GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Nachbarschaft am Scheideweg Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2013 /* JOIN/2014/012 final */
1. Einleitung Die Europäische Union
(EU) ist darum bestrebt, zu jedem seiner Partnerländer ein besonderes
Verhältnis aufzubauen und damit zur Schaffung eines Raums der Sicherheit des
Wohlstands und der guten Nachbarschaft beizutragen. Im Jahr 2013 waren einige
Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele zu verzeichnen. Die
Reformbemühungen in den östlichen wie auch in den südlichen ENP-Ländern wurden
fortgesetzt und von der EU unterstützt. Doch es war erneut ein Jahr der Krisen,
in denen sich die politische Instabilität und die noch immer schwierige
sozioökonomische Lage in etlichen Ländern der Nachbarschaft widerspiegelten.
Zunehmende Sicherheitsprobleme — sowohl im nationalen als auch im regionalen
Maßstab — machten in einigen Ländern einen Teil der demokratischen Erfolge der
Vorjahre zunichte und ließen die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung
schwinden. In dieser Gemeinsamen
Mitteilung, der eine Reihe gemeinsamer Arbeitspapiere der Dienststellen der
Kommission und des EAD[1] beigefügt sind, wird dargelegt, wie die EU und ihre Partnerländer[2] bei
der Umsetzung der vereinbarten Reformziele vorgekommen sind und wie sie die
Herausforderung, vor denen beide Seiten stehen, in Angriff genommen haben. Die positiven wie auch
die negativen Entwicklungen im Jahr 2013 haben deutlich gezeigt, dass die
Nachbarschaftspolitik nur dann etwas bewegen kann, wenn die Regierungen in der
Lage und willens sind, Reformen durchzuführen, die Beziehungen zur EU zu
vertiefen sowie diese Agenda zu erklären und die Unterstützung der
Öffentlichkeit dafür zu gewinnen. Da die Nachbarschaftspolitik darauf angelegt
ist, Reformen und allmähliche Veränderungen über einen längeren Zeitraum zu
unterstützen, ergeben sich dann Schwierigkeiten, wenn es darum geht, in Zeiten
abrupter Veränderungen, die die politische und soziale Stabilität
beeinträchtigen, die Partnerländer auf einen Kurs zu lenken, der zu mehr
Sicherheit und zu weiteren demokratischen und wirtschaftlichen Reformen führen
würde. Die von den Partnern
eingeschlagenen Reformwege, ihre Ambitionen hinsichtlich der Beziehungen zur EU
und die länderspezifischen Herausforderungen werden immer unterschiedlicher.
Aufgrund der Entscheidungen einiger Partner wird in den Beziehungen zwischen
der EU und ihren Partnern eine größere Differenzierung notwendig sein, um den
Erwartungen und Bedürfnissen der einzelnen Partner bei gleichzeitiger Wahrung
der Interessen der EU Rechnung zu tragen. Die EU will auch weiterhin mit all
ihren Nachbarländern Partnerschaften aufbauen, die die individuellen
Bedürfnisse, Kapazitäten und Reformziele dieser Länder widerspiegeln. Die Verwirklichung der
vereinbarten Reformziele in den Partnerländern wird auch durch deren regionales
Umfeld und die Handlungen und – mitunter widerstreitenden – Ziele anderer Akteure
beeinflusst. Einige östliche Partnerländer leiden nicht nur unter ungefestigten
politischen Reformen, schwachem Wirtschaftswachstum und strukturellen
wirtschaftlichen Defiziten, sondern sehen sich aufgrund ihres Strebens nach
engeren Beziehungen zur EU auch starkem externen Druck in Form potenzieller
Energiepreiserhöhungen und künstlicher Handelsbarrieren ausgesetzt. Auch in der
südlichen Nachbarschaft hat das Vorgehen bestimmter regionaler und globaler
Mächte die Entwicklung beeinflusst, wie der Syrien-Konflikt und die politische
(und wirtschaftliche) Krise in Ägypten zeigen. Um die ENP noch wirksamer und
relevanter zu gestalten, wird die EU ihrerseits weiterhin auf diese regionalen
und globalen Akteure zugehen und einen Dialog mit ihnen anstreben, damit die
Reformbemühungen nicht durch widerstreitende strategische Ziele behindert
werden. Demokratische und wirtschaftliche Reformen kommen nicht nur den
Nachbarschaftspartnern der EU, sondern auch deren unmittelbaren Nachbarn,
zugutekommen. Die dramatischen
Ereignisse in der Ukraine haben gezeigt, wie eine nicht engagierte, von der
allgemeinen Gefühlslage in der Bevölkerung abgekoppelte und einem inakzeptablen
externen Druck ausgesetzte Regierung große politische und soziale Unruhe
auslösen kann. Gemeinsam mit ihren
internationalen Partnern handelt die EU nun mit Entschlossenheit, um die neue
Regierung bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Lage zu stabilisieren, die
Einheit des Landes unter uneingeschränkter Achtung sämtlicher Gemeinschaften
und Bevölkerungsgruppen zu wahren und den Hoffnungen und Erwartungen der
Menschen Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck kündigte die Kommission bereits am
5. März 2014 ein Unterstützungspaket für die Ukraine an[3],
mit dem viele im Rahmen der Östlichen Partnerschaft vorgesehenen Maßnahmen
vorgezogen und die entsprechenden Instrumente gestärkt werden sollen. Durch
dieses Paket könnten die aus dem EU-Haushalt und von den in der EU
niedergelassenen internationalen Finanzinstitutionen insgesamt bereitgestellten
Mitten in den kommenden Jahren auf 11 Mrd. EUR steigen – zusätzlich zu der
umfangreichen Unterstützung des IWF und der Weltbank. Diesem Engagement liegt
die Absicht zugrunde, der Ukraine dabei zu helfen, die Erwartungen der Bürger
und der Zivilgesellschaft zu erfüllen, die im Zuge der beispiellosen Ereignisse
in Kiew und im gesamten Land unmissverständlich zum Ausdruck gekommen sind. Am 18. März 2014
unterzeichnete die Russische Föderation einen Vertrag mit den De-facto-Behörden
in der Republik Krim und in der Stadt Sewastopol und besiegelt damit die
De-facto-Annexion der Krim mit sofortiger Wirkung. Wie die Präsidenten Van
Rompuy und Barroso in ihrer Erklärung vom 18. März zum Ausdruck gebracht haben,
erkennt die EU weder das illegal und illegitime Referendum auf der Krim noch
sein Ergebnis an. Die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und
Unabhängigkeit der Krim müssen geachtet werden. Die Europäische Union erkennt
den Anschluss der Krim und Sewastopols an die Russische Föderation nicht an und
wird dies auch künftig nicht tun. Auch der Europäische Rat
ist der Auffassung, dass das Referendum und die Maßnahmen im Anschluss daran
illegal sind, wie er in seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2014 zum
Ausdruck gebracht. Am darauffolgenden Tag unterzeichneten die EU und die
Ukraine den politischen Teil des Assoziierungsabkommens und bekräftigten ihre
Entschlossenheit, auch die restlichen Teile des Abkommens, die zusammen mit den
politischen Bestimmungen ein einziges Instrument darstellen, zu unterzeichnen
und zu schließen. Wie in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ betont, stellt das Assoziierungsabkommen nicht das Endziel der
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine dar[4].
