14.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/3


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Zukunft der EU-Städteagenda aus Sicht der Zivilgesellschaft“

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des niederländischen EU-Ratsvorsitzes)

(2016/C 133/02)

Berichterstatter:

Roman HAKEN

Am 28. August 2015 ersuchte der niederländische Minister für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs, R.H.A. Plasterk, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen des niederländischen EU-Ratsvorsitzes um die Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zu folgendem Thema:

Die Zukunft der EU-Städteagenda aus Sicht der Zivilgesellschaft

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des niederländischen EU-Ratsvorsitzes)

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 26. Januar 2016 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 514. Plenartagung am 17./18. Februar 2016 (Sitzung vom 17. Februar) mit 214 Stimmen bei 1 Gegenstimme folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Die EU-Städteagenda (1) wird sich unmittelbar auf das Leben von 80 % der EU-Bürger auswirken, denn dieser Bevölkerungsanteil wird 2050 in Städten leben. Im Interesse einer größtmöglichen Effizienz der Bestimmungen und ihrer öffentlichen Akzeptanz ist es wichtig, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft (OZG) ein gleichberechtigter Partner in den Diskussionen über die Städteagenda und bei ihrer Umsetzung sind. Durch die Initiative des niederländischen Ratsvorsitzes stehen erstmals in der Geschichte der EU Städte im Mittelpunkt der Diskussionen über Entwicklung. Der EWSA ruft den Rat auf, die kommunale Ebene in all ihrer Vielfalt als wertvollen Partner im europäischen Integrationsprozess anzuerkennen.

1.2.

Der EWSA erachtet das Arbeiten in Partnerschaften als eine sinnvolle Herangehensweise an diese umfassende und vielschichtige Thematik. Der EWSA schätzt daher das Partnerschaftsprinzip, das bei der Entwicklung und Umsetzung des Programmplanungszeitraums 2014-2020 endlich zur Anwendung kommt (2).

1.3.

Partnerschaft ist ein Prinzip für moderne öffentliche Dienstleistungen — sowohl vertikal als auch horizontal. Als weitere Möglichkeit einer derartigen Zusammenarbeit schlägt der EWSA vor, zur Finanzierung städtischer Vorhaben nicht nur öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und verschiedene Modelle von Sozialunternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch partnerschaftsbasierte EU-Programme wie Equal (3). Es ist Sache der öffentlichen Verwaltung auf den verschiedenen Ebenen und insbesondere in den Städten, die relevanten Partner zu gemeinsamen Projekten zusammenzubringen und die Finanzmittel effizient zu nutzen.

1.4.

Eine der Herausforderungen, vor denen die Städteagenda steht, wird die Frage sein, wie im Rahmen thematischer Partnerschaften entwickelte Strategien umzusetzen sind. Beim Aufbau von Partnerschaften und bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser Strategien ist ein Bottom-Up-Ansatz von wesentlicher Bedeutung. Daher befürwortet der EWSA den Bottom-Up-Ansatz, anders als einen Ansatz, der auf Expertengruppen basiert. Es sollte klargestellt werden, wie die Organisationen der Zivilgesellschaft mit ihren Interessenträgern arbeiten werden — wie Rückmeldungen, Anhörungen usw. vonstattengehen sollen.

1.5.

Bei der Erarbeitung der neuen EU-Städteagenda sind horizontale Partnerschaften genauso wichtig wie vertikale (thematische) Partnerschaften. Diese werden hauptsächlich auf lokaler Ebene in den Städten tätig sein. Sie sind nicht nur für das strategische Denken wichtig, sondern insbesondere auch für die Sicherstellung der Umsetzung, Überwachung und Evaluierung. Im Rahmen lokaler Partnerschaften und somit in Kenntnis der Situation vor Ort entwickelte lokale Strategien sind der beste Weg, die Empfehlungen der EU-Ebene aufzugreifen und wirksam umzusetzen. Als ein Instrument zu diesem Zweck empfiehlt der EWSA die CLLD (4).

1.6.

Zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der neuen EU-Städteagenda ist es notwendig:

a)

die grundlegenden Bedürfnisse der beteiligten Partner zu berücksichtigen und dem Kapazitätenaufbau Aufmerksamkeit zu schenken (hauptsächlich für horizontale Partnerschaften auf kommunaler Ebene). Zu diesem Zweck empfiehlt der EWSA die Verwendung der für die „technische Unterstützung“ in den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellten Mittel;

b)

methodische Empfehlungen für Grundsätze verantwortungsvoller Städtepartnerschaften auszuarbeiten. Es ist wichtig, über eine Verfahrensweise für die Überwachung und Evaluierung der Städteagenda zu verfügen, die auch Indikatoren zur Messung der erreichten Veränderungen umfasst. Für die Partner, u. a. die Organisationen der Zivilgesellschaft, ist es wichtig, in die Evaluierung und Überwachung einbezogen zu werden.

1.7.

Der EWSA sieht Klärungsbedarf in Bezug auf die Frage, wie thematische Partnerschaften mit Problematiken und Herausforderungen der Stadtentwicklung umgehen werden. Spezifische Maßnahmen in bestimmten städtischen Gebieten sollten im Rahmen horizontaler Partnerschaften umgesetzt werden. Deshalb sollten unbedingt bewährte Vorgehensweisen im Rahmen spezifischer Veranstaltungen ausgetauscht werden. Eine gleichberechtigte Einbeziehung aller EU-Regionen (insbesondere in Süd- und Osteuropa) ist unverzichtbar. In der Städteagenda müssen die Beziehungen zwischen Städten und den sie umgebenden stadtnahen Gebieten, die zur Lebensqualität in der Stadt beitragen, anerkannt werden. Die Städteagenda sollte mit der Entwicklung der ländlichen Gebiete nicht kollidieren oder diese einschränken.

1.8.

Einige Themen hängen miteinander zusammen und überschneiden sich in gewisser Hinsicht. Die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Thema wird ein oder verschiedene andere Themen beeinflussen. Es muss gewährleistet werden, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung der Lage in einem Bereich nicht nachteilig in einem anderen Bereich auswirken. Dies gilt nicht nur für die europäische, sondern auch für die nationale Ebene.

1.9.

Der EWSA schlägt vor, die Beteiligung von Nachbarschaftsgruppen und Bürgern als neues Thema in die Städteagenda aufzunehmen. Städte brauchen einen funktionierenden Mechanismus zur Stärkung von Bürgern und Bürgergruppen, damit diese echte und solide Partner in den Beratungen und bei der Umsetzung der Entwicklungsprioritäten ihrer Städte und der Städteagenda sein können. Nur eine selbstbewusste und starke Gemeinschaft mit einem hohen sozialen Kapital wird in der Lage sein, sich den bevorstehenden Herausforderungen zu stellen. Der EWSA ist bereit, diesen Gedanken weiter auszuarbeiten.

1.10.

Elemente wie die UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und insbesondere das Ziel 11 („Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“) sollten ebenfalls aufgenommen werden. Der EWSA nahm zu diesem Thema im September 2015 einen Standpunkt (5) an. Die EU verfügt nicht in allen Politikbereichen über dieselben Zuständigkeiten und insbesondere dürften ihre Befugnisse in sozialen Fragen nicht weitreichend genug sein. Es ist fraglich, ob die EU die Stadtentwicklung im sozialen Bereich beeinflussen oder die sozialen Auswirkungen von Maßnahmen, die in anderen Politikbereichen umgesetzt wurden, angemessen bewerten kann. Umweltauswirkungen können zwar im Rahmen des UVP-Verfahrens ermittelt werden, aber eine soziale Folgenabschätzung gibt es immer noch nicht.

1.11.

Dem EWSA liegt daran, ein vollwertiges Mitglied der Lenkungsgruppe für die EU-Städteagenda zu werden und an den Partnerschaften im Rahmen der Städteagenda mitzuwirken. Der EWSA vertritt zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Mitgliedstaaten. Diese anerkannten Organisationen verfügen über Sachkenntnis, die der städtischen Entwicklung nützlich sein kann.

2.   Partnerschaft als Grundprinzip der EU-Städteagenda und Beteiligung des EWSA an der Städteagenda

2.1.

In der Städteagenda wird die Schaffung von Partnerschaften zwischen ungefähr 15 Mitgliedern vorgeschlagen, von denen elf die öffentliche Verwaltung (Städte, Mitgliedstaaten, Kommission) vertreten sollen. Weitere Mitglieder könnten aus den Verwaltungsbehörden der ESIF, von NRO oder aus den Reihen der Sachverständigen kommen. Leider wurde der EWSA erst um Stellungnahme zu diesem Thema ersucht, nachdem einige Partnerschaften bereits gegründet waren.

2.2.

Der EWSA regt eine ausgewogenere Vertretung in den Partnerschaften an. Ein gutes Beispiel für eine ausgewogene Vertretung gibt das Programm LEADER, bei dem höchstens die Hälfte der Partnerschaftsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung kommt. Der EWSA empfiehlt eine wesentlich umfassendere Einbeziehung bestimmter Zielgruppen (Stadtbewohner). Es ist wichtig, dass die Bewohner selbst stärker über die Zukunft der Städte mitreden können. Die meisten der angesprochenen Themen können nicht ohne das Engagement von NRO, Sozialpartnern und Unternehmen angegangen werden. Sämtliche erfolgreiche Beispiele in Europa sind erwiesenermaßen weitgehend dem Engagement nichtstaatlicher Akteure und der effektiven öffentlich-privaten Zusammenarbeit zu verdanken.

2.3.

Alle prioritären Themen in der Städteagenda sind zwar für die zivilgesellschaftlichen Organisationen von Bedeutung, gehen aber über die ihnen zugeschriebenen traditionellen Rollen hinaus. NRO, Sozialunternehmen und Genossenschaften entwickeln in zunehmendem Maße ihre Fähigkeiten oder führen neue Wirtschafts- oder Organisationsmodelle für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ein. Die öffentlichen Behörden müssen in der Lage sein, sich selbst aus der Warte von Gruppen und Organisationen zu betrachten, die im städtischen Raum tätig sind. Der EWSA weist darauf hin, dass die Einbeziehung nationaler oder regionaler Netze oder lokaler Organisationen mit einem großen Erfahrungsschatz in einem bestimmten Themenbereich ebenso nützlich wäre wie die Einbindung europäischer Netzwerke.

2.4.

Dem EWSA liegen keinerlei Informationen über die Art und Weise vor, wie die jeweiligen OZG ermittelt und/oder ausgewählt werden. Für die Auswahl der Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Sozialpartner für thematische Partnerschaften bietet der EWSA sein Know-how und seine Kenntnis der organisierten Zivilgesellschaft an.

3.   Empfehlungen für die Tätigkeit der Partnerschaften im Rahmen der Städteagenda und den Mitwirkungsprozess

3.1.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, die EU-Politiken zu kennen, zu verstehen und auch zu beeinflussen. Der EWSA verweist darauf, dass eine Partnerschaft keine „geschlossene Gesellschaft“ werden darf. Es ist sehr wichtig, wie Partnerschaften mit der Außenwelt kommunizieren. Die Kommunikation der öffentlichen Verwaltung mit der Öffentlichkeit und den Organisationen, die Bürgerinteressen vertreten, sollte ein zentrales Element der Stadtentwicklung sein. Da strategische Ziele nicht ohne die Mitwirkung der Bürger vor Ort und der zivilgesellschaftlichen Organisationen erreicht werden können, müssen unbedingt Transparenz und eine wirksame Einbeziehung der Interessenträger in die Vorbereitung und Umsetzung der Städteagenda gewährleistet werden. Die Einbeziehung von Menschen, die mitgestalten möchten, ist der beste Weg dafür, dass sie die Ergebnisse mittragen. Der EWSA empfiehlt, Organisationen, die ihre Erfahrungen und Ideen zu den Themen der Städteagenda teilen möchten, zu einigen Partnerschaftssitzungen einzuladen.

3.2.

Partnerschaften müssen verschiedene Kommunikations- und Mitwirkungsinstrumente für Informationsweitergabe, Kommunikation und Konsultation nutzen. Die Einbeziehung und Anhörung der Bürger kann nicht wirksam erreicht werden, wenn nur ein einziges Instrument zur Anwendung kommt. Eine Kombination verschiedener Methoden ist erforderlich, damit die verschiedenen Interessenträger angesprochen, verschiedene Arten von Impulsen gegeben und verschiedene Mitwirkungsebenen ermöglicht werden können. Partnerschaften sollten auf moderne Techniken wie soziale Medien ebenso wie auf Umfragen, Workshops, Fokusgruppen u. a. zurückgreifen, um Feedback zu ihrer Arbeit zu bekommen. Der EWSA empfiehlt, eine zusätzliche (breiter angelegte) Einbeziehung der Öffentlichkeit zu spezifischen Themen zu organisieren, wenn ein klarer Bedarf an öffentlicher Diskussion und an Feedback an die Bürger besteht.

3.3.

Partnerschaften sollten Besichtigungen vor Ort und Treffen mit verschiedenen Interessenträgern auch über den begrenzten Kreis der Partnerschaft hinaus veranstalten. Das Kennenlernen von lokalen Bürgerinitiativen und Informationen über ihre Grenzen und ihre Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden kann die Partnerschaftsdiskussion beträchtlich beeinflussen. Wenn die Städteagenda nicht auf bestehende Praktiken aufbaut, besteht die Gefahr, dass verfügbares Wissen in den sich daraus ergebenden Maßnahmen übersehen wird.

3.4.

Aktionspläne sollten in einer offenen Online-Konsultation thematisiert werden. Dadurch wäre gewährleistet, dass alle beteiligten Interessenträger einen inhaltlichen Beitrag leisten können und alle Interessen berücksichtigt werden.

4.   Prioritäre Säulen für thematische Partnerschaften

4.1.   Integrative Städte

4.1.1.

Arbeitsplätze und fachliche Kompetenzen in der lokalen Wirtschaft  — Zivilgesellschaftliche Organisationen übernehmen verschiedene Aufgaben, z. B. als Arbeitgeber, Erzieher oder Ausbilder, die für die Schaffung neuer Arbeitsplätze wichtig sind. Der EWSA empfiehlt, Organisationen wie Eurochambres, welche KMU, Arbeitsagenturen und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen vertreten, zu konsultieren. Die EU-Städteagenda muss die Frage angehen, wie Städte eine Umfrage über den Bedarf an Sachverstand in ihrem Bereich durchführen werden; die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssen über diesen Bedarf informiert werden und es muss eine Zusammenarbeit bei der Förderung von Bildung, lebenslangem Lernen und Ausbildung geben, um die auf dem Arbeitsmarkt fehlenden Qualifikationen bereitzustellen.

4.1.2.

Armut in Städten  — Organisationen der Zivilgesellschaft sind für den Großteil der Programme zur Verhütung und Bekämpfung von Armut in Städten zuständig. Der EWSA schlägt die Einbindung von Organisationen wie dem Europäischen Netz gegen Armut vor. Er ist sich ferner der Bedeutung folgender Aspekte für dieses Thema bewusst: a) Vororte und Marginalisierung; b) Ghettos; c) benachteiligte Stadtgebiete; d) Kinder in Pflegeeinrichtungen und der Übergang von institutionellen zu familien- und community-basierten Diensten sowie e) Alterung und Schutzbedürftigkeit älterer Menschen.

4.1.3.

Wohnen  — Zur Gewährleistung von gutem und nachhaltigem Wohnraum, wie er in der UN-Charta zum nachhaltigen Wohnungsbau definiert ist, spielen die zivilgesellschaftlichen Organisationen eine wichtige Rolle, da sie beide Seiten — Eigentümer und Mieter/Nutzer — vertreten und mit ihnen arbeiten. Der EWSA empfiehlt, sich an Organisationen wie die Internationale Mieterallianz, Wohnungs- und Hauseigentümerverbände, Bausparkassen, Architekten und Stadtplaner zu wenden. Dieses Thema wirft wichtige Fragen auf wie: a) Städteplanung, b) Sozialwohnungen und c) Umzug von Bürgern in Stadtrandgebiete auf der Suche nach besserem Wohnraum.

4.1.4.

Integration von Migranten und Flüchtlingen  — Es dürfen nicht nur die unmittelbaren Themen (Deckung der Grundbedürfnisse) angegangen werden, sondern es muss — sobald die Migranten untergebracht sind — auch ihre Integration in die europäische Gesellschaft dadurch angestrebt werden, dass sie bei der Bildung, Arbeitssuche usw. unterstützt werden, wir ihnen die europäischen Werte und Traditionen nahebringen und sie diese Werte und Traditionen in ihre Lebensweise bei gleichzeitiger Wahrung ihrer kulturellen Herkunft übernehmen. OZG wie Kirchen, soziale Organisationen, Bildungs- und Ausbildungsorganisationen, Kinder- und Elterngruppen u. a. spielen dabei an der Seite des Staates eine zentrale Rolle. Der EWSA empfiehlt, u. a. Solidar oder Lumos zu konsultieren. Themen wie unbegleitete Minderjährige — eine besonders schutzbedürftige Gruppe, die verstärkte Aufmerksamkeit erfordert — sollten angesprochen werden.

4.1.5.

Nachhaltige Landnutzung und naturbasierte Lösungen  — Das Ziel der EU-Städteagenda steht in engem Zusammenhang mit dem Wandel von menschlichen Verhaltens- und Lebensweisen. Die Gewährleistung eines umweltfreundlichen Wandels in den Städten ist ein Bereich, in dem die Einbindung der OZG, wie etwa Vertreter von Landeigentümern, KMU-Vereinigungen und Bürgerorganisationen, die häufig hinter Bewegungen zur Verbesserung des städtischen Umfelds stehen, unverzichtbar ist. Der EWSA empfiehlt die Einbeziehung von z. B. Friends of the Earth Europe oder ELARD. Der EWSA erachtet folgende Aspekte für wichtig: a) (vertikale) Raumplanung und b) Probleme von Stadtrandgebieten, die Waren und Güter (Nahrungsmittel, sauberes Wasser), aber auch wesentliche Ökosystemdienstleistungen bereitstellen, durch die die Lebensqualität der Stadtbewohner gesteigert wird.

4.2.   Städtische Wirtschaft

4.2.1.

Kreislaufwirtschaft  — Für eine effiziente Kreislaufwirtschaft ist es wichtig, die Einstellung der Menschen zu Abfall zu verändern und diesen als potenzielle Ressource darzustellen. Bildungs- und Informationsaktivitäten von Umweltschutzorganisationen und Bildungseinrichtungen sind wichtig. Forschungs- und Innovationszentren gemeinsam mit Fachbetrieben und Vereinigungen von KMU, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, werden zentrale Akteure bei der Ermittlung und Umsetzung neuer Ansätze in Städten sein. Der EWSA empfiehlt, z. B. REVES zu Gesprächen einzuladen.

4.3.   Grüne Städte

4.3.1.

Anpassung an den Klimawandel  — Hochtechnologieunternehmen, Forschungsinstitute und Hochschulen sind unverzichtbar. Auch müssen die Bürger sensibilisiert und informiert werden, um ihre Mitwirkung an der Ausgestaltung einschlägiger Bestimmungen und deren Akzeptanz zu erleichtern. Der EWSA schlägt vor, z. B. die Green 10 zu konsultieren.

4.3.2.

Energiewende  — Struktureller Wandel in Energiesystemen, wie eine substanzielle Verschiebung in Richtung erneuerbarer Energien und besserer Energieeffizienz, können nur erreicht werden, wenn die Partner aus einschlägigen Unternehmen uneingeschränkt eingebunden werden und die Bürger diese Wende mittragen. Greenpeace ist z. B. in diesem Feld aktiv.

4.3.3.

Mobilität in der Stadt  — Eine nachhaltige Mobilität in den Städten ist ein Bereich, wo nur wenig getan werden kann, wenn die Menschen selbst ihre Transportgewohnheiten nicht ändern wollen. Daher schlägt der EWSA vor, Organisationen wie CEEP (Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft), BusinessEurope, ETF (Europäische Transportarbeiter-Föderation), Polis (Netzwerk europäischer Städte und Regionen, die innovative Technologien und Richtlinien für den lokalen Nahverkehr entwickeln), den Europäischen Radfahrerverband und IPR Prag (das Prager Institut für Planung und Entwicklung) einzubeziehen. Zu diesem Thema gehört auch die Bedeutung integrierter Ansätze wie Pläne für nachhaltige Mobilität in der Stadt. Der Ausschuss sieht die Mobilität in den Städten als einen Faktor für wirtschaftliche Entwicklung, für die Verbesserung der Umweltbedingungen und für die Energiewende in den Städten. Der EWSA betont, wie wichtig spezifische EU-Finanzierungsinstrumente für die Mobilität in den Städten, einem Bereich mit kapitalintensivem Investitionsbedarf, sind.

4.3.4.

Luftqualität  — Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Gesundheitsorganisationen, Umwelt-NRO, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie anderen Akteuren ist unverzichtbar. In die Partnerschaften sollten Organisationen wie CAN (Climate Action Network) einbezogen werden.

4.4.   Intelligente Städte

4.4.1.

Digitaler Wandel  — Die Digitalisierung der Gesellschaft stellt einen Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es, den Bürgern bessere Dienste anzubieten und Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Interessant ist in intelligenten Städten die Triple-Helix- und Vierfach-Helix-Konfiguration, welche Interessenträger der Stadtverwaltung, Hochschulen, Unternehmen und Zivilgesellschaft zu gemeinsamen Projekten zusammenbringt. Dieses Modell sollte in Europa verbreitet werden. Unter dieses Thema fallen Aspekte wie a) vorhersehbare Stadtplanung in jeder Kommune und b) Nutzung sozialer Netze und des Internets zur Kommunikation zwischen Städten und Bürgern. An den Partnerschaften sollten auch Organisationen wie Transparency International beteiligt werden.

4.5.   Innovative und verantwortungsvolle öffentliche Auftragsvergabe

4.5.1.

Das Potenzial von Städten zur Umsetzung innovativer Konzepte ist beachtlich: Sie können als Vorreiter fungieren und dies nicht nur im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Gleichwohl ist die Zusammenarbeit mit Unternehmens- und Innovationszentren sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie CEE Bankwatch Network wichtig. In diesem Zusammenhang verweist der EWSA auf die Bedeutung von a) öffentlicher Auftragsvergabe als Beitrag zur lokalen Sozialwirtschaft und b) von spezifischen Methoden zur Motivierung der Städte, für eine innovative öffentliche Auftragsvergabe statt für die billigsten Lösungen zu optieren.

4.6.

Städte sind Teil komplexer Systeme, wo ein größeres Stadtrandgebiet wichtige Unterstützung und Ressourcen liefert, die den Städten das erfolgreiche Funktionieren ermöglichen. Es müssen unbedingt Partner aus stadtnahen Gebieten, u. a. lokale Aktionsgruppen, einbezogen werden, um eine wertvolle Brücke zwischen städtischen und ländlichen Gebieten insbesondere in Bezug auf wünschenswerte Partnerschaften zwischen Stadt und Land zu schaffen. Städte müssen bei der Entwicklungsplanung bereits existierende Strategien, wie makroregionale Strategien und einschlägige mikroregionale Entwicklungsstrategien, berücksichtigen.

Brüssel, den 17. Februar 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  http://ec.europa.eu/regional_policy/index.cfm/en/policy/themes/urban-development/agenda.

(2)  Siehe diesbezügliche Arbeiten des EWSA, des Europäiachen Rates, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen:

Förderung einer effizienten Partnerschaft bei der Verwaltung der kohäsionspolitischen Programme unter Rückgriff auf bewährte Verfahrensweisen aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 (ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 1).

Das Partnerschaftsprinzip bei der Umsetzung der Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt — Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft (ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 23).

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) als Instrument der Kohäsionspolitik 2014-2020 für die lokale, ländliche, städtische und stadtnahe Entwicklung (ABl. C 230 vom 14.7.2015, S. 1).

Stärkung der Verfahren der Mitsprache und der Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften, nichtstaatlicher Organisationen und Sozialpartner in die Umsetzung der Strategie Europa 2020 (ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 1).

Bewertung der Konsultation der Interessenträger durch die Europäische Kommission (ABl. C 383 vom 17.11.2015, S. 57).

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-2015-0218+0+DOC+PDF+V0//DE.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52013IR6902.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:c10237.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1303 Artikel 5 Absatz 3 über den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften.

(3)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:c10237.

(4)  Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) als Instrument der Kohäsionspolitik 2014-2020 für die lokale, ländliche, städtische und stadtnahe Entwicklung (ABl. C 230 vom 14.7.2015, S. 1).

(5)  http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.press-releases.37475.