23.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 463/1


Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes

(2014/C 463/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

1.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur kulturpolitischen Steuerung (Cultural Governance) (1), in denen betont wurde, wie wichtig es ist, die kulturpolitische Steuerung offener, partizipativer, effektiver und kohärenter zu gestalten, und die Mitgliedstaaten ersucht wurden, einen partizipativen Ansatz für die Entwicklung der Kulturpolitik zu fördern;

2.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa (2), in denen anerkannt wurde, dass das Kulturerbe eine bereichsübergreifende politische Bedeutung hat und eine besondere Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum spielt, und in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, langfristige Politikmodelle im Bereich des Kulturerbes zu fördern, die faktengestützt sind und von der Gesellschaft und den Bürgern gelenkt werden;

IN WÜRDIGUNG

3.

der Mitteilung der Kommission „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“, in der die Auffassung vertreten wird, dass das Kulturerbe eine gemeinsame Ressource und ein Gut der Allgemeinheit darstellt, dessen Pflege daher in unserer gemeinsamen Verantwortung liegt (3);

IN ANBETRACHT

4.

der zunehmenden Anerkennung, die ein kulturbasierter Ansatz zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, auf internationaler Ebene findet, sowie der Bedeutung transparenter, partizipativer und informierter Systeme der kulturpolitischen Steuerung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Teile der Gesellschaft (4);

5.

der wachsenden Anerkennung der sozialen Dimension des kulturellen Erbes auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Bedeutung der Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Interessenträgern zur Wahrung, Entwicklung und Weitergabe des Kulturerbes an zukünftige Generationen (5);

6.

der Annahme eines lokal verankerten, den Menschen in den Mittelpunkt rückenden Ansatzes für das Kulturerbe in mehreren EU-Programmen, darunter das Forschungsprogramm „Horizont 2020“ und das durch den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds unterstützte, gemeinschaftlich geleitete lokale Entwicklungskonzept. Dieses Konzept wird auch im Rahmen der Initiative für die gemeinsame Planung im Bereich „Kulturelles Erbe und globaler Wandel: eine neue Herausforderung für Europa“ anerkannt;

7.

der Annahme partizipativer Ansätze bei den Maßnahmen der EU für die Kulturhauptstädte Europas und das Europäische Kulturerbe-Siegel (6);

IN ANERKENNNUNG DER TATSACHE, DASS die partizipative Steuerung des kulturellen Erbes (7)

8.

Chancen zur Förderung von demokratischer Mitwirkung, Nachhaltigkeit und sozialem Zusammenhalt sowie zur Bewältigung der sozialen, politischen und demografischen Herausforderungen von heute bietet;

9.

die aktive Beteiligung der relevanten Akteure im Rahmen des öffentlichen Handelns — d. h. von Behörden und Einrichtungen, privaten Akteuren, NRO, des Freiwilligensektors und von interessierten Personen — an der Beschlussfassung, Planung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Maßnahmen und Programmen im Bereich des Kulturerbes fördert, durch die die Rechenschaftspflicht bei mit öffentlichen Mitteln finanzierten Investitionen sowie deren Transparenz gestärkt und in der Öffentlichkeit Vertrauen in politische Entscheidungen geschaffen werden soll;

10.

zur Sensibilisierung für die Werte des Kulturerbes als eine gemeinsame Ressource beiträgt, wodurch das Risiko von Missbrauch gesenkt und der soziale und wirtschaftliche Nutzen verstärkt wird;

11.

zeitgenössische kulturelle, künstlerische und kreative Werke unterstützt, die eng an Identität und Werte geknüpft sind und oft auf traditionellem Know-how und dem immateriellen Erbe von Völkern beruhen und daher das Kulturerbe künftiger Generationen darstellen können;

12.

dazu beiträgt, neue Chancen zu eröffnen, die sich aufgrund der Globalisierung, der Digitalisierung und der neuen Technologien bieten und die Entstehung und die Nutzung von kulturellem Erbe und den Zugang dazu verändern —

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

13.

Steuerungsrahmen auf mehreren Ebenen und unter Einbeziehung aller Beteiligten zu entwickeln, die das Kulturerbe als gemeinsame Ressource anerkennen, indem sie die Verknüpfung zwischen der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene bei der Steuerung des kulturellen Erbes unter gebührender Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität stärken, sodass sich auf allen Ebenen Vorteile für die Menschen ergeben;

14.

die Beteiligung der relevanten Akteure zu fördern, indem sichergestellt wird, dass sie in alle Etappen des Entscheidungsprozesses eingebunden werden können;

15.

Steuerungsrahmen zu fördern, die anerkennen, wie wichtig der Zusammenhang von materiellem, immateriellem und digitalem Kulturerbe ist, und die dessen soziale, kulturelle, symbolische, wirtschaftliche und ökologische Werte würdigen, respektieren und stärken;

16.

Steuerungsrahmen zu fördern, die die Umsetzung bereichsübergreifender Maßnahmen erleichtern, welche dazu führen, dass das Kulturerbe einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele in verschiedenen Politikbereichen, — auch zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum — leistet;

17.

Synergien zwischen nachhaltigen Fremdenverkehrsstrategien und dem lokalen Kultur- und Kreativsektor zu entwickeln, auch durch die Förderung von Steuerungsrahmen, in die die lokalen Akteure aktiv einbezogen werden, um das Angebot an nachhaltigem und hochwertigem Kulturtourismus zu stärken und einen Beitrag zur Wiederbelebung von städtischen und ländlichen Gebieten zu leisten, wobei die Integrität und Erhaltung des kulturellen Werts des Kulturerbes zu wahren und zwischen wirtschaftlichen Chancen und dem Wohlergehen der Bürger abzuwägen ist;

18.

die Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten in angemessener Weise für diese Zwecke einzusetzen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

19.

in Fragen, die die partizipative Steuerung des Kulturerbes betreffen, auch im Rahmen des Arbeitsplans für Kultur 2015-2018 (8) zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren zu bestimmen und zu verbreiten und die Fähigkeit des Sektors des kulturellen Erbes zur effizienten Auseinandersetzung mit diesen Fragen zu stärken;

20.

die generationenübergreifende Weitergabe von traditionellen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie deren innovativen Einsatz und den gegenseitigen Ideenaustausch durch wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu fördern;

21.

von digitalen Hilfsmitteln Gebrauch zu machen, um den Zugang und die Teilnahme aller gesellschaftlichen Gruppen an der Steuerung des Kulturerbes zu erhöhen;

22.

zu prüfen, welche Rolle virtuelle Gemeinschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von Kulturerbepolitik, der Unterstützung des Kulturerbemanagements, dem Aufbau von Wissen und der Finanzierung (z. B. durch Crowdsourcing und Crowdfunding) spielen können;

23.

konkrete Fortschritte bei der Verwaltung von Europeana zu erzielen (9), um ihre langfristige Nachhaltigkeit und ihre Entwicklung als Projekt, das auf dem Kulturerbe beruht, sicherzustellen und ihre Verknüpfung mit Bildung, Kulturtourismus und anderen Sektoren zu erleichtern; gegebenenfalls die Wiederverwendung von digitalen Kulturerbe-Inhalten und somit die kulturelle Vielfalt zu fördern und die Nutzung von Kulturerbe-Kenntnissen bei zeitgenössischen künstlerischen Werken und im Kultur- und Kreativsektor anzuregen;

24.

die Bürgerbeteiligung im Rahmen eines intelligenten Entwicklungsmodells für europäische Städte zu fördern, das das kulturelle Erbe aktiv einbezieht, um einen Beitrag zur Innovation und zur Wiederbelebung der europäischen Städte zu leisten, indem diese mit den umliegenden Orten und Gebieten verbunden werden, ihre Attraktivität gesteigert wird und Anreize für Investitionen, neue wirtschaftliche Tätigkeiten und Unternehmen geschaffen werden;

25.

Folgemaßnahmen zur Mitteilung „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ zu ergreifen, um gemeinsam eine umfassende europäische Strategie für das kulturelle Erbe zu entwickeln;

26.

die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat und der Unesco zu stärken, um einen partizipativen Ansatz für die Steuerung des kulturellen Erbes zu fördern;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

27.

faktengestützte Forschung über die Auswirkungen der partizipativen Ansätze auf dem Gebiet der Kulturerbepolitik und -steuerung zu fördern, um einen Beitrag zur Entwicklung strategischer Konzepte für das kulturelle Erbe zu leisten;

28.

den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und Plattformen in mit dem Kulturerbe in Verbindung stehenden Politikbereichen fortzusetzen und die Vorlage eines Vorschlags für ein „Europäisches Jahr des Kulturerbes“ in Erwägung zu ziehen.


(1)  ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 8.

(2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 36.

(3)  Dok. 12150/14.

(4)  VN-Konferenz „Die Zukunft, die wir wollen“ (Rio de Janeiro, Juni 2012); Unesco-Kongress „Die Kultur in den Mittelpunkt der nachhaltigen Entwicklungspolitik stellen“ (Hangzhou, Mai 2013); Unesco-Forum „Kultur, Kreativität und nachhaltige Entwicklung. Forschung, Innovation, Möglichkeiten“ (Florenz, Oktober 2014).

(5)  Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention, 2005).

(6)  ABl. L 132 vom 3.5.2014, S. 1, und ABl. L 303 vom 22.11.2011, S. 1.

(7)  Das Kulturerbe ist materieller, immaterieller und digitaler Natur gemäß der Definition in den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014.

(8)  ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4.

(9)  Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2012 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und zu dessen digitaler Bewahrung gefordert (ABl. C 169 vom 15.6.2012, S. 5).