Auch die andauernden
Krisen in der südlichen Nachbarschaft, vor allem der Bürgerkrieg in Syrien und
seine negativen Auswirkungen auf die Nachbarländer, erfordern kontinuierliche
Aufmerksamkeit und nachhaltiges Engagement seitens der EU. Aufgrund der durch
den Lissabonner Vertrag erteilten Kompetenzen verfügt die EU inzwischen über
eine wachsende Palette technischer und politischer Instrumente, die sie in die
Lage versetzt haben, eine verstärkte politische Rolle im Übergangsprozess in
Tunesien, Ägypten und Libyen zu spielen. Die Hohe
Vertreterin/Vizepräsidentin hat enge Kontakte mit verschiedenen politischen
Akteuren geknüpft und aufgrund dessen auch unter besonders schwierigen
Umständen Zugang zu ihnen gehabt – das vielleicht herausragendste Beispiel
dafür ist ihr Treffen mit Herrn Mursi. Dadurch war die EU in der Lage,
gegenüber den dortigen Regierungen für die Werte nachdrücklich einzutreten, die
ihr besonders am Herzen liegen. Auch der
EU-Sonderbeauftragte für die südliche Nachbarschaft, Bernardino Leon, und der
EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, haben eine
zentrale Rolle gespielt, indem sie ihre guten Dienste angeboten und das Profil
der EU in der Region geschärft haben. Die EU hat auch sofortige
und umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Bürgerkriegs in Syrien
und den zunehmenden Konsequenzen für die gesamte Region zu begegnen, die sich
durch den Zustrom von Flüchtlingen und die Gefahr von Unruhen in Nachbarländern
Syriens ergeben. Im Zusammenhang mit der gemeinsamen Mitteilung „Ein
umfassendes EU-Konzept für die Krise in Syrien“[5] stellte sie 2013
zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 400 Mio. EUR zur
Bewältigung der Folgen der Krise bereit. Angesichts der beispiellosen
Auswirkungen der Krise auf das syrische Volk und auf die Stabilität der
Nachbarländer hat die EU als größter Geber massive humanitäre und
nichthumanitäre Hilfe für die Opfer der Syrien-Krise bereitgestellt. Auch wenn sich die EU in
mehreren Fällen der Situation gewachsen zeigte und zügig reagierte, sollte
weiter darüber nachgedacht werden, wie die Politik und die dazugehörigen
Instrumente noch besser auf die sehr unterschiedlichen
Gegebenheiten in den Partnerländern ausgerichtet werden können und welche
Komponenten vielleicht abgeändert werden müssen, u. a. durch den Einsatz
zusätzlicher Politikinstrumente. Bei der Entwicklung der Rechtsgrundlagen der
Politik- und Finanzinstrumente der EU, wie z. B. der Rahmenvorschriften
für die makrofinanzielle Hilfe, oder von vereinfachten Verfahren im Bereich der
Handelspolitik und Eilverfahren für Entscheidungen über den Einsatz von
Instrumenten der GSVP muss der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, in
unterschiedlichen Situationen auf der Grundlage unterschiedliche
Entscheidungsverfahren rasch handeln zu können. Dies ist eine Problematik, mit
der sich die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten näher befassen sollten,
damit die EU besser und schneller auf die Entwicklungen in ihrer Nachbarschaft
reagieren und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Partner eingehen kann. 2. Umsetzung Wie schon 2012 erzielten
die Partnerländer sehr unterschiedliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer
Reformziele. In der südlichen
Nachbarschaft wirkte sich die politische Gesamtsituation oftmals negativ auf
die Bereitschaft der Partnerländer zur Umsetzung der vereinbarten Reformagenda
aus. Der demokratische Übergang in Tunesien kam dank eines breiten Dialogs
trotz starker Sicherheitsbedrohungen über das ganze Jahr hinweg voran. Wichtige
demokratische Schritte waren die Einsetzung einer neuen Regierung Mitte
Dezember 2013 und die Verabschiedung einer neuen Verfassung im Januar 2014. In
Marokko war der schwierige politische Kontext ein Grund für die unzulängliche
Erfüllung der Verpflichtungen, die bei der Verfassungsreform von 2011
eingegangen worden waren. In Ägypten wurde Präsident Mohammed Mursi nach
Massendemonstrationen und nach einem Ultimatum des Militärs entmachtet und
durch einen Interimspräsidenten ersetzt. Libyen sieht sich mit gravierenden
Sicherheitsproblemen konfrontiert, die auf die gesamte nordafrikanische Region ausstrahlen
(z. B. Sahelzone und Krise in Mali). Libanon, wo eine neue Regierung
eingesetzt wurde, und Jordanien haben mit den Auswirkungen des syrischen
Bürgerkrieges auf ihre politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme zu
kämpfen, wodurch ihre Fähigkeit zur Durchführung politischer und struktureller
Reformen schwer beeinträchtigt wird. Die USA unternahmen erneute Bemühungen zur
Herbeiführung einer Friedensregelung zwischen Israelis und Palästinensern und
erreichten eine Wiederaufnahme der Gespräche im Juli mit dem Ziel, innerhalb
von neun Monaten alle abschließenden Statusfragen zu klären. In der östlichen
Nachbarschaft ist zwar in einigen Ländern ein Erstarken demokratischer
Strukturen zu beobachten, doch umfassende Reformen wurden zum Teil durch politische
oder wirtschaftliche Partikularinteressen gebremst oder verhindert. Moldau und
Georgien haben die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen und die darin
vorgesehenen vertieften und umfassenden Freihandelszonen (AA/DCFTA)
abgeschlossen und die Abkommen paraphiert. Darüber hinaus haben sie
Fortschritte bei den politischen und justiziellen Reformen erzielt und die
Reformen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der AA/DCFTA fortgesetzt.
Allerdings warf die politische Krise in Moldau Anfang 2013 ein Schlaglicht auf
die Beeinflussbarkeit einiger staatlicher Institutionen, die Grenzen des
Systems der rechtsstaatlichen Gewaltenkontrolle und auf die noch ungefestigten
Reformergebnisse. In Georgien markierten die Wahlen vom Herbst 2013 die zweite
demokratische Machtübergabe innerhalb der letzten 18 Monate und einen
verfassungsrechtlichen Übergang von einem semi-präsidentiellen zu einem
parlamentarischen System. Die Präsidentschaftswahlen in Armenien vom Februar
2013 waren nach Meinung von Beobachtern trotz noch vorhandener
Unregelmäßigkeiten generell gut organisiert und wurden unter Einhaltung der
Grundfreiheiten durchgeführt. Armenien hatte über ein AA/DCFTA verhandelt, es
jedoch nach seiner Entscheidung über den Beitritt zur Eurasischen Zollunion
nicht paraphiert. In der Ukraine kam der Reformprozess völlig zum Erliegen, als
die Regierung die Vorbereitungen auf die Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens mit der EU aussetzte. Diese Entscheidung rief massive
Proteste bei der Bevölkerung hervor („Euromaidan“), die die politische
Assoziierung und die wirtschaftliche Integration der Ukraine in die EU
forderte. Aserbaidschan muss weitere Fortschritte hinsichtlich der Achtung von
Grundrechten und Grundfreiheiten erzielen. In Belarus kamen die politischen
Reformen nicht voran. Umsetzung der zentralen Empfehlungen des Jahres 2013 in einzelnen
Ländern Armenien hat einige
der zentralen Empfehlungen umgesetzt. So richtete es eine Arbeitsgruppe unter
Leitung der Präsidialverwaltung ein, die Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen
der OSZE/des BDIMR für die Wahldurchführung erarbeiten soll. Ferner wurden
einige Maßnahmen gegen Korruption in hohen Ämtern ergriffen. Die
Ethikkommission war jedoch noch immer nicht effektiv tätig. Armenien arbeitete
weiter an seinem Programm zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften („Regulatory
guillotine“), um die bürokratische Belastung zu verringern und der Korruption
den Nährboden zu entziehen. Es schuf eine behördenübergreifende Kommission für
die Durchführung der nationalen Strategie zum Schutz der Menschenrechte.
Weitere Maßnahmen waren die Verabschiedung einer Novelle des Gesetzes über den
Wehrersatzdienst und eines Gesetzes zur Gleichstellung und Chancengleichheit
von Männern und Frauen. Das Land verzeichnete Teilerfolge bei der Reform der
öffentlichen Verwaltung und ergriff einige Maßnahmen zur Reform der Justiz
sowie zur Beschleunigung der Sektorreformen und der Rechtsangleichung an den
EU-Besitzstand. Aserbaidschan
hat
einige zentrale Empfehlungen in Angriff genommen. Es befasste sich teilweise
mit der Problematik der öffentlichen Finanzverwaltung und ergriff Maßnahmen zur
Bekämpfung der Korruption. Georgien hat die
Mehrzahl der zentralen Empfehlungen des letztjährigen ENP-Fortschrittsberichts
umgesetzt. Die Präsidentschaftswahlen entsprachen internationalen Standards.
Die Reform des Justizsystems wurde fortgeführt, und die sektorspezifischen
Reformen sowie die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand gingen voran. Das
Land beteiligte sich aktiv an den Genfer Gesprächen und ergriff mit
Unterstützung der EU Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von
Binnenvertriebenen; darüber hinaus bekräftigte es seine Verpflichtung zu einem
echten Dialog mit den abtrünnigen Regionen. Moldau hat eine
Vielzahl der zentralen
Empfehlungen des letztjährigen ENP-Fortschrittsberichts umgesetzt. Es brachte
den Aktionsplan zur Visaliberalisierung zum Abschluss, erzielte Fortschritte
bei der Reform von Justiz und Strafverfolgung, begann mit der Neugestaltung des
Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung, beschleunigte die Durchführung des
Aktionsplans für Menschenrechte und des Aktionsplans zur Unterstützung der
Roma, erhielt den Dialog mit Tiraspol aufrecht und setzte anspruchsvolle
Rechts- und Sektorreformen fort. Die
Ukraine nahm einige der Empfehlungen des letzten Fortschrittsberichts
zum Wahlgesetz und den Wahlverfahren sowie zum Justizsystem in Angriff, doch
aufgrund der Aussetzung der Vorbereitungen auf die Unterzeichnung des AA/DCFTA
kam der Reformprozess zum Stillstand. Ägypten unternahm aufgrund
der politischen Ereignisse keine Schritte zur Umsetzung der zentralen
Empfehlungen des letztjährigen Berichts; einzige Ausnahme war die
Unterzeichnung des regionalen Übereinkommens über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Daher gelten die meisten
Empfehlungen auch weiterhin. Israel nahm einige
der zentralen Empfehlungen des letztjährigen Berichts in Angriff. Sowohl das
regionale Übereinkommen über paneuropäische Ursprungsregeln als auch das
umfassende Zivilluftfahrtabkommen EU-Israel wurden unterzeichnet, und das
Abkommen über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte
(ACAA) trat in Kraft. Jordanien nahm eine
Reihe der zentralen Empfehlungen des letztjährigen ENP-Fortschrittsberichts in
Angriff. Vor allem verabschiedete es eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung
und ratifizierte das regionale Übereinkommen über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Libanon folgte
mehreren Empfehlungen des Fortschrittsberichts von 2012. So erzielte es gewisse
Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die ACAA-Verhandlungen und erarbeitete
Rechtsvorschriften in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe,
Korruptionsbekämpfung und Wanderarbeitnehmer. Diese wurden allerdings vom
Parlament nicht angenommen. Marokko setzte die meisten
zentralen Empfehlungen um. Der Ministerausschuss billigte den
Gleichstellungsplan der Regierung und die Vorlage für ein Gesetz zur Schaffung
einer Behörde für Gleichstellung und Diskriminierungsbekämpfung (APALD).
Fortschritte waren auch bei den rechtlichen Rahmenregelungen zur
Korruptionsbekämpfung zu verzeichnen (z. B. Status der einschlägigen
Behörde). Weitere Maßnahmen waren die Veröffentlichung der nationalen Charta
für die Justizreform und die Erarbeitung zweier dazugehöriger Organgesetze.
Außerdem begannen die Verhandlungen über ein DCFTA, und die Vorbereitungen für
ein ACAA-Abkommen verliefen nach Plan. Palästina: Die
Palästinensische Behörde unterzeichnete das regionale Übereinkommen über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln und setzte damit eine der
Empfehlungen des letztjährigen ENP-Fortschrittsberichts um. Allerdings wurden
die meisten zentralen Empfehlungen noch nicht in Angriff genommen und sind
daher weiterhin aktuell. Tunesien verwirklichte
vor allem die Empfehlungen zur Konsolidierung der Demokratie (Annahme einer
Verfassung und Schaffung eines Rechtsrahmens in Bezug auf die Verhinderung von
Folter, die Medien, die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruptionsbekämpfung
und die Übergangsjustiz) sowie zu den Vorbereitungen für die nächsten Wahlen
(Ernennung von Mitgliedern der obersten unabhängigen Wahlinstanz). Im
bilateralen Bereich erzielte es Fortschritte auf dem Weg zu einer Partnerschaft
für Mobilität. Tunesien unterzeichnete ebenfalls das regionale Übereinkommen
über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Die Hohe Vertreterin, die
Kommission und die EU-Delegationen in den Partnerländern unternahmen verstärkte
Bemühungen, um den Partnerländern und der Öffentlichkeit die
Nachbarschaftspolitik näherzubringen. Im Jahr 2013 verabschiedete die EU eine
„Sichtbarkeitsstrategie“ für die Östliche Partnerschaft. Diese Strategie soll
gewährleisten, dass die Beteiligten und Nutznießer der Östlichen Partnerschaft
über die erwarteten langfristigen Vorteile und die konkreten Veränderungen
informiert werden, die diese Politik in ihren Ländern mit sich bringen wird.
Mit dem Internetportal „European Neighbourhood Info Centre“ (www.enpi-info.eu) wurde eine alle ENP-Länder
erfassende Online-Ressource geschaffen, die (in vier Sprachen) aktuelle
Informationen über Kooperationsprojekte in ENP-Ländern bietet. Das
„Neighbourhood Info Centre“ ist eine Komponente des Regionalen
Kommunikationsprogramms des ENPI (2011-2013), das außerdem Schulungs- und Networking-Projekte
für Journalisten, Studentenkonferenzen sowie eine Medienüberwachung und
Meinungsumfragen im ENP-Gebiet beinhaltet. Die
EU-Kommunikationsstrategie soll vor allem vermitteln, dass die ENP dazu
beiträgt, Europa und seine Nachbarschaft zu einem besseren, sichereren und
wohlhabenderen Ort zu machen, und die Lebensbedingungen der Menschen
verbessert, indem sie die Demokratie, Offenheit und Gleichstellung in der
Gesellschaft fördert, für mehr Wohlstand sorgt und die Vernetzung zwischen der
EU und den Nachbarländern voranbringt. Außerdem wird verdeutlicht, dass die ENP
jedermann zugutekommt — sogar Interessenten in Ländern außerhalb der
Nachbarschaft. Mitverantwortung und gegenseitige Rechenschaftspflicht bilden
das Herzstück der ENP. So bieten die Assoziierungsabkommen und die DCFTA mit
unseren Partnerländern auch Chancen und Vorteile für die Nachbarn der Nachbarn.
Kooperation und Vernetzung machen nicht bei den ENP-Partnern Halt, sondern
reichen über deren Grenzen hinweg. Es handelt sich um eine inklusive Politik. Allerdings ist zu sagen,
dass die EU die konkreten Nutzeffekte ihrer Initiativen noch besser erläutern
muss. Sie muss sicherstellen, dass die laufenden Verhandlungen zügig
vorangehen, die Abkommen möglichst bald in Kraft treten können und greifbare
Ergebnisse erzielt werden. Zugleich müssen sowohl die EU als auch die
Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Nachbarschaftspolitik attraktiv bleibt
und auf die Bedürfnisse der Partner ausgerichtet ist. Vor allem in Bereichen,
die noch weitgehend in die politische Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen,
muss die EU noch enger mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre
Verpflichtungen gegenüber ihren Partnern zu erfüllen. 2.1.
Vertiefte und tragfähige Demokratie Trotz der Bemühungen und
Verbesserungen in einigen Bereichen ergab sich 2013 insgesamt ein
uneinheitliches Bild mit einigen besorgniserregenden Trends. In Georgien,
Moldau, Marokko und Tunesien wurde von offizieller Seite ein klares Bekenntnis
zu Reformen abgegeben. Die Entwicklungen in Ägypten haben über das ganze Jahr
hinweg verdeutlicht, mit welchen Risiken und Fallstricken der demokratische
Wandel konfrontiert sein kann, wenn er nicht inklusiv und unparteiisch
gestaltet wird. Nur in wenigen
Nachbarschaftsländern fanden 2013 Wahlen statt. Bei den
Präsidentschaftswahlen in Georgien und (mit Einschränkungen) Armenien handelte
es sich um echte demokratische Wahlen, während die Präsidentschaftswahlen in
Aserbaidschan nicht in vollem Umfang den internationalen Standards entsprachen.
In Ägypten fand im Januar 2014 ein Verfassungsreferendum statt. Die Beteiligung
war relativ gering, und die Opposition hatte im Wahlkampf wenig Spielraum. Wenn auch die Grundfreiheiten
in bestimmten Teilen der Nachbarschaft gefährdet sind, ebnen doch die Fortschritte
bei der Behandlung von Minderheiten — z. B. in Moldau — und die Annahme
der neuen tunesischen Verfassung im Januar 2014 in diesen Ländern den Weg zu
mehr Rechtsstaatlichkeit und damit zu Demokratie und Achtung der
Grundfreiheiten. Eine Reihe von Ländern
nahm keine Verbesserungen vor und schränkt die Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit weiterhin ein. In Ägypten starben 2013 mehr als 1300
Menschen bei der gewaltsamen Auflösung von Protestaktionen durch
Sicherheitskräfte; außerdem wurde die Versammlungsfreiheit durch ein neues
Gesetz beschnitten und der Entwurf für ein Vereinsgesetz vorgelegt, das
ebenfalls restriktive Bestimmungen enthält. Diese Gesetze müssen mit der neuen
Verfassung in Einklang gebracht werden. In Armenien prangerte der Bürgerbeauftragte
die Unterlassung der strafrechtlichen Verfolgung von polizeilicher Gewalt gegen
friedliche Protestanten an; außerdem erhalten Arbeitnehmer und Gewerkschaften
nicht ihre vollen Rechte. In Aserbaidschan kann die Teilnahme an einer
„gesetzlich verbotenen Versammlung“ nach dem neuen Strafgesetzbuch bis zu zwei
Jahre Freiheitsentzug nach sich ziehen. Das Vereinsgesetz Algeriens enthält
problematische Bestimmungen und seine Umsetzung ist stark umstritten. Israel
behält die Beschränkungen für die Versammlungsfreiheit bei. In Palästina liegt
ein Entwurf für ein Gesetz vor, durch das sich die Lage der Gewerkschaften im
Gazastreifen verschlechtern könnte. Wenn die Versammlungsfreiheit verletzt
wird, sind auch der Schutz und die Förderung kollektiver Rechte in Frage
gestellt. In der Ukraine häuften
sich 2013 und Anfang 2014 die Berichte über die
Einschüchterung von Journalisten durch die Polizei. Moldau und Georgien
können auf einige positive Entwicklungen zurückblicken. In Tunesien haben
einige bezeichnende Beispiele für den dortigen Umgang mit Bürgerrechtlern
gezeigt, dass die Meinungsfreiheit trotz grundlegender positiver
Veränderungen noch immer nicht gewährleistet ist. Ähnliche Fälle gab es in
Marokko. Die Lage in Belarus ist
weiterhin besorgniserregend, was die Achtung der Menschenrechte, der
Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze angeht. In der gesamten Region
besteht Bedarf an weiteren Reformen der Justizsysteme. Die
Unabhängigkeit der Judikative ist noch nicht in allen Ländern vollständig
garantiert. In Ägypten wie auch in Israel, Libanon und Jordanien können
Zivilisten weiterhin vor Militärgerichte gestellt werden. Dagegen sind in
Georgien, Moldau, Marokko und der Ukraine justizielle Reformen zur Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit im Gange. Auch die neue Verfassung Tunesiens vom Januar
2014 ebnet den Weg zu Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. In
der gesamten Nachbarschaft kommt es noch immer zu Folter und Misshandlungen
in Strafvollzugsanstalten, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. In Tunesien
allerdings bestand der erste — und durchaus symbolische — Schritt der
Verfassunggebenden Nationalversammlung im Oktober 2013 (nach dem Ende der
Suspendierung) darin, für einen nationalen Mechanismus zur Verhinderung von
Folter zu stimmen. Moldau,
die Ukraine, Georgien und Marokko erzielten einige Fortschritte bei der
Einführung grundlegender Bestimmungen gegen Korruption, die aber noch
der Umsetzung harren. In anderen Ländern wie Libanon, Armenien und
Aserbaidschan fehlt es weiterhin an starken und effektiven Einrichtungen und
Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung. Ein gemeinsames Thema,
das sich in der gesamten Nachbarschaft stellt, ist die Reform der Polizei
mit dem Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit und die demokratische Kontrolle
wiederherzustellen. In mehreren Ländern setzt sich die Nichtachtung von
Menschenrechten im Strafvollzug oder durch Polizei und Armee fort. Immer wieder sind in den
Ländern der Nachbarschaft Anzeichen für soziale Spaltungen zu
beobachten, in denen sich die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten
reflektiert. Zunehmende Sorge bereiten geschlechtsspezifische Gewalt und
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, die sich gegen
LTBI-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) richten. Nur in
Israel gibt es keine gesetzliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Ausrichtung. In den meisten Ländern
der Nachbarschaft werden die Rechte von Minderheitenangehörigen nicht
gebührend geachtet. Das Spektrum der Ausgrenzung reicht von zunehmender Gewalt und
politischen Hassreden gegen Minderheiten in Armenien, der Ukraine, Palästina
und Israel bis hin zu religiös motivierten Übergriffen in Ägypten, die das
ganze Jahr hindurch andauerten. Die Diskriminierung und
Gewaltanwendung gegen Kinder wird größtenteils ignoriert, obwohl sie in
vielen Ländern der Nachbarschaft — vor allem dort, wo Konflikt- oder
Krisensituationen bestehen — ein Problem darstellt. Immer mehr Kinder werden
durch einen vorzeitigen Schulabgang oder fehlenden Zugang zu Bildung ihrer
Zukunftschancen beraubt. Hinzu kommt, dass sehr vielen jungen Menschen ein
gleichberechtigter Zugang zu menschenwürdiger Arbeit und zu einem angemessenen
Lebensunterhalt durch zahlreiche Hindernisse verwehrt wird. 2.2
Unterstützung der Zivilgesellschaft Reformbereitschaft kann
einer Gesellschaft nicht von außen aufgezwungen werden, sondern muss von innen
heraus entstehen. Die EU-Politik kann dabei eine Katalysatorrolle spielen,
indem sie direkt auf die Belange der Bürger eingeht, Reise- und
Studienmöglichkeiten für Staatsangehörige eröffnet (teils auch einseitig), die
Vernetzung zwischen Gemeinschaften fördert (Wirtschaft, Forschung,
Hochschulbereich, Kunst, Kultur usw.) und die Zivilgesellschaft unterstützt. Die neu ausgerichtete ENP
ist Ausdruck des Bemühens der EU um eine starke Partnerschaft mit den
Gesellschaften und hat die Instrumente, die der EU zur Unterstützung der
Zivilgesellschaft in den ENP-Regionen zur Verfügung stehen, weiter gestärkt. Konsultationen mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen sind mittlerweile fester Bestandteil der
Zusammenarbeit mit den Ländern der Nachbarschaft. So wird die Zivilgesellschaft
bei der Vorbereitung und Programmierung von EU-Finanzhilfen regelmäßig sowohl
zu politischen als auch zu praktischen Fragen konsultiert. Die nationalen
Plattformen des Forums der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen
Partnerschaft (EaP) bieten den zivilgesellschaftlichen Organisationen eine
einzigartige Chance für Gespräche über EaP-Prioritäten und für die gegenseitige
Information über den Fortgang gemeinsam festgelegter Reformen in den Bereichen
Demokratie, gute Regierungsführung und Wirtschaftsentwicklung. In der südlichen
Nachbarschaft spielt die Zivilgesellschaft in mehreren Ländern eine maßgebliche
Rolle bei der Umsetzung sozialer Programme, die von der EU gefördert werden
(Alphabetisierungsprogramme, Kinderbetreuung, Geschlechtergleichstellung usw.).
Ferner wurden Bemühungen zur Einrichtung eines strukturierten Dialogs zwischen
der Zivilgesellschaft, den staatlichen Organen und der EU auf regionaler Ebene
unternommen. Im Jahr 2014 werden die
EU-Delegationen in den ENP-Ländern kontinuierlich länderspezifische Fahrpläne
für den Austausch mit der Zivilgesellschaft erarbeiten. Auf diese Weise soll
ein gemeinsamer strategischer Rahmen für den Dialog der EU-Delegationen und der
Mitgliedstaaten mit der Zivilgesellschaft auf Länderebene geschaffen werden.
Darüber hinaus wird die EU ihre direkte Unterstützung der Zivilgesellschaft und
der Sozialpartner weiter verstärken, um die Bürger in die Lage zu versetzen,
ihre Anliegen zur Sprache zu bringen, einen Beitrag zur Politikgestaltung zu
leisten und die Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. 2.3.
Nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung In der östlichen wie auch
in der südlichen Nachbarschaft ist das wirtschaftliche Umfeld noch immer
problematisch. Die meisten Partnerländer verzeichneten ein schwaches
Wirtschaftswachstum, was nicht nur auf die Rezession im Euroraum und die
Konjunkturschwäche in Russland zurückzuführen war, sondern auch auf den
schleppenden Verlauf der Strukturreformen. Die EU hat den
makroökonomischen Dialog mit allen östlichen und südlichen Nachbarländern — mit
Ausnahme Libyens und Syriens — weiter ausgebaut. Dieser Dialog ermöglicht einen
offenen Meinungsaustausch über wirtschaftliche und finanzielle Entwicklungen in
den Partnerländern und in der EU, über politische Herausforderungen für die
Nachbarschaft und über die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn.
Er ist auch nützlich für die Überprüfung der wirtschaftlichen
Reformprioritäten, die in den ENP-Assoziierungsagenden und ‑Aktionsplänen
festgelegt wurden. Zusätzlich zum
regelmäßigen makroökonomischen Dialog erörtert die Kommission gezielt mit
denjenigen Partnerländern, die Makrofinanzhilfe der EU erhalten,
wirtschaftspolitische Fragen. Durch die Makrofinanzhilfe (MFH) sollen die
Partnerländer dabei unterstützt werden, makroökonomische Ungleichgewichte
anzugehen und wachstumsorientierte Strukturreformen durchzuführen. Im Jahr 2013
bereitete die EU neue Programme für Jordanien und Tunesien vor, während mit
Georgien und der Ukraine bereits MFH-Programme bestanden. An die Ukraine
erfolgten 2013 keine MFH-Auszahlungen, da für dieses Land keine Vereinbarung
mit dem IWF vorliegt. Armenien stellte im Februar 2013 einen Antrag auf ein
MFH-Programm, und ein entsprechender Vorschlag wird derzeit von der Kommission
geprüft. Aufgrund der verzögerten
Konjunkturerholung, der mangelnden Strukturreformen und der ausbleibenden
Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas bleibt die sozioökonomische
Lage bedenklich. Hohe Arbeitslosenquoten sind besonders im Süden ein Problem,
wo zugleich die Löhne stagnieren oder real zurückgehen. Außerdem leben in den
meisten ENP-Ländern beträchtliche Teile der Bevölkerung in Armut, was vor allem
für die ländlichen Gebiete gilt. Besonders stark sind Kinder betroffen. Die EU
fördert auch weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Sozialschutzes, zur
Armutsbekämpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei der Zusammenarbeit
zwischen der EU und den ENP-Partnern liegt der Akzent schon seit Langem auf der
Entwicklung des privaten Sektors als Schlüssel zu sozial verträglichem
Wirtschaftswachstum und zu Beschäftigung. Die Entwicklung eines dynamischen
privaten Sektors und vor allem die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
können zu einer besseren Regierungsführung und zu mehr Demokratie beitragen.
Außerdem bringt eine stärkere Privatwirtschaft mehr Unterstützung für
demokratische Reformen mit sich, weil ein Mittelstand geschaffen wird. In den östlichen wie auch
in den südlichen ENP-Ländern stellt Korruption nachweislich eines der
Haupthindernisse für Investitionen und unternehmerische Tätigkeit dar. Die
Trennung von privatwirtschaftlichen Interessen und politischen Ämtern ist
ebenso wie ein verbesserter Zugang zur Justiz unerlässlich, wenn die
Wirtschafts-, Investitions- und Unternehmenstätigkeit florieren und mehr
Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die EU tritt für eine
inklusive wirtschaftliche Entwicklung — insbesondere durch den Ausbau des
privaten Sektors — und für die Steigerung der Beschäftigung ein. Dazu
unterstützt sie die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der
Infrastruktur, die berufliche Ausbildung und das Unternehmertum durch die
verschiedensten politischen Initiativen und auch in finanzieller Hinsicht. Mit einer Reihe von
ENP-Partnern wurden bzw. werden DCFTA ausgehandelt, die nicht nur die
Handelsliberalisierung befördern, sondern auch wirksame Instrumente zur
Steigerung der Transparenz und Verbesserung des Regulierungsrahmens im
Allgemeinen sein können. Die mit den Partnern vereinbarten ENP-Aktionspläne
beinhalten auch bedeutende Vorhaben in Bereichen wie Unternehmenspolitik oder
technische Vorschriften und Normen. In der südlichen
Nachbarschaft bildet die industrielle Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer schon
seit Langem den Rahmen für die Weiterentwicklung der Unternehmenspolitik auf
der Grundlage der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, die momentan
ausgewertet und mit Blick auf die Einbeziehung von Elementen des „Small
Business Act“ für Europa (SBA)[6] überprüft wird. Mehrere
ENP-Partnerländer haben in Anlehnung an den SBA Bezugsdokumente angenommen, die
unternehmerische Initiative und ein günstiges Geschäftsumfeld fördern und so
zur Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen beitragen sollen. Im Bereich der
Östlichen Partnerschaft wurde 2012 die erste SBA-Beurteilung abgeschlossen. Die
Partnerländer erachteten die erarbeiteten Empfehlungen für äußerst hilfreich
und sind in der Mehrheit dabei, sie umzusetzen. Eine zweite Beurteilung – zur
Überwachung der Umsetzungsfortschritte – wird im ersten Halbjahr 2014 beginnen.
2.4. Stärkung der Handelsbeziehungen Die EU ist für fast alle
ENP-Länder der wichtigste Handelspartner. Es wurden Verhandlungen
über Assoziierungsabkommen einschließlich DCFTA mit Moldau, Georgien und
Armenien abgeschlossen (Armenien hat sich jedoch unterdessen der Eurasischen
Zollunion zugewandt, was der Unterzeichnung eines AA/DCFTA mit der EU
entgegensteht). Die Ukraine beschloss die Aussetzung der Vorbereitungen auf das
Assoziierungsabkommen/DCFTA, wobei sie sich auf die möglichen Auswirkungen
dieses Abkommens auf ihre Wirtschaft und ihre Wirtschaftsbeziehungen zu
Russland berief. Im Süden begannen die Verhandlungen über ein DCFTA mit
Marokko. Im Falle Tunesiens gingen die Vorbereitungen zwar weiter, aber
aufgrund der ungewissen politischen Lage verzögerte sich der Verhandlungsstart.
Jordanien setzte die Vorbereitungen fort, die bereits weit gediehen sind. Im
Juni 2013 fand ein erstes Treffen zum DCFTA mit Ägypten statt, doch nach den
politischen Unruhen im Sommer und dem Regierungswechsel wurden 2013 keine
weiteren Fortschritte erzielt. Mit einigen Partnern wurden bzw. werden Abkommen über die
Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)
ausgehandelt. Das ACAA mit Israel trat im Januar 2013 in Kraft. In den anderen
Partnerländern im südlichen Mittelmeerraum gingen die Vorbereitungen mit
unterschiedlichem Erfolg weiter. Diese Abkommen sind leistungsstarke
Instrumente für die wirtschaftliche Integration mit der EU. Die Partnerländer
gleichen ihre Gesetze und Normen in wichtigen von der EU geregelten
Wirtschaftssektoren an den EU-Besitzstand an. Gleiches gilt für ihre
Einrichtungen in den Bereichen Standardisierung, Akkreditierung,
Konformitätsbewertung, Metrologie und Marktüberwachung. In bestimmten von ihnen
selbst ausgewählten Bereichen können die Partnerländer mit der EU unter
denselben Bedingungen Handel treiben wie die EU-Mitgliedstaaten untereinander. 2.5. Migration
und Mobilität Entscheidende
Entwicklungen vollzogen sich 2013 bei der Zusammenarbeit im Bereich Freiheit,
Sicherheit und Recht in 2013. Dies gilt insbesondere für die Mobilität und
Migration. Die Ukraine und Moldau nutzten die Aktionspläne für
Visaliberalisierung (Visa Liberalisation Action Plans – VLAP) auch
weiterhin als Instrument zur Durchführung tiefgehender Strukturreformen in
diesem Bereich im Allgemeinen, und beide Länder erzielten bedeutende
Fortschritte bei der Umsetzung dieser Aktionspläne. Der Vorschlag der
Kommission, Moldau auf die Positivliste nach Verordnung 539/2001 zu setzen und
moldauischen Staatsangehörigen mit biometrischen Reisepässen visumfreies Reisen
in den Schengen-Raum zu ermöglichen, wurde vom Europäischen Parlament
gutgeheißen und im März 2014 vom Rat gebilligt. Dies war ein wichtiger
Schritt bei der Förderung von Kontakten zwischen den Menschen und erzeugte auch
für andere Partner der östlichen Nachbarschaft eine positive Dynamik. Georgien
legte seinen VLAP im Februar vor und erzielte laut dem ersten Umsetzungsbericht
der Kommission vom November 2013 bedeutende Fortschritte bei der Verwirklichung
der Zielvorgaben der ersten Phase. Das Visaerleichterungsabkommen
EU-Aserbaidschan wurde auf dem Gipfel von Vilnius im November unterzeichnet
und die Mobilitätspartnerschaft EU-Aserbaidschan im Dezember. Im Juli
2013 erfolgte die Paraphierung des Rückübernahmeabkommens EU-Aserbaidschan.
Nach dem EaP-Gipfel in Vilnius nahmen die EU und Belarus Verhandlungen über
Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen auf. In der südlichen
Nachbarschaft konnten wesentliche Erfolge verbucht werden. Im Juni 2013 wurde
die Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Marokko (die
erste mit einem südlichen ENP-Partner) unterzeichnet und am 3. März 2014
die Mobilitätspartnerschaft mit Tunesien. Nun geht es darum, die im
Rahmen dieser Partnerschaften vorgesehenen Projekte durchzuführen. Im Dezember
2013 liefen die Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft mit Jordanien
an. Der tragische Untergang eines Migrantenboots vor Lampedusa veranlasste die
Kommission zur Vorlage von Vorschlägen[7] mit dem Ziel, durch
verstärkte EU-Aktionen weitere Todesfälle von Migranten im Mittelmeer zu
verhindern. Diese Vorschläge wurden auf der Tagung des Europäischen Rates[8] im Dezember erörtert. Gute Fortschritte wurden
bei der Koordinierung der sozialen Sicherung mit den südlichen
ENP-Ländern im Bereich Arbeitskräftemobilität erzielt. Die technischen
Gespräche über die Umsetzung der Bestimmungen der Assoziierungsabkommen mit
Marokko und Israel kamen zum Abschluss. Im Falle Algeriens und Tunesiens sind
weitere technische Gespräche erforderlich. 2.6. Finanzielle Unterstützung Die finanzielle
Unterstützung der EU ist ein wichtiger Aspekt, um den Partnerländern bei der
Verwirklichung vereinbarter Ziele und ihrer Reformagenda zu helfen. Insgesamt
erhielten die Partner im Zeitraum 2007 bis 2013 Finanzmittel von über
13 Mrd. EUR und damit wesentlich mehr als ursprünglich vorgesehen.
Darin eingeschlossen war eine zusätzliche Hilfe von 2,6 Mrd. EUR, die
unter anderem als Reaktion auf die Schaffung der Östlichen Partnerschaft im
Jahr 2009, die arabischen Revolutionen 2011 und den anhaltenden Bedarf in
Palästina und Syrien mobilisiert wurde. Allein 2013 erreichte die
Unterstützung für die ENP-Partnerländer aus dem Europäischen Nachbarschafts-
und Partnerschaftsinstrument (ENPI) 2,56 Mrd. EUR und damit den höchsten
Jahresbetrag des gesamten Siebenjahreszeitraums. Ein Teil davon war die
zusätzliche anreizorientierte Unterstützung (im Rahmen des SPRING- und des
EaPIC-Programms) für die Länder, die den größten Reformwillen zeigen und beim
Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie Fortschritte erzielen. Auch über die
internationalen Finanzinstitute, insbesondere die EIB und die EBWE, stellte die
EU umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung, vor allem für kleine und mittlere
Unternehmen. Im Jahr 2013 hat die EU
im Rahmen der Verabschiedung des modernisierten mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2014 bis 2020 die Überarbeitung ihrer Finanzierungsinstrumente
einschließlich des Europäischen Nachbarschaftsinstruments abgeschlossen. Das
neue Nachbarschaftsinstrument wird neben einer schnelleren und flexibleren
Unterstützung unserer Nachbarn auch eine größere Differenzierung und verstärkte
Anreize ermöglichen. Trotz der Finanzkrise und eines insgesamt reduzierten
EU-Haushalts belaufen sich die für die ENP insgesamt bereitgestellten Mittel
auf 15,4 Mrd. EUR, einen Betrag, der deutlich macht, welch hohen Stellenwert
die EU dieser Region einräumt. Der
Großteil der Finanzmittel für die 16 ENP-Partner wird im Rahmen des ENI
bereitgestellt. Das ENI sieht eine stärkere Kohärenz zwischen Politik und
finanzieller Unterstützung vor und legt Mechanismen für die Anwendung des
anreizorientierten Ansatzes fest, um die Partnerländer zu umfangreicheren
Reformen zu bewegen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen von bilateralen und
Mehrländerprogrammen sowie von Programmen der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit. 2.7. Sektorbezogene Zusammenarbeit Die ENP bietet den
Partnerländern durch sektorbezogene Maßnahmen eine Reihe von sehr konkreten
Möglichkeiten in einer Vielzahl von verschiedenen Bereichen. Sektorpolitischer
Dialog und Zusammenarbeit im Regulierungsbereich mit dem Ziel der Konvergenz
mit den EU-Normen und ‑Standards sind wesentliche Bestandteile der ENP
und Ausdruck der praktischen Anwendung der EU-Politik in der
Nachbarschaftsregion. Sie unterstützen Reformen, die eine gute Leitung und
Verwaltung in den Institutionen sowie den Zugang aller Bürger zu
Sozialdienstleistungen sichern und damit zur Schaffung eines günstigen Umfelds
für breitenwirksames Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
beitragen sollen. In der ENP-Region gab es
intensive politische Aktivitäten zur Absteckung des künftigen Kurses in den
Bereichen Energie und Verkehr. Der Vertrag über die Energiegemeinschaft
bildete auch weiterhin den Hauptrahmen für die Zusammenarbeit mit den östlichen
Partnern. Der Ministerrat beschloss, die Laufzeit des Vertrags bis 2026 zu
verlängern, und begrüßte den Antrag Georgiens auf Vollmitgliedschaft. Es wurden
mehrere große Energieinfrastrukturprojekte vereinbart. Die Annahme des
endgültigen Investitionsbeschlusses durch das Konsortium Shah Deniz II im
Dezember 2013 war ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des südlichen
Gaskorridors. Im Juni unterzeichneten die EU und Israel ein umfassendes
Luftverkehrsabkommen. Auf dem Gipfel in Vilnius wurde ein derartiges Abkommen
zwischen der EU und der Ukraine paraphiert, und entsprechende Verhandlungen
laufen gegenwärtig mit Aserbaidschan und Tunesien. Mehrere Partner waren im
Bereich des Klimawandels ministeriumsübergreifend tätig, und
beispielsweise Jordanien verabschiedete eine integrierte Strategie in Bezug auf
den Klimawandel. Die EU startete regionale Projekte zur technischen Hilfe
(Clima East und Clima South), womit die Bemühungen aller Partner um einen
Übergang zu einer CO2-armen Entwicklung und die Stärkung der
Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel unterstützt werden. Eine weitere
politische Zusammenarbeit wird auch im Hinblick auf die Verhandlungen über ein
neues internationales Klimaabkommen erforderlich sein, das 2015 in Paris
abgeschlossen werden soll. Alle Partnerländer
beteiligen sich sehr aktiv an regionalen Umweltprogrammen im Rahmen der
ENP, wodurch echte Fortschritte im Hinblick auf eine ressourcenschonendere
wirtschaftliche Entwicklung und die Realisierung anderer strategischer Ziele im
Sektor erzielt werden. Auf dem dritten Gipfeltreffen der Östlichen
Partnerschaft in Vilnius wurde die vorrangige Bedeutung der Umwelt anerkannt,
und man einigte sich auf die Fortsetzung des Prozesses der Angleichung der
Rechtsvorschriften und der Annäherung der politischen Konzepte. Fünf ENP-Länder
haben sich für einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit der Europäischen
Umweltagentur entschieden, und für Mai 2014 ist ein UfM-Ministertreffen zum
Thema Umwelt und Klimawandel geplant. Beim Aufbau eines „Gemeinsamen
Raumes für Wissen und Innovation“ wurden zusammen mit den ENP-Partnern
weitere Fortschritte erzielt. Durch Politikdialog, Kapazitätsaufbau auf
nationaler und regionaler Ebene, Zusammenarbeit im Bereich Forschung und
Entwicklung und Verbesserung der Mobilität der Wissenschaftler wurden dabei die
Verbindungen zwischen der EU und ihren Partnern weiter gestärkt. Im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft wurde ein eigener Ausschuss für Forschung und
Innovation eingerichtet, während die Zusammenarbeit in der südlichen
Nachbarschaft weiterhin im Rahmen des Monitoringausschusses für die
Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeerländern im Bereich Forschung
und technologische Entwicklung bei der Union für den Mittelmeerraum erfolgte.
Armenien, Israel und Moldau ersuchten formell um eine Assoziierung mit dem
EU-Programm „Horizont 2020“ für Forschung und Innovation, damit sie die vom
bislang größten Forschungsprogramm der EU gebotenen Möglichkeiten umfassend
nutzen können. Die Verhandlungen mit Israel über eine Assoziierung mit dem
Programm wurden im Dezember 2013 abgeschlossen, während die formellen Gespräche
mit Moldau im Januar 2014 begannen. Bildung, Jugend und Kultur waren weiterhin wichtige Bereiche für die
Zusammenarbeit zwischen der EU und den ENP-Partnern; insgesamt 3175 Studenten
und Akademiker machten von Austauschmöglichkeiten im Rahmen von Erasmus Mundus
Gebrauch. Aufgrund spezieller Regelungen für Studenten aus Partnerländern des
südlichen Mittelmeerraums wurde 2013 die bisher höchste Anzahl von Stipendien
an Studenten aus diesen Ländern vergeben, damit sie ihren Abschluss in der EU
erwerben können. Auf der Tagung der Bildungsminister im Rahmen des Dialogs der
Östlichen Partnerschaft in Jerewan wurden die Erfolge bisheriger Programme für
die wissenschaftliche Zusammenarbeit herausgestellt und die Ziele des neuen
Programms Erasmus+ gebilligt. Mehr als 9600 Jugendliche und Jugendbetreuer aus
Nachbarländern und 710 Freiwillige konnten das Programm „Jugend in Aktion“ für
sich nutzen. Auf der ersten Ministerkonferenz der Östlichen Partnerschaft zum
Thema Kultur wurde erneut auf die Rolle der Kultur bei der menschlichen und
sozioökonomischen Entwicklung verwiesen. Im ENP-Programm für Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung (ENPARD), einem weiteren Baustein des
Engagements der EU für Wachstum und Stabilität in der Nachbarschaftsregion,
wird die Bedeutung der Landwirtschaft für Ernährungssicherheit, nachhaltige
Entwicklung und Arbeitsplatzschaffung in ländlichen Gebieten anerkannt. Der
Politikformulierung im Rahmen des ENPARD liegt eine partizipatorische Methode
zugrunde. Das Programm ist zwar angesichts der allgemeinen Herausforderungen in
den ENP-Ländern sehr geeignet, doch zu seiner Umsetzung wird nachhaltige
politische Unterstützung erforderlich sein. Mit der Umsetzung des Programms in
Marokko, Algerien und Tunesien wird 2014 begonnen. Die erste Sitzung des Panels
für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Rahmen des Dialogs der
Östlichen Partnerschaft fand im Mai 2013 statt und die zweite im Januar 2014.
Auf der Ministertagung der Östlichen Partnerschaft zum Thema Landwirtschaft und
Entwicklung, die im Januar 2014 in Chisinau abgehalten wurde, war die Umsetzung
des ENPARD eines der zentralen Themen. Im Bereich des
Gesundheitswesens wurde ein Mittelmeer-Programm für die Ausbildung von
Epidemiologen gestartet, was zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Partnern
in dieser Region beigetragen hat, während östliche Nachbarn an Zusammenkünften
des HIV/Aids-Think-Tank und des Forums der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene
beteiligt waren. Die EU setzte ihre
konstruktive Zusammenarbeit mit den ENP-Mittelmeerpartnern im Bereich der integrierten
Meerespolitik fort und gab den Anstoß für einen umfassenden Dialog mit den
östlichen Partnern aus den Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres. Im Jahre 2013
verabschiedete die EU im Rahmen ihres mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 eine
neue Generation von Programmen, von denen viele den ENP-Partnern offenstehen.
Auf der Grundlage ihres gestärkten ENP-Rahmens wird die EU auch künftig gezielt
darauf hinwirken, die Partner für eine Teilnahme an Programmen und
Einrichtungen der EU zu gewinnen. 2.8 Reform des Sicherheitssektors und Konfliktbeilegung Die EU unterstützt die
Reform der Sicherheitsinstitutionen der ehemals autoritären Regimes, um
Transparenz, Verantwortlichkeit und demokratische Kontrolle in den
Sicherheitssektoren zu verbessern. In mehreren Ländern ist
die EU bereits an Missionen zur Unterstützung des Grenzschutzes oder an
Überwachungs- bzw. Beratungs-/Unterstützungsmissionen beteiligt, und zwar
sowohl im Osten (EUBAM Moldau, EUMM Georgien) als auch im Süden (EUBAM Libyen
und EUBAM Rafah, EUPOL COPPS in Palästina). Diese größtenteils im Rahmen der
GSVP durchgeführten Missionen wurden durch langfristige Programme zum
Kapazitätsaufbau und zur Schaffung der Grundlagen für institutionelle Reformen
ergänzt. Im Süden hat die EU bereits mit einer Reihe von Ländern
zusammengearbeitet. In Tunesien haben europäische Experten eine Bewertung der
Polizei vorgenommen, die als Grundlage für die Festlegung nationaler
Strategieansätze dienen soll. Zudem unterstützt die EU in Libanon den Aufbau der
für Sicherheit und Stabilisierung notwendigen nationalen Fähigkeiten. Die östlichen
Partnerländer werden angehalten, Reformen im Sicherheitssektor und im Bereich
der Rechtsdurchsetzung (einschließlich bei der Polizei) vorzunehmen und die
demokratische Kontrolle der Militär- und Sicherheitskräfte zu gewährleisten.[9] In Moldau wurden diese Reformen 2013
eingeleitet, und Polizei und Grenzschutz werden ab 2014 einen
Schwerpunktbereich der EU-Unterstützung im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments (ENI) bilden. Neben dem Programm für polizeiliche
Zusammenarbeit mit den östlichen Partnerländern wurde 2013 als Bestandteil der
multilateralen Komponente der EaP ein neues Gremium zur Zusammenarbeit im
Rahmen der GSVP eingerichtet. Es wird sich vornehmlich mit sicherheits- und
verteidigungspolitischen Fragen befassen und den östlichen Partnerländern
helfen, ihre Kapazitäten wie auch ihren Beitrag zu GSVP-Missionen und ‑Operationen
zu erhöhen. Zudem dient es dem Informationsaustausch zwischen Ländern der Östlichen
Partnerschaft, Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen. Die EU war auch 2013 ein
aktiver Partner auf internationalen Foren zur Konfliktbeilegung, wie etwa bei
den Genfer Gesprächen und den „5+2“-Gesprächen, und unterstützte nach wie vor
uneingeschränkt die Arbeit der Minsk-Gruppe der OSZE. Der für den Südkaukasus
und die Krise in Georgien eingesetzte EU-Sonderbeauftragte ebnete den Weg für
einen Dialog zwischen den Parteien. Was den
Nahost-Friedensprozess anbelangt, so unterstützte die EU uneingeschränkt die
auf Vermittlung der USA wieder aufgenommenen direkten Verhandlungen zwischen
Israelis und Palästinensern und bekundete wiederholt ihre Bereitschaft, mit
Hilfe aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel den Parteien bei ihrer Suche
nach einer Vereinbarung zu allen den endgültigen Status betreffenden Fragen zu
helfen. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2013 hielten die
EU-Außenminister übereinstimmend fest, dass die EU im Kontext einer
Vereinbarung über den endgültigen Status ein nie dagewesenes Paket an
politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Unterstützung
bereitstellen wird. Die EU setzte ihre Unterstützung für den Institutionsaufbau
und die Governance sowie die Entwicklung des privaten Sektors wie auch die
humanitäre Hilfe in Palästina fort. Sie behielt auch die Kapazitäten der
Mission EUBAM Rafah bei, um ihre Tätigkeit am Grenzübergang Rafah jederzeit
wiederaufzunehmen, wenn die politischen Bedingungen und die Sicherheitslage
dies zulassen. 3. Östliche und südliche
Dimension der ENP 3.1.
Östliche Partnerschaft Die
Zusammenarbeit der EU mit ihren osteuropäischen Partnern — Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine — hat sich 2013
intensiviert. Mehrere Partnerländer sind im Prozess der politischen
Assoziierung und wirtschaftlichen Integration in die EU große Schritte
vorangekommen. Ein wichtiger Meilenstein war das dritte Gipfeltreffen der
Östlichen Partnerschaft am 28./29. November 2013 in Vilnius. Es bot
Gelegenheit, Bilanz über die Fortschritte zu ziehen, die seit dem zweiten
Gipfeltreffen in Warschau erzielt wurden, und den Weg für die kommenden beiden
Jahre abzustecken. Obwohl es in der nächsten Phase der Östlichen Partnerschaft
zu einer größeren Differenzierung bei den bilateralen Beziehungen kommen wird,
muss gleichzeitig auch an der Ausgestaltung einer gemeinsamen Agenda gearbeitet
werden, die für alle sechs Partnerländer relevant ist. Perspektivisch gesehen
wird die multilaterale Komponente der Östlichen Partnerschaft weiterhin
verstärkend auf die Zielsetzungen im bilateralen Bereich einwirken und
gleichzeitig den Dialog und die Zusammenarbeit zu einer Reihe gemeinsamer
Probleme fördern, wie sie in den Arbeitsprogrammen der vier thematischen
EaP-Plattformen festgelegt sind. Multilaterale Kontakte auf Ministerebene sind
dafür unverzichtbar, und es wird ganz besonders darauf ankommen, die
informellen Dialoge im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fortzusetzen. Diese
Treffen bieten erwiesenermaßen eine ausgezeichnete Gelegenheit für einen regelmäßigen
informellen Austausch zwischen den Außenministern sowohl zur Agenda der
Östlichen Partnerschaft als auch zu außenpolitischen Themen von gemeinsamem
Interesse. Das trägt zur Verstärkung der politischen und sicherheitspolitischen
Annäherung und zur Erhöhung der Wirksamkeit im Bereich der Außenpolitik bei.
Gleichermaßen sollte nach Möglichkeiten für sektorspezifische Ministertreffen
gesucht werden, wobei das 2013 veranstaltete Treffen zum Thema Verkehr und
Justiz als Orientierung dienen könnte. In
der Mitteilung über die Europäische Nachbarschaftspolitik vom Mai 2011[10] wiesen die Kommission und die Hohe
Vertreterin darauf hin, dass die Werte, auf die sich die Europäische Union
stützt — Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
sowie Rechtsstaatlichkeit — auch die Grundlage für die politische Assoziierung
und wirtschaftliche Integration bilden. Diese Werte sind in Artikel 2 des
Vertrags über die Europäische Union verankert und liegen auch den Artikeln 8
und 49 zugrunde. Die
Aktionsschwerpunkte für die kommenden Jahre werden in dem Bericht über die
Umsetzung der Östlichen Partnerschaft 2013 beschrieben, der dieser
Mitteilung beigefügt ist. 3.2 Partnerschaft
mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand Als Reaktion auf die historischen
Ereignisse in der arabischen Welt im Jahr 2011 bot die EU ihren Partnern im
Mittelmeerraum eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand[11] an. Dazu
wurde 2012 ein Fahrplan mit den Zielen angenommen, die im Rahmen dieser
Partnerschaft verfolgt werden sollen. Allerdings wurde seine Umsetzung 2013
sehr stark von den immer wieder folgenschweren politischen Entwicklungen im
südlichen Mittelmeerraum beeinflusst. Die politische Lage in
den südlichen Nachbarschaftsländern wurde 2013 immer unübersichtlicher, und die
Lage änderte sich ständig, wodurch die regionale Integration immer mehr in
Frage gestellt wurde. Der anhaltende Konflikt in Syrien hat die Lage in der
gesamten Region weiter erschwert, und seine Auswirkungen beeinträchtigen die
politische Stabilität in einigen Nachbarländern. Die Region sieht sich mit
einem Flüchtlingsstrom konfrontiert: Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind
aus Syrien geflüchtet, um Zuflucht in benachbarten Ländern zu suchen. In vielen Mittelmeerländern
ist eine politische und religiöse Polarisierung zu beobachten, so
beispielsweise in Ägypten, wo die Ereignisse im Juli zur Absetzung von
Präsident Mursi führten. Zwar gab es weiterhin Fortschritte beim Aufbau und bei
der Stärkung der institutionellen Basis der Demokratie, jedoch wurde dieser
Prozess in einigen Ländern durch interne politische Konflikte empfindlich
gestört. Die EU allerdings hat mit Hilfe der Mechanismen, die im Rahmen von
bilateralen politischen Dialogen und Hilfeprogrammen zur Verfügung stehen, die
Zusammenarbeit mit den Ländern im südlichen Mittelmeerraum und deren
Unterstützung fortgesetzt und sogar noch intensiviert. Die Aktionsschwerpunkte
für die kommenden Jahre werden in dem Bericht über die Umsetzung der
Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand 2013 beschrieben,
der dieser Mitteilung beigefügt ist 4. Die EU als diplomatischer Akteur und Sicherheitsgarant Der
Wunsch nach Stabilität, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung war Anlass für
die Konzipierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, und die EU sieht darin
auch weiterhin eines ihrer wichtigsten Ziele. Sicherheit im weitesten Sinne
erfordert eine transparente und verantwortungsvolle Staatsführung, die Achtung
der Grundrechte und ‑freiheiten sowie gute wirtschaftliche Aussichten und
Beschäftigungsmöglichkeiten. Die EU und ihre Partner
in der Nachbarschaft sind in einem sich rasch wandelnden und komplexen
geostrategischen Umfeld mit langjährigen und auch immer wieder neu entstehenden
Sicherheitsproblemen konfrontiert. Zu den großen Sicherheitsproblemen zählen
auch der Terrorismus und die organisierte Kriminalität, einschließlich des
Menschen-, Drogen- und Schusswaffenschmuggels. Die instabile Sicherheitslage
und mehrere schwelende Konflikte, aufgrund derer die EU und ihre Partner die
Vorteile der Zusammenarbeit im Rahmen der ENP nicht voll ausschöpfen können,
lassen keinen Zweifel daran, dass die EU künftig einen noch größeren Beitrag
zur Sicherheit in ihrer Nachbarschaft leisten muss, womit sie auch ihre eigene
Sicherheit erhöht. Es handelt sich um einen Bereich von gemeinsamem Interesse
für die EU und einige ihrer Partner, und zwar selbst für diejenigen, die
bislang zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der erneuerten
ENP nur wenig bereit oder in der Lage waren. Im Umgang mit den regionalen
Sicherheitsproblemen ist eine engere Zusammenarbeit jedoch zweifellos
notwendig. Ausgehend vom EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen, das
auf die Vermeidung und Bewältigung von Konflikten und deren Ursachen abzielt,
müssen die EU und — im Rahmen von bilateralen Bemühungen — auch ihre
Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Das gemeinsame
Krisenmanagement kann durch Förderung und Erleichterung der Beteiligung der
Partner an GSVP-Missionen gestärkt werden. Die Rahmenabkommen über die
Beteiligung an GSVP-Missionen, die die EU mit der Ukraine, Moldau und Georgien
abgeschlossen hat, sollten weiter umgesetzt werden, und eine Fortführung der
Beratungen über weitere mögliche Rahmenabkommen und Beteiligungen an
GSVP-Missionen ist angeraten, insbesondere mit Jordanien und Marokko. Damit die ENP für die
Partner auch bei langanhaltenden und sich ausweitenden politischen,
wirtschaftlichen und Sicherheitskrisen ihre Relevanz behält, sollte die EU in
deren Rahmen unter dem Gesichtspunkt der Diplomatie, Konfliktverhütung und
Schlichtung tätig werden. Dabei sind auch traditionelle Sicherheitsfähigkeiten
zu fördern, z. B. in den Bereichen militärische Beratung und Ausbildung
und bei der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Grenzschutz. Zudem sollten
die Partner gegebenenfalls bei der Erfüllung ihrer internationalen
Verpflichtungen in Bezug auf umfassendere Sicherheitsaufgaben unterstützt
werden, die aus einschlägigen Übereinkommen resultieren. Die EU muss sich vor
allem stärker auf die Unterstützung von Reformen konzentrieren, die auf mehr
Transparenz, Verantwortlichkeit und demokratische Kontrolle in den
Sicherheitssektoren gerichtet sind, um sowohl im Osten als auch im Süden ein
günstiges Umfeld für Demokratie und inklusives Wachstum zu schaffen. Für die Effizienz und
Nachhaltigkeit der EU-Unterstützung müssen die allgemeinen strategischen und
bilateralen politischen Ziele besser aufeinander abgestimmt sein, unter anderem
im Bereich der GSVP und bei der Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Das
EU-Gesamtkonzept für die Bewältigung externer Konflikte und Krisen[12] wird es der EU ermöglichen, unter Einsatz aller bestehenden Politik-
und Finanzinstrumente ihre Maßnahmen auf die spezifischen Bedürfnisse der
ENP-Partner in Krisen- und Nachkrisensituationen auszurichten. Durch eine
kohärentere gemeinschaftliche Anwendung der EU-Instrumente, einschließlich der
bilateralen Aktivitäten der Mitgliedstaaten mit den Partnern in der
Nachbarschaftsregion, wird die EU noch besser in der Lage sein, auf
kurzfristige wie auch langfristige Herausforderungen und Bedürfnisse in der
Region einzugehen. 5. Schlussfolgerungen Die ENP ist eine Politik
des kontinuierlichen Engagements. Ihren Wert machen nicht allein die Erfolge
ihrer einzelnen Komponenten aus (z. B. politische Reform/
Demokratisierung, Marktintegration, bessere Mobilität und zwischenmenschliche
Kontakte sowie sektorbezogene Zusammenarbeit). Sie bindet Länder/Gesellschaften
im Übergang und selbst in Krisensituationen an die EU und gibt ihnen Halt,
indem sie Werte und Normen zur Ausrichtung der Reformbemühungen vorgibt und
generell über verschiedene Netze die Anbindung an die EU und andere Partner
ermöglicht. Sie bildet einen Rahmen für die Bemühungen um die Herbeiführung und
Sicherung von Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Sicherheit für die EU und
ihre Partner. Obwohl dies möglicherweise eine kontinuierliche Prüfung der
Angemessenheit und Eignung der ENP und ihrer Instrumente verlangt, sollte die
ENP aus naheliegenden Gründen auch in den kommenden Jahren den Rahmen für die
Beziehungen der EU mit ihren Nachbarn bilden. Gleichzeitig muss sich
die EU um stärkere Kohärenz bei ihren politischen Zielen bemühen und sondieren,
wie es durch die Anpassung ihrer Beschlussfassungsverfahren und eventuell durch
den Einsatz zusätzlicher Politikinstrumente noch besser gelingen kann, Krisen
zu verhindern und eine Antwort auf sich rasch ändernde Situationen zu finden.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich schwerpunktmäßig damit befassen,
wie die EU noch besser in die Lage versetzt werden kann, auf Entwicklungen in
ihrer Nachbarschaft zu reagieren und auf veränderte Bedürfnisse der Partner
einzugehen. Ziel der EU ist es auch
weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass die ENP für alle ihre Partner relevant
und wirksam ist, einschließlich derer, die sich mit Zwängen und Konflikten
auseinanderzusetzen haben. Die ENP muss wirksam zu Konfliktprävention,
-management und -lösung beitragen und den Partnern die richtigen Anreize für
die Durchführung von demokratischen, wirtschaftlichen und strukturellen
Reformen bieten. [1] Dieser gemeinsamen Mitteilung sind folgende Dokumente
beigefügt: zwölf Fortschrittsberichte über die Länder, mit denen ein
ENP-Aktionsplan oder ein entsprechendes Dokument vereinbart wurde, zur
Bewertung der Umsetzung der ENP im Jahr 2013, zwei regionale
Fortschrittsberichte über die im Jahr 2013 erzielten Fortschritte bei der
Umsetzung der Östlichen Partnerschaft und der Partnerschaft für Demokratie und
gemeinsamen Wohlstand sowie ein statistischer Anhang. [2] Die europäische Nachbarschaft umfasst Ägypten, Algerien,
Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen,
Marokko, die Republik Moldau (im Folgenden Moldau), Palästina (diese hier
verwendete Bezeichnung ist kein Ausdruck einer Anerkennung Palästinas als Staat
und lässt jegliche Positionen zur Anerkennung Palästinas als Staat unberührt),
Syrien, Tunesien und die Ukraine. [3] SEC(2014) 200 [4] Schlussfolgerungen zur Ukraine, Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 10. Februar 2014 in Brüssel. [5] JOIN(2013) 22/2, „Ein umfassendes EU-Konzept für die
Krise in Syrien“. [6] KOM(2008) 394
endg., „Vorfahrt für KMU in Europa. Der ‚Small Business Act‘ für Europa“. [7] COM(2013)
869 final über die Arbeit der Mittelmeer-Task Force. [8] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20.
Dezember 2013, EUCO 217/13. [9] Siehe EaP Roadmap 2012-2013, SWD(2012) 109 final. [10] KOM(2011) 303 vom 25.5.2011, „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“. [11] KOM(2011) 200 vom 8.3.2011, „Eine
Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand“. [12] JOIN(2013) 30 final, EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen.