29.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/42


Berichtigung der Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

( Amtsblatt der Europäischen Union C 50 vom 21. Februar 2014 )

2014/C 92/15

Auf Seite 33 wird der Text bezüglich der Beihilfe SA.37803 gestrichen und wie folgt ersetzt:

„Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind)

Datum der Annahme der Entscheidung

16.12.2013

Nummer der Beihilfe

SA.37803 (2013/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Baden-Württemberg Zuschuss für die Tierkörperbeseitigung von gefallenen Tieren

Rechtsgrundlage

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.1.2004 (BGBl. I S. 82)

Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 914)

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Tierseuchen

Form der Beihilfe

Subventionierte Dienste

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 60 (in Mio.)

 

Jährliche Mittel: EUR 10 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

01.01.2014 - 31.12.2019

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Stadt- und Landkreise

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm“