Brüssel, den 15.7.2015

COM(2015) 339 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher

{SWD(2015) 141 final}


1.Einleitung

Mit der Rahmenstrategie für die Energieunion 1 soll eine Energieunion geschaffen werden, „in deren Mittelpunkt die Bürger und Bürgerinnen stehen, die ihrerseits Verantwortung für die Umstellung des Energiesystems übernehmen, neue Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen, aktiv am Markt teilnehmen und, wenn sie sich in einer gefährdeten Situation befinden, Schutz genießen“.

In den letzten zehn Jahren hat die Energiewirtschaft in Europa sich zwar bedeutend verändert, die Endkundenenergiemärkte, in der es in dieser Mitteilung geht, haben jedoch nicht Schritt gehalten. Die Verbraucher – Haushalte, Unternehmen und Industrie – werden u. a. durch folgende Faktoren daran gehindert, in vollem Umfang von der derzeitigen Umstellung im Energiebereich zu profitieren, ihren Energieverbrauch zu steuern und ihre Energiekosten zu senken:

Der Mangel an angemessenen Informationen über Kosten und Verbrauch sowie an ausreichender Transparenz bei den Angeboten erschweren es den Verbrauchern (bzw. in ihrem Namen handelnden zuverlässigen Intermediären und Energiedienstleistern wie Aggregatoren), Marktlage und Möglichkeiten einzuschätzen.

Der Anteil der Netzgebühren, Steuern und insbesondere Abgaben an der endgültigen Stromrechnung des Durchschnittshaushalts nimmt zu.

Unzureichender Wettbewerb auf vielen Endkundenenergiemärkten, mangelnde Belohnung für eine aktive Beteiligung und Schwierigkeiten beim Versorgerwechsel wirken abschreckend.

Unzureichend entwickelte Märkte für Energiedienstleistungen in Wohngebäuden und für die Laststeuerung (Demand Response) verringern die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher.

Durch die Behinderung von Eigenstromerzeugung und Eigenverbrauch werden Verbraucher möglicher Vorteile beraubt.

Ungleicher Zugang zu Informationen und hohe Eintrittsschranken für neue Wettbewerber verzögern die Übernahme verfügbarer fortschrittlicher Technologien und Vorgehensweisen (intelligente Verbrauchsmessung, intelligente Haushaltsgeräte, dezentrale Energiequellen und Verbesserung der Energieeffizienz).

Mit ihrer Vision für die Umgestaltung des Strommarktes will die Kommission die Möglichkeiten der Energieverbraucher verbessern, auch durch eine stärkere Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt. Die Nutzung neuer Technologien sowie neuer und innovativer Energiedienstleistungsunternehmen sollte allen Verbrauchern eine umfassende Beteiligung an den Umstellungen im Energiebereich ermöglichen, so dass sie ihren Verbrauch im Hinblick auf energieeffiziente Lösungen, durch die sie Geld sparen und den Energieverbrauch insgesamt senken helfen, steuern können.

2.Drei-Säulen-Strategie zur Verbesserung der Möglichkeiten der Energieverbraucher

In ausführlichen Konsultationen mit Bürgern, Verbrauchern und Interessenträgern, u. a. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in der ersten Hälfte des Jahres 2014 2 , sowie in Diskussionen von Expertengruppen unter Vorsitz der Kommission 3 , wurden die folgenden drei zentralen Punkte als Grundlage für die Verbesserung der Möglichkeiten der Verbraucher ermittelt: Verbraucher als Akteure, intelligente Wohnungen und Netze, Datenmanagement und Datenschutz.

Aktive Mitwirkung der Verbraucher

2.1.1.Einsparung von Geld und Energie durch bessere Information

Die Verbraucher wenden im Durchschnitt 6,4 % ihrer Gesamtausgaben für Strom, Gas, Heizung und Kühlung auf – dies sind 15 % mehr als vor fünf Jahren. Rund 40 % der in der EU verbrauchten Energie wird in Gebäuden verbraucht, 80 % davon für Heizung und Kühlung 4 .

Eine effizientere Nutzung von Energie ist ein entscheidender Faktor bei der Verringerung der finanziellen Belastung der Verbraucher. Daher wird die Energieeffizienz bei allen Entscheidungen über die Energieunion berücksichtigt. Die Renovierung des Gebäudebestandes ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, da der Einbau einfacher Instrumente (Heizungsregler, Thermostate) sich bereits maßgeblich auf den Energieverbrauch auswirken kann. Bedeutende Energieeinsparungen können ferner durch die Steigerung der Energieeffizienz von Produkten wie Heizkesseln, Fernsehgeräten, Kühlschränken und Waschmaschinen erreicht werden. Mit dem überarbeiteten Vorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung, der als Teil dieses Pakets vorgelegt wird, sollen mehr Transparenz geschaffen, die Hersteller zur Innovation angeregt und die Verbraucher dabei unterstützt werden, fundierte Entscheidungen zugunsten der energieeffizientesten Geräte zu treffen.

Die Einführung der Erfassung und Abrechnung des individuellen Verbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder in Mehrzweckgebäuden könnte sogar zu einer Verringerung der Nachfrage nach Heizung/Kühlung um 10-30 % führen 5 . Die Erfahrung hat ferner gezeigt, dass Mieter mittels IKT-Lösungen, die Endverbrauchern über das Internet Informationen über ihren Verbrauch übermitteln, ihren Verbrauch allein durch Änderung ihrer Heizgewohnheiten um rund 8 % senken können 6 .

Die Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt und die Richtlinie über Energieeffizienz haben das Recht der Verbraucher auf eine genaue Verbrauchserfassung und genaue Verbrauchsinformationen eingeführt. Transparente, aktuelle Abrechnungsinformationen stärken das Vertrauen der Verbraucher und fördern ihre Mitwirkung. Die überwiegende Mehrheit der Europäer erhält diese Informationen jedoch nur einmal oder höchstens zweimal im Jahr, und Differenzen bezüglich der Verbrauchserfassung sind häufig. Damit die Verbraucher ihre Energierechnungen besser verstehen können, wird die Kommission zusammen mit den nationalen Regulierungsbehörden prüfen, wie diese klarer und vergleichbarer gestaltet werden können. Dies dürfte auch zu einem besseren Verständnis der Zusammensetzung der Energiepreise und Energiekosten führen, beispielsweise durch eine höhere Transparenz von Netzgebühren, Steuern und Abgaben.

Die Verbraucher und in ihrem Namen handelnde zuverlässige Intermediäre und Energiedienstleister sollten leicht auf Echtzeit- oder Fast-Echtzeit-Verbrauchsdaten der Verbraucher zugreifen können, damit diese ihren Verbrauch anpassen und Energie einsparen können. Diese Echtzeitdaten sind für die Rechnungsstellung nicht notwendig und könnten daher den Verbrauchern mittels einer Standardschnittstelle unmittelbar über das Messsystem zugänglich gemacht werden.

Intelligente Zähler 7 spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines häufigen, freien Zugangs zu genauen Verbrauchsdaten, einer besseren Rechnungsstellung und einer geringeren Zahl von Streitfällen über die Verbrauchserfassung. Laut den Daten aus den Mitgliedstaaten dürften 72 % der europäischen Verbraucher aufgrund der derzeit in 17 Mitgliedstaaten laufenden oder geplanten großflächigen Einführung intelligenter Stromzähler 8 bis 2020 über einen solchen Zähler verfügen 9 . Kosten und Nutzen dieser Einführung müssen gerecht auf Industrie und Verbraucher verteilt werden; hierbei sind die Kosten-Nutzen-Analysen und Standpunkte der Unternehmen und der Verbraucherorganisationen zu berücksichtigen.

Bei der Vorbereitung der Überprüfung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz (Energieeffizienzrichtlinie und Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) und der Initiative zur Strommarktgestaltung wird die Kommission prüfen, wie die Verbraucher aus einem leichteren und häufigeren Zugang zu ihren Verbrauchsdaten Nutzen ziehen könnten, wozu auch die Möglichkeit gehört, einen intelligenten Zähler zu beantragen, wenn solche Zähler im Wohngebiet des Verbrauchers nicht allgemein eingeführt werden.

2.1.2.Zahlreiche Optionen für die Verbraucher

Mit der Umstellung im Energiebereich ergeben sich für die Verbraucher neue Möglichkeiten, sich durch aktives Verhalten Vorteile zu verschaffen. Die Verbraucher in der gesamten Union sollten die von ihnen bevorzugte Form der aktiven Beteiligung an den Energiemärkten wählen können, d. h. entweder selbst tätig zu werden oder ihre Energieverbrauchsentscheidungen auf zuverlässige Intermediäre bzw. Energiedienstleister, z. B. Aggregatoren, die in ihrem Namen handeln, zu übertragen.

a)Versorgerwechsel – der Vorteil einer besseren Vergleichbarkeit

Eine wesentliche Veränderung, die durch den Energiebinnenmarkt der EU bewirkt wurde, ist die Möglichkeit für alle Verbraucher, das günstigste Energieangebot und ihre Energiequelle zu wählen. Dennoch wissen viele Bürger nicht, dass sie das Recht haben, den Versorger zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen. Damit die Verbraucher über diese und andere Rechte besser informiert sind, stellte die Kommission im Jahr 2014 Informationen über die zentralen Verbraucherrechte im Energiebereich zusammen, die in EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind 10 .

Der Versorgerwechsel muss technisch einfach, schnell und zuverlässig sein. Die Initiativen der nationalen Regulierungsbehörden zur Verkürzung der Fristen für den Versorgerwechsel sind in diesem Zusammenhang zu begrüßen. 11 Die Abschaffung von Gebühren und Strafzahlungen bei einem Wechsel, durch die die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und der Wettbewerb insgesamt eingeschränkt werden, könnte ebenfalls in Erwägung gezogen werden.

Am wichtigsten ist jedoch, dass der Versorgerwechsel sich auf leicht zugängliche, transparente, zuverlässige und leicht vergleichbare Informationen über Preise, Qualität der Vertragsleistungen und Kundenzufriedenheit stützen kann, z. B. durch Kundenbewertungssysteme für alle Anbieter und Angebote auf dem Markt. Werden sie über den Anteil und die Art der vom Anbieter eingesetzten Energieträger unterrichtet 12 , können die Kunden noch fundiertere Entscheidungen treffen.

Die Kommission wird gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden Transparenz- und Zuverlässigkeitskriterien für Vergleichsinstrumente für den Energiemarkt entwickeln und dafür sorgen, dass alle Verbraucher Zugang zu mindestens einem unabhängigen und überprüften Instrument haben, mit dem sie ihren derzeitigen Vertrag mit den anderen Angeboten auf dem Markt vergleichen können.

Auf der Grundlage erster Anstrengungen seitens der Industrie und der Verbraucherorganisationen sowie vorbildlicher Verfahren, die anlässlich des Bürgerforums „Energie“ ermittelt wurden 13 , wird sich die Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden um die Festlegung von Mindeststandards für die wichtigsten Angaben in der Werbung und in den Rechnungen bemühen, insbesondere im Hinblick auf den Preisvergleich.

Die Regulierung der Endkundenpreise kann ein besonders starkes Hemmnis für einen effektiven Wettbewerb sein, wie in der Mitteilung zur Energieunion bereits angesprochen. Die Mitgliedstaaten verweisen zur Rechtfertigung der Preisregulierung häufig auf einen unzureichend wachsenden Endkundenmarkt oder soziale Schutzbedürfnisse. Die Verfolgung sozialpolitischer Ziele wie des Schutzes schutzbedürftiger Verbraucher über generell regulierte Tarife ist nicht ausreichend transparent und kann außerdem zu einer Erhöhung der Energiekosten für schutzbedürftige und nicht schutzbedürftige Verbraucher führen. Daher sollten nachhaltigere und präzisere Maßnahmen geprüft werden, so dass die Mitgliedstaaten die Preise für die Endkunden deregulieren können. Die Kommission steht in Kontakt mit den Mitgliedstaaten und bemüht sich im Einklang mit der Strategie für die Energieunion um die schrittweise Abschaffung der Preisregulierung unter dem Kostenniveau, wobei sie auch sicherstellt, dass die Abschaffung mit gezielten, wirksamen Maßnahmen zum Schutz der schutzbedürftigen Verbraucher einhergeht. Staaten, in denen die Preisregulierung erfolgreich abgeschafft wurde (z. B. Irland), können ein Beispiel für andere Mitgliedstaaten sein.

b)Laststeuerung (Demand Response) – Vorteil der Flexibilität

Da aufgrund des Einsatzes erneuerbarer Energieträger die variable Energieerzeugung zunimmt, gewinnt die Laststeuerung immer mehr an Bedeutung. Energieeffizienz und Laststeuerung sind häufig bessere Optionen für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage als der Bau neuer Kraftwerke oder Leitungen (bzw. der Weiterbetrieb von Kraftwerken und Leitungen). Die Entscheidung über die Teilnahme an einem Laststeuerungssystem muss jedoch immer vom Verbraucher getroffen werden.

In einigen Teilen Europas gibt es bereits Laststeuerungssysteme auf Endkundenebene. Bei den Büro- und Industriegebäuden im Vereinigten Königreich wurden durch flexible automatisierte Laststeuerungsprogramme Kosteneinsparungen von bis zu 24 % sowie Stromverbrauchssenkungen von 10-36 % erzielt 14 .

Eine wesentliche Voraussetzung für die Laststeuerung ist der Zugang der Verbraucher zu Preisvorteilen, durch die ein flexibler Verbrauch belohnt wird. Möglich sind Lieferverträge mit dynamischer Preisgestaltung oder Verträge mit Laststeuerung in Anpassung an die Markt- oder Netzbedingungen. Die Auswirkungen solcher Verträge müssten den Verbrauchern ausreichend erläutert werden. Ein weiterer Anreiz könnte in geringeren Netzentgelten bestehen, wenn der Verbrauch in Zeiten der Netzüberlastung verringert wird. Es sollten zwar Anreize für die Teilnahme der Verbraucher am Laststeuerungssystem gegeben werden, jedoch dürfen die Verbraucher, die ihre Nachfrage nicht verlagern können, nicht über Gebühr benachteiligt werden.

Bei Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung stehen wir noch am Anfang; die ersten Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass sie für die Verbraucher von Interesse sind 15 . Wo es solche Verträge bereits gibt – z. B. in Finnland oder Schweden – entscheiden sich die Endkunden immer häufiger für Stromlieferverträge mit dynamischen Preisen 16 und sparen dadurch 15-30 % an Kosten ein. Die ausstehende Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie und die Erarbeitung von Legislativvorschlägen zur neuen Marktgestaltung bieten Gelegenheit, zu prüfen, wie die Verfügbarkeit von zeitlich abgestuften Verträgen erhöht werden kann.

c)Senkung der Energiekosten durch Eigenerzeugung und -verbrauch

Durch die Kombination von dezentraler Stromerzeugung und -speicherung und nachfrageseitiger Flexibilität können die Verbraucher außerdem (einen Teil) ihres Energiebedarfs selbst decken und managen und so ihre Energiekosten reduzieren – sie sind dann gleichzeitig Produzenten und Verbraucher.

Die dezentrale Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Verbraucher, unabhängig davon, ob diese für den Eigenbedarf erzeugt oder ins System eingespeist wird, kann die zentralisierten Erzeugungsquellen sinnvoll ergänzen. Wenn beim Eigenverbrauch Produktion und Bedarf gut aufeinander abgestimmt sind, können dadurch Netzverluste und Engpässe verringert werden. So werden langfristig Netzkosten eingespart, die sonst von den Verbrauchern zu tragen wären.

Verbraucher, die ihren Strom mittels Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vor Ort selbst erzeugen, verbrauchen weniger Strom aus dem Netz. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung der Netzentgelte. Netzentgelte sollten kostenorientiert und fair sein, gleichzeitig eine effiziente Energienutzung und die Ziele für erneuerbare Energien unterstützen und für die Verbraucher transparent und leicht nachvollziehbar sein.

Die Eigenerzeugung von Energie wird in der dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen eingehender erörtert.

d)Zunehmende Beteiligung der Verbraucher über Intermediäre und kollektive Regelungen

Kollektive Regelungen und Gemeinschaftsinitiativen sind in einer Reihe von Mitgliedstaaten immer häufiger anzutreffen. Immer mehr Verbraucher schließen sich zur kollektiven Eigenstromerzeugung zusammen und treffen Kooperationsregelungen, um ihren Energieverbrauch besser zu steuern. Diese Neuerung durch die Verbraucher führt auch zu Neuerungen für die Verbraucher und eröffnet Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle. Neu entstehende Energiedienstleistungsunternehmen, Aggregatoren, Makler, Datenverarbeitungsunternehmen, sonstige zwischengeschaltete Unternehmen und häufig auch Verbraucherorganisationen helfen den Verbrauchern, bessere Energieangebote zu finden, und nehmen ihnen aufwändige Recherchen und die Abwicklung der administrativen Verfahren ab.

Dies eröffnet auch neue Chancen für lokale Gemeinschaften und Behörden, deren regionale und lokale Energieinitiativen ein wertvolles Bindeglied zwischen Entscheidungsträgern, Bürgerinnen und Bürgern und Innovatoren auf lokaler Ebene sein können.

Der Bürgermeisterkonvent mit seinen über 6000 Mitgliedsstädten zeigt, dass die lokalen Behörden bereit sind, ihren Teil der Verantwortung für das neue Energiesystem zu übernehmen, indem sie innovative lokale Energielösungen unterstützen, einschließlich der Lösungen, die im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ entwickelt wurden.

Die Kommission wird ihre gemeinsame Arbeit mit dem Bürgermeisterkonvent zur Erleichterung der Beteiligung der Verbraucher am Energiemarkt und zur effektiven Lenkung der Energieunion fortsetzen, auch durch lokale Energieinitiativen. Außerdem werden die Überarbeitung der Richtlinien über erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie die Initiative zur Marktgestaltung die Gelegenheit bieten, zu prüfen, wie ein effektiver Zugang zu innovativen Energielieferanten gefördert werden kann, u. a. auch durch kollektive Systeme.

2.1.3.Aufrechterhaltung des vollen Schutzes der Verbraucher

Durch die EU-Rechtsvorschriften verfügen die Energieverbraucher bereits über umfangreiche Rechte, deren Durchsetzung nach wie vor eine Priorität darstellt. Die Kommission wird die Anwendung dieser Rechte prüfen und in Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen und Regulierungsbehörden detailliertere Anleitungen liefern. Die Aufnahme energiespezifischer Vorschriften in den Anhang der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz wird in Betracht gezogen werden. Die primäre Verantwortung für die Durchsetzung der Verbraucherrechte und den Verbraucherschutz im Energiebereich verbleibt allerdings bei den Mitgliedstaaten.

Stehen mehr Optionen und Angebote zur Verfügung, müssen die Verbraucher noch größere Gewissheit haben, dass sie wirksam vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Für Behörden, die solche Praktiken und Beschwerden im Energiesektor untersuchen, könnte eine engere Zusammenarbeit mit ihren Amtskollegen in den anderen Mitgliedstaaten von Nutzen sein.

Energiearmut ist für die Mitgliedstaaten ein weiteres wichtiges Thema, bei dem sich soziale und energiepolitische Maßnahmen überschneiden. Sie muss vor dem Hintergrund der sozialen Sicherheit angegangen werden, wobei jedoch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Hilfe gezielt und wirksam sein und sich auf vorbildliche Vorgehensweisen im Bereich Energie stützen muss 17 .

Aus den Arbeiten mit den Akteuren des Bürgerforums „Energie“ zu vorbildlichen Vorgehensweisen 18 geht hervor, dass Verbesserungen der Energieeffizienz langfristig die beste Lösung zur Bekämpfung der Energiearmut darstellen. Dies sollte sich in den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Verringerung der Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern und zur Bekämpfung der Energiearmut im Rahmen des EU-Rechts widerspiegeln 19 . Das Bürgerforum „Energie“ erleichtert den Austausch über die wirksamsten Hilfsmaßnahmen, vor allem im Bereich der Energieeffizienz.

Damit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in diesem Zusammenhang leichter nachkommen können und mehr Transparenz geschaffen wird, wird die Kommission prüfen, wie die EU-weite Datenerfassung und -überwachung im Zusammenhang mit der Energiearmut verbessert werden kann, wobei gleichzeitig die Sicherheit und der Schutz der personenbezogenen Daten sowie der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. Gemeinsame Mindestkriterien für die Feststellung der Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern 20 und von Energiearmut könnten erwogen werden.

Intelligente Häuser und Netze

Intelligente Technologien für Netze und Haushalte sollten die Beteiligung der Verbraucher an dem neuen Endkundenmarkt erleichtern und nicht zu Belastungen führen. Integrierte automatisierte Lösungen können ein Tätigwerden der Verbraucher ermöglichen und vereinfachen, indem intelligente Messsysteme mit intelligenten Energiemanagementsystemen für Wohngebäude und intelligenten Geräten gekoppelt werden, die das Verbrauchsmanagement, die Beteiligung an der Laststeuerung und die bestmögliche Anpassung des Verbrauchs an die eigene Mikroerzeugung auf der Grundlage von Energiepreisinformationen leicht machen. Solche Technologien erleichtern auch die Einführung von Elektrofahrzeugen.

Damit die Verbraucher und das Energiesystem den vollen Nutzen aus diesen Technologien ziehen können, müssen die zu installierenden intelligenten Messsysteme über die notwendigen Funktionen verfügen 21 . Darüber hinaus sollte bei der Einführung einer fortschrittlichen Messinfrastruktur die technische Interoperabilität sowie der Zugang der Verbraucher zu den eigenen Verbrauchsdaten über eine nicht herstellereigene Schnittstelle, die einem offenen Standard entspricht, sichergestellt werden 22 .

Die europäischen Normenorganisationen 23 haben bereits eine vollständige Normenreihe für intelligente Zähler sowie für die Gesamtstruktur und die einzelnen Komponenten intelligenter Netze bereitgestellt, die Technologie und Kommunikation (d. h. Protokolle für den Austausch von Informationen) betrifft. Die Kommission wird die Anwendung dieser Normen genau verfolgen und prüfen, ob die europäischen Normen für intelligente Netze und intelligente Messsysteme (sowie die empfohlenen Funktionen der Messsysteme) einheitlich angewandt werden, um sicherzustellen, dass die gewünschte Funktionalität und Interoperabilität vorhanden ist.

Normen und Interoperabilität sind auch wichtig für die Kommunikation zwischen einem intelligenten Gerät und den Energiemanagementsystemen innerhalb einer Wohnung; auf ihrer Grundlage können Geräte, die für die Laststeuerung geeignet sind, leicht in Wohnungen installiert und betrieben werden. Die Industrie muss die Entwicklung solcher Normen rasch zu Ende bringen und diese dann anwenden 24 . Sie ist dabei zu unterstützen. Synergien mit anderen Systemen im Haushalt (z. B. der Wasserversorgung) sollten ebenfalls genutzt werden, damit auch dieser Verbrauch durch intelligente Geräte optimiert werden kann.

Die Finanzmittel der Europäischen Union werden weiterhin für Forschung und Demonstration im Bereich der Technologien für intelligente Wohnungen und Netze und deren Sicherheit eingesetzt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen in diesem Sektor mit hoher Wertschöpfung zu steigern.

Außerdem wird entscheidend sein, ob Investitionen in die Netze und deren Betrieb unter den neuen Gegebenheiten kosteneffizient verwaltet werden. Vergütungsregelungen für Verteilernetzbetreiber sollten kostenorientiert sein und Anreize für die Betreiber bieten, kosteneffiziente innovative Lösungen für den Netzausbau umzusetzen und als neutrale Marktmittler zu fungieren, wenn sie für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.

Die Mitgliedstaaten und die Industrie sollten die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen so umfassend wie möglich für die Kofinanzierung der Einführung intelligenter Technologien nutzen. Investitionen in intelligente Energietechnologien und die entsprechende Forschung, auch im Rahmen des Programms Horizont 2020, werden sich in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft erweisen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Branchen mit hoher Wertschöpfung in der EU erhöhen, wie es unter anderem im Rahmen des digitalen Binnenmarkts gefordert wird.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sicherstellen, dass die nationalen Behörden bei der Regulierung der Verteilernetzbetreiber Anreize für Innovation und Kosteneffizienz sowie für Transparenz in Bezug auf die Qualität der Energieversorgung geben.

Besondere Berücksichtigung von Datenverwaltung und Datenschutz

Ein wichtiger Teil der Wertschöpfung im künftigen Energiemarkt wird durch große Datenströme und die umfassende Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien in die Energiesysteme entstehen. Daher sollte der Partner, der im Zusammenhang mit intelligenten Verbrauchserfassungssystemen oder anderen die Mitwirkung der Verbraucher ermöglichenden Dienstleistungen für die Datenerhebung und -verarbeitung zuständig ist, den Verbrauchern bzw. von ihnen benannten Dritten direkten Zugriff auf diese Daten gewähren. Der Zugang sollte effektiv und ohne Diskriminierung möglich sein 25 . Dies ist unerlässlich, wenn die für die Verbrauchserfassung und die Rechnungsstellung zuständige Organisation auch andere Dienste auf dem Markt anbietet. Zwar können für den Umgang mit Daten unterschiedliche Modelle zugrunde gelegt werden 26 , jedoch ist die Neutralität der Organisationen, die den Datenzugang verwalten, von höchster Bedeutung.

Für die Bereitstellung von Mehrwertdiensten dürfen Dritte nur Zugang zu Daten über Energieverbrauch und Energierechnung des Verbrauchers erhalten, wenn sie vom Verbraucher hierzu ermächtigt wurden. Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Kommission 2016 eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorschlagen 27 , bei der Eigentumsrechte, Interoperabilität, Benutzerfreundlichkeit und Zugang zu Daten (auch zu Energiedaten) berücksichtigt werden.

Der Energiesektor muss weiterhin Vorreiter im Bereich der Datensicherheit sowie des Schutzes der Privatsphäre und der Daten aller Verbraucher sein.

Die Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit und für eine Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit erörtert werden, behandeln die sich abzeichnenden Risiken im Umgang mit Daten. Im Vorgriff auf eine solche Weiterentwicklung des allgemeinen Rechtsrahmens für Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre hat die Kommission mit Interessenträgern aus dem Energiebereich bereits an den einschlägigen sektorspezifischen Instrumenten gearbeitet.

Im Oktober 2014 nahm die Kommission eine Empfehlung 28 mit Leitlinien für die Mitgliedstaaten und die Industrie zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung an, auf deren Grundlage sie potenzielle Beeinträchtigungen der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorhersehen und strenge Schutzmaßnahmen ergreifen können 29 . Wird die Empfehlung im Energiesektor befolgt, kann dieser im Hinblick auf unbürokratischen und kostengünstigen Datenschutz eine Vorreiterrolle übernehmen.

3.Fazit und nächste Schritte

Mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verbraucher, die in der Strategie für die Energieunion dargelegt wurden, werden die Verbraucher in den Mittelpunkt eines florierenden und funktionierenden Energiesystems gestellt. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind in den folgenden zehn Punkten zusammengefasst:

1.Ermöglichung eines häufigen Zugangs für die Verbraucher, auch in Fast-Echtzeit, zu teilweise vereinheitlichten, aussagekräftigen, genauen und verständlichen Informationen über ihren Verbrauch und die damit verbundenen Kosten sowie über die Arten von Energiequellen;

2.Ermöglichung eines raschen, einfachen Versorgerwechsels, u. a. durch Transparenz und unmittelbare Vergleichbarkeit der Angebote konkurrierender Versorger, ohne Behinderung z. B. durch Wechselgebühren;

3.Gewährleistung, dass die Verbraucher auf dem neuen Energiemarkt weiterhin in vollem Umfang geschützt sind, auch vor unlauteren Geschäftspraktiken;

4.Schaffung von Möglichkeiten für die Verbraucher, Akteure im Energiebereich zu werden und davon zu profitieren, z. B. durch die Anpassung bzw. Senkung ihres Verbrauchs entsprechend der Preisentwicklung, durch den Ausgleich der Schwankungen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen durch Teilnahme an einem Laststeuerungssystem oder durch Produktion bzw. Speicherung von Energie;

5.Verbleib der Kontrolle der Verbrauchs-/Messdaten beim Verbraucher; Gewährleistung der Datensicherheit sowie des Schutzes der Privatsphäre der Verbraucher und ihrer Daten, wenn sie anderen Parteien (Versorgern und Intermediären) Zugang zu ihren Daten gewähren;

6.Zugang zu wettbewerbsfähigen und transparenten marktgestützten Angeboten für die Verbraucher, bei gleichzeitigen gezielten, effektiven Hilfsangeboten für Verbraucher in prekären Situationen und/oder solchen, die von Energiearmut bedroht sind, wobei vorbildliche Verfahren zugrunde zu legen und Energieeffizienz und Energieeinsparung anzustreben sind;

7.Ermöglichung der Teilnahme der Verbraucher am Markt über zuverlässige Intermediäre bzw. kollektive Regelungen oder Gemeinschaftsregelungen; Die Intermediäre müssen über einen fairen Zugang zu den Märkten und zu den Verbrauchsdaten verfügen und auf die gleiche Weise wie die Versorger überwacht werden;

8.Gewährleistung der vollständigen Interoperabilität und leichten Bedienbarkeit intelligenter Geräte in Wohnungen und der Zweckmäßigkeit der intelligenten Messsysteme, die über die empfohlenen Funktionen zur Maximierung ihres Nutzens für die Verbraucher verfügen müssen;

9.Sicherstellung eines kosteneffizienten und stabilen Netzbetriebs; Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Umgang mit Messdaten von potenziell kommerziellem Wert vonseiten der Verteilernetzbetreiber oder anderer zuständigen Stellen;

10.Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Industrie zum Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Technologien für intelligente Geräte in Wohnungen und intelligente Netze in Zusammenarbeit mit allen Marktakteuren.

Die bestehenden Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sowie eine wirksame Regulierungsaufsicht stellen bereits zahlreiche Instrumente hierfür zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, aber auch gemeinsame Initiativen der Industrie, der Verbraucherorganisationen und der nationalen Regulierungsbehörden werden im Hinblick auf eine wirkungsvolle Lenkung der Energieunion eine wichtige Rolle spielen. Anlässlich der bevorstehenden Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften (der Energieeffizienz-Richtlinie, der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie), der Verabschiedung der Netzkodizes und der geplanten Initiative zur Strommarktgestaltung (und ihrer Folgenabschätzungen) wird sich Gelegenheit bieten, zu ermitteln, wo die EU tätig werden muss, um die Möglichkeiten der Verbraucher zu verbessern. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung ist ein erster Schritt, den Verbrauchern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zur Senkung ihrer Energiekosten zu treffen.

(1)

COM(2015) 80 final.

(2)

  http://ec.europa.eu/energy/en/consultations/consultation-retail-energy-market

(3)

Task Force „Intelligente Netze“; Bürgerforum „Energie“ und seine Expertengruppen für schutzbedürftige Verbraucher und für Verbraucher als Akteure auf dem Energiemarkt; Untergruppe „Energie“ der Europäischen beratenden Verbrauchergruppe.

(4)

Quellen: Energiepreise und -kosten in Europa“, COM(2014) 21/2 vom 29.1.2014; Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, COM(2014) 520 final vom 23.7.2014. Diese und andere Fragen (wie die Synergien zwischen Strom- und Wärme- und Kälteversorgungsnetzen) werden Gegenstand der demnächst zu veröffentlichenden EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung sowie der Überprüfung der Gebäuderichtlinie sein.

(5)

Quelle: Anhang der Folgenabschätzung für die Energieeffizienzrichtlinie, SEK(2011) 779 endg. vom 22.6.2011.

(6)

 Studie zur Verringerung des Energieverbrauchs in Gebäuden mit Hilfe von ICT SMART 2013/0073 („Reducing energy consumption in buildings with ICT SMART 2013/0073“).

(7)

Ein „intelligenter Zähler“ ist ein elektronisches System, das den Energieverbrauch messen kann, wobei mehr Informationen als mit einem herkömmlichen Zähler bereitgestellt werden, und das Daten unter Nutzung einer Form der elektronischen Kommunikation übertragen und empfangen kann; siehe Art. 2.28 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU.

(8)

Schweden, Italien, Finnland, Malta, Spanien, Österreich, Polen, das Vereinigte Königreich, Estland, Rumänien, Griechenland, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Irland, Lettland.

(9)

Bericht „Die Einführung intelligenter Verbrauchsmesssysteme in der EU-27 mit Schwerpunkt Strom im Vergleich“, COM(2014) 356: 16 Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, 245 Millionen intelligente Zähler im Wert von ca. 45 Mrd. EUR bis 2020 zu installieren.

(10)

http://ec.europa.eu/consumers/consumer_evidence/consumer_scoreboards/10_edition/docs/consumer_market_brochure_141027_de.pdf und http://www.acer.europa.eu/Official_documents/Acts_of_the_Agency/Publication/ACER_Market_Monitoring_Report_2014.pdf

(11)

Rat der Europäischen Energieregulierungsbehörden.

(12)

z. B. mittels der in Artikel 3 Absatz 9 Buchstaben a und b der Richtlinie 2009/72/EG vorgesehenen Informationen

(13)

  https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/2012111314_citizen_forum_meeting_working_group_report.pdf ; https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/20131219-e-billing_energy_data.pdf

(14)

Fortum 2014, SEAM Group 2014 und Thames Valley Vision (Pilotprojekt) in Bracknell 2013.

(15)

In Finnland gingen im Jahr 2014 die Strompreise für Haushalte in fortlaufenden Festpreisverträgen um 4 % zurück, in an den Spot-Preis gekoppelten Verträgen (den günstigsten Verträgen seit 2012) jedoch um rund 10 %. Quelle: Energiavirasto (NRA) 2015.

(16)

In Schweden machen Festpreisverträge noch den größten Anteil der Verträge aus (43 % im Jahr 2012), die variablen Verträge (27,5 %) gewinnen jedoch an Boden (+ 17 % im Jahresvergleich). Die Gesamtstromkosten von Kunden mit einem Standardvertrag lagen 2012 um 50 % höher als bei Kunden mit einem flexiblen Vertrag. Quelle: Jahresbericht Energi Inspektion 2013.

(17)

Dazu gehören häufig energiespezifische Maßnahmen wie die Verbesserung der Energieeffizienz; so kann die Energieverschwendung reduziert werden, und die Energiekosten schutzbedürftiger Verbraucher werden eher bezahlbar.

(18)

Siehe Leitfaden zu schutzbedürftigen Verbrauchern, November 2013: http://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/20140106_vulnerable_consumer_report_0.pdf.

(19)

Siehe Studie 2015: https://ec.europa.eu/energy/en/content/energy-poverty-may-affect-nearly-11-eu-population-study.

(20)

Laufende Studie der Kommission über die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern in Schlüsselmärkten der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/chafea/consumers/tenders_2013_cons_08.html.

(21)

Empfehlung der Kommission 2012/148/EU vom 9. März 2012 zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme.

(22)

z. B. USB-Schnittstelle und Datenverschlüsselung auf der Grundlage von DSLM/COSEM.

(23)

Comité Européen de Normalisation (CEN), Comité Européen de Normalisation Électrotechnique (CENELEC) und European Telecommunications Standards Institute (ETSI).

(24)

Z. B. ETSI/OneM2M, Ontologie für intelligente Geräte, Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung.

(25)

 Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU, Empfehlung der Kommission 2012/148/EU zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme.

(26)

Bericht siehe https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/xpert_group3_first_year_report.pdf

(27)

http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/

(28)

Empfehlung 2014/724/EU der Kommission über das Muster für die Datenschutz-Folgenabschätzung für intelligente Netze und intelligente Messsysteme.

(29)

Mit der Empfehlung wird für die Erprobung und Anwendung eines Musters für die Datenschutz-Folgenabschätzung geworben, das von der Kommission und Experten aus der Industrie gemeinsam als Bewertungs- und Entscheidungshilfe für Einrichtungen, die im Bereich der intelligenten Netze investieren bzw. investieren wollen, entwickelt wurde.