen grundlegend zuwiderläuft. Dies wiederum hat mehrere Mitgliedstaaten dazu veranlasst, vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, wodurch die Freizügigkeit im Schengen-Raum und dessen Vorteile für die europäischen Bürger und die europäische Wirtschaft in Frage gestellt werden. Sicherheit ist insbesondere nach den jüngsten Terroranschlägen auf europäischem Boden ebenfalls ein zentrales Anliegen, das von einigen Mitgliedstaaten geltend gemacht wurde, um diese vorübergehenden Maßnahmen zu rechtfertigen. Das Ziel muss sein, dafür Sorge zu tragen, dass jede Person, die in die EU einreist, gründlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wird.

Die Europäische Kommission hat sich in den vergangenen sechs Monaten beharrlich für eine zügige, abgestimmte europäische Lösung eingesetzt. Sie hat eine ganze Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die darauf abzielen, den Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumente für die Bewältigung der großen Zahl der Ankömmlinge an die Hand zu geben. Viele dieser Vorschläge wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat bereits angenommen. Damit die europäische Migrations- und Asylpolitik den neuen Herausforderungen standhalten kann, haben wir sie durch folgende Maßnahmen gestärkt: Verdreifachung unserer Präsenz auf See, ein neues System solidarischer Sofortmaßnahmen zur Umverteilung von Asylbewerbern aus den am stärksten betroffenen Ländern, eine beispiellose Mobilisierung von EU-Mitteln in Höhe von über 10 Mrd. EUR, um die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen und den am stärksten betroffenen Ländern beizustehen, Schaffung eines neuen Koordinierungs- und Kooperationsrahmens für die Westbalkanländer, Beginn einer neuen Partnerschaft mit der Türkei, ein ambitionierter Vorschlag für eine neue Europäische Grenz- und Küstenwache.

Zwar stehen nun dem Papier nach wichtige Bausteine eines nachhaltigen Systems der Migrationssteuerung zur Verfügung, doch mangelt es an einer vollständigen Umsetzung vor Ort. Im Dezember berichtete die Europäische Kommission über die Fortschritte bei der Durchführung der Beschlüsse der Mitgliedstaaten und stellte fest, dass die Umsetzung zu langsam erfolgt. Zwei Monate später sind gewisse Fortschritte bei einer Reihe von Fragen zu beobachten. Es hat sich jedoch nichts daran geändert, dass verschiedene Fristen nicht eingehalten und zahlreiche Verpflichtungen nur langsam erfüllt werden. In allen Mitgliedstaaten muss auf höchster Ebene politische Verantwortung übernommen werden, damit nationale und lokale Behörden mit der in den vergangenen Monaten seitens der EU geleisteten Unterstützung und Hilfe das vereinbarte abgestimmte europäische Vorgehen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vor Ort rasch und wirksam umsetzen.

Die Wiederherstellung eines geordneten Grenzmanagements entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute ist heute die dringlichste Priorität für die Europäische Union. Auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates müssen sich die Staats- und Regierungschefs verpflichten, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um vor Frühjahrsbeginn wieder Ordnung ins Migrationssystem zu bringen und die Kontrolle der irregulären und unkontrollierten Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute durchzusetzen. Dies erfordert harte Entscheidungen, entschlossenes Handeln, Verantwortung und Solidarität seitens aller Mitgliedstaaten.

Vor allem müssen sich alle Mitgliedstaaten verpflichten, die Praxis des „Durchwinkens“ derjenigen, die in einem anderen Land einen Asylantrag stellen wollen, einzustellen. Schutzbedürftige Menschen, die in der Union eintreffen, müssen die Gewissheit haben, dass sie Schutz erhalten; sie müssen jedoch auch wissen, dass sie den Ort der Schutzleistung nicht selbst wählen können. Wenn sie keinen Anspruch auf Schutz haben, werden sie unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung rückgeführt.

Griechenland und die Länder entlang der Westbalkanroute benötigen umfangreiche Unterstützung, um schutzbedürftige Menschen effektiv zu registrieren und zu betreuen und diejenigen, die keines Schutzes bedürfen, zügig in ihre Heimatländer oder in sonstige sichere Drittländer, die sie durchquert haben, rückzuführen. Die anderen Mitgliedstaaten müssen im Wege der beschleunigten Umsetzung der bereits seit September 2015 bestehenden Notfall-Umverteilungsmechanismen ihre Zusagen im Rahmen der geteilten Verantwortung erfüllen und den anspruchsberechtigten Personen Aufnahme und Zuflucht bieten. Ebenso wenig darf Griechenland, das dringend zur ordnungsgemäßen Kontrolle der Schengen-Außengrenzen und Anwendung der Dublin-Vorschriften zurückkehren muss, bei der Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise auf sich allein gestellt bleiben, sondern sollte weiterhin finanzielle Unterstützung und technische Hilfe seitens der Organe und Agenturen der EU sowie aller anderen Mitgliedstaaten erhalten, um seine in den gemeinsam vereinbarten EU-Vorschriften niedergelegte Verantwortung als Mitgliedstaat der ersten Einreise in den Schengen-Raum wahrnehmen zu können.

In dieser Mitteilung wird Bilanz der als Reaktion auf die Flüchtlingskrise vereinbarten Maßnahmen gezogen sowie auf die wichtigsten Bereiche eingegangen, in denen weitere unmittelbare Maßnahmen erforderlich sind, um der Situation wieder Herr zu werden. Die Kommission wird im Vorfeld der März-Tagung des Europäischen Rates weitere Beiträge zu den grundlegenderen Änderungen leisten, die für eine nachhaltige Migrationspolitik erforderlich sind, insbesondere zur Reform des Dublin-Systems.

Zur wirksamen Bewältigung der Flüchtlingskrise sollten sich die Staats- und Regierungschefs auf der Februar-Tagung des Europäischen Rates zu Folgendem verpflichten:

 

dringliche Fertigstellung der Hotspots in Griechenland und Italien mit gezielter Unterstützung durch die EU für mehr Aufnahmekapazitäten und reibungslos funktionierende Asyl- und Rückführungsverfahren, damit gemäß dem Grundsatz, dass niemand ohne ordnungsgemäße Registrierung und Abnahme der Fingerabdrücke in die EU einreisen sollte, sichergestellt ist, dass Migranten und Flüchtlinge registriert und unterstützt werden;

Einstellung der Praxis des „Durchwinkens“ und stärkeres Beharren auf der Anwendung der für Asyl und Grenzmanagement geltenden EU-Vorschriften;

beschleunigte Anwendung des vereinbarten Umverteilungsmechanismus, um Italien und Griechenland zu entlasten;

konsequentere und kohärentere Anwendung der Bestimmungen, die eine Rückführung von Asylbewerbern in sichere Drittstaaten vorsehen;

Umsetzung des vereinbarten Konzepts für eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Ländern entlang der Westbalkanroute;

Intensivierung aller Anstrengungen zur Sicherstellung der tatsächlichen Rückkehr und Rückübernahme sowie zur Bekämpfung der Ursachen der Migration unter Ausschöpfung sämtlicher direkter und indirekter Anreize einschließlich Handelspräferenzen und entwicklungspolitischer Maßnahmen, damit Zusagen von Drittstaaten zu konkreten Ergebnissen führen;

Beschleunigung der Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei, um die Migrantenströme aus der Türkei einzudämmen, sowie rasche Durchführung der Projekte im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die Türkei;

Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen durch Einführung der Europäischen Grenz- und Küstenwache (bis spätestens Juni, nach Möglichkeit früher) und deren Einsatz im Laufe des Sommers;

Unterstützung für die grundlegenden Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Migranten und Flüchtlinge, insbesondere Kinder;

Aufstockung der humanitären Hilfe der EU für Drittstaaten und Bereitstellung humanitärer Hilfe innerhalb der EU zugunsten der Länder, die mit einem großen Zustrom von Flüchtlingen und Migranten konfrontiert sind;

Intensivierung der Unterstützung für syrische Flüchtlinge, unter anderem durch die Eröffnung legaler Wege in die EU durch Neuansiedlung und mittels der von der Kommission am 15. Dezember 2015 vorgeschlagenen Vereinbarung über die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei aus humanitären Gründen.

II    BISHERIGE MASSNAHMEN

II.1    Operative Maßnahmen

Bewältigung des Zustroms von Migranten und Flüchtlingen

Die Rettung auf See hatte für die Europäische Union oberste Priorität. 2015 wurden im Rahmen der gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und Poseidon mehr als 250 000 Menschen gerettet. 1 Mit diesen Maßnahmen und dem Einsatz von Frontex-Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke in der Ägäis konnten über eine Million irreguläre Einwanderer aufgespürt und über 900 mutmaßliche Schleuser festgenommen werden.

Die EU bekämpft Schleuser auch direkt. Im südlichen und zentralen Mittelmeerraum ist die Operation Sophia von EUNAVFOR MED erfolgreich zur nächsten Phase übergegangen, in der nun auf hoher See Schiffe, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Schleusung oder Menschenhandel benutzt werden, angehalten, durchsucht, beschlagnahmt und umgeleitet werden können. Der Einsatzbereich dieser Operation, in deren Rahmen bislang über 9000 Menschen gerettet wurden, kann auf libysche Hoheitsgewässer ausgeweitet werden, sofern die institutionellen und politischen Entwicklungen in Libyen dies zulassen.

Die EU-Agenturen Frontex, Europol und Eurojust haben ihre Kapazitäten zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten aufgestockt; sie sind nun besser koordiniert, verfügen über zusätzliche Ressourcen und sind in den unter Druck geratenen Mitgliedstaaten ständig präsent. Ihre Tätigkeit umfasst die Erhebung von Informationen vor Ort in den Hotspots, um die nationalen Behörden dabei zu unterstützen, Informationen zusammenzutragen und Ermittlungen einzuleiten. 2015 wurden 10 735 neue mutmaßliche Schleuser in die Europol-Datenbank aufgenommen, die derzeit Daten zu über 38 600 Verdächtigen enthält. Europol wird am 22. Februar das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) eröffnen, eine EU-Schaltstelle für Informationen über die Schleusung von Migranten. 2  

Griechenland und Italien haben mit gezielter Unterstützung der EU mit der Einrichtung von Hotspots 3 begonnen (und die Arbeiten in einigen Fällen erfolgreich abgeschlossen). Drittstaatsangehörige, die irregulär die EU-Außengrenze erreichen, sollen an diesen Hotspots erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden. Die Registrierung ist ein entscheidender erster Schritt im Hinblick auf die Kontrolle und Steuerung der Migrationsströme. An den Hotspots werden integrierte Teams von Grenzschutzbeamten in eigens dafür vorgesehenen Einrichtungen rund um die Uhr im Einsatz sein. Jede Person, die die Außengrenzen erreicht, muss sich registrieren, die Fingerabdrücke abnehmen und ihre Dokumente durch einen Abgleich mit nationalen und internationalen Sicherheitsdatenbanken überprüfen lassen. Irregulär eintreffende Drittstaatsangehörige sollten dann in eines der drei nachstehenden Systeme überführt werden: das nationale Asylsystem, das europäische Umverteilungssystem oder das Rückführungssystem. Der Anteil der Migranten, deren Fingerabdrücke in die Eurodac-Datenbank aufgenommen wurden, ist in Griechenland von 8 % im September 2015 auf 78 % im Januar 2016 und in Italien von 36 % auf 87 % im gleichen Zeitraum gestiegen. 4 Diese Zahlen dürften sich weiter verbessern, sobald die Hotspots voll funktionsfähig sind. In beiden Mitgliedstaaten sind ständig Bedienstete der Kommission vor Ort, um die nationalen Behörden zu unterstützen. In den Hotspots sind derzeit nur 518 Frontex- und 21 EASO-Experten im Einsatz, was den Bedarf nicht deckt. Die Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Anforderung von Soforteinsatzteams fiel dagegen positiver aus. 5  

Die Kommission hat auf bislang beispiellose Weise den EU-Haushalt mobilisiert und Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 10 Mrd. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Unter anderem wurde die Soforthilfe 2015 auf 174 Mio. EUR aufgestockt; diese Mittel wurden rasch eingesetzt und bis Jahresende vollständig verwendet. Entsprechend werden für 2016 161 Mio. EUR bereitgestellt. Rund 146 Mio. EUR sind als Soforthilfe für Griechenland vorgesehen.

Ein weiteres Kernelement der Unterstützung durch die EU ist die Umverteilung. Es sind sowohl die Rechtsvorschriften als auch die Strukturen vorhanden, die eine Notfall-Umverteilung von bis zu 160 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, auf andere Mitgliedstaaten ermöglichen. 6 Aus dem EU-Haushalt wurden 640 Mio. EUR zur Unterstützung der Umverteilung bereitgestellt. 7 Gemessen am Bedarf ist das Fortschrittstempo jedoch viel zu langsam (siehe Abschnitt über die Umverteilung sowie Anhang 4).

Die Europäische Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, Schweden in Anbetracht der besonderen Belastung des Landes vorübergehend von seinen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Umverteilungsregelung zu befreien. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission nun auch in Bezug auf Österreich vorgelegt.

Im Dezember genehmigte die Kommission ein mit 80 Mio. EUR ausgestattetes Programm, das dem Aufbau von Aufnahmekapazitäten dient, um die vereinbarten 50 000 zusätzlichen Aufnahmeplätze für Migranten und Flüchtlinge in Griechenland einzurichten, einschließlich eines vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) auf Basis eines Gutscheinsystems eingerichteten Netzes von 20 000 Aufnahmeplätzen für Asylbewerber sowie der Förderung der Einrichtung von 7000 Aufnahmeplätzen in den Hotspot-Gebieten. 14 950 Aufnahmeplätze wurden im Rahmen des Gutscheinsystems ermittelt.

Die Kommission hat eine Taskforce zur Ausarbeitung einer Informationsstrategie für Migranten (MIS) eingesetzt, um nützliche Informationen für Asylbewerber zu ihren Rechten und Pflichten zu bestimmen und zu verbreiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen wissen, dass sie das Recht haben, Asyl zu beantragen, ohne jedoch wählen zu können, in welchem Mitgliedstaat, und dass sie über die Auswirkungen der Umverteilungsregelung ordnungsgemäß unterrichtet werden. Die erste Reihe von Informationsprodukten über Asyl und Umverteilung ist in 14 Sprachen 8 verfügbar und wird nun vom EASO in Hotspots verwendet.

Solidarität und Verantwortung

Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) wurden fünf Länder unterstützt, vier Ersuchen (von Serbien, Slowenien, Kroatien und Griechenland) sind noch aktiv. Insgesamt haben 15 Länder Hilfe angeboten und Gegenstände wie Zelte, Schlafmaterial, persönliche Schutzausrüstung, Heizgeräte, Generatoren und Beleuchtung bereitgestellt. Die Europäische Kommission leistet finanzielle Unterstützung für die Beförderung der von den teilnehmenden Ländern angebotenen Hilfsgüter und erleichtert die Gesamtkoordinierung von Transport und Logistik. Die Kommission hat vor kurzem ihre Mittel aufgestockt und trägt nun 85 % der Transportkosten für diese Hilfsgüter, aber es gibt Hilfeersuchen von Mitgliedstaaten, die noch offen sind (vgl. Anhang 9).

Es fanden von der Kommission organisierte wöchentliche Sitzungen zur Überwachung des 17-Punkte-Plans statt, auf den sich die Staats- und Regierungschefs auf ihrer von Kommissionspräsident Juncker ausgerichteten Tagung im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen entlang der Westbalkanroute verständigt hatten. In einer Zeit, in der die Kommunikation fast zum Erliegen kam, war diese Koordinierung wichtig, um das Risiko zu verringern, dass in einem Land unerwartet Maßnahmen ergriffen werden, die Auswirkungen auf ein anderes Land haben. Hierfür wurde direkte Unterstützung bereitgestellt. Die Kommission stellt Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 10 Mio. EUR bereit, damit durch die Erhöhung der operativen Kapazitäten konkrete Ergebnisse bei der Migrationssteuerung erzielt werden. 9 Hinzu kommen 22 Mio. EUR für humanitäre Hilfe sowie weitere 8 Mio. EUR für ein regionales Programm.

II.2    Externe Dimension

Die externe und interne Dimension der Migration sind eng miteinander verwoben. Mit ihren Maßnahmen möchte die EU vor allem im Hinblick auf auslösende und begünstigende Faktoren die Ursachen der verstärkten Migrationsströme beseitigen und durch Hilfestellung für Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimatländer erreichen, dass diese sich nicht gezwungen sehen, die gefährliche Reise nach Europa anzutreten. Sie konzentriert sich zudem auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung mit Herkunfts- und Transitdrittländern, die ein wesentlicher Bestandteil der bilateralen Partnerschaft dieser Länder mit der EU und ihren Mitgliedstaaten ist.

Im Mittelpunkt der diplomatischen Bemühungen zur Lösung der Krisen in Syrien und Libyen und zur Bekämpfung der Bedrohung durch den IS stehen die Beseitigung der Ursachen für die Flüchtlingsströme und die Schaffung eines stabilen Umfelds, in das Flüchtlinge zurückkehren können. Diese Bemühungen müssen auf globaler Ebene erfolgen. Im Falle Libyens hat die EU die Bemühung der Vereinten Nationen, der politischen und sicherheitspolitischen Krise ein Ende zu bereiten, politisch, finanziell und logistisch unterstützt. Durch die Unterzeichnung des libyschen politischen Abkommens im Dezember wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Diese Fortschritte sind jedoch instabil und bedürfen einer schnellen Konsolidierung, wobei es einer Regierung der nationalen Einheit bedarf, die ausreichendes Ansehen genießt, um die Bedrohungen und Herausforderungen für Libyen bewältigen zu können. Auf das im Dezember unterzeichnete Abkommen muss eine Regierung der nationalen Einheit folgen, die in der Lage ist, die Bedrohungen und Herausforderungen für Libyen zu bewältigen. Die EU hat ein mit 100 Mio. EUR ausgestattetes Hilfspaket geschnürt, um eine künftige Regierung zu unterstützen. In Bezug auf Syrien ist die EU nicht nur der wichtigste Geldgeber für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe, sondern spielte und spielt auch weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Einrichtung und der Tätigkeit der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien, wozu auch die Bemühungen um die einstimmige Verabschiedung der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über den Fahrplan für die innersyrischen Gespräche und den politischen Prozess zählen. Angesichts der Verschärfung der Kämpfe im Norden Syriens müssen die diplomatischen Bemühungen intensiviert werden.

Die EU hat auf verschiedene Weise auf die verheerenden Auswirkungen der Krise in Syrien reagiert. Der aus dem EU-Haushalt geleistete Beitrag für humanitäre Hilfe für Syrien und benachbarte Aufnahmeländer belief sich 2015 auf mehr als 400 Mio. EUR und ist Teil der seitens der EU zugesagten Mittel für humanitäre, Entwicklungs- und Stabilisierungshilfe in Höhe von über 5 Mrd. EUR. Dieser Beitrag umfasste Direkthilfen für Syrer, die in Syrien geblieben sind, und für die Länder mit dem größten Pro-Kopf-Anteil an syrischen Flüchtlingen. Mehr als 160 Mio. EUR wurden für lebensrettende Maßnahmen in Syrien selbst in den Bereichen Gesundheitswesen, Schutz, Wasser, Sanitärversorgung, Nahrungsmittel und Unterkünfte, 97 Mio. EUR für Flüchtlinge im Libanon, 58 Mio. EUR für Jordanien und 35 Mio. EUR für die Türkei bereitgestellt. Der regionale Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise bietet ein äußerst flexibles und wirksames Instrument zur Bündelung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Bislang sind Beiträge in Höhe von 654 Mio. EUR in den Fonds geflossen, wobei die Beiträge der Mitgliedstaaten den dem Unionsbeitrag entsprechenden Zielwert noch nicht erreicht haben. 10 Im Rahmen des Fonds werden bis zu 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge und die überlasteten Aufnahmegemeinschaften im Libanon, in der Türkei, in Jordanien und im Irak unterstützt. Vorgesehen sind die Verbesserung des Zugangs zu Grundbildung und Gesundheitsversorgung, Maßnahmen zum Schutz von Kindern, die Verbesserung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme sowie die Förderung wirtschaftlicher Chancen und sozialer Inklusion. Wie auf der Londoner Konferenz „Unterstützung für Syrien und die Region“ angekündigt, wird sich der Beitrag der EU für die Beilegung der Syrien-Krise im Jahr 2016 auf 1,115 Mrd. EUR belaufen. Die Kommission ergreift derzeit Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sich der EU-Beitrag auch im Jahr 2017 auf dem gleichen Niveau bewegt. Auf der Konferenz erwies sich die Kommission auch international als Wortführerin und schlug die Ausarbeitung von Vereinbarungen („Compacts“) mit Jordanien und dem Libanon vor. Dabei handelt es sich um umfassende Maßnahmenpakete im Zuständigkeitsbereich der Union, insbesondere Handelspräferenzen.

Anlässlich des Migrationsgipfels in Valletta im November 2015 kamen Staats- und Regierungschefs aus Europa und Afrika zusammen, um die Zusammenarbeit im Bereich Migration zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu verstärken. Dabei wurde die Notwendigkeit unterstrichen, verstärkt an der Eindämmung der irregulären Migration nach Europa zu arbeiten und Migration in die Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Ferner wurden konkrete Maßnahmen vereinbart, die bis Ende 2016 umgesetzt werden sollen. Die EU richtete einen Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika ein, der Stabilität, die Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration und der Vertreibung von Personen sowie die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich Migration fördern soll. Die Mittelausstattung liegt bei knapp 1,9 Mrd. EUR, aber auch hier bleiben die Beiträge der Mitgliedstaaten in Höhe von weniger als 82 Mio. EUR weit hinter den Erwartungen zurück, zumal die nationalen Beiträge dem EU-Beitrag entsprechen sollten 11 . Es wurden bereits Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 350 Mio. EUR vereinbart, um unter anderem Arbeitsplätze zu schaffen, die Migrationssteuerung zu verbessern und die Sicherheit zu verstärken. 12 Darüber hinaus unterstützt die EU weiterhin Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Libyen. Auf diplomatischer Ebene haben die EU-Außenbeauftragte und die Kommission zudem Maßnahmen eingeleitet, um die Bereiche Migration und Sicherheit in die bilateralen politischen Prioritäten mit afrikanischen Ländern aufzunehmen.

 

Mit dem gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei 13 wurden wichtige Fortschritte erzielt bei der Zusammenarbeit zur Unterstützung der in der Türkei vorübergehenden Schutz genießenden Syrer und bei der Migrationssteuerung, was zur Überwindung der durch die Situation in Syrien ausgelösten Krise beitragen soll (siehe Abschnitt zur Zusammenarbeit mit der Türkei). Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit der Türkei und ihr politisches und finanzielles Engagement wesentlich verstärken. Ein zentraler Beitrag der EU, der den Geist der gemeinsamen Verantwortung widerspiegelt, ist die von der Kommission am 24. November 2015 eingerichtete neue Flüchtlingsfazilität für die Türkei, über deren Finanzierung sich die Mitgliedstaaten am 3. Februar 2016 verständigt haben. In dieser Fazilität werden Mittel der EU und der Mitgliedstaaten gebündelt, damit ab sofort ein umfassendes und koordiniertes Hilfspaket zur Unterstützung von 2 Millionen syrischen Flüchtlingen in der Türkei bereitsteht. Diese Mittel belaufen sich auf 3 Mrd. EUR für 20162017.

III    PRIORITÄTEN FÜR DIE KOMMENDEN WOCHEN UND MONATE

Der durch die Flüchtlings- und Migrantenströme verursachte immense Druck hat die Migrationssteuerung der EU vor große Herausforderungen gestellt. Grenzmanagement und Asylverfahren an den Außengrenzen waren dem nicht gewachsen. Es bildete sich ein Strom von Flüchtlingen und Migranten, was klar im Widerspruch zu den Kernbestimmungen des Asylsystems der EU stand. Die Flüchtlinge versuchten, in den Staat ihrer Wahl weiterzureisen, obwohl sie nach EU-Recht in dem Mitgliedstaat, über den sie in das Gebiet der EU gelangt sind, Schutz hätten beantragen müssen. Die Länder entlang der Migrationsroute begannen, sich selbst als Transitländer zu sehen, statt ihrer Verantwortung für die Betreuung der Schutzsuchenden nachzukommen. Dies hatte zur Folge, dass die Asylvorschriften ausgehebelt wurden und auch die drei begehrtesten Zielländer in der EU unter übermäßigen, untragbaren Druck gerieten. Gleichzeitig wurde es sehr viel schwieriger, die Umverteilungsregelung in Gang zu bringen. Um unter diesen Umständen zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren, ist rasches, abgestimmtes Handeln auf europäischer Ebene geboten, das sowohl direkt bei den Mängeln als auch bei der Eindämmung der Migrationsströme ansetzt.

III.1    Stabilisierung der Lage in den am stärksten belasteten Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, in denen die meisten Flüchtlinge und Migranten in der EU eintreffen, müssen unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten ganz eindeutig entlastet werden, wobei Griechenland und Italien besonderer Unterstützung bedürfen.

Das Hotspot-Konzept ermöglicht die Konzentration auf Standorte, die extremem Druck ausgesetzt sind. Mit den Hotspots ist in einer Situation, in der so viele Menschen wie nie zuvor in die EU flüchten, ein Element der Ordnung und der Verfahrensmäßigkeit eingekehrt. Die Fortschritte seit Einführung der Hotspots vor sechs Monaten bleiben jedoch weit hinter dem zurück, was angesichts der Größenordnung der Probleme geboten wäre. Bislang sind nur drei Hotspots 14 voll einsatzbereit. Jetzt geht es darum, die volle Funktionsfähigkeit aller Hotspots herzustellen. Diese Aufgabe hat höchste Dringlichkeit, da andernfalls die Gefahr besteht, dass der Druck einfach bis zum schwächsten Glied der Kette weitergegeben wird. Die Arbeiten müssen umgehend beschleunigt werden, damit die Hotspots ihren Betrieb sofort in vollem Umfang aufnehmen können. Dies bedeutet, dass die Mängel bei der Infrastruktur, beim Personal und bei der Integration der Hotspots in das Migrationssystem insgesamt mit Unterstützung der EU und der nationalen Bediensteten vor Ort beseitigt werden müssen. Die Vorschriften für die Registrierung, die Identifizierung, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Sicherheitsüberprüfung bei der Ankunft müssen systematisch und effektiv angewandt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die Mitgliedstaaten die von Frontex und EASO angeforderten Fachleute bereitstellen. 15  

Im Falle Griechenlands müssen die Arbeiten beschleunigt und die Schwachstellen mit neuer Entschlossenheit angegangen werden. Die Einrichtung der Hotspots ist nur langsam vorangekommen, da es keinen Masterplan gab und Infrastruktur, Personalausstattung und Koordinierung zu wünschen übrig lassen. Nur ein Standort kann derzeit als voll einsatzfähig angesehen werden. Andere stehen aber kurz vor der Fertigstellung. 16 Nach intensiven Gesprächen mit der Kommission hat die griechische Regierung vor kurzem zugesagt, bis zum Februar-Gipfel des Europäischen Rates durch Abschluss der Bauarbeiten, Bereitstellung wesentlicher Leistungen und Einsatz des notwendigen Personals die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit der Hotspots mithilfe der Streitkräfte sicherzustellen. Die Aufnahmekapazitäten müssen aufgestockt werden, um humanitären Erfordernissen gerecht zu werden, aber auch um den Zustrom besser zu steuern. Hierzu hat die EU bereits Mittel zur Verfügung gestellt, die dazu beitragen sollen, dass die Zielmarke von 50 000, die auf dem Westbalkan-Treffen vereinbart worden war, rasch erreicht wird. Für alle Abschnitte des Verfahrens sollten standardisierte Verfahren gelten, und die Ausstattung mit Eurodac-Fingerabdruckscannern sollte abgeschlossen werden. Auch darf es keine Lücken bei der EU-Hilfe geben: Die Agenturen sollten auf allen Inseln präsent sein.

In Italien ist die Zahl der Neuankömmlinge im Winter zurückgegangen, aber es müssen Vorkehrungen getroffen werden, da die Zahlen unvermittelt ansteigen können, wenn sich das Wetter bessert. 17 Nur zwei Hotspots 18 sind voll einsatzfähig. Die Modernisierung und Eröffnung von zwei weiteren Hotspots ist auf gutem Weg. Bei den letzten beiden Hotspots gehen die Arbeiten nur langsam voran, weil der eine Standort derzeit auch als Verteilungszentrum fungiert und es am anderen Standort Probleme administrativer Art mit den Hafenbehörden gibt. Gegebenenfalls müssen alternative Standorte erwogen werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, in den nächsten Wochen ausreichende Kapazitäten bereitzustellen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Maßnahmen, um Lücken zu schließen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, unter anderem in Bezug auf eine bessere medizinische Versorgung, eine bessere Koordinierung bei der Ausschiffung von aus Seenot geretteten Migranten und eine vollständige Vernetzung der Datenbanken für Sicherheitsüberprüfungen. Die Kommission ist bereit, im östlichen Sizilien ein neuartiges mobiles Hotspot-Team (mit Mitarbeitern von Frontex und EASO) einzusetzen, das Unterstützung bei der Identifizierung, der Abnahme von Fingerabdrücken und der Information von Migranten, die nicht an ausgewiesenen Hotspot-Häfen ausgeschifft werden können, leisten und bei der Abnahme von Fingerabdrücken und der Registrierung von Migranten außerhalb der Hotspots helfen kann. Eine Verbindung zum Festland ist wichtig, damit Migranten, die zur Rückführung bestimmt sind oder deren Asylverfahren weiterläuft, im System bleiben.

In den Hotspots sowohl in Italien als auch in Griechenland müssen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet sein. Bei den ausgestellten Papieren traten Probleme zutage, die sich in besonderem Maße an neuralgischen Punkten stellen – beispielsweise beim Transfer von den Hotspots zum Festland. In Griechenland müssen die bei der Registrierung ausgestellten Dokumente mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, um zu verhindern, dass diese Papiere ausgetauscht oder gefälscht werden. Ein systematischer Abgleich mit Europol- und EU-Datenbanken für die Sicherheits- und Dokumentenüberprüfung, insbesondere mit dem Schengener Informationssystem, muss gewährleistet sein. Die zu Frontex abgestellten Beamten müssen Zugang zu den europäischen Datenbanken erhalten. Eine systematische Datenbankabfrage ist nicht nur nach EU-Recht geboten, sondern auch mit Blick auf die sehr reale terroristische Bedrohung unerlässlich. Sowohl in Griechenland als auch in Italien haben Migranten die Abnahme der Fingerabdrücke verweigert. Die Änderung der einschlägigen nationalen Vorschriften muss mit Vorrang betrieben werden, wobei alle Vorkehrungen zu treffen sind, damit von allen Migranten Fingerabdrücke genommen – im äußersten Fall auch unter Einsatz angemessener Zwangsmittel – und alle Sekundärbewegungen nicht identifizierter und nicht registrierter Migranten ausgeschlossen werden. Zwar sind Fortschritte zu verzeichnen, doch sollten diese beschleunigt werden, um bis zur März-Tagung des Europäischen Rates eine 100 %ige Identifizierung und Registrierung aller Neuankömmlinge sicherzustellen. Gleichzeitig müssen Kriminelle, die zur Schleusung von Migranten falsche oder gefälschte Reise- und Ausweispapiere verwenden, mit größerem Nachdruck strafrechtlich verfolgt werden.

Das Hotspot-Konzept dient in erster Linie dazu, im Wege der Identitätsfeststellung und der Kategorisierung der Anträge festzustellen, wer internationalen Schutz benötigt und wer nicht. Die EU und ihre Agenturen sollten sich bereithalten, um diesen Vorgang in jeder Hinsicht zu unterstützen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Verknüpfung mit dem Rückführungssystem. Am 1. Februar startete Frontex ein neues umfassendes und flexibles Unterstützungsprogramm für Rückführungen mit Schwerpunkt auf Griechenland, Italien und Bulgarien. Griechenland konnte hier in der Vergangenheit einige Erfolge verbuchen: 2013 noch lag seine Rückführungsquote mit 59 % über dem EU-Durchschnitt. Jetzt bedarf es einer besonderen Anstrengung, um das Verfahren zu beschleunigen. Gegen Migranten, die irregulär nach Griechenland einreisen und keinen Asylantrag stellen oder die keinen Asylanspruch haben, muss rasch die Rückführung verfügt werden. Griechenland sollte für die Rückführung von Migranten, sofern möglich, ein beschleunigtes Verfahren vorsehen und sicherstellen, dass die betreffenden Personen während des Verfahrens der Aufsicht der Behörden unterliegen. Gleichzeitig sind Vorkehrungen einschließlich einer Ingewahrsamnahme zu treffen, um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten der Rückführung entziehen.

Italien hatte ebenfalls Schwierigkeiten, eine wirksame Rückführung sicherzustellen. Ein neues Programm für die begleitete freiwillige Rückkehr ist in Vorbereitung und dürfte in Kürze einsatzbereit sein. Die Rückübernahme ist ein weiterer Aspekt, an dem gearbeitet wird. Italien wendet mit Erfolg Schnellverfahren für Rückführungsentscheidungen und für die Veranlassung der Rückübernahme irregulärer Migranten durch bestimmte afrikanische Länder an. Nach wie vor besteht jedoch das Problem, dass irreguläre Migranten vor Abschluss des Verfahrens untertauchen. Es muss dringend etwas gegen die begrenzten Haftkapazitäten und die Obergrenze von 90 Tagen für die Verwaltungshaft getan werden. Die EU und ihre Agenturen werden die italienischen Behörden auch weiter in diesen Fragen unterstützen.

 

Wiederaufnahme der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Griechenland

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem kann nur funktionieren, wenn eine reale Möglichkeit besteht, Asylbewerber in das Land zu überstellen, in dem sie erstmalig EU-Boden betreten haben („Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung“). So sehen es die gemeinsam beschlossenen EU-Regeln vor. Im Oktober wies die Kommission darauf hin, dass seit 2010/11 Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Griechenland nicht mehr möglich sind. 19 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Gerichtshof der Europäischen Union hatten systemische Mängel im Asylsystem beanstandet, unter anderem in Bezug auf den Zugang zum Asylverfahren, die Aufnahmekapazitäten und die Aufnahmebedingungen. Die Entscheidung für die Wiederaufnahme der Überstellungen nach Griechenland liegt bei den Behörden der Mitgliedstaaten, die dabei der Kontrolle der nationalen Gerichtsbarkeit und des Gerichtshofs der Europäischen Union unterliegen. Zwar sind seither Fortschritte gemacht worden, doch besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf bei den Aufnahmekapazitäten und -bedingungen, beim Zugang zum Asylverfahren, bei den Rechtsbehelfen und beim Rechtsbeistand. Die Kommission hat daher eine Empfehlung angenommen, in der die notwendigen konkreten Schritte aufgelistet sind, mit denen Griechenland zum Dublin-System zurückkehren kann. 20 Ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Überstellungen aus anderen Mitgliedstaaten nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin-Verordnung erfüllt sind, wird sich anhand der Berichte Griechenlands über seine Fortschritte bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie weiterer Quellen wie der Berichte des Ministerkomitees des Europarats über die Vollstreckung von Urteilen und Informationen des UNCHR entscheiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umfang der Überstellungen und die Kategorien der zu überstellenden Personen den erzielten Fortschritten entsprechen müssen.

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Griechenland und Italien müssen mit umfassender Unterstützung der EU die Hotspots an allen Standorten so bald wie möglich vollständig in Betrieb nehmen.

Die anderen Mitgliedstaaten müssen dringend die von Frontex und EASO angeforderten Fachleute bereitstellen.

Griechenland und Italien müssen ihre Anstrengungen verstärken, um eine wirksame Rückführung zu gewährleisten und um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten ihrer Rückführung entziehen.

Griechenland sollte die in der Empfehlung der Kommission dargelegten Schritte ergreifen, damit die Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung im Einzelfall entsprechend den erzielten Fortschritten wiederaufgenommen werden können.

III.2    Umsetzung der Verteilungsregelung

Mit den beiden rechtsverbindlichen Verteilungsbeschlüssen hat der Rat der Notwendigkeit entsprochen, Griechenland und Italien die in einer Notlage erforderliche dringende Unterstützung zu gewähren. Die Umverteilung ist ein wesentliches Instrument, um die Mitgliedstaaten, die dem Migrationsdruck am stärksten ausgesetzt sind, zu entlasten und Ordnung in das Migrationsmanagement zu bringen. Dazu bedarf es aber einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die Migranten abgeben, und jenen, die Migranten aufnehmen wollen. Zunächst kommt es ganz klar darauf an, dass Griechenland und Italien ihrer Verpflichtung zu einer ordentlichen und sorgfältigen Registrierung und Überprüfung nachkommen. Beide Mitgliedstaaten sind dabei, Verfahren für die Identifizierung, Verweisung, Registrierung und Überstellung von Personen, die für die Aufnahme in einem anderen Mitgliedstaat in Frage kommen, sowie für ein medizinisches Screening und eine Sicherheitsüberprüfung vor der Ausreise einzuführen.

Asylsuchenden muss klargemacht werden, dass mit der Weiterverteilung auf einen anderen Mitgliedstaat eine größere Sicherheit verbunden ist als mit der Flucht aus dem Asylsystem vor Ort und dass man sie an der irregulären Weiterreise in den Mitgliedstaat ihrer Wahl hindern wird. Im Falle Griechenlands erfordert dies eine bessere Kontrolle der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (mit Hilfe und Unterstützung der EU), um insbesondere sicherzustellen, dass irregulär in die EU eingereiste Personen registriert worden sind, sowie die rasche Feststellung und Rückführung jener Personen, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben. Wichtig ist auch, dass Sekundärbewegungen in andere Mitgliedstaaten sanktioniert und die betreffenden Personen in ihren ursprünglichen Bestimmungsmitgliedstaat zurückgeschickt werden.

Am allerwichtigsten ist und bleibt jedoch der politische Wille der Mitgliedstaaten, der Umverteilungspolitik zum Erfolg zu verhelfen. 21 Während die Zahl der für eine Weiterverteilung in Frage kommenden Personen weiter wächst, gibt es vonseiten der Mitgliedstaaten nur wenig mehr als 2000 angebotene Plätze, und nur zwölf Mitgliedstaaten haben Personen aus anderen Mitgliedstaaten aufgenommen. Aus Griechenland sind nur 218 Personen und aus Italien 279 Personen auf andere Mitgliedstaaten verteilt worden (Stand: 8. Februar). 22 Fünf Mitgliedstaaten haben bisher noch keine Plätze für die Aufnahme von Personen im Rahmen der Verteilungsregelung angeboten. 23 Dass die Verteilung nur schleppend vorankommt, hat mehrere Gründe, darunter fehlende Anlaufstellen für Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen (die Aufnahme von Personen im Rahmen der Verteilungsregelung kann nur bei einem negativen Prüfergebnis abgelehnt werden) und unzureichende Aufnahmekapazitäten in den Aufnahmemitgliedstaaten. Verzögerungen und unzumutbaren Präferenzen bei der Angabe und Festlegung verfügbarer Plätze durch die Mitgliedstaaten muss ein Ende gesetzt werden.

Die Kommission hat deshalb sämtliche Mitgliedstaaten schriftlich an ihre in den beiden Verteilungsbeschlüssen eingegangenen Verpflichtungen erinnert und zu einer beschleunigten Umsetzung dieser Beschlüsse aufgerufen, die vor allem gefasst wurden, um dem dringlichen Unterstützungsbedarf einiger Mitgliedstaaten nachzukommen. Da die Grenzen auf der Westbalkanroute immer stärker kontrolliert werden, wird der Druck, zu dessen Abbau die Verteilungsbeschlüsse gedacht waren, voraussichtlich zunehmen, so dass solidarisches Handeln noch dringlicher wird.

 

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Die Mitgliedstaaten sollten ihren Verpflichtungen nachkommen und die Verteilungsbeschlüsse schneller umsetzen.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Agenturen (Frontex, EASO) sollten Griechenland helfen, die Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien besser zu kontrollieren, um insbesondere sicherzustellen, dass irregulär in die EU eingereiste Personen registriert worden sind, und um jene Personen, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben, rasch zu ermitteln und zurückzuschicken.

III.3    Gewährleistung sicherer Grenzen

Das Management der EU-Außengrenze ist mit Verantwortung verbunden. Überschreitet eine Person die EU-Außengrenze irregulär, sollte ihr Gelegenheit gegeben werden, internationalen Schutz zu beantragen. Stellt sie den Antrag, muss der Mitgliedstaat, in den sie zuerst eingereist ist, entsprechend völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben Zugang zu seinen nationalen Asylverfahren gewähren. Stellt die Person keinen Asylantrag, kann und sollte der Mitgliedstaat die Einreise verweigern. Spiegelbildlich zu dieser mitgliedstaatlichen Verantwortung für die Grenzkontrolle obliegen den Migranten an der Grenze gewisse Pflichten („ohne Registrierung keine Rechte“). Drittstaatsangehörige müssen die Einreisebedingungen des Schengener Grenzkodexes erfüllen. Dazu gehört auch der Besitz eines gültigen Reisedokuments. 24 Die Mitgliedstaaten müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Personen, die sie unter Berufung auf Asyl in ihr Hoheitsgebiet zugelassen haben, bis zur Prüfung des Asylanspruchs und Entscheidung über den Asylantrag nicht untertauchen. Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass der Wunsch nach Durchreise durch den Mitgliedstaat zwecks Stellung eines Asylantrags in einem anderen Mitgliedstaat keinen akzeptablen Einreisegrund darstellt. Das Recht auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren – das Teil des internationalen Flüchtlingsrechts ist und sowohl von den EU-Mitgliedstaaten als auch von den Westbalkanländern beachtet wird – darf nicht als Vorwand benutzt werden, um zu versuchen, sich den Mitgliedstaat auszusuchen, in dem der Asylantrag gestellt wird.

Dies war allerdings in den letzten Monaten bei Grenzkontrollen auf der Westbalkanroute häufig der Fall. Mehrere Länder, darunter auch einige Mitgliedstaaten, haben sich unter dem hohen Migrationsdruck nur als Transitländer gesehen, Aufnahmekapazitäten nur in geringem Umfang und für kurze Zeit bereitgestellt und in einigen Fällen Migranten zur nächsten Grenze gebracht. Die Zusammenarbeit der Länder an der Westbalkanroute ist nach wie vor unzureichend. Immer wieder kam es zu einseitigen Entscheidungen mit der Folge eines Dominoeffekts auf die anderen Länder entlang der Route. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Einreise von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht wird oder von dem Land, in dem der Betreffende seinen Asylantrag stellen will. Damit lässt sich das Problem, vor dem die Europäische Union steht, strukturell nicht lösen. Die Kommission pocht deshalb auf die Registrierung der Migranten, die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Aufstockung der Aufnahmekapazitäten.

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Normalisierung ist die Einsicht, dass die Maßnahmen koordiniert werden müssen, um zu vermeiden, dass Verantwortung abgeschoben wird, Spannungen zwischen Nachbarländern entstehen und Migranten in großer Zahl auf ihrem Weg stranden. Dies impliziert sowohl Frühwarnung als auch Transparenz. In einem zweiten Schritt muss jetzt aber wieder Ordnung in das System gebracht werden, d. h. dass die Einreise nur denjenigen gestattet werden darf, die Asyl in dem Mitgliedstaat beantragen, der nach der Dublin-Verordnung für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, ihrer Verantwortung nachzukommen, hat offensichtlich dadurch gelitten, dass Flüchtlinge und Migranten vielfach aus dem Mitgliedstaat ihrer Ankunft weitergereist sind, ohne dort Asyl beantragt zu haben. Ziel muss es aber sein, den Dublin-Regeln wieder Geltung zu verschaffen.

An der Westbalkanroute zeichnet sich jetzt ein klarer Trend ab, die Grenzkontrollen immer weiter zu verschärfen mit der Folge, dass die Grenzen ganz geschlossen werden könnten, wenn der Strom der Migranten nicht abnimmt. Die Länder an der Westbalkanroute müssen deshalb die auf dem Westbalkan-Gipfel vereinbarten Zusagen zügig erfüllen, damit Entscheidungen untereinander abgestimmt und – falls erforderlich – durch Unionsrecht flankiert werden können.

In diesem Zusammenhang wird von Griechenland erwartet, dass es mit zusätzlicher Unterstützung von Frontex seine Grenze zu der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien lückenlos kontrolliert. Ein Anfang ist mit dem Antrag Griechenlands und des daraufhin erfolgten begrenzten Frontex-Einsatzes gemacht. Dieser Einsatz muss jetzt ausgeweitet werden. Nicht zuletzt müssen den abgeordneten Beamten mehr Aufgaben übertragen werden, damit die durch den Einsatz gebotenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden können. Zwar ist eine gemeinsame Frontex-Aktion direkt im Hoheitsgebiet der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nicht möglich, doch sind alternative Unterstützungsmaßnahmen durch Frontex in Vorbereitung. Alle ergänzenden Maßnahmen nördlich dieser Grenze sollten in einem EU-Rahmen erfolgen.

Ein Raum ohne Binnengrenzen ist auf sichere Außengrenzen angewiesen. Das Schengen-System belässt den Mitgliedstaaten erheblichen Spielraum, um auf veränderte Gegebenheiten reagieren zu können. So können die Mitgliedstaaten im Fall einer ernsthaften Bedrohung ihrer inneren Sicherheit oder öffentlichen Ordnung an ihren Binnengrenzen oder einzelnen Grenzabschnitten Grenzkontrollen vorübergehend wieder einführen. Die kontinuierliche Zunahme neu ankommender Migranten und Flüchtlinge hat einige Mitgliedstaaten zu der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen 25 oder den Bau von Grenzzäunen als letztes Mittel veranlasst. Der Schengener Grenzkodex setzt der Wiedereinführung von Grenzkontrollen ihrem Ausnahmecharakter entsprechend zeitliche Grenzen. Eine Verlängerung der Grenzkontrollen ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Nach insgesamt acht Monaten müssen die Kontrollen aufgehoben werden, es sei denn, der Rat empfiehlt deren Beibehaltung über diesen Zeitraum hinaus, weil aufgrund anhaltender schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen, die in einem Schengen-Evaluierungsbericht festgestellt und nicht behoben wurden, das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdet und eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit gegeben ist.

Im Rahmen der routinemäßigen Evaluierung des Außengrenzenmanagements fand im November 2015 ein unangekündigter Evaluierungsbesuch an den Außengrenzen Griechenlands statt. Zwei Teams aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten und der Kommission überprüften jeweils die griechische Seegrenze (zwei Inseln in der Ägäis) und die griechische Landgrenze zur Türkei. Nachdem den griechischen Behörden Gelegenheit gegeben worden war, sich zu dem Bericht zu äußern, gaben die Mitgliedstaaten im Ausschuss für die Schengen-Evaluierung eine positive Stellungnahme zu dem Bericht ab. Am 2. Februar gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die festgestellten Schwachstellen als schwerwiegende Mängel einzustufen sind. Der Rat prüft jetzt die Empfehlungsvorschläge der Kommission, mit denen diese Mängel behoben werden sollen. Die Kommission wird die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen in die Wege leiten, sobald der Rat entschieden hat.

Mit der Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen verbundene Kosten

Die Stabilisierung des Schengen-Systems durch die Anwendung seiner Schutzmechanismen ist die Voraussetzung dafür, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen wieder aufgehoben werden können. Würden die Kontrollen beibehalten, hätte das nicht nur zur Folge, dass Europas Bürgern die mit der Freizügigkeit im Schengen-Raum verbundenen beachtlichen Vorteile vorenthalten würden, sondern dass Bürgern wie Unternehmen hohe wirtschaftliche Kosten entstünden, die den Binnenmarkt gefährden könnten. 26 Die systematische, dauerhafte Wiedereinführung von Grenzkontrollen könnte sich durchaus in beträchtlichen direkten Kosten niederschlagen, insbesondere für Grenzgänger, den Straßengüterverkehr und die öffentliche Verwaltung. Der freie Warenhandel in der EU schlägt wertmäßig derzeit mit mehr als 2,8 Billionen EUR und einem Volumen von 1,7 Mrd. Tonnen zu Buche. Schätzungen zufolge könnte die Wiedereinführung systematischer Kontrollen an den Binnengrenzen auf Dauer 5 bis 18 Mrd. EUR allein an direkten Kosten verursachen. 27 Die Auswirkungen wären längst nicht nur im Verkehrssektor zu spüren. Betroffen wären auch das Handelsvolumen und die Kosten im Warenhandel sowie die Leistungsfähigkeit des europäischen Logistiksektors. Steigende Preise wären die Folge. Auch für den Arbeitsmarkt ergäben sich neue Zwänge. 1 % der Arbeitnehmer in Schengen-Ländern arbeitet im Nachbarland und wäre von den wiedereingeführten Grenzkontrollen betroffen. 28

Kommt zu den Grenzkontrollen noch eine Aufweichung der gemeinsamen Visumpolitik der EU hinzu, ist Simulationen zufolge mit erheblichen Auswirkungen auf den Tourismus zu rechnen (zwischen 10 und 20 Mrd. EUR bzw. 0,07 %-0,14 % des EU-BIP). Wird dadurch ein Prozess in Gang gesetzt, der die Integrationstiefe des Binnenmarkts und die Wirtschafts- und Währungsunion aufs Spiel setzt, können die mittelfristigen indirekten Kosten sehr viel höher ausfallen als die geschätzten direkten Kosten, da die Folgen für den innergemeinschaftlichen Handel, die Investitionen und die Mobilität gar nicht abzusehen wären.

Eine tragfähige Lösung für die Außengrenze

Im Dezember 2015 nahm die Kommission ein Vorschlagspaket zum Grenzmanagement an, das eine bessere Steuerung der Migration und Beherrschung der Sicherheitsrisiken in der EU ermöglichen soll, ohne den freien Verkehr im Schengen-Raum zu beschränken. Kern des Vorschlagspakets ist der Vorschlag der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Einrichtung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache. 29 Der Vorschlag zielt auf die Einführung eines gemeinsamen Systems ab, das deutlich leistungsfähigere Kontrollen an den Außengrenzen, eine raschere Feststellung von Schwachstellen und die Bestimmung klarer Abhilfen ermöglichen soll. 30 Frontex soll so bald wie möglich in eine Europäische Agentur für die Europäische Grenz- und Küstenwache mit neuen Aufgaben und Zuständigkeiten und eigenen Ressourcen umgewandelt werden, die es ihr erlauben, an den Außengrenzen der EU zu intervenieren, wenn sofortiges Handeln geboten ist. Nicht nur soll das jetzige Personal von Frontex verdoppelt werden, die neue Agentur soll auch auf eine Einsatzreserve von mindestens 1500 nationalen Fachleuten zurückgreifen können, die innerhalb von drei Tagen entsandt werden können. Damit wäre das jetzige Problem gelöst, dass die von Frontex angeforderten Grenzschutzbeamten von den Mitgliedstaaten nicht bereitgestellt werden. Der Vorschlag entspricht einem dringenden Bedarf. Solange er nicht angenommen ist, ist die Sicherung der EU-Grenzen nicht gewährleistet. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2015 wurde der Rat aufgefordert, bis Juni seinen Standpunkt zu dem Vorschlag festzulegen. Die Kommission unterstützt den Appell der europäischen Regierungschefs, die auf eine rasche Einrichtung der neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihre Einsatzbereitschaft noch in diesem Sommer drängen. 

Die Kommission hat darüber hinaus einen Vorschlag für eine Änderung des Schengener Grenzkodexes vorgelegt, wonach die Daten von EU-Bürgern an den Außengrenzen systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen werden sollen. 31 Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit, gerade auch mit Blick auf ausländische terroristische Kämpfer. Systematische Datenbankabfragen im Falle von Drittstaatsangehörigen bleiben bei der Ein- und bei der Ausreise auch weiterhin Pflicht.

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Das Europäische Parlament und der Rat sollten spätestens im Juni (nach Möglichkeit früher) die Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache beschließen, damit sie noch im Sommer eingesetzt werden kann.

Alle Länder des westlichen Balkans sollten zur uneingeschränkten Anwendung des EU- und internationalen Rechts zurückkehren, statt sich darauf zu beschränken, Änderungen ihrer Regeln und Verfahren an den Grenzen anzuzeigen.

Griechenland sollte die mithilfe der Schengener Schutzmechanismen festgestellten schwerwiegenden Mängel rasch beheben und die Kontrollen an seiner Grenze zu der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in vollem Umfang wiederherstellen.

Jede ergänzende Unterstützung zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sollte in einem EU-Rahmen erfolgen.

III.4    Befriedigung der Grundbedürfnisse von Migranten und Flüchtlingen

Die EU lässt sich bei ihrer Politik gegenüber Flüchtlingen und Migranten vom Gebot der Menschlichkeit und von den Grundrechten leiten. Dies gilt für zahlreiche Initiativen wie die Suche und Rettung von Menschen aus Seenot im Mittelmeer und in der Ägäis, die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der großen Flüchtlingsströme, z. B. zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, und Maßnahmen zur Unterstützung jener Mitgliedstaaten, die Schutzbedürftigen helfen und sich für Integration einsetzen.

Beim Umgang mit Migranten und Flüchtlingen müssen die EU und die Mitgliedstaaten zwei grundlegende Dinge beachten: Als erstes muss der Zugang zum Asylsystem gewährleistet sein, d. h. es muss rasch und effektiv Gelegenheit geboten werden, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, der Gegenstand einer Einzelfallprüfung sein sollte. Darüber hinaus müssen ordentliche Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Das Recht auf Nichtzurückweisung muss stets gewahrt sein. 32 Das zweite Anliegen gilt der Art und Weise, wie mit Migranten und Flüchtlingen umgegangen wird. Die Achtung der Würde und Menschenrechte aller gehört zu den Grundanforderungen.

Der Schutz von Kindern ist ein besonderes Anliegen der Europäischen Migrationsagenda, die hierzu auf den Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) 33 Bezug nimmt. Kinder sollen auf ihrem Migrationsweg umfassend geschützt werden. Entsprechende Arbeiten sind bereits im Gange. Auch bei der Verteilungsregelung haben Schutzbedürftige und insbesondere unbegleitete Minderjährige Vorrang. Die Sicherheit und der Schutz von Kindern sollen an den Hotspots ebenfalls umfassend gewährleistet werden. Anhang 6 gibt einen Überblick über die laufenden Arbeiten.

Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Menschenhändlerringe die Migrationskrise ausnutzen und es auf besonders gefährdete Gruppen wie Frauen und Kindern abgesehen haben. In einigen Mitgliedstaaten scheinen Aufnahmeeinrichtungen das Ziel solcher Menschenhändler gewesen zu sein. In manchen Fällen verschwanden bis zu 60 % der unbegleiteten Minderjährigen, bei denen konkret die Gefahr besteht, dass sie solchen Menschenhändlerringen zum Opfer gefallen sind. Europol zufolge besteht ein enger Zusammenhang zwischen Schleusern, die Flüchtlinge über die Grenze bringen, und kriminellen Gruppen, die Menschen durch Zwangsarbeit oder sexuell ausbeuten. Bereits in der ersten Verfahrensphase in den Hotspots müssen daher tatsächliche oder potenzielle Opfer des Menschenhandels ausfindig gemacht und über ihre Rechte aufgeklärt werden. Gleichzeitig muss für die notwendige Zusammenarbeit mit der Polizei und den Justizbehörden gesorgt werden, damit Menschenhändler identifiziert und verfolgt werden.

Da gegenwärtig die Grenzkontrollen entlang der Westbalkanroute verschärft werden, sollte sich die EU darauf einstellen, die humanitäre Hilfe auf dieser Strecke kurzfristig zu intensivieren. Hierzu muss die EU ihre Kapazitäten für externe humanitäre Hilfe aufstocken und Kapazitäten für die Hilfe im Inneren schaffen, um die Länder zu unterstützen, die mit einer großen Zahl von Flüchtlingen und Migranten konfrontiert sind.

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Bei der Einrichtung der Hotspots und bei der Verteilung der Migranten und Flüchtlinge sollten die Mitgliedstaaten den Bedürfnissen unbegleiteter Minderjähriger besondere Aufmerksamkeit schenken.

Um Länder zu unterstützen, die mit einem großen Zustrom von Flüchtlingen und Migranten konfrontiert sind, sollte die EU ihre Kapazitäten für humanitäre Hilfe für Drittstaaten aufstocken und Kapazitäten zur Bereitstellung humanitärer Hilfe innerhalb der EU schaffen.

Die Kommission wird die Finanzmittel auf einen stärkeren Schutz von minderjährigen Migranten lenken und Bildungs- und Schutzprogramme für Kinder innerhalb und außerhalb der EU auflegen.

 

III.5    Sicherstellung einer erfolgreichen Rückführung und Rückübernahme

Die systematische, rasche Rückführung irregulärer Migranten ist unverzichtbarer Bestandteil eines erfolgreichen Migrationsmanagements und eine wirkungsvolle Abschreckung irregulärer Migration. Die EU setzt sich voll und ganz für den Schutz all derjenigen ein, die vor Gewalt und Krieg fliehen. Wer aber keinen Schutz benötigt, muss unter uneingeschränkter Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte in das Herkunftsland oder in ein Transitland zurückgeführt werden können. Ein wirksames Rückführungssystem ist auch deshalb notwendig, um die verfügbaren Ressourcen auf die Menschen konzentrieren zu können, die schutzbedürftig sind. Hierzu sind Maßnahmen sowohl innerhalb der EU als auch in Kooperation mit Drittstaaten nötig. Der Rückführung in den Mitgliedstaaten stellen sich jedoch zahlreiche Probleme praktischer Art: fehlende Reisedokumente, fehlende Haftplätze in den Mitgliedstaaten, lange und ineffektive nationale Verfahren, die ein Untertauchen begünstigen, und Herkunftsländer, die die Rückübernahme verweigern. 2014 waren die Rückführungsquoten gering: bei einigen afrikanischen Ländern lag die Quote bei 16 % und im EU-Durchschnitt bei 40 %, was an sich viel zu niedrig ist.

Verbesserung des Rückführungssystems

Angesichts des hohen Zustroms von Migranten im Jahr 2015, der auch 2016 anhalten dürfte, muss die EU ihre Rückführungskapazitäten ausbauen und verbessern. Ein wirksames Rückführungssystem ist für die Tragfähigkeit der Migrationspolitik in Europa ausschlaggebend: Wenn Europa schutzbedürftige Menschen aufnehmen will, müssen all diejenigen, die keinen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt in der EU haben, rückgeführt werden. Bislang ist es den Mitgliedstaaten noch nicht vollends gelungen, nationale Verfahren, die dieser Herausforderung gerecht werden, einzuführen. Hierdurch hat das Rückführungssystem der EU insgesamt an Glaubwürdigkeit verloren. Der Aktionsplan der Kommission für die Rückkehr 34 zeigt den Weg zu einem starken nationalen und europäischen Rückführungssystem auf.

Hierzu sind Maßnahmen sowohl innerhalb der EU als auch in Kooperation mit Drittstaaten nötig. Innerhalb der EU müssen die Mitgliedstaaten die Rückführungsrichtlinie in vollem Umfang und ordnungsgemäß anwenden und mit der Kommission zusammenarbeiten, um rechtliche und praktische Hindernisse, die einer effektiven Rückführung entgegenstehen, von der Verfügung der Rückkehr bis zur Sicherstellung der Präsenz der rückzuführenden Personen während des Verfahrens, festzustellen und zu beseitigen, ohne dabei grundlegende Menschenrechte und allgemeine Schutzbedürfnisse außer Acht zu lassen. Im Dezember legte die Kommission einen Vorschlag für ein neues europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger 35 vor. Die freiwillige Erfüllung einer Rückkehrverpflichtung bleibt die bevorzugte Option, da sie die Würde der betroffenen Person wahrt und gleichzeitig kostengünstig ist, zumal sie ebenso wie gemeinsame Programme und der Austausch bewährter Vorgehensweisen aus dem EU-Haushalt unterstützt wird. Migranten kommen ihrer Rückkehrverpflichtung jedoch häufig nur dann freiwillig nach, wenn sie ernsthaft damit rechnen müssen, andernfalls gegen ihren Willen rückgeführt zu werden. Die Mitgliedstaaten müssen daher dafür sorgen, dass die Rückführung keine leere Drohung bleibt.

Die Kommission hat ihren Vorschlag in finanzieller wie praktischer Hinsicht auf eine solide Grundlage gestellt. Geplant ist ein integriertes Rückführungsmanagement, in das alle Mitgliedstaaten und EU-Netze, die für Fragen der Rückführung und Reintegration zuständig sind, einbezogen werden. 2015 hat Frontex 66 gemeinsame Rückführungsflüge für insgesamt 3565 Migranten koordiniert. 36 Frontex' Rückführungsbudget für 2016 wurde deutlich aufgestockt. Für gemeinsame Rückführungsaktionen stehen jetzt im Vergleich zu den bislang ca. 10 Mio. EUR 65 Mio. EUR zur Verfügung. Die ersten Ergebnisse werden in den kommenden Wochen sichtbar, wenn Frontex Rückführungsaktionen aus Griechenland und Italien unterstützt. 

Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Rückführung und der Rückübernahme

Die Rückführung irregulärer Migranten, die keinen internationalen Schutz benötigen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Migrationspolitik der EU. Drittstaaten sind zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten bezüglich der Rückübernahme und angesichts der Entwicklung der irregulären Migration im Jahr 2015 sind Rückführung und Rückübernahme in den Beziehungen der EU zu Herkunfts- und/oder Transitdrittländern zum beherrschenden Thema geworden. 37 Die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen derzeit positive wie auch negative Anreize, die bewirken sollen, dass bestehende Rückübernahmeabkommen tatsächlich angewendet oder neue Abkommen geschlossen werden. Dies steht im Einklang mit der Forderung des Europäischen Rates vom Oktober 2015 nach einer Festlegung umfassender und maßgeschneiderter Pakete, die den Partnern signalisieren sollen, welchen Stellenwert die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme für die Beziehungen insgesamt hat. Diese Pakete mit direkten und indirekten Anreizen wie etwa Handelspräferenzen sollten von der EU und ihren Mitgliedstaaten in abgestimmter Weise angewendet werden. Auf der März-Tagung des Europäischen Rates soll über die ersten Ergebnisse berichtet werden.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung der Zusammenarbeit mit bestimmten Partnern im Bereich der Rückführung und Rückübernahme gewidmet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Drittstaaten mit einer niedrigen Rückführungsquote, mit denen die Verhandlungen über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens nicht vorankommen (beispielsweise Algerien oder Marokko) oder in denen ein bereits geschlossenes Rückübernahmeabkommen nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird (beispielsweise Pakistan). Im Falle Pakistans stieß die Umsetzung des bestehenden Rückübernahmeabkommens trotz der Kontakte auf hoher Ebene und der Bemühungen der EU im Jahr 2015 wiederholt auf Hindernisse. Zudem muss besonders auf Länder wie Afghanistan und Bangladesch geachtet werden, aus denen mittlerweile erheblich mehr Personen irregulär in die EU einreisen: Mehr als 200 000 Afghanen sind 2015 über Griechenland in die EU eingereist, und die Zahl der irregulär aus Bangladesch einreisenden Personen hat sich von 2014 auf 2015 verdreifacht.

In Afrika arbeitet die Kommission entsprechend dem Aktionsplan von Valletta eng mit afrikanischen Ländern südlich der Sahara zusammen, um diese Herkunftsländer in die Lage zu versetzen, ihrer aus dem Cotonou-Abkommen resultierenden rechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen nachzukommen. Die aktuellen Rückführungsquoten sind gering und liegen deutlich unter dem ohnehin schon viel zu niedrigen EU-Durchschnitt von 40 % – in einigen Fällen liegt die Quote bei 16 %. Im Rahmen der Bemühungen zur Verbesserung dieser Situation werden praktische Wege gesucht, diesen Ländern bei der Einhaltung ihrer Rückübernahmezusagen zu helfen.

Sichere Drittstaaten

Nach der Asylverfahrensrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Asylantrag nicht im Einzelnen prüfen, wenn eine hinreichende Verbindung zu einem „sicheren Drittstaat“ besteht, in dem der Antragsteller um Schutz nachsuchen kann. Sind die Bedingungen hierfür erfüllt, kann der betreffende Mitgliedstaat das Asylverfahren beenden und den Asylbewerber in den sicheren Drittstaat rückführen. Bislang haben jedoch nicht alle Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Möglichkeit in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen, oder sie machen sie von strengen Auflagen abhängig. 38  Alle Mitgliedstaaten sollten daher das Konzept des sicheren Drittstaats in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen und anwenden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. 

In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass nach dem in der Asylverfahrensrichtlinie 39 definierten Konzept des sicheren Drittstaats die Möglichkeit bestehen muss, Schutz auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten, wobei nicht vorgeschrieben ist, dass der sichere Drittstaat die Konvention ohne geografischen Vorbehalt ratifiziert haben muss. Darüber hinaus kann im Hinblick auf die Frage, ob eine Verbindung zu dem fraglichen Drittstaat besteht und es daher vernünftig erscheint, dass der Antragsteller in dieses Land geht, auch berücksichtigt werden, ob der Antragsteller den fraglichen sicheren Drittstaat durchquert hat oder ob der Drittstaat geografisch in der Nähe des Herkunftslands des Antragstellers liegt.

 

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission rasch administrative Hindernisse und Engpässe beheben, damit Rückführungsverfahren systematisch und zügig durchgeführt werden.

Die Zusammenarbeit mit prioritären Ländern sollte unter uneingeschränkter Mitwirkung der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage ihrer eigenen bilateralen Beziehungen intensiviert werden, um zur Verbesserung der Rückübernahmequoten direkte und indirekte Anreize zu schaffen.

Alle Mitgliedstaaten sollten das Konzept des sicheren Drittstaats in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen und anwenden, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

III.6    Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei

Von der Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei wird maßgeblich abhängen, ob der Zustrom irregulärer Migranten in den kommenden Wochen und Monaten eingedämmt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der irregulär eintreffenden Migranten in den Wintermonaten trotz widriger Witterungsbedingungen außergewöhnlich hoch geblieben ist. Unmittelbar nach Aktivierung des gemeinsamen Aktionsplans hat die Türkei wichtige Schritte zu seiner Umsetzung ergriffen. Die Maßnahmen zur Öffnung des türkischen Arbeitsmarkts für Syrer, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, dürften es Flüchtlingen erheblich erleichtern, eine legale Beschäftigung zu finden. Weitere Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Hindernisse für die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten und der irregulären Migration zu beseitigen und Flüchtlinge durch Informationen davon abzuhalten, die gefährliche Reise nach Europa anzutreten. Nach Angaben der Türkei hat sich die Zahl der festgesetzten irregulären Migranten und Schleuser zwar erhöht – 2015 wurden 3700 Schleuser verhaftet –, müssen aber die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit verstärkt werden.

Es fanden intensive Kontakte mit den türkischen Behörden statt, damit so bald wie möglich konkrete Maßnahmen getroffen werden, um mit der Finanzierung von Projekten im Rahmen der mit 3 Mrd. EUR ausgestatteten Flüchtlingsfazilität für die Türkei zu beginnen. Ende 2015 lancierte die Kommission in Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden eine Bedarfsanalyse für Syrer, denen in der Türkei vorübergehender Schutz gewährt wird. Eine erste Bedarfsübersicht, anhand deren die durch die Fazilität zu finanzierenden Projekte bestimmt werden können, wird voraussichtlich Mitte Februar vorliegen. Prioritäten sind die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge, die sozioökonomische Unterstützung, die Integration in den Arbeitsmarkt, die medizinische Versorgung und soziale Inklusion, kommunale Infrastrukturen und die Bewältigung der Flüchtlingsströme. 40  

Des Weiteren ist wichtig, dass bei der Rückübernahme Fortschritte erzielt werden. Die effektive Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei 41 , sowohl in Bezug auf die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger durch die Türkei als auch ab dem 1. Juni 2016 42 in Bezug auf die Rückübernahme von Staatsangehörigen anderer Länder, die auf ihrem Weg in die EU die Türkei durchquert haben, wäre von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig wurden intensive Anstrengungen unternommen, um das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und Griechenland in Bezug auf Staatsangehörige anderer Länder wirksamer anzuwenden. Bislang wird das Abkommen allerdings noch sehr unzureichend durchgeführt. Die Kommission prüft, inwiefern weitere Unterstützung geleistet werden kann, und ist bereit, sowohl mit den griechischen als auch mit den türkischen Behörden eng zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass – bis zum vollständigen Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und der Türkei – mehr Rückführungen in die Türkei auf der Grundlage des geltenden bilateralen Abkommens erfolgen.

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten dringend die ersten Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die Türkei ergreifen.

Die Maßnahmen der Türkei und der EU müssen rasch konkrete Ergebnisse bei der Eindämmung des Zustroms irregulärer Migranten und deren effektiver Rückführung zur Folge haben.

III.7    Unterstützung von Flüchtlingen außerhalb der EU

Die Notlage der Syrer, von denen 13,5 Millionen – darunter sechs Millionen Kinder – humanitäre Hilfe benötigen, ist unbeschreiblich. 2016 wird die Kommission in demselben hohen Maße wie 2015 humanitäre Hilfe leisten, um den dringendsten Bedürfnissen der Flüchtlinge in der von der Syrien-Krise betroffenen Region Rechnung zu tragen. Trotz der Verschärfung des Konflikts und der sich verschlechternden humanitären Lage mit neuen Vertreibungswellen wird die EU dafür sorgen, dass Bedürftige in Syrien, vor allem die am stärksten gefährdeten Personen, Unterstützung in Form von Nahrung, Wasser, Unterkünften, Bildung usw. erhalten. Aus dem EU-Treuhandfonds für Syrien werden 350 Mio. EUR für die dringend benötigte Hilfe für 1,5 Millionen Flüchtlinge und die überlasteten Aufnahmegemeinschaften im Libanon, in der Türkei, in Jordanien und im Irak bereitgestellt, um einen Beitrag zur Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Bildung, medizinische Versorgung und Hygiene zu leisten. Die Kommission wird nun rasch den gegebenen Zusagen nachkommen und alle Optionen für das weitere Vorgehen sondieren. Beispielsweise arbeitet sie an innovativen Konzepten für die Nutzung von Handelspräferenzen zur Unterstützung der Flüchtlinge in Jordanien. Die Mitgliedstaaten müssen ebenfalls rasch ihre Zusagen erfüllen und zu einer echten Verbesserung der Lage vor Ort beitragen.

Die Völkergemeinschaft muss ihre gemeinsamen Anstrengungen verstärken, um syrischen Flüchtlingen zu helfen. Die EU muss sich diverse internationale Foren zunutze machen und dabei verdeutlichen, dass es eines weltweiten Engagements bedarf. Dies erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der hochrangigen Tagung zur globalen Verantwortungsteilung durch Wege für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die der UNHCR am 30. März in Genf veranstaltet, des UN-Gipfels für humanitäre Hilfe im Mai 2016 in Istanbul und des Gipfels zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme, der im September 2016 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen stattfindet. Diese Treffen werden der EU und der Völkergemeinschaft weitere Möglichkeiten bieten, ihre längerfristige Unterstützung für Syrien und die Nachbarländer unter Beweis zu stellen.

Bekämpfung der Ursachen der Vertreibung in anderen Regionen

Die EU unterstützt auch Flüchtlinge und Aufnahmeländer in anderen Teilen der Welt, die mit Vertreibungen konfrontiert sind. In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara belief sich die Zahl der Flüchtlinge Mitte 2015 auf 4,1 Millionen und die der Binnenvertriebenen auf bis zu 11,4 Millionen. Der Sudan und Äthiopien nahmen zusätzlich zu den fast 3,5 Millionen Binnenvertriebenen über 1 Million Flüchtlinge aus Nachbarländern auf. Weiterer Druck entsteht aufgrund der rasch ansteigenden Zahl junger Leute in Afrika. 43

Daher bedarf es eines entschlossenen und nachhaltigen Engagements der Union und anderer globaler Akteure in den betreffenden Ländern. Insbesondere aus dem Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika können rasch finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Um die Länder, die vom Treuhandfonds erfasst sind, bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Region zu unterstützen, müssen Projekte in die Wege geleitet werden, die darauf abzielen, Flüchtlingen Zugang zu Bildung, Sozialfürsorge und Arbeitsmarkt zu gewähren und den Ländern zudem beim Grenzmanagement zu helfen.

Schaffung legaler Wege

Eine weitere Möglichkeit, Flüchtlinge in einem geordneten Rahmen zu unterstützen, bieten Regelungen für ihre Neuansiedlung oder ihre Aufnahme aus humanitären Gründen. So kann auf legalen Wegen Bedürftigen Schutz gewährt werden, ohne dass diese gefährliche Reisen antreten müssen, die die Ursache so vieler menschlicher Tragödien waren. Die Neuansiedlung ist ein globales Konzept. Die daran beteiligten Akteure arbeiten weltweit mit dem UNHCR zusammen und sind in der Lage, die umfassenden Anstrengungen zugunsten von Menschen, die internationalen Schutz benötigen, zu unterstützen.

Entsprechend der Empfehlung der Kommission vom Juni 2015 44 wurde eine Neuansiedlungsregelung für 22 504 Personen vereinbart, um Vertriebenen von außerhalb der EU, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, zu helfen. Mit einer effektiven Neuansiedlung nach der vereinbarten Regelung würde einem Ersuchen des UNHCR Rechnung getragen. Die Regelung soll für zwei Jahre gelten. Laut den mitgeteilten Angaben der an der Regelung beteiligten Staaten wurden bis Ende 2015 3358 Personen neu angesiedelt. 45 Die vereinbarten Zusagen müssen rechtzeitig erfüllt werden. Bis April wird die Kommission auf der Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen eine horizontale Neuansiedlungsinitiative vorschlagen, die ein gemeinsames Vorgehen bei Neuansiedlungen gewährleisten und dieses Konzept als zentrales Instrument festschreiben soll, das regelt, wie die EU Ländern hilft, die eine Vielzahl von Flüchtlingen aufgenommen haben, und wie sie Flüchtlingen Schutz bietet, ohne dass diese auf gefährliche irreguläre Routen zurückgreifen und sich dabei Schleusern ausliefern müssen.

Die Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen 46 muss schnell umgesetzt werden, damit die Mitgliedstaaten Personen, die der Syrien-Konflikt zu Vertriebenen gemacht hat, auf legalem Wege internationalen Schutz gewähren können. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten ihre Arbeiten entsprechend der Empfehlung der Kommission beschleunigen. Voraussetzung für die Aktivierung der Regelung, die entsprechend der Zahl der Flüchtlinge in der Türkei angepasst werden kann, ist die Verringerung der Zahl der Personen, die die türkische Grenze zur EU irregulär überschreiten. Eine rasche Annahme und Umsetzung der Regelung würde im Bereich Migration maßgeblich zu einer soliden Partnerschaft mit der Türkei beitragen und die im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei vorgesehenen Maßnahmen ergänzen.

Die wichtigsten nächsten Schritte:

Die EU muss die auf der Londoner Konferenz gegebenen Zusagen rasch erfüllen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen ihr Engagement verstärken, um die Ursachen der Vertreibung zu bekämpfen. Dazu müssen sie ihre Zusammenarbeit bei der Gewährung von Unterstützung verbessern und darauf hinarbeiten, die Zielvorgabe für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) von 0,7 % zu erreichen.

Die nationalen Zusagen zugunsten des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und des Syrien-Treuhandfonds sollten dahingehend erhöht werden, dass sie dem Beitrag der EU entsprechen.

Die Mitgliedstaaten sollten die Neuansiedlung von Flüchtlingen wie 2015 vereinbart beschleunigen und die von der Kommission am 15. Dezember 2015 empfohlene Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen rasch billigen.

Bis April wird die Kommission eine Neuansiedlungsinitiative der EU vorschlagen, damit die Neuansiedlungsbemühungen maßgeblich verstärkt werden können.

IV    DURCHFÜHRUNG DES EU-RECHTS / VERTRAGSVERLETZUNGEN

Im September 2015 wurde auf Initiative der Kommission eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren in Fällen eingeleitet oder fortgeführt, die die vollständige und korrekte Umsetzung von Rechtsvorschriften zu den Asylverfahren, den Aufnahmebedingungen, zur Dublin-Verordnung, zur Eurodac-Verordnung für den Abgleich von Fingerabdruckdaten und zur Rückführung betrafen. 2015 fasste die Kommission im Asylbereich seit dem 23. September 2015 insgesamt 58 Beschlüsse (Aufforderungsschreiben und mit Gründen versehene Stellungnahmen) bezüglich der Umsetzung und Einhaltung der EU-Asylvorschriften.

Seit den im September eingeleiteten Maßnahmen haben mehrere Mitgliedstaaten der Kommission die nationalen Rechtsvorschriften mitgeteilt, mit denen sie ihrer Meinung nach die betreffenden Richtlinien vollständig umgesetzt haben. Die Dienststellen der Kommission prüfen derzeit die Vollständigkeit der mitgeteilten Maßnahmen. 47 In neun Fällen, in denen eine vollständige Mitteilung ausgeblieben ist, hat die Kommission beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben.

In Bezug auf die Rückführungsrichtlinie hat die Kommission an zehn Mitgliedstaaten Verwaltungsschreiben gesandt und um Klarstellungen hinsichtlich des Erlasses von Rückkehrentscheidungen und hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der effektiven Vollstreckung dieser Entscheidungen gebeten. Nach Eingang der Antworten ist die Kommission jetzt dabei, in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten festzustellen, welche Hindernisse und Engpässe einer Rückführung derzeit entgegenstehen und wie diese überwunden werden können, um die Rückführungsquote zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Die Arbeiten der Kommission im Bereich Umsetzung und Vertragsverletzungen verdeutlichen, dass eine der Schwachstellen des Systems der EU zur Migrationssteuerung und insbesondere des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darin besteht, dass die einschlägigen Vorschriften unvollständig umgesetzt wurden und nicht konsequent angewandt werden. Die Kommission unternimmt erhebliche Anstrengungen, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die Vorschriften vollständig einzuhalten. Sie wird auch weiterhin die ihr durch den Vertrag verliehenen Befugnisse voll ausschöpfen, um auf etwaige oder tatsächliche Vertragsverletzungen zu reagieren und so für eine vollständige Einhaltung der gemeinsam vereinbarten EU-Vorschriften zu sorgen.

V.    FAZIT

Vor der Februar-Tagung des Europäischen Rates müssen dringend alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um wieder Ordnung ins Migrationssystem zu bringen und die Kontrolle der irregulären Migrationsströme über die östliche Mittelmeerroute/Westbalkanroute durchzusetzen. Der Europäische Rat sollte die erforderlichen Maßnahmen verbindlich beschließen, und die EU-Organe, die EU-Agenturen und alle Mitgliedstaaten sollten diese entschlossen umsetzen.

Ein angemessenes Grenzmanagement erfordert, dass alle Neuankömmlinge tatsächlich registriert und – im Einklang mit den Dublin-Vorschriften der EU – entweder nationalen Asylverfahren, Umverteilungsverfahren oder Rückführungsverfahren zugeleitet werden. Wenn die EU-Vorschriften im Bereich Asyl und Grenzmanagement vollständig angewandt und die im vergangenen Jahr gefassten gemeinsamen Beschlüsse durchgeführt würden, wäre gewährleistet, dass sich die EU-Mitgliedstaaten die Verantwortung gleichmäßig teilen und jeder einzelne Staat der Situation gewachsen ist.

Die Anreize für die irreguläre Migration lassen sich nur beseitigen, wenn die Bedingungen in den Herkunftsländern und die Zusammenarbeit mit wichtigen Transitländern wie der Türkei verbessert werden, zuverlässige legale Migrationskanäle geschaffen werden und für eine effektive, systematische und zügige Rückführung und Rückübernahme nicht aufenthaltsberechtigter Personen gesorgt wird.

