Brüssel, den 10.2.2016

COM(2016) 58 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Zweiter jährlicher Bericht über die Durchführung des Handelsübereinkommens
EU-Kolumbien/Peru


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Zweiter jährlicher Bericht über die Durchführung des Handelsübereinkommens
EU-Kolumbien/Peru

1.VORBEMERKUNG

Vom 11. bis zum 19. Juni 2015 fand in Bogotá (Kolumbien) die zweite Sitzungsrunde des Handelsausschusses und der acht Unterausschüsse statt. Die Sitzungen wurden im zweiten Jahr der vorläufigen Anwendung des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits 1 (im Folgenden das „Übereinkommen“) abgehalten, mit der im Falle Perus im März 2013 und im Falle Kolumbiens im August 2013 begonnen wurde. 2  

Am 30. Juni 2015 unterzeichneten die Vertragsparteien ein Protokoll zur Ergänzung des Übereinkommens, mit dem sie dem Beitritt Kroatiens zur EU Rechnung trugen. Das Protokoll durchläuft gegenwärtig die internen Ratifizierungsverfahren der drei Vertragsparteien.

Am 12. Dezember 2014 wurde das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen von der EU und Ecuador paraphiert. Bevor das Protokoll die jeweiligen internen Ratifizierungsverfahren durchlaufen kann, bedarf es der Zustimmung durch den Handelsausschuss, der nach diesem Übereinkommen eingesetzt wurde.

Nach der Verordnung (EU) Nr. 19/2013 3 (im Folgenden „Verordnung“) ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Anwendung, Durchführung und Einhaltung der sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen und dieser Verordnung vorzulegen.

Dies ist der zweite Bericht dieser Art. Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung besteht er aus drei Teilen:

einer Gesamtbewertung der Handelsströme;

Informationen über die Tätigkeiten der verschiedenen Gremien, die für die Durchführung des Übereinkommens verantwortlich sind;

Informationen über die in der Verordnung genannten Überwachungsmaßnahmen.

2.GESAMTBEWERTUNG: ENTWICKLUNG DES HANDELS

2.1.Methodik

Zur Analyse der bilateralen Handelsströme wurden die Daten für das Kalenderjahr 2014 mit den Daten für das Kalenderjahr verglichen, das dem Übereinkommen unmittelbar vorausging (2012). Die nachstehenden Zahlen können nur erste Hinweise auf die Entwicklung des Handels zwischen der EU einerseits und Kolumbien und Peru andererseits geben; daher ist zu bedenken, dass die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht als endgültig betrachtet und die festgestellten Veränderungen nicht allein den Auswirkungen des Übereinkommens zugeschrieben werden können.

2.2.Entwicklung der Handelsströme mit Peru

Im Jahr 2014 war im Vergleich zum Jahr 2012 bei den Einfuhren Perus 4 aus der EU ein Rückgang um 4 % zu verzeichnen (von 3891 Mio. EUR auf 3716 Mio. EUR). Dies entspricht im Großen und Ganzen dem Rückgang der Einfuhren Perus aus der übrigen Welt (3 %). Allerdings war der Rückgang hauptsächlich bei den Erzeugnissen festzustellen, die zum Meistbegünstigungszollsatz von Null eingeführt wurden (Rückgang um 10 %). Demgegenüber stiegen die Einfuhren derjenigen Erzeugnisse, die nach dem Übereinkommen vollständig liberalisiert sind, um 19 %, die Einfuhren derjenigen Erzeugnisse, die teilweise liberalisiert sind, um 15 % und die Einfuhren derjenigen Erzeugnisse, für die Präferenzzollkontingente gelten, um 86 % (wobei das Ausgangsniveau im letzten Fall sehr niedrig war). Interessanterweise nahmen die Einfuhren Perus von Erzeugnissen aus der EU, für die nach dem Übereinkommen keine Präferenzbehandlung, jedoch ein Meistbegünstigungszoll gilt, um 14 % zu, während die Einfuhren der gleichen Erzeugnisse aus der übrigen Welt nach Peru um lediglich 3 % zunahmen.

Bezogen auf die Erzeugniskategorien war der Rückgang der Einfuhren Perus aus der EU bei mineralischen Stoffen (25 %) und unedlen Metallen (25%) am stärksten, wenngleich in absoluten Zahlen betrachtet der deutlichste Rückgang bei Maschinen, Apparaten und mechanischen Geräten (159 Mio. EUR oder 9 %) zu verzeichnen war. Dies trifft insbesondere auf Waren zu, die in Kapitel 84 (Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon) eingereiht sind: Ein Viertel aller Einfuhren dieser Waren nach Peru entfielen auf die EU, bei ihnen war ein Rückgang um 11 % zu verzeichnen. Die stärksten Zunahmen waren dagegen bei Kunstgegenständen (184 %), bei lebenden Tieren und Waren tierischen Ursprungs (47 %) sowie bei Waren der Lebensmittelindustrie (46%) festzustellen. In absoluten Zahlen waren nur bei Lebensmitteln und Erzeugnissen der chemischen Industrie nennenswerte Zunahmen zu verzeichnen (um je 43 Mio. EUR). In der zuletzt genannten Kategorie war der stärkste Anstieg bei den pharmazeutischen Erzeugnissen festzustellen (31 %).

Die Einfuhren aus Peru in die EU 5 gingen um 21 % zurück (von 6072 Mio. EUR im Jahr 2012 auf 4789 Mio. EUR im Jahr 2014). Auch hier war der Rückgang hauptsächlich bei Erzeugnissen festzustellen, die bereits zum Meistbegünstigungszollsatz von Null eingeführt werden (-34 %). Bei allen anderen Erzeugniskategorien war eine Zunahme festzustellen, insbesondere bei denjenigen, die nach dem Übereinkommen vollständig liberalisiert sind (+22 %), bei denjenigen, die nach dem Übereinkommen teilweise liberalisiert sind (+11 %), bei denjenigen, für die nach dem Übereinkommen ein Meistbegünstigungszoll, jedoch keine Liberalisierung gilt (+12 %), und bei denjenigen, für die Präferenzzollkontingente gelten (+102 %).

Die EU-Einfuhren aus Peru konzentrieren sich auf nur wenige Erzeugniskategorien. Vor allem die EU-Einfuhren mineralischer Stoffe aus Peru gingen zurück (um 1062 Mio. EUR oder 38 %), was auf den weltweiten Preisverfall bei diesen Stoffen zurückzuführen ist. Auch die Kategorie Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine und Edelmetalle verzeichnete einen Rückgang, nämlich um 145 Mio. EUR oder 75 %. Eine merkliche Zunahme um 47 Mio. EUR oder 24 % gab es bei lebenden Tieren und Waren tierischen Ursprungs und insbesondere bei Erzeugnissen, die unter Kapitel 03 (Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) eingereiht sind. Eine deutliche Zunahme ist außerdem bei Erzeugnissen festzustellen, die unter Kapitel 08 (genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen) eingereiht sind, nämlich um 157 Mio. EUR oder 38 %.

In den ersten beiden Jahren der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens gab es 1133 Unternehmen, die zum ersten Mal Waren von Peru in die EU ausführten; davon sind 38 % im Agrarsektor tätig. Bei den meisten der neu ausführenden Unternehmen handelt es sich um KMU (97,4 %); 68 % des Gesamtwerts der Ausfuhren der neu ausführenden Unternehmen entfallen jedoch auf die neu ausführenden Großunternehmen (d. h. auf die verbleibenden 2,6 %, nämlich 30 Unternehmen). Im selben Zeitraum wurden Waren aus 370 neuen Tarifpositionen (mit zehnstelligem Code) im Gesamtwert von 60 Mio. USD aus Peru in die EU ausgeführt (0,5 % der Gesamtausfuhren, wovon die Hälfte auf Rohöl entfiel).

2.3.Entwicklung der Handelsströme mit Kolumbien

Bei den Einfuhren Kolumbiens 6 aus der EU war von 2012 bis 2014 eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, nämlich von 4870 Mio. EUR auf 6602 Mio. EUR (36 %). Die stärkste Zunahme erfolgte allerdings im Jahr 2013 (23 %). Da das Übereinkommen erst ab August 2013 angewandt wurde, kann diese Zunahme nicht ausschließlich auf das Übereinkommen zurückgeführt werden. Dies wird dadurch bestätigt, dass die stärkste Zunahme bei Erzeugnissen festzustellen war, die bereits zum Meistbegünstigungszollsatz von Null eingeführt werden (Anstieg um 1133 Mio. EUR oder 42 %). Gleichwohl war auch ein deutlicher Anstieg der Einfuhren Kolumbiens von Erzeugnissen, die nach dem Übereinkommen vollständig liberalisiert sind, aus der EU zu verzeichnen, nämlich um 306 Mio. EUR oder 43 %. Die Einfuhren von Erzeugnissen, die nach dem Übereinkommen teilweise liberalisiert sind, nahmen um 27 % zu und die Einfuhren von Erzeugnissen, für die Präferenzzollkontingente gelten, um 71 % (wenngleich der Ausgangswert mit 21 Mio. EUR sehr niedrig war). Aufgrund dieser positiven Entwicklungen stieg der Anteil der auf die EU entfallenden Einfuhren Kolumbiens von 11 % im Jahr 2012 auf 14 % im Jahr 2014.

Bei praktisch allen Kategorien von Erzeugnissen, die im beträchtlichen Umfang gehandelt werden, war ein Anstieg der Einfuhren Kolumbiens aus der EU zu verzeichnen. Der stärkste Anstieg war bei Beförderungsmitteln (um 951 Mio. EUR oder 146 %), bei Erzeugnissen der chemischen Industrie (um 294 Mio. EUR oder 22 %) sowie bei Mess- und Musikinstrumenten (um 116 Mio. EUR oder 42 %) festzustellen. Bezogen auf die Erzeugniskategorien war die stärkste Zunahme der Einfuhren Kolumbiens bei Waren festzustellen, die in Kapitel 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) und in Kapitel 30 (pharmazeutische Erzeugnisse) eingereiht sind, nämlich um 980 Mio. EUR (450 %) bzw. um 235 Mio. EUR (35 %).

Hingegen war bei den EU-Einfuhren aus Kolumbien 7 von 2012 (8040 Mio. EUR) bis 2014 (7867 Mio. EUR) ein leichter Rückgang um 2 % zu beobachten. Dies ist in erster Linie auf den Rückgang der Einfuhren von Erzeugnissen zurückzuführen, die zum Meistbegünstigungszollsatz von Null eingeführt werden (Rückgang um 197 Mio. EUR), wohingegen bei den EU-Einfuhren von Erzeugnissen, die nach dem Übereinkommen vollständig liberalisiert sind, ein deutlicher Anstieg (um 71 Mio. EUR) zu verzeichnen war. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Rückgang im Jahr 2013 erfolgte, während die EU-Einfuhren aus Kolumbien im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 um 533 Mio. EUR oder 7 % zunahmen. Vergleicht man allerdings das erste Jahr der Anwendung des Übereinkommens, also den Zeitraum von August 2013 bis Ende Juli 2014, mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, so nahmen die EU-Einfuhren aus Kolumbien sogar um 10 % zu.

Bei den Erzeugniskategorien ist lediglich der Rückgang bei unedlen Metallen und Waren daraus bemerkenswert, da er mit 265 Mio. EUR (oder 78 %) am ausgeprägtesten ist. In dieser Kategorie entfällt fast der gesamte Rückgang (nämlich um 264 Mio. EUR oder 88 %) auf Kapitel 72 (Eisen und Stahl). Was die Zunahmen betrifft, so lassen sich nennenswerte Änderungen bei pflanzlichen Erzeugnissen (Zunahme um 73 Mio. EUR oder 5 %) und bei tierischen und pflanzlichen Fetten (Zunahme um 45 Mio. EUR oder 66 %) feststellen. Die größte Zunahme betrifft Waren, die unter Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingereiht sind, nämlich um 113 Mio. EUR oder 28 %.

Eine weitere wichtige Entwicklung ist, dass es von Beginn der Übereinkommensanwendung an bis Ende 2014 526 neue Unternehmen gab, denen es gelang, Waren von Kolumbien in die EU auszuführen. Bei 328 dieser Unternehmen handelte es sich um Waren im Wert von weniger als 10 000 USD und nur bei 8 dieser Unternehmen um Waren im Wert von mehr als 1 Mio. USD, was darauf schließen lässt, dass es sich wahrscheinlich überwiegend um kleine Unternehmen handelt. Im selben Zeitraum wurden unter 336 neuen Tarifpositionen Ausfuhren aus Kolumbien in die EU getätigt, wobei es sich im Wesentlichen um so unterschiedliche Erzeugnisse wie Thunfisch (4 615 647 USD im beobachteten Zeitraum), selbstfahrende Maschinen (3 109 501 USD) und Anislikör (1 691 638 USD) handelte. 8

2.4.Nutzung von Zollkontingenten

Aus Tabelle 1 geht der Nutzungsgrad der Zollkontingente hervor, die von der EU für Kolumbien und Peru geschaffen wurden. 9 Nur die Zollkontingente für Rohr- bzw. Rübenzucker und chemisch reine Saccharose werden von Kolumbien und Peru wirklich genutzt; in gewissem Umfang wird das Zollkontingent für Zuckermais von Peru genutzt. Die übrigen Zollkontingente 10 werden kaum oder gar nicht genutzt.

Tabelle 1: Nutzungsgrad der Zollkontingente durch Kolumbien und Peru

Nutzung der Zollkontingente durch Kolumbien

Nutzung der Zollkontingente durch Peru

2013

2014

2013

2014

Rohrzucker und chemisch reine Saccharose

88,40 %

85,72 %

100 %

100 %

andere Zuckerwaren

1,37 %

1,32 %

0,02 %

0,01 %

Mais

0,7 %

3 %

Zuckermais

21 %

76 %

Quelle: TARIC.

Andererseits ist festzustellen, dass die EU die von Kolumbien eingeräumten Zollkontingente für folgende Waren nutzt: Pilze, Milcherzeugnisse wie Milch und Rahm in Pulverform, Molke und Käse, Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, Zuckermais sowie – in geringerem Umfang – Speiseeis und Zuckerwaren. Was Peru betrifft, so wurde im Jahr 2014 nur das Zollkontingent für Speiseeis genutzt und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 das Kontingent für Milch und Butter. Aus Tabelle 2 geht der Grad der Nutzung aller von Kolumbien und Peru geschaffenen Zollkontingente durch die EU hervor.

Tabelle 2: Nutzung der Zollkontingente durch die EU

Nutzung der von Kolumbien geschaffenen Zollkontingente durch die EU

Nutzung der von Peru geschaffenen Zollkontingente durch die EU

2013

2014

2013

2014

Pilze

1,57 %

4,95 %

Milch und Rahm in Pulverform

0,00 %

34,92 %

Molke

57,60 %

49,96 %

Zubereitungen zur Ernährung von Kindern

40,45 %

67,50 %

Zuckermais

0,42 %

54,18 %

Speiseeis

5,26 %

13,35 %

0 %

90 %

Käse

9,07 %

8,02 %

Zuckerwaren

1,82 %

3,41 %

Milch

   4 %

Quelle: DIAN Kolumbien und SUNAT Peru.

2.5.Handel mit Dienstleistungen und ausländische Direktinvestitionen (FDI) 11

Daten zum Handel mit Dienstleistungen werden mit beträchtlicher Zeitverzögerung erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen lediglich Daten für das Jahr 2013 vor. Daher kann eine Analyse nur eingeschränkt erfolgen, denn im Falle Perus wird das Übereinkommen erst seit März 2013 und im Falle Kolumbiens erst seit August 2013 angewandt.

Im Jahr 2013 belief sich der Wert der EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Peru auf 1,215 Mrd. EUR, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 18 % darstellt. Gleichzeitig betrug der Wert der EU-Einfuhren von Dienstleistungen aus Peru 839 Mio. EUR, was gegenüber 2012 einem Rückgang um 4 % entspricht. Im Jahr 2013 beliefen sich die DI-Bestände der EU in Peru auf 7,678 Mrd. EUR, während die DI-Bestände Perus in der EU 218 Mio. EUR betrugen.

Im Jahr 2013 belief sich der Wert der EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Kolumbien auf 2,581 Mrd. EUR, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 10 % darstellt. Dagegen betrug der Wert der EU-Einfuhren von Dienstleistungen aus Kolumbien 1,475 Mrd. EUR, was im Vergleich zum Jahr 2012 einer Zunahme um 3 % entspricht. Im Jahr 2013 beliefen sich die DI-Bestände der EU in Kolumbien auf 15,622 Mrd. EUR, während die DI-Bestände Kolumbiens in der EU 3,839 Mrd. EUR betrugen.

3.TÄTIGKEIT DER FÜR DIE DURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGEN GREMIEN

Mit dem Übereinkommen wurden ein Handelsausschuss und acht Fachgremien eingesetzt, um die Anwendung des Übereinkommens zu überwachen. Die zweite Sitzungsrunde fand vom 11. bis zum 19. Juni 2015 in Bogotá (Kolumbien) statt und ist nachstehend zusammengefasst.

Unterausschuss „Technische Handelshemmnisse“ – 10. Juni 2015

Auf der Sitzung konnten bestimmte problematische Punkte angesprochen und Klarstellungen von den anderen Vertragsparteien erlangt werden. Im Falle Kolumbiens äußerte die EU Bedenken im Zusammenhang mit der in Kolumbien erforderlichen Zertifizierung durch Dritte und die anstehende Einführung des nationalen Qualitätssystems. Außerdem äußerte die EU Bedenken hinsichtlich des nationalen Entwicklungsplans, in dem offenbar die Preisfestsetzung eine der Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung der Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist. Im Falle Perus sprach die EU die Frage der ausstehenden Anwendung des Status der strengsten Gesundheitsüberwachung (Alta Vigilancia Sanitaria) auf Ausfuhren von Arzneimitteln und Medizinprodukten an.

Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ – 11. Juni 2015

Die Diskussion über geografische Angaben resultierte in einer genauen Bestandsaufnahme in Bezug auf den Schutz dieser Angaben, und es wurden kritische Bereiche im Zusammenhang mit dem wirksamen Schutz ermittelt. Ferner gaben Kolumbien und Peru den Anstoß dazu, das Verfahren zur Aufnahme neuer geografischer Angaben in die Liste einzuleiten. Die Vertragsparteien verständigten sich darauf, das Verfahren zur Aufnahme neuer geografischer Angaben in die Liste zu straffen.

Des Weiteren beantworteten Kolumbien und Peru die Fragen der EU zu verschiedenen Aspekten des Rechts des geistigen Eigentums. Kolumbien bestätigte insbesondere die Möglichkeit eines Beitrags zu einer anstehenden öffentlichen Anhörung zur Definition nationaler Notstände im Gesundheitssektor und zur Organisation einer Zusammenkunft der von der Frage der Lizenzierung von digitalem Material betroffenen Interessenträger.

Unterausschuss „Landwirtschaft“ – 12. Juni 2015

Die Sitzung bot Gelegenheit zum Austausch statistischer Angaben zu Handelsströmen und zur Nutzung von Kontingenten. Vor allem wurde in der Sitzung bestätigt, dass Peru und Kolumbien Schwierigkeiten haben, ihre nach dem Übereinkommen bestehenden Verpflichtungen im Bereich der Spirituosen zu erfüllen, in dem EU-Erzeugnisse (und andere eingeführte Erzeugnisse) handelsverzerrenden Maßnahmen unterliegen. Weder Peru noch Kolumbien waren in der Lage, einen Fahrplan zur Behebung dieser Mängel vorzulegen. Die EU-Vertreter machten unmissverständlich klar, dass gegenwärtig alle Möglichkeiten erwogen werden, um dieser Situation abzuhelfen, darunter die Anwendung von Streitbeilegungsmechanismen. Der Stabilisierungsmechanismus für Bananen und der Antrag Kolumbiens auf Anerkennung der Gleichwertigkeit im ökologischen/biologischen Landbau waren weitere Themen auf der Tagesordnung.

Unterausschuss „Öffentliches Beschaffungswesen“ – 16. Juni 2015

Die Hauptthemen, die im Falle Kolumbiens angesprochen wurden, waren der Marktzugang auf subzentraler Ebene und die Anwendung unüblicher und mitunter sehr hoher Indikatoren für die Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Ausschreibungsteilnehmern. Dies ist weiter zu erörtern. Peru teilte mit, dass die Delegation von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen an internationale Organisationen, die gegenwärtig das Hauptproblem in diesem Bereich ist, durch eine aktuelle Reform unmöglich gemacht wird.

Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ – 16.-17. Juni 2015

Im Falle Kolumbiens wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen, dass es Fortschritte bei einem einheitlichen Zulassungsverfahren für EU-Ausfuhren tierischer Erzeugnisse gibt. Im Falle Perus war es nicht möglich, Lösungen für das Fehlen eines mit dem Übereinkommen zu vereinbarenden Zulassungsverfahrens zu erörtern und aufzuzeigen, da eine der verantwortlichen Stellen (SENASA) nicht in der Sitzung zugegen war.

Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (siehe auch Punkt 4) – 16.17. Juni 2015

In der zweiten Sitzung wurde zu einer substanzielleren Tagesordnung übergegangen, insbesondere was arbeitsbezogene Fragen betraf. Die Vertragsparteien erstellten eine Liste potenziell weiterzuverfolgender Themen, die eingehender geprüft und nach Priorität eingestuft werden müssen. Es wurde eine öffentliche Sitzung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft (rund 80 Teilnehmer) veranstaltet, in der die beiden Seiten die Beratungen der Regierungsvertreter während der Sitzung vom Vortag zusammenfassten. In dem meisten Wortmeldungen der Vertreter der Zivilgesellschaft ging es um die Auswirkungen des Handelsübereinkommens auf Kolumbien (siehe auch Punkt 4).

Unterausschuss „Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln“ – 17. Juni 2015

Die Sitzung bot Gelegenheit, die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich darzulegen und auf einige aktuelle Punkte von Interesse einzugehen. Die Auslegung der Vorschrift, in der die unmittelbare Beförderung definiert ist, wurde mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt, wenngleich keine endgültige Einigung erzielt wurde. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit einer erweiterten Kumulierung mit Chile und Mexiko angesprochen.

Unterausschuss „Marktzugang“ – 19. Juni 2015

Zur besseren Bewertung des Funktionierens des Übereinkommens einigten sich die Vertragsparteien auf einen regelmäßigen Austausch von Einfuhrstatistiken. Hinsichtlich Fragen des Marktzugangs äußerte die EU Bedenken im Zusammenhang mit der Verfahrensweise bei der Lkw-Verschrottung in Kolumbien.

Handelsausschuss – 19. Juni 2015

Die Sitzung des Handelsausschusses diente zur Bestandsaufnahme der von den Unterausschüssen erzielten Fortschritte und zur Bekräftigung einiger der Hauptbedenken in wichtigen Punkten, darunter die anhaltende Diskriminierung eingeführter Spirituosen vor allem in Kolumbien, aber auch in Peru, der Zugang der EU zum öffentlichen Beschaffungswesen auf subzentraler Ebene in Kolumbien und Probleme in Peru im Zusammenhang mit der Zertifizierung von EU-Ausfuhren tierischer Erzeugnisse.

Die EU informierte über den aktuellen Stand der Ratifizierung des Übereinkommens durch die EU. Die Sitzung diente ferner dazu, die Unterzeichnung des Protokolls zur Ausdehnung des Übereinkommens auf Kroatien voranzubringen, die dann am 30. Juni 2015 erfolgte. Hinsichtlich des Protokolls über den Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen wurde vereinbart, die Gespräche fortzusetzen, um baldmöglichst eine für alle annehmbare Lösung zu finden, und es wurde vereinbart, dass Kolumbien und Peru detaillierte Stellungnahmen hierzu übermitteln.

4. ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN IM BEREICH HANDEL UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“

Die zweite Sitzung des Unterausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Unterausschuss“) fand am 16. und 17. Juni 2015 in Bogotá statt. Es wurden folgende Themen erörtert:

4.1.Durchführung arbeitsbezogener Bestimmungen

Kolumbien verwies auf seinen kürzlich angenommenen nationalen Entwicklungsplan, der eine nationale Strategie für menschenwürdige Arbeit umfasst, sowie auf die Bemühungen zur Stärkung der Arbeitsaufsicht, zur Verbesserung des Einzugs von Geldbußen und zum Vorgehen gegen unangemessene Praktiken bei der Auslagerung und den Kollektivverhandlungen durch einige Unternehmen. Beim sozialen Dialog seien Fortschritte durch Mechanismen wie den Ausschuss für Konfliktbeilegung (CETCOIT) erzielt worden, und im öffentlichen Sektor seien umfangreiche Kollektivverhandlungen erfolgreich durchgeführt worden. Zwar gebe es noch viel zu tun, jedoch seien mehr Mittel eingesetzt worden, um Gewerkschaftsführer zu schützen, denen Gewalt angedroht worden sei, merkte Kolumbien an und bekräftigte seine Entschlossenheit, die Straffreiheit zu bekämpfen.

Peru erläuterte seine Strategie und seinen Maßnahmenplan zur Formalisierung der Arbeitsbeziehungen und berichtete über die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit sowie bei der Durchführung seiner Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der Kinderarbeit. Insbesondere teilte Peru mit, dass das Arbeitsaufsichtssystem, das der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (SUNAFIL) untersteht, gestärkt wurde. Des Weiteren verwies Peru auf einige positive Entwicklungen bei der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten und dem sozialen Dialog. Es sei ein nationaler Preis zur Würdigung von Unternehmen mit guten Arbeitspraktiken geschaffen worden.

Die EU unterrichtete über den Stand der Ratifizierung von IAO-Übereinkommen durch ihre Mitgliedstaaten. Sie unterstrich ihr Engagement zur Förderung menschenwürdiger Arbeit und berichtete über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine schnelle Ratifizierung des IAO-Protokolls zur Zwangsarbeit durch ihre Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Sie bat um Klärung einer Reihe von Punkten, die in Berichten von IAO-Experten zu Kolumbien und Peru angesprochen wurden.

4.2.Durchführung umweltbezogener Bestimmungen

Kolumbien verwies auf seinen nationalen Entwicklungsplan, der eine breitgefächerte Strategie für ein umweltverträgliches Wachstum umfasst, sowie auf seinen nationalen Plan für eine umweltverträgliche Wirtschaft und seine Strategie für ein nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen.

Peru erläuterte seine Agenda für umweltpolitische Maßnahmen im Zeitraum 2015-2016 und verwies darauf, dass als Anreiz für eine gute Praxis ein nationaler Umweltpreis geschaffen wurde.

Die EU informierte über die Erarbeitung einer neuen Querschnittspolitik für eine Kreislaufwirtschaft, das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) und das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel, die Erstellung eines Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und die Überprüfung des Aktionsplans der EU für die Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT).

4.3.Interne Konsultationen und Sitzungen des Unterausschusses mit der Zivilgesellschaft

Die Teilnehmer am internen EU-Mechanismus für die Konsultation der Zivilgesellschaft („interne Beratungsgruppe“) traten mehrfach zusammen und einigten sich auf ihre Geschäftsordnung. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt das Sekretariat sowie drei Mitglieder der Beratungsgruppe und hat auf seiner Website eigens eine Webseite für die Gruppe eingerichtet. Kolumbien und Peru teilten den EU-Vertretern zwischen den Sitzungen mit, dass sie beabsichtigten, in den Bereichen Arbeit und Umwelt bestehende nationale Konsultationsmechanismen zu nutzen. Die EU und Kolumbien unterrichteten sich gegenseitig über die Mitglieder ihrer Gruppen und gaben diese Informationen auch an Peru weiter.

Am 17. Juni 2015 fand in Bogotá eine öffentliche Sitzung statt, an der rund 80 Vertreter der kolumbianischen Zivilgesellschaft und mehrere Mitglieder der nationalen Beratungsgruppe der EU teilnahmen. Über die Sitzung war auf der Website des kolumbianischen Handelsministeriums sowie auf anderen Websites informiert worden. Vertreter der Vertragsparteien erstatteten der Zivilgesellschaft mündlich und schriftlich über die Gespräche im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ Bericht. Die Vertreter der kolumbianischen Zivilgesellschaft machten einige allgemeine Anmerkungen, in denen hauptsächlich ihre Besorgnis über die Auswirkungen des Übereinkommens insgesamt zum Ausdruck kam. Außerdem sprachen einige der Personen, die sich zu Wort meldeten, Probleme im Zusammenhang mit den Gewerkschaftsrechten, den Arbeitsbedingungen, dem informellen Arbeitsmarkt und der Arbeitsaufsicht an. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Vertreter der EU und Kolumbiens eine stärkere Interaktion der Gruppen.

