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GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept /* JOIN/2014/08 final */


Einleitung

Der internationale Handel mit Mineralien, die aus instabilen Regionen der Welt stammen, kann dazu beitragen, dass gewaltsame Konflikte fortbestehen und intensiver werden. Zwar ist dieser Handel selten die Ursache dafür, doch er verschafft den bewaffneten Bewegungen Zugang zu erheblichen Finanzmitteln, sodass sie weiterhin kampffähig sind, was für Millionen von der Gewalt betroffene Menschen ernste Folgen hat.

Am brennendsten stellt sich dieses Problem in Afrika, insbesondere in der Region der Großen Seen. Wie das Heidelberger Institut für Konfliktforschung[1] berichtet, ist bei ungefähr 20 % der von ihm registrierten fast 400 Konflikten eine Kombination aus natürlichen Ressourcen und Konflikt vorhanden: Ressourcenbezogene Konflikte gibt es derzeit in Afrika (27 Fälle) und in Amerika (21 Fälle), wogegen sie in Asien und Ozeanien (11 Fälle), im Nahen Osten und im Maghreb (7 Fälle) und in Europa (4 Fälle) weniger häufig festzustellen sind. Die weltweite Gesamtsituation ist jedoch nicht statisch, und die Gefahr sich verschärfender oder neuer Konflikte, in denen natürliche Ressourcen eine Rolle spielen, besteht fort.

Den Zusammenhang zwischen der Förderung von Bodenschätzen und Konflikten aufzubrechen, ist eine komplexe Herausforderung. Zunächst müssen Ursprung und unmittelbare Ursachen der Probleme, die Auslöser von Konflikten, die strukturelle Instabilität, ihre Dynamik sowie die Rolle der verschiedenen Beteiligten geklärt werden. Bei den Lösungsansätzen gilt es, die treibenden Kräfte für Instabilität, beispielsweise eine schwache Staatsführung, fehlende Sicherheit, Unfähigkeit zur Gewährleistung rechtsstaatlicher Verhältnisse, Armut, Mangel an Dienstleistungen und Infrastrukturen, verbreitete Korruption oder ständige politische Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über Grund und Boden, in Betracht zu ziehen und auf nationaler wie internationaler Ebene ein breites Spektrum von Maßnahmen in Politik, Handel und Bildung vorzusehen; sehr viele derartige Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht.

Jede neue handelsbezogene Maßnahme der Europäischen Union in diesem Bereich muss in diesen allgemeineren Kontext gestellt werden und die Initiativen der EU in den Bereichen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit ergänzen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind dabei die Lage der EU-Unternehmen und die Unternehmenspolitik der Union.

In dieser gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin werden eine Reihe von Initiativen vorgestellt, in die all diese Überlegungen eingeflossen sind. Ihr zugrunde liegt der Gedanke, dass verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen, die in Konflikt- oder Hochrisikogebieten tätig sind, dort einen erheblichen und positiven wirtschaftlichen und sozialen Einfluss haben kann. Sie knüpft an die Mitteilungen aus den Jahren 2011 und 2012[2] an, in denen die Kommission ihre Absicht verkündete, für Situationen, in denen in rohstoffreichen Entwicklungsländern die Einnahmen aus der mineralgewinnenden Industrie zur Finanzierung von Kriegen oder internen Konflikten benutzt werden, nach Wegen zur Verbesserung der Transparenz und auch der gebotenen Sorgfalt entlang der gesamten Lieferkette zu suchen.

Diese Mitteilung wird zusammen mit einem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold[3] aus Konflikt- und Hochrisikogebieten[4] vorgelegt. Sie enthält flankierende Maßnahmen, die die Wirkung der Verordnung verstärken sollen, und ein integriertes EU-Konzept, dem eine Anhörung der Öffentlichkeit, Zusammenkünfte mit Interessenträgern und eine 2013 erfolgte Folgenabschätzung[5] zugrunde liegen.

Das in der vorliegenden Mitteilung beschriebene integrierte Konzept umfasst drei Hauptpunkte: Einschränkung der Möglichkeiten für bewaffnete Gruppen, in Konfliktgebieten mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold Handel zu treiben; Verbesserung der Fähigkeit von EU-Marktteilnehmern – insbesondere im nachgelagerten Bereich der Lieferkette −, den bestehenden Sorgfaltspflichtsrahmen zu entsprechen; sowie Reduzierung der Verwerfungen auf den Weltmärkten für die genannten vier Mineralien mit Ursprung in Konflikt- und Hochrisikogebieten, wie es derzeit in der Region der Großen Seen der Fall ist.

1.         Hintergrund

1.1       Natürliche Ressourcen als treibende Kraft der Entwicklung

Die mineralgewinnende Industrie hat das Potenzial, in der ganzen Welt einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung zu leisten. Nach Angaben der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)[6] stammen 24 % des BIP in Afrika und 9,9 % bzw. 20,4 % des BIP in Lateinamerika und Asien aus dem Bergbau. Allein auf Afrika[7] entfallen 30 % der weltweiten Mineralvorkommen und ein noch größerer Anteil der Gold-, Platin-, Diamanten- und Manganlagerstätten. Die Länder Asiens und des pazifischen Raums zählen zu den Haupterzeugern von Wolfram, Nickel, Kupfer, Zinn und Eisenerzen und beherbergen einen großen Teil der weltweit existierenden Hüttenwerke. Mineralausfuhren sorgen auch in Lateinamerika[8], insbesondere in Bolivien, Kolumbien und Peru sowie in jüngster Zeit auch in Guatemala, für hohe wirtschaftliche Erträge.

Im Index für menschliche Entwicklung (Human Development Index) der Vereinten Nationen rangieren jedoch viele Länder, die über umfangreiche Rohstoffvorkommen verfügen, weit hinten. Eine Erklärung dafür ist, dass der Abbau von Bodenschätzen zahlreiche Risiken und Herausforderungen für die Entwicklung mit sich bringt, unter anderem aufgrund der erhöhten Korruptionsgefahr, der Tendenz, dass Wirtschaftstätigkeiten mit einer höheren Wertschöpfung durch die Ausfuhr von Bodenschätzen in den Hintergrund gedrängt werden, und verstärkter Umweltschädigungen. Der Abbau von Bodenschätzen geht häufig mit Konflikten und Instabilität einher, dem Gegenstand dieser Mitteilung.

Die Notwendigkeit, einige dieser Risiken durch eine bessere Kontrolle über die natürlichen Ressourcen einzudämmen, hat mittlerweile eine globale Dimension angenommen. Drei bemerkenswerte Beispiele hierfür, denen die Aufmerksamkeit der EU gilt, sind Diamanten, finanzielle Transparenz im Rohstoffsektor sowie vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten einschließlich Nutzholz:

Im Jahr 2000 nahm die UNO-Generalversammlung einstimmig eine Resolution an, in der die Rolle von Diamanten bei der Finanzierung von Konflikten angeprangert und die Einführung eines weltweiten Zertifizierungsmechanismus unterstützt wurde, was schließlich zum Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses (KP-Zertifikationssystem) führte. Die EU setzt das System mit ihrer Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 um. Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 wurde die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) auf den Weg gebracht, um der Korruption entgegenzutreten, indem zur Veröffentlichung der Zahlungen von Unternehmen an die Regierungen für die Ausbeutung natürlicher Ressourcen angehalten wurde. Die EU-Richtlinie 2013/34/EU enthält Bestimmungen im Interesse einer größeren Transparenz in der mineralgewinnenden Industrie und im Holzeinschlag. In Einklang mit dem UN-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aus dem Jahr 1973 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) Nr. 995/2010, in der allen Marktteilnehmern, die Holzerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, die Pflicht auferlegt wird, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, damit dem illegalen Holzeinschlag ein Riegel vorgeschoben wird.

Die Erfahrungen aus diesen Bereichen können bei der Erarbeitung eines integrierten Konzepts der Europäischen Union zur Förderung der verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien aus Konfliktgebieten genutzt werden. Über die Einhaltung der Sorgfaltspflicht können Unternehmen gewährleisten, dass die Menschenrechte geachtet werden und Konflikten kein Vorschub geleistet wird[9], und so zu einem besseren Regierungshandeln im Rohstoffsektor beitragen. Die gebotene Sorgfalt muss jedoch so befördert werden, dass das rechtmäßige Bergbaugeschehen und der damit verbundene Handel in Konflikt- und Hochrisikogebieten nicht beeinträchtigt werden.

1.2       Bestehende Initiativen für verantwortungsvolle internationale Beschaffung

Das Konzept der verantwortungsvollen Beschaffung findet in der aktualisierten Fassung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen[10] Erwähnung und entspricht den Zielen und Grundsätzen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte[11]. Beide wollen Unternehmen darin bestärken, in einem laufenden Prozess, der „Anwendung des Sorgfaltsprinzips“, aktiv wie auch reaktiv den Nachweis zu erbringen, dass ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht Konflikte schüren und schädliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Auf höchster internationaler Ebene wurde in der Resolution 1952 des UN-Sicherheitsrates (2010) – die speziell der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) und ihren Nachbarn in der Region der Großen Seen galt – die gebotene Sorgfalt im Lieferkettenmanagement gefordert. Im Juni 2013 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der G8[12], die Transparenz in der mineralgewinnenden Industrie zu erhöhen und eine verantwortungsvolle Beschaffung konfliktfrei gewonnener Mineralien aus Konfliktregionen zu unterstützen. Die G8 gab zudem Partnerschaften mit Burkina Faso, Kolumbien, Ghana, Guinea, der Mongolei, Birma/Myanmar, Peru und Tansania bekannt, die eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zur Unterstützung politischer Reformen in diesen Ländern fördern sollen.

Die Europäische Union engagiert sich aktiv für eine OECD-Initiative zu Konfliktmineralien, nämlich für die Leitlinien zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence Guidance)[13], und hat auf der OECD-Ministertagung im Mai 2011 zugesagt, sich für seine Einhaltung einzusetzen. Die Leitlinien sollen Unternehmen helfen, die Menschenrechte zu achten und zu vermeiden, dass sie mit ihren Beschaffungspraktiken für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zu Konflikten beitragen. Er hat einen weltweiten Geltungsbereich und sieht ein Verfahren vor, mit dem Unternehmen für ihre Mineralienlieferkette ein freiwilliges System von Kontrollen und Transparenz umsetzen können: das Sammeln und Offenlegen von Informationen für unmittelbare Käufer u. a. zum Ursprungsbergwerk, zu den Handelswegen und zu den Handelsbedingungen, damit Lieferkettenrisiken festgestellt und bewertet werden können und entsprechend reagiert werden kann. An besonderen Punkten der Lieferkette muss eine Prüfung durch unabhängige Dritte erfolgen. Die Unternehmen sollen einen Jahresbericht über ihre Strategien und Praktiken veröffentlichen, um in der Öffentlichkeit Vertrauen in die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu schaffen.

Im Jahr 2010 wurde in den Vereinigten Staaten das Dodd-Frank-Gesetz zur Reform der US-amerikanischen Finanzmärkte und zum Verbraucherschutz (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act) verabschiedet. Dort wird in Artikel 1502 eine Lieferkettentransparenz eingeführt, wonach an US-amerikanischen Börsen notierte Unternehmen, die in ihren Fertigungsprozessen „Konfliktmineralien“[14] einsetzen, Angaben zur Herkunft dieser Mineralien machen und angemessene Sorgfalt walten lassen müssen. Die Bestimmungen von Artikel 1502 sind ab 31. Mai 2014 vollstreckbar; bis dahin müssen betroffene Unternehmen bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) ihre ersten Jahresberichte zu Konfliktmineralien einreichen. Offiziell ist der Geltungsbereich des Gesetzes auf an US-amerikanischen Börsen notierte Unternehmen beschränkt, doch es hat – hauptsächlich über die weltweiten Lieferketten – erhebliche Auswirkungen auf andere Länder und auch auf die EU, da Lieferanten für an US-amerikanischen Börsen notierte Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Vorlage von Informationen aufgefordert werden.

Im Jahr 2010 sicherten die Staats- und Regierungschefs der Staaten der Region der Großen Seen – im Rahmen der Internationalen Konferenz Große Seen (ICGLR) – zu, die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu bekämpfen, und stimmten einer Regionalinitiative für natürliche Ressourcen mit den nachstehenden sechs spezifischen Instrumenten zu: Annahme eines regionalen Zertifizierungsmechanismus; Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften; regionale Datenbank zu den Mineralienströmen; Formalisierung des handwerklichen Bergbaus; Förderung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) und Einführung eines Mechanismus zur Meldung von Missständen. Im Ergebnis dieser Regionalinitiative setzten die DR Kongo und Ruanda 2012 Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen für ihre Marktteilnehmer Anforderungen im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht eingeführt wurden, die auf den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht beruhen. Andere Länder der Region der Großen Seen haben ebenfalls mit der Umsetzung des ICGLR-Rahmens begonnen.

Durch diese drei Initiativen wurde die weitere Entwicklung konkreterer Initiativen des öffentlichen und privaten Sektors in Gang gesetzt bzw. angeregt. Dazu gehören beispielsweise die Initiative „Tin Supply Chain“ des Tin Research Institute, die Initiative „Certified Trading Chains“, das Programm „Conflict-Free Smelter“, „Analytical Fingerprint“, „Solutions for Hope“, die Initiative „Conflict-Free Tin“, die „Public Private Alliance for Responsible Minerals Trade“, PROMINES, die Initiative „Trading Centres“, der „Conflict-Free Gold Standard“ des World Gold Council, die „Good Delivery List“ der London Bullion Market Association sowie die Praktiken und Standards des Responsible Jewellery Council.[15]

1.3       Arbeitsumfeld für EU-Unternehmen

Abbildung 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung einer Lieferkette für Mineralien und Metalle. Zu den vorgelagerten Aktivitäten gehören Abbau, Handel und Verhüttung; sie erfolgen im Förderland. Bei den meisten konfliktbetroffenen Ländern findet die Verhüttung in einem Drittland statt. Die nachgelagerten Aktivitäten umfassen Handel, Weiterverarbeitung und Einbau in ein Endprodukt, das an Verbraucher verkauft wird. Zinn, Tantal, Wolfram und Gold werden in einem breiten Spektrum von Branchen gehandelt oder verarbeitet, so etwa in der Automobilindustrie, der Elektronik, der Luft- und Raumfahrt, der Verpackungsindustrie, der Baubranche, der Beleuchtungsindustrie, dem Industriemaschinen- und Werkzeugbau sowie der Juwelierwarenbranche. Damit werden potenziell rund 880 000 EU-Unternehmen erfasst, zumeist kleiner oder mittlerer Größe. In der für die Verordnung durchgeführten Folgenabschätzung wird veranschlagt, dass rund 300 EU-Händler und etwa 20 Hüttenwerke/Raffinerien Erze und Metalle, die aus den vier genannten Mineralien gewonnen werden, und mehr als 100 EU-Komponentenhersteller aus diesen gewonnene Metalle einführen. Weltweit gibt es ungefähr 140 Goldraffinerien und 280 Hüttenwerke für die anderen drei Mineralien.

Abbildung 1

    

Bei Mineralien aus Konfliktregionen besteht nach wie vor eine Nachfrage von Hüttenwerken/Raffinerien. Diese Akteure befinden sich in einer guten Position, um Auskunft über den Ursprung der gekauften Mineralien zu geben. Sie bilden das letzte Glied in der Lieferkette, bei dem es noch technisch möglich ist, Mineralien zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen, und können in den Abbauländern einem verantwortungsvollen Lieferverhalten zum Durchbruch verhelfen. In den bestehenden Initiativen zur Sorgfaltspflicht wird der Wert der Arbeit mit verantwortungsvollen Hüttenwerken anerkannt. Nach Recherchen der Europäischen Kommission lassen derzeit lediglich 16 % der Hüttenwerke weltweit und 18 % der EU-Hüttenwerke für Zinn, Tantal und Wolfram die gebotene Sorgfalt walten. Etwa 40 % der weltweiten Goldraffinerien und 89 % der Goldraffinerien in der EU sind in Sorgfaltspflichtsysteme eingebunden.[16]

Die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht stellen einen Handlungsrahmen bereit, aber die derzeitigen Einhaltungsbemühungen sind zersplittert, und für interessierte Unternehmen werden kaum Handlungsanreize geboten. Bei der öffentlichen Anhörung äußerte die Hälfte der Befragten im nachgelagerten Bereich Interesse an einer verantwortungsvollen Beschaffung und an einer Einhaltung der gebotenen Sorgfalt in der Lieferkette (oder ist rechtlich dazu verpflichtet, vor allem durch das Dodd-Frank-Gesetz). Außerhalb des ordnungspolitischen Bereichs zählen Maßnahmen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen, die Außendarstellung und die Verbrauchernachfrage zu den treibenden Kräften für eine Einhaltung.

Eine Studie aus dem Jahr 2013[17] macht deutlich, dass in der EU die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht sehr weit verbreitet ist. Nur 12 % der in der EU börsennotierten Unternehmen, die nicht unmittelbar von den US-amerikanischen Rechtsvorschriften betroffen sind, erwähnen auf ihren Websites Konfliktmineralien. Das liegt zum Teil daran, dass es die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht, das Dodd-Frank-Gesetz und den ICGLR-Rahmen noch nicht lange gibt, aber auch an Herausforderungen an die Umsetzung durch EU-Unternehmen (wie Länge der Lieferketten, mehrere Akteure oder mangelndes Problembewusstsein). Doch immerhin 150 000 bis 200 000 EU-Unternehmen – zumeist nachgelagerte Marktteilnehmer – sind in die Lieferketten der 6000 betroffenen, in den USA börsennotierten Unternehmen, eingebunden.

Im speziellen Fall der Region der Großen Seen müssen vor Ort weitere Kapazitäten geschaffen werden, um die erfolgreiche Umsetzung des ICGLR-Rahmens sicherzustellen. Insbesondere die Einhaltung des Dodd-Frank-Gesetzes stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Es deutet einiges darauf hin, dass dieses Gesetz abschreckend auf die Beschaffung von Mineralien aus diesem Gebiet wirkt, und zwar unabhängig davon, ob die Mineralien rechtmäßig gefördert werden oder nicht.[18] Einige betroffene Gesellschaften wollen keinerlei Risiko eingehen und lassen sich von Bergwerken außerhalb der Region oder sogar außerhalb Afrikas beliefern. Die verbleibenden „konfliktfreien“ Mineralien gelangen nur mit Mühe auf die Märkte der USA und der EU und werden häufig unter dem Marktpreis gehandelt. Handelsverluste bedeuten in einem Umfeld, in dem andere Beschäftigungsmöglichkeiten knapp sind, einen Verlust der Lebensgrundlage für die lokale Bevölkerung, insbesondere im handwerklichen Bergbau und im Kleinbergbau.

Ein integriertes EU-Konzept zur Förderung verantwortungsvoller Beschaffung muss auf den bereits vorhandenen Initiativen aufbauen und die Verbreitung der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht unterstützen. Es sollte eine bessere Einhaltung durch die Hüttenwerke, auch außerhalb der EU, anhalten und einen besseren Informationsfluss zur Sorgfaltspflicht zu verhältnismäßig niedrigen Kosten entlang der Lieferkette erleichtern.[19]

1.4       Bestehende Maßnahmen der EU im außen- und entwicklungspolitischen Bereich und auf anderen Gebieten

Um die Verbindung zwischen dem Abbau von Bodenschätzen und Konflikten zu zerschlagen, bedarf es eines umfassenden Konzepts, das bei den Ursachen des Problems ansetzt: ein Konflikt, eine schwache Staatsführung und fehlende Entwicklung. Wie in der Mitteilung über eine Agenda für den Wandel von 2011[20] dargelegt, ist die Überwindung dieser Probleme Teil des auswärtigen Handelns der EU und das Hauptziel ihrer Strategie zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbeseitigung. In der Agenda werden sowohl die verantwortungsvolle Staatsführung als auch die Menschenrechte und ein breitenwirksames Wirtschaftswachstum herausgestellt. Zudem wird für eine Zusammenarbeit nicht nur mit den Entwicklungspartnern der EU – den Regierungen der Entwicklungsländer –, sondern auch mit der Privatwirtschaft und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen plädiert. Bei der Umsetzung der Agenda richtet die EU besonderes Augenmerk auf die Rolle der Zivilgesellschaft, die Stärkung lokaler Gemeinschaften sowie transparente und der Rechenschaftspflicht unterliegende Entscheidungsprozesse.

Eine weitere relevante Initiative ist die 2008 begründete Partnerschaft zwischen EU und UN zum Thema Land, natürliche Ressourcen und Konfliktverhütung[21], die von der EU über das Instrument für Stabilität gefördert wird und über die gemeinsame Hilfe für Drittländer mit dem Ziel bereitgestellt wird, Konflikte im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen abzuwenden bzw. auszuräumen. Im Rahmen dieser Partnerschaft fördert die EU in Einklang mit dem Bericht des UNO-Generalsekretärs über Friedenskonsolidierung nach einem Konflikt („Peacebuilding in the Aftermath of Conflict“) (2012) ein interinstitutionelles Vorgehen der UNO in diesem Bereich.

Die EU verfügt über eine kohärente und integrierte Strategie für den Zugang der Europäischen Union zu Rohstoffen. Die Rohstoffinitiative[22] und die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe[23] sind umfassende EU-Konzepte für einen nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen, in denen ebenfalls auf das Regierungshandeln, die Infrastruktur und die Kompetenzen in Drittländern eingegangen wird.

Über die EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR)[24] fördert die Kommission verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung international anerkannter CSR-Grundsätze und –Leitlinien wie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights).

Im Jahr 2013 veröffentlichte die EU Leitfäden zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in drei Wirtschaftssektoren, darunter die Informations- und Kommunikationstechnologie und der Erdöl- und Erdgassektor[25].

Im Rahmen des außenpolitischen Handelns der EU sind hierzu weitere regionale Maßnahmen in Arbeit:

Das Ressourcendilemma Afrikas wurde in der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU von 2007 anerkannt; darin wird die verantwortungsvolle Verwaltung der natürlichen Ressourcen als wichtiges Ziel der Zusammenarbeit bezeichnet.

Die EU unterstützt die „African Mining Vision“ der Afrikanischen Union von 2009, in der es um die Sicherstellung einer transparenten, gerechten und optimalen Nutzung von Bodenschätzen und um deren Umsetzungsstelle, das African Mineral Developing Centre, geht. Sie stockt die Unterstützung für andere gemeinsame Aktionen wie die African Legal Support Facility auf, die afrikanischen Regierungen bei der Aushandlung komplexer Verträge mit der privaten Wirtschaft Hilfestellung gibt und damit die Nachhaltigkeit dieser Transaktionen und die Einbeziehung aller Akteure verstärkt. Die Bemühungen um eine geologische Zusammenarbeit sollen im Rahmen des neuen panafrikanischen Programms der EU gefördert werden. Darüber hinaus unterstützt die EU in der Region die Umsetzung allgemeiner Initiativen für eine verantwortungsvolle Beschaffung in den Bereichen Konfliktdiamanten, Transparenz und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (KP-Zertifikationssystem, Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft und CITES).

Für die Region der Großen Seen hat die EU zudem konkretere Maßnahmen eingeleitet. Im Juni 2013 nahmen die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin eine Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Strategisches Rahmenkonzept für die Region der Großen Seen“[26] an, in der ein kohärenter und umfassender Ansatz der EU auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene zu den verschiedenen Krisenursachen dargelegt wird.

In diesem Zusammenhang hat die EU Maßnahmenvorschläge unterbreitet, mit denen die Verflechtungen zwischen dem Abbau von und dem Handel mit natürlichen mineralischen Rohstoffen einerseits und Konflikten und Instabilität in der Region der Großen Seen andererseits angegangen werden sollen. Mit Mitteln aus dem Instrument für Stabilität unterstützt die EU außerdem die ICGLR-Regionalinitiative zu natürlichen Ressourcen und das Umsetzungsprogramm für die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht. In Zukunft könnten auch grenzüberschreitende Projekte, unter anderem zur Grenz- und Zollverwaltung, in Betracht gezogen werden.

Im Zusammenhang mit Ressourcenfragen in Asien und im pazifischen Raum unterstützt die EU die Einhaltung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI); dabei ist eine Mut machende Tendenz zur Teilnahme festzustellen (Teilnehmerländer: Mongolei und Timor-Leste; Kandidatenländer: Afghanistan, Indonesien und Salomonen; Birma/Myanmar and Papua-Neuguinea haben ihre Absicht signalisiert, die EITI-Initiative anzuwenden, und die Philippinen haben den EITI-Kandidatenstatus beantragt). In Asien befinden sich rund 65 % der 280 weltweit bekannten Hüttenwerke für Zinn, Tantal und Wolfram, und zwar in Ländern wie China (73), Malaysia (5) und Indonesien (34). Diese Länder werden auch mit Blick auf ihre wirtschaftliche Entwicklung und den damit verbundenen Beschaffungsbedarf erstrangige Partner im Rahmen des EU-Engagements sein.

In Lateinamerika hat die EU mit den Andenländern einen Dialog über die mineralgewinnende Industrie und verantwortungsvolle Beschaffung aufgenommen, in dessen Verlauf mögliche Bereiche für eine Zusammenarbeit ermittelt werden, wozu auch die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Bergbaugeschehens im weiteren Sinne gehören. Die Befassung mit diesen Themen ist Teil des außenpolitischen Handelns der EU. Die EITI-Einhaltung in der Region ist mit Peru als einzigem Land, wo dies der Fall ist, sehr schwach ausgeprägt, doch das Interesse an der Initiative wächst, insbesondere in Honduras, Guatemala und Kolumbien.

2.           Ein integriertes EU-Konzept für verantwortungsvolle Beschaffung

Ausgehend davon ergibt sich die Notwendigkeit, ein integriertes EU-Konzept zur Förderung einer verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu erarbeiten. Diesbezüglich zielen der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung und mehrere flankierende Maßnahmen darauf ab, die Möglichkeiten zum Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold in Konfliktgebieten für bewaffnete Gruppierungen einzuschränken, EU-Marktteilnehmer – insbesondere im nachgelagerten Abschnitt der Lieferkette – besser zur Einhaltung bestehender Sorgfaltspflichtsrahmen zu befähigen sowie Verwerfungen auf den Weltmärkten bei den vier genannten Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten abzubauen.

Im allgemeineren Sinne sind das integrierte Konzept der EU und ihre Strategien und Initiativen für eine verantwortungsvolle Beschaffung in ihrem umfassenderen Ansatz zu Konflikt- und Hochrisikogebieten verankert. Sie richten sich auf die Förderung unter anderem der Konfliktbeilegung, von Frieden und Sicherheit, der Achtung der Menschenrechte, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit sowie einer nachhaltigen Entwicklung. Beispiele hierfür sind der Strategische Rahmen für die Region der Großen Seen mit dem Thema der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen, aber auch der Strategische Rahmen für das Horn von Afrika und die EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone.

2.1       Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Unionssystems für eine freiwillige EU-Selbstzertifizierung als „verantwortungsvoller Einführer“

Mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Risikogebieten sollen EU-Unternehmen, die die gebotene Sorgfalt walten lassen, unterstützt werden, um das Risiko einer Finanzierung bewaffneter Gruppierungen möglichst gering zu halten. Weiterhin soll damit eine verantwortungsvolle Beschaffung dieser Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gefördert werden, damit der rechtmäßige Handel an Umfang gewinnt. Das EU-Konzept würde den Schwerpunkt der Sorgfaltspflicht auf die Marktteilnehmer im vorgelagerten Bereich der Lieferkette legen und die nachgelagerte Weitergabe von Qualitätsinformationen und nachahmenswerten Verfahren erleichtern. Entsprechend dem Tenor der Aussagen bei der öffentlichen Anhörung ist das Konzept so ausgelegt, dass es dem globalen Charakter komplexer Lieferketten Rechnung trägt sowie auf die weitere Einhaltung der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht setzt und diese unterstützt. Daher ist der geografische Geltungsbereich sowohl der Verordnung als auch der sie flankierenden Maßnahmen globaler Natur und der Schwerpunkt der Tätigkeiten vorwiegend verfahrensorientiert.

In operativer Hinsicht wird mit dem Verordnungsentwurf ein freiwilliges Selbstzertifizierungssystem für Einführer geschaffen, die eines der vier Mineralien oder Metalle in verantwortungsbewusster Weise in die EU einführen wollen. Einführer, die sich beteiligen möchten, müssen künftig die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht umsetzen, für Prüfungssicherheit sorgen und gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ihre Informationen offenlegen. Auf der Grundlage der offengelegten Informationen wird die EU – nach Rücksprache mit der OECD – jährlich eine Liste der Hüttenwerke und Raffinerien veröffentlichen, die als verantwortungsvolle Lieferanten angesehen werden. Das sorgt für mehr Öffentlichkeit und regt zu einer besseren öffentlichen Rechenschaftslegung an. Um einen Anreiz für den rechtmäßigen Handel zu bieten, werden in der Liste außerdem diejenigen Hüttenwerke/Raffinerien ausdrücklich genannt, deren Beschaffung aus Konfliktzonen verantwortungsbewusst erfolgt. Nach drei Jahren oder früher, falls die vorhandenen Informationen dies ermöglichen, wird das System einer Evaluation unterzogen, und die Ergebnisse werden für anstehende Entscheidungen über die Zukunft des EU-Konzepts und für Änderungen am Rechtsrahmen genutzt, der gegebenenfalls nach einer weiteren Folgenabschätzung zwingend vorgeschrieben wird.

2.2       Flankierende EU-Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen Beschaffung

Um die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien weiter voranzutreiben, sind die folgenden flankierenden Maßnahmen vorgesehen:

Anreize für Unternehmen zur Förderung einer verantwortungsvollen Beschaffung

Die Kommission appelliert an die EU-Unternehmen, ihre Marktstellung zu nutzen und sich für eine verantwortungsvolle Beschaffung einzusetzen. Die nachstehenden Maßnahmen bieten ihnen Anreize dafür.

Förderung verantwortungsvoller Verfahren in Hüttenwerken und Raffinerien

Seit Januar 2014 gewährt die EU finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht, und sie wird über das Instrument für Stabilität damit fortfahren. Im Mittelpunkt der Förderung sollen der Aufbau von Kapazitäten und die Einbeziehung von Drittstaaten sowie die Ausrichtung auf Behörden, den privaten Sektor und Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die in die Lieferkette für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eingebunden sind, stehen. Darüber hinaus wird die Kommission weiter die Machbarkeit der Bereitstellung von Finanzhilfen für die OECD oder andere Gremien für Programme zur Förderung von Transparenz und der Sorgfaltspflicht genügenden Verfahren in Hüttenwerken/Raffinerien innerhalb und außerhalb der EU bewerten.

Finanzierungsmöglichkeiten für KMU im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungssystems

Zur Förderung der Verbreitung des künftigen freiwilligen Zertifizierungssystems unter EU-Einführern wird sich die Kommission um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Angestrebt wird die Finanzierung im Rahmen des am 5. Dezember 1913 angenommenen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)[27].

Anreize im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens

Über Vertragserfüllungsklauseln in den von ihr selbst vergebenen öffentlichen Aufträgen wird sich die Kommission für die Verbreitung sowohl des Zertifikats „Verantwortungsvoller Einführer“ als auch der Liste der verantwortungsvollen Hüttenwerke/Raffinerien einsetzen. Daher müssen über das öffentliche Beschaffungswesen erworbene Waren, die Zinn, Tantal, Wolfram und/oder Gold enthalten, künftig den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht oder gleichwertigen Sorgfaltspflichtsregelungen gerecht werden, um den vertraglichen Verpflichtungen zu genügen.

Nutzung von Netzwerken zwischen Regierungen und Wirtschaft („Government to Business“) zur Erleichterung der Verbreitung des EU-Zertifikats „Verantwortungsvoller Einführer“

Um das im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf eingeführte Zertifizierungsverfahren zu unterstützen, wird die Kommission an die im Rahmen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen geschaffenen nationalen Kontaktstellen und andere einschlägige Netzwerke appellieren, ebenfalls zu einer entsprechenden Sensibilisierung beizutragen. Das Enterprise Europe Network (EEN) – ein Netzwerk zur Unternehmensförderung, das Unterstützungsdienste für europäische Unternehmen anbietet – könnte die Bekanntheit des integrierten EU-Konzepts unter europäischen Akteuren erhöhen und bei ihnen das Bewusstsein für das Sorgfaltsprinzip und für die Konsequenzen nicht verantwortungsbewusster Beschaffung aus Konfliktgebieten wecken.

„Absichtserklärungen“ – Verpflichtungen der Industrie

EU-Unternehmer haben über die öffentliche Anhörung, Positionspapiere und Studien ihre Bereitschaft signalisiert, sich stärker für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu engagieren. Die EU wird Maßnahmen ergreifen, um die Bemühungen der Unternehmen, die in Absichtserklärungen entsprechende Verpflichtungen verkünden, bekannt zu machen.

Politikdialoge mit Drittländern und anderen Interessenträgern

· Auf bestehenden Politikdialogen aufbauen

Die EU wird ihre allgemein-, entwicklungs-, handels- und sicherheitspolitischen Dialoge und Kontakte zu den Regierungen in den Bergbau-, Erzeuger-, Verarbeitungs- und Verbraucherländern nutzen, um sich mit ihnen auf nationaler und regionaler Ebene weiterhin über die Erfordernisse, Herausforderungen und Möglichkeiten eines konfliktfreien und verantwortungsvollen Mineralabbaus zu verständigen. Beispielsweise wird die EU in ihren Dialogen mit den Ländern Südamerikas und der Karibik die verantwortungsvolle Beschaffung und deren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung ansprechen und dabei den Nachhaltigkeitsproblemen des handwerklichen und des informellen Bergbaus die gebührende Aufmerksamkeit schenken. Ergänzende gleichlaufende Maßnahmen werden mit der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft angestrebt, insbesondere in Erzeugerländern.

Kontakte zu Ländern mit Hüttenwerken

Um für ihr integriertes Konzept einer verantwortungsvollen Beschaffung zu werben und zu erreichen, dass Unternehmen in Ländern außerhalb ihrer Rechtsordnung stärker mitziehen, wird die EU an die Länder herantreten, in denen die meisten Hüttenwerke/Raffinerien der Welt angesiedelt sind, namentlich China, Malaysia, Indonesien, Thailand und Russland. Im Jahr 2015 veranstaltet die EU eine internationale Konferenz zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien mit Ursprung in Konflikt- und Hochrisikogebieten.

· Ein Kapitel „Verantwortungsvolle Beschaffung“ in den Rohstoffdialogen

Die EU wird ihre Rohstoffdialoge, unter anderem mit China, Japan und der Mongolei, nutzen, um für das integrierte Konzept einer verantwortungsvollen Beschaffung zu werben. Vor kurzem ist die Kommission in einen Rohstoffdialog mit Birma/Myanmar eingetreten. Allgemeiner gesagt, werden die Kommission und die Hohe Vertreterin auch weiterhin die Werbetrommel für eine starke und kohärente Rohstoffdiplomatie der EU rühren und in ganzheitlicher und strategischer Manier den Zusammenhang von Sicherheit und Entwicklung thematisieren.

Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern

Die EU wird zudem ihre bestehenden Kooperationsbeziehungen zu Regierungen in Afrika, Asien, Lateinamerika und der Karibik nutzen, um die konfliktfreie und verantwortungsvolle Gewinnung und Vermarktung von Mineralien zur Sprache zu bringen. Vor allem mit folgenden Handlungsoptionen könnte die EU Partnerländer unterstützen:

Umsetzung der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht in nationale Rahmen und Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht Aufbau weiterer Kapazitäten zur Umsetzung der nationalen Rahmen zur Sorgfaltspflicht Unterstützung der Interessenvertretung und des politischen Dialogs zwischen Behörden der lokalen und der zentralen Ebene, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen in den betroffenen Ländern Bekanntmachung der Maßnahmen der Erzeugerländer und der erzielten Ergebnisse

Die EU wird außerdem die Zusammenarbeit zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern fördern, unter anderem über gemeinsame Projekte, etwa zu nachhaltigem Bergbau und verantwortungsvoller Staatsführung, und dabei auch die Besonderheiten des handwerklichen Bergbaus berücksichtigen.

Ehrlicher Makler – Rohstoffdiplomatie

Die EU ist bereit, im Rahmen von Initiativen mit vielen Akteuren als ehrlicher Makler aufzutreten und eine verantwortungsvolle Beschaffung sowie verantwortungsvollen Handel zwischen den Teilnehmern zu unterstützen und zu fördern. Die Dienststellen der Kommission und der EAD werden zusammenkommen und die vorliegenden Informationen über solche Initiativen analysieren. Allianzen zwischen öffentlichen und privaten Trägern werden gebührende Beachtung finden.

EU-Mitgliedstaaten

Die Kommission und die Hohe Vertreterin appellieren an die Mitgliedstaaten der EU, die Bemühungen von Unternehmen im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht innerhalb ihres Rechtssystems durch geeignete Maßnahmen auf nationaler Ebene zu unterstützen. Im Bereich Verbraucherinformation und Kennzeichnung könnten ergänzende Initiativen entwickelt und weitere Anreize für verantwortliches Unternehmenshandeln geschaffen werden. Darüber hinaus will die Kommission die Mitgliedstaaten der EU darin bestärken, dass sie über Vertragserfüllungsklauseln in den von ihren Behörden gemäß der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterzeichneten öffentlichen Aufträgen die Übernahme der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht oder vergleichbarer Regelungen fördern. Zu diesem Zwecke wird die Kommission Empfehlungen und Anwendungshinweise für die Anweisungsbefugten in den Mitgliedstaaten erarbeiten.

3.                     Gemeinsames Erarbeiten eines integrierten EU-Konzepts

Ein klareres EU-Rahmenwerk, das auf den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht basiert, dürfte die laufenden Bestrebungen von EU-Unternehmern zur Einführung geeigneter Sorgfaltspflichtsverfahren erleichtern. Als weltgrößter Markt für Mineralien und Metalle dürfte ein stärkerer Zusammenhalt innerhalb der EU dazu beitragen, die Nachfrage nach einer verantwortungsvollen Beschaffung zu steigern und in der Folge den Handel mit Mineralien zu begünstigen, die im Einklang mit nationalen Vorschriften oder den OECD-Vorschriften zur Sorgfaltspflicht abgebaut werden.

Der Erfolg dieser Initiative wird in hohem Maße von der Beteiligung des privaten Sektors der EU abhängen, vor allem der Unternehmen, die Zinn-, Tantal- und Wolframerze oder daraus gewonnene Metalle und Gold einführen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin fordern die EU-Unternehmen auf, sich das vorgeschlagene integrierte Konzept zu eigen zu machen und zur Konsolidierung seiner Ergebnisse wie auch zu seiner Weiterentwicklung beizutragen.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Rat und das Europäische Parlament, dem integrierten Konzept der EU für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien zuzustimmen.

[1]     Conflict Barometer, Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung, 2012.

[2]     KOM(2011) 25 endgültig und COM(2012) 22 final.

[3]     Die beiden wichtigsten internationalen Sorgfaltsinstrumente erstrecken sich auf diese vier Mineralien; siehe auch Abschnitt 1.2.

[4]     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold[4] aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

[5]     Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Folgenabschätzung, Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold[5] aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

[6]     World Statistics on Mining and Utilities, 2010 – Angaben zur Bergbauproduktion für 2007.

[7]     Africa Progress Report 2013.

[8]     Im Jahr 2012 stammten in Bolivien durchschnittlich 7,3 % des BIP und 27,8 % aller Ausfuhren aus dem Bergbausektor; in Kolumbien 2,4 % des BIP und 17,1 % aller Ausfuhren. In Peru waren es 2011 durchschnittlich 14,5 % des BIP und 59 % aller Ausfuhren.

[9]     OECD (2013), OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from conflict-Affected and High-Risk Areas: Second Edition, OECD Publishing, http://dx.doi.org/10.1787/9789264185050-en, Seite 8.

[10]    OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, OECD, Ausgabe 2011.

[11]    Guiding Principles on Business and Human Rights (Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte), Büro des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte, New York und Genf 2011.

[12]    G8-Gipfel 2013 Lough Erne, Kommuniqué, Ziffer 40, 18. Juni 2013.

[13]    OECD (2013), OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-affected and High-risk Areas: Second Edition, OECD Publishing, http://dx.doi.org/10.1787/9789264185050-en.

[14]    In dem Gesetz definiert als Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus der DR Kongo oder einem Nachbarland.

[15]    Conflict minerals - an evaluation of the Dodd-Frank Act and other resource-related measures. Öko-Institut e.V. Freiburg, August 2013, Kapitel 6.

[16]    Die Angaben zu Gold stammen von der London Bullion Market Association, deren Mitglieder größtenteils die gebotene Sorgfalt walten lassen. Schätzungsweise 50 Raffinerien arbeiten außerhalb der Association.

[17]    Conflict due diligence by European Companies, Stichting Onderzoek Multinationale Ondernemingen, Oktober 2013.

[18]    Conflict minerals - an evaluation of the Dodd-Frank Act and other resource-related measures. Öko-Institut e.V. Freiburg, August 2013, Seite 27.

[19]    Siehe Fußnote 5. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält in Anhang III eine externe Studie zur Bewertung von Kosten, Nutzen und Auswirkungen der Einhaltung des Sorgfaltsprinzips für ausgewählte Akteure im Zuge einer verantwortungsvollen Beschaffung ausgewählter Mineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold). Die wichtigste Erkenntnis aus der Erhebung in den betroffenen Branchen, die im Rahmen dieser Studie durchgeführt wurde, lautet, dass die Mehrzahl der Befragten verhältnismäßig niedrige Kosten für das Sorgfaltsprinzip und die Berichterstattung nannten. Die Ausgaben werden zumeist auf 13 500 EUR für die ersten Maßnahmen (74 %) und 2700 EUR für die anschließenden laufenden Maßnahmen (63,8 %) veranschlagt.

[20]    KOM(2011) 637 endgültig.

[21] http://www.un.org/en/land-natural-resources-conflict/index.shtml

[22]    KOM(2008) 699 endgültig.

[23]    COM(2012) 82 final.

[24]    KOM(2011) 681 endgültig.

[25]    http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/corporate-social-responsibility/index_de.htm.

[26]    JOIN (2013) 23 final.

[27]    Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 639/2006/EG. Das Programm COSME sieht Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union vor, beispielsweise die Bereitstellung von Informationen über bestehende Marktzutrittshemmnisse und Geschäftschancen, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Zollverfahren sowie die Verbesserung von Unterstützungsdiensten in Bezug auf Normen und Rechte an geistigem Eigentum.