BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsverfahrens /* COM/2015/035 final */
1. EINLEITUNG Das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) wurde
beim Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 eingeführt.[1] Dabei
wurde vereinbart, dass in Schlüsselbereichen weitere Bemühungen erforderlich
sind, um Unzulänglichkeiten bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung
zu beseitigen. Seither haben die CVM-Berichte die Fortschritte Rumäniens
nachgezeichnet und den rumänischen Behörden mittels spezifischer Empfehlungen
Hilfestellung bei der Schwerpunktsetzung ihrer Reformen geleistet. Das Verfahren
hat bei der Festigung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Rumänien als einer
wichtigen Komponente der Integration in die Europäische Union eine wichtige
Rolle gespielt. Die Kontrolle und Unterstützung der Reformanstrengungen der rumänischen
Behörden hatte konkrete Auswirkungen auf Geschwindigkeit und Umfang der
Reformen. Die Schlussfolgerungen der Kommission und die Verfahrensmethode
wurden vom Rat kontinuierlich und mit Nachdruck unterstützt[2]; viele
Mitgliedstaaten haben sich an der Arbeit beteiligt und einen Beitrag dazu
geleistet. In diesem Bericht werden die Maßnahmen
des vergangenen Jahres zusammengefasst und Empfehlungen für die nächsten
Schritte unterbreitet. Er ist das Ergebnis eines sorgfältigen Analyseprozesses,
bei dem sich die Kommission auf Informationen der rumänischen Behörden, der
Zivilgesellschaft und anderer Beteiligter gestützt hat. Die Kommission konnte
auf die spezifische Unterstützung von Fachleuten aus den Justizbehörden anderer
Mitgliedstaaten zurückgreifen, um eine praxisorientierte Perspektive zu bieten.
Die Qualität der von den rumänischen Behörden vorgelegten Informationen hat
sich im Laufe der Zeit substanziell verbessert, was bereits für sich genommen
einen interessanten Einblick in die Fortschritte bei der Steuerung des
Reformprozesses bietet. Im CVM-Bericht für 2014 werden in vielen
Bereichen Fortschritte festgestellt und die Erfolgsbilanz der wichtigen
Korruptionsbekämpfungs-Einrichtungen aufgezeigt, an der deutlich wird, dass
sich die positive Entwicklung verfestigt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass
politische Attacken auf Kernelemente der Reform einen fehlenden Konsens über
die Ziele des CVM erkennen lassen. In diesem Bericht werden beide Trends
beleuchtet, um zu beurteilen, inwieweit der Reformprozess in Staat und
Gesellschaft verwurzelt ist. Die Bedeutung des CVM geht auch aus
Meinungsumfragen unter den Rumänen selbst hervor. In der rumänischen
Gesellschaft herrscht nach der Eurobarometer-Umfrage vom Herbst 2014
weitgehend Konsens, dass Justizreform und Korruptionsbekämpfung wichtige
Anliegen für Rumänien sind. Die Zahl der Befragten, die in den letzten Jahren
Fortschritte festgestellt haben und auch für die Zukunft erwarten, hat
erheblich zugenommen. Für die Mithilfe der EU bei der Bewältigung dieser
Probleme und eine Fortsetzung der EU-Tätigkeit, bis Rumänien ein mit anderen
Mitgliedstaaten vergleichbares Niveau erreicht hat, findet sich eine eindeutige
Unterstützung.[3] Die Stetigkeit der Erfolgsbilanz
ist ein wichtiger Beleg für nachhaltige Fortschritte bei der Verwirklichung der
CVM-Ziele. Letzteres ist eine der Voraussetzungen für die Feststellung, dass
ein Kontrollverfahren wie dieses nicht länger benötigt wird. Diesem Aspekt hat
die Kommission in ihrem diesjährigen Bericht besonderes Augenmerk gewidmet. Der
Aufbau starker und beständiger Organe spielt bei der Kanalisierung der
EU-Mittel zur Unterstützung der CVM-Ziele und insbesondere bei der
Prioritätensetzung für den Einsatz der Kohäsionsfonds unter der Rubrik Ausbau
der institutionellen Kapazitäten und einer effizienten Verwaltung eine große
Rolle. Im Falle einer durchgängigeren Identifikation mit diesen Zielen und
einer wirksamen Prioritätensetzung kann Rumänien in Zusammenarbeit mit den
EU-Partnern[4] auch im
kommenden Jahr das Reformtempo beibehalten. 2. STAND DES REFORMPROZESSES IN RUMÄNIEN 2.1.
Unabhängigkeit der Justiz Ernennungen Die Gefahr einer
Einflussnahme der Politik bei der Besetzung von Verantwortungspositionen war
eines der größten Probleme für die Unabhängigkeit der Justiz. In den
CVM-Berichten wurde die Bedeutung transparenter und leistungsbasierter
Auswahlverfahren hervorgehoben.[5] 2014
waren keine Richter- und Staatsanwaltsstellen auf höchster Ebene neu zu
besetzen. Einen wichtigen Testfall wird die anstehende Ernennung des leitenden
Staatsanwalts der Direktion zur Ermittlung von Straftaten der Organisierten
Kriminalität und des Terrorismus (DIICOT) darstellen, nachdem der Amtsinhaber
im November zurückgetreten ist.[6] Das
Ernennungsverfahren weist wegen der dort vorgesehenen Rolle des Justizministers
eine starke politische Seite auf.[7] Der
Oberste Richterrat arbeitet an einer Gesetzesänderung, um eine Änderung
herbeizuführen und das Ernennungsverfahren für Staatsanwälte im Einklang mit
den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht beim
Europarat (Venedig-Kommission) an das Verfahren für Richter anzupassen.[8] Als
nächster Schritt müsste diese Gesetzesänderung von der Regierung im Parlament
eingebracht werden. Das laufende Jahr bietet Rumänien eine große Chance, sich
rechtzeitig voll und ganz dem Prinzip transparenter und leistungsbasierter
Ernennungen zu verschreiben, bevor 2016 die Neubesetzung mehrerer
Führungspositionen im Justizwesen ansteht.[9] Respekt
gegenüber Richtern und Gerichtsverfahren In früheren
CVM-Berichten war auf häufige politisch motivierte Angriffe auf Richter und
Staatsanwälte in den Medien hingewiesen worden.[10] Auch
wenn diese Angriffe nicht das Ausmaß der Vorjahre (insbesondere 2012)
erreichten, stellten sie auch 2014 ein Problem dar. Oft ging es dabei um
Korruptionsfälle, in die einflussreiche Persönlichkeiten verwickelt waren. Der
Oberste Richterrat bemängelte unter anderem, dass in den Medien nachweislich
falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt oder Vertreter der Justiz (oder ihre Familienmitglieder)
der Korruption beschuldigt wurden. In anderen Fällen wurde der
Verfassungsgerichtshof von bestimmten Personen des öffentlichen Lebens massiv
kritisiert.[11] Der Oberste
Richterrat ist unter anderem mit der Aufgabe betraut, die Unabhängigkeit der
Justiz zu gewährleisten. Seit 2012 wendet er unter Mitwirkung der
Justizinspektion ein Verfahren an, um die Unabhängigkeit der Justiz und das
berufliche Ansehen, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter zu
verteidigen. Die Zahl der Anträge an den Obersten Richterrat auf Einleitung
dieses Verfahrens hat 2014 gegenüber dem Vorjahr zugenommen, was allerdings
eher auf eine wachsende Glaubwürdigkeit des Verfahrens als auf eine Zunahme von
Problemen deuten könnte. Trotz dieses Anstiegs konnte die Justizinspektion die
Ermittlungsfristen verkürzen, so dass der Oberste Richterrat schneller, oft
schon binnen ein oder zwei Tagen, auf Angriffe reagieren konnte. Vorwürfe
konnten auf diese Weise wirksamer widerlegt werden. Nichtregierungsorganisationen
und Standesvertreter erkennen zwar den Nutzen des vom Obersten Richterrat
eingeführten Verfahrens an, weisen aber auch darauf hin, dass es seine
Erklärungen schwer haben, das gleiche Medienecho auf sich zu ziehen wie die
ursprünglichen Anschuldigungen. Der staatliche Rundfunkrat wurde mehrfach
aufgefordert, aktiver für eine Sanktionierung von Verstößen gegen die
Berufsethik in den Medien einzutreten. Darüber hinaus bemühen sich die
Justizbehörden inzwischen verstärkt vorab um eine bessere Information der Medien
über Entwicklungen im Justizwesen.[12] Allerdings
scheint es keine einheitliche Linie zu geben, was als eine Einmischung der
Politik in die Justiz und ihre Entscheidungen zu gelten hat. Noch weniger
Einigkeit besteht über Sanktionen für das Überschreiten dieser Grenze. Im
CVM-Bericht von 2014 war Rumänien empfohlen worden sicherzustellen, „dass der
Verhaltenskodex für Parlamentarier klare Bestimmungen enthält, die
gewährleisten, dass die Parlamentsmitglieder und der parlamentarische Prozess
die Unabhängigkeit der Justiz respektieren“.[13] Der
Verhaltenskodex enthält diese Bestimmungen immer noch nicht (siehe nachstehende
erneute Empfehlung). Der
Verfassungsgerichtshof und der Respekt gegenüber Gerichtsentscheidungen Der
Verfassungsgerichtshof hat zur Förderung der Gewaltenteilung, der Einhaltung
der Grundrechte und der Lösung von Problemen, die in den Vorinstanzen ungelöst
geblieben waren, beigetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und
der Strafprozessordnung hat der Verfassungsgerichtshof wesentliche
Stolpersteine beseitigt. Ein wichtiges Beispiel stellt das Gesetz über
Unvereinbarkeiten und Interessenskonflikte dar, zu dem es uneinheitliche
Gerichtsentscheidungen gegeben hatte.[14] Einige
Urteile des Verfassungsgerichtshofs stellten das Justizwesen vor
Herausforderungen und erforderten eine Anpassung der Arbeitsweise. In anderen
Fällen wurden rasche Gesetzesänderungen notwendig. Die Justizbehörden und das
Justizministerium haben jeweils binnen der gesetzten Frist reagiert. Es gibt
jedoch eindeutige Beispiele dafür, dass das Parlament Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshofs zur Gesetzeslage in Bezug auf die Rechte und Pflichten
von Parlamentsabgeordneten nicht immer unverzüglich nachgekommen ist. [15] Was
den Respekt gegenüber Gerichtsurteilen generell anbelangt, scheint das
Justizsystem zunehmend gewillt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
damit Gerichtsurteile befolgt werden. Dennoch harren wichtige Aspekte weiterhin
einer Lösung[16], und
Unternehmen wie NRO haben darauf hingewiesen, dass mitunter auch Behörden, die
eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollten, Gerichtsurteile nicht
umsetzen. Verfassung Die Erörterungen
über eine Verfassungsrevision wurden zu Beginn des Jahres 2014
weitergeführt, und im Februar 2014 wurden Änderungsentwürfe vorgelegt.
Viele von ihnen wurden vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig
verworfen, und die Venedig-Kommission hat auf schwerwiegende Probleme
hingewiesen.[17] Die
Wiederaufnahme der Arbeiten böte Gelegenheit zu einer unvoreingenommenen
Behandlung der Frage, wie die Unabhängigkeit der Justiz fest in der Verfassung
verankert werden könnte. Der Prozess der
Verfassungsrevision ist für das Kooperations- und Kontrollverfahren von Belang,
da einige Änderungen das Justizwesen und die Arbeit des Obersten Richterrats
betreffen. Das bisherige „Start-Stopp-Verfahren“ wurde als wenig transparent
sowohl im Hinblick auf den Zeitrahmen als auch auf den Konsultationsprozess
kritisiert. Die Beteiligung der Venedig-Kommission hat jedoch zu einer
Fokussierung des Verfahrens beigetragen, und die volle Mitwirkung wichtiger
Organe wie des Obersten Richterrats lassen darauf vertrauen, dass etwaige
Änderungen die Unabhängigkeit der Justiz uneingeschränkt berücksichtigen
werden. In früheren
CVM-Berichten war der Rückgriff auf das Instrument der von der Regierung
erlassenen Dringlichkeitsanordnungen als Teil eines Gesetzgebungssystems zur
Beschleunigung von Gesetzen zur Justizreform und zur Korruptionsbekämpfung
angesprochen worden. [18] Auch in
Gesprächen mit dem Verfassungsgerichtshof wurden zwei Probleme herausgestellt.
Dabei handelt es sich zum einen um den häufigen Rückgriff auf dieses
Instrument, durch den die Gelegenheiten zur Konsultation und die Rechtsklarheit
eingeschränkt werden, was Konsequenzen für die Einheitlichkeit der
Rechtsprechung und der Rechtspraxis hat.[19] Das
zweite Problem betrifft die Anfechtbarkeit solcher Anordnungen. Sie können vom
Ombudsmann angefochten werden. In früheren CVM-Berichten war die große
Bedeutung dieser Einrichtung für die Gewaltenteilung und die Qualität des
Gesetzgebungsprozesses hervorgehoben worden. Der im April mit der Unterstützung
lediglich einer Partei gewählte jetzige Amtsinhaber[20] hat die
Auffassung vertreten, dass der Ombudsmann sich nicht in Fragen der
Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen einmischen, sondern sich vor allem
mit Grundrechtsfragen in Einzelfällen befassen sollte. Zwar ist es
nachvollziehbar, dass der Ombudsmann bei der Frage, wann er seine Befugnisse
dazu nutzt, den Verfassungsgerichtshof frühzeitig mit der Verfassungsmäßigkeit
von Dringlichkeitsanordnungen zu befassen, über ein gewisses Ermessen verfügt,
jedoch schafft diese Selbstbeschränkung faktisch eine Rechtsschutzlücke, die im
gegenwärtigen institutionellen Gefüge Rumäniens nicht durch andere Stellen ausgefüllt
werden kann.[21] 2.2.
Justizreform[22] Neue
Gesetzbücher In
früheren CVM-Berichten war die Bedeutung der neuen Gesetzbücher für die
Modernisierung des rumänischen Justizsystems hervorgehoben worden.[23] Die
Einführung des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung im
Februar 2014 war ein umfangreiches Unterfangen und ein Test für die
Anpassungsfähigkeit des Justizsystems. Die Reform war erfolgreich, und die
wichtigen Staatsorgane (Justizministerium, Oberster Gerichts- und
Kassationshof, Oberster Richterrat, Staatsanwaltschaft und Akademie für Richter
und Staatsanwälte) haben gemeinsam zu dem guten Ergebnis beigetragen. Die
rumänische Justiz hat sich auf die neuen Rechtsvorschriften einstellen können,
ohne dass es zu einer Arbeitsunterbrechung kam. Einige innovative Maßnahmen wie
die Einführung der Prozessabsprache scheinen sich bereits zu bewähren. Es
kam zu einigen Übergangskomplikationen. In einer Reihe von Fällen wie bei der
Frage der Anwendung des günstigsten Rechts wurden Lösungen gefunden. In anderen
Fällen nahm die Regierung Änderungen mittels Dringlichkeitsanordnungen vor. Zu
anderen Fragen wurden neue Gesetzgebungsvorschläge erarbeitet, für die das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Weitere
Anpassungen werden aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichtshofs
erforderlich sein. So hat der Gerichtshof beispielsweise im Dezember
festgestellt, dass einige Bestimmungen der Gesetzbücher zur gerichtlichen
Prüfung und zu den Vorabentscheidungs-Kammern gegen die Verfassung verstoßen.[24] In der
Frage der gerichtlichen Prüfung hat das Justizministerium gehandelt, um die
Kontinuität binnen der anerkannten Frist zu gewährleisten. Zur Frage der
Vorabentscheidungs-Kammern haben der Oberste Gerichts- und Kassationshof und
der Oberste Richterrat unverzüglich mit der Arbeit an praktischen Lösungen
begonnen, um die Anwesenheit von Strafverteidigern zu ermöglichen. Eine
weitere praktische Herausforderung steht mit dem Inkrafttreten der
zurückgestellten Vorschriften des Zivilrechts im Jahr 2016 an. Es gibt
jedoch Anzeichen dafür, dass die neuen Vorschriften im Zivilrecht einige ihrer
Ziele erreicht haben; insbesondere ist die Dauer der Gerichtsverfahren (im
Durchschnitt etwa ein Jahr und sechs Monate) zurückgegangen. Eine analoge
Evaluierung der Auswirkungen des Strafrechts soll im Februar 2015
erfolgen. Strategie
für die Entwicklung des Justizwesens (2015-2020) Die
vom Justizministerium vorgelegte Strategie für die Entwicklung des Justizwesens
für die Jahre 2015-2020 wurde am 23. Dezember 2014 von der Regierung
angenommen. Die Strategie stützt sich in weiten Teilen auf Empfehlungen aus dem
Kooperations- und Kontrollverfahren sowie auf gemeinsam mit der Weltbank
durchgeführte Studien, insbesondere die „Functional Analysis of the Romanian
judiciary“.[25] [26] Auf der
Grundlage rechtsstaatlicher Grundsätze werden in der Strategie weitere
Reformziele für den Zeitraum 2015-2020 definiert, durch die Effizienz,
Rechenschaftspflicht und Qualität der Justiz verbessert werden sollen. Die
Strategie und der zugehörige Aktionsplan sollten auch die Grundlage für die
Kanalisierung der EU-Fördermittel im Justizbereich bilden. Das
Zustimmungsverfahren für die Strategie kam nur langsam voran, obwohl ein erster
Entwurf bereits im September 2013 vorgelegen hatte. Die Konsultation fand
im Herbst statt, und die Strategie sowie der Aktionsplan werden voraussichtlich
im April in der endgültigen Fassung vorliegen. Erfahrungsgemäß
wird die Strategie von einer breiten Mitverantwortung und Beteiligung der
wichtigen Akteure profitieren. Allerdings scheint der Oberste Richterrat
parallel an mehreren Vorhaben gearbeitet zu haben. Haushalt
und Humanressourcen Trotz
des starken auf den Staatsfinanzen lastenden Drucks wurden die Mittel des
Justizministeriums erheblich aufgestockt, um die Durchführung der
Reformvorhaben zu erleichtern. 2014 nahmen die Haushaltsmittel im Justizbereich
um 4 % zu, und für 2015 ist ein weiterer Anstieg geplant. Damit konnten
neue Stellen in den Gerichten und den Staatsanwaltschaften finanziert werden
(u.a. 200 neue Auxiliärstellen). Die
staatliche Verwaltungsschule, die Akademie für Richter und Staatsanwälte und
der Oberste Richterrat haben Schulungen und Auswahlverfahren für die neuen
Stellen organisiert, so dass diese rasch besetzt werden konnten. Bedarf besteht
weiterhin an Gerichtsbediensteten und moderneren IT-Anlagen. Außerdem müssen
Gerichtsgebäude renoviert und wichtige Einrichtungen wie die Justizinspektion
und die Verwaltungsschule unterstützt werden. Es wird erwartet, dass EU-Mittel
bei der Finanzierung spezifischer Reformvorhaben eine wesentliche Rolle
spielen. Effizienz
der Justiz Die
Justiz leidet weiterhin unter hoher Arbeitsbelastung. Das hat Folgen für die
Qualität der Gerichtsurteile und die Benutzerfreundlichkeit des Justizsystems.
Das Justizministerium und der Oberste Richterrat haben eine Reihe von
Gesetzesinitiativen eingebracht, um dem Problem der Arbeitsbelastung Herr zu
werden. Ein (vom Parlament im Oktober 2014 rasch verabschiedetes) Gesetz
galt der Doppelarbeit bei der Vollstreckung von Gerichtsentscheiden, das die
Zivilgerichte um schätzungsweise 300 000 Fälle entlastet hat. Schwieriger
war die Einigung über die Schließung kleiner Gerichtsstandorte, und ein Gesetz
über eine flexiblere Aufgabenverteilung zwischen Richtern und
Gerichtsbediensteten scheint nicht voranzukommen. Um Fortschritte zu erzielen,
wurden kreative Lösungen wie ambulante Gerichte oder die Abschaffung der
Parallelstrukturen von Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgeschlagen. Im
Mai hat der Oberste Richterrat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die erörtern
soll, wie die Leistung der Gerichte gemessen, analysiert und verbessert werden
kann. Diese Maßnahme dürfte dabei helfen, die Instrumente zu schaffen, mit
denen die Leistung des Justizwesens insbesondere im Kontext der Gesamtstrategie
für die Justiz gesteuert werden kann. Sinnvollerweise könnte dabei auch erfasst
werden, inwieweit das Justizsystem sich um die Durchsetzung von
Gerichtsentscheidungen bemüht hat. Der
Oberste Richterrat sanktioniert weiterhin berufliches Fehlverhalten und
Disziplinarverstöße von Richtern. Die Justizinspektion hat sich als wichtige
Einrichtung zur Untersuchung von Disziplinarverstößen inzwischen ebenfalls
etabliert. Die Zahl der Disziplinarmaßnahmen stieg 2014 im Vergleich zum
Vorjahr an, und der Entscheidungsprozess wurde beschleunigt. Mehrere
Meinungsumfragen lassen ein wachsendes Vertrauen der Öffentlichkeit in die
rumänische Justiz und insbesondere in die Einrichtungen erkennen, die sich mit
Korruption auf hoher Ebene befassen.[27] Damit
werden zwar die Fortschritte anerkannt, aber auch neue Erwartungen geweckt.
Rechtsanwälte, Wirtschaftsvertreter und NRO berichten weiterhin von
Schwierigkeiten in ihrem Umgang mit der Gerichtsbarkeit. Kohärenz
der Rechtsprechung Ein
anderer wichtiger Bestandteil der Justizreform ist die Kohärenz der
Rechtsprechung. Der Oberste Gerichts- und Kassationshof hat stärker auf die
Instrumente der Vorabentscheidung und der Revision aus Gründen der
Rechtseinheitlichkeit zurückgegriffen, um die Rechtsprechung zu
vereinheitlichen. Er hat zudem Maßnahmen zur besseren Verbreitung von
Gerichtsurteilen ergriffen. Ähnliche praktische Schritte wurden in der
Staatsanwaltschaft und der obersten Gerichtsbarkeit ergriffen. Thematische
Inspektionen der Justizinspektion tragen ebenfalls zur Kohärenz der Praxis bei.
Trotz
dieser Bemühungen stehen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung weiter eine
Reihe von Hindernissen entgegen. Die Rechenschaftspflicht von Richtern, die von
der etablierten Praxis bzw. Rechtsprechung abweichen, scheint immer noch nicht
geklärt. Der Oberste Richterrat hat deutlich gemacht, dass die richterliche
Unabhängigkeit keine Entschuldigung für eine uneinheitliche Urteilspraxis sein
darf. Darüber hinaus liegt es auch in der Verantwortung der Exekutive, die
bestehende Rechtsprechung auf sich wiederholende Sachverhalte anzuwenden. Das
würde die Zahl der Gerichtsverfahren verringern und die Rechtssicherheit
stärken, da so divergierende Urteile zu identischen Sachverhalten vermieden
würden. Bei
der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen wurden Fortschritte erzielt.
Das Justizministerium hat ein (mit EU-Mitteln finanziertes) Projekt
fertiggestellt (Portal mit konsolidierten Fassungen bestehender
Rechtsvorschriften).[28] Der
Internet-Auftritt des Obersten Gerichts- und Kassationshofs ist von hoher
Qualität. Auch der Oberste Richterrat hat einen Vertrag über die
Veröffentlichung der Rechtsprechung geschlossen, mit der im August 2015
begonnen werden soll. 2.3.
Integrität Nationale
Integritätsbehörde (National Integrity Agency – ANI) und Nationaler
Integritätsrat (National Integrity Council – NIC) Die
Integritätsbehörde ANI hat auch 2014 ein hohes Fallaufkommen bewältigt.[29] Ein
hoher Anteil der ANI-Entscheidungen (70 %) über Unvereinbarkeiten und
Interessenskonflikte wird vor Gericht angefochten, dort aber meist bestätigt
(in über 90 % der Fälle). Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der
Oberste Gerichts- und Kassationshof haben die Rechtsauslegung der ANI
bestätigt. Die ANI handelt somit auf einer soliden rechtlichen Grundlage. 2014
hat auch der Oberste Gerichts- und Kassationshof trotz anderweitig hoher
Arbeitsbelastung Wege zur Beschleunigung von Unvereinbarkeits-Verfahren
gefunden. Damit wurde zur Schaffung von Rechtssicherheit beigetragen und der
Abschreckungseffekt der Integritätsgesetze verbessert. Auch
wenn die Grenze zwischen richterlicher Unabhängigkeit und inkohärenter
Rechtsprechung nicht immer leicht zu ziehen ist, gab es 2014 mehrere Fälle
einander widersprechender Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte (auch von
Instanzgerichten) mit unterschiedlichen Auslegungen. Manche Auslegung wich
selbst von der des Obersten Gerichts- und Kassationshofs ab.[30] Allgemein
herrscht die Auffassung, dass den ANI-Entscheidungen in immer stärkerem Umfang
Folge geleistet wird. Allerdings gibt es immer noch Fälle, in denen
ANI-Entscheidungen nicht befolgt werden und die Behörde die Akte an die
Staatsanwaltschaft weiterleiten (die Nichtanwendung einer abschließenden
ANI-Entscheidung gilt als Straftat) oder eine Geldbuße verhängen muss.[31] In der
Öffentlichkeit scheint das Verständnis für Unvereinbarkeitsregeln als
Instrument zur Vorbeugung von Interessenskonflikten nicht besonders ausgeprägt
zu sein. Das wird an der hohen Zahl gewählter Amtsträger deutlich, bei denen
ein Unvereinbarkeitsmerkmal festgestellt wurde.[32] Zwar
stärkt die Rechtsprechung inzwischen den Durchsetzungsanspruch von
Unvereinbarkeitsentscheidungen, aber auch andere Maßnahmen könnten ergriffen
werden, um den Bekanntheitsgrad der Regeln zu verbessern. In
personeller und finanzieller Hinsicht war die Lage der ANI 2014 stabil. Sie hat
die Ressourcen erhalten, um 2015 ein wichtiges neues Projekt in die Wege zu
leiten. Das IT-System „Prevent“, mit dem mögliche Interessenskonflikte bei
öffentlichen Aufträgen vorab geprüft werden sollen, wird Mitte 2015 vollständig
fertiggestellt sein und dürfte erheblich dazu beitragen, dass es überhaupt
nicht erst zu Interessenskonflikten kommt. Das System erfasst sowohl mit
EU-Geldern als auch aus staatlichen Mitteln finanzierte Aufträge. Das
erforderliche Durchführungsgesetz dürfte im Frühjahr 2015 nach der
Konsultation verabschiedet werden. Der
Nationale Integritätsrat (NIC) hat weiterhin seine Rolle als Aufsichtsbehörde
wahrgenommen und ist sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Bedarf vor dem
Parlament interveniert.[33] Das
Mandat des amtierenden NIC lief im November 2014 aus. Das ursprüngliche
Verfahren zur Ernennung eines neuen NIC war Gegenstand einer Reihe von
Kontroversen, u. a. (in einer ersten Phase) in Bezug auf die Nominierung
von Bewerbern, die selber Gegenstand eines Verfahrens vor der ANI waren, was
Zweifel an der uneingeschränkten Unterstützung der Integritäts-Organe durch die
Behörden weckte und darauf hindeutet, dass das Ziel der Integritätsbestrebungen
nicht richtig verstanden wurde. Der
Integritätsrahmen: Das Parlament Die
Stabilität des Rechtsrahmens der Integritätspolitik ist weiterhin ein
schwieriges Thema. Im Parlament gab es Versuche, Teile des Rechtsrahmens zu
modifizieren. Auch wenn keiner dieser Versuche in ein Gesetz mündete, ist nicht
zu erkennen, dass die Folgen für Unvereinbarkeits- oder Korruptionsrisiken
vorab bewertet worden wären, und eine Konsultation mit der ANI fand nicht
statt.[34]
Besonderes Augenmerk gilt den Vorschriften über Unvereinbarkeiten bei
kommunalen Wahlämtern wie Bürgermeistern wegen ihrer wichtigen Rolle bei
öffentlichen Aufträgen. Zwar kam es im Parlament nicht erneut zu Abstimmungen
