18.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/60


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Erweiterungsstrategie der EU 2015-2016

(2017/C 017/10)

Berichterstatterin:

Anna MAGYAR (Ungarn/EVP), stellvertretende Vorsitzende des Komitatsrats von Csongrád

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Erweiterungsstrategie der EU“, COM(2015) 611 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Horizontale Bemerkungen

1.

bekräftigt sein Bekenntnis zum Erweiterungsprozess, der eine Investition in Stabilität und Wohlstand ist; weist darauf hin, dass frühere Erweiterungen dazu beitrugen, historische Gegensätze in Europa zu überwinden, den Wohlstand mehrten und zeigten, dass die Erweiterung das stärkste außenpolitische Instrument der EU ist;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission während ihrer derzeitigen Amtszeit keine neue Erweiterung erwartet, was jedoch nicht zu einem Stillstand des Prozesses führen darf; anerkennt, dass die Vorbereitungen Zeit erfordern, unterstreicht jedoch, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, diese Zeit gut zu nutzen, um den Erweiterungsprozess unter strengen, aber fairen Bedingungen, stetigen Fortschritten bei der Lösung der anstehenden, damit verbundenen Aufgaben sowie einer glaubwürdigen, realistischen europäischen Perspektive voranzutreiben. Dabei geht es darum, das Engagement und die Motivation der Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten nicht zu verlieren, da Reformen und Fortschritte in diesen Ländern sowohl in ihrem eigenen als auch im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten sind;

3.

betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die EU mithilfe transparenter, geeigneter politischer Maßnahmen, die einen starken politischen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt sichern und aufrechterhalten, in ihrer jetzigen Gestalt zu bewahren. Für Wohlstand und Entwicklung der Mitgliedstaaten sowie die Sicherheit Europas angesichts der verschiedenen Bedrohungen zu sorgen, ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuerlichen Erweiterung der Europäischen Union;

4.

ist der Auffassung, dass das von der Kommission in ihrer Mitteilung und ihren Länderberichten 2015 dargelegte Erweiterungspaket durchweg eine genaue und insgesamt positive Bewertung enthält, da bei allen Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten in einigen Punkten sichtbare Fortschritte zu verzeichnen sind, wenngleich es weiterhin erhebliche Mängel (bzw. in einigen Fällen Rückschritte) gibt und weitere Anstrengungen nötig sind, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen;

5.

drängt die Mitgliedstaaten, Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten sowie die EU-Institutionen, den Erfolg des Erweiterungsprozesses zu gewährleisten; erinnert die Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten an die erforderliche Eigenverantwortung und das nötige Engagement;

6.

hebt hervor, dass der Erweiterungsprozess als inklusiver, die gesamte Gesellschaft einbeziehender Prozess angelegt sein sollte; unterstreicht die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Ebene, da sie bezüglich Subsidiarität, Kommunikation, partizipative Demokratie, Vielfalt und Identität über die größte Bürgernähe verfügt; auch für wirtschaftliche Entwicklung, grenzübergreifende Zusammenarbeit, Ausschöpfung von EU-Mitteln und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften ist diese Ebene entscheidend;

7.

begrüßt den Verweis der Kommission auf die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; betont jedoch — wie bereits mehrfach geschehen —, dass in künftigen Mitteilungen und Berichten besser und detaillierter auf die lokale und regionale Verwaltungsarbeit eingegangen werden sollte, selbst wenn es dazu kein gesondertes Kapitel im Besitzstand bzw. kein etabliertes EU-Modell zur Dezentralisierung und zum Regieren auf mehreren Ebenen („Multi-Level Governance“) gibt; hält jedoch die Gewährleistung einer wirksamen, demokratischen und effizienten lokalen und regionalen Verwaltungsarbeit für ein grundlegendes Element für die Vorbereitung des Beitritts, da die Umsetzung von Reformen sowie die Erzielung einer kohärenten und glaubwürdigen Erfolgsbilanz dieser Reformen häufig auf lokaler Ebene stattfinden, und verweist auf die Bedeutung der Subsidiarität als ein in den Verträgen verankertes Kernprinzip der EU;

8.

