7.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 80/5 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 17. Juni 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache C.39226 (2) — Lundbeck
Berichterstatter: Tschechische Republik
(2015/C 80/05)
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass gegen die Adressaten des Beschlussentwurfs Geldbußen verhängt werden sollten. |
2. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission in Bezug auf die Grundbeträge der Geldbußen für Lundbeck zu. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass Lundbeck angesichts der langen Dauer der Untersuchung eine 10 %ige Minderung des Grundbetrags gewährt werden sollte. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die endgültige Höhe der Geldbußen für Lundbeck. Eine Minderheit enthält sich. |
5. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der Entscheidung der Kommission zu, die Höhe der Geldbuße für die Generikahersteller auf der Grundlage der jeweiligen Wertübertragung festzusetzen. |
6. |
Der Beratende Ausschuss teilt den Standpunkt der Kommission, dass den Generikaherstellern angesichts der langen Dauer der Untersuchung eine 10 %ige Minderung des Grundbetrags gewährt werden sollte. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht. |
7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission in Bezug auf die endgültige Höhe der Geldbußen für die Generikahersteller. Eine Minderheit enthält sich. |
8. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, den Antrag auf Anerkennung der Zahlungsunfähigkeit abzulehnen. |
9. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |