21.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/69 |
P8_TA(2015)0182
Fortschrittsbericht 2014 über Bosnien und Herzegowina
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2015 zu dem Fortschrittsbericht 2014 über Bosnien und Herzegowina (2014/2952(RSP))
(2016/C 346/12)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf das am 16. Juni 2008 unterzeichnete und von allen EU-Mitgliedstaaten und Bosnien und Herzegowina ratifizierte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober, 17./18. November und 15./16. Dezember 2014, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–2015“ (COM(2014)0700), das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SWD(2014)0305 mit dem Titel „Bosnia and Herzegovina 2014 Progress Report“ (Fortschrittsbericht 2014 über Bosnien und Herzegowina), das eine Begleitunterlage zu der Mitteilung ist, und das am 15. Dezember 2014 angenommene Strategiepapier zu Bosnien und Herzegowina („Indicative Strategy Paper on Bosnia and Herzegovina“) (2014–2017), |
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unter Hinweis auf die schriftliche Verpflichtung zur EU-Integration, die am 29. Januar 2015 von der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina angenommen und am 23. Februar 2015 von der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina gebilligt wurde, |
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unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 19. Januar 2015, mit dem Lars-Gunnar Wigemark als EU-Sonderbeauftragter und Leiter der EU-Delegation für Bosnien und Herzegowina ernannt wurde, |
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land, |
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unter Hinweis auf die Arbeit von Cristian Dan Preda als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für Bosnien und Herzegowina, |
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gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die EU mehrfach ihr unmissverständliches Bekenntnis zur europäischen Perspektive Bosnien und Herzegowinas und seiner territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Einheit abgegeben hat; |
B. |
in der Erwägung, dass die EU Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage eines koordinierten Konzepts zur Unterstützung des Landes eine neue Gelegenheit geboten hat, seinen Reformprozess wiederaufzunehmen, seine soziale und wirtschaftliche Lage zu verbessern und näher an die Europäische Union heranzurücken; in der Erwägung, dass nunmehr ein genauso unmissverständliches Bekenntnis und Engagement von den politischen Eliten des Landes gefordert wird; in der Erwägung, dass der EU-Beitritt ein inklusiver Prozess ist, an dem das gesamte Land und alle seine Bürger Anteil haben, und bezüglich der Reformagenda eines nationalen Konsenses bedarf; |
C. |
in der Erwägung, dass Fortschritte im Land aufgrund der übermäßig komplexen und ineffizienten institutionellen Architektur, des Mangels an einer ausreichenden Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den führenden Politikern Bosnien und Herzegowinas und allen Ebenen der Regierung, des Fehlens einer gemeinsamen Vision und des politischen Willens und aufgrund von ethnozentrischen Einstellungen ernsthaft beeinträchtigt wurden; in der Erwägung, dass sich politisch und ethnisch bedingte Zwistigkeiten sehr negativ auf die Arbeit der Versammlungen auf Staatsebene ausgewirkt haben; |
D. |
in der Erwägung, dass der langanhaltende politische Stillstand ein ernsthaftes Hindernis für die Stabilisierung und Entwicklung des Landes darstellt und den Bürgern dadurch eine sichere und von Wohlstand geprägte Zukunft verwehrt wird; in der Erwägung, dass politische Untätigkeit, Arbeitslosigkeit, das sehr hohe Maß an Korruption und die Unzufriedenheit mit den politischen Eliten zu Unruhen in der Bevölkerung geführt haben, die sich im Februar 2014 von Tuzla aus landesweit ausgeweitet haben; |
E. |
in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit ins Zentrum ihres Erweiterungsprozesses gestellt hat; in der Erwägung, dass eine starke politische Unterstützung der Schlüssel für die Erzielung von Fortschritten in diesen Bereichen ist; |
F. |
in der Erwägung, dass die Korruption weitverbreitet und die öffentliche Verwaltung fragmentiert ist, die vielen unterschiedlichen Rechtsordnungen eine Herausforderung darstellen, die Mechanismen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiterhin schwach ausgeprägt sind, die Medienlandschaft polarisiert ist und die gleichen Rechte nicht für alle Staatsvölker und Bürger sichergestellt werden; |
G. |
in der Erwägung, dass über 50 % der Staatseinnahmen Bosnien und Herzegowinas für die Aufrechterhaltung der Verwaltung auf zahlreichen Ebenen eingesetzt werden; in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina gemäß den Indikatoren der Weltbank für die Wirtschaftsfreundlichkeit das am schlechtesten bewertete Land Europas und eines der am schlechtesten bewerteten Länder auf dem Korruptionswahrnehmungsindex ist; in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina die höchste Jugendarbeitslosenquote in Europa aufweist (59 % der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren); |
1. |
begrüßt, dass der Rat auf seine Forderung nach einem Überdenken der EU-Strategie gegenüber Bosnien und Herzegowina geantwortet hat; fordert die neue politische Führung Bosnien und Herzegowinas eindringlich auf, sich uneingeschränkt zu verpflichten, die notwendigen institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen durchzuführen, damit das Leben der Bürger Bosnien und Herzegowinas verbessert wird und das Land auf seinem Weg zur EU-Mitgliedschaft Fortschritte erzielen kann; weist darauf hin, dass signifikante Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda, einschließlich des Paktes für Wachstum und Beschäftigung, erforderlich sein werden, ehe ein Beitrittsantrag geprüft wird; betont, dass Bosnien und Herzegowina wie alle anderen (potenziellen) Bewerberländer auf der Grundlage seiner eigenen Leistungen beurteilt werden sollte und dass die Geschwindigkeit und Qualität der Umsetzung der notwendigen Reformen den Zeitplan für seinen Beitritt bestimmen sollten; |
2. |
betont, dass die Kommission der Umsetzung des Urteils in der Rechtssache „Sejdić/Finci“ besondere Aufmerksamkeit widmen sollte, wenn sie vom Rat ersucht wird, eine Stellungnahme zu dem Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union auszuarbeiten; legt der Kommission nahe, Bereitschaft zu signalisieren, eine Einigung über dessen Umsetzung zu erleichtern, um gleiche Rechte für alle Bürger zu gewährleisten, und dazu beizutragen, dass die Ziele der EU-Agenda umgesetzt werden, einschließlich eines funktionierenden Systems des verantwortlichen Regierungshandelns, der demokratischen Entwicklung, des wirtschaftlichen Wohlstands und der Achtung der Menschenrechte; |
3. |
unterstützt mit Nachdruck die europäische Integration von Bosnien und Herzegowina und ist der Überzeugung, dass der Schwerpunkt im Rahmen des verstärkten Engagements der EU unter anderem auf sozioökonomischen Themen, den Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem institutionellen Rahmen, der Rechtsstaatlichkeit und der Regierungsführung, der Politik auf dem Gebiet der Strafverfolgung, einer unabhängigen Justiz, der Bekämpfung der Korruption, der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Zivilgesellschaft und der Jugend liegen sollte, wobei die EU-Bedingungen für den Beitritt unverändert bleiben; fordert die HR/VP, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen koordinierten, einheitlichen und kohärenten Standpunkt der EU aufrechtzuerhalten und zu zeigen, dass die EU-Integration eine Priorität der Außenpolitik der EU darstellt; betont, dass die EU danach trachten sollte, sämtliche finanziellen Geber zusammenzubringen, um die effiziente Umsetzung des erneuerten Konzepts der EU und der schriftlichen Verpflichtung zu unterstützen; |
4. |
begrüßt die von der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina angenommene, von den führenden Politikern aller Parteien unterzeichnete und vom Parlament von Bosnien und Herzegowina gebilligte schriftliche Verpflichtung vom 23. Februar 2015 zur EU-Integration, zu Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von institutioneller Funktionsfähigkeit und Effizienz, zur Einleitung von Reformen auf allen Verwaltungsebenen, zur Beschleunigung des Prozesses der Aussöhnung und zur Stärkung der Kapazitäten der Verwaltung; erkennt an, dass durch die Verpflichtung der Weg für die am 16. März 2015 im Rat erzielte Einigung geebnet wurde, den Abschluss und das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) anzugehen; begrüßt das für den 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des SAA, in Zuge dessen es für Bosnien und Herzegowina und für die EU möglich wird, enger zusammenzuarbeiten und ihre Beziehungen zu vertiefen; fordert, dass alle führenden Politiker bei der sorgfältigen und effizienten Umsetzung der Verpflichtung uneingeschränkt zusammenarbeiten, insbesondere wenn es darum geht, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen; weist darauf hin, dass politisches Engagement und eine wirkliche Eigenverantwortung für den Reformprozess von entscheidender Bedeutung sind; legt der neuen politischen Führung Bosnien und Herzegowinas nahe, sich mit der EU auf einen konkreten Fahrplan für eine breite und umfassende Reformagenda zu einigen, um das Land auf seinem Weg in die EU voranzubringen; fordert Transparenz beim Prozess der Planung und Umsetzung von Reformen und fordert mit Nachdruck, dass die Zivilgesellschaft in den Reformprozess eingebunden wird; |
5. |
bekundet seine tiefe Besorgnis über die am 25. April 2015 auf dem Kongress des Bundes der Unabhängigen Sozialdemokraten im Osten Sarajewos verabschiedete Erklärung, in der unter anderem ein Referendum über die Unabhängigkeit der Republika Srpska im Jahr 2018 gefordert wird; betont, dass der Republika Srpska gemäß dem Abkommen von Dayton kein Recht auf Abspaltung zusteht; weist darauf hin, dass durch die Annahme der schriftlichen Verpflichtung alle politischen Kräfte, auch der Bund der Unabhängigen Sozialdemokraten, sich dazu verpflichtet haben, die Souveränität, die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina zu achten; fordert die neue politische Führung eindringlich auf, von einer spalterischen nationalistischen und sezessionistischen Rhetorik Abstand zu nehmen, durch die die Gesellschaft polarisiert wird, und sich ernsthaft für Reformen einzusetzen, durch die das Leben der Bürger Bosnien und Herzegowinas verbessert, ein demokratischer, inklusiver und funktionsfähiger Staat geschaffen und das Land näher in Richtung EU gerückt wird; |
6. |
fordert die führenden Politiker auf, der Einrichtung eines wirksamen EU-Koordinierungsmechanismus Vorrang einzuräumen, durch den die Institutionen auf allen Ebenen der Regierung effizient verknüpft werden, um die Übereinstimmung mit dem und die Durchsetzung des EU-Besitzstands landesweit im Interesse des allgemeinen Wohlergehens seiner Bürger sicherzustellen; betont, dass der EU-Beitrittsprozess ohne einen solchen Mechanismus blockiert bleiben wird, da die derzeitige Organisation des Landes zu ineffizient und dysfunktional ist; betont, dass durch die Einrichtung eines solchen Mechanismus Bosnien und Herzegowina ermöglicht würde, uneingeschränkt in den Genuss der zur Verfügung stehenden Mittel zu gelangen; betont, dass konkrete Reformschritte unternommen werden müssen und dass dem Land und seinen Bürgern eine klare Richtung aufgezeigt werden muss; |
7. |
betont, dass vorrangig auf die sozialen und wirtschaftlichen Anliegen der Bürger eingegangen werden muss; hält es allerdings auch für wesentlich, parallel dazu mit den politischen Reformen und der Demokratisierung des politischen Systems fortzufahren; betont, dass wirtschaftlicher Wohlstand nur möglich ist, wenn er sich auf eine demokratische und inklusive Gesellschaft bzw. einen demokratischen und inklusiven Staat stützt; betont, dass Bosnien und Herzegowina solange kein erfolgreicher EU-Beitrittskandidat sein wird, wie keine geeigneten institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden; merkt an, dass eine Verfassungsreform zur Konsolidierung, Straffung und Stärkung des institutionellen Rahmens weiterhin von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Bosnien und Herzegowina in einen effizienten, inklusiven und uneingeschränkt funktionsfähigen Staat umzuwandeln; weist darauf hin, dass im Rahmen der künftigen Verfassungsreform auch den Grundsätzen des Föderalismus, der Dezentralisierung, der Subsidiarität und der legitimen Vertretung Rechnung getragen werden sollte, um die effiziente und reibungslose Integration Bosnien und Herzegowinas in die EU sicherzustellen; fordert alle führenden Politiker eindringlich auf, sich für die Einführung der notwendigen Änderungen einzusetzen; |
8. |
begrüßt die Initiativen der Kommission zur Beschleunigung der Umsetzung von Projekten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung; bedauert, dass Untätigkeit Auswirkungen auf die Zuweisung von EU-Mitteln für die politische und sozioökonomische Entwicklung im Rahmen des IPA II nach sich ziehen kann; fordert die zuständigen Behörden mit Nachdruck auf, sich auf landesweite sektorspezifische Strategien zu einigen, insbesondere in den vorrangigen Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Landwirtschaft, was zentrale Erfordernisse sind, wenn es darum geht, uneingeschränkt in den Genuss von Mitteln aus dem IPA kommen zu können; |
9. |
würdigt den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen vom Oktober 2014; stellt allerdings fest, dass zum zweiten Mal in Folge ein Wahlprozess stattgefunden hat, ohne dass es allen Bürgern möglich war, sich für jedes Amt aufstellen zu lassen; betont, dass es äußerst wichtig ist, dass auf allen Ebenen dringend neue parlamentarische Gremien und neue Behörden eingesetzt werden; fordert die neue politische Führung nachdrücklich auf, den Grundsatz der allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahl zu beachten, auf die Menschen zuzugehen, in einen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten und umgehend auf verantwortungsvolle Weise auf ihre legitimen Anliegen einzugehen; fordert die zuständigen Behörden auf, die sehr schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber der Ministerpräsidentin der Republika Srpska zu untersuchen, die in den Kauf der Stimmen von zwei Mitgliedern des Parlaments, die nicht zu ihrer Partei gehören, verwickelt gewesen sein soll, um eine Mehrheit in der Nationalversammlung der Republika Srpska zu gewinnen; |
10. |
begrüßt die überwältigende nationale und internationale Solidarität, auch im Rahmen des EU-Wiederaufbauprogramms nach dem Hochwasser, als Reaktion auf die Naturkatastrophen von 2014; begrüßt, dass die EU auf Antrag Bosnien und Herzegowinas sofortige und substantielle Rettungs- und Hilfsmaßnahmen ergriffen und im Juli 2014 eine Geberkonferenz organisiert hat, die von der Kommission ausgerichtet und von Frankreich und Slowenien mitorganisiert wurde; betont, dass die Kommission Bosnien und Herzegowina aufgefordert hat, dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutz beizutreten; fordert wirksame und koordinierte Präventivmaßnahmen auf allen Ebenen, um die Folgen der derzeitigen Katastrophe anzugehen und derartigen Katastrophen in Zukunft vorzubeugen; begrüßt die zahlreichen positiven Beispiele einer sehr engen Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen den Volksgruppen nach dem Hochwasser als Zeichen, dass eine Aussöhnung möglich ist; ist davon überzeugt, dass die regionale Zusammenarbeit und enge Beziehungen zu den Nachbarländern entscheidende Faktoren sind, um künftig solche Katastrophen zu bewältigen; |
11. |
weist darauf hin, dass eine professionelle, wirksame und leistungsorientierte öffentliche Verwaltung einen Grundpfeiler für den Integrationsprozess Bosnien und Herzegowinas und jedes anderen Landes bildet, das ein Mitgliedstaat der EU werden will; ist ernsthaft besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung, durch die Bosnien und Herzegowina auf seinem Weg zum EU-Beitritt gestützt werden soll und die Lebensbedingungen seiner Bürger verbessert werden sollen, weiterhin fragmentiert, politisiert und dysfunktional ist; ist nach wie vor besorgt über deren finanzielle Tragfähigkeit und darüber, dass sich der Mangel an politischem Willen zur Reform der Verwaltung womöglich auf die Bereitstellung öffentlicher Dienste auswirkt; fordert alle zuständigen Akteure auf, eine neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung und einen neuen Aktionsplan für die Zeit nach 2014 anzunehmen, um die komplexe institutionelle Struktur zu vereinfachen, Kosten einzusparen und den Staat funktionsfähiger zu gestalten; |
12. |
fordert die Behörden eindringlich auf, den Kampf gegen die Korruption als absolute Priorität einzustufen, da bislang keine zufriedenstellenden Verbesserungen dabei vorzuweisen sind und die Korruption sich auf alle Bereiche auswirkt, einschließlich der Bereiche Gesundheit und Bildung, und aufgrund von Korruption die schutzbedürftigsten Menschen ausgebeutet werden, der Pessimismus infolgedessen zunimmt und immer mehr Bürger das Vertrauen in ihre Institutionen verlieren; fordert wirksame Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung, eine unabhängige juristische Aufbereitung und umfassende Beratungen mit allen Beteiligten, wodurch die rechtzeitige Annahme eines erneuerten strategischen Rahmens für 2015–2019 gewährleistet sein sollte; fordert ganz allgemein eine effizientere Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption; begrüßt die Annahme eines Gesetzespakets zur Bekämpfung von Korruption, darunter zur Förderung des Schutzes von Informanten auf Ebene des Staates und die Schaffung von Einrichtungen zur Prävention auf Ebene der Föderation; verurteilt Versuche, die geltenden Grundsätze der Rechtstaatlichkeit auszuhebeln, und ist besorgt, dass das neue Gesetz über Interessenkonflikte den Rechtsrahmen schwächt und einen Rückschlag bei der Vorbeugung von Interessenkonflikten darstellt, weil das Risiko politischer Einflussnahme zunimmt und keine Anreize für Beamte geboten werden, sich an das Gesetz zu halten; fordert, dass die parlamentarischen Gremien zur Unterbindung von Interessenkonflikten gestärkt werden; fordert die zuständigen Behörden mit Nachdruck auf, die Erfolgsbilanz im Zusammenhang mit wirksamen Ermittlungen und die Untersuchung und Verurteilungen bei prominenten Korruptionsfällen zu verbessern, insbesondere im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Privatisierung; |
13. |
ist weiterhin ernsthaft besorgt über die Ineffizienz des Justizsystems, die Gefahr der politischen Einflussnahme bei Gerichtsverfahren, die Politisierung bei Ernennungsverfahren, eine fragmentierte Haushaltsplanung in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung und die Gefahr von Interessenkonflikten innerhalb der Justiz; fordert die neue Führung des Landes nachdrücklich auf, strukturelle und institutionelle Reformen durchzuführen, um unter anderem die Harmonisierung der vier verschiedenen Rechtssysteme anzugehen; legt ihr nahe, die Empfehlungen der Kommission in Angriff zu nehmen, etwa institutionelle Reformen bei der Justiz auf Ebene des Gesamtstaats, einschließlich des Erlasses eines Gesetzes über die Gerichte in Bosnien und Herzegowina; fordert den nächsten Ministerrat eindringlich auf, die neue, bereits ausgearbeitete Strategie zur Reform der Justiz anzunehmen; bekräftigt seine Unterstützung für das Amt des Bürgerbeauftragten; stellt fest, dass ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe im Rahmen der Verfassung der Republika Srpska weiterhin in Kraft ist, und fordert die Behörden der Republika Srpska nachdrücklich auf, die Todesstrafe unverzüglich abzuschaffen; |
14. |
ist besorgt, dass der Zugang zu kostenfreiem Rechtsbeistand sehr eingeschränkt ist und dass das Recht auf Bereitstellung von Rechtsbeistand noch immer nicht in ganz Bosnien und Herzegowina vollständig rechtlich geregelt ist, wodurch das Recht auf Zugang zur Justiz für die am meisten benachteiligten Menschen eingeschränkt wird; fordert die zuständigen Behörden mit Nachdruck auf, auf staatlicher Ebene ein Gesetz über kostenfreien Rechtsbeistand zu erlassen und die Rolle der Zivilgesellschaft bei seiner Bereitstellung klar festzulegen; |
15. |
begrüßt die Ausweitung des strukturierten Dialogs zum Thema Justiz zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina, um zusätzliche Fragen betreffend die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere Korruption und Diskriminierung, einzubeziehen, und die Tatsache, dass positive Ergebnisse bei der regionalen Zusammenarbeit, der Bearbeitung von Kriegsverbrechen sowie bei der Professionalität und Effizienz der Justiz erzielt wurden; begrüßt die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess; stellt fest, dass sich die in mehreren Gerichten der Entitäten vorzufindenden Bedingungen verbessert haben, auch was den Zeugenschutz anbelangt; |
16. |
ist besorgt, dass die Legitimität der Schuldsprüche des IStGHJ in bestimmten Erklärungen angezweifelt wurde, wodurch das Gericht in Den Haag infrage gestellt wird; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz der Opfer zu stärken und die Arbeit der Staatanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina zu verbessern, indem die Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen der Kategorie II überarbeitet wird; begrüßt, dass Fortschritte beim Abbau des Verfahrensrückstaus bei Kriegsverbrechen verzeichnet wurden; stellt fest, dass die Strafverfolgung bei Fällen von Kriegsverbrechen, darunter von sexueller Gewalt, verbessert wurde, und fordert, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzt; betont, dass die zuständigen Behörden das seit langem noch anhängige gesamtstaatliche Programm verabschieden müssen, um den Status der Opfer solcher Kriegsverbrechen zu verbessern, darunter ihr Anspruch auf Entschädigung, ihren wirksamen Zugang zur Justiz zu sichern und die Bestimmungen des bosnisch-herzegowinischen Strafrechts über sexuelle Gewalt mit internationalen Normen in Einklang zu bringen; |
17. |
ist besorgt über die anhaltend hohe Zahl von Vermissten und über die langsamen Fortschritte in diesem Zusammenhang; fordert die Behörden auf, eine intensive Zusammenarbeit zwischen den beiden Entitäten aufzunehmen und die Anstrengungen bei der Suche nach Vermissten zu verstärken; |
18. |
gedenkt aller Opfer des Völkermords von Srebrenica im Jahr 1995 und spricht den Familien und Überlebenden sein tiefes Mitgefühl aus; bekundet seine Unterstützung für Organisationen wie den Verein der Mütter der Enklaven Srebrenica und Žepa für deren maßgebliche Rolle bei der Sensibilisierung und dem Aufbau einer breiteren Grundlage für die Aussöhnung aller Bürger des Landes; fordert alle Bürger Bosnien und Herzegowinas auf, den 20. Jahrestag des Massakers von Srebrenica als Chance zu nutzen, die Aussöhnung und die Zusammenarbeit zu stärken, die für alle Länder der Region die wichtigsten Voraussetzungen sind, um auf ihrem europäischen Weg voranzukommen; |
19. |
nimmt besorgt zur Kenntnis, dass es in Bosnien und Herzegowina noch immer 84 500 Binnenvertriebene und 6 853 Flüchtlinge gibt; ist besorgt darüber, dass die Rechte von Rückkehrern in der Republika Srpska verletzt werden; begrüßt allerdings die neuen, vom Parlament der Föderation angenommenen Maßnahmen, durch die es Rückkehrern aus der Republika Srpska ermöglicht wird, in der Föderation Rentenleistungen und Gesundheitsfürsorge zu beanspruchen, und weist zugleich darauf hin, dass es wichtig ist, dass alle Bürger den gleichen Zugang zu Leistungen der Sozialfürsorge haben; fordert alle Regierungsebenen, insbesondere die Behörden der Republika Srpska, auf, die Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen zu erleichtern und zu beschleunigen, indem sämtliche erforderlichen legislativen und administrativen Maßnahmen eingeführt und umgesetzt werden; fordert eindringlich, dass eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erfolgt und dass geeignete Voraussetzungen für deren friedliche und dauerhafte Wiedereingliederung geschaffen werden; fordert die wirksame Umsetzung der überarbeiteten Strategie im Zusammenhang mit Anhang VII des Friedensabkommens von Dayton; fordert eine weitere solide regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Prozesses zur Umsetzung der Erklärung von Sarajewo; fordert eindringlich ein umfassendes Konzept, um die verbleibenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Minenräumung im Land bis 2019 in Angriff zu nehmen; |
20. |
bekräftigt seine Unterstützung für die Visaliberalisierung, die sich sichtbar positiv auf die Bürger Bosnien und Herzegowinas ausgewirkt hat; bekräftigt seine Zusage, das Recht auf visumfreies Reisen für die Bürger der westlichen Balkanländer zu schützen; fordert zugleich, dass auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere sozioökonomische Maßnahmen für stärker benachteiligte Bevölkerungsgruppen, und dass aktive Maßnahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit und einen verstärkten Informationsaustausch ergriffen werden, um die Netze des organisierten Verbrechens zu zerschlagen, und dass Grenzkontrollen und Sensibilisierungskampagnen intensiviert werden; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu verabschieden, um die Achtung der Regelung für visumfreies Reisen aufrechtzuerhalten, und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gegen einen möglichen Missbrauch des EU-Asylsystems vorzugehen; |
21. |
stellt fest, dass die Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption für die Verhinderung von Versuchen der kriminellen Unterwanderung von Politik, Justiz und Wirtschaft durch kriminelle Gruppen grundlegend ist; stellt fest, dass bei der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Terrorismus Fortschritte erzielt wurden; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die GRECO-Empfehlungen umzusetzen; ist besorgt über Berichte, denen zufolge junge Menschen in Bosnien und Herzegowina zunehmend radikalisiert werden und dass sich eine — im Vergleich zu anderen Ländern in der Region — verhältnismäßig hohe Zahl unter ihnen den terroristischen Kämpfern des ISIL anschließt; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, das Strafgesetzbuch zu ändern, um die Finanzierung von Terrorismus verstärkt als Straftatbestand einzustufen; begrüßt die Änderung des Strafgesetzbuchs, mit der die Mitgliedschaft in paramilitärischen Gruppen im Ausland verboten und unter Strafe gestellt werden soll, um der religiösen Radikalisierung vorzubeugen; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, alle Formen von Extremismus und Gewalt bejahender Radikalisierung zu unterbinden; begrüßt ferner die Durchführung großflächiger Polizeioperationen in ganz Bosnien und Herzegowina, die zur Verhaftung von Personen geführt hat, die verdächtigt werden, terroristische Aktivitäten zu organisieren, zu unterstützen und zu finanzieren, darunter ausländische Kämpfer; fordert, dass in das Strafgesetzbuch der Föderation Bosnien und Herzegowina Vorschriften für Hassverbrechen aufgenommen werden; beglückwünscht die einschlägigen Agenturen in Bosnien und Herzegowina zu ihrer Professionalität, die sie bei ihren Bemühungen und in ihrer Entschlossenheit an den Tag legten, gegen wachsende Sicherheitsbedrohungen vorzugehen; fordert die Kommission auf, die zuständigen Behörden dabei zu unterstützen, sämtliche sicherheitsgefährdende und terroristische Bedrohungen zu beseitigen; |
22. |
verurteilt mit aller Schärfe den am 27. April 2015 verübten Terroranschlag auf eine Polizeiwache in der ostbosnischen Stadt Zvornik, bei welcher ein Polizist getötet und zwei weitere verletzt wurden; bekundet den Opfern und ihren Familien seine Solidarität; verurteilt in aller Schärfe die gewalttätige extremistische Ideologie, die hinter diesem Anschlag steht; ruft die zuständigen Behörden sowie die verantwortlichen Sicherheits- und Justizbehörden dazu auf, bei der Durchführung einer raschen und gründlichen Untersuchung und der Verhinderung zukünftiger Anschläge zusammenzuarbeiten; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Behörden und Bürger von Bosnien und Herzegowina gemeinsam die Bedrohung durch Terrorismus und extremistische Gewalt bekämpfen; |
23. |
stellt fest, dass Bosnien und Herzegowina nach wie vor ein Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsland des bzw. für Menschenhandel(s) ist; legt den Behörden nahe, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, darunter Legislativmaßnahmen, um den Handel mit Drogen und Menschen zu bekämpfen und die Opfer von Menschenhandel zu schützen; |
24. |
hält es für wesentlich, die Rolle der Zivilgesellschaft zu stärken, indem diese in die Lage versetzt wird, die Interessen der Bürger zu artikulieren, insbesondere mit Blick auf junge Menschen, wie es im Rahmen der „Plenen“ im letzten Jahr aufgezeigt wurde; weist darauf hin, dass die Zivilgesellschaft die Entwicklung einer von sozialem Zusammenhalt geprägten und demokratischen Gesellschaft ergänzen kann, indem sie grundlegende soziale Dienstleistungen erbringt; merkt an, dass die Vertreter der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des EU-Integrationsprozesses spielen sollten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, weiterhin daran zu arbeiten, europäische Finanzmittel für die Zivilgesellschaft zugänglich werden zu lassen; stellt fest, dass der institutionelle Mechanismus für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft nach wie vor schwach ausgeprägt ist und dass dadurch die Entwicklung einer partizipativeren, inklusiveren und aufgeschlosseneren Demokratie landesweit beeinträchtigt wird; fordert daher die Einführung transparenter und inklusiver Mechanismen der öffentlichen Anhörung, in die alle öffentlichen Akteure eingebunden werden, die Schaffung eines Rahmens für die öffentliche Debatte über wichtige Legislativbeschlüsse und die Annahme einer nationalen Strategie für die Zivilgesellschaft; ist besorgt über die bekannt gewordenen Fälle von Einschüchterung während der sozialen Unruhen im letzten Jahr; |
25. |
hält es für wesentlich, in Bosnien und Herzegowina eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu fördern, in der Minderheiten und benachteiligte Gruppen geschützt und gestärkt werden; weist darauf hin, dass das Versäumnis, das Urteil in der Rechtssache „Sejdić/Finci“ umzusetzen, zu einer offenen Diskriminierung der Bürger Bosnien und Herzegowinas führt; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Rolle des für Menschenrechte zuständigen Bürgerbeauftragten zu stärken und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eine gesamtstaatliche Strategie gegen sämtliche Formen von Diskriminierung auszuarbeiten; fordert die zuständigen Behörden auf, die Rechtsvorschriften des Landes weiter mit dem Besitzstand zu harmonisieren und dabei insbesondere auf die Diskriminierung aus Gründen der Behinderung und des Alters zu achten, wie es in dem strukturierten Dialog hervorgehoben wurde; fordert das bosnisch-herzegowinische Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge auf, eine Arbeitsgruppe für die unverzügliche Ausarbeitung von Änderungen des bosnisch-herzegowinischen Antidiskriminierungsgesetzes einzurichten; ist besorgt, dass Hassreden, Hassverbrechen, Bedrohungen und Schikanen gegenüber und die Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen nach wie vor weitverbreitet sind; legt den Behörden nahe, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in den Reihen der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und der Bevölkerung durchzuführen; ist besorgt, dass nach wie vor über Fälle von Diskriminierung aus Gründen der Religion berichtet wird; |
26. |
bedauert zutiefst die anhaltende Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma; lobt die Fortschritte, die beim Wohnungsbedarf von Roma erzielt wurden, empfiehlt allerdings, weitere Schritte zu unternehmen, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern, indem der Zugang zu Beschäftigung, Gesundheitsdiensten und Bildung ausgebaut wird; |
27. |
erkennt an, dass Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter zwar in Kraft sind, dass jedoch nur beschränkte Fortschritte bei der Umsetzung solcher Rechtsvorschriften erzielt wurden; fordert die zuständigen Behörden auf, ihre Anstrengungen aktiv fortzuführen, um die Beteiligung von Frauen in der Politik und am Arbeitsmarkt zu erhöhen, gegen die Diskriminierung nach dem Mutterschutzurlaub vorzugehen, die soziale und wirtschaftliche Lage von Frauen zu verbessern, die Rechte der Frau zu fördern, zu schützen und zu stärken und ganz allgemein die Öffentlichkeit für die Rechte der Frau zu sensibilisieren und das Verständnis in der Bevölkerung diesbezüglich zu erhöhen; fordert die Behörden eindringlich auf, eine Strategie für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzunehmen und ein harmonisiertes System für die Überwachung und Erhebung von Daten bei Fällen von Gewalt gegen Frauen einzuführen; |
28. |
fordert Bosnien und Herzegowina auf, die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentität möglichst zügig in die Rechtsvorschriften über Hasskriminalität aufzunehmen, und es dadurch zu ermöglichen, Personen zu verurteilen, die in verschiedener Form Unterdrückung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität praktizieren; |
29. |
nimmt zur Kenntnis, dass Rechtsvorschriften über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kraft sind; ist allerdings besorgt über den auf die Medien ausgeübten politischen und finanziellen Druck und über Fälle von Bedrohungen und Einschüchterung von Journalisten und Herausgebern, einschließlich im Vorfeld der Wahlen; verurteilt Versuche, die geltenden Vorschriften zu unterwandern, was schädliche Auswirkungen auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien, einschließlich der Online-Medien, nach sich ziehen könnte; betont, dass Vorfälle wie die Polizeirazzia gegen die Büros von Klix.ba in Sarajewo und die unlängst erfolgte Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes über die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Frieden durch die Nationalversammlung der Republika Srpska ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien, einschließlich der Online-Medien, aufkommen lassen; betont, dass die Möglichkeit der Medien, sich ohne Furcht betätigen zu können, für eine gesunde Demokratie unabdingbar ist; fordert eindringlich, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien uneingeschränkt geachtet werden und dass es Journalisten ermöglicht wird, Informationen über Fragen von öffentlichem Interesse zu erhalten; betont, dass eine stabile und tragfähige Finanzierung, redaktionelle Unabhängigkeit, ein in allen Amtssprachen sendender Rundfunk und Pluralismus für öffentlich-rechtliche Medien wesentlich sind; fordert die Behörden auf, alle Gesetzeslücken zu schließen, durch die die uneingeschränkte Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Medienbereich systematisch beeinträchtigt wird, und eine Regelung vorzubereiten, um sicherzustellen, dass keine ungebührliche politische Einflussnahme ausgeübt wird; fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, die politische, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu schützen und die Gesetze über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Ebene der Entitäten mit den Rechtsvorschriften auf staatlicher Ebene zu harmonisieren; fordert eindringlich die leistungsbezogene Ernennung des Direktors des Rates der Kommunikationsregulierungsbehörde in Bosnien und Herzegowina; |
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ist weiterhin besorgt über die anhaltende Trennung von Kindern in öffentlichen Schulen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit; stellt fest, dass aufgrund der drei unterschiedlichen Lehrpläne ein gemeinsamer, inklusiver und objektiver Unterricht über die gemeinsame Geschichte und die jüngsten geschichtlichen Ereignisse verhindert wird; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, die Grundsätze der inklusiven Bildung, auch mit Blick auf Kinder mit Behinderungen, wirksam umzusetzen; fordert die neue politische Führung des Landes eindringlich auf, in beiden Entitäten und im Bezirk Brčko unverzüglich ein inklusives und diskriminierungsfreies Bildungssystem zu fördern, die Trennung der unterschiedlichen Volksgruppen zu beseitigen und die Bildungsreform voranzubringen, die auf eine Verbesserung der Bildungsstandards und die Einführung eines gemeinsamen Lehrplans ausgerichtet ist; fordert darüber hinaus, dass die Umsetzung des Aktionsplans bezüglich der Bildungsbedürfnisse von Roma-Kindern und deren Integration in das Bildungssystem forciert wird; |
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weist darauf hin, dass im Zuge der Proteste im Februar 2014 deutlich wurde, dass die Forderung nach sozialen und wirtschaftlichen Reformen im Land unter den Bürgern Bosnien und Herzegowinas weit verbreitet ist; ist der festen Überzeugung, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen in den sechs wichtigsten Reformbereichen des Paktes für Wachstum und Beschäftigung die stagnierenden sozialen und wirtschaftlichen Reformen wiederangekurbelt werden, auch was Wachstum und Beschäftigung sowie die Reformen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge anbelangt; fordert die neuen Regierungen auf gesamtstaatlicher Ebene und auf den Ebenen der Entitäten und Kantone auf, eng zusammenzuarbeiten, um die wirtschaftspolitische Steuerung und den Pakt zu einer Schlüsselpriorität der Reformen werden zu lassen; betont, dass es notwendig ist, künftig ein Reformprogramm für die Wirtschaft auszuarbeiten und umzusetzen; |