hebt die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften hervor, wenn es darum geht, sowohl die Vorteile der EU-Mitgliedschaft zu vermitteln als auch die Bürger zu ermuntern, von den ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten der Europäischen Union Gebrauch zu machen. Aus den Rechten als Unionsbürger ergeben sich vielfältige und konstruktive Entfaltungsmöglichkeiten für den Einzelnen, und gerade deshalb muss für die EU nicht nur im Hinblick darauf geworben werden, was sie dem Gemeinwesen bringt, sondern auch bezüglich ihrer Vorteile für den Einzelnen;

9.

betont, dass die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch in der Kommunikation über die Erweiterung entscheidend ist, um die öffentliche Unterstützung des Prozesses durch das Aufzeigen seiner Vorteile für die Allgemeinheit sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht;

10.

ist der Auffassung, dass der neue Ansatz, der eine vierjährige Erweiterungsstrategie umfasst, verlässlichere Perspektiven mit folgerichtigen Auflagen bietet; begrüßt die klarere Methodik, die harmonisierten Bedingungen und die genauere Festlegung der Aufgaben als Chance für bessere Vergleichbarkeit und unterstützt die verstärkte Konzentration auf den Sachstand sowie die in den verschiedenen Bereichen erzielten Fortschritte und die für weitere Fortschritte erforderlichen Maßnahmen;

11.

vertritt die Meinung, dass die Kernelemente und vorrangigen Bereiche in der Mitteilung und den Berichten der Kommission im Allgemeinen richtig ausgewiesen sind; ersucht die Kommission, auch die Konzentration auf weitere relevante, horizontale Fragen, die für alle Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten von Bedeutung sind, im Zusammenhang mit ihren vorrangigen Bereichen zu erwägen (z. B. Sozialpolitik, Schwerpunkt auf gefährdeten/benachteiligten Gruppen und Minderheiten);

12.

hebt hervor, dass Anstrengungen erforderlich sind, um dafür zu sorgen, dass die Ressourcen und Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Erweiterungsländern ihren Zuständigkeiten entsprechen, und fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die politische Entscheidungsfindung einbezogen werden, um eine wirksame Umsetzung sicherzustellen;

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

13.

teilt die Ansicht, dass weitere Fortschritte im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, einschließlich des Minderheitenschutzes, in der Tat von größter Bedeutung sind und für jeden Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten eine Herausforderung darstellen; diese Bewertung bestätigt auch die Stichhaltigkeit des „neuen Ansatzes“ für die Erweiterung, der sich auf einen verstärkten Schwerpunkt auf Justiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Sicherheit stützt; weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit innerhalb und mit dem Europarat und seinem Kongress der Gemeinden und Regionen in puncto Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und lokale Demokratie hin;

14.

begrüßt die Schwerpunktsetzung auf der freien Meinungsäußerung, betont jedoch, dass ebenso großes Augenmerk auf gefährdete und benachteiligte Gruppen und Minderheiten gerichtet werden muss, was auch für alle Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten wichtig ist (einschließlich nationaler, ethnischer und religiöser Minderheiten und der Roma als einer oft vielfach benachteiligten Gruppe sowie unter Verhinderung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts, von Menschen mit Behinderungen, minderjährigen und älteren Menschen sowie Binnenvertriebenen und Flüchtlingen); weist darauf hin, dass Sensibilisierung, Eigenverantwortung sowie insbesondere eine angemessene und glaubwürdige Umsetzung und Ergebnisse auch auf lokaler und regionaler Ebene erforderlich sind. Insofern muss die Lage in diesen Ländern, insbesondere im Hinblick auf schutzbedürftige Gruppen, sorgfältig überwacht werden;

15.

fordert weitere Anstrengungen, um die öffentliche Verwaltung aller Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten zu entpolitisieren und für mehr Transparenz zu sorgen, da die starke politische Einflussnahme nach wie vor ein Problem ist und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen behindert;

16.

betont, wie wichtig es ist, Korruption in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft auf allen Regierungs- und Gesellschaftsebenen zu bekämpfen, und unterstreicht, dass für glaubwürdige Ergebnisse in diesem Bereich in der Regel auch Fortschritte auf lokaler Ebene nötig sind;

17.

betont die Notwendigkeit, gegen Radikalisierung, Extremismus, Terrorismus und die Problematik der ausländischen Kämpfer vorzugehen, wozu insbesondere die Prävention der Radikalisierung junger Menschen gehört, sodass ihr Potenzial nicht verloren geht, sondern ihnen eine glaubwürdige Perspektive in Bezug auf Beschäftigung und Bildung und die Stärkung vielfältiger lokaler Gemeinschaften, einschließlich des Schutzes und der Achtung ihrer Identität sowie des kulturellen und religiösen Erbes, geboten wird, um somit auch typische Werte eines in der christlichen Kultur verwurzelten Europas zu fördern; fordert die lokalen Gemeinschaften deshalb auf, die Erziehung zu Toleranz und Versöhnung zu unterstützen, und hält die Regierungen dazu an, dieses Unterfangen zu erleichtern;

18.

verurteilt terroristische Anschläge und alle Formen der Gewalt, einschließlich ihrer Androhung; betont außerdem, dass gewaltsames Vorgehen in jeder politischen Debatte inakzeptabel ist;

Wirtschaftliche Entwicklung und Konnektivität

19.

unterstreicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung ein zentraler Faktor für die Sicherung der Stabilität (z. B. über Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Inklusion) ist; begrüßt die Wirtschaftsreformprogramme und den Ausbau der Zusammenarbeit und Koordinierung in Form der Sitzung zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU auf der einen und dem Westbalkan und der Türkei auf der anderen Seite;

20.

fordert eine effizientere und transparentere Verwaltung und Zuweisung der EU-Heranführungsmittel bei den Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten, auch auf lokaler Ebene, um zu vermeiden, dass aufgrund eines Mangels an politischer Planung, Ausbildung, Koordinierung und effizienter Aufnahmekapazitäten auf lokaler Ebene Mittel verloren gehen; hebt außerdem die Wichtigkeit der Einbeziehung großer und kleinerer Städte in Schulungs- und Förderprogramme hervor;

21.

begrüßt, dass der Schwerpunkt auf der von der EU angenommenen Konnektivitätsagenda und regionalen Initiativen (Berliner Prozess usw.) liegt, die inklusiver gestaltet werden sollten; betont die Notwendigkeit, die lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowohl bei den Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten als auch in den Mitgliedstaaten einzubinden, und rät zu weiteren Investitionen (Verkehr, Energie, digitale Telekommunikation, Bildung, Jugend usw.);

22.

betont die Notwendigkeit, die Abfallentsorgung EU-weit anzupassen und die Zahl wilder Mülldeponien zu begrenzen;

23.

befürwortet und begrüßt die Arbeit der nationalen Investitionsausschüsse bei den Empfängern im Westbalkan für die Schaffung eines einheitlichen Projektverzeichnisses und dringt auf die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente;

24.

unterstreicht die grundlegende Rolle der regionalen und lokalen Demokratie bei der Stärkung demokratischer Institutionen und ihrer Verwaltungskapazität; verweist auf die Rolle der Gemeindeversammlungen und regionalen Parlamente als Orte für den Dialog und die Entfaltung der Zivilgesellschaft bei Auseinandersetzungen zwischen Entscheidungs- und Interessenträgern; erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für EU-Politik und europäische Integration spielen; betont ferner, dass die Stärkung der lokalen und regionalen Governance die Durchführung der Verwaltungsreformen fördert und für bessere Dienstleistungen für die Bürger sorgt;

Regionale Zusammenarbeit zwischen Erweiterungsländern

25.

bekräftigt, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind; begrüßt und unterstützt die insgesamt positiven Entwicklungen bei den verschiedenen Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten und würdigt ihre Bemühungen, fordert jedoch spürbare Fortschritte bei noch offenen Fragen sowie nachhaltige Ergebnisse; ruft die lokalen und regionalen Gemeinschaften auf, dazu beizutragen;

26.

ersucht zudem alle beteiligten Akteure, diese positive Dynamik zu verstetigen, auch durch die Förderung der Aussöhnung auf Gemeinschafts- und auf lokaler Ebene sowie die Unterstützung des interethnischen, interreligiösen und interkulturellen Dialogs;

27.

bestärkt die Erweiterungskandidaten und möglichen Erweiterungskandidaten darin, bestehende Partnerschaftsprogramme oder TAIEX zu nutzen;

28.

weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen, seine Arbeitsgruppen und gemischten beratenden Ausschüsse (GBA) ein gutes Forum für Kontakte und den Austausch bewährter Praktiken zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bieten; begrüßt die positiven Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der GBA und der Arbeitsgruppen, darunter die konstituierende Sitzung des GBA mit Serbien; sieht zudem den Ergebnissen des Tags der Erweiterung, an dem diese Gremien zusammenkommen, um für sie alle relevante horizontale und thematische Fragen zu erörtern, erwartungsvoll entgegen;

