7.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 80/5


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 17. Juni 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache C.39226 (2) — Lundbeck

Berichterstatter: Tschechische Republik

(2015/C 80/05)

1.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass gegen die Adressaten des Beschlussentwurfs Geldbußen verhängt werden sollten.

2.

Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission in Bezug auf die Grundbeträge der Geldbußen für Lundbeck zu.

3.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass Lundbeck angesichts der langen Dauer der Untersuchung eine 10 %ige Minderung des Grundbetrags gewährt werden sollte. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht.

4.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die endgültige Höhe der Geldbußen für Lundbeck. Eine Minderheit enthält sich.

5.

Der Beratende Ausschuss stimmt der Entscheidung der Kommission zu, die Höhe der Geldbuße für die Generikahersteller auf der Grundlage der jeweiligen Wertübertragung festzusetzen.

6.

Der Beratende Ausschuss teilt den Standpunkt der Kommission, dass den Generikaherstellern angesichts der langen Dauer der Untersuchung eine 10 %ige Minderung des Grundbetrags gewährt werden sollte. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht.

7.

Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die endgültige Höhe der Geldbußen für die Generikahersteller. Eine Minderheit enthält sich.

8.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, den Antrag auf Anerkennung der Zahlungsunfähigkeit abzulehnen.

9.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.