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ist der Ansicht, dass Bosnien und Herzegowina wenig Fortschritte bei der Umwandlung hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt hat; betont, wie wichtig es ist, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften gewachsen zu sein; ist darüber besorgt, dass sich erhebliche Schwachstellen bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen auch künftig negativ auf die Entwicklung des Privatsektors und auf ausländische Direktinvestitionen auswirken; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, gegen die schwach ausgeprägte Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, den umfangreichen informellen Sektor und das hohe Maß an Korruption vorzugehen, durch die die Rahmenbedingungen für Unternehmen beeinträchtigt werden; fordert mit Nachdruck die Harmonisierung mit der Solvabilität-II-Richtlinie; |
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betont, dass die fragmentierten Sozialschutzsysteme auf der Grundlage der Bedürfnisse der Bürger reformiert und harmonisiert werden müssen, um die Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten, die Armut einzudämmen und ein Netz der sozialen Sicherheit auszubauen, dass besser auf die armen und sozial ausgegrenzten Menschen ausgerichtet ist; betont, dass wirtschaftlicher Wohlstand und die Aussicht auf Beschäftigung, insbesondere für junge Menschen, wesentlich für die Entwicklung des Landes sind; fordert die Regierungen auf, die Arbeitsmarktreform umzusetzen, um gegen die sehr hohe Arbeitslosenquote vorzugehen und einen Schwerpunkt auf junge Menschen, Frauen und Langzeitarbeitslose zu legen; stellt fest, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften weiterhin eingeschränkt sind; fordert die Behörden auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften landesweit weiter zu stärken und zu harmonisieren; betont, dass Bildung und Ausbildung verbessert werden müssen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu überwinden und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, insbesondere was junge Menschen betrifft; |
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betont, wie wichtig es ist, die geltenden gewerkschaftlichen Rechte und die Vorschriften über Arbeitsbedingungen, die bislang nicht in allen Wirtschaftszweigen auf gleichem Niveau gegeben sind, zu harmonisieren und zu verbessern; stellt zudem fest, dass Sozialleistungen und Renten nicht für alle auf gleichem Niveau verfügbar sind; |
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stellt fest, dass in den Bereichen Umwelt und Klimawandel wenig Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Behörden auf, den Umweltschutz in Einklang mit den EU-Normen zu verbessern; fordert Bosnien und Herzegowina auf, all seinen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags über die Energiegemeinschaft und des SAA nachzukommen und eine angemessene und zügige Annäherung an den Besitzstand der EU im Umweltbereich sicherzustellen, wozu die Vermeidung einer überhöhten Luftverschmutzung durch die Erdölraffinerie in Bosanski Brod gehört; betont, dass Bosnien und Herzegowina seine aus dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen, 1991) und dem Protokoll über die strategische Umweltprüfung (Kiew, 2003) herrührenden Verpflichtungen uneingeschränkt umsetzen muss, insbesondere hinsichtlich der Aktivitäten im Einzugsgebiet der Flüsse Neretva und Trebišnjica; |
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begrüßt die konstruktive und proaktive Haltung, die Bosnien und Herzegowina bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit einnimmt; begrüßt seine häufigen mit Nachbarländern durchgeführten gemeinsamen Grenzpatrouillen; betont, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen von entscheidender Bedeutung sind; legt den neu gewählten führenden Politikern nahe, die Bemühungen um eine Lösung der noch offenen Grenz- und Eigentumsfragen mit den Nachbarländern fortzuführen und zu intensivieren; fordert Bosnien und Herzegowina auf, den Grenzverlauf zu Montenegro auf der Grundlage der im Mai 2014 erzielten Vereinbarung in gutem Glauben endgültig festzulegen; |
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bedauert, dass die Außenpolitik Bosnien und Herzegowinas nach wie vor Gegenstand abweichender Standpunkte ist, was eine niedrige Rate der Übereinstimmung mit den Standpunkten der EU zur Folge hat (52 %); weist darauf hin, dass eine einheitliche Außenpolitik Bosnien und Herzegowinas von zentraler Bedeutung ist; ist besorgt über die Auswirkungen der Ablehnung des vom Rat für die Umsetzung des Friedens angewandten Standardwortlauts in Bezug auf die territoriale Unversehrtheit Bosnien und Herzegowinas durch Russland und dessen negative Diskurse in Bezug auf die EU-Bestrebungen Bosnien und Herzegowinas; begrüßt die fortgesetzte Präsenz der Operation Althea im Rahmen eines erneuerten Mandats der Vereinten Nationen, die auf Kapazitätsaufbau und auf Ausbildung ausgerichtet ist; |
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fordert die neu gewählten Institutionen Bosnien und Herzegowinas auf, die Gelegenheit, die durch das erneuerte Konzept der EU für den Abschluss der Vereinbarung über die Annahme des Interimsabkommens/SAA geboten wird, zu nutzen und dem Beitritt Kroatiens in die EU und der Aufrechterhaltung des internationalen Handels Rechnung zu tragen; |
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beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der HR/VP, dem Rat, der Kommission, der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina sowie den Regierungen und Parlamenten der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska und den Regierungen der zehn Distrikte/Kantone zu übermitteln. |