Migration

29.

ist erfreut, dass die Kommission das Thema Migration aufgreift, da die beispiellose aktuelle Lage in Bezug auf Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten die gesamte Region (vor allem die Türkei und auch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien) sowie die entlang der Migrationsroute gelegenen Mitgliedstaaten betrifft und ohne gemeinsame Anstrengungen, Solidarität und die jeweilige Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen keine Lösung gefunden werden kann; fordert die Umsetzung der Empfehlungen der Konferenz über die Route über das östliche Mittelmeer und den westlichen Balkan sowie der Erklärungen der EU und der Türkei vom 29. November 2015 und vom 18. März 2016 und des gemeinsamen Aktionsplans;

30.

begrüßt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und insbesondere der Kandidaten, um die Krise zu bewältigen, sowie die von ihnen bereitgestellten Ressourcen, auch für die Bewältigung der Herausforderungen entlang der Migrationsroute in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und für die weltweit größte Gruppe von Migranten und Flüchtlingen, die derzeit in der Türkei Aufnahme gefunden haben; unterstreicht das Erfordernis fortgesetzter Unterstützung durch die EU, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugutekommen sollte, und die Notwendigkeit, Investitionen in der Region zu fördern, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, damit das soziale und wirtschaftliche Potenzial der Migranten und Flüchtlinge nicht ungenutzt bleibt;

31.

betont die Schlüsselrolle der örtlichen Gemeinschaften, insbesondere entlang der Migrationsroute, die vom Zustrom der Migranten und Flüchtlinge am meisten betroffen sind, weist jedoch darauf hin, dass die lokalen Kapazitäten begrenzt und uneinheitlich sind, was bedeutet, dass es einen Bedarf an zusätzlicher Unterstützung für die lokale Ebene und Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gibt, und unterstreicht, dass besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse, die Probleme und die Sicherheit der vom gemischten Migrationsstrom betroffenen örtlichen Gemeinschaften sowie auf die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert werden, zu richten ist; spricht sich für Partnerschaften zwischen örtlichen Gemeinschaften entlang der Migrationsroute aus, um Informationen, bewährte Verfahren und Fachwissen auszutauschen, auch in Bezug auf Integration, Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung, Rückkehr und Asyl sowie die Bekämpfung von Schleusertum und Menschenhandel;

32.

unterstreicht unter Verweis auf die in den jüngsten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates dargelegten Prioritäten und Maßnahmen die Notwendigkeit, mit Blick auf die Lage in den Krisenregionen präventive Maßnahmen, einschließlich einer wirksamen Entwicklungspolitik, zu ergreifen und die Bemühungen auf Flüchtlinge zu konzentrieren, die berechtigterweise internationalen Schutz benötigen; weist daher nachdrücklich auf das Erfordernis hin, Asylanträge sowohl sorgfältig als auch zügig zu bearbeiten und für diejenigen, deren Antrag abgelehnt wurde, eine wirksame Rückführung gemäß den gemeinsamen EU-Standards zu erleichtern, und unterstützt den Vorschlag für eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer;

33.

verweist darauf, dass traditionelle Konzepte der Hilfe überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen, um zur Beseitigung der Ursachen der Wirtschaftsmigration beizutragen, sowie darauf, dass die lokale und regionale Ebene sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Erweiterungskandidaten in strategische Beschlüsse zur Entwicklungspolitik einzubinden ist, die auch auf die Bekämpfung von Hunger, Elend und der Ursachen der Wirtschaftsmigration ausgerichtet sind;

34.

hebt auch die Notwendigkeit eines stärkeren Engagements der EU bei Initiativen und politischen Maßnahmen hervor, die auf die Herkunftsländer und -gebiete der Migranten ausgerichtet sind, um den Zustrom von Flüchtlingen, die sich zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen sehen, und von Wirtschaftsmigranten, die sich auf die gefährliche Reise nach Europa begeben, drastisch zu verringern und mit Mitteln der Diplomatie stärker auf Frieden in den Konfliktländern hinzuwirken;

Türkei

35.

unterstreicht die entscheidende Partnerschaft und die Interdependenz zwischen der EU und der Türkei und befürwortet eine verstärkte Zusammenarbeit bei den gemeinsamen Interessen; begrüßt die Bereitschaft der Türkei zu Reformen und zum EU-Beitritt und ruft dazu auf, diese neue Dynamik im Rahmen der einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und des Rates sowie der gemeinsamen Erklärungen der EU und der Türkei aufrechtzuerhalten; fordert die vollständige Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung im Hinblick auf alle Mitgliedstaaten;

36.

nimmt zur Kenntnis, dass die Beitrittsverhandlungen entsprechend den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates, des Europäischen Rates sowie den EU-Türkei-Gipfeln neuen Schwung erhalten haben, und fordert weitere Fortschritte in Einklang mit dem Verhandlungsrahmen und den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates; weist darauf hin, dass der gute Vorbereitungsstand in einigen Bereichen durch die Beseitigung von Mängeln bzw. in einigen Fällen erheblicher Probleme in anderen Bereichen gestärkt werden muss;

37.

ist der Ansicht, dass Fortschritte bei Fragen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten wegweisend sind, und fordert die Türkei auf, mit der Kommission bei den vorbereitenden Arbeiten zu Kapitel 23 und 24 zu kooperieren, ungeachtet der Position der Mitgliedstaaten; betont, dass mehr in diesen Bereichen getan werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Meinungs- und Gedankenfreiheit, die Medienfreiheit, die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Verbindung mit der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Korruptionsbekämpfung; es ist unabdingbar, hier wesentliche Ergebnisse und eine glaubwürdige Erfolgsbilanz vorzuweisen, und dringt auf verstärkte Bemühungen, Engagement und Eigenverantwortung in Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand in diesen Fragen, auch auf lokaler Ebene; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig der interreligiöse und interkulturelle Dialog auf allen Ebenen für die Stärkung der Zivilgesellschaft und der internationalen Partnerschaften ist;

38.

begrüßt die Annahme der nationalen Strategie für regionale Entwicklung, die regionale Entwicklungsagenturen einbezieht sowie einen Koordinierungsmechanismus und Aktionspläne umfasst; fordert ihre Umsetzung und Verbesserungen hinsichtlich des regionalen Gefälles; ruft alle Beteiligten zu entsprechenden Anstrengungen auf, um den Friedens- und Aussöhnungsprozess in der Kurdenfrage zu erleichtern;

39.

betont das Erfordernis, den Terrorismus zu bekämpfen, verurteilt die jüngsten Terroranschläge und erklärt sich mit den Opfern solidarisch; fordert außerdem Maßnahmen, um die Radikalisierung zu bekämpfen und gleichzeitig die Integration auf lokaler Ebene zu fördern;

40.

stellt fest, dass fiskalische Dezentralisierung und Ressourcen auf lokaler und regionaler Ebene nach wie vor begrenzt sind, und unterstreicht die Notwendigkeit, über die Änderungen des Kommunalgesetzes von 2012 hinauszugehen;

41.

plädiert für, unterstützt und fordert eine faire, umfassende und tragfähige Regelung der Zypernfrage auf der Grundlage der einschlägigen UN-Resolutionen, des Völkerrechts und der Werte, die der EU zugrunde liegen; begrüßt die positive Dynamik und das Engagement auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung und fordert die Türkei auf, die diesbezüglichen Bemühungen aktiv zu unterstützen;

42.

fordert die uneingeschränkte und diskriminierungsfreie Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei mit Blick auf alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der Republik Zypern; fordert die Türkei auf, gutnachbarliche Beziehungen zu allen ihren Nachbarstaaten zu unterhalten, was ein entscheidender Faktor für den Beitrittsprozess ist; unterstreicht das Erfordernis, die Souveränität und die souveränen Rechte aller Mitgliedstaaten gemäß den Grundsätzen der Europäischen Union, den Resolutionen der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht zu respektieren; fordert die Türkei auf, mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des UN-Sicherheitsrates an die UN zu übergeben; betont, dass solche vertrauensbildenden Maßnahmen eine echte Option auf wirtschaftliches, soziales und regionales Wachstum für beide Volksgruppen darstellen würden; weist darauf hin, dass Gespräche zwischen den beiden Volksgruppen und der Dialog innerhalb der Zivilgesellschaft in den örtlichen Gemeinschaften für die Einigung förderlich sein können;

43.

fordert weitere Anstrengungen, um die Arbeitsgruppe Türkei des AdR zu einem Gemischten Beratenden Ausschuss aufzuwerten;

44.

hält eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft der Mitgliedstaaten am gesamten Prozess für grundlegend;

Montenegro

45.

begrüßt das Engagement und die Fortschritte Montenegros auf seinem Weg zum EU-Beitritt sowie die Möglichkeit zur Stärkung der Stabilität, die mit der Einladung einhergeht, der NATO beizutreten;

46.

ruft alle Parteien dazu auf, den politischen Dialog zwischen den Parteien zu stärken, sowie alle Regierungs- und Verwaltungsebenen, sicherzustellen, dass die nächsten Wahlen entsprechend den höchsten demokratischen Standards auf der Grundlage des neuen Wahlgesetzes abgehalten werden;

47.

betont die Notwendigkeit, eine glaubwürdige Erfolgsbilanz bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, auch auf lokaler Ebene, zu gewährleisten; begrüßt in diesem Zusammenhang die lokalen Aktionspläne zur Korruptionsprävention, die von einer großen Mehrheit der Gemeinden zusammen mit lokalen Plänen zur sozialen Inklusion erarbeitet werden, und fordert, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden und dies angemessen überwacht wird;

48.

begrüßt die für die berufliche Entwicklung der kommunalen Beamten unternommenen Anstrengungen, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind (z. B. Aus- und Weiterbildung sowie transparentere Einstellungsverfahren nach dem Leistungsgrundsatz); begrüßt die zum Gesetz über die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung angenommenen Änderungen, und ruft dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um für die finanzielle Autonomie der kommunalen Selbstverwaltung zu sorgen;

49.

begrüßt Programme des Ministeriums für Wirtschaft zur Unterstützung der weniger entwickelten Gemeinden und zur Förderung der Exporte lokaler und regionaler Unternehmen;

Serbien

50.

begrüßt das Engagement Serbiens für den Beitritt zur Europäischen Union, das bereits Ergebnisse in Form des fristgerechten Abschlusses des Prüfverfahrens und der Eröffnung der ersten Verhandlungskapitel gezeitigt hat, und ermuntert Serbien, weitere solcher positiven Schritte (wie die Fertigstellung verschiedener strategischer Dokumente) zu unternehmen, indem es seinen Zusagen nachkommt; fordert die Behörden insbesondere auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption dauerhafter und nachhaltiger zu gestalten;

51.

begrüßt die Vorlage der Aktionspläne für die Kapitel 23 und 24 und ist erfreut, dass das rechtliche Umfeld für die Sicherung der Grundrechte in Kraft ist, hält es jedoch für notwendig, eine wirksame und kohärente Umsetzung der Rechtsvorschriften im gesamten Land zu gewährleisten;

52.

begrüßt die Annahme des gesonderten Aktionsplans für nationale Minderheiten durch die Regierung, fordert seine ordnungsgemäße Umsetzung und verweist auf die diesbezüglichen Stellungnahmen des beratenden Ausschusses des Europarats; begrüßt das hohe Maß an Schutz der nationalen und ethnischen Minderheiten in der Wojwodina und fordert dazu auf, diese Rechte auch auf lokaler Ebene zu gewährleisten (mit Blick auf Bildung, Zugang zu Medien und Gottesdiensten, Verwendung von Minderheitensprachen — auch für Verfahren der öffentlichen Verwaltung und Personenstandsregister — und proportionale Vertretung im öffentlichen Dienst); begrüßt die allgemein guten Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen und ermutigt zu weiteren Fortschritten; begrüßt, dass sich die höchsten Vertreter der Regierung bei ihren Auftritten im Wesentlichen tolerant gegenüber ethnischen und anderen Minderheiten äußern;

53.

hält die nationalen Minderheitenräte für ein gutes Beispiel und betont die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit zwischen dem Gesetz über die nationalen Minderheitenräte und den sektoralen Rechtsvorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig das Niveau der bereits erworbenen Rechte und Zuständigkeiten zu wahren;

54.

weist darauf hin, dass die lokalen Kapazitäten häufig gering und uneinheitlich sind, und fordert eine geeignete Ressourcenausstattung auf dezentraler Ebene, die den zugewiesenen Aufgaben angemessen ist und bei der die Effizienz der öffentlichen Ausgaben und die daraus folgenden Einnahmen aneinander geknüpft sind; weist darauf hin, dass das Eigenmittelgesetz für die Wojwodina noch zur Verabschiedung aussteht;

55.

begrüßt die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Ausbildungsstrategie für kommunale Selbstverwaltung und fordert ihre ordnungsgemäße Umsetzung sowie die Verabschiedung eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst für Kommunalbedienstete; hält die Arbeit des nationalen Konvents zur europäischen Integration und lokale Konsultationen für positive Beispiele;

56.

fordert die Umsetzung der Empfehlungen des BDIMR der OSZE zu Kommunalwahlen;

57.

begrüßt und unterstützt die positiven Entwicklungen im Normalisierungsprozess und im Dialog zwischen Belgrad und Pristina, der konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigt, und hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden auf, die Normalisierung aktiv zu fördern;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

58.

betont, dass dieses Land als erstes ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet hat, und äußert vor diesem Hintergrund seine Besorgnis über den beim Integrationsprozess sowie bei der Umsetzung der Zusagen und Reformen festzustellenden Stillstand; fordert neuen politischen Willen seitens des Landes und die Bestätigung einer glaubwürdigen europäischen Perspektive für das Land seitens der EU, um es in der Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bestärken;

59.

ruft alle Parteien auf, ihrer Verantwortung bei der uneingeschränkten und konstruktiven Umsetzung des politischen Abkommens von Juni/Juli 2015 gerecht zu werden, und dringt auf die Umsetzung der dringenden Reformprioritäten; betont die Notwendigkeit, Rückschritten in den Bereichen Meinungsfreiheit, insbesondere Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Justiz und Vertrauen in das politische System zu begegnen; mahnt (ausgehend von bisher erreichten Ergebnissen bezüglich einer relativ guten Angleichung an den Besitzstand) weitere Fortschritte an, die auf einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz, auch auf lokaler Ebene, beruhen;

60.

geht auf der Grundlage der vorstehenden Feststellungen davon aus, dass die Kommission in der Lage sein wird, ihre Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates und den festgelegten Bedingungen auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auszudehnen;

61.

betont, dass die weitere Durchführung des Dezentralisierungsplans unabdingbar ist; begrüßt in diesem Zusammenhang das strategische Programm für den Zeitraum 2015-2020 und fordert die Umsetzung der zweiten Phase der fiskalischen Dezentralisierung;

62.

betont, dass gutnachbarliche Beziehungen — wozu auch eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte und für beide Seiten annehmbare Lösung der Namensfrage unter der Schirmherrschaft der UN gehört — nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Zusammenhang gemäß den einschlägigen Zusagen der Vorsitzenden der wichtigsten Parteien im Rahmen der politischen Vereinbarung von Juni/Juli 2015 eine konstruktive Rolle spielen; insofern sollten Taten und Äußerungen, die die gutnachbarlichen Beziehungen schädigen, vermieden werden;

Albanien

63.

begrüßt den angemessenen Schwerpunkt und die stetigen Fortschritte Albaniens mit Blick auf die zentralen Reformprioritäten, insbesondere im Justizwesen, und bestärkt Albanien darin, das Tempo der Reformen zu erhöhen, vor allem in den Bereichen, die unter die zentralen Prioritäten fallen, wobei der Rechtsstaatlichkeit und der Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, dem wirksamen Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Menschen, die Minderheiten angehören, in ganz Albanien sowie der Durchsetzung der Eigentumsrechte besonderes Gewicht beizumessen ist; weist darauf hin, dass zudem die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen weiter zu verbessern sind und das Problem der ausgeprägten Schattenwirtschaft bewältigt werden muss, damit Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können; verweist darauf, dass eine nachhaltige, umfassende und inklusive Umsetzung der zentralen Prioritäten gewährleistet sein muss; begrüßt insbesondere die neuen Rechtsvorschriften zum Ausschluss verurteilter Personen aus dem Parlament, betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass diese Vorschriften auch ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen; begrüßt ferner die Strategie und den Aktionsplan für die Korruptionsbekämpfung; dringt auf weitere Fortschritte bei den politischen und rechtlichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Umsetzung;

64.

ist erfreut darüber, dass die Kommunalwahlen 2015 ohne größere Zwischenfälle verliefen, fordert jedoch mehr Unparteilichkeit und Professionalität; begrüßt darüber hinaus den vom Parlament eingesetzten Ad-hoc-Ausschuss zur Reform des Wahlrechts und verweist auf die entsprechenden Empfehlungen des BDIMR der OSZE sowie der Wahlbeobachtungsmission des KGRE und des AdR, die eine Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung und die Gewährleistung der Unparteilichkeit forderten;

65.

spricht sich dafür aus, den Reformprozess weitgehend inklusiv zu gestalten und alle beteiligten politischen und zivilen Akteure, einschließlich der Opposition und der relevanten Interessenträger, einzubeziehen, und begrüßt die diesbezügliche Arbeit des Nationalen Rates für europäische Integration als positives Beispiel;

66.

begrüßt die nationale Dezentralisierungsstrategie mit ihren genau definierten Prioritäten sowie die Einrichtung eines Übergangsfonds; fordert weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Reform der Territorialverwaltung auf inklusive Weise durch einen ständigen und engen Dialog mit allen Interessenträgern, einschließlich der Minderheiten; begrüßt zudem das neue Verfassungsgesetz über die kommunale Selbstverwaltung, das Zuständigkeiten klärt und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen verbessert, und betont zugleich, dass das Gesetz wirksam umgesetzt werden muss;

Bosnien und Herzegowina

67.

ist erfreut, dass das Land wieder auf Integrationskurs ist, und sieht eine europäische Perspektive als wesentlichen Anreiz für das Land an; fordert eine weitere Umsetzung der Reformagenda, da das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zeigt, dass Verpflichtungen zu Ergebnissen führen können;

68.

ist demgemäß erfreut darüber, dass Bosnien und Herzegowina am 15. Februar 2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt haben, der sowohl für das Land als auch für den Erweiterungsprozess ermutigend ist; betont daher das Erfordernis, diese Dynamik aufrechtzuerhalten, um die substanziellen Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda erzielen zu können, die notwendig sind, um auf diesem Weg voranzukommen;

69.

fordert, das SAA nach dem Beitritt Kroatiens anzupassen und Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Verfassung im Einklang mit den Urteilen des EGMR steht;

70.

fordert eine Verbesserung der Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen, um Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Landes, die wirksame Umsetzung der Reformagenda, Mobilität, Investitionen und Verbindungen in verschiedenen politischen Bereichen sowie die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums zu beseitigen; weist darauf hin, dass Dezentralisierung nicht Zersplitterung bedeutet und dass auch koordinierte Rahmenstrategien erforderlich sind, da die Reformen auf allen Ebenen vorangetrieben werden müssen; unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Ziele, die miteinander vereinbar sind, aber über den individuellen Interessen stehen;

71.

weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang das reibungslose Funktionieren eines wirksamen Verfahrens für die Koordinierung in EU-Angelegenheiten notwendig ist, damit das Land die Herausforderungen auf dem Weg in die EU bewältigen kann; ist der Auffassung, dass Bosnien und Herzegowina die verfügbaren EU-Mittel uneingeschränkt in Anspruch wird nehmen können, wenn es entsprechende Fortschritte erzielt;

72.

ist der Auffassung, dass das Körperschaftsrecht weitgehend im Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung steht, fordert jedoch eine wirksamere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Entitäten, Kantonen und Gemeinden;

Kosovo  (1)

73.

begrüßt die Unterzeichnung und Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie sein Inkrafttreten am 1. April 2016, das ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Kosovo und der EU einleiten könnte; fordert Kosovo auf, die Umsetzung der EU-bezogenen Reformen (z. B. Verabschiedung des Gesetzespakets zu den Menschenrechten) und anderer positiver Maßnahmen (z. B. Einrichtung der Sondertribunale, Normalisierungsprozess) fortzusetzen;

74.

betont, dass die Blockierung der politischen Debatte mit gewaltsamen Mitteln nicht hinnehmbar ist, und fordert alle Parteien auf, den Dialog wieder aufzunehmen und zu normalen Verfahren zurückzukehren;

75.

begrüßt die bei der Liberalisierung der Visabestimmungen erzielten Ergebnisse; betont, dass es wichtig ist, alle relevanten Bedingungen zu erfüllen, und hält zu weiteren Fortschritten an;

76.

unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen für den Schutz des kulturellen und religiösen Erbes, insbesondere auf lokaler Ebene;

77.

begrüßt und unterstützt die positiven Entwicklungen im Normalisierungsprozess und im Dialog zwischen Belgrad und Pristina, der konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigt, und hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden auf, die Normalisierung aktiv zu fördern.

Brüssel, den 16. Juni 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Diese Bezeichnung berührt nicht den Standpunkt zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung von Kosovo;