Die Europäische Union hat eine rechtliche und moralische Verpflichtung sowie eine historische Verantwortung, Menschen in Not Schutz zu gewähren. Gemeinsam kann – und muss – Europa die Flüchtlingskrise bewältigen. Dies erfordert an mehreren Fronten ein abgestimmtes Vorgehen aller Länder, Organe und Agenturen der EU, damit die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Kommission wird auch künftig ihr Möglichstes tun, um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Anhänge

Anhang 1: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei – Bericht über die Durchführung

Anhang 2: Griechenland – Lagebericht

Anhang 3: Italien – Lagebericht

Anhang 4: Umverteilungsregelung – Sachstandstabelle

Anhang 5: Folgemaßnahmen zum Westbalkan-Treffen der Staats- und Regierungschefs – Lagebericht

Anhang 6: Laufende Aktivitäten zum Schutz minderjähriger Migranten

Anhang 7: Finanzielle Zusagen der Mitgliedstaaten zugunsten der Treuhandfonds – Sachstandstabelle

Anhang 8: Durchführung des EU-Rechts – Sachstand

Anhang 9: Akzeptierte Unterstützung der Mitgliedstaaten für Serbien, Slowenien, Kroatien und Griechenland im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens

(1)

     Die Operation Triton wurde im Mai im zentralen Mittelmeerraum auf das Dreifache aufgestockt und trug zur Rettung von 155 000 Menschenleben zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Januar 2016 bei. Die Maßnahme im östlichen Mittelmeerraum wurde im Dezember 2015 durch die gemeinsame Operation Poseidon intensiviert, wodurch im gleichen Zeitraum mehr als 107 000 Menschenleben gerettet werden konnten.

(2)

     Das 30-köpfige Zentrum dient als Informationsdrehscheibe, soll aber auch zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen zentralen Einrichtungen wie den zentralen Meldestellen, der Meldestelle für Internetinhalte und den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten beitragen.

(3)

         Mitteilungen der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fortschrittsberichte über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland (COM(2015) 678 final) und Italien (COM(2015) 679 final) vom 15. Dezember 2015. Siehe Anhänge 2 und 3.

(4)

         Italien und Griechenland gehörten zu den vier Mitgliedstaaten (neben Zypern und Kroatien), gegen die die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Eurodac-Verordnung eingeleitet hatte.

(5)

     Dem aktuellen Frontex-Aufruf wurde zu 83 % entsprochen. EASO forderte 374 Sachverständige an, 201 wurden zugesagt. 

(6)

         Auf dem von der Kommission organisierten Forum zum Thema Umsiedlung und Neuansiedlung, das im September unter Beteiligung der Mitgliedstaaten stattfand, wurden die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Umverteilung in der Praxis vereinbart.

(7)

         Einschließlich einer im Dezember gewährten Finanzhilfe von 20 Mio. EUR zur Förderung der Umsetzung in Griechenland sowie eines Pauschalbetrags für die Mitgliedstaaten in Höhe von 6000 EUR für jede umgesiedelte Person und 500 EUR als Beitrag zu den Überstellungskosten. Letzterer Betrag wird den Mitgliedstaaten mit der nächsten Tranche im Rahmen der nationalen AMIF- und ISF-Programme ausgezahlt.

(8)

         Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Persisch, Armenisch, Paschtu, Russisch, Somali, Albanisch, Tigrinya und Urdu.

(9)

         8 Mio. EUR für ein regionales Programm.

(10)

     Siehe Anhang 7. Bisher wurden für den Syrien-Treuhandfonds 654 Mio. EUR bereitgestellt, davon 594 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt, aber nur 60,5 Mio. EUR von 19 Mitgliedstaaten.

(11)

     Siehe Anhang 7.

(12)

     Beispiele: Mali: 3 Projekte im Umfang von 43,5 Mio. EUR zur Unterstützung der lokalen Behörden und gefährdeten Bevölkerungsgruppen im Norden von Mali und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Rest des Landes. Niger: zwei Projekte im Umfang von 32 Mio. EUR in der Region Agadez, mit denen die Behörden bei der Steuerung der Migrationsströme unterstützt und nachhaltige Alternativen zur irregulären Migration gefördert werden sollen. Senegal: ein Projekt im Umfang von 8 Mio. EUR, mit dem die am stärksten gefährdeten Menschen im Land durch die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Widerstandsfähigkeit der lokalen Bevölkerung unterstützt werden sollen. Khartum-Prozess: ein Projekt im Umfang von 40 Mio. EUR zur besseren Steuerung der Migration durch den Aufbau von Kapazitäten und die Bereitstellung einer Grundausstattung, die Entwicklung von Strategien und Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusung sowie die Sensibilisierung im Zusammenhang mit den Gefahren der irregulären Migration. Äthiopien: ein Projekt im Umfang von 20 Mio. EUR, mit dem die Lebensbedingungen von Migranten und Rückkehrern durch Berufsbildung, Mikrofinanzierung und Schaffung von Arbeitsplätzen verbessert werden sollen, damit die entsprechenden Voraussetzungen für die Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge aus Äthiopien geschaffen werden. Somalia: ein Projekt im Umfang von 50 Mio. EUR, mit dem die Steuerung der freiwilligen Rückkehr somalischer Flüchtlinge in stabile Regionen Somalias unterstützt wird und somit günstige Rahmenbedingungen für die Rückkehr und Wiedereingliederung geschaffen werden.

(13)

     Der gemeinsame Aktionsplan wurde auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit der Türkei am 29. November 2015 ins Leben gerufen. Siehe Anhang 1.

(14)

     Zwei in Italien und einer in Griechenland.

(15)

     Die Unterstützung muss auch nach Ablauf der Abordnung weiterlaufen, da ein konkretes Risiko besteht, dass bisher Erreichtes verlorengeht, wenn Fachleute ohne Ersatz nach Hause zurückbeordert werden.

(16)

     Siehe Anhang 2.

(17)

     Siehe Anhang 3.

(18)

     Lampedusa (seit Oktober 2015) und Pozzallo (seit 19.1.2016).

(19)

     Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat zur Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015) 510 final vom 14. Oktober 2015).

(20)

     Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffenden dringlichen Maßnahmen (C(2016) 871 vom 10. Februar 2016).

(21)

     Auf dem von der Kommission veranstalteten Forum zum Thema Umsiedlung und Neuansiedlung, das im September unter Beteiligung der Mitgliedstaaten stattfand, wurde vereinbart, wie die Verteilung im Einzelnen ablaufen soll.

(22)

     8000 der 40 000 Plätze der ersten Umverteilungsregelung wurden noch keinem bestimmten Mitgliedstaat zugewiesen.

(23)

     Stand: 8. Februar 2016. Ausführliche Angaben in Anhang 4.

(24)

     Dies gilt sowohl an den Außengrenzen als auch an den Binnengrenzen, an denen wieder Grenzkontrollen eingeführt wurden. Wenn die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ein Mitgliedstaat die Einreise auch aus humanitären Gründen gestatten. Er muss dann die anderen Mitgliedstaaten entsprechend informieren.

(25)

     Die von Ungarn und Slowenien eingeführten Kontrollen an den Binnengrenzen wurden wieder aufgehoben. Auch Frankreich und Malta haben Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt, allerdings nicht im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise.

(26)

     France Stratégie zufolge könnte der Handel zwischen Schengen-Ländern um mindestens 10 % zurückgehen, wenn an den Binnengrenzen wieder dauerhaft kontrolliert würde.

(27)

     Zu rechnen ist mit 7,1 Mrd. EUR an zusätzlichen Kosten, von denen 3,4 Mrd. jährlich auf den Güterkraftverkehr entfallen würden (bei einer durchschnittlichen Wartezeit an der Grenze von einer Stunde). Bei einer durchschnittlichen Wartezeit von zwei Stunden würden die Zusatzkosten jährlich über 6,7 Mrd. EUR ausmachen; mindestens 57 Millionen Beförderungen im internationalen Straßengüterverkehr wären betroffen. Reisende auf dem Landweg wären insbesondere von längeren Fahrtzeiten, Wartezeiten und Staus an den Grenzübergängen betroffen (2,6 Mrd. EUR pro Jahr). Die zusätzlichen Dokumentenkontrollen würden die Mitgliedstaaten jährlich rund 1,1 Mrd. EUR kosten.

(28)

     Besonders hoch ist der Anteil der Grenzgänger in der Slowakei (5,7 %), Estland (3,5 %), Ungarn (2,4 %) und Belgien (2,3 %).

(29)

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates (COM(2015) 671 final vom 15. Dezember 2015).

(30)

     Ergänzend wird ein Vorschlag zu intelligenten Grenzen vorgelegt. Durch den Einsatz neuer Technologien soll das Schengen-Management unterstützt und auf diese Weise die Sicherheit der EU-Außengrenzen durch effizientere und leistungsfähigere Kontrollen erhöht werden.

(31)

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen (COM(2015) 670 final vom 15. Dezember 2015).

(32)

     Diese im EU- und im Völkerrecht verankerten Grundsätze verbieten die Abschiebung oder Rückführung von Flüchtlingen in ein Gebiet, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Meinung bedroht wäre.

(33)

     Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010 – 2014), COM(2010) 213 final vom 6. Mai 2010.

(34)

     Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr, COM(2015) 453 final vom 9. September 2015.

(35)

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, (COM(2015) 668 final vom 15. Dezember 2015).

(36)

     Nationale Rückführungsaktionen, die ohne Unterstützung von Frontex durchgeführt wurden, sind nicht darin erfasst.

(37)

     In diesem Zusammenhang liegt besonderes Augenmerk auf den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern der irregulären Einwanderung in die EU, darunter Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Äthiopien, Ghana, Elfenbeinküste, Mali, Marokko, Niger, Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia, Sudan, Tunesien.

(38)

     Auf einer Pressekonferenz vom 5. Februar 2016 sagte der griechische Innenminister Kouroumplis, dass Griechenland die Türkei als „sicheren Durchreise-Drittstaat“ betrachte.

(39)

     Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe e der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU.

(40)

     Eine Liste der Prioritäten enthält die Anlage zu Anhang 1.

(41)

     Dies ist ein wichtiger Aspekt des Fahrplans der Türkei für die Visaliberalisierung.

(42)

     Im Einklang mit dem gemeinsamen Aktionsplan hat die Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, um die Frist für die Anwendung dieser Bestimmung vom 1. Oktober 2017 auf den 1. Juni 2016 vorzuziehen.

(43)

     Die afrikanische Bevölkerung, die zu 60 % aus Personen unter 25 Jahren besteht, wird bis zum Jahr 2030 um schätzungsweise fast 500 Millionen Menschen wachsen – Quelle: Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, Abteilung Bevölkerungsfragen (2015).

(44)

     Empfehlung der Kommission vom 8.6.2015 für eine europäische Neuansiedlungsregelung (C(2015) 3560 final).

(45)

     Belgien (123), Tschechische Republik (16), Irland (163), Italien (96), Niederlande (220), Vereinigtes Königreich (1000), Liechtenstein (20), Schweiz (387).

(46)

     Empfehlung der Kommission vom 15.12.2015 für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen (C(2015) 9490).

(47)

     Siehe Anhang 8.


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei: Bericht über die Durchführung


Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei: Bericht über die Durchführung

Zeitraum: 17. Dezember 2015 – 31. Januar 2016

Einführung

Auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 haben die Türkei und die EU den Gemeinsamen Aktionsplan (im Folgenden „Aktionsplan“) aktiviert, der am 15. Oktober 2015 ad referenda vereinbart worden war. Ziel des Aktionsplans ist es, die Kooperation zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge unter vorübergehendem Schutz und der Aufnahmegemeinden in der Türkei zu verstärken und auch bei der Verhütung irregulärer Migrationsströme in die EU enger zusammenzuarbeiten. Die Umsetzung des Aktionsplans soll somit Ordnung in die Migrationsströme bringen und zur Eindämmung der irregulären Migration beitragen.

Dieser zweite Durchführungsbericht, zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Aktionsplans, soll darüber informieren, inwieweit die Türkei und die EU ihren jeweiligen Verpflichtungen seit der Veröffentlichung des ersten Berichts am 17. Dezember 2015 tatsächlich nachgekommen sind. Diese Berichte sind Teil der Anstrengungen, die Lage aufmerksam zu verfolgen.

1.Teil 1

1.1.     Statistische Daten (in der EU)

Eines der zentralen Ziele des Aktionsplans ist das Erzielen von Ergebnissen, insbesondere bei der Eindämmung des Zustroms irregulärer Migranten.

Die Zahl der irregulär aus der Türkei in die EU einreisenden Menschen ist für die Jahreszeit immer noch hoch; angesichts der winterlichen Witterungsverhältnisse hätte man einen Rückgang der Zahl der Einreisen erwartet. Konkrete Zahlen für den 46-tägigen Berichtszeitraum (d. h. 17. Dezember – 31. Januar):

Die Gesamtzahl irregulärer Migranten, die die EU auf dem See- und dem Landweg erreicht haben (über Griechenland und Bulgarien), betrug 110 211. Die meisten von ihnen, nämlich 109 336 bzw. 99,2 %, kamen über die Ägäis.

Pro Tag gab es im Durchschnitt 2396 irreguläre Grenzübertritte, davon 2377 über die griechische und 19 über die bulgarische Grenze.

Pro Woche waren es in Griechenland somit durchschnittlich 16 437 Einreisen.

Zum Vergleich hier die Zahlen aus den Vormonaten:

Die Gesamtzahl der irregulären aus der Türkei nach Griechenland eingereisten Menschen betrug im September 147 639, im Oktober 214 792, im November 154 381, im Dezember 110 835 und im Januar 67 756.

Auf einen Tag umgerechnet sind dies für die genannten Monate durchschnittlich 4921, 6929, 5146, 3575 bzw. 2186 Menschen.

In den folgenden Grafiken ist die Entwicklung der irregulären Einreisen aus der Türkei nach Griechenland auf dem Seeweg in den Monaten Dezember und Januar dargestellt. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen die irregulären Einreisen pro Tag bzw. pro Woche. 1

Abbildung 3 zeigt die monatliche Zahl der irregulären Einreisen aus der Türkei nach Griechenland zwischen September 2015 und Januar 2016. Abbildung 4 zeigt die Zahl der irregulären Einreisen im selben Zeitraum, also von September bis Januar, aufgeschlüsselt nach den vorherrschenden Nationalitäten (auf der Grundlage der von den Migranten bei der Ankunft gemachten Angaben); die größte Gruppe war die der Syrer, die zweitgrößte die der Afghanen und die drittgrößte die der Iraker. Eine weitere Aufschlüsselung der Zahlen zeigt einen – im Vergleich zur Gesamtzahl – sinkenden Anteil von Syrern (von 69 auf 38 %) und einen steigenden von Afghanen (von 18 auf 24 %) und Irakern (von 8 auf 15 %).

Abb. 1: Irreguläre Einreisen aus der Türkei nach Griechenland pro Tag, Dezember 2015 und Januar 2016 – Quelle: Frontex

Abb. 2: Irreguläre Einreisen aus der Türkei nach Griechenland pro Woche, Dezember 2015 und Januar 2016 – Quelle: Frontex

Abb. 3: Irreguläre Einreisen aus der Türkei nach Griechenland pro Monat, September 2015 und Januar 2016 – Quelle: Frontex: FRAN-Daten (für 2015) und JORA-Daten (für Januar 2016); Stand: 8. Februar 2016. JORA-Daten sind vorläufige operative Daten, die noch Änderungen unterliegen.

Abb. 4: Irreguläre Einreisen aus der Türkei nach Griechenland, aufgeschlüsselt nach Nationalitäten (Syrer, Afghanen und Iraker) – September 2015 bis Januar 2016 – Quelle: Frontex: FRAN-Daten (für 2015) und JORA-Daten (für Januar 2016); Stand: 8. Februar 2016. JORA-Daten sind vorläufige operative Daten, die noch Änderungen unterliegen.

Die Gesamtzahl irregulärer Einreisen aus der Türkei nach Griechenland variiert, ist aber alles in allem rückläufig (siehe Abb. 2 und 3). Dieser Rückgang bewegt sich allerdings im Rahmen dessen, was aufgrund der winterlichen Verhältnisse ohnehin zu erwarten war. Für diese Jahreszeit (Winter) sind die Zahlen nach wie vor hoch.

Die gesetzlichen und operativen Maßnahmen der türkischen Behörden zur Eindämmung der irregulären Migration scheinen einige erste, wenn auch nur begrenzte Auswirkungen auf die Migrationsströme zu haben. Wir sind noch nicht in der Lage, diese kurzfristigen Auswirkungen zu quantifizieren.

Anzumerken ist auch, dass die Zahl der Menschen, die beim irregulären Grenzübertritt nach Griechenland umgekommen sind, wegen der sich verschlechternden Wetterverhältnisse zugenommen hat. 2

1.2. Statistische Daten (in der Türkei)

Die Türkei hat derzeit 2 582 600 syrische Flüchtlinge 3 aufgenommen, denen sie als Gruppe vorübergehenden Schutz gewährt. Dieser Status bietet den Menschen Zugang zu staatlichen Versorgungsleistungen, etwa zu Bildung und medizinischer Versorgung, und seit dem 15. Januar 2016 unter bestimmten Umständen (Einzelheiten weiter unten) auch Zugang zum Arbeitsmarkt. Am 22. Januar waren 296 207 Syrer in Flüchtlingslagern untergebracht, wo ihnen vielfältige Unterstützung bereitgestellt wurde.

Seit der Veröffentlichung des ersten Berichts über die Durchführung des Aktionsplans am 17. Dezember 2015 hat die EU beschlossen, türkische und EU-Daten zur Umsetzung des Aktionsplans im Rahmen des IPCR-Prozesses (Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen) zu erfassen. Nach Gesprächen mit der Türkei erklärte diese sich am 22. Januar bereit, die Daten zu bestimmten Indikatoren betreffend die Durchführung des Aktionsplans mit Hilfe eines vereinbarten Modells zu übermitteln. Am 22. Januar stellten die türkischen Behörden folgende Informationen bereit:

350 000 syrische Kinder unter vorübergehendem Schutz waren in der Schule angemeldet.

Es gab 151 746 Geburten (Stand: 22. Januar).

Die Türkei hatte 217 952 Nicht-Syrer registriert; 138 912 Menschen warteten noch auf Registrierung (Stand: 18. Januar).

Vom 1. bis zum 15. Januar sind 42 936 Syrer regulär in die Türkei eingereist und 13 887 regulär aus der Türkei ausgereist. Reguläre Einreisen/Ausreisen von Nicht-Syrern im selben Zeitraum: 24 896/32 268 Iraner, 12 525/16 300 Iraker, 2778/5449 Libanesen und 2032/2527 Jordanier. Je nach der Geltungsdauer ihres Visums dürfen Ausländer 30 bis 90 Tage in der Türkei bleiben. Ausländer, die für die Einreise in die Türkei kein Visum benötigen, dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage in der Türkei aufhalten.

Zwischen dem 1. und dem 15. Januar legte Griechenland der Türkei 322 Rückübernahmeersuchen vor. Bulgarien legte keine solchen Ersuchen vor. Die Türkei prüft diese griechischen Ersuchen noch. 4

Im selben Zeitraum (1.–15. Januar) haben die für die Strafverfolgung an den türkischen Grenzen zuständigen Behörden 2541 Migranten an einer Seegrenze und 4671 Migranten an einer Landgrenze an der Ausreise aus dem türkischen Hoheitsgebiet in Richtung EU gehindert.

Im Jahr 2015 wurden in der Türkei 64 109 Asylanträge registriert (davon 11 383 von afghanischen und 42 105 von irakischen Staatsangehörigen). 5 Abgeschlossen wurden im selben Jahr lediglich 459 Asylverfahren, entweder indem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt oder indem der Asylantrag klar abgelehnt wurde. Die übrigen Anträge sind noch nicht beschieden worden.

Zwischen dem 1. und dem 15. Januar haben die türkische Küstenwache, Polizei und Gendarmerie gemeinsam sieben gezielte Operationen durchgeführt, um irreguläre Migranten sowie Schleuser und Schlepper festzunehmen und um irreguläre Ausreisen zu verhindern. Dabei wurden 230 Schlepper festgenommen.

Darüber hinaus hat die Türkei mitgeteilt, dass ihre Strafverfolgungsbehörden vermehrt Anstrengungen unternehmen, um irreguläre Ausreisen zu verhindern, Schlepper festzunehmen und Migranten aus dem Meer zu retten. Insbesondere hat die Türkei gemeldet, dass sie im Dezember 2015 täglich im Durchschnitt 514 illegale Migranten aufgegriffen hat. Zum Vergleich: Im November 2015 waren es 450. Im Jahr 2015 sind insgesamt 3700 Schlepper festgenommen worden. Die türkische Küstenwache, die Gendarmerie und alle anderen Strafverfolgungsbehörden spielen eine zentrale Rolle beim Aufgriff irregulärer Migranten und Schlepper.

Die Türkei hat zugesagt, im Februar mittels des vereinbarten Modells weitere Informationen bereitzustellen.

Teil 2:

Erfüllung der türkischen Verpflichtungen aus dem Aktionsplan

Um die Transitmigration in Richtung EU zu verringern, hat die Türkei am 8. Januar die Visumpflicht für Syrer eingeführt, die aus einem Drittland zu einem türkischen Flughafen oder Hafen reisen wollen. Die Maßnahme zeitigte umgehend Auswirkungen. Die Zahl der Syrer, die seitdem aus dem Libanon und aus Jordanien in die Türkei einreisen durften, ging nach Einführung der Maßnahme deutlich zurück: von 41 781 in den letzten acht Tagen (1.–8. Januar) vor der Einführung der Visumpflicht auf 1155 in den zehn Tagen danach (9.–18. Januar). Das entspricht einem Rückgang von über 40 000 Menschen.

Am 15. Januar erließ die Türkei eine Verordnung, die Syrern unter vorübergehendem Schutz – wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen –Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt; die Türkei hat damit eine ihrer zentralen Zusagen aus dem Aktionsplan erfüllt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Türkei als Asylland für Syrer attraktiver zu machen; der bisherige Zustand war einer der Hauptgründe dafür, dass sich Syrer auf der Suche nach besseren Perspektiven zu einer irregulären Weiterreise in die EU entschlossen haben. Gemäß der Verordnung können Syrer eine Arbeitserlaubnis erst sechs Monate nach der Zuerkennung des vorübergehenden Schutzes beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird nur für die Provinzen erteilt, in denen sich der Flüchtling unter vorübergehendem Schutz aufhalten darf. Die Verordnung macht keine Einschränkungen hinsichtlich der Wirtschaftszweige, sieht für syrische Flüchtlinge jedoch eine Obergrenze von 10 % vor; ausgenommen sind die Bereiche Landwirtschaft und Tierhaltung. Die Verordnung ist sofort anwendbar; ihre unspezifische Ausgestaltung könnte jedoch noch weitere Durchführungsvorschriften erforderlich machen. Der Erlass der Verordnung war zweifellos ein sehr positiver Schritt; ihr Erfolg wird indes von einer zügigen und wirksamen Anwendung abhängen.

Die Türkei hat einen Gesetzentwurf zum Schutz personenbezogener Daten ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt. Wenn dieses Gesetz mit europäischen Standards vereinbar ist, wird die Türkei enger mit Europol, Eurojust und mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten können. Der aktuelle Entwurf muss indes noch nachgebessert werden, insbesondere was die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und die Ausklammerung der Tätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes anbelangt. Die EU hat der Türkei ihre diesbezüglichen Bedenken in der Hoffnung mitgeteilt, dass diese Mängel jetzt noch im Zuge des parlamentarischen Verfahrens behoben werden können.

Am 8. Januar hat die türkische Regierung dem Parlament das dreiseitige Übereinkommen zwischen der Türkei, Bulgarien und Griechenland zur Ratifizierung vorgelegt.

Die Türkei hat ihre Bereitschaft bekundet, die Erfüllung ihrer Rückübernahmeverpflichtungen aus dem Abkommen mit Griechenland zu verbessern und zusätzlich zu Dikili weitere Rückübernahmestellen zu schaffen. Hauptproblem im Zusammenhang mit der Anwendung des bilateralen Abkommens ist die schleppende Bearbeitung der griechischen Rückübernahmeersuchen. In der zweiten Dezemberhälfte 2015 und Ende Januar 2016 erörterten türkische Beamte in Athen mit den griechischen Behörden, wie sich die Anwendung des bilateralen Rückübernahmeabkommens verbessern ließe.

Im Januar hat die türkische Polizei eine Informationskampagne in der Stadt Bodrum an der Südküste des Landes durchgeführt. Die Direktion der Provinzpolizei hatte Handzettel vorbereitet, um Migranten von gefährlichen Reisen nach Europa abzuhalten. Rund 5000 Handzettel auf Türkisch, Arabisch und Englisch wurden gedruckt und zur Verteilung an die Gendarmerie übergeben.

Teil 3:

Erfüllung der EU-Verpflichtungen aus dem Aktionsplan

Mit ihrem Beschluss vom 24. November 2015 richtete die Kommission die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und einen Mechanismus zur Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Türkei bei der Unterbringung von über zwei Millionen syrischen Flüchtlingen ein. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, in den Jahren 2016 und 2017 zunächst 3 Mrd. EUR über die Fazilität bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten haben die Errichtung der Fazilität begrüßt und zugleich die Verbindung zwischen der Erfüllung der Verpflichtungen der Türkei aus dem Aktionsplan und der Bereitstellung der Unterstützung herausgestellt. In einem späteren Stadium wurde dann entschieden, dass der Fazilität 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und die übrigen 2 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten (entsprechend ihrem Anteil am BNE) bereitgestellt werden. Am 3. Februar erzielten die Mitgliedstaaten eine politische Einigung über die Finanzierungsquellen und die operativen Modalitäten der Fazilität. Die Kommission änderte ihren Beschluss daraufhin, um der Einigung mit den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Die Kommission ist für den Einsatz der Ressourcen zuständig, welche über die Fazilität koordiniert werden, und nutzt dazu die Außenhilfe-Finanzinstrumente, die jeweils am besten zu der Art von Unterstützung passen, welche geleistet werden soll. Die Fazilität wird von einem Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz der Kommission geleitet. Die Mitgliedstaaten sind Mitglieder dieses Lenkungsausschusses, und die Türkei hat Beobachterstatus. Der Lenkungsausschuss wird erstmals am 17. Februar zusammentreten. Die Fazilität wird so bald wie möglich beginnen, Unterstützung bereitzustellen, die in erster Linie dazu dienen soll, die grundlegenden Bedürfnisse – u. a. hinsichtlich Nahrungsmittel, Unterkunft, medizinischer Notversorgung und Schutz – besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge auf eine würdige Art und Weise zu befriedigen. Dazu gehören zusätzlich zu den langfristigen Aktionen auch informelle Bildungsmaßnahmen, damit keine verlorene Generation syrischer Kinder heranwächst. Zurzeit können etwa 400 000 syrische Kinder keine Schule besuchen. Dies ist ein wichtiger Push-Faktor, da sich diese Situation nicht nur negativ auf das unmittelbare Wohlergehen der Kinder auswirkt, sondern auch auf ihre Zukunftschancen.

Ende 2015 hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden begonnen, die Bedürfnisse von Syrern zu untersuchen, die sich unter vorläufigem Schutz in der Türkei aufhalten. Erste Ergebnisse dieser Analyse werden für Mitte Februar erwartet, die Fertigstellung der Studie dann zu Beginn des Frühjahrs. Die Analyse wird helfen, über die Fazilität zu finanzierende Projekte zu ermitteln. Bislang hat die Kommission die Bildung, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der syrischen Flüchtlinge und die Neuansiedlung als Prioritäten für sofortige Hilfe ausgemacht (siehe Anhang mit den vorrangigen Interventionsbereichen). Nach einer aktuellen vorläufigen Schätzung könnten ein Drittel der Hilfe für die Befriedigung humanitärer Bedürfnisse und zwei Drittel für die Unterstützung des Zugangs zu Bildung (Hauptschwerpunkt), lokale Infrastruktur und Arbeitsmöglichkeiten eingesetzt werden.

Am 11. Januar besuchte der Erste Vizepräsident der Kommission Timmermans die Türkei und erörterte dort mit türkischen Gesprächspartnern die wirksame Durchführung des Aktionsplans.

Am 25. Januar führten die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Mogherini und Kommissar Hahn im Rahmen des hochrangigen politischen Dialogs Gespräche über die Durchführung des Aktionsplans.

Am 28. Januar traf sich eine EU-Delegation in Ankara mit den türkischen Behörden, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung des Aktionsplans und zur Eindämmung der Migrationsströme zu besprechen und zu vereinbaren. Beide Seiten einigten sich auf 12 vorrangige Maßnahmen, die dringend weiter geprüft werden sollten. Auf der Maßnahmenliste stehen u. a. folgende Punkte:

Stärkung der Kapazität der Türkei, das Rückübernahmeabkommen EU–Türkei ab dem 1. Juni 2016 anzuwenden;

Abschluss von Rückübernahmeabkommen durch die Türkei mit Ländern, aus denen Migranten irregulär in die Türkei und die EU kommen;

Verbesserung der Anwendung des bilateralen griechisch-türkischen Abkommens;

Erlass von Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten, die europäischen Standards entsprechen, als Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit der Türkei mit Europol, Eurojust und den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden;

Verbesserung der Abfangkapazität der türkischen Küstenwache;

Stärkung der Gesetzgebung sowie Intensivierung des Handelns und der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und den EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen Schleuser und Schlepper;

Unterstützung der Türkei bei der Verbesserung des Grenzmanagements im Osten des Landes;

Intensivierung der Informationskampagnen, in denen Migranten davon abgeraten wird, die gefährliche Reise in die EU auf sich zu nehmen;

Unterstützung der Türkei bei der besseren Ermittlung ge- oder verfälschter Reisedokumente und sonstiger Papiere.

Die EU leistet in mehreren der oben aufgeführten Bereiche bereits Hilfe – insbesondere im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) –, doch muss dies möglicherweise schneller geschehen.

Am 2. Februar führten beide Seiten erstmals Gespräche über die Entwicklung der oben erwähnten Maßnahmenliste.

Die Kommission und die Türkei setzten ihre Beratungen über die Prioritäten des Programms 2016 im Rahmen der IPA-Unterstützung fort; der Fokus lag eindeutig darauf, die finanzielle Hilfe aufzustocken, um der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Dialog über die Visaliberalisierung zu helfen (Programmierungsmission der GD NEAR vom 9. bis zum 11. Dezember).

Unterdessen leistet die EU weiterhin Soforthilfe in der Türkei. Seit Beginn der Krise sind insgesamt 365 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt bereitgestellt worden, um syrische Flüchtlinge und türkische Aufnahmegemeinden direkt zu unterstützen. Von diesem Betrag sind bisher 71 Mio. EUR von einschlägigen Organisationen für humanitäre Hilfe abgerufen worden, um in erster Linie Flüchtlingen in der Türkei Hilfe zu leisten. Ein erstes Soforthilfeprogramm mit einem Umfang von 18 Mio. EUR (aus IPA-Mitteln) zur Deckung des unmittelbaren Bildungs- und Nahrungsmittelbedarfs syrischer Flüchtlinge in der Türkei war im Mai 2015 vom Vorstand des EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Krise in Syrien (im Folgenden „Treuhandfonds“) gebilligt worden. Im September wurden Vereinbarungen mit UNICEF und dem Welternährungsprogramm (WFP) unterzeichnet. Insgesamt sind im Jahr 2015 über den Treuhandfonds etwa 173 Mio. EUR aus IPA-Mitteln bereitgestellt worden. Am 1. Dezember 2015 nahm der Vorstand des Treuhandfonds neue finanzielle Beschlüsse mit einem Umfang von 150 Mio. EUR für Maßnahmen in der Türkei an. Ende 2015 sind dem Treuhandfonds für Projekte in der Türkei 165 Mio. EUR aus IPA-Mitteln von 2012, bei denen eine Aufhebung der Mittelbindung drohte, davon 25 Mio. EUR türkische Kofinanzierung, zugewiesen worden. Eine aus 21 Vorhaben bestehende Projektreihe mit einem Umfang von 383 Mio. EUR wird derzeit geprüft. Die Festlegung weiterer Maßnahmen in der Türkei wird auf der Grundlage der laufenden Bedarfsanalyse (siehe oben) erfolgen.

Darüber hinaus hat die EU syrische Flüchtlinge, die im Libanon, in Jordanien und im Irak untergebracht sind, sowie syrische Binnenvertriebene auch weiterhin in großem Umfang unterstützt. Auf seiner zweiten Sitzung vom 1. Dezember 2015 hat der Rat des Treuhandfonds 350 Mio. EUR für dringend benötigte Hilfe zugunsten von 1,5 Millionen Flüchtlingen und von überlasteten Aufnahmegemeinden im Libanon, in der Türkei, in Jordanien und im Irak gebunden.

Am 7. Dezember hat die EU das Jahresaktionsprogramm 2015 für die Türkei im Rahmen von IPA II angenommen, das weitere Unterstützung für die Türkei vorsieht, um ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu verbessern, indem insbesondere zum einen die Patrouillen- und Überwachungskapazität der türkischen Küstenwache durch den Kauf von 20 Schlauchbooten und sechs mobilen Radargeräten, zum anderen andere einschlägige türkische Behörden gestärkt werden. Das Programm umfasst außerdem Lieferungen zur Verbesserung der Möglichkeiten der türkischen Küstenwache, gegen die irreguläre Migration und das organisierte Verbrechen auf See vorzugehen und dadurch die Zahl der geretteten bzw. aufgegriffenen irregulären Migranten zu erhöhen. Es befindet sich aktuell ein Projekt im Rahmen des IPA in Planung, um die Türkei bei der Ausstellung fälschungssicherer biometrischer Reisepässe zu unterstützen.

Die EU hat das Auswahlverfahren für die Entsendung eines Frontex-Verbindungsbeamten in die Türkei abgeschlossen.

Teil 4

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Gesamtzahl der aus der Türkei irregulär in die EU einreisenden Migranten weist seit Oktober 2015 einen rückläufigen Trend auf. Für die Jahreszeit bleibt sie jedoch hoch. Um diesem besorgniserregenden Umstand zu begegnen, muss die Türkei dringend Fortschritte bei der Unterbindung irregulärer Ausreisen von Migranten und Flüchtlingen aus ihrem Hoheitsgebiet machen. Ganz wichtig für die Unterbindung irregulärer Ausreisen ist es, dass vermehrt Maßnahmen an Land durchgeführt werden.

Der Anteil von Nicht-Syrern (z. B. Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Marokkanern und Bangladeschern) an den einreisenden irregulären Migranten steigt seit Oktober. Um diesem Trend Einhalt zu gebieten, muss die Türkei dringend weitere Schritte unternehmen, um ihre Visumpolitik schrittweise an die der EU anzugleichen, und dabei vorrangig die Länder behandeln, die Ausgangsort der irregulären Migration in die EU sind. Die Türkei muss sicherstellen, dass die Antragsverfahren gemäß den nationalen Vorschriften zügig abgeschlossen werden, und zwar entweder mit einer klaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder mit einer Ablehnung. Die Türkei muss des Weiteren sicherstellen, dass irreguläre Migranten, die erwiesenermaßen keines internationalen Schutzes bedürfen, an einer irregulären Weiterreise in die EU gehindert werden.

Die Türkei wird ersucht, ihren Gesetzentwurf zum Schutz personenbezogener Daten, der sich zurzeit im Parlament befindet, zu überarbeiten und vollständig an die europäischen Standards anzugleichen. Die zügige Verabschiedung eines geeigneten Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten würde eine engere Zusammenarbeit der Türkei mit Europol, Eurojust und den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen.

Die Türkei und Griechenland müssen ihre bilaterale Zusammenarbeit bei der Grenzüberwachung, beim Vorgehen gegen die Schleusung von Migranten und bei der besseren Erfüllung der bilateralen Rückübernahmeverpflichtungen ausbauen.

Die Türkei wird darüber hinaus ersucht, sich auf die Anwendung des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei für Drittstaatsangehörige ab dem 1. Juni 2016 vorzubereiten.

Die Türkei wird dringend aufgefordert, verstärkt gegen die Schleusung von Migranten in Küstengebieten vorzugehen und dabei mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.

Nach der Einigung auf die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei muss die EU ihrerseits mit der Bereitstellung der Unterstützung beginnen und sich so bald wie möglich der Bedürfnisse dieser Flüchtlinge annehmen. Die Kommission und die Türkei sollten im Übrigen darauf vorbereitet sein, die Prioritäten bereits bestehender einschlägiger Hilfsprogramme für die Türkei nötigenfalls neu zu definieren, um auf veränderte Sachlagen schnell reagieren zu können. Wie im Anhang aufgeführt, ist die finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei vorrangig bestimmt für humanitäre Hilfe, Bildung, Eingliederung in den Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung und soziale Inklusion, lokale Infrastruktur und die Steuerung der Flüchtlingsströme. Die laufende Bedarfsanalyse wird den Finanzierungsbedarf detailliert ermitteln und Grundlage für die Festlegung der Dringlichkeit in allen Bereichen sein. Der Lenkungsausschuss der Fazilität wird strategische Leitlinien ausarbeiten und entscheiden, welche spezifischen Maßnahmen, welche Beträge und welche Finanzinstrumente eingesetzt werden sollen. Die erste Sitzung des Lenkungsausschusses findet am 17. Februar 2016 statt.

Die Türkei und die EU müssen weiter und konkret an den am 28. Januar vereinbarten 12 Maßnahmen arbeiten, die die wirksame Durchführung des Aktionsplans flankieren sollen.

Abschließend wird die Türkei mit Nachdruck aufgefordert, ihre Anstrengungen, den Aktionsplan vollständig durchzuführen, fortzusetzen und noch zu verstärken. Es ist wichtig, dass die gemeinsamen Anstrengungen der EU und der Türkei insbesondere bei der Eindämmung des Zustroms irregulärer Migranten rasch Ergebnisse zeitigen.

Die Kommission wird ihre Anstrengungen fortsetzen, die zügige und wirksame Durchführung des Aktionsplans sicherzustellen. Die Kommission wird die Durchführung des Aktionsplans genau verfolgen und regelmäßig Bericht erstatten.



ANLAGE

Liste der derzeit vorgesehenen Prioritäten und mögliche Projekte im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

Priorität 1:    Befriedigung grundlegender Bedürfnisse

1.1. Humanitäre Hilfe

Die gesamte humanitäre Hilfe wird unter uneingeschränkter Achtung der humanitären Grundsätze und des Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe gewährt und erbracht.

Ziel: Befriedigung der dringendsten humanitären Bedürfnisse in den fünf vorrangigen Bereichen: Nahrungsmittel und Bedarfsartikel, Gesundheit, Schutz, Unterkünfte, Wasser, sanitäre Einrichtungen und Hygiene sowie Bildungszugang.

Potenzielle Projekte:

Die derzeitigen humanitären Maßnahmen der EU umfassen vor allem Programme für den Ressourcentransfer, die über eine relativ große Zahl von Partnern umgesetzt werden und deren Schwerpunkt auf Nahrungsmitteln und Bedarfsartikeln, Schutz, medizinischer Versorgung und Zugang zu Bildung in der Türkei liegt. Diese Ressourcentransferprogramme könnten aufgestockt werden und dann bis zu einer Million Menschen erreichen.

Schritte hin zur Schaffung eines Notfallsicherheitsnetzes (Emergency Safety Net): ein multifunktionales Ressourcentransferprogramm, das auf die grundlegenden Bedürfnisse ausgerichtet ist (u. a. Nahrungsmittel, Bedarfsartikel, Schutz), um die Push-Faktoren zu verringern, die die Flüchtlinge zur Weiterreise zwingen. Dieses System soll es Flüchtlingen ermöglichen, ihre grundlegenden Bedürfnisse, u. a. hinsichtlich Nahrungsmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs, auf eine würdige Art und Weise zu befriedigen.

Fortsetzung der Hilfe in Form von Sachleistungen; umfassendes Schutzsystem (Fonds für besondere Bedürfnisse, Case-Management, rechtlicher Beistand, Überweisungen, Aufklärungskampagnen und Programme zu den Themen Schutz von Kindern und geschlechtsspezifische Gewalt); Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (LRRD).

Zielgruppe: Viele der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in der Türkei, meist Syrer. Die geschätzte Zahl der Flüchtlinge, denen die humanitäre Hilfe zugutekäme, könnte bis zu einer Million Menschen betragen.

Priorität 2:    Sozio-ökonomische Unterstützung

2.1. Bildung

Trotz der laufenden Anstrengungen haben in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 bis zu 400 000 Kinder bisher keinen Schulplatz. Darüber hinaus wird der Zugang zu höherer Sekundarbildung, insbesondere zu beruflicher Aus- und Weiterbildung, kaum und die Einschreibung junger Flüchtlinge an Hochschulen fast gar nicht gefördert.

Ziele: Zugang für alle syrischen Kinder zur Primarbildung (in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 haben bis zu 400 000 Kinder noch keinen Schulplatz); Zugang zur Sekundarbildung, insbesondere zu beruflicher Aus- und Weiterbildung; Zugang zur Tertiärbildung.

Potenzielle Projekte:

Förderung des Zugangs aller Kinder zu Bildung

Förderung des Zugangs zu Sekundarbildung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Lehrlingsausbildung

Förderung der Anmeldung zu und der Verhinderung des Abbruchs von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Sprachkursen

Förderung des Zugangs zur Tertiärbildung

Förderung der Anpassungsfähigkeit allgemeiner und beruflicher Bildungsprogramme an den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt

Bereitstellung von Infrastruktur für die allgemeine und berufliche Bildung in Regionen, deren demografische Gegebenheiten sich durch den Zustrom der Flüchtlinge stark verändert haben

Zielgruppe: Kinder und junge Flüchtlinge, mit einem besonderen Augenmerk auf Mädchen

2.2. Zugang zum Arbeitsmarkt

Es sollte Unterstützung geleistet werden, um Flüchtlingen dabei zu helfen (u. a. mit Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen), die Arbeitsmöglichkeiten wahrzunehmen, die das neue Gesetz über den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt eröffnet. Hiermit sollen echte Anreize für Flüchtlinge entstehen, eine Arbeit aufzunehmen und zu einer Bereicherung für die türkische Wirtschaft zu werden.

Ziele: Zugang zu Beschäftigung; Selbständigkeit und Firmengründungen, insbesondere Kleinstunternehmen.

Potenzielle Projekte:

Unterstützung bei der Analyse des Arbeitsmarktbedarfs

Bereitstellung von individuellen Orientierungs- und Beratungsangeboten

Förderung der Qualifizierung, vor allem mittels Weiterbildung und Umschulungen

Entwicklung von Äquivalenzsystemen für Qualifikationen

Förderung unternehmerischer Initiative, auch im Rahmen von Mikrokredit-Programmen

Zielgruppe: Erwachsene Flüchtlinge, mit besonderem Augenmerk auf den Geringqualifizierten

2.3. Medizinische Versorgung und soziale Inklusion

Akute Defizite bestehen in den folgenden Bereichen: medizinische Grundversorgung, physische Rehabilitation/Operationsnachsorge für Kriegsverwundete, reproduktive Gesundheit und psychische Gesundheit. Gemeinschaftszentren ermöglichen eine effektive Unterstützung hinsichtlich rechtlicher Beratung, Schutz, administrativer Hilfestellung, Kurse für Frauen, nicht formaler und frühkindlicher Bildung für Kinder, medizinischer Beratung und Überweisung an Ärzte und Krankenhäuser zur Behandlung.

Ziele: Zugang zu medizinischer Versorgung; Zugang zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen.

Potenzielle Projekte:

Bereitstellung von medizinischer Versorgung

Bereitstellung von psychologischer Hilfe

Förderung des Zugangs zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen, einschließlich administrativer und juristischer Beratung

Bereitstellung von medizinischer und sozialer Infrastruktur

Zielgruppe: Flüchtlinge, Menschen aus Aufnahmegemeinden, mit besonderem Augenmerk auf den besonders schutzbedürftigen Menschen

2.4. Lokale Infrastruktur

Die große Mehrheit der Flüchtlinge (85 %) lebt außerhalb der 25 bestehenden Lager, in denen etwa 250 000 Menschen untergebracht sind. Der Zustrom von Menschen in die am wenigsten entwickelten Landesteile stellt eine große Belastung für die Infrastruktur einiger Dörfer dar, insbesondere hinsichtlich Zufahrtsstraßen, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Abfallentsorgung. Um einer aufkommenden Feindseligkeit entgegenzutreten, sollten die sozialen Dienstleistungen, die für Flüchtlinge erbracht werden, auch der einheimischen Bevölkerung angeboten werden.

Ziele: Verringerung der Belastung der lokalen Infrastruktur durch den Flüchtlingsstrom

Potenzielle Projekte:

Förderung von Renovierung, Aus- oder Neubau lokaler Infrastruktureinrichtungen, vor allem im Zusammenhang mit dem Wasser- und Abwassermanagement, dem öffentlichen Nahverkehr und kommunalen Dienstleistungen.

Zielgruppe: Flüchtlinge und Menschen aus den Aufnahmegemeinden

Priorität 3:    Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bei der Bewältigung der Folgen der Anwesenheit von Flüchtlingen in der Türkei

3.1. Steuerung der Migrationsströme

Die regionalen und lokalen Behörden, die weiterhin die administrative Verantwortung für die Unterbringung der nicht in Lagern untergebrachten Flüchtlinge haben, werden auch personelle und fachliche (Kapazitätsaufbau) sowie operationelle Unterstützung benötigen. Darüber hinaus zeigen sich bei den nationalen Behörden, die für die Flüchtlingsregistrierung und die Steuerung der Flüchtlingsströme zuständig sind, Kapazitätsprobleme, die gelöst werden müssen.

Ziele: Verbesserung der Kapazität von lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die Flüchtlings-/Migrantenströme zu bewältigen.

Potenzielle Projekte:

Kapazitätsaufbau im Bereich Migrationssteuerung

Bereitstellung geeigneter Ausrüstung

Zielgruppe: Lokale, regionale und nationale Behörden

(1)

Wie schon im ersten Durchführungsbericht betreffen diese Abbildungen nur die Einreisen aus der Türkei nach Griechenland, da auf sie mehr als 99 % der Einreisen insgesamt entfallen.

(2)

Zwischen dem 1. und dem 28. Januar 2016 kamen nach Angaben der IOM 244 Migranten in der Ägäis ums Leben.

(3)

 Zahl der registrierten syrischen Flüchtlinge nach Angaben des türkischen Außenministeriums vom 3. Februar.

(4)

Gemäß dem bilateralen griechisch-türkischen Rückübernahmeprotokoll hat der ersuchte Staat 75 Tage Zeit, um auf das Rückübernahmeersuchen zu reagieren. Wenn eine Einigung erzielt worden ist, soll die Rückkehr innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Dasselbe Protokoll sieht auch ein vereinfachtes Verfahren vor, wonach der ersuchte Staat eine im Grenzgebiet festgenommene Person binnen einer Woche nach der Mitteilung der Festnahme zurücknehmen soll.

(5)

Nach türkischer Gesetzeslage erhalten bei der Registrierung nur Menschen, die aus Syrien geflohen sind, als Gruppe automatisch internationalen Schutz. Angehörige anderer Staaten müssen individuelle Anträge stellen; ihnen wird die Flüchtlingseigenschaft nach einer Überprüfung (screening) und nach einem Beschluss der Generaldirektion für Migration zuerkannt.


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Griechenland – Lagebericht


Griechenland – Lagebericht

Empfehlungen vom Dezember 2015

Stand

Hotspots

Griechenland sollte den Bau der Hotspots auf Lesbos, Leros und Chios gemäß dem vorgesehenen Zeitplan abschließen. Mit den Bauarbeiten auf Kos sollte umgehend begonnen werden; auf Samos sollte ein Standort bestimmt werden, damit der Hotspot bis Ende Januar in Betrieb genommen werden kann.

✓ Die Arbeiten an den Hotspots auf Lesbos (Ausbau), Leros, Chios und Samos gehen gut voran. Laut Auskunft der Regierung vom 31. Januar 2016 sollten sie bis zur Tagung des Europäischen Rats im Februar 2016 abgeschlossen sein. Nach einer interministeriellen Sitzung mit Ministerpräsident Tsipras wurde nun der griechischen Armee die Aufgabe übertragen, insbesondere die Bauarbeiten abzuschließen und die vorübergehende Leitung der Hotspots zu übernehmen.

✓ Das nationale Vergabeverfahren für die für den Betrieb der Hotspots erforderlichen Dienstleistungen ist noch nicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit werden diese Dienstleistungen von der griechischen Armee erbracht.

X  Die griechische Armee hat die frühere Kaserne Pyli als Standort für den Hotspot auf Kos ausgewählt und mit den Erdarbeiten begonnen. Die griechischen Behörden sollten die Arbeiten am festgelegten Standort abschließen, so dass der Hotspot so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann. 

Griechenland sollte, ausgehend von einer Bedarfsbestimmung für die einzelnen Inseln und unter Berücksichtigung der bei dem agenturübergreifenden Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den EU-Agenturen und dem UNHCR die Organisation an den Hotspots optimieren. In diesem Zusammenhang sollte ein strukturiertes System der Ausschiffung an offiziellen Ausschiffungsorten sowie für die Beförderung zu den Hotspots eingerichtet werden.

✓ Der Rahmenrechtsakt (in Form einer Änderung des Gesetzes 3907/2011) zur Einrichtung und Koordinierung der Hotspots wurde fertiggestellt und kann vom Parlament in der zweiten Februarwoche 2016 angenommen werden.

✓ Nach Annahme des Rahmenrechtsakts werden per interministeriellem Beschluss Standardverfahren festgelegt, in denen die Aufgaben und Verfahren bei der Verwaltung der Hotspots definiert werden. Dieser Beschluss wurde bereits ausgearbeitet und dürfte vor der Tagung des Europäischen Rats angenommen werden.

✓ Frontex hat Küstenpatrouillen auf Lesbos, Chios und Samos stationiert. Die Ausschiffungsverfahren auf Leros laufen inzwischen geordneter ab.

✓ Kurzfristig hat die Armee die Verantwortung für die Koordinierung der Beförderung von Migranten von den Ausschiffungsorten zu den Registrierzentren und von den Registrierzentren zu den Häfen übernommen.

X Um die Ausschiffungsverfahren auf den Inseln weiter auszubauen, sollte rasch eine ausreichende Anzahl von Bussen bereitgestellt werden. Dafür sollten die Mitgliedstaaten dringend auf die Nachfrage nach Bussen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahren der Union reagieren.

X Die Beförderung derjenigen, die keinen internationalen Schutz benötigen, von den Hotspots in die Hafteinrichtungen muss organisiert werden.

Ausgehend von einer differenzierten Bedarfserhebung sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Experten bereitstellen, damit die Hotspots unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten uneingeschränkt funktionsfähig sind. Griechenland sollte seinerseits dafür sorgen, dass genügend Teamleiter stationiert werden und dass in den Hotspots genügend Sicherheitspersonal bereitsteht.

X Die griechische Polizei sollte ihre Präsenz in den Hotspots verstärken, um die Sicherheit der Zentren und des stationierten Personals der Agenturen zu gewährleisten.

X Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) haben ihre Präsenz ausgebaut (auf derzeit 461 bzw. 13 Beamte), sollten jedoch noch mehr Personal abstellen, sobald die Hotspots voll funktionsfähig sind.

X Die Mitgliedstaaten haben nicht genügend Experten abgestellt (siehe Mitteilung).

X Griechenland sollte die noch fehlenden Teamleiter benennen.

Griechenland sollte umgehend und durch Rückgriff auf die in den Richtlinien 2004/18/EG und 2014/24/EU für Fälle von „Dringlichkeit“ oder „extremer Dringlichkeit“ vorgesehenen beschleunigten/vereinfachten Verfahren die erforderlichen zusätzlichen Fingerabdruckscanner erwerben.

Registrierung (Eurodac):

✓ EASO hat eine erste Lieferung von 25 Fingerabdruckscannern angefordert, die in Kürze an den Hotspots eingesetzt werden. 65 weitere Fingerabdruckscanner wurden bestellt und dürften in der dritten Februarwoche 2016 geliefert werden.

✓ Die griechische Polizei hat sechs Fingerabdruckscanner auf Lesbos zur Verfügung gestellt.

✓ Der Prozentsatz der daktyloskopierten Migranten stieg von 8 % im September 2015 auf 78 % im Januar 2016. Griechenland sollte die hundertprozentige Registrierung irregulärer Migranten gewährleisten.

X eu-LISA hat eine technische Mission in Griechenland durchgeführt, um den Sachstand und den technischen Bedarf in Bezug auf die Verbindungen der Eurodac-Stationen mit dem IT-Netz und die Kapazität des zentralen Servers zu beurteilen, und ist zu folgendem Schluss gekommen: Die griechischen Behörden sollten mithilfe von eu-LISA die Kapazität des zentralen Servers umgehend aufstocken, damit das Registriersystem und die Registrierdaten uneingeschränkt unterstützt werden.

Die IT-Systeme sollten modernisiert werden, damit eine Vollversion des automatisierten Fingerabdruckindentifizierungssystems (AFIS) installiert und Verbindungen zu nationalen und EU-/internationalen Datenbanken eingerichtet werden können, und somit eine vollständige Überprüfung der eintreffenden Migranten mithilfe der Datenbank des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) bzw. der Interpol-Datenbank über gestohlene oder verlorene Reisedokumente (STLD) ermöglicht wird.

Sicherheitskontrollen:

✓ An den Hotspots sind nunmehr Terminals vorhanden, die neben der Abfrage der nationalen Polizeidatenbanken auch einen Abgleich von Drittstaatsangehörigen mit den SIS-, Interpol- und Europol-Datenbanken ermöglichen.

✓ Es wurde ein Antrag auf Zugang zur Europol-Datenbank zum Zweck von Sicherheitskontrollen gestellt.

✓ Das von der griechischen Polizei entwickelte System für den einheitlichen automatisierten Zugang zu den entsprechenden sicherheitsrelevanten Datenbanken (nationale Datenbank, SIS und Interpol) sollte getestet und an allen Hotspots installiert werden.

X Systematische Abfragen dieser Datenbanken und entsprechende Folgemaßnahmen müssen sichergestellt werden. Ein vollautomatisches Fingerabdruckindentifizierungssystem sollte weiterentwickelt werden.

 

Griechenland sollte mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Agenturen den Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln und deren Präsenz an den Hotspots verstärken.

X Die griechischen Behörden sollten ihren Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln.

X Die griechischen Behörden sollten einen Dolmetscher-Pool aufbauen, z. B. durch einen Rahmenvertrag, damit Dolmetschdienste kurzfristig angefordert werden können.

Die Koordinierung sollte weiter verbessert werden, indem von den bereits eingeführten Koordinierungsmechanismen systematischer und effektiver Gebrauch gemacht wird. Die für die Inseln benannten Koordinatoren sollten durch spezielle Aufgabenbeschreibungen ermächtigt werden, alle relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, die an den Hotspot-Standorten im Einsatz sind, zu koordinieren.

✓ Der Entwurf des Rechtsakts zur Einrichtung der Hotspots kann in der zweiten Februarwoche 2016 angenommen werden; er enthält konkrete Bestimmungen zur Ernennung der Hotspot-, der Polizei- und der besonderen Koordinatoren für die Beziehungen zu allen an den Hotspot-Verfahren beteiligten Akteuren.

✓ Gemäß der Ankündigung der Regierung vom 31. Januar 2016 wurden nach einer interministeriellen Sitzung mit Premierminister Tsipras vorläufige Koordinatoren (aus der Armee) für jeden einzelnen Hotspot ernannt.

X Sobald die neuen Rechtsvorschriften angenommen sind, sollten die griechischen Behörden rasch das entsprechende Verfahren zur Ernennung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen permanenten Hotspot-Koordinatoren anwenden.

EUROPOL sollte seine Präsenz in Griechenland verstärken und operationelle Vereinbarungen mit den griechischen Behörden über die Unterstützung bei der Bekämpfung der Schleusung schließen. Die Unterstützung sollte die Einleitung von Finanzermittlungen, Maßnahmen gegen Dokumentenfälschung und eine bessere Nutzung des Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) in Drittländern als einschlägige Informationsquellen einschließen.

✓ Einen Europol-Verbindungsbeamten gibt es derzeit nur auf Lesbos sowie in der regionalen Taskforce der EU in Piräus.

✓ Frontex hat qualifizierte Dokumentenexperten an den Hotspots stationiert und Prüfgeräte für die Erkennung gefälschter Dokumente bereitgestellt.

✓ Die griechische Polizei hat beschlossen, ab sofort an allen Hotspots ein neues Registrierungsdokument mit Sicherheitsmerkmalen zu verwenden. Auf dieses Dokument, das bis Ende Februar überall eingesetzt werden soll, haben sich die zuständigen Experten geeinigt.

X Griechenland sollte mehr Geräte für die Prüfung von Dokumenten anschaffen und hierfür einen Finanzierungsantrag stellen.

X Die griechischen Behörden sollten Fälle von Dokumentenfälschung angemessen weiterverfolgen und die Strafverfolgungsmaßnahmen auf den Inseln verschärfen, um die Schleuserkriminalität einzuschränken.

Die griechische Polizei sollte die an den Hotspots eingesetzten Polizeibeamten in der Identifizierung gefälschter Dokumente schulen.

X Wird noch geprüft.

Umverteilung

Die Flüchtlinge müssen besser über das Umverteilungsprogramm informiert werden, unter anderem durch eine erhöhte Präsenz von Mitarbeitern des griechischen Asyldienstes und des EASO an den Hotspots sowie durch Erarbeitung und Verteilung von Informationsmaterial über das Umverteilungsverfahren und die damit verbundenen Rechte und Pflichten an Personen, die für eine Umverteilung in Betracht kommen. Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sollten für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen über die ihnen zugewiesenen Aufnahmeländer und deren Asyl- und Aufnahmesysteme informieren.

✓ Der Asyldienst arbeitet bereits auf Lesbos. Er hat ferner ein neues Büro auf Samos eröffnet, und das EASO hat Experten abgestellt, die mit der Verteilung von Informationsbroschüren begonnen haben.

X Der Asyldienst und das EASO sollten Experten für alle Hotspots abstellen, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind.

X Mehr Mitgliedstaaten sollten Informationspakete für Personen bereitstellen, die für eine Umverteilung in Frage kommen (bisher haben nur zwei Mitgliedstaaten (Irland und Portugal) derartige Informationen zusammengestellt).

X An allen Hotspots sollten Migranten systematisch Informationen über ihre Rechte als Asylsuchende und als für die Umverteilung in Betracht kommende Personen erhalten.

Die Kapazitäten zur Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen müssen deutlich ausgebaut werden. Zu diesem Zweck will der griechische Asyldienst bis Mitte Februar 40 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, damit täglich 100-120 Anträge registriert werden können. Um die Registrierung im erforderlichen Umfang auszubauen, sind weitere Personalaufstockungen notwendig.

✓ Das EASO unterstützt die griechischen Behörden auf Lesbos und Samos bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit der für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen.

✓ 37 Personen werden bis April und (bis zu) 40 weitere Personen im Juni 2016 eingestellt. Die übrigen geplanten Stellen werden im Januar 2017 besetzt. Diese Stellen werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert.

X Griechenland und das EASO sollten zusammen mit der Kommission prüfen, wie die Umverteilungskapazität schneller gesteigert werden kann.

Die Mitgliedstaaten sollten erheblich schneller auf Umverteilungsanfragen der griechischen Behörden reagieren (und von unverhältnismäßigen Ad-hoc-Kontrollen in Griechenland Abstand nehmen).

X Derzeit übersteigt die Zahl der für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen die Zahl der konkreten Aufnahmezusagen der Mitgliedstaaten.

X Die Mitgliedstaaten antworten weiterhin nur zögerlich auf Umverteilungsanfragen, was zu einer hohen Entzugsquote beim Umverteilungsverfahren beiträgt.

X Die Mitgliedstaaten informieren vorab nicht angemessen über ihre Umverteilungspläne, so dass die griechischen Behörden die Effizienz des Verfahrens nicht verbessern können.

X Mehrere Mitgliedstaaten fordern, dass systematische Sicherheitsbefragungen durchgeführt werden.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Aufnahmezusagen im Rahmen des Umverteilungsprogramms deutlich erhöhen.

X Die Zahl der Aufnahmezusagen und der Umverteilungen ist nicht ausreichend (siehe Anhang 4).

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Insgesamt 34 für eine Umverteilung in Frage kommende Personen sind untergetaucht, 88 haben ihren Antrag seit der Einführung des Systems zurückgezogen (Zahlen vom 1. Februar).

X Griechenland sollte sicherstellen, dass für eine Umverteilung in Frage kommende Personen in dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden, wo ihr Fall aufmerksam weiterverfolgt werden kann.

X Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit dem EASO gezielte Informationspakete für Personen erstellen, die für eine Umverteilung in Frage kommen, sobald ihr Zielland bekanntgegeben wird.

Seit Beginn des Umverteilungsverfahrens wurden keine unbegleiteten Minderjährigen überstellt.

X Griechenland sollte spezielle Verfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger entwickeln.

X Die Mitgliedstaaten sollten Aufnahmeplätze speziell für unbegleitete Minderjährige bereitstellen.

Einige Mitgliedstaaten haben sich auf andere Kriterien als die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien berufen, um eine Umverteilung abzulehnen.

X Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Ablehnung von Umverteilungsanträgen strikt an die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien halten. Insbesondere sollten keine Umverteilungsanträge aus Gründen abgelehnt werden, die mit den von den Mitgliedstaaten geäußerten Präferenzen hinsichtlich des Profils der umzuverteilenden Personen zusammenhängen.

Rückkehr/Rückführung

Die griechischen Behörden müssen eine klare Rückführungsstrategie ausarbeiten, in der die vorrangigen Drittstaaten für die Rückführung festlegt sind, und Mängel ihres Haftsystems beseitigen. Griechenland muss seine Verwaltungsverfahren straffen, um eine zügige Rückführung zu ermöglichen.

✓ Griechenland wendet ein vereinfachtes Verfahren bei Rückführungsbeschlüssen für Drittstaatsangehörige an, die keinen Anspruch auf Schutz haben.

X Griechenland sollte vordringlich zusammen mit Frontex einen klaren operativen Plan für Rückkehr und Rückübernahme festlegen und in Gang setzen, der sich auf klare Planung und Bedarfsbewertung durch Griechenland stützt und, wo nötig, Unterstützung für alle Aspekte der Durchführung des Rückführungsverfahrens vorsieht

X Griechenland sollte alle Möglichkeiten nutzen, die die griechischen Rechtsvorschriften gemäß der Rückführungsrichtlinie bieten, um irreguläre Migranten bis zur Obergrenze von 18 Monaten zu inhaftieren und so zu verhindern, dass die Haft vor der tatsächlichen Abschiebung endet.

X Griechenland sollte ermuntert werden, die Möglichkeiten, die EU-finanzierte Rückführungsprogramme bieten, umfassend und rasch zu nutzen (insbesondere EURINT, ERIN und Eurlo).

Griechenland sollte die erzwungene und die freiwillige Rückkehr ausweiten und die notwendigen Schritte ergreifen, um die unverzügliche Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel aus dem nationalen AMIF-Programm sicherzustellen (einschließlich Soforthilfe aus dem AMIF und dem ISF).

✓ Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die unterstützte freiwillige Rückkehr (AVR - Assisted Voluntary Return) finanziert, das die freiwillige Rückkehr von insgesamt 1000 Migranten ermöglicht. Bisher haben sich weit mehr als 1400 Migranten für die freiwillige Rückkehr registrieren lassen. Die Zahl von 1005 freiwilligen Rückkehrern dürfte in Kürze erreicht werden.

X Ein Vergabeverfahren für das neue AVR-Programm, das aus dem nationalen AMIF-Programm finanziert werden soll, sollte so bald wie möglich abgeschlossen werden.

X Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die Rückführung finanziert (das von der griechischen Polizei durchzuführen ist). Das Vergabeverfahren für Beförderungsleistungen (Flugtickets) für die Rückführung im Rahmen gewerblicher Flüge läuft und muss dringend abgeschlossen werden.

Die Rückführungsmaßnahmen der griechischen Behörden sollten stärker auf diejenigen Nationalitäten ausgerichtet werden, die an den Hotspots am stärksten vertreten sind (Staatsangehörige von Pakistan, aber auch von Afghanistan, Iran und Bangladesch), anstatt wie bisher auf Staatsangehörige Albaniens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

X Operativer Plan siehe oben. Ein solcher Plan sollte die Staatsangehörigkeit der Migranten berücksichtigen, die derzeit im Zuge irregulärer Migrationsströme nach Griechenland einreisen und keinem Flüchtlingsprofil entsprechen.

 

Die Migranten sollten schon während ihres Aufenthalts an den Hotspots Informationen über die unterstützte freiwillige Rückkehr erhalten. In den Regionen an der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sollte ebenfalls eine Informationskampagne in Erwägung gezogen werden.

✓ Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat auf Lesbos Büros eröffnet.

X Für Migranten, die von Idomeni aus zurückgeschickt werden, sollten dringend spezielle Ankunftsstellen an anderen Hotspots und in Athen eröffnet werden, die die unterstützte freiwillige Rückkehr anbieten.

X Die IOM sollte die abgewiesenen Migranten in allen Hafteinrichtungen in Griechenland über die Möglichkeit der unterstützten freiwilligen Rückkehr informieren.

Die Europäische Union sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Vereinbarungen mit Drittländern weiter ausbauen, um die Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu erleichtern. Dies gilt insbesondere auch für die Bemühungen im Hinblick auf die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen durch die Türkei.

✓ Der Gemischte Rückübernahmeausschuss hat die Ergebnisse der Gespräche mit den pakistanischen Behörden begrüßt. Vorrangig geht es nun darum, diese positive Entwicklung durch neue Flüge von Griechenland nach Pakistan in den nächsten Wochen zu untermauern.

X Die griechischen Behörden sollten ihre Bemühungen ausbauen, insbesondere durch die Beschleunigung der Rückübernahmeanträge an die Türkei und die Verringerung des Risikos, dass Migranten während des Verfahrens untertauchen. Die Türkei sollte außerdem enger mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, damit die Anzahl der für die Rückübernahme zugelassenen und der tatsächlich rückübernommenen Migranten deutlich steigt (2015 hat die Türkei 5148 Anträge akzeptiert, aber nur 8 Personen rückübernommen).

X Frontex sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten Griechenland bei der zügigen Bearbeitung von Rückübernahmeanträgen an die Türkei und der Beförderung der Migranten von dem Ort, an dem sie aufgegriffen werden und/oder inhaftiert sind, zu einem der drei im griechisch-türkischen Protokoll vereinbarten Abreiseorte unterstützen.

X Griechenland sollte erwägen, die Türkei um die Benennung eines Verbindungsbeamten zu ersuchen, der in Griechenland stationiert ist, um die Bearbeitung der Rückübernahmeanträge zu erleichtern.

X Griechenland sollte sicherstellen, dass die von der Türkei für eine Rückübernahme akzeptierten Migranten auch wirklich anwesend sind (falls nötig durch Inhaftnahme vor der Abschiebung).

Frontex sollte dafür sorgen, dass bei den gemeinsamen Rückführungsflügen zwecks Rückführungsmaßnahmen regelmäßige Zwischenstopps in Griechenland eingelegt werden.

X Frontex hat mit Unterstützung der Mitgliedstaaten seine Bereitschaft erklärt, die gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen zwecks Zwischenstopps in Griechenland zu koordinieren und zu unterstützen. Die griechischen Behörden sollten Frontex ihren jeweiligen Bedarf regelmäßig und zeitnah mitteilen, damit gemeinsame Rückführungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden können.

Die Bedingungen in den Abschiebeeinrichtungen müssen dringend verbessert werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den geschlossenen Abschiebeeinrichtungen im Zeitraum 2016-2018. Auf der Grundlage der am 29. Januar 2016 angenommenen Rechtsvorschriften stellt die griechische Polizei Lebensmittel bereit, bis die betreffende Vereinbarung in Kraft tritt.

X Abgesehen von der Verpflegung sollten bestimmte geschlossene Abschiebeeinrichtungen, insbesondere auf den Inseln, ordnungsgemäß instandgehalten und falls nötig renoviert werden, um eine angemessene Unterbringung der Migranten gemäß den EU-Standards zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiter ausbauen, um eine leichtere Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu gewährleisten, unter anderem durch den zielgerichteten Einsatz des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

✓ Sitzungen des Gemischten Rückübernahmeausschusses mit der Türkei bzw. Pakistan fanden am 19. Januar bzw. am 2. Februar 2016 statt. Die Kommission hat Afghanistan besucht und wird nach Nigeria reisen, um die Rückübernahme zu erörtern.

Verbesserung des Grenzmanagements

Die griechischen Behörden und Frontex sollten rasch die operationellen Details des Einsatzes der Frontex-Beamten an der Nordgrenze Griechenlands festlegen.

✓ Der Frontex-Einsatz an der Nordgrenze Griechenlands läuft. Der Einsatz sollte rasch ausgeweitet werden.

X Griechenland sollte im Hinblick auf die volle Einsatzfähigkeit jedoch Teamleiter benennen und deren Stationierung abschließen sowie Büroräume für Frontex-Beamte bereitstellen.

✓ Frontex wird die griechischen Behörden dabei unterstützen, die Identität von Drittstaatsangehörigen zu überprüfen und festzustellen, ob diese in den einschlägigen Datenbanken registriert sind.

Im Zuge der Operation „Poseidon“ in der Ägäis sollten die Mitgliedstaaten unverzüglich Mitarbeiter und Ausrüstungen bereitstellen, um den von Griechenland und Frontex ermittelten Bedarf voll zu decken.

✓ Die Operation „Poseidon“ in der Ägäis wurde am 28. Dezember 2015 eingeleitet. Derzeit sind für die Operation 775 Mitarbeiter abgestellt (243 Crewmitglieder, 248 Personen für die Abnahme von Fingerabdrücken, 53 Screening-Experten, 30 Experten für die Dokumentenprüfung, 75 Dolmetscher, 16 Debriefing-Experten, 8 Frontex-Referenten, 31 Teamleiter und 71 Koordinierungspersonen).

X Die Zusagen der Mitgliedstaaten decken 83 % des gemeldeten Bedarfs.

Aufnahmekapazität

Griechenland muss die Einrichtung von 7000 Aufnahmeplätzen auf allen fünf Hotspot-Inseln zügig abschließen.

✓ Die Aufnahmeplätze in den Hotspots sollten nach Abschluss der Bauarbeiten zur Verfügung stehen.

Griechenland muss die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personengruppen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, verbessern.

✓ UNICEF, UNHCR und Save the Children haben ein Pilotprojekt für die Versorgung Minderjähriger auf Kos, Lesbos und in Idomeni eingeleitet, das auch auf Samos und Leros ausgeweitet werden soll.

✓ Als letzter Schritt des Registrierungsverfahrens ist in allen Hotspots eine medizinische Untersuchung vorgesehen.

X Griechenland sollte spezielle Einrichtungen für die Unterbringung Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Gruppen nach ihrer Überstellung von den Inseln einrichten.

Für die Bereitstellung von Lebensmitteln und anderen Grundbedarfsartikeln in den Aufnahmeeinrichtungen müssen strukturiertere Lösungen gefunden werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für den Zeitraum 2016-2018.

Gemäß den auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkanroute eingegangenen Verpflichtungen sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter ausbauen.

✓ Zusätzlich zu den derzeit in vorläufigen und längerfristigen Einrichtungen auf den ägäischen Inseln verfügbaren 7181 Aufnahmeplätzen verfügt Griechenland über 10 447 Aufnahmeplätze auf dem Festland. In Griechenland gibt es somit derzeit insgesamt 17 628 Aufnahmeplätze.

Die 10 447 Aufnahmeplätze auf dem Festland verteilen sich wie folgt:

1840 Aufnahmeplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen;

1190 Aufnahmeplätze in Anschlussunterbringungseinrichtungen für Migranten, die internationalen Schutz beantragen;

5707 Aufnahmeplätze in Abschiebeeinrichtungen;

110 Aufnahmeplätze in Einrichtungen für Migranten, die sich für die unterstützte freiwillige Rückübernahme gemeldet haben;

1600 Aufnahmeplätze in provisorischen Aufnahmeeinrichtungen an der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Der UNHCR hat eine Durchführungsvereinbarung mit der NRO PRAKSIS unterzeichnet. 14 950 Aufnahmeplätze wurden im Rahmen des Gutscheinsystems geschaffen.

Folgende Kapazitäten sollen in naher Zukunft zur Verfügung gestellt werden:

Laut Vertretern des griechischen Verteidigungsministeriums werden ab 15. Februar 1500 zusätzliche Aufnahmeplätze in Diavata und weitere 1500 Aufnahmeplätze in Schistos bereitgestellt. Die Kapazitäten in beiden Lagern werden letztendlich auf je 4000 (also insgesamt 8000) Aufnahmeplätze ausgeweitet. Griechenland hat einen Antrag auf Soforthilfemittel für die Anschaffung von 1150 Wohncontainern für diese Standorte gestellt. Die Evaluierung des Antrags ist weit fortgeschritten, und mit der Bewilligung ist in der zweiten Februarwoche 2016 zu rechnen. Bis zur Bestellung und Aufstellung der Wohncontainer an den neuen Standorten planen die griechischen Behörden die Aufstellung beheizter Zelte.

X Die griechischen Behörden sollten ihre Aufnahmekapazität auf 30 000 Aufnahmeplätze für die Unterbringung irregulärer Migranten und von Personen, die internationalen Schutz beantragen, darunter auch Personen für die Umverteilung, aufstocken, um ihre auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkanroute eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das UNHCR sollte weitere Durchführungsvereinbarungen abschließen, um das Ziel von 20 000 Aufnahmeplätzen im Rahmen des Mietprogramms zu erreichen.

X Eine Antwort auf das Schreiben an Kommissar Avramopoulos zur Klarstellung der derzeitigen Lage (Standorte, Kapazitäten und Auslastung) wird erwartet.

Die Mitgliedstaaten sollten auf die Hilfeersuchen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens unverzüglich reagieren.

X Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens haben nur neun Mitgliedstaaten ihre Hilfe in Form von Sachleistungen angeboten.


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Italien - Lagebericht


Italien - Lagebericht

Empfehlungen vom Dezember 2015

Stand

Hotspots

Die Hotspots in Pozzallo und Villa Sikania/Porto Empedocle sollten bis Ende 2015 eröffnet werden. Mit den Modernisierungsarbeiten für zusätzliche Hotspots sollte ebenfalls begonnen werden, damit ihre Fertigstellung bis Ende Februar 2016 erfolgt.

✓ Lampedusa (seit Oktober 2015) und Pozzallo (seit 19. Januar 2016) sind in Betrieb.

X Trapani wurde im Dezember 2015 offiziell eröffnet, für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit sind aber noch Bau- und Verfahrensarbeiten erforderlich. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 20. Februar abgeschlossen.

X Die Arbeiten in Taranto sind noch in Gang. Die italienischen Behörden rechnen damit, dass sie bis Ende Februar abgeschlossen werden.

X Es sind bisher keine klaren Pläne für die Modernisierung von Augusta und Porto Empedocle erarbeitet worden. Die Eröffnung weiterer Einrichtungen ist unerlässlich für die Bewältigung der Ankünfte in den Sommermonaten.

✓ Zwecks Unterstützung des Verfahrens zur Bestimmung des Ausschiffungsortes nach Such- und Rettungsoperationen und im Interesse besserer Koordinierung wurden über den in Pratica di Mare stationierten Frontex-Einsatzkoordinator Kontakte zwischen dem Innenministerium und dem Internationalen Koordinierungszentrum aufgebaut.

✓ Das Innenministerium hat mit Unterstützung durch die Kommission, Frontex, Europol, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UNHCR Standardverfahren erarbeitet, in denen die Aktivitäten und ihre logische Abfolge in den Hotspots beschrieben werden. Ein konsolidierter Entwurf wurde dem Innenministerium am 8. Februar 2016 vorgelegt.

Die italienischen Behörden sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen und mehr medizinisches Personal an den Hotspots einsetzen, damit das medizinische Screening und die erkennungsdienstliche Behandlung zügiger erfolgen können und eine Verkürzung der Gesamtzeit, die ein Migrant benötigt, um alle Schritte/Formalitäten am Hotspot vollständig zu durchlaufen, ermöglicht wird.

✓ Das Erfordernis einer Präsenz medizinischen Personals rund um die Uhr sieben Tage die Woche wurde in die Standardverfahren für Hotspots aufgenommen.

X Die italienischen Behörden müssen die Präsenz medizinischen Personals täglich rund um die Uhr in allen in Betrieb befindlichen und künftigen Hotspots sicherstellen. Diese Präsenz muss verstärkt werden, damit die Überprüfung und die Abnahme von Fingerabdrücken zügiger erfolgen können und die Gesamtzeit, die ein Migrant benötigt, um alle Schritte/Formalitäten am Hotspot vollständig zu durchlaufen, verkürzt wird.

Die weiteren Maßnahmen, auch auf legislativer Ebene, sollten von den italienischen Behörden schneller vorangetrieben werden, um einen solideren Rechtsrahmen für die Hotspot-Maßnahmen zu erhalten, insbesondere für den Einsatz von Zwangsmitteln bei der Abnahme von Fingerabdrücken und die Möglichkeit einer längeren Inhaftierung von Migranten, die sich der Abnahme von Fingerabdrücken widersetzen. Die Zielvorgabe, von wirklich allen ankommenden Migranten Fingerabdrücke zu nehmen, muss unverzüglich umgesetzt werden.

✓ Die von den italienischen Behörden, der IOM und Frontex gemeldeten Quoten daktyloskopierter Migranten bei Ausschiffungen in operativen Hotspots in jüngerer Zeit nähern sich 100 % (87 % insgesamt bis Januar).

✓ Das Innenministerium hat einen Antrag auf Notfallmittel gestellt für die Beschaffung zusätzlicher Fingerabdruckscanner und die Aktualisierung der Computersysteme zur Vermeidung der doppelten Fingerabdrucknahme. Die Kommission nahm den Beschluss über die Gewährung der Mittel am 8. Februar 2016 an.

X Ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des Rechtsrahmens in Bezug auf eine längere Inhaftierung und eine klarere Regelung der Maßnahmen zur Fingerabdrucknahme (einschließlich, als letztes Mittel, des verhältnismäßigen Einsatzes von Zwangsmitteln) ist auf fachlicher Ebene fertig, muss jedoch schnell verabschiedet werden.

X Die Fingerabdrucknahme von Migranten, die nicht an Hotspots ausgeschifft werden, kann nicht unabhängig bestätigt werden. Alle Ausschiffungen sollten an benannten und in Betrieb befindlichen Hotspots erfolgen.

Zur Intensivierung der Ermittlungen gegen Schleuser gilt es, die Beteiligung von Europol an Hotspot-Einsätzen auszuweiten, zu verbessern und klarer zu regeln. Aufseiten der italienischen Staatspolizei und der Justizbehörden müssen klare, einheitliche Regeln festgelegt werden, um einen konstruktiven Austausch von (Echtzeit-) Informationen mit Europol – sowohl mit den zusätzlich vor Ort eingesetzten Mitarbeitern als auch gegebenenfalls über Kontakte mit der Zentrale in Den Haag über SIENA – zu ermöglichen.

Die Rolle von Europol wird in den Hotspot-Standardverfahren beschrieben. Europol, die Kommission und die Polizeiabteilung des Innenministeriums, einschließlich der nationalen Europol-Stelle, stehen weiter in Kontakt, um die Einbeziehung von Europol vor Ort zu verbessern. Dabei stützt man sich auf gute Praxis, die in Zusammenarbeit mit mehreren Staatsanwälten entwickelt wurde, und auf eine von der Kommission vor Ort vorgenommene Bedarfsermittlung.

X Gegenwärtig ist die Europol-Präsenz auf einen zur Regionalen Taskforce der Europäischen Union in Catania abgeordneten Mitarbeiter beschränkt. Mit dem offiziellen Arbeitsbeginn des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung bei Europol wird das Polizeiamt einen zweiten Mitarbeiter nach Sizilien entsenden, aber für eine angemessene, effektive Präsenz von Europol werden mehr Ressourcen benötigt.

Die IT-Systeme sollten unverzüglich auf den neuesten Stand gebracht werden, wobei sicherzustellen wäre, dass Vernetzungen zwischen nationalen und internationalen bzw. EU-Datenbanken hergestellt werden und somit ein vollständiger Abgleich der Daten der eintreffenden Migranten mit der Datenbank des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) bzw. der Interpol-Datenbank über gestohlene oder abhanden gekommene Reisedokumente (STLD) ermöglicht wird.

✓ Die italienischen Behörden haben klargestellt, dass die abgenommenen Fingerabdrücke systematisch durch Polizeiforensiker mit den nationalen AFIS(automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem)- sowie den Eurodac(europäisches System zum Vergleich der Fingerabdruckdaten )-Daten abgeglichen werden. Im Fall von Migranten, die Papiere mit sich führen, oder bei einer positiven AFIS/Eurodac-Abfrage werden die Angaben zur Person mit der Hauptpolizeidatenbank Italiens, dem Sistema di Indagine (SDI) abgeglichen. Diese Datenbank ist mit dem SIS und den Interpol-Datenbanken verbunden. Die italienischen Behörden müssen nähere Informationen über die Verknüpfung mit der Interpol-Datenbank vorlegen.

X Die Datenbankvernetzung ist nach wie vor begrenzt. Insbesondere gibt es keine direkte, automatische Verknüpfung des Registrierungsverfahrens (foglio notizie) mit den SIS-, Europol- und Interpol-Datenbanken. Die Herstellung dieser Verknüpfung sollte Priorität erhalten, damit systematische Überprüfungen möglich sind.

X Die italienischen Behörden müssen gewährleisten, dass die Daten ankommender Migranten systematisch mit den Datenbanken auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene abgeglichen werden (Fingerabdrücke mit AFIS und Eurodac, Angaben zur Person mit dem SDI, dem SIS und den Interpol-Datenbanken).

Die italienischen Behörden sollten ihr Verfahren für die Verlegung von den Hotspots zum Festland weiter verbessern, insbesondere über die Einrichtung eines Systems der Beförderung auf dem Luftwege. Erforderlichenfalls könnte hierbei auch der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (nationales AMIF–Programm) Unterstützung leisten.

X Es soll eine Ausschreibung für den Lufttransport erfolgen, die noch von der zuständigen italienischen Vergabebehörde (Consip) überprüft werden muss. Die italienischen Behörden sollten für einen raschen Abschluss des Verfahrens sorgen.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Ermittlung des Bedarfs und Erarbeitung eines Arbeitsablaufs zur Feststellung und angemessenen Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Personen, die nach der Ausschiffung durch besondere Aufnahmezentren und Verfahren geleitet werden sollen.

X An allen Hotspots sollten Unterstützung, Einrichtungen und geschultes Personal speziell für Minderjährige und andere schutzbedürftige Personengruppen zur Verfügung stehen.

Da auch künftig aufgrund von höherer Gewalt/Witterungsbedingungen und Seegang ein Teil der Ausschiffungen außerhalb der Hotspots erfolgen wird, bedarf es mobiler Ausschiffungs- und Registrierungsverfahren.

X Für künftige Ausschiffungen außerhalb bereits in Betrieb genommener oder benannter Hotspots haben Italien und die Kommission sich im Januar auf die Einrichtung eines mobilen Hotspot-Teams geeinigt. Die Einigung auf technischer Ebene dürfte in Kürze erfolgen; Italien muss für Personal und mobile AFIS-Ausrüstung sorgen, die eine direkte Abnahme und Überprüfung der Fingerabdrücke am Ort der Ausschiffung ermöglicht. Das mobile Hotspot-Team sollte Mitte März einsatzbereit sein.

Die italienischen Behörden sollten prüfen, ob die Hotspot-Einrichtungen für den Sommer weiter ausgebaut werden müssen.

X Es sollten eine Reihe gemeinsamer Besuche von Vertretern italienischer Behörden, der Kommission und der zuständigen Agenturen erfolgen, um etwa erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität der Hotspots in den Sommermonaten zu ermitteln.

Umverteilung

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten bei der Bereitstellung von Informationen für Migranten über deren Rechte und Pflichten wird zurzeit für alle in den Hotspot- und Umverteilungsprozess einbezogenen Akteure ein einheitlicher konzeptioneller Ansatz entwickelt.

✓ Das EASO hat in Zusammenarbeit mit der Kommission im Januar 2016 eine Informationsbroschüre über die Umverteilung herausgegeben. Die Ergänzung dieser Broschüre um detailliertere Informationen über die Umverteilung ist in Arbeit.

✓ 2015 hat das EASO ein kurzes Informationsvideo über die Umverteilung produziert. Weiteres Videomaterial mit Informationen und Erläuterungen zum Umverteilungsverfahren ist in Arbeit.

✓ Die Arbeit an einem gemeinsamen Script mit Beschreibung der verfahrenstechnischen und operativen Schritte des Umverteilungsverfahrens für die Akteure der Umverteilung steht kurz vor dem Abschluss.

Die italienischen Behörden sollten Anfang 2016 einen speziellen Ablauf erarbeiten, der die Verbringung unbegleiteter Minderjähriger im Rahmen der Umverteilungregelung ermöglicht.

X Gegenwärtig existiert kein Verfahren für die Verbringung unbegleiteter Minderjähriger nach Maßgabe des Ratsbeschlusses über die Umverteilung.

Das EASO sollte sich nicht allein auf die nationalen Behörden verlassen, sondern in seinen Teams rasch Kulturmittler einsetzen, um die Wirksamkeit seiner Einsatzkräfte zu erhöhen.

✓ Das EASO wird in Kürze die Ausschreibungsverfahren für den Einsatz von EASO-Kulturmittlern in Italien abschließen.

Die Mitgliedstaaten sollten die von den italienischen Behörden übermittelten Umverteilungsersuchen wesentlich schneller beantworten.

X Die Bearbeitungszeiten sind noch immer zu lang, was Effizienz und Effektivität des Umverteilungsprozesses beeinträchtigt.

X Die italienischen Behörden sollten den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten nähere Informationen über die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen an den Hotspots übermitteln, um den Bedarf an zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen zu senken.

X Die Mitgliedstaaten sollten den italienischen Behörden Feedback geben, wenn für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder unter Berufung auf Ausschlussklauseln abgelehnt werden, damit eine angemessene Behandlung durch die italienischen Behörden gewährleistet ist. Italien sollte den anderen Mitgliedstaaten eine Kontaktstelle nennen, die befugt ist, solche Informationen entgegenzunehmen.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Zusagen im Rahmen des Umverteilungsprogramms weiter erhöhen und die Gültigkeitsdauer der bereits erfolgten Zusagen angesichts der zurzeit geringen Anzahl von Neuankömmlingen in Italien verlängern.

X Unzureichende Zusagen und Zahl der umverteilten Personen (siehe Anhang 4)

X Die Mitgliedstaaten, die Zusagen gemacht haben, sollten deren Gültigkeit verlängern, um den saisonalen Schwankungen der Flüchtlingszahlen in Italien Rechnung zu tragen.

Unter Zugrundelegung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe und der Ergebnisse des Umverteilungsforums vom 16. Dezember 2015 sollte der Umverteilungsprozess weiter optimiert werden.

X Der Umverteilungsprozess muss im Lichte der Klarstellungen der Kommission und der Diskussionen in den einschlägigen Gruppen und Foren weiter optimiert werden.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Einige Mitgliedstaaten haben andere Kriterien als die im Ratsbeschluss vorgesehenen vorgebracht, um Umverteilungsanträge abzulehnen.

X Die Mitgliedstaaten sollten sich streng an die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien halten, wenn sie Umverteilungsanträge ablehnen. Insbesondere sollten Umverteilungsanträge nicht aus Gründen abgelehnt werden, die mit den vom betreffenden Mitgliedstaat geäußerten Präferenzen hinsichtlich des Profils der Antragsteller zusammenhängen.

Rückkehr/Rückführung

Die italienischen Behörden müssen ihren Dialog mit den hauptsächlichen Herkunftsländern irregulärer Migranten verstärken und ihre Verwaltungsverfahren straffen, damit eine schnelle Rückführung garantiert ist.

✓ Es sind Rückführungen erfolgt nach Ägypten, Tunesien und Nigeria, mit denen bilaterale Vereinbarungen bestehen.

✓ Es haben Gespräche über bilaterale Vereinbarungen mit Ghana, Senegal, Gambia und Côte d'Ivoire stattgefunden, an denen auch der italienische Ministerpräsident und der Leiter der italienischen Polizei teilgenommen haben. Die Kommission war bei den Treffen auf Fachebene zugegen.

X Italien sollte vordringlich zusammen mit Frontex einen klaren operativen Plan für Rückkehr und Rückübernahme festlegen und in Gang setzen, der sich auf klare Planung und Bedarfsbewertung durch Italien stützt und, wo nötig, Unterstützung für alle Aspekte der Durchführung des Rückführungsverfahrens vorsieht.

In Anbetracht der Tatsache, dass in Italien der Anteil der eintreffenden Migranten, die keinen internationalen Schutz benötigen (nach Angaben der italienischen Behörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt mehr als 50 %), stetig zunimmt, kann davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Inhaftierungskapazitäten in Italien (insgesamt rund 604 Plätze) bereits jetzt unzureichend sind. In Erwägung gezogen werden sollten die vollständige Inanspruchnahme der vorhandenen Kapazitäten, deren Finanzierung über das nationale AMIF-Programm bereits vorgesehen ist, und die (vordringliche) Planung eines (vorübergehenden) Ausbaus der Inhaftierungskapazitäten Italiens.

X Die Plätze in den Hafteinrichtungen (CIE-Centri di identificazione ed espulsione) sind von Italien weiter auf rund 420 verringert worden, während der italienische Umverteilungs-Fahrplan 1248 Plätze vorsieht. Die italienischen Behörden sollten diesen Mangel dringendst beseitigen und die Zahl der Plätze erhöhen und nicht senken, um irreguläre Migranten daran zu hindern, unterzutauchen und irregulär in andere Mitgliedstaaten weiterzureisen.

X Italien sollte auch die Möglichkeit vorsehen, die Dauer der Verwaltungshaft im Rahmen der nach der Rückkehrrichtlinie zulässigen 18 Monate zu erhöhen, um sicherzustellen, dass alle Verfahren erfolgreich durchgeführt werden können, ohne die Gefahr, dass die Rückkehrer auf freien Fuß gesetzt werden und untertauchen können.

X Außerdem sollte Italien die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr für alle Kategorien von Migranten vorsehen, auch für (unbegleitete) Minderjährige, Familien und schutzbedürftige Personen, wobei jeweils die besonderen Umstände eines jeden Falles berücksichtigt werden sollten.

Italien hat bereits eine Ausschreibung vorgenommen und sollte so rasch wie möglich das Programm für die freiwillige Rückkehr wiederaufnehmen, um die durch rückkehrbereite Personen verursachte Arbeitsbelastung zu verringern, und möglicherweise zur zeitlichen Überbrückung, bis das neue Programm zur Verfügung steht, um AMIF-Soforthilfe ersuchen.

✓ Am 24. Dezember 2015 wurde eine Ausschreibung für das Programm für die freiwillige Rückkehr (AVR - Assisted Voluntary Return) veröffentlicht mit Einreichungsfrist Ende Februar, anschließend erfolgen Auswahl und Vergabe. Das neue AVR-Verfahren sollte etwa im Juni 2016 operativ sein.

✓ Die IOM bereitet gegenwärtig einen Förderantrag für den AMIF vor, um die Zeit bis zum Start des neuen AVR-Verfahrens zu überbrücken. Der Antrag wird Mitte Februar eingereicht.

Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten sollte die Europäische Kommission ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiter verstärken, damit eine frühere Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, gewährleistet ist, unter anderem durch zielgerichteten Einsatz des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

 

✓ Die gemeinsamen Rückübernahmeausschüsse mit der Türkei und Pakistan traten am 19. Januar bzw. 2. Februar 2016 zusammen. Die Kommission hat Afghanistan besucht und wird nach Nigeria reisen, um das Thema Rückübernahme zu erörtern.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Die Leitlinien für das System der unterstützten freiwilligen Rückkehr in Italien sind veraltet und müssen wirkungsvoller werden.

X Im Lichte des neuen nationalen AVR-Programms sollten die italienischen Behörden die Leitlinien für diese Programme überarbeiten.

X Italien sollte die bestehenden von der EU geförderten Programme, vor allem ERIN, so umfassend wie möglich für die Wiedereingliederung von Rückkehrern nutzen.

Verbesserung des Grenzmanagements

Angesichts der möglichen Zunahme des Migrantenzustroms an der slowenisch-italienischen Grenze sollten die italienischen Behörden Notfallpläne aufstellen, die auch die Möglichkeit einschließen, bei Frontex/EASO zusätzliche Unterstützung zu beantragen.

✓ Die italienischen Behörden haben mit Frontex die Ausweitung des Einsatzgebietes der gemeinsamen Operation „Triton“ auf die südliche Adria vereinbart. Der Frontex-Einsatz „Triton“ besteht nunmehr aus 293 Einsatzkräften (205 Grenzüberwachungsbeamte und Besatzungsmitglieder, 57 abgestellte Beamte und 31 Koordinierungsbeamte).

✓ Italien erbat und erhielt Klarstellungen hinsichtlich der Möglichkeit, Migranten, die über die Westbalkanroute einreisen, umzuverteilen.

X Die italienischen Behörden sollten ihre Absichten in Bezug auf die mögliche Schaffung Hotspot-artiger Einrichtungen im Nordosten mitteilen.

Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin sicherstellen, dass Mittel für die Operation „Triton“ und auch für die Operation EUNAVFOR MED im Mittelmeerraum zur Verfügung gestellt werden.

✓ Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin sicherstellen, dass Mittel für die Operation „Triton“ und auch für die Operation EUNAVFOR MED im Mittelmeerraum zur Verfügung gestellt werden.

Aufnahmekapazität

Die laufenden Bemühungen zur Reform des Asyl- und Aufnahmesystems sollten fortgeführt werden, eine Verschlankung des Asylverfahrens, insbesondere im Hinblick auf das Rechtsbehelfsverfahren, nach sich ziehen und die landesweite Zersplitterung, was die Qualität der Entscheidungsfindung angeht, vermindern.

X Im Innenministerium ist eine Arbeitsgruppe für Asylreform eingerichtet worden, die ein neues Asylgesetz vorschlagen soll, mit dem Mängel beseitigt und Verfahren beschleunigt werden.

X Die Arbeiten an der Reform sollten vor dem Sommer abgeschlossen werden, auch um den von der Kommission in laufenden Vertragsverletzungsverfahren geäußerten Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Die Überwachungssysteme sollten ausgebaut werden, um die landesweiten Unterschiede in der Qualität der Aufnahmebedingungen zu verringern und der Korruptionsgefahr bei der Steuerung der Aufnahme zu begegnen.

 

✓ Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, das italienische Überwachungssystem für die Aufnahmebedingungen sei bereits 2015 ausgebaut worden; man habe mit dem UNHCR und der IOM weitere Monitoring-Besuche, zusätzlich zu denjenigen der italienischen Präfekturen vereinbart. 2016 sollen neue Initiativen das Überwachungssystem weiter verbessern.

Um die Steuerung des Zustroms zu erleichtern, ist eine einheitliche Datenbank aufzubauen, die die Asylverfahren mit den Aufnahmeverfahren verknüpft.

X Die neue nationale Datenbank für die Registrierung der Migranten im Hinblick auf die Planung ihrer Verteilung und das Aufnahmesystem ist noch nicht in Betrieb, die Arbeiten stehen aber kurz vor dem Abschluss. Die Datenbank soll im zweiten Halbjahr 2016 in Betrieb gehen.

X Es sollten IT-Lösungen entwickelt werden für die Verknüpfung der Aufnahmedatenbank, der Asyldatenbank und des neuen Systems zur Überwachung der Präsenz von Migranten.

Die italienischen Behörden sollten die Ausschreibung für den Aufbau eines Systems von Flügen für die Verbringung von Migranten ohne Verzug zum Abschluss bringen. Bis die Ausschreibung vollständig abgeschlossen ist, kann die Europäische Kommission als Überbrückungsmaßnahme für einen begrenzten Zeitraum eine Förderung des Systems in Betracht ziehen.

X Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, es sollte beschleunigt werden.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Erstaufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige

X Die AMIF-Soforthilfeprojekte des Jahres 2014, die eine neues System von Erstaufnahmezentren unter der Verantwortung des Ministeriums ermöglicht haben, laufen Ende Februar 2016 aus. Die italienischen Behörden sollten klare Angaben darüber machen, wie sie beabsichtigen, die Hilfe für unbegleitete Minderjährige bei der Erstaufnahme weiterzuführen.

Anschlussunterbringung unbegleiteter Minderjähriger

✓ Es stehen 961 Plätze für die Anschlussunterbringung unbegleiteter Minderjähriger zur Verfügung.

✓ Im Dezember 2015 wurde eine Ausschreibung für 1010 zusätzliche Plätze für unbegleitete Minderjährige unabhängig von deren rechtlichem Status (SPRAR-System) abgeschlossen; die zusätzlichen Plätze sind bereits zugeteilt.

 


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Umverteilungsregelung - Sachstandstabelle


Umverteilungsregelung – Sachstand: Griechenland

Mitgliedstaat

Angaben der Mitgliedstaaten zur Gesamtzahl der kurzfristig möglichen Umsiedlungen

Von den Umsiedlungsmitgliedstaaten an Griechenland übermittelte Angaben

(Art. 5 Abs. 2)

Fälle, die für eine Umsied-lung in Frage kommen

Von Griechenland an die Umsiedlungsmitgliedstaaten gerichtete Ersuchen

Umgesiedelt

Verbleibende Zahl**

NKS/VB

Österreich

1491

✓/X

Belgien

30

2415

/

Bulgarien

1302 (bis 2017)

110

831

/

Kroatien

594

✓/X

Zypern

30

15

181

/

Tschechi-sche Republik

20

1655

✓/X

Estland

204

✓/X

Finnland

220

120

44

1255

/

Frankreich

1100

370

94

12505

/

Deutschland

40

40

10

17199

/

Ungarn

988

✓/X

Irland

20

10

10

230

/

Italien

✓/X

Lettland

481 (bis 2017)

10

6

289

✓/X

Liechten-stein

43

Litauen

100

80

4

416

/

Luxemburg

90

30

30

279

/

Malta

131 (bis 2017)

6

78

✓/X

Niederlande

100

50

3797

/

Norwegen

Polen

100

65

4321

/

Portugal

130

30

20

1758

/

Rumänien

315

125

2572

/

Slowenien

349

/

Slowakei

652

/

Spanien

50

6647

/

Schweiz

Schweden

300

2378

✓/X

Insgesamt

4582

1081

142***

618***

218

63084

(*) Nationale Kontaktstellen / Verbindungsbeamte. Stand: 8. Februar 2016.

(**) Es ist zu beachten, dass einige Fälle, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, möglicherweise noch keinem Mitgliedstaat zugewiesen wurden. Die Situation in Bezug auf Schweden ist derzeit noch nicht geklärt, da Schweden beantragt hat, als begünstigtes Land im Hinblick auf Umsiedlungen zu gelten. Außerdem müssen die Zahlen aktualisiert werden, um der Beteiligung Irlands am Umsiedlungsbeschluss 2015/1601 vom 22. September 2015 Rechnung zu tragen.

(***) Laut Angaben Griechenlands außerhalb des EPS-Datenerhebungssystems des EASO. Stand: 8. Februar 2016. Bei den Fällen, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, handelt es sich um die Gesamtzahl der vom Asyldienst bis zum 8. Februar 2016 registrierten Umsiedlungsanträge abzüglich der bis zum 8. Februar 2016 übermittelten Umsiedlungsersuchen. Bei den von Griechenland an die Umsiedlungsmitgliedstaaten gerichteten Ersuchen handelt es sich um die Gesamtzahl der bis zum 8. Februar 2016 gestellten Umsiedlungsersuchen abzüglich der umgesiedelten Personen.



Umsiedlungen abgeschlossen (Daten)

Zielland

Anzahl der Personen

Staatsangehörigkeiten / besonders schutzbedürftige Personen

4. November

Luxemburg

30

Syrer und Iraker, darunter Kinder mit besonderen Bedürfnissen

10. Dezember

Finnland

24

Eritreer

14. Dezember

Deutschland

10

2 irakische Familien, 1 syrische Familie, 3 alleinstehende Männer (Verwandte)

15. Dezember

Litauen

4

1 irakische Familie

17. Dezember

Portugal

14

12 Iraker und 2 Syrer

21. Januar

Portugal

2

1 Eritreer und 1 Iraker

22. Januar 2016

Irland

10

1 syrische Familie (2 Erwachsene und 8 Kinder)

25. Januar 2016

Finnland

20

Syrer, Iraker und Eritreer

25. Januar 2016

Frankreich

43

Syrer, Iraker und Eritreer

29. Januar 2016

Frankreich

45

Syrer, Iraker und Eritreer

5. Februar 2016

Lettland

6

Syrer und Eritreer

5. Februar 2016

Portugal

4

Syrer

8. Februar 2016

Frankreich

6

Syrer



Umverteilungsregelung – Sachstand: Italien

Mitgliedstaat

Angaben der Mitgliedstaaten zur Gesamtzahl der kurzfristig möglichen Umsiedlungen*

Von den Umsiedlungsmitgliedstaaten an Italien übermittelte Angaben

(Art. 5 Abs. 2)*

Fälle, die für eine Umsiedlung in Frage kommen

Von Italien an die Umsiedlungsmitgliedstaaten gerichtete Ersuchen

Umgesiedelt*

Verbleibende Zahl* ***

NKS/VB*

Österreich

462

/

Belgien

30

30

14

1383

/

Bulgarien

1302 (bis 2017)

90

471

/

Kroatien

374

✓/X

Zypern

30

139

/

Tschechi-sche Republik

10

1036

✓/X

Estland

8

125

✓/X

Finnland

220

100

96

684

/

Frankreich

1100

200

41

7073

/

Deutschland

40

10

11

10316

/

Griechenland

✓/X

Ungarn

306

✓/X

Irland

20

20

360

/

Lettland

481 (bis 2017)

186

/

Liechten-stein

43

Litauen

100

251

/

Luxemburg

90

248

/

Malta

131 (bis 2017)

23

53

/

Niederlande

100

50

50

2100

/

Norwegen

X/✓

Polen

100

35

1861

/

Portugal

130

100

10

1163

/

Rumänien

315

190

1608

/

Slowenien

218

/

Slowakei

250

/

Spanien

50

50

18

2658

/

Schweiz

Schweden

300

50

39

1349

/

Insgesamt

4582

966

53

200**

279

34674

(*) Nationale Kontaktstellen / Verbindungsbeamte. Stand: 8. Februar 2016.

(**) Zahl der Antragsteller, für die die italienischen Dublin-Stellen ein Umsiedlungsersuchen gestellt haben, die aber noch nicht überstellt worden sind (übermittelte, aber noch nicht genehmigte Ersuchen und genehmigte Ersuchen, die aber noch nicht zu Umsiedlungen geführt haben. Stand: 5. Februar 2016.

(***) Die Zahlen müssen aktualisiert werden, um der Beteiligung Irlands am Umsiedlungsbeschluss 2015/1601 vom 22. September 2015 Rechnung zu tragen.



Umsiedlungen abgeschlossen

(Daten)

Zielland

Anzahl der Personen

Staatsangehörigkeiten / besonders schutzbedürftige Personen

9. Oktober

Schweden

19

15 Männer, 4 Frauen

21. Oktober

Schweden

19

Syrer

21. Oktober

Finnland

49

Eritreer

5. November

Frankreich

19

Eritreer: 18 Männer, 4 Frauen

8. November

Spanien

12

11 Eritreer, 1 Syrer (8 Männer, 4 Frauen)

13. November

Deutschland

11

10 Syrer und 1 Eritreer (3 Minderjährige)

19. November

Schweden

1

Eritreerin

11. Dezember

Finnland

14

Eritreer

17. Dezember

Portugal

10

Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

18. Dezember

Belgien

6

3 Frauen, 3 Männer (alle alleinstehend)

21. Dezember

Finnland

24

20 Eritreer, 4 Syrer

22. Dezember

Spanien

6

6 Eritreer

15. Januar

Niederlande

50

Eritreer und eine syrische Familie

18. Januar

Finnland

9

Eritreer

21. Januar

Belgien

8

Eritreer

3. Februar

Frankreich

22

Eritreer


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Folgemaßnahmen zum Westbalkan-Treffen der Staats- und Regierungschefs ­– Lagebericht


Folgemaßnahmen zum Westbalkan-Treffen der Staats- und Regierungschefs – Lagebericht

Aktionsplan

Stand

Permanenter Informationsaustausch

1. Benennung von Kontaktstellen innerhalb von 24 Stunden

✓ Alle teilnehmenden Länder, Organe und Agenturen haben Kontaktstellen benannt

✓ Verstärkte bilaterale und multilaterale Kontakte in der Region

✓ Umfassender Informationsaustausch zwischen Polizeichefs über Vorgehens- und Verfahrensweisen an den Grenzen

X Unzureichende vorherige Unterrichtung über Änderungen der nationalen Politik

X Einseitige Maßnahmen, darunter Einführung de facto staatsangehörigkeits- und ziellandbezogener Einreisebestimmungen und Bau von Zäunen

2. Gemeinsame Bedarfsanalysen innerhalb von 24 Stunden

✓ Vor-Ort-Besuche der Kommission im Anschluss an erste Bedarfsanalysen

✓ Mögliche EU-Finanzierung für die im Bericht ermittelten längerfristigen Lücken und Soforthilfe für die unmittelbaren Bedürfnisse

X Umfassende und endgültige Bedarfsanalyse aus Griechenland steht noch aus

Begrenzung von Sekundärbewegungen

3. Vermeidung unangekündigter Flüchtlings- oder Migrantenbewegungen

✓ Verstärkte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Grenzbehörden

X Fehlender politischer Wille zur Schaffung von dauerhaften Aufnahmekapazitäten

X Einige Länder organisieren nach wie vor aktiv die Beförderung von Migranten von Grenze zu Grenze

X Mitgliedstaaten müssen dringend mit der Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften beginnen

X FRONTEX sollte in enger Zusammenarbeit mit den vorhandenen EU-finanzierten Rückführungsprogrammen ermutigt werden, mit den jeweiligen Westbalkanländern eng zusammenzuarbeiten, um deren operative Kapazitäten zur Ergreifung, Registrierung, Identifizierung und Rückführung von irregulären Migranten auszubauen, die keinen internationalen Schutz benötigen

Unterstützung der Flüchtlinge und Bereitstellung von Unterkünften und Ruhemöglichkeiten

4. Verstärkte Unterstützung für Migranten, auch im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union

✓ Die EU hat zur finanziellen Unterstützung aller Länder entlang der Route beigetragen

✓ Kroatien und Griechenland haben das Katastrophenschutzverfahren aktiviert

X Die Mitgliedstaaten sind den meisten Ersuchen um Unterstützung für laufende Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens noch nicht nachgekommen

5. Erhöhung der Aufnahmekapazität Griechenlands auf insgesamt 50 000 Plätze bis Ende des Jahres

✓ Der UNHCR hat 14 950 von 20 000 Plätzen im Rahmen des von der EU finanzierten Gutscheinsystems bereitgestellt

X Aufnahmekapazitäten bleiben hinter den Zielvorgaben zurück (siehe Anhang 2)

6. Erhöhung der Aufnahmekapazität entlang der Westbalkanroute um 50 000 Plätze

X Aufnahmekapazitäten bleiben hinter den Zielvorgaben zurück; es fehlt ein sofortiger Plan/politischer Wille zur Einrichtung der fehlenden Plätze, damit diese Zielvorgabe erfüllt wird

7. Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstituten

✓ Das Netz der internationalen Finanzinstitute und der Dienststellen der Europäischen Kommission arbeitet am Austausch von Informationen und der Schaffung von Finanzierungssynergien

X Mittel- und langfristig angelegte Maßnahmen müssen entwickelt werden

Gemeinsame Steuerung der Migrationsströme

8. Vollständige Ausschöpfung der Kapazitäten zur Registrierung der ankommenden Flüchtlinge und Migranten

✓ Bereitstellen von Eurodac-Stationen in Griechenland, die mit EU-Mitteln unterstützt werden; 6 Stationen stehen bereits zur Verfügung, 25 Stationen werden bald bereitgestellt und weitere 65 Stationen wurden für Februar geordert

X Noch nicht alle Hotspots in Italien und Griechenland sind hinsichtlich des Registrierungsverfahren voll funktionsfähig (siehe Anhänge 2 und 3); es fehlen systematische Sicherheitskontrollen

X Keine systematische Personenregistrierung durch alle Länder entlang der Route

9. Austausch von Informationen über den Umfang der Flüchtlings- und Migrantenströme

✓ Tägliche Frontex-Berichterstattung

10. Zusammenarbeit mit EU-Agenturen zur raschen Einrichtung dieses Informationsaustauschs

✓ Tägliche Frontex-Berichterstattung

11. Verstärkte Bemühungen um Rückführung

✓ EU-Unterstützung für die Rückführung und ein von der EU finanziertes, laufendes Programm für die freiwillige Rückkehr (einschließlich Soforthilfe)

X Notwendigkeit verstärkter Internierungskapazitäten und Rückführungsmaßnahmen

12. Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme

✓ Dialog auf hoher Ebene und Gemischte Rückübernahmeausschüsse mit Drittländern, einschließlich der Türkei und Pakistan

X Hindernisse für die wirksame Rückübernahme, u.a. durch Pakistan

Grenzmanagement

13. Verstärkte Anstrengungen beim Grenzmanagement

✓ Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei, einschließlich der regelmäßigen Beobachtung von Migrationsströmen und Initiativen der Türkei, Syrer in ihrem Hoheitsgebiet aufzunehmen

✓ Frontex-Operationen an der bulgarisch-türkischen Grenze angelaufen

✓ Auf Ersuchen von Griechenland Entsendung eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Gemeinsame Operation „Poseidon“) in das Ägäische Meer

✓ Bilaterale Unterstützung durch eine Reihe von Ländern und durch Frontex zur Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen an der Grenze zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland

✓ Stärkung des Frontex-Netzes für die Risikoanalyse im westlichen Balkan

✓ Ersuchen Kroatiens um Unterstützung durch Frontex

X Unzureichende vertrauensbildende Maßnahmen in Grenzfragen zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; auf griechischer Seite müssen Teamleiter benannt werden

X Zahl der von anderen EU-Mitgliedstaaten abgestellten Polizeibeamten in Slowenien bleibt hinter den Zielvorgaben zurück

14. Bekräftigung des Grundsatzes der Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige, die nicht bestätigen, dass sie internationalen Schutz beantragen wollen

X Bedarf an Maßnahmen gegen die potenziell steigende Zahl der an der Grenze festsitzenden Menschen

X Information der Migranten, dass sie verpflichtet sind, ihren Asylantrag im EU-Einreiseland zu stellen, z.B. an den Hotspots, und dass gegebenenfalls umgesiedelt werden

Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel

15. Intensivierung der Maßnahmen gegen Schleusung und Menschenhandel

✓ Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und Frontex

✓ Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung durch Europol

✓ Unterstützung von Großoperationen durch Europol und die Mitgliedstaaten

X Systematische Kontrollen aller Reisedokumente an den Grenzen durch die Mitgliedstaaten und Abgleich mit der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente und dem Schengener Informationssystem

X Mitgliedstaaten übermitteln Europol die Ermittlungsdaten über gefälschte Dokumente

X Einsatz von zusätzlichen spezialisierten Beamten durch Frontex zur Erkennung gefälschter Dokumente

Informationen über Rechte und Pflichten von Flüchtlingen und Migranten

16. Information der Flüchtlinge und Migranten unter Nutzung aller verfügbaren Kommunikationsmittel

✓ Eine Task Force für eine Informationsstrategie zur Migration wurde eingerichtet (zur Verbesserung des Informationsaustauschs)

✓ Das erste Informationsmaterial zum Thema Asyl und Umsiedlung ist in 14 Sprachen verfügbar und wird vom EASO in Hotspots und anderenorts eingesetzt

X Material zur irregulären Migration, Rückführung und legalen Migration folgt

Überwachung

17. Überwachung der Umsetzung dieser Verpflichtungen auf wöchentlicher Basis

✓ Wöchentliche Videokonferenzen mit reger Beteiligung


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Laufende Aktivitäten zum Schutz minderjähriger Migranten


Laufende Aktivitäten zum Schutz minderjähriger Migranten

Der Schutz minderjähriger Migranten ist ein besonderer Schwerpunkt der Europäischen Migrationsagenda. Dieser Anhang fasst den aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten zusammen, darunter auch jene zum Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010 – 2014) 1 . Die Kommission wird im Laufe des Jahres die Umsetzung des Aktionsplans bewerten und dazu berichten.

Kinder auf dem Migrationsweg schützen

Im Rahmen von EU-Finanzierungsprogrammen sind mehr als 200 Mio. EUR für den Schutz minderjähriger Migranten vorgesehen. Für das Frühjahr 2016 ist ein direkter Zuschuss von 3,5 Mio. EUR geplant, um den UNHCR, UNICEF, die IOM und Save the Children dabei zu unterstützen, einen gemeinsamen Kinderschutz-Fokus für minderjährige Migranten in ihre Aktivitäten in der EU zu integrieren. Weitere 3 Mio. EUR sind dafür bestimmt, die Kapazitäten von Kinderschutzsystemen für minderjährige Migranten zu erhöhen.

Europol und Eurojust sind im Einsatz, um bei der Zerschlagung von Kinderschmuggler- und Kinderhändlernetzen zu helfen. Kinderhandel ist im Rahmen der europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (Bereich Menschenhandel) im Zuge des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität 2 zum vorrangigen Thema erhoben worden. Im Kampf gegen den Kinderhandel unterstützt die Kommission Europol, andere EU-Ämter und -Stellen sowie Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sind kürzlich Finanzhilfen zum Kampf gegen den Menschenhandel in Höhe von 3 Mio. EUR öffentlich ausgeschrieben worden. Zu den Prioritäten gehören dabei die frühzeitige Identifizierung und der Schutz sowohl von Kindern, die bereits Opfer von Menschenhandel wurden, als auch von unbegleiteten Kindern, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden.

Im Rahmen der EU-Plattform der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung des Menschenhandels gewährleistet eine Untergruppe zur Bekämpfung des Kinderhandels eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Kinderschutzorganisationen in diesen Fragen.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen will den schon bestehenden Leitfaden für bewährte Praktiken zur Bewertung des Kindswohls ausbauen, darunter Methoden zur Altersbestimmung, zur Suche nach Familienangehörigen, zur Identifizierung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und zum Kampf gegen Kinderhandel. Frontex wird in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten weiter daran arbeiten, dass Grenzschützer angemessen in den Verfahren aus- und fortgebildet werden, die bei Kindern an Grenzen anzuwenden sind.

Darüber hinaus werden Kinderschutz und begleitende Maßnahmen (darunter die Überprüfung von Mitarbeitern, Aus- und Fortbildung sowie Regeln für die Berichterstattung) in den Hotspot-Ansatz integriert. So wird beispielsweise ein Mechanismus zur Bewertung des Gesundheitszustands von Kindern einschließlich ihres Impfstatus angewandt (2 Mio. EUR aus dem Gesundheitsprogramm zugewiesen).

Vormundschaft für unbegleitete Kinder

Die Europäische Kommission und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte haben ein Handbuch zur Vormundschaft für Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, herausgegeben. Dieses soll den Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Vormundschaftsregelungen und Praktiken helfen und so gewährleisten, dass sie für den Umgang mit den besonderen Bedürfnissen von Kindern als Opfern von Menschenhandel besser gerüstet sind. Die Aus- und Fortbildung wird für Richter und zentrale Behörden auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Anerkennung von Urteilen mit Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kindern darunter die Vormundschaft erleichtert 3 , auch über das Europäische Justzielle Netz für Zivil- und Handelssachen.

Bildung für Migrantenkinder innerhalb und außerhalb der EU

Das Recht auf Bildung für Migrantenkinder ist eine Priorität bei der europäischen Zusammenarbeit für Bildung und Ausbildung 4 mit einem besonderen Schwerpunkt auf neu eingetroffenen Migranten und der Förderung sozialer, staatsbürgerlicher und interkultureller Kompetenzen bei Kindern und jungen Menschen, um Ausgrenzung zu verhindern. Das online verfügbare europäische Instrumentarium für Schulen („European Toolkit for Schools“) bietet Praktikern und politischen Entscheidungsträgern konkrete Informationen zum Thema inklusive Bildung einschließlich der Integration von Migranten.

Für 20152016 sind 120 Mio. EUR regionalen Bildungs- und Schutzprogrammen für gefährdete Kinder und Jugendliche sowohl unter den syrischen Flüchtlingen als auch aus den aufnehmenden Gemeinschaften zugewiesen worden, die vor Ort durch Partner wie UNICEF in der Türkei, dem Libanon, Jordanien und dem Irak betrieben werden. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei wird die Schulbildung junger syrischer Flüchtlinge in der Türkei unterstützen. Die Kommission wird darüber hinaus 2016 entsprechend dem globalen UN-Ziel ihre Unterstützung für die Bildung von Kindern in Not einschließlich Konfliktsituationen von 1 % auf 4 % ihres Budgets für humanitäre Hilfe vervierfachen.

(1)

     Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010 – -2014), COM(2010) 213 final vom 6. Mai 2010.

(2)

     Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität, doc. 15358/10 COSI 69 ENFOPOL 298 CRIMORG 185 ENFOCUSTOM 94 .

(3)

     Finanzierung durch das Europäische Justizielle Netz

(4)

      Flüchtlingsprojekte genießen bei Erasmus+ 2016 Priorität (rund 1,5 Mrd. EUR sind für Aktivitäten aus den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport eingeplant).


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Finanzielle Zusagen der Mitgliedstaaten zugunsten der Treuhandfonds - Sachstandstabelle


Finanzielle Zusagen der Mitgliedstaaten zugunsten der Treuhandfonds – Sachstandstabelle

Mitgliedstaat

Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika

Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise 1

INSGESAMT

Österreich

3

11,5

14,5

Belgien

10

X

10

Bulgarien

0,05

0,1

0,15

Kroatien

X

X

X

Zypern

X

X

X

Tschechische Republik

0,74

5

5,74

Dänemark

6

9,75

15,75

Estland

0,15

0,25

0,40

Finnland

5

3

8

Frankreich

3

3

6

Deutschland

3

5

8

Griechenland

X

X

X

Ungarn

0,7

3

3,7

Irland

3

X

3

Italien

10

5

15

Lettland

0,05

0,05

0,1

Litauen

0,05

0,1

0,15

Luxemburg

3,1

X

3,1

Malta

0,25

0,02

0,27

Niederlande

15

5

20

Polen

1,1

3

4,1

Portugal

0,25

0,2

0,45

Rumänien

0,1

0,08

0,18

Slowakei

0,5

3

3,5

Slowenien

0,05

X

0,05

Spanien

3

X

3

Schweden

3

3

6

Vereinigtes Königreich

3

X

3

Norwegen

3

X

3

Schweiz

4,62

X

4,62

Gesamtzusagen

81,71

60,05

141,76

Beitrag aus Finanzmitteln der EU

1800

500

2300

Erforderlicher Gesamtbetrag

3600

1000

4600

Fehlbetrag

1718,29

439,95

2158,24

(1)

Die Zahlen enthalten die Zusagen für 2015 und 2016.


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Durchführung des EU-Rechts - Sachstand


Durchführung des EU-Rechts – Sachstand

 

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

Richtlinie über Aufnahmebedingungen 2013/33/EU

Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU

Richtlinie 2011/51/EU (langfristig Aufenthaltsberechtigte)

Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EU

 

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Österreich

 

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

 

 

Belgien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Bulgarien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Zypern

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN übermittelt

 

Kroatien

 

 

 LFN übermittelt

 

Tschechische Republik

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Dänemark

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

 

nicht zutreffend

Estland

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

 

Finnland

 

 

 

 

Frankreich

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung (teilweise Umsetzung mitgeteilt)

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Deutschland

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Griechenland

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung (teilweise Umsetzung mitgeteilt)

LFN übermittelt

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

 

Zweites LFN wegen mangelhafter Anwendung

 

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

Richtlinie über Aufnahmebedingungen 2013/33/EU

Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU

Richtlinie 2011/51/EU (langfristig Aufenthaltsberechtigte)

Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EU

 

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Ungarn

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

LFN wegen mangelhafter Anwendung

Zweites Verwaltungsschreiben hinsichtlich der Vereinbarkeit neu erlassener Rechtsvorschriften

Irland

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

 

nicht zutreffend

Italien

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung (teilweise Umsetzung mitgeteilt)

LFN übermittelt

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Lettland

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung (teilweise Umsetzung mitgeteilt)

 

 

Litauen

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

 

Luxemburg

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 

Malta

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Niederlande

 

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Polen

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 

Portugal

 

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Rumänien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 

 

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

Richtlinie über Aufnahmebedingungen 2013/33/EU

Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU

Richtlinie 2011/51/EU (langfristig Aufenthaltsberechtigte)

Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EU

 

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Slowakei

 

 

 

 

Slowenien

Mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung (teilweise Umsetzung mitgeteilt)

 

 

Spanien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

Schweden

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt – wird derzeit geprüft

 

 

 

Vereinigtes Königreich

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

 

nicht zutreffend

58 neue Beschlüsse seit dem 23. September 2015

LFN (Letter of Formal Notice) = Aufforderungsschreiben

RO (Reasoned Opinion) = Mit Gründen versehene Stellungnahme


Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 85 final

ANHANG

zu der

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

Akzeptierte Unterstützung der Mitgliedstaaten für Serbien, Slovenien, Kroatien und Griechenland im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens


Akzeptierte Unterstützung der Mitgliedstaaten für Serbien, Slowenien, Kroatien und Griechenland im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens 1

AKTIVIERUNG

SERBIEN

(21. September)

SLOWENIEN

(22. Oktober)

KROATIEN

(26. Oktober)

GRIECHENLAND

(3. Dezember)

Angebote

ÖSTERREICH

500 Kissen

50 000 Schutzhandschuhe

2500 Decken

500 Schlafsäcke

900 persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

500 Schlafsäcke

2500 Einwegfoliendecken

25 000 Einweghandschuhe

24 000 Einwegregenjacken

30 000 Regenjacken

1000 Schlafsäcke

500 Betten (faltbar)

ZYPERN

100 mobile Toiletten

20 Zelte

TSCHECHISCHE REPUBLIK

22 beheizte Familienzelte

110 Schlafsäcke

110 Feldbetten

40 Heizgeräte für feste Brennstoffe

10 000 Einwegregenjacken

2000 Einwegdecken

2000 Schlafsäcke

500 aufblasbare Betten

DÄNEMARK

1000 Decken

FRANKREICH

1000 Feldbetten

1000 Schlafsets (jeweils bestehend aus 1 Bodenmatte, 1 Schlafsack und 1 Kissen)

2920 Decken

360 Zelte

5760 Foliendecken

1002 Paar Gummistiefel

1020 Zeltbetten

1020 Decken

8 Unterbringungseinheiten mit eingebautem Waschraum und eingebauter Heizung

7 Wascheinheiten (Sanitäreinheiten)

DEUTSCHLAND

45 Verlängerungskabel

100 Wolldecken

500 Paar Gummistiefel

50 000 Paar Einweghandschuhe

480 Paar Gummihandschuhe

2000 Erste-Hilfe-Sets

2 Wasserpumpen

UNGARN

100 000 Schutzmasken

1500 Schutzkleidungen

6000 Einwegatemgeräte

78 winterfeste Zelte

IRLAND

5000 Wolldecken

LETTLAND

4000 Decken
200 Kissen
1000 Kissenbezüge

3000 Bettbezüge

LUXEMBURG

5000 Schutzmasken

26 000 Einweghandschuhe

10 000 Schutzmasken

26 000 Einweghandschuhe

3000 persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

2 LIFEPACK 15 (medizinisches Gerät)

150 Feldbetten

10 000 Schutzmasken

26 000 Einweghandschuhe

150 Faltbetten

100 Zelte

NIEDERLANDE

3850 Schlafsäcke

300 Faltbetten

100 Feldbetten

10 tragbare Lichtmasten

2 Wasserpumpen

RUMÄNIEN

2500 Schlafsäcke

1000 Decken

2 000 Bettbezüge

500 Faltbetten

500 Matratzen

1000 Kissenbezüge

SLOWAKEI

1000 Wolldecken

36 Zeltheizgeräte (für feste Brennstoffe)

600 isothermische Decken

200 Polster

2 6-kW-Generatoren

2000 Einwegregenjacken

500 Decken

500 Schlafsäcke

275 Bettbezüge

135 Feldbetten

15 Feldtische

12 Wohncontainer

3 Sanitärcontainer

24 Verlängerungskabel (50 m)

36 elektrische Heizgeräte

336 Wolldecken

80 Faltbetten

360 Schlafsäcke

300 Paar Gummistiefel

24 Zeltheizgeräte

80 Etagenbetten

78 Zeltheizgeräte

2 Wasserpumpen

1100 Schlafsäcke

6000 Regenjacken

6 5,5-kW-Generatoren

500 Decken

SPANIEN

5940 Wolldecken

6000 Einweghandschuhe

5000 Polardecken (als Unterlage)

20 Schlafsäcke

100 Feldbetten

3000 Foliendecken

6000 Einweghandschuhe

VEREINIGTES KÖNIGREICH

24 060 Decken

1350 Schlafsäcke

3000 Rollmatten

2550 aufblasbare Matten

1000 Betten mit Matratzen

471 Zelte

800 Solarlaternen

11 000 Fleecedecken

1600 Schlafsäcke

200 Zelte

5000 Schlafmatten

50 elektrische Zeltheizgeräte

150 winterfeste Familienzelte

49 564 thermische synthetische Wolldecken

50 000 Gesichtsmasken

100 000 Einweghandschuhe

13 000 Schlafmatten

1640 Schlafsäcke

64 elektrische Heizgeräte

770 Betten mit Matratzen

1000 Zelte

4 x 10-kVA-Generatoren

5000 selbstaufblasende Matten

1000 Bodenfliesen

8900 Wolldecken

VOLLSTÄNDIGE BEDARFSLISTE

Angeforderte Artikel

Anfrage Serbien

Angebote Serbien

Bedarf Serbien

Anfrage

Slowenien

Angebote

Slowenien

Bedarf Slowenien

Anfrage Kroatien

Angebote

Kroatien

Bedarf Kroatien

Anfrage Griechenland

Angebote

Griechenland

Bedarf

Griechen-land

Krankenwagen

5

5

 

 

 

 

26

 

26

Bettbezüge

8000

2000

6000

10 000

8275

0 2

 

 

 

 

Betten (Etagenbetten)

7000

 

7000

 

 

500

0

3 000

80

2920

Betten (normal; faltbar)

3000

1800

1200

5000

1595

0

1000

1000

0

2020

2020

0

Decken

89 600

37 600

52 000

30 000

21 920

0

 

 

 

 

Decken (Einwegfoliendecken)

 

 

 

 

15 000

11 260

0

80 000

 

80 000

Decken (Einwegwolldecken)

 

 

 

 

 

150 000

50 000

100 000

50 000

12 420

37 580

Busse

4

 

4

 

 

 

 

20

 

20

Schutzkleidung und PSA

 

 

50 000

5400

44 600

 

 

 

 

Container (beheizt)

200

 

200

100

12

88

100

 

100

800

792

Container (unbeheizt)

34

 

34

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angeforderte Artikel

Anfrage Serbien

Angebote Serbien

Bedarf Serbien

Anfrage

Slowenien

Angebote

Slowenien

Bedarf Slowenien

Anfrage Kroatien

Angebote

Kroatien

Bedarf Kroatien

Anfrage Griechenland

Angebote

Griechenland

Bedarf

Griechenland

Container (Sanitär)

60

 

60

0

3

0

20

 

20

90

90

Container (Wasser)

 

 

 

 

100

 

0

 

 

Verlängerungskabel (25 m)

 

 

 

 

250

45

0

 

 

Verlängerungskabel (50 m)

 

 

 

 

250

24

0

 

 

Verlängerungskabel (7 m)

 

 

1000

 

1000

 

 

 

 

Erste-Hilfe-Set

 

 

 

 

3000

 

0

100 000

2000

98 000

Dieselöl (Tonnen)

10

 

10

 

 

 

 

 

 

Heizöl (Tonnen)

10

 

10

 

 

 

 

 

 

Vollschutzmasken mit Filter - Kits

 

 

250

 

0

 

 

 

 

Generatoren

10

2

8

6

 

6

 

 

10

10

0

Handschuhe (Einweg)

100 000

76 000

24 000

200 000

32 000

168 000

312 000

212 000

100 000

 

 

Handschuhe (Gummi)

 

 

 

 

50 000

480

0

 

 

Heizgerät (elektrisch)

 

 

 

 

100

100

0

 

 

Heizgerät (Zelt)

300

36

264

50

50

0

100

24

0

950

118

832

Beleuchtung / Lichtmasten

 

 

100

10

90

10

 

0

 

 

ineinandergreifende Bodenfliesen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

1000

0

Küche (mobil)

20

 

20

3

 

0

 

 

 

 

Lampen

 

 

 

 

400

 

0

 

 

Matratzen

4000

1500

2500

 

 

 

 

 

 

medizinisches Gerät (LIFEPAK)

 

 

2

2

0

 

 

 

 

Angeforderte Artikel

Anfrage Serbien

Angebote Serbien

Bedarf Serbien

Anfrage

Slowenien

Angebote

Slowenien

Bedarf Slowenien

Anfrage Kroatien

Angebote

Kroatien

Bedarf Kroatien

Anfrage Griechenland

Angebote

Griechenland

Bedarf

Griechenland

medizinisches Zubehör (Verschiedenes – Verbandszeug, Spritzen, Nadeln usw.) 3  

Arzneimittel (für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten) 4  

Kleinbusse

12

 

12

 

 

17

17

Schlammpumpen (elektrisch, 5 kVA, 40-50 l/s)

4

 

4

5000

1000

4000

 

 

 

Kissenbezüge

1000

1000

0

5000

1000

0

 

 

 

 

Kissen

8000

500

7500

5000

1200

0

 

 

 

 

Gesichtsschutzmasken

105 000

105 000

0

10 000

10 000

0

160 000

60 000

100 000

 

 

Gesichtsschutzmasken FFp3

 

 

100 000

 

100 000

 

 

 

 

Heizkörper (Öl)

 

 

60

 

0

 

 

 

 

Regenjacken (Einweg)

80 000

2000

78 000

 

 

124 000

24 000

100 000

100 000

46 000

54 000

Atemgeräte (Einweg)

 

 

6000

6000

0

 

 

 

 

Rollmatten

3000

2550

450

6000

6000

0

13 000

13 000

0

5000

5000

0

Gummistiefel

4000

 

4000

 

 

1000

800

0

2000

1002 

998

Gummipolster

 

 

 

500

 

0

 

 

Dusche (mobil)

40

 

40

 

 

 

 

50

7

43

Schlafsäcke

7700

7700

0

5000

3730

 0

2500

2500

0

100 000

4100

95 900

Solarlaternen

800

800

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Tische und Bänke

 

 

350

15

0

 

 

 

 

Zelte (winterfest, 6-8 Personen und/oder 240 m²)

471

471

0

300

300

0

510

510

0

1620

1120

500

Toiletten (mobil)

40

 

40

 

 

 

 

 

100

100

0

Angeforderte Artikel

Anfrage Serbien

Angebote Serbien

Bedarf Serbien

Anfrage

Slowenien

Angebote

Slowenien

Bedarf Slowenien

Anfrage Kroatien

Angebote

Kroatien

Bedarf Kroatien

Anfrage Griechenland

Angebote

Griechenland

Bedarf

Griechenland

Schienentransportkapazität (Lokomotive, 2-3 Waggons)

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrzeuge (4 x 4)

25

 

25

 

 

 

 

10

 

10

Wasserpumpen

 

 

 

 

 

6

6

0

Schlammpumpen (elektrisch, 5 kVA, 40-50 l/s)

4

 

4

5000

1000

4000

 

 

 

(1)

Mitgeteilt am 9. Februar 2016

(2)

Die Artikel, die nicht mehr benötigt werden, sind grau hinterlegt und werden der Klarheit halber mit „0“ beziffert.

(3)

Aufgrund der Art der Anfrage wurden keine Mengen berechnet.