4.4    Folgemaßnahmen

Nach einer von der EU gehaltenen Präsentation äußerten Kolumbien und Peru Interesse daran, mehr darüber zu erfahren, wie die EU die Auswirkungen von Handelsübereinkommen auf die Bereiche Arbeit und Umwelt bewertet; dies ist somit ein möglicher Bereich für eine künftige Zusammenarbeit. Der Unterausschuss ermittelte ein breites Spektrum arbeitsbezogener Themen, die für eine Zusammenarbeit geeignet wären, z. B. bewährte Verfahren bei der Arbeitsaufsicht, Arbeitsmarkt, Übergang von informeller zu formeller Arbeit, Verhütung und Beilegung von Arbeitskonflikten sowie Verhütung und Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit. In Bezug auf die Umwelt wurde Interesse an einer Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Biodiversität geäußert, u. a. beim Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), beim Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, bei Chemikalien und gefährlichen Abfällen und bei Umweltinformationssystemen. Die soziale Verantwortung von Unternehmen wurde ebenfalls genannt. Die EU verwies auf ihre Unterstützung der Arbeit der OECD in diesem Bereich, insbesondere was den Textil- und den Mineralstoffsektor betrifft. Es wurde vereinbart, zwischen den Sitzungen daran zu arbeiten, die Themen im Hinblick auf ihre Behandlung zu priorisieren.

 

4.5    Sonstige Tätigkeiten

Die Kommission nahm an einer Sitzung der vom Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments eingesetzten Monitoring-Gruppe für das Handelsübereinkommen EU-Kolumbien-Peru vom 5. Mai 2015 teil, in der es hauptsächlich um die Arbeitnehmerrechte in Kolumbien und Peru ging.

Die nach Kolumbien gereiste EU-Delegation führte am 18. Juni 2015 mit Unterstützung der GD Handel und gemeinsam mit der Handelskammer in Bogotá eine Veranstaltung zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung durch, an der mehr als 400 Personen teilnahmen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Vorträge zu Themen wie erneuerbare Energie, geografische Angaben, Handelserleichterungen, fairer Handel und die Zertifizierung biologischer/ökologischer Erzeugnisse gehalten. Kolumbianische Erzeugerorganisationen für fairen Handel und europäische Händler von Lebensmitteln und Getränken präsentierten ihre Erzeugnisse an Ständen.

5.    DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EU) NR. 19/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR UMSETZUNG DER BILATERALEN SCHUTZKLAUSEL UND DES STABILISIERUNGSMECHANISMUS FÜR BANANEN

Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, unter bestimmten in der Verordnung festgelegten Bedingungen eine Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel oder vorherige Überwachungsmaßnahmen einzuleiten. Nach den Artikeln 3 und 13 der Verordnung überwacht die Kommission die Entwicklung der Bananeneinfuhren aus Kolumbien und Peru. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatte die Kommission weder eine Untersuchung der Schutzklausel noch vorherige Überwachungsmaßnahmen eingeleitet. Es gingen auch keine entsprechenden Anträge bei ihr ein.

5.1.Entwicklung der Ausfuhren frischer Bananen aus Kolumbien und Peru in die EU

Im Vergleich zu den im Jahr 2013 eingeführten Mengen frischer Bananen aus Peru gingen die betreffenden Einfuhren im Jahr 2014 um 14 % zurück, nämlich von 112 396 t auf 96 136 t. Dennoch erreichte Peru im Jahr 2014 erneut die in dem Übereinkommen festgelegte Auslöseeinfuhrmenge von 82 500 t, vor allem im November (siehe nachstehendes Schaubild). Nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung prüfte die Kommission die Auswirkungen auf den Unionsmarkt für Bananen und berücksichtigte hierbei unter anderem das Preisniveau, die Entwicklung der Einfuhren aus anderen Quellen und die allgemeine Stabilität des Unionsmarkts.

Die Kommission kam aus folgenden Gründen zu dem Schluss, dass die Aussetzung des Präferenzzolls auf Einfuhren von Bananen mit Ursprung in Peru unangemessen war: Auf die Einfuhren frischer Bananen aus Peru entfiel nur ein Anteil von 1,9 % der Gesamteinfuhren frischer Bananen in die EU, die Einfuhren frischer Bananen aus anderen traditionellen Ausfuhrländern blieben weit unter den Schwellenwerten, die in vergleichbaren Stabilisierungsmechanismen dafür festgelegt sind, beim durchschnittlichen Großhandelspreis für Bananen waren keine nennenswerten Änderungen zu verzeichnen und es gab keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Stabilität des Unionsmarktes, die EU-Erzeuger und die Gebiete in äußerster Randlage der EU.

Wie bei den Einfuhren frischer Bananen aus Peru war auch bei den Einfuhren dieses Erzeugnisses aus Kolumbien im Jahr 2014 ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr festzustellen, und zwar um 6 % (1 086 096 t gegenüber 1 150 980 t). Wie aus dem nachstehenden Schaubild hervorgeht, blieb Kolumbien deutlich unter der in dem Übereinkommen festgelegten Auslöseeinfuhrmenge (es erreichte nur 64 % der Auslöseeinfuhrmenge).

6.    FAZIT

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten wird der Durchführungsprozess fortgesetzt, und das Übereinkommen funktioniert – zur Zufriedenheit aller Vertragsparteien – insgesamt gut. Es ist nach wie vor schwierig, einige Bereiche zu bewerten, z. B. weil Daten zum Handel mit Dienstleistungen und zu den Investitionsströmen noch nicht oder nur teilweise verfügbar sind. Der Konjunkturabschwung in Lateinamerika und der Rückgang der Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt wirkten sich auch auf die EU-Handelsströme zwischen der EU und Kolumbien und Peru aus. Insgesamt ist seit dem Jahr 2012 sowohl bei den EU-Einfuhren aus Peru als auch bei den EU-Ausfuhren nach Peru ein Wertrückgang festzustellen, was der allgemeinen Entwicklung des peruanischen Handels entspricht. Der auf die EU entfallende Anteil der Einfuhren Kolumbiens nahm im Zeitraum von 2012 bis 2014 zu. Der Wert der Ausfuhren aus Kolumbien in die EU stieg im Jahr 2014 an, nachdem er in den Jahren 2012 und 2013 rückläufig gewesen war.

Beim Handel mit Erzeugnissen, die nach diesem Übereinkommen liberalisiert sind, lässt sich eine positive Auswirkung der Durchführung desselben feststellen. Die Einfuhren liberalisierter Erzeugnisse aus Peru und Kolumbien in die EU haben zugenommen, in einigen Fällen sogar deutlich. Ein markanter Anstieg ist bei den EU-Ausfuhren von Erzeugnissen, die nach dem Übereinkommen vollständig oder teilweise liberalisiert sind oder für die Präferenzzollkontingente gelten, nach Kolumbien und Peru festzustellen. In Bezug auf die Diversifizierung ist anzumerken, dass seit 2012 unter einer beträchtlichen Zahl neuer Tarifpositionen Einfuhren zu verzeichnen waren.

Dass seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens 526 kolumbianische und 1133 peruanische Unternehmen erstmals Erzeugnisse in die EU ausführten, ist eine begrüßenswerte Entwicklung, vor allem da eine beträchtliche Anzahl dieser Unternehmen KMU sind. Die Entwicklungsprogramme, mit denen die EU die Durchführung des Übereinkommens zu fördern sucht, sollen diese Entwicklung weiter verstärken.

Obgleich der Durchführungsprozess in den meisten Bereichen gut vorankommt, gibt es Bereiche, in denen rasch gehandelt werden muss, z. B. die Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen durch Peru und die Besteuerung von Spirituosen vor allem in Kolumbien, aber auch in Peru. Die Erfüllung der Verpflichtungen beim Marktzugang zum Beschaffungswesen auf subzentraler Ebene in Kolumbien gibt ebenfalls Anlass zu Bedenken.

Die von der EU als vorrangig betrachteten Mechanismen zur Durchführung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung des Übereinkommens sind nunmehr geschaffen worden – unter aktiver Mitwirkung der Zivilgesellschaft. Kolumbien stellte Fortschritte im Bereich des sozialen Dialogs fest, und Peru verwies auf seine Strategie zur Verhütung und Beseitigung der Kinderarbeit sowie zur Formalisierung der Arbeitsbeziehungen.

Was den Stabilisierungsmechanismus für Bananen betrifft, so war beim durchschnittlichen Großhandelspreis für frische Bananen auf dem EU-Markt keine nennenswerte Veränderung festzustellen, und es gab keine Hinweise darauf, dass die Stabilität des EU-Markts oder die Lage der Erzeuger in der EU durch die Zunahme der peruanischen Ausfuhren beeinträchtigt worden wären. Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass eine Aussetzung des Präferenzzolls auf Einfuhren von Bananen mit Ursprung in Peru nicht gerechtfertigt war. Die strenge Überwachung der Bananeneinfuhren und die Bewertung der Marktsituation erweisen sich somit als wirksam.

Die Kommission wird den Schwerpunkt weiterhin auf Maßnahmen legen, mit denen die vollständige Durchführung des Übereinkommens in all seinen Punkten gewährleistet wird. Dies geschieht zur Förderung der gegenseitigen Handels- und Investitionstätigkeit und in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern.

(1)  ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 3.
(2) Der Stand der Ratifizierung des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten der EU ist über die folgende Website des Rates abrufbar: http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/agreements-conventions/agreement/?aid=2011057 .
(3) Verordnung (EU) Nr. 19/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits (ABl. L 17 vom 19.1.2013, S. 1).
(4) Quelle: ITC/ Comext (R1).
(5) Quelle: Comext (R1).
(6) Quelle: ITC/ Comext (R1).
(7) Quelle: Comext (R1).
(8) Quelle: PROCOLOMBIA.
(9) Es wird nur auf genutzte Zollkontingente eingegangen.
(10) Die EU hat 8 Zollkontingente für Kolumbien und 18 Zollkontingente für Peru geschaffen.
(11) Quellen: Eurostat und GD Handel, Referat Chefökonom und Handelsanalyse.