wie der vom Dezember 2013[35], aber
es bleibt der nachhaltige Eindruck haften, dass es im Parlament keinen Konsens
zugunsten robuster Integritätsregeln gibt. Ein
Vorhaben zur Kodifizierung aller Integritätsvorschriften – das zu mehr Kohärenz
und Klarheit geführt hätte – wurde aus der Befürchtung gestoppt, dass die
bestehenden Regeln im Gesetzgebungsverfahren verwässert werden könnten. Damit
wurde eine Gelegenheit vertan, jede Gefahr von Mehrdeutigkeit der bestehenden
Regeln zu beseitigen. Ferner wird es darauf ankommen, die Rechtsprechung des
Verfassungsgerichtshofs von 2014, mit der die Verfassungsmäßigkeit der
Unvereinbarkeits-Vorschriften bestätigt wird, in Gesetzesform zu gießen.[36] Trotz
der Hoffnung, dass Reformen zu mehr Automatismus führen würden, kommt das
Parlament (vor Gericht bestätigten) ANI-Entscheidungen uneinheitlich nach. In
einem symbolträchtigen Fall wurde eine Lösung erst nach Rücktritt des
betroffenen Senators gefunden. In einem anderen Fall benötigte das
Abgeordnetenhaus trotz des Arguments, dass die Vorschriften die Befolgung eines
rechtskräftigen Gerichtsurteils inzwischen verbindlich vorschreiben, mehrere
Monate für einen Beschluss.[37] In
einem neuen Fall von mit seinem Mandat unvereinbarem Verhalten eines
Abgeordneten steht eine Entscheidung des Parlaments an. 2.4 Korruptionsbekämpfung Bekämpfung
der Korruption auf höchster Ebene In
jüngeren CVM-Berichten[38] konnten
zunehmende Erfolge bei der Bekämpfung von Korruption auf höchster Ebene
festgestellt werden. Dieser Trend hat sich 2014 bestätigt. Diese Feststellung
gilt sowohl für die Ebene der Strafverfolgung durch die DNA[39] als
auch für die gerichtliche Ebene, d.h. den Obersten Gerichts- und Kassationshof.[40] Sie
bestätigt aber auch, dass Korruption weiterhin ein schwerwiegendes Problem
darstellt.[41] [42] Die
2014 von der DNA bearbeiteten mannigfaltigen Fälle betrafen alle Arten öffentlicher
Ämter und Persönlichkeiten aus mehreren politischen Parteien. Anklagen und
laufende Ermittlungen richteten sich u. a. gegen amtierende und ehemalige
Minister, Parlamentsabgeordnete, Bürgermeister, Richter und leitende
Staatsanwälte. Vor
dem Obersten Gerichts- und Kassationshof ergingen letztinstanzliche
Schuldsprüche u. a. gegen einen ehemaligen Premierminister sowie ehemalige
Minister, Parlamentsabgeordnete, Bürgermeister und Richter. In zweiter Instanz
wurden auch andere wichtige Verfahren gegen einflussreiche Wirtschaftsvertreter
geführt. Immer noch aber wird die Mehrheit der Urteile in Korruptionsverfahren
ausgesetzt (wenn dies auch auf der Ebene des Obersten Gerichts- und
Kassationshofs seltener der Fall ist). Über
weite Teile des Jahres 2014 hinweg war der DNA bei dem Versuch, vom Parlament
die Aufhebung der Immunität bestimmter Abgeordneter zu erlangen, um ein
Untersuchungsverfahren einleiten und Untersuchungshaft anordnen zu können,
wenig Erfolg beschieden. Das scheint sich gegen Ende 2014 geändert zu haben,
als das Parlament die Immunität mehrerer Abgeordneter aufhob, gegen die die DNA
in einem großen Korruptionsfall ermittelte. Die Behandlung von DNA-Anträgen
durch das Parlament erweckt den Eindruck der Willkür und fehlender objektiver
Kriterien. Demgegenüber hat der Staatspräsident sämtlichen Anträgen zur
Aufhebung der Immunität von Ministern stattgegeben.[43] Es
wurden jedoch keine eindeutigen Regeln erlassen, um der im Kooperations- und
Kontrollverfahren ergangenen Empfehlung nachzukommen, die rasche Anwendung der
Verfassungsnormen zur vorläufigen Amtsenthebung von unter Anklage stehenden
Ministern zu gewährleisten und Abgeordnete, deren mangelnde Integrität
offiziell festgestellt wurde oder die wegen Korruption verurteilt wurden,
vorläufig ihres Amtes zu entheben.[44] Der
Umstand, dass Minister nach einer Anklage wegen einer Straftat oder
Abgeordnete, die wegen Korruption rechtskräftig verurteilt wurden, im Amt
verbleiben, wirft die Frage nach der Haltung der rumänischen Politik zur
Korruption auf. Mit
der Ablehnung des Amnestiegesetzes, durch das de facto wegen
Korruptionsstraftaten verurteilte Personen einer Strafe entgangen wären, hat
das Parlament im November 2014 ein positives Signal ausgesendet.
Allerdings belegt die Ankündigung der Vorlage eines neuen Entwurfs für ein
Gesetz über eine Kollektivamnestie im Parlament nur eine Woche nach dieser
Abstimmung, dass die Debatte noch nicht abgeschlossen ist. Mehr
Arbeit bereitete auch die Korruption unter Richtern, die als eine besonders
heikle Form der Korruption gilt.[45] Der DNA
zufolge spiegelt sich darin aber weniger ein Anstieg der Korruptionsvergehen in
der Richterschaft wider (obwohl ihr Umfang Grund zur Besorgnis ist), sondern
eher eine Zunahme der einschlägigen Hinweise aus der Bevölkerung.[46] Wegen
der Komplexität dieser Fälle wurde in der DNA ein Sonderreferat geschaffen. Bekämpfung
der Korruption auf allen Ebenen In
den CVM-Berichten der letzten Jahre wurde darauf hingewiesen, dass es schwierig
ist, die Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen der rumänischen
Gesellschaft zu quantifizieren. 2014 gab es allerdings einige Anzeichen für
Fortschritte. Die Staatsanwaltschaft hat eine Reihe konkreter Maßnahmen
ergriffen, um die Bilanz der Strafverfolgung in diesem Bereich zu verbessern.[47] Die
Generaldirektion Korruptionsbekämpfung (DGA), die sowohl die Strafverfolgung
(DNA und Generalstaatsanwalt) unterstützt als auch als interne
Antikorruptions-Stelle im Innenministerium fungiert, hat weiter eine wichtige
Rolle gespielt – auch wenn das Vorhaben, ihre Zuständigkeit auf andere
Ministerien auszuweiten, anscheinend blockiert wurde. Allerdings ging die Zahl
der Gerichtsurteile in Korruptionssachen 2014 zurück, und mit 80 % ist der
Anteil der Verurteilten, deren Strafe ausgesetzt wird, weiterhin hoch. Die
nationale Antikorruptions-Strategie 2012-2015[48] hat
sich zu einem wichtigen Rahmen für die Staatsverwaltung entwickelt. 2014 fand
auf der Ebene der Kommunalverwaltungen die zweite Runde gegenseitiger
Evaluierungen statt. Das Konzept ist an GRECO- und OECD-Verfahren angelehnt.
Die in die Strategie einbezogenen Behörden verpflichten sich zur Einhaltung von
13 rechtsverbindlichen Präventivmaßnahmen und zur Duldung von gegenseitigen
Kontrollen. Unterstützend führen NRO mit finanzieller Unterstützung durch die
EU verschiedene Präventionsprojekte durch (u. a. im Gesundheitsministerium
und im Ministerium für Regionalentwicklung). Auch wenn es sich dabei nur um
erste Ansätze handelt, die es schwer haben, in unter Personalknappheit
leidenden Verwaltungen Fuß zu fassen, gibt es einige Erfolgsgeschichten zu
vermelden. Wichtige
Handlungsfelder sind die Risikobewertung und die interne Kontrolle. In jüngster
Zeit wurden einige Fälle von Bestechung in erheblichem Ausmaß bekannt, die bei
sorgfältiger Prüfung der Akten früher hätten entdeckt werden können, bei denen
die Behörden aber letzten Endes auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen
waren.[49] In
einer Zeit, in der die öffentlichen Ausgaben unter Druck stehen, wäre mit einer
Fokussierung auf finanziell besonders hochwertige Einnahmen- und
Ausgabenkomponenten zu rechnen. Lerneffekte könnten auch in Bezug auf die Frage
eintreten, wer Vermögen zur Versteuerung angeben muss und wie diese
Steuererklärungen kontrolliert werden. Das
System zur Einziehung von Vermögenswerten bedarf insbesondere in
Schadenersatz-Fällen der Verbesserung, wie auch die rumänischen Behörden
einräumen. Auch wenn das Problem in diesem Bereich zum Teil darin liegt, dass
bei der Datenerhebung Verbesserungsbedarf besteht, ist festzuhalten, dass von
der Nationalen Behörde für Steuerverwaltung (ANAF) nur etwa 5-15 % der
Vermögenswerte, die unter eine einschlägige gerichtliche Einziehungsanordnung
fallen, tatsächlich eingezogen werden. Dadurch verlieren die Sanktionen an
Abschreckungswirkung, und der finanzielle Verlust des Opfers (in
Korruptionsfällen oft der Staat) verewigt sich. Diese Fälle zeigen einmal mehr,
dass es an der Vollstreckung von Gerichtsurteilen mangelt. Mit dem Beschluss
des Justizministeriums zur Einrichtung einer Agentur für die Verwaltung
beschlagnahmter Vermögenswerte könnte sich die Lage verbessern. Bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge stellen insbesondere auf der lokalen Ebene
Korruption und Interessenskonflikte weiterhin ein Problem dar – was von den
rumänischen Integritäts- und Strafverfolgungsbehörden vielfach anerkannt wird.
Das hat auch Folgen für die Abschöpfung von EU-Mitteln. Dabei spielen aber auch
viele andere Faktoren eine Rolle, wie die Verwaltungskapazität der
Auftraggeber, die instabilen und bruchstückhaften rechtlichen Rahmenregeln
sowie die Qualität des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Die Erneuerung des
strukturierten Dialogs zwischen der Kommission und Rumänien im Zusammenhang mit
der Umsetzung der neuen Richtlinien über öffentliche Aufträge und die Ex-ante-Konditionalität
für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds könnten bei der Aufdeckung
von Unzulänglichkeiten und gerade von Bereichen mit besonderem Korruptions-
oder Interessenskonfliktpotenzial hilfreich sein. Die von der Integritätsbehörde
konzipierte Vorab-Prüfung öffentlicher Aufträge dürfte in die richtige Richtung
weisen, müsste aber mit anderen Maßnahmen einhergehen, um das Potenzial für
Interessenskonflikte, Begünstigung, Betrug und Korruption im öffentlichen
Auftragswesen einzudämmen. 3.
SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN Im
CVM-Bericht der Kommission von 2014 werden einige Bereiche herausgestellt, in
denen Fortschritte zu verzeichnen waren, die sich teilweise als so robust
erwiesen haben, dass man Anzeichen von Nachhaltigkeit erkennen kann. Dieser
Trend hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Das Vorgehen der wichtigen
Justiz- und Integritätsbehörden gegen Korruption auf höchster Ebene hat seine
beeindruckende Dynamik beibehalten und das Vertrauen der Rumänen in das
Justizwesen im Allgemeinen und die Strafverfolgung von Korruptionsdelikten im
Besonderen gestärkt. Dieser Trend wurde durch zunehmende Professionalität im
Justizwesen insgesamt begünstigt, die sich auch in dem Willen zeigt, die
Unabhängigkeit der Justiz durchgängiger zu verteidigen und sich aktiver um die
Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu bemühen. Bald wird sich die Gelegenheit
bieten, diese Fortschritte auch in besonders sensiblen Momenten auf den
Prüfstand zu stellen, wenn Ernennungen in wichtigen Ämtern anstehen. Gleichzeitig
bleibt das starke Gefühl, dass die Fortschritte weiter ausgebaut und gefestigt
werden müssen. Zwar hat die Einführung der Gesetzbücher gezeigt, dass Regierung
und Justiz produktiv und pragmatisch zusammenarbeiten, aber auch ein Jahr
später sind viele Fragen auf der Gesetzgebungsebene noch ungelöst. Die
Rechtsprechung ist in manchen Bereichen noch überraschend inkohärent, was
natürlich weiterhin Anlass zur Sorge gibt. Beschlüsse des Parlaments über die
Aufhebung der Immunität von Abgeordneten, mit denen sie bei der Strafverfolgung
anderen Bürgern gleichgestellt würden, werden augenscheinlich immer noch nicht
nach objektiven Kriterien und einem verlässlichen Zeitplan gefasst. In manchen
Fällen widerstrebte das Parlament einer Befolgung rechtskräftiger Urteile von
Gerichten oder des Verfassungsgerichtshofs, aber dieses Problem besteht auch in
anderen Bereichen. Und auch wenn sich in der Staatsverwaltung die Erkenntnis,
dass gegen die generelle Korruption vorgegangen werden muss, ausbreitet, ist
angesichts der Dimension des Problems ein systematischeres Vorgehen
erforderlich. Die
Kommission begrüßt die konstruktive Kooperation der rumänischen Behörden im
vergangenen Jahr. Der Reformkonsens und das Vertrauen in die Verfestigung der
Fortschritte nehmen zu, und diese Richtung muss beibehalten werden. Die
Kommission sieht der weiteren engen Zusammenarbeit mit Rumänien zur
Verwirklichung der Ziele des Kooperations- und Kontrollverfahrens
zuversichtlich entgegen. Die
Kommission fordert Rumänien zu Maßnahmen in den folgenden Bereichen auf: 1. Unabhängigkeit der Justiz
·
Sicherstellung,
dass der neue leitende Staatsanwalt der DIICOT in einem transparenten
verdienstebasierten Verfahren ernannt wird; ·
generelle
Überprüfung der Ernennungsverfahren für führende Richterämter, und Einführung
klarer und gründlicher Ernennungsverfahren nach dem Muster des Verfahrens für
die Ernennung des Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofs bis
Dezember 2015; ·
Sicherstellung,
dass der Verhaltenskodex für Parlamentarier klare Bestimmungen enthält, die
gewährleisten, dass die Parlamentsmitglieder und der parlamentarische Prozess
die Unabhängigkeit der Justiz respektieren; ·
Beibehaltung
der zentralen Stellung der richterlichen Unabhängigkeit und der Rolle der
Justiz in der Gewaltenteilung in der Debatte über die Verfassungsreform. 2.
Justizreform ·
Schnellstmögliche
Vornahme der erforderlichen Anpassungen des Strafgesetzbuchs und der
Strafprozessordnung in Abstimmung mit dem Obersten Richterrat, dem Obersten
Gerichts- und Kassationshof und der Staatsanwaltschaft, um einen stabilen
Rahmen zu gewährleisten, der nicht ständiger Änderungen bedarf; ·
Ausarbeitung
eines praktikablen Aktionsplans zur Umsetzung der Justizreform-Strategie mit
festen Fristen unter der gemeinsamen Verantwortung des Justizministeriums und
des Obersten Richterrats und unter Einbeziehung aller wichtigen Beteiligten; ·
Ausstattung
der Justiz mit leistungsfähigeren Instrumenten zur Information über die Arbeit
des Justizsystems (wie Statistik-Tools, Fallabwicklung, Umfragen unter Nutzern
und Personal), um den Entscheidungsprozess auf eine sachlich fundiertere
Grundlage zu stellen und Fortschritte besser nachweisen zu können; ·
Suche
nach pragmatischen Lösungen, um den Zugang zur Justiz zu wahren, ohne die
Vielzahl kleiner Gerichtsstandorte im gegenwärtigen Umfang aufrechtzuerhalten; ·
Verbesserung
der Befolgung von Gerichtsurteilen auf allen Ebenen, um eine ordnungsgemäße
Vollstreckung von Urteilen und finanziellen Sanktionen zu gewährleisten. 3.
Integrität ·
Erneuter
Versuch, den automatischen Vollzug von Gerichtsbeschlüssen zur Amtsenthebung
von Abgeordneten durch das Parlament zu gewährleisten; ·
Durchführung
der von der ANI eingeführten Vorab-Kontrolle von öffentlichen Aufträgen auf
Interessenskonflikte; Herbeiführung engerer Kontakte zwischen der
Staatsanwaltschaft und der ANI, damit etwaige Straftaten im Zusammenhang mit
ANI-Fällen verfolgt werden; ·
Suche
nach Möglichkeiten, die öffentliche Akzeptanz und tatsächliche Anwendung von
Unvereinbarkeitsregeln zu verbessern und Unvereinbarkeitsfällen vorzubeugen. 4.
Korruptionsbekämpfung ·
Verbesserung
der statistischen Erfassung der tatsächlichen Vermögenseinziehungen und
Gewährleistung, dass die neue Agentur die Verwaltung eingefrorener
Vermögenswerte verbessern und gemeinsam mit der ANAF eine Verbesserung der
Einziehungsquote herbeiführen kann; ·
andere
Verwaltungen sollten für einen mangelnden Umgang mit dieser Problematik
eindeutig zur Rechenschaft gezogen werden; ·
intensivere
Präventiv- und Repressionsmaßnahmen gegen Interessenskonflikte, Begünstigung,
Betrug und Korruption im öffentlichen Auftragswesen unter besonderer Beachtung
wichtiger Sektoren wie der Justiz; ·
Nutzung
der nationalen Antikorruptionsstrategie zur besseren Identifizierung
gefährdeter Bereiche und Konzeption von Schulungs- und Präventivmaßnahmen mit
Unterstützung von NRO und unter Nutzung der durch die EU-Fonds gebotenen
Möglichkeiten; ·
weitere
Verstärkung der Bekämpfung von Kleinkorruption mittels Präventions- und
Abschreckungsmaßnahmen. [1] Schlussfolgerungen
des Ministerrates vom 17. Oktober 2006 (13339/06); Entscheidung der
Kommission zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die
Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in
den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung, 13. Dezember 2006
(K(2006) 6569 endg.). [2] http://ec.europa.eu/cvm/key_documents_en.htm [3] Flash-Eurobarometer
406. [4] Einige
Mitgliedstaaten leisten technische Hilfe in unter das Kooperations- und
Kontrollverfahren fallenden Bereichen. [5] COM (2014)
37 final; COM (2013) 47 final; COM (2012) 410 final. [6] Die zurückgetretene
leitende Staatsanwältin der DIICOT wird wegen Korruptionsdelikten aus der Zeit
vor ihrer Ernennung (2013) angeklagt. Im Januar 2013 teilte die Kommission
ihre Besorgnis über das laufende Verfahren mit und empfahl Rumänien
sicherzustellen, dass die neue Leitung der Staatsanwaltschaft nach einem
offenen und transparenten Verfahren aus einer hinreichenden Zahl von
hochqualifizierten Kandidaten ausgewählt wird, die die festgelegten Kriterien
im Hinblick auf berufliches Fachwissen und Integrität erfüllen. COM(2013) 47
final, S. 7. [7] Die Folge davon
waren Kontroversen über die Besetzung von Führungsposten in den
Staatsanwaltschaften in den Jahren 2012/13. [8] Von der
Venedig-Kommission erarbeitete europäische Standards für die Unabhängigkeit der
Justiz weisen darauf hin, wie wichtig es ist, einen zu starken Einfluss der
Politik bei der Ernennung von Staatsanwälten zu vermeiden. [9] Generalstaatsanwalt
und leitender Staatsanwalt der DNA: Mai 2016; Präsident des Obersten Gerichts-
und Kassationshofs: September 2016; Oberster Richterrat: Wahlen im Jahr 2016.
Auch der Präsident und der Vizepräsident der Nationalen Integritätsbehörde
sind im April 2016 neu zu ernennen. [10] COM(2013) 47 final,
S. 4; COM(2014) 37 final, S.3. [11] Beispielsweise nach
dem Urteil über die Gesetze zur Datenspeicherung. [12] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 1.1.2. [13] COM(2014) 37
final., S. 13. [14] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 1.1.1. [15] Wenn es um Urteile
zur Unvereinbarkeit von Ämtern geht, wenden einige Staatsorgane, darunter das
Parlament, rechtskräftige Entscheidungen gegen ihre Mitglieder manchmal nur
widerstrebend an. Siehe dazu nachstehend den Abschnitt zur Integrität sowie den
technischen Bericht. [16] Siehe unten zur
Einziehung von Vermögen. [17] Es ist ausdrücklich
zu begrüßen, dass die rumänischen Behörden die Venedig-Kommission und die
Europäische Kommission am Prozess der Verfassungsreform beteiligt haben. Die
Venedig-Kommission stand den Veränderungen im Justizsystem kritisch gegenüber,
insbesondere einer Verlagerung der Zuständigkeit für Ermittlungen und Verfahren
gegen Parlamentsabgeordnete weg vom Obersten Gerichts- und Kassationshof. Die
Venedig-Kommission hatte zudem eine ausführlichere Befassung mit dem Status der
Staatsanwälte angeregt. [18] Auch die
Venedig-Kommission hat darauf hingewiesen. [19] Generell
dürfte sich die Qualität der Gesetzgebung durch die von der Regierung im
Oktober 2014 beschlossene „Strategie zur Stärkung der öffentlichen
Verwaltung“ verbessern. [20] Im CVM-Bericht vom
Juli 2012 wurde festgehalten: „Die rumänischen Behörden müssen die
Unabhängigkeit des Ombudsmannes gewährleisten und einen Ombudsmann ernennen,
der eine parteiübergreifende Unterstützung genießt und seine gesetzlichen
Befugnisse in voller Unabhängigkeit wirksam ausüben kann.“ COM (2012) 410, S.
18. [21] So wurde
beispielsweise eine Dringlichkeitsanordnung vom August 2014 zur
„Parteienmigration“ in breiten Kreisen für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten.
Der Ombudsmann hat aber nicht den Verfassungsgerichtshof angerufen. Das Gesetz
wurde später aufgrund der Klage von Abgeordneten für verfassungswidrig erklärt;
zu diesem Zeitpunkt war es bereits in Kraft getreten. [22] Die Bedeutung der
Justizreform in Rumänien wird auch im Europäischen Semester hervorgehoben. Die
länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2014 an Rumänien
enthalten die Aufforderung, Qualität und Effizienz des Justizsystems weiter zu
stärken (ABl. C 247/2014, S. 21). [23] COM(2014) 37 final. [24] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 1.1.1. [25] http://www.just.ro/LinkClick.aspx?fileticket=h7Nit3q0%2FGk%3D&tabid=2880 [26] Der zur öffentlichen
Konsultation gestellte Entwurf beruht auf: einer Untersuchung der
Funktionsweise der Justiz, den CVM-Berichten und Empfehlungen der Europäischen
Kommission, den Bestrebungen zur Optimierung der Arbeitsweise der Gerichte;
Anregungen der Fachabteilungen des Justizministeriums, des Obersten
Richterrats, der Staatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts- und Kassationshofs,
des nationalen Handelsbüros und der Zentralverwaltung der
Strafvollzugsanstalten. [27] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 1.4.8. [28] Die Datenbank bietet
einen benutzerfreundlichen, unentgeltlichen Zugang zur rumänischen
Gesetzgebung seit 1989. [29] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 2.1.3. 638 Fälle wurden bei ANI angezeigt, und in 541
Fällen wurde von Amts wegen ermittelt. 2014 hat ANI 514 Berichte
fertiggestellt. Gegenüber 2013 haben die Fälle von Interessenskonflikten und
unrechtmäßiger Bereicherung zugenommen, während die Unvereinbarkeits-Fälle
zurückgegangen sind. [30] Im Falle eines
Kandidaten für die Europawahlen vom Mai 2014 war eine
Unvereinbarkeitsentscheidung ergangen. Sein passives Wahlrecht war von ANI in
Frage gestellt worden, aber das Instanzgericht ließ die Kandidatur zu (obwohl
es um einen Sachverhalt ging, zu dem der Oberste Gerichts- und Kassationshof
bereits ein Urteil erlassen hatte). Das Instanzgericht verwies den Fall nicht
an den Obersten Gerichts- und Kassationshof, so dass dieser keine Gelegenheit
erhielt, seiner eigenen Auslegung des Sachverhalts wieder Geltung zu
verschaffen. [31] Die ANI hat
beispielsweise gegen die Mitglieder eines Stadtrats eine Geldbuße verhängen
müssen, bis diese einer ANI-Entscheidung zu einem Interessenskonflikt eines
Ratsmitglieds nachkamen und ihn seines Amtes enthoben. Sogar gegen einen
Parlamentsausschuss musste die ANI ähnliche Schritte erwägen. [32] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 2.1. 2014 hat die ANI in 294 Fällen eine Unvereinbarkeit
festgestellt. 70 % dieser Fälle betrafen gewählte Amtsträger. [33] Z.B. zur Wahrung der
Unabhängigkeit der ANI vor dem Senat:
http://www.integritate.eu/Comunicate.aspx?Action=1&Year=2014&Month=5&NewsId=1578¤tPage=3&M=NewsV2&PID=20 [34] Beispielsweise die
Art und Weise, in der der Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung des
Gesetzes Nr. 51/2006 über Leistungen der Daseinsvorsorge oder im
öffentlichen Interesse eingebracht wurde. [35] Insbesondere die
Strafgesetzbuch-Änderungen, die das Parlament im Dezember 2013 angenommen
und der Verfassungsgerichtshof im Januar 2014 als verfassungswidrig
verworfen hatte, hätten die Wirksamkeit des Integritätsrahmens verwässert. [36] Insbesondere zur
Frage des „gleichen öffentlichen Amts“ siehe technischen Bericht, Abschnitt 1.1.1. [37] D er Beschluss
kam etwa sechs Monate nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, aber
ungefähr zwei Jahre nach dem Urteil des Obersten Gerichts- und Kassationshofs. [38] COM(2014) 37
final, S. 9. [39] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 3.2.3. Die DNA verzeichnete 2014 4987 neue Fälle
und damit einen drastischen Anstieg gegenüber 2013. 246 Fälle gelangten vor
Gericht. Von den 1167 Beklagten kamen 47 in den Genuss von Prozessabsprachen. [40] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 3.1. Zwischen dem 1. Januar und dem
31. Dezember 2014 hat die Strafkammer des Obersten Gerichts- und
Kassationshofs in erster Instanz in 12 Fällen von Korruption auf höchster Ebene
Urteile erlassen, die als letzte Instanz fungierende fünfköpfige Kammer in 13
Fällen. [41] Das wird auch durch
Meinungsumfragen wie den Flash Eurobarometer 406 bestätigt, laut dem
mindestens neun von zehn Befragten in Rumänien (91 %) Korruption als ein
großes Problem bezeichnen (konstant seit 2012). [42] Das wird auch in den
vom Rat 2014 an Rumänien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen (ABl.
C 247/2014, S. 21) und im Korruptionsbekämpfungsbericht (COM(2014) 38
final) anerkannt. [43] Minister oder
ehemalige Minister, die nicht gleichzeitig auch Parlamentsabgeordnete waren. [44] COM(2013) 47 final,
S. 7. [45] 2014 wurden 23
Richter (darunter vier Richter des Obersten Gerichts- und Kassationshofs),
sechs leitende Staatsanwälte und 6 Staatsanwälte der Korruption angeklagt. [46] Worin allgemein ein
wachsendes Vertrauen der Öffentlichkeit in die DNA und die Justiz insgesamt zum
Ausdruck kommt. [47] Siehe Technischen
Bericht, Abschnitt 4.1. [48] http://www.just.ro/LinkClick.aspx?fileticket=T3mlRnW1IsY%3D&tabid=2102 [49] Ein Beispiel betrifft
einen Fall von Bestechung im Zusammenhang mit - gemessen an der Einwohnerzahl
der betreffenden Ortschaft - unverhältnismäßig hohen Sozialleistungen für
